Ministerialentwurf Gesetz
Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Medizinproduktegesetz 2021 geändert wird
Kurzinformation
Ziele
- Berücksichtigung der Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 2023/607
- Änderungen aufgrund der aus der Vollzugspraxis gewonnenen Erfahrungen, um verschiedenen Akteuren Klarheit über die anzuwendenden Rechtsnormen zu verschaffen und den Vollzug durch das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen zu vereinfachen
- Beseitigung von Unklarheiten und Regelungslücken und redaktionelle Berichtigungen
Inhalt
- Implementierung der Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 2023/607
- Vereinheitlichung der Regelungen über die Vigilanz
- Schließung von Regelungslücken im Bereich der weiteren Bereitstellung auf dem Markt von bereits in Betrieb genommenen Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika und redaktionelle Änderungen
Redaktion: oesterreich.gv.at
Stand: 17.01.2024