Medizinproduktegesetz, Änderung (2551 d.B.)

Status

Zugewiesen an: Gesundheitsausschuss, Beratungen noch nicht aufgenommen

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem das Medizinproduktegesetz 2021 geändert wird

Kurzinformation

  • Implementierung der Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 2023/607
  • Vereinheitlichung der Regelungen über die Vigilanz, um den verschiedenen Akteuren Klarheit über die anzuwendenden Rechtsnormen zu verschaffen
  • Vereinfachung des Vollzugs durch das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen
  • Schließung von Regelungslücken im Bereich der weiteren Bereitstellung auf dem Markt von bereits in Betrieb genommenen Medizinprodukten und redaktionelle Änderungen

Stand: 15.05.2024

Mitglied der Bundesregierung

Johannes Rauch

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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