Plenarsitzung
des Nationalrates
272. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
Donnerstag, 4., und Freitag, 5. Juli 2024
XXVII. Gesetzgebungsperiode
Nationalratssaal
Stenographisches Protokoll
272. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXVII. Gesetzgebungsperiode
Donnerstag, 4., und Freitag, 5. Juli 2024
Dauer der Sitzung
Donnerstag, 4. Juli 2024: 9.05 – 24.00 Uhr
Freitag, 5. Juli 2024: 0.00 – 0.47 Uhr
*****
Tagesordnung
1. Punkt: Bericht über den Antrag 4117/A der Abgeordneten Dipl.Ing. Georg Strasser, Mag. Faika El-Nagashi, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird
2. Punkt: Bericht über den Antrag 4118/A der Abgeordneten Dipl.Ing. Georg Strasser, Dipl.-Ing. Olga Voglauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert werden
3. Punkt: Bericht über den Antrag 4095/A
der Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und
Kollegen betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Bundesgesetz über die
gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe
(MTD-Gesetz 2024 – MTDG) erlassen wird
und das Rezeptpflichtgesetz, das Apothekengesetz und das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz geändert werden
4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Medizinproduktegesetz 2021 geändert wird
5. Punkt: Bericht
über den Antrag 4101/A der Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Bundesgesetz über finanzielle Maßnahmen zur
Sicherstellung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln und das Bundesgesetz
über die Anerkennung des Österreichischen Roten Kreuzes und
den Schutz des Zeichens des Roten Kreuzes (Rotkreuzgesetz –
RKG) geändert werden
6. Punkt:
Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012,
das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Epidemiegesetz 1950, das Patientenverfügungs-Gesetz
und das Suchtmittelgesetz geändert werden
7. Punkt: Bericht
über den Antrag 4115/A der Abgeordneten August Wöginger, Bedrana
Ribo, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz,
das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz, das
Bundespflegegeldgesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz und das
Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert
werden
8. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz, das Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz und das EUBeamten-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2024 – SVÄG 2024)
9. Punkt: Bericht über den Antrag 4106/A der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend das Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz 2024 (SozBezG 2024), BGBl. I Nr. 25/2024
10. Punkt:
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und
den Ländern, mit der die Vereinbarung
gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den
Ländern über Sozialbetreuungsberufe geändert wird
11. Punkt: Bericht über den Antrag 4116/A der Abgeordneten Kira Grünberg, Bedrana Ribo, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbehindertengesetz und das Behinderteneinstellungsgesetz geändert werden, und über den
Antrag 2848/A(E) der Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sprachliche Anpassung der Ihr Ressort betreffenden Gesetze sowie über den
Antrag 2853/A der Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Mag. Verena Nussbaum, Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbehindertengesetz geändert wird
12. Punkt: Bericht
über den Antrag 4105/A der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Mag. Markus Koza,
Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Kriegsopferversorgungsgesetz 1957,
das Impfschadengesetz und das Verbrechensopfergesetz geändert werden
13. Punkt: Bericht
über den Antrag 4111/A der Abgeordneten Norbert
Sieber, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Studienförderungsgesetz 1992
geändert werden
14. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 und das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz geändert werden
15. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeitsinspektionsgesetz 1993, das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Notarversorgungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Heimarbeitsgesetz und das Landarbeitsgesetz 2021 geändert werden (Telearbeitsgesetz – TelearbG)
16. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Theaterarbeitsgesetz geändert wird
17. Punkt: Übereinkommen (Nr. 190) über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt, und Bericht über den
Antrag 2665/A(E) der
Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen
betreffend der Ratifizierung der ILO Konvention 190 gegen Gewalt
und Belästigung in der Arbeitswelt
18. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird
19. Punkt:
Bundesgesetz, mit dem das Druckgerätegesetz geändert und
ein Bundesgesetz, mit dem die innerstaatlichen Anforderungen der Verordnung
(EU) 2016/1628 in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte für gasförmige
Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel und die Typgenehmigung für
Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr
bestimmte mobile Maschinen und Geräte festgelegt werden (Mot-G), erlassen
wird
20. Punkt: Bundesgesetz über die Einführung einer Versorgerverpflichtung für Gas aus erneuerbaren Quellen (Erneuerbares-Gas-Gesetz – EGG)
21. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz geändert wird
22. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle Digitalisierung)
23. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahn-Beförderungs- und Fahrgastrechtegesetz, das Bundesgesetz über die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte und das Eisenbahngesetz 1957 geändert werden (Fahrgastrechtenovelle 2024)
24. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 geändert wird
25. Punkt: Bericht
über den Antrag 4036/A(E) der Abgeordneten
Hermann Weratschnig, MBA MSc, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen
und Kollegen betreffend Rampen an Bahn-Verkehrsstationen
26. Punkt: Bericht
über den Antrag 4110/A(E) der Abgeordneten
Mag. Peter Weidinger, Mag. Ulrike Fischer, Kolleginnen und Kollegen
betreffend „weitere Verbesserung des transeuropäischen
Bahnverkehrs“
27. Punkt: Bericht über den Antrag 4126/A der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Hermann Weratschnig, MBA MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird
28. Punkt: Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) betreffend den elektronischen Frachtbrief
29. Punkt: Bericht
über den Antrag 4121/A(E) der Abgeordneten
Mag. Ulrike Fischer, Mag. Peter Weidinger, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Sicherstellung der raschen und kostengünstigen Pannenhilfe
30. Punkt:
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und
dem Land Oberösterreich über die Finanzierung des Baus der
Regionalstadtbahn Linz
31. Punkt: Bericht
über die Petition Nr. 107/PET betreffend „Entlastung
des ÖBB-Parkdecks in Wels“
32. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Zivildienstgesetz 1986 geändert wird
33. Punkt: Bericht über den Antrag 4092/A der Abgeordneten Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Süleyman Zorba, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das E-Government-Gesetz geändert wird
34. Punkt: Bericht über den Antrag 4093/A der Abgeordneten Franz Hörl, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Medienkooperations- und ‑förderungs-Transparenzgesetz geändert wird
35. Punkt: Bericht über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Bundesverwaltungsgericht – Reihe BUND 2023/5
36. Punkt: Bericht über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Resozialisierungsmaßnahmen der Justiz – Reihe BUND 2024/8
37. Punkt: Bericht über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Steuerung und Koordinierung des Straf- und Maßnahmenvollzugs; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2024/9
38. Punkt: Bericht über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Gewalt- und Opferschutz für Frauen – Reihe BUND 2023/21
39. Punkt: Bericht über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Wohnrechtliche Schlichtungsstellen mit Schwerpunkt in Innsbruck und Salzburg – Reihe BUND 2022/24
40. Punkt: Bericht über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Bildungsdirektionen – Reihe BUND 2023/3
41. Punkt: Bericht über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Administratives Unterstützungspersonal an allgemeinbildenden Pflichtschulen – Reihe BUND 2024/14
42. Punkt: Bericht über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Schulbetrieb während der COVID-19-Pandemie – Reihe BUND 2023/24
43. Punkt: Bericht über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Österreichische Akademie der Wissenschaften – Reihe BUND 2023/6
44. Punkt: Bericht über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Filmakademie Wien – Reihe BUND 2023/12
45. Punkt: Bericht über den Bericht des
Rechnungshofes betreffend FFoQSI GmbH – Austrian Competence Centre
for Feed and Food Quality, Safety
and Innovation – Reihe BUND 2024/2
46. Punkt: Bericht über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Gesellschafterzuschüsse an die Österreichische Mensen-Betriebsgesellschaft m.b.H. – Reihe BUND 2023/25
47. Punkt: Bericht über den Bericht des
Rechnungshofes betreffend Österreichischer Hochschulraum;
Follow-up-Überprüfung –
Reihe BUND 2020/40
*****
Inhalt
Personalien
Verhinderungen ........................................................................................................... 36
Ordnungsrufe .......................................................................................... 264, 473, 473
Geschäftsbehandlung
Antrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 3146/A der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bau-
ern-Sozialversicherungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 8. Juli 2024 zu setzen ............................................................................................................. 77
Verlangen gemäß § 43 Abs. 3 GOG auf Durchführung einer kurzen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG .................................................................................................................. 77
Redner:innen:
Josef Muchitsch .......................................................................................................... 427
August Wöginger ........................................................................................................ 431
Eva Maria Holzleitner, BSc ......................................................................................... 434
Peter Wurm ................................................................................................................. 436
Mag. Markus Koza ..................................................................................................... 439
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 442
Ablehnung des Fristsetzungsantrages .................................................................... 445
Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 5 GOG ............................................................................................................................... 77
Antrag der Abgeordneten Mag. Gerhard
Kaniak, Kolleginnen und Kollegen, den Bericht des
Gesundheitsausschusses über den Antrag 4095/A
der Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und
Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz
über die gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe
(MTD-Gesetz 2024 – MTDG) erlassen wird und das
Rezeptpflichtgesetz, das Apothekengesetz und das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz
geändert werden“ in der Fassung des Ausschussberichtes 2660 d.B.
gemäß § 73 Abs. 3 Z 2 GOG an den Gesundheitsausschuss
rückzuverweisen – Ablehnung ...................................................................... 173,
173
Antrag der
Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen, den
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 4101/A
der Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und
Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz
über finanzielle Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit
von Arzneimitteln und das Bundesgesetz über die Anerkennung des
Österreichischen Roten Kreuzes und den Schutz des Zeichens des Roten
Kreuzes (Rotkreuzgesetz – RKG) geändert werden“ in
der Fassung des Ausschussberichtes 2662 d.B. gemäß
§ 73 Abs. 3 Z 2 GOG an den Gesundheitsausschuss rückzuverweisen –
Ablehnung ...................................................................... 145,
146
Unterbrechung der Sitzung .................................................................... 331, 424, 479
Ersuchen der Abgeordneten Sigrid Maurer, BA um Erteilung eines Ordnungsrufes 399
Verlangen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung ................ 423, 477
Verlesung der vorgesehenen Fassung eines Teiles des Amtlichen Protokolls dieser Sitzung durch Präsidentin Doris Bures ............................................................................................. 687
Genehmigung des verlesenen Teiles des Amtlichen Protokolls .......................... 692
Fragestunde (29.)
Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ........................................ 37
Philip Kucher (368/M); Dr. Josef Smolle
Mag. Gerhard Kaniak (366/M); Mag. Verena Nussbaum, Mag. Ernst Gödl
Ralph Schallmeiner (377/M); Fiona Fiedler, BEd
Mag. Gerald Loacker (375/M); Mag. Gerhard Kaniak
Josef Muchitsch (369/M); Werner Herbert, Mag. Gerald Loacker
Dr. Dagmar Belakowitsch (367/M)
Fiona Fiedler, BEd (376/M); Ulrike Maria Böker, Rudolf Silvan, Dr. Werner Saxinger, MSc
Dipl.-Ing. Georg Strasser (373/M); Dietmar Keck
Mag. Christian Drobits (370/M); Mag. Peter Weidinger, Mag. Ulrike Fischer
Bundesregierung
Vertretungsschreiben ................................................................................................. 36
Dringliche Anfrage
der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend „die eigenmächtige Zustimmung der Bundesministerin Gewessler zum EU-Renaturierungsgesetz“ (19087/J) .................................................................................................................... 332
Begründung: Dr. Susanne Fürst ................................................................................ 338
Bundesministerin Leonore Gewessler, BA ................................................................ 349
Debatte:
Herbert Kickl ............................................................................................................... 359
Dipl.-Ing. Georg Strasser ............................................................................................ 366
Julia Elisabeth Herr .................................................................................................... 370
Sigrid Maurer, BA ....................................................................................................... 373
Michael Bernhard ....................................................................................................... 378
Dr. Dagmar Belakowitsch .......................................................................................... 381
Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA ............................................................................... 394
MMag. Michaela Schmidt .......................................................................................... 399
Dr. Astrid Rössler ........................................................................................................ 403
Peter Schmiedlechner ................................................................................................ 406
Johannes Schmuckenschlager ................................................................................... 407
Mag. Jörg Leichtfried ................................................................................................. 410
Dipl.-Ing. Olga Voglauer ............................................................................................ 414
Michael Schnedlitz ..................................................................................................... 416
Ulrike Maria Böker ..................................................................................................... 418
Lukas Hammer ............................................................................................................ 421
Entschließungsantrag (Misstrauensantrag)
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend
„Versagen des Vertrauens gegenüber der Bundesministerin
für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und
Technologie“ gemäß Art. 74
Abs. 1 B-VG – Ablehnung (namentliche Abstimmung) .............................. 386,
423
Verzeichnis des Ergebnisses der namentlichen Abstimmung ............................. 425
Verhandlungen
Gemeinsame Beratung über
1. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 4117/A der Abgeordneten Dipl.Ing. Georg Strasser, Mag. Faika El-Nagashi, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird (2658 d.B.) ............ 78
2. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses
über den Antrag 4118/A
der Abgeordneten Dipl.Ing. Georg Strasser, Dipl.-Ing. Olga
Voglauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz und das
Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert werden
(2659 d.B.) 78
Redner:innen:
Rudolf Silvan ................................................................................................................. 78
Mag. Faika El-Nagashi ................................................................................................. 80
Alois Kainz ..................................................................................................................... 86
Ing. Josef Hechenberger ............................................................................................... 88
MMag. Katharina Werner, Bakk. ................................................................................ 90
Johann Höfinger ........................................................................................................... 92
Dietmar Keck ................................................................................................................ 93
Bundesminister Johannes Rauch ................................................................................. 96
Angela Baumgartner .................................................................................................... 98
Dipl.-Ing. Olga Voglauer ............................................................................................ 100
Ing. Klaus Lindinger, BSc ............................................................................................ 102
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 2658 und 2659 d.B. ........................... 103
3. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 4095/A der Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe (MTD-Gesetz 2024 – MTDG) erlassen wird und das Rezeptpflichtgesetz, das Apothekengesetz und das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz geändert werden (2660 d.B.) .................................................................................................................. 105
Redner:innen:
Philip Kucher ............................................................................................................... 105
Ralph Schallmeiner ..................................................................................................... 108
Mag. Gerhard Kaniak ................................................................................................. 110
Dr. Josef Smolle .......................................................................................................... 112
Fiona Fiedler, BEd ....................................................................................................... 114
Bundesminister Johannes Rauch ............................................................................... 119
MMst. Mag. (FH) Maria Neumann ............................................................................ 120
Annahme des Gesetzentwurfes in 2660 d.B. ........................................................ 173
Gemeinsame Beratung über
4. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (2551 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Medizinproduktegesetz 2021 geändert wird (2661 d.B.) ............................................................................................................................. 126
5. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses
über den Antrag 4101/A der Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph
Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Bundesgesetz über finanzielle Maßnahmen zur Sicherstellung der
Verfügbarkeit von Arzneimitteln und das Bundesgesetz über die
Anerkennung des Österreichischen Roten Kreuzes und den Schutz des
Zeichens des
Roten Kreuzes (Rotkreuzgesetz – RKG) geändert werden
(2662 d.B.) .............. 126
Redner:innen:
Mag. Verena Nussbaum ............................................................................................. 126
Ralph Schallmeiner ..................................................................................................... 128
Mag. Gerhard Kaniak ................................................................................................. 129
Martina Diesner-Wais ................................................................................................ 133
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 134
Ing. Mag. (FH) Alexandra Tanda ................................................................................ 136
Bundesminister Johannes Rauch ............................................................................... 141
Mario Lindner ............................................................................................................. 143
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 2661 und 2662 d.B. ........................... 145
6. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (2530 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Epidemiegesetz 1950, das Patientenverfügungs-Gesetz und das Suchtmittelgesetz geändert werden (2663 d.B.) ................................................... 147
Redner:innen:
Mag. Gerhard Kaniak ................................................................................................. 147
Ralph Schallmeiner ..................................................................................................... 149
Peter Wurm ................................................................................................................. 156
Rudolf Silvan ............................................................................................................... 158
Mag. Gerald Hauser ................................................................................................... 162
Dr. Werner Saxinger, MSc .......................................................................................... 165
Fiona Fiedler, BEd ....................................................................................................... 167
Bundesminister Johannes Rauch ............................................................................... 169
Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler ............................................................................. 170
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Verena
Nussbaum, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Telemedizin
für die Kinderambulanz
am LKH Stolzalpe jetzt!“ – Ablehnung ......................................................... 160,
173
Annahme des Gesetzentwurfes in 2663 d.B. ........................................................ 172
Gemeinsame Beratung über
7. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit
und Soziales über den Antrag 4115/A der Abgeordneten August
Wöginger, Bedrana
Ribo, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem
das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche
Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das
Sozialhilfe-Grundsatzgesetz, das Bundespflegegeldgesetz, das Gesundheits- und
Krankenpflegegesetz und das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz
geändert werden (2694 d.B.) ................................................................................... 175
8. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit
und Soziales über die Regierungsvorlage (2607 d.B.): Bundesgesetz,
mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche
Sozialversicherungsgesetz,
das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz,
das Allgemeine Pensionsgesetz, das
Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz, das
Sozialversicherungs-
Ergänzungsgesetz und das EUBeamten-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2024 – SVÄG 2024) (2697 d.B.) .............................................. 176
Redner:innen:
Josef Muchitsch .......................................................................................................... 176
Bedrana Ribo, MA ...................................................................................................... 183
Fiona Fiedler, BEd ....................................................................................................... 227
Mag. Gerhard Kaniak ................................................................................................. 229
Alois Stöger, diplômé .................................................................................................. 230
Mag. Ernst Gödl .......................................................................................................... 232
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 234
Bundesminister Johannes Rauch ............................................................................... 237
Mag. Dr. Rudolf Taschner .......................................................................................... 239
Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler ............................................................................. 241
Entschließungsantrag der Abgeordneten Philip
Kucher, Kolleginnen
und Kollegen betreffend „mit dem Gesundheitswesen darf kein Profit gemacht
werden!“ – Ablehnung ........................................................................................................ 179,
244
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 2694 und 2697 d.B. ........................... 243
Gemeinsame Beratung über
9. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit
und Soziales über den Antrag 4106/A der Abgeordneten
Mag. Michael Hammer,
Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend das
Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz 2024 (SozBezG 2024), BGBl. I
Nr. 25/2024 (2695 d.B.) 245
10. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit
und Soziales über die Regierungsvorlage (2613 d.B.):
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG
zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung
gemäß
Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe geändert wird (2696 d.B.) ............................................................................................................................. 245
Redner:innen:
Mag. Markus Koza ..................................................................................................... 245
Mag. Christian Drobits ............................................................................................... 247
Dr. Dagmar Belakowitsch .......................................................................................... 249
Mag. Michael Hammer ............................................................................................... 250
Fiona Fiedler, BEd ....................................................................................................... 252
Annahme des Gesetzentwurfes in 2695 d.B. ........................................................ 253
Genehmigung der Vereinbarung in 2696 d.B. ....................................................... 253
Gemeinsame Beratung über
11. Punkt: Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 4116/A
der Abgeordneten Kira Grünberg, Bedrana Ribo, MA, Kolleginnen und
Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbehindertengesetz
und das Behinderteneinstellungsgesetz
geändert werden, und über den
Antrag 2848/A(E) der Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sprachliche Anpassung der Ihr Ressort betreffenden Gesetze sowie über den
Antrag 2853/A der
Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Mag. Verena Nussbaum,
Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbehindertengesetz geändert wird
(2698 d.B.) ............................................................................................................................. 254
12. Punkt: Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales über
den Antrag 4105/A der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Mag. Markus
Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Impfschadengesetz und das Verbrechensopfergesetz geändert werden (2699 d.B.) ....................................... 254
Redner:innen:
Bedrana Ribo, MA ...................................................................................................... 255
Mag. Verena Nussbaum ............................................................................................. 261
Mag. Christian Ragger ................................................................................................ 263
Kira Grünberg ............................................................................................................. 264
Fiona Fiedler, BEd ....................................................................................................... 266
Mag. Markus Koza ..................................................................................................... 270
Bundesminister Johannes Rauch ............................................................................... 271
Alois Stöger, diplômé .................................................................................................. 273
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 2698 und 2699 d.B. ........................... 273
13. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 4111/A der Abgeordneten Norbert Sieber, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Studienförderungsgesetz 1992 geändert werden (2692 d.B.) ................................................................. 275
Redner:innen:
Bettina Zopf ................................................................................................................ 276
Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................... 277
Barbara Neßler ........................................................................................................... 278
Michael Bernhard ....................................................................................................... 280
Annahme des Gesetzentwurfes in 2692 d.B. ........................................................ 281
Gemeinsame Beratung über
14. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (2558 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-
Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 und das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz geändert werden (2688 d.B.) ............................................................................................................................. 281
15. Punkt: Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage
(2597 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz,
das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeitsinspektionsgesetz 1993, das
Dienstnehmerhaftpflichtgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das
Beamten-Kranken-
und Unfallversicherungsgesetz, das Notarversorgungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988,
das Heimarbeitsgesetz und das Landarbeitsgesetz 2021 geändert
werden (Telearbeitsgesetz – TelearbG) (2689 d.B.) ............................................. 281
16. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (2605 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Theaterarbeitsgesetz geändert wird (2690 d.B.) ............................................................................................................................. 282
Redner:innen:
Josef Muchitsch .......................................................................................................... 282
Laurenz Pöttinger ....................................................................................................... 294
Mag. Verena Nussbaum ............................................................................................. 300
Dr. Dagmar Belakowitsch .......................................................................................... 302
Gabriele Heinisch-Hosek ............................................................................................ 303
Mag. Eva Blimlinger .................................................................................................... 305
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 307
Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einsatzkräfte und Betroffene beim Katastropheneinsatz im Beruf absichern!“ – Ablehnung 292, 310
Annahme der drei Gesetzentwürfe in 2688, 2689 und 2690 d.B. ..................... 309
17. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit
und Soziales über die Regierungsvorlage (2591 d.B.):
Übereinkommen (Nr. 190) über die
Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt, und über
den
Antrag 2665/A(E) der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen betreffend der Ratifizierung der ILO Konvention 190 gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt (2691 d.B.) .................................................................................................................. 311
Redner:innen:
Bettina Zopf ................................................................................................................ 311
Petra Bayr, MA MLS ................................................................................................... 313
Rosa Ecker, MBA ........................................................................................................ 314
Mag. Meri Disoski ....................................................................................................... 316
Genehmigung des Staatsvertrages in 2691 d.B. ................................................... 318
Beschlussfassung im Sinne des Art. 50 Abs. 2 Z 4 B-VG ..................................... 318
Gemeinsame Beratung über
18. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regierungsvorlage (2611 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (2668 d.B.) ......................................................................................................... 318
19. Punkt: Bericht des Ausschusses für
Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regierungsvorlage
(2612 d.B.): Bundesgesetz, mit dem
das Druckgerätegesetz geändert und ein Bundesgesetz, mit dem die
innerstaatlichen Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/1628 in Bezug
auf die Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schadstoffe und
luftverunreinigende Partikel und die Typgenehmigung für
Verbrennungsmotoren
für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und
Geräte festgelegt werden (Mot-G), erlassen wird (2669 d.B.) .......................................................................... 318
Redner:innen:
Josef Schellhorn .......................................................................................................... 319
Peter Haubner ............................................................................................................ 324
Mag. Dr. Petra Oberrauner ........................................................................................ 326
Maximilian Linder ....................................................................................................... 327
Dr. Elisabeth Götze ..................................................................................................... 329
Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Schellhorn,
Kolleginnen
und Kollegen betreffend „Klares Bekenntnis zur Neukodifizierung
der Gewerbeordnung: Umsetzung der
Empfehlungen des Rechnungshofes“ – Ablehnung .......... 322,
331
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 2668 und 2669 d.B. ........................... 330
20. Punkt: Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die
Regierungsvorlage (2455 d.B.): Bundesgesetz über die
Einführung einer Versorgerverpflichtung für Gas aus erneuerbaren
Quellen (Erneuerbares-Gas-Gesetz – EGG) (2665 d.B.) ....................................................................................... 445
Redner:innen:
Alois Schroll ................................................................................................................. 445
Dipl.-Ing. Georg Strasser ............................................................................................ 448
MMMag. Dr. Axel Kassegger ..................................................................................... 460
Lukas Hammer ............................................................................................................ 462
Dr. Christoph Matznetter .......................................................................................... 464
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer ..................................................................................... 466
Bundesministerin Leonore Gewessler, BA ................................................................ 468
Peter Schmiedlechner ................................................................................................ 472
Mag. (FH) Kurt Egger .................................................................................................. 474
Nikolaus Prinz ............................................................................................................. 475
Annahme des Gesetzentwurfes in 2665 d.B. (namentliche Abstimmung) ........ 477
Verzeichnis des Ergebnisses der namentlichen Abstimmung ............................. 479
21. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regierungsvorlage (2608 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz geändert wird (2666 d.B.) ........................................................................................ 482
Redner:innen:
Alois Schroll ................................................................................................................. 482
Lukas Hammer (tatsächliche Berichtigung) ............................................................ 488
Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA .......................................................................... 488
MMMag. Dr. Axel Kassegger ..................................................................................... 490
Lukas Hammer ............................................................................................................ 491
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer ..................................................................................... 495
Bundesministerin Leonore Gewessler, BA ................................................................ 497
Laurenz Pöttinger ....................................................................................................... 500
Annahme des Gesetzentwurfes in 2666 d.B. ........................................................ 501
22. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regierungsvorlage (2561 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle Digitalisierung) (2667 d.B.) .................................. 503
Redner:innen:
Maximilian Linder ....................................................................................................... 503
Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA ............................................................................... 504
Michael Bernhard ............................................................................................. 506, 517
Dr. Christoph Matznetter .......................................................................................... 512
Dr. Astrid Rössler ........................................................................................................ 513
Bundesministerin Leonore Gewessler, BA ................................................................ 515
Christoph Stark ........................................................................................................... 518
Annahme des Gesetzentwurfes in 2667 d.B. ........................................................ 519
Gemeinsame Beratung über
23. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses
über die Regierungsvorlage (2601 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das
Eisenbahn-Beförderungs-
und Fahrgastrechtegesetz, das Bundesgesetz über die Agentur für Passagier-
und Fahrgastrechte und das Eisenbahngesetz 1957 geändert
werden (Fahrgastrechtenovelle 2024) (2644 d.B.) ............................................... 521
24. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses
über die Regierungsvorlage (2603 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das
Eisenbahngesetz 1957
geändert wird (2645 d.B.) ........................................................................................ 521
25. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 4036/A(E) der Abgeordneten Hermann Weratschnig, MBA MSc, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rampen an Bahn-Verkehrsstationen (2646 d.B.) .............................. 521
26. Punkt: Bericht
des Verkehrsausschusses über den Antrag 4110/A(E) der Abgeordneten
Mag. Peter Weidinger, Mag. Ulrike Fischer,
Kolleginnen und Kollegen betreffend „weitere Verbesserung des transeuropäischen
Bahnverkehrs“ (2647 d.B.) ....................................................................................... 521
Redner:innen:
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ......................................................................................... 522
Hermann Weratschnig, MBA MSc ............................................................................ 526
Alois Stöger, diplômé .................................................................................................. 527
Andreas Ottenschläger .............................................................................................. 540
Dr. Johannes Margreiter ............................................................................................ 543
Bundesministerin Leonore Gewessler, BA ................................................................ 545
Mag. Ulrike Fischer ..................................................................................................... 549
Julia Elisabeth Herr .................................................................................................... 550
Mag. Peter Weidinger ................................................................................................ 552
Alois Schroll ................................................................................................................. 556
Joachim Schnabel ....................................................................................................... 561
Gabriel Obernosterer ................................................................................................. 564
Lukas Brandweiner ..................................................................................................... 566
Mag. Christian Ragger ................................................................................................ 567
Philip Kucher ............................................................................................................... 569
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard
Deimek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aufnahme der
Summerauerbahn in das Zielnetz 2040 sowie Aufnahme der Summerauerbahn und
der Pyhrnbahn in die europäischen ‚TEN-T-Kernnetze‘“ –
Ablehnung 524, 574
Entschließungsantrag der Abgeordneten Philip
Kucher, Dr. Johannes Margreiter, Mag. Christian Ragger,
Kolleginnen und Kollegen betreffend „Umsetzung der Kärntner
Güterverkehrstrasse und Anbindung der
durch die Koralmbahn erschlossenen Regionen an das überregionale Eisenbahnnetz“ –
Ablehnung ........................................................................................................ 559,
573
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 2644 und 2645 d.B. ........................... 571
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 2646 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „Rampen an Bahn-Verkehrsstationen“ (378/E) ................................. 571
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 2647 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „weitere Verbesserung des transeuropäischen Bahnverkehrs“ (379/E) ............................................................................................................................. 571
Gemeinsame Beratung über
27. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses
über den Antrag 4126/A
der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Hermann Weratschnig, MBA MSc,
Kolleginnen und Kollegen betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird
(2648 d.B.) 574
28. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (2501 d.B.): Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) betreffend den elektronischen Frachtbrief (2650 d.B.) ............................................................................................................................. 574
Redner:innen:
Hermann Weratschnig, MBA MSc ............................................................................ 574
Dietmar Keck .............................................................................................................. 576
Dr. Johannes Margreiter ............................................................................................ 577
Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller ...................................................................... 579
Christoph Stark ........................................................................................................... 581
Christian Hafenecker, MA ......................................................................................... 583
Annahme des Gesetzentwurfes in 2648 d.B. ........................................................ 586
Genehmigung des Staatsvertrages in 2650 d.B. ................................................... 586
29. Punkt: Bericht
des Verkehrsausschusses über den Antrag 4121/A(E) der Abgeordneten
Mag. Ulrike Fischer, Mag. Peter Weidinger,
Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung der raschen und kostengünstigen
Pannenhilfe (2649 d.B.) ............................................................................................ 587
Redner:innen:
Mag. Ulrike Fischer ..................................................................................................... 588
Christian Hafenecker, MA ......................................................................................... 589
Mag. Peter Weidinger ................................................................................................ 590
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 2649 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „Sicherstellung der raschen und kostengünstigen Pannenhilfe“ (380/E) ............................................................................................................................. 592
Gemeinsame Beratung über
30. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses
über die Regierungsvorlage (2563 d.B.): Vereinbarung gemäß
Art. 15a B-VG zwischen dem
Bund und dem Land Oberösterreich über die Finanzierung des Baus der
Regionalstadtbahn Linz (2651 d.B.) .................................................................................................................. 593
31. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses
über die Petition Nr. 107/PET betreffend „Entlastung des
ÖBB-Parkdecks in Wels“, überreicht
von den Abgeordneten Ing. Klaus Lindinger, BSc, Ing. Manfred
Hofinger und Laurenz Pöttinger (2652 d.B.) .................................................................................................................. 593
Redner:innen:
Hermann Weratschnig, MBA MSc ............................................................................ 593
Alois Stöger, diplômé .................................................................................................. 595
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ......................................................................................... 596
Johann Singer ............................................................................................................. 597
Bundesministerin Leonore Gewessler, BA ................................................................ 597
Laurenz Pöttinger ....................................................................................................... 600
Ing. Klaus Lindinger, BSc ............................................................................................ 601
Genehmigung der Vereinbarung in 2651 d.B. ....................................................... 603
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 2652 d.B. ............................................. 603
32. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (2609 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Zivildienstgesetz 1986 geändert wird (2687 d.B.) ............................................................................................................................. 603
Redner:innen:
MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky .......................................................................... 604
Lukas Brandweiner ..................................................................................................... 606
Michael Seemayer ...................................................................................................... 608
Staatssekretärin Claudia Plakolm ............................................................................. 609
David Stögmüller ........................................................................................................ 612
Annahme des Gesetzentwurfes in 2687 d.B. ........................................................ 614
33. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Antrag 4092/A der Abgeordneten Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Süleyman Zorba, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das E-Government-Gesetz geändert wird (2664 d.B.) .................................................................................................................. 614
Redner:innen:
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 615
Eva-Maria Himmelbauer, BSc .................................................................................... 616
Katharina Kucharowits .............................................................................................. 618
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ......................................................................................... 619
Staatssekretärin Claudia Plakolm ............................................................................. 621
Süleyman Zorba .......................................................................................................... 623
Annahme des Gesetzentwurfes in 2664 d.B. ........................................................ 624
34. Punkt: Bericht des Tourismusausschusses über den Antrag 4093/A der Abgeordneten Franz Hörl, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Medienkooperations- und ‑förderungs-Transparenzgesetz geändert wird (2653 d.B.) ............................................................................................................................. 624
Redner:innen:
Melanie Erasim, MSc .................................................................................................. 625
Gabriel Obernosterer ................................................................................................. 627
Thomas Spalt .............................................................................................................. 630
Barbara Neßler ........................................................................................................... 632
Ing. Reinhold Einwallner ............................................................................................ 634
Staatssekretärin Mag. Susanne Kraus-Winkler ....................................................... 636
Mag. Gerald Hauser ................................................................................................... 639
Josef Schellhorn .......................................................................................................... 645
Franz Hörl ................................................................................................................... 646
Annahme des Gesetzentwurfes in 2653 d.B. ........................................................ 647
Gemeinsame Beratung über
35. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses
über den Bericht des Rechnungshofes betreffend
Bundesverwaltungsgericht – Reihe
BUND 2023/5 (III-886/2568 d.B.) ......................................................................... 648
36. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses
über den Bericht des Rechnungshofes betreffend
Resozialisierungsmaßnahmen der
Justiz – Reihe BUND 2024/8 (III-1130/2569 d.B.) .............................................. 648
37. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses
über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Steuerung und Koordinierung
des Straf- und Maßnahmenvollzugs;
Follow-up-Überprüfung – Reihe
BUND 2024/9 (III-1131/2570 d.B.) ....................................................................... 648
38. Punkt: Bericht
des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend
Gewalt- und Opferschutz für Frauen –
Reihe BUND 2023/21 (III-1004/2571 d.B.) .......................................................... 648
39. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses
über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Wohnrechtliche
Schlichtungsstellen mit Schwerpunkt in Innsbruck und
Salzburg – Reihe BUND 2022/24
(III-703/2572 d.B.) .................................................................................................... 648
Redner:innen:
Andreas Kühberger .................................................................................................... 649
Mag. Karin Greiner ..................................................................................................... 650
Rosa Ecker, MBA ........................................................................................................ 651
Mag. Georg Bürstmayr ............................................................................................... 653
MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky .......................................................................... 655
Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker ........................................................... 657
Hermann Gahr ............................................................................................................ 659
Michael Seemayer ...................................................................................................... 660
Mag. Agnes Sirkka Prammer ..................................................................................... 661
Gabriele Heinisch-Hosek ............................................................................................ 663
Mag. Meri Disoski ....................................................................................................... 664
Kenntnisnahme der fünf Berichte III-886, III-1130, III-1131, III-1004 und III-703 d.B. ............................................................................................................................. 665
Gemeinsame Beratung über
40. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses
über den Bericht
des Rechnungshofes betreffend Bildungsdirektionen – Reihe
BUND 2023/3 (III-863/2630 d.B.) ......................................................................... 666
41. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses
über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Administratives
Unterstützungspersonal an allgemeinbildenden
Pflichtschulen – Reihe BUND 2024/14
(III-1154/2631 d.B.) .................................................................................................. 667
42. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Schulbetrieb während der COVID-19-Pandemie – Reihe BUND 2023/24 (III1016/2632 d.B.) .................................................................................................. 667
43. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Österreichische Akademie der Wissenschaften – Reihe BUND 2023/6 (III-888/2633 d.B.) .......................................................................................................... 667
44. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses
über den Bericht
des Rechnungshofes betreffend Filmakademie Wien – Reihe
BUND 2023/12 (III-932/2634 d.B.) ....................................................................... 667
45. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses
über den Bericht des Rechnungshofes
betreffend FFoQSI GmbH – Austrian Competence
Centre for Feed and Food Quality, Safety and Innovation –
Reihe BUND 2024/2 (III-1090/2635 d.B.) ............................................................ 667
46. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses
über den Bericht des Rechnungshofes betreffend
Gesellschafterzuschüsse an die Österreichische
Mensen-Betriebsgesellschaft m.b.H. –
Reihe BUND 2023/25 (III-1017/2636 d.B.) .......................................................... 667
47. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses
über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Österreichischer
Hochschulraum;
Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2020/40
(III195/2637 d.B.) .............. 668
Redner:innen:
MMMag. Gertraud Salzmann .................................................................................... 668
Mag. Karin Greiner ..................................................................................................... 670
Hermann Brückl, MA .................................................................................................. 672
Mag. Sibylle Hamann ................................................................................................. 673
Mag. Martina Künsberg Sarre ................................................................................... 675
Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker ........................................................... 676
Hermann Gahr ............................................................................................................ 678
Christian Oxonitsch .................................................................................................... 679
Alois Kainz .................................................................................................................. 681
Mag. Eva Blimlinger .................................................................................................... 682
Mag. Dr. Rudolf Taschner .......................................................................................... 683
Mag. Ruth Becher ....................................................................................................... 685
Kenntnisnahme der acht Berichte III-863, III-1154, III-1016, III-888, III-932, III-1090, III-1017 und III-195 d.B. .......................................................................................................... 686
Eingebracht wurden
Anträge der Abgeordneten
Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beharrliche Verfolgung durch mittelbare Kontaktaufnahme im digitalen Raum (4138/A)(E)
Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schulungen für Richter:innen und Staatsanwält:innen zu Gewalt im digitalen Raum (4139/A)(E)
Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderung der Digitalisierung in der Pflege (Medikamentenverblisterung, digitale Pflegedokumentation und Ambient Assisted Living) (4140/A)(E)
Anfragen der Abgeordneten
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Sozialversicherung: Offenlegung der Gebarungsvorschaurechnung (06/2024) (19038/J)
Mag.
Yannick Shetty, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister
für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung für Kinder und Jugendliche
(19039/J)
Mag.
Yannick Shetty, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Wirkungsorientierte
Folgenabschätzung für Kinder und Jugendliche
(19040/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Aufgeblähte Führungsebene, Personalengpass auf der Straße: Überverwaltung und Selbstbeschäftigung im BMI (19041/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Österreichische Unterstützung für iranische Menschenrechtler:innen (19042/J)
Petra
Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister
für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Bereits
getätigte sowie ausstehende Transfers
der Beitragszahlungen an Internationale Organisationen für das
Jahr 2024 (19043/J)
Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Weißbuch für Bundesmuseen/Nationalbibliothek (19044/J)
Josef
Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und
Sport betreffend Erhöhung Kulturbudget
(19045/J)
Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Projekt Fair Pay (19046/J)
Michael
Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und
Sport betreffend Dramatisch hohe Anzahl
an Nichtschwimmern unter Kindern und Jugendlichen (19047/J)
Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Lehrermangel (19048/J)
Hermann
Brückl, MA, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und
Forschung betreffend Seitens des BMBWF für
den Unterricht approbierte Sexfilme (19049/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Förderungen von Radschnellverbindungen (19050/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Carbon Capture and Storage sowie Carbon Management Strategie (19051/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für
Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
betreffend Carbon Capture and Storage sowie Carbon Management Strategie
(19052/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für
Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Qualitative Untersuchung von
Frauenmorden (19053/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Auszahlung von erhöhter Familienbeihilfe (19054/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für
Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Gewaltprävention in Schulen
(19055/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Förderung von österreichischen Kinderschutzzentren (19056/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Daten zu Pflegekindern und Jugendlichen in Pflegefamilien (19057/J)
Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Radikalisierung von Klimaextremisten (19058/J)
Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für
Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend
Kosten und Inanspruchnahme der Sozialunterstützung (Sozialhilfe) 2023 in
Österreich (19059/J)
MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Fehlende Bewaffnung der Finanzpolizei (19060/J)
Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Kosten für Briefe und Inserate zum Thema „Der Klimabonus 2024 kommt!“ (19061/J)
Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Personalausstattung und Fachpersonal im Maßnahmenvollzug (19062/J)
Mag.
Verena Nussbaum, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz betreffend Begutachtung
für die Ausstellung eines Behindertenpasses (19063/J)
Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Lange Wartezeiten auf Facharzttermine und Operationen (19064/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Kooperationen des Bundes mit Wolfgang Rosam (19065/J)
Christian
Hafenecker, MA, Kolleginnen und
Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend
Kooperationen des Bundes mit Wolfgang
Rosam (19066/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Kooperationen des Bundes mit Wolfgang Rosam (19067/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Kooperationen des Bundes mit Wolfgang Rosam (19068/J)
Christian
Hafenecker, MA, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Kooperationen des
Bundes mit Wolfgang Rosam
(19069/J)
Christian
Hafenecker, MA, Kolleginnen und
Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und
Medien betreffend Kooperationen des
Bundes mit Wolfgang Rosam (19070/J)
Christian
Hafenecker, MA, Kolleginnen und
Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend
Kooperationen des Bundes mit Wolfgang
Rosam (19071/J)
Christian
Hafenecker, MA, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kooperationen des
Bundes mit Wolfgang Rosam
(19072/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Kooperationen des Bundes mit Wolfgang Rosam (19073/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Kooperationen des Bundes mit Wolfgang Rosam (19074/J)
Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Asylwerber ohne Papiere: Abschiebungen ausgebremst! (19075/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Inanspruchnahme integrativer Lehre (19076/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für
Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend „Fair Pay“ –
Strategie
im Kulturbetrieb (19077/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Zwangsheirat in Österreich (19078/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Anzahl der bestehenden Kinderbeistände (19079/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Förderung von österreichischen Kinderschutzzentren (19080/J)
Rosa
Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen betreffend Weiterentwicklung des
Familienbeihilfeverfahrens FABIAN
(19081/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend MINT-Gütesiegel für Bildungseinrichtungen (19082/J)
Sabine
Schatz, Kolleginnen und Kollegen an
den Bundesminister für Inneres betreffend Objektschutz jüdischer
Einrichtungen durch Neonazi
(19083/J)
Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Objektschutz jüdischer Einrichtungen durch Neonazi (19084/J)
Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Objektschutz jüdischer Einrichtungen durch Neonazi (19085/J)
Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Informationen zu verschwundenen Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung“ (19086/J)
Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für
Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
betreffend die eigenmächtige
Zustimmung der Bundesministerin Gewessler zum
EU-Renaturierungsgesetz (19087/J)
Beginn der Sitzung: 9.05 Uhr
Vorsitzende: Präsident Mag. Wolfgang Sobotka, Zweite Präsidentin Doris Bures, Dritter Präsident Ing. Norbert Hofer.
Präsident
Mag. Wolfgang Sobotka: Meine sehr
geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich darf Sie an unserem zweiten
Sitzungstag zur 272. Sitzung
des Nationalrates herzlich begrüßen – die Sitzung ist eröffnet.
Ich darf auch die Damen und
Herren auf der Galerie recht herzlich begrüßen, die Journalistinnen
und Journalisten, unsere Besucherinnen und Besucher
und auch die Damen und Herren zu Hause, die uns vor den Fernsehgeräten
folgen.
Als verhindert
gemeldet sind heute die Abgeordneten Mag. Muna
Duzdar, Elisabeth Feichtinger, BEd BEd, Maximilian Lercher, Christian Lausch
und Mag. Yannick Shetty.
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Das Bundeskanzleramt hat über Vertretungen folgende Mitteilung gemacht:
Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner wird durch Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft Mag. Dr. Martin Kocher vertreten.
Ferner darf ich die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, wie folgt bekannt geben:
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Mag. Alexander Schallenberg, LL.M. wird durch die Bundesministerin für Frauen,
Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab vertreten.
*****
Wie üblich überträgt der ORF bis 13 Uhr auf ORF 2, auf ORF III wird die Sitzung bis 19.15 Uhr übertragen und anschließend wird, da wir sicherlich länger brauchen als bis 19.15 Uhr, die Sitzung auf ORF ON übertragen. Auch die privaten Fernsehanstalten übertragen Teile unserer Sitzung.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen nun zur Fragestunde.
Für die Abgeordneten ist klar, von wo aus sie die Fragen stellen, und der Herr Minister steht am Pult vorne. Es kann losgehen.
Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die 1. Anfrage stellt Abgeordneter Hammer.
Für jede Frage ist immer 1 Minute Zeit. Sie kennen den Brauch. – Bitte, Herr Abgeordneter Hammer.
Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich darf als erster Fragesteller allen einen schönen guten Morgen wünschen! Herr Bundesminister, die Bundesregierung hat sich ja zum Ziel gesetzt, die Kaufkraft der Pensionistinnen und Pensionisten abzusichern. Diesbezüglich ist in den letzten Jahren auch viel gelungen. Es ist auch viel bei der Senkung der Inflation gelungen. Wir haben gegenwärtig 3 Prozent.
Dennoch aber die Frage:
„Wie stellen Sie sicher, dass die Kaufkraft von Pensionist:innen in Zeiten hoher Inflation gewahrt bleibt?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Schönen guten Morgen auch von meiner
Seite! Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Abgeordneter, ich darf die Frage
wie folgt beantworten:
Sie haben recht, die Bundesregierung hat ziemlich viel Geld in die Hand genommen,
um die Kaufkraft der Pensionistinnen und Pensionisten abzusichern.
Wir haben nicht nur die Inflationsanpassung entlang der hohen Inflation vorgenommen,
die gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern wir haben über
zusätzliche Zahlungen, Einmalzahlungen dazu beigetragen, dass insbesondere
Mindestpensionisten, Mindestpensionistinnen jedenfalls die Inflation
abgegolten bekommen haben, diese manchmal sogar überkompensiert worden
ist. Das ist auch für das nächste Jahr unsere Zielsetzung.
Am Beispiel der
Pensionsanpassung mit 1.1.2025: Der Anpassungsfaktor
wird entlang der durchschnittlichen Inflation von August 2023 bis
Juli 2024 berechnet werden, und wir gehen jedenfalls davon aus, dass
damit die Inflation abgegolten ist und die Kaufkraft der
Pensionistinnen und Pensionisten erhalten werden kann. (Unruhe im
Saal.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich bitte, den Pegel der Unterhaltungen etwas zu reduzieren – es ist sehr laut –, sodass den Fragen wirklich gefolgt werden kann.
Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Hammer.
Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Wir haben aufgrund dieser Situation mit der hohen Inflation natürlich auch Themenstellungen gehabt, die die Höhe der Pensionen betreffen. Wie stehen Sie vor diesem Hintergrund zum Thema Schutzklausel?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Das ist die Thematik: Um die Differenz
zwischen Verzinsung des Pensionskontos, Aufwertungszahl und
Pensionserhöhung – das ist
der Anpassungsfaktor für Menschen, die 2024 in Pension gehen –
auszugleichen, wurde eine Schutzklausel für diese Personen eingeführt.
Laut
dieser wird die Pension bei mehr als 90 Prozent aller Pensionsantritte im
Jahr 2024 um 6,2 Prozent erhöht. Hätten wir das nicht
gemacht,
wären alle Menschen im Dezember 2023 statt im Jahr 2024 in
Pension gegangen, weil sie dann eben eine höhere Pension erhalten
hätten.
Aktuell befinden wir uns regierungsintern in Gesprächen über die Schutzklausel für 2025. Eine Lösung soll zeitnah gemeinsam mit dem Anpassungsfaktor präsentiert werden.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Herr Abgeordneter Kucher. – Bitte sehr.
Abgeordneter
Philip Kucher (SPÖ): Guten Morgen,
Herr Bundesminister!
Wir erinnern uns alle: Privat- und Schönheitskliniken
in Österreich haben viel Geld an ÖVP und FPÖ gespendet.
Man versteht deshalb vielleicht auch,
warum eine der Hauptsorgen in der schwarz-blauen Bundesregierung nicht war, wie
wir das öffentliche Gesundheitssystem stärken können, sondern
dass
man Hunderte Millionen in Richtung Privatmedizin verschoben hat.
Der Rechnungshof hat das in einem sehr kritischen Bericht sehr deutlich
kritisiert.
Herr Bundesminister, ich darf Sie daher fragen:
„Warum haben Sie in Ihrer Amtszeit entgegen der Empfehlungen des Rechnungshofes den PRIKRAF (Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds)
nicht neu aufgestellt, um die von
schwarz/blau verursachte Bevorzugung
von privaten Krankenanstalten und damit der Zwei-Klassen-Medizin
zurückzudrängen?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Zunächst hat der Rechnungshof nicht die
Neuaufstellung des Prikraf als solchen, sondern die Überprüfung der
Zusammensetzung der
Prikraf-Fondskommission in Hinblick auf ihre Aufgaben und die Finanzierungsverantwortung
empfohlen. Dem wurde auch nachgekommen. Da diese einerseits aufgrund der ihr
zugewiesenen Aufgaben keine politischen Entscheidungen trifft und
andererseits alle bisherigen Beschlüsse einvernehmlich erfolgten, wird
derzeit kein Änderungsbedarf gesehen.
Die Abrechnung der
Prikraf-Krankenanstalten erfolgt analog zur Abrechnung der
landesfondsfinanzierten Krankenanstalten nach dem LKF-Modell.
Derzeit sind die Prikraf-Krankenanstalten doch auch Teil
der Gesundheitsversorgung.
Man kann durchaus politisch geteilter Meinung sein, ob wir eher in den öffentlichen oder in den privaten Sektor investieren sollten. Ich habe dazu eine klare Haltung – auch im Zuge der Gesundheitsreform umgesetzt. Es gibt 1 Milliarde Euro zusätzlich im Gesundheitssystem, und zwar im öffentlichen Gesundheitssystem, wobei es vor allem darum geht, auch die Kassenstellen auszubauen. Das ist die Haltung.
Beim Prikraf haben wir das gemacht, was der Rechnungshof empfohlen hat.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter? – Bitte.
Abgeordneter
Philip Kucher (SPÖ): Herr
Bundesminister, danke für die Klarstellung, aber dann darf ich Sie
offen fragen: Woran ist es denn gescheitert?
Haben Sie es versucht – in Richtung ÖVP –, da
Änderungen herbeizuführen, oder haben Sie es gar nicht versucht, weil
man mit der ÖVP in Richtung Privatmedizin gar nicht reden muss? Erhellen
Sie uns bitte! Wie stark war denn Ihr Kampf? Woran ist es gescheitert? Warum
wird weiterhin in Österreich
die Privatmedizin gefördert und nicht die öffentliche
Gesundheitsversorgung mit mehr Kassenstellen, attraktiveren
Kassenverträgen und einem Zurückdrängen der
Zweiklassenmedizin?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Wenn es um den Kampf geht, die
öffentliche Gesundheitsversorgung zu stärken, bin ich immer
sehr, sehr engagiert und vorne mit
dabei. Das war ja auch der Grund, warum erstmals, und das möchte ich
betonen, die Sozialversicherung 300 Millionen Euro aus Steuermitteln
bekommt:
um eben im öffentlichen Gesundheitssystem im Ausbau der niedergelassenen
Kassenärztinnen und Kassenärzte tätig zu werden. (Beifall bei
den Grünen
sowie des Abg. Weidinger.)
Ich glaube, wir müssen
gemeinsam alle Anstrengungen unternehmen – da teile ich Ihre
Einschätzung, Herr Klubobmann –, um natürlich den
öffentlichen
Sektor zu stärken, denn das ist die tragende Säule. Es darf in
Österreich nicht darauf ankommen, wo jemand lebt oder wie viel jemand
verdient, ob er
eine gute Gesundheitsbehandlung bekommt oder nicht. Das ist jedenfalls meine
Zielsetzung.
Präsident
Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage: Herr
Abgeordneter
Smolle. – Bitte.
Abgeordneter Dr.
Josef Smolle (ÖVP): Guten Morgen,
Herr Bundesminister! Ich habe eine Frage, die beim Thema Finanzierung und Versorgung
bleibt,
und zwar: Der medizinische Fortschritt bringt es glücklicherweise mit
sich, dass beständig neue hochwirksame Medikamente auf den Markt kommen.
Meine Frage ist: Wie stellen
Sie sicher, dass das einmal österreichweit in allen Bundesländern
allen Patientinnen und Patienten gleich zur Verfügung
steht, dass die Bewertung sich wirklich auf fachliche Expertise bezieht und
dass nicht wirtschaftliche Überlegungen eventuell einmal zu einer
Verzögerung
der Bereitstellung führen könnten?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Danke für die Frage. Das ist jetzt auch
mit der Beschlussfassung der Geschäftsordnung für das
Bewertungsboard in der Bundes-Zielsteuerungskommission klargestellt worden. Da
hat es noch einige
Runden gegeben, auch um eine Klarstellung in einer Präambel vorzunehmen,
dass natürlich immer das bestverfügbare Medikament eingesetzt wird
und dass es natürlich – auch Klarstellung – in der
Hand der Ärztin, des Arztes liegt, die Entscheidung darüber zu
treffen, welches Medikament
eingesetzt wird.
Die Geschäftsordnung wurde
wie gesagt vergangene Woche in der Bundes-Zielsteuerungskommission beschlossen.
In dieser wird jetzt noch einmal
wie gesagt explizit festgehalten, wie die Vorgänge sind. Damit ist ein
einheitlicher Zugang zu Medikamenten gewährleistet. Damit soll die
Versorgung
auch weiterhin sichergestellt sein. Das Bewertungsboard wird im Herbst seine
Arbeit aufnehmen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Abgeordneter Kaniak. – Bitte.
Abgeordneter
Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr
Minister! Nach fünf Jahren schwarz-grüner Bundesregierung und drei
grünen Gesundheitsministern
ist es um die Gesundheit der österreichischen Bevölkerung nicht
gerade gut bestellt, sondern sie ist in einem bedenklichen Zustand. Die
Lebenserwartung ist erstmals in der Geschichte überhaupt
gesunken. (Abg. Michael Hammer:
Von welchem Land redest du?) Es gibt immer mehr chronische Erkrankungen und psychische Erkrankungen. (Abg. Steinacker: Faktenbefreit! Faktenbefreit! – Abg. Michael Hammer: Das hat der Herbert aufgeschrieben, den Blödsinn!)
Die Wartezeiten auf Diagnostik
und Behandlungen werden immer länger.
Es gibt weniger Kassenärzte. Ganze Spitalsabteilungen müssen
personalbedingt schließen. Ein ganzes Krankenhaus hat in Österreich schließen
müssen.
(Abg. Strasser: Krankreden!) Gleichzeitig werden
27 Gesundheits- und Reha-Einrichtungen aktuell gerade ans Ausland ausverkauft.
Die Kosten explodieren. Die Leistungen werden immer weniger,
oder, um Sie hier mit Ihren eigenen Worten zu zitieren (Abg. Strasser:
Krankreden macht krank!): Die Menschen brauchen immer mehr
Kreditkarte statt E-Card, um überhaupt noch an gesundheitsversorgende
Dienstleistungen zu kommen.
Meine Frage an Sie:
„Warum sind Sie mit ihrer Gesundheitsreform als zuständiger Minister gescheitert?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Ich würde es einmal so beantworten,
Herr Abgeordneter, dass die einzige Person, die in den letzten 40 Jahren
in der Gesundheitspolitik gescheitert ist, Frau Hartinger-Klein war. Ich habe
den Scherbenhaufen zusammenkehren müssen; so viel dazu. (Beifall
bei den Grünen. – Heiterkeit des
Abg. Wurm. – Abg. Belakowitsch: Fünf Jahre
grüner Gesundheitsminister! Das ist ja unfassbar! – Abg. Wurm:
Billige Ausrede! – Präsident Sobotka gibt das
Glockenzeichen.)
Sie können die Wahrheit
schlecht aushalten, ich weiß das, deshalb schreien Sie jetzt dazwischen.
Ich bin jener Gesundheitsminister, Frau Abgeordnete,
Herr Abgeordneter, der über den
Finanzausgleich 1 Milliarde Euro mehr ins System bringt, der wie
gesagt den Ausbau - - (Neuerliche Zwischenrufe
der Abgeordneten Belakowitsch und Wurm. –
Präsident Sobotka gibt neuerlich das Glockenzeichen.) –
Sie hören die Wahrheit nicht gerne, ich weiß das (Abg.
Wurm: Ihre Wahrheit, Herr Minister! – Abg. Belakowitsch:
Fünf Jahre grüner Gesundheitsminister!), aber ich bin da
ganz entspannt. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen.) Was
Sie im Gesundheitssystem angerichtet haben, ist in Wahrheit eine
Gefährdung der Gesundheit Österreichs.
Ich kann Ihnen sagen: Ich habe
es jedenfalls geschafft (Abg. Belakowitsch:
Sie haben gar nichts geschafft, das ist ja Ihr Problem!), gemeinsam mit
den Bundesländern, gemeinsam mit dem Finanzminister, deutlich mehr Geld
ins System zu bekommen, den Ausbau der Versorgung zu verbessern (Abg. Belakowitsch:
Die muss super gewesen sein, die Hartinger-Klein ...!),
zusätzliche Kassenarztstellen zu implementieren und insgesamt im
Gesundheitssystem die Voraussetzungen dafür zu schaffen, in
den nächsten fünf Jahren, anstatt, wenn man nichts getan hätte,
7 Milliarden Euro Mehrkosten zu produzieren, tatsächlich
auch die Verbesserung der Versorgung sicherzustellen. (Beifall bei den
Grünen.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordneter
Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Sie
haben gerade angeführt,
Herr Minister, dass Sie in den nächsten Jahren sehr viele zusätzliche
Mittel ins Gesundheitssystem hineinkippen werden und eine zusätzliche
Finanzierungsebene einziehen werden, um die Finanzierung noch etwas komplexer
zu gestalten.
Welche tatsächlichen
Strukturreformen haben Sie mit den Ländern
im Rahmen der Bundes-Zielsteuerungskommission letzte Woche vereinbart,
durch die eine nachhaltige Verbesserung der Versorgung der österreichischen Patienten tatsächlich verwirklicht wird?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Wenn Sie davon reden, dass eine zusätzliche Finanzierungsebene eingezogen wird, dann haben Sie den Zielsteuerungsvertrag nicht gelesen. Das Gegenteil ist der Fall: Es kommt zu einer deutlichen Konzentration und Vereinfachung, auch der Abläufe.
Es werden in der
Zielsteuerungskommission jetzt zielgerichtet – wie schon in der
letzten Sitzung geschehen – auch Entscheidungen getroffen, die
sofort
wirksam sind, wie die zusätzliche Ausstattung mit Großgeräten
im gesamten Versorgungsgebiet von Österreich. Es ist auch sichergestellt,
dass jetzt
im Zuge der Gesundheitsreform jedenfalls die Abläufe auch in den
Landes-Zielsteuerungskommissionen vereinfacht werden. Das gefällt nicht
allen gut, weil der Einflussbereich der Ärztekammer dort beschränkt
worden ist und
jedenfalls die Entscheidung, wo und wie Kassenstellen errichtet werden, deutlich
einfacher und deutlich schneller geht.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage: Abgeordnete Nussbaum. – Bitte.
Abgeordnete Mag.
Verena Nussbaum (SPÖ): Guten
Morgen, Herr Bundesminister! Wir wissen alle, dass über 30 Prozent
der Mediziner:innen in den nächsten zehn Jahren in Pension gehen. Wir
bekommen aber anstatt der 1 450 Ärzt:innen, nur
um den Status quo zu erhalten, nur 850 pro Jahr. Im Gegensatz dazu haben wir
aber über 12 000 interessierte junge
Menschen, die jedes Jahr um einen Studienplatz rittern, und nur 1 850
bekommen einen Medizinstudienplatz. Nach dem Studium wandern viele ins
Ausland ab. Bereits seit 2019 gibt es Forderungen von fast allen
Bundesländern, die Zahl der Studienplätze zu verdoppeln.
Daher meine Frage: Welche Maßnahmen haben Sie gesetzt beziehungsweise werden Sie noch setzen, damit in Zukunft die Zahl der Medizinstudienplätze verdoppelt wird, und welche Maßnahmen setzen Sie, damit junge Ärzte weiterhin in Österreich bleiben?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Unzweifelhaft ist es so, dass die Arbeitsbedingungen
und auch die Bezahlung, insbesondere im kassenärztlichen Bereich,
verbessert
werden müssen. Das ist einmal die erste Voraussetzung, um den Beruf der
Kassenärztin und des Kassenarztes attraktiver als bisher zu machen.
Das geschieht auf mehrfache Art
und Weise: Die Einführung des Facharztes für Allgemeinmedizin
ist ein Baustein dazu. Ein einheitlicher Leistungskatalog
und ein Gesamtvertrag, der derzeit zwischen der Sozialversicherung und der
Ärztekammer verhandelt wird, wird ein weiterer Baustein sein. Ich teile
die Einschätzung, dass es notwendig ist, insbesondere bei den Kassenstellen,
die Vertragsbedingungen so zu gestalten, dass es möglich ist, eine
Kassenarztpraxis zu betreiben und davon auch gut leben zu können.
Das ist jetzt nicht immer der Fall, weil die Anzahl der Patient:innen mitunter
dazu beiträgt oder es davon abhängig macht, ob das Einkommen auch
ausreicht.
Was wir auch forciert haben,
ist der Ausbau der Primärversorgungszentren. Dort ist tatsächlich
für Ärztinnen und Ärzte die Gelegenheit gegeben –
auch
entlang eines Arbeitens im Team, auch mit anderen Arbeitszeiten –,
so einzusteigen, dass die Arbeitsbedingungen auch so angepasst und
adäquat
sind, dass insbesondere auch Frauen dort die Möglichkeit haben, ihrem
Beruf gut nachzugehen.
Präsident
Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage: Herr
Abgeordneter
Gödl. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Herr Bundesminister! Neben der Gesundheitsreform hat die Bundesregierung auch einige Reformpakete im Bereich der Pflege auf den Weg gebracht und sie auch im Finanzausgleich abgesichert – dazu die Frage an Sie.
Vielleicht können Sie kurz
diese Pflegereformmaßnahmen skizzieren,
verbunden mit der Frage: Welche Reformbemühungen sind aus Ihrer Sicht auch
in der nächsten Zeit noch notwendig?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Es ist unmöglich, jetzt in 2 Minuten alle Maßnahmen darzulegen.
Wir haben drei
Pflegereformpakete gemacht, die insbesondere der Zielsetzung gefolgt sind,
jene, die in der Pflege arbeiten, dort zu halten. Das haben
wir über die Erhöhung der Gehälter, mit einer zusätzlichen
Urlaubswoche gemacht und das jetzt auch auf Dauer über die
nächsten fünf Jahre im Finanzausgleich abgesichert. Wir haben die
Attraktivität der Ausbildung über das Pflegestipendium verbessert und
jedenfalls wirkt auch die Möglichkeit, berufsbegleitend einzusteigen, denn
noch nie gab es so viele Berufsantritte wie derzeit im System.
Die Herausforderung, die
bleibt, das sage ich Ihnen auch ganz offen, ist
die Frage der Personalbeschaffung und Rekrutierung. Wir werden
es nicht schaffen im Pflegebereich, im Gesundheitsbereich, auch im sozialen
Bereich alleine aus Österreich alle Arbeitskräfte, die wir
benötigen, zu bekommen. Da wird auch eine aktive Akquise und Anwerbung in
Drittstaaten notwendig sein. Das ist und bleibt die größte Herausforderung.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Abgeordneter Schallmeiner. – Bitte sehr.
Abgeordneter
Ralph Schallmeiner (Grüne): Guten
Morgen, Herr Minister! Jetzt haben wir ja schon wahrgenommen,
dass es offenkundig unterschiedliche Wahrnehmungen beim Thema
Gesundheitsreformen gibt. Die einen glauben ja immer noch, dass
der – nach eigenen Aussagen – Werbeschmäh oder
Marketinggag mit der Patientenmilliarde etwas gebracht haben soll,
anstatt eben die 215 Millionen Euro gekostet zu haben. (Zwischenruf des
Abg. Zarits.) Sie haben ja oder wir haben ja gemeinsam im letzten
Jahr eine
echte Gesundheitsreform auf den Weg gebracht, die erste seit 20,
30 Jahren.
Mich würde jetzt eben interessieren: Nach Abschluss des Zielsteuerungsvertrages in der BZK ist das Ganze ja weiter vorangetrieben worden. Wie schaut der Umsetzungsstand der Reformen aktuell aus?
*****
Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 377/M, hat folgenden Wortlaut:
„Die erste echte Gesundheitsreform seit 20 oder
sogar 30 Jahren wurde mit dem Abschluss des Zielsteuerungsvertrags in der BZK
weiter vorangetrieben, wie
schaut der Umsetzungsstand der Reform aktuell aus?“
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Das ist vor wenigen Tagen in der Bundes-Zielsteuerungskommission
verabschiedet worden. Der Zielsteuerungsvertrag ist im Prinzip die Umsetzung
der Gesundheitsreform und bildet die Governance
für diese Gesundheitsreform ab.
Es war enorm wichtig, diesen letzten Baustein auch
hinzubekommen, denn sonst hätte die Gefahr bestanden, dass die Reform
nicht so umgesetzt wird,
wie sie angedacht ist, nämlich frisches Geld ins System zu bringen, aber
natürlich
im Gegenzug auch Reformen Platz greifen zu lassen. Das ist jetzt abgesichert. Es haben sich alle Partner, die dafür stimmberechtigt zuständig sind, Sozialversicherung, alle Bundesländer, Bund – vertreten durch Gesundheitsministerium und Finanzministerium –, diesen Vertrag sozusagen gesichert. (Abg. Belakowitsch: ... Geld im System, das verpufft! Paff!) Damit sind die Grundlagen geschaffen, dass die FAG-Mittel so eingesetzt werden (neuerlicher Zwischenruf der Abg. Belakowitsch), wie sie eingeplant sind – auch in der Gesundheitsvorsorge und jedenfalls auch in der Prävention. (Abg. Belakowitsch: Sehr gut! Frisches Geld ...!)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schallmeiner? – Bitte.
Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Auch wenn Kollegin Belakowitsch im Hintergrund es immer noch nicht glauben möchte: Wir haben ja unter anderem aus dem FAG heraus den Sozialversicherungen 300 Millionen Euro jährlich zur Verfügung gestellt und es gibt ja 100 zusätzliche steuerfinanzierte Kassenstellen. Wie ist da der Stand der Umsetzung nach dem Prinzip digital vor ambulant vor stationär?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Es ist jetzt die Aufgabe der
Sozialversicherung, das umzusetzen. Da wird die Kontrolle auch über die
Bundes-Zielsteuerungskommission stattfinden, und dort werden die
Beschlüsse einstimmig gefasst.
Klar ist jedenfalls, die 300 Millionen Euro sind so einzusetzen, dass sie
in den kassenärztlichen Bereich gehen, und zwar auch entlang einer klaren
Priorisierung: natürlich dort zuerst, wo wir insbesondere einen Mangel
haben bei der kassenärztlichen Versorgung – da sind nicht alle
Fächer gleich
behandelt –, ich denke da etwa an die Kinder- und Jugendversorgung
in der Psychiatrie und im internistischen Bereich. Das ist gerade in Umsetzung,
und es ist sichergestellt, dass das passiert.
Ich sage noch einen Satz dazu: Es war wichtig, dieses Geld
der Sozialversicherung zur Verfügung zu stellen, weil sonst die
Gefahr bestanden hätte,
dass eben die Ausweitung der Kassenarztstellen nicht stattfindet, weil die Sozialversicherung
aus eigenen Mitteln dazu nicht in der Lage ist.
(Abg. Schallmeiner: Danke!)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Fiedler. – Bitte.
Abgeordnete
Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Guten Morgen,
Herr Minister!
Besagter Zielsteuerungsvertrag wurde jetzt zum letztmöglichen Zeitpunkt
abgeschlossen. Ein Teil dieser sogenannten Gesundheitsreform war, dass Sie
bei der Pflege beziehungsweise bei der Patientensteuerung auch
stärker durchgreifen wollen.
Aus der Anfragebeantwortung der letzten Wochen wissen wir
aber, dass es beispielsweise für die Communitynurses, aber auch für
den Ausbau
von 1450 noch keine konkreten Summen gibt und auch keine Vorgaben für die
Abwicklung.
Was genau ist da Ihr Handlungsspielraum, um die Bundesländer zu mehr Zusammenarbeit zu bringen?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Das Beispiel der Communitynurses möchte
ich gerne aufgreifen. Es war natürlich die Absicht, das zu verlängern
und die Finanzierung sicherzustellen. Das ist über die Erhöhung des
Pflegefonds auf über
1 Milliarde Euro geschehen. Das Geld ist da – zwei Drittel, ein
Drittel finanziert: zwei Drittel Bund, ein Drittel Bundesländer. Jetzt ist
es die Verpflichtung der Bundesländer, dieses Geld auch
abzuholen und so einzusetzen, dass diese Projekte fortgesetzt werden
können. Das Geld ist da! Ich habe
allen gesagt, jene, wo es Schwierigkeiten in der Kooperation der Träger
und der
Bundesländer, was die Weiterfinanzierung angeht, gibt, mögen
sich bitte
an uns wenden. Wir haben bei der Gesundheit Österreich eine eigene Stelle
eingerichtet, um dort auch die Beratung sicherzustellen.
Zweiter Punkt: Über die Pflege-Entwicklungs-Kommission
haben wir ein Instrument, das ähnlich gestaltet ist wie die Zielsteuerung
in der Gesundheit, nämlich zu einer stärkeren Kooperation
und Vereinheitlichung auch in der Pflege zu kommen. Wir wissen, es ist die
Zuständigkeit der Bundesländer, aber es geht darum, da auch
Gegebenheiten zu schaffen,
dass etwa gleiche Bedingungen herrschen und die Bundesländer nicht untereinander
konkurrieren. Das sollte über die Pflege-Entwicklungs-Kommission jedenfalls
sichergestellt sein. (Abg. Fiedler: Danke!)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Abgeordneter Loacker. – Bitte.
Abgeordneter
Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr
geehrter Herr Bundesminister! Die Sozialversicherungsträger leisten
wichtige Arbeit, aber sie leisten sie
oft ineffizient. So gibt die Unfallversicherung nur 87 Prozent ihrer
Gelder für Versichertenleistungen aus und die Österreichische
Gesundheitskasse, an die die Arbeitgeber die Beiträge überweisen, behält
sich fürs Weiterverteilen
dieser Beiträge an andere Träger im Jahr 320 Millionen Euro ein.
Man hätte also auf diesem Weg auch locker eine Patientenmilliarde
verfügbar machen
können.
Jetzt sind Sie die Aufsichtsbehörde, daher meine Frage:
„Welche Schritte haben Sie als Aufsichtsorgan gesetzt, damit die Sozialversicherungsbeiträge den Versicherten und nicht den Apparaten der Träger zugutekommen?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr
Bundesminister.
Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Durch die Zielsteuerung Sozialversicherung
soll unter anderem eine nachhaltige Mittelverwendung – das ist auch
richtigerweise angemahnt – sichergestellt werden. Im
Zusammenhang damit achten auch die Sozialversicherungsträger und der
Dachverband auf eine nachhaltige Kostenentwicklung, und sie haben
auch – und das ist Aufsichtstätigkeit – die
Erarbeitung der strategischen und operativen Ziele mit mir abzustimmen. Das ist die
einzige – wenn Sie so wollen – Möglichkeit der
Einflussnahme im Rahmen der Aufsichtspflicht, die ich habe. Und diese
strategischen
und operativen Ziele werden auch abgestimmt.
Das heißt, es wird dort festgelegt, wo die Schwerpunkte gesetzt werden, und die müssen natürlich auch mit den Zielen der Gesundheitsreform übereinstimmen. Es macht sonst keinen Sinn. Da wird auch darauf geachtet, nämlich vor Beschlussfassung der Ziele in der Konferenz, dass diese Abstimmung stattfindet und damit keine Doppelgleisigkeiten oder Ineffizienzen entstehen. Das tue ich im Rahmen meiner Aufsichtspflicht.
Präsident
Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage, Herr
Abgeordneter
Loacker? – Bitte.
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Dann wäre es vielleicht einmal eine Überlegung, Personalziele festzulegen, denn die neun Gebietskrankenkassen hatten 5 900 Mitarbeiter und die zusammengelegte ÖGK hat jetzt 7 200. Da wird also der Personalstand aufgeblasen.
Sehen Sie Möglichkeiten, dass Sie an diesem Punkt die Effizienz der Sozialversicherungsträger verbessern?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Ich nehme die Anregung gerne mit, auch im
Hinblick
auf die Personalplanung und Personalfragen, die Gestaltungsmöglichkeiten
noch
einmal auszuloten. Ich teile die Einschätzung, dass Effizienzen, wenn sie vorhanden sind, auch dort zu heben sind.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Weitere Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Kaniak. – Bitte.
Abgeordneter
Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr
Minister! Die 2018 beschlossene Sozialversicherungsreform hat die
rechtlichen Rahmenbedingungen
dafür gelegt, dass es innerhalb der Sozialversicherungen zu deutlichen
Kosteneinsparungen im Bereich der Verwaltung kommt. Die London School of
Economics hat dieses Einsparungspotenzial mit 1 Milliarde Euro innerhalb
von fünf Jahren tituliert. Ein zusätzliches Ziel war die Schaffung
einheitlicher Leistungs- und Honorarkataloge innerhalb der Sozialversicherung.
Warum haben Sie als zuständiger Minister es innerhalb von fünf Jahren nicht geschafft, dass diese Reform umgesetzt wird?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Weil ja, wie Frau Hartinger-Klein gesagt
hat, diese Patientenmilliarde ein Marketinggag war, als solcher hat sie sich
auch entpuppt. Diese Patientenmilliarde ist nirgends aufzufinden gewesen. Ich
habe
jede Schublade im Ministerium durchgeschaut, sie war nicht vorhanden. (Abg. Belakowitsch:
So ein Blödsinn!)
Jetzt ist es so, dass die Sozialversicherung mit der Ärzteschaft gemeinsam diesen einheitlichen Leistungskatalog verhandelt. Und ich wiederhole mich: Die Gesundheitsreform hat dazu beigetragen, dass jetzt erstmals die Sozialversicherung 300 Millionen Euro aus dem Finanzministerium bekommt, also aus Steuermitteln bekommt, um die Versorgung zu verbessern und sicherzustellen. (Abg. Belakowitsch: Also neues Geld, frisches Geld!)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Abgeordneter Smolle. – Bitte sehr.
Abgeordneter
Dr. Josef Smolle (ÖVP): Herr
Bundesminister! Ich bleibe beim Finanzausgleich. Dieser ist im letzten Jahr
intensivst mit allen Stakeholdern verhandelt worden und er ist
wirklich ein gewaltiger Meilenstein, wie er eigentlich in den letzten
Jahrzehnten nie gesetzt worden ist. Nicht nur,
dass viele Milliarden mehr zusätzlich ins Gesundheitssystem kommen,
sondern man hat auch die Vision, das mit klaren Zielen zu verbinden.
Jetzt haben wir ein halbes Jahr
2024, und ich möchte Sie fragen: Wie
ist Ihre Einschätzung, wie weit sind die Schritte der Reformen jetzt
gediehen, insbesondere einmal schwerpunktmäßig bei den Aufgaben der
Länder
und betreffend den Spitalsbereich?
*****
Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 372/M, hat folgenden Wortlaut:
„Wie wurde die Gesundheitsreform im Jahr 2024 nach Beschluss des FAG Ende 2023 weiter umgesetzt?“
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Wie gesagt, es ist jetzt mit dem Abschluss des Zielsteuerungsvertrages gelungen, da auch Einigkeit zustande zu bringen. Es war wichtig, diese Abstimmung mit den Bundesländern jedenfalls zu schaffen. Worüber ich sehr froh bin, ist, dass auch im Rahmen der Bundesländer Einigkeit darüber besteht, dass künftig auch im Rahmen der Mittelverwendung aus dem FAG stärker in die Vorsorge investiert wird, stärker auch darauf geachtet wird, dass die Schnittstelle zwischen Spital und ambulantem Bereich verbessert wird.
Das schlägt sich dadurch nieder, dass einzelne Länder überlegen, vorgelagerte Erstambulanzen zu schaffen, um eben zu vermeiden, dass Patientinnen,
Patienten automatisiert
in die Spitalsambulanz gehen, wo sie eigentlich
nicht hingehören. Wir haben Zahlen erhoben, die zeigen, dass in
Spitalsambulanzen bis zu 50 Prozent der Patientinnen, Patienten, die
dorthin gehen,
gar nicht dorthin gehören, weil das auch ambulant abgewickelt werden
könnte.
Es ist jetzt Aufgabe, glaube
ich, in der Zielsteuerung gemeinsam darauf
zu achten, dass a) die Prävention verbessert wird und b) die
Patientenlenkung verbessert wird – das sollte über den Ausbau
von 1450 passieren, Stichwort Digitalisierung – und
jedenfalls die Mittel so verwendet werden, dass die Effizienzen dort auch
gehoben werden.
Präsident
Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage, Herr
Abgeordneter
Smolle? – Bitte.
Abgeordneter Dr. Josef Smolle (ÖVP): Danke schön. – Ich möchte jetzt anschließen – das war sozusagen Bereich der Länder, jetzt Bereich der Sozialversicherung, niedergelassener Bereich –: Sie haben gesagt, 300 Millionen Euro im Jahr zusätzlich, das macht 1,5 Milliarden Euro in der Finanzausgleichsperiode aus.
Wie sehen Sie das, wie ist man da auf dem Weg, und was erwarten Sie zeitlich hinsichtlich des Ausbaus des kassenärztlichen Systems?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Offene und ehrliche Antwort: Natürlich
wird es nicht möglich sein, die Defizite, die wir im niedergelassenen
Bereich haben, von heute
auf morgen zu beheben, aber einiges gelingt jetzt schon.
Ich darf daran erinnern, dass es für die
100 Kassenstellen, die wir jetzt sozusagen mit Förderungen auch
incentiviert haben, 600, 700 Bewerbungen
gegeben hat. Das heißt, es besteht Interesse daran, dass das in die
Umsetzung kommt, das wird funktionieren.
Ich bin überzeugt davon,
dass die zusätzlichen Mittel, die jetzt da sind,
dazu dienen werden, Schritt für Schritt in die Richtung zu kommen, dass
das passiert, was wir brauchen: eine
Stärkung des niedergelassenen Bereichs,
eine Beschleunigung und Verkürzung der Wartezeiten, eine
Verlagerung von den Spitalsambulanzen in den ambulanten Bereich. Es ist in der
letzten Zielsteuerungskommission übrigens schon darüber gesprochen
worden, dass künftig möglicherweise auch verstärkt
Kleineingriffe ambulant stattfinden
sollen und nicht in Spitälern. All das ist bereits jetzt auf dem Weg und
wird fortlaufend weiter betrieben.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Abgeordneter Muchitsch. – Bitte.
Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Bei den Menschen herrscht große Verunsicherung, was den Bereich Pensionen betrifft. Der derzeitige Status ist ja: Je früher man 2025 seinen Pensionsantritt wählt, umso höher ist die Pension.
„Warum schaffen Sie nicht
diese ungerechte Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung ab, damit nicht
rund 90.000 Personen, die ab 2025 jährlich in Pension gehen, mit
lebenslangen Pensionsverlusten von bis zu 3, 4 oder
mehr Prozent, je nach Inflation, leben müssen?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Herr Abgeordneter, wir haben dieses Thema ja
schon öfter auch hier im Hohen Haus behandelt. Sie wissen auch, dass es im
Hinblick auf die Aliquotierung durchaus unterschiedliche Zugänge gegeben hat. Die
aliquote Anpassung, die seit 2022 in Kraft ist, stellt schon auch eine
Verbesserung gegenüber der kompletten Aussetzung der ersten Anpassung
dar. Sie beruht auf statistischen Überlegungen, und in Jahren mit moderater Inflation stellt die Aliquotierung nur eine unwesentliche Verschlechterung dar.
Wir hatten in den letzten Jahren hohe Inflationsraten, und da hätte die Aliquotierung tatsächlich zu hohen Verlusten geführt. Deshalb haben wir, haben Sie als Gesetzgeber, Sie wissen das, die Aliquotierung im Jahr 2023 abgemildert, indem eine Erhöhung der Pension um mindestens 2,9 Prozent festgelegt wurde, und sie für die Jahre 2024 und 2025 zur Gänze ausgesetzt, um besonders negative Effekte zu verringern und zu verhindern.
Im Hinblick auf die kommende Pensionsanpassung sind Gespräche darüber im Gange, wie wir das im nächsten Jahr halten werden.
Präsident
Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage, Herr
Abgeordneter? –
Bitte.
Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Eine weitere Verunsicherung ist ja, dass es noch keine Lösung für eine Schutzklausel 2025 gibt. Viele Betroffene schreiben uns und teilen uns mit, dass sie sich ihren Pensionsstichtag 2025 nicht aussuchen können, weil es Vereinbarungen gibt, zum Beispiel Altersteilzeitvereinbarungen; sie müssen dann 2025 ihre Pension antreten.
Warum haben Sie nicht schon
längst – wie eigentlich angekündigt, im
ersten Halbjahr 2024 eine Lösung zu präsentieren –
aufgrund der hohen Inflation eine Schutzklausel im Pensionskonto für
das Jahr 2025 vorgesehen?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Ich kann mich an dieser Stelle nur
wiederholen: Wir
werden natürlich, und zwar fristgerecht vor dem September,
weil das ja auch beschlossen werden muss, alle drei Punkte gemeinsam vorlegen,
einer Beschlussfassung durch das Parlament zuführen: Das betrifft die
Inflationsanpassung entlang der Inflation, da wird die Durchrechnung im
nächsten
Monat vorliegen, und das betrifft im Gesamtpaket dann auch die Aliquotierung und das Pensionskonto.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Zusatzfrage stellt Abgeordneter Herbert. – Bitte.
Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Herr Bundesminister! Ihre Antworten befriedigen mich jetzt nicht wirklich, weil ja diese Aliquotierung per se eine Ungerechtigkeit für die betroffenen Arbeitnehmer darstellt, da er sich mitunter ja gar nicht aussuchen kann, ob er am Jahresanfang oder am Jahresende – Stichwort notwendige Beitragsmonate – seine Pension antreten kann.
Daher meine Frage: Warum
bestrafen Sie Menschen, die oft viele Jahrzehnte hindurch gearbeitet haben und
einen wertvollen Beitrag für das Sozial-
und Pensionssystem geleistet haben, mit derartiger Geringschätzung, indem
Sie diese unflätige Maßnahme aufrechterhalten?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Noch einmal zur Aliquotierung: Es ist in den
vergangenen 20 Jahren, ich habe es schon einmal im Parlament
ausgeführt, von allen Regierungen unterschiedlichster Couleurs
unterschiedlichst gehandhabt
worden: Aussetzung, Abschaffung, Wiedereinführung, teilweise. Es ist ja
auch eingebracht worden, das hat der Verfassungsgerichtshof entschieden,
nämlich die Verfassungskonformität der Aliquotierung. Das war
lange ein Streitpunkt.
Von manchen wurde die
Rechtsauffassung vertreten, dass eben die Aliquotierung verfassungswidrig
ist. Der Verfassungsgerichtshof hat sich mit
dieser Regelung auseinandergesetzt und in seinem Erkenntnis diese Form der
Anpassung für zulässig erklärt.
Ich halte es schon für
angebracht, auch im Sinne der Sorgfalt der
Budgetierung, von Fall zu Fall, von Inflationslage zu Inflationslage die Frage
zu
entscheiden, ob es diese Aliquotierung geben soll und wie sie umgesetzt
wird. Genau das tun wir im heurigen Jahr auch.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage: Abgeordneter Loacker. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Bundesminister, die Einführung einer zusätzlichen Pensionserhöhung im ersten Pensionsjahr, aliquotiert oder nicht, kostet bis 2027 laut Budgetdienst 2,2 Milliarden Euro.
Wenn Sie als Befürworter
der Kindergrundsicherung darauf schauen, wo sehen Sie da die
Generationengerechtigkeit, wenn Sie für eine Besserstellung
der Pensionisten 2 Milliarden Euro ausgeben und es an anderer Stelle
fehlt?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Herr Abgeordneter Loacker, Sie sind ein
exzellenter
Kenner der Thematik und Sie wissen auch, dass da – wie soll ich es
nennen? – eine Balance zwischen Generationengerechtigkeit, aber auch
des
Sich-verlassen-Könnens darauf, dass man im Alter eine Absicherung hat, gehalten
werden muss. Diese Balance zu halten und auch in
besonders schwierigen Situationen das auszutarieren ist die Schwierigkeit.
Ich gestehe zu: Ja, es ist so, dass in den kommenden Jahren – ich habe das auch schon ausgeführt – die Aufwendungen für das Pensionssystem ansteigen werden, und zwar deutlich ansteigen werden. 1 Prozentpunkt Pensionserhöhung kostet nachhaltig im Budget 600 Millionen Euro, das ist viel Geld. Wir werden heuer bei 5,6, 5,7, 5,8 Prozent Erhöhung landen, man kann sich dann ausrechnen, was das für das Budget ausmacht.
Ich möchte aber eben auch
betonen, dass es schon notwendig ist, die Gesamtfinanzierungssituation
erstens langfristig und zweitens auch entlang der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit eines Gemeinwesens zu betrachten, weil – das
ist schon ein Argument – letztlich Pensionen, die ausbezahlt
werden, zu einem guten Teil – insbesondere bei kleinen Pensionen – wieder sozusagen in die Wirtschaft, in den Konsum fließen. Diese Gesamtbetrachtung müsste man also schon für sich in Anspruch nehmen.
Ja, es ist notwendig, die Nachhaltigkeit im Auge zu behalten, aber letztlich auch eine Absicherung im Alter sicherzustellen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Frau Abgeordnete Belakowitsch. – Bitte sehr.
Abgeordnete
Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Herr
Bundesminister, schönen guten Morgen! Wir haben jetzt schon sehr
viel über die Aliquotierung gehört, Sie haben auch gerade
erklärt, dass der Verfassungsgerichtshof das für rechtens erachtet hat. Sie haben meinem Voranfragesteller auch
erklärt,
dass 1 Prozent Pensionserhöhung in etwa 600 Millionen
Euro ausmachen wird. Sie haben allerdings übersehen, dass es durch die
Einführung der Aliquotierung gerade in den letzten Jahren dazu
gekommen ist, wahrscheinlich aber auch noch in den kommenden Jahren dazu kommen
wird, dass Menschen, die früher gehen, zwar einige Cent
Abschlag haben, aber mittelfristig für sich persönlich viel mehr
herausholen werden, weil sie durch die Aliquotierung natürlich
mehr Erhöhung bekommen werden.
Das ist für viele natürlich ein großes Thema, daher meine Frage: Werden Sie, da Sie ja davon überzeugt sind, dass es der richtige Weg ist, in Ihrem Ministerium legistische Vorbereitungen für die Aliquotierung bei neuen Pensionsantritten für 2025 einleiten?
*****
Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 367/M, hat folgenden Wortlaut:
„Werden Sie in Ihrem Ministerium legistische Vorbereitungen für die Aliquotierung bei neuen Pensionsantritten für 2025 einleiten?“
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Frau Abgeordnete, ich kann mich auch da nur
wiederholen: Es wird ein Gesamtpaket geben und es wird zur Beschlussfassung
vorgelegt werden, in dem sowohl die Aliquotierung abgehandelt wird als auch die
Frage des Pensionskontos und die Pensionserhöhung. Es wird zu bewerten
sein – auch von der Bundesregierung –, ob wir die
Aliquotierungsregelung ins nächste Jahr hineinziehen, ja oder nein. Die
Verhandlungen dazu
laufen gerade, das Paket wird jedenfalls noch vor dem September vorgelegt werden.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete
Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): In
Kenntnis Ihrer
Person und dessen, was Sie gemacht haben: Sie werden mit Sicherheit wieder
gegen die Pensionisten agieren. Sie haben ja den Pensionsraub auch
schon in den letzten Jahren durchgezogen.
Ein zweites wesentliches Thema
gerade für die ältere Generation ist natürlich auch die Frage,
wie es im Pflegebereich weitergehen wird – unabhängig
vom Geld. Ambient-assisted Living ist für Sie offensichtlich kein Thema,
und daher meine Frage: Wie wollen Sie sicherstellen, dass sich die
ältere
Generation selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden auch in Zukunft
wird leisten können?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Erstens weise ich die Behauptung
zurück, dass wir
einen Pensionsraub betrieben hätten. Das Gegenteil ist der Fall, wir haben
Einbußen bei Pensionistinnen und Pensionisten, insbesondere Mindestpensionist:innen,
aufgrund der Inflation und der Teuerung und der Krisen,
die wir hatten, so sehr abgegolten, dass die überkompensiert worden sind. Das ist nachlesbar, berechenbar und auch nachvollziehbar.
Zweiter Punkt: Um ein Leben in
den eigenen vier Wänden sicherzustellen, haben wir eine ganze Reihe von
Maßnahmen auch im Zuge der Pflegereform
auf den Weg gebracht. Das betrifft die Unterstützung der Pflege zu Hause
bis hin zu den Communitynurses, wodurch eben sichergestellt wird, dass
durch nachgehende Betreuung, nachgehendes Aufsuchen von Personen, die in
Haushalten leben, frühzeitig darauf geachtet wird: Wie sind die Lebensverhältnisse?
Braucht die Person Anpassungen, um sicherzustellen,
dass sie möglichst lange zu Hause gepflegt werden kann? Das ist es, was
die Menschen auch wollen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Abgeordneter Koza. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrter Herr Minister!
„Das Projekt ,Gesund aus
der Krise‘ ist bereits langfristig finanziell abgesichert, ebenfalls
wurde die klinische Psychologie in das ASVG aufgenommen.
Welche weiteren Schritte sind aus ihrer Sicht nötig um eine bessere
psychosoziale Versorgung im Land sicher zu stellen?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Das Projekt „Gesund aus der
Krise“, um es kurz zu erläutern, ist ja eines, mit dem wir versucht
haben, eine Antwort darauf zu geben, dass vermehrt Kinder und Jugendliche in
Notlagen sind und, insbesondere
was die mentale Verfassung angeht, einfach Betreuung brauchen. „Gesund
aus der Krise“ ist eines unserer erfolgreichsten Projekte, weil es sehr
niederschwellig psychotherapeutische, psychologische Beratung
anbietet. Die Wartezeiten sind überaus kurz.
Wir werden jetzt 500 weitere Plätze zur
Verfügung stellen. Das ist jedenfalls in der Zusammenarbeit
zwischen den Psychotherapeut:innen und den Psycholog:innen so gestaltet, dass
flächendeckend in ganz Österreich
die Therapieangebote vorhanden sind, und wir haben auch sichergestellt, dass
die Finanzierung weiterhin vorhanden ist. Die Notwendigkeit, diese
Behandlung weiterhin anzubieten, ist
jedenfalls gegeben, und die Novelle
des Psychotherapiegesetzes unterstützt dabei.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter
Mag. Markus Koza (Grüne): Das
wäre schon meine
Frage gewesen. Das Psychotherapiegesetz ist ja novelliert worden. Inwieweit
unterstützt die Novellierung des Psychotherapiegesetzes das Projekt
„Gesund aus der Krise“, und wie ist der Stand der Umsetzung der
Novelle des Psychotherapiegesetzes?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Mit der Novelle des Psychotherapiegesetzes
wird dieser Beruf nun als letzter eigenständig tätiger
Gesundheitsberuf vollständig akademisiert. Die Einrichtung eines
Masterstudiums an den Universitäten ist ab 2026 vorgesehen. Es werden
500 Plätze zur Verfügung stehen. Darüber
hinaus haben Fachhochschulen die Möglichkeit, zusätzlich
Studienplätze anzubieten.
Durch die Akademisierung der Psychotherapie werden die
Qualität der Ausbildung verbessert
und – wesentlicher Punkt – die Kosten deutlich reduziert.
Das war bisher eine sehr, sehr teure Ausbildung. Mittelfristig wird
das dazu führen, dass das Angebot insgesamt einfach breiter wird und auch
flächendeckend vorhanden ist.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Frau Abgeordnete Fiedler. – Bitte sehr.
Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Wir haben in Österreich rund 100 Kassenstellen, die länger als ein Jahr nicht besetzt werden konnten. Laut Anfragebeantwortung Ihres Hauses wird die Verteilung der zusätzlichen Kassenstellen bewusst so vorgenommen, dass sie nicht in der Nähe von unbesetzten Planstellen verortet werden, um sicherzustellen, dass die Versorgungssituation weiter verbessert wird. Das ist schon etwas eigenartig.
Wie kann dementsprechend
sichergestellt werden, dass sich – in
diesem Falle – trotz der 100 zusätzlichen Kassenstellen
die Versorgung in diesen Regionen verbessert und die Bevölkerung die
nötige medizinische
Versorgung erhält?
*****
Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 376/M, hat folgenden Wortlaut:
„Wir haben in Österreich rund 100 Kassenstellen, die länger als ein Jahr nicht besetzt werden konnten. Wie kann sichergestellt werden, dass die Unterversorgung verbessert wird und die Bevölkerung die nötige medizinische Versorgung erhält?“
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Zunächst darf ich festhalten, dass wir
in Österreich insgesamt rund 10 000 Planstellen für
Vertragsärzt:innen haben, also inklusive der Zahnmedizin, und
97 Prozent davon besetzt sind. Es ist allerdings –
und das stimmt – nicht von der Hand zu weisen, dass wir insbesondere
in ländlichen Regionen aufgrund von Generationswechseln, Ärzt:innen,
die in Pension gehen, Situationen haben, die dazu führen, dass Stellen
nicht besetzt sind und dass dort Schwierigkeiten auftreten.
Die Krankenversicherungsträger haben jetzt im Rahmen
der Selbstverwaltung eben die Aufgabe, sicherzustellen, dass die Versorgung
auch dort sichergestellt wird. Das geschieht auf zweierlei Art und
Weise. Es wird nicht so sein, dass überall dort, wo wir bisher eine
Hausärztin, einen Hausarzt hatten,
diese einfach eins zu eins ersetzt werden können. Oftmals treten auch
Gemeinden, Regionen an die Sozialversicherung heran, um dort ein
Primärversorgungszentrum zu errichten, das dann eine ganze Region zu
versorgen imstande ist – durchaus auch nicht nur mit
klassischer allgemeinmedizinischer Versorgung, sondern mit einem
breiteren Angebot. Das hat den Nachteil, sage ich dazu, dass die Arztstelle
vielleicht nicht mehr unmittelbar im selben Ort ist, aber den
unschätzbaren Vorteil, dass dieses Primärversorgungszentrum
Öffnungszeiten hat, die es braucht, und dass Vertretungsregelungen
und ein breiteres Angebot vorhanden sind.
Wie gesagt, die 100 Kassenstellen werden jetzt
sukzessive nachbesetzt. Zielsetzung ist es schon, auch eine
flächendeckende Versorgung sicherzustellen,
weil ich ein Vertreter davon bin, dass man nicht Hunderte oder viele Kilometer
fahren müssen soll, um eine ärztliche Versorgung zu bekommen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage, Frau Abgeordnete? (Abg. Fiedler: Danke!)
Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Abgeordnete Böker. – Bitte.
Abgeordnete
Ulrike Maria Böker (Grüne): Einen
schönen guten Morgen, Herr Minister! Einer der wichtigsten Bereiche im
Hinblick auf die Gesundheit
der Menschen in Österreich ist die Primärversorgung, die vor allem
von den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten geleistet wird. Darauf
wurde
in den letzten Jahren auch sehr viel Augenmerk gelegt. Im Bereich der
Primärversorgung wurden auch Maßnahmen gesetzt.
Welche Verbesserungen lassen sich bereits jetzt feststellen?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr
Bundesminister.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Also zunächst bleibt festzuhalten, dass Primärversorgung nicht nur Primärversorgungszentren betrifft, sondern natürlich auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte im vor allem kassenärztlichen Bereich.
Was die
Primärversorgungszentren angeht: Seit das Parlament beschlossen hat, dort
bürokratische Hürden zu beseitigen, und eine Anpassung vorgenommen hat,
nämlich die Vetomöglichkeit der Ärztekammer beseitigt hat, hat
sich die Anzahl der Beantragungen von Primärversorgungszentren dramatisch erhöht.
Wir haben jetzt 60 Primärversorgungszentren, weitere 30 in der
Pipeline, fünf davon Kinder-PVEs, und gehen davon aus, dass wir im
nächsten Jahr in der Realisierung von Primärversorgungszentren bereits
die Zahl Hundert überschreiten werden.
Die gute Nachricht dazu ist
auch – ich habe jetzt, ich weiß nicht, etwa 20
oder so angeschaut –, dass alle berichten, dass sie – und
die Befürchtungen waren da – keine Konkurrenzsituation zur
bestehenden Arztpraxis darstellen. Das ist nicht der Fall. Es
gibt Fallbeispiele dafür. Es ist abgefragt worden, wie die Frequenz im
Primärversorgungszentrum und wie jene in der Praxis,
die vielleicht knapp daneben liegt, ist, und das Ergebnis zeigt: Da hat sich
nichts verändert.
Die Nachfrage ist da, also wird
das Angebot ausgebaut, und das ist auch
gut so.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Zusatzfrage stellt Abgeordneter Silvan. – Bitte.
Abgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ): Schönen guten Morgen, Herr Bundesminister, auch meinerseits! Noch einmal zurückkommend auf die 100 zusätzlichen Kassenarztstellen: Bei der Fusion haben die neun Gebietskrankenkassen circa 1,4 Milliarden Euro an Rücklagen eingebracht. Das Geld ist mittler-
weile
fast weg. Wie Kollege Loacker vorhin schon gesagt hat: Böse Zungen behaupten,
es sei eine zehnte Kassa entstanden, da es in der
ÖGK fast 2 000 Beschäftigte mehr als bei den neun
Gebietskrankenkassen gibt.
Die ÖGK hat 2023 ein Minus
von rund 400 Millionen Euro ausgewiesen.
Sie haben gesagt, 300 Millionen Euro werden jetzt für diese
100 Kassenarztstellen zugeschossen. Ich glaube, 200 Millionen
Euro davon kriegt allein
die ÖGK, denn die 300 Millionen Euro sind für alle Krankenversicherungsträger.
Wie soll sie das finanzieren, wenn sie 400 Millionen Euro Minus macht
und nur 200, 250 Millionen Euro bekommt?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Das war ja der Grund für eine Gesundheitsreform. Wir haben erkannt, dass dort ein Finanzierungsbedarf besteht, und wenn man der Sozialversicherung zusätzliche Aufgaben überträgt und vor allem darauf drängt, dass der kassenärztliche Bereich ausgebaut wird, dann muss man auch sicherstellen, dass die Mittel dafür da sind.
Es gibt nur zwei
Möglichkeiten, die Bereitstellung der Mittel zu gewährleisten: Das
geschieht über die Beiträge, und wenn das nicht ausreicht, dann
kann eine Beitragserhöhung vorgenommen werden – das wird nicht
passieren, Stichwort Lohnnebenkostenerhöhung –, oder es wird
Geld aus dem Finanzministerium bereitgestellt. Das ist jetzt geschehen, und
damit ist die Voraussetzung dafür geschaffen, dass dieser Ausbau auch
stattfinden
kann.
Richtig ist: Es wird künftig wohl die Frage zu stellen sein, wie die Finanzierung auch langfristig sichergestellt werden kann, denn dass wir aufgrund der Demografie, die wir haben, in einer älter werdenden Gesellschaft einen höheren Bedarf an medizinischer Versorgung haben, das ist unzweifelhaft der Fall.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Zusatzfrage stellt Abgeordneter Dr. Saxinger. – Bitte.
Abgeordneter
Dr. Werner Saxinger, MSc (ÖVP): Wunderschönen
guten
Morgen, Herr Gesundheitsminister! Für eine gute Gesundheitsversorgung der
Bevölkerung sind nicht nur die Kassenstellen wichtig, sondern auch
moderne diagnostische bildgebende Verfahren wie MRT oder CT. Diese Verfahren
sind oft für eine Abklärung unterschiedlicher Erkrankungen
erforderlich. In der Vergangenheit kam es gerade bei MRT-Untersuchungen in
manchen Bereichen auch zu längeren Wartezeiten. Diesem Umstand
der längeren Wartezeiten wurde nun Rechnung getragen, indem zum Beispiel
in Oberösterreich in manchen
Spitälern neue MRT-Geräte genehmigt wurden.
Meine Frage an Sie: Welche weiteren Maßnahmen wurden im Bereich der Versorgung mit MRT-Geräten gesetzt, um eine raschere Terminfindung zu ermöglichen?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Herr Abgeordneter, das war in den letzten
beiden
Sitzungen der Bundes-Zielsteuerungskommission ein ganz drängendes Thema,
und in der letzten Sitzung wurde eine zusätzliche Ausstattung mit
Großgeräten an einzelnen Standorten, die besonders
prioritär zu behandeln
sind, beschlossen. Das ist jetzt jedenfalls sichergestellt.
Es hat zeitgleich auch die
Sozialversicherung zugesagt – und schon ein erstes Papier vorgelegt –, einen
Maßnahmenplan zu entwickeln, wie die Auslastung dort, wo
sie nicht gegeben ist, sichergestellt werden kann und auch die Bedarfsplanung
so stattfinden kann, dass jedenfalls sichergestellt ist,
dass die Wartezeiten verkürzt werden.
Das bleibt Thema, das bleibt auf der Tagesordnung. Das wird
im September bei der nächsten Sitzung der Bundes-Zielsteuerungskommission
jedenfalls
wieder vorgelegt werden, um eine Maßnahmenplanung hinzubekommen, durch
die die Wartezeiten, die wir in Teilbereichen haben, deutlich verkürzt
werden.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Abgeordneter Strasser.
Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Geschätzter Herr Bundesminister! Es ist jetzt zwei Jahre her, da haben wir ein Tierschutzpaket, das vor allem die Landwirtschaft betroffen hat, beschlossen. Wir haben damals Meilensteine gesetzt. Heute ist es so weit, dass die Heimtiere drankommen.
Dazu möchte ich Sie fragen:
„Inwiefern wurden die Bedürfnisse der Zuchtorganisationen bei der Erstellung der neuen Tierschutzgesetznovelle berücksichtigt?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Herr Abgeordneter, im Rahmen der Erweiterung
der Novelle zum Tierschutzgesetz kam den
Zuchtorganisationen große Bedeutung zu.
Die Novelle enthält viele
Punkte zur Verbesserung bei der Zucht, vor allem von Hunden, aber auch die
Einführung eines österreichweit verpflichtenden Sachkundekurses
für angehende Halter:innen von Hunden und auch anderen Tieren. Daher war
die Einbindung der Zuchtorganisationen sinnvoll, um
deren Expertise einfließen zu lassen; unter anderen wurde der
Österreichische Dachverband sachkundiger Tierhalter konsultiert und einbezogen.
Im
Laufe der letzten zweieinhalb Jahre gab es daher eine Vielzahl von Sitzungen,
um diese Einbeziehung sicherzustellen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Nein.
Dann kommt eine Zusatzfrage von Abgeordnetem Keck. – Bitte.
Abgeordneter
Dietmar Keck (SPÖ): Herr
Bundesminister, Sie haben gerade gesagt, dass die Verbände –
ihre Expertise – einbezogen wurden.
Es gibt den Österreichischen Kynologenverband, der mit etwa
60 000 Mitgliedern der Verband für die
österreichischen Hundehalter ist –
dieses Tierschutzgesetz betrifft ja besonders Hunde.
Ich habe jetzt folgende Frage an Sie: Warum haben Sie kynologische Experten wie zum Beispiel den Österreichischen Kynologenverband nie zu Gesprächen beziehungsweise zur Stellungnahme eingeladen?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Ich bleibe dabei: Wir haben in dieser Frage vonseiten des Ministeriums und vonseiten der Abteilung eine Unzahl von Gesprächen geführt. Das ist eine ausgewogene Novelle, die wir jetzt zustande gebracht haben, da stehen auch alle dahinter.
Jedenfalls ist es so, dass wir Regelungen geschaffen haben,
die dazu beitragen, zwei Seiten zu befrieden, nämlich dem Tierschutz
sozusagen den notwendigen Platz zu geben, den er braucht, und den
Schutz dort, wo er notwendig ist, auch
sicherzustellen – Sie wissen, wovon ich rede. Es ist einfach
angebracht,
zu sagen und dazu zu stehen – und dazu stehe ich
auch –, dass bestimmte Hunderassen in der Hand von
Privatpersonen nichts verloren haben, sehr wohl aber bei der Polizeiausbildung,
die in Österreich übrigens hervorragend ist. Ich konnte mich bei
einer Exkursion dorthin davon überzeugen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Herr Abgeordneter Drobits. – Bitte.
Abgeordneter
Mag. Christian Drobits (SPÖ): Herr
Bundesminister! Gerade in Zeiten der Teuerung haben die Konsumentinnen und
Konsumenten
ein Riesenproblem, wenn sie ihre Rechtsansprüche vertreten wollen.
Unterlassungsklagen waren bisher üblich, sind aber sehr schwierig
durchzuführen.
Deshalb hat die EU eine Richtlinie, die Verbandsklagenrichtlinie, erlassen. Das hat unserer Meinung nach sehr lange gedauert.
Meine Hauptfrage wäre:
„Warum hat sich zu Ungunsten der Konsument:innen die nationale Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie in Österreich um beinahe 600 Tage verzögert?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Die Verbandsklagenrichtlinie ist ein
Meilenstein
in der europäischen Verbraucher:innenpolitik, das teile ich. Sie ist ein
Jahr zu spät in Kraft getreten, nicht 600 Tage.
Warum kam es zur Verzögerung? – Das kann ich auch ganz
offen sagen:
Es gibt da gegensätzliche Interessen von betroffenen
Stakeholder:innen, die Verhandlungen dazu haben sich schwierig gestaltet.
Das Ergebnis ist, ja, ein
Kompromiss; aber ich sage: Ich stehe dazu,
dass diese Umsetzung stattgefunden hat. Wäre sie nicht passiert, wäre
es jedenfalls eine – wie soll ich sagen? –
Verschlechterung gewesen. Wir haben es jetzt zustande gebracht, durchaus mit
Kompromissen, aber ich bin froh
darüber, dass es überhaupt gelungen ist.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage, Herr Abgeordneter? – Bitte.
Abgeordneter
Mag. Christian Drobits (SPÖ): Wir
sehen, dass das doch
noch zu wenig ist, und zwar insbesondere in einem Punkt: Es muss die Betroffenheit
von 50 Geschädigten vorhanden sein, damit Leistungsansprüche
und Abhilfeverfahren möglich sind.
Meine Zusatzfrage ist deshalb: Aus welchen Gründen wurde eigentlich diese außerordentlich hohe Zahl von 50 Betroffenen oder Geschädigten gewählt? Wenn man nur Deutschland heranzieht: Die haben 82,7 Millionen Einwohner und im Endeffekt die gleiche Anzahl der notwendigen Betroffenen.
Was war im Endeffekt wirklich der Grund, etwa
dass in Deutschland diese Anzahl erforderlich ist? Wir forderten
nämlich immer zehn bis 20, im
Endeffekt sind aber die 50 gewählt worden. Was war der Grund für die
Zahl 50?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Zunächst möchte ich auch die
Verbesserungen festhalten, die gelungen sind: Es ist jetzt so, dass die
Gerichtsverfahren leichter zu organisieren sind. Es gibt einen
einheitlichen Gerichtsstand beim Handelsgericht Wien, es ist nicht mehr
erforderlich, dass eine klagsbefugte Einrichtung bei allen
16 Landesgerichten in Österreich 16 Sammelklagen zum selben
Thema einbringt. Konsument:innen kommen schneller zum Schadenersatz. Die
Prozesskostenfinanzierung wurde gesichert. Mehr Verbraucherorganisationen
können Klagen führen, und Klagen können auch zu allen
möglichen Themen
geführt werden.
Und ja, die Zahl von 50 Konsumentinnen und Konsumenten
war Teil des Kompromisses, da wäre meine Zahl deutlich darunter
gelegen – um es einmal
so zu sagen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage: Abgeordneter Weidinger. – Bitte.
Abgeordneter
Mag. Peter Weidinger (ÖVP): Sehr
geehrter Herr Minister! Dieser Bundesregierung liegen ja die Menschen ganz
besonders am Herzen. Ich
denke an die vielen Maßnahmen, die zur Kaufkraftsteigerung geführt
haben, wie auch die Abschaffung der kalten Progression, damit die Menschen mehr
Netto vom Brutto in der Tasche haben.
Zu meiner konkreten Frage: Das Ministerium vereinbart mit dem VKI immer wieder, dass der VKI zum Schutz von Kollektivinteressen auch Klagen erhebt. Gedenken Sie, hinkünftig solche Vereinbarungen auch mit anderen qualifizierten Einrichtungen vorzunehmen?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Ich bin sehr froh, dass es diese
Möglichkeit gibt,
und wir machen davon auch Gebrauch, wenn auch sparsam und zielgerichtet.
Ich darf erwähnen, dass in diesem Zusammenhang die
Klagen gegen
bestimmte Energieversorgungsunternehmen durchaus von Erfolg gekrönt waren,
weil sie dazu geführt haben, dass tatsächlich Geld zurückgezahlt
worden
ist. Das heißt, wir versuchen zuerst natürlich, eine
Schlichtungsvereinbarung zu treffen – das gelingt dann oftmals, auch
betreffend Rückzahlung; und
wenn es nicht funktioniert, dann wird es halt auch durchgeklagt.
Es steht dem nichts entgegen, das künftig auch zu verbreitern. Die Möglichkeit ist ja jetzt geschaffen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Abgeordnete Fischer. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Ulrike Fischer (Grüne): Sehr geehrter Herr Minister! Konsumentenschutz ist mir als Konsumentenschutzsprecherin wichtig, Ihnen als Konsumentenschutzminister mindestens genauso.
Meine Frage: Die Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie soll dem Konsumentenschutz dienen. Wo sehen Sie da die Meilensteine der Umsetzung und inwiefern kann man sagen: Unrecht darf sich nicht lohnen, es gibt mit dieser Umsetzung tatsächlich Maßnahmen, die den Konsumenten, Konsumentinnen dienen!? – Danke schön.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr
Bundesminister.
Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Erstens ist die Frage so zu beantworten,
dass es erforderlich ist und gegeben sein muss – und darum bin ich
über diesen europäischen Schulterschluss froh –, auch
grenzüberschreitend Dinge abwickeln zu können, weil wir wissen, dass
ja vorwiegend über das Internet bestellt wird
und damit auch der Konsumentenschutz sozusagen grenzenlos sein muss.
Wir haben da eine ganze Reihe
von Maßnahmen getroffen – mit Beratungseinrichtungen, mit dem
Hinweis darauf, wie man sich bei bestimmten Schädigungen verhält. Es
ist auf der europäischen Ebene Thema, dass
es möglich sein muss, wenn man mit einem Klick eine Bestellung aufgibt und
damit einen komplexen Kaufvertrag eingeht, davon auch wieder zurückzutreten, weil
Konsumentinnen und Konsumenten die Komplexität dieses einen Klicks im
Internet oft nicht durchschauen. Man schließt damit oft Kreditvereinbarungen
ab, die mit Zinssätzen hinterlegt sind, die weit im zweistelligen Bereich
sind, um nur ein Beispiel zu nennen.
Wir haben also im Bereich des
Konsumentenschutzes und im Bereich
dieser Klagsmöglichkeiten, glaube ich, als Gemeinwesen die Aufgabe, sowohl
auf nationaler Ebene als auch auf grenzüberschreitender EU-Ebene alles
auszunützen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Abgeordneter Minnich. – Bitte.
Abgeordneter
Andreas Minnich (ÖVP): Geschätzter
Herr Bundesminister! Derzeit fluten Pakete mit Billigprodukten aus China
unseren Markt
hier in Österreich.
„Wie bewerten Sie als Konsumentenschutzminister die am österreichischen Markt aktuell vorherrschende Paketflut, aus zum Teil gefährlichen
Billigprodukten, aus Fernost für die Konsumentinnen und Konsumenten und die heimische Wirtschaft?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Äußerst kritisch, weil ich schon
sehe, dass da auch ziemlich viel Schrott den europäischen Markt flutet.
Wir sind jetzt dabei, aus unterschiedlichen Produkten, die auf diesen
Plattformen angeboten werden, insbesondere wenn es um Kinderspielsachen
geht, durchaus Proben zu ziehen
und abzuchecken, welche Stoffe, möglicherweise gefährliche Stoffe,
dort enthalten sind, um dem entgegentreten zu können.
Es kann ja nicht sein, dass wir
in der Europäischen Union Regelungen haben, die Kinder schützen, wenn
sie Spielsachen in den Mund nehmen, und auf
anderer Seite passiert das nicht.
Da wir uns im Binnenmarkt befinden, ist in dieser Frage auf EU-Ebene anzusetzen. Das geschieht auch. Dem entgegenzutreten, da haben Sie in mir einen Verbündeten, weil ich einfach finde, erstens ist der Einkauf in der heimischen Wirtschaft immer noch die bessere Lösung, weil er Arbeitsplätze sichert, und zweitens ist die Qualität dort auch gegeben.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordneter Andreas Minnich (ÖVP): Vielen Dank, Sie haben meine Zusatzfrage eigentlich schon so gut wie beantwortet.
Was unternehmen Sie, Herr Bundesminister, in Ihrem Zuständigkeitsbereich konkret gegen diese Paketflut?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Wie gesagt, um es noch auszuführen: Es
ist jetzt die
Ages damit beauftragt, da auch ganz konkret Proben zu ziehen und tatsächlich die Untersuchungen so vorzunehmen, um herauszufinden, ob da Schadstoffe enthalten sind, um dann eben auch die Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln. Es besteht da auch eine Kooperation mit anderen europäischen Mitgliedstaaten.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich danke.
Da alle Anfragen zum Aufruf
gelangt sind, darf ich dem Herrn Bundesminister für die Beantwortung
herzlich danken. Er bleibt ja noch in unserer Runde für
die nächsten Tagesordnungspunkte.
Präsident
Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der
eingelangten Verhandlungsgegenstände verweise ich gemäß
§ 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die
im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
Schriftliche Anfragen: 19038/J bis 19086/J
*****
Ankündigung einer Dringlichen Anfrage
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die Abgeordneten Fürst, Kolleginnen und Kollegen haben das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung eingebrachte schriftliche Anfrage 19087/J der Abgeordneten Fürst, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend „die eigenmächtige Zustimmung der Bundesministerin Gewessler zum EU-Renaturierungsgesetz“ dringlich zu behandeln.
Gemäß der Geschäftsordnung wird die Dringliche Anfrage um 15 Uhr aufgerufen.
Fristsetzungsantrag
Präsident
Mag. Wolfgang Sobotka: Weiters darf ich
mitteilen, dass die Abgeordneten Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen beantragt
haben, dem Ausschuss für Arbeit
und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 3146/A
eine Frist bis zum 8. Juli 2024 zu setzen.
Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzuführen.
Da für die heutige Sitzung
die dringliche Behandlung einer schriftlichen
Anfrage verlangt wurde, wird die kurze Debatte im Anschluss an
diese stattfinden.
Die Abstimmung über den Fristsetzungsantrag wird am Schluss der Debatte erfolgen.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident
Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist
vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 1 und 2, 4
und 5, 7 und 8, 9 und 10, 11 und 12, 14 bis 16,
18 und 19, 23 bis 26, 27 und 28, 30 und 31, 35 bis 39
sowie 40 bis 47 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Gibt es dagegen einen Einwand? – Das scheint nicht der Fall zu sein.
Redezeitbeschränkung
Präsident
Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den
Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der
Debatten erzielt. Wir haben eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener
Stunden“. Die Redezeiten
ergeben sich wie folgt: ÖVP 176, SPÖ 122, FPÖ 99, Grüne 90
und NEOS 72 Minuten.
Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung von Abgeordneten, die keinem Klub angehören, 36 Minuten. Die Debattenredezeit wird auf 5 Minuten beschränkt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.
Wer damit einverstanden ist,
den bitte ich um Zustimmung. – Das ist
einstimmig angenommen.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 4117/A der Abgeordneten Dipl.-Ing. Georg Strasser, Mag. Faika El-Nagashi, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird (2658 d.B.)
2. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 4118/A der Abgeordneten Dipl.-Ing. Georg Strasser, Dipl.-Ing. Olga Voglauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert werden (2659 d.B.)
Präsident
Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zu den
Punkten 1 und 2,
über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Silvan. Bei ihm steht das Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus!
Sehr geehrte Damen und Herren hier auf der Galerie und zu Hause!
Bezüglich des vorgelegten Tierschutzgesetzes sind wir seitens der
Sozialdemokratie der Meinung, dass es
die Bezeichnung in dieser Form nicht verdient,
denn es wurde penibel darauf geachtet, dass die Haltung von Nutztieren
in diesem Gesetz nicht berücksichtigt wird und nicht geregelt wird.
Wir sind auch der Meinung, dass
es ein völlig falsches Signal ist, dass man auch den Bäuerinnen und
Bauern keinen guten Dienst erweist. Es ist auch ein
völlig falsches Signal in Richtung Konsumentinnen und Konsumenten, die
beim Kauf von Fleisch immer mehr darauf achten, wie das Tier gehalten wurde.
Sie haben es auch nicht geschafft, die Übergangsfristen bezüglich Vollspaltenböden, die der Verfassungsgerichtshof als verfassungsrechtlich kritisch gesehen hat, in dieses Gesetz einzubauen. Sie haben die Regelungen zum Vollzug der Qualzucht auf Verordnungsebene geschoben, womit nicht beurteilt werden konnte, was tatsächlich der Regelungsinhalt ist.
Es gab rund
840 Stellungnahmen von NGOs, vom Verein gegen Tierfabriken, von Vier
Pfoten, vom Tierschutz Austria, von der Arbeiterkammer, sogar von den
Bundesländern, und diese Stellungnahmen wurden wenig bis kaum berücksichtigt.
Es ist schon sehr bezeichnend, wenn man sich die Aussagen von diversen
ÖVP-Politikerinnen und ÖVP-Politikern anschaut, wie zum Beispiel
der Landesrätin der ÖVP in der Steiermark, Simone Schmiedtbauer, die
meint, es sei völlig egal, wie Schweine gehalten werden, das Schnitzel
schmecke
immer gleich.
Deswegen gibt es von unserer Seite keine
Zustimmung. – Danke schön.
(Beifall bei der SPÖ.)
10.06
Präsident
Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet
ist Frau Abgeordnete
El-Nagashi. – Bitte.
10.06
Abgeordnete Mag. Faika El-Nagashi
(Grüne): Sehr geehrte Damen und
Herren! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Der Tierschutz ist kein Nischenthema. Mit der Gesetzesnovelle, die wir heute
beschließen – das möchte ich noch einmal in
Erinnerung rufen –, gehen wir auf die Forderungen des Tierschutzvolksbegehrens
ein, das von über 400 000 Menschen in diesem
Land unterstützt worden ist. So setzen wir mit diesem zweiten
Tierschutzpaket die weitreichendste Novellierung des Tierschutzgesetzes seit
Bestehen
um. (Beifall bei den Grünen.)
Das ist ein Vorbild für den europäischen Raum, ein neuer Standard im Zuchtwesen und ein Systemwandel in der Bekämpfung von Qualzucht.
Seit Jahrzehnten haben
Tierschutzorganisationen, aber auch Hunde-
und Katzenbesitzerinnen und -besitzer darauf hingewiesen, dass die Regelungen
gegen Qualzucht für Zuchtstätten, Zuchtverbände und das
Tierausstellungswesen zahnlos und unzureichend waren.
Das heißt, dass über
die letzten Jahre Hunde und Katzen mit Qualzuchtmerkmalen, also mit
krankhaften Ausprägungen, mit massiven krankhaften Ausprägungen
wie Schwierigkeiten beim Atmen, beim Gehen, beim Wachstum, chronischen
Schmerzen auch in Österreich gezüchtet und verkauft wurden.
Diesen Missstand, sehr geehrte Damen und Herren, beendet nun unsere Novelle.
(Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Hechenberger.)
Lassen Sie mich klarstellen: Wer bis jetzt schon
verantwortungsvoll
gezüchtet hat, muss keine Einschränkung befürchten. Wer hingegen
wissentlich oder fahrlässig Tiere züchtet, deren Leben von Schmerzen
und Qualen
geprägt ist, wird das künftig nicht mehr tun können. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Keck: Gilt das
auch für landwirtschaftliche Nutztiere?)
Zentral dafür ist der Systemwandel, den wir hiermit beginnen: eine unabhängige und wissenschaftlich besetzte Qualzuchtkommission, die den Gesundheitszustand eines Tieres beziehungsweise die Tauglichkeit eines gesamten Zuchtprogrammes bewertet. (Abg. Stöger: Gilt das auch für Nutztiere?)
Wir helfen damit den betroffenen Tieren. Wir helfen auch den
Tierhalterinnen und Tierhaltern, die oft in großer Sorge um das
Wohlergehen der Tiere
sind, aber auch mit hohen medizinischen Kosten konfrontiert sind. Wir helfen
den verantwortungsvollen Züchterinnen und Züchtern und den Amtstierärztinnen
und Amtstierärzten, damit sie ihre Arbeit nach klaren Vorgaben sorgsam
durchführen können. (Beifall bei den Grünen.)
Mit der Gesetzesnovelle nehmen wir nicht nur Heimtierzuchten in die Verantwortung, sondern auch die Menschen, mit denen die Tiere künftig ihr Leben verbringen, und zwar durch einen bundesweiten Sachkundenachweis. Das ist zwar eine kleine, aber eine bedeutsame Hürde, um Spontankäufe und eine unüberlegte Tierhaltung möglichst zu unterbinden.
Ebenfalls Teil der Novelle ist ein Haltungsverbot von
Büffeln und Kamelen
in Zirkussen, weil wir der Überzeugung sind, dass dort keine artgerechte
Haltung möglich ist.
Wir bauen die Heimtierdatenbank aus – eine
wichtige Unterstützung für
den Vollzug.
Bei dieser Gelegenheit bringe ich einen Abänderungsantrag ein, mit dem wir für eine bessere Datenlage zu aus dem Ausland vermittelten Hunden und für risikobasierte Kontrollen sorgen.
Außerdem wird eine technische Anpassung vollzogen, die im Zusammenhang mit dem Tiergesundheitsgesetz notwendig ist, um die derzeitige Rechtslage betreffend Bewilligungen von Veranstaltungen mit Tieren weiterzuführen.
*****
Der Antrag wird Ihnen demnächst vorliegen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man würde
annehmen, dass das alles nicht sehr kontroversiell sein kann und eigentlich auf
breite Zustimmung
stoßen müsste. Es war aber tatsächlich ein langes Ringen. Es
wurde
mit viel Bedacht und unter der wiederholten Einbindung aller Stakeholder auf
die Bedenken und Befürchtungen eingegangen, die vorgebracht wurden.
Ich möchte mich ausdrücklich bei allen bedanken,
die diesen Meilenstein letztlich möglich gemacht haben. Ich möchte
mich bei den Tierschutzorganisationen
und bei den Tierschutzombudspersonen bedanken, bei den Mitgliedern des Tierschutzrates
und seiner Arbeitsgruppen, insbesondere der Arbeitsgruppe Qualzucht, bei den
internationalen Expertinnen und Experten, bei der Fachstelle Tierhaltung und
Tierschutz, bei den Expertinnen und Experten aus den
Ländern und der Tierärztekammer, bei der Veterinärmedizinischen
Universität für die Zusammenarbeit in Bezug auf die
Qualzuchtkommission, und insbesondere bei den Expertinnen und Experten,
Legistinnen und Legisten und bei allen befassten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern im zuständigen Ministerium. (Beifall bei den
Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Unser Dank gilt auch dem Koalitionspartner, den
Oppositionsparteien, auf deren Unterstützung wir in der Sache hoffen, und
den Stakeholdern aus Zucht
und Wirtschaft, die konstruktiv mitgewirkt haben. Vor allem möchte ich
mich auch für die vielen Stimmen aus der Bevölkerung, bei den vielen
Menschen, die sich bei uns gemeldet haben, die sich
öffentlich zu Wort gemeldet haben, die sich immer wieder, auch medial, in
der Sache, also für die
Tiere, geäußert haben, bedanken.
Sehr geehrte Damen und Herren! Tierschutz ist kein
Nischenthema, und als Tierschutzsprecherin wünsche ich mir und Ihnen
allen, dass sich der
Tierschutz nicht nur im Wahlkampf weit oben auf der politischen Agenda Ihrer
Parteien findet, sondern dass Sie sich auch nach der Wahl an die Versprechen erinnern –
im Sinne der Tiere und im Sinne des Klimaschutzes, der
Gesundheit, der sozialen Gerechtigkeit und als Bedingung für ein gutes Leben für wirklich alle. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Hechenberger.)
10.12
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Josef Hechenberger, Faika El-Nagashi
Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Gesundheitsausschusses (2658 dB) betreffend den Gesetzesantrag 4117/A betreffend ein Bundesgesetzes, mit dem das Tierschutzgesetz (TSchG) geändert wird
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem oben zitierten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
1. Nach Z 64 wird folgende Z 64a eingefügt:
„64a. § 28 Abs. 1 Z 2 lautet:
„2. Viehmärkte sowie landwirtschaftliche Tierauktionen und Nutztierschauen, die unter veterinärbehördlicher Aufsicht stehen, oder““
2. Z 66 lautet:
„66. § 31a samt Überschrift lautet:
„Aufnahme, Weitergabe und Vermittlung von Tieren
§ 31a. (1) Wer Tiere, ausgenommen in § 24 Abs.
1 Z 1 genannte Tiere, wiederholt aufnimmt oder weitergibt, ohne eine
gemäß § 29, § 31 oder § 31b bewilligte
oder gemäß § 31 oder § 31b gemeldete Einrichtung zu sein
oder Tätigkeit auszuüben,
muss dies vor Aufnahme der Tätigkeit
der Behörde melden. Wird anlässlich
einer Kontrolle festgestellt, dass die Haltungsbedingungen nicht den
Anforderungen dieses Gesetzes oder einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen
Verordnung entsprechen, hat die Behörde die Setzung entsprechender
Maßnahmen innerhalb einer angemessenen Frist vorzuschreiben. Kommt der
Halter dem innerhalb
der von der Behörde gesetzten Frist nicht nach, hat die Behörde
§ 23 Abs. 2 und 3 sinngemäß anzuwenden.
(2) Wer Tiere, ausgenommen jene die in § 24 Abs. 1 Z
1 genannt sind, abgibt,
hat
1. sicherzustellen, dass Jungtiere nicht vor dem artspezifischen Absetzalter vom Muttertier getrennt werden,
2. nachweislich
und schriftlich auf deren individuelle Vorgeschichte und
erkennbare Eigenschaften hinzuweisen, sofern nicht durch ein anderes Bundesgesetz
oder eine Verordnung auf Grund dieses Gesetzes eine andere Kundeninformation
vorgeschrieben ist und
3. sicherzustellen,
dass Tiere, die im Rahmen der Gewährleistung zurückgenommen werden,
in der eigenen oder einer von ihm beauftragten, gemäß § 29
oder § 31 bewilligten Einrichtung oder eines land- und
forstwirtschaftlichen Betriebs in Österreich untergebracht werden
können.
(3) Inhaberinnen bzw. Inhaber einer gemäß
§ 31 Abs. 1 für eine sonstige wirtschaftliche Tätigkeit
ausgestellten Bewilligung haben die Anzahl der aus dem Ausland vermittelten
Hunde je Quartal spätestens 14 Tage nach Quartalsende an die
örtlich zuständige Behörde zu melden. Diese hat die Anzahl der
gemeldeten Hunde aufgeschlüsselt nach den Inhaberinnen bzw. Inhabern einer
gemäß § 31
Abs. 1 für eine sonstige wirtschaftliche Tätigkeit ausgestellten
Bewilligung zu sammeln. Dies gilt auch, wenn keine Haltung in
Österreich vorliegt, jedoch mit
Hunden aus dem Ausland in Österreich gehandelt wird oder Hunde aus dem
Ausland nach Österreich vermittelt werden.““
3. In Z 101 lautet § 44 Abs. 37 wie folgt:
„(37) Das
Inhaltsverzeichnis, § 3a Abs. 2 und 3, § 4 Z 13, 15, 16 und 17,
§ 5 Abs. 2 Z 1 lit. e, f, j und k,
§ 5 Abs. 2 Z 3 lit. c und d, § 5 Abs. 3 Z 2, § 5 Abs. 4 und 5,
§ 6 Abs. 4, § 7 Abs. 1 Z 7, § 8 samt Überschrift, § 8a
Abs. 2 Z 3, § 8a Abs. 3.
§ 8b samt Überschrift, § 10, § 11 Abs. 3, § 15, §
18 Abs. 6, 9 und 11, § 18a Abs. 1 bis Abs. 2 und Abs. 5 bis 11a, § 21
Abs. 1, § 22 Abs. 2, § 22a samt Überschrift,
§ 22b samt Überschrift, § 22c samt Überschrift, § 24,
§ 24a samt Überschrift, § 25 Abs. 1, § 26 Abs. 2, § 27
Abs. 2 und 3, § 28 Abs. 3, § 29 Abs. 4, § 31 samt
Überschrift, § 31a samt
Überschrift, § 31b samt Überschrift, § 32 Abs. 5 Z 2 und
Abs. 6,
§ 32a Abs. 2 und 3, § 32b Abs. 2, § 32c Abs. 1, 6 und 8, §
33, § 35 Abs. 3
und 5, § 37 Abs. 2a, § 38 Abs. 1 und 5b, § 39 Abs. 1 und 5,
§ 41 Abs. 1 und 5, § 41a, § 42 Abs. 1 bis 7 und 9, § 42a
Abs. 1, 2 und 7, § 44 Abs. 29a, 30, 37, 38, 39
und 40 sowie § 48 Z 3a, 4 und 5 in der Fassung des Bundesgesetzes
BGBl. I Nr. xxx/2024 treten mit 1. Jänner 2025 in Kraft. Gleichzeitig
tritt § 44
Abs. 17 außer Kraft. Die §§ 13 Abs. 4 und 5 sowie 27 Abs. 1 in
der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2024 treten mit
1. Juli 2026 in Kraft. Verordnungen gemäß § 31b Abs. 3
dürfen bereits ab dem der Kundmachung des genannten
Bundesgesetzes folgenden Tag erlassen werden, dürfen jedoch
frühestens mit 1. Jänner 2025 in Kraft treten. § 28 Abs. 1 in
der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2024 tritt mit dem der Kundmachung
folgenden Tag in Kraft.“
Begründung
Zu Z 64a: Um auch nach Inkrafttreten des TGG 2024 die
geltende Rechtslage beizubehalten und damit sicherzustellen, dass
Viehmärkte sowie landwirtschaftliche Tierauktionen und
Nutztierschauen, die unter veterinärbehördlicher
Aufsicht stehen, weiterhin von einer Bewilligungspflicht nach dem TSchG befreit
sind, ist diese Umformulierung notwendig.
Zu Z 66: Ziel dieser
Bestimmung ist es, einen Überblick über die Anzahl der
Hunde, die von der jeweiligen Institution, dem jeweiligen Verein bzw. Person
vermittelt wurden, zu erhalten. Der verwaltungsstrafrechtlich
Verantwortliche
gemäß § 9 Verwaltungsstrafgesetz gilt als Inhaber und ist zur
Einhaltung der Verwaltungsvorschriften berufen. Es im Interesse der
Behörden, einen Überblick zu erlangen, von wem wie
viele Tiere vermittelt werden, um somit risikobasierte Kontrollen ansetzen zu
können.
Zu Z 101: Inkrafttretensbestimmungen
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kainz. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Alois Kainz (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister!
Geschätzte Damen und Herren! Werte Zuseher auf der Galerie und zu Hause
vor den Bildschirmen! Ich gehe davon aus, dass mir auch die Zuseher und
Zuhörer hier im Plenarsaal recht geben werden, wenn ich sage: Der
Tierschutz ist uns allen wichtig und wir wollen nicht, dass irgendwo ein Tier
Qual
erleiden muss.
Zum Glück liegt
Österreich beim Tierschutz im internationalen Vergleich sehr weit vorne.
Man darf sich aber deshalb nicht quasi auf einer Verordnung
oder auf einem Gesetz ausruhen, man muss immer wieder nachjustieren, um das
Bestmögliche zu erreichen und um Tierqual zu vermeiden.
Es wurde seit mehr als einem Jahr an einer Novelle zum
Tierschutzgesetz herumgedoktert, und nun stehen dieser Novelle sehr viele
unzufriedene Züchter und Halter gegenüber, die kritisieren, dass am
Schutzniveau für die Tiere
nichts geändert wird.
Zu meiner Kritik an der Novelle: Seit eineinhalb Jahren wird Geheimdiplomatie betrieben. Die Grünen werden gleich wieder dagegensprechen – wie im Ausschuss – und sagen, alle waren eingebunden. Dann muss ich aber die Frage stellen, wieso in den letzten Jahren so viele Verbände an mich als Tierschutzsprecher und an meine Partei, eine Oppositionspartei, herangetreten sind und sich beschwert haben. (Abg. Lindinger: Die Verbände zeigst einmal her!) Darunter waren viele Züchter und Halter, die massive Vorbehalte gegen diese Gesetzesnovelle geäußert haben.
Weiter zum nächsten Kritikpunkt: Es wurde ein Wirrwarr
an Auflagen, an Bürokratie geschaffen, das am Ende alle trifft, die sich
jetzt schon an alle Regeln halten, denen das Tierwohl sehr am Herzen liegt. Um
das zu erläutern, jetzt einige Beispiele: So wird ab 1. Juli 2026
für die Haltung von Hunden, Reptilien und Amphibien ein Sachkundenachweis
nötig. Dieser wird in Form eines
Kurses mit mindestens vier Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten zu
absolvieren sein. (Abg. Hechenberger: Ist auch richtig! Macht
Sinn! – Abg. Lindinger: Ist
ja okay!) Hundehalter mit mindestens sechs Monate alten Hunden müssen
innerhalb eines Jahres einen zweistündigen Praxistest mit dem
jeweiligen Tier absolvieren.
Da kommen natürlich neben dem Aufwand, den der
Tierhalter wahrscheinlich gerne in Kauf nimmt, auch noch Kosten auf den Halter
zu, die noch nicht wirklich abschätzbar sind. Dann braucht es eine eigene
Datenbank
für den Sachkundenachweis mit allen gültigen Auflagen. Ohne Kontrolle
bringt aber der Nachweis nichts. Man sieht also, wohin die Reise geht. (Ruf
bei
der ÖVP: Na wohin?)
Nun kommen wir zum nächsten Punkt, zu einem der wohl
schwerwiegendsten Punkte (Abg. Michael Hammer: Den möchte ich
kennenlernen, der dir das aufgeschrieben hat! – Abg. Lindinger:
Hast du dir das eigentlich durchgelesen? – Abg. Hechenberger:
Nein, der hat es nicht gelesen!): die großzügig angesetzte
Möglichkeit der Verordnungsermächtigung des Bundesministers. Diese
beginnt beim Kampf gegen die Qualzucht. Anstatt da intensiv im Austausch mit
Züchtern sinnvolle Regelungen zu schaffen, wird eine Kommission
eingesetzt, nach deren Erkenntnissen der Minister dann die Verordnung
erlässt.
Da ist wieder sehr viel Spielraum und Unsicherheit gegeben. Auch werden die
Vorschriften über die Haltung und Haltungsformen von Tieren im Rahmen einer gewerbsmäßigen
und sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeit per Verordnung
geregelt – auch da gibt es wieder viel Spielraum.
Der letzte Punkt der Verordnungsermächtigung ist wohl
jener, der im
Vorfeld massiv die Wogen hat hochgehen lassen, jener betreffend das Verhaltenstraining
von Hunden, die sogenannte Gebrauchshundeausbildung.
Da wollte der Bundesminister über eine Verordnung ein totales
Verunmöglichen erwirken. Nur der Einsatz der FPÖ und von
ambitionierten Hundezüchtern
hat dazu geführt, dass wir das Schlimmste abwenden konnten. Die
über 6 000 Unterschriften, die forderten, dass der
Gebrauchshundesport erhalten bleibt, haben wohl Wirkung gezeigt. (Abg. Hechenberger:
Also Kainz, jetzt bist du total falsch abgebogen!)
Sie sehen, worauf ich hinauswill: Nicht der Tierschutz ist
für mich das
Problem, dieser ist mir genauso wichtig wie allen anderen hier. Leider ist es
die mangelnde Umsetzung des Gutgemeinten durch die Regierung, die mir
sehr, sehr sauer aufstößt. (Abg. Michael Hammer: Wieso hat
der Redenschreiber gewusst, dass dir das sauer aufstößt?)
Beenden möchte ich meine Rede mit einem sehr
treffenden Sprichwort:
Gut gemeint ist der größte Feind
von gut gemacht! (Beifall bei der FPÖ.)
10.16
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hechenberger. – Bitte.
Abgeordneter Ing. Josef Hechenberger
(ÖVP): Geschätzter Herr
Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte
Zuseherinnen und Zuseher hier und auch zu Hause! Danke für die
Möglichkeit, hier ein
paar Dinge klarzustellen. Ich darf bei Kollegen Silvan beginnen. Was Herr Kollege
Silvan heute zum Thema Vollspaltenböden und zum Nutztierbereich
gesagt hat, hat gezeigt, dass er es nicht
verstanden oder den Gesetzentwurf nicht gelesen hat. Heute geht es mehr
oder weniger nur um Heim- und Haustiere (Abg. Kucher: Eben! –
Abg. Stöger: Das ist das Problem! – Zwischenruf des Abg.
Keck), weil wir bereits letztes Jahr, lieber Kollege Keck, das Thema
Nutztiere behandelt haben. (Abg. Lindinger: Das ist 2022 beschlossen
worden!) Wir haben das bereits im Juli 2022 erledigt. (Beifall bei
der ÖVP.)
Geschätzte Kolleginnen und
Kollegen! Leider haben wir es im Fußball
trotz grandioser Leistung unserer Mannschaft nicht geschafft, Europameister zu
werden. Im Tierschutz sind wir Europameister. (Abg. Keck: Nicht mit
diesem Gesetz!) Mit diesem heutigen Gesetzesbeschluss werden wir eine
weitere positive Entwicklung für die Tiere erreichen und so mehr
Tierwohl schaffen
können.
Ich denke, es ist auch wichtig
und klar zu sagen, dass der Erstvorschlag, der in Verhandlung genommen worden
ist, sehr ideologisch geprägt und für uns
als ÖVP nicht umsetzbar war. Für uns als ÖVP war aber klar, dass
wir gemeinsam mit den österreichischen Zuchtorganisationen an einem Gesetz
arbeiten wollen. Wir haben es damit geschafft, denke ich, eine gute Grundlage
zu schaffen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der
Grünen.)
Eines ist wichtig: Zukünftig wird die Qualzucht
verboten. – Ich denke, das ist ein guter Weg. Was genauso wichtig
ist – da darf ich jetzt auf Kollegen Kainz
von der FPÖ eingehen –, ist, dass die Kommission
wissenschaftlich besetzt wird. Bitte das Gesetz genau lesen! Sie wird
wissenschaftlich besetzt und in den Beiräten sitzen die
Zuchtorganisationen. Die Fachexpertise unserer Züchterinnen und
Züchter, die ihre Expertise über viele Jahre und Jahrzehnte
aufgebaut haben, wird in den Beiräten eingebaut beziehungsweise
können sie so natürlich auch mithelfen, die Qualzucht zu beenden, sie
können so dafür
sorgen, dass so etwas nicht mehr vorkommt.
Eines ist auch klar, und ich
denke, das ist nicht nur meine Meinung:
Tiere zu züchten, die, damit sie ein artgerechtes Leben führen
können, ein paar Operationen brauchen, das soll und darf nicht unser Ziel
sein.
(Beifall bei der ÖVP.)
Ein zweiter Punkt, der für
uns auch klar ist: Wir brauchen keine Positivliste. Ich habe unzählige
Gespräche mit Kleintierzüchtern geführt, die ehrenamtlich,
mit viel Engagement und großem Einsatz, Tiere züchten und so auch
die Artenvielfalt erhalten. Wir haben gesagt, wir brauchen keine
Positivliste, aber
dafür einen Sachkundenachweis. Wenn ich mir ein Tier anschaffe, dann bedeutet
das, dass ich Verantwortung habe. Es ist logisch und macht auch Sinn,
einen entsprechenden Sachkundenachweis zu erbringen, damit man weiß, wie
man Tiere richtig hält beziehungsweise mit ihnen umgeht.
Eines ist für mich heute
spannend, geschätzte Kolleginnen und Kollegen –
es werden ja noch einige Redner herauskommen –, und zwar, wie das
Abstimmungsverhalten sein wird.
Für mich ist eines klar: Jede Partei, die heute diesem Gesetzentwurf nicht zustimmt, ist für Qualzucht. Jede Partei, die diesem Gesetzentwurf zustimmt, ist gegen Qualzucht. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Da, geschätzte Damen und Herren, kann sich dann jeder ein Bild davon machen, wer wirklich für Tierschutz und wer gegen Tierschutz ist. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
10.20
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Werner. – Bitte.
Abgeordnete MMag. Katharina Werner, Bakk.
(NEOS): Herr Präsident!
Herr Minister! Liebe Menschen hier im Saal und zu Hause! Eine besondere Be-
grüßung möchte ich im Namen meiner Kollegin Künsberg Sarre aussprechen: den Lehrlingen der Restaurantfachkraftausbildung der Firma Wienwork. (Allgemeiner Beifall.)
Als ich heute in der Früh meine Rede schreiben wollte und mir die
Frage
gestellt habe, was nach fünf Jahren grüner
Regierungsbeteiligung im Bereich Tierschutz weitergegangen ist, war das
Grundgefühl einmal: Hm.
(Abg. Lindinger: Anscheinend nicht aufgepasst, weil 2022 haben wir schon
ein großes Tierschutzpaket beschlossen!)
Dann ist um 9 Uhr der
Abänderungsantrag gekommen, und dann bin ich
wütend geworden, weil er nämlich wieder eine Ausnahme für die
Landwirtschaft enthält. Im Grunde ist er ein Beispiel dafür, was in
Österreich im Tierschutz passiert (Abg. Lindinger: Das stimmt ja
nicht, wir haben ja vor eineinhalb
Jahren schon das Tierschutzgesetz beschlossen!): Der ÖVP-Bauernbund
schreit, und der Koalitionspartner muss springen. (Abg. Michael Hammer:
Der Bauernbund schreit nicht, der argumentiert nur!)
Das Resultat ist im Grunde ein
Zweiklassentierschutz in Österreich: Bei
den Heimtieren gibt es eben andere Regelungen als bei den Nutztieren, auch im
Bereich Qualzucht.
Ich möchte aber auch etwas
Positives zum Gesetzentwurf sagen: Dass
jetzt eine Qualzuchtkommission eingesetzt wird, die auch wissenschaftlich besetzt
ist, finden wir gut. Das ist wichtig, weil es endlich einmal eine evidenzbasierte
Diskussion über das Ganze gibt, die nicht emotionsgetrieben ist.
Was aber durch diese vielen
Verordnungsermächtigungen einfach offen
bleibt, ist die Frage der Überbürokratisierung, der Exekutierbarkeit,
denn es hilft uns nicht, wenn wir Gesetze schreiben und sie am Ende Papiertiger
bleiben.
Zum Sachkundenachweis: Auch da gab es, als die Tierschutzkommission vor einem Jahr zusammengetreten ist, Ideen, wie man diesen Sachkundenachweis weiterentwickeln könnte. Gut ist einmal, dass es jetzt eine bundesweit ein-
heitliche Mindestregelung gibt – wir würden uns das auch noch in anderen Bereichen wünschen –, aber schade ist, dass diese Ideen einfach nicht aufgenommen worden sind.
Leider fehlen einfach viele
Dinge, zu denen uns im Ausschuss auch nicht
gut Auskunft gegeben worden ist: Wie schaut es mit begleitenden Maßnahmen
aus? Wenn die Menschen nach wie vor glauben, dass eine Katze mit Schrumpelohren
süß ist, dann ist es einfach in der Bevölkerung nicht angekommen,
und das fehlt uns.
Genauso wie die Reparatur der Regelung zu den
Vollspaltenböden, da
ist das Feeling so irgendwie: Hinter uns die Sintflut!, könnte man bei den
Grünen fast sagen. Die ÖVP weiß, sie ändert das, sie sitzt
in der nächsten Regierung wieder drinnen, sie kann tun und
lassen, was sie will. (Abg. Zarits: Wenn wir gewählt werden!)
Es war irgendwie so das Gefühl, dass ihr aufgegeben habt,
und das finde ich einfach schade. (Beifall bei den NEOS.)
10.23
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Höfinger. – Bitte.
Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es sind zwei Gesetzentwürfe, die wir jetzt in diesem Block gemeinsam diskutieren: das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz und das Tierschutzgesetz.
Man kann zu diesen beiden
Gesetzentwürfen sagen, wir schaffen damit einfach neue Ordnung: Aus
teilweise Chaoszuständen schaffen wir jetzt Kosmos.
Wir führen das Ganze wieder in geordnete Bahnen zurück.
Warum? – Zum einen hat es, was Lebensmittelimporte betrifft, was die
Werbemaßnahmen von Lebensmitteln im biologischen Bereich, im regionalen
Bereich betroffen hat, ausufernde Maßnahmen gegeben. Da hat jemand
ein gutes Geschäft daraus
gemacht, und das werden wir jetzt mit diesem
EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz wieder auf einen
guten Nenner bringen. Da wird eine
neue Organisation geschaffen, die dann auch größere Kompetenzen auf
Bundesebene hat. – Das ist dieser eine Block.
Der zweite Punkt ist das
Tierschutzgesetz. Die Vorredner haben sehr
vieles skizziert, aber es wurde oft der Eindruck vermittelt, im Bereich der
Landwirtschaft gebe es da keine strengen Vorschriften. Das Gegenteil ist der
Fall: Die Tierhalter im Nutztierbereich in Österreich haben die strengsten Qualitätsvorschriften,
die es gibt, und darauf sind wir auch stolz. Auch das sollten wir in diesem
Zusammenhang erwähnen und den Bäuerinnen und
Bauern ein großes Danke sagen. (Beifall bei der ÖVP.)
Was die Heimtierhaltung
betrifft: Da hat es in den letzten Jahren oft Modeerscheinungen gegeben,
da hat es Züchtungen gegeben, weil es trendig
war. Auch das führen wir zurück, damit wir endlich wieder geordnete
Verhältnisse haben.
Ich muss mich kurz entschuldigen, ich habe
Atemprobleme – damit bin
ich jetzt auch schon fertig. – Vielen Dank. (Beifall bei der
ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
10.25
Präsident
Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet
ist Abgeordneter
Keck. – Bitte.
Abgeordneter
Dietmar Keck (SPÖ): Herr
Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Vor dem Gesetz
sind alle Menschen gleich, und vor
dem Tierschutzgesetz müssen alle Tiere gleich sein. (Beifall bei der
SPÖ. – Abg. Lindinger: Genau das passiert ja jetzt!)
Es kann nicht sein, dass wir hier einen Gesetzentwurf haben, mit dem eine Zweiklassentiergesellschaft gemacht wird. Genau das passiert mit der Zweiklassentiergesellschaft (Ruf bei der ÖVP: Nein!), meine Damen und Herren: Da gibt es
die Heim- und Haustiere, die heute behandelt
werden, bei denen der Gesetzentwurf in vielen Bereichen sehr, sehr scharf
durchgreift, und dann gibt es die landwirtschaftlichen Nutztiere, die in diesem
Gesetzentwurf von allem ausgenommen sind (Abg. Lindinger: Das stimmt
ja nicht!), egal ob das Ausstellungen sind - - (Abg. Hechenberger:
Das ist unwahr, Herr Kollege, unwahr!) –
Schauen Sie, der Kollege schreit, es stimmt nicht: Heim- und
Haustierzüchter müssen für Ausstellungen behördliche
Bewilligungen einholen, egal ob
das die Kaninchenzüchter sind, ob das die Reptilienzüchter sind, ob
das die Vogelzüchter sind oder irgendjemand sonst. Wenn die eine
Ausstellung
machen, müssen sie eine behördliche Bewilligung einholen, bei der der
Amtstierarzt mitspielt, und die landwirtschaftlichen Nutztiere sind
ausgenommen, lieber Kollege.
Da ist auch dieser Abänderungsantrag, der
5 Minuten vor der Plenarsitzung hier bei uns eingetroffen ist. (Abg. Lindinger:
Das stimmt ja überhaupt nicht! –
Abg. Hechenberger: Musst halt schnell lesen! – Abg. Michael Hammer: ...
ja sowieso schon wochenlang geschrieben, wär’ schon wurscht
gewesen!) Was sagt denn
dieser Abänderungsantrag? – „Viehmärkte sowie
landwirtschaftliche Tierauktionen und Nutztierschauen, die unter
veterinärbehördlicher Aufsicht stehen“, sind davon
ausgenommen. – Das steht ganz klar da drinnen, oder kennst du den
eigenen Abänderungsantrag nicht? (Zwischenruf der Abg. Reiter.)
Das wäre 2024 aufgehoben worden, das heißt, da
hätten wir bei den Ausstellungen alle Tiere wieder gleichgestellt, aber
nein, die landwirtschaftlichen Nutztiere nimmt man bei dem Ganzen wieder aus. (Neuerlicher
Zwischenruf
der Abg. Reiter.) Wenn Sie also aufseiten der ÖVP wirklich
etwas für Tierschutz übrig haben, dann machen Sie alle Tiere gleich,
dann stellen Sie die landwirtschaftlichen Nutztiere gegenüber den Heim-
und Haustieren gleich! Dann kann man sagen: Jawohl, es ist Tierschutz gemacht
worden! – So wird kein Tierschutz gemacht, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der SPÖ.)
Das Nächste, das wir haben: Es hat 850 Stellungnahmen gegeben, die alle durchwegs kritisch waren. Das waren Stellungnahmen von den Bundesländern,
das waren Stellungnahmen von den
Tierschutzorganisationen, das waren Stellungnahmen von Einzelpersonen, die
diesen Gesetzentwurf sehr kritisch gesehen haben und ihre Stellungnahmen
abgeben haben. Es ist dann nichts
von diesen Stellungnahmen eingearbeitet worden. Hätte man das nämlich
gemacht, dann hätte es von uns auch die Zustimmung gegeben, aber es
ist
nichts von diesen Stellungnahmen eingearbeitet worden. (Abg. Hechenberger:
Das stimmt ja nicht!)
Nach wie vor ist dieser Gesetzentwurf nicht
verfassungskonform, meine Damen und Herren, also wird es wieder eine Klage
gegen dieses Tierschutzgesetz geben, wie es auch 2022 der Fall war. Wir sind
jetzt schon zutiefst davon überzeugt, dass der Verfassungsgerichtshof
dieses Gesetz wieder aufheben
wird.
Schauen wir uns an, wie der Initiativantrag eingebracht
wurde – weil es so schön heißt, es sind ja alle NGOs und
alle Organisationen befragt worden –: Am 14. Juni haben
verschiedenste Tierschutzorganisationen – egal ob das Vier Pfoten
war, ob das Tierschutz Austria war, ob das der VGT war, ob das die
Tierschutzombudsstellen waren (Abg. Michael Hammer: Der VGT ist eh
nicht wichtig!) – gesagt, dieser Initiativantrag ist eine
Katastrophe, denn dieser Initiativantrag entspricht allem, aber keinem
Tierschutzgesetz, meine Damen
und Herren.
Was bei diesem Tierschutzgesetz auch sehr kritisch ist: Es
werden
weitere acht Verordnungsermächtigungen eingearbeitet. Mittlerweile haben
wir in diesem Tierschutzgesetz 28 Verordnungsermächtigungen. Was
bedeutet das? – Für jemanden, der sich nicht
auskennt: Das heißt, mit einer Verordnungsermächtigung kann der
Minister, ohne dass er das Parlament fragt
oder ohne dass im Parlament darüber abgestimmt wird, Änderungen zum
Gesetz machen. Das heißt, er kann festlegen, was mit Tieren passiert.
Wir wollen das nicht. Für
Gesetze ist nach wie vor dieses Haus hier zuständig. Da brauchen
wir nicht 28 Verordnungsermächtigungen für einen
Minister, der dieses Gesetz über das Parlament hinweg regeln will, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)
Daher kann ich nur eines sagen: Wir werden diesem Gesetz
nicht zustimmen, so wie wir es 2022 gemacht haben und recht
gehabt haben,
denn der Verfassungsgerichtshof hat es aufgehoben. (Abg. Hechenberger:
Damit sind Sie für Qualzucht! – Abg. Lindinger: Qualzüchter!
Die SPÖ ist für Qualzucht! – Abg. Strasser:
Weil du für Qualzucht bist!) Wir haben auch jetzt wieder recht: Auch
dieses Gesetz wird der Verfassungsgerichtshof bei einer
Klage aufheben. (Beifall bei der SPÖ.)
10.29
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Rauch. – Herr Bundesminister, Sie gelangen zu Wort.
Bundesminister für Soziales,
Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Herr Präsident! Hohes Haus! Jetzt ist
die Heimtiernovelle zur Beschlussfassung da. Ich darf darauf hinweisen, dass
wir auch bereits in
der Vergangenheit Meilensteine im Tierschutz gesetzt haben. Als
Tierschutzminister war es mir ein wichtiges Anliegen.
Wir haben im Sommer
2022 – ich darf daran erinnern – vor allem Verbesserungen
für die sogenannten landwirtschaftlichen Nutztiere verabschiedet,
zum Beispiel das Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern, das
Verbot des Kückenschredderns und die Einschränkung bei
Tiertransporten,
und jetzt, heute geht es vor allem um die Haustiere. Die brauchen einfach auch
einen besonderen Schutz.
Haustiere sind oft Teil der Familie, Menschen haben auch
eine große emotionale Bindung an sie, aber – und das sage ich
deutlich dazu – damit ist auch
eine Verantwortung verbunden. Ein Haustier ist kein Gegenstand, den man
irgendwo hinstellen kann und mit dem man einfach umgehen kann, wie es einem
passt. Genau dem tragen wir Rechnung. Tierhaltung bedeutet auch eine
große Verantwortung.
Das bedeutet schlicht und ergreifend auch, dass es
künftig notwendig ist, vor dem Kauf einen Kurs zu absolvieren. Das fordern
Tierschützerinnen
und Tierschützer, die Verbände schon seit vielen Jahren: dass man
sich, bevor man sich ein Tier anschafft, auskennt, wie man damit zu verfahren
hat.
Das heißt: 6 Stunden Ausbildung für Hunde
und 4 Stunden für exotische Wildtiere. Dieser Sachkundenachweis
ist künftig vorzulegen. Er schützt auch
davor, dass Spontankäufe getätigt werden. Wir wissen aus vielen
Erhebungen und auch aus Erfahrung, dass gerade zu Ostern und zu Weihnachten
Spontankäufe von Tieren stattfinden, die dann verschenkt werden. Reden Sie
einmal mit den Tierheimen in Österreich, was dann zwei Wochen nach
diesen Feiertagen passiert! Die können sich dann kaum retten, weil sich
einfach herausstellt: Es ist ein bisschen
komplexer, ein Tier zu halten, als es zu kaufen.
Qualzucht – damit bin ich schon bei einem
wichtigen Punkt –: Es kann einfach nicht sein, dass Tiere nur
aufgrund bestimmter Züchtungsmerkmale –
kurze Schnauze, Knautschgesicht, Glupschaugen – so gezüchtet
werden, dass damit unendliches Tierleid verbunden ist. Das geht nicht an, und
das wird
jetzt in diesem Gesetz geregelt: Das ist nicht akzeptabel, Qualzucht wird
endlich wirksam verboten! – Das ist hoch an der Zeit. Qualzucht ist
kein Modetrend, dem man nachgeben muss, sondern
Tierquälerei – Punkt, Ende. (Beifall bei den Grünen und
bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wenn jetzt moniert wird, dass es eine wissenschaftliche
Begleitung und
eine Qualzuchtkommission gibt, dann muss man sich mit der Materie halt auch
etwas in der Tiefe beschäftigen. Wenn man sich mit der
Veterinärmedizinischen Universität auseinandersetzt, dann
kann man dort auch gerne erfahren, wie das aufgesetzt ist. Wir richten diese
Qualzuchtkommission ein. Sie
wird Merkmale von Qualzucht entlang von wissenschaftlichen Kriterien festlegen
und damit Klarheit schaffen. Nichts anderes ist damit verbunden.
Diese Kommission wird dann von der bestehenden Fachstelle für Tierschutz auch unterstützt werden.
Schärfere Kontrollen sind möglich –
wenn Merkmale klarer definiert
sind, kann auch kontrolliert werden –, auch der Vollzug wird
sichergestellt, und – auch wichtig – illegaler
Welpenhandel wird bekämpft. Das ist auch ein
Thema, das nachgerade wichtig ist, weil manche Hunderassen
eben so „modern“ – unter
Anführungszeichen – sind und dann illegaler Welpenhandel
Platz greift.
Dass wir sichergestellt haben, dass zeitgemäßer,
tierschutzkonformer Hundesport möglich ist, ist in diesem Paket enthalten.
Das heißt, wir haben ein ausgewogenes Paket vorgelegt, das jetzt zur
Beschlussfassung ansteht.
Ich bitte um Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei den
Grünen
sowie des Abg. Hechenberger.)
10.33
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Baumgartner. – Bitte sehr.
Abgeordnete
Angela Baumgartner (ÖVP): Herr
Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher und Zuseherinnen! Der Herr
Bundesminister hat in Wahrheit schon alles
gesagt, aber ich habe mir gedacht, ich wiederhole noch einiges, vielleicht
für Herrn Kollegen Keck, damit er das noch besser durchdenken kann und
vielleicht dann besser versteht.
Mit der vorliegenden
Tierschutznovelle wird vor allem das Qualzuchtverbot für Heimtiere
verschärft und der Vollzug durch die Einrichtung einer wissenschaftlichen
Kommission wirksam gestaltet. Ab dem 1. Juli 2026 ist
ein verpflichtender Sachkundenachweis für die Haltung von Hunden,
Amphibien, Reptilien und Papageienvögel zu erbringen. Diese Sachkunde ist
durch die Absolvierung eines Kurses im Ausmaß von mindestens vier
Unterrichtseinheiten
nachzuweisen. Bei Hunden ist zusätzlich eine zweistündige Praxiseinheit vorgeschrieben.
Züchter und
Züchterinnen benötigen zudem eine Bewilligung, wenn bestimmte
Grenzwerte überschritten werden. Dies tritt in Kraft, wenn pro Jahr mehr
als zwei Würfe Hundewelpen beziehungsweise drei Würfe Katzenwelpen
abgegeben werden. Die neue
wissenschaftliche Kommission, die unter anderem
mit Expertinnen und Experten aus den Bereichen der
Veterinärmedizin, der Genetik und der Ethik besetzt wird, soll
zukünftig den zuständigen Minister beraten. Nach Anhörung der
Kommission kann der Ressortchef per Verordnung Rassen, die besonders von
Qualzuchtsymptomen betroffen sind, ganz von
der Zucht ausschließen.
Darüber hinaus wird das
Verbot der Außerlandesbringung von Hunden zur Vornahme von in Österreich verbotenen Eingriffen
auf alle Tiere ausgedehnt.
Bestraft wird auch, wer Tiere vor dem artspezifischen Absetzalter vom Muttertier
trennt, erwirbt oder durch einen anderen erwerben lässt. Dies gilt
auch dann, wenn der Erwerb im Ausland erfolgt. Das soll den illegalen Handel
mit Hundewelpen erschweren.
Zusätzlich werden dem Verbot der Tierquälerei weitere Tatbestände hinzugefügt, insbesondere im Bereich der Vögel und Reptilien. Strengere Vorgaben gibt es auch im Zusammenhang mit der Ausbildung von Hunden.
Die Kommission ist ein Novum und wird wirklich
international mit
großem Interesse verfolgt. Österreich setzt da höchste
Standards für den Tierschutz. –
Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der
Grünen. –
Abg. Lindinger: Das war jetzt noch einmal extra
erklärt für den Kollegen Keck!)
10.36
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Voglauer. – Bitte.
10.36
Abgeordnete Dipl.-Ing. Olga Voglauer
(Grüne): Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Spoštovana
Visoka Hiša! – (Auf die Redezeitanzeige am Redner:innenpult
weisend:) Die Zeit läuft noch weiter, Herr Präsident. Ich gehe
davon aus, Sie
werden - - – Ja.
Wir reden heute über das
EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz, das wirklich ein
Meilenstein für die Biolandwirtschaft ist, denn eines haben
wir in den letzten Jahren erlebt, nämlich dass, gerade was die
Bioverordnung auf europäischer Ebene betrifft, diese in der nationalen
Umsetzung einiges an Schwierigkeiten gebracht hat. Durch dieses Gesetz regeln
wir das. Die Kontrollstellen haben stärkeren Einfluss, es wird ein
Sanktionenkatalog ausgearbeitet, und es gibt auch einen Biobeirat.
Ich gehe davon aus, dass das
wesentlich mehr Klarheit für die Biobäuerinnen und Biobauern in
Österreich bringen wird, aber auch in den Verhandlungen mit der
Kommission. Ein großes Dankeschön gilt dafür der Fachebene,
aber auch den Vertreterinnen und Vertretern der Kontrollstellen, die da wirklich
ein sehr vernünftiges Gesetz erarbeitet haben. – Danke
schön!
(Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Weil wir heute schon einiges dazu gehört haben, wo wir
Europameister sind, wo andere recht behalten werden, was alles nicht so gut
funktioniert, möchte
ich das schon auch einmal einordnen: Es ist heute, ich habe nicht
mitgezählt, aber eine der vielen Sitzungen, während denen vor unserem
Haus der Verein gegen Tierfabriken aufzeigt, dass die Schweinehaltung in
Österreich ein Problem hat. Das hat auch der Verfassungsgerichtshof
aufgezeigt. Allerdings hat er uns aufgetragen, entweder etwas zu ändern
oder es gilt
eben ab dem 1. Juni 2025 das alte Vollspaltensystem als verboten und der
neue gesetzliche Mindeststandard wird einzementiert.
Was ist der Zugang von uns
Grünen? – Der Zugang von uns Grünen ist,
dass wir eine Landwirtschaft haben, die einem ethischen Zugang auch in der
Tierhaltung entspricht. Wir haben gute Beispiele: Wir haben Beispiele
beim Geflügel, wir haben Beispiele bei der Rinderhaltung. Wir haben aber
auch Beispiele, aufgrund derer wir uns nicht Europameister zu nennen brauchen – sicher
nicht! –, für die wir uns nicht zu loben brauchen. Was wir aber
tun sollten, ist, Europameister zu werden dabei, die Betriebe so zu unterstützen, dass sie
die Transformation schaffen. Das ist von uns gefordert! (Beifall
bei den Grünen.)
Wir und auch der Herr Minister haben uns dafür eingesetzt, dass wir die Betriebe nicht alleinlassen. Leider wurde der Verhandlungstisch verlassen und wir konnten hier nicht weiterkommen.
Lieber Herr Kollege Keck, macht
uns das nervös? – Nein, weil ich davon
ausgehe, dass wir weiter verhandeln werden und dass es auch eine nächste
Periode geben wird, in der man dieses Gesetz vielleicht regeln kann, wenn
es
am Tisch mehr Vernunft geben wird – denn für jeden Kompromiss
sind wir Grüne nicht zu haben. Deshalb finde ich es ja so wichtig,
dass die Tierschutzorganisationen weiter darauf pochen, dass wir einen
anderen Standard umsetzen und dass auch unsere Schweinehaltung Best Practice in
ganz Europa wird.
Das heißt frische Luft, Sonne, das heißt Stroheinstreu und das
heißt letztendlich auch, einen Markt dafür zu entwickeln. Das ist
etwas, was die Kollegen von
der SPÖ immer wieder auslassen, und da verstehe ich die Kollegen von der
ÖVP, die einfach sagen: Wir können Tierschutz dann
gewährleisten, wenn wir
unsere Produkte auch verkaufen können.
Da aber, liebe Kollegen von der
ÖVP, gäbe es die Möglichkeit mit der Herkunftskennzeichnung in
der Gastronomie, da gäbe es die Möglichkeit mit der Haltungskennzeichnung von tierischen Lebensmitteln
(Abg. Hörl: ... Ungarn?), aber auch dafür
waren Sie verlässlich nicht zu haben. Insofern bitte ich Sie, die Zeit
über den Sommer zu nutzen (Ruf: Zwangsvegetarismus!), in sich zu
gehen und zu überlegen (Abg. Hörl: In Ungarn haben sie die gleichen Verhältnisse?): Wie können wir da gute Kompromisse für die Zukunft erarbeiten?
Herr Kollege Hörl, weil gerade auch wir zwei oft
über Tourismus reden:
Genau dem würde es guttun, wenn unser Fleisch aus Österreich, von
glücklichen Tieren kommt und nicht aus dem europäischen Nachbarland.
Es wäre schön, wenn Sie da einmal zum Partner werden. –
Danke schön. (Beifall bei
den Grünen. – Abg. Matznetter: Das liegt aber eher am
Bauernbund als an ...!)
10.40
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lindinger. – Bitte.
Abgeordneter Ing. Klaus Lindinger, BSc
(ÖVP): Herr Präsident! Herr
Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und
Zuseher! Wir diskutieren ja hier heute über die Heimtiere und nicht
über die Nutztiere in der Landwirtschaft. Betreffend die
landwirtschaftlichen
Nutztiere haben wir bereits 2022 ein umfassendes Tierschutzgesetz mit einer
Mehrheit hier im Parlament beschlossen. Dazu stehen wir, das ist gut,
das ist eine Weiterentwicklung im Tierschutz.
Wenn aber jetzt davon
gesprochen wird, dass es den Schweinen in Österreich schlecht geht, dann
möchte ich das in aller Schärfe zurückweisen. Eines
ist ganz klar: Wir stehen zum Tierschutz, wir stehen zu einer Weiterentwicklung
des Tierschutzes, das haben wir auch mit dem Tierschutzgesetz 2022
bewiesen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Betreffend eine
Lösung für die Vollspalten haben wir als Bauernbund, als
Volkspartei vor einigen Monaten
einen Vorschlag präsentiert. (Abg. Loacker: Das ist jetzt die
Gleichsetzung von Bauernbund und Volkspartei!) Würden wir dem
zustimmen, würden wir Planungssicherheit schaffen, nämlich mit einem
Übergang, der so ausgestaltet
ist, dass es für die Bäuerinnen und Bauern auch machbar ist, die Investitionen zu tätigen.
Ich sage nur eines: Die Bäuerinnen und Bauern sind nicht nur Umweltschützer, sie sind auch die größten Tierschützer. (Beifall bei der ÖVP.)
Eines müssen Sie zugeben, meine Damen und Herren:
Würde es den
Tieren nicht gut gehen, dann würde es auch den Bäuerinnen und Bauern
wirtschaftlich nicht gut gehen. (Abg. Voglauer: Es geht den
Bauern nicht gut,
Klaus! Sieh das einmal ein!) – Deshalb, Frau Kollegin Voglauer:
Wir können nicht alles über einen Kamm scheren. Wir sind
Europameister im Tierschutz
(Abg. Keck: Wir sind keine Europameister im Tierschutz!), und wir
können nicht von heute auf morgen sagen: Wir investieren jetzt alles in
Richtung Stroh!,
weil der Markt, die Konsument:innen auch mitgenommen werden müssen.
(Abg. Herr: Da könnte ja die öffentliche Hand
vorausgehen! – Abg. Voglauer: Ja, aber
ihr seids ja nicht dabei!)
Wir haben schon einige Diskussionen dahin gehend
geführt; die Konsumentinnen und Konsumenten müssen mitgehen, die
Bäuerinnen und Bauern
gehen den Weg gemeinsam mit uns. Wir werden auch immer wieder Verbesserungen
dahin gehend machen, aber nicht auf Kosten der Bäuerinnen und
Bauern. Dazu stehen wir als Bauernbund und als Volkspartei.
Wir Bäuerinnen und Bauern stehen zu Tierschutz, wir
stehen zu Umweltschutz, und dafür kämpfen wir als Bauernbund und als
Volkspartei.
(Beifall bei der ÖVP.)
10.42
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.
Wünscht die Berichterstattung ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen zur Abstimmung
über Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird,
in 2658 der Beilagen.
Dazu haben die Abgeordneten Hechenberger, El-Nagashi, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Hechenberger,
El-Nagashi haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag
betreffend Einfügung einer neuen Ziffer 64a
sowie Änderungen der Ziffern 66 und 101 eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Das ist das gleiche Stimmverhalten: ebenfalls mit Mehrheit angenommen.
Dritte Lesung: Ich darf diejenigen, die in dritter Lesung zustimmen, um ein Zeichen bitten. – Dieser Gesetzentwurf ist in dritter Lesung ebenfalls mehrheitlich angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 2659 der Beilagen.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung:
Das ist auch in dritter Lesung das gleiche Stimmverhalten, daher ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 4095/A der Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe (MTD-Gesetz 2024 – MTDG) erlassen wird und das Rezeptpflichtgesetz, das Apothekengesetz und das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz geändert werden (2660 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zum 3. Tagesordnungspunkt.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kucher. – Bitte.
Abgeordneter
Philip Kucher (SPÖ): Herr
Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen
und Kollegen! Ich darf eingangs im Namen von Kollegen Didi Keck eine
Besuchergruppe vom Pensionistenverband
aus Linz ganz herzlich hier im Haus begrüßen. (Beifall bei der
SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, FPÖ und Grünen.)
Schön, dass ihr da seid, willkommen
im Hohen Haus!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir diskutieren jetzt
das MTD-Gesetz, da geht es um die medizinisch-technischen Dienste in
Österreich, um mehr
als 40 000 Angehörige von sieben Gesundheitsberufen, die dafür
zuständig sind, und das ist eine Debatte – deswegen bin ich
dankbar, dass uns heute auch
so viele Menschen zuhören –, die im Parlament oft geführt
wird.
Wenn man auf der Überschriftenebene bleibt, ist es in
der Politik ganz einfach. Wir haben es jetzt gerade in der Debatte zum
Tierschutzgesetz gehört:
Da hat die ÖVP wortreich erklärt, wie superwichtig der Tierschutz der
ÖVP sei. Da stellt sich kein Politiker hin und sagt: Wir wollen im
Tierschutzbereich
nichts weiterbringen! – So blöd ist natürlich niemand,
dass man offen zugibt, dass man nichts machen möchte, aber wenn es dann im
Detail darum
geht, konkrete Regelungen zum Beispiel für Nutztiere zu schaffen, dann
werden die Nutztiere völlig vergessen.
Ähnlich ist es leider auch in vielen Fragen der
Gesundheitspolitik. Niemand
von der ÖVP würde sich hinstellen und ganz offen sagen: Ich bin
für die Zweiklassenmedizin! Oder: Es gibt im Gesundheitsbereich
Berufe, von denen
wir zwar sagen, dass sie superwichtig sind, und dann reden wir irgendetwas von
Respekt, aber wenn es darum geht, den Leuten, die tagtäglich am Krankenbett arbeiten,
das Leben konkret ein bissl leichter zu machen, sind wir dagegen! –
Diese Ehrlichkeit möchte ich in den Debatten einfach einfordern, wenn wir
von Respekt gegenüber den Menschen in Gesundheitsberufen
reden, und dass wir ganz konkret Arbeitsbedingungen schaffen, damit diese
Menschen, die tagtäglich für uns da sind, auch bestmöglich ihre
Arbeit
leisten können.
Da haben wir jetzt ganz konkret eine Erfahrung machen
müssen, und das ist auch eine Frage der Transparenz: Wie gehen wir mit der
Ergotherapie,
mit der Logopädie um? Wie gehen wir mit den biomedizinischen Analytiker:innen
um? Was machen wir mit den Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten in Österreich? Welche
Arbeitsbedingungen ermöglichen wir in diesen Gesundheitsberufen
in Zukunft? Da gibt es zwei Wege: Glauben wir daran
und vertrauen wir darauf, dass diese bestens ausgebildeten Menschen in Gesundheitsberufen
in Österreich dieselbe Leistung erbringen können, wie es in allen
anderen entwickelten Ländern dieser Welt bereits umgesetzt ist? Sind
wir bereit, für diese Gesundheitsberufe einen modernen gesetzlichen
Rahmen zu schaffen, oder sind wir eigentlich der Meinung, dass die
gar nichts dürfen?
Es ist leider im Hintergrund immer die ÖVP, die zwar dann von Respekt gegenüber den Menschen in Gesundheitsberufen redet, aber jede einzelne Maßnahme zur Verbesserung torpediert.
Da hat es zwei Dinge gegeben, die eigentlich wirklich
dramatisch sind. Das eine ist im Entstehungsprozess des Gesetzes heimlich so
passiert: In den ersten Entwurf hat der Minister hineingeschrieben, es ist
wichtig, dass die Angehörigen dieser Gesundheitsberufe ihrer
Tätigkeit auch eigenverantwortlich nachkommen können, dass
sie das, was sie studiert haben, ganz konkret zum Nutzen von Patientinnen und
Patienten einsetzen dürfen, am Krankenbett oder
in der Therapie. – Plötzlich ist dieser Vorschlag des Ministers
irgendwie sozusagen beerdigt worden. Auf die Frage im
Gesundheitsausschuss, welche
Kräfte da im Hintergrund gewirkt haben – da könnte sich
doch irgendjemand hinstellen und sagen: wir wollen nicht, dass die
Physiotherapeutinnen
und -therapeuten in Österreich dasselbe dürfen wie woanders! –,
haben wir keine Antwort bekommen. Das haben uns die Grünen nicht
erklären
können, aber auch das Haus des Ministers nicht; der Minister war nicht da.
Niemand hat uns erklärt, warum das, was auf der ganzen Welt möglich
ist, in Österreich nicht möglich sein soll – weil die
ÖVP in Wahrheit die Gesundheitsberufe abqualifiziert, zwar von
Respekt redet, aber keine Weiterentwicklung möchte.
Der zweite Punkt ist – das ist gestern Nacht
aufgetaucht –: Die Gesundheitsberufe sind nicht einmal
angehört worden. Da gibt es Hunderte Stellungnahmen, aber auf
die Menschen, die tagtäglich arbeiten, hat man nicht gehört. In der
Nacht haben sich aber wieder einmal Lobbyisten aus dem ÖVP-Klub durchgesetzt
und die Grünen haben sich leider über den Tisch ziehen lassen.
Plötzlich hat die Wirtschaftskammer wieder ein Anhörungsrecht, das
heißt, die Wirtschaftskammer darf groß mitreden, wie es bei den
Gesundheitsberufen weitergeht, und die Berufsangehörigen
nicht. – Das ist der zweite
Sündenfall, den die Grünen zu verantworten haben.
Wir haben es einmal bereits erlebt: Bei der Pflegelehre, als
man gehofft hat, dass wir die Pflege billiger machen, dass wir gegen Lohn- und
Sozialdumping
arbeiten können, hat man die Wirtschaftskammer das erste Mal
hineingeschrieben. Jetzt haben die Leute, die den Beruf tagtäglich
ausüben, nichts mitzureden, aber wenn es nach der ÖVP geht,
ist plötzlich die Wirtschaftskammer mit einem Anhörungsrecht mit
dabei.
Das ist reine Lobbypolitik, das hat nichts mit einer
Weiterentwicklung
des Berufsbildes zu tun, und wir sind deswegen heute aus voller
Überzeugung dagegen, dass das MTD-Gesetz in dieser Form novelliert wird. (Beifall
bei
der SPÖ.)
10.49
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schallmeiner. – Bitte.
Abgeordneter
Ralph Schallmeiner (Grüne): Herr
Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und
Kollegen! Sehr geehrte Damen
und Herren auf der Galerie, zu Hause vor den Bildschirmen! Ja (Beifall des
Abg. Loacker), jetzt reden wir einmal Klartext: Ihr habt
32 Jahre Zeit gehabt,
das MTD-Gesetz zu verbessern und zu novellieren und so zu machen, wie ihr das
eben für richtig haltet, lieber Philip, nur einzig und allein: Ihr habt es
nicht gemacht. Wir gehen jetzt eben her und machen ganz genau all diese Dinge,
die notwendig und längst überfällig sind.
Wenn du den Entwurf richtig gelesen hättest,
wüsstest du auch, dass es
keine medizinisch-technischen Gesundheitsberufe mehr sind, sondern dass es in
Zukunft eben auch medizinisch-therapeutisch-diagnostische Gesundheitsberufe sein
werden (Abg. Kucher: Oje!), weil wir auch das dementsprechend abändern.
(Abg. Kucher: Bei den Überschriften seid ihr stark, ja!)
Was machen wir aber sonst noch? – Wir gehen gerade her und aktualisieren die Berufsbilder und Kompetenzbereiche – auch das sprichst du uns ja ab –,
wir aktualisieren die
Berufspflichten, wir ermöglichen viele Dinge
(Abg. Kucher: Und wer hat das rausgestrichen?), die sich in den
letzten Jahren – in diesen 32 Jahren, in denen nichts geschehen
ist – entwickelt haben, bei
denen man gemerkt hat: Okay, da sind Kompetenzen dazugekommen! Wir gehen
her und schaffen Höherqualifizierung, Tertiärisierung der
Spezialisierungen.
Wir ermöglichen auch etwas in der Frage der
Entscheidungsbefugnisse,
die Qualitätssicherung wird auf neue Beine gestellt, MTDs können
beispielsweise in Zukunft Arznei- und Medizinprodukte eigenverantwortlich
verordnen. Auch diese Dinge sparst du aus, stellst dich hierher und
sagst: Alles schlecht und alles schlimm und alles ganz, ganz arg!, und: Wir
hätten alles besser gemacht! – Nur habt ihr es halt
32 Jahre lang selbst nicht
besser gemacht. Das ist die traurige Realität, und über die
müssen wir hier eben auch reden. (Beifall der Abg. Disoski.)
Dass die Stellungnahmen von Angehörigen der einzelnen
Gesundheitsberufe beziehungsweise der Stakeholder, wie das auf
Neudeutsch so schön heißt, nicht gehört wurden und nicht aufgenommen
wurden, da stimmt
ja auch nicht, denn der Prozess, dass wir heute hier zu diesem Beschluss kommen,
war ein dementsprechend langer, während dessen man versucht
hat, sich mit den Berufsverbänden, mit den Stakeholdern, eben mit
allen Interessenlagen (Abg. Kucher: Aber wer hat den Entwurf
abgeändert?) gut auszutauschen, einen guten Kompromiss zu finden.
Ein Kompromiss
ist keine 100-Prozent-Umsetzung, sondern ein Kompromiss ist eben etwas,
bei dem du sagst: Alle finden sich wieder!
Also in diesem Sinne: Ich würde mir wünschen, wenn
zugestimmt
würde; das würde euch besser zu Gesicht stehen, als hier irgendwelche
Gschichtln zu erzählen. (Beifall bei den Grünen.)
10.51
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kaniak. – Bitte.
Abgeordneter
Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr
Präsident! Sehr geschätzter Herr Minister! Sehr geehrte
Damen und Herren! Ich stehe heute hier, wir diskutieren die Novelle des
MTD-Gesetzes, und ich muss ganz ehrlich
sagen, ich bin zutiefst enttäuscht und auch wirklich traurig, denn es
stimmt: Seit über 32 Jahren ist diese Novelle des Berufsgesetzes
für die medizinisch-therapeutisch-diagnostischen gehobenen Berufe
überfällig, und alle Betroffenen haben größte Erwartungen
in die jetzt anstehende Novelle gesetzt –
ebenso unsere Fraktion, auch wir haben ja diese Novelle vehement
gefordert –, und dann liegt das jetzige Resultat auf dem Tisch.
Nach Monaten der Geheimverhandlungen, die vielfach so geheim
waren,
dass nicht einmal die betroffenen
Berufsverbände überhaupt gewusst haben, was jetzt
tatsächlich in der anstehenden Novelle drinnen stehen soll, liegt
ein Vorschlag auf dem Tisch, an dem bis zur letzten Sekunde herumgedoktert
wird, zu dem auch heute wieder ein Abänderungsantrag eingebracht
worden ist, betreffend den keine ordentliche abschließende Begutachtung,
keine tatsächliche Einarbeitung der unzähligen Kritikpunkte, die ja
vorgebracht
worden sind, stattgefunden hat.
Herr Minister, ich verstehe Sie ehrlich gesagt nicht: Sie opfern hier auf dem Altar des kurzfristigen politischen Erfolgs eine ordentliche Regelung betreffend Berufskompetenzen, die für das Funktionieren unseres Gesundheitssystems und für eine echte Gesundheitsreform so wichtig wäre, Sie enttäuschen Zehntausende Betroffene in diesem Land. – Und wofür?
Diese zeitliche Not wäre gar nicht gegeben gewesen! Wir hätten uns die Zeit für die weitere Diskussion, für eine wirklich konsequente Ausarbeitung dieser Berufskompetenzenregelungen nehmen können, denn das, was jetzt vorliegt, ist
zutiefst inkonsequent, unsystematisch, unvollständig, wieder mit haufenweise Verordnungsermächtigungen für Sie versehen, schafft Unsicherheit – und zwar wahrscheinlich für die nächsten ein, zwei Jahre, denn all diese Verordnungen dann tatsächlich zu erlassen, wird sich wahrscheinlich unter Ihrer Ägide gar nicht mehr ausgehen. Das heißt, Sie hinterlassen ein Vakuum, einen Scherbenhaufen in diesem Bereich, und das kann doch nicht in Ihrem Sinne sein.
Der zweite Punkt, der mich an dieser Novelle
maßgeblich stört, ist, dass
Ihnen in vielen Bereichen bei dem, was tatsächlich notwendig gewesen
wäre, nämlich dass wir die vorhandenen Kompetenzen legistisch in
einen
Rahmen setzen und im Rahmen der österreichischen Gesundheitsversorgung
erlauben, der Mut gefehlt hat. Kollege Kucher hat es schon angesprochen: In vielen
Bereichen dürfen die handelnden Personen ohne ärztliche Anordnung
gar nicht tätig werden, obwohl sie die persönliche und fachliche
Kompetenz dafür hätten. In einen Bereich haben Sie aber
überraschenderweise sehr großzügige Kompetenzen
hineingeschrieben, nämlich in den Bereich der Neu- und
Weiterverordnung von Arzneimitteln. Das ist sehr spannend.
Grundsätzlich heiße ich das durchaus
gut – es gibt ja auch Beispiele, wie
bei den Hebammen, in denen das sehr gut und sinnvoll funktioniert, in denen das
allerdings auch Teil der Ausbildung ist –, jetzt öffnen Sie das
für die MTD-Berufe, Sie öffnen das durch einen weiteren
Abänderungsantrag im Laufe der heutigen Sitzung dann auch noch für die
Pflegedienste, aber den Apothekern, die eine doppelt so lange
akademische Ausbildung haben und die zweifelsohne die absoluten Fachleute
im Bereich der Arzneimitteltherapie sind, verweigern Sie selbst eine Anpassung
des Notfallparagrafen. Herr Minister, diese Inkonsequenz und Geringschätzung
des Apothekerberufes ist gar nicht zu überbieten. (Beifall bei der
FPÖ.)
Ich kann abschließend nur einen Appell an Sie richten,
Herr Minister: Verzichten Sie auf dieses politische Kleingeld und den schnellen
Erfolg! Drehen wir
das Rad zurück, setzen wir uns noch einmal zusammen, nehmen wir die
inhaltliche Kritik von mehr als zehn wissenschaftlichen Fachgesellschaften
(Abg.
Deimek: Das ist nicht seine Wissenschaft! Er betreibt ...!) und von einer Vielzahl der betroffenen Berufsverbände ernst! Diskutieren wir das im Gesundheitsausschuss noch einmal durch, arbeiten wir eine bessere Lösung aus!
Aus diesem Grund habe ich auch einen Rückverweisungsantrag
eingebracht (Zwischenruf des Abg. Schallmeiner), damit wir
uns die notwendige Zeit geben,
um hier nach 32 Jahren nicht husch-pfusch auf den letzten Drücker vor
den Wahlen irgendetwas durchzubekommen, sondern eine gesetzliche
Regelung zu finden, die den Betroffenen auch tatsächlich Sicherheit und
eine Perspektive für die Zukunft gibt. (Beifall bei der FPÖ.)
10.56
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Smolle.– Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter
Dr. Josef Smolle (ÖVP): Sehr
geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine
sehr geehrten Damen und Herren!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine persönliche Erfahrung mit den
MTD-Berufen reicht lange zurück. 1976 – fast schon ein halbes
Jahrhundert
zurück – habe ich in einem diagnostisch-zytologischen Labor
hospitieren dürfen und habe damals wesentliche Ausbildungsinhalte von
biomedizinischen Analytiker:innen vermittelt bekommen, was eigentlich mein
berufliches Leben ärztlich und wissenschaftlich ganz nachhaltig
geprägt hat. Ich weiß auch,
wie sich diese Berufe weiterentwickelt haben.
Was war Humangenetik in meiner Studienzeit? – Man
hat Chromosomen im Mikroskop fotografiert, dann hat man ein großes Foto
davon gemacht,
mit der Schere die Chromosomen ausgeschnitten, der Größe nach auf
Papier geklebt und geschaut, ob die Zahl stimmt. Heute machen die gleichen
Berufsgruppen tagtäglich Sequenzierungen von Genen – etwas, das
1992, zur Zeit des ersten Gesetzes, noch nobelpreisverdächtig war und
heute für
diese Berufsgruppen Routine ist. So haben sich auch die anderen sechs dieser
Berufe massiv weiterentwickelt, und es ist wirklich überfällig, dass
sie
einen neuen rechtlichen Rahmen bekommen. (Beifall bei der ÖVP.)
Wir haben in diesem Zusammenhang auch zwei weitere
angrenzende Berufe in einen entsprechenden Rahmen gebettet, das ist die
Trainingstherapie, das
ist die Linguistik: Diese docken an zwei dieser sieben
medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Berufe an, und diese sieben sind eine
ganz wesentliche
Säule unserer Gesundheitsversorgung.
Was ist das Ziel dieser Novelle, die wir heute zum Beschluss
vorlegen? – Das Ziel ist, das wir diesen sieben Berufen einen
rechtlichen Rahmen
geben, der wirklich ihren Kompetenzen, ihrer Ausbildung, die ja seit 2005 eine
FH-Bachelor-Ausbildung ist, entsprechend gerecht wird.
Man kann sich fragen: Warum denn erst jetzt, nach
30 Jahren? – Ich
sage: Das ist eigentlich ein Merkmal dieser Legislaturperiode und dieser
Bundesregierung: Wir haben Dinge, die jahrzehntelang liegengelassen worden
sind, aufgegriffen, wir bringen sie auch zu einem Ergebnis.
(Beifall bei der ÖVP.)
Abschließend möchte ich allen Angehörigen
dieser hochwertigen Gesundheitsberufe ein herzliches Danke sagen für
ihre nicht alltägliche tägliche Tätigkeit im Interesse der
Patientinnen und Patienten – und ich knüpfe einen Wunsch daran:
Ich wünsche mir eine weiterhin gute Zusammenarbeit aller Gesundheitsberufe
in unserem Land, und ich wünsche gerade den Vertreterinnen und Vertretern
dieser sieben medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Berufe
eine sinnerfüllende (Abg. Deimek: Genau!), gute
Tätigkeit, die sie im
Spital, im Rahmen der freien Niederlassung – wo immer sie
sind – ausüben können. – Alles Gute! (Beifall
bei der ÖVP.)
10.59
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fiedler. – Bitte.
10.59
Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Sehr geehrte Präsidenten! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! (Die Begrüßung auch in Gebärdensprache ausführend:) Liebe gehörlose Menschen!
Bundesgesetz über die gehobenen
medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe – ehrlich
gesagt ein ziemlich furchtbarer Titel, aber
mit diesem Berufsgesetz werden sieben Berufsgruppen zusammengefasst, die alle
eine sehr professionelle, akademisierte Ausbildung haben und seit
Jahren auf dieses Gesetz oder eine Reform dieses Gesetzes warten, so wie wir es
auch alle getan haben. (Präsidentin Bures übernimmt den
Vorsitz.)
Als positiven Aspekt möchte ich hervorheben, dass die
Regierung es noch
in dieser Periode geschafft hat, diese Reform zustande zu bringen, und weil wir
durchaus gute Schritte mit dieser Reform sehen, werden wir dem auch zustimmen.
Man muss aber auf der anderen Seite sagen, dass es nur
Schritte sind und dass diese Berufsgruppen noch zusätzlich viel mehr
Selbstständigkeit brauchen.
Es geht von der Physiotherapie bis hin zur Labordiagnostik, weshalb es
natürlich schwierig ist, ein gemeinsames Dach zu schaffen, wenn es darum
geht, in welchen Bereichen man selbstständig arbeiten darf. Allerdings
gehören genau solche Ermessensfragen ja auch zu den Ausbildungsinhalten,
und wenn
wir mit Begleitgesetzen die nötigen Schritte setzen würden und
beispielsweise alle Gesundheitsberufe an Elga anschließen würden,
müssten wir uns
nicht mit den ewigen Befürchtungen herumschlagen, dass gut ausgebildete
Menschen nicht wissen, was sie in ihrem Arbeitsalltag tun können und vor
allem auch dürfen.
Damit das leichter geht, würden wir gerne noch eine
nötige Erweiterung
dieses Gesetzes vorschlagen, und dazu bringe ich folgenden
Abänderungsantrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag
4095/A der Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen
und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die gehobenen
medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe (MTD-Gesetz 2024
– MTDG) erlassen wird und das Rezeptpflichtgesetz, das Apothekengesetz
und das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz geändert werden
(2660 der Beilagen)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
I. Artikel 1 (Bundesgesetz über die gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe (MTD-Gesetz 2024 – MTDG)) wird wie folgt geändert:
1. In
den § 5 (1), § 8 (1), § 14 (1), § 20 (1) sowie § 23
(1) wird die Wortfolge „nach ärztlicher oder zahnärztlicher
Anordnung eigenverantwortlich
tätig.“ durch „je nach Erfordernis in Zusammenarbeit mit
Vertreter/innen anderer Gesundheitsberufe tätig. Bei regelwidrigen und den
Patient:innen gefahrdrohenden Zuständen ist der Beruf nur in Zusammenarbeit
mit eine/r Ärzt/in oder einer anderen für die Behebung
des regelwidrigen und gefahrdrohenden Zustandes zuständigen Person
auszuüben.“ ersetzt.
2. In den § 11
(1) sowie § 17 (1) wird die Wortfolge „nach ärztlicher
Anordnung eigenverantwortlich tätig.“
durch „je nach Erfordernis in Zusammenarbeit
mit Vertreter/innen anderer Gesundheitsberufe tätig. Bei
regelwidrigen und den Patient:innen gefahrdrohenden Zuständen ist der
Beruf nur in
Zusammenarbeit mit eine/r Ärzt/in oder einer anderen für die Behebung des regelwidrigen und gefahrdrohenden Zustandes zuständigen Person auszuüben.“ ersetzt.
Weil der Antrag mehrere Gesetze umfasst und das uns allen wohlbekannte Apothekengesetz auch darin vorkommt und wir ohnehin schon beim Thema Kompetenzerweiterung und bessere Anerkennung sind, würde ich gerne noch folgenden zweiten Teil des Abänderungsantrages einbringen:
II. Artikel 3 (Änderung des Apothekengesetzes):
„In § 5 Abs. 2 wird nach Ziffer 2 folgende Ziffer 3 angefügt:
„3. Die Durchführung von Impfungen gemäß dem österr. Impfplan sowie Eintragung derselben in den elektronischen Impfpass.““
*****
Ich bitte um breite Zustimmung. Wir stimmen auch zu. – (Den Dank auch in Gebärdensprache ausführend:) Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)
11.03
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen
zum "Bericht des
Gesundheitsausschuss über den Antrag 4095/A der Abgeordneten Dr. Josef
Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die gehobenen
medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe (MTD-Gesetz 2024
–
MTDG) erlassen wird und das Rezeptpflichtgesetz, das Apothekengesetz und das
Medizinische Assistenzberufe-Gesetz geändert werden (2660 d.B.) - TOP
3
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
I. Artikel 1 (Bundesgesetz über die gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe (MTD-Gesetz 2024 - MTDG)) wird wie folgt geändert:
1. In den
§5 (1), §8 (1), §14 (1), §20 (1) sowie §23 (1) wird
die Wortfolge
"nach ärztlicher oder zahnärztlicher Anordnung
eigenverantwortlich tätig." durch "je nach Erfordernis in
Zusammenarbeit mit Vertreter/innen anderer Gesundheitsberufe tätig.
Bei regelwidrigen und den Patient:innen gefahrdrohenden Zuständen
ist der Beruf nur in Zusammenarbeit mit eine/r Ärzt/in oder einer anderen
für die Behebung des regelwidrigen und gefahrdrohenden Zustandes zuständigen
Person auszuüben." ersetzt.
2. In den
§11 (1) sowie §17 (1) wird die Wortfolge "nach ärztlicher
Anordnung eigenverantwortlich tätig." durch "je nach
Erfordernis in Zusammenarbeit
mit Vertreter/innen anderer Gesundheitsberufe tätig. Bei regelwidrigen und
den Patient:innen gefahrdrohenden Zuständen ist der Beruf nur in Zusammenarbeit mit
eine/r Ärzt/in oder einer anderen für die Behebung des regelwidrigen und gefahrdrohenden Zustandes zuständigen
Person auszuüben." ersetzt.
II. Artikel 3 (Änderung des Apothekengesetzes):
Nach Ziffer 1. folgende Ziffer 1. a angefügt:
"In §5 Abs. 2 wird nach Ziffer 2 folgende Ziffer 3 angefügt:
„3. Die Durchführung von Impfungen gemäß dem österr. Impfplan sowie Eintragung derselben in den elektronischen Impfpass.""
Begründung
Ad I.
Die Novelle des MTD-Gesetzes erlaubt diesen Berufen
teilweise mehr eigenständige Arbeit. Gerade die Anerkennung von erlernten
Kompetenzen ist für verschiedenste Gesundheitsberufe eines der
wichtigsten Bestreben, immerhin sollte das Erlernen von Kompetenzen unter
anderem dazu führen, dass diese auch im Arbeitsalltag zum
Vorteil von Patient:innen genutzt werden können. Da die Zusammenarbeit mit
anderen Berufsgruppen als Erfordernis angeführt ist, wird das Risiko von
Fehlern aufgrund einer mangelnden Einbindung von Mediziner:innen nicht
erhöht. Durch mehr Eigenverantwortlichkeit können die Berufsgruppen
des MTD-Gesetzes besagte Kompetenzen besser nutzen und dadurch
stärker zur Entlastung des Gesundheitswesens beitragen. Infolgedessen
sollte die Weiterentwicklung
der Berufskompetenzen auch uneingeschränkt genutzt werden.
Ad II.
Über 2.000 Apotheker:innen haben bereits eine
Impfausbildung und
mit über 400.000 Patientenkontakten pro Tag weiß man auch, dass
Patient:innen in Apotheken jedenfalls anzutreffen sind. Wer sich aktuell impfen
lassen will,
braucht aber nicht einen dieser Besuche, sondern oft zwei Arztbesuche und einen
Apothekenbesuch, um den Impfstoff zu erhalten. Dabei wäre die
Einführung
von Impfdienstleistungen in österreichischen Apotheken ein wesentlicher
Schritt, um die öffentliche Gesundheit nachhaltig zu verbessern. Mit
besorgniserregend
niedrigen Impfraten von etwa 10% bei saisonalen Krankheiten, wie der Grippe,
steht unser Gesundheitssystem vor großen Herausforderungen. Insbesondere
angesichts der Gefahr, die von mehreren gleichzeitig auftretenden
Krankheitswellen ausgeht, ist eine Erhöhung der Impfraten dringend
geboten.
Apotheken könnten als niederschwellige Anlaufstellen
hier eine Schlüsselrolle einnehmen. Besonders eben, da diese als
Anlaufstellen für Patient:innen weniger und kürzere Wartezeiten
bedeuten würden und beispielsweise auch berufstätigen
Eltern ermöglichen, ohne großen Aufwand Impfungen für sich und ihre Kinder zu erhalten. Der Blick ins Ausland, wo in über 20 Ländern zumindest Grippeimpfungen in Apotheken bereits erfolgreich etabliert wurden, unterstreicht die Effektivität dieses Ansatzes.
*****
Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Nächster Redner: Herr Bundesminister Johannes Rauch. – Bitte.
Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Wenn es
um das
geltende Berufsrecht für die MTD-Berufe geht, möchte ich
schon – weil es sich auch gehört – einmal
aufzählen, wer denn zu diesen Berufen, zu den gehobenen medizinisch-technischen
Diensten gehört. Das sind der physiotherapeutische Dienst, das sind
die Physiotherapeut:innen; der medizinisch-technische Laboratoriumsdienst,
das sind die biomedizinischen Analytiker:innen; der radiologisch-technische
Dienst, das sind die Radiologietechnolog:innen;
der Diätdienst und ernährungsmedizinische Beratungsdienst, das sind
die Diätolog:innen; der ergotherapeutische Dienst; der
logopädisch-phoniatrisch-audiologische Dienst, das sind die
Logopäd:innen; und der orthoptistische Dienst, das sind die
Orthoptist:innen.
Das Berufsrecht der Angehörigen der MTD-Berufe stammt
aus dem Jahr 1992. Ich war relativ häufig mit Vertretern dieser
Berufsgruppen zusammen
und weiß, dass sich diese eines erwarten, nämlich dass dieses Gesetz
heute beschlossen wird und nicht irgendwann, weil 32 Jahre wirklich genug
sind, um zu warten.
Mit diesem vorliegenden Gesetzesantrag werden wirklich wesentliche Neugestaltungen stattfinden, etwa die Schaffung der Möglichkeit von
Höherqualifizierungen im tertiären Bereich, die
Neugestaltung der Berufsbilder, die endlich geregelt wird, die Aktualisierung
der Berufspflichten, die
Schaffung der Möglichkeit der Weiterverordnung von Arzneimitteln und
Medizinprodukten – das ist jedenfalls ein ganz wichtiger Punkt, weil
die Menschen, die die Ausbildung haben, das auch können –, die
Verankerung der Möglichkeit von Onlinebehandlungen und -beratungen.
Ein wichtiger Punkt ist auch die Möglichkeit des
Tätigwerdens während
der Nostrifizierungs- und Anerkennungsverfahren. Was heißt
das? – Dass Menschen, die aus anderen Ländern zu uns
kommen, ihre Ausbildung im Ausland gemacht
haben, bereits während des Anerkennungsverfahrens arbeiten
können. Das ist deshalb wichtig, weil wir jede einzelne Arbeitskraft in
diesem Bereich brauchen.
Weiters kommt es zu einer Optimierung der Verwaltungsverfahren und auch einer Änderung der Berufsausübungsregelung für Trainingstherapeut:innen.
Unterm Strich bin ich froh, dass dieses Gesetz hier heute
zur Beschlussfassung vorliegt, und ich ersuche Sie um breite
Zustimmung. – Danke schön.
(Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
11.05
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Maria Neumann. – Bitte.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann
(ÖVP): Frau Präsidentin!
Geschätzte Damen und Herren Kollegen! Meine Aufgabe ist es jetzt,
einen Abänderungsantrag einzubringen. Ich möchte ihn nur ganz kurz in
drei Sätzen – ich verlese ihn dann, keine Sorge –
erläutern, weil die Sorge
wegen der Anhörung der Wirtschaftskammer bestanden hat. Leider ist Herr
Philip Kucher jetzt nicht anwesend, sonst könnte ich es ihm
persönlich
sagen, aber vielleicht können Sie es ihm ausrichten. Sein
Fachgruppenobmann,
der Orthopädieschuhmacher Mirko Snajdr, wird ihm das gerne erklären, warum das wichtig ist.
Worum geht es jetzt, grob heruntergebrochen, bei den MTD-Berufen? – Die Angehörigen dieser Berufsgruppen haben das studiert, die wissen, was notwendig ist. Dass sichergestellt wird, dass die Ausführung korrekt und ordentlich gemacht wird, dafür gibt es jetzt diesen Abänderungsantrag, weil Patientenschutz, Konsumentenschutz wichtig sind.
Ich bringe daher folgenden
Abänderungsantrag ein (Abg. Greiner: Das ist
ein Affront, den Abänderungsantrag erst jetzt einzubringen):
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Josef
Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzentwurf im
Bericht des Gesundheitsausschusses 2660 der Beilagen über den Antrag
4095/A der Abgeordneten Dr. Josef Smolle,
Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit
dem das Bundesgesetz über die gehobenen
medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe (MTD-Gesetz 2024)
erlassen wird und das Rezeptpflichtgesetz, das Apothekengesetz und das
Medizinische Assistenzberufe-Gesetz geändert werden
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
Art. 1 (Änderung des MTD-Gesetzes 2024) wird wie folgt geändert:
1. In § 2 Abs. 4 wird vor der Wortfolge „nicht berührt“ die Wortfolge „sowie die den gewerberechtlichen Vorschriften unterliegenden Tätigkeiten“ eingefügt.
2. § 10 Abs. 2 Z 5 lautet:
„5. im Rahmen des ergotherapeutischen Prozesses zwecks Erreichung der darin festgelegten Ziele die Entwicklung, Mitentwicklung, Herstellung und
Adaptierung von Hilfsmitteln, einschließlich Schienen,
Heilbehelfen und Medizinprodukten bzw. assistierenden Technologien
für jene Personen, die
von dem/der Berufsangehörigen behandelt werden.“
3. § 19 Abs. 2 Z 5 lautet:
„5. im Rahmen des
physiotherapeutischen Prozesses zwecks Erreichung der
darin festgelegten Ziele die Mitentwicklung und Anpassung von Hilfsmitteln
für jene Personen, die von dem/der Berufsangehörigen behandelt
werden.“
4. Dem § 42 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:
„Vor Erlassung der Verordnung ist die Wirtschaftskammer Österreich im Hinblick auf die Abgrenzung der Kompetenzen von Physiotherapeutinnen / Physiotherapeuten und Ergotherapeutinnen / Ergotherapeuten zu den reglementierten Gewerben gemäß § 94 Z 4 GewO 1994 anzuhören.“
Art. 2 (Änderung des Rezeptpflichtgesetzes) wird wie folgt geändert:
a) Nach Z 1 wird folgende Z 1a eingefügt:
„1a. Nach § 1 Abs. 1a wird folgender Abs. 1b eingefügt:
„(1b) Angehörige des gehobenen Dienstes für
Gesundheits- und Krankenpflege sind berechtigt, Arzneimittel nach Maßgabe
des § 15b des Gesundheits-
und Krankenpflegegesetzes (GuKG), BGBl. I Nr. 108/1997, zu
verschreiben.““
b) Nach Z 2 wird folgende Z 2a angefügt:
„2a. § 8 wird folgender Abs. 16 angefügt:
„(16) § 1 Abs. 1b in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2024 tritt mit 1. September 2025 in Kraft.““
*****
Ich hoffe auf Ihre breite Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Greiner: Ja unbedingt! Das war eine wirklich tolle Rede!)
11.09
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner
und Kolleginnen und Kollegen
zum Gesetzentwurf im Bericht des Gesundheitsausschusses
2660 der Beilagen über den Antrag 4095/A der Abgeordneten Dr. Josef
Smolle, Ralph Schallmeiner
und Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz
über die gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe
(MTD-Gesetz 2024 – MTDG) erlassen wird und das Rezeptpflichtgesetz, das
Apothekengesetz und das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz geändert
werden (TOP 3)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
Art. 1 (Änderung des MTD-Gesetzes 2024) wird wie folgt geändert:
1. In § 2 Abs. 4 wird vor der Wortfolge „nicht berührt“ die Wortfolge „sowie die den gewerberechtlichen Vorschriften unterliegenden Tätigkeiten“ eingefügt.
2. § 10 Abs. 2 Z 5 lautet:
„5. im Rahmen des ergotherapeutischen Prozesses zwecks Erreichung der darin festgelegten Ziele die Entwicklung, Mitentwicklung, Herstellung und Adaptierung von Hilfsmitteln, einschließlich Schienen, Heilbehelfen und Medizinprodukten bzw. assistierenden Technologien für jene Personen, die von dem/der Berufsangehörigen behandelt werden.“
3. § 19 Abs. 2 Z 5 lautet:
„5. im Rahmen
des physiotherapeutischen Prozesses zwecks Erreichung der
darin festgelegten Ziele die Mitentwicklung und Anpassung von Hilfsmitteln
für jene Personen, die von dem/der Berufsangehörigen behandelt
werden.“
4. Dem § 42 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:
„Vor Erlassung der Verordnung ist die Wirtschaftskammer Österreich im Hinblick auf die Abgrenzung der Kompetenzen von Physiotherapeutinnen / Physiotherapeuten und Ergotherapeutinnen / Ergotherapeuten zu den reglementierten Gewerben gemäß § 94 Z 4 GewO 1994 anzuhören.“
Art. 2 (Änderung des Rezeptpflichtgesetzes) wird wie folgt geändert:
a) Nach Z 1 wird folgende Z 1a eingefügt:
»1a. Nach § 1 Abs. 1a wird folgender Abs. 1b eingefügt:
„(1b) Angehörige
des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege sind berechtigt,
Arzneimittel nach Maßgabe des § 15b des Gesundheits-
und Krankenpflegegesetzes (GuKG), BGBl. I Nr. 108/1997, zu
verschreiben.“«
b) Nach Z 2 wird folgende Z 2a angefügt:
»2a. § 8 wird folgender Abs. 16 angefügt:
„(16) § 1 Abs. 1b
in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2024 tritt mit
1. September 2025 in Kraft.“«
Begründung
In § 2 Abs. 4 wird das Verhältnis zu den gewerberechtlichen Vorschriften klargestellt. Damit sollen die unterschiedlichen Rechtsvorschriften zwischen den freiberuflichen Gesundheitsberufen und gesundheitsbezogenen reglementierten Gewerben gemäß § 94 GewO (z.B. Bandagist:innen, Orthopädietechniker:innen, Orthopädieschuhmacher:innen) voneinander abgegrenzt werden. Die Abgrenzung der Kompetenzen der einschlägigen reglementierten Gewerbe bzw. Handwerke zu den
Kompetenzen der Angehörigen der MTD-Berufe ergibt sich aus der für die fachgerechte Durchführung der jeweiligen Tätigkeit erforderlichen berufsspezifischen Qualifikationen im Zusammenhang mit der jeweiligen zugrundeliegenden Ausbildung.
Im Hinblick auf die
Abgrenzung der Physiotherapie bzw. der Ergotherapie insbesondere zum
gewerblichen Beruf des Orthopädietechnikers / der Orthopädietechnikerin
wird in § 10 Abs. 2 Z 5 und § 19 Abs. 2 Z 5 klargestellt, dass
vom Berufsbild des Ergotherapeuten / der Ergotherapeutin bzw. des
Physiotherapeuten / der Physiotherapeutin – wie bereits bisher schon
– die im Rahmen des ergotherapeutischen bzw. physiotherapeutischen
Prozesses notwendigen Tätigkeiten ausschließlich zur Erreichung der
festgelegten funktionellen Ziele der ergotherapeutischen bzw.
physiotherapeutischen Maßnahmen dienen. Unberührt davon bleibt die
Tätigkeit des Orthopädietechnikers / der Orthopädietechnikerin.
Die Regelungen sind selbstredend im Sinne der Interdisziplinarität und der interprofessionellen Zusammenarbeit zwischen Physiotherapeut:innen bzw. Ergotherapeut:innen, Ärzt:innen und insbesondere Orthopädietechniker:innen zu sehen.
Auch für die Abgabe von durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen (weiter)verordneten Arzneimitteln in der Apotheke wird im Rezeptpflichtgesetz eine entsprechende Änderung umgesetzt.
*****
Präsidentin
Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand
mehr gemeldet. Die
Debatte ist geschlossen.
Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, aber (Abg. Greiner: Sehr spät!) er kann jetzt nicht abgestimmt werden, weil eine Reihe von derart kurzfristig eingebrachten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen vorliegt.
Es gäbe die Möglichkeit, die Sitzung zu
unterbrechen. Ich schlage aber
vor, dass wir die Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nach der Abstimmung
über den Tagesordnungspunkt 6 durchführen, denn so lange brauchen wir, um das Croquis aufgrund dieser
Kurzfristigkeit einzubringen.
Wenn Sie damit einverstanden sind, dann fahre ich jetzt ohne Abstimmung in der Tagesordnung fort.
Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (2551 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Medizinproduktegesetz 2021 geändert wird (2661 d.B.)
5. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 4101/A der Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über finanzielle Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln und das Bundesgesetz über die Anerkennung des Österreichischen Roten Kreuzes und den Schutz des Zeichens des Roten Kreuzes (Rotkreuzgesetz – RKG) geändert wird (2662 d.B.)
Präsidentin
Doris Bures: Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 4
und 5, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erste Rednerin: Frau Abgeordnete Verena Nussbaum. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie! Bei dieser Gesetzesnovelle zum Medizinproduktegesetz geht es
weitgehend um Anpassungen aufgrund
europäischer Bestimmungen. Es geht um die Ausdehnung der
Übergangsfristen, die sich aus EU-Vorgaben ergeben.
Aus Sicht der Patient:innen und Anwender:innen erscheinen diese sehr
großzügig und zeigen deutlich die Schwächen im System der
Überprüfungs-
und Bescheinigungstätigkeiten der sogenannten Benannten Stellen auf.
Fazit: Es können noch immer Engpässe bei Medizinprodukten drohen.
Wir werden diesem Gesetz nicht zustimmen, da in der Novelle
vorgesehen
ist, dass Produkte unter anderen Voraussetzungen nur in Verkehr gebracht beziehungsweise
in Betrieb genommen werden dürfen, wenn diese „kein unannehmbares
Risiko für die Gesundheit oder Sicherheit“ der Patient:innen, Anwender:innen
oder „anderer Personen oder für andere Aspekte des Schutzes der öffentlichen
Gesundheit“ darstellen. So steht es im Gesetz. Weder aus dem Gesetzestext
noch aus den Erläuterungen geht aber eine Definition für den Begriff
des unannehmbaren Risikos hervor – das aber nicht ohne ist.
Ich möchte noch auf unsere Forderungen für die
Sicherstellung der Medikamentenversorgung in
Österreich eingehen: Wir fordern nach wie vor eine Gesamtstrategie
auf EU- und auch auf nationaler Ebene. Das Ziel muss sein, die
Versorgungssicherheit mit Medikamenten in Österreich und in Europa
sicherzustellen. Pharmakonzerne, die in Europa Medikamente verkaufen wollen,
sollen diese zumindest auch zu einem gewissen Teil in Europa produzieren
und auch in Form einer Notreserve zurückhalten.
Auf nationaler Ebene fordern wir einen Made-in-Austria-Fonds,
der mit
rund 3 Millionen Euro dotiert sein soll. Da geht es darum, dass man
strategische Ziele setzt, um eine künftige Unabhängigkeit im Bereich
der Medikamentenversorgung zu erreichen.
Die Versorgungssicherheit mit
Medikamenten ist die eine Sache – ein stabiles Gesundheitssystem die
andere. Durch den „Marketinggag“ der Patientenmilliarde, die
Zerschlagung der Gebietskrankenkassen, kracht es in unserem Gesundheitssystem
an allen Ecken und Enden. Die Zweiklassenmedizin
hat bereits ein dramatisches Ausmaß erreicht. Die Wartezeiten bei
Kassenärzt:innen werden immer länger, private Zuzahlungen im
Gesundheitsbereich
sind explodiert.
Wir fordern innerhalb von 14 Tagen Termingarantie bei
Fachärzten,
gute Arbeitsbedingungen bei den Pflegeberufen, Verdoppelung der Zahl der
Medizinstudienplätze und: Es muss wieder die E-Card statt der Kreditkarte zählen. –
Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
11.14
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ralph Schallmeiner. – Bitte.
Abgeordneter Ralph Schallmeiner
(Grüne): Frau Präsidentin!
Sehr geehrter
Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und
Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Wir haben bei
diesen beiden Tagesordnungspunkten mehrere Beschlüsse. Das
eine – das hat die Kollegin bereits ausgeführt –
ist, dass es im Medizinproduktegesetz
eine Reihe von Anpassungen technischer Art an entsprechende EU-Vorgaben und
-Verordnungen gibt. Das ist aus unserer Sicht eine sehr technische
Sache und daher wahrscheinlich auch mäßig spannend.
Ein bisschen spannender ist der zweite dieser zwei
Tagesordnungspunkte, weil es da auf der einen Seite um die Verlängerung
des Infrastrukturbeitrages
für den pharmazeutischen Großhandel geht – und damit um
eine wichtige Maßnahme, um die Versorgungssicherheit mit
Medikamenten auch im heurigen
Jahr wieder gewährleisten zu können beziehungsweise sicherzustellen
und zu verbessern. Das heißt, wir unterstützen den pharmazeutischen
Großhandel bei Produkten, die sehr niedrigmargig sind, um
sicherzustellen, dass
diese Produkte bei Bedarf da sind und eingelagert sind und dass das Ganze auch
halbwegs kostendeckend für den Großhandel stattfindet.
Was man vielleicht dazusagen
muss: Auch neu mit dem heurigen Jahr ist
ein Monitoring- und Prognosesystem, das auf Echtzeitdaten zurückgreifen
wird und es uns damit erleichtern wird, Engpässe et cetera früher und
schneller
zu erkennen und auch rascher gegenzusteuern.
Das Zweite bei diesem
Tagesordnungspunkt ist, dass wir damit eine
Situation oder eine Leistung des Roten Kreuzes rechtlich klarstellen. Es geht darum: Das Rote Kreuz übernimmt in sehr
vielen Bereichen in Österreich
die kostenlose Ausgabe von Medikamenten für Menschen in
prekären Situationen. Was kann man sich darunter
vorstellen? – Menschen, die obdachlos
sind; Menschen, die vielleicht keine Aufenthaltsgenehmigung in Österreich
haben, die nicht in unserem System erfasst sind; Menschen, die am Rande
der Gesellschaft sind, die aber natürlich genauso auch medizinische
Behandlung brauchen, die Medikamente brauchen.
Da hat das Rote Kreuz schon seit Jahren die kostenlose
Ausgabe von Grundmedikamenten, wenn man so möchte, übernommen. Das
ist ein ganz wichtiger Aspekt, das ist eine wichtige Dienstleistung für
dieses Menschen, die beispielsweise über Ambermed über
das Neunerhaus hier in Wien stattfindet. Wir stellen klar, in welchem
rechtlichen Rahmen das in Zukunft erfolgen soll. Es ist ein wichtiger
Part für diese Menschen und es ist aus meiner Sicht ein Zeichen von
Humanität, und daher möchte ich auch um
Ihre Zustimmung bitten. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten
der ÖVP.)
11.17
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gerhard Kaniak. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Frau Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben in dieser gemeinsamen Debatte dieser zwei Tagesordnungspunkte drei Gesetzesnovellen, über die wir debattieren.
Der erste Punkt ist eine Novelle des Medizinproduktegesetzes. In diesem Punkt muss man sagen: Ja, wir stehen in der Praxis in der Versorgungsrealität tatsächlich vor dem Problem, dass viele Medizinprodukte die notwendige Weiterzertifizierung beziehungsweise teilweise auch Neuzertifizierung nicht bekommen können, weil die sogenannten Benannten Stellen heillos überfordert sind.
Für mich ist das ein
Paradebeispiel für zwei Dinge: erstens überbordende
und nicht konsequenzenbedachte EU-Politik – daher stammt die
Richtlinie, die diese Probleme verursacht hat. Der zweite Punkt ist allerdings,
dass diese Richtlinie ja schon vor mehreren Jahren beschlossen worden ist und
die Bundesregierung im Endeffekt säumig war, das in den vergangenen
Jahren zeitnah umzusetzen – und auf den letzten Drücker
Übergangsbestimmungen und Adaptierungen vornehmen muss, die eben auch
wieder nicht vollständig durchdacht sind. Deshalb werden wir
dieser Gesetzesnovelle auch unsere Zustimmung verweigern.
Das zweite Gesetz, das hier
behandelt wird, ist das Bundesgesetz zur Sicherstellung der
Arzneimittelversorgung. Auch da zeigt sich, dass die Bundesregierung eine
Ad-hoc-Maßnahme nach der anderen trifft – die aber
leider Gottes vielfach an der Realität vorbeigehen und das gewünschte
Ziel natürlich nicht erreichen.
Wenn wir daran denken, was die
Bundesregierung bis dato beschlossen
hat und was sie jetzt aktuell plant: Wir sehen auf der einen Ebene eine Wirkstoffbevorratung durch die pharmazeutischen
Großhändler. Das ist wunderbar; da stehen dann
Großgebinde mit Antibiotikapulver in den Regallagern des pharmazeutischen
Großhandels.
Keiner hat sich überlegt, wie sie diese Wirkstoffpulver
dann tatsächlich
zur Anwendung bringen, denn sie müssen sie portionieren, sie müssen
sie in kleinere Gefäße bringen, sie müssen sie in weiterer
Folge gebrauchs-
fertig machen. Das Pulver kann ja keiner direkt essen.
Da hat sich keiner mitüberlegt, wie das passieren soll. Das
könnte eigentlich nur auf Ebene
der öffentlichen Apotheken mit entsprechenden Laboren für die
magistrale Herstellung oder in Krankenanstalten stattfinden. Daran hat man
nicht gedacht.
Das Zweite war ein Sicherungsbeitrag für den
pharmazeutischen Großhandel, der eigentlich notwendig war, weil
die Kostenstrukturen nicht mehr gepasst haben – weil die Transport-,
die Energie-, die Personalkosten,
die Lagerkosten viel zu hoch geworden sind, auch die Finanzierungskosten bei
den sehr teuren Arzneimitteln. Dann hat man gesagt: Na ja, ihr lagert eh
die Antibiotikapulver und ähnliche Sachen ein, dann zahlen wir euch
dafür einen Betrag und der deckt alles andere auch ab! –
Bürokratisch begrenzt,
ursprünglich auf ein Jahr, dann auf das
zweite Jahr verlängert – das ist keine strukturelle
Maßnahme, keine nachhaltige Sicherung in der Versorgung, sondern wieder häppchenweise Anlassgesetzgebung, mit
der das Problem verschoben, aber nicht gelöst wird.
Jetzt kommt eine Bevorratungspflicht für die
Inverkehrbringer beziehungsweise für die Hersteller neu dazu. Auf der
obersten Ebene wird jetzt vorgeschrieben, dass größere
Arzneimittelspezialitäten vorrätig gehalten werden
müssen. Nur wissen wir seit der Coronazeit, dass diese übergeordneten
Zentrallager der Hersteller eben nicht entsprechend verteilt, oft nicht
einmal in Österreich sind und eine Verteilung dieser Vorräte sehr
schwierig oder im Krisenfall unter Umständen gar nicht möglich
ist.
Das heißt, eine Bevorratungsverpflichtung besteht per
Gesetz ja schon
jetzt für den vollsortierten pharmazeutischen Großhandel, aber auch
für die öffentlichen Apotheken. Das wären jene Strukturen,
die flächendeckend
verteilt sind und die auch über die Logistik verfügen, um diese
Arzneispezialitäten tatsächlich an die Bevölkerung zu
verteilen. Genau dort bevorratet
man aber natürlich nicht, sondern eine Ebene weiter oben, unter
Umständen vielleicht sogar im Ausland, worauf wir im Krisenfall gar keinen
Zugriff
haben.
Sie sehen, auch diese Maßnahmen sind wieder einmal nicht umfangreich bedacht. Das Problem ist richtig identifiziert, die Lösung ist leider Gottes ungeeignet, Herr Minister. Ich habe auch schon versucht, das Ihrer Sektionschefin in der letzten Ausschusssitzung zu erklären. Vielleicht könnte man auch das noch einmal überarbeiten.
Das dritte Gesetz, das auch eine typische Anlassgesetzgebung
ist oder
auf Lobbying basiert, ist eine Novelle des Rotkreuzgesetzes. Ja, das
Österreichische Rote Kreuz übernimmt ganz wichtige soziale und
auch versorgungsrelevante Aufgaben in Österreich – aber
so, wie Sie jetzt planen, das Ganze zu reformieren, machen Sie nichts anderes,
als das gesamte Arzneimittelgesetz zu torpedieren. Sie schaffen
da eine Gesetzesnovelle, eine Ausnahmeregelung,
die einem anderen Gesetz widerspricht. Da hilft auch der Abänderungsantrag, den Sie jetzt eingebracht haben oder
einbringen werden, nicht weiter. Das
funktioniert nicht. Es gibt eine klare gesetzliche Regelung in
Österreich, wie Arzneimittel sicher verteilt werden und an den Patienten
gebracht werden können.
Mit dem Gesetz, das Sie jetzt hier verabschieden wollen,
schaffen Sie
eine Ausnahmebestimmung, einen Ausnahmetatbestand, der im Endeffekt, wenn man
es zynisch betrachtet, bedeutet, dass die Arzneimittelsicherheit für
sozial Bedürftige nicht so streng gehandhabt wird und nicht so viel wert
ist wie für alle anderen Patienten in diesem Land. Das ist schäbig,
das ist eine Ausnahmelösung, die eigentlich zulasten der Betroffenen geht
und die überflüssig ist.
Wenn es denn so wichtig wäre, dass zum Beispiel ein
Direktbezugsrecht für das Österreichische Rote Kreuz etabliert werden
sollte und eine Direktversorgungsmöglichkeit da ist, dann
müssten Sie das Österreichische Rote Kreuz als öffentliche
Behörde titulieren. Öffentliche Behörden dürfen direkt
Arzneimittel einkaufen und verteilen. Dann können Sie das
machen – oder Sie lassen das Österreichische Rote Kreuz,
ähnlich wie zum Beispiel auch das österreichische Bundesheer,
die Gesetze einhalten. Dann muss man halt
eine Anstaltsapotheke machen oder sich um eine Apothekenkonzession bemühen. Dann kann man diese Verteilung rechtskonform durchführen.
Sie brechen die Systematik, Sie schaffen Ausnahmetatbestände und im Endeffekt schaffen Sie auch in diesem Bereich mehr Unsicherheit als Sie überwinden. (Beifall bei der FPÖ.)
11.23
Präsidentin Doris Bures: Der Ausdruck „schäbig“, Herr Abgeordneter, hat an sich keinen Platz hier im Hohen Haus.
Frau Abgeordnete Martina Diesner-Wais, Sie gelangen zu Wort. – Bitte.
Abgeordnete
Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren im
Plenum! Werte Zuseher hier
auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! Die Versorgung mit
Arzneimitteln ist uns einfach wichtig, denn sie soll in einer Vielfalt und in
einer ausreichenden Form gewährleistet sein. Wir haben bereits
Engpässe gehabt und daher wollen wir diesbezüglich vorsorgen.
So gibt es drei Gesetzentwürfe. Der eine ist die Anpassung des Medizinproduktegesetzes, was eigentlich eine Umsetzung des EU-Rechts ist, bei dem es auf der einen Seite darum geht, Gültigkeiten von Bescheinigungen zu verlängern und einen Übergangszeitraum für das Inverkehrbringen festzulegen. Auf der anderen Seite geht es aber auch darum, Qualität und Sicherheit zu gewährleisten und die Marktüberwachung zu vereinfachen.
Bei einem weiteren Punkt geht es um den sogenannten
Infrastruktursicherungsbeitrag bei Arzneimittelgroßhändlern,
den es ja schon gibt und der jetzt
eben um ein Jahr bis 31. August 2025 verlängert werden soll.
Dadurch wird die Medikamentenversorgung – vor allem von Produkten mit einem geringeren Preis – gewährleistet, denn da würde aus Rentabilitätsgründen vielleicht das eine oder andere Medikament nicht mehr angeboten. Das
ist besonders wichtig für ältere
Leute, die sehr viele von diesen Medikamenten nehmen; aber das sind
auch die Medikamente, die zuerst ausgehen oder bei denen es zu längeren
Wartezeiten kommt, wie wir gesehen haben.
Daher ist die Verlängerung notwendig.
Der dritte Punkt bezieht sich
auf das Rotkreuzgesetz. Es gibt 8,8 Millionen Menschen, die
krankenversichert sind, und die Sozialversicherungsstationen
sagen uns, dass es ungefähr 25 000 Menschen ohne Versicherung
gibt. Wer sind diese Menschen, wer gehört dazu? – Das sind zum einen
Obdachlose,
zum anderen Studentinnen oder Studenten, die ihren Leistungsnachweis nicht
erbracht haben, oder Menschen in prekären Arbeitsverhältnissen. Da
sind aber auch Kinder dabei. Jenen gibt das Rote Kreuz jetzt schon kostenlose
Medikamente; das soll eben künftig rechtlich abgesichert werden. Das
ist eine wichtige und gute Sache, denn damit schließen wir eine
Gesetzeslücke.
In diesem Sinne möchte ich mich auch noch ganz, ganz
herzlich beim
Roten Kreuz bedanken, bei allen Hauptberuflichen, allen Zivildienern und allen Ehrenamtlichen, die da tätig sind und
Großartiges leisten. Alles Gute!
Wir werden diesen Gesetzen die Zustimmung geben. (Beifall bei
der ÖVP.)
11.26
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gerald Loacker. – Bitte.
Abgeordneter
Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau
Präsidentin! Sehr
geehrter Herr Bundesminister! Kollegin Diesner-Wais hat den Infrastruktursicherungsbeitrag
angesprochen. Dafür, dass Medikamente gelagert
werden, bekommen die, die sie lagern, eine Abgeltung. Die zeitliche Befristung
galt bis heuer, und jetzt wird sie um ein Jahr verlängert. Das zeigt nur,
dass das Ministerium das Problem, nämlich die Sicherstellung der Medikamentenversorgung,
nicht gelöst hat – und ich glaube, in Ihrem Haus verkennt
man die Situation. Österreich ist nämlich ein Niedrigpreisland, was
Medikamente
anbelangt. Das heißt, die österreichische Sozialversicherung zahlt im internationalen Vergleich besonders wenig für Medikamente, die die Versicherten bekommen sollen.
Wir sind ein kleines Land, das wenig zahlt. Sie können
sich vorstellen,
das ist kein attraktiver Kunde für ein Unternehmen, das innovative
Produkte zur Verfügung stellen soll. Wenn dann die, die diese Medikamente
herstellen,
und die, die sie über den Großhandel zur Verteilung bringen, wenig
Geld dafür bekommen, stellt sich für viele die Frage: Wollen wir
dieses billige Produkt überhaupt noch an die Österreicher
liefern? Für den Hersteller und für den Großhandel stellt sich
die Frage: Will man oder kann man betriebswirtschaftlich um diesen
geringen Beitrag ein Medikament überhaupt zur Verfügung stellen? Wenn
das nicht gelöst wird, dann fehlt den Patientinnen und
Patienten das, was sie gesundheitlich brauchen.
Sie hanteln sich jetzt um ein Jahr weiter und befristen halt
wieder diesen Infrastruktursicherungsbeitrag; aber was die
Medikamentenversorgung in
Österreich generell angeht, bleibt das Problem ungelöst. Dann wird in
dasselbe Gesetz etwas ganz anderes hineingewurstet, aber das ist eh schon egal,
nicht? Gesetze werden ähnlich wie Extrawürste in einer Metzgerei
gemacht. Da kommt halt irgendetwas hinein, was gerade übrig
ist – und jetzt kommt
zum Roten Kreuz noch etwas hinein, nämlich die Abgabe von Medikamenten an
Bedürftige.
Zwar sollen natürlich alle Menschen, die Medikamente
brauchen, diese
auch bekommen, aber die Frage, wer bedürftig ist, ist nicht geklärt.
Das steht nicht im Gesetzentwurf. Ja, es gibt Menschen, die nicht versichert
sind – aber es steht nicht im Gesetzentwurf drin, das Rote Kreuz
soll diese Produkte an Menschen abgeben, die nicht versichert sind. Es steht
drin Bedürftige. Wer bedürftig ist, ist bekanntlich strittig,
weil auch Ihr Ministerium jede Woche
eine neue Armut bekanntgibt: Energiearmut, Ernährungsarmut, Periodenarmut.
Da kommt immer etwas Neues daher. Bedürftig ist man schnell einmal.
Wenn Babler auf die Idee kommt, die Leute zum Roten Kreuz zu schicken, weil
sie bedürftig sind, wie entscheidet man dann, wer etwas bekommt und wer nicht? Das ist ein schlecht gemachtes Gesetz.
Abgesehen davon wird dort kein Apotheker vorhanden sein. Es
ist jetzt ein Konsiliarapotheker vorgesehen, aber es geht ja bei Medikamenten
um Wechselwirkungen, ob der Patient sie verträgt und welche anderen Medikamente
er einnimmt. Das ist nicht sichergestellt.
Es ist ja das Rote Kreuz nicht die einzige Einrichtung, die
karitativ tätig
ist – aber das Rote Kreuz bekommt jetzt für diese Form der
Medikamentenabgabe ein Monopol. Warum bekommt das das Rote
Kreuz? – Weil es in Wahrheit eine
ÖVP-Teilorganisation ist, und darum kriegen die eine Ausnahme. (Beifall bei den NEOS. – Anhaltende Zwischenrufe bei der
ÖVP.)
11.29
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Alexandra Tanda. – Bitte.
Abgeordnete
Ing. Mag. (FH) Alexandra Tanda (ÖVP):
Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und
Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Kollege Loacker, ich bin beim Roten
Kreuz, und es ist keine Teilorganisation der ÖVP. Ich kann das aus
vielen, vielen eigenen Erlebnissen zu 100 Prozent
bestätigen. Es geht nämlich nicht alles, so wie man glaubt. (Beifall
bei der ÖVP. – Abg. Loacker: Das sagt eine
ÖVP-Abgeordnete! –
Zwischenruf des Abg. Deimek.)
Ich möchte in dieser Debatte die Redezeit besonders dem
Teil des Medizinproduktegesetzes widmen, der sich auf das Rotkreuzgesetz
bezieht. Ich
möchte – gerade auch weil Sie das über bedürftig
gesagt haben, Herr Loacker – mit der Frage beginnen: Was macht eine
lebenswerte Gesellschaft aus? –
Dass sie sich um die Randgruppen kümmert, um Menschen im
Abseits, mit Krankheit und Armut – das ist alltägliche
Routine –, um Menschen ohne Versicherungsschutz. (Abg. Loacker:
So steht es nicht im Gesetz!)
Diese Aufgabe übernehmen nun einmal seit Jahrzehnten humanitäre Organisationen. Sie ermöglichen Menschen ohne Obdach kostenlos Zugang zur medizinischen Versorgung und bieten eine mobile, aber auch stationäre Basis und ein Erstversorgungsinstrument an.
Ich kann Ihnen das am Beispiel
der Medcare in Tirol sagen, bei der auch ein Arzt im Hintergrund
ist – Sie haben die Wechselwirkungen angesprochen. Die Medcare in
Tirol ist ein Gemeinschaftsprojekt von Rotem Kreuz und Caritas Tirol. Sie
versorgt seit 2013 Menschen aus diesen sozialen Randgruppen.
Sie steht mit ihrem Auto dort, und man sieht wirklich ganz offensichtlich: Menschen,
die dort hinkommen, sind Randgruppen, sind vulnerabel, sind
definitiv bedürftig.
Zu dieser medizinischen
Basisversorgung im Rahmen der humanitären Aufgaben, die ja das
Österreichische Rote Kreuz per Gesetz und per Statut hat, gehören natürlich
auch die unentgeltliche Abgabe von Medikamenten an Bedürftige und auch die
Vorratshaltung aller Arzneimittel. (Abg. Kaniak: Die Abgabe
ist ja ...!) Bei der Abgabe von Medikamenten in diesen schwierigen
Lebenslagen und ohne Krankenversicherung ließ die geltende Gesetzeslage
keinen
Spielraum. Die Abgabe von Arzneimitteln unterliegt ja dem Apothekenvorbehalt.
Die heute zur Abstimmung kommende Einfügung im
Rotkreuzgesetz
gibt nun Rechtssicherheit, und auch das Österreichische Rote Kreuz und seine
eigenständigen Vereine sind dann befugt, im Rahmen ihrer humanitären
Aufgaben Arzneimittel unentgeltlich an Bedürftige abzugeben und für
diese Zwecke – und darum geht es – auch notwendige
Vorräte an Arzneimitteln zu halten. (Abg. Deimek:
Was sagt denn eigentlich der Minister dazu? Ist der jetzt auch Rot-Kreuz-Chef?
Der sagt nichts dazu!) Die dürfen von Großhändlern und
von Herstellern gekauft werden, aber insbesondere auch durch
Medikamentenspenden bezogen werden. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße
Aufbewahrung liegt ab Übernahme der Arzneimittel beim Roten Kreuz.
Den Bedenken der Apotheken, die wir im Ausschuss natürlich sehr wohl wahrgenommen haben, dass mit dieser Gesetzesänderung der Apothekenvorbehalt ausgehebelt wird und Arzneimittel vielleicht irgendwann einmal in Drogeriemärkten und im Internet beziehbar sein können, wird mit folgendem Abänderungsantrag Rechnung getragen, den ich hiermit einbringe:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten
Alexandra Tanda, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des
Gesundheitsausschusses über den Antrag 4101/A der Abgeordneten Dr. Josef
Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über finanzielle Maßnahmen
zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln und
das Bundesgesetz über die Anerkennung des Österreichischen Roten
Kreuzes und den Schutz des Zeichens des Roten Kreuzes (Rotkreuzgesetz –
RKG) geändert wird (2662 dB) (TOP 5)
Aufgrund der Länge des Antrages – er wurde verteilt – möchte ich die inhaltlich wesentlichen Punkte des Antrages kurz erläutern.
Durch diesen Abänderungsantrag
wird gewährleistet, dass das Österreichische Rote Kreuz und seine
eigenständigen Zweigvereine zur Sicherstellung der pharmazeutischen Beratung
einen Konsiliarapotheker zu bestellen haben. Die Bestellung muss auch von der
Bezirksverwaltungsbehörde genehmigt
werden, und die Überprüfung der Rot-Kreuz-Zweigstelle hat
vierteljährlich zu erfolgen. Sollte das nicht funktionieren, nicht
stimmen, sind hohe Geldstrafen zu verhängen:
3 500 Euro und im Wiederholungsfall bis zu 7 000 Euro.
*****
Ich bitte daher um breite Zustimmung zum Abänderungsantrag und zum Antrag. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
11.34
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Alexandra Tanda, Ralph Schallmeiner,
Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 4101/A der Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über finanzielle Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln und das Bundesgesetz über die Anerkennung des Österreichischen Roten Kreuzes und den Schutz des Zeichens des Roten Kreuzes (Rotkreuzgesetz - RKG) geändert wird (2662 dB) (TOP 5)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem oben zitierten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
a) In Artikel 2 Z 1 lautet § 2 Abs. 5 wie folgt:
„(5) Das
Österreichische Rote Kreuz und seine Zweigvereine sind befugt, im
Rahmen ihrer humanitären Aufgaben Bedürftige nach Sicherstellung
einer pharmazeutischen Beratung unentgeltlich mit Arzneimitteln zu
versorgen und die für
diese Zwecke notwendigen Vorräte an Arzneimitteln zu halten. Arzneimittel
dürfen vom Hersteller, Depositeur, Arzneimittel-Großhändler
oder Apotheken an
das Österreichische Rote Kreuz bzw. seine Zweigvereine abgegeben werden.
Diesfalls gelten die Arzneimittel im Sinne der arzneimittelrechtlichen
Vorschriften als abgegeben.“
b) Artikel 2 werden nach Z 1 folgende Z 1a und 1b eingefügt:
„1a. Dem § 2 wird folgender Abs. 6 angefügt:
,(6) Das Österreichische Rote Kreuz
und seine Zweigvereine haben zur Sicherstellung der pharmazeutischen Beratung
gemäß Abs. 5 einen Konsiliarapotheker zu
bestellen. Dieser hat die Arzneimittel hinsichtlich der vorschriftsmäßigen Aufbewahrung und Beschaffenheit mindestens einmal vierteljährlich zu überprüfen und allfällige Mängel der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden. Zum Konsiliarapotheker darf nur ein Magister der Pharmazie bestellt werden, der die Berechtigung zur Ausübung der fachlichen Tätigkeit im Apothekenbetrieb nach erfolgter praktischer Ausbildung erlangt hat und zumindest im überwiegenden Ausmaß in einer inländischen Apotheke tätig und in der Lage ist, die genannten Aufgaben zu erfüllen. Die Bestellung bedarf der Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde.‘
1b. Dem § 9 werden folgende Abs. 7 und 8 angefügt:
,(7) Wer den Bestimmungen des § 2 Abs. 5 und 6 zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 3 500 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 7 000 Euro, zu bestrafen.
(8) Wer den Bestimmungen des § 2 Abs.
5 und 6 zuwiderhandelt und dadurch eine schwerwiegende Gefahr für Leib,
Leben oder Gesundheit einer Person herbeiführt, begeht eine
Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe
bis zu 10 000 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 20 000 Euro, zu
bestrafen.‘“
Begründung
Diese Änderungen dienen der apotheken-
und arzneimittelrechtlichen Klarstellung, insbesondere des Verhältnisses
des RKG zum AMG. Dabei ist § 2 Abs. 5
RKG lex specialis zu § 57 AMG. Insofern gelten die nach § 2 Abs. 5
RKG vom Hersteller, Depositeur oder Arzneimittel-Großhändler
bezogenen Arzneimittel arzneimittelrechtlich als abgegeben und unterliegen in
weiterer Folge nicht mehr den Regelungen des AMG. Im Übrigen sind in
diesen Fällen nach den arzneimittelrechtlichen Bestimmungen die
genannten pharmazeutischen Unternehmen für die Deaktivierung der
Sicherheitsmerkmale verantwortlich, weshalb aufgrund
der gegenständlichen Anpassungen auch der Verweis auf die AMBO entfallen
kann.
Zur Sicherstellung der pharmazeutischen Beratung und der Qualität des Arzneimittelvorrats sieht § 2 Abs. 6 RKG – nach dem Vorbild des § 20 KAKuG – die
Bestellung eines Konsiliarapothekers vor. Abs. 7 und 8 sehen für den Fall von Verstößen Verwaltungsstrafen vor, die an § 41 ApoG angelehnt sind.
*****
Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, er wurde verteilt und in den Grundzügen erläutert.
Nun hat sich Herr Bundesminister Johannes Rauch zu Wort gemeldet. – Bitte.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich fange mit dem letzten Punkt an und möchte auf Kollegen Loacker antworten und erklären, worum es überhaupt geht.
Es gibt in Österreich
Menschen, die nicht sozialversichert sind – so
weit, so schlecht. Diese können aber in weiten Bereichen nichts
dafür. Jetzt gibt es in Österreich dankenswerterweise Einrichtungen,
die sich um diese
Menschen kümmern, die Caritas, das Rote Kreuz, die Johanniter, eine ganze
Reihe von Sozialeinrichtungen quer durch die Landschaft.
Auch in Wien gibt es eine solche
Einrichtung, die nennt sich Ambermed.
Bei Ambermed finden Menschen ein Angebot von 80 ehrenamtlichen
Ärztinnen und Ärzten, die dort freiwillig Dienst machen, das
heißt, die gesundheitliche Versorgung sicherstellen. Angegliedert an
diese Einrichtung ist die Abgabe von Medikamenten. Diese Medikamente werden
nicht von den Steuerzahlern finanziert, sondern sind Spenden des Großhandels
und werden dort abgegeben. Die kostenfreie Abgabe dieser Medikamente an
Menschen ohne Versicherung war bisher im Graubereich oder illegal.
Das heißt, die Menschen, die dort tätig waren, standen mit einem
Fuß im Kriminal.
Allein in Wien werden über diese Stelle 4 000 Kinder ohne Versicherung behandelt und betreut und bekommen Medikamente. Ich konnte es nicht zulassen – das wäre die Konsequenz, sie hätte geschlossen –, dass diese Einrichtung,
nur weil die Gesetzeslücke besteht, schließt. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Jetzt schaffen wir
Rechtssicherheit und Klarheit. Die Medikamente können an Menschen abgegeben
werden, die sie sonst nicht bekommen, und es ist
auch – Herr Kollege Loacker und Herr Kollege Kaniak –
immer ein Apotheker anwesend. Wer den Menschen das verwehrt und hier nicht
zustimmt,
hat nicht nur kein Herz für diejenigen, die es sich nicht leisten
können, sondern gefährdet die gesundheitliche Versorgung von
Menschen, die sie sich
sonst nicht leisten können. Das kann man nicht machen. (Beifall bei den
Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Zur Bevorratung von
Medikamenten: Wir haben in diesem Haus schon
öfter darüber diskutiert, und es gibt in allen Redebeiträgen,
die jetzt gehalten worden sind, Teile, denen man zustimmen kann, und Teile, die
sich ein
bisschen anders darstellen. Unzweifelhaft ist es so, dass sich alle
Mitgliedstaaten der Europäischen Union,
was die Medikamentenversorgung angeht, in einer großen
Abhängigkeit von einzelnen Herstellern von Wirkstoffen befinden, die in
Ostasien beheimatet sind. Unsere Abhängigkeit ist riesig, und deshalb versucht die
Europäische Union als Gesamtes, dem entgegenzutreten.
Deshalb gibt es auch
Bestrebungen im Bereich der Europäischen Union, einen Rahmen auf den Weg
zu bekommen, wie das geregelt wird, denn es ist
die pharmazeutische Industrie mit all ihren Segnungen schon auch ein Bereich,
wo gutes Geld verdient wird. Das ist auch okay, aber dieses Geld muss
auch aufgebracht und bezahlt werden.
Wir haben zwei Entwicklungen im Bereich der Medikamente, die
unterschiedlich zu betrachten sind. Ja, im Bereich der niedrigpreisigen
Medikamente ist die Situation so, dass die Preisgestaltung dort so ist, dass
oftmals die Rentabilität für die Hersteller nicht mehr da ist. Das heißt,
es ist ein Thema, wie wir die Abgeltung im Niedrigpreissektor gestalten. Bei
den hochpreisigen Medikamenten haben wir eine gegenteilige Entwicklung,
dort laufen die Kosten
aus dem Ruder. Das heißt, die beiden Bereiche sind auch getrennt zu
betrachten.
Wenn jetzt der Bundesregierung vorgeworfen wird, wir tun da
nichts,
dann darf ich daran erinnern, dass die Bundesregierung bei einem der letzten
Werke, die Antibiotika in Europa herstellen, nämlich in Tirol, eine
Förderung von 50 Millionen Euro auf den Weg gebracht
hat, wobei die Kommission sich zunächst geweigert hat, diese
50 Millionen Förderung zu genehmigen. Das ist jetzt
mit der Folge durch, dass dort über 200 Millionen Euro investiert
werden. Das heißt, dort wird ein Beitrag für die Sicherstellung
der Versorgung geleistet, nicht nur für Österreich, sondern für
Gesamteuropa. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der
ÖVP.)
Was wir brauchen ist erstens die Bevorratung, und das tun
wir, dort hinzugeben, wo man es kann: Das ist im Großhandel.
Dass das Kosten verursacht und abgegolten wird, ist auch klar. Das wird so
lange Platz greifen, bis auf der europäischen Ebene – diese
Bemühungen werden im heurigen Jahr
und im nächsten Jahr abgeschlossen werden – eine
Pharmalegislative auf den Weg gebracht wird, die dieses Problem an der Wurzel
fasst. Das heißt,
im Gegenteil zu dem, was behauptet wird, machen wir die Dinge, die wir im
eigenen Land machen können, und setzen uns auf europäischer Ebene
dafür ein, dass eine Gesamtregelung Platz greifen kann.
Letzter Punkt: Ja, wir kümmern uns um diejenigen, die sich eine Versorgung sonst nicht leisten können: Beispiel Ambermed. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
11.39
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mario Lindner zu Wort. – Bitte.
Abgeordneter Mario Lindner (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr
Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Bundesminister, ich
habe Ihnen jetzt zugehört und muss Ihnen ehrlich sagen, jetzt hat es
mich fast vom Sessel gehaut. Sie haben gesagt, 4 000 Kinder sind
allein in Wien
nicht versichert. Meine Damen und Herren, das ist ein
unglaublicher
Skandal, und ich frage mich wirklich, was die Bundesregierung dagegen macht. (Beifall
bei der SPÖ.)
Niemand – und vor
allem Kinder nicht – darf von Gesundheitsleistungen ausgeschlossen
werden. Daher bin ich der felsenfesten Meinung, dass die Kindergrundsicherung
inklusive der Gesundheitsleistungen wirklich das
Gebot der Stunde ist. (Beifall bei der SPÖ.)
Meine Damen und Herren, zu
TOP 5, Rotkreuzgesetz und Arzneimittelgesetz: Man muss zusammenfassen,
dass eine jahrzehntelange Praxis jetzt im
Endeffekt gesetzlich geregelt wird, also so quasi weg vom Graubereich hin zu
einer gesetzlichen Regelung. Das finden wir gut, was sich diese Bundesregierung aber
schon vorwerfen lassen muss: Es hat wieder einmal keine Begutachtung
gegeben. Ich bin der Meinung, das geht sich so einfach nicht aus.
(Beifall der Abgeordneten Greiner und Holzleitner.) Wenn
wir ordentliche Gesetze wollen, dann brauchen wir auch eine ordentliche
Begutachtung.
Herr Bundesminister, die
Apothekerkammer hat ein Gutachten eingebracht, laut dem es massive
verfassungsrechtliche Bedenken gibt. Daher werden wir
dem Rückverweisungsantrag der Freiheitlichen Partei unsere Zustimmung geben,
auch wenn durch den Abänderungsantrag einige Bedenken ausgeräumt wurden.
Herr Bundesminister, im
Gutachten steht: Eine generelle Ausnahme des Arzneimittelbezugs durch das
Rote Kreuz vom Apothekenvorbehalt konterkariert zentrale
Ordnungsprinzipien des Arzneimittelrechts und wirft dadurch massive
verfassungsrechtliche Bedenken auf. – Ich frage Sie erstens,
was Sie dazu sagen, und zweitens: Könnten Sie diese Bedenken
ausräumen?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, weil wir gerade beim
Roten
Kreuz sind, bringt mich das zur Rettung, das bringt mich zu Einsatzorganisationen;
und weil wir gestern auch über den Katastrophenschutz diskutiert haben:
Ende März, Anfang April gab es in meiner Gemeinde drei Tage lang einen
Waldbrand, in der Nachbargemeinde Wildalpen 21 Tage lang einen Waldbrand.
Die zwei Gemeinden sind in den KAT-Dienst gefallen. Ich erinnere auch an
die Unwetterkatastrophen im Burgenland oder in der Steiermark.
Ich meine das jetzt überhaupt nicht böse, aber wir müssen uns diese Regelungen für die Freiwilligen in den Einsatzorganisationen, ob das Rotes Kreuz, freiwillige Feuerwehr, Bergrettung, Wasserrettung oder was auch immer ist, noch ein bisschen genauer anschauen, weil sie nämlich mit unglaublich großen bürokratischen Hürden verbunden sind. Ich wusste zum Beispiel nicht, dass die Feuerwehren das Geld, das für den KAT-Dienst ausgegeben worden ist, vorfinanzieren müssen, sprich die Feuerwehr meiner Gemeinde hat den KAT-Dienst also zahlen müssen. Das ist sich bei drei Tagen noch ausgegangen, aber das geht sich bei 21 Tagen, so wie es in Wildalpen war, nicht mehr aus.
Daher, meine Damen und Herren, wird auch mein Kollege Beppo
Muchitsch heute einen Entschließungsantrag einbringen:
„Einsatzkräfte und Betroffene beim Katastropheneinsatz im Beruf
absichern!“ – Ich bedanke
mich bei allen Einsatzkräften, die uns in diesen Tagen zur Seite stehen.
(Beifall bei der SPÖ.)
11.42
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über
jeden Ausschussantrag
getrennt vornehme.
Es liegt ein Rückverweisungsantrag zu Tagesordnungspunkt 5 des Abgeordneten Kaniak, Kolleginnen und Kollegen vor. Ich lasse daher sogleich darüber abstimmen, den Gesetzentwurf in 2662 der Beilagen nochmals an den Gesundheitsausschuss zu verweisen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt. (Abg. Kucher: Das wäre so wichtig gewesen! – Abg. Voglauer: Das EGG ist wichtig!)
Damit kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Medizinproduktegesetz 2021 geändert wird, samt Titel und Eingang in 2551 der Beilagen.
Wer sich dafür ausspricht,
den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit
Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung
über Tagesordnungspunkt 5: Entwurf betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über finanzielle Maßnahmen
zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln und das Bundesgesetz über
die Anerkennung des Österreichischen Roten Kreuzes
und den Schutz des Zeichens des Roten Kreuzes geändert wird, in 2662 der
Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten
Tanda, Schallmeiner, Kolleginnen und
Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde daher zunächst über den vom erwähnten Zusatzantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Tanda, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 2 eingebracht.
Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Auch das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.
Bericht des Gesundheitsausschusses über die
Regierungsvorlage (2530 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das
Gesundheitstelematikgesetz 2012,
das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Epidemiegesetz 1950,
das Patientenverfügungs-Gesetz und das Suchtmittelgesetz geändert
werden (2663 d.B.)
Präsidentin
Doris Bures: Damit kommen wir nun zum
6. Punkt unserer
heutigen Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erster Redner ist Herr Abgeordneter Gerhard Kaniak. – Bitte.
Abgeordneter
Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Frau
Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und
Herren! Ja, das ist wieder eine
sehr umfangreiche Materie, und es ist klar, dass die Digitalisierung
gerade im Gesundheitswesen viele Veränderungen mit sich bringt und dass es
dabei natürlich auch die Möglichkeit für tatsächliche
Verbesserungen gibt.
In Österreich gibt es aber
das Phänomen, dass wir diese Digitalisierung nicht nur äußerst
komplex – um nicht zu sagen: kompliziert – umsetzen,
sondern dass
sich da in den verschiedenen Gesetzen, vor allem auch im Gesundheitstelematikgesetz, Dinge einschleichen, die beim besten Willen nicht nachvollziehbar sind.
Eine der digitalen Innovationen
der vergangenen Jahre, die hier heute beschlossen und geändert werden, ist
der sogenannte elektronische Impfpass, der E-Impfpass. Der soll jetzt aus
seinem Probebetrieb in den Vollbetrieb übergehen. In der Gesetzesnovelle
kann man interessanterweise lesen, dass die Verantwortlichkeit über dieses
Datensilo, diese Sammlung an Gesundheitsdaten über den
Impfzustand jedes einzelnen Österreichers und jeder einzelnen
Österreicherin, von der Elga GmbH an das Gesundheitsministerium
übertragen wird.
Jetzt frage ich mich – oder vielleicht stellen Sie sich die Frage selber –: Was machen personenbezogene Gesundheitsdaten im Gesundheitsministerium? Wir Freiheitliche sagen: Das hat dort schlicht und ergreifend nichts verloren! – Deshalb werden wir dieser Novelle auch nicht zustimmen.
Es finden sich aber noch weitere
Absurditäten in der Novelle. So sollen zum Beispiel Impferinnerungen zukünftig
für 30 Jahre gespeichert werden.
Das ist sehr interessant. Eine Impferinnerung soll ja vom System automatisch
ausgelöst werden, wenn eine von der Impfkommission empfohlene
Auffrischungsimpfung nicht fristgerecht erfolgt ist und im elektronischen
Impfpass nicht eingetragen ist.
Stellen Sie sich vor, Sie lassen sich gegen Zecken impfen;
eine Impfung, die in Österreich sehr populär ist, die FSME-Impfung.
Die sollten Sie alle fünf
Jahre auffrischen. Nach fünf Jahren kriegen Sie eine Erinnerung, dann
vielleicht nach sechs Jahren eine Erinnerung, nach sieben Jahren eine
Erinnerung,
nach acht Jahren eine Erinnerung. Der Impfplan sieht aber vor, dass Sie sich
für die Auffrischung bis zu zehn Jahre Zeit lassen können, da geht
die Boosterimpfung noch immer. Selbst wenn Sie gestorben sind, bleiben
diese Daten, bleibt jedes einzelne Erinnerungsschreiben noch 30 Jahre lang
im System gespeichert. Was soll denn das für einen Sinn haben,
Herr Minister? Also das erschließt sich mir überhaupt nicht.
Gleichzeitig beschränken
Sie aber den Zugriff durch Stellen, die mit den Gesundheitsdaten arbeiten
sollen, zum Beispiel die öffentlichen Apotheken, auf 28 Tage nach
Stecken der Patienten-E-Card. Das ist ein Zeitraum, in dem
Sie viele Impfungen zum Beispiel gar nicht fristgerecht eintragen können,
weil die Impfschemata längerfristig angelegt sind. Denken Sie zum Beispiel
an
eine Hepatitisimpfung oder Ähnliches. Da ist der Abstand zwischen den
Impfungen deutlich größer. Da bräuchten Sie eigentlich ein
Jahr lang eine Zugriffsmöglichkeit,
um das alles eintragen zu können, ohne dazwischen erneut
die E-Card stecken zu müssen. Sie sehen: Das ist vollkommen
inkonsequent.
Im Endeffekt geht es offensichtlich um eine Datensammlung,
um eine Sammlung von Gesundheitsdaten im Ministerium. Die tatsächliche
Funktionsfähigkeit
des Systems und die tatsächlichen Benefits, die diese Novelle betreffend
Digitalisierung bedeuten könnte, finden sich nicht. Deshalb lehnen
wir dieses
Gesetz ab. (Beifall bei der FPÖ.)
11.49
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ralph Schallmeiner. – Bitte.
Abgeordneter Ralph Schallmeiner
(Grüne): Sehr geehrter Herr
Minister!
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der
Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Ganz speziell möchte ich die
über 60 Gäste meiner Kollegin Uli Böker aus Ottensheim
begrüßen, die heute anwesend sind. (Beifall bei Grünen,
ÖVP, SPÖ und FPÖ.) Uli Böker ist ja
nicht nur eine Kollegin von mir, sondern ist auch ehemalige
Bürgermeisterin von Ottensheim.
Kommen wir zum GTelG beziehungsweise eben zu der Novelle, zu
der
ich noch gleich zu Beginn einen Abänderungsantrag von mir
und von Kollegen Dr. Werner Saxinger einbringen möchte.
Es geht dabei darum, dass wir noch ein paar redaktionelle
Versehen
bereinigen, beziehungsweise bei der Frage der Impferinnerungen darum, dass die
im E-Impfpass länger sichtbar bleiben, und darum, dass wir bei der
Frage der Apotheken das Eintragen und Vidieren klarstellen.
*****
Ich glaube, der Antrag sollte nachher verteilt werden.
In Summe geht es –
Kollege Kaniak hat es dargestellt – bei diesem Gesetz darum, den
E-Impfpass, aber auch Elga weiterzuentwickeln, auszubauen, den E-Impfpass als
zentrales Planungstool für die Gesundheitspolitik in unserem
Land zu implementieren, genauso wie es darum geht, dass wir bei Elga die
Möglichkeit schaffen, in bestimmten Notfällen, die sehr klar
definiert sind,
den Einsatzorganisationen Lesezugriff auf Daten der Versicherten zu geben.
Das sind alles durchaus wichtige Maßnahmen, und es sind Dinge, die international im Rahmen der DSGVO, im Rahmen des Datenschutzes üblich sind, in anderen Ländern schon längst gang und gäbe sind, bei denen uns andere Länder weit voraus sind.
Von daher kann ich die
Ablehnung, die die Kolleginnen und Kollegen
der FPÖ kundtun, nicht nachvollziehen. (Abg. Kaniak: ...
weil das ein Sammelsurium ist!) Vielleicht überlegt ihr es euch noch
einmal. Lest euch den Antrag noch einmal genau durch, bewegt euren Geist! Dann
könnt ihr doch noch zustimmen. (Abg. Kaniak: Wenn es gescheit
gemacht wäre, würden wir zustimmen!)
In diesem Sinne bitte ich um breite Zustimmung. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Smolle.)
11.51
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Werner Saxinger, Ralph Schallmeiner
Kolleginnen und Kollegen
zur Regierungsvorlage (2530 d.B.) betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Allgemeine
Sozialversicherungsgesetz, das Epidemiegesetz 1950, das
Patientenverfügungs-Gesetz und das Suchtmittelgesetz geändert werden
in der Fassung des Ausschussberichtes in (2663 d.B.)
(TOP 6)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem oben zitierten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
a) In Art. 1 Z 3 wird der Ausruck „§ 24g“ durchden Ausdruck „§ 24b“ ersetzt.:
b) Art. 1 Z 13 lautet wie folgt:
„13. In § 2 Z 10 wird in lit. d am Ende das
Wort „sowie“ durch einen Beistrich ersetzt und in lit. e am Ende
der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und es werden
folgende lit. f und g angefügt:
„f) Rettungsdienste, sofern deren Betrieb nach bundes- oder landesgesetzlichen Vorschriften zu bewilligen ist und der behördlichen Aufsicht oder Kontrolle unterliegt, von einem Bundesland beauftragt wurde oder es sich um qualifizierte Krankentransportdienste handelt sowie
g) „Gesundheitsberatung
1450“, die von den Bundesländern jeweils in
ihrem Zuständigkeitsbereich und ihrer Verantwortung betriebene Einrichtung
für die Beantwortung gesundheitsbezogener Fragen von Bürger/inne/n.“
c) In Art. 1 Z 37 § 13 Abs. 3 wird in Z 2 die Wort-
und Zeichenfolge „medizinisch-chemische Labordiagnostik oder Hygiene und
Mikrobiologie“ durch die Wort-
und Zeichenfolge „Medizinisch-Chemische Labordiagnostik oder Klinische Hygiene und Mikrobiologie“ ersetzt.
d) In Art. 1 Z 54 § 17 Abs. 2 Z 3 wird das Wort
„Widerspruchsstelle“ durch das
Wort „Widerspruchstelle“ ersetzt.
e) In Art. 1 wird nach Z 59 folgende Z 59a eingefügt:
«59a. In § 18 Abs. 9 wird das Wort „Zehn“ durch das Wort „Dreißig“ ersetzt.»
f) In Art 1 Z 80 § 24c Abs. 4 wird nach der Wort- und Zeichenfolge „Krankenpfleger/innen,“ die Wort- und Zeichenfolge „sowie Apotheken gemäß § 1 des Apothekengesetzes“ ergänzt und entfällt in Z 1 die Wort- und Zeichenfolge „sowie Apotheken gemäß § 1 des Apothekengesetzes“.
g) In Art. 1 Z 80 § 24c Abs. 5 Z 1 wird die Wort-
und Zeichenfolge „Impfungen und impfrelevanten Vorerkankungen“
durch die Wort- und Zeichenfolge „Impfungen, impfrelevante
Vorerkrankungen und Impferinnerungen“ ersetzt und entfällt
die Z 3.
h) Art 1 Z 85 lautet wie folgt:
„85. § 24f Abs. 2 lautet:
„(2) Soweit der Patient/inn/enindex (§ 18)
gemäß § 24d Abs. 1 Z 5 zur Überprüfung der eindeutigen Identität der
Bürger/innen genutzt wird, darf die Überprüfung
der eindeutigen Identität in den Fällen, in denen die
eImpf-Gesundheitsdiensteanbieter oder Apotheken
1. zur
Speicherung, Aktualisierung, Stornierung, Nachtragung und
Vidierung der Angaben gemäß § 24c Abs. 2 oder
2. zur Impfberatung und Impfanamnese
auf den eImpfpass zugreifen, nicht länger als 28 Tage zurückliegen.“
i) Art. 1 Z 94 § 26 Abs. 18 lautet:
„(18) In der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. I xxx/2024
1. treten mit
30. September 2024 die Einträge im Inhaltsverzeichnis zu den §§
17, 19, 24b, 24g, 24h und 28 bis 28c, § 1 Abs. 1, § 2 Z 9 lit. a, b,
e bis g,
Z 10 lit. a sublit. cc und lit. d bis g, Z 12, 14, 18 und 19, § 4 Abs. 3,
§ 4a Abs. 1,
§ 5 Abs. 2, § 6 Abs. 1 Z 2, § 8 Abs. 3, § 8a Abs. 1 und 4,
§ 9 Abs. 1,
Abs. 3 Z 1 lit. g bis i, Z 2 lit. b und Z 3, § 10 Abs. 3 bis 5 und Abs. 7,
§ 11 Abs. 1 und 3, § 12, 12a Abs. 1 und 2, § 12b, § 13 Abs.
2 bis 3a, § 14 Abs. 1
Z 2 bis 3, Abs. 2 Z 2 lit. c und Z 3, Abs. 2a und 2b, Abs. 3 sowie Abs. 4,
§ 15
Abs. 2 und 4, § 16 Abs. 1, 3 und 5, § 17 samt Überschrift,
§ 18 Abs. 1 und 2, Abs. 4 bis 4b, Abs. 6 Z 2 und Abs. 9, die
Überschrift
zu § 19, § 19 Abs. 1 und 2, § 20 Abs. 1 bis 3, § 21 Abs. 2
und
Abs. 2a, § 22 Abs. 2 Z 4, § 23,
§ 24 Abs. 1 Z 1, Abs. 2 und Abs. 3 Z 1, § 24a Abs. 1 und Abs.
2 Z 1 lit. c, § 24b samt Überschrift, § 24c samt
Überschrift,
§ 24d, § 24e samt Überschrift, § 24f Abs. 2, 4 und 6,
§ 24g samt Überschrift,
§ 24h samt Überschrift, § 26 Abs. 9 Z 2, § 27 Abs. 1 bis 4,
Abs. 6 bis 9
sowie Abs. 18 bis 20, § 28 bis § 28c samt Überschriften, §
29 Abs. 2 und § 31 in Kraft; gleichzeitig treten § 2 Z 15, § 12a
Abs. 2 Z 4, § 14 Abs. 5, § 15
Abs. 1, § 18 Abs. 4 Z 5, § 21 Abs. 4 zweiter Satz, und § 27 Abs.
17 außer Kraft; bis zur Erlassung einer Verordnung gemäß
§ 28a Abs. 1 Z 7 ist das Auskunftsrecht gemäß Art. 15
DSGVO von den betroffenen Personen sowohl hinsichtlich ELGA als auch
hinsichtlich des eImpfpasses gegenüber der ELGA-Ombudsstelle wahrzunehmen;
2. tritt mit 1.
Jänner 2025 § 27 Abs. 13 und 14 in Kraft; gleichzeitig tritt
§ 27 Abs. 12 außer Kraft;
3. tritt mit 1. Juli 2025 § 12a Abs. 3 in Kraft;
4. tritt mit 1. Jänner 2026 § 25 Abs. 2 Z 3, 4 und 5 und Abs. 4 in Kraft.“
j) In Art. 1 wird nach Z 101 folgende Z 101a eingefügt:
« 101a. § 27 Abs. 18 Z 1 und Abs. 19 Z 1 wird
jeweils die Wort- und Zeichenfolge „medizinisch-chemische Labordiagnostik
oder Hygiene und Mikrobiologie“
durch die Wort- und Zeichenfolge „Medizinisch-Chemische Labordiagnostik
oder Klinische Hygiene und Mikrobiologie“ ersetzt.»
k) In Art. 1 Z 105 § 28b Abs. 5 wird die Wort- und
Zeichenfolge „„Bildungseinrichtung“,
„Arbeitsplatz/Betrieb“, „Wohnbereich und
Betreuungseinrichtungen“, „Krankenhaus einschließlich Kur-
und Rehaeinrichtungen“, „Ordination“,
„Öffentliche Impfstelle/Impfstraße“ und
„andere““ durch die Wort- und Zeichenfolge „„Bildungseinrichtung“,
„Arbeitsplatz/Betrieb“, „Wohnbereich“, „Betreute
Wohneinrichtung“, „Krankenhaus inkl. Kur- und
Rehaeinrichtungen“, „Ordination“, „Öffentliche
Impfstelle“ und „Öffentliche Impfstraße /
Impfbus““ ersetzt.
l) In Art. 2 entfällt die Z 2 (§ 31d Abs. 4).
m) In Art. 2 Z 3 § 801 wird in Abs. 1 die Wort und- Zeichenfolge „mit dem der Kundmachung folgenden Tag“ durch die Wort- und Zeichenfolge „mit 30. September 2024“ ersetzt und entfällt Abs. 2.
Begründung
Es wird darauf hingewiesen, dass sich durch die vorgeschlagenen Änderungen auch die Datenschutz-Folgeabschätzung entsprechend ändert.
Zu a) bis d) und j) (Art. 1 Inhaltsverzeichnis, § 2 Z 10, § 13 Abs. 3 Z 2, § 17 Abs. 2 Z 3, und § 27 Abs. 18 Z 1 und Abs. 19 Z 1 Gesundheitstelematikgesetz 2012):
Es handelt sich um redaktionelle Änderungen, die der Bereinigung von Redaktionsversehen dienen.
Zu e) (Art. 1 § 18 Abs. 9 Gesundheitstelematikgesetz 2012):
Durch die vorgeschlagene Erweiterung der Speicherfrist von zehn auf dreißig Jahre nach Kenntnis des Sterbedatums, kann sichergestellt werden, dass über den Patient:innenindex länger auf Verweise zugegriffen werden kann. Dadurch soll ein
schnelleres, österreichweites, domänen-übergreifendes Auffinden von Dokumenten über den Patient:innenindex sichergestellt werden. Der Verweis soll nun statt 10 Jahre für 30 Jahre Informationen darüber geben, wo Daten von Verstorbenen vorhanden sind und wo diese zu finden sind.
Zu f) (Art. 1 § 24c Abs. 4 Gesundheitstelematikgesetz 2012):
Apotheken kommt bereits nach der geltenden Rechtslage das
Recht zu, Impfungen nachzutragen, mit dieser Bestimmung soll ihnen im Einklang
mit dem Recht
auf Nachtragung unter Berücksichtigung des Berufsrechts ebenfalls das
Recht auf Vidierung zukommen. Damit soll vermieden werden, dass es in
Fällen, in
welchen Bürger/innen Impfungen bereits selbst eingetragen haben, zu
unnötigen Doppeleinträgen kommt.
Apotheken können somit nämlich einfach die durch
die Bürger/innen selbst eingetragenen Impfungen vidieren und
müssen keine neuen Einträge zur Nachtragung erstellen.
Zu g) (Art. 1 § 24c Abs. 5 Z 1 und Z 3 Gesundheitstelematikgesetz 2012):
Auch Impferinnerungen sollen spätestens
dreißig Jahre nach dem Tod eines Bürgers/einer Bürgerin
gelöscht werden Diese Speicherdauer ist im Hinblick
auf die (Primär-)Dokumentation im zentralen Impfregister geboten. Die
Erinnerungsfunktion stellt einen wesentlichen Mehrwert des eImpfpasses im
Hinblick auf
die Prävention, konkret die Steigerung von Durchimpfungsraten, dar (siehe
dazu umfassend ErlRV 232 BlgNR XXVII. GP, 33). Damit Impferinnerungen wirksam sind, ist
es erforderlich, dass sie für Bürgerinnen und Bürger jederzeit
einsehbar sind und nicht automatisch nach
kurzer Zeit verschwinden, obwohl die Impfung eventuell noch nicht
durchgeführt wurde.
Zu h) (Art. 1 § 24f Abs. 2 Gesundheitstelematikgesetz 2012)
Durch die vorgeschlagene Bestimmung wird sichergestellt,
dass eImpf-Gesundheitsdiensteanbieter oder Apotheken nicht länger als
28 Tage seit der letzten Überprüfung der eindeutigen
Identität der Bürger/innen auf den eImpfpass
zugreifen dürfen.
Zu i) und m) (Art. 1 § 26 Abs. 18 Z 1 Gesundheitstelematikgesetz 2012, Art. 2 § 801 Abs. 1 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz)
Diese Bestimmung soll das Inkrafttreten der in § 26 Abs. 18 Z 1 angeführten Bestimmungen, samt jener Bestimmungen, die darauf verweisen (§ 31d Abs. 3 ASVG in Verbindung mit § 801 Abs. 1 ASVG), mit 30. September 2024 regeln.
Zu k) (Art. 1 § 28b Abs. 5 Gesundheitstelematikgesetz 2012)
Die vorgeschlagenen Änderungen der Terminologien soll die fachlich korrekten Erfassung der Impfsettings ermöglichen.
Zu l) und m) (Art. 2 § 31d Abs. 4 und § 801 Abs. 2 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz)
Die Änderungen dienen der Bereinigung von Redaktionsversehen.
*****
Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag wurde in den Grundzügen erläutert und wurde meiner Information nach auch bereits verteilt.
Nächster Redner: Herr Abgeordneter Peter Wurm. – Bitte.
Abgeordneter
Peter Wurm (FPÖ): Frau
Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Werte Zuseher! Kollege
Schallmeiner, wir bewegen unseren Geist ständig.
(Ruf: Das glaube ich nicht!) Das ist ja auch der Grund, warum wir diese
Geschichte sehr, sehr kritisch sehen.
Vielleicht für die
Zuschauer: Worum geht es? – Es geht im Grunde genommen um das, was
Sie alle zu Hause haben, um die E-Card und alles, was dahinter mittlerweile
alles mitläuft, was gespeichert wird. Es geht um einen
neuen Schritt in der digitalen Welt. Sie wissen vielleicht, wir sehen diese Entwicklung,
dass man in das Digitale hineingezwungen wird, sehr, sehr
kritisch. Auch damit wird das analoge Leben mehr oder weniger komplett abgeschafft.
Diese E-Card, die Sie alle haben
(eine E-Card in die Höhe haltend), ist
nichts anderes als ein Schlüssel, zu dem es übrigens –
anders als bei der Bankomatkarte – nicht einmal einen PIN-Code
gibt. Wenn Sie diese Karte hineinstecken, dann sind Ihre persönlichen
gespeicherten Gesundheitsdaten sichtbar. Das wird in den kommenden Jahren noch
ausgebaut. Das heißt, da sind alle Befunde drinnen. Das heißt,
alles, was Sie persönlich an Gesundheitsdaten über die
Jahre ansammeln, ist dort gespeichert und dadurch einsehbar.
Der Grund für das heutige
Thema ist, dass die Datenschutzbehörde
bereits da Riesenprobleme sieht. Wir sehen diese Probleme schon relativ lange.
(Abg. Michael Hammer: Ihr seht nur
Probleme!)
Es geht auch konkret um den
elektronischen Impfpass. Der elektronische Impfpass ist eine Geschichte, von
der Sie sich nicht abmelden können, geschätzte Bürgerinnen
und Bürger, anders als bei Elga, von der Sie sich abmelden könnten.
Beim elektronischen Impfpass ist das nicht möglich. Diese Daten sind wie
gesagt bei Herrn Minister Rauch, dem ich da sehr wenig vertraue,
dann dementsprechend gelagert. (Abg. Silvan: Es hat ja schon eine
Hartinger-Klein auch gegeben! Das ist ja nicht immer derselbe!)
Wir sehen einfach diese
Entwicklung, dass jeder Mensch Gesundheitsdaten abgeben muss und
damit ein gläserner Bürger wird, sehr, sehr kritisch
und lehnen das ab.
Der Minister lächelt. Herr Minister, wir haben mit
Ihnen schon alles erlebt. Also ich bin sehr skeptisch, was genau diese Daten
betrifft, was Impfungen aber
auch Gesundheitsdaten betrifft, weil ich weder Ihrer Behörde noch sonst
jemandem bezüglich Datensicherheit vertraue. (Abg. Holzleitner:
Ich bin skeptisch,
wenn die FPÖ über Gesundheitspolitik ganz generell redet!) Diese
Datensicherheit im elektronischen Bereich
gibt es nicht, die gibt es nirgendwo – das werden
Sie alle vermutlich schon erlebt haben.
Übrigens sind da auch E-Befunde, E-Medikation dabei.
Das, was wir als sinnvoll erachten würden, wäre, wenn diese E-Card
nicht nur ein Foto hätte, wie
man es bei meiner sieht (neuerlich die
E-Card in die Höhe haltend), sondern – vielleicht relativ
simpel – Basisdaten enthielte: die Blutgruppe und Ähnliches mehr.
Das wäre relativ einfach, das kann sich auch jeder anschauen. Das ist auf
dieser Karte aber nicht enthalten. Enthalten sind allerdings dann für
jeden, der die Karte hineinsteckt, alle Ihre Befunde. Wer das will, kann das ja
machen. Ich persönlich halte es für durchaus hinterfragenswert.
Diese Entwicklung geht ja in alle Richtungen weiter. Wir
haben das im Bargeldbereich erlebt, wir erleben es beim Mutter-Kind-Pass, der
ja jetzt Eltern-Kind-Pass heißt, den es auch nur noch elektronisch gibt.
Das heißt, Sie
sammeln Daten um Daten um Daten von Bürgern, und die werden gespeichert,
jahrzehntelang aufbewahrt, nicht einmal nach dem Tod gelöscht. Wir
halten das für eine falsche Entwicklung und werden deshalb dieser
Geschichte heute unsere Zustimmung selbstverständlich nicht
erteilen. – Danke.
(Beifall bei der FPÖ.)
11.55
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Rudolf Silvan. – Bitte.
Abgeordneter
Rudolf Silvan (SPÖ): Sehr
geehrte Frau Präsidentin!
Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren hier auf der Galerie und zu Hause!
Herr Bundesminister! Kollege Wurm, also wenn ich eine Notsituation
habe und vielleicht nicht ansprechbar bin, dann bin ich schon sehr froh, dass
die Ärztinnen und Ärzte auf meine E-Card schauen können, welche
Medikamente ich nehme, welche Allergien ich habe. Also ich finde das
durchaus sinnvoll. – Danke für die Initiative, Herr
Bundesminister.
Ein wesentlicher
Bestandteil – wir haben es jetzt eh schon gehört –
ist,
dass die Grundlage für den Vollbetrieb des E-Impfpasses geschaffen wird,
die
Anbindung der Rettungsdienste, der Hotline 1450 an Elga. Ein wesentlicher Bestandteil
ist auch das zentrale Impfregister, das der elektronischen Dokumentation
aller durchgeführten Impfungen sowie von impfrelevanten Informationen
dient. Das ist auch nicht schlecht. Das heißt, dass auch impfrelevante
Vorerkrankungen, besondere Impfindikationen und medizinisch
indizierte Antikörperbestimmungen umfasst sind.
Klarer ausgestaltet werden auch
die Speicherverpflichtungen – das ist schon ausgeführt
worden – der Gesundheitsdiensteanbieter der Elektronischen Gesundheitsakte
Elga. Also müssen Entlassungsbriefe, Laborbefunde, Röntgenbilder,
Medikationsdaten, Pflegesituationsberichte und Ergebnisberichte der
Gesundheitsberatung nun einheitlich ab 1. Jänner 2026 gespeichert
werden.
Manche empfinden das als Bedrohung. Ich empfinde es als Fortschritt, und wir werden wir diesem Gesetz zustimmen.
Was natürlich auch neu
ist – was man dazusagen muss –: Es gibt nach
wie vor die Möglichkeit, aus Elga auszusteigen. Neu gekommen ist jetzt,
dass man auch bezüglich nur einzelner Arten von Elga-Gesundheitsdaten
partiell Widerspruch einlegen kann.
Da, Herr Bundesminister, Ihr Credo digital vor ambulant vor stationär ist, möchte ich folgenden Entschließungsantrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Verena Nussbaum, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Telemedizin für die Kinderambulanz am LKH Stolzalpe jetzt!“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit,
Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, sich für die rasche
Umsetzung der Telemedizin am
LKH Stolzalpe prioritär einzusetzen und alle notwendigen Schritte zu setzen, damit diese ehebaldig umgesetzt werden kann.“
*****
Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
11.58
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Verena Nussbaum,
Genossinnen und Genossen
Betreffend Telemedizin für die Kinderambulanz am LKH Stolzalpe jetzt!
Eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (2530 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Epidemiegesetz 1950, das Patientenverfügungs-Gesetz und das Suchtmittelgesetz geändert werden (2663 d.B.) TOP 6
Wie die Vielzahl der
österreichischen Bezirke ist auch die Region Murau mit vielen Problemen
konfrontiert, die auch auf andere ländliche Räume zutreffen - so
manche davon aber mit ungleich größerer Auswirkung. Gerade in puncto
medizinische Versorgung sind wir als politische Verantwortungsträger
tagtäglich in
der Pflicht, ein generationengerechtes und bestmögliches Zusammenleben,
sowie eine reibungslose medizinische Versorgung unserer Bevölkerung in
allen Bereichen sicherzustellen und die damit verbundenen Rahmenbedingungen zu
gewährleisten.
Gemeinsam mit dem LKH Stolzalpe, allen niedergelassenen
Ärzten, sowie
der großteils ehrenamtlichen Mannschaft des Roten Kreuz Murau, wird
unermüdlich daran gearbeitet, allen Murauerinnen und Murauern in jeglichen
Notsituationen die beste, schnellste und qualitativ
hochwertigste Versorgung anzubieten und
diese auch weiterhin zu
gewährleisten. Doch die Schlinge in der medizinischen Grundversorgung
schnürt sich auch bei uns immer enger zu. Durch den perfekt geführten
Pflegeausbildungsstandort am LKH Stolzalpe ist die Problematik
zurzeit nicht im Pflege-, sondern vielmehr im Ärztebereich, im Bezirk
Murau eklatant.
Gerade im fachärztlichen Bereich reduzieren sich die
vorhandenen Strukturen
jährlich enorm. Seit geraumer Zeit ist außerdem das
Versorgungssystem
im kinderärztlichen Bereich zu einem dauerhaften Problem geworden.
Angesichts der aktuellen Herausforderungen im Gesundheitswesen und der stetig
wachsenden Bedeutung von Telemedizin sehen wir es als unabdingbar an, dass das
LKH Stolzalpe umgehend mit telemedizinischen Möglichkeiten ausgestattet
wird.
Die rasche Implementierung telemedizinischer Dienste
würde nicht nur die Effizienz der medizinischen Versorgung verbessern,
sondern auch die Erreichbarkeit
und Qualität der Gesundheitsversorgung, vor allem im
kinderfachärztlichen Bereich, für die Bevölkerung in unserem
Einzugsgebiet deutlich erhöhen. Deshalb
braucht es die Bereitstellung von Ressourcen und die Entwicklung eines
umfassenden Konzepts zur Integration telemedizinischer Anwendungen am LKH
Stolzalpe,
sowie die dafür nötigen rechtlichen Rahmenbedingungen. Dies umfasst
auch die Einrichtung von Telekonsultationen für Patienten, sowie die
Nutzung von Telemedizin für die Weiterbildung und den Austausch
zwischen Fachärzten.
Telemedizinische Dienste bieten eine innovative
Lösung, um eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung gerade in
ländlichen Gebieten sicherzustellen. Insbesondere in abgelegenen Regionen
wie der unseren kann die Telemedizin
eine bedeutende Rolle spielen, indem sie den Zugang zu spezialisierten
medizinischen Diensten verbessert, lange
Anfahrtswege für Patienten reduziert und die Effizienz
der Versorgung erhöht.
Die periphere Lage dieser Region und die damit
verbundenen langen Wegstrecken, bringen genau diese brisante Problematik mit
sich. Um ein Beispiel nennen
zu können, liegt die Distanz zwischen der Gemeinde Krakau und der
zuständigen Kinderstation am LKH Leoben bei 106 Kilometern und einer
Fahrzeit von mindestens
90 Minuten in eine Richtung. Dieser Zustand ist nicht
mehr tragbar und es ist
nun höchste Zeit, aktiv eine Verbesserung der momentanen Situation herbeizuführen.
Mittels einer telemedizinischen Versorgung würde der medizinische Ablauf
um
ein Vielfaches vereinfacht und beschleunigt werden.
Die Einführung telemedizinischer Dienste am LKH
Stolzalpe würde einen bedeutenden Schritt zur Modernisierung unserer
Gesundheitsversorgung darstellen und
sollte daher höchste Priorität haben. Dies ist ein wichtiger Schritt,
um sicherzustellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger unseres Bezirks
Murau, unabhängig von
ihrem Wohnort, Zugang zu einer hochwertigen und dauerhaften Gesundheitsversorgung
erhalten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, sich für die rasche Umsetzung der Telemedizin am LKH Stolzalpe prioritär einzusetzen und alle notwendigen Schritte zu setzen, damit diese ehebaldig umgesetzt werden kann.“
*****
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht auch mit in Verhandlung.
Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gerald Hauser. – Bitte.
Abgeordneter
Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Frau
Präsidentin! Herr Minister! Kolleginnen
und Kollegen! Vor allem aber Zuhörer und Zuseher! Worum geht
es? – Es geht um den elektronischen Impfpass und um das zentrale
Impfregister.
Wie wird das von Ihnen, Herr
Minister, argumentiert? – Mit einem – ich
zitiere – „erheblichen öffentlichen Interesse“, der
„Optimierung der Impfversorgung
der Bevölkerung“ sowie einer „verbesserten, schnelleren
Verfügbarkeit
von Impfinformationen“. Also: Alles für die Impfungen! Alles
für die Pharma!
Sie wissen, MRNA-Impfstoffe,
die Covid-Impfstoffe sind bis heute
weder wirksam noch sicher, haben massivste Kollateralschäden bei der
Bevölkerung angerichtet. (Rufe bei Abgeordneten der ÖVP:
Nein! – Ruf bei den Grünen: Bitte!) Es gibt keine
Dokumentationen dazu.
Das Ganze wollen Sie noch im
zentralen Impfregister sammeln, wo Sie
dann alle durchgeführten Impfungen und alle impfrelevanten Informationen
sammeln, also alle Gesundheitsdaten sammeln.
Das Sammeln hat ja bereits letztes Jahr im österreichischen Parlament begonnen, aufbauend auf einem Entschließungsantrag der NEOS, hier im Juli 2023 von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS beschlossen.
Der hatte folgenden Inhalt: Sie haben beschlossen, dass die Bundesregierung – und insbesondere der Gesundheitsminister – aufgefordert wird, die gesetzlichen Grundlagen für die Erhebung, Sammlung und Nutzung von Gesundheitsdaten zu analysieren und einen Umsetzungsplan zur Vorbereitung des europäischen Gesundheitsdatenraumes – also schon präventiv – zu erstellen.
Der europäische Gesundheitsdatenraum wurde vor drei
Monaten in Straßburg beschlossen, das österreichische Parlament hat
da also vorgearbeitet.
Das heißt, Sie haben die Kompetenz bekommen, sämtliche
Gesundheitsdaten der österreichischen Bevölkerung zu sammeln, dann an
Europa, an Brüssel, an den europäischen
Gesundheitsdatenraum weiterzuleiten. Der europäische
Gesundheitsdatenraum hat binnen eines halben Jahres eine Kooperation mit
der Weltgesundheitsorganisation abgeschlossen, da waren sie ganz stolz. (Abg.
Schallmeiner: Nein!)
Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Das heißt,
Ihre Gesundheitsdaten
gehen über die Sammlung hin zur Weltgesundheitsorganisation (Heiterkeit
des Abg. Schallmeiner), damit die Weltgesundheitsorganisation beim
Ausrufen der nächsten Pandemie sämtliche Informationen
hat. Sie wollen ja die WHO stärken, Sie wollen ja haben, dass die WHO das
totale Recht bekommt,
zukünftig sämtliche Pandemien, unter welchem Titel auch immer,
auszurufen. (Abg. Disoski: Aber was redest du? ...!)
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß
schon, Sie machen das
immer alles lächerlich (Abg. Schallmeiner: Das machst eh du
selber!), aber, Herr Minister, geschätzte Damen und Herren (Zwischenrufe
bei den Grünen), vor
allem Zuhörer und Zuseher hier im österreichischen Parlament, im
Jänner 2021 hat die Weltgesundheitsorganisation bereits eine
Klassifizierung (eine
Tafel, die eine Tabelle mit den angesprochenen Codes zeigt, in die Höhe
haltend) von Krankheiten erstellt – 2021, Herr Minister! Jeder
Krankheit wurde ein
Code zugeordnet. Interessant ist – Herr Minister (in Richtung des
mit einem Mitarbeiter sprechenden Bundesministers Rauch), Sie sollten
aufpassen – zum
Beispiel der Code U12: Im Jänner 2021 hat die WHO diesen Code bereits
eingeführt, mit folgendem Inhalt: Unerwünschte Nebenwirkungen
bei der Anwendung von Covid-19-Impfungen.
Ja, Herr Minister, Sie bestreiten bis heute, dass es
Impfnebenwirkungen gibt (Abg. Schallmeiner: ... kannst nicht
zuhören! Das ist der Unterschied!), aber
die WHO hat bereits im
Jänner 2021 diesen Code eingerichtet. Da passt doch Ihre
Erzählung, Ihr Narrativ mit dem Agieren der WHO ja überhaupt
nicht zusammen.
Geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer! Z28,
das ist der Code für nicht durchgeführte Impfungen. Das
heißt, Sie sammeln Informationen, dass zukünftig
die Weltgesundheitsorganisation von jedem Menschen (Zwischenrufe
bei der ÖVP), von jedem Österreicher weiß, ob er geimpft
oder nicht geimpft ist. Das ist ja unglaublich! Sie legen die Schiene eins zu
eins für die Pharmaindustrie weiter. Sie sind ein Vertreter der
Pharmaindustrie (Zwischenruf des Abg.
Schallmeiner), aber kein
Vertreter der österreichischen Bevölkerung. Es
ist erschreckend, dass Sie aus Ihrer desaströsen Covid-Politik immer noch
nichts gelernt haben. Lernen Sie endlich dazu, gehen Sie nicht gegen die
österreichische Bevölkerung vor und verkaufen Sie nicht unsere
Gesundheitsdaten! (Beifall bei der FPÖ.)
12.03
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Werner Saxinger. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Werner Saxinger, MSc
(ÖVP): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Geschätzte
Damen und Herren! Ja, ich sage, wir werden Mag. Hauser und seine
Ausführungen vermissen, und das EU-Parlament kann sich freuen! (Beifall
bei Abgeordneten von ÖVP, Grünen, SPÖ und NEOS. –
Zwischenrufe bei SPÖ und Grünen.)
Ich möchte vorerst im Namen meines Kollegen Christoph Stark den Seniorenbund aus St. Kathrein am Hauenstein herzlich begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)
Sehr geehrte Damen und Herren!
Heute ist für mich ein Freudentag,
denn es kommt endlich der elektronische Impfpass, der E-Impfpass, und vorbei
sind die Zeiten des Papierimpfpasses. (Abg. Belakowitsch: Na
endlich!)
Ich habe da (verschiedene Dokumente in die Höhe haltend) drei –
der graue ähnelt meinem Haar, man sieht, dass ich trotz meiner
vermeintlichen Jugendlichkeit auch schon ein paar Jahre am Buckel
habe –, es ist kein Wunder, dass man bei dieser Anzahl an
Impfpässen einmal einen Impfpass verliert, etwa bei
einer Übersiedelung. Es ist nicht selten, dass Patienten sagen, ich finde
ihn nicht, ich habe ihn nicht mehr. – Vorbei sind also die Zeiten
des Papierimpfpasses.
Was ist bei diesem E-Impfpass neu? – Es sind jetzt einige Dinge möglich, die alle wollen. Es ist ein Nachtragen von Impfungen möglich; man kann einen
persönlichen Impfkalender
erstellen; man wird an empfohlene Impfungen erinnert. Ein wesentlicher
Bestandteil des E-Impfpasses ist auch das zentrale Impfregister. Im zentralen
Impfregister werden durchgeführte Impfungen, impfrelevante
Informationen, relevante Vorerkrankungen dokumentiert. Es gibt
auch nähere Informationen zur verabreichten Impfung und auch zum
Impfstoff – also ein Vorteil.
Impfungen haben generell einen großen Anteil an der
hohen Lebenserwartung in der westlichen Welt. Impfungen
schützen auch Babys und Kleinkinder vor Kinderkrankheiten mit oft
lebensgefährlichen Komplikationen,
sie schützen auch ältere Personen vor Folgen von
Infektionskrankheiten. Es gibt auch Impfungen,
die vor Krebs schützen, wie zum Beispiel die HPV-Impfung
vor Gebärmutterhalskrebs.
Impfungen wirken
natürlich aber nur, wenn sie verabreicht werden, eine hohe
Durchimpfungsrate muss deshalb das Ziel einer guten langfristigen Gesundheitspolitik sein. Wissen Sie, wer –
wie immer, und das stört mich einfach seit Monaten und
Jahren – auch bei diesem Impfpass wieder einmal dagegen
ist? –
Die FPÖ. Aus Datenschutzgründen, wie Sie gerade gesagt haben.
(Abg. Belakowitsch: Ja!) Stellen Sie sich einmal vor, die
FPÖ wäre für die Gesundheit
derzeit in Österreich zuständig. – Das versetzt mich als
Arzt in Angst und Bange.
Ich sage Ihnen hier ein kleines Beispiel: Da hat zum
Beispiel FPÖ-Obmann Kickl – er ist leider heute nicht da –
einen besonderen Freund und Berater, nämlich einen pensionierten
Mediziner und Verschwörungstheoretiker. Den
hat er im April in ein Hotel in Wien eingeladen (Abg. Belakowitsch: ...
war sogar Professor!), hat ihn bei dieser Veranstaltung so
begrüßt, ich zitiere: „Sie
sind eine Lichtgestalt der Freiheit und Gesundheit für Milliarden
Menschen.“ (Abg. Belakowitsch: Ist er auch!) „Sie
sind eine lebende Legende und
ein Held.“
Wissen Sie, was diese – laut Kickl – „lebende Legende“, dieser „Held“ dann gesagt hat: Es gibt keinen Beleg zum Beispiel für die Wirksamkeit von
Polioimpfungen – das ist die Kinderlähmung. Laut Aussagen dieses Beraters, der für Herrn Kickl wirbt, ist die Impfung gegen Kinderlähmung also sinnlos. (Zwischenruf des Abg. Hauser.) Das ist für mich als Arzt unfassbar, abenteuerlich und auch absurd. (Beifall bei der ÖVP.)
Ältere Semester können sich wahrscheinlich noch an die
Kinderlähmung,
an die Polioinfektion erinnern: Knochenfehlbildungen, Muskelschwund,
Lähmungserscheinungen an Beinen und Armen bis zu einer
Atemlähmung,
sodass man nicht mehr atmen kann. (Abg. Hauser: Lesen Sʼ einmal
den WHO-Bericht dazu!) 1955 gab es endlich einen Impfstoff gegen diese
Kinderlähmung. Seither stirbt kein Kind mehr in Österreich
an Polio, aber dieser medizinische FPÖ-Guru lehnt die Polioimpfung
ab. Da fehlen einem einfach die
Worte! (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Die FPÖ, liebe
Kolleginnen und Kollegen, katapultiert
Österreich mit solchen Aussagen und Meinungen gesundheitspolitisch
wirklich ins vorige Jahrhundert.
Ich sage dazu nur: Na, gute Nacht, Österreich! Beim
E-Impfpass sage
ich aber: Guten Morgen, Österreich! Die Regierungsparteien haben gemeinsam
mit SPÖ und NEOS den E-Impfpass weiterentwickelt. (Abg. Belakowitsch:
Einheitspartei!) So soll es im Sinne der Gesundheit auch sein. –
Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
12.07
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Fiona Fiedler. – Bitte.
Abgeordnete
Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Sehr
geehrte Frau Präsidentin!
Sehr geehrter Herr Minister! (Die Begrüßung auch in
Gebärdensprache ausführend:) Liebe gehörlose Menschen! Der
E-Impfpass ist mittlerweile seit fast drei
Jahren vielen Menschen ein Begriff. Die Lücken darin zeigen
hauptsächlich die Lücken der Gesetzgebung auf.
Seit 2020 ist es die zwölfte Änderung des
Gesundheitstelematikgesetzes.
Es ist wieder ein Schritt in die richtige Richtung, aber, ganz ehrlich,
irgendwann werden diese kleinen Schritte mühsam. Wir könnten doch
auch einmal
gleich den großen Wurf machen und erst wieder in zwei, drei
Jahren nachschauen.
Obwohl wir auch dieses Mal über diese Änderungen
froh sind, bleiben noch offene Punkte auf unserer To-do-Liste: Wann kommen
die zugehörigen Verordnungen? Wie schnell nach einem Arzt- oder
Krankenhausbesuch müssen die Befunde in Elga eingespielt werden? Wie
können wir die Bundesländer
dazu bringen, diese Aufgaben auch wirklich umzusetzen? Wann können wir das
Gesetz endlich so ändern, dass wir mehr Gesundheitsberufen den abgesicherten Zugang
zu Patientendaten erlauben, sodass ich als Patient auch einfach meinem
Physiotherapeuten ohne umständliches Zettelchaos meine Operationsbefunde
zukommen lassen oder zeigen kann?
Mit der heutigen Änderung legen wir einen Grundstein
für einen voll funktionierenden E-Impfpass und damit auch für
die Möglichkeit der automatischen Erinnerung. Ich persönlich finde
das gut, wenn ich erinnert werde, aber gut. Die Frage ist, warum das alles so
lange dauert. Es ist über zwei Jahre her, dass
im Gesundheitsausschuss auch mein Antrag, dass der Impfstatus bei der Vorsorgeuntersuchung
eingetragen werden kann, vertagt wurde. Erst jetzt schaffen wir ein
Regelwerk, dass Menschen bei Gesundheitsdienstleistern oder auch selber ihre
Impfungen eintragen können.
Gerade am Ende der Legislaturperiode versuchen
natürlich alle noch einmal, ihre Anliegen durchzubringen.
Ich bin froh, dass die Digitalisierung im Gesundheitswesen mit diesem
Antrag vorangetrieben wird, aber ich muss
auch sagen, ich hoffe, es liegen noch weitere Reformen schon fertiggeschrieben
in Ihrer Lade und müssen nur noch eingebracht werden. Wir bleiben auf
alle Fälle dran, um diese Reformen voranzutreiben. – (Den
Dank auch in Gebärdensprache ausführend:) Danke. (Beifall
bei den NEOS.)
12.10
Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Herr Bundesminister Johannes Rauch zu Wort gemeldet. – Bitte.
Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich habe
ja ein
gewisses Verständnis dafür, dass die FPÖ alles, was
Digitalisierung bedeutet und irgendwie mit Elektronik zu tun hat, ablehnt. Sie
sind nämlich der Auffassung, dass mit der Impfung ein Chip
implementiert wird, also muss man da ein gewisses Verständnis haben. (Heiterkeit
bei Abgeordneten von Grünen,
ÖVP, SPÖ und NEOS. – Abg. Belakowitsch: Wer hat das
eigentlich gesagt? Was fällt Ihnen überhaupt ein von der
Regierungsbank aus?! – Abg. Michael Hammer:
Den habt ihr schon drinnen, aber der ist ziemlich falsch
programmiert! – Abg. Belakowitsch: Was soll das
überhaupt?! – Abg. Michael Hammer: Ist ja
wahr! – Abg. Belakowitsch: Sie glauben auch, Sie können
sagen, was Sie wollen!)
Im Übrigen gehe ich davon aus, dass sich die
Abgeordneten der FPÖ kollektiv von Elga abgemeldet haben. (Abg. Amesbauer:
Ich glaube, Sie haben wo
einen Chip drinnen! Das glaube ich schon, ja!) Es besteht nämlich die
Möglichkeit, sich von Elga abzumelden. Das werden Sie wahrscheinlich alle
gemacht
haben, weil Sie nicht wollen, dass Ihre Gesundheitsdaten gespeichert sind. Sie
werden allerdings bei grenzüberschreitenden Unfällen oder bei
Notfällen
darauf angewiesen sein, dass sich irgendjemand (Abg. Belakowitsch:
Ist ja unglaublich, so was!) telefonisch erkundigt, was Ihre Blutgruppe
ist, und Ähnliches mehr.
Sie bewegen sich also in einer Welt, die irgendwie
außergalaktisch ist (Heiterkeit bei Abgeordneten von Grünen,
ÖVP, SPÖ und NEOS – Abg. Belakowitsch:
Das sind schon Sie ...!), in die man wohl nur durch ständige
Lektüre von Science-Fiction-Romanen gelangen kann, in einer Welt, die mit
der Realität überhaupt nichts zu tun hat. (Beifall bei
Grünen und ÖVP. – Abg. Michael Hammer: Haben
Sie einen falschen Chip eingebaut? Die rennen ....! – Abg. Belakowitsch:
Passt eh, wie auf der Titanic!)
Tatsache ist, meine Damen und
Herren, dass mit der Digitalisierung erstens einmal sichergestellt
wird, dass jede Person in Österreich die Möglichkeit hat, sich davon
abzumelden. Das heißt, wer nicht will, dass seine Gesundheitsdaten
elektronisch verarbeitet werden, der kann sich von Elga abmelden und kann das
auch im europäischen Gesundheitsdatenraum tun. Das
heißt, wer nicht will, dass seine Daten verarbeitet werden, kann dort
aussteigen, und damit sind die Daten sichergestellt.
Was gemacht wird, ist eine
Verbesserung. Wir folgen den Empfehlungen
der Datenschutzbehörde, machen das jetzt sicherer und auch
datenschutzrechtlich konform. Wir schaffen die Voraussetzung dafür,
dass 1450 tatsächlich zu einer digitalisierten Hotline werden kann,
wo die Gesundheitsberatung stattfindet, wo die Ergebnisberichte auch da
sind, damit die Gesundheitsversorgung gesteigert werden kann.
Digitalisierung, meine Damen und Herren, ist kein
Selbstzweck. Sie soll
den Patientinnen und Patienten nutzen, und genau das passiert durch dieses
Gesetz. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und
ÖVP.)
12.12
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Elisabeth Scheucher-Pichler. – Bitte.
Abgeordnete
Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP):
Geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister!
Sehr geehrte Damen und
Herren! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Galerie, aber auch zu
Hause! Der Herr Bundesminister ist ja gerade darauf eingegangen, dass das Ziel
dieser Vorlage vor allem darin besteht, den Datenschutz weiter zu verbessern.
Ich halte das für wichtig. Ich werde mich von Elga nicht abmelden, denn
ich glaube, das ist eine große Errungenschaft, die wir durch diese
digitalen Möglichkeiten haben.
Mein Kollege Dr. Saxinger ist schon darauf eingegangen, welche Möglichkeiten es im Bereich des elektronischen Impfpasses gibt. Auch das halte ich für eine wichtige Verbesserung eines modernen Gesundheitssystems.
Ich möchte noch
einmal auf die Möglichkeiten der Anbindung der Rettungsdienste
und der Gesundheitsberatung 1450 an Elga eingehen. Ich persönlich bin
sehr froh darüber, dass, wenn ich einen Notfall oder Unfall habe, die mich
behandelnden Ärzte Zugriff auf Informationen zu meinen Vorerkrankungen haben
und zu Medikamenten, die ich erhalte. Ich halte das für einen ganz,
ganz wichtigen Aspekt.
Ich möchte an dieser Stelle allen, die bei 1450 und
bei den Rettungsdiensten arbeiten und Großartiges leisten, im Namen
unserer Fraktion ein großes
Danke sagen. Deren Arbeit ist besonders herausfordernd, weil sie ja meist mit Notsituationen konfrontiert sind, meine sehr
geehrten Damen und Herren.
(Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Wenn Rettungsdienste im entscheidenden Moment auf die
nötigen Informationen zugreifen können, kann das unter
Umständen Leben retten.
Es geht darum, Leben zu retten, und da können wir ja bitte nicht dagegen
sein.
Wie der Herr Bundesminister schon gesagt hat, öffnen
sich durch die
digitalen Möglichkeiten viele weitere Chancen. Ich hoffe, dass wir in den
nächsten Jahren gerade auch im Pflegebereich viele digitale
Möglichkeiten noch werden nutzen können. So kommt es zu einer
Vereinfachung der Administration.
Ich finde die Erinnerung an Vorsorgeuntersuchungen sehr,
sehr wichtig.
Wir in Österreich sind ja Präventionsmuffel, das wissen wir. Im
Bereich Prävention muss noch mehr getan werden. Ich halte es für
sehr, sehr wichtig
und gut, wenn man an notwendige Vorsorgeuntersuchungen nunmehr auch digital
erinnert wird.
Das gilt auch für Impfungen, zum Beispiel für die
FSME-Impfung. Da
braucht man ja immer wieder Auffrischungsimpfungen, und es ist gut, wenn man
rechtzeitig digital daran erinnert wird. Da gibt es also viele neue Möglichkeiten in der Gesundheitsberatung, in der Arbeit mit 1450 und so weiter.
Insgesamt ist es also eine sehr patientenfreundliche
Maßnahme, die rasche Behandlung sichert, die damit Leben rettet und
die auch, aber nicht nur,
für die ältere Generation, für die Seniorinnen und Senioren,
viele Verbesserungen und Möglichkeiten bringt. – Vielen
Dank.
(Beifall bei ÖVP und Grünen.)
12.15
Präsidentin Doris Bures: Es liegt nun keine Wortmeldung mehr dazu vor. Damit schließe ich diese Debatte.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 2530 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Saxinger, Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Saxinger, Schallmeiner, Kolleginnen und
Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag
betreffend Artikel 1
und 2 eingebracht.
Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer spricht sich dafür aus? – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung
über den Entschließungsantrag der Abgeordneten
Mag. Verena Nussbaum, Kolleginnen und Kollegen betreffend
„Telemedizin
für die Kinderambulanz am LKH Stolzalpe jetzt!“.
Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit, er ist abgelehnt. (Abg. Leichtfried: Da werden sich die Steirer bei der ÖVP bedanken!)
Präsidentin Doris Bures: Wir kommen nun zu der verlegten Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Abstimmung über den Gesetzentwurf in 2660 der Beilagen.
Hiezu liegt ein Rückverweisungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen vor.
Ich lasse daher sogleich darüber abstimmen, den Gesetzentwurf in 2660 der Beilagen nochmals an den Gesundheitsausschuss zu verweisen.
Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Damit kommen wir jetzt zur
Abstimmung über den Gesetzentwurf in
2660 der Beilagen.
Hiezu liegen ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Smolle, Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen sowie ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen vor.
Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 § 2 eingebracht.
Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Die Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 § 5 und § 8 eingebracht.
Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur
Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes
in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich ersuche jene Damen und Herren,
die dem die Zustimmung geben, um
ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Die Abgeordneten Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 § 10 eingebracht.
Wer spricht sich dafür aus? – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Die Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 § 11, § 14 und § 17 eingebracht.
Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer spricht sich dafür aus? – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Die Abgeordneten Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 § 19 eingebracht.
Wer spricht sich dafür aus? – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Die Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 § 20 und § 23 eingebracht.
Wer ist dafür? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer spricht sich dafür aus? – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Die Abgeordneten Josef Smolle, Ralph Schallmeiner,
Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise
Abänderungsantrag betreffend
Änderung des § 42 in Artikel 1 und Einfügung neuer
Ziffern 1a und 2a in Artikel 2 eingebracht.
Wer spricht sich dafür aus? – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Die Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Artikel 3 eingebracht.
Wer ist dafür? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer spricht sich dafür aus? – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung des Gesetzentwurfes. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 4115/A der Abgeordneten August Wöginger, Bedrana Ribo, MA,
Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz, das Bundespflegegeldgesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz und das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert werden (2694 d.B.)
8. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über die Regierungsvorlage (2607 d.B.): Bundesgesetz, mit
dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche
Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das
Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Allgemeine
Pensionsgesetz, das Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz, das
Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz und
das EU-Beamten-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2024 –
SVÄG 2024) (2697 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit kommen wir zu den Tagesordnungspunkten 7 und 8, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erster Redner: Herr Abgeordneter Josef Muchitsch. – Bitte.
Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geschätzter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf zum Tagesordnungspunkt 7 Stellung beziehen.
Im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz sollen die
Versehrtenrente, die Betriebsrente, das Versehrtengeld sowie die
Integritätsabgeltung nach den
dafür zuständigen Gesetzen künftig nicht mehr auf die
Ausgleichszulage angerechnet werden.
Die Leistungen der Unfallversicherung sollen auch Sozialhilfebezieherinnen und ‑beziehern ungeschmälert zukommen. Gleiches soll auch für Kinderzuschüsse und Sonderzahlungen zu Versehrtenrenten gelten.
Das ist auch noch ergänzt durch andere Bestimmungen, die eher technischer Natur sind, das ist grundsätzlich auch in Ordnung – so weit, so gut. Wir als SPÖ haben im Ausschuss gesagt, das ist so in Ordnung. Dem können wir zustimmen.
Jetzt kommt hier aber
ergänzend ein Abänderungsantrag herbeigeflattert.
Ich verstehe die Freundinnen und Freunde von den Grünen nicht: Warum habt
ihr hier zugestimmt, das mit diesem Abänderungsantrag aufzunehmen,
wo es doch vorher in Ordnung war? Warum wurde das von der
ÖVP junktimiert?
Da geht es um einen Abänderungsantrag, in dem es um die Berufe im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege geht, der völlig unzureichend ist, der völlig abzulehnen ist. Daher wird es auch keine Zustimmung geben.
Meine sehr geehrten Damen und
Herren, wir brauchen aber auch mehr an fairen Maßnahmen, um den
Versicherten faire und gerechte Leistungen langfristig
und nachhaltig anzubieten.
Wir müssen wirklich darauf schauen, dass unser
Gesundheitssystem vor steigender Privatisierung und Profitgier
geschützt wird. In den letzten Wochen
ist da einiges passiert. Am 4. Juni gab die Öbag bekannt, ihre
Beteiligung an der Vamed zu verkaufen. Dieser Schritt ermöglichte, die
Vamed an einen Finanzinvestor zu verkaufen. Betroffen sind insgesamt 21
ehemalige Vamed-Standorte in Österreich, von Rehakliniken oder
Pflegeeinrichtungen über Therapie- und Rheumazentren bis hin
zu – teilweise – Kindereinrichtungen. Das heißt,
insgesamt betrifft das in der Betreuung im Gesundheitsbereich
9 100 Betten. Durch den Verkauf der Vamed-Anteile gehen die
Rehaeinrichtungen an private Investoren, an den Hedgefonds PAI verloren.
Wie aus der Branche berichtet wird, sind gerade diese internationalen
Konzerne so ausgerichtet, ihren Kliniken Vorgaben zu machen, nämlich dass
nur
mehr Gesundheitsleistungen anzubieten sind, bei denen es eine hohe Rendite
gibt, das heißt, mit denen man Kohle macht. Das ist für die
Versorgung
der Patient:innen in Österreich sicherlich kein guter Ausblick.
Da kritisieren wir schon, dass die Regierung von ÖVP
und Grünen bei diesem Verkauf der Vamed nicht eingegriffen hat. Ich
glaube, aus der Vergangenheit haben wir gelernt, dass wir das nicht
wollen. Unsere Position ist
klar: Wir wollen Bereiche wie Pflege und Gesundheit nicht privatisieren (Abg.
Hörl: Aber in Kirchberg 4 Hektar verkaufen! ...
Muchitsch!), sondern das
Beste ist, diese in öffentlichen, stabilen Versorgungseinrichtungen zu
gewährleisten.
Daher bringen wir folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „mit dem Gesundheitswesen darf kein Profit gemacht werden!“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Ausverkauf
unserer Gesundheitseinrichtungen an private Investoren sofort zu stoppen
und alles
zu unternehmen um den Verkauf der österreichischen VAMED-Anteile rückgängig
zu machen.
Sollte dies nicht mehr möglich sein, hat der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz dafür zu sorgen, dass die Verträge der Sozialversicherung mit diesen Gesundheitsunternehmen so gestaltet werden, dass Kostenerstattungen nur bei entsprechendem Leistungsangebot (nicht nur Leistungen mit hoher Rendite) mit wirksamer Qualitätskontrolle erfolgen dürfen.
Der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft wird
darüber hinaus aufgefordert, bezüglich des Vorganges rund um den
Verkauf der VAMED-Anteile die Investitionskontrolle einzuleiten und, sollte
diese in diesem Fall nicht greifen, umgehend eine wirksame staatliche
Überprüfung von Übernahmen
von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen zu erarbeiten und dem Nationalrat zur
Beschlussfassung vorzulegen, um den Kontrollverlust im Gesundheits-
und Pflegebereich zu vermeiden.“
*****
(Abg. Hörl: Wie ist das in
Kirchberg? ... Muchitsch! Wie ist das in Kirchberg mit den
Zigtausend ...?) – Herr Abgeordneter Hörl,
„im Gesundheits- und Pflegebereich“! (Abg. Hörl:
Muchitsch, der Immobilienhändler! Bau-Holz, der
große Profiteur!)
Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
12.26
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Philip Kucher, Josef Muchitsch
Genossinnen und Genossen
betreffend mit dem Gesundheitswesen darf kein Profit gemacht werden!
Eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des
Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 4115/A der
Abgeordneten August Wöginger, Bedrana Ribo, MA, Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz,
das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz,
das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz, das Bundespflegegeldgesetz, das Gesundheits-
und Krankenpflegegesetz
und das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert werden (2694 d.B.)
Am 4.6.2024 gab die ÖBAG
bekannt, ihre Beteiligung an der VAMED verkauft zu haben. Die
ÖBAG hielt bislang 13% an der VAMED und überträgt diese nun an
die (private) deutsche Fresenius-Gruppe. Dabei stellt sich schon die Frage,
wie viel de facto Einfluss durch die ÖBAG tatsächlich bestanden hat:
Kann tatsächlich ausgeschlossen werden, dass die ÖBAG nicht auch
Anteile gezielt aufstocken hätte können? Oder handelt es
sich um Schwächen in der Verhandlungsstrategie, da Fresenius offenbar
den ÖBAG-Ausstieg als Art Vorbedingung dafür „gebraucht“
hat, die Reha-Sparte herauszulösen und im Duett mit dem Private Equity
Fonds PAI zum alleinigen Geschäftsobjekt zu machen.
Dieser Schritt der ÖBAG
ermöglichte jedenfalls den Verkauf des so genannte
Post-Akut-Segment (zu 2/3) durch die VAMED an den Finanzinvestor PAI Partners
(kolportierter Verkaufswert 853 Mio. Euro). Davon betroffen sind 97 Beteiligungen der
VAMED (21 in Österreich) an Reha-Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Therapie-
und Rheumazentren, teilweise solche für Kinder mit gesamt 9.100 Betten.
Diese Einrichtungen betreuen in Deutschland, Österreich und der Schweiz
sowie Tschechien und Großbritannien pro Jahr 100.000 Patient:innen und
beschäftigen 10.000 Angestellte, 6.000 und somit der Großteil davon
in Österreich. Einen großen Teil dieses Portfolios hatte die VAMED
erst 2018 um 485 Mio.
Euro von Fresenius übernommen. Die technische Betriebsführung des AKH
wurde von der VAMED bereits Anfang Mai an Porr/Strabag verkauft.
Durch den Verkauf der VAMED-Anteile gehen die Reha-Einrichtungen endgültig an private Investoren verloren. Das muss verboten werden, aber die Regierung schwiegt dazu.
Der Käufer, PAI
Partners, ist ein französisches private equity-Unternehmen,
dass ca. 26 Mrd. Euro an Vermögen verwaltet. PAI stand wiederholt
dafür in der Kritik, seine Beteiligungen lediglich zur Profitmaximierung
zu betreiben.
Aus der Branche wird
berichtet, dass Konzerne wie PAI etwa an ihre Kliniken vorgeben
würden, dass nur Leistungen mit hoher Rendite anzubieten seien.
Auch der Vorwurf der Steuervermeidung wurde laut: So würden einzelne
Gesellschaften überschuldet und anschließend in Insolvenz
geschickt.
Der deutsche
Gesundheitsminister Karl Lauterbach bezeichnete Konzerne wie
PAI überhaupt als „Heuschrecken“.
Es gibt Bereiche, mit denen
kein Profit gemacht werden darf. Dazu gehören selbstverständlich
die Pflege und das Gesundheitswesen. Wenn wir durch die Vergangenheit
eines gelernt haben, dann, dass Konzerne immer Gewinne privatisieren und
Verluste sozialisieren. Das dürfen wir gerade im Gesundheits- und Pflegebereich nicht
zulassen. Gemeinnützige eigene Einrichtungen der Sozialversicherungsträger
waren jahrzehntelang unter Kritik (mehr privat weniger Staat). Jetzt
zeigt sich die Kehrseite: dieser Verkauf
gefährdet die Versorgungssicherheit im Rehabereich.
Doch der schwarz/grünen
Regierung sind die Menschen egal, sonst hätte
sie sich eingemischt. Aus Sicht des Finanzministers kommt der Ausstieg der
ÖBAG ja sehr gelegen, denn er braucht die Verkaufserlöse, um sein
Budgetloch zu stopfen. Es scheint, als wäre der Bund ganz
bewusst ausgestiegen, um die Zerschlagung der VAMED mit einem
anschließenden Ausverkauf an Investoren zu ermöglichen. Der Rückzug
der ÖBAG ermöglicht nun den Verkauf von Rehabilitationseinrichtungen
an den französischen Hedgefonds.
Um diese Entwicklungen vor allem auch im Pflegebereich zu vermeiden, ist
es notwendig rasch zu handeln. Einige große Konzerne wittern hier
bereits das große Geschäft. Sie
versprechen sich dadurch stabile Renditen bei einem weitgehend
von der öffentlichen Hand gestützten, risikolosen
Geschäft.
Besonders deutlich zeigt
sich das in der stationären Altenpflege: Hier
haben die 25 größten shareholderorientierten Investoren ihre
Bettenkapazität in Europa seit 2017 um mehr als ein Fünftel auf
geschätzt 455.000 Betten
erhöht.
Die Folgen für die kritische soziale Infrastruktur, wenn shareholderorientierte Geschäftsmodelle diese unterwandern, zeigen die bisherigen Erfahrungen: ungleicher Zugang, höhere Kosten und unstabile Leistungserbringung.
So soll der Gesundheits- und Pflegebereich in Österreich nicht aufgestellt werden, daher muss die Gemeinnützigkeit in diesen Bereichen stark in den Vordergrund gerückt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung
wird aufgefordert, den Ausverkauf unserer Gesundheitseinrichtungen an
private Investoren sofort zu stoppen und alles zu unternehmen um
den Verkauf der österreichischen VAMED-Anteile rückgängig zu
machen.
Sollte dies nicht mehr
möglich sein, hat der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege
und Konsumentenschutz dafür zu sorgen, dass die Verträge der Sozialversicherung
mit diesen Gesundheitsunternehmen so gestaltet werden, dass Kostenerstattungen
nur bei entsprechendem Leistungsangebot (nicht nur Leistungen
mit hoher Rendite) mit wirksamer Qualitätskontrolle erfolgen dürfen.
Der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft wird darüber hinaus aufgefordert, bezüglich des Vorganges rund um den Verkauf der VAMED-Anteile die Investitionskontrolle einzuleiten und, sollte diese in diesem Fall nicht greifen, umgehend eine wirksame staatliche Überprüfung von Übernahmen von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen zu erarbeiten und dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorzulegen, um den Kontrollverlust im Gesundheits- und Pflegebereich zu vermeiden.“
*****
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht auch mit in Verhandlung.
Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bedrana Ribo. – Bitte.
12.27
Abgeordnete
Bedrana Ribo, MA (Grüne): Frau
Präsidentin! Geschätzter Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Liebe Zuseher:innen hier auf der Galerie
und natürlich auch zu Hause vor den Bildschirmen! Drei
Pflegereformen – lassen Sie sich das einmal auf der Zunge zergehen,
liebe Kolleginnen und Kollegen:
drei Pflegereformen! Heute beschließen wir eine dritte Pflegereform, ein
drittes Pflegepaket, das weitere Verbesserungen mit sich bringt.
Anfangen möchte ich aber mit einem sozialpolitischen Thema, einer sozialpolitischen Maßnahme, die Erleichterungen für Menschen am Existenzminimum bringt. Die Versehrtenrente der Bauern und die Unfallrente aller anderen werden mit den neuen Regelungen nicht mehr auf die Ausgleichszulage und auf die Sozialhilfe angerechnet.
Des Weiteren werden zukünftig auch alle anderen Arten von Schadenersatz nicht mehr auf die Sozialhilfe angerechnet, wie zum Beispiel das Pflegegeld. Das ist eine sehr gute Entwicklung, weil Menschen, die ohnehin am Existenzminimum leben, nicht noch dafür bestraft werden sollen, wenn ihnen ein Unfall passiert.
Ein Beispiel: Wenn eine arbeitslose Person, die
Ergänzungsleistungen aus
der Sozialhilfe erhält, von einem Auto angefahren wird, war es bis jetzt
so, dass die Unfallrente auf die Sozialhilfe angerechnet wurde, somit wurde
diese gekürzt. Das wird in Zukunft nicht mehr möglich sein, und das
ist gut so. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Des Weiteren – neben technischen Änderungen
bei den Förderungen
im Bereich der 24-Stunden-Betreuung, wo es eben zu Erleichterungen kommen
soll – wird auch der Angehörigenbonus ab Jänner 2025
valorisiert.
Damit das möglich ist, wird er auch ab diesem Zeitpunkt monatlich
ausbezahlt werden.
Im GuKG wird außerdem
klargestellt, dass die Nostrifikationen von im
Ausland erworbenen Titeln leichter erfolgen können. Das heißt, man
wird in
Zukunft nicht mehr wie bis jetzt die Curricula eins zu eins vergleichen, sondern die Arbeitsexpertise und Arbeitserfahrungen werden mitgezählt, werden mitgedacht, und somit kommt es natürlich auch zu Erleichterungen.
Zum Schluss noch eine
Forderung, die mir persönlich ein wirklich wichtiges Anliegen war,
und da bin ich wirklich froh, dass wir in die Umsetzung kommen: Es geht
um das Pflegestipendium, und da möchte ich allen, die das möglich
gemacht haben, wirklich noch einmal danken. Das Pflegestipendium wird
auch auf den tertiären Bereich, also auf die Fachhochschulen, ausgeweitet.
Das ist ein großer, wichtiger Schritt für den Pflegeberuf. (Beifall
bei den Grünen
und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wir haben bereits Anfang 2023
das Pflegestipendium eingeführt, zuerst eben für die
Pflegeassistent:innen, für die Pflegefachassistent:innen und –
damals
gab es noch die GuKG-Schulen – auch für das diplomierte
Personal. Jetzt wird das auf die Fachhochschulen ausgeweitet. Das wird wie das
bisherige Stipendium sicherlich gut angenommen werden.
Wie gesagt, das sind alles
Punkte, die im Bereich Pflege zu Verbesserungen führen. Danke noch einmal
allen, die da mitgearbeitet haben.
(Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.) Das
Stipendium gilt ab 1. September 2024.
Zum Schluss, weil wir eben beim Bereich Pflege sind, möchte ich sagen: Natürlich gibt es noch vieles im Bereich der Pflege zu tun, und ich hoffe auch, dass die zukünftigen Regierungen die Prioritätenstellung der Pflege weiterhin so gewähren werden, wie wir das bis jetzt gemacht haben. Es war nicht möglich, in diesen fünf Jahren die vielen Versäumnisse der letzten 30 Jahre nachzuholen, aber wir haben ein gutes Fundament gelegt, und an dem heißt es weiterzuarbeiten. (Beifall bei den Grünen.)
Zum Schluss, bevor meine Redezeit aus ist, bringe ich noch
einen Abänderungsantrag der Abgeordneten
Dr. Smolle und Ralph Schallmeiner ein. (Abg.
Greiner: Jetzt schon? Fragezeichen! Fragezeichen! So früh? Die
Bediensteten der Parlamentsdirektion ...! – Abg. Heinisch-Hosek:
Dann arbeitet länger!) –
Ich verstehe nicht, warum die SPÖ sich da aufregt. Kollege Muchitsch hat
auch gesagt, dass Sie Verbesserungen in der Pflege nicht zustimmen
möchten,
das verstehe ich einfach nicht, weil Sie sich normalerweise immer für die
Menschen in der Pflege einsetzen. Warum Sie hier jetzt Verbesserungen
ablehnen, ist mir nicht ganz klar.
Der Abänderungsantrag in Grundzügen: Es geht um Erstverordnung von Arzneimitteln, es geht um Kompetenzerweiterungen für den Beruf in der Pflege und es geht natürlich um Spezialisierungen, Fortbildungen, Weiterbildungen, Höherqualifizierungen – alles Verbesserungen im Bereich Pflege.
Ich bitte um breite Zustimmung. – Danke. (Beifall
bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Greiner –
in Richtung Grüne –: Ihr bringt die Bediensteten unter
Zeitdruck, das ist so unglaublich! Das ist euch wurscht! –
Zwischenruf
des Abg. Kaniak.)
12.31
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner
und Kolleginnen und Kollegen
zum Gesetzentwurf im Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales 2694 der Beilagen über den Antrag 4115/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz, das Bundespflegegeldgesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz und das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert werden (TOP 7)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
Die Z 2 lautet:
»2. Nach §804 wird folgender § 805 samt Überschrift angefügt:
„Schlussbestimmung zu Art. 1 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2024
§ 805. § 292 Abs. 4 lit. o in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2024 tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft.“«
Art. 2 (Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
Die Z 2 lautet:
»2. Nach § 414 wird folgender § 415 samt Überschrift angefügt:
„Schlussbestimmung zu Art. 2 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2024
§ 415. § 149 Abs. 4 lit. m in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2024 tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft.“«
Art. 3 (Änderung des
Bauern-Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt
geändert:
Die Z 2 lautet:
»2. Nach § 409 wird folgender § 410 samt Überschrift angefügt:
„Schlussbestimmung zu Art. 3 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2024
§ 410. § 140 Abs. 4 lit. m in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2024 tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft.“«
Art. 6 (Änderung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes) lautet:
»Artikel 6
Änderung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes
Das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, BGBl. I Nr. 108/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 108/2023, wird wie folgt geändert:
1. Im Inhaltsverzeichnis wird nach dem Eintrag zu § 15a folgender Eintrag eingefügt:
„§ 15b Verordnung von Arzneimitteln“
2. Im Inhaltsverzeichnis lautet der Eintrag zu § 20:
„§ 20 Intensivpflege, Kinderintensivpflege, Anästhesiepflege, Pflege bei Nierenersatztherapie“
3. Im Inhaltsverzeichnis lautet der Eintrag zu § 22:
„§ 22 Infektionsprävention und Hygiene“
4. Im Inhaltsverzeichnis lautet der Eintrag zu § 22a:
„§ 22a Wund-, Stoma- und Kontinenzmanagement“
5. Im Inhaltsverzeichnis entfällt der Eintrag zu § 22c.
6. Im Inhaltsverzeichnis lautet der Eintrag der
Überschrift des 5. Abschnitts
des 2. Hauptstücks:
„Fortbildungen, Weiterbildungen und Höherqualifizierungen“
7. Im Inhaltsverzeichnis entfallen die Einträge zu den §§ 65, 66 bis 70a und 73.
8. Im Inhaltsverzeichnis lautet der Eintrag zu § 65a:
„§ 65a Höherqualifizierung – Lehr- und Führungsaufgaben“
9. Im Inhaltsverzeichnis wird nach dem Eintrag zu § 65a folgender Eintrag eingefügt:
„§
65b Höherqualifizierung – Setting- und
zielgruppenspezifische
Spezialisierungen“
10. Im Inhaltsverzeichnis wird nach dem Eintrag zu § 116b folgender Eintrag eingefügt:
„§ 116c Übergangsbestimmung – Sonderausbildungen“
11. In § 3a Abs. 3 wird die Wortfolge „Gruppe von höchstens zwölf behinderten Menschen“ durch die Wortfolge „kleinen Gruppe“ ersetzt.
12. In § 5 Abs. 3 wird die Wortfolge „gegen
Kostenersatz die Herstellung von Kopien zu ermöglichen“ durch die
Wortfolge „eine erste Kopie unentgeltlich zur
Verfügung zu stellen“ ersetzt.
13. In § 11 Abs. 2 wird in Z 1 die Wort- und
Zeichenfolge „gemäß §§ 65 bis 72“ durch die
Wortfolge „gemäß diesem Bundesgesetz“ ersetzt und es
entfallen in Z 4 das
Wort „oder“ und die Z 5.
14. In § 11 Abs. 2 zweiter Satz wird die Wortfolge
„eine gemäß § 65a oder
§ 65b gleichgehaltene oder anerkannte Ausbildung“ durch die
Wortfolge „eine gemäß § 65a anerkannte oder
gemäß § 65b in der Fassung vor der Novelle BGBl. I
Nr. 185/2013 gleichgehaltene Ausbildung“ ersetzt.
15. § 13 Z 4 lautet:
„4. Verordnung
von Medizinprodukten (§ 15a) und Verordnung von Arzneimitteln
(§ 15b),“
16. § 15 lautet:
„§ 15. (1) Die Kompetenzen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege bei medizinischer Diagnostik und Therapie umfassen die eigenverantwortliche Durchführung von bzw. Mitwirkung bei medizinisch-diagnostischen und
medizinisch-therapeutischen Maßnahmen und Tätigkeiten zur
Behandlung, Betreuung und Beratung in allen Versorgungsformen und
Versorgungsstufen nach ärztlicher Anordnung. Für die
Durchführung standardisierter diagnostischer Maßnahmen als
Vorbereitung des medizinischen Behandlungspfads oder als Überwachungsmaßnahme
einer medizinischen Behandlung kann eine generelle
ärztliche Anordnung erfolgen.
(2) Der Umfang der
Kompetenzen gemäß Abs. 1 ergibt sich aus den in der Ausbildung der
Gesundheits- und Krankenpflege, in Weiterbildungen und gegebenenfalls
im Rahmen von Höherqualifizierungen erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten
im Bereich der medizinischen Diagnostik und Therapie.
(3) Nicht delegierbar
gemäß Abs. 1 ist die eigenverantwortliche Durchführung
von medizinischen Maßnahmen,
1. die nicht vom Berufsbild der Gesundheits- und Krankenpflege bzw. gegebenenfalls vorliegender Höherqualifizierungen in der Gesundheits- und Krankenpflege erfasst sind oder
2. für deren fachgerechte Durchführung das Vorliegen einer ärztlichen Qualifikation bzw. berufsspezifischen Qualifikation in einem anderen Gesundheitsberuf Voraussetzung ist.
(4) Im Rahmen der Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen sind Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege berechtigt,
1. Patienten und Klienten an jene Berufsangehörigen weiterzuempfehlen, die aufgrund ihrer beruflichen Kompetenzen für eine fachgerechte Behandlung, Betreuung und Beratung qualifiziert sind, bzw. über den weiteren Behandlungspfad zu informieren, sowie
2. nach Maßgabe der ärztlichen Anordnung einzelne Tätigkeiten der medizinischen Diagnostik und Therapie an Angehörige eines Pflegeassistenzberufs, der Desinfektionsassistenz, der Ordinationsassistenz und der Operationsas-
sistenz und an in Ausbildung zu einem Gesundheitsberuf stehende Personen weiter zu übertragen und gegebenenfalls die Aufsicht über deren Durchführung wahrzunehmen, sofern und soweit diese vom Tätigkeitsbereich des entsprechenden Gesundheitsberufs umfasst sind.
(5) Weiters sind Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege nach Maßgabe der ärztlichen Anordnung berechtigt, einzelne Tätigkeiten der medizinischen Diagnostik und Therapie
1. an
Personen gemäß § 3b und § 3c weiter zu übertragen,
wobei § 3b Abs. 3
bis 6 und § 3c Abs. 2 bis 5 anzuwenden sind, sowie
2. an
Personen gemäß § 50a ÄrzteG 1998 weiter zu übertragen
und die erforderliche Anleitung und Unterweisung zu erteilen, wobei §
50a Abs. 1 zweiter
und dritter Satz ÄrzteG 1998 anzuwenden ist.“
17. Nach § 15a wird folgender § 15b samt Überschrift eingefügt:
„Verordnung von Arzneimitteln
§ 15b. (1) Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege sind zur Verordnung von Arzneimitteln gemäß Abs. 3 in den Bereichen
1. Nahrungsaufnahme,
2. Körperpflege sowie
3. Pflegeinterventionen und -prophylaxen
berechtigt.
(2) Angehörige des gehobenen Dienstes für
Gesundheits- und Krankenpflege sind nach Maßgabe der ärztlichen
Anordnung berechtigt, Arzneimittel solange weiterzuverordnen, bis die sich
ändernde Patientensituation die Einstellung der Weiterverordnung oder die
Rückmeldung an den Arzt erforderlich machen
oder der Arzt die Anordnung ändert. Bei Ablehnung der Weiterverordnung
durch den
gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege ist dies dem anordnenden Arzt mitzuteilen. Eine Abänderung von ärztlich verordneten Arzneimitteln durch Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege ist nicht zulässig.
(3) Der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister kann im Verordnungswege festlegen,
1. welche Arzneimittel (einschließlich Verabreichungsform) nach ärztlicher Anordnung in den Bereichen gemäß Abs. 1 Z 1 bis 3 weiterverordnet werden dürfen und
2. welche Arzneimittel (einschließlich Verabreichungsform) ohne ärztliche Anordnung in den Bereichen gemäß Abs. 1 Z 1 bis 3 verordnet werden dürfen.
Vor Erlassung der Verordnung sind der Gesundheits- und Krankenpflege-Beirat, die berufliche Vertretung der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe, die Österreichische Ärztekammer und der Dachverband der Sozialversicherungsträger zu hören.“
18. § 17 Abs. 2 Einleitungssatz lautet:
„Setting- und zielgruppenspezifische Spezialisierungen sind insbesondere:“
19. In § 17 Abs. 2 wird nach Z 3 folgende Z 3a eingefügt:
„3a. Kinderintensivpflege“
20. § 17 Abs. 2 Z 7 und 8 lautet:
„7. Infektionsprävention und Hygiene
8. Wund-, Stoma- und Kontinenzmanagement“
21. § 17 Abs. 2 Z 10 entfällt.
22. § 17 Abs. 3 lautet:
„(3) Der für das Gesundheitswesen
zuständige Bundesminister kann nach Anhörung des Gesundheits- und
Krankenpflege-Beirats, der beruflichen Vertretung der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe
und der Österreichischen Ärztekammer durch Verordnung weitere
setting- und zielgruppenspezifische Spezialisierungen
festlegen.“
23. Nach § 17 Abs. 3 wird folgender Abs. 3a eingefügt:
„(3a) Voraussetzung für die Ausübung von
Spezialisierungen gemäß Abs. 2 und 3, die über die in der
Ausbildung der Gesundheits- und Krankenpflege bzw. in Weiterbildungen
erworbenen Kompetenzen hinausgehen, ist die erfolgreiche Absolvierung der
entsprechenden Sonderausbildung oder Spezialisierung, innerhalb von fünf
Jahren ab Aufnahme der Tätigkeit.“
24. Die Überschrift zu § 20 lautet:
„Intensivpflege, Kinderintensivpflege,
Anästhesiepflege,
Pflege bei Nierenersatztherapie“
25. Nach § 20 Abs. 1 wird folgender Abs. 1a eingefügt:
„(1a) Die Kinderintensivpflege umfasst die
Beobachtung, Betreuung, Überwachung und Pflege von schwerstkranken
Früh- und Neugeborenen, Kindern und
Jugendlichen einschließlich Mitwirkung bei Anästhesie und
Nierenersatztherapie.“
26. Die Überschrift zu § 22 lautet:
„Infektionsprävention und Hygiene“
27. § 22 Abs. 1 lautet:
„(1) Die Infektionsprävention und Hygiene umfasst die Mitwirkung bei allen Maßnahmen, die der Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Gesundheitssystem-assoziierten Infektionen und der Sicherstellung der Hygiene in allen Settings dienen.“
28. Die Überschrift zu § 22a lautet:
„Wund-, Stoma- und Kontinenzmanagement“
29.§ 22a Abs. 2 lautet:
„(2) Das
Stomamanagement umfasst die individuelle Pflege, Versorgung und Beratung
von Patienten mit Stoma, Inkontinenzleiden, Fisteln und sekundär
heilenden Wunden in Bezug auf die Wundversorgung, Hautpflege, Ernährung
und Stärkung der Gesundheitskompetenz der Patienten.“
30. Dem § 22a wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) Das
Kontinenzmanagement umfasst alle medizinisch-pflegerischen Maßnahmen, die
der Aufrechterhaltung der Kontinenz sowie der Versorgung
und Beratung von Patienten und Klienten mit Kontinenzproblemen, insbesondere im
Hinblick auf Ernährung, Hautpflege und Hilfsmittel, dienen.“
31. § 22c samt Überschrift entfällt.
32. In § 23 Z 2 entfällt die Wortfolge „, von Sonderausbildungen“.
33. In § 24 Abs. 1 wird die Wortfolge „der Fort-, Weiter- und Sonderausbildung“ durch die Wortfolge „von Fort- und Weiterbildung“ ersetzt.
34. § 25 Abs. 1 Z 2 entfällt.
35. § 28 Abs. 1 und 2 lautet:
„(1) Qualifikationsnachweise im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege sind:
1. Urkunde über einen an einer österreichischen fachhochschulischen Einrichtung erfolgreich abgeschlossenen Fachhochschul-Bachelorstudiengang gemäß Fachhochschulgesetz (FHG), BGBl. Nr. 340/1993, in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege;
2. Diplom über eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung an einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes in der Fassung vor der Novelle BGBl. I Nr. 120/2016;
3. Diplom über eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung an einer Schule für Kinder- und Jugendlichenpflege nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes in der Fassung vor der Novelle BGBl. I Nr. 120/2016;
4. Diplom über eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung einer Schule für psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes in der Fassung vor der Novelle BGBl. I Nr. 120/2016;
5. Diplom
über eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung einer Krankenpflegeschule,
einer Kinderkrankenpflegeschule oder einer Ausbildungsstätte
für die psychiatrische Krankenpflege nach den Bestimmungen des Krankenpflegegesetzes,
BGBl. Nr. 102/1961.
(2) Fachhochschul-Bachelorstudiengänge gemäß Abs. 1 Z 1 haben
1. unter der Leitung eines Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege zu stehen und
2. der Verordnung gemäß Abs. 3 zu entsprechen.“
36. In § 28 Abs. 3 erster Satz wird die Wortfolge
„Ausbildungen gemäß Abs. 2“ durch die Wortfolge
„Fachhochschul-Bachelorstudiengänge gemäß Abs. 1 Z
1“ ersetzt
und es entfällt der zweite Satz.
37. In § 28 Abs. 4 Z 4 entfällt die Wortfolge „und den kurz-, mittel- und längerfristigen Bedarf“.
38. In § 28 Abs. 5 wird der Ausdruck
„gemäß Abs. 2“ durch den Ausdruck
„gemäß Abs. 1 Z 1“ ersetzt.
39. In § 28 Abs. 6 wird der Ausdruck „Abs. 1 Z 1 und 4“ durch den Ausdruck „gemäß Abs. 1 Z 2 und 5“ ersetzt.
40. § 28a Abs. 7 lautet:
„(7) Personen,
1. bei denen auf Grund wesentlicher Unterschiede zwischen der nach diesem Bundesgesetz erforderlichen und der im Herkunftsstaat erworbenen Qualifikation die Anerkennung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege unter der Bedingung der Absolvierung von Ausgleichsmaßnahmen erfolgt, oder
2. deren im
Herkunftsstaat erworbene Qualifikation im gehobenen Dienst für
Gesundheits- und Krankenpflege ohne die Bedingung der Absolvierung von Ausgleichsmaßnahmen
anerkannt wurde, die aber noch nicht über die für
die Berufsausübung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und
Krankenpflege erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen,
sind berechtigt, sich in der Pflegefachassistenz in das Gesundheitsberuferegister eintragen zu lassen und innerhalb von zwei Jahren ab Eintragung in das Gesundheitsberuferegister die Pflegefachassistenz auszuüben; diese Frist ist nicht verlängerbar.“
41. § 30 Abs. 1 lautet:
„(1) Als
Qualifikationsnachweise für Spezialisierungen gemäß § 17
sind Qualifikationsnachweise gemäß § 28a Abs. 1 und 2 nach
den Bestimmungen der
Richtlinie 2005/36/EG anzuerkennen, sofern diese eine Ausbildung
abschließen, die der entsprechenden österreichischen Ausbildung
gleichwertig ist.“
42. In § 31 Abs. 1 wird vor dem Wort „nostrifiziert“ die Wortfolge „unter Berücksichtigung im Rahmen einschlägiger Berufserfahrung erworbener Kompetenzen“ eingefügt.
43. In § 31 Abs. 1a wird die Wortfolge „ab Erlassung des Nostrifikationsbescheids“ durch die Wortfolge „ab Eintragung in das Gesundheitsberuferegister“ ersetzt.
44. Die Überschrift des 5. Abschnitts des 2. Hauptstücks lautet:
„Fortbildungen, Weiterbildungen und Höherqualifizierungen“
45. Dem § 64 wird folgender Abs. 7 angefügt:
„(7) Der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister hat durch Verordnung nähere Regelungen insbesondere über
1. die Inhalte und die Abhaltung von Weiterbildungen unter Bedachtnahme auf eine qualitätsgesicherte Ausbildung,
2. die Leistungsfeststellung und -beurteilung,
3. die Form und den Inhalt der auszustellenden Zeugnisse und
4. einheitliche Zusatzbezeichnungen
zu erlassen.“
46. Die §§ 65, 66 bis 70a und 73 samt Überschriften entfallen.
47. § 65a samt Überschrift lautet:
„Höherqualifizierung – Lehr- und Führungsaufgaben
§ 65a. (1) Für Angehörige des gehobenen
Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege sind zur
Höherqualifizierung, die für die Ausübung von Lehraufgaben
gemäß § 17 Abs. 5 und für Führungsaufgaben
gemäß § 17 Abs. 6 erforderlich
sind, Spezialisierungsausbildungen nach den hochschulrechtlichen Regelungen anzubieten.
(2) Der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister hat durch Verordnung
1. die für die Ausübung von Lehraufgaben und von Führungsaufgaben zu vermittelnden Qualifikationsprofile festzulegen und
2. die Studiengänge nach den hochschulrechtlichen Regelungen, die die Vermittlung der Qualifikationen gemäß Z 1 gewährleisten, als Ausbildungen für Lehraufgaben bzw. für Führungsaufgaben anzuerkennen.
(3) Der Gesundheits- und Krankenpflege-Beirat gemäß § 65c hat die fachliche Grundlage für die Qualifikationsprofile gemäß Abs. 2 Z 1 und Richtlinien für die Anerkennung gemäß Abs. 2 Z 2 festzulegen. Voraussetzung für die Anerkennung von Studiengängen als Ausbildung für Lehraufgaben bzw. für Führungsaufgaben ist die Einholung eines Gutachtens des Gesundheits- und Krankenpflege-Beirats.
(4) Dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesminister sind
1. alle Änderungen von Studienplänen von Ausbildungen, die gemäß Abs. 2 Z 2 anerkannt sind, und
2. Studienpläne von Ausbildungen, für die eine Anerkennung gemäß Abs. 2 Z 2 angestrebt wird,
von der jeweiligen Ausbildungseinrichtung unter Nachweis der Erfüllung der Anerkennungsvoraussetzungen zu übermitteln.“
48. Nach § 65a wird folgender § 65b samt Überschrift eingefügt:
„Höherqualifizierung – Setting- und zielgruppenspezifische Spezialisierungen
§ 65b. (1) Für Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege sind zur Höherqualifizierung, die für die Ausübung von setting- und zielgruppenspezifischen Spezialisierungen gemäß § 17 Abs. 2 und 3 erforderlich ist, Spezialisierungsausbildungen nach den hochschulrechtlichen Regelungen im Mindestumfang von 60 ECTS-Anrechnungspunkten anzubieten. Die Spezialisierungsausbildungen haben theoretische und praktische Ausbildungsinhalte zu umfassen.
(2) Spezialisierungsausbildungen gemäß Abs. 1 können als in sich geschlossene Studiengänge oder gestuft in Lehrgängen mit Einzelabschlüssen angeboten werden.
(3) Bei Spezialisierungen mit mehreren Fachbereichen können diese auch getrennt in Fachbereichen angeboten und absolviert werden, sie gelten jedoch als Spezialisierung gemäß Abs. 1 nur bei Absolvierung aller vorgesehenen Fachbereiche.
(4) Der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister hat durch Verordnung für Spezialisierungsausbildungen gemäß Abs. 1 insbesondere
1. die zu vermittelnden Qualifikationsprofile,
2. die Mindestanforderungen an eine qualitätsgesicherte Ausbildung,
3. die Zugangsvoraussetzungen
festzulegen.“
49. In § 83 Abs. 2 entfallen der vorletzte und letzte Satz.
50. In § 83 Abs. 4 entfällt im zweiten Satz das Wort „schriftlicher“, wird im dritten Satz der Ausdruck „Abs. 5“ durch den Ausdruck „Abs. 4 Z 2“ ersetzt und entfällt der letzte Satz.
51. § 83a lautet:
„§ 83a. (1) Der Tätigkeitsbereich der Pflegefachassistenz umfasst die eigenverantwortliche Durchführung folgender Aufgaben:
1. Mitwirkung an und Durchführung von Pflegemaßnahmen (Abs. 2),
2. Handeln in Notfällen (Abs. 3),
3. Mitwirkung bei medizinischer Diagnostik und Therapie (Abs. 4).
(2) Die Pflegemaßnahmen gemäß Abs. 1 Z 1 umfassen:
1. Mitwirkung beim Pflegeassessment,
2. Beobachtung des Gesundheitszustands,
3. Durchführung der ihnen entsprechend ihrem Qualifikationsprofil von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege übertragenen Pflegemaßnahmen,
4. Anleitung und Unterweisung von Auszubildenden der Pflegeassistenzberufe.
Die Durchführung von Pflegemaßnahmen darf nur nach Anordnung von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege erfolgen.
(3) Das Handeln in Notfällen gemäß Abs. 1 Z 2 umfasst:
1. Erkennen und Einschätzen von Notfällen und Setzen entsprechender Maßnahmen und
2. eigenverantwortliche
Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen,
solange und soweit ein Arzt nicht zur Verfügung steht, insbesondere
a) Herzdruckmassage und Beatmung mit einfachen Beatmungshilfen,
b) Durchführung der Defibrillation mit halbautomatischen Geräten oder Geräten im halbautomatischen Modus sowie
c) Verabreichung von Sauerstoff;
die Verständigung eines Arztes ist unverzüglich zu veranlassen.
(4) Die Mitwirkung bei medizinischer Diagnostik und Therapie gemäß Abs. 1 Z 3 umfasst:
1. Verabreichung
von lokal, transdermal sowie über Gastrointestinal-
und/oder Respirationstrakt zu verabreichenden Arzneimitteln,
2. Durchführung von Mikro- und Einmalklistieren,
3. Legen und Entfernen von transnasalen und transoralen Magensonden sowie Durchführung von Sondenernährung bei liegenden Magensonden,
4. Setzen und Entfernen von transurethralen Kathetern, ausgenommen bei Kindern,
5. Erhebung und Überwachung von medizinischen Basisdaten (Puls, Blutdruck, Atmung, Temperatur, Bewusstseinslage, Gewicht, Größe, Ausscheidungen),
6. standardisierte Blut-, Harn- und Stuhluntersuchungen sowie Blutentnahme aus der Kapillare im Rahmen der patientennahen Labordiagnostik und Durchführung von Schnelltestverfahren (Point-of-Care-Tests),
7. Durchführung standardisierter diagnostischer Programme, wie EKG, EEG, BIA, Lungenfunktionstest,
8. Blutentnahme aus der Vene,
9. Legen, Wechsel und Entfernung von subkutanen und periphervenösen Verweilkanülen,
10. Verabreichung von subkutanen Injektionen,
11. Verabreichung von subkutanen Infusionen und intravenösen Infusionen ohne medikamentösen Wirkstoff zur Hydration bei liegendem periphervenösen Gefäßzugang,
12. Ab- und Anschließen laufender Infusionen ausgenommen Zytostatika und Transfusionen mit Vollblut und/oder Blutbestandteilen, bei liegendem periphervenösen Gefäßzugang, die Aufrechterhaltung dessen Durchgängigkeit sowie gegebenenfalls die Entfernung desselben,
13. Durchführung einfacher Wundversorgung, einschließlich Anlegen von Verbänden, Wickeln und Bandagen, und Assistenz bei der chirurgischen Wundversorgung,
14. Absaugen aus den oberen Atemwegen sowie dem Tracheostoma in stabilen Pflegesituationen,
15. einfache Wärme-, Kälte- und Lichtanwendungen,
16. Anlegen von Miedern, Orthesen und elektrisch betriebenen Bewegungsschienen nach vorgegebener Einstellung.
Im Rahmen der Mitwirkung bei
Diagnostik und Therapie hat die Durchführung
der Tätigkeiten im Einzelfall nach ärztlicher Anordnung zu erfolgen.
Nach Maßgabe des § 15 Abs. 4 Z 2 kann die Anordnung auch durch
Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege
erfolgen.“
52. § 87 Abs. 11 und 12 lautet:
„(11) Personen, denen
die Anerkennung in der Pflegefachassistenz gemäß Abs. 3 an die
Bedingung der Absolvierung einer Eignungsprüfung oder eines Anpassungslehrgangs
geknüpft wurde, sind berechtigt, sich in der Pflegeassistenz in
das Gesundheitsberuferegister eintragen zu lassen und innerhalb von zwei Jahren
ab Eintragung in das Gesundheitsberuferegister die Pflegeassistenz
auszuüben;
diese Frist ist nicht verlängerbar.
(12) Personen, denen die Anerkennung in der Pflegeassistenz gemäß Abs. 3 an die Bedingung der Absolvierung einer Eignungsprüfung oder eines Anpassungslehrgangs geknüpft wurde, sind berechtigt, sich in der Pflegeassistenz in das Gesundheitsberuferegister eintragen zu lassen und innerhalb von zwei Jahren ab Eintragung in das Gesundheitsberuferegister die Pflegeassistenz unter Anleitung und Aufsicht von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege auszuüben; diese Frist ist nicht verlängerbar.“
53. § 89 Abs. 9 und 10 lautet:
„(9) Personen, denen
die Nostrifikation in der Pflegefachassistenz gemäß Abs. 7 an die
Bedingung der Absolvierung einer Ergänzungsausbildung geknüpft wurde,
sind berechtigt, sich in der Pflegeassistenz in das Gesundheitsberuferegister
eintragen zu lassen und innerhalb von zwei Jahre ab Eintragung in das
Gesundheitsberuferegister die Pflegeassistenz auszuüben; diese Frist
ist nicht verlängerbar.
(10) Personen, denen die Nostrifikation in der Pflegeassistenz gemäß Abs. 7 an die Bedingung der Absolvierung einer Ergänzungsausbildung geknüpft wurde, sind berechtigt, sich in der Pflegeassistenz in das Gesundheitsberuferegister eintragen zu
lassen und
innerhalb von zwei Jahren ab Eintragung in das Gesundheitsberuferegister die
Pflegeassistenz unter Anleitung und Aufsicht von Angehörigen des gehobenen
Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege auszuüben; diese Frist
ist
nicht verlängerbar.“
54. Nach § 116b wird folgender § 116c samt Überschrift eingefügt:
„Übergangsbestimmung – Sonderausbildungen
§ 116c. (1) Sonderausbildungen gemäß
§§ 65 ff. in der Fassung vor der Novelle
BGBl. I Nr. xxx/2024 können nach diesen Bestimmungen bis längstens
31. Dezember 2032 begonnen und nach diesen Bestimmungen durchgeführt und
abgeschlossen werden.
(2) Diplome über eine Sonderausbildung gemäß §§ 66 bis 70 in der Fassung vor der Novelle BGBl. I Nr. xxx/2024 gelten als Höherqualifizierung für die entsprechende setting- oder zielgruppenspezifische Spezialisierung gemäß § 65b in der Fassung BGBl. I Nr. xxx/2024.“
55. Dem § 117 werden folgende Abs. 42 bis 44 angefügt:
„(42) Der Eintrag zu § 65a im
Inhaltsverzeichnis sowie § 3a Abs. 3, § 5 Abs. 3, § 15,
§ 28 Abs. 1 bis 6, § 28a Abs. 7, § 31 Abs. 1 und 1a, § 65a
samt Überschrift,
§ 83 Abs. 2 und 4, § 83a, § 87 Abs. 11 und 12 und § 89 Abs.
9 und 10 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2024 treten mit dem
der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(43) Die Einträge zu § 15b, § 20, §
22, § 22a, zum 5. Abschnitt des 2. Hauptstücks, zu § 65b und
§ 116c im Inhaltsverzeichnis sowie § 13 Z 4, § 15b samt
Überschrift,
§ 17 Abs. 2, 3 und 3a, die Überschrift zu § 20, § 20 Abs.
1a, die Überschrift zu § 22,
§ 22 Abs. 1, die Überschrift zu § 22a, § 22a Abs. 2 und 3,
§ 30 Abs. 1, die Überschrift des 5. Abschnitts des 2. Hauptstücks,
§ 65b samt Überschrift und § 116c samt Überschrift in der
Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2024 treten mit
1. September 2025 in Kraft; gleichzeitig treten die Einträge zu
§§ 22c und § 70a im
Inhaltsverzeichnis sowie die §§
22c und 70a samt Überschriften außer Kraft. Verordnungen
gemäß § 65b Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes
BGBl. I Nr. xxx/2024 können bereits ab dem der Kundmachung des BGBl. I
Nr. xxx/2024 folgenden Tag erlassen werden und treten frühestens mit 1.
September 2025 in Kraft.
(44) § 11 Abs. 2, § 23 Z 2, § 24 Abs. 1,
§ 25 Abs. 1 und § 64 Abs. 7 in der Fassung des Bundesgesetzes
BGBl. I Nr. xxx/2024 treten mit 1. Jänner 2033
in Kraft; gleichzeitig treten die Einträge zu §§ 65, 66 bis 70
und 73 im Inhaltsverzeichnis sowie die §§ 65, 66 bis 70 und 73
samt Überschriften außer Kraft.“«
Begründung
Zu Artikel 1 bis 3 (§ 805 ASVG, § 415 GSVG, § 410 BSVG):
Mit der Verlegung des Zeitpunkts des Inkrafttretens auf den 1. Jänner 2025 wird der notwendigen Vorlaufzeit für die Umsetzung im Bereich des Vollzugs Rechnung getragen.
Zu Artikel 6 (GuKG):
Die vorliegende GuKG-Novelle
enthält weitere Umsetzungsschritte für das am
12. Mai 2022 von der Bundesregierung im Ministerrat beschlossene umfassende Pflegereformpaket.
Ziel auch der vorliegenden Novelle ist eine nachhaltige Verbesserung der
medizinisch-pflegerischen Versorgung und der berufsrechtlichen Rahmenbedingungen
der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe.
Die Umsetzung der zentralen berufs- und ausbildungsrechtlichen Maßnahmen im Rahmen des Pflegereformprozesses seit 2022 erfolgte in einem zeitlichen Stufenprozess.
So wurden berufsrechtliche Maßnahmen
(Kompetenzerweiterungen bzw. Anpassung der Tätigkeitsbereiche der
Pflegeassistenzberufe an die Anforderungen der
Praxis, Entfristung der Pflegeassistenz in Krankenanstalten, Erleichterung von
Nostrifikationen) bereits im Rahmen der GuKG-Novelle BGBl. I Nr. 82/2022,
der GuKG-Novelle 2022, BGBl. I Nr. 128, und der GuKG-Novelle 2023, BGBl. I
Nr. 108, umgesetzt.
Zur Erleichterung der Nostrifikationen wurden durch die
GuKG-Novelle
BGBl. I Nr. 82/2022 sowie die GuKG-Novelle 2023 für Berufsangehörige
eines Gesundheits- und Krankenpflegeberufs mit ausländischem Ausbildungsabschluss schon
während eines Anerkennungs- bzw. Nostrifikationsverfahrens Maßnahmen
in Form einer befristeten Berufsausübungsmöglichkeit in einem niederschwelligeren
Pflegeberuf (PA oder PFA) umgesetzt. Weiters wurde die Nostrifikationsbestimmung
für Pflegeassistenzberufe dahingehend umgestaltet, dass
sich der Bewertungsmaßstab nicht mehr auf einen 1:1-Vergleich der
Ausbildungsinhalte, sondern auf die erforderlichen Kompetenzen ausrichtet.
Mit diesen Maßnahmen soll ein schnellerer und leichterer Berufszugang von
im Ausland ausgebildeten qualifizierten Pflegekräften realisiert
werden.
Weiters sind bereits folgende ausbildungsrechtliche
Maßnahmen im Rahmen
des Pflegereformprozesses umgesetzt worden:
- Für
die Lehrlingsausbildung in den Pflegeassistenzberufen (PA-/PFA-Lehre) wurden
die rechtlichen Grundlagen im Berufsausbildungsgesetz (BAG-Novelle
BGBl. I Nr. 62/2023) und im GuKG gemeinsam
mit dem führend zuständigen Bundesministerium für Arbeit
und Wirtschaft und dem Bundesministerium
für Bildung, Wissenschaft und Forschung vorbereitet und 2023 der
parlamentarischen Behandlung zugeführt. Die Ausbildungsordnungen
für den Lernort
Betrieb sind ebenfalls bereits erlassen und unter BGBl. II Nr. 244/2023 und
BGBl. II Nr. 245/2023 kundgemacht. Als Unterstützung für die Ausbildung in den
Lehrbetrieben ist die Bereitstellung eines Ausbildungshandbuches inklusive
einer Ausbildungsdokumentation für Lehrlinge vorgesehen,
diese ist noch in Erarbeitung. Die Übergangslehrpläne für die
Berufsschulen wurden vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und
Forschung ebenfalls bereits veröffentlicht. Erste
Ausbildungsversuche in der
PA- bzw. PFA-Lehre sind in einigen Bundesländern mit Herbst 2023
bereits gestartet.
- Bezüglich
der Überführung der Schulversuche im berufsbildenden Schulwesen in
das Regelschulwesen wurden mit dem Schulrechtspaket BGBl. I
Nr. 165/2022 die Rechtsgrundlagen für die Einführung neuer
Schulformen, die Höhere Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung
(HLPS) und die Fachschule für Sozialberufe mit
Pflegevorbereitung, geschaffen. Damit wurden die Schulversuche im
berufsbildenden Schulwesen, die eine Qualifikation in
der Pflegeassistenz bzw. Pflegefachassistenz vermitteln, in das Regelschulwesen
überführt. Die erforderliche Lehrpläne wurden ebenfalls bereits
unter
BGBl. II Nr. 150/2023 erlassen.
Durch die vorliegende Novelle werden entscheidende
berufs- und ausbildungsrechtliche Reformmaßnahmen auf den Weg
gebracht, die eine nachhaltige Verbesserung der
medizinisch-pflegerischen Versorgung und der berufsrechtlichen Rahmenbedingungen
der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe bezwecken. Nach
den Reformen der vergangenen Jahre werden weitere zukunftsweisende
Maßnahmen getroffen, die den Pflegesektor langfristig dabei
unterstützen sollen, den aktuellen und künftigen
Herausforderungen zu begegnen. Die Weiterentwicklung
der berufsrechtlichen Handlungsspielräume ermöglicht eine hochwertige
Versorgung und ist ein wichtiger Schritt, die Pflegeberufe nachhaltig zu
attraktiveren.
Die im Herbst 2023 abgeschlossene Evaluierung der GuKG-Novelle 2016, die von
der Gesundheit Österreich GmbH im Auftrag des Gesundheitsministeriums
durchgeführt worden ist, hat eine klare Entscheidungsgrundlage
zugunsten des Auslaufens der Sekundarausbildung für den gehobenen Dienst
für Gesundheits- und Krankenpflege und für die vollständige
Überführung der DGKP-Ausbildung in
den Fachhochschulbereich gebracht. Demzufolge sind mit 1. Jänner 2024 die
Rechtsgrundlagen für die DGKP-Ausbildung auf Sekundarstufe im GuKG
außer Kraft getreten, die bis Ende 2023 noch begonnenen DGKP-Ausbildungen
auf Sekundarstufe laufen daher bis Ende 2026 aus. Somit ist mit Beginn
2024 die Ausbildung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und
Krankenpflege auch in
Österreich – entsprechend der internationalen Entwicklung und den
gestiegenen Anforderungen an diesen zentralen Beruf im Gesundheitswesen –
ausschließlich dem tertiären Bildungssektor zuzuordnen. Diese
Entwicklung ist als unabdingbare
Voraussetzung für das künftige Gefüge innerhalb der drei Gesundheits- und Krankenpflegeberufe zu sehen wie auch als notwendige Voraussetzung für die Weiterentwicklung der Rolle des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege im österreichischen Gesundheits- und Pflegewesen.
Die Ergebnisse der Evaluierung liefern weiters weitere aussagekräftige und evidenzbasierte Grundlagen für zukunftsweisende Maßnahmen für alle drei Pflegeberufe (Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege, Pflegefachassistenz, Pflegeassistenz). Als Schlussfolgerung der Evaluierung ergibt sich, dass eine Weiterentwicklung des GuKG hinsichtlich der berufsrechtlichen Handlungsspielräume wesentlich ist, um langfristig die Grundlagen für eine qualitätsvolle Versorgung zu schaffen und Pflegeberufe als attraktive Berufswahl zu verankern.
Eine Online-Präsentation zu den Ergebnissen der
Evaluierung der GuKG-Novelle 2016 erfolgte seitens der Gesundheit
Österreich GmbH am 8. November 2023. Im Zusammenhang mit der Zielsetzung
nach einer Weiterentwicklung der berufsrechtlichen
Handlungsspielräume der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe hat am
29. November 2023 das Bundesministerium für
Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eine Online-Veranstaltung
zum Thema „Neugestaltung der Kompetenzen der Gesundheits- und
Krankenpflegeberufe“ abgehalten.
Dementsprechend werden nunmehr im Rahmen der vorliegenden Novelle die Kompetenzen der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe neu gestaltet und für den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege, einer akademisierten Berufsgruppe adäquat geregelt.
Auch wird der im Rahmen der
GuKG-Novelle 2016 begonnene erste Schritt
der Neugestaltung der Regelungen hinsichtlich der Spezialisierungen und ihrer
Zuordnung zum tertiären Ausbildungsbereich als logischer Schritt der
Tertiärisierung
der Ausbildung fortgesetzt. Der gesamte Bereich der Spezialisierungen
bzw. Höherqualifizierungen wird damit dem tertiären Bereich
zugeordnet. Dies trägt auch der Schaffung eines einheitlichen
Europäischen Hochschulraums, dem
Bologna-Prozess bzw. der Bologna Architektur, Rechnung. Die eingeräumten
Übergangsfristen für die bestehenden Ausbildungsangebote
für Spezialisierungen,
die bisherigen – teilweise noch auf Sekundarstufe angesiedelten –
Sonderausbildungen, sollen für die betroffenen Einrichtungen
ausreichende Planungs- und Umsetzungszeiträume bieten.
Zielsetzung der in der Novelle vorgesehenen Reformmaßnahmen ist auch, dass diese zeitnah in Umsetzung gebracht werden. In der Folge sollen in einem weiteren nächsten Reformschritt die im Berufsfeld und Ausbildungsbereich der Pflege bereits laufenden Entwicklungen neuer Rollen der diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger:innen, die zukünftig einen wichtigen Beitrag zur gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung leisten können, berufsrechtlich abgebildet werden (z.B. Community Health Nurse, School Nurse, ANP).
Finanzielle Auswirkungen:
Die vorliegende Novelle
beinhaltet weitere berufsrechtliche Maßnahmen, die auf eine nachhaltige
Verbesserung der medizinisch-pflegerischen Versorgung und der berufsrechtlichen
Rahmenbedingungen der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe abzielen und kostenneutral
in Umsetzung gebracht werden können. Es wird
daher von keinen finanziellen Mehraufwendungen für den Bund, die
Länder und die Sozialversicherung ausgegangen.
Verhältnismäßigkeitsprüfung:
Durch die vorgeschlagenen Regelungen wird der Zugang zu
den und die Ausübung der Gesundheits- und
Krankenpflegeberufe gegenüber den bestehenden Regelungen nicht
beschränkt, sondern im Sinne der angestrebten Kompetenzerweiterung
und Öffnung von Vorbehaltsbereichen und des Abbaus berufsrechtlicher
Schranken zwischen und innerhalb der gesetzlich geregelten Gesundheitsberufe erleichtert.
Diese Regelungen fallen somit nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
(EU) 2018/958 und erfordern keine
Verhältnismäßigkeitsprüfung
nach den Bestimmungen des Verhältnismäßigkeitsprüfungs-Gesetzes
(VPG), BGBl. I Nr. 67/2021.
Zu Artikel 6 Z 1, 15, 17 und
55 (Inhaltsverzeichnis, §§ 13, 15b und 117
Abs. 43 GuKG):
In den Jahren 2010 bis 2012
fanden mehrere Arbeitssitzungen zur Frage der Durchführung ärztlicher
Tätigkeiten durch den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege mit dem Schwerpunkt Arzneimittel
und Medizinprodukte
statt. Ziel der Arbeitsgruppen war es, einen den Bedürfnissen der
Praxis entsprechenden Konsens hinsichtlich der Möglichkeit der
Übernahme von Tätigkeiten durch diplomierte
Gesundheits- und Krankenpfleger:innen im Bereich der Anordnung und
Verordnung von Arzneimitteln und Medizinprodukten zu erzielen.
Je nach Handlungsfeld (Krankenanstalten, Pflegeheime, Hauskrankenpflege etc.)
soll diese Ermächtigung durch organisations- und dienstrechtliche Vorgaben
unterschiedlich gehandhabt bzw. ausgeschöpft werden. Die
Verordnungskompetenz der Ärzt:innen soll davon unberührt bleiben.
Das Ergebnis der
Arbeitsgruppen, an der Vertreter:innen des Gesundheitsministeriums, der
Ärzteschaft und der Gesundheits- und Krankenpflege teilnahmen,
waren gemeinsam erarbeitete Konsenspapiere zur Frage, ob und welche
Medizinprodukte und Arzneimittel unter welchen Voraussetzungen auch vom
gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege verordnet bzw.
weiterverordnet und angewendet werden könnten.
Im Rahmen der GuKG-Novelle 2016, BGBl. I Nr. 75/2016, wurde die gesetzliche Grundlage für die Weiterverordnung von ärztlich verordneten Medizinprodukten in bestimmten Bereichen geschaffen. Da sich diese Regelung in der Folge in der Praxis als schwer umsetzbar erwiesen hat, wurde im Rahmen der GuKG-Novelle 2023, BGBl. I Nr. 108/2023, eine mit der Sozialversicherung abgestimmte Erweiterung auf die Möglichkeit der Erstverordnung von bestimmten Medizinprodukten durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen geschaffen, die seit 1. Jänner 2024 durch die entsprechenden sozialversicherungsrechtlichen Begleitmaßnahmen wirksam geworden ist.
Was die Umsetzung der im Konsenspapier zu den
Arzneimitteln festgelegten fachlichen Grundlagen betrifft, so ist
dafür bis dato keine berufsrechtliche Grundlage im GuKG
geschaffen worden. Daher wird im Sinne der durch diese Novelle angestrebten
Erweiterung der Kompetenzen auch dieser Bereich umgesetzt.
Bei den in Frage kommenden Produkten handelt es sich um Arzneimittelgruppen,
die im Rahmen der pflegerischen Versorgung anfallen und nicht sozialversicherungrechtlich
erstattungsfähig sind. Die Entscheidung über die Möglichkeit der
Weiterverordnung erfolgt nach Maßgabe der ärztlichen Anordnung,
die neben
dem Produkt und der Verabreichungsform auch eine allfällige Befristung der
Weiterverordnung bzw. Modalitäten der Rückkoppelung mit dem/der
Arzt/Ärztin enthalten kann. Eine Abänderung der ärztlichen
Verordnung durch den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege
ist nicht zulässig. Die Vorgaben
des Rezeptpflichtgesetzes sind ebenso zu beachten wie die
Qualitätsanforderungen an Arzneimittel entsprechend dem Arzneimittelrecht.
Im Verordnungswege
werden jene Arzneimittel in den genannten drei Bereichen im Rahmen der pflegerischen
Versorgung bestimmt, die vom gehobenen Dienst für Gesundheits-
und Krankenpflege mit oder ohne ärztliche Anordnung (weiter)verordnet und
in der Folge verabreicht werden dürfen. Formalerfordernis für die
Erlassung der Verordnung gemäß Abs. 3 ist die
Anhörung der Berufsvertretungen der Ärzt:innen und der Gesundheits-
und Krankenpflegeberufe sowie der Sozialversicherung. Die Ergebnisse der
Anhörung haben einen hohen Stellenwert und dienen als Grundlage für
die zu erlassende Verordnung.
Zu Artikel 6 Z 2 bis 7, 9, 10, 13, 14, 18 bis 34, 41, 44 bis 48,54 und 55 (Inhaltsverzeichnis, §§ 11, 17, 20, 22, 22a, 22c, 23 bis 25, 30 Abs. 1, 5. Abschnitt des 2. Hauptstücks, § 116c und § 117 Abs. 43 und 44 GuKG):
Bereits im Rahmen der GuKG-Novelle 2016 wurde der erste
Schritt zur Neugestaltung der Regelungen hinsichtlich der Spezialisierungen
gesetzt. Die damals drei neugeschaffenen setting- und zielgruppenspezifischen
Spezialisierungen
wurden bereits ausschließlich dem tertiären Ausbildungsbereich
zugeordnet. Im Rahmen der vorliegenden Novelle wird diese Entwicklung
für alle Spezialisierungen
fortgesetzt. Auch ist die Tertiärisierung
der Spezialisierungen im Sinne des Bologna-Prozesses und der
Bologna-Architektur als logische Folge und als notwendiger
Schritt der erfolgten vollständigen Tertiärisierung der
Grundausbildung erforderlich. Der gesamte Bereich der Spezialisierungen bzw.
Höherqualifizierung wird
somit dem tertiären Bereich zugeordnet (siehe Allgemeiner Teil).
Festzuhalten ist, dass die Notwendigkeit einer ärztlichen Anordnung
für Tätigkeiten im Rahmen von Spezialisierungen
weiterhin bestehen bleibt. Klargestellt wird, dass im Sinne des § 15 Abs.
3 das Berufsbild nicht erweitert wird und jene Maßnahmen,
deren fachgerechte Durchführung einer ärztlichen Qualifikation bzw.
Qualifikation in einem anderen Gesundheitsberuf bedürfen, nicht von
Spezialisierungen erfasst
sind.
Als Grundlage für die Adaptierung und Neugestaltung
der Regelungen betreffend Spezialisierungen werden die fachlichen Vorarbeiten
der Gesundheit
Österreich GmbH (GÖG) herangezogen. Ein Arbeitspapier der Gesundheit
Österreich GmbH „Aktualisierung der Spezialisierungen in der GuK
– Setting‐ und zielgruppenspezifische Spezialisierungen
(ausgenommen OP‐Pflege)“ vom Dezember 2020, das unter
Hinzuziehung externer Expert:innen ausgearbeitet
worden ist, dient hiebei als zentrales Fachkonzept, das in der Folge auch bei
der Ausarbeitung der Durchführungsverordnungen für die
Spezialisierung eine
wertvolle Grundlage bieten wird. Die Spezialisierung OP-Pflege war im
Rahmen dieser Arbeiten aufgrund der parallel laufenden Arbeiten zur
Operationstechnischen Assistenz ausgenommen.
Die GÖG hat weiters im Jahr 2023 im Auftrag des Gesundheitsministeriums fachliche Vorarbeiten zur künftigen tertiären Ausbildungsarchitektur der Spezialisierungen geleistet, die ebenfalls in die Konzeption der vorliegenden Novelle eingeflossen sind.
Aus den fachlichen
Vorarbeiten ergibt sich zunächst für die Adaptierung
der derzeit vorgesehenen Spezialisierungen ein Anpassungsbedarf im Hinblick auf
die Änderung der Bezeichnung und des Anwendungsbereichs der
Spezialisierung „Krankenhaushygiene“ auf die alle Settings
umfassende „Infektionsprävention und
Hygiene“, weiters ergibt sich die Notwendigkeit der Änderung der Spezialisierung „Wundmanagement und Stomaversorgung“ in „Wund-, Stoma- und Kontinenzmanagement“.
Zu der im Rahmen der GuKG-Novelle 2016 neu aufgenommenen Spezialisierung „Psychogeriatrische Pflege“ haben die fachlichen Vorarbeiten gezeigt, dass sich die erarbeiteten Qualifikationsprofile und die notwendigen Kompetenzen der Spezialisierungen „Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege“ und „Psychogeriatrische Pflege“ nicht unterscheiden. Folglich sollten diese nicht als getrennte Spezialisierungen normiert werden, sondern der Bereich Psychogeriatrische Pflege kann vielmehr im Rahmen der Spezialisierungsausbildungen der Psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege durch Schwerpunktsetzungen vermittelt werden.
Weiters wird die Spezialisierung Kinderintensivpflege, die bisher unsystematisch in § 68a GuKG geregelt war, in die §§ 17 und 20 GuKG aufgenommen.
Diesen Änderungen wird auch in der Regelung über die EWR-Anerkennung von Spezialisierungen (§ 30) Rechnung getragen.
Im Sinne einer dynamischen Regelung der setting- und
zielgruppenspezifischen Spezialisierungen, die auch künftigen Bedarfen
gerecht werden soll, wird
im § 17 GuKG von der taxativen Aufzählung der Spezialisierungen
zugunsten einer demonstrativen Aufzählung abgegangen und die
Möglichkeit geschaffen, im Verordnungsweg nach Anhörung der
beruflichen Vertretung der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe und der
Österreichischen Ärztekammer weitere über
die Auflistung hinausgehende setting- und zielgruppenspezifische
Spezialisierungen festzulegen, für die ebenfalls die in § 65b GuKG
festgelegten Vorgaben gelten
werden. So könnten zukünftig weitere Spezialisierungen, z. B. im
Bereich „Cancer Nursing“, „Acute Community Nursing“,
geschaffen werden. Für alle (auch
künftigen) setting- und zielgruppenspezifischen Spezialisierungen werden
insbesondere die zu vermittelnden Qualifikationsprofile, die
Mindestanforderungen
an die Ausbildung und die Zugangsvoraussetzungen in den gesundheitsrechtlichen
Durchführungsbestimmungen festzulegen sein.
Aus den Ergebnissen der
GÖG-Arbeiten im Jahr 2023 zur tertiären Ausbildungsarchitektur
sowie aufgrund der Tertiärisierung des Berufs und der damit verbundenen
Neugestaltung des § 15 GuKG werden nunmehr auch die setting-
und zielgruppenspezifischen Spezialisierungen auf tertiärem Niveau
als Höherqualifizierung von diplomierten Gesundheits- und
Krankenpfleger:innen geregelt.
In § 65b GuKG wird
normiert, dass Spezialisierungsausbildungen für die
setting- und zielgruppenspezifische Höherqualifizierung angeboten werden
müssen. Wie bei der Neugestaltung zu § 15 GuKG ausgeführt, ist
vom Berufs- und Tätigkeitsvorbehalt auch der Bereich der Spezialisierungen
mitumfasst. Die bisher in
§ 17 Abs. 3 vorgesehene Regelung, wonach innerhalb von fünf Jahren
die entsprechende Spezialisierungsausbildung zu absolvieren ist, wird mit der
Maßgabe im neuen Abs. 3a beibehalten, dass dem neu gestalteten § 15
in Verbindung
mit § 65b GuKG Rechnung getragen wird.
Zur Konkretisierung und
Spezifizierung eines qualitätsgesicherten Personaleinsatzes in
Spezialbereichen sind organisationsrechtliche Strukturqualitätskriterien,
z.B. im Österreichischen Strukturplan Gesundheit (ÖSG), zu verankern.
Mit den neuen Regelungen wird auch den Zielsetzungen des Artikel 8 der
Vereinbarung gemäß
Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens
Rechnung getragen (siehe unten zu § 15 GuKG).
Die für die Erlangung
der erforderlichen Qualifikationen von den Hochschulen anzubietenden
Spezialisierungsausbildungen müssen einen Mindestumfang von 60 ECTS-Anrechnungspunkten
aufweisen und können nach den hochschulrechtlichen Möglichkeiten
des Universitätsgesetzes 2002, des Fachhochschulgesetzes und des
Privathochschulgesetzes angeboten und absolviert werden, wobei auch eine
modulare Form denkbar ist. Klargestellt wird,
dass die hochschulrechtlichen Weiterbildungsmöglichkeiten nicht zwingend
einen Bachelorabschluss als Zugangsvoraussetzung
vorsehen, sodass insbesondere
für akademische Lehrgänge der Zugang auch für auf
Sekundarstufe ausgebildete
Personen offenstehen sollte. Bereits derzeit gibt es entsprechende Ausbildungsangebote an allen drei Hochschulsektoren (Fachhochschulen, öffentliche Universitäten, Privatuniversitäten).
Um für die betroffenen
Einrichtungen ausreichende Planungs- und Umsetzungszeiträume zu
ermöglichen und zwischenzeitlich insbesondere
auch den diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger:innen, die die Grundausbildung
an einer Gesundheits- und Krankenpflegeschule absolviert haben,
ein ausreichendes Ausbildungsangebot im Bereich der setting- und
zielgruppenspezifischen Spezialisierungen anbieten zu können, wird im
Rahmen der Übergangs-
und Inkrafttretensbestimmungen geregelt, dass in den nächsten Jahren
Sonderausbildungen nach dem bisherigen Regelungsregime noch parallel zu den
neugestalteten Spezialisierungsausbildungen durchgeführt werden
können.
Erst mit dem Auslaufen der Sonderausbildungen werden daher auch die entsprechenden
Änderungen bzw. der Entfall der Bestimmungen betreffend Sonderausbildungen mit
dieser Legisvakanz wirksam.
Zu Artikel 6 Z 8 und 47 (Inhaltsverzeichnis und § 65a GuKG):
Die Regelung über die Qualifikation für Lehr- und Führungsaufgaben in der Pflege ist einerseits an die für die setting- und zielgruppenspezifischen Spezialisierungen geschaffene Zuordnung als Höherqualifizierung anzupassen und andererseits im Rahmen des seit 20 Jahren bestehenden bewährten Systems weiterzuentwickeln.
Im Gegensatz zu den setting- und zielgruppenspezifischen
Spezialisierungen besteht im Bereich der Ausbildungen für Lehr- und
Führungsaufgaben bereits seit den 1990er-Jahren ein umfassendes
Ausbildungsangebot im Hochschulbereich. Demzufolge wurde bereits damals
eine Gleichhaltung für diesen Bereich rechtlich
verankert und durch die GuKG-Novelle 2005 ein Anerkennungssystem durch den
damaligen GuK-Akkreditierungsbeirat, nunmehr Gesundheits- und
Krankenpflege-Beirat, implementiert. Im Rahmen der GuKG-Novelle 2016 wurde das
zeitnahe Auslaufen der Sonderausbildungen für Lehr- und
Führungsaufgaben
festgelegt, zumal sowohl in quantitativer als aus qualitativer Hinsicht das hochschulische Ausbildungsangebot in diesem Bereich in der Praxis umgesetzt war.
Was die Anerkennung von hochschulischen Ausbildungen als
für Lehr- und Führungsaufgaben in der Gesundheits- und Krankenpflege
qualifizierend betrifft, so hat der Gesundheits- und Krankenpflege-Beirat
kompetenzorientierte Qualifikationsprofile entwickelt und darauf
basierende Prüfungsrichtlinien erarbeitet, die eine transparente,
nachvollziehbare und qualitätsgesicherte Grundlage für die Schaffung
eines entsprechenden Ausbildungsangebots und deren berufsrechtliche Anerkennung
darstellt. Im Sinne der Rechtsklarheit soll dieses bewährte
Prozedere in der gesetzlichen Grundlage des § 65a GuKG rechtlich verankert
werden.
Darüber hinaus ist die Regelung des § 65a GuKG an die jüngsten hochschulrechtlichen Entwicklungen, insbesondere im Bereich der hochschulischen Weiterbildung, anzupassen, um sicherzustellen, dass eine berufsrechtliche Anerkennung den aktuellen breiten hochschulrechtlichen Möglichkeiten eines einschlägigen Studienangebots offen steht.
Zu Artikel 6 Z 11 (§ 3a GuKG):
Im Sinne der Maßnahme 328 des Nationalen
Aktionsplans Behinderung 2022–2030 (NAP-Behinderung II) „Schaffung
von Rechtsklarheit hinsichtlich Delegationsmöglichkeiten an das
Personal in Behinderteneinrichtungen sowie Überprüfung der
Einschränkung betreffend Gruppengröße gemäß
GuKG“ soll die derzeit in
§ 3a Abs. 3 GuKG normierte starre Festlegung einer Gruppengröße
von 12 betreuten Menschen im Behinderteneinrichtungen für die
Möglichkeit der Durchführung
von unterstützenden Tätigkeiten der Basisversorgung durch die
betreuenden Berufsangehörigen im Behindertenbereich zugunsten einer
flexibleren Regelung
(„in einer kleinen Gruppe“) geändert werden. Dabei soll
jedenfalls das von dieser Regelung erfasste Setting der Betreuung von
Menschen mit Behinderung in
kleinen Gruppen, wie dies ohnehin im Sinne einer anzustrebenden
Deinstitutionalisierung Standard sein sollte, weiterhin bestehen bleiben.
Als Maßstab dieser
kleinen Gruppen sollte entsprechend der bisherigen Regelung eine
Gruppengröße von
ca. 12 Personen herangezogen werden, die in
Einzelfällen unter Wahrung
der Qualitätssicherung und der Zielrichtung dieser Regelung
geringfügig (maximal
15 Personen) überschritten werden könnte.
Zur Auslegung der unterstützenden Tätigkeiten
bei der Basisversorgung (UBV) im Sinne des § 3a GuKG wird
auf die einschlägigen Informationen des für das Gesundheitswesen
zuständigen Bundesministeriums betreffend „Abgrenzung von Laientätigkeiten
und Vorbehaltstätigkeiten der Pflege und Medizin“ vom 2.3.2011,
BMG-92251/0013-II/A/2/2011, sowie „Durchführung pflegerischer Tätigkeiten
im Behindertenbereich“ vom 21.12.2016, BMGF-92251/0095-II/A/2/2016,
hingewiesen. In diesem Sinne liegt die Grenze der Laientätigkeit
dort, wo medizinisches bzw. pflegerisches Fachwissen Voraussetzung für die
fachgerechte Durchführung der Tätigkeit ist bzw. auf Grund
dieses Fachwissens
Selbst- und Fremdgefährdung vermieden werden kann.
Zu Artikel 6 Z 12 (§ 5 GuKG):
Derzeit steht aufgrund des § 5 Abs. 3 GuKG den
Patient:innen und Klient:innen die Möglichkeit der Herstellung einer Kopie
der Pflegedokumentation „gegen Kostenersatz“ zu. Der vorgesehene
Kostenersatz steht im Widerspruch zu Artikel 15 DSGVO, wonach der/die
Verantwortliche eine Kopie der personenbezogenen
Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung stellt und
für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, ein
angemessenes Entgelt verlangen kann. Es
erfolgt daher eine Anpassung an die unionsrechtliche Vorgabe.
Zu Artikel 6 Z 16 (§ 15 GuKG):
Entsprechend den Ausführungen im Allgemeinen Teil
zur Weiterentwicklung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und
Krankenpflege werden im Rahmen
dieser Novelle dessen Kompetenzen neu gestaltet und einer akademisierten Berufsgruppe
adäquat geregelt. Dabei wird insbesondere auch folgenden Vorgaben Rechnung
getragen:
GuKG-Evaluierung:
Wesentlichen Ergebnisse der Evaluierung und davon abgeleiteten Empfehlungen in Hinblick auf die Weiterentwicklung des Berufsrechts sind:
- vollständige Tertiärisierung der DGKP-Ausbildung;
- Weiterentwicklung der professionellen Handlungsspielräume;
- weitere Professionalisierung;
- Schaffung neuer Rollen für den gehobenen Dienst in allen Settings;
- kritische Prüfung der Vorbehaltstätigkeiten;
- Stärkung der interprofessionellen und interdisziplinären Zusammenarbeit.
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens:
Die am 13.12.2023 vom Nationalrat beschlossene
Regierungsvorlage dieser Vereinbarung, BlgNR 2317 27. GP, sieht in Artikel 8
hinsichtlich des Gesundheitspersonals u.a. vor, berufsrechtliche
Regelungen an geänderte Anforderungen
mit dem Ziel der Versorgungswirksamkeit anzupassen, und zwar mit folgenden
Zielen:
- flexiblere und erweiterte Formen der Arbeitsteilung und Delegation von Aufgaben zwischen ärztlichen und anderen Gesundheitsberufen;
- multiprofessionelle, teambasierte und interdisziplinäre Zusammenarbeitsformen;
- Öffnung
der Vorbehaltsbereiche zwischen und innerhalb der
Gesundheitsberufe;
- verstärkte Kompetenzorientierung unter Berücksichtigung der erworbenen Ausbildungen und Spezialisierungen;
- Verbesserung der inter- und intraprofessionellen Zusammenarbeit.
Forderungen der Länder:
Im Rahmen der
Landesgesundheitsreferent:innen- und Landessozialreferent:innenkonferenz wurden
in den letzten Jahren Forderungen zu Kompetenzerweiterungen der Gesundheits-
und Krankenpflegeberufe an
den Bund herangetragen, die im Rahmen der jüngsten GuKG-Novellen zum Teil
bereits umgesetzt wurden. Hinsichtlich des gehobenen Dienstes war die
Umsetzung einiger Forderungen bis zur Entscheidung über die
vollständige Tertiärisierung der Ausbildung noch nicht
möglich, diese betreffen insbesondere
Fragen der Entscheidung hinsichtlich medizinisch-diagnostischer Maßnahmen
und der Weiterverweisung von Patient:innen insbesondere an andere gehobene
nicht-ärztliche Gesundheitsberufe.
Bei der Neugestaltung der
Kompetenzen des gehobenen Dienstes waren die derzeit geltenden
berufsrechtlichen Regelungen hinsichtlich der Kompatibilität mit
den o.a. Zielvorgaben zu analysieren und ein Änderungsbedarf mit folgenden
Ergebnissen zu prüfen.
Berufsbild (§ 12 GuKG):
Mit der GuKG-Novelle 2016
wurde ein neues zukunftsweisendes Berufsbild
für den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege
geschaffen, das eine geeignete Grundlage für die professionellen
Handlungsspielräume dieses Berufs bildet.
Pflegerische Kernkompetenzen (§ 14 GuKG):
Diese wurden bereits durch die Stammfassung des GuKG im Jahr 1997 kompetenzorientiert gestaltet und durch die GuKG-Novelle 2016 zukunftsweisend weiterentwickelt.
Kompetenzen im multiprofessionellen Versorgungsteam (§ 16 GuKG):
Diese wurden erstmalig in einem Berufsgesetz im
Gesundheitsbereich bereits in der Stammfassung des GuKG im Jahr 1997 geregelt
und ebenfalls durch die
GuKG-Novelle 2016 weiterentwickelt.
(Weiter)Verordnung von Medizinprodukten (§ 15a GuKG):
Durch die GuKG-Novelle 2016
wurde die Ermächtigung zur Weiterverordnung von Medizinprodukten in
bestimmten Bereichen berufsrechtlich geschaffen und
durch die GuKG-Novelle 2023 auf die Erstverordnung erweitert und gleichzeitig
umsetzbare sozialversicherungsrechtliche Regelungen geschaffen, diese
sind seit 1.1.2024 wirksam.
Kompetenzen in der medizinischen Diagnostik und Therapie (§ 15 GuKG):
Die derzeitige Regelung
zeigt sich in folgenden Punkten als nicht
ausreichend zukunftsorientiert bzw. den o.a. Zielvorgaben noch nicht Rechnung
tragend:
- Der
derzeitige § 15 GuKG regelt die Kompetenzen der medizinischen
Diagnostik und Therapie tätigkeitsorientiert, durch die umfangreiche
demonstrative Aufzählung ergibt sich eine Kleinteiligkeit und
Kasuistik, die der neuen
Rolle des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege
nicht Rechnung trägt.
- Es besteht Rechtsunsicherheit in Bezug auf nicht vom demonstrativen Katalog erfasste Tätigkeiten bzw. Maßnahmen.
- Die derzeitige Regelung bringt Rechtsunsicherheit hinsichtlich des möglichen Umfangs der ärztlichen Anordnung.
- Der
berufsrechtliche Grundsatz der schriftlichen ärztlichen Anordnung, von dem
nur unter den berufsrechtlich definierten Voraussetzungen abgegangen
werden kann, bringt einen hohen bürokratischen Aufwand mit sich, die den
Bedürfnissen der Praxis nicht Rechnung trägt und sowohl beim
ärztlichen
als auch Pflegepersonal unverhältnismäßige Zeitressourcen in
Anspruch nimmt.
Um diesen Problemen im Sinne der o.a. Zielsetzungen zu begegnen, sind die Kompetenzen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege als für
die nunmehr akademisierten Berufsgruppe adäquat unter folgenden Prämissen neu zu regeln:
Die neue Regelung folgt nunmehr auch für die
Kompetenzen der medizinischen Diagnostik und Therapie anstelle der derzeitigen
Tätigkeitsorientierung
einer Kompetenzorientierung, die sich aus den in der Ausbildung in der
Gesundheits- und Krankenpflege vermittelten Kompetenzen (siehe FH-GuK-AV) sowie
in Weiterbildungen und gegebenenfalls im Rahmen von Höherqualifizierungen
erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten ergibt. Damit sind auch die im
Rahmen von Spezialisierungen erworbenen Qualifikationen bereits mitgedacht.
Die derzeitige Kleinteiligkeit des demonstrativen Katalogs soll einer generellen Regelungslösung weichen, die den Handlungsspielraum in der Praxis erweitern kann.
Dieser regulatorische Paradigmenwechsel bedeutet
allerdings nicht, dass damit eine grundlegende Erweiterung der Kompetenzen des
gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege im Bereich der
medizinischen Diagnostik und Therapie verbunden ist. Die Kompetenzen werden
sich in der Praxis zunächst wohl an dem vor dieser Novelle in § 15
Abs. 4 GuKG demonstrativ umschriebenen Katalog orientieren. Die
kompetenzorientierte Umschreibung soll sowohl fachlichen Weiterentwicklungen
als auch der persönlichen Erweiterung der Kompetenzen durch
Höherqualifizierung bzw. Weiterbildungen der Berufsangehörigen
des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege Rechnung tragen.
Die dynamische Regelung soll für die Praxis einen erweiterten Gestaltungsspielraum für den
Einsatz von diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger:innen in den
verschiedenen Settings und Einrichtungen bieten und die individuellen Bildungs-
und Karrierewege sowohl für die Berufsangehörigen als auch für
die Organisation besser nutzbar machen. Dementsprechend erweitern
sich auch die Möglichkeiten für die Organisation und die Rolle
der Pflegedienstleitung, indem die
konkrete Umsetzung der in § 15 GuKG eingeräumten berufsrechtlichen
Ermächtigung in Zusammenspiel mit der ärztlichen Leitung hinsichtlich
Prozedere, Delegation
und Zusammenarbeit einrichtungsspezifisch festgelegt werden kann.
Hinsichtlich der Gewährleistung einer
qualitätsgesicherten Umsetzung der Kompetenzen in der medizinischen
Diagnostik und Therapie ist festzuhalten, dass
ausgehend von der in § 4 Abs. 1 und 2 GuKG festgelegten allgemeinen
Verpflichtung zur lege-artis-Berufsausübung für die Übernahme
und Durchführung von Maßnahmen entscheidend ist, dass der/die
jeweilige Berufsangehörige über die entsprechenden Kompetenzen
verfügt, dies unabhängig, ob diese im Rahmen der Ausbildung, von
Fort- oder Weiterbildungen, von Höherqualifizierungen oder durch
informelles Lernen erworben worden sind. Die Verantwortung der diplomierten
Gesundheits- und Krankenpfleger:in im Hinblick auf den Umfang und die Grenzen
der Übernahme von medizinischen Maßnahmen kann dazu beitragen, die
Verbesserung der Qualität der Versorgung sicherzustellen, und
trägt auch der Professionalisierung des Berufs Rechnung.
Auch wenn die Ziele der o.a. Art. 15a-Vereinbarung
erweiterte Formen der Delegation von Aufgaben zwischen ärztlichen und
anderen Gesundheitsberufen und die Öffnung der Vorbehaltsbereiche zwischen
und innerhalb der Gesundheitsberufe vorsehen, soll weiterhin eine
qualitätsvolle Gesundheitsversorgung durch die jeweils qualifizierten
Berufsgruppen erfolgen. Daher werden in § 15 Abs. 3
GuKG die Grenzen der Delegierbarkeit medizinischer Maßnahmen an den
gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege klargestellt. Auch
wenn die Delegierbarkeit grundsätzlich mit den in der Ausbildung bzw.
Höherqualifizierung erworbenen Kompetenzen positiv definiert ist, ist
angesichts des breiten Aufgaben-
und Einsatzgebietes des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und
Krankenpflege und des Wegfalls der beispielhaften Aufzählung der
delegierbaren
medizinisch-diagnostischen und medizinisch-therapeutischen Tätigkeiten
eine Abgrenzung hinsichtlich nicht delegierbarer Tätigkeiten erforderlich.
In diesem Sinne sollen
weiterhin Maßnahmen, deren fachgerechte Durchführung einer
Qualifikation als Arzt/Ärztin bedarf, wie beispielsweise die medizinische
Anamnese, Diagnose und Aufklärung sowie nicht vom Berufsbild des gehobenen Dienstes
für Gesundheits- und Krankenpflege umfasste medizinische Maßnahmen,
nicht an diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen delegiert
werden können. Ebenso können Maßnahmen, für deren
fachgerechte Durchführung die berufsspezifische Qualifikation in einem
anderen Gesundheitsberuf
(z.B. MTD, Hebammen, Psychotherapeut:innen, klinische Psycholog:innen etc.)
erforderlich ist, nicht an diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen
delegiert werden. Klargestellt wird, dass eine Mitwirkung und Zusammenarbeit
durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen im Rahmen ihrer
Kompetenzen in diesen Bereichen nicht ausgeschlossen wird, sondern sich die
Regelung über
die Grenzen der Delegierbarkeit auf die eigenverantwortliche Durchführung
und damit die Übernahme der gesamten Maßnahme bezieht.
Für eine berufsrechtskonforme Vollziehung des in § 15 GuKG vorgegebenen Handlungsrahmens wirken sowohl der/die delegierende Arzt/Ärztin im Rahmen seiner/ihrer Anordnungsverantwortung als auch der/die durchführende diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:in im Rahmen seiner/ihrer Durchführungsverantwortung, aber auch Einlassungs- und Übernahmsverantwortung mit.
Die ärztliche Anordnung für die medizinische
Diagnostik und Therapie wird im Sinne des § 49 Abs. 3 Ärztegesetz
1998 beibehalten. Hinsichtlich bestimmter standardisierter diagnostischer
Maßnahmen, die zur Vorbereitung des medizinischen Behandlungspfads
oder als Überwachungsmaßnahme einer laufenden bzw.
bereits umgesetzten medizinischen Behandlung durchzuführen sind, wie
beispielsweise Harnstreifentests oder
Blutzuckerkontrolle, ist es bereits derzeit gelebte
Praxis, dass diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen im
Sinne eines reibungslosen Prozedere ohne ausdrückliche vorhergehende
ärztliche Anordnung im Einzelfall tätig werden, sondern in diesen
Fällen eine
generelle Anordnung ausreichend ist. Diese bewährte Vorgehensweise, die
ohne Qualitätsverlust den Behandlungsablauf erleichtert und beschleunigt,
soll
nunmehr auch zur Rechtssicherheit berufsrechtlich abgebildet werden. Diese Regelung
ist als lex specialis zu § 49 Abs. 3 ÄrzteG 1998 anzusehen. Für
die
konkrete Umsetzung dieser Regelung werden entsprechende organisationsrechtliche
Vorgaben festzulegen sein.
Selbstredend sind ärztliche Anordnungen, die in Form
von Standard
Operating Procedures (SOP) erfolgen, weiterhin für alle in Frage kommenden
Delegationsprozesse von medizinisch-diagnostischen und
medizinisch-therapeutischen Maßnahmen grundsätzlich
möglich.
Die Vorgabe der Schriftlichkeit der ärztlichen Anordnung soll im Sinne einer Entbürokratisierung und eines zielgerichteten Ressourceneinsatzes nicht mehr berufsrechtlich normiert werden, wobei darauf hinzuweisen ist, dass die Rechtssicherheit und Nachvollziehbarkeit durch die weiterhin bestehende Dokumentationsverpflichtung sowohl für die Ärzt:innen als auch die Gesundheits- und Krankenpfleger:innen gewährleistet wird. Es wird der Praxis im jeweiligen Setting und in der jeweiligen Einrichtung obliegen, das konkrete organisationsrechtliche Prozedere festzulegen, insbesondere auch im Hinblick auf die Beweissicherung sowie haftungsrechtliche Aspekte.
Die Regelung über Zusammenarbeit mit anderen
nichtärztlichen Gesundheitsberufen im Bereich der medizinischen
Diagnostik und Therapie legt einerseits bereits derzeit die mögliche
Weiterdelegation an Assistenzberufe sowie Auszubildende
und andererseits die Möglichkeit der Weiterverweisung an andere
Gesundheitsberufe für Fallkonstellationen, in denen die weitere Betreuung
der Qualifikation eines anderen gehobenen Gesundheitsberufs bedarf, fest. Bei
der „Weiterempfehlung“ handelt es sich nicht um eine Zu- oder
Überweisung im Sinne der Vorgaben des
ASVG (insbesondere § 135 ASVG), sondern um eine Empfehlung, andere Gesundheitsberufe
zu konsultieren, bzw. eine Information über den weiteren Behandlungspfad.
Die berufsrechtlichen Rahmenbedingungen anderer Gesundheitsberufe (z.B.
MTD), insbesondere die Regelungen betreffend ärztliche Anordnung, ebenso wie die Entscheidungshoheit des/der
Arztes/Ärztin über die medizinisch-diagnostische Behandlung
bleiben selbstredend unberührt
Schließlich wird wie bisher die Weiterdelegation
und Anleitung von Laien
in der medizinischen Diagnostik und Therapie im Rahmen der Personenbetreuung,
der Persönlichen Assistenz sowie hinsichtlich medizinische Laien im Anwendungsbereich des
§ 50a ÄrzteG 1998 geregelt.
Zu Artikel 6 Z 35 bis 39 (§ 28 GuKG):
Aufgrund der nunmehr
vollzogenen vollständigen Überführung der Ausbildung im gehobenen
Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege an die Fachhochschulen
(siehe Allgemeiner Teil) sind die Regelungen über die inländischen
Qualifikationsnachweise anzupassen.
Zu Artikel 6 Z 40, 42, 43,
52 und 53 (§ 28a Abs. 7, § 31 Abs. 1, § 31 Abs. 1a,
§ 87 Abs. 11 und 12 und § 89 Abs. 9 und 10 GuKG):
Durch die GuKG-Novelle BGBl.
I Nr. 82/2022 wurde für im Ausland ausgebildete diplomierte Gesundheits-
und Krankenpfleger:innen und Pflegefachassistent:innen, deren
gleichwertige Ausbildung durch Anerkennungs- bzw. Nostrifikationsbescheid
unter Vorschreibung von Ausgleichsmaßnahmen festgestellt wurde,
die Möglichkeit geschaffen, sich im jeweils niederschwelligeren
Gesundheits- und Krankenpflegeberuf auf zwei Jahre befristet in das
Gesundheitsberuferegister einzutragen und damit in Österreich
tätig zu werden.
Diese Regelung zielt darauf ab, ausländischen Pflegekräfte einen rascheren Zugang zu ihrem Berufsfeld in Österreich zu ermöglichen.
Allerdings hat sich folgender Nachschärfungsbedarf ergeben:
Einerseits fallen nach dem derzeitigen Wortlaut des
§ 28a Abs. 7 GuKG nur Berufsangehörige, denen im Rahmen der
Anerkennung Ausgleichsmaßnahmen vorgeschrieben wurden und die
damit noch nicht die volle Berufsqualifikation in ihrem Beruf erlangt
haben, nicht aber Berufsangehörige der allgemeinen Gesundheits-
und Krankenpflege, die aufgrund der einschlägigen EU-rechtlichen
Regelungen unter die automatische Anerkennung fallen und ohne inhaltliche
Prüfung ihre volle Berufsqualifikation in Österreich erhalten. Diese
Personen erfüllen oftmals noch nicht die für die Eintragung in das
Gesundheitsberuferegister erforderlichen Deutschkenntnisse für den
gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege (empfohlen
Sprachniveau B2) und haben damit noch keinen unmittelbaren Berufszugang
in Österreich. Um auch diesem Personenkreis die Möglichkeit eines
rascheren Berufszugangs in der Pflege zu geben, wird der Anwendungsbereich
der oben angeführten Regelung einer befristeten
Berufsausübung im niederschwelligeren Beruf der Pflegefachassistenz auf
diese Personen erweitert. Klargestellt wird, dass für
die Eintragung in den Pflegeassistenzberufen in das Gesundheitsberuferegister
und damit für die Zulassung zur Berufsausübung in diesen Berufen ein
Sprachniveau B1 in der deutschen Sprache, also ein Niveau
unter dem gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege, empfohlen
ist. Im Rahmen der Berufsausübung als Pflegefachassistenz
kann das für den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege
erforderliche Sprachniveau B2 auf informellem Weg
erlangt werden, was in der Folge eine Eintragung als diplomierte Gesundheits-
und Krankenpfleger:in ermöglichen sollte.
Andererseits führen die in den §§ 28a, 31,
87 und 89 GuKG enthaltenen
Regelungen, wonach die zweijährige Befristung für die Ausübung
im niederschwelligeren Beruf mit Erlassung des Anerkennungs- bzw. Nostrifikationsbescheids
beginnt, dazu, dass sich die Möglichkeit der Berufsausübung im
niederschwelligeren Beruf auf Grund der erforderlichen weiteren Verfahren (wie
Einreisemodalitäten, Ausstellung der Rot-Weiß-Rot-Karte,
Eintragung in das Gesundheitsberuferegister) bis zum tatsächlichen
Arbeitsbeginn in Österreich um einige
Wochen und Monate verkürzen kann. Daher wird festgelegt, dass die
Befristung erst mit Eintragung in das Gesundheitsberuferegister beginnt.
Zu Artikel 6 Z 49 und 50 (§ 83 GuKG):
Was den Tätigkeitsbereich der Pflegeassistenz
betrifft, so besteht für diesen
unter der Prämisse, dass im Rahmen des Ausbildungsumfangs von einem Jahr
keine weiteren Inhalte und Kompetenzen mehr vermittelbar sind und dass
sämtliche Forderungen der Landesgesundheits- und
-sozialreferent:innen durch die letzten GuKG-Novellen bereits umgesetzt wurden,
kein weiterer Handlungsbedarf.
Hinsichtlich der Form der
Anordnung erfolgt eine Anpassung an die für § 15 GuKG vorgesehenen
flexibleren berufsrechtlichen Vorgaben, womit auch die nicht
mehr datenschutzkonforme und den Regelungen des Gesundheitstelematikgesetzes widersprechende Möglichkeit der Übermittlung mittels Telefax wegfällt.
Zu Artikel 6 Z 51 (§ 83a GuKG):
Der durch die GuKG-Novelle
2016 neu geschaffenen Gesundheits- und Krankenpflegeberuf der
Pflegefachassistenz, der in den letzten sieben Jahren sukzessive
bundesweit in allen Settings implementiert wurde und in die Praxis
Eingang gefunden hat, war ursprünglich derart geregelt, dass auf den
Tätigkeitsbereich der Pflegeassistenz unter Hinweis darauf, dass die
Pflegefachassistenz ohne Aufsicht tätig wird, verwiesen und
um einige Tätigkeiten der medizinischen Diagnostik und Therapie erweitert
wird. Aus dieser derzeitigen Regelungslösung ergibt sich
für die Praxis das nicht erwünschte Bild, dass es sich bei der Pflegefachassistenz
um eine erweiterte Pflegeassistenz handelt und nicht um
einen eigenständigen Gesundheits- und Krankenpflegeberuf.
Durch die Neugestaltung des
Tätigkeitsbereichs der Pflegefachassistenz soll nunmehr die
Pflegefachassistenz, die über eine doppelt so lange Ausbildung wie die
Pflegeassistenz und dementsprechend auch über ein umfassenderes
Qualifikationsprofil verfügt, als eigenständiger Pflegeassistenzberuf
dargestellt werden. Durch die
klaren Regelungen, welche pflegerischen Tätigkeiten und Tätigkeiten
der medizinischen Diagnostik und Therapie an die Pflegefachassistenz
angeordnet bzw. weiterdelegiert und von dieser eigenverantwortlich
durchgeführt werden können, wird Rechtsklarheit hinsichtlich der
Einsatzmöglichkeiten der Pflegefachassistenz geschaffen.
Neben der Abgrenzung zur Pflegeassistenz wird
klargestellt, dass dem gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege
weiterhin die Gesamtverantwortung für den Pflegeprozess einschließlich
der Delegation von pflegerischen Tätigkeiten und der Weiterdelegation
von medizinisch-diagnostischen Tätigkeiten
zukommt.
Im Sinne der
Rechtssicherheit der Delegationsmöglichkeiten an die Pflegefachassistenz
wird der Tätigkeitsbereich im Bereich der medizinischen Diagnostik und
Therapie weiterhin durch taxative Aufzählung geregelt. Diese umfasst den
bereits durch die GuKG-Novellen 2022 und 2023 erweiterten Katalog,
einschließlich
der Verabreichung von subkutanen Injektionen und Infusionen, sowie hinsichtlich
der von den Länderforderungen noch nicht umgesetzten Maßnahmen
zusätzlich
folgende weitere Tätigkeiten, für die aus fachlicher Sicht und auch
im Rahmen der Stakeholder-Konferenz am 29.11.2023 weitgehendes Einvernehmen
erzielt
werden konnte:
- Assistenz bei der chirurgischen Wundversorgung;
- Verabreichung von periphervenösen Infusionen ohne medikamentösen Wirkstoff zur Hydration.
Hinsichtlich der
Verabreichung von Infusionen mit medikamentösen Wirkstoffen durch
Pflegefachassistent:innen bestehen aus fachlicher Sicht gravierende
Bedenken aus Patientenschutz- und Qualitätssicherungsgründen, zumal
diese im Vergleich zur oralen und subkutanen Gabe ein erheblich erhöhtes
Risikopotential im Hinblick auf Komplikationen und Reaktionen
birgt. Allerdings wird eine entsprechendes zukünftiges Tätigwerden
von Pflegefachassistent:innen auch
bei diesen Maßnahmen zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung
insbesondere von Trägerseite gefordert. Um auch dieses Thema fachlich
vertretbar
und qualitätsgesichert in Umsetzung bringen zu können, ist daher in
Aussicht genommen, dazu eine Arbeitsgruppe einzurichten, an der
insbesondere der
ÖGKV und die ÖÄK sowie die Länder und
Trägerorganisationen mitwirken und deren Ergebnisse rechtlich implementiert
werden sollen.
Hinsichtlich der Form der
Anordnung erfolgt eine Anpassung an die für
§ 15 GuKG vorgesehenen flexibleren berufsrechtlichen Vorgaben, womit auch
die nicht mehr datenschutzkonforme und den Regelungen des Gesundheitstelematikgesetzes
widersprechende Möglichkeit der Übermittlung mittels Telefax wegfällt.
Zu Artikel 6 Z 55 (§ 117 GuKG):
Die von dieser Novelle umfassten Regelungen sollen stufenweise wirksam werden:
Abs. 42: Jene Regelungen, die ohne Legisvakanz umgesetzt werden können, insbesondere die Neugestaltung der Kompetenzen und die weiteren Erleichterungen für ausländische Pflegekräfte, sollen bereits mit Kundmachung wirksam werden.
Abs. 43: Jene Regelungen, die noch weiterer
Umsetzungsschritte bedürfen,
wie die Implementierung der (Weiter)Verordnung bestimmter Arzneimittel durch
diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen sowie der neuen Regelungen
für Spezialisierungen, die noch die Erlassung von
Durchführungsbestimmungen im Verordnungsweg bedürfen, sollen mit
einer einjährigen Legisvakanz mit 1.9.2025 in Kraft gesetzt werden.
Abs. 44: Mit dem Auslaufen der Sonderausbildungen, die noch parallel zu den neugestalteten Spezialisierungsausbildungen bis Ende 2032 durchgeführt werden können, werden die entsprechenden Änderungen bzw. der Entfall der entsprechenden Bestimmungen betreffend Sonderausbildungen mit 1.1.2033 wirksam.
*****
Präsidentin
Doris Bures: Dieser
Abänderungsantrag scheint in den Grundzügen erläutert worden zu
sein. Er wird aufgrund des Umfangs verteilt, allerdings
hängt er noch in der Druckerei. Ich hoffe, meine sehr geehrten
Damen und Herren Abgeordnete, wir werden ihn in Bälde auch verteilen
können.
Nun gelangen Sie, Frau Abgeordnete Fiona Fiedler, zu Wort. Bitte.
Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr
Minister! (Die Begrüßung auch in Gebärdensprache
ausführend:) Liebe
gehörlose Menschen! Mittlerweile stellt sich ja die Frage, ob diese
Regierung am Schluss sagen wird, dass sie eine Pflegereform
gemacht hat, oder ob sie
die jährlichen Minischritte als drei Pflegereformen verkaufen wird, wobei
die heutigen Teile zumindest auf der Webseite nicht als eigene angegeben sind.
Das heißt, man hat vielleicht erkannt, dass man den Job einfach machen
kann,
ohne dass man dafür großartiges Marketing braucht.
Die Pressekonferenz dazu haben Sie ja gemacht. Die Frage ist nur, wie Sie glauben, dass man Politik macht. Immerhin haben wir diese 15 Seiten Gesetzestext mit signifikanten Änderungen nur als Gespenst irgendwo herumgeistern gesehen, und keiner wusste, wann und wie und ob diese Änderungen beschlossen werden sollen – bis gestern 22.15 Uhr.
Das ist aber nicht nur
schlechter Politikstil, sondern Sie zeigen damit den Pflegekräften, dass die dringend nötigen
Reformen für die Weiterentwicklung
von Berufsprofilen und Kompetenzen und von Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen
für Sie lediglich ein Faustpfand in den Koalitionsdiskussionen
sind. Dabei haben gerade die vergangenen Jahre zeigen müssen, dass Weiterentwicklung
im Gesundheitssystem dringend notwendig ist, eine gute Faktenbasis braucht und
dass das System und vor allem das Personal da eine gewisse Planungssicherheit bräuchten – zur
Attraktivierung ihrer Berufsbilder, um Nachwuchs zu
bekommen, damit Ausbildungen angepasst werden können
und damit die sogenannten Erleichterungen bei Nostrifikationen
auch in der Realität ankommen.
Nein, wir haben von
Pflegekräften aus dem Ausland Geschichten
gehört, wonach sie monatelang auf ihre Arbeitsgenehmigung warten
müssen – nicht zu vergessen, dass wir erst am Montag vom
EU-Rechnungshof
gerügt wurden, weil wir genau bei der Anerkennung von
Berufsabschlüssen in der Pflege im EU-Vergleich Gold Plating
betreiben – als ob wir uns
das aufgrund unserer Situation mit dem Personalmangel leisten könnten.
Herr Minister, ich verstehe Ihre Bemühungen, aber das
ist bei Gott
nicht genug. – (Den Dank auch in Gebärdensprache
ausführend:) Danke. (Beifall bei den NEOS.)
12.34
Präsidentin
Doris Bures: Nun gelangt Herr
Abgeordneter Gerhard Kaniak
zu Wort. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak
(FPÖ): Frau Präsident! Meine
sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich hätten wir hier durchaus
vernünftige Verbesserungen im Bereich der verschiedenen
Sozialversicherungsgesetze zu debattieren, aber die ganze Debatte ist
hinfällig geworden, weil wir
kurzfristig und, wie Sie gerade von der Frau Präsidentin gehört
haben, noch nicht einmal fertig ausgedruckt, einen circa 40-seitigen
Abänderungsantrag
inklusive Begründung zu einem anderen Thema bekommen haben, der hier auf
einmal wieder mitbeschlossen werden soll.
Sehr geehrte Damen und Herren
Zuhörer, wenn Sie ein bisschen die
Debatten zu den letzten Tagesordnungspunkten verfolgt haben: Das ist ein
Vorgehen, das bei dieser Bundesregierung System hat. Permanent
werden in letzter Sekunde – nicht einmal vom Ministerium selber,
sondern unter Vorschieben von Abgeordneten der
Regierungsfraktionen – umfangreichste Abänderungsanträge
eingebracht, die man nicht einmal durchlesen kann, bevor sie dem Hohen Haus zur
Beschlussfassung vorgelegt werden. – Das ist ein Vorgehen, das
derartig undemokratisch und unparlamentarisch ist,
dass es eine Schande ist! (Beifall bei FPÖ und SPÖ.)
Wissen Sie, das Schlimme ist: Inhaltlich könnte man
über die Dinge – so wie jetzt über die vorliegende
Kompetenzerweiterung für die Pflegeberufe – ja
durchaus diskutieren. Da sind vernünftige Ansätze dabei, die wir in
dem einen oder anderen Punkt unterstützen würden, die aber leider
Gottes aufgrund der Art und Weise, wie sie eingebracht werden,
aufgrund der fehlenden Begutachtung, aufgrund der fehlenden
Folgenabschätzungen einfach
nicht mitgetragen werden können. Sie erweisen damit dem Parlamentarismus
und auch den Berufsgruppen einen Bärendienst, Herr Minister. Lassen
Sie sich das gesagt sein: Dieses Vorgehen ist inakzeptabel!
Wenn ich schon bei Ihrem
Vorgehen generell bin, erlauben Sie mir auch noch einen Rückblick auf den letzten Tagesordnungspunkt: Die Art und
Weise,
wie Sie sich hier hinstellen und Fakenews über die Position der
Freiheitlichen Partei verbreiten (die Abgeordneten Götze und Weratschnig:
Welche
Fakenews?) – auch das ist eines Ministers unwürdig, und,
ganz ehrlich gesprochen, so einen Minister brauchen wir in Zukunft nicht
mehr. Sie disqualifizieren sich selber. (Beifall bei der
FPÖ.)
Wenn Sie sich einmal in den Spiegel schauen, wenn Sie sich
anschauen, wie nicht nur Ihr Vorgehen in der Legislative, Ihr Vorgehen hier
gegenüber dem
Parlament und gegenüber der FPÖ im Speziellen ist, wenn Sie sich auch
noch anschauen, welch unglaubliche Fülle an Verordnungsermächtigungen
unter Ihre Ägide und unter jene Ihrer beiden Vorgänger, den beiden
anderen grünen Gesundheitsministern – vom Epidemiegesetz
über das Berufskompetenzengesetz bis zum Gesundheitstelematikgesetz
und, und, und –, fällt, das heißt, was Sie sich hier an
Verordnungsermächtigungen eingeräumt
haben, dann stellen Sie sich die Frage, ob Sie hier ein demokratisches System
und eine demokratische Kontrolle durch das Parlament überhaupt noch
haben wollen oder ob Sie lieber ein autoritäres System haben
wollen! (Beifall bei der FPÖ.)
12.36
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Alois Stöger, Sie gelangen zu Wort. Bitte.
Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ich möchte darum bitten, Frau Präsidentin, dass man in der nächsten Präsidiale diese Vorgangsweise, wie wir hier verhandeln, bespricht. Ich habe jetzt gerade, während der Vorredner gesprochen hat, den Text bekommen, über den wir abstimmen sollen. – Das ist unmöglich, das ist unmöglich! (Beifall bei SPÖ, FPÖ und NEOS.) Ich würde bitten, dass man das in der Präsi-
diale zum Thema macht, das ist nicht die Vorgehensweise, die einem Parlamentarismus entspricht. Möglicherweise ist es rechtmäßig, aber das kann man so nicht lassen.
Ich wollte zum
8. Tagesordnungspunkt reden, denn da wird wieder
etwas gemacht, das ganz schwierig ist, nämlich: Wenn ein
Sozialversicherungsträger einen neuen Bau macht oder etwas renovieren
will, dann war es
bisher üblich, dass ein Sozialversicherungsträger einen Beschluss im
Vorstand, im Verwaltungsrat braucht. Im Verwaltungsrat sitzt ein Mitarbeiter
des Ministeriums als Aufsichtsbehörde dabei, das heißt, das
Ministerium weiß, was man da tun will. Wenn man einen Bau macht, dann
wird das auch noch
im Dachverband beschlossen. Da sitzt dann nicht nur der zuständige
Minister, da sitzt auch das Finanzministerium dabei, und auch das
Finanzministerium
weiß, was da beschlossen wird, und alle kennen das.
Jetzt macht man es noch einmal schwieriger: Wenn die das dann alle wissen, braucht es noch einmal die Zustimmung des Finanzministers zu allen Baumaßnahmen in der Sozialversicherung. (Abg. Loacker: Da kann der ... etwas verdienen!)
In dem Feld bin ich Profi: Ich
habe 2006 einen Bau in einem Rehabilitationszentrum machen wollen, und da
haben die Behörden einfach nichts getan. Und
wenn man nichts tut, dann wird das Haus irgendwann einmal alt und
dann kann man keine Leistung mehr anbieten. Genau so beginnt
schleichende Privatisierung, weil die anderen die Häuser ohne zu fragen
bauen und der Finanzminister immer Nein sagt – und irgendwann, meine
sehr verehrten Damen und Herren, haben Sie nicht mehr die Leistung, die Sie
brauchen.
Deswegen werden wir dieser Veränderung, dieser Regelung, die nur Bürokratie bringt und die verfassungswidrig ist – weil wir eigentlich zu Sparsamkeit aufgefordert sind –, keinesfalls zustimmen. Das ist eine schleichende Privatisierung, wie ihr es bei der Vamed auch gemacht habt. (Beifall bei der SPÖ.)
12.39
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ernst Gödl. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Ernst Gödl
(ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr
geehrter
Herr Minister! Meine geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Bevor ich
zum Tagesordnungspunkt spreche, darf ich eine Besuchergruppe begrüßen – von
mir aus gesehen rechts oben –: den Seniorenbund Lannach aus der
Weststeiermark mit Obmann Erich Lang. – Herzlich willkommen im
Hohen Haus, schön, dass Sie uns besuchen! (Beifall bei ÖVP
und SPÖ sowie bei Abgeordneten von FPÖ und Grünen.)
Die Punkte 7 und 8
beinhalten ja verschiedene Themenbereiche. Ich
möchte mich nur auf den Bereich der Pflege beziehen.
Es geht uns wahrscheinlich allen
gleich, wir alle wollen Dinge verbessern. Tatsächlich hat diese
Bundesregierung in dieser Legislaturperiode einige Reformpakete auf den Weg
gebracht. Auch jetzt machen wir wieder
weitere Schritte vorwärts.
Ich denke, da geht es jedem gleich, viele von euch sind auch ab und zu in Pflegeheimen unterwegs, um sich Eindrücke zu verschaffen, um mit den Betroffenen zu sprechen. Es stimmt, die Wahrnehmung ist, dass in vielen Bereichen Personalmangel vorherrscht.
Das Interessante dabei
ist – wenn man sich die Pflegedienstleistungsstatistik zu Gemüte führt und die verschiedenen
Kennzahlen betrachtet, dann erkennt
man es ganz klar –: Es arbeiten so viele Menschen in der
Pflege wie noch nie zuvor. Es sind in Österreich so viele Menschen in
Betreuung – über Pflegedienste, über
stationäre Dienste – wie noch nie zuvor. Wir hatten zum
Beispiel im Jahr 2017 67 000 in Pflege und Betreuung Beschäftigte,
2022, fünf
Jahre später, waren es 71 000 Menschen.
Auch die Ausgaben von Bund,
Ländern und Gemeinden sind in dem gleichen Zeitraum um 42 Prozent
gestiegen. Das heißt, wir haben sehr wohl sehr
viel in die Pflege investiert und trotzdem gibt es in vielen Bereichen
einen Mangel und man sieht, dass wir noch einige weitere Dinge verbessern
müssen.
Genau das ist auch das Ziel,
das wir mit diesen Novellen verfolgen.
Wir werden jetzt – es wurde vor allem von meiner Kollegin Bedrana
Ribo schon angesprochen – in einigen Bereichen nachschärfen,
etwa beim Angehörigenbonus; dieser soll ab dem kommenden Jahr auch
valorisiert werden.
Auch bei der Nostrifizierung soll – das ist übrigens auch in diesem Abänderungsantrag, und da bitte ich um Verständnis und auch um Nachsicht der Kolleginnen und Kollegen von den Oppositionsparteien (Abg. Belakowitsch: Nein!) – einiges verbessert werden, damit diese leichter vonstattengeht.
Ich denke, es ist unser gemeinsames Ziel, die Bedingungen, gerade für das Pflegepersonal und auch für die Rekrutierung von neuem Pflegepersonal, zu verbessern. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)
Schlussendlich das
Pflegestipendium: Wir haben das im Jahr 2022 eingeführt –
ich glaube, es war sogar ein weitreichender gemeinsamer Beschluss aller
Fraktionen –, und dieses Pflegestipendium wirkt. Es sind über
7 000 Menschen in Österreich derzeit im Wege des
Pflegestipendiums in Ausbildung. Nun erweitern wir den Kreis der
Anspruchsberechtigten eben auf jene, die in Zukunft auf der Fachhochschule eine
Ausbildung für den gehobenen Dienst machen.
Das soll eine zusätzliche Motivation sein, in die Pflege umzusteigen.
Am Ende des Tages wird die Pflege nur funktionieren, wenn
wir in allen Bereichen Reformen vorantreiben. Da darf ich auch besonders
auf die Steiermark verweisen. In der letzten Landtagssitzung, am
Dienstag, hat die Steiermark, der Steirische Landtag, mit den Stimmen der
Regierungsparteien, ÖVP
und SPÖ, ein umfassendes Reformpaket beschlossen, nämlich das Pflege-
und Betreuungsgesetz, in dem die Übergangspflege normiert wurde, in dem
die Entlastungsdienste normiert werden, in dem die Zuzahlung zur
24-Stunden-
Betreuung geregelt wird, in dem auch die Pflegedrehscheiben gesetzlich verankert werden – ein Bereich, den unsere Frau Juliane Bogner-Strauß als Landesrätin damals eingeführt hat –, das alles wird weiterentwickelt.
Nur so kann es gelingen, die großen Herausforderungen
in der
Pflege zu stemmen. Denn warum gibt es diese Wahrnehmung, dass überall
Mangel herrscht, obwohl mehr denn je investiert wird, obwohl mehr
Personal denn je in der Pflege ist? – Weil sich die Gesellschaft
stark verändert.
Zum einen der demografische Wandel: Viele Menschen werden
zum
Glück immer älter, aber das bedingt auch einen höheren Bedarf an
Pflege. Ein weiterer Punkt in unserer Gesellschaft ist natürlich auch,
dass sich die Strukturen verändern. Die Familienstrukturen verändern
sich, die Haushaltsstrukturen verändern sich, die informelle Pflege
geht etwas zurück
und die formelle Pflege im Wege öffentlicher Unterstützungen wird
immer stärker in Anspruch genommen.
Daher: Die Pflege bleibt
Thema, auch in der nächsten Legislaturperiode.
Wir werden alle an weiteren Reformen arbeiten müssen. Ganz wichtig
also bei diesem Thema: nicht lockerzulassen! Diese Bundesregierung hat
fünf
Jahre lang nicht lockergelassen, sondern Reformen durchgeführt. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Ribo und Weratschnig.)
12.44
Präsidentin
Doris Bures: Nächster Redner: Herr
Abgeordneter Gerald
Loacker. – Bitte.
Abgeordneter
Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter
Herr Bundesminister! Hohes Haus! Kollege Gödl hat von der Pflege
gesprochen, ich spreche von etwas ganz anderem. Das liegt aber daran, dass
diese Bundesregierung im Schlusssprint vor dem Sommer einfach sämtliche
Gesetzesmaterien noch einmal aufmacht und 27 Dinge unter einem
Tagesordnungspunkt besprochen werden müssen.
Dazu gehören auch einige sozialversicherungsrechtliche
Änderungen, die – entschuldigen Sie – ein bisschen
kompliziert sind in der Erklärung und die
den Eindruck vermitteln, wir hätten eh genug Geld, also der Staat ist in
einer komfortablen Situation und Budgetdefizit schreiben wir keines, daher
können wir zur Verteilung der übrigen Gelder schreiten. (Abg. Stöger:
Er will privatisieren! Ist eh immer dasselbe, er will privatisieren!)
Da passiert jetzt Folgendes: Wenn Sie einen Arbeitsunfall
haben und alle Heilungsmaßnahmen nichts nützen und Sie von
diesem Arbeitsunfall einen Folgeschaden davontragen, dann bekommen Sie eine
Unfallrente. Diese bemisst sich an der „Minderung der
Erwerbsfähigkeit“ heißt es im Gesetz. Man sagt
also, wenn Sie einen Arm oder ein Bein verloren haben, dann haben Sie eine um
eine große Prozentzahl herabgesetzte Minderung der Erwerbsfähigkeit.
Dafür bekommen Sie eine Unfallrente aus der Unfallversicherung, die Ihr
Einkommen ersetzen soll, das Sie verlieren, weil Ihre
Erwerbsfähigkeit zurückgesetzt ist.
Mit einem der Gesetze, die heute hier liegen, sagt man: Ja,
wenn Sie in Pension gehen, dann schauen wir das gar nicht mehr an. Dann tun wir
so, als würden Sie diese Unfallrente gar nicht bekommen,
und Sie bekommen
eine Ausgleichszulage drauf, wenn Sie eine niedrige Pension haben. –
Das war aber nie der Plan! Der Plan der Unfallversicherung war ja genau das:
Wenn Sie einen Unfall haben und einen bleibenden gesundheitlichen Schaden, dann
ersetzt Ihnen die Unfallversicherung das Einkommen, das Ihnen
ausfällt, und zwar auch später, in der Pension.
Da kann ich ja nicht so tun, als ob das Geld nicht
fließen würde, denn das ist ja versichert. Und Sie beschließen
hier jetzt mehrheitlich, zu sagen: Nein,
wir tun so, als ob der keine Unfallrente bekäme und wir zahlen ihm noch
eine Ausgleichszulage oben drauf. – Es ist schön, dass die Menschen
Geld bekommen, aber das muss auch jemand bezahlen, und das, was sie bezahlen,
soll bei denen ankommen, die es brauchen. Und das hier ist nicht für die,
die
es brauchen, weil die schon versichert sind.
Beim nächsten Gesetz, Tagesordnungspunkt 8, geht
es auch wieder um viele Besserstellungen im Pensionsrecht – die
Pensionen sind ja kein Problem,
wir können alles bezahlen, wir haben ja Geld genug –, unter
anderem auch um eine Korrektur des Frühstarterbonus. Wenn Sie nicht
wissen, was der Frühstarterbonus ist, kein Problem, das wissen die
wenigsten Menschen, auch wenn sie davon profitieren.
Wenn Sie vor dem 18. Geburtstag aus eigenem Erwerb
Versicherungszeiten haben, dann bekommen Sie pro Monat einen Euro mehr Pension.
(Der
Redner stellt eine Tafel mit der Überschrift
„Frühstarterbonus“ und einem Balkendiagramm auf das
Redner:innenpult.) Das ist nicht viel, aber wie Sie hier an
dem türkisen Balken sehen, ist das in Summe verdammt viel. Sie sehen auf
dieser Grafik alle Pensionsbesserstellungen, die diese Regierung in den letzten
Jahren beschlossen hat, und das beläuft sich jährlich auf über
1,8 Milliarden Euro Mehrkosten (Abg. Schellhorn: Wahnsinn!), nur
durch Besserstellungen über
der Inflationsrate.
Dieser Frühstarterbonus, von dem die meisten Menschen,
die ihn
bekommen, gar nicht wissen, dass es ihn gibt, schlägt im Endausbau mit
600 Millionen Euro jedes Jahr zu Buche.
Erzählen Sie mir doch nicht, dass sich jemand mit
15 Jahren für eine Lehrlingsausbildung entscheidet, weil er dann
mit 65 Jahren einen Frühstarterbonus bekommt! (Abg. Schellhorn:
1 Euro!) Diese Maßnahme ist ein Unfug. Alle,
die das Pensionskonto verstanden haben, wissen auch, dass, wenn jemand
früh ins Berufsleben einsteigt, beispielsweise mit 15 oder mit
16 Jahren, diese Menschen dann einen Vorteil aufgrund der guten
Aufwertungslogik
des Pensionskontos haben.
Die frühen Zeiten rentieren sich besonders. Schauen Sie
auf Ihrem eigenen Pensionskonto nach! Es zahlt sich aus, früh ins
Erwerbsleben einzusteigen,
und dafür müsste man nicht noch einen Frühstarterbonus
draufzahlen, der 600 Millionen Euro im Jahr kostet. Sie geben das Geld der
jungen Leute aus, und
zwar ganz oft für Personengruppen, die es gar nicht brauchen, weil die vom System ohnehin super abgesichert sind. (Beifall bei den NEOS.)
Wir haben in Österreich ein ausgezeichnetes
Sozialsystem. So etwas Tolles, in dieser Ausbaustufe, finden Sie in ganz Europa
nirgends. Das muss man
einmal sagen.
Es ist nicht notwendig, immer noch einmal Geld auf
Personengruppen draufzuhauen, die von diesem System schon sehr gut
versorgt sind (Abg. Schellhorn: Es sind ja Wahlen!),
weil wir auch eine schrumpfende Personengruppe haben, die das alles
finanzieren muss – aber auf die schaut in diesem Haus
leider viel zu selten jemand. (Beifall bei den NEOS.)
12.49
Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Herr Bundesminister Rauch zu Wort gemeldet. – Bitte.
Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Nun doch
wieder zu
einem anderen Thema, nämlich zu den Pflegereformen – es sei
noch kurz ausgeführt, was denn da jetzt doch alles geschehen ist und was
heute noch auf der Tagesordnung steht.
Ja, wir als Bundesregierung haben inzwischen mit drei
Pflegereformpaketen deutliche Verbesserungen geschaffen, weil es
einfach wichtig war, entlang von ein paar Grundsätzen ins Tun zu kommen.
Im Sinne der pflegebedürftigen Menschen, im Sinne der
Pflegekräfte, auch im Sinne der Angehörigen sind da Verbesserungen
auf den Weg gebracht worden: Gehaltserhöhung
von Mitarbeitenden, eine zusätzliche Urlaubswoche ab dem
43. Lebensjahr, der Ausbildungszuschuss, das Pflegestipendium, die
Schaffung des Angehörigenbonus für pflegende Angehörige und
viele Dinge mehr. All das sind Maßnahmen, die wirken, wobei
insbesondere festzuhalten bleibt, dass die Gehaltserhöhungen, hinsichtlich
derer ja moniert worden ist: Das ist ja alles nur
temporär und ist dann
wieder weg!, jetzt im Zuge des Finanzausgleichs
auf Dauer verankert worden sind. (Beifall bei den Grünen.)
Zu den weiteren Maßnahmen, die heute schon kurz
angesprochen worden sind: Ja, die Akademisierung der Pflegeausbildung war und ist
erfolgreich,
wir haben es geschafft, da die Ausbildung zu akademisieren. Ab Herbst findet
die Ausbildung österreichweit auch an Fachhochschulen statt. Und die
Ausweitung des Pflegestipendiums auf diesen Bereich ist eine wichtige Maßnahme,
die wir jetzt setzen, weil aktuell eben nur Auszubildende an Gesundheits- und
Krankenpflegeschulen Anspruch auf ein Pflegestipendium haben, ab September dann
auch Studierende an FHs. Das wird Menschen ermuntern, in diesen Beruf
einzusteigen.
Die Kompetenzstelle für Nostrifikationen ist deshalb wichtig, weil es eine einheitliche Anlaufstelle für die Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse gibt. Wir wissen, dass das notwendig ist, damit da einfach eine Beschleunigung und Vereinfachung stattfindet. Es gibt auch Unterstützung bei Schulungen, und wir erhöhen auch die Förderungen durch den Integrationsfonds für diese Kurse und Prüfungen auf bis zu 2 500 Euro.
Es wird einheitliche Standards für die
Sozialbetreuungsberufe geben, einen schnelleren Zugang zum Beruf, die
Altersgrenze wird einheitlich auf
18 Jahre festgesetzt. Weiters gibt es auch mehr Kompetenzen für
Heimhelfer:innen – auch ein weitreichender Wunsch aus der
Praxis, der an
uns herangetragen worden ist und dem wir jetzt folgen – und die
Entlastung der pflegenden Angehörigen bereits ab dem ersten Tag. Auch das
ist ein
Wunsch von jenen, die in der Praxis tätig sind: dass dieser
Angehörigenbonus ab dem ersten Tag gewährt wird.
Mehr Transparenz bei der Personenbetreuung ist deshalb
wichtig, weil
neben den pflegenden Angehörigen selbstständige
24-Stunden-Betreuer:innen tätig sind – eine tragende
Säule, sage ich dazu, auch in unserem Pflegesystem, die brauchen
wir wie einen Bissen Brot. Mit einer neuen Verordnung
wird es jetzt
verpflichtend, dass Vermittlungsagenturen, die in diesem
Feld tätig sind, mehr Transparenz zu schaffen haben. Das schafft
erstens Rechtssicherheit und zweitens die Vergleichbarkeit bei den Preisgestaltungen. –
Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Smolle.)
12.53
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Rudolf Taschner. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner
(ÖVP): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Hohes Haus! Frau Kollegin Ribo hat gesagt, dass es im Bereich
der Pflege
auch weiterhin noch sehr viel zu tun gibt, Herr Kollege Gödl hat in das
gleiche Horn gestoßen, und das darf ich zum Anlass nehmen, ein Anliegen
hier vorzutragen, das mich schon seit einigen Jahren bewegt, eigentlich schon
seit sieben Jahren, seit ich im sogenannten Wiener Wirtschaftskreis, das ist
eine Denkfabrik der Wirtschaftskammer Wien, Herrn Kollegen Rainer Hasenauer
kennengelernt habe, der sich sehr dafür einsetzt – und in
Oberösterreich
an Beispielen auch gezeigt hat, dass es klappt –, dass die
Digitalisierung in der Pflege Platz greift.
Digitalisierung in der Pflege
bedeutet, dass es assistive Systeme gibt,
die bei Pflegearbeiten helfen; assistive Systeme, die ganz einfach
sind – das können Sturzmelder sein –, die aber
auch bis zu hochintelligenten Systemen hinaufgehen können. Es kann ein
intelligentes Bett geben, eine intelligente Matratze, die all diese
unangenehmen Arbeiten der Hygiene übernimmt. Es
wäre möglich, all das mithilfe der Digitalisierung
durchzuführen.
Ich weiß, dass diese Systeme manchmal mit Pflegerobotern gleichgesetzt werden – das ist nicht das gute Wort. Man glaubt, dass man damit die Pflegekräfte ersetzen kann, aber nein, man kann sie damit nicht ersetzen, man kann sie dadurch aufwerten.
Man kann dadurch den Pflegeberuf
als solchen aufwerten, weil dadurch
im Pflegeberuf die Kommunikation weit mehr in den Vordergrund gestellt wird als
die mühselige Arbeit. Insofern ist dieser Beruf viel attraktiver
geworden, und viel mehr Menschen würden sich dann für diesen Beruf
interessieren.
Man kann den Pflegeberuf auch
dadurch aufwerten, dass man sagt: Da sind Fachkräfte am Werk, die sich mit
Digitalisierung beschäftigen. Man
erleichtert tatsächlich die Arbeit.
Der große Vorteil, der
damit noch verbunden wäre, ist: Man würde damit ein Wirtschaftsfeld,
ein Industriefeld schaffen, das sich rentiert, denn Pflege
gibt es ja nicht nur hier in Österreich, sondern die gibt es auch in der
weiten Welt draußen.
Assistive Systeme wirklich einzusetzen, und zwar im großen Stil, sind Vorstellungen, die ich jetzt in den Raum stelle und natürlich nicht für diese Legislaturperiode, aber vielleicht für die Zukunft als mögliches Ziel formulieren möchte.
Meine sehr verehrten
Damen und Herren! Es besteht in Österreich immer
die große Gefahr, „Auf halben Wegen und zu halber Tat / Mit
halben
Mitteln zauderhaft zu streben.“ Und wenn wir das nur in kleinem Rahmen machen,
dann wird das nichts Großes werden. Wir müssen hier wirklich
groß denken, auch in der Pflege. Die Pflege verdient es, dass ihr
mithilfe der Digitalisierung ein wirklich neues Bild gegeben wird, dass man
ihr, dass
man diesem Beruf, in dem die Kommunikation mit den Menschen wichtig ist, mit
der mechanischen Hilfe, mit der elektronischen Hilfe durch die Systeme
ein neues Image verleiht und dadurch auch viel mehr Leute findet, die als Pflegekräfte
zur Verfügung stehen, um denen, die viel, viel mehr werden und gepflegt
werden müssen, helfen zu können. – Vielen herzlichen Dank.
(Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. –
Abg. Leichtfried: Das war etwas
besser als gestern! Etwas!)
12.57
Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Elisabeth Scheucher-Pichler, Sie gelangen zu Wort. Bitte.
Abgeordnete
Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP):
Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten
Damen und Herren! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Ja, ich selbst habe
die große Freude,
seit 26 Jahren ehrenamtliche Präsidentin des Hilfswerks
Österreich zu sein – wir sind immerhin die Nummer eins im
Bereich der mobilen Pflege –, und ich beobachte die Pflegeszene
seither sehr, sehr genau.
Ich kann wirklich mit fester Überzeugung sagen, dass in
den letzten
Jahren im Bereich der Pflege mehr Positives passiert ist als 20, 30 Jahre
davor. Das hat diese Regierung gemacht, meine sehr geehrten Damen und
Herren! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Ribo.)
Ich bedanke mich an dieser Stelle bei allen, die positiv und konstruktiv mitgearbeitet haben – das sind ja viele hier herinnen –, weil das für unsere Seniorinnen und Senioren einfach wichtig ist.
Meine Damen und Herren! Mir ist es auch egal, ob das jetzt
die erste, zweite oder dritte Pflegereform ist, wichtig ist, dass wir
38 Maßnahmen ganz
konkret umgesetzt haben und heute weitere fünf Maßnahmen zur
Verbesserung des Pflegebereiches beschließen.
Ich fasse es noch einmal zusammen. Erstens: die Ausweitung des Pflegestipendiums auf die akademischen Ausbildungsformen. Der Herr Bundesminister hat es auch kurz erwähnt: Ab September 2024 gibt es dieses Pflegestipendium auch für Umsteiger:innen, die auf der FH eine Ausbildung machen.
Ganz wichtig, Punkt zwei: die
Einrichtung einer neuen Kompetenzstelle,
die effizientere Nostrifikationsverfahren möglich macht; also eine
zentrale Anlaufstelle, die vereinfacht und beschleunigt, eine
Servicestelle für Antragsteller, für Arbeitgeber, aber auch
für die Fachhochschulen. Das ist ganz, ganz
wichtig, ich weiß das
aus meiner persönlichen Erfahrung in Kärnten. Wir
haben oft gut ausgebildete, qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die
sich bewerben, aber die Nostrifizierungen dauern dann sehr, sehr lange,
und wir brauchen sie sehr dringend. Ich denke, das ist also ein wichtiger
Schritt. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)
Auch bei den erforderlichen
Ergänzungsprüfungen wird unterstützt,
wobei der ÖIF, der Österreichische Integrationsfonds, bis zu
2 500 Euro für Kurse und Prüfungen
bereitstellt – auch das ist wichtig. Und bei der
Bewertung soll die Praxisorientierung einen höheren Stellenwert
haben – diese Praxisorientierung halte ich für ganz besonders
wichtig.
Drittens: einheitliche
Standards für Sozialbetreuungsberufe. Die Altersgrenze wird auf
18 Jahre gesenkt und, das wurde auch schon erwähnt, es gibt mehr
Kompetenzen für die Heimhelfer:innen. Den Blutdruck messen
oder Ohrentropfen verabreichen, das kann jede gut ausgebildete Fachheimhilfe.
Auch das ist ganz, ganz wichtig. Auch bei den pflegenden Angehörigen
gibt es Verbesserungen. Es gibt bereits ab dem ersten Tag finanzielle
Unterstützung für die
Ersatzpflege, und der Bezieherkreis wird ausgeweitet, das heißt,
auch Lebensgefährten, Pflegeeltern werden miteinbezogen.
Zuletzt noch eine Verordnung in
Bezug auf die 24-Stunden-Agenturen,
die wichtig ist – wir brauchen die 24-Stunden-Hilfe –: Es
soll zu mehr Transparenz kommen, und auch die online und digital
angebotenen Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten sollen forciert werden.
Auch da gibt es durchaus positive Erfahrungen. Wir haben im Rahmen unserer
Hilfswerk Akademie
in Kärnten selbst schon mehrmals Heimhilfe-Onlinekurse sehr
erfolgreich durchgeführt. Also auch das ist ein ganz, ganz wichtiger
Aspekt.
Meine sehr geehrten
Damen und Herren, noch einmal ein großes Danke
allen, die diese Pflegemaßnahmen mitgetragen haben. Wir vonseiten
dieser Regierung lassen die ältere Generation nicht im Stich. Wir tun
alles,
damit ein Altwerden in Würde und bei guter Lebensqualität gesichert ist. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
13.00
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein
Schlusswort? – Das ist nicht
der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz sowie weitere Gesetze geändert werden, in 2694 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde daher zunächst über die vom
erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und
schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile
des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 bis 3 und Artikel 6 eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, damit angenommen.
Wir kommen schließlich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden
Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein
diesbezügliches Zeichen. –
Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter
Lesung angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „mit dem Gesundheitswesen darf kein Profit gemacht werden!“.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der
Zustimmung. – Das ist
die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Entwurf betreffend Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2024 in 2607 der Beilagen.
Hiezu liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Mag. Gerald Loacker vor.
Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Art. 1
Z 33 bis 36, Art. 2 Z 12 und 13, Art. 3 Z 16
und 17 sowie Artikel 5 in der Fassung der
Regierungsvorlage.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen schließlich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und
Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre
Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. –
Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit in dritter
Lesung angenommen.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über den Antrag 4106/A
der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Mag. Markus Koza, Kolleginnen
und Kollegen betreffend das Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz 2024 (SozBezG 2024),
BGBl. I Nr. 25/2024 (2695 d.B.)
10. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über die Regierungsvorlage (2613 d.B.): Vereinbarung gemäß
Art. 15a B-VG zwischen dem Bund
und den Ländern, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a
B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe
geändert wird
(2696 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 9 und 10 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Mag. Markus Koza. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Was
beschließen wir
jetzt? – Mit der Gesetzesänderung unter diesem Tagesordnungspunkt
ergänzen wir das kürzlich beschlossene Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz
um eine wichtige Übergangsbestimmung für Sozialpädagog:innen.
Analog zur Regelung für Sozialarbeiter:innen wird nun zur Führung der
Bezeichnung Sozialpädagoge beziehungsweise Sozialpädagogin auch
der- oder diejenige berechtigt sein, der oder die innerhalb von drei Jahren
nach Inkrafttreten des Gesetzes auf ein nicht einschlägiges Grundstudium
ein aufbauendes Masterstudium der Sozialpädagogik im Ausmaß von
120 ECTS abschließt.
Diese Gesetzesänderung ist
unter anderem deshalb notwendig geworden,
weil diese Übergangsbestimmungen ursprünglich nicht enthalten waren,
weil es die Berufsverbände nicht unbedingt für notwendig befunden
haben,
sich aber letztlich in der Praxis erwiesen hat, dass wir das einführen müssen.
Weiters verhandeln wir jetzt im Rahmen eines weiteren Tagesordnungspunktes auch eine 15a-Vereinbarung zwischen dem Bund und den Bundesländern. Worum geht es da? – Da geht es darum, dass die Möglichkeit einer Ausbildung, um eine Tätigkeit im Rahmen der Sozialbetreuungsberufe ausüben zu können, immer mit einer Altersgrenze verbunden war. Diese war je nach Bundesland bis jetzt unterschiedlich geregelt, nämlich teilweise mit 21 Jahren, teilweise mit 19 Jahren. Das wird jetzt auf 18 Jahre harmonisiert und vereinheitlicht.
Zusätzlich soll es auch eine Kompetenzerweiterung für Heimhelfer:innen geben. Diese sollen künftig diplomiertes Pflegepersonal bei der Verabreichung von Augen-, Nasen- und Ohrentropfen, beim Anlegen von Kompressionsstrümpfen oder bei Blutdruck-, Temperatur-, Blutzucker- und ähnlichen Messungen unterstützen dürfen und erhalten dafür auch die entsprechende Ausbildung.
Das alles sind Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, den Mangel an Pflege- und Betreuungsberufen zu bewältigen, und ich bitte wie schon im Sozialausschuss
um breite Zustimmung. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
13.06
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Mag. Christian Drobits. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Christian Drobits
(SPÖ): Sehr geehrter Herr
Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und
Zuseher! Bevor ich
auf die Bestimmungen eingehe, möchte ich klar festhalten, dass uns die
Pandemie eines gelehrt hat: dass der Bedarf an Dienstleistungen im Bereich
Sozialarbeit stark gestiegen ist. Die psychische Gesundheit hat gelitten,
die Probleme bei Kindern und Jugendlichen haben stark zugenommen, Internetsucht
ist ein Riesenthema geworden, Gewaltschutz ist ein Thema
geworden – es ist wirklich in allen Bereichen notwendig, die soziale
Arbeit
zu stärken.
Wenn man das weiß und
sich dann diese zwei Tagesordnungspunkte anschaut, könnte man meinen, dass
für die Regierung eh alles in Ordnung ist, wenn
es um die soziale Arbeit geht. Es wird jetzt ein Gesetz, das sogenannte Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz,
dahin gehend geändert, dass man – was man
im März vergessen hat – die Übergangsbestimmung für
Sozialpädagogen hineingenommen hat. Was man dabei aber vergessen hat,
und das ist das Wesentliche, ist, das Berufsrecht der Sozialarbeiter
zu regeln. Was man im Regierungsprogramm – nicht Ihr Ressort
betreffend, Herr Bundesminister, aber
jenes von Bundesminister Kocher – eigentlich geregelt hat, hat man
vergessen zu regeln. Das heißt, die Bezeichnung Sozialpädagoge,
Sozialpädagogin
hat man hineingenommen, aber auf das Berufsrecht, auf die Wertschätzung
für die gesamte Berufsgruppe hat man vergessen.
Kollege Koza hat jetzt über diesen einen Punkt
gesprochen. Ich möchte
auch erwähnen, dass es sehr wohl die Möglichkeit gäbe, das
Berufsrecht zu re-
geln. Die Kompetenzfrage betreffend, ob das Bundeskompetenz oder Landeskompetenz ist, gibt es auch Gutachten, aber ich glaube, die Bundesregierung hat auch in diesem Punkt versagt und die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter alleingelassen. (Beifall bei der SPÖ.)
Wie wir alle wissen, gibt es in drei Bundesländern eine
Liste über Mangelberufe – das sind Salzburg,
Oberösterreich und auch Vorarlberg –, und in dieser Mangelberufsliste
sind die Sozialarbeiter mittlerweile erfasst. Also in drei Bundesländern
spricht man von einem Fachkräftemangel. Wenn man da
nicht erkennt, dass man dieser Berufsgruppe Wertschätzung entgegenbringen
muss, indem man, genauso wie im Pflegebereich, die Haftungsbestimmungen, die
Ausbildungsbestimmungen, das Berufsbild und auch den Tätigkeitsschutz
klar regelt, dann hat man etwas vergessen.
Also diese kleine Korrektur ist eine sehr kleine Korrektur.
Ich glaube, das
ist wieder die typische Arbeit der Bundesregierung, wenn es um
Wertschätzung für Sozial- und Betreuungsberufe geht.
Was mir noch wichtig ist, vielleicht eingehend auf diese
15a-Vereinbarung:
Ja, es ist richtig, dass die Heimhelfer nunmehr mehr Kompetenzen bekommen
haben, und Gott sei Dank wurde auch die Ausbildung mitgeregelt. Die Ausbildung
ist erweitert worden. Bei früheren Gesetzen, habe ich gesehen, ist das
immer wieder vergessen worden – wie auch vorhin schon
angesprochen –, die Ausbildung zu verlängern. Somit wären
genau diese Gruppen, die trotz niedrigerem Verdienst mehr Leistungen erbringen
müssen, im Endeffekt mit einem Haftungsproblem konfrontiert gewesen. Das
heißt,
sie hätten wegen Einlassungsfahrlässigkeit im Haftungsbereich
wahrscheinlich größere Probleme bekommen.
Wir werden diesen Gesetzen natürlich zustimmen. Ich
sage Ihnen aber
offen und ehrlich: Ich hätte mir sehr gewünscht, dass das Berufsrecht
für Sozialarbeiter geregelt wird. Ich hätte mir auch sehr
gewünscht, dass im Endeffekt die 15a-Vereinbarung weiter
ist, und ich glaube auch, dass wahrscheinlich in
den nächsten Monaten wiederum eine Korrektur kommt, wie es beim Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz leider der Fall war.
Wir als Fraktion werden den Sozialarbeitern weiterhin die
Stange halten
und eine Lanze für sie brechen – die brauchen wir
nämlich. – Danke.
(Beifall bei der SPÖ.)
13.10
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Dr. Dagmar Belakowitsch. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete
Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Herr
Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich
möchte gleich bei meinem Vorredner anschließen. Es ist so, dass wir
heute ein Reförmchen haben,
also eine kleine Korrektur, es wird aber nicht die letzte Korrektur sein, so
wie das halt bei allen Gesetzen ist, die diese Bundesregierung bisher auf den
Weg gebracht hat. Es muss alles drei-, vier-, fünf-, sechs-, siebenmal
korrigiert werden, weil man einfach nicht in der Lage oder nicht willens
ist – das
überlasse ich jetzt Ihnen, Herr Bundesminister –, das
anständig und ordentlich zu machen.
Wir haben es auch heute gesehen. Wir haben heute
40 Seiten Abänderungsantrag bekommen, während die Debatte gelaufen
ist. Das ist halt der Stil dieser Bundesregierung und das ist Ihre Art zu
regieren, Herr Bundesminister. Dafür – und das haben
wir heute auch erleben dürfen – glauben Sie aber, sich alles
erlauben zu dürfen. Es gibt ja auch keine Sanktionsmaßnahmen.
Wenn Minister auf der Regierungsbank reinschreien, polemisieren oder vielleicht
auch Unwahrheiten verbreiten, gibt es keine Sanktionsmaßnahmen wie,
ganz im Gegensatz dazu, bei den Abgeordneten.
Aber wissen Sie – und es ist mir schon ein Bedürfnis, das mitzuteilen, Herr Bundesminister –, Abgeordnete Ihrer Fraktion haben uns ja heute in der Früh gemeinsam mit den Abgeordneten der ÖVP hier ein Ständchen gesungen. (Abg.
Disoski:
Das war der Parlamentschor!) Man ist sich tatsächlich vorgekommen wie auf
der Titanic: Die Holzklasse (Zwischenrufe bei der ÖVP) –
das sind die Bürgerinnen und Bürger (Abg. Disoski: Das war
der Parlamentschor! Wo
ist das Problem?) – ist schon am Ertrinken, während die
Kapelle, und das sind Sie von den
Regierungsparteien, hier herinnen ist und singt. (Abg. Weratschnig:
Unglaublich!) – Das ist das Bild, das Sie nach außen
vermitteln, Herr Bundesminister. (Beifall bei der FPÖ.)
Das ist ein ganz schlechtes
Bild. (Abg. Prinz: Ihre Sorgen möchte ich
haben! – Abg. Michael Hammer: Das ist ja ein
Wahnsinn!) – Ja, es gibt viele Sorgen, die die
Österreicherinnen und Österreicher haben, aber ob Sie da herinnen singen
oder nicht (Ruf bei den Grünen: ... Parlamentschor!), das wird
ihnen nicht die Lebensbedingungen verbessern. (Zwischenrufe bei
ÖVP und Grünen.) Das ist nämlich das Problem. (Zwischenruf
der Abg. Tanda.)
Sie haben die Probleme der Bürger in diesem Land nicht
erkannt.
Lieber stellen Sie sich hierher und machen Musik. Ich bin ein Freund davon,
dass man gemeinsam singt, aber nicht in Zeiten, in denen die Probleme in
dem Land explodieren. (Neuerliche Zwischenrufe bei ÖVP und
Grünen.) Da hätten sich die Bürgerinnen und Bürger
andere Volksvertreter verdient (Abg.
Disoski: Ihr habt gerade ein Video gepostet, wo ihr singt!), nicht
solche, die sich aufs Singen konzentrieren, sondern solche, die für sie
arbeiten. (Beifall bei
der FPÖ. – Anhaltende Zwischenrufe bei ÖVP und
Grünen.)
13.12
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun Mag. Michael Hammer. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter
Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr
geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen
und Kollegen! Bevor ich zu den Tagesordnungspunkten Stellung nehme: Also das
war jetzt wieder
ein Höhepunkt an Peinlichkeit der freiheitlichen Fraktion, der da geboten
wurde. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Frau Belakowitsch, es ist so: Alle Parteien, die hier
herinnen sitzen – das
möchte ich für alle in Anspruch nehmen –, versuchen,
gemeinsam zu arbeiten (Abg. Belakowitsch: Einheitspartei!), die
Probleme der Menschen zu erkennen und auch Lösungen zu bieten, speziell
die Bundesregierung. Und über alle Fraktionsgrenzen hinweg nehmen
Abgeordnete an gemeinschaftlichen Aktivitäten wie diesem Chor oder
auch dem FC Nationalrat teil. Ihr seid nicht
dabei, ihr seid im Schmollwinkel; und ihr seid im Übrigen auch nicht
dabei, wenn hier herinnen wichtige Punkte debattiert werden, denn eure Sessel
hier
sind seit zwei Tagen oft leer. Das ist zum Schämen und höchst
peinlich! (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten von SPÖ und
Grünen sowie
des Abg. Arlamovsky.)
Euer Möchtegernvolkskanzler ist das Größte
an Peinlichkeit: Er war an diesen zwei Tagen fünfmal da, hat komisch in
die Kameras gegrinst, und jetzt
um 15 Uhr kommt er dann und plustert sich auf. – Das ist auch
peinlich und das brauchen wir auch nicht! (Beifall bei ÖVP und
Grünen sowie bei Abgeordneten
der SPÖ.)
Zu dem, was Sie gesagt haben: immer wieder
„Reförmchen“ oder Korrekturen. – Ja, bei uns ist
das Arbeiten so, dass nicht alles an einem Tag geboren wird.
(Abg. Belakowitsch: Man merkt’s!) Wir haben im Pflegebereich
schon drei große Reformpakete gemacht, und es kommen immer wieder welche.
Wir
haben gerade beim letzten Tagesordnungspunkt wieder Reformen im Pflegebereich
gemacht.
Es ist halt eine längerfristige Kraftanstrengung, den
Pflegebereich nachhaltig abzusichern, und das, was wir heute hier
beschließen, die 15a-Vereinbarung, sind kleine, aber wichtige
Schritte, um die Arbeitsbedingungen der Menschen, die die Pflege leisten,
zu verbessern: die Tätigkeiten der Heimhilfe auszuweiten, auch das Alter
abzusenken, damit wir mehr Leute in den Pflegeberuf und in die
Pflegeausbildung bekommen. Das ist ein Wunsch der Länder,
der Gemeinden, wir organisieren die Pflege gemeinsam und da lösen wir
Dinge auch entsprechend.
Ihr leistet dazu keinen Beitrag. Wir haben im Pflegebereich
schon sehr
viel gemacht, im finanziellen Bereich, sowohl was die Ausbildungen als auch das
Gehalt und die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
betrifft. Wir werden auch in Zukunft dranbleiben. Ihr seid da nicht dabei. (Beifall
bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
13.15
Präsident
Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist
Frau Abgeordnete
Fiona Fiedler. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Herr Präsident! (Die
Begrüßung auch in Gebärdensprache ausführend:) Liebe
gehörlose Menschen! Wenn wir wie
gerade von der Pflegereform sprechen, ist für viele Menschen der
Unterschied zwischen Pflege und Sozialbetreuung nicht ganz ersichtlich;
verständlicherweise, muss man sagen, denn es ist ja auch hier im
Haus selten differenziert worden.
Die Sozialbetreuung ist aber ein Aspekt des Gesundheits- und Pflegesystems, der oft außen vor bleibt. Wir reden da auch von relativ kurzen und damit nicht besonders hochkompetenten Ausbildungen, die aber beispielsweise für pflegende Angehörige stark zur Entlastung beitragen.
Umso verwunderlicher ist es, dass es seit dem Abschluss der
Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern fast 20 Jahre bis
zur Weiterentwicklung gebraucht hat, und das ist jetzt auch nur ein
Minischritt. Dabei sehen wir bei sehr vielen alten Menschen hauptsächlich
soziale Indikationen für
einen Betreuungsbedarf. Wenn wir beispielsweise über Generationenwohnen
oder eine Neuregelung zwischen Sozialem und Gesundheit sprechen,
haben wir seit vielen Jahren Konzepte auf dem Tisch, die keine
Berücksichtigung finden. In anderen Ländern wird viel mehr für
Prävention und auch gegen Einsamkeit als Faktor für gesunde
Lebensjahre gemacht.
Als großen Wurf kann man das also jetzt nicht sehen,
aber wir sehen es immerhin als Aufforderung an die Bundesländer, wenn
wir sehr hoffnungsvoll
sein wollen. In diesem Sinne geben wir auch gerne noch einmal hoffnungsvoll
unsere Zustimmung.
Was ich zum Chor noch sagen möchte: Wenn man gute
Politik macht,
kann man arbeiten und singen, aber die FPÖ schafft halt
weder das eine noch das andere. – (Den Dank auch in
Gebärdensprache ausführend:)
Danke. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und
Grünen.)
13.16
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu nun wiederum niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr
Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht
der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen zur Abstimmung
über Tagesordnungspunkt 9: Entwurf betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz 2024
geändert wird, samt Titel und Eingang in 2695 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und
Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre
Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. –
Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit in dritter
Lesung angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, den Abschluss der Vereinbarung gemäß
Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe geändert wird, in 2613 der Beilagen, zu genehmigen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Ausschusses
für Arbeit und Soziales über den Antrag 4116/A
der Abgeordneten Kira Grünberg, Bedrana Ribo, MA, Kolleginnen und
Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbehindertengesetz und
das Behinderteneinstellungsgesetz geändert werden, und über den
Antrag 2848/A(E) der
Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend
Sprachliche Anpassung der Ihr Ressort betreffenden
Gesetze sowie über den
Antrag 2853/A der
Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Mag. Verena Nussbaum,
Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit
dem das Bundesbehindertengesetz geändert wird
(2698 d.B.)
12. Punkt
Bericht des Ausschusses
für Arbeit und Soziales über den Antrag 4105/A der Abgeordneten
Mag. Michael Hammer, Mag. Markus Koza, Kolleginnen
und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957,
das Impfschadengesetz und das Verbrechensopfergesetz geändert
werden (2699 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zu den Punkten 11 und 12 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wird verzichtet.
Frau Kollegin Ribo, Sie sind bereits startbereit. Ich bitte um Ihr Wort.
13.19
Abgeordnete Bedrana Ribo, MA
(Grüne): Herr Präsident!
Geschätzter Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher:innen
hier auf der Galerie
und natürlich auch zu Hause vor den Bildschirmen! Seitdem Österreich
die UN-Behindertenrechtskonvention unterschrieben hat, kämpfen Menschen
mit Behinderung darum, dass sie auch tatsächlich umgesetzt wird. Das
passiert langsamer, als vielen Betroffenen lieb ist. Heute ist aber ein Tag, an
dem
mit dem Maßnahmenpaket für Menschen mit Behinderung wiederum etwas weitergeht.
Was genau geht weiter? – Wir stellen insgesamt 50 Millionen Euro für Projekte zur Verfügung, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft und der Arbeitswelt fördern.
Gemeinsam mit allen Bundesländern finanzieren wir Pilotprojekte, die es ermöglichen, dass Menschen mit Behinderung direkt aus der Werkstatt in den sogenannten Ersten Arbeitsmarkt wechseln können. In diesen Projekten erhalten Betriebe und Menschen mit Behinderung Unterstützung. Das ist Lohn statt Taschengeld durch inklusive Arbeit, so wie es eben in der Behindertenrechtskonvention vorgesehen ist.
Es geht nämlich bei
Inklusion eher darum, dass man sagt, man möchte, dass die Menschen aus den
Werkstätten in den Ersten Arbeitsmarkt gehen und dass
dort Menschen mit Behinderung und ohne Behinderung gemeinsam auf Augenhöhe
arbeiten. Es geht nicht nur um den Lohn und die Sozialversicherung, sondern wir
möchten weg aus der Sonderwelt Werkstatt hin zur richtigen Inklusion auf
Augenhöhe. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der
ÖVP.)
Der zweite Schwerpunkt in
diesem Maßnahmenpaket ist die Stärkung der Interessenvertretung. Der
Österreichische Behindertenrat wird gesetzlich verankert und bekommt
ein fixes Budget. Auch der Bundes-Monitoringausschuss
wird gestärkt, so wie in der UN-Behindertenrechtskonvention vorgesehen,
und
auch die Behindertenanwaltschaft bekommt mehr Befugnisse und darf nach Möglichkeit regionale Büros in den Bundesländern unterhalten.
Das sind alles Punkte, die die
Interessenvertretung stärken, denn es
braucht den Druck aus der Community, es braucht den Druck auch für die
Politik, damit wir weiterhin das Thema Menschen mit Behinderung wichtig
und richtig in der Prioritätenliste ganz weit nach oben setzen. (Beifall
bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Es ist in dieser
Legislaturperiode ganz, ganz viel im Bereich Menschen mit Behinderung passiert –
ich habe leider jetzt nicht die Zeit, um alles aufzuzählen ‑:
100 Millionen Euro für persönliche Assistenz. Wir haben die
Arbeitsunfähigkeit für unter 25-Jährige abgeschafft.
Beim Zugang zu Wahllokalen war es bis jetzt so, dass die Wahllokale nicht
behindertengerecht waren, zum Beispiel
in Wien waren 40 Prozent der Lokale nicht behindertengerecht, und
bei der letzten Europawahl waren es nur 2 Prozent. Also man sieht, dass
wir viel umsetzen. Danke noch einmal an alle, die hier mitgemacht
haben! – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten
der ÖVP.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Frau Abgeordnete, bitte kommen Sie noch einmal ganz kurz zurück! Ich möchte Sie bitten, den Antrag in den Grundzügen zu erläutern, damit er auch so eingebracht ist, wie er gehört.
Abgeordnete
Bedrana Ribo, MA (fortsetzend): Ich
bringe den Abänderungsantrag der Kolleginnen Kira
Grünberg, Bedrana Ribo ein. Es geht um technische
Details und redaktionelle Änderungen; unter anderem geht es um die
Integrativen Betriebe, die besser und leichter zu ihren Förderungen
kommen. –
Danke. (Beifall bei den Grünen.)
13.23
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Kira Grünberg, Bedrana Ribo,
Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 4116/A der Abgeordneten Kira Grünberg, Bedrana Ribo, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbehindertengesetz und das Behinderteneinstellungsgesetz geändert werden (2698 d.B.) (TOP 11)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag in der Fassung des Ausschussberichts wird wie folgt geändert:
Art. 1 (Änderung des Bundesbehindertengesetzes) wird wie folgt geändert:
1. In Z 11 wird in §
9 Abs. 1 Z 6 die Wortfolge „drei Personen als Vertretung der Dienstgeber-
und Dienstnehmerorganisationen,“ durch die Wortfolge „je
drei Personen als Vertretung der Dienstgeber- und
Dienstnehmerorganisationen,“ ersetzt.
2. Z 26 lautet:
„§ 12 Abs. 4 lautet:
„(4) Über jede
Sitzung ist durch Bedienstete des Bundesministeriums für
Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ein Protokoll zu
führen. Den Mitgliedern und
Ersatzmitgliedern ist eine Protokollausfertigung zu
übermitteln.““
3. In Z 38 wird in § 13b Abs. 1 das Wort „jweils“ durch das Wort „jeweils“ ersetzt.
4. Z 44 lautet:
„In § 13j Abs. 1 wird die Wortfolge „der in § 10 Abs. 1 Z 6 genannten Dachorganisation“ durch die Wortfolge „dem Österreichischen Behindertenrat“ ersetzt.“
5. Z 65 lautet:
„Dem § 54 werden folgende Abs. 25 und 26 angefügt:
„(25) Das Inhaltsverzeichnis, § 2, § 8 Abs. 1, § 8
Abs. 2 Z 1 bis 4,
§ 8 Abs. 3 bis 5, § 8a, § 9, § 10, § 12, die
Überschriften zu ABSCHNITT IIa und ABSCHNITT IIb, § 13, § 13a,
§ 13b samt Überschrift, § 13c samt Überschrift, § 13d
samt Überschrift, § 13e samt Überschrift, § 13j, § 22
Abs. 1, § 28 Abs. 3, § 33,
die Überschrift zu ABSCHNITT Va, § 39a Abs. 8 und Abs. 8a,
§ 39a Abs. 10, § 42 Abs. 1, § 43 Abs. 1a, § 45 Abs. 1a bis
1c, § 45 Abs. 2 und Abs. 5, die Überschrift zu ABSCHNITT VIII, §
50 Abs. 2 bis Abs. 5, § 53 Abs. 3
und Abs. 4, § 55 Abs. 7 und § 56 in der Fassung des Bundesgesetzes
BGBl. I
Nr. xxx/2024 treten mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft.
(26) § 13l Abs. 1 und § 50 Abs. 1 in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. I
Nr. xxx/2024 treten rückwirkend mit 1. Jänner 2024 in
Kraft.““
Art. 2 (Änderung des Behinderteneinstellungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
1. Z 14 lautet:
„In § 11 Abs. 6 wird die Wortfolge „Arbeit, Gesundheit und Soziales“ durch die Wortfolge „Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz“ ersetzt.“
2. Nach der Z 14 wird folgende Z 14a eingefügt:
„14a. Dem § 11 wird folgender Abs. 8 angefügt:
„(8) Von Integrativen Betrieben als gemäß §§
34 ff der Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl. 194/1961, in der jeweils
geltenden Fassung, begünstigte Rechtsträger unterhaltene
wirtschaftliche Geschäftsbetriebe sind als unentbehrliche Hilfsbetriebe
im Sinne des § 45 Abs. 2 BAO zu behandeln, wenn die begünstigten
Zwecke im Hinblick auf die Konzeption der Integrativen Betriebe
nicht anders als durch den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erreichbar
sind.““
3. Z 22 lautet:
„Dem § 25 werden folgende Abs. 28 und 29 angefügt:
„(28) § 6 Abs.
2 lit. d, § 10 Abs. 7 lit. a und b, § 10a Abs. 1 lit. c, § 11
Abs. 1
bis 4, § 11 Abs. 4 lit. a, c und g, Abs. 5, Abs. 6 und 8, § 14 Abs.
1, § 16 Abs. 6, § 19b Abs. 3 und 6, die Einleitung des § 22 Abs.
4, § 22c samt Überschrift, § 22d
samt Überschrift, § 22e samt Überschrift, § 22f samt
Überschrift, § 22g samt Überschrift sowie § 25a Abs. 2
in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I
Nr. xxx/2024 treten mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft. § 14
Abs. 7 tritt rückwirkend mit 31. Juli 2016 in Kraft.
(29) § 22h in der
Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2024 tritt
mit 1. Jänner 2025 in Kraft.““
Begründung
Zu Art. 1 (Änderung des Bundesbehindertengesetzes):
Zu Z 1 (§ 9 Abs. 1 Z 6):
Es erfolgt eine redaktionelle Anpassung.
Zu Z 2 (§ 12 Abs. 4):
Es erfolgt eine redaktionelle Anpassung.
Zu Z 3 (§ 13b Abs. 1):
Es erfolgt eine redaktionelle Anpassung.
Zu Z 4 (§ 13j Abs. 1):
Es erfolgt eine redaktionelle Anpassung.
Zu Z 5 (§ 54 Abs. 25 und 26):
Es erfolgt eine redaktionelle Anpassung hinsichtlich in Kraft treten.
Zu Art. 2 (Änderung des Behinderteneinstellungsgesetzes):
Zu Z 1 (§ 11 Abs. 6):
Es erfolgt eine redaktionelle Anpassung.
Zu Z 2 (§ 11 Abs. 8):
In § 11 Abs. 8 BEinstG soll eine Klarstellung zur Behandlung der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe der Integrativen Betriebe als unentbehrliche Hilfsbetriebe getroffen werden.
Die Integrativen Betriebe, die als abgabenrechtlich begünstigte
Rechtsträger nach der BAO gelten, sind auf Grund gesetzlicher und
richtlinienmäßiger Vorgaben als Wirtschaftsbetriebe konzipiert, mit
denen die sozialen Zielsetzungen der Integrativen Betriebe, nämlich
Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen und zu qualifizieren, umgesetzt
werden: Die Integrativen Betriebe werden in der Rechtsform einer Gesellschaft
mit beschränkter Haftung nach kaufmännischen Grundsätzen
geführt. Die in § 11 Abs. 1 BEinstG genannten Rechtsträger sind
Gesellschafter dieser Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Die
Integrativen Betriebe sind in
baulicher, personeller und organisatorischer Hinsicht so aufgestellt, dass eine
wirtschaftliche Führung sichergestellt ist. Im Rahmen ihrer
wirtschaftlichen Tätigkeit stellen die Integrativen Betriebe
Produkte her und bieten Dienstleistungen an. Jeder Integrative Betrieb ist in
mehreren Geschäftsfeldern tätig. Dies ist notwendig, um den
Menschen mit Behinderungen eine ihren Fähigkeiten und Kenntnissen
entsprechende Arbeit sowie eine größtmögliche Bandbreite von
Qualifizierungsmöglichkeiten bereitstellen zu können.
Nach diesem Konzept ist
das wirtschaftliche Handeln der Integrativen Betriebe eine unabdingbare
Voraussetzung im Sinne eines unentbehrlichen Hilfsbetriebs,
um den Zweck der Integrativen Betriebe zu erreichen, der in der
Beschäftigung und Qualifizierung von Menschen mit Behinderungen besteht. Dieser
wirtschaftli-
che Geschäftsbetrieb zur Zweckerreichung
schließt auch die erforderliche Beschäftigung von Menschen ohne
Behinderungen in dem Ausmaß, das in
den gemäß § 11 Abs. 3 BEinstG zu erlassenden Richtlinien
festgelegt ist, mit ein.
Zu Z 3 (§ 25 Abs. 28 und 29):
Es erfolgt eine redaktionelle Anpassung hinsichtlich in Kraft treten.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.
Zu Wort gelangt Mag.a Verena Nussbaum. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete
Mag. Verena Nussbaum (SPÖ): Herr
Präsident! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ja, es ist
grundsätzlich schön, dass es am Ende dieser Legislaturperiode
wieder einen einstimmigen Beschluss geben
wird, mit dem das Leben von Menschen mit Behinderungen erleichtert werden soll.
So soll in Zukunft das Beibringen von Lichtbildern für die Ausstellung
von Behindertenpässen weitestgehend entfallen, da auf bestehende
Datenbanken zurückgegriffen werden kann.
Besonders zu begrüßen ist nun, dass die Bundesregierung auch im Leben der Menschen mit Behinderungen dahin gehend angekommen ist, dass sie draufgekommen ist, dass das Leben von Menschen mit Behinderungen alle Ministerien betrifft. Daher ist es nunmehr auch logisch, dass auch alle Ressorts in Zukunft im Bundesbehindertenbeirat vertreten sein sollen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist auch die Ausdehnung des
Aufgabengebietes
der Behindertenanwältin. Diese kann in Zukunft Arbeitgeberinnen
und Arbeitgeber zur Erteilung von Auskünften und zur Abgabe von
schriftlichen Stellungnahmen auffordern, und diese sind auch verpflichtet,
diese zu
erteilen beziehungsweise abzugeben.
Ebenso ist vorgesehen, dass
Verbandsklagen eingebracht werden können. Positiv zu sehen ist auch, dass
in Zukunft die Funktion der Behindertenanwältin hauptberuflich
ausgeübt wird. Dennoch wird die Tätigkeit natürlich
weiterhin selbstständig, unabhängig und weisungsfrei bleiben.
Neu ist auch, dass beim
Bundesbehindertenbeirat eine Kommission eingesetzt wird, die an keine Weisungen
gebunden ist. Diese Kommission hat
Vorschläge zu machen, die dann auch zu behandeln sind.
Schade ist jedoch, dass von dem einstimmigen Beschluss im Nationalrat vom Februar 2020 doch einige Maßnahmen noch nicht umgesetzt wurden. Es fehlen weiterhin die Umsetzung einer fairen Bezahlung mit sozialversicherungsrechtlicher Absicherung in den Tagesstrukturen, die Neuregelung des Ausgleichstaxensystems und die Errichtung eines Inklusionsfonds.
Mit diesem Fonds, den wir auch verstärkt fordern, soll aus Mitteln des Bundes und der Länder dahin gehend Geld gespeist werden, dass zukünftige Maßnahmen, welche die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben weiterbringen, finanziert werden.
Ganz besonders zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang auch die einheitliche Regelung der persönlichen Assistenz. Gerade bei diesem Thema gibt es noch große Ungerechtigkeiten, da die Leistungen davon abhängig sind, in welchem Bundesland die Person lebt.
Wir sehen, es gibt also noch extrem viel zu tun. Ich werde
mich auch weiterhin dafür einsetzen, dass diese Forderungen endlich
umgesetzt werden. –
Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
13.26
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Abgeordneter Mag. Christian Ragger. – Bitte, Herr Abgeordneter.
13.26
Abgeordneter
Mag. Christian Ragger (FPÖ): Sehr
geehrter Herr
Präsident! Geschätzter Herr Minister! Zu Tagesordnungspunkt 11
des Sozialausschusses: Natürlich haben wir diese Maßnahmen einstimmig
beschlossen, die jetzt sozusagen rudimentär aufgearbeitet werden. Ich darf
sie noch
einmal wiederholen, auch für das Auditorium, bevor wir zum richtig Eingemachten
kommen.
Wir haben heute hier den großen Wurf, dass wir betreffend Menschen, die eine Beeinträchtigung haben, den Bundesbehindertenbeirat finanziell unterstützen, dass wir endlich einen Lichtbildausweis einführen, der zu Erleichterungen führt, und dass der Bundesbehindertenbeirat aliquot besetzt wird.
Meine Vorrednerinnen sind vorhin so in Rage gegangen mit der
FPÖ. Wir wollen einfach nur einmal aufzeigen, wie Sie einfach lügen. (Zwischenruf
des
Abg. Zarits.) Bevor der Herr Präsident mir jetzt einen
Ordnungsruf für „lügen“ erteilt, korrigiere ich es auf
die bewusste Nichtübereinstimmung von Wirklichkeit und Vorstellung. Sie
sind alle eingeladen, einschließlich des Auditoriums, auf die
Homepage der Volkspartei zu gehen. Dort steht: Lohn
statt Taschengeld: längst umgesetzt. – Sie können es sich
selber durchlesen, und dann frage ich Sie: Bin ich jetzt im falschen Parlament?
Bin ich im falschen Sozialausschuss? Herr Minister, sind Sie der
Steigbügelhalter für eine Propagandapolitik, die auf
dievolkspartei.at steht? (Beifall bei der FPÖ.) Denn seit
fünf Jahren probieren wir es, Menschen mit Beeinträchtigung
tatsächlich in den Arbeitsprozess einzugliedern. (Zwischenrufe bei der
ÖVP.)
Sie propagieren es nur auf Ihrer Homepage! Sie geben vor, es
umzusetzen,
und belügen die Menschen, die da oben sitzen. Das ist der Unterschied! Wir sagen
ihnen die Wahrheit. (Ruf bei der ÖVP: Das ist eure Wahrheit!) Daher
laufen sie uns zu. Und das ist der Unterschied, den Sie nicht
verstehen! (Beifall bei der FPÖ.) Sie können es aber selber
nachlesen, deswegen sind Sie jetzt so klein, weil wir Sie bei etwas erwischt
haben, was
Sie sonst normalerweise nicht verstehen. (Ruf bei der ÖVP:
Schlusswort!)
Das Schlimme dabei ist, wir haben es ein paarmal im Anlauf probiert,
wir haben es sogar mit Ihnen probiert, als wir in der Regierung gesessen sind,
aber
Sie verstehen es nicht, Sie wollen es nicht verstehen, dass Menschen mit Behinderungen
keine Menschen zweiter Klasse sein dürfen, weil wir alle gleich
sind in Österreich. (Abg. Schallmeiner: Christian, sag das
lieber deiner Kollegin!) Und das ist der Unterschied: dass wir diese
Politik einfach leben. Sie propagieren sie auf Ihrer Homepage,
aber Sie tun es nicht. – Danke sehr.
(Beifall bei der FPÖ.)
13.28
Präsident Ing. Norbert Hofer: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Ragger, wie Sie schon vermutet haben, habe ich für den Vorwurf der Lüge einen Ordnungsruf zu erteilen.
*****
Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Kira
Grünberg. – Bitte schön,
Frau Abgeordnete.
Abgeordnete
Kira Grünberg (ÖVP): Sehr
geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen
und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich darf im Namen unseres
Abgeordneten Klaus Lindinger die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Bezirkshauptmannschaft Wels-Land recht
herzlich begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)
Ja, wir debattieren heute ein sehr großes Paket
für Menschen mit Behinderungen, das vor allem Änderungen im
Bundesbehindertengesetz und im Behinderteneinstellungsgesetz mit sich bringt.
Ich glaube, einer der bedeutendsten Punkte – da kann ich gleich
an Kollegen Ragger anschließen – ist: Wir setzen Lohn am
Arbeitsmarkt statt Taschengeld in der Tagesstruktur um.
Das ist einfach Tatsache: Es wurde ein Fonds mit 50 Millionen Euro geschaffen,
wobei Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf, die derzeit in den
Tagesstrukturen arbeiten, die Möglichkeit, die Perspektive bekommen
sollen, dass sie am Ersten Arbeitsmarkt oder auch in Integrativen Betrieben
Fuß fassen können. Das ist wirkliche Inklusion, gelebte Inklusion,
dass Menschen mit Behinderungen und ohne Behinderungen zusammenarbeiten, und
dafür stehen wir als Volkspartei. (Beifall bei der ÖVP und bei
Abgeordneten der Grünen.)
Weiters stärken wir auch die Behindertenanwaltschaft.
Die Behindertenanwältin leistet extrem wichtige Arbeit für uns
Menschen mit Behinderung, die sich aufgrund ihrer Behinderung diskriminiert und
damit auch benachteiligt fühlen. Sie liefert unter anderem jährlich
einen Tätigkeitsbericht ans Parlament ab
und gibt auch immer wieder wichtige Stellungnahmen zu Gesetzen, die Menschen
mit Behinderung betreffen, ab.
Damit alle Menschen in Österreich die Angebote der
Behindertenanwaltschaft in Anspruch nehmen können und damit sie dies auch
niederschwellig tun
können, braucht es – zu dieser Auffassung sind wir
gekommen – Regionalbüros. Die Behindertenanwältin
kann – da das nur eine Person ist – natürlich
nicht immer überall in Österreich sein, deswegen bekommt sie die
Möglichkeit, Regionalbüros zu errichten. Es ist für den Westen
eine Stelle in Salzburg
und für den Süden eine in Graz geplant. Das Büro in Wien bleibt
natürlich weiterhin bestehen.
Zudem bekommt die Behindertenanwältin auch die
Möglichkeit, bei
einer vermuteten Diskriminierung im Namen der betroffenen Person das
Schlichtungsverfahren beim Sozialministeriumservice zu führen. Das ist
auch ein ganz wichtiger Punkt, weil die Behindertenanwältin sehr
großes Vertrauen
in der Bevölkerung genießt. Somit haben Menschen mit Behinderung
die Möglichkeit, von ihr vertreten zu werden.
Zudem schaffen wir auch mehr Mitbestimmung von Menschen mit Behinderung, ganz unter dem Motto: „Nichts über uns ohne uns“!, so, wie es auch dem
Grundsatz der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht. Der Bundesbehindertenbeirat, der bis jetzt ein sehr wichtiges Beratungsgremium des Sozialministers war, wird in Zukunft die gesamte Bundesregierung beraten. Er muss in sämtlichen Belangen, die Menschen mit Behinderung betreffen, angehört werden. Es wird zusätzlich eine Kommission eingerichtet, die etwas kleiner sein wird und für die Vorbereitung von Gutachten, Stellungnahmen und Empfehlungen zuständig sein wird.
Ich bin stolz, sagen zu können, dass wir in dieser
Legislaturperiode viele große Meilensteine für Menschen mit
Behinderungen gesetzt haben, angefangen von der Harmonisierung
der persönlichen Assistenz bis hin zur Attestierung der
Arbeitsunfähigkeit ab dem 25. Lebensjahr. Jetzt passiert ein weiterer
wichtiger Schritt, und zwar jener in Richtung Lohn statt Taschengeld
am Arbeitsmarkt. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie
der Abgeordneten Disoski und Grebien.)
13.32
Präsident
Ing. Norbert Hofer: Nächste
Rednerin ist Frau Abgeordnete
Fiona Fiedler. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete
Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Herr
Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Liebe Zuseherinnen und Zuseher! (Die Begrüßung auch in
Gebärdensprache ausführend:) Liebe gehörlose Menschen!
Wir begrüßen die Novellierung dieser beiden Gesetze, es wurde
bereits
sehr ausführlich darüber gesprochen. Ein bisschen verwundert waren
wir, dass es sich dabei um einen Initiativantrag handelt und nicht, wie
üblich,
um eine Regierungsvorlage mit Begutachtungsfrist und Stellungnahmen.
Selbst wenn man den Weg eines Initiativantrages wählt,
wie es sehr oft passiert, was ÖVP und
Grüne oft machen, hätte man die Opposition miteinbeziehen
können, weil – Sie wissen das, werte ÖVP und werte
Grüne – im
Bereich der Menschen mit Behinderungen immer so gut wie alles konsensual
beschlossen wird. Es ist, wie es ist. Die inhaltlichen Änderungen sind
wichtig für Menschen mit Behinderungen, und auch wenn wir auf dem Antrag
nicht namentlich mit draufstehen, freut es mich, zu sehen, dass
die Anpassungen im Gesetzestext eine stark pinke Handschrift tragen.
Ganz konkret haben wir drei Änderungen vorgeschlagen,
die sich in dieser Novellierung wiederfinden. Das ist erstens das
Abgleichen des existierenden
Fotos aus anderen Datenbanken bei Beantragung eines Behindertenpasses. Das
hilft Menschen mit Behinderungen, weniger bürokratische Hürden nehmen
zu müssen, und erspart auch unnötige Behördengänge.
Zweitens, die sprachliche Anpassung: Das Ersetzen des Wortes
Behinderte durch Menschen mit Behinderungen ist schon lange
überfällig. Die Sprache hat sich seit Beschluss dieses Gesetzes
natürlich weiterentwickelt, deswegen sollten Begriffe wie
Behinderte einfach ersetzt werden. Das ist geschehen, darüber freuen wir
uns auch sehr. Das ist ein erster Schritt,
aber, Herr Minister, Sie wissen auch, dass in Ihrem Ressort noch andere Gesetze
überarbeitungsbedürftig herumschlummern.
Drittens, die Regionalbüros der
Behindertenanwaltschaft: Das war
ein Gemeinschaftsantrag, auch dieser sorgt für weniger Hürden, einen
niederschwelligeren Zugang zu Leistungen der Behindertenanwaltschaft,
die Menschen mit Behinderungen bekommen sollen und auch müssen.
Diese Novellierung ist ein guter Schritt, wir sehen aber weiteren Verbesserungsbedarf, daher bringe ich folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbehindertengesetz und das Behinderteneinstellungsgesetz geändert werden, 2698 der Beilagen.
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
In Artikel 1 wird eine neue Ziffer 60a. eingefügt:
„60a. In § 48 wird das Wort
‚Behinderte‘ durch die Wortfolge ‚Menschen
mit Behinderungen‘ sowie die Zeichenfolge ‚70%‘ durch die
Zeichenfolge ‚50%‘ ersetzt.“
*****
Die bereits erwähnten sprachlichen Anpassungen sollen
auch in diesem Paragrafen Niederschlag finden. Menschen mit einem
Behinderungsgrad ab
50 Prozent sollen die Möglichkeit für
ÖPNV-Vergünstigungen bekommen, sie sollen Vergünstigungen im
öffentlichen Verkehr erhalten. Das ist zeitgemäß und ein
weiterer Schritt hin zu mehr Inklusion. Es braucht aber noch viele weitere
Schritte bis zu einer vollständigen Inklusion.
Zu Kollegin Ribo: Es sollte auch ohne Druck der
Interessenvertretungen
gehen, dass Rechte von Menschen mit Behinderungen umgesetzt werden. Wir sollten
alle unser Mindset ändern, und das relativ schleunigst.
Zum Thema Lohn statt Taschengeld möchte ich auch noch
etwas sagen:
Kollegin Grünberg, ich hoffe, dass ich mich verhört habe, aber Lohn
am Arbeitsmarkt ist besonders?! Also ganz ehrlich: Es steht auf Ihrer
Homepage,
dass Lohn statt Taschengeld in den Werkstätten umgesetzt ist –
das ist es aber definitiv nicht. Menschen mit Behinderungen, die in
Werkstätten verbleiben, beziehen nach wie vor nur Taschengeld,
sonst nichts. Die, die auf dem Arbeitsmarkt gefördert werden, sollen einen
Lohn erhalten! Wir kriegen
auch Lohn für unsere Arbeit. Jeder Mensch, der arbeitet, kriegt Lohn, hat
sich das verdient. Das jetzt als Besonderheit herauszuheben finde ich wirklich
dreist. – (Den Dank auch in Gebärdensprache
ausführend:) Danke. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Ragger.)
13.36
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag (4116/A) der Abgeordneten Kira Grünberg, Bedrana Ribo, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbehindertengesetz und das Behinderteneinstellungsgesetz geändert werden (2698 d.B.) - TOP 11
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
In Artikel 1 wird eine neue Ziffer 60a. eingefügt:
„60a. In § 48 wird das Wort ‚Behinderte‘ durch die Wortfolge ‚Menschen mit Behinderungen‘ sowie die Zeichenfolge ‚70%‘ durch die Zeichenfolge ‚50%‘ ersetzt.“
Begründung
Vergünstigungen der öffentlichen Verkehrsmittel für Menschen mit Behinderungsgrad ab 50%
Gemäß § 48 Bundesbehindertengesetz (BBG) können Verkehrsunternehmen des öffentlichen Verkehrs eine Fahrpreisermäßigung für Menschen mit Behinderungen ab einem Grad der Behinderung von 70% anbieten.
Diese 70% sind nicht mehr zeitgerecht, da es weitere Krankheitsbilder und Behinderungen gibt, welche einen massiven Einfluss auf den Alltag der Person mit Behinderung haben, jedoch nur mit 50% oder 60% katalogisiert sind.
Exemplarisch dazu gibt es in der Anlage der Einschätzungsverordnung (1) folgende Diagnosen, welche mit unter 70% jedoch über 50% niedergeschrieben sind:
• Amputation im Unterschenkelbereich bei genügender Funktionstüchtigkeit des Stumpfes und/oder der Gelenke
• Höhergradige Lähmung der Hüftbeugemuskulatur, alternierendes Stiegensteigen nicht möglich
• Kleinwuchs unter 130 cm
Daher wäre eine Senkung des Grades der Behinderung von 70% auf 50% sinnvoll. Ferner wird die Bezeichnung "behinderter Menschen" durch "Menschen mit Behinderungen" ersetzt - analog zum Änderungsvorschlag in § 8 Abs. 2 Z 2 des vorliegenden Antrags (4116/A).
1. https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2010_II_261/
COO_2026_100_2_612316.pdfsig
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.
Zu Wort gelangt Mag. Markus Koza. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter
Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr
geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen
und Herren! Im Rahmen
dieses Tagesordnungspunktes reformieren wir auch das Sozialentschädigungsrecht.
Worum geht es? – Menschen, die beispielsweise
einen Impfschaden
erleiden oder aufgrund eines Verbrechens eine körperliche oder psychische
Beeinträchtigung erleben, haben ein Anrecht auf eine Entschädigung.
Der Schaden wird dabei entweder von einem amtlichen oder, weil es nicht
für alle Fälle amtliche Sachverständige gibt, von einem nicht
amtlichen Sachverständigen oder einer nicht amtlichen
Sachverständigen festgestellt.
Bislang war es automatisch so,
dass hinsichtlich der Entlohnung amtliche Sachverständige nicht amtlichen
gleichgestellt waren. Was allerdings tatsächlich gefehlt hat, war eine
entsprechende gesetzliche Grundlage. Das hat
auch ein Verwaltungsgericht festgestellt, daher entsteht auch entsprechender
Handlungsbedarf, weil die Folge dieses Urteils an sich gewesen wäre,
dass ohne die heutigen Gesetzesänderungen Betroffene auf ihren Kosten
sitzen geblieben wären. Neben dem Leid, das ihnen aufgrund eines
Impfschadens
oder was auch immer widerfahren ist,
wäre das eine zusätzliche soziale Härte. (Abg. Wurm:
Bist du der Hauser, oder was?)
Dank dieser Gesetzesnovelle ist es so, dass rückwirkend mit 1. Jänner 2024 nun auch die Kostenübernahme von nicht amtlichen und amtlichen Sachverständigen gesetzlich festgeschrieben ist. (Abg. Wurm: „Impfschaden“ – sag es noch einmal! Jetzt haben wir seinen Nachfolger gefunden!)
Weiters wird auch das Verbrechensopfergesetz dahin gehend
geändert,
dass personenbezogene Daten des Opfers von der Justiz an das Sozialministeriumservice
übertragen werden dürfen. Warum? – Damit raschere Entscheidungen
zu beantragten Hilfsleistungen getroffen werden können. Ich bitte wie
schon in der letzten Sozialausschusssitzung um breite Zustimmung. –
Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Smolle.)
13.38
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich nun Herr Bundesminister Johannes Rauch zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Herr Präsident! Hohes Haus! Worum geht
es bei
diesem Themenkomplex? Es ist zu Recht die langjährige Forderung der
Behindertenverbände zitiert worden: „Nichts über uns ohne
uns!“
Mit diesem Maßnahmenpaket gehen wir dem nach. Was
passiert? – Es kommt zu einer Stärkung der
Behindertenanwaltschaft, sie wird mit mehr
Befugnissen ausgestattet, sie kann im Sinne der besseren Erreichbarkeit
Regionalbüros einrichten. Dadurch erhalten Menschen einfacher Beratung und
Rechtsschutz.
Es wird der Bundesbehindertenbeirat gestärkt, dieses
Gremium wird
fortan die gesamte Bundesregierung beraten, und innerhalb dieses Beirates wird
eine ständige Kommission eingerichtet, in der die Behindertenorganisationen vertreten
sind. Das ist deshalb wichtig, weil die Beteiligung einer der zentralen
Schlüsselpunkte ist, die wir zu gewährleisten haben.
Es wird mehr Budget für die Interessenvertretung geben,
der Behindertenrat wird als Dachverband für die Interessen von
Menschen mit Behinderungen gestärkt. Er erhält ein fixes
Jahresbudget, es wird gegenüber den
bisherigen Förderungen um 25 Prozent auf 870 000 Euro pro
Jahr erhöht und valorisiert.
Auch der unabhängige Monitoringausschuss zur Umsetzung
der
UN-Behindertenrechtskonvention erhält mehr Budget: Es wird um
30 Prozent auf 520 000 Euro aufgestockt und valorisiert.
In allen Ministerien und öffentlichen Institutionen werden Barrierefreiheitsbeauftragte geschaffen.
Ich darf darauf hinweisen, dass das nur Teile des
Gesamtpaketes sind, das wir schon gemacht haben: Es gibt mehr Budget für
inklusive Projekte, wir
haben den Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung heuer auf
50 Millionen Euro aufgestockt – bisher waren es
36 Millionen Euro –, und wir haben – das darf ich
auch noch erwähnen – die automatische Arbeitsunfähigkeitsfeststellung
geändert, sodass die Grenze jetzt bei 25 Jahren liegt, um zu
verhindern, bereits darunter den Stempel einer lebenslangen Arbeitsunfähigkeit
aufgedrückt zu bekommen, womit für Menschen mit Behinderungen nun
auch die Möglichkeit besteht, an AMS-Maßnahmen teilzunehmen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
13.41
Präsident
Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter
Alois Stöger. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Im Sinne einer konstruktiven Opposition werden wir dann, wenn sinnvolle Veränderungen gemacht werden, durchaus zustimmen.
Ich finde es unheimlich wichtig, dass behinderte Menschen,
wenn man zu wenige Amtssachverständige in den Ämtern hat, dann
nicht auf den Kosten
sitzen bleiben. Da ist es wichtig, dass man diesen Schritt jetzt setzt. Es
wäre auch schön, wenn man Personal aufnehmen würde, weil man
Amtssachverständige auch für andere Fragen
bräuchte – das wäre gut.
Die zweite Sache ist der Datenaustausch. Wenn jemand Opfer
eines Verbrechens wird, dann ist nicht immer sofort klar: War das ein
Verbrechen, wird der Täter dafür auch verurteilt? Das Opfer hat aber
den Schaden
sofort, und daher braucht es schnelle Regelungen. In diesem Sinne ist diese
Veränderung richtig.
Es ist auch gut, wenn wir heute beim Kehraus dieser
Bundesregierung
die guten Dinge benennen. Das ist eine gute Regelung, wir werden
ihr zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)
13.42
Präsident Ing. Norbert Hofer: Die Debatte ist geschlossen.
Ist ein Schlusswort gewünscht? – Es ist nicht gewünscht.
Wir kommen zu den Abstimmungen, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir kommen zuerst zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11:
Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbehindertengesetz und
das Behinderteneinstellungsgesetz geändert werden,
in 2698 der Beilagen.
Hiezu liegen ein Zusatz- beziehungsweise
Abänderungsantrag der Abgeordneten Kira Grünberg, Bedrana Ribo, Kolleginnen
und Kollegen sowie
ein Zusatzantrag der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen vor.
Ich werde zunächst über die von den erwähnten
Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen betroffenen
Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und
schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten
Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Kira Grünberg, Bedrana Ribo,
Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend
Art. 1 Z 11, 26, 38
und 44 eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Die Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen
haben
einen Zusatzantrag betreffend Einfügung einer neuer Ziffer 60a in
Artikel 1 eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der
Zustimmung. – Das ist
die Minderheit und damit abgelehnt.
Die Abgeordneten Kira Grünberg, Bedrana Ribo,
Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise
Abänderungsantrag betreffend Änderung von Art. 1 Z 65 und
Art. 2 Z 14, Einfügung einer neuen Ziffer 14a in
Artikel 2 sowie Änderung von Art. 2 Z 22 eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der
Zustimmung. – Das ist
ebenfalls einstimmig angenommen.
Damit kommen wir schon zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden
Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein
diesbezügliches Zeichen. –
Das ist einstimmig. Der
Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Impfschadengesetz und das Verbrechensopfergesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 2699 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen
Gesetzentwurf sind,
um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden
Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein
diesbezügliches Zeichen. –
Das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter
Lesung angenommen.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 4111/A der Abgeordneten Norbert Sieber, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Studienförderungsgesetz 1992 geändert werden (2692 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen zum 13. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Ich darf die Frau Staatssekretärin sehr herzlich bei uns begrüßen.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Bettina Zopf. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr
Minister! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und zu Hause vor
den Fernsehbildschirmen! Als Erstes darf ich im Namen meines Kollegen Joachim
Schnabel eine Seniorenbundgruppe aus Gabersdorf mit Obfrau Waltraud Prugmaier
begrüßen. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei
Abgeordneten der SPÖ.)
Leistung muss sich
lohnen – heute beschließen wir wieder einen weiteren
Schritt in die richtige Richtung, zu einem unserer Leitsätze. Es gibt
zahlreiche Studentinnen und Studenten, die zusätzlich zu ihrem Studium
auch noch arbeiten gehen – danke dafür! Das ist nicht
selbstverständlich und ein wertvoller und unverzichtbarer Beitrag (Abg.
Lindner: Die müssen von irgendwas leben können!), nicht
nur für euch persönlich, sondern auch für den
österreichischen Staat. Ihr zahlt durch eure Arbeit Steuern, und nur so
können wir auch Sozialleistungen auszahlen.
Damit jene, die arbeiten gehen, nicht mit dem Entzug der
Familienbeihilfe bestraft werden, gibt es eine Zuverdienstgrenze. In den
letzten Jahren sind die Löhne ziemlich stark gestiegen, und deshalb
überschreiten die Studentinnen
und Studenten auf einmal viel schneller diese Zuverdienstgrenze und
müssten dann ihre Arbeit reduzieren, damit sie weiter die Familienbeihilfe
beziehen können.
Deshalb haben wir diese Zuverdienstgrenze schon 2022 auf 15 000 Euro erhöht. Mit dieser Gesetzesänderung, die wir heute beschließen, passen wir die Zuverdienstgrenze endgültig an: Die Valorisierung erfolgt in Zukunft genauso wie bei den Sozialleistungen automatisch.
Weil wir nicht nur reden, sondern handeln, sei zum
Abschluss noch einmal gesagt: Wir bleiben unseren Leitsätzen
treu und entwickeln Österreich weiter – ein weiterer Beitrag,
damit sich Leistung lohnt. (Beifall bei
der ÖVP. – Abg. Schellhorn: Ha! ... lustig!)
13.48
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Mag.a Andrea Kuntzl. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete
Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Herr
Präsident! Sehr geehrte
Damen und Herren! Werte Kollegin, es ist tatsächlich so, dass sehr viele
Studierende neben ihrem Studium arbeiten müssen beziehungsweise fast
schon
neben dem Job studieren. Es ist nicht so, dass es „zahlreiche“
sind, sondern es ist mittlerweile die Mehrzahl der Studierenden. Insofern ist
das eine sehr
sinnvolle Regelung, die wir heute beschließen werden.
Allerdings wäre es sinnvoll, andere Dinge
zusätzlich zu machen, denn es geht ja darum, dass die Studierenden in die
Lage versetzt werden, in ihrem
Studium auch zügig, in einem angemessenen Tempo, weiterzukommen, wie sie
das eben wollen, und einen Abschluss zu machen.
Sowohl bei der Familienbeihilfe als auch bei der
Studienförderung ist es
so, dass man, wenn man länger studiert, über die Mindestdauer
hinaus – bei der Familienbeihilfe sind es zwei Semester, bei der
Studienförderung ist es überhaupt nur ein Semester über die
Mindeststudiendauer –, den Anspruch auf diese Unterstützungen verliert.
Wir wissen ja alle – und Studien belegen
das, zum Beispiel die letzte Studierenden-Sozialerhebung –, dass Studierende,
wenn sie daneben arbeiten, länger für das Studium brauchen, weil sie
weniger Zeit für ihr Studium aufzuwenden haben. Allein 10 Stunden in
der Woche führen schon dazu, dass es Verzögerungen beim
Fortkommen im
Studium gibt.
Das heißt, die Zuverdienstgrenze zur Familienbeihilfe zu erhöhen, zu valorisieren, ist eine sinnvolle Regelung, aber es bräuchte mehr. Es bräuchte eine bessere Studienförderung – mehr und länger – und mehr Toleranzsemester sowohl bei der Familienförderung als auch bei der Studienförderung, um für jene Studierenden, deren Eltern sie nicht in dem Ausmaß finanziell unterstützen können, die entsprechenden Unterstützungsmöglichkeiten aufrechtzuerhalten. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
13.50
Präsident
Ing. Norbert Hofer: Frau Abgeordnete
Barbara Neßler, Sie
gelangen nun zu Wort. – Bitte schön.
Abgeordnete
Barbara Neßler (Grüne): Herr
Präsident! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuseher und
Zuseherinnen! Als ich im Gasthaus meiner
Eltern erzählt habe, dass ich jetzt studiere, kamen oft Sprüche wie:
Also das heißt, du machst jetzt nichts!, oder Sprüche wie: Okay, das
heißt, hauptberuflich gehst du jetzt aus! – Die Vorstellung
vieler war: Studizeit ist gleichbedeutend
mit Party, Reisen, Gspusis ohne Ende – ein sehr unbeschwertes Leben.
Die Realität von vielen Studierenden schaut aber
definitiv anders aus und ist nicht ganz so unbeschwert. Es ist oft ein
täglicher Kampf, irgendwie
über die Runden zu kommen, bei dem es um Fragen geht wie: Bekomme ich den
Studienplatz, den ich möchte? Wie bekomme ich das Praktikum? Wie
kriege ich Arbeitsleben und Studium unter einen Hut? Wie kann ich die Miete
zahlen? Kann ich mir die Bücher kaufen, die ich brauche?, und so
weiter. – Das sind Sorgen, mit denen sich Studierende
tagtäglich herumschlagen.
Das Studienleben ist also viel
unromantischer, als viele es sich
vorstellen. Alleine wenn ich an meine eigene Studienzeit in
Innsbruck – der
teuersten Landeshauptstadt in ganz
Österreich – zurückdenke: Halleluja, da war das Klo am
Gang, da war die Duschkabine in der Küchenecke, und
trotzdem musste ich mir überlegen, wie ich mir die Wohnung leisten kann,
trotz Nebenjob.
So geht es ganz vielen
Studierenden, und eine Umfrage – die Kollegin von der SPÖ hat
es angesprochen – vom letzten Jahr zeigt, dass 80 Prozent aller
Studierenden einer Nebentätigkeit nachgehen, also einen Job nebenbei
machen müssen, und zwei Drittel geben an, dass sie sich ohne diesen Job
ihr
Studium nicht mehr leisten können.
Das heißt also, bei
vielen geht das ohne einen Nebenverdienst nicht. Doch man muss aufpassen, dass
die Arbeit nicht zu viel wird, und zwar nicht hinsichtlich der
Arbeitsbelastung, sondern hinsichtlich des Einkommens.
Wenn man nämlich während des Bezugs von Familien- und Studienbeihilfe
zu viel verdient, muss man dem Staat das Geld zurückzahlen. Das
heißt also,
auch während die Löhne steigen, bleibt die Zuverdienstgrenze je nach
Goodwill der jeweiligen Bundesregierung oft über die Jahre gleich. Das
letzte Mal,
dass sie – vor uns – erhöht wurde, war im
Jahr 2011.
Wir haben die Zuverdienstgrenze im Jahr 2022 ordentlich erhöht, und zwar auf 15 000 Euro. Fakt ist aber: Effektiv ist es so, dass mit der Inflation diese Einkommensgrenze Jahr für Jahr sinkt. Das heißt also – und jetzt wird es grotesk –, ich kann zwar für das gleiche Geld arbeiten gehen, muss aber bei steigenden Löhnen meine Stunden reduzieren. Das heißt also, ich kann gar nicht mehr im bisherigen Ausmaß arbeiten gehen.
Damit machen wir jetzt endlich – das erste Mal
in der Geschichte – wirklich Schluss, und ich freue mich
wirklich sehr über diesen heute vorliegenden Antrag, über die
Valorisierung der Zuverdienstgrenze für Studierende.
Das heißt, die Zuverdienstgrenze steigt jährlich automatisch mit der
Inflation an, ich bin nicht vom Goodwill des Ministers oder der Ministerin
abhängig,
und wir machen es rückwirkend und erhöhen sie mit 1. Jänner um 9,7 Prozent auf 16 450 Euro. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
13.54
Präsident
Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Michael Bernhard. –
Bitte,
Herr Abgeordneter.
Abgeordneter
Michael Bernhard (NEOS): Herr
Präsident! Geschätzte Anwesende auf der Regierungsbank! Werte
Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Meine
Vorrednerinnen vor allem von ÖVP und Grünen haben ja darauf
verwiesen, dass sie da einen sinnvollen Vorschlag eingebracht haben.
Auch wir NEOS unterstützen die Valorisierung, also die automatische
Anpassung an die jeweils bestehende Inflation,
bei der Zuverdienstgrenze, damit eben, wenn die Einkommen aufgrund der
Inflation steigen, gleichzeitig auch die Zuverdienstgrenze steigt und Studierende
nicht gezwungen sind, in Zukunft weniger zu arbeiten, nur damit sie nicht
irgendwo eine Grenze überschreiten.
Inhaltlich ist es allerdings schon erstaunlich, weil das Vorhaben ja seit 2020 auf dem Papier ist. Man könnte also sagen: Die Bundesregierung oder die Regierungsfraktionen feiern sich jetzt, weil sie nach viereinhalb Jahren eine einfache gesetzliche Bestimmung verändern. (Zwischenruf der Abg. Neßler.)
Für uns ist ehrlicherweise nicht nachvollziehbar,
Barbara Neßler – weil du gerade herausrufst –,
wofür ihr da viereinhalb Jahre gebraucht habt. (Abg. Neßler:
Welche Regierung hat es davor gemacht?) Ja, ihr habt 2022 schon einmal den
Betrag angepasst, 2023 sind die Studierenden darum umgefallen,
denn für 2024 wird es jetzt nachträglich gemacht, und ab 2025 wird
valorisiert.
Es ist aus unserer Sicht wirklich symptomatisch, dass ihr
einfache
Maßnahmen, die ihr im Regierungsprogramm vorgesehen habt, auf den letzten
Drücker – vor der letzten Sommerpause vor der nächsten
Wahl – noch
auf den Boden bringt.
Wir unterstützen das, aber man sieht: Selbst die kleinste Aufgabe braucht bei euch viereinhalb Jahre, und das ist ehrlicherweise nicht sehr zufriedenstellend. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
13.55
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr
Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht
der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 2692 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und
Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um
ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und
Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre
Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. –
Das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter
Lesung angenommen.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (2558 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 und das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz geändert werden (2688 d.B.)
15. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (2597 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeitsinspektionsgesetz 1993,
das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Notarversorgungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Heimarbeitsgesetz und das Landarbeitsgesetz 2021 geändert werden (Telearbeitsgesetz – TelearbG) (2689 d.B.)
16. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (2605 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Theaterarbeitsgesetz geändert wird (2690 d.B.)
Präsident
Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zu
den Punkten 14
bis 16 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt
werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Josef Muchitsch. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter
Josef Muchitsch (SPÖ): Herr
Präsident! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Besucher und
Besucherinnen aus Gabersdorf! Es ist schön,
dass Herr Holzbaumeister Lappi jetzt auch hier im Parlament ist, denn wir beschließen
jetzt bald ein Gesetz, das auch ihn betrifft.
Es geht bei diesem Tagesordnungspunkt um die Einbeziehung
von Arbeitskräfteüberlassungsbetrieben in das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz.
Diese Bestimmungen dieses Gesetzes besagen, dass
künftig überlassene Arbeitskräfte dem BUAG unterliegen, wenn
auch der Betrieb, der die überlassenen Arbeitskräfte
beschäftigt, dem BUAG unterliegt. Die Novelle beruht auf einer
Sozialpartnereinigung und bringt Vorteile
für die überlassenen Arbeitskräfte.
Ich bringe weiters einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Tanja Graf, Markus Koza, Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen ein.
In diesem Abänderungsantrag ist die Einbeziehung von
Spenglerbetrieben – mit Ausnahme von den
Lüftungsspenglern und den Galanteriespenglern – in das BUAG
geregelt. Auch da gibt es eine Einigung der Sozialpartner.
Grund dafür ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes vom
29. August 2023, in dem festgehalten wurde, dass das Dacheindecken mit
vorgefertigten Metallplatten durch Spenglerbetriebe auch dem BUAG zu
unterliegen habe, weil es sich dabei um Dachdeckerarbeiten handle. Das
heißt, wir haben somit
auch die Spenglerbetriebe mit diesen Tätigkeiten in die Buak
eingegliedert, und da geht es jetzt darum, dass eben die Zuschläge
für die Sachbereiche
Urlaub, Abfertigung, Überbrückungsgeld zu entrichten sind. (Abg. Hörl:
Jetzt weiß ich, warum es so teuer geworden ist!)
Die Betriebe unterliegen auch der Schlechtwetterregelung des
Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes (Abg. Hörl:
Jetzt weiß ich, warum es so teuer geworden ist!), und das ist auch
gut so, denn der
Dachdecker, Kollege Hörl, hat Schlechtwetterentschädigung gehabt, der
Spengler nicht, und das ist jetzt gleichgestellt. Wir behandeln Menschen auf
der Baustelle gleich, und ich glaube, das ist gut so. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir haben damit eines geschafft: Für die gleichen
Tätigkeiten am gleichen Ort gibt es gleiche Regelungen sowohl bei der
Schlechtwetterentschädigung
als auch beim Urlaubsanspruch, bei der Abfertigung und beim
Überbrückungsgeld.
Apropos Schlechtwetter: Ich möchte auch einen Entschließungsantrag einbringen, weil es sehr gut passt. Gerade die letzten Wochen mit den Unwetterkatastrophen, durch die schwere Schäden entstanden sind, durch die viel Leid entstanden ist, haben wieder gezeigt, dass die Einsätze der Katastrophenhelfer wirklich unglaublich sind – ein großes Danke an all jene, die das wirklich immer wieder leisten.
Wir hören aber auch von den
Freiwilligeneinsatzorganisationen: Es wird immer schwieriger, diese
Einsätze zu gewährleisten, und es werden aufgrund
des Klimawandels auch immer mehr Einsätze. Deshalb fordern wir als
SPÖ, dass es für diese Einsatzorganisationen und deren freiwillige
Kräfte auch
eine gesetzliche Regelung betreffend Freistellung und Entgeltfortzahlung gibt.
Auf Initiative der SPÖ konnten 2019 bereits Verbesserungen geschaffen werden, sodass die Arbeitgeber, wenn Mitarbeiter im Rahmen von Sonderurlaub freigestellt wurden, auch eine Entschädigung erhalten. Dieser neue Antrag umfasst jetzt aber auch die Betroffenen, das heißt, diejenigen, die von Unwetterkatastrophen betroffen sind.
Wir stellen daher nachfolgenden Antrag:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einsatzkräfte und Betroffene beim Katastropheneinsatz im Beruf absichern!“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister
für Arbeit wird aufgefordert, umgehend dem Nationalrat eine
Regierungsvorlage zur Beschlussfassung zu übermitteln, mit der ein
Rechtsanspruch auf Freistellung und Entgeltfortzahlung für im
Katstrophenschutzeinsatz stehende Einsatzkräfte geschaffen wird.
Zugleich ist sicherzustellen, dass für im Einsatz befindliche
ehrenamtliche Einsatzkräfte, auch pauschale Abgeltung etwaiger
Verdienstausfälle aus selbständiger Tätigkeit“ –
also auch für Unternehmer – „geschaffen wird. Für
von Katastrophen Betroffene“ – da gibt es
noch keine Regelung – „soll ein
Schadenbeseitigungs-Urlaubsanspruch geschaffen werden.“
*****
Zusammengefasst: Egal ob Unselbstständige,
Selbstständige oder Betroffene, wir brauchen aufgrund des Klimawandels und
der Katastrophen klare
neue Regelungen. – Bitte stimmen Sie unserem Antrag zu! (Beifall
bei der SPÖ.)
14.01
Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Tanja Graf, Markus Koza, Josef Muchitsch
und Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (2558 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 und das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz geändert werden (2688 d.B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der gegenständliche Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:
I. In Artikel 1 erhält die bisherige Z 1 die neue Ziffernbezeichnung „2.“ und es wird davor folgende neue Z 1 eingefügt:
„1. In § 1 Abs. 1 wird nach dem Wort „Pflastererbetriebe“ folgende Wortfolge eingefügt: „und Spenglerbetriebe mit Ausnahme der Lüftungs- und Galanteriespenglerbetriebe,““
II. In Artikel 1 erhalten die bisherigen Z 2 bis 6 die Ziffernbezeichnungen „3.“ bis „7.“.
III. In Artikel 1 lautet die nunmehrige Z 7:
„7. Dem § 19 wird folgender Abs. 18 angefügt:
„(18) § 1 Abs. 1 und 5, § 2 lit. c, § 2a sowie § 12 Abs. 4 und 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2024 treten mit 1. November 2024 in Kraft.““
IV. In Artikel 2 lautet die Z 1:
„1. § 2 Abs. 1 lit. c lautet:
„c) Dachdeckerbetriebe, Pflastererbetriebe und Spenglerbetriebe mit Ausnahme der Lüftungs- und Galanteriespenglerbetriebe;““
V. In Artikel 2 werden folgende Z 2 bis 6 angefügt:
„2. § 2 Abs. 2 lit. c lautet:
„c) Dachdeckerbetriebe, Pflastererbetriebe und Spenglerbetriebe mit Ausnahme der Lüftungs- und Galanteriespenglerbetriebe;“
3. § 3 Abs. 3a entfällt.
4. § 39a samt Überschrift entfällt.
5. In § 40 wird folgender Abs. 49 angefügt:
„(49) § 2 in der
Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2024 tritt rückwirkend mit 1.
Jänner 2024 in Kraft. § 43 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I
Nr. xxx/2024 tritt mit 1. August 2024 in Kraft. § 3 Abs. 3a in der Fassung
des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2024 tritt mit Ablauf des 31. Juli 2024
außer
Kraft. Für die Einbeziehung in das System der Urlaubs- und
Abfertigungskasse von Arbeitnehmern (Lehrlingen), deren Arbeitsverhältnis
zu einem Spenglerbetrieb
bereits zum In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes bestanden hat, gilt §
43, sofern diese Arbeitnehmer (Lehrlinge) der Urlaubs- und Abfertigungskasse
vom
jeweiligen Arbeitgeber bis zum Ablauf des 31. Oktober 2024 auf elektronischem
Weg gemeldet werden. Die Urlaubs- und Abfertigungskasse ist ermächtigt,
diese
Frist aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen zu
erstrecken. Im Fall einer späteren Meldung gilt für die Einbeziehung
§ 27 Abs. 1 bis 3, 5 und 6.“
6. Folgender § 43 samt Überschrift wird eingefügt:
„Übergangsbestimmung
§ 43. (1) Die Einbeziehung in das System der Urlaubs- und Abfertigungskasse erfolgt nach Maßgabe der Abs. 2 bis 5.
(2) Für den Sachbereich
der Urlaubsregelung erfolgt die Einbeziehung der Arbeitnehmer in das System der
Urlaubs- und Abfertigungskasse mit Ausnahme der Arbeitnehmer gemäß
Abs. 2a mit 1. Jänner 2024, sofern das Arbeitsverhältnis
bereits begründet war, sonst mit Beginn des Arbeitsverhältnisses. Ab
diesem Zeitpunkt ist § 21a für die Zuschlagsleistung der
Urlaubsregelungen sinngemäß anzuwenden. Der Arbeitgeber hat ab 1.
November 2024 bis zum Ablauf des 15. Jänner 2025 die für eine
Berechnung der Zuschläge zum Lohn
gemäß § 21a BUAG erforderlichen Daten und an den Arbeitnehmer
tatsächlich geleistetes Urlaubsentgelt sowie Urlaubszuschuss und die
Höhe der dafür entrichteten Dienstgeberabgaben zur Sozialversicherung
für den im Zeitraum ab dem 1. Jänner 2024 gebührenden Urlaub
durch Vorlage entsprechender Unterlagen der Urlaubs- und
Abfertigungskasse auf elektronischem Weg bekannt zu geben. Die Urlaubs- und
Abfertigungskasse hat die bekannt gegebenen Leistungen
nach Prüfung auf die offenen Zuschläge anzurechnen. Bei der
Berechnung der anzurechnenden Leistungen und der zu leistenden
Zuschläge sind die Zuschläge
gemäß § 21a Abs. 2 zweiter Satz und die Nebenleistungen zu
berücksichtigen. Die durch die Urlaubs- und Abfertigungskasse aufgrund der
Angaben des Arbeitgebers errechneten Zuschläge sind dem Arbeitgeber
vorzuschreiben und sofort fällig. Das tatsächlich geleistete
Urlaubsentgelt und der Urlaubszuschuss sind
auf den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers und dessen Urlaubsanwartschaften
anzurechnen. Die Urlaubs- und Abfertigungskasse hat den Arbeitnehmer
schriftlich über den gegenüber der Urlaubs- und Abfertigungskasse
bestehenden Urlaubsanspruch und die Urlaubsanwartschaften zu informieren.
(2a) Abweichend von Abs. 2 erfolgt die Einbeziehung von
Arbeitnehmern,
die in Betrieben nach § 2 Abs. 1 lit. h
beschäftigt sind und zur Überlassung in
Spenglerbetriebe mit
Ausnahme der Lüftungs- und Galanteriespenglerbetriebe aufgenommen
oder tatsächlich überwiegend überlassen werden, mit
1. August 2024.
(3) Für den Sachbereich der Abfertigungsregelung
erfolgt die Einbeziehung in das System der Urlaubs- und
Abfertigungskasse mit 1. Jänner 2026. Für Arbeitnehmer, die Abschnitt
III unterliegen, gilt § 13b Abs. 7. In diesem
Fall hat der Arbeitgeber bis zum Ablauf des 15. Jänner 2026 die Anzahl der
Beschäftigungswochen, die über den Arbeitgeber abgerechnet werden,
bekannt zu geben.
(4) Für den Sachbereich des
Überbrückungsgeldes erfolgt die Einbeziehung
mit 1. Jänner 2025. Für Arbeitnehmer, die die Anzahl der
Beschäftigungswochen nach § 13l Abs. 1 Z 1 oder 2 für die Geltendmachung
des Anspruchs auf Überbrückungsgeld durch die Einbeziehung mit 1.
Jänner 2025 nicht erreichen, sind zur Erreichung des Anspruchs auf
Überbrückungsgeld beim selben Arbeitgeber zurückgelegte
Beschäftigungswochen anzurechnen, sofern dies in der Meldung nach Abs. 2
bekannt gegeben wird. Die Urlaubs- und Abfertigungskasse hat
diesfalls dem Arbeitgeber die zu entrichtenden Zuschläge nach § 13o
vorzuschreiben.
(5) Beim selben Arbeitgeber zurückgelegte
(Vor)dienstzeiten sind für die
Ermittlung der Höhe des Urlaubsanspruchs gemäß § 4 Abs. 1
anzurechnen. Der vom Arbeitgeber für vor dem Einbeziehungszeitpunkt
zurückgelegte (Vor)dienstzeiten zu entrichtende Zuschlag
ist durch Vorstandsbeschluss festzusetzen. § 4a ist nicht
anzuwenden.““
Begründung
Zu Artikel 1 Z 1 (§ 1 Abs. 1) und Artikel 2 Z 1 bis 3 sowie 5 und 6 (§ 2 Abs. 1 lit. c, Abs. 2 lit. c, § 3 Abs. 3a, § 40 Z 49 und § 43):
Der Verwaltungsgerichthof
hat im Beschluss vom 29. August 2023,
Ra 2023/08/0028-5, festgehalten, dass das Dacheindecken mit vorgefertigten
Metallplatten durch Spenglerbetriebe (Montage von Metalldächern)
gemäß § 2 Abs. 1
lit. c BUAG dem BUAG unterliegt. In der Praxis
montieren Spenglerbetriebe
jedoch nicht nur Metalldächer, sondern üben auch andere
Tätigkeiten aus, die nicht dem Geltungsbereich des BUAG unterliegen. Es
ist demnach nach der geltenden Rechtslage auf Betriebsebene
gemäß den Regelungen zu den Mischbetrieben gemäß § 3
BUAG zu prüfen, ob Arbeiterinnen und Arbeiter in den Geltungsbereich des
BUAG fallen oder nicht. Dies ist oft komplex und mit großem Aufwand
verbunden. Darüber hinaus ist in Abgrenzungsfällen mit weiteren
Verfahren
zur Abklärung der Geltung des BUAG zu rechnen.
Um diesen Aufwand zu vermeiden, sollen Spenglerbetriebe mit Ausnahme der Lüftungs- und Galanteriespenglerbetriebe in den Geltungsbereich des BUAG aufgenommen werden. Damit sollen Spenglerbetriebe, die auf Grund ihrer Tätigkeit ein Naheverhältnis zu Dachdeckertätigkeiten aufweisen, in den Geltungsbereich des BUAG fallen.
Galanterie- und
Lüftungsspenglerbetriebe weisen kein Naheverhältnis zu Dachdeckerbetrieben
auf. Erstere stellen u.a. Bauornamente, Kücheneinrichtungen
und Sonderanfertigungen von Einrichtungsgegenständen aus Metallen, Kunstgegenstände,
Verzierungen, Kinderspielzeug, Haus- und Küchengeräten
her und montieren diese. Lüftungsspenglerbetriebe wiederum stellen
Bestandteile von Luftleitungssystemen für Zu-, Ab- und Umluftanlagen aus
allen dafür geeigneten Materialien sowie Rohrleitungen für
Staub- und Späneabsaugungen her und montieren diese.
Spenglerbetriebe mit Ausnahme der Lüftungs- und Galanteriespenglerbetriebe sollen in die Sachbereiche Urlaub, Abfertigung und Überbrückungsgeld aufgenommen werden. Für Spenglerbetriebe, die auch Lüftungs- und Galanteriespenglertätigkeiten verrichten, gelten die Mischbetriebsregelungen des § 3 BUAG.
Die Einbeziehung soll je nach Sachbereich in
unterschiedlicher Weise
erfolgen. § 43 regelt dazu die genauen Einbeziehungsmodalitäten
hinsichtlich der Zuschlagsleistungen.
In einem ersten Schritt sollen Spenglerbetriebe
gemäß § 40 Z 49 verpflichtet
werden, bis zum 31. Oktober 2024 der Urlaubs- und Abfertigungskasse die
betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu melden. Die Information
der Spenglerbetriebe soll durch die zuständigen Fachorganisationen der
Wirtschaftskammer Österreich bzw. deren Landeskammern va. im Wege von
Informationsschreiben erfolgen. In diesem Zusammenhang kann nicht
ausgeschlossen werden, dass hier Schreiben am Postweg verloren gehen. In diesen
Ausnahmefällen
soll die BUAK eine Fristerstreckung gewähren können. Nur für
jene Spenglerbetriebe, die innerhalb dieser Frist die betroffenen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemeldet haben, sollen die
Einbeziehungsregelungen des § 43 zur Anwendung kommen. Jene
Spenglerbetriebe, die diese Meldefrist nicht genutzt haben, sollen den
Einbeziehungsregelungen des § 27 BUAG unterliegen.
Die Einbeziehung in den Sachbereich Urlaub soll mit 1.
Jänner 2024 erfolgen.
Dazu sollen die Spenglerbetriebe der BUAK zwischen 1. November 2024
und 15. Jänner 2025 das tatsächlich geleistete Urlaubsentgelt sowie
Urlaubszuschuss und die Höhe der dafür entrichteten
Dienstgeberabgaben zur Sozialversicherung für den im Zeitraum ab dem
1. Jänner 2024 gebührenden Urlaub durch Vorlage entsprechender
Unterlagen bekannt geben. Die BUAK prüft die
Unterlagen und kann allenfalls weitere Dokumente anfordern. Anhand der
übermittelten Daten berechnet die BUAK die Zuschlagsleistungen und
rechnet diese
mit den bereits erfolgten Leistungen gegen. Für Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer von Überlassungsbetrieben, die zur Überlassung an
Bauspenglerbetriebe aufgenommen oder tatsächlich überwiegend in
solche überlassen werden, soll die Einbeziehung für die Dauer der
Überlassung erst mit 1. August 2024 erfolgen. Eine rückwirkende
Einbeziehung mit 1. Jänner 2024 ist auf Grund der kurzfristigen
Einsätze und der hohen Fluktuation erschwert bzw. mit hohem administrativen Aufwand
verbunden.
Die Einbeziehung in den Sachbereich Abfertigung soll
gemäß Abs. 3 mit 1. Jänner 2026 erfolgen. Für
Arbeitsverhältnisse, die den Regelungen der Abfertigung
Alt unterliegen, sollen die Spenglerbetriebe der BUAK bis 15. Jänner 2026
die Anzahl
der Beschäftigungswochen bekannt geben müssen, da die
Meldungseingabe
für den Monat Dezember 2025 bis zu diesem Zeitpunkt möglich ist.
Diese Bekanntgabe kann jedoch bereits im Rahmen der Meldung
gemäß § 43 Abs. 2 erfolgen.
Für den Sachbereich des
Überbrückungsgeldes soll die Einbeziehung
gemäß Abs. 4 mit 1. Jänner 2025 erfolgen. Für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die die erforderlichen
Beschäftigungswochen im Geltungsbereich des
BUAG für die Geltendmachung des Anspruchs auf Überbrückungsgeld
durch die Einbeziehung mit 1. Jänner 2025 nicht mehr erreichen, soll die
Möglichkeit geschaffen werden, die fehlenden
Beschäftigungswochen nachzukaufen.
§ 3 Abs. 3a BUAG sieht derzeit vor, dass das BUAG
für Lehrlinge, die gleichzeitig in den Lehrberufen Dachdeckerin und Dachdecker
(unterliegen dem BUAG)
sowie Spenglerin und Spengler (unterliegen nicht dem BUAG) ausgebildet werden,
nicht dem BUAG unterliegen. Damit wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass im
Falle der Doppellehre Dachdeckerin und Dachdecker sowie Spenglerin und Spengler
das Lehrverhältnis auf Grund der Regelungen des Berufsausbildungsgesetzes
entweder nur in seiner Gesamtheit dem BUAG unterliegen oder zur Gänze aus
dem Geltungsbereich des BUAG herausfallen kann, da es ein einheitliches Lehrverhältnis
darstellt. Durch die Einbeziehung der Spenglerbetriebe, die Tätigkeiten im
Naheverhältnis zu Dachdeckertätigkeiten verrichten, wird
dieses Spannungsverhältnis weitgehend beseitigt, da va. diese
Doppellehrlinge beschäftigen. Eine generelle Ausnahme der Doppellehrlinge
vom Geltungsbereich des BUAG ist somit nicht mehr gerechtfertigt.
Schließlich sollen Spenglerbetriebe mit Ausnahme
der Lüftungs- und Galanteriespenglerbetriebe auch in den Geltungsbereich
des BSchEG aufgenommen werden, um den Gleichklang der Geltungsbereiche des BUAG
einerseits
und des BSchEG andererseits sicherzustellen. Die Einbeziehung erfolgt hier mit
1. November 2024.
*****
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Muchitsch, Genossinnen und Genossen
betreffend Einsatzkräfte und Betroffene beim Katastropheneinsatz im Beruf absichern!
Eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (2558 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 und das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz geändert werden (2688 d.B.) TOP 14
Laufend wird unser Land vor allem im Sommer von Unwettern
heimgesucht,
die in vielen Regionen zu teils schweren Schäden führen und den
Einsatz von Katastrophenhelfern erforderlich machen. Unter fast
unmenschlichem
Einsatz müssen Feuerwehrleute und andere Einsatzkräfte diesen
Unwettern
Herr werden.
Es lastet unglaublich viel Druck auf den Kameraden und Kameradinnen der Feuerwehr, aber auch der Rettungsdienste, die sich täglich unter größtem persönlichen Einsatz und ehrenamtlich in den Dienst der Öffentlichkeit stellen. Dafür gilt ihnen Dank und Anerkennung, aber – und hier geht es insbesondere in wirtschaftlich bewegten Zeiten auch um den Schutz der Arbeitnehmer*innen – auch um echte Absicherung für ihre Tätigkeit.
Arbeitnehmerinnen sollen für ihre Einsätze, die
sie im Rahmen ihrer Mitgliedschaft zu einer
Katastrophenhilfsorganisation, eines Rettungsdienstes oder einer freiwilligen
Feuerwehr im Rahmen eines Großeinsatzes leisten in Zukunft einen
Rechtsanspruch auf Freistellung und Entgeltfortzahlung haben. Immerhin sind sie
es, die in außergewöhnlichen und bedrohlichen Situationen ihr Leben
für uns
einsetzen und damit unser aller Sicherheit gewährleisten.
Auf Initiative der SPÖ konnten bereits 2019
Verbesserungen im Bereich der Arbeitswelt geschaffen werden, immerhin gibt
es seither eine Entschädigung für
die Arbeitgeber*innen, wenn sie freiwillige Einsatzkräfte für ihre
Tätigkeiten im Katastrophenschutz in den Sonderurlaub gehen lassen.
Ausmaß und Lage der
jeweiligen bezahlten Dienstfreistellung muss mit dem Arbeitgeber vereinbart
werden, dieser bekommt aus dem Katastrophenfonds für die gewährte
Freistellung
und die Entgeltfortzahlung eine Prämie in der Höhe von 200 Euro pro
im Einsatz befindlichen Dienstnehmer und Tag.
Noch immer jedoch fehlt der Rechtsanspruch, der Hilfe
auch wirklich außer
Streit stellt und es nicht von der Zustimmung der Arbeitgeber*innen
abhängig macht, ob der Katastropheneinsatz möglich ist.
Zusätzlich ist aber auch erforderlich, dass auch die Betroffenen von solchen Katastrophen die Sicherheit haben, ohne Angst um ihren Arbeitsplatz ihr Hab und Gut in Sicherheit und ihr Zuhause wieder in Stand zu bringen. Die bestehenden Regelungen reichen hier oft nicht aus, sodass die Sorge, den Arbeitsplatz zu verlieren noch zu den anderen Existenzsorgen dazu kommen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der
Bundesminister für Arbeit wird aufgefordert, umgehend dem Nationalrat eine
Regierungsvorlage zur Beschlussfassung zu übermitteln, mit der ein
Rechtsanspruch auf Freistellung und Entgeltfortzahlung für im
Katastrophenschutzeinsatz stehende Einsatzkräfte geschaffen wird. Zugleich ist sicherzustellen,
dass für im Einsatz befindliche ehrenamtliche Einsatzkräfte, auch
eine pauschale Abgeltung etwaiger Verdienstausfälle aus selbständiger
Tätigkeit geschaffen wird. Für von Katastrophen Betroffene soll ein
Schadensbeseitigungs-Urlaubsanspruch geschaffen werden.“
*****
Präsident
Ing. Norbert Hofer: Sowohl der
Abänderungsantrag als auch der Entschließungsantrag sind
ordnungsgemäß eingebracht und stehen somit
auch in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Abgeordneter Laurenz
Pöttinger. – Bitte,
Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Laurenz Pöttinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen und liebe Besucherinnen und Besucher! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Mit der Novelle zum Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz, Tagesordnungspunkt 14, beschließen wir als Reaktion auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes die Gleichstellung zwischen Stammbelegschaft und überlassenen Arbeitnehmern.
Ebenso beschließen wir die im Abänderungsantrag
angeführte
Aufnahme der Spenglerbetriebe, die aufgrund ihrer Tätigkeit ein
Naheverhältnis zu Dachdeckertätigkeiten aufweisen – dies
gilt nicht für Galanterie- und Lüftungsspenglereibetriebe –,
in die Buak. Mit diesem Beschluss unterstützen wir eine Sozialpartnereinigung.
Mit der Novelle unter Tagesordnungspunkt 15
beschließen wir den
rechtlichen Rahmen für Telearbeit. Der Unfallversicherungsschutz gilt
demnach in Zukunft nicht nur im Betrieb, sondern auch bei Homeoffice in der
eigenen Wohnung beziehungsweise bei Angehörigen oder in Coworkingspaces,
einschließlich des Weges vom und zum Arbeitsort, sofern die Entfernung
dem üblichen Arbeitsweg entspricht. Bei Telearbeit im weiteren Sinn, also
an allen anderen Orten, die im Einvernehmen zwischen Arbeitnehmern
und Arbeitgebern vereinbart wurde, entfällt jedoch dieser Wegschutz. In
einer Telearbeitsvereinbarung müssen die Orte schriftlich vereinbart
werden.
Auch im Steuerrecht soll der Begriff Telearbeit den Begriff Homeoffice
ersetzen.
Zu diesem Tagesordnungspunkt bringe ich nun folgenden Abänderungsantrag ein – es geht um eine Klarstellung der Orte, wo steuerrechtlich tatsächlich Telearbeit vorliegt –:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Laurenz Pöttinger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen
zur Regierungsvorlage 2597 der Beilagen XXVII. Gesetzgebungsperiode betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeitsinspektionsgesetz 1993, das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Notarversorgungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Heimarbeitsgesetz und das Landarbeitsgesetz 2021 geändert werden (Telearbeitsgesetz – TelearbG) in der Fassung des Ausschussberichts 2689 der Beilagen XXVII. Gesetzgebungsperiode (Abg. Loacker: Gibt’s heute ein Gesetz ohne Abänderungsantrag?)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:
Artikel 1 (Änderung des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
§ 2 Absatz 1 in der Fassung der Ziffer 1
wird der Klammerausdruck § 1,
Absatz 2 Unternehmergesetzbuch, Seite 219, 1897 - -
Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter, ich darf Sie kurz unterbrechen: Sie müssen es wirklich komplett vorlesen, damit es ordnungsgemäß eingebracht ist.
Abgeordneter Laurenz Pöttinger (fortsetzend): Okay, danke dafür.
Mir ist es im Vorfeld anders gesagt worden: dass ich alles vorlesen muss – aber danke dafür, es ist eine erhebliche Erleichterung.
Um was geht es? – Vielleicht darf ich noch ganz kurz - - (Ruf: Nein, Sie müssen es vorlesen!)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Entschuldigen Sie, das war ein Missverständnis.
Sie müssen es tatsächlich ganz genau so vorlesen,
wie es hier im Text
steht. Nur bei längeren Anträgen gibt es die Möglichkeit, sie in
den Grundzügen zu erläutern, aber hier muss leider der gesamte Text
genau so, wie er
hier steht, vorgelesen werden. (Abg. Loacker: ... Kurzfristigkeit!)
Abgeordneter
Laurenz Pöttinger (fortsetzend):
Sie meinen wahrscheinlich das: „dRGBl.“ –
Reichsgesetzblatt – „S 219/1897)‘
gestrichen.“ – Ich glaube,
jetzt ist es richtig, oder? (Abg. Leichtfried: Einfach vorlesen! Wir
haben eh Zeit, das ist kein Problem!)
Artikel 5 (Änderung des Allgemeinen
Sozialversicherungsgesetzes) wird
wie folgt geändert:
Die Ziffer 3 lautet:
3. Nach § 805 wird folgender § 806 als
Überschrift angefügt: Schussbestimmung zu Artikel 5 des
Bundesgesetzes BGBl. I Nummer 30, 2024. § 806. § 49
Absatz 3 Z 31 sowie § 175 Absatz 1a und 1b in der Fassung des
Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt I Nummer 39, 2024 - -
Präsident
Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter,
stopp! Es steht hier
nicht „39“, es steht „xxx/2024“, weil das konkrete
Datum noch nicht feststeht.
Abgeordneter
Laurenz Pöttinger (fortsetzend):
Entschuldigung:
römisch 30 – „2024 treten mit“ - -
(Abg. Leichtfried: Aber da muss man
schon alle „x“ wirklich exakt vorlesen! – Abg. Kassegger:
„x“ ist ein Platzhalter!)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wichtig ist wirklich das „xxx/2024“.
Abgeordneter Laurenz Pöttinger (fortsetzend): - - xxx/2024 treten mit 1. Jänner 2025 in Kraft.““ (Abg. Leichtfried: Und zwar die richtige Anzahl der „x“e!)
Artikel 6 (Änderung des Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
Die Z 2 lautet:
„2. Nach § 290 wird folgender § 291 samt Überschrift angefügt: „Schlussbestimmung zu Art. 6 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2024
§ 291. § 90 Abs. 1a und 1b in der
Fassung des Bundesgesetzes
BGBl. I Nr. xxx/2024 tritt mit 1. Jänner 2025 in
Kraft.““
*****
So, wunderbar. (Abg. Belakowitsch: Jetzt haben Sie es geschafft, super! – Abg. Leichtfried: Hat das eh so gestimmt?)
Worum geht es schlussendlich? – Die
Einschränkung hinsichtlich des Vorliegens von Telearbeit dahin gehend,
dass diese nicht in einer zum Unternehmen des Arbeitgebers
gehörenden Örtlichkeit stattfinden darf, soll insbesondere
sicherstellen, dass nur dann Telearbeit vorliegt, wenn zumindest ein
Teil der dadurch entstehenden Kosten der Sphäre des Arbeitnehmers zuzurechnen
ist, und dass insbesondere bei Unternehmen mit räumlich verteilter Struktur
Möglichkeiten der Umgehung hintangehalten werden. Es soll jedenfalls nicht
möglich sein, ein Tätigwerden beispielsweise in einer
anderen Filiale oder Zweigstelle des Arbeitgebers als dem überwiegenden Arbeitsort
als Telearbeit zu qualifizieren.
Jetzt haben wir noch den Punkt 16: Die Novelle des Theaterarbeitsgesetzes, Tagesordnungspunkt 16, bewirkt gesetzliche Klarstellungen und Neuregelungen, insbesondere bei Gastverträgen an Theatern. Viele Formulierungen sind nun klarer und wesentlich verständlicher gestaltet.
Ich bitte um Zustimmung in all diesen Punkten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
14.09
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Laurenz Pöttinger, Mag. Markus Koza
Kolleginnen und Kollegen
zur Regierungsvorlage 2597
d. B. XXVII. GP betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz,
das Arbeitsinspektionsgesetz 1993, das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz, das Allgemeine
Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz,
das Notarversorgungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das
Heimarbeitsgesetz und das Landarbeitsgesetz 2021 geändert werden
(Telearbeitsgesetz – TelearbG) in der Fassung des Ausschussberichts 2689 d. B. XXVII.
GP
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
Art. 1 (Änderung des
Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes)
wird wie folgt geändert:
Im § 2h Abs. 1 in der Fassung der Z 1 wird der Klammerausdruck „(§ 1 Abs. 2 Unternehmensgesetzbuch, dRGBl. S 219/1897)“ gestrichen.
Art. 5 (Änderung des
Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes)
wird wie folgt geändert:
Die Z 3 lautet:
»3. Nach § 805 wird folgender § 806 samt Überschrift angefügt:
„Schlussbestimmung zu Art. 5 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2024
§ 806. § 49 Abs. 3 Z 31 sowie § 175 Abs. 1a und 1b in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2024 treten mit 1. Jänner 2025 in Kraft.“«
Art. 6 (Änderung des
Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes)
wird wie folgt geändert:
Die Z 2 lautet:
»2. Nach § 290 wird folgender § 291 samt Überschrift angefügt:
„Schlussbestimmung zu Art. 6 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2024
§ 291. § 90 Abs. 1a und 1b in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2024 tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft.“«
Begründung
Zu Art. 1 (§ 2h Abs. 1 AVRAG):
Die Einschränkung hinsichtlich des Vorliegens von
Telearbeit dahingehend, dass diese nicht in einer zum Unternehmen des
Arbeitgebers gehörenden Örtlichkeit stattfinden darf, soll
insbesondere sicherstellen, dass nur dann Telearbeit vorliegt, wenn zumindest
ein Teil der dadurch entstandenen Kosten der Sphäre des Arbeitnehmers zuzurechnen
sind und insbesondere in Unternehmen mit räumlich verteilter Struktur
Möglichkeiten der Umgehung (etwa in Hinblick auf die steuerliche
Begünstigung des § 26 Z 9 EStG 1988) hintangehalten werden. Es soll
jedenfalls nicht möglich sein, ein Tätigwerden in einer bspw. anderen
Filiale oder Zweigstelle
des Arbeitgebers als dem überwiegenden Arbeitsort als Telearbeit zu
qualifizieren.
Dementsprechend soll als zum
Unternehmen im Sinne des § 2h Abs. 1
AVRAG gehörende Örtlichkeit jedenfalls jede Räumlichkeit gelten,
über die
der Arbeitgeber insbesondere hinsichtlich der Ausstattung und Nutzungsberechti-
gungen
zumindest indirekte Verfügungsmacht hat. Davon soll jedenfalls ausgegangen werden
können, wenn der Arbeitgeber und der Inhaber der Örtlichkeit, in der
der Tätigkeit nachgegangen wird, zum selben Unternehmen gemäß
§ 1
Abs. 2 Unternehmensgesetzbuch gehören, für dieses Unternehmen
gemäß § 40
Abs. 4 Arbeitsverfassungsgesetz ein gemeinsamer Zentralbetriebsrat gebildet
wurde oder gebildet werden könnte oder es sich um einen einheitlichen
Betrieb im steuerrechtlichen Sinne handelt (VwGH 25.2.2004, 2000/13/0092).
Zu Art. 5 und 6 (§ 806 ASVG und § 291 B-KUVG):
Es erfolgt eine Berichtigung der Paragraphenbezeichnungen der genannten Schlussbestimmungen.
*****
Präsident
Ing. Norbert Hofer: Vielleicht finden
wir ja im Rahmen einer
Novelle der Geschäftsordnung eine Möglichkeit, dass die Mandatare in
Zukunft weniger vorlesen müssen und mehr Zeit haben, die eigenen
Standpunkte
zu erläutern. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP, Grünen und
NEOS. – Abg. Scherak: Oder die Regierung arbeitet einfach
ordentlich, Herr Präsident!)
Ich darf natürlich noch sagen, dass der Abänderungsantrag nunmehr ordnungsgemäß eingebracht ist und auch in Verhandlung steht.
Zu Wort gelangt Mag.a Verena Nussbaum. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete
Mag. Verena Nussbaum (SPÖ): Herr
Präsident! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und
Zuseher! Es würde ja auch helfen, wenn man einen Abänderungsantrag
nicht erst einen Tag
vorher oder in der Nacht vor der Sitzung bekommt, sondern man den vielleicht
auch ordnungsgemäß schon im Ausschuss bearbeiten und behandeln
könnte. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)
Auch ich möchte zu Punkt 15, zum Telearbeitsgesetz
sprechen: Wir haben gesehen, dass ein positiver Aspekt der Lockdowns der
Coronapandemie
war, dass es nunmehr seit 1. April 2021 gesetzliche Regelungen zu
Homeoffice gibt. Seither hat auch die Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeberseite
erkannt,
dass Arbeitnehmer:innen auch vom Homeoffice aus beste Arbeitsleistungen erbringen. –
Homeoffice ist jetzt geblieben.
Bis jetzt ist das nur in der eigenen Wohnung beziehungsweise
in der
Wohnung eines nahen Angehörigen oder des Lebenspartners, der Partnerin und
an Nebenwohnsitzen möglich; das soll sich mit dieser Novelle nun
ändern.
Wir sprechen auch nicht mehr von Homeoffice, sondern von Telearbeit, und der
Umfang wird eben über die Wohnung hinaus ausgeweitet.
Wir werden aber aus folgenden Gründen der Novellierung nicht zustimmen:
Erstens gibt es noch immer keinen Rechtsanspruch auf Telearbeit.
Zweitens wird erstmalig der Unfallversicherungsschutz
geteilt. In Zukunft sind Arbeitnehmer:innen an Wohnorten der Angehörigen
oder in einem Coworkingspace, der in der Nähe der eigenen Wohnung oder der
Arbeitsstätte liegt, versicherungsrechtlich geschützt; bei Telearbeit
im weiteren Sinn –
dieser Begriff wird nun eingeführt und betrifft im Endeffekt den Rest der
Welt – gibt es keinen Schutz bei Wegunfällen. – Das
ist ja noch argumentierbar,
da es wahrscheinlich tatsächlich im eigenwirtschaftlichen Interesse der Arbeitnehmer:innen
liegt, aber dass auch von diesem Ort Wege zum Arzt,
für den Einkauf von Lebensmitteln oder einen Lokalbesuch in der
Mittagspause nicht unter den Versicherungsschutz gestellt werden, ist aus
unserer
Sicht klar abzulehnen, denn das ist eine klare Verschlechterung für Arbeitnehmer:innen.
Drittens muss ich Folgendes anmerken: Es hat auch eine
Evaluierung
gegeben, und bezüglich dieser Homeofficeregelungen haben 70 Prozent
der befragten Arbeitnehmer:innen angegeben, dass sie im Zuge von
Homeoffice entstandene Aufwendungen entweder gar nicht oder nur in einem
geringen Ausmaß vom Arbeitgeber ersetzt bekommen haben. Es ist
daher nicht nachvollziehbar, wieso der steuerbegünstigte Kostenersatz von
lediglich eh nur 3 Euro pro Homeofficetag und auch nur für maximal
100 Tage pro Jahr seit Inkrafttreten 2021 nicht valorisiert wurde und auch
jetzt nicht an die hohe Inflation angepasst wurde.
Ich persönlich sehe es als vertane Chance, dass kein
einziger erzwingbarer Betriebsvereinbarungstatbestand zur Telearbeit geschaffen
wurde. –
Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
14.12
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Dr. Dagmar Belakowitsch. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete
Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Herr
Präsident! Frau Staatssekretärin, herzlich willkommen hier bei uns im
Parlament! Sehr geehrte Damen und Herren! Im heute zu beschließenden
Gesetz wird das sogenannte Homeoffice jetzt eben zu Telearbeit. Der
zuständige Arbeitsminister lebt die Telearbeit schon vor und bereitet sich
ganz offensichtlich via Telearbeit
auf seinen neuen Job vor. Jetzt hoffen wir nur, dass er nicht am Strand
sitzt. Er hat uns nämlich im Ausschuss erklärt, wie grandios das
Gesetz ist: Man kann jetzt nämlich am Strand arbeiten, und sollte der Laptop
zu brennen beginnen, so ist das dann ein Arbeitsunfall. – Das war
die Erklärung des Herrn Arbeitsministers.
Ich nehme an, er ist schon am Strand und probiert es aus.
Nichtsdestotrotz, meine Damen und Herren, werden wir diesem Gesetz natürlich zustimmen, weil es damit eine Besserstellung im Arbeits- beziehungsweise auch im Unfallrecht gibt.
Ich hätte mir aber schon
erwartet, dass der Herr Arbeitsminister irgendwann einmal zu einer
Arbeitsdebatte ins Parlament kommt. Ich möchte ihn
nur darauf hinweisen, die Arbeitslosenrate ist um 10 - - (Abg. Eßl:
Er war gestern
da! Er war gestern da!) – Schön, dass er zum
Unterrichtsausschuss kommt,
aber heute wäre es eigentlich gut gewesen, weil wir heute über den
Arbeitsmarkt diskutieren und heute hätte er sich auch dazu erklären
können. Immerhin hatten wir im Juni ja eine steigende Arbeitslosigkeit um
plus 10 Prozent.
Ich glaube, es wäre viel zu tun in dieser Republik
(Abg. Wurm: Ja!), und der Herr Arbeitsminister wäre gut
beraten, die letzten Monate auch noch zu arbeiten und sich nicht
nur auf seinen neuen Job vorzubereiten. (Beifall bei der
FPÖ. – Abg. Michael Hammer: Wo ist der Kickl? Kommt erst
um drei, lädt seinen
Mist ab und geht wieder! – Abg. Leichtfried: Aber ich glaube,
die Frau Staatssekretärin kennt sich eh besser aus!)
14.14
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek
(SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin!
Hoher Ausschuss! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Machen Sie jetzt bitte
mit mir einen großen Gedankensprung von den Dachdecker:innen und den
Telearbeiter:innen zu den Kulturarbeiter:innen auf eine Bühne. Es geht bei
meiner Rede jetzt nämlich um das Theaterarbeitsgesetz und eine
Novelle, der wir heute nicht unsere Zustimmung erteilen werden, weil
soziale Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern hier
leider zu wenig passiert, zu kurz kommt und noch immer nicht gewährleistet
ist.
Wir stehen vor einem Festspielsommer –
beziehungsweise sind wir
schon mittendrin –, und vielleicht werden viele von Ihnen auch
Aufführungen besuchen – egal, ob große
Festspielhäuser Aufführungen bieten oder in kleineren Einheiten
Sommerspiele stattfinden. Wir sollten nur nie vergessen, wer quasi im Ensemble
vielleicht atypisch, hybrid oder per Werkvertrag
beschäftigt ist, als Musikerin oder Musiker pro Abend eine ziemlich niedrige Gage bekommt.
Jetzt haben wir eine Novelle des Theaterarbeitsgesetzes vorliegen,
die einiges klärt, ja, wenige Verbesserungen bringt, ja, in der man aber
betreffend die großen Probleme – wenn Künstlerinnen und
Künstler tageweise beschäftigt sind oder wie schon erwähnt
hybrid, atypisch oder als Soloselbständige arbeiten – hier
wiederum keine Antworten und keine Rechtssicherheit findet.
Ich glaube, wir sind als Kulturland sehr stolz auf unsere
Leistungen,
auf die Leistung der Künstlerinnen und Künstler, die ein riesiger
Wirtschaftsfaktor für unser Land sind, und diejenigen, die Werke in
Auftrag geben,
die die Festspiele veranstalten, sind sicher große Profiteurinnen und
Profiteure davon, aber auch der Tourismus, Frau Staatssekretärin, wird
sehr, sehr
angeregt. Wie ist es aber, wenn sie heuer irgendwo hinschauen, bei den einzelnen
Musikerinnen, Musikern, Schauspielerinnen, Schauspielern,
die keine Superstars sind, sondern die Tag für Tag, am Wochenende, am
Abend – vielleicht ohne Vereinbarkeitsregelungen für ihre
Kinder – auf oder hinter der Bühne stehen und hier, in dieser
Novelle des Theaterarbeitsgesetzes, bei den Gastverträgen, bei
den Vermittlungen nicht das finden, was sie bräuchten, um auch sozial
abgesichert zu sein?
Daher ist es gut, richtig und wichtig, dass wir, wenn ein
Sozialausschuss
im September stattfindet, hier auch noch die Petition betreffend die
„Bessere soziale Absicherung von Künstler:innen“ diskutieren
können, die dem Sozialausschuss zugewiesen wurde, wo wir die
Möglichkeit haben, noch einmal auf diese Absicherung der Künstler:innen
einzugehen, und das besprechen können – das sei
vielleicht zum Abschluss gesagt –, was der Verfassungsgerichtshof
auch festgestellt hat, nämlich dass bei mehrfach geringfügiger Beschäftigung
und wenn die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird, eigentlich
ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen sollte.
Der abwesende Herr Arbeitsminister hat das einfach ignoriert und nichts dazu gemacht, und darüber gehört noch geredet. (Beifall bei der SPÖ.)
14.17
Präsident
Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau
Abgeordnete
Mag.a Eva Blimlinger. – Bitte schön, Frau
Abgeordnete.
Abgeordnete
Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr
geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Sehr
geehrte Damen und Herren auf der Galerie und auch vor den Bildschirmen! Ja,
betreffend die mehrfach atypisch Beschäftigten, da gebe ich meiner Vorrednerin vollinhaltlich
recht, braucht es eine Lösung. Das hat aber genau nichts mit dem
Theaterarbeitsgesetz zu tun, sondern das ist ein Bereich, der
die ganze Kunst- und Kulturbranche betrifft – und nicht nur diese,
sondern auch andere Branchen. Ich glaube auch, dass wir da eine andere
Lösung finden
sollten, nämlich eine, die dem Erkenntnis des VfGH folgt.
Was nun das Theaterarbeitsgesetz betrifft, bewirkt dies
tatsächlich eine große Absicherung der freischaffenden
Künstlerinnen und Künstler. Sie werden
sich vielleicht fragen, wozu es überhaupt im Theater ein eigenes Gesetz
braucht, warum die Menschen dort nicht dem allgemeinen Arbeitsrecht unterliegen. – Das
ist deswegen so, weil zum Beispiel eben die Beschäftigungszeiten, die
Beschäftigungsart zu den in den Vorreden genannten anderen Berufstätigkeiten
höchst unterschiedlich sind.
Kollegin Heinisch-Hosek hat gesagt, dass man dort am Abend
arbeiten
muss. – Na ja, Schauspielerinnen, Schauspieler arbeiten, wenn sie
Aufführungen haben, meistens am Abend, das gehört zum Beispiel schon
dazu.
Das ist schon eine Frage des Kollektivvertrags, den es am Theater ja auch gibt.
Was dem Grunde nach zu klären war, ist die Frage, was
überhaupt ein Theaterunternehmen ist, denn bis dato war es so, dass ein
Theaterunternehmen eben nur eine auf Dauer angelegte Organisation ist. Damit
war klar,
dass alles das, was in sich verändernden Kunst- und Kulturzeiten passiert – nämlich was es an sehr vielen Sommerfestspielen, sehr vielen Events im Sommer gibt, die eben auch mit Theater verbunden sind –, nicht darunter fällt.
Damit war unklar, wie da überhaupt Verträge
auszuschauen haben, und insbesondere unklar, wie das mit
Gastverträgen ist, denn in der Staatsoper
oder auch in den Landestheatern gibt es Ensembles, aber bei Sommerspielen
natürlich nicht. Daher war die Frage des Gastvertrages eine, die zu
lösen war, um endlich Klarheit zu schaffen.
In Wirklichkeit gibt es jetzt zwei Arten von
Gastverträgen, nämlich Typ eins: eine Verpflichtung von fünf
Mitwirkungen, was genau für Sommerspiele, für Sommeraufführungen
gedacht ist, und Typ zwei: eine Verpflichtung zur Mitwirkung in mehr als
fünf Aufführungen, bis zu 60 Aufführungen im Spieljahr,
auch dort, wo es ein Ensemble gibt. Es ist also eine sehr komplexe und wirklich
ganz spezifische Materie für das Theater, aber genau mit dieser
Lösung
gibt es jetzt eine viel bessere Absicherung der Freiberuflichen.
Der Bereich Solokünstler und -künstlerinnen ist
wieder ein ganz anderes Thema und hat auch nichts mit dem Theaterarbeitsgesetz
zu tun. Das ist zu
lösen, aber all das ist nicht eine Materie des Theaterarbeitsgesetzes.
Daher bedauere ich es sehr, dass die SPÖ diesen wirklich wichtigen
Verbesserungen nicht zustimmt. Sie hat sich das offensichtlich
auch nicht genau angeschaut (Abg. Heinisch-Hosek: Doch!), wie das
im Verhältnis zu anderen Gesetzesmaterien steht.
Im Übrigen bin ich der Meinung, dass die Terrororganisation Hamas endlich die Geiseln aus Israel freilassen soll. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.21
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Mag. Gerald Loacker. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
14.21
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte
Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Drei sehr unterschiedliche Gesetzesmaterien,
die da unter einem verhandelt werden.
Als Erstes zum
Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz: Jetzt
kommt dieser Abänderungsantrag kurzfristig herein und
es werden dem BUAG neue Berufsgruppen unterworfen, nämlich die Spengler,
aber nicht alle,
nur die Spengler, die keine Lüftungs- und Galanteriespengler sind. Ich bin
gespannt, wie viele sich dann in der Praxis auskennen werden.
Geschätzte Zuschauerinnen
und Zuschauer! Das bedeutet für Sie auch
etwas, wenn Sie nicht in so einem Betrieb arbeiten. Warum? – Die
Buak ist relativ teuer, da muss man hohe Beiträge zahlen, das ist
für die Betriebe aufwendig, und diese zusätzliche Bürokratie und
zusätzlichen Kosten zahlen natürlich Sie, wenn Sie Kundin oder Kunde
eines solchen Spenglers
sind, der jetzt auch unter das BUAG fällt. Das muss man immer dazusagen.
Dann zur Telearbeit: Wir
begrüßen natürlich, dass jetzt auch
regierungsseitig erkannt worden ist, dass die Menschen mobil sind und von allen
möglichen Orten aus ihrer Arbeit nachgehen können. An diesem Gesetz
haben so viele kluge Leute mitgearbeitet, dass es ein bisschen kompliziert geworden
ist, wenn Sie das durchlesen. Jetzt gibt es Telearbeit im engeren
Sinn und Telearbeit im weiteren Sinn. Gesetze im Bereich des Arbeitsrechts betreffen
viele Menschen und sollten daher einfach verständlich sein.
Telearbeit im engeren Sinn ist es, wenn Sie bei Verwandten
der dritten
Parentel arbeiten. Also ich frage mich, wie viele Bürgerinnen und
Bürger mit dem Wort Parentel überhaupt etwas anfangen können.
Das kennen die Juristen,
weil sie das studiert haben, aber sonst muss man das nicht kennen –
jetzt steht es im Gesetz drinnen. Ich sage Ihnen nur als Beispiel: Die Kinder
Ihrer
Cousins und Cousinen sind Verwandte der dritten Parentel. Ich kann nicht die
Namen aller Kinder meiner Cousins aufzählen. Überprüfen Sie einmal, ob Sie das können! So ein absurdes Gesetz ist das geworden – leider.
Also grundsätzlich ist es schön, dass der
Gesetzgeber erkannt hat,
man kann auch von woanders als vom Büro aus arbeiten, aber das Gesetz ist
so kompliziert geworden, dass Hunderte Rechtsfragen aufgeworfen
werden, die dann alle von den Sozialgerichten geklärt werden müssen.
Da verdienen die Anwälte etwas und die Richter haben noch mehr
Arbeit, als sie ohnehin schon haben. (Beifall bei den NEOS.) –
Vielleicht wurde es auch von der Anwaltskammer gesponsert, das weiß ich
nicht.
Zum Theaterarbeitsgesetz: Dieses Gesetz ist ein Ausfluss
einer Diskussion, die wir bei anderen Berufsgruppen schon
hatten. Es geht nämlich ganz oft um die Frage: Ist ein Erwerbstätiger
selbstständig oder unselbstständig beschäftigt? Es gibt einfach
Menschen, die gerne selbstständig sind, und es gibt immer wieder welche,
die denen vorschreiben wollen, dass sie gefälligst Angestellte zu sein
haben. Das haben wir schon erlebt bei Skilehrern, bei selbstständigen
Programmierern, bei Seminartrainern, bei Kameraleuten,
die dann oft von der Gesundheitskasse gegen ihren eigenen Willen zu Angestellten
erklärt worden sind – und jetzt auch bei Künstlern. Jetzt
sagt
man uns mit dem Theaterarbeitsgesetz wieder, wer aller Angestellter zu sein
hat, ob sie darauf Lust haben oder nicht.
Wir sollten an einen Punkt kommen, wo wir sagen: Wenn
jemand
selbstständig arbeiten möchte, sollte er das dürfen und sollte
nicht gegen seinen Willen zum Angestellten erklärt werden, weil manche
Leute einfach gerne selbstständig und unabhängig sind. (Beifall
bei den NEOS.)
14.25
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? –
Das ist nicht
der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 14: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz und das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz geändert werden, in 2558 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Tanja Graf, Mag. Markus Koza, Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Tanja Graf, Mag. Markus Koza, Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 und 2 eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen schließlich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer dafür ist, den bitte
ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das
ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen damit schon zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden
Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein
diesbezügliches
Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist
somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag
der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend
„Einsatzkräfte und Betroffene beim Katastropheneinsatz im Beruf
absichern!“.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der
Zustimmung. –
Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 15: Entwurf betreffend Telearbeitsgesetz in 2597 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Laurenz Pöttinger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde daher zunächst über die vom
erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und
schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten
Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Laurenz Pöttinger, Mag. Markus
Koza, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag
betreffend Artikel 1, 5 und 6
eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen schließlich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren,
die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung
erteilen, um ein diesbezügliches
Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung
über Tagesordnungspunkt 16: Entwurf
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Theaterarbeitsgesetz geändert
wird, samt Titel und Eingang in 2605 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und
Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um
ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren,
die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung
erteilen, um ein diesbezügliches
Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist
somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Ausschusses
für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (2591 d.B.):
Übereinkommen (Nr. 190) über die Beseitigung von
Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt, und über den Antrag
2665/A(E) der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und
Kollegen betreffend der Ratifizierung der ILO Konvention 190
gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt (2691 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Damit kommen wir zum 17. Punkt der Tagesordnung.
Es wurde auch hier wieder auf eine mündliche Berichterstattung verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Bettina Zopf. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und
Zuseher auf der Galerie
und zu Hause vor den Fernsehbildschirmen! Sicherheit am Arbeitsplatz hat
oberste Priorität. Leider gibt es immer wieder
Übergriffe am Arbeitsplatz, und jeder Übergriff ist einer zu viel. Da
sind wir uns hier im Haus alle einig. Eine Gegenüberstellung mit der
nationalen
Rechtslage und Praxis hat gezeigt, dass auf nationaler Ebene in Österreich
kein Anpassungsbedarf bei den Gesetzen besteht.
Es ist gut und recht, wenn es
Strafen gibt – doch noch viel wichtiger
ist die Vermeidung von Übergriffen. Worum wir uns nun also vermehrt
kümmern, ist die Prävention. Gerade im Weg der Ausbildung wird
in der
Prävention schon sehr viel gemacht. So werden an Schulen beispielsweise
Peers ausgebildet und Peergruppen eingerichtet, die bei Konflikten vermittelnd
einwirken können. Auch die Wirtschaftskammer und die
Industriellenvereinigung haben in Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft und der
Arbeiterkammer
eine Rahmenvereinbarung über die Umsetzung in den Betrieben abgeschlossen.
Es liegt im Interesse aller, dass unsere Arbeitsplätze frei von Gewalt und
Übergriffen sind.
Jetzt sei mir aber noch
gestattet, dass ich auf einen Beschluss hinweise, den wir heute zur Versehrten-
und Unfallrente gefasst haben. Als Bezirksbäuerin
ist mir besonders wichtig, dass ich auch darauf noch einmal hinweise: Jenen
Bäuerinnen und Bauern, die aufgrund ihrer geringen Pension Ausgleichszulagenbezieher
sind und zusätzlich eine Unfallrente haben, wurde in der Vergangenheit
die Ausgleichszulage von der Unfallrente in Abzug gebracht. Mindestpensionisten
haben somit nicht die volle Unfallrente bekommen. (Abg. Schellhorn: In
welchem Zusammenhang ist das jetzt? Was ist das?) Das haben
wir geändert. In Zukunft wird die Ausgleichszulage bei Bezug einer
Unfallrente nicht mehr in Abzug gebracht. (Beifall bei der ÖVP.)
Das ist eine ganz wichtige Maßnahme vor allem für jene, die Unfallrente beziehen, Bäuerinnen und Bauern, die jahrelang schwer und hart bei uns gearbeitet haben – und somit auch wiederum die Weiterentwicklung unseres Sozialstaates. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.31
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Petra Bayr. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mein Antrag, der diesem Tagesordnungspunkt zugrunde liegt, ist zwei Jahre alt und damit gut abgelegen. Es ist fein, dass er jetzt beschlossen werden kann.
Inhaltlich: Wir wissen, dass Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer weltweit,
aber auch in Österreich, gedemütigt, belästigt, beleidigt,
bespuckt,
beschimpft, tätlich angegriffen, gemobbt, bedroht, sexuell belästigt
oder erpresst werden. Wir wissen auch, dass sich die Lage während der Coronapandemie
noch wesentlich verschärft hat – ganz besonders für jene
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in den sogenannten
systemrelevanten Berufen tätig sind, wie etwa in der Pflege, in der
Reinigung, aber auch in der
Bildung, im Gesundheitsbereich, im Lebensmitteleinzelhandel
und im Transportwesen.
Gegen diese Belästigungen gibt es die ILO-Konvention 190 gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt. Es ist fein, dass wir heute ihre Ratifizierung beschließen. Wir haben ja die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ratifikation längst erfüllt. So gesehen ist es ein wichtiger symbolischer Akt.
Ich finde, es wären auch
noch weitere Schritte genau für diese Personen,
vor allem Frauen in diesen sogenannten systemrelevanten Branchen,
recht wichtig – was die Bezahlung betrifft. Es ist nach wie vor so,
dass jene Menschen, die das System wirklich aufrechterhalten, die unsere Welt
am Laufen
halten, ausgesprochen wenig bezahlt bekommen, dass ihre Arbeit ausgesprochen
wenig wertgeschätzt wird, und dass sie auch ausgesprochen wenig
Zeitautonomie haben, um sich ihre Arbeit einigermaßen selbstbestimmt
einteilen zu können. Da wäre noch viel zu tun und viel Luft nach
oben.
(Beifall bei der SPÖ.)
Was ich auch wichtig
finde – in jedem weiteren Schritt, wenn es darum geht,
Arbeitnehmer:innenschutz auszubauen, Arbeitnehmer:innenrechte auszubauen ‑,
wäre, wenn die Sozialpartner:innen in die Diskussion involviert
würden. In diesem Fall ist das nicht geschehen. Ich kann zumindest von
den Arbeitnehmervertreter:innen sagen, dass sie es sehr gut finden, dass wir
die ILO-Konvention 190 ratifizieren. Trotzdem wäre es aber auch sehr
fein
gewesen, mit ihnen im Dialog zu schauen, wo denn anhand dieser Ratifikation
vielleicht doch noch etwas zu tun wäre – und das dann im Zuge
dessen
auch gemeinschaftlich anzugehen.
Wie auch immer: Fein, dass wir das heute beschließen
können; fein, dass dann auch Österreich die ILO-Konvention 190
ratifiziert haben wird. – Danke
sehr. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Disoski und Ribo.)
14.34
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Rosa Ecker. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete
Rosa Ecker, MBA (FPÖ): Herr
Präsident! Geschätzte Staatssekretärin! Meine Damen und
Herren hier im Saal und zu Hause! Bevor ich zum Tagesordnungspunkt komme, freue
ich mich sehr, in Vertretung meines Kollegen Christian Ragger die
FPÖ-Bezirksgruppe Wolfsberg aus Kärnten mit
Jürgen Ozwirk und Franz Baumann begrüßen zu dürfen.
Herzlich willkommen hier im Hohen Haus! (Beifall bei FPÖ und ÖVP
sowie bei Abgeordneten von
Grünen und NEOS.)
Ja, da ist sie, die
Ratifizierung der ILO-Konvention 190 gegen Gewalt und Belästigung
in der Arbeitswelt. Wir haben ja im Juni schon darüber diskutiert,
sie war schon im Ministerrat, sie war im Ausschuss, und eigentlich waren sich
alle Oppositionsparteien einig. Wir hätten das auch schon in der
letzten
Sitzung beschließen können. – Dann also heute.
Veräppelt kommen sich die
Oppositionsparteien aufgrund dieser Vorgangsweise schon vor, denn wir haben das
letzte Mal Bundesminister Kocher, Bundesministerin Zadić und
Frauenministerin Raab ja extra beauftragen müssen,
eine Ratifizierung im Parlament vorzulegen. Diese Pseudobeschlüsse, damit
die Regierung quasi nach außen hin demonstrieren kann, wie gut und wie
viel
sie denn nicht arbeitet – meine sehr geehrten Damen und Herren von
der ÖVP und von den Grünen, die Zeiten, in denen Ihnen das
irgendjemand geglaubt
hat, sind schon lange vorbei! (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ. –
Ruf bei der ÖVP: Soloapplaus!)
Die Regierungsparteien setzen
auf Theaterdonner, aber – und das wissen
wir alle hier im Saal – durch diesen Beschluss wird sich rein gar
nichts ändern. De facto wird keine einzige zusätzliche
Maßnahme zum Schutz von
Frauen vor Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz beschlossen. So ist es:
Große Ankündigungspolitik, aber es ist eine B-Aktion zum Endcountdown der Regierung.
Ich wiederhole mich – wir haben es gerade von der
Kollegin der SPÖ gehört; begrüßt wird dieser Antrag von
den Roten ja mit der Begründung, dass es durch die
Coronamaßnahmengegner so viele verbale und physische Übergriffe
auf Beschäftigte gegeben hatte –: Die Menschen haben es nicht
vergessen. Ich habe es auch das letzte Mal schon gesagt: Umgekehrt haben die
Menschen
aber auch nicht vergessen, welche Übergriffe es auf Maßnahmengegner
gegeben hat und worunter die zu leiden hatten. Das wollen die anderen Parlamentsparteien
im Hohen Haus aber absolut nicht wahrhaben.
Noch etwas, weil wir heute auch
schon vom Gesundheitsbereich und
der ILO-Konvention gesprochen haben: Mir hat letzte Woche eine Pflegekraft
erzählt, dass sie während der Dienstzeit von einem Patienten, der
randaliert hat, geohrfeigt worden ist, verletzt wurde, in
Krankenstand gehen musste und auf Anraten des Weissen Rings dann auch eine
Anklage eingebracht
hat – die dann im Sande verlaufen ist. Es bleibt nichts über,
die Pflegekraft steht am Ende des Tages alleine da.
Mit dieser Ratifizierung – bei der wir heute ja
glauben, super!, gegen Gewalt
und Belästigung am Arbeitsplatz – wird es für diese
Vorfälle keine Verbesserung geben. Wir stimmen diesem Antrag zu, weil wir
uns immer gegen Gewalt aussprechen, aber die Bedeutung dieses Antrages ist
äußerst bescheiden, und Frauen, die von Belästigung und Gewalt
betroffen sind, werden sich das
ihrige dazu denken. Liebe ÖVP und liebe Grüne, zur
Glaubwürdigkeit im Kampf gegen Gewalt an Frauen trägt die
Vorgangsweise bei dieser Ratifizierung
absolut nicht bei. (Beifall bei der FPÖ.)
14.38
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag. Meri Disoski. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete
Mag. Meri Disoski (Grüne): Herr
Präsident! Frau Staatsekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren!
2019 wurde das Recht auf eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung
erstmals international verankert. Dieses Übereinkommen Nummer 190 der
Internationalen Arbeitsorganisation behandeln wir jetzt. Wir haben es aber auch
schon in der letzten Plenarsitzung im Juni behandelt. Da haben Kollegin
Pfurtscheller und ich nämlich einen gemeinsamen Antrag eingebracht, und
der wurde damals auch schon beschlossen und damit auch die Ratifizierung dieses
Übereinkommens auf den Weg gebracht. Es ist aber gut, dass wir heute
nochmals die Gelegenheit
haben, hier darüber zu sprechen.
Worum geht es denn bei diesem
Übereinkommen? – Es geht darum, dass man jede Form von Gewalt,
sei sie denn körperlich, sei sie denn sexualisiert,
jede Form von Belästigung, jede Form von Druckausübung am
Arbeitsplatz verunmöglicht, damit Menschen am Arbeitsplatz auch in
ihrem Arbeitsumfeld sicher (Abg. Bogner-Strauß
niest) – Gesundheit, Kollegin! – arbeiten
können.
Das ist gerade auch aus
frauenpolitischer Perspektive von großer Wichtigkeit, weil wir wissen,
dass jede vierte Frau angibt, am Arbeitsplatz von Belästigung oder
von sexualisierter Gewalt betroffen zu sein. Wenn Sie, Kollegin Ecker, das als
„Theaterdonner“ bezeichnen, dann sagt das eh schon alles über
Ihren Umgang mit dem Thema Gewalt gegen Frauen aus. (Beifall bei den
Grünen.)
Wen soll dieses
Übereinkommen schützen? – Alle Personen, die einer Beschäftigung
nachgehen – Praktikant:innen, Freiwillige –, genauso
Arbeitssuchende. Das ist also wirklich eine sehr umfangreiche Gruppe an
Personen, die
da geschützt werden soll.
Im Gegensatz zu dem, was Kollegin Ecker versucht hat, Ihnen
zu verkaufen, sehr geehrte Damen und Herren, müssen Sie wissen: Die
Wahrheit ist, dass
diese Bundesregierung in den vergangenen vier Jahren in Bezug auf Gewalt gegen
Frauen eine Vielzahl an Maßnahmen gesetzt hat, um Opferschutz und
Gewaltschutz zu festigen und auszubauen, um jenen, die von Gewalt betroffen
sind, bessere Schutzmöglichkeiten zu gewährleisten. Das haben wir mit
vielen Erhöhungen bei den Budgets gemacht, mit vielen Maßnahmen, die
wir in unterschiedlichen Ressorts gesetzt haben. Diesen Weg gehen wir auch
weiter. Das sollten Sie auch dort tun, Kollegin Ecker, wo Sie in Regierungsverantwortung
sind, weil da genau das Gegenteil davon passiert. (Beifall bei
den Grünen. – Zwischenruf bei der FPÖ.)
14.40
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau
Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht
der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, den Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 2591 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz zu genehmigen.
Ich bitte jene Damen und
Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um
ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Ich lasse jetzt über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, wonach dieser Staatsvertrag im Sinne des Art. 50 Abs. 2 Z 4 Bundes-Verfassungsgesetz durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist, abstimmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regierungsvorlage (2611 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (2668 d.B.)
19. Punkt
Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regierungsvorlage (2612 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Druckgerätegesetz geändert und ein Bundesgesetz, mit dem die innerstaatlichen Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/1628 in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte festgelegt werden (Mot-G), erlassen wird (2669 d.B.)
Präsident
Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu
den Punkten 18
und 19 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem
durchgeführt werden.
Auf die mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Abgeordneter Schellhorn ist schon startbereit. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Herr Präsident! Frau Staatssekretär! Beim gegenständlichen Tagesordnungspunkt geht es natürlich um die Gewerbeordnung und um ein Informationssystem, das nun – nach immerhin sechs Jahren, glaube ich; der Rechnungshof hat es schon einmal empfohlen – umgesetzt werden soll, darum, das Gewerbeinformationssystem zu digitalisieren. Nach Leinenpapier kommt jetzt die digitale Lösung.
Im Grunde genommen muss man
sich jetzt die Frage stellen: Liebe ÖVP, ist das alles? Ist das wirklich
alles, was ihr in Zeiten von Konjunkturschwäche
zu bieten habt? Ist das alles, was ihr dem für die Unternehmerinnen und
Unternehmer entgegenzusetzen habt? Ist das der große Wurf in der
Gewerbeordnung? Lieber Peter Haubner, wir haben ja schon lang darüber
gesprochen: Ist das wirklich der große Wurf, oder macht ihr
eigentlich – im Grunde genommen steht es auch im
Rechnungshofbericht – die Mauer für die Kammer zur gewerblichen
Verhinderung? (Beifall bei den NEOS.)
Die gewerbliche Verhinderung ist nämlich die Wirtschaftskammer – und das stimmt leider auch so, weil eine Gewerbeordnungsreform jetzt dringend notwendig wäre, um neues Unternehmertum zu fördern, um mehr freie Gewerbe zu ermöglichen und um Unternehmensgründungen zu erleichtern. Wir sind immerhin in Europa die Vorletzten bei Unternehmensgründungen – nur Griechenland ist noch hinter uns. Jetzt müssen wir uns fragen, warum das so ist.
Ich habe mich gerade heute Vormittag mit einem Unternehmer
unterhalten, der mich via X kontaktiert und geschrieben hat: Wisst ihr, in dem
Land ist es wahnsinnig schwer! Er hat in Wien ein Handelsunternehmen, er hat in
Velden am Wörthersee ein Handelsunternehmen – und die
Unterschiede sind
so groß. Die Unterschiede sind nämlich so groß, dass er sich
jetzt von Wien verabschieden wird. Warum? – Weil wir neun
Bundesländer haben, weil wir natürlich neun verschiedene Ordnungen
haben, was Tourismuszonen sind, weil die Landeshauptleute entscheiden, und in
Wien entscheiden sie anders
darüber als in Salzburg. Das hat auch mit der Gewerbeordnung zu tun, das
hat auch mit den Beschränkungen zu tun – und es hat
natürlich auch damit
zu tun, dass ihr das nicht ermöglicht. Ich frage mich nur, warum. Der wird
sich verabschieden. Wisst ihr, warum? – Weil er in Kärnten im
Sommer am
Sonntag offen haben darf.
Ich war vor drei Wochen an einem Sonntag in der
Kärntner Straße in Wien. Ich habe noch nie so viele Leute, noch nie
so viele Touristen auf der Straße
gesehen. Warum? – Weil sie in kein Geschäft haben reingehen
dürfen. Warum darf das nicht sein? – Weil sich ein paar bei der
Kammer zur gewerblichen Verhinderung, der Wirtschaftskammer, aufregen und
sagen: Der darf nicht aufsperren! Wenn es mir schlecht geht, dann soll es
einem anderen auch
schlecht gehen! – Das ist keine Reform der Gewerbeordnung. Das ist
keine Freizügigkeit. (Beifall bei den NEOS.)
Gerald Loacker, schenk mir noch 1 Minute, bitte! Ja,
ich darf noch
1 Minute sprechen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Lukas Hammer
und Voglauer.) Es ist nämlich Folgendes der Fall - - (Zwischenruf
bei der ÖVP.) – Der ist
nicht da. (Abg. Reimon: Das ist Sozialismus!)
Es ist nämlich Folgendes der Fall: Ich würde mir
wünschen, dass wir, wenn wir über die Gewerbeordnung und über
Digitalisierung reden, auch wieder
das Land der Gründer werden, dass wir auch wieder das Land der
Ermöglicher werden, dass wir auch das Land sind, in dem wir mit und
zusammen mit
den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieses Land wieder größer
machen. Dazu
gehört natürlich eines: dass wir Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter auch zufriedenstellen, dass wir so viele wie möglich anstellen
können und dass ihnen 10 Prozent netto mehr bleiben. Das derzeitige
Problem ist nämlich, dass
viele Betriebe zusperren, weil sie es nicht mehr schaffen, weil ihnen nichts
mehr übrig bleibt, weil die Kostendecke so groß geworden ist, dass
die Ertragsdecke überhaupt im Keller ist.
Die Frau Staatssekretär, die für den Tourismus ja
wirklich eine der besten ist, die wir in den letzten 20 Jahren hatten –
das muss man auch einmal sagen,
und hier spreche ich Lob aus –, weiß, wovon wir sprechen. (Beifall
bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Hörl.) Sie
weiß, wovon wir sprechen, nämlich von
dem Kostendruck, den wir erleben, und von der großen Bürokratie. Der
Präsident der Wirtschaftskammer – nicht hier, sondern
anderswo – spricht
vom großen Bürokratieabbau. Wisst ihr, wer das
Bürokratiemonster in Österreich ist? – Die
Wirtschaftskammer mit der Gewerbeordnung.
(Beifall bei den NEOS. – Zwischenruf des Abg. Hörl.)
Ja, das ist der Endeffekt. Darum begrüßen wir
diesen Entwurf, darum begrüßen wir, dass das kommt, der Rechnungshof
sagt aber auch: Es sind enorme
Kosten. Wir sehen kein Einsparungspotenzial, weil das Einsparungspotenzial
nicht tituliert werden kann.
Wir begrüßen das, wir gehen da mit, aber es
gehört natürlich viel mehr
für die Menschen in diesem Land gemacht. Es gehört viel mehr für
den Mittelstand gemacht. Für die Menschen gehört eine Entlastung
her – und da
ist die neue Regierung gefragt. (Beifall bei den NEOS.)
Ich lege nun folgenden Antrag vor:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Klares Bekenntnis zu Neukodifizierung der Gewerbeordnung: Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung,
insbesondere der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft, wird
aufgefordert, bis zum 17.9.2024 mutige Reformen für eine
moderne Gewerbeordnung im Sinne der Empfehlungen des Rechnungshofes vorzulegen.“
*****
Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
14.47
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Klares Bekenntnis zu Neukodifizierung der Gewerbeordnung: Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes:
eingebracht im Zuge der Debatte in der 272. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regierungsvorlage (2611 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (2668 d.B.) – TOP 18
Empfehlungen des Rechnungshofes
Im Jahr 2019 - unmittelbar
vor Beginn dieser Legislaturperiode - hat sich der Rechnungshof den Zugang
zur gewerblichen Berufsausübung angesehen und
folgende Empfehlungen abgegeben1:
• Im
Sinne der Vorgaben der Europäischen Kommission wären die
Regulierungsmechanismen – insbesondere hinsichtlich ihrer
bürokratischen Hemmnisse – zu analysieren sowie deren
ökonomische Auswirkungen
zu bewerten mit dem Ziel, den gewerblichen Berufszugang weiter zu vereinfachen.
• Es wäre konsequent auf eine Neukodifizierung der Gewerbeordnung hinzuwirken mit dem Ziel, ein zeitgemäßes, übersichtliches und anwenderfreundliches Regelwerk zu schaffen.
• Die
bestehende Kompetenz zur Steuerung im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung
im Hinblick auf eine transparente, bundesweit einheitliche Vollziehung der
Gewerbeordnung wäre verstärkt zu nutzen, etwa durch die Vorgabe
von Richtlinien und Standards, sowie sicherzustellen, dass die
Nutzung der gesetzlichen Ermessensspielräume transparent und nachvollziehbar erfolgt.
Arbeit der Bundesregierung: Niedriges Ambitionsniveau und kleinste Veränderungen
In dieser Legislaturperiode
war das Ambitionsniveau sehr niedrig, eine Reform
der Gewerbeordnung wird im Regierungsprogramm nicht mal erwähnt. Umgesetzt
hat man also sehr wenig, wie beispielsweise die Umstellung der Ausstellung
von Gewerbelegitimationen. Diese erfolgt nun im Scheckkartenformat statt wie
davor auf Leinenpapier2. NEOS haben in den letzten Jahren immer
wieder auf die Notwendigkeit ambitionierter Reformen hingewiesen3, 4.
Antrag als starkes Signal für mutige Reformen
Dieser
Entschließungsantrag soll angesichts der bevorstehenden
Nationalratswahlen ein starkes Signal für moderne Berufszugangsregeln
setzen. Die Bundesregierung, insbesondere der zuständige
Wirtschaftsminister Kocher, wird daher aufgefordert, bis vor der letzten
Plenarsitzung vor der kommenden Nationalratswahl
mutige Reformen für eine moderne Gewerbeordnung im Sinne der Empfehlungen
des Rechnungshofes vorzulegen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft, wird aufgefordert, bis zum 17.9.2024 mutige Reformen für eine moderne Gewerbeordnung im Sinne der Empfehlungen des Rechnungshofes vorzulegen."
Quellen:
1 https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVI/III/331/imfname_768694.pdf
2 https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/I/1674
3 https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/1607
4 https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/3130
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Peter Haubner. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter
Peter Haubner (ÖVP): Sehr
geehrter Herr Präsident! Sehr
geehrte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen!
Kollege Schellhorn, bei aller Wertschätzung deines unternehmerischen
Sinnes
sind wir bei der Gewerbeordnung natürlich unterschiedlicher Auffassung,
weil die Gewerbeordnung nun einmal der Garant für Qualifikation und
für
Ausbildung ist. Das ist ein ganz wichtiges Asset der österreichischen
Unternehmer. Wir bilden die Fachkräfte der Zukunft selbst aus, und
mit der
dualen Ausbildung haben wir da ein ideales Instrument. (Abg. Schellhorn:
Ja, aber da braucht ...!) Da ist natürlich die Gewerbeordnung
eine wichtige Voraussetzung, weil wir Meister ausbilden können, und
dann können die Meister wieder die Fachkräfte der Zukunft
ausbilden. Das ist ein ganz wichtiges
Asset. – Punkt eins. (Beifall bei der ÖVP.)
Punkt zwei: Wenn du durch die
Kärntner Straße gehst und sie voll mit Menschen, mit Touristen ist,
dann würde ich deine Forderung an die Stadt Wien richten, weil die eine
Tourismuszone einrichten kann. Dort sitzt ihr in der Stadtregierung: Bewegung,
Bewegung, Bewegung, Kollege! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Schellhorn:
So aktiv habe ich dich überhaupt noch nie gesehen!) Mir
gefällt das nämlich sehr gut: immer das kritisieren, was andere
machen, und dort, wo man selbst dabei ist, nichts tun. Weißt du, das geht
sich nicht aus,
lieber Josef. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Holzleitner:
Ah so, aber in Salzburg hättets gemeinsam ...
können – jetzt halt nimmer!)
Es freut mich aber, dass du
beim Gisa-Express dabei bist, weil Gisa-Express wirklich eine hervorragende
Sache ist, weil wir da wirklich in Echtzeit ermöglichen können, dass
man ein Gewerbe anmeldet, dass man Betriebsstandorte verlegt und dass man einen
gewerberechtlichen Geschäftsführer einträgt. Das ist
wirklich eine Maßnahme, die Sinn macht und die
jetzt das Ganze auch in das Zeitalter der Digitalisierung bringt, was
natürlich auch in der Gewerbeordnung ein ganz wichtiger Punkt ist.
Was uns auch besonders freut,
ist, dass in dieser Gewerberechtsnovelle die Anerkennung der Meisterberufe
stattfindet (Zwischenruf des Abg. Hörl), dass
wir also da eine Gleichstellung mit den jungen Menschen schaffen, die
studieren. Ich glaube, diese Menschen, die auch eine jahrelange Ausbildung auf
sich nehmen, indem sie zuerst die Lehre, dann eine Werkmeisterschule
und dann eine Meisterprüfungsausbildung machen, verdienen es, dass sie
Anerkennung bekommen, indem ihre Titel auch in den Urkunden
eingetragen werden.
Lassen wir also die Kirche im Dorf, schauen wir, dass Qualifikation und Qualität in Österreich weiter eine Grundlage haben! – Punkt eins.
Punkt zwei: eine gute Maßnahme zur Digitalisierung mit dem Gisa-Express.
Und Punkt drei: Unsere Meister sind uns sehr viel wert. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Lukas Hammer. – Abg. Ottenschläger: Haubner gegen
Schellhorn: 3 : 0! – Abg. Schellhorn: Was? – Abg. Wöginger: Das war 3 : 0 fürn Haubner! – Abg. Schellhorn: Na geh, jetzt hörts auf! – Abg. Bogner-Strauß: Wenn nicht 4 : 0!)
14.50
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag.a Dr.in Petra Oberrauner. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Dr. Petra Oberrauner
(SPÖ): Herr Präsident! Frau
Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen!
Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und zu Hause! (Abg.
Bogner-Strauß: Aber bitte zum Thema!) Das Ziel dieses
vorliegenden Gesetzentwurfes ist es vor
allem, einen verbesserten Schutz und Sicherheit für Verbraucher:innen und
Arbeitnehmer:innen betreffend Produkte wie Motorsägen, Baumaschinen und Feuerlöscher
sicherzustellen. Der verursachte Schaden durch die vermeidbaren
Unfälle mit unsicheren Produkten macht in der Europäischen
Union 11,5 Milliarden Euro aus. Das sollte uns auch zu denken geben.
Das ist einer der Gründe, warum wir diesem Vorschlag natürlich zustimmen werden. Was wir aber wichtig finden, ist, dass es ausreichende Ressourcen für eine aktive Marktüberwachung im Gesetzentwurf gibt.
Der zweite Entwurf soll durch
sinnvolle Digitalisierungsmaßnahmen bei der Gewerbeanmeldung diese
für angehende Unternehmer:innen effizienter
und schneller machen. Das ist ein sinnvoller, richtiger Schritt in die Zukunft,
und auch da werden wir zustimmen.
Die Vereinfachung darf
jedoch nicht zu erhöhtem Missbrauch durch Falschangaben führen.
Vertrauen von potenziellen Kunden und Geschäftspartnern in Informationen
aus öffentlichen Gewerbeinformationssystemen ist
essenziell für die Wirtschaft.
Der Nachweis, dass keine
Gewerbeausschlussgründe vorliegen, ist sehr, sehr wichtig, muss durch
Strafregisterbescheinigungen überprüft werden
und kann unserer Meinung nach nicht pauschal durch eidesstattliche
Erklärungen erfolgen.
Es wäre auch wichtig, dass
man sich die elektronische Validierung der Anmeldung anschaut, damit man
Missbrauch vermeiden kann, weil man einfach faktisch nachschaut, ob die Daten
stimmen können und ob die Angaben
richtig sind. Es gibt auch Computer, über die mehrere Anmeldungen für
jemanden gemacht werden, den wir nicht kennen, und das wäre nicht
gut.
Wir finden es gut, es ist ein
erster großer Schritt in die richtige Richtung. Wir finden auch gut, dass
es in weiten Bereichen sinnvoll gestaltet ist.
Es ist ein wichtiger Schritt.
Was uns aber auch wichtig ist,
ist, dass man nicht so eine Forderung wie Herr Schellhorn stellen kann, der ja
ein ausgewiesener Unternehmer ist,
dass man sagt: Über den Sommer machen wir das jetzt und dann sind wir
lässig.
Ich glaube, so eine große Veränderung braucht
schon sehr viel Beratung,
sehr viel Auseinandersetzung der Interessenvertretungen, sehr viel Gemeinsamkeit
und Kompromiss. Ich glaube, auch die Unternehmerinnen und Unternehmer haben es
irgendwie oder sicher verdient, dass da etwas für alle Seiten Kluges
herauskommt. So schnell, wie Sie glauben, wird das nicht
funktionieren. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
14.53
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Abgeordneter Maximilian Linder. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen, geschätzte Kollegen! Liebe Zuhörer! Der Vereinfachung der Gewerbeordnung bei der Gewerbeanmeldung, dem sogenannten Gisa-Express, stimmen wir selbstverständlich zu.
Es wird damit die
Möglichkeit gegeben, Fristen abzukürzen; anstelle
von Unterlagen wie zum Beispiel dem polizeilichen Führungszeugnis besteht
die Möglichkeit der Abgabe einer eidesstaatlichen Erklärung, dass man
korrekt gearbeitet hat. Für die, die sich nicht daran halten oder die
Missbrauch betreiben, wird es Sanktionen geben, die dadurch ein Berufsverbot,
ein Gewerbeverbot von bis zu fünf Jahren bekommen.
Wir vertrauen den Menschen und
glauben, dass diese Vereinfachung einfach wichtig ist und unbedingt kommen
muss. Wir fordern aber auch eine
generelle Überarbeitung der Gewerbeordnung, die in ihren Grundzügen
ja von 1859 stammt. Wir glauben, das wäre wichtig, denn es ist wirklich
nicht
Sinn und Zweck, laufend Flickwerk, laufend Neuerungen mit kleinen Sachen anzubringen.
Ich erinnere an die letzte
Veränderung, als für den Ausweis für Fremdenführer eine
Änderung von Leinenpapier auf Scheckkartenformat beantragt und
durchgeführt wurde. Im Bundesvoranschlag 2022 stand dann in den textlichen Vorlagen:
Dieses „Vorhaben trägt dem Wirkungsziel ‚Erhöhung
der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes‘“ Rechnung.
Ich glaube, das kann es nicht sein, dass das unsere großen Themen sind. Noch einmal: Wir stimmen dem Antrag zu, das ist ganz wichtig.
Zum zweiten Entwurf, zu den Maschinen, die nicht für
den Straßenverkehr zugelassen sind: Auch da stimmen wir zu. Es ist in
Ordnung, dass das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen die Kontrolle
übernimmt. Wir hoffen
nur, dass es keine überbordenden Kontrollen sind, denn das, glaube ich,
braucht niemand. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
14.55
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Dr.in Elisabeth Götze. – Wenn Sie die Zeit einhalten, schaffen wir vielleicht noch die Abstimmung vor 15 Uhr; aber kein Druck. Bitte schön.
14.55
Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze
(Grüne): Herr Vorsitzender, ich
schaffe das. Werte Frau Staatssekretärin, auch ich kann das Lob
bestätigen, das
schon geäußert wurde. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen
und Zuseher! Was Unternehmen betrifft, stehen wir in Österreich ganz
gut da. Das zeigt der Ease of Doing Business Index der Weltbank, 2021 zuletzt
veröffentlicht. Da sind wir auf Platz 27 von 190 Ländern
weltweit. Wo
wir aber nicht gut sind oder 2021 nicht gut waren, ist die
Unternehmensgründung. Da sind wir auf Platz 127 von
190 Ländern weltweit. (Abg. Schellhorn: Das ist
ein Wahnsinn!) Das ist der Grund, weshalb wir in dem Bereich wirklich
viel Aufholbedarf hatten und auch viel gemacht haben.
Welche Faktoren sind es, die kritisiert wurden, wo waren wir besonders schlecht? – Die Kosten sind hoch, es dauert lange und es ist recht formal-bürokratisch. – All das haben wir verbessert. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wir haben das
Gründungskapital bei einer GesmbH von zuvor 35 000 Euro massiv
auf 10 000 Euro gesenkt; 5 000 Euro davon sind sofort
einzubringen.
Wir haben eine neue Rechtsform geschaffen: die flexible Kapitalgesellschaft,
die übrigens international auch schon große Anerkennung findet. Sie
ermöglicht
es, viel einfacher als zuvor Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Unternehmenserfolg
zu beteiligen. Das ist eine Rechtsform, die in der Praxis sehr gut angenommen
wird. In vier Monaten hat es bereits 200 Unternehmensgründungen
in dieser Rechtsform gegeben. Gerade kürzlich war ich bei einer
Preisverleihung eingeladen, und das Start-up, das einen Preis im Abfallwirtschaftsbereich
gemacht hat, war eine Flexco.
Wir haben steuerliche Begünstigungen für Mitarbeiter:innenbeteiligungen geschaffen, und morgen geht es noch um Verbesserungen beim Genossenschaftsrecht.
Zeit ist ein wichtiger Faktor, daher dieser Gisa-Express, den wir heute hoffentlich beschließen – aber ich habe rundum Zustimmung gehört. Gisa-
Express bedeutet, Unternehmen können ihre Gewerbeberechtigung
viel schneller als bisher, nämlich eigentlich auf Knopfdruck,
erledigen. Bisher hat
es bei freien Gewerben bis zu zehn Tage gedauert, bei reglementierten Gewerben
bis zu drei Monate. All das geht jetzt auf Knopfdruck. Das, glaube ich,
ist ein ganz wichtiger Schritt für die Betriebe, die das in Anspruch
nehmen – übrigens als Kannbestimmung, man kann weiterhin wie
bisher den Papierweg wählen. (Präsident Sobotka
übernimmt den Vorsitz.)
Die zweite Änderung, die ich noch besprechen möchte, sind die Meistertitel in der Berufsausbildung. Wir werten beispielsweise Fußpfleger:innen, Kosmetiker, Masseure et cetera auf. Auch sie können, weil sie einen handwerksähnlichen Beruf haben, den Meistertitel tragen.
Ein letztes Wort noch – mir werden schon Zeichen
gegeben, aber ich freue mich so –: Es kommt ein neuer Lehrberuf,
eine neue Ausbildung zur vegetarischen Kulinarik. Auch das ist ein
ganz wichtiger Schritt, der, glaube ich, auch in der Gastronomie großen
Anklang findet. – Danke. (Beifall bei den Grünen
und bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.59
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen zur Abstimmung
über Tagesordnungspunkt 18: Entwurf betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung geändert wird, samt Titel
und Eingang in 2668 der Beilagen.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes
Zeichen. –
Das ist die Mehrheit, damit angenommen.
Wir kommen gleich zur dritten Lesung.
Wer tut das auch in dritter Lesung? – Gleiches Stimmverhalten, angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung
über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Schellhorn,
Kolleginnen und Kollegen betreffend „Klares Bekenntnis zur Neukodifizierung der Gewerbeordnung: Umsetzung
der Empfehlungen
des Rechnungshofes“.
Wer diesen Antrag unterstützt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung
über Tagesordnungspunkt 19: Entwurf
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Druckgerätegesetz geändert
und ein Bundesgesetz, mit dem die innerstaatlichen Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/1628
in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schadstoffe und
luftverunreinigende Partikel und die Typgenehmigung
für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr
bestimmte mobile Maschinen und Geräte festgelegt werden, erlassen wird,
samt Titel
und Eingang.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig, angenommen.
Wer tut das auch in dritter Lesung? – Ebenfalls einstimmig angenommen.
Ich danke und unterbreche die Sitzung. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen.)
(Die Sitzung wird um 15 Uhr unterbrochen und um 15 Uhr wieder aufgenommen.)
*****
Dringliche Anfrage
der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend „die eigenmächtige Zustimmung der Bundesministerin Gewessler zum EU-Renaturierungsgesetz“ (19087/J)
Präsident
Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf die
unterbrochene Sitzung wieder aufnehmen, damit die verlangte
Behandlung einer Dringlichen Anfrage
gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr stattfinden kann.
Wir kommen nun zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 19087/J.
Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch die Schriftführung.
Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:
Das EU-Renaturierungsgesetz
wird alle Österreicherinnen und Österreicher - Länder, Gemeinden,
Städte, Tourismus, Land- und Forstwirtschaft - direkt und unmittelbar betreffen.
Die Zustimmung von Ministerin Gewessler zu dieser als „Bauernvernichtungsgesetz"
bezeichneten EU-Verordnung gefährdet die Existenz unserer Bauern und die
Versorgungssicherheit mit heimischen Lebensmitteln. Obwohl Bundeskanzler
Nehammer vorab über das Abstimmungsverhalten informiert
war, hat er es unterlassen, die „Willkürministerin“ zu stoppen
oder ihre Entlassung vorzuschlagen. Er hat tatenlos zugesehen, wie die Interessen
der österreichischen Bevölkerung aus ideologischen
Gründen verraten wurden. Es stellt sich die Frage: Warum? Hat
Bundesministerin Gewessler ein Druckmittel gegenüber
dem Bundeskanzler oder ist dessen Angst vor Machtverlust so groß, dass er
an ihr festhalten muss?
Das EU-Renaturierungsgesetz ist Teil des sogenannten
Green Deals und legt
den Mitgliedstaaten der EU verbindliche Wiederherstellungsziele und -verpflichtungen
für Ökosysteme auf.
Mit dieser Verordnung wird
ein Rahmen für unverzügliche wirksame und gebietsbezogene
Wiederherstellungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten geschaffen, die zusammen
bis 2030 mindestens 20 % der Land- und Meeresgebiete der
Union und bis 2050 alle Ökosysteme abdecken werden, die der
Wiederherstellung bedürfen.1
20 Prozent der
Landflächen in der EU sollen mit diesem Gesetz demnach
„renaturiert“ werden. Das bedeutet, dass zum Beispiel Ackerböden
nicht mehr bewirtschaftet werden dürfen und damit für die
Nahrungsmittelproduktion
nicht mehr zur Verfügung stehen. Eine solche Maßnahme gefährdet
nicht nur die Versorgungssicherheit unserer
Bevölkerung mit Nahrungsmitteln, sondern
führt gleichzeitig zu einer weiteren künstlichen Verteuerung
der Lebensmittel.
Weniger landwirtschaftliche
Fläche bedeutet auch Einkommensverlust durch geringere Erträge
für unsere Bauern, die hochwertige und gesunde Lebensmittel produzieren.
Das wird das Bauernsterben weiter anheizen und mehr noch: Es wird zu Rückwidmungen
von Flächen kommen, was einen massiven Eingriff in die Grund-
und Eigentumsrechte im Sinne einer Enteignung darstellt.
Auch die
österreichische Forstwirtschaft, die zu den nachhaltigsten der Welt
zählt, ist bedroht. Eine großflächige Stilllegung würde
unsere heimischen Wälder verwildern lassen. Durch ein Verbot der
Holzernte würde österreichisches Holz in der Bauwirtschaft und
als Brennstoff zum Heizen unserer Wohnungen und Häuser
fehlen. Die Lücke müsste durch teure Importe geschlossen werden.
Zur Verdeutlichung dieser
ideologiegetriebenen Politik sei darauf hingewiesen, dass für „die
landwirtschaftlich genutzten organischen Böden, bei denen es sich um trockengelegte
Torfmoorflächen handelt“2, die Mitgliedstaaten Wiederherstellungsmaßnahmen
in einem exorbitanten Ausmaß ergreifen müssen: nämlich für
absurde 70 Prozent all dieser Flächen, von welchen mindestens die
Hälfte bis 2050 wiedervernässt werden muss.
Der Schutz von Ökosystemen ist wichtig, kann und soll aber wie bisher nationalstaatlich geregelt und gehandhabt werden. Es ist hierfür keinesfalls eine
supranationale Rechtsetzung notwendig, erst recht keine, welche Enteignungen für die heimische Landwirtschaft und eine beträchtliche Reduktion der Lebensmittelsicherheit nach sich zieht.
Anzuführen ist zudem
noch der Kostenpunkt: Die Verwaltungskosten für
die EU und die Mitgliedstaaten betragen schätzungsweise etwa 14 Milliarden
Euro bis 2050,3 wohingegen die Kosten zur Umsetzung der Renaturierungsmaßnahmen von
der Europäischen Kommission mit circa 154 Milliarden Euro(!)
angeführt werden.4
Es ist unverständlich,
dass ÖVP-Abgeordnete, insbesondere jene des ÖVP-Bauernbundes, die
Ministerin weiterhin unterstützen und damit den Verrat an unseren Bauern
und der Versorgungssicherheit fortsetzen. Klar ist, dass dieses
Gesetz der Tod unserer heimischen Landwirtschaft und damit der Tod der Versorgungssicherheit
mit heimischen Lebensmitteln ist.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie folgende
Anfrage
1. Wie verlief die
Koordination Ihres Abstimmungsverhaltens betreffend
dem EU-Renaturierungsgesetz mit dem Koalitionspartner, den Bundesländern
und dem Parlament?
2. Wurden Sie aufgrund der Anzeige, die Ihnen Amtsmissbrauch aufgrund der eigenmächtigen Zustimmung zum EU-Renaturierungsgesetz vorwirft, bereits einvernommen?
3. Gab es aufgrund der Anzeige, die Ihnen Amtsmissbrauch vorwirft, bereits Versuche Datenträger sicherzustellen?
4. Ist Ihnen bekannt, ob der Bundespräsident in der
Affäre um Ihre Zustimmung
zum EU-Renaturierungsgesetz kontaktiert wurde?
a. Wenn ja, von wem?
b. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
5. Gibt es für Ihren Verbleib in der Bundesregierung einen Abtausch mit anderen Personalentscheidungen zugunsten der ÖVP?
6. Was entgegnen Sie ÖVP-Stimmen innerhalb der
Bundesregierung,
die Ihre Zustimmung zum EU-Renaturierungsgesetz als „einen Verfassungs-
und Gesetzesbruch“5 bezeichnen, aber dennoch an einer
Zusammenarbeit mit
Ihnen festhalten?
7. Durften Sie damit rechnen, dass Bundeskanzler Nehammer an Ihnen als Ministern festhalten wird, zumal er Sie auch bei der Zustimmung zum Verbot von Verbrennungsmotoren gewähren ließ, während er gleichzeitig behauptete, Sie werden sich „dagegen aussprechen, den Verbrennungsmotor zu verbannen“?6
8. Hat es zwischen Ihnen und Amtsträgern der EU
sowie Umweltministern
der EU-Mitgliedstaaten Absprachen zu Ihrer Zustimmung gegeben, zumal eine Abstimmung
über das EU-Renaturierungsgesetz ursprünglich nicht auf
der Tagesordnung des EU-Umweltministerrates stand?
9. Wann wurde Ihnen bewusst, dass Sie mit Ihrem
ideologisch motivierten Abstimmungsverhalten gegen Verfassung und Gesetze
verstoßen könnten, und
haben Sie sich erst angesichts dessen entschlossen, Gutachten in Auftrag zu geben,
um Ihre Rechtsmeinung bzw. Ihr politisches Narrativ zu stützen?
10. Welche Kosten wurden für die Erstellung von Gutachten zum in Kauf genommenen Verfassungs- bzw. Gesetzesbruch budgetwirksam?
11. Inwiefern sahen Sie sich persönlich in der Lage, zwischen den Argumenten der von Ihnen mit Steuermitteln bezahlten Gutachtern und jener der Experten des
Verfassungsdienstes,
denen Sie sinngemäß mangelnde Unabhängigkeit von
der ÖVP unterstellen, abzuwägen, zumal es sich um komplizierte
Fragestellungen des öffentlichen Rechts handelt?
12. Wie gedenken Sie, den drohenden Einkommensverlust der österreichischen Bauern durch die Umsetzung des EU-Renaturierungsgesetzes auszugleichen?
13. Wie stellen Sie sicher, dass die Reduzierung der Agrarflächen durch das Renaturierungsgesetz nicht zu einer Gefährdung der Versorgungssicherheit mit heimischen Lebensmitteln führt?
14. Wie wollen Sie sicherstellen, dass die Landwirtschaft in Natura-2000-Gebieten weiterhin wirtschaftlich tragfähig bleibt, wenn der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Düngern stark eingeschränkt wird?
15. Wie wollen Sie sicherstellen, dass das Renaturierungsgesetz nicht zu einem Entwicklungsstopp in Natura-2000-Gebieten und anderen wichtigen landwirtschaftlichen Flächen führt?
16. Wie wollen Sie verhindern, dass die Verknappung der landwirtschaftlichen Produktion zu steigenden Lebensmittelpreisen führt, die insbesondere die einkommensschwachen Haushalte treffen werden?
17. Wird es aufgrund des Renaturierungsgesetzes neue EU-Finanzmittel für Naturschutzmaßnahmen geben?
a. Wenn ja, wie hoch werden diese Finanzmittel sein?
b. Wenn ja, wie wollen Sie sicherstellen, dass diese Mittel effektiv und zum Vorteil Österreichs genutzt werden?
18. Welche konkreten Pläne haben Sie, um die Auswirkungen auf die Forstwirtschaft und die damit verbundenen steigenden Kosten für Baumaterial und Heizen zu mildern?
19. Welche langfristigen
wirtschaftlichen und sozialen Folgen erwarten Sie
durch die Umsetzung des Renaturierungsgesetzes für die
österreichische Landwirtschaft und die ländlichen Gebiete?
20. Gibt es in der Bundesregierung konkrete Überlegungen, die Folgen Ihrer Zustimmung zum EU-Renaturierungsgesetz legistisch abzufedern, und könnte dabei der sogenannte „koalitionsfreien Raum“ eine Rolle spielen?
In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs. 1 GOG-NR zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu behandeln und dem Erstanfragesteller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.
1 COM (2022) 304, S. 39
2 COM (2022) 304, S. 47
3 COM (2022) 304, S. 13-14
4 COM (2022) 304, S. 12
5 https://www.heute.at/s/edtstadler-knaIIhart-gewessler-begeht-verfassungsbruch-120042656;
https://www.parlament.gv.at/dokument/BR/BRSITZ/968/
A_-_19_18_13_00327338.html
6 Beim
Umweltrat am 28. Juni 2022 hat Österreich, vertreten durch Bundesministerin
Leonore Gewessler den Vorschlag des französischen Vorsitzes,
und damit einem de facto Verkaufsende von neuen Benzin- und Dieselfahrzeugen in
der EU ab 2035 unterstützt,
https://twitter.com/lgewessler/status/1541938086212505601?s=20;
ferner Karl Nehammer am 10.03.2023,
https://www.oe24.at/video/politik/nehammer-die-rede-zur-zukunft-der-nation/548283114.
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich erteile Frau Abgeordneter Dr. Susanne Fürst als erster Fragestellerin zur Begründung der Anfrage, die gemäß § 93 Abs. 5 der Geschäftsordnung – Sie wissen das – 20 Minuten nicht überschreiten darf, das Wort.
Ich darf Frau Ministerin Gewessler und Herrn Minister Rauch
herzlich
bei uns begrüßen.
Ich darf Sie sehr herzlich um die Begründung bitten, Frau Abgeordnete Fürst.
Abgeordnete
Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Herr
Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Damen und Herren auf
der Galerie! Sehr geehrter Herr Minister oder sehr geehrte
Fußballmaus – ich weiß nicht, wie Sie jetzt angesprochen
werden wollen. (Beifall bei der FPÖ. – Rufe bei den
Grünen:
Geh bitte! – Weiterer Ruf bei den Grünen: Das ist ja
letztklassig!)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich bitte Sie wirklich, auf eine sprachliche Formulierung gemäß dem Hohen Hauses zu achten, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (fortsetzend): Ich wollte mich nur erkundigen, wo die zweite Fußballmaus ist. (Abg. Voglauer: Was soll denn das?! – Abg. Greiner: Das geht ja nicht!) Ich habe es nicht beleidigend gemeint. Hat der Herr Vizekanzler seinen Weg aus dem Stadion schon gefunden?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir sprechen einen Minister in Österreich nicht als Fußballmaus an, bitte. (Abg. Belakowitsch: Er hat sich ja selber so genannt! – Zwischenruf der Abg. Greiner.)
Abgeordnete Dr.
Susanne Fürst (fortsetzend):
Bitte das an jemand anderen
(in Richtung Bundesminister Rauch weisend) zu richten!
Sehr geehrte Frau Minister – ich weiß jetzt
nicht, ob ich das sagen darf (Ruf bei den Grünen:
Ministerin!) –, sehr geehrte Frau Minister, wir wollten Ihnen
auch heute hier einen entsprechenden Rahmen bieten. (Abg. Greiner: ...
wenn
man so vom Rednerpult aus agiert!) Sie lassen sich hier ja die letzten
Tage feiern als Heldin der Natur, Heldin der Blumenwiesen, der Frösche (Beifall
und Bravorufe bei den Grünen), als Bienenkönigin werden Sie
gefeiert.
(Abg. Disoski: Ist sie, ja!) Für mich haben Sie sozusagen
auch Ihr Aktivisten-Gen wieder instand gesetzt, Ihre Klimaklebergesinnung
wiederbelebt – Sie
sind allerdings Ministerin –, denn diese Form der Zustimmung (Zwischenruf
der Abg. Disoski) zum Renaturierungsgesetz, die Sie geliefert
haben, ist für
mich so etwas wie eine noble Variante des Straßenklebens. (Oh-Rufe bei
den Grünen.) Sie haben sich nicht auf die Straße gepickt,
sondern in das
Flugzeug gesetzt, sind nach Brüssel gejettet und haben dort einem Gesetz
zugestimmt – ohne Rücksicht auf Verluste, ohne Rücksicht
auf unser Land und die Bevölkerung, ohne Rücksicht auf
Österreich, sich über alle Regeln hinwegsetzend. Das verbindet Sie
mit den Klimaklebern, es ist dieselbe Gesinnung. (Beifall bei der
FPÖ.)
Ich gebe zu: Für Ihre Partei war es ein Coup. Der
Bundeskongress stand
an, es schaute nicht so gut aus, die Stimmung in der grünen Partei
war (Abg. Disoski: Woher willst du das wissen? Du warst nicht dabei!)
nach den ganzen Affären um Frau Schilling schlecht. Die Pressekonferenzen
haben wir alle noch in Erinnerung. Jetzt ist keine Rede mehr davon, jetzt sind
wir
Blumenwiese und Bienen und Frösche. (Rufe bei den Grünen:
Blumenwiese!)
2019 – ich gehe nur fünf Jahre
zurück –, nach der damaligen EU-Wahl, zimmerte eine gewisse
Frau Ursula von der Leyen eine linke Mehrheit im EU-Parlament zusammen.
(Ruf bei den Grünen: Das waren die Wahlen im EU-Parlament! –
Abg. Disoski: Das nennt man Wahlen! – Ruf bei den
Grünen: Mit H!) Sie
wurde von Frau Merkel damals nach Brüssel weggelobt, weil sie als Verteidigungsministerin,
Familienministerin unfähig war, und wurde dort
EU-Kommissionspräsidentin. Sie kam den Grünen damit sehr weit
entgegen, sonst wäre sie nicht gewählt worden, und damals entstand
der Green
Deal – die ÖVP total begeistert –, das Ziel:
klimaneutral, CO2-neutral bis 2050, Europa sozusagen neutralisiert bis
2050.
Teil von diesem Green Deal
waren damals schon Verbrenner-Aus, Ausstieg aus fossiler Energie, CO2-Steuer –
haben wir in Österreich inzwischen schon
dank dieser Regierung – und der radikalste Teil: die Renaturierung;
in ihrem Text so unglaublich, so fantastisch, so irrational und so
unmenschlich, wenn
man das, was da drinnen steht, zu Ende denkt, dass niemand glaubte, dass dieser
Papierberg jemals Realität werden sollte. Das hat niemand für
möglich
gehalten, nicht in Europa – in Nordkorea oder in China, ja, nicht in
Europa.
Jetzt ist es aber Wirklichkeit
geworden. Dieser Papierberg war zwar
auch in Brüssel jetzt, Anfang Juni 2024, schon begraben. (Zwischenruf
des Abg. Weratschnig.) Es war klar: Man findet dafür keine
Mehrheit mehr, kein Land war bereit, diesem Irrsinn zuzustimmen (Abg. Herr:
Was heißt: „kein Land“?),
da kündigte Ministerin Gewessler in einer Pressekonferenz am 16. Juni
an, sie würde zustimmen. (Abg. Koza: Gibt’s da keine
Mehrheit? ... Demokratie!) Am nächsten Tag machte sie das wahr
und stimmte zu. (Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.)
Ein Leger nicht nur für den Koalitionspartner, ein Leger
für unsere Verfassung, ein Leger für Österreich, es war
übrigens auch ein Leger der alten EU-Kommission, die dies in der neuen
Konstellation nicht mehr
hätte durchdrücken können!
In Österreich aber lagen zwischen der Pressekonferenz,
in der sie dieses Verhalten ankündigte, und dem Flug nach
Brüssel und der Zustimmung 24 Stunden. (Ruf bei den
Grünen: Das war in Luxemburg! – Abg. Kickl: Das macht
die Sache auch nicht besser! – Ruf bei den Grünen: Hauptsache
Spanien! – Weiterer Ruf
bei den Grünen – in Richtung Abg. Kickl –: Herr
Klubobmann, auch schon
da?) Da hätte die ÖVP handeln können und müssen, wenn
sie ihre eigenen Worte ernst genommen hätte, denn Bundeskanzler Nehammer
hat ja auch schon im Vorfeld gemeint: Die EU-Renaturierung (Vizekanzler Kogler
betritt den
Saal – Rufe bei der FPÖ: Fußballmaus!) –
Guten Tag! – ist ein Musterbeispiel für überbordende
Regulierung aus Brüssel, wir brauchen keine solche
Vorgabe. (Beifall bei der FPÖ.)
So weit, so richtig, unser Bundeskanzler, so weit, so
richtig; er hat auch erkannt – ich zitiere ihn –: Es
gefährdet unsere Landwirtschaft und unsere Versorgungssicherheit. –
Das heißt, er hat dieses Gesetz wirklich ernst genommen, er hat es
verstanden (Abg. Heinisch-Hosek: Nein!) oder man hat es ihm
erklärt,
aber trotzdem hat er in diesen 24 Stunden nichts unternommen. Er
weiß, dass es ab der Zustimmung gilt, dass es kein Zurück mehr gibt,
dass es nicht mehr verrückbar ist, dass damit auch eine Landeskompetenz an
Brüssel hergeschenkt wurde. Er tat nichts.
Was hätte er tun
müssen und können? – Ganz klar: den EU-Hauptausschuss
zusammenkommen lassen, mit uns eine Mehrheit bilden und der Frau Minister die
Vorgabe geben, in Brüssel nicht zuzustimmen – daran wäre
sie fix
gebunden gewesen –, oder zum Bundespräsidenten in die Hofburg
hinübermarschieren – ist nicht weit – und
sagen: Bitte bring deine Ministerin zur
Räson, wenn nicht, schlage ich die Entlassung vor! Das könnte man
auch jetzt noch jeden Moment machen. (Beifall bei der FPÖ.)
Das wäre nicht nur das Recht des Bundeskanzlers,
sondern es wäre
angesichts der Rechtswidrigkeit des Verhaltens auch seine Pflicht gewesen. Das
wurde vom Bundeskanzler selbst, von der Verfassungsministerin, vom
Verfassungsdienst festgestellt. Was aber natürlich noch viel mehr
stört als diese formale Rechtswidrigkeit, ist der folgenschwere Inhalt.
Nach der Zustimmung durch Frau Gewessler in Brüssel
warteten wir auf
das Statement, auf die Stellungnahme von Bundeskanzler Nehammer. Was erklärte
er uns da in der Pressekonferenz? – Nun, er hat es jetzt durchschaut: Es wäre
ein schwerer Vertrauensbruch der Grünen gewesen, es sei ein krasses
Fehlverhalten gewesen, sie hätten jetzt ihr wahres Gesicht gezeigt, sie seien
zwar immer moralisierend, aber extremistisch. – Jetzt, im
fünften Jahr der gemeinsamen Regierung, hat er das entdeckt. Er bebte vor
Emotionen, die Emotion für einen Koalitionsbruch wäre da, er macht es
aber nicht, er hält sich sozusagen zurück, denn seine Verantwortung
als Bundeskanzler gebietet ihm, im Herbst eine geordnete Übergabe zu
machen.
Das freie Spiel der Kräfte
im Parlament, meinte er, würde sowohl
Chaos als auch hohe Ausgaben bedeuten – eine starke Ansage (Abg. Strasser:
Die Geschichte hat das bewiesen! – Abg. Kassegger: Ihr habts
die Kommunisten
geholt, nicht wir!), denn das freie Spiel dieser
Bundesregierung – ÖVP und Grüne – hat uns
so viele Milliarden gekostet (Ruf bei der FPÖ: Das Beste aus
zwei Welten! – Ruf bei der ÖVP: Rechtsextremisten sind auch
nicht gscheiter!), das könnten wir im Parlament niemals umsetzen (Beifall
bei der FPÖ); Milliarden, die 2020 bis 2022 verronnen,
in der Coronamaßnahmenpolitik versickert sind; die Milliarden, die uns
die EU-Sanktionen kosten (Zwischenruf des Abg. Michael Hammer), die
bei uns wirken, in Russland weniger; die Milliarden, die über Brüssel
in der Ukraine versickern und die hier auch sonst einfach vernichtet
werden.
Ja, vielleicht würde hier
im Parlament im freien Spiel der Kräfte der eine oder andere
Beschluss gefasst, durch den auch Geld fließt. Ich wäre zum Beispiel
jetzt nach dem Beschluss des Renaturierungsgesetzes bereit, einen Antrag zu
unterschreiben, durch den unsere Bauern, die Landwirte bedingungslos
unterstützt werden für all das, was ihnen in den letzten Jahren schon
angetan worden ist, und für den Schaden, der ihnen aufgrund dieses
Gesetzes
blüht. (Beifall bei der FPÖ.)
Das würde ich in normalen
Zeiten nicht machen, doch jetzt würde ich zustimmen. Das würde
viel Geld kosten. Ich würde auch alle Hochwasseropfer entschädigen,
das würde viel Geld kosten, vielleicht auch Milliarden. Sie blieben aber
im Land und würden für unsere Leute verwendet werden, und daher
wäre das keine Verschwendung, im Unterschied zu den Milliarden, die im freien
Spiel der Kräfte durch die Bundesregierung verschwendet werden.
Nun, was sagten die Grünen nach der Zustimmung
dazu? – Sie feierten naturgemäß ihren Sieg (Rufe
und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von ÖVP und
FPÖ – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen): Die
Natur hat gesiegt, nicht die Ideologie, nein, nicht die Parteipolitik!
Das Gewissen rief, hat uns die Ministerin erklärt, es geht um
„das gesunde und glückliche Leben künftiger
Generationen“, und der Herr Vizekanzler erklärte
uns, es ist das weltweit wichtigste Naturschutzvorhaben.
Nun, was steht denn in diesem
weltweit wichtigsten Naturschutzgesetz drinnen? Da sind wir ja jetzt gespannt.
Ich habe es mir genau angeschaut. Ich glaube
nicht, dass Deng Xiaoping es gewagt hätte oder jetzt Xi Jinping es
wagen würden, in China dieses Gesetz dem Volk vorzulegen. Ich glaube,
nicht einmal Kim in Nordkorea würde es tun, wiewohl es dort schon
umgesetzt
ist – das muss ich zugeben.
Da wird aber unverfroren dieses Gesetz wirklich beschlossen, weil man wahrscheinlich darauf vertraut, dass sich niemand diesen Papierberg durchliest.
Kurz zusammengefasst: Bis 2030,
also in gut fünf Jahren, müssen verpflichtend 20 Prozent der
Land- und Meeresgebiete in der EU renaturiert werden –
das ist jetzt das schöne neue Wort für Eigentumsbeschränkung,
Enteignung und Unterdrückung –, also in den ursprünglichen
Zustand zurückversetzt
werden. Urbar gemachte Moore werden wieder versumpft,
25 000 Kilometer Flusslandschaft sollen in der EU renaturiert werden.
Bitte gleich den Presslufthammer holen, die Wiener Donauinsel zerlegen!
20 Prozent der landwirtschaftlich
genutzten Flächen müssen renaturiert werden. Renaturieren
heißt brach legen, ins Eigentum eingreifen.
Ich frage mich: Was heißt denn das? Was bedeutet
das? – Das bedeutet, 20 Prozent der Ackerfläche
werden den Bauern, der Bewirtschaftung, der Nahrungsmittelproduktion
entzogen (Abg. Voglauer: Falsch!), stehen nicht mehr zur
Verfügung (Abg. Leichtfried – in Richtung
FPÖ –: Wollt ihr nicht einmal klatschen?): Verknappung
der Anbaufläche (Abg. Voglauer: Einfach falsch!), weniger
heimische, qualitativ hochwertige Lebensmittel (Abg. Voglauer:
Falsch!),
weniger Futterflächen für die Tiere, weniger Tierhaltung. Das ist
auch gewünscht – nicht von uns, aber es ist gewünscht.
Das gefährdet die
Versorgungssicherheit unserer Bevölkerung mit Lebensmitteln, wie ja
auch der Bundeskanzler festgestellt hat. (Abg. Voglauer:
Falsch!) Trotzdem hat er nichts dagegen gemacht.
Es bedeutet künstliche
Verteuerung der Lebensmittel, mehr importierte Lebensmittel, die unsere
hohe Qualität nicht haben, und schreckliche Eingriffe
in unsere Grundrechte für alle Grundstücksbesitzer. (Abg. Voglauer:
Falsch!) – Richtig.
Die Folgenabschätzung der EU-Kommission selbst sagt, das ist ja auch gewünscht. Massiven Rückgang der landwirtschaftlichen Produktion, 20 Prozent weniger Getreideanbau, weniger Rindfleisch: Das will man ja alles.
Rückgang der Tierhaltung,
Preissteigerungen für die Lebensmittel und überhaupt Milliarden Euro
an Kosten: Das ist aber den Grünen und denen, die da mitspielen,
natürlich egal. Die Haltung kostet, haben Sie uns ja auch schon mehrmals
erklärt. Also nicht unsere Haltung kostet, aber Ihre Haltung kostet uns
und all die Steuerzahler etwas.
Das alles reiht sich ein in
einen Krieg gegen die Bauern, der ja schon seit Jahren stattfindet. Es gibt
nicht nur die Renaturierung. Wir haben schon die
Teuerung bei Agrardiesel, die CO2-Steuer. Natürlich betrifft es
auch Pflanzenschutzmittel, Düngemittel: Na, nichts wie weg damit! Das
ist alles Gift.
Ja bitte, wenn die Bauern Schädlingsbefall beim Obst, beim Gemüse,
bei den Kartoffeln feststellen: Mein Gott, wen interessiert das? –
Die Grünen
nicht. Die stehen ja nicht auf dem Feld. (Abg. Voglauer: Du auch
nicht!) Die stehen ja nicht im Stall.
Woher wissen Sie denn, dass ich dort nicht stehe (Abg. Voglauer:
Na ja!
Ich stehe im Stall!) oder das nicht kenne? (Beifall bei der FPÖ.) Sie
beziehen Ihr Einkommen ja von Global 2000, von NGOs, von Climate
Funds.
(Abg. Voglauer – erheitert –: Das stimmt aber
nicht!)
Eine vernichtete Ernte ist Ihnen
egal. Sie drehen einfach die CO2-Steuer hinauf (Abg. Voglauer:
Ja!), dann haben Sie wieder genug Geld. Ja, genau, sagen
Sie, so ist es. Das will ich ja zum Ausdruck bringen. (Abg. Michael Hammer:
Die faule Kartoffel sitzt bei euch in der ersten Reihe!)
Man erstickt zunehmend die
Bauern, mit diesem Gesetz jetzt endgültig,
wie auch schon die Unternehmen vorher, wie die Autofahrer, wie die Grundstücksbesitzer,
wie die, die jetzt noch ein Haus bauen wollen, durch
Auflagen, Vorschriften und Regulierungen, die ihnen die Luft zum Atmen nehmen.
Das ist gewollt.
Es hat nichts, aber auch gar
nichts mit Naturschutz oder einem Sieg der
Natur zu tun. Es ist brutal, es ist das Gegenteil von dem, was Sie (in
Richtung Vizekanzler Kogler) gesagt haben. Es ist eben schon pure
Ideologie.
Ich bin schon darauf gespannt,
wenn auf den ersten brachliegenden Feldern dann die Windparks kommen, wo Tonnen
an Beton in den Boden hineingerammt werden, die Tier- und Pflanzenwelt dort
vernichtet wird, die Vögel gevierteilt und aufgespießt
werden (Heiterkeit bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP),
die Nachbarn dieser Windparks, die Sie dann als Klimaopfer
bezeichnen, an diversen Gesundheitsschäden leiden. Das ist Ihnen alles
egal.
Ich hoffe, sehr geehrte
Landwirte und Grundstücksbesitzer, Sie schauen sich an, wie sich die
Abgeordneten der ÖVP hier benehmen (Beifall bei der
FPÖ), sofern Sie noch glauben, dass Sie von dieser Partei vertreten
werden.
(Abg. Schallmeiner: Ein Taferl noch! Das wäre perfekt!)
Noch eines: Wer glaubt, dass das Renaturierungsgesetz ein
neues Gesetz ist, das es seit einigen Jahren schon gibt und das erst jetzt
beschlossen wird: Nein,
es ist uralt, es wird bald seine
200-Jahr-Feier begehen. (Abg. Leichtfried: Es ist gut, dass diese Rede ...! – Abg.
Lukas Hammer: Jetzt kommt das Kommunistische Manifest! Bitte
sag es! – Heiterkeit bei den Grünen.)
Davon haben Sie keine Ahnung. (Heiterkeit bei den Grünen.) Es heißt nämlich nicht Renaturierungsgesetz. Man findet all die Ideen und das, was da drinnen ist, in einem wunderbaren Manifest der Kommunistischen Partei. (Abg. Lukas Hammer: Bingo! – Heiterkeit bei den Grünen.)
Da haben gewisse Herrschaften,
Karl Marx und Friedrich Engels, schon vieles darin festgelegt, darauf greift
man von linker Seite immer wieder gerne
zurück. Frau Kollegin Herr hat gestern schon von der Umverteilung
gesprochen. (Abg. Lukas Hammer: Jetzt kommt noch die jüdische
Weltverschwörung! Dann
haben wir’s! – Heiterkeit bei den Grünen. – Präsident
Sobotka gibt das Glockenzeichen.) Das ist wenigstens ehrlich, denn
darum geht es. (Beifall bei
der FPÖ.)
Es geht um eine Umstellung der
freien, marktwirtschaftlichen Wirtschaft, durch die, die jeden Kapitalismus
(Abg. Leichtfried: Frau Kollegin, Sie haben die
WHO vergessen!) – der ist ganz böse, nicht? –
ablehnen, in eine Planwirtschaft und eine Zentralverwaltungswirtschaft (Heiterkeit
bei den Grünen – Ruf
bei den Grünen: Was ist denn das für ein Märchen?), und zwar
nicht einmal hier in Wien, sondern in Brüssel.
Staatlicher Dirigismus bedingt
abhängige Bürger. Da sind natürlich die
Bauern im Weg, die unabhängig, selbstständig, selbstbewusst, heimatverbunden
sind, dezentral arbeiten, sich nicht so leicht in Panik versetzen lassen,
und daher gibt es diese Gesetze. (Abg. Michael Hammer: Können
wir da eine Zugabe haben?)
Nur eines: Jeder Landwirt, jede
Bäuerin leistet jeden Tag mehr für den Naturschutz und dieses Land
als der ganze Grüne Klub, mehr als die Frau Minister, als der Herr
Vizekanzler in ihrem ganzen Leben. Das steht einmal fest.
(Beifall bei der FPÖ.)
Sehr geehrte Landwirte, Bäuerinnen, schauen Sie bitte wieder auf die ÖVP! Die Bauern pflegen den ländlichen Raum, sichern unsere Ernährung, stellen die
qualitativ
besten Agrarprodukte, unsere Lebensmittel, her. Sie würden diese auch
zu sehr guten Preisen, zu für jedermann leistbaren Preisen herstellen,
wenn man sie frei arbeiten ließe. (Abg. Michael Hammer: Haben Sie schon einmal einen Bauernhof von innen
gesehen?) – Habe
ich, ich habe einen Bauernhof
schon von innen gesehen. Ich weiß auch, wann die aufstehen. Die
stehen um 4 Uhr in der Früh auf, gehen in den Stall und füttern
die Tiere, soweit es noch diese Kleinbetriebe gibt. Dagegen hat nämlich
die EU mit Ihrer
Hilfe schon seit Jahren gearbeitet (Beifall bei der FPÖ), sodass
immer mehr gerade der kleinen Betriebe schon aufgegeben haben. Haben Sie schon
einmal
etwas vom Bauernsterben gehört? Haben Sie das schon gehört? (Zwischenruf
bei der ÖVP.)
Übrigens, um auch auf das CO2 einzugehen:
Durch den Pflanzenbau und
die Landschaftspflege leisten die Bauern
einen enormen Beitrag zur Bindung
von CO2.
Durch Innovation – und nicht durch solche Verbote
und Enteignungen –
hat man auch in den letzten Jahren schon einen großen Prozentsatz an
Pflanzenschutzmitteln und an Dünger einsparen können (Abg.
Michael Hammer:
Könnte man von einem Bauchfleck sprechen, heute! ... ist normal gut,
aber heute ist es ein Bauchfleck!), aber das interessiert natürlich
hier von den Grünen niemanden, denn sie brauchen ja die Klimakrise, die
Panik als Überlebenselixier für ihre Partei. (Ruf bei der
ÖVP: Kommen S‘ zum Schluss!)
Der Bauernstand denkt in Generationen, sie möchten den
Hof an den
Nächsten übergeben, und dieser Traum wird oft genug durch eine
eiskalte Agrarpolitik zerschlagen. Das Renaturierungsgesetz trägt jetzt
einen großen Teil dazu bei.
Statt dass man ihnen für
das dankt, was sie machen, werden sie von den
grünen Wohlstandskindern angeschüttet (Abg. Voglauer: Was?
Was ist mit dir?), sie werden für jedes Übel
verantwortlich gemacht: Tierleid, Artensterben, Pestizide, CO2-Emissionen. – Nichts davon
ist wahr. (Abg. Maurer: Es ist
gleich vorbei!) Bei all diesen Regelungen und auch dem Renaturierungsgesetz geht es nur darum, eine Ideologie durchzusetzen, die auf demokratischem Wege niemals eine Mehrheit finden würde. (Beifall bei der FPÖ.)
Frau Minister Gewessler setzt
sich ins Flugzeug, stimmt diesem Gesetz zu, ohne Zustimmung des
Koalitionspartners. Wollen Sie das jetzt auch leugnen,
lachen Sie da vielleicht auch laut? Das heißt, sie hat ungefähr
einen Rückhalt im einstelligen Prozentbereich (Abg. Maurer: ...
82 Prozent!), sage ich einmal,
fliegt aber nach Brüssel (Rufe bei den Grünen: Luxemburg!) und
stimmt diesem Gesetz zu, das für ganz Österreich gilt (Abg. Leichtfried:
Es ist trotzdem Luxemburg!), das 20 Prozent unserer Flächen
devastiert, Enteignungen ermöglicht und viele Menschen ruiniert. Und
Sie machen sich darüber lustig,
dass es nicht in Brüssel, sondern in Luxemburg war – na
supertoll, echt klass! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf
der Abg. Voglauer.) – Na, es macht
wirklich einen riesigen Unterschied, aber man kennt die Grünen, gut, das
ist ihre Ideologie.
Meine Frage ist: Warum macht die ÖVP mit? Das ist
eigentlich die dringlichste Frage heute. Warum machen Sie mit?
Vielleicht erklären Sie
uns auch, warum Sie auch noch die nächsten fünf Jahre Frau Ursula von
der Leyen als EU-Kommissionspräsidentin unterstützen, obwohl das
alles
auf ihrem Mist gewachsen ist! (Anhaltender Beifall bei der FPÖ. –
Abg. Leichtfried: Ihr seid leicht zu begeistern!)
15.22
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf den Herrn Vizekanzler herzlich begrüßen.
Zur Beantwortung hat sich Frau Bundesministerin für Klimaschutz,
Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zu Wort
gemeldet. – Bitte sehr, Frau Ministerin.
15.22
Bundesministerin
für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und
Technologie Leonore Gewessler, BA:
Sehr geehrter Herr Präsident!
Geschätzte Abgeordnete zum Nationalrat! Werte Zuseherinnen und Zuseher hier
im Plenarsaal, aber auch zu Hause vor den Bildschirmen! Die Natur
ist unsere Lebensgrundlage. Ohne intakte Natur gibt es kein gesundes,
glückliches Leben, kein erfolgreiches Wirtschaften und keine Zukunft
für
kommende Generationen.
Die Umwelt schützt uns. Auf lebendigen Böden
versickert Wasser, das sonst in Sturzbächen durch unsere Orte rauscht und
schreckliche Schäden anrichtet; Moore speichern
klimaschädliches CO2; Wälder sorgen für saubere Luft;
Insekten bestäuben die Pflanzen, die später zu unseren
Nahrungsmitteln
werden. Sich selbst kann die Natur aber schwer schützen, das ist
mittlerweile spür- und sichtbar. (Abg. Kickl: Gehören wir
eigentlich auch zur Natur?) Ressourcenverbrauch, Beton und Asphalt
zerstören immer öfter und immer rasanter einst unberührte
Naturräume. Wo früher Rückzugsräume für beeindruckende
Artenvielfalt waren, sieht man heute nur mehr die Folgen unserer
Ausbreitung. (Abg. Kickl: Gehören wir auch zur Natur, ich meine
der
Mensch? Ich frage nur!)
Mehr als 80 Prozent der geschützten
Lebensräume in der EU sind in einem schlechten Zustand. Wir sind nun also
an einem Zeitpunkt angelangt, an dem der Naturschutz auch für uns Menschen
eine existenzielle Frage wird, denn ja, lebendige Natur ist die Grundlage
unseres Lebens. (Beifall bei den Grünen.) Es ist deswegen an der Zeit, dass wir wieder beginnen, im
Einklang mit der Natur
und nicht gegen sie zu wirtschaften (Abg. Steinacker: Im
Einklang mit dem Recht müssen wir auch leben!), und genau diesen
Auftrag erfüllt das EU-Renaturierungsgesetz.
Dieses Naturschutzgesetz ist unser Bekenntnis, wir brauchen eine intakte Natur für unser eigenes Glück. Genau vor diesem Hintergrund habe ich diesem Naturschutzgesetz in den vergangenen Wochen rechtskonform (Abg. Steinacker:
Rechtswidrig!) mit einer qualifizierten Mehrheit der EU-Mitgliedsländer zugestimmt. (Beifall bei den Grünen.)
Wer unsere wunderbare Heimat
schützt, der passt auf sie auf – das ist der Anspruch an
meine Politik (Beifall bei den Grünen), das ist die Richtschnur
meiner Arbeit –, und genau das tut diese Verordnung. (Abg. Steinacker:
Schöne Privatmeinung!) Ich habe diese Entscheidung keineswegs auf die
leichte
Schulter genommen. Ich habe sie erst nach ausführlicher rechtlicher
Expertise über die Zulässigkeit aus Verantwortung für den Schutz
und den Erhalt
der Natur nicht nur in Österreich, sondern in der ganzen Europäischen
Union getroffen.
Keinesfalls habe ich mit dieser
Entscheidung die österreichische Verfassung gebrochen (Abg. Steinacker:
Das wird sich noch herausstellen!), geschweige denn Amtsmissbrauch
begangen. (Beifall bei den Grünen.) Neben den
dazu vorliegenden Gutachten haben sich auch namhafte Expertinnen und Experten
des Verwaltungs-, Verfassungs- und Europarechts genau in diesem Sinne geäußert.
Diese Entscheidung war gut und richtig, dazu stehe ich. Lassen Sie mich deshalb
auch ausführlich auf Ihre Fragen eingehen!
(Abg. Steinacker: Man kann immer geteilter Meinung sein!)
Zur Frage 1:
Zunächst ist festzuhalten, dass in die
mehrjährigen Verhandlungen auf EU-Ebene insbesondere alle relevanten
Regierungsstellen eingebunden wurden.
Auch die Positionierung in den vorbereitenden Gremien des Rates wurde in bekannter
Manier abgestimmt und koordiniert. (Abg. Kickl: Ah eh!) Dabei
wurden auch weitreichende Verhandlungserfolge im Sinne der Stellungnahmen der
Bundesländer erzielt. Leider hat sich der Koalitionspartner entgegen
unseren Bemühungen zur Erlangung eines Konsenses zuletzt trotzdem gegen
den auch vom Europäischen Parlament bereits beschlossenen Entwurf
ausgesprochen. (Ruf bei der FPÖ: Zu Recht! – Zwischenruf
des Abg. Wurm.) In diesem Falle trage am Ende ich als
Ministerin die Verantwortung, diese habe
ich wahrgenommen.
Die Länderstellungnahmen
vom November 2022 und Mai 2023 wurden von meinem Ministerium
vollinhaltlich an die Ratspräsidentschaft sowie an
die EU-Kommission übermittelt, ihre Inhalte wurden vollständig in den
Ratsarbeitsgruppen eingebracht (Zwischenruf des Abg. Hafenecker),
eine Vertretung der Bundesländer nahm an den meisten
Ratsarbeitsgruppen teil. Die Expertinnen und Experten meines Ministeriums
haben intensiv daran gearbeitet (Ruf bei der FPÖ: Das
Beste aus zwei Welten!), die Bedenken und Vorbehalte der Bundesländer
und der anderen Ministerien in den Kompromisstext einfließen zu lassen,
und es wurden zahlreiche Punkte auch im finalen Text übernommen. (Beifall
bei den Grünen. – Zwischenruf bei der ÖVP.)
Zur parlamentarischen
Behandlung: Der EU-Ausschuss des Bundesrates hat das Renaturierungsgesetz in
einer Sitzung im Februar 2023 behandelt. Eine
Expertin des BMK hat den Mitgliedern des Bundesrates die Inhalte des Gesetzes
dargelegt, stand für Fragen zur Verfügung. Ebenfalls habe ich im
EU-Unterausschuss des Nationalrates im Februar 2023 in einer
Aktuellen Aussprache auf alle Fragen der Abgeordneten zu meinem Wirkungsbereich
ausführlich
Stellung genommen. Abgesehen davon sind mir vor dem Beschluss im Umweltminister:innenrat
am 17. Juni 2024 keine Sitzungen bekannt, an
denen sich das Parlament mit dem Gesetz befasst hätte. (Beifall bei den
Grünen.)
Zu den Fragen 2, 3 und 5:
Nein.
Zur Frage 4:
Laut Medienberichten hat der Herr Bundeskanzler auch den Herrn Bundespräsidenten kontaktiert. Details dazu sind mir nicht bekannt.
Zur Frage 6:
Wie Sie wissen, habe ich diese Entscheidung nicht auf die leichte Schulter genommen. Ich habe die rechtliche Möglichkeit einer Zustimmung umfassend
von Experten, Expertinnen sowohl meines Ministeriums als auch von
externen Experten, Expertinnen prüfen lassen. Deren Einschätzung war
klar: Ja, eine Zustimmung zu diesem so wichtigen Naturschutzgesetz ist
rechtlich zulässig. (Abg. Steinacker: Das werden wir sehen!)
Ich möchte nochmals in aller Deutlichkeit betonen, dass
ich weder einen Verfassungsbruch noch Amtsmissbrauch begangen habe. (Abg.
Reifenberger:
Das werden die Gerichte entscheiden!) Namhafte Experten und Expertinnen,
nicht zuletzt der Doyen der österreichischen Verfassungsrechtler und -rechtlerinnen Heinz
Mayer, sehen in meinem Vorgehen keinen Rechts-, geschweige denn einen
Verfassungsbruch (Beifall bei den Grünen – Zwischenrufe
bei
ÖVP und FPÖ), auch weil ich nicht anders gehandelt habe als meine
ÖVP-Kollegen vor mir.
Ich habe während der gesamten Regierungszeit die konstruktive, gemeinsame Arbeit zum Wohl unseres Landes in den Vordergrund gestellt, werde daran selbstverständlich festhalten. Wir wollen, wir werden gemeinsam weiterarbeiten, wir haben schließlich auch noch viel zu tun. (Abg. Belakowitsch: Viel Zeit habts nicht mehr!)
Zur Frage 7:
Die österreichische Position zum Vorschlag der
Europäischen Kommission für eine Verordnung über CO2-Emissionen
für neue Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge war von Anfang an
unterstützend. In enger Abstimmung mit den anderen Ministerien und dem
Bundeskanzleramt haben wir uns in
allen relevanten Gremien für diese Verordnung ausgesprochen. (Abg. Kickl:
Ah!) Die diesbezüglichen Weisungen an den stellvertretenden
Ständigen
Vertreter wurden vom BKA übermittelt.
Zur Frage 8:
Meine Position, dass ich dieses
wichtigste Naturschutzgesetz unterstütze, war allgemein und
öffentlich bekannt. Natürlich war ich dazu in den letzten
beiden Jahren dieses Verhandlungsprozesses mit anderen Umweltministern und ‑ministerinnen im Austausch.
Über die Tagesordnung
entscheidet das jeweilige Vorsitzland, in diesem
Fall Belgien, beziehungsweise auch die Mehrheit der Vertreter und Vertreterinnen
der Mitgliedstaaten in den vorbereitenden Gremien. (Zwischenruf des
Abg. Reifenberger.)
Zu den Fragen 9 und 10:
Ich möchte noch einmal in
aller Deutlichkeit betonen, dass ich weder einen Verfassungsbruch begangen
habe (Abg. Steinacker: Das kann man behaupten, entscheiden werden es
die Gerichte!) noch einen sonstigen Gesetzesverstoß. Ich weise
diesbezügliche Unterstellungen wirklich auf das Schärfste
zurück!
(Beifall bei den Grünen.)
Die Kosten der von mir
eingeholten Gutachten zur Einschätzung der rechtlichen Lage werden
voraussichtlich insgesamt 36 520 Euro betragen und sind
auf der Homepage des BMK ersichtlich. (Abg. Belakowitsch: Bezahlt
der Steuerzahler!)
Zur Frage 11:
Eine verfassungsrechtliche Prüfung ist immer Teil des Verwaltungshandelns, jedes Verwaltungshandelns, sei es bei der Erlassung von Vollzugsakten oder wie hier eben bei einer Abstimmung im EU-Rat.
Im vorliegenden Fall haben nicht nur die Rechtsexperten und -expertinnen meines Ministeriums eine diesbezügliche Prüfung vorgenommen, sondern auch die von mir beauftragten externen, hoch anerkannten Experten des öffentlichen Rechts. Sie alle kamen zur Einschätzung, dass eine Zustimmung im EU-Rat zur Renaturierungsverordnung rechtlich zulässig ist.
Wenige Tage vor der Abstimmung
im Rat, am 17. Juni, hat uns das Kabinett
des Bundeskanzlers eine vierseitige Kurzinformation des Verfassungsdienstes zukommen
lassen. Die von mir beauftragten Rechtsexperten kamen in
ihren Gutachten zum Ergebnis, dass eine Zustimmung zum Renaturierungsgesetz im EU-Rat mit guten Gründen rechtlich zulässig ist.
Der Vollständigkeit halber
möchte ich auch darauf hinweisen, dass es sich bei drei der vier Gutachter
um an öffentlichen Universitäten habilitierte
Experten des öffentlichen Rechts handelt. (Zwischenrufe der
Abgeordneten Deimek und Hafenecker.)
Zur Frage 12:
Das Gesetz wird nicht zu einem Einkommensverlust für die österreichischen Bäuerinnen und Bauern führen. (Abg. Belakowitsch: Nein!) Im Gegenteil: Das EU-Renaturierungsgesetz wird zu einer finanziellen Absicherung der wertvollen Leistungen – und das möchte ich unterstreichen: der wertvollen Leistungen – der österreichischen Landwirtschaft führen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Steinacker: Wodurch belegt? – Ruf bei der ÖVP: Wer’s glaubt, wird selig! – Weiterer Ruf bei der ÖVP: Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt! – Weitere Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.)
Es beinhaltet konkrete
Unterstützung für die Landwirtschaft. Gerade für unsere
Kleinbauern und -bäuerinnen kann dieses Gesetz eine Chance bieten, wenn
sie auf ihren Flächen extensive Maßnahmen setzen.
Die Verordnung trägt zum
Beispiel dazu bei, die Budgets für ökologische Leistungen der
Bäuerinnen und Bauern wie zum Beispiel das in Österreich gut bekannte
Öpul oder auch Maßnahmen für den Waldumbau abzusichern.
(Abg. Belakowitsch: ... satirisch ...!)
Zur Frage 13:
Das EU-Renaturierungsgesetz gefährdet unsere Ernährungssicherheit nicht (Abg. Belakowitsch: Na selbstverständlich!), ganz im Gegenteil. (Zwischenruf des Abg. Hafenecker.) Das bestätigen auch alle Naturwissenschaftler und Naturwissenschaftlerinnen. (Abg. Belakowitsch: Na klar, ...! – Rufe bei ÖVP und FPÖ:
Alle! – Abg. Belakowitsch: Die Experten!) Die
Ernährungssicherheit steht
bei diesem Vorhaben an vorderster Stelle, denn nur eine gesunde Natur ist die
Basis einer gesunden und funktionierenden Lebensmittelversorgung.
(Beifall bei den Grünen.)
Die Ernährungssicherheit
wird zudem als zentrales Ziel im Gesetzestext definiert. Ziel ist es, die
Lebensmittelproduktion insgesamt zu verbessern,
indem fruchtbare Böden, bessere Widerstandsfähigkeit gegen extreme
Wetterbedingungen, bessere Arbeitsbedingungen und höhere
Produktivität
geschaffen werden.
Zusätzlich wurde die
folgende Klausel eingebaut: Bei Gefahr für die Versorgung mit
Lebensmitteln kann die Kommission die Umsetzung von
Artikel 11 –
das ist eben der Artikel zu den landwirtschaftlichen
Ökosystemen – aussetzen. (Abg. Wurm: Das klingt nach
einem Fünfjahresfahrplan!)
Keiner weiß so gut wie unsere Landwirtinnen und Landwirte, wie abhängig der Wirtschaftszweig von einer intakten Natur ist. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Deshalb möchte ich an dieser Stelle bitte auch nochmals appellieren: Arbeiten wir in dieser so wichtigen Debatte mit Fakten! (Beifall bei den Grünen.)
Zu den Fragen 14 und 15:
Die Verordnung enthält keine – ich wiederhole: keine! – generellen Verpflichtungen, um Pflanzenschutzmittel und Düngemittel einzuschränken.
Ich möchte zudem auch noch einmal betonen, dass keine
Landwirtin, kein Landwirt gezwungen wird, Renaturierungsmaßnahmen auf
ihren, seinen Flächen zu setzen. Alle Schritte werden nur auf freiwilliger
Basis gesetzt. (Ruf bei
der FPÖ: Ja, genau!) Ich wiederhole: Alle Schritte werden nur auf
freiwilliger Basis gesetzt. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Gerstl:
Wie kann dann das Ziel erreicht werden? –
Abg. Belakowitsch: Freiwillig hätten wir es gar nicht
beschließen
müssen! – Ruf bei der ÖVP: Das schau ich mir
an! – Weitere Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.)
Auch Verpflichtungen zur Außernutzungstellung, wie von manchen fälschlich ins Treffen geführt wird, beinhaltet das Gesetz nicht. (Abg. Wurm: Sondern? – Abg. Steinacker: Wofür brauche ich dann eine Verordnung, wenn alles freiwillig ist? – Abg. Belakowitsch: Jeder, der will, darf! Sie brauchen kein Gesetz!) Viele aktuell kolportierte Fehlinformationen sind also nicht Teil des Gesetzes. (Zwischenruf des Abg. Hafenecker.)
Worum geht es? – Wir
werden Wiederherstellungspläne machen. Diese Zeitpläne des
Wiederherstellungsgesetzes wurden aber auch auf Betreiben
der Mitgliedstaaten in der überarbeiteten Form adaptiert.
Der erste
Wiederherstellungsplan darf nun primär nur die Ziele und Maßnahmen
bis 2030 umfassen. Erst der nächste Plan, nämlich für das
Jahr 2032, soll
auch die 2040er- und 2050er-Ziele betrachten. Es obliegt den Mitgliedstaaten,
es obliegt damit uns in Österreich (Abg. Belakowitsch: Hoffentlich
Ihnen
nicht mehr!), Wiederherstellungspläne zu erstellen, welche
natürlich auch mögliche Fehlentwicklungen hintanhalten sollen.
Ich werde dafür Sorge
tragen, dass wir das in Österreich (Abg. Belakowitsch: Nein,
Sie nimmer! – Zwischenruf des Abg. Hafenecker) im guten
Einklang mit der Landwirtschaft tun. Ich kann Ihnen versichern, dass ich mich
natürlich auch in kommenden Budgetverhandlungen mit aller Kraft für
eine ausreichende Finanzierung einsetzen werde. (Ruf bei der FPÖ: Da
werden Sie nimmer dabei sein! – Abg. Belakowitsch: Da werden
Sie zum Glück nicht mehr ...! – Abg. Kickl: Vielleicht
haben sich ... was ausgepackelt!)
Zur Frage 16:
Wie zuvor ausgeführt, wird
es durch die Umsetzung der anzustrebenden Maßnahmen zu keiner
Verknappung der landwirtschaftlichen Produktion
kommen.
Zur Frage 17 (Abg. Wurm: 100 minus 20 ist ...!):
Wesentliche Teile des EU-Renaturierungsgesetzes sind bereits über geltende Regelungen, nämlich die FFH-Richtlinie, die Vogelschutzrichtlinie budgetiert. Für die darüber hinaus gehenden Kosten können zahlreiche Fördertöpfe der Europäischen Union in Anspruch genommen werden. Mehrere EU-Instrumente unterstützen bereits jetzt die Renaturierung oder stehen dafür zur Verfügung, darunter der Kohäsionsfonds, Horizon Europe, die Gemeinsame Agrarpolitik, das Life-Programm und InvestEU. (Abg. Hafenecker: Wer zahlt denn das?)
Ein ganz aktuelles Beispiel, wo das jetzt schon passiert,
ist die geplante Renaturierung des Donauarms bei Petronell. Dort
unterstützt die EU wichtige Renaturierungsmaßnahmen mit
20 Prozent der Kosten. (Abg. Hafenecker:
Wer zahlt das? – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)
Zudem haben sich das Parlament, der Rat und die Kommission
im Mehrjährigen Finanzrahmen 2021 bis 2027 darauf geeinigt, im
Jahr 2024 7,5 Prozent,
in den Jahren 2026 und 2027 10 Prozent der jährlichen Ausgaben
für die Ziele der biologischen Vielfalt zu verwenden. Das sind also mehr
als 115 Milliarden Euro (Abg. Hafenecker: Wer zahlt
das?), das sind also mehr als 16 Milliarden Euro jährlich. (Beifall
bei den Grünen. – Abg. Hafenecker: Wer bezahlt das?)
Zusätzlich zu den
öffentlichen Mitteln wird die Umsetzung der Maßnahmen auch durch staatliche Beihilfen und neue private
Regelungen unterstützt – darunter die Zertifizierung des
Kohlenstoffabbaus und andere innovative Finanzierungsinstrumente wie
Biodiversitätszertifikate und Gutschriften, um
neue und zusätzliche Einkommensquellen und Möglichkeiten für
jene Landbesitzer und -besitzerinnen und Verwalter, Verwalterinnen zu
schaffen, die
diese nutzen möchten.
Die überarbeitete
Richtlinie über das EU-Emissionshandelssystem wird ebenfalls neue
Finanzierungsmöglichkeiten für die Wiederherstellung bieten.
Außerdem hat die Kommission bereits zugesichert, dass sie die
Mitgliedstaaten
in Finanzfragen intensiv unterstützen wird. Zudem ist sie
aufgrund der Verordnung auch verpflichtet, diesbezüglich innerhalb eines
Jahres einen Bericht zu erstellen. (Abg. Hafenecker: Wer bezahlt
das? – Zwischenruf des
Abg. Schallmeiner.)
Insgesamt gehen alle Einschätzungen der Experten und Expertinnen, auch in der Wirkungsfolgenabschätzung der Kommission, von eindeutig positiven wirtschaftlichen Effekten aus. Die Renaturierung schafft hochwertige Arbeitsplätze, ein nachhaltiges Wachstum und bietet auch Entwicklungsperspektiven insbesondere in ländlichen und deindustrialisierten Gemeinden. (Beifall bei den Grünen.)
Eines dürfen wir bei
alledem aber nicht übersehen – und das zeigen uns
auch die Extremwetterereignisse der letzten Wochen –, nämlich
die Kosten des Nichthandelns. Wir brauchen eine intakte Natur, um uns gegen
Überschwemmungen, gegen Trockenheit zu wappnen. Alle Experten und
Expertinnen sind sich einig (Abg. Belakowitsch: Die Experten, ja!):
Die Kosten des Nichthandelns übersteigen die Kosten aufgrund dieses
Gesetzes um ein Vielfaches. Jeder Euro, der in die Wiederherstellung
geschädigter Ökosysteme investiert wird, generiert einen
Mehrwert von durchschnittlich 12 Euro.
Mein Ministerium wird noch im
Sommer an die Vertreter und Vertreterinnen der Bundesländer
herantreten, um den wichtigen Prozess zur Erstellung des österreichischen
Wiederherstellungsplans zu beginnen. Wir wollen konstruktiv und gemeinsam mit
den Bundesländern, den Interessenvertretungen, den Stakeholdern einen
guten Plan erarbeiten, mit dem wir unser
schönes Land schützen.
Zur Frage 18:
Von steigenden Kosten für
Baumaterial und Heizen ist nicht auszugehen. Im Gegenteil: Nur ein gesunder,
klimafitter Wald kann uns weiterhin und
langfristig mit ausreichend Rohstoffen versorgen. Auch das Landwirtschaftsministerium
stellt deshalb bereits seit vielen Jahren Förderungen für den
klimafitten Umbau unseres Waldes zur Verfügung. Mit dem Waldfonds hat
diese Bundesregierung dazu noch ein wirkungsvolles und finanzstarkes Instrument
auf den Weg gebracht. (Beifall bei den Grünen.)
Zur Frage 19:
Dieses Naturschutzgesetz
sichert unsere Lebensgrundlage. Es sorgt für
den wirksamen Schutz unserer Natur, sichert damit auch menschliche Gesundheit
und nachhaltige Wirtschaft. Es ist im Rahmen der Umsetzung deshalb
mit langfristig und nachhaltig positiven wirtschaftlichen und sozialen Folgen
für die Landwirtschaft und die ländlichen Gebiete sowie die
österreichische Bevölkerung insgesamt zu rechnen, denn wir wollen
unsere Heimat erhalten und auch an künftige Generationen noch ein so
lebenswertes, ein so schönes
Land übergeben, wie wir dieses
Österreich kennen. (Abg. Kickl: Das haben wir auch
gedacht, bis ... zubetoniert haben!)
Abschließend zur Frage 20:
Das EU-Renaturierungsgesetz wird positive Auswirkungen auf
unsere
Natur, auf unsere wunderschöne Heimat und auf alle Menschen, die hier
leben, haben. Eine Notwendigkeit der Abfederung besteht daher
nicht. – Herzlichen Dank. (Beifall bei
den Grünen.)
15.41
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die weiteren Redner haben 10 Minuten Redezeit.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Klubobmann Kickl. – Bitte.
Abgeordneter
Herbert Kickl (FPÖ): Herr
Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Ich
glaube, dass die aktuelle Debatte und vor allem auch die
Vorgangsweise der Österreichischen Volkspartei beim Thema
Renaturierungsattentat auf unsere Bauern und Konsumenten –
und etwas anderes ist es ja nicht – im wahrsten Sinne des Wortes ein schwarzes Outing in Sachen Rückgratlosigkeit und in Sachen Führungsschwäche ist.
Das ist ja der nächste Akt
in einem bürgerlichen Trauerspiel, das schon sehr, sehr viele Akte hat. Das ist die nächste
Sternstunde der Unglaubwürdigkeit,
die aufs Konto der Österreichischen Volkspartei geht. (Beifall bei der FPÖ.)
Es ist in gewisser Weise,
möchte man sagen, schon fast zum Fremdgenieren. Ich höre ja
draußen immer bei der Bevölkerung: Also so einen Schwächling
wie den jetzigen Bundeskanzler hat es in dieser Republik überhaupt noch
nie gegeben! (Zwischenrufe der Abgeordneten Lukas Hammer und Schwarz.)
Da ist es ehrlich gesagt auch kein Trost, dass dann die Machtversessenheit
umso mehr ausgeprägt ist. Das ist eine negative Kombination und keine
positive,
falls Sie das noch nicht erkannt haben. (Beifall bei der
FPÖ.)
Jetzt schauen wir uns
einmal – und vielleicht hilft Ihnen Herr Professor Taschner ein
bisschen auf die Sprünge, im Unterschied zu manchen anderen im
Sektor der Volkspartei ist er ja noch in der Lage, logisch zu denken (Abg.
Michael Hammer: Das ist nicht dein Thema, hm?) – die
bestechende Logik der Österreichischen Volkspartei an, diese ganz einfache
Schlussfolgerung (Abg. Michael Hammer: Das reiht sich ja in die
Flopreihe Fürst-Kickl ein!), die
uns da in den letzten Wochen präsentiert wird:
Erste Prämisse: Die Frau
giftgrüne Ministerin Gewessler hat ein brutales Attentat auf die
österreichischen Bauern und Konsumenten durchgeführt. Der Schaden ist
enorm. Das geht in die Milliarden. Ich will jetzt gar nicht die einzelnen Bereiche
beziffern (Abg. Schwarz: Gehen Sie in die einzelnen Bereiche! Das
würde mich interessieren! – Abg. Voglauer: Ich
möchte es auch gerne
hören! Können Sie uns das vorrechnen? – Abg. Schwarz:
Jeden einzelnen Bereich!)
Sie wissen das ganz genau. – Das war die erste Prämisse.
Zweite Prämisse: Die giftgrüne Ministerin
Gewessler hat dafür Gesetze
und die Verfassung gebrochen. Sie hat den österreichischen Bundeskanzler
am
Nasenring durch die politische Manege gezogen und Österreich zur Lachnummer gemacht. – Das war die zweite Prämisse.
Jetzt ergibt sich daraus drittens, Herr Professor Taschner, die Conclusio (Abg. Leichtfried: Was ist das mit dem Taschner die ganze Zeit?), die für die Österreichische Volkspartei lautet: Genau deshalb sprechen Sie dieser giftgrünen Ministerin heute das Vertrauen aus. (Beifall bei der FPÖ.)
Genau deshalb, aufgrund dieser beiden Voraussetzungen sind
Sie diejenigen, die dafür sorgen, dass diese Dame weiter im Amt bleibt.
Fällt Ihnen nicht auf,
wie unlogisch und wie irrational das alles ist? Fällt Ihnen das überhaupt nicht auf?
Ich meine, ärger, peinlicher und schlimmer, als Sie das
machen, kann man sich ja selber nicht mehr bloßstellen und erniedrigen (Abg.
Taschner: Dialektik ...!),
und Sie werden das heute tun, in Form einer
namentlichen Abstimmung, allen voran die Abgeordneten des Bauernbundes.
Sie erniedrigen sich – das wäre ja nicht das
Schlimmste, das kennen wir
ja –, aber Sie erniedrigen vor allem die Bauern, von denen Sie immer
sagen, dass sie Ihnen ein Anliegen sind. (Abg. Strasser: Haben Sie
die Bauern entdeckt,
oder wie?) Wenn es so wäre, dann hätten Sie diese Dame aus dem
Amt hinausbefördert und würden ihr heute nicht das Vertrauen
aussprechen. (Beifall bei
der FPÖ. – Abg. Strasser: Herr Kickl, haben Sie
jetzt die Bauern
entdeckt im Programm? Die haben Sie
nämlich im Parteiprogramm noch nicht entdeckt, die Bauern!)
Jetzt der Reihe nach zu den Hauptaspekten in Ihrem Schmierentheater, in diesem Volksparteischmierentheater:
Erstens: Die
Österreichische Volkspartei hätte dieses Attentat, diesen
Anschlag auf die Bauern und Konsumenten verhindern können und verhindern
müssen, wenn – und das ist die Voraussetzung dafür, aber
die ist nicht gegeben – Sie einen Mann als Parteiobmann und als
Bundeskanzler hätten, der
dazu auch den notwendigen Mut mitbringt (Abg.
Voglauer: Was ist das
denn für ein Niveau?), aber das ist nicht vorhanden. (Beifall
bei der FPÖ. – Abg. Disoski: Fragile Männlichkeit!)
Ich meine, das kann ja nicht
sein, dass Sie das nicht erkannt haben,
dass diese Ökosekte, mit der Sie da seit ein paar Jahren in der Regierung
sind, selbstverständlich dieses ökokommunistische Modell dieser
Renaturierung, den Kommunismus in einer neuen Gestalt über
den Globus auszurollen, fanatisch unterstützt. Das ist ja mit einem
riesigen Anlauf dahergekommen und nicht über Nacht.
Haben Sie das nicht
mitbekommen, dass da schon monatelang die Vorbereitungen im Ministerium
gelaufen sind? Haben Sie das nicht mitbekommen, dass
die berühmte Reise nach Luxemburg angekündigt gewesen ist?
Ihr Bundeskanzler hätte
zunächst einmal schon die Vorbereitungshandlungen stoppen müssen, und
wenn er dazu nicht in der Lage ist, dann in der
letzten Minute die Reißleine ziehen müssen. Ein Anruf beim
Bundespräsidenten hätte genügt. Die Aussage: Die Vertrauensbasis
ist nicht mehr gegeben, entlassen Sie diese Dame! (Abg. Michael Hammer:
Das haben wir bei dir gemacht! Du hast weiterghört!), und der
Bundespräsident hätte gar nichts anderes
tun können.
Das ist etwas, das in der
Verfassung geregelt ist (Abg. Michael Hammer: Ja, bei dir haben wir
es eh gemacht, weil du weiterghört hast!), im Unterschied zu vielen
anderen Dingen, von denen Sie immer behaupten, dass sie da drinnen
stehen. (Beifall bei der FPÖ.)
All das ist nicht passiert, und deshalb ist die Österreichische
Volkspartei und vor allem der Bauernbund in Ihren Reihen ein Komplize dieser
giftgrünen Ministerin und ein Beitragstäter des Anschlages auf
die Landwirtschaft und auf die Konsumenten. (Abg. Voglauer: Kickl,
das ist keine gute Rede! – Weitere
Rufe bei den Grünen: Langweilig! Fad!)
Zweiter Punkt: Ihre Ausreden und Ihre Argumente –
Argumente kann man das ja gar nicht nennen (Abg. Koza: Das stimmt,
Argumente kann man das nicht
nennen!), Ihre Ausreden –, hinter denen Sie sich da jetzt
verschanzen, zeigen ja, dass Sie überhaupt kein strategisches
Einschätzungsvermögen haben,
dass Sie null Komma null Talent für eine vernünftige Lagebeurteilung
haben, und das ist eine Katastrophe für eine Kanzlerpartei. Das merkt man
ja in allen anderen Politikfeldern auch.
Sie sagen, es geht um Stabilität und deswegen
dürfen wir sie nicht hinausschmeißen, also keine Entlassung,
deshalb darf es auch keinen Misstrauensantrag
geben (Abg. Voglauer: Natürlich darf es ihn geben, aber wir
werden nicht zustimmen!), weil die Regierung nicht auseinanderfallen darf,
denn wenn sie auseinanderfällt, dann gibt es Chaos und dann werden
Milliarden hinausgeschmissen – als ob Sie die Milliarden in diesem
Land in diesen letzten Jahren interessiert hätten.
Sie haben in den letzten
Jahren mit Ihrer Herumfuhrwerkerei den größten Schuldenberg
verursacht (Ah-Rufe bei den Grünen) – und das im
Übrigen, ohne irgendetwas Gutes zu bewirken. (Beifall bei
der FPÖ. – Abg. Michael
Hammer: Kann die Rede ein bisschen spannend auch werden? Die ist ja
stinklangweilig!)
Der entscheidende Punkt ist aber etwas ganz anderes: Sie
liegen mit dieser Einschätzung total daneben. Ja bitte schön, haben
Sie denn in diesen letzten fünf Jahren dieses Sadomaso-Theaters namens
Bundesregierung nicht gemerkt
(Abg. Michael Hammer: Ich glaube, er merkt, dass es nicht mehr gut
läuft!),
dass diese Grünen ganz gleich ticken wie Sie, dass die gleich
machtbesessen sind wie Sie? Sie sind doch aus demselben Holz geschnitzt!
Deshalb gehe ich mit Ihnen jede Wette ein, und das ist die authentische Beurteilung der Lage: Wenn Sie heute dieser Ministerin das Misstrauen aussprechen, wird kein einziger anderer Minister aus den Reihen der Grünen diese Regierung verlassen – kein einziger –, weil sie bis zur letzten Minute genauso an
ihren
Regierungsämtern picken, wie Sie das tun, weil sie bis zur letzten
Sekunde Postenschacher auf allen Ebenen betreiben, so wie Sie das tun, und weil
sie bis zur letzten Sekunde die Versorgung ihrer Netzwerke als
Zentrum ihrer politischen Arbeit im Kopf haben, so wie Sie (Beifall
bei der FPÖ – Ruf bei den Grünen: Wie der Schelm denkt!), und allem voran deshalb, weil
Sie und die Giftgrünen mit Ihnen die Positionen in dieser Regierung
brauchen. Sie brauchen das als Bühne. Sie brauchen die Möglichkeit,
die Ihnen die Ministerien bieten, in Ihrer Wahlkampfführung –
und ohne diese Ämter keine Bühne.
Niemand von den Grünen
wird das ein paar Monate vor der Wahl riskieren. Sie würden
es nicht riskieren und Kogler und sein Team werden
es auch nicht riskieren. Sie ticken also genauso machtbesessen wie die Giftgrünen.
(Abg. Michael Hammer: ... der Giftzwerg!)
Das kann ich Ihnen sagen: Die beiden Kabinenpartycrasher bei der Nationalmannschaft sind sich einig: Der eine will unbedingt als Bundeskanzler und der andere will unbedingt als Vizekanzler in den nächsten drei Monaten die Österreicher belästigen. Da herrscht Einigkeit und diese Machtbesessenheit ist auch der Kitt dieser Koalition. (Beifall bei der FPÖ.)
Das Wichtigste für die
Zukunft und das Wichtigste vor allem für die
Wähler, denen es tatsächlich um Normalität, um Hausverstand und
um eine Politik der Mitte geht, ist ja Folgendes:
Die Österreichische
Volkspartei hat jetzt, mit aktuellem Stand,
37 Prozent Zustimmung. Das ist ein Relikt aus der Ära Kurz, falls Sie
den Herrn noch kennen – 37 Prozent. Mit diesen 37 Prozent
sind Sie nicht stark
genug und nicht in der Lage, die Giftgrünen mit ihren mickrigen
14 Prozent zu bändigen und unter Kontrolle zu bekommen –
Sie sind nicht dazu in
der Lage!
Jetzt weiß jeder, dass Sie bei der nächsten Wahl
nicht einmal mehr ansatzweise in die Nähe dieser 37 Prozent kommen
werden. Das heißt, Sie brauchen
einen Koalitionspartner oder möglicherweise sogar zwei. Deswegen basteln
Sie ja schon mit diesem roten Sektor im Hintergrund ganz eifrig herum.
Die Roten sind ja nur so unvorsichtig und haben so eine Freude damit, dass mit
ihnen gesprochen wird, dass sie es schon überall laut herumerzählen,
wer von ihnen was wird. (Ruf bei der SPÖ: Ehrlich? – Abg.
Michael Hammer: Die Sorgen brauchst dir du nicht machen!)
Das ist ja Ihre Wunschkoalition, diese Schlafwagenkoalition.
Wenn es
nicht reicht, dann kommen die Rosaroten dazu oder vielleicht auch wieder die
Grünen, wie wir seit der letzten Kabinenparty wissen. (Beifall
bei der FPÖ.)
Alle zusammen sind aber lauter Parteien, die im Übrigen
für diesen Renaturierungswahnsinn sind – nur, damit wir wissen,
wie wichtig Ihnen die Abschaffung dieses Irrsinns ist. (Abg. Holzleitner:
Ich frag mich, wo Sie
künftig klettern gehen werden! Das ist dann blöd zum Bergsteigen,
wenn wir keine Natur mehr haben!) Da packeln Sie mit denen, die diesen
Irrsinn
unterstützen.
Das ist ja eigentlich unglaublich, weil diese
ÖVP-Wunschkoalition dann Kräfteverhältnisse bringen
wird – und das ist für die Leute zu Hause so wichtig,
zu wissen –, die nicht mehr 37 : 14 sein werden. Da kann
es Ihnen
passieren, dass Sie dann in einer Regierung eine linke Mehrheit gegen sich
haben – all das nur dafür, dass Herr Kogler dann sozusagen
vielleicht
noch einmal Vizekanzler wird, und all das dafür, dass Herr Nehammer
weiterhin Kanzler spielen kann. Mehr ist es ja nicht, er spielt ja nur Kanzler,
er
bewegt ja nichts, er tut ja nichts, er kann ja nicht einmal diesen Wahnsinn verhindern.
(Beifall bei der FPÖ.)
Sie wollen das Land in den Abgrund führen. (Abg. Voglauer:
Ihre Glanzzeit
ist vorbei! – Abg. Lukas Hammer: Das ist so langweilig!) Das
können Sie
der berühmten Jetti-Tant’ erzählen, dass sich derselbe
Schwächling, der jetzt Bundeskanzler ist und 37 Prozent hat, dann
durchsetzen wird, wenn er
eine andere Mehrheit gegen sich hat – ja nie und nimmer!
Deshalb, liebe Österreicher: Kommt Nehammer als
Kanzler, kommen ÖVP und SPÖ und noch irgendetwas dazu! Wenn das kommt,
dann kommen neue Steuerbelastungen, dann bleibt diese Renaturierung, dann kommt
eine windelweiche Asylpolitik, dann kommen weiterhin dieser Genderwahnsinn
und
der Regenbogenkult. (Abg. Michael Hammer: Und der ORF und die
Ukraine! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Schlusssatz, bitte! Ich bitte Sie, zum Schlusssatz zu kommen.
Abgeordneter
Herbert Kickl (fortsetzend): Dann
kommt am Ende für den Bauernbund auch noch die Ukraine zur
Europäischen Union, und dann sind die Bauern endgültig erledigt. (Beifall
bei der FPÖ sowie Bravoruf des
Abg. Wurm. – Abg. Michael Hammer: Schwache Rede, sehr
schwache Rede!)
15.51
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Strasser. – Bitte.
Abgeordneter
Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP):
Herr Präsident! Geschätzte
Frau Ministerin! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen
und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich darf eine Gruppe aus den Bezirken
Scheibbs und Melk recht herzlich begrüßen. Es ist eine große
Ehre für
uns, dass eine so große Zahl an Gästen auch heute wieder zu Gast im
österreichischen Parlament ist. – Herzlich willkommen!
(Beifall bei ÖVP, FPÖ und Grünen.)
Herr Kollege Kickl ist ein spannender Typ: Gestern in der
Früh kurz
Guten Morgen sagen und ein Red Bull trinken (Abg. Kickl: Extra
für Sie!), dann abwesend sein, um 15 Uhr heute wieder einchecken (Abg.
Michael
Hammer: Als Miststreuer kommen!) und als Herr Kickl eine große
Rede halten. (Abg. Kickl: Wo ist eurer eigentlich? Wo ist der
Wöginger? – Abg. Wurm:
Das war eine große Rede!) Für eineinhalb Tage Vorbereitungszeit
war der Inhalt
dieser Rede reichlich mäßig, aber: Herzlich willkommen im österreichischen Parlament! (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Abg. Kickl: Wo ist der Wöginger? – Abg. Michael Hammer: Der hört sich deinen Blödsinn nicht an!)
Ich darf ein wenig aus dem Nähkästchen
plaudern – die FPÖ, die gegen
das System geht, ist ja leiwand –: Wir waren in einer
durchaus interessanten Koalition und immer, wenn es dann über irgendwelche
Institutionen,
die dem System angehören – Sozialversicherungen oder die
AMA –, etwas zu verhandeln gegeben hat, was hat euch da
interessiert? – Posten! Diese
wollt ihr haben und keine inhaltliche Diskussion! Ihr wollt einfach nur die
Posten haben! (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Abg.
Michael Hammer: Pfosten haben
sie ja genug für die Posten! – Zwischenrufe der Abgeordneten Kickl
und Kassegger.)
Aber alles der Reihe nach: Geschätzte Frau
Bundesministerin, ich habe
Ihrer Anfragebeantwortung, Ihren Ausführungen interessiert zugehört,
und es war nichts Neues dabei. (Abg. Hafenecker: Eure
Koalitionspartnerin!) Ich
habe jetzt die Möglichkeit, meinen Standpunkt zu bringen, und Sie werden
auch nicht viel Neues hören. (Abg. Leichtfried: Ja, dann lasst
es einfach! –
Abg. Wurm: Dann sag nichts, bitte! Erspar uns das Theater! –
Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.) Klären werden
das letztendlich Gerichte, ob Sie einen Rechtsbruch begangen haben oder nicht (Beifall
bei der ÖVP),
und ich bin überzeugt davon, dass Sie einen Rechtsbruch begangen haben.
Ich bin überzeugt davon, dass der Dialog zu spät
kommt. Bürgermeister Ludwig aus Wien hat ja zu diesem Gesetz gesagt: Ja,
wir können es uns schon
vorstellen, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt sind und wenn
geklärt ist, wer das zahlt. (Zwischenrufe der Abgeordneten Hafenecker
und Linder.) – Diese Themen hätten im Zuge eines
Dialoges vor dem Beschluss geklärt gehört, und das ist
verabsäumt worden. Darum finde ich es von
der Vorgangsweise her inakzeptabel. Dass man diese Themen sozusagen auch mit
privaten Gutachten in der öffentlichen Diskussion voranbringen will
und nicht dem Verfassungsdienst der österreichischen Bundesregierung
Glauben schenkt, das ist schon ein Beweis dafür, dass man sich sozusagen
sehr auf
der roten Linie beziehungsweise außerhalb der roten Linie bewegt. Ich bin
nach wie vor davon überzeugt, dass Sie einen Rechtsbruch begangen haben,
aber das sollen andere Institutionen
entscheiden. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Hafenecker:
Hauts sie ausse!)
Unser Weg schaut anders aus. (Abg. Hafenecker: Na,
das glaub ich auch!)
Ich habe gestern über Agrarforschung referieren dürfen –
das hat die Blauen nicht interessiert –: Man forscht, man macht
Programme – aufbauend –,
man baut Anreizsysteme und hat dann, 30 Jahre nach dem EU-Beitritt, eine
Bioquote von 25 bis 30 Prozent, eine Teilnahmequote am Österreichischen Programm
für umweltgerechte Landwirtschaft von über 80 Prozent. Das ist
unser Weg und das ist ein Erfolgsrezept. (Beifall bei der ÖVP.)
Es ist ein Rezept dafür, dass sich die
Österreicherinnen und Österreicher auch in Zukunft auf die
Bäuerinnen und Bauern im Sinne der Rohstoff-,
Lebensmittel- und Energieproduktion verlassen können und dass wir in einem
der schönsten Länder der Welt mit sauberer Luft und mit sauberem
Wasser leben dürfen. – Herzlichen Dank an alle, die auf dem Weg
mitgewirkt haben! (Beifall bei der ÖVP.)
Kurz zur SPÖ, weil ich schon gespannt bin, wie die
SPÖ heute die
Diskussion anlegt, weil es da immer sozusagen eine große Meinungsvielfalt
gibt: Heute werden wir wahrscheinlich wieder vom Klimaschutz und von der
Biodiversität hören. Dann, in einer oder in zwei Stunden, werden wir
darüber reden, dass die SPÖ dem Grüngasgesetz nicht zustimmt.
Und Ludwig hat gesagt: Ja, wo ist die Finanzierung und wo ist die
Rechtssicherheit? (Zwischenruf
des Abg. Leichtfried.)
Dornauer und Doskozil haben unsere Kritik verstanden, die stellen die Fragen: Wer zahlt es? Haben wir eine rechtliche Sicherheit? Wie schauen die Maßnahmen aus? – Da bin ich wieder beim Dialog, der meiner Meinung nach vor diesem Gesetzesbeschluss und nicht erst zeitversetzt nachher hätte erfolgen müssen. (Beifall bei der ÖVP.)
Aber jetzt zur FPÖ:
Noch einmal, die FPÖ ist zweifellos im Wahlkampf, ja, und man
entdeckt wieder die Bauernrettergene beziehungsweise man entdeckt die Bäuerinnen
und Bauern und man geht auf Stimmenfang. Da frage ich Sie schon: Wo war denn
die FPÖ, als wir über den Vollspaltenboden
geredet haben? – Sie war nicht da. Bei den
Kälberiglus? – Sie war nicht da. Beim
Pflanzenschutz? – Sie war nicht da. Bei den Stalleinbrüchen: Da
hat
Kollege Schmiedlechner sogar gesagt: Na, Stalleinbrüche, und die NGOs
machen eine super Arbeit! – Da seid ihr dafür! Oder: Wir
haben die Tiertransporte
und wir haben auch das Biogasgesetz. Darüber werden wir dann in zwei
Stunden wieder reden. (Abg. Kickl: Das tut euch weh, dass die Bauern
jetzt zu uns
kommen!) Dann, wenn es um die Interessen der österreichischen
Bäuerinnen und Bauern geht, und dort, wo die Themen in der
öffentlichen Meinung ein
wenig eng sind, fehlt dann die FPÖ. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich schlage einfach nur vor: in Europa ein bisschen weniger
Austern schlürfen, ein bisschen weniger Sekt trinken und endlich etwas
hackeln, Kollege
Vilimsky! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Wurm: Ah geh!
Genierts euch!)
In Österreich schlage ich euch vor, dann, wenn so etwas
wie der Stalleinbruch ins Strafgesetzbuch zu bringen ist, mitzustimmen und
nicht die Bauern
zu verraten. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kickl: Fang
du heut einmal an! Zeigts einmal, dass ihr einmal Mumm habts!)
Somit sind wir beim Misstrauensantrag, den wir ablehnen
werden.
Warum? (Abg. Schmiedlechner: Feiglinge!
Feiglinge! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ. –
Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.) – Weil
Kickl und die
FPÖ auf das Chaos setzen, um letztendlich in den chaotischen - -
Präsident
Mag. Wolfgang Sobotka: Moment! Schreien
Sie nicht immer heraus! Ich mache Ihnen einen Vorschlag: Hören Sie zuerst
zu, dann können Sie
sich hier wieder melden. Sie haben ja noch
genügend - - (Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Man
hat ja Ihren Rednern auch zugehört. Es wird ja nicht
so schwer sein, dass Sie das einmal beherzigen. (Beifall bei ÖVP und
Grünen.)
Abgeordneter
Dipl.-Ing. Georg Strasser
(fortsetzend): Das Ziel der
Kickl-FPÖ ist das Spiel der freien Kräfte, um im Chaos des Parlaments
auf Stimmenfang zu gehen. Das ist die Wahrheit. Das ist die nackte
Wahrheit! (Beifall bei der ÖVP.)
Letztendlich – und ich war in den letzten elf
Jahren zweimal dabei – war das Spiel der freien Kräfte im
österreichischen Parlament immer noch zum
Schaden für diese Republik. (Zwischenruf des Abg. Amesbauer.)
Das werden wir uns dieses Mal ersparen, Kollege Kickl! – Danke
für die Diskussion.
Es ist gut, dass wir heute die Karten auf den Tisch legen. (Beifall bei der
ÖVP.)
15.59
Präsident
Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet
ist Abgeordnete
Herr. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete, Sie sind am Wort.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr
(SPÖ): Herr Präsident! Sehr
geehrtes Hohes Haus! Ja, ich glaube, ich werde zu diesem freien Spiel der
Absurditäten
hier jetzt gar nicht allzu viele Worte verlieren. (Abg. Höfinger:
Das
habts eh daheim!)
Ich werde darüber reden, worum es geht: um Renaturierung. (Abg. Höfinger:
Doskozil-Meinung oder Ludwig-Meinung?) Da geht es darum, dass man der Natur
ihren Wert gibt, dass man der Natur ihren Raum gibt, dass man dort, wo
über die letzten hundert Jahre Natur verbaut worden ist, das wieder rückgängig
macht. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Da geht es also um unsere Wiesen, um unsere Wälder, um
unsere Flüsse (Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen),
um unsere Bäche, und die gilt es, zu schützen. (Beifall bei der
SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.) Um das
geht es! (Präsident Sobotka gibt neuerlich das Glockenzeichen. –
Neuerlicher Zwischenruf bei der ÖVP.) – Dazu kommen
wir gleich. (Abg. Kickl: Am wenigsten Umweltschutz hat es
bei den Kommunisten gegeben!)
Und es ist nämlich schon absurd, dass die Parteien, die
sich immer überall ganz groß Heimat draufschreiben, FPÖ und
ÖVP, diese in Wirklichkeit jetzt
nicht schützen wollen. Das ist doch eigentlich sehr offenbarend (Abg. Steinacker:
Also bitte!), diese Diskussion hier ist sehr entlarvend. – Herr
Kickl, Sie gehen
ja so gerne wandern. Wo wollen Sie denn wandern gehen, wenn wir die
österreichischen Berglandschaften nicht schützen? Das ist doch
notwendig.
(Beifall bei SPÖ und Grünen. – Abg. Kickl:
Da braucht man die SPÖ nicht dafür!)
Wer die Natur schützt, der schützt auch die
Bevölkerung, zum Beispiel
vor Starkwetterereignissen. Wenn wir klimafitte Wälder haben, dann
bedeutet das, dass nicht bei jedem Starkregen sofort eine Mure abgeht. Wenn wir
Bäche renaturieren, bedeutet das, dass die mehr Wasser halten können
und dass wir in diesem Land auch nicht so viel Hochwasser haben. (Abg. Steinacker:
Genau umgekehrt ist es! ...!) Wir haben vor wenigen Wochen erst
tragische Schicksale erlebt, wenn wir aber Flussbeete renaturieren (Abg. Loacker:
Flussbetten sind das ...!), dann halten die mehr Wasser. (Abg. Berlakovich:
Genau umgekehrt ...!) Es ist absolut zynisch, auf der einen Seite zu
den Opfern der Hochwasser zu sagen: Ja, es tut uns leid!, und sich auf der
anderen Seite
gegen Renaturierung einzusetzen. Das geht nicht zusammen! Das geht nicht
zusammen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Steinacker:
Super! Eine nicht
regulierte Donau – Wien ist überflutet! Das gibt’s nicht! –
Weitere Zwischenrufe
bei der ÖVP.)
Und Sie sagen, was ich da
vernommen habe – denn es ist ein bisschen
chaotisch, da schreien irgendwie gerade zehn Personen gleichzeitig heraus, aber
Sie haben rausgeschrien –: Wien. Wien habe ich
gehört. – Ja, da ist das
gang und gäbe. Ich nenne nur ein Beispiel, den Liesingbach. Der
führt mit 18,4 Kilometern durch die Stadt. Die erste Hälfte
wurde schon renaturiert, bei der zweiten Hälfte passiert es gerade, und es
ist
ein Erfolgsprojekt. (Abg. Kickl: Genau! Und zuerst haben ihn die
Sozialisten einbetoniert!) Der Liesingbach kann jetzt viel mehr Wasser
halten. Sogar
wenn ein Jahrhunderthochwasser kommt, kann das der Liesingbach halten und
schützt so die Wiener Bevölkerung. Das ist doch großartig. (Beifall
bei
der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das ist doch
großartig. Ich kann jetzt gar nicht auf alles eingehen.
Der alte Verschiebebahnhof in Breitenlee
beispielsweise: Da geht es
um ein 90 Hektar großes Areal in Wien, das jetzt zum
Natura-2000-Gebiet gemacht wird. Das ist Klimaschutz, tagtäglich, so wie
er funktionieren
muss. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Voglauer.)
Erst durch die klare Positionierung der Stadt Wien, der Wiener
Stadtregierung, war es überhaupt möglich, dass
Österreich auf EU-Ebene hat zustimmen können (Abg. Hafenecker:
Ich bin ja schon gespannt auf die Seestadt Aspern!), dass wir eben auch
mehr Naturschutz umsetzen können (Abg. Belakowitsch:
Na, das muss so nicht sein, Frau Kollegin!), und wir sind froh, dass das
gelungen ist.
Punkto Klimaschutz wäre es
aber schön, wenn das auch bei anderen
Themen auf EU-Ebene funktionieren würde, dass Österreich seine
Hausaufgaben macht. (Abg. Sieber: Das ist ja unglaublich!) Wir
sind aufgrund dieses Hickhacks, das da stattfindet - - Oder ich frage
einmal anders: Was ist denn das einzige Land in der EU, das es nicht geschafft
hat, einen Klimaplan vorzulegen? (Abg. Leichtfried: Ist das
Österreich?) – „Ist das Österreich?“ Ja,
Jörg, das ist Österreich! Österreich ist das einzige Land in der
gesamten EU, das es
nicht geschafft hat, die Frist einzuhalten. (Abg. Leichtfried: Ein
Wahnsinn! – Abg. Strasser: Und heute gegen das
Grüngasgesetz stimmen! Jammern, und gegen
das Grüngasgesetz stimmen?) Wissen Sie, was droht? –
Milliarden an Strafzahlungen, wenn wir unsere Klimaziele nicht erreichen.
Milliarden Euro, mit
denen Sie da spielen, weil Sie unfähig sind, sich zu einigen, was den
Klimaschutz betrifft. Das ist absurd! (Beifall bei der SPÖ. –
Abg. Strasser: Maßnahmen zustimmen! Maßnahmen zustimmen!)
Österreich ist im Übrigen das einzige
Land – Jörg, du weißt das –, das keine nationalen Klimaziele definiert hat – das
einzige Land in der gesamten EU!
Auch das, bitte schön, können wir uns nicht leisten, das ist
unverantwortlich.
Ich komme noch zu einem
weiteren Punkt, was wir als SPÖ vorhaben.
Wir müssen Klimaschutz auch endlich bei den Arbeitsplätzen gemeinsam
denken. Klimaschutz und Industrie, Klimaschutz und Wirtschaft: Wir
müssen
das gemeinsam vernetzen! Es ist nämlich so, dass die Erderhitzung erfolgt.
(Ruf bei der ÖVP: Bitte, was tun wir denn die ganze Zeit?!) Da kann
die FPÖ noch
so lange sagen: Nein, nein, das passiert nicht, wir sehen das nicht!,
es wird einfach passieren, und es ist derzeit so. Wir sehen, das sich ganz
viele Unternehmen darauf einstellen. Da passieren gerade Technologiesprünge, da werden
neue Produkte auf den Markt gebracht. Es passiert
einfach schon.
Und die Frage, die wir uns
jetzt stellen können, ist (Zwischenruf der Abg. Steinacker):
Wollen wir, dass die Jobs der Zukunft alle in China sind, oder
wollen wir, dass die in Österreich sind? Wir sagen, diese Jobs sollen in
Österreich sein. (Beifall bei der SPÖ.) Wir sagen mehr
Made in Europe und
nicht importiert aus China. Das muss passieren!
Deswegen haben wir einen Plan vorgelegt, einen
20 Milliarden Euro schweren Transformationsfonds, mit dem wir die
heimische Industrie und Wirtschaft unterstützen wollen, hier im
Land, um klimaneutral produzieren zu können, um Tausende gut bezahlte
Arbeitsplätze auch halten zu können.
(Abg. Loacker: ... Jobs ... bei den bösen
Konzernen! – Ruf: Ja natürlich sind sie bei den bösen
Konzernen!) Das ist Klimaschutz, wie wir ihn ganz dringend brauchen:
Mehr Made in Europe und nicht importiert aus China! – Vielen Dank. (Beifall
bei der SPÖ.)
16.04
Präsident
Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet
ist Frau Klubobfrau
Sigrid Maurer. – Bitte.
Abgeordnete Sigrid Maurer, BA
(Grüne): Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Liebe
Kolleginnen und Kollegen!
Liebe Zuseherinnen und Zuseher vor den Bildschirmen! Wir erleben hier eine
Dringliche Anfrage, bei der wir wenig Neues erfahren. Oh Wunder,
oh Wunder, dass sich die FPÖ nicht um Klima- und Umweltschutz schert! Das
ist uns leider schon lange bekannt. Ob sie kein Interesse am Klimaschutz
hat, weil sie ganz grundsätzlich den Klimawandel leugnet, oder deshalb,
weil sie ganz allgemein – und das erleben wir leider tagtäglich
hier herinnen –
kein Interesse an seriöser inhaltlicher Arbeit hat, ist nicht ganz
klar – aber dann natürlich einer Klimaschutzministerin das
Misstrauen aussprechen,
weil sie genau das tut: ihren Job erledigen. (Abg. Steinacker: Rechtswidrig!
Rechtswidrig!) Nichts anderes macht Leonore Gewessler. Sie macht ihren
Job
und sie schützt das Klima. (Beifall bei den Grünen.)
Und die Bilanz von Leonore
Gewessler und dieser Bundesregierung beweist, sie ist die erste –
die erste! – Klima- und Umweltschutzministerin unserer
Republik, die diesem Titel überhaupt gerecht wird. (Beifall bei den
Grünen. – Zwischenrufe der Abgeordneten Steinacker
und Reifenberger.) Gerade deswegen will ihr die
FPÖ das Misstrauen aussprechen: weil Ihnen und Ihrer Gefolgschaft,
Herr Kickl, der Klimaschutz ein Dorn im Auge ist. (Abg. Kassegger:
Das stimmt ja gar nicht!) Die FPÖ will nämlich ganz etwas
anderes: Die FPÖ will nicht nur, dass Österreich abhängig von
Putin bleibt, sondern die FPÖ
will, dass die Abhängigkeit von Putin auch noch weiter ausgebaut wird. (Abg.
Reifenberger: So ein Blödsinn!) Die Freiheitliche Partei will
Österreich
in eine fossile Vorvergangenheit zurückbringen (Abg. Kickl: Ich
glaube, der Van der Bellen kennt die Russen besser als wir!), zu einem
Zeitpunkt, als Klima- und Umweltschutz noch nicht einmal in unserem
Sprachgebrauch waren. (Neuerliche Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Die FPÖ führt uns sehenden Auges in eine
Klimakatastrophe und dabei
operiert sie völlig schamlos mit Unwahrheiten und irreführenden
Behauptungen. (Abg. Kassegger: So wie Sie gerade, Frau Kollegin! Der
Psychologe nennt
sowas Projektion! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Sie
schüren Ängste und
stellen irgendwelche absolut haltlosen
Behauptungen auf, wie beispielsweise jetzt zur
Renaturierungsverordnung. Was ist denn richtig? Das Argument der Enteignung ist
ein einziges Märchen – ein einziges Märchen!
(Beifall bei den Grünen. – Abg. Belakowitsch: Na
geh!)
Es gibt in dieser Renaturierungsverordnung keine Vorgaben
zur Enteignung. In vielen Fällen ist sogar die aktive Bewirtschaftung des
Landes notwendig,
damit die Renaturierung überhaupt funktioniert. Und auch für die
Nahrungsmittelproduktion ist eine intakte Natur unverzichtbar. (Abg. Hofer
bewegt
beide Arme in Richtung ÖVP.) – Ja, Herr Hofer, ich verstehe
(beide Arme in Richtung ÖVP bewegend), Sie waren früher
Umweltsprecher, ich verstehe,
Sie wollen jetzt da die Verantwortung ein bisschen an die Kollegen verweisen. (Abg.
Kickl: Aber sehr überzeugend können Sie nicht sein, sonst
hätten die
da ja zugestimmt mit Hurra und Begeisterung!) Ja, das ist Umweltschutz. Ich
verstehe, dass es Ihnen ein bisschen unangenehm ist, Herr Präsident,
weil
Sie ja einmal ein bisschen engagierter in diesem Bereich waren. Es ist jetzt
mit dieser Freiheitlichen Partei natürlich ein bisschen peinlich.
Aber auch für die Nahrungsmittelproduktion ist eine
intakte Natur unverzichtbar, und das tatsächliche Risiko für die
Ernährungssicherheit in Österreich ist natürlich der
ungezügelte Flächenfraß. Regelmäßig
werden nämlich fruchtbare Äcker für neue Verbauungen
zerstört. Und wofür? – Für Straßenbau! Das ist
nämlich der Fall, bei dem Landwirtinnen und
Landwirte enteignet werden, und ganz sicher nicht wegen der Renaturierungsverordnung.
(Abg. Hafenecker: Das heißt Infrastruktur! Infrastruktur!) Die
Freiheitliche Partei hat überhaupt kein Interesse an Klima- und
Umweltschutz. Alles, was Sie wollen, sind Verunsicherung und Fakenews. (Zwischenruf
der Abg. Steger.)
Tatsache ist, wir Grüne haben tatsächlich ernst
gemacht. Ja, es stimmt (Beifall bei den Grünen), wir haben diese
Verantwortung, die wir übernommen haben,
ernst genommen. Leonore Gewessler hat ihren Job gemacht. (Zwischenruf des
Abg. Deimek.) Sie hat sozialen Klima- und Umweltschutz ins Zentrum
unserer Politik gestellt. Klar ist auch, da sind Dinge angegangen worden, die
über Jahre, über Jahrzehnte verabsäumt worden sind und
unberührt geblieben
sind – Probleme, vor denen sich andere Regierungen jahrelang
gedrückt haben, auch weil sie ungemütlich sind. Klar ist auch, wer
anpackt, wer es mit
einer ökologischen und sozialen Transformation ernst meint, der oder die
macht sich natürlich nicht nur Freunde, im Gegenteil: Einen
Beliebtheitswettbewerb wird man dadurch manchmal nicht gewinnen.
Es ist natürlich schon auch typisch für Sie, Herr
Kickl, dass Sie sich so an einer Frau wie Ministerin Gewessler abarbeiten (Abg.
Kickl – erheitert –: Na,
die habt aber schon ihr ausgesucht!), an einer sehr erfolgreichen, sehr
starken Frau, die standhaft ist, hartnäckig und unbeirrbar ihren Weg geht (Ruf
bei der FPÖ: Das ist Sexismus! – Abg. Steinacker:
Und rechtswidrig wahrscheinlich!), damit kann die Freiheitliche Partei
natürlich schlecht umgehen. Dass die Freiheitlichen ein Problem mit
starken Frauen haben, können wir regelmäßig in den sozialen
Medien beobachten (Beifall bei Abgeordneten der Grünen –
Zwischenrufe der Abgeordneten Kickl und Reifenberger), wenn
man sich die Kommentare anschaut.
Herr Kickl, wenn ich mir jetzt Ihre Reden, auch heute
wieder, anhöre,
wie sehr Sie sich mit dem Thema Männlichkeit beschäftigen (Heiterkeit
des Abg. Kickl), das scheint ein großes Thema zu sein, ich
weiß nicht, ein Thema,
das Sie offenbar ständig verfolgt. (Zwischenruf des Abg. Kickl.)
Ich würde aber vorschlagen, dass Sie das eher in einer Therapie
aufarbeiten (Abg. Belakowitsch: Ja geht’s Ihnen
eigentlich noch?! – Widerspruch bei der
FPÖ – Abg. Taschner: Sie sind aber keine
Therapeutin! – Abg. Michael Hammer: In Therapie ist er
eh schon, in Behandlung soll er halt!) als hier am Redner:innenpult. Das
hier ist der falsche Platz.
Das wichtigste Naturschutzgesetz des Kontinents wird Realität dank des mutigen Vorgehens und der entschlossenen Stimme von Leonore Gewessler, nicht nur für Österreich, sondern für den gesamten Kontinent. (Beifall bei den Grünen.)
Das ist ein Sieg für die
Natur und die kommenden Generationen, denn
die Natur in unserem Land ist unter Druck, dabei haben wir eine so wunderschöne
Heimat (Abg. Kassegger: Nur müssen wir sie vor den Grünen
schützen!), vom Hochgebirge in den Alpen bis zum Steppensee im
Burgenland, von den
alten Buchenwäldern in Oberösterreich (Ruf bei der ÖVP: Bis
zur Parndorfer Platte!) bis hin zu den Hochmooren in Tirol. Es ist
diese große Vielfalt, die
Österreich so besonders macht, und diese Schönheit dürfen wir
nicht aufs Spiel setzen.
Herr Kickl, es sei Ihnen ins
Stammbuch geschrieben: Wer seine Heimat
liebt, der schützt sie! (Abg. Belakowitsch: Vor den
Grünen!) Wer seine Natur liebt, der schützt sie! – Das
machen Sie ganz sicher nicht. (Beifall bei den
Grünen. – Ruf bei der FPÖ: Wer seine Heimat liebt,
wählt nicht Grüne! – Zwischenruf des Abg. Kickl.)
Auch die Märchen, die Frau
Fürst hier verbreitet, was die Zustimmung
in der Bevölkerung betrifft, möchte ich gerne korrigieren: Über
80 Prozent der österreichischen Bevölkerung unterstützen
das Renaturierungsgesetz – über 80 Prozent.
(Abg. Kassegger: Das sagen euch eure Wissenschaftler!)
Leonore Gewessler ist die erste
Klima- und Umweltschutzministerin
unserer Republik, die diesem Namen gerecht wird. (Abg. Steinacker: Also
das ist auch eine Behauptung! Marilies Flemming war eine super
Umweltministerin!
Die hat damals die Umwelt weit nach vorne gebracht! Man vergisst
immer die Geschichte!) Das ist auch deswegen so wichtig, weil wir keine
Zeit mehr verlieren dürfen. Wir können uns nicht mit Fakenews
aufhalten und dürfen nicht zusehen, wie Teile der Bevölkerung in die
Irre geführt werden.
(Abg. Steinacker: ... Geschichte! Marilies Flemming war eine
super Umweltministerin!)
Nur, wer wie die Freiheitliche Partei die Klimakrise
leugnet, kann die
Eignung einer international anerkannten Klimaschutzministerin wie Leonore
Gewessler infrage stellen.
Ich möchte mich an dieser Stelle auch sehr herzlich
bei dir bedanken,
liebe Leonore. Die nächsten Generationen werden es mir
gleichtun. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
16.11
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Bernhard. – Bitte.
Abgeordneter
Michael Bernhard (NEOS): Herr
Präsident! Geschätzte Regierungsmitglieder! Werte Kolleginnen
und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Bei all den Dingen, die
jetzt hier gesagt worden sind, weiß ich
gar nicht, wo ich anfangen soll. (Ruf bei der ÖVP: Von vorne am
besten!) Ich würde gerne gleich zu Beginn ein paar Punkte
aufklären, denn wenn man
jetzt bei der Debatte zuhört, könnte man leicht auf falsche Annahmen
kommen.
Das Erste ist einmal die Frage: Was ist denn diese
Renaturierungsverordnung? – Sie ist in Wirklichkeit, alle
Umweltpolitikerinnen und -politiker wissen das, nicht das
wichtigste Naturschutzgesetz der letzten oder der
nächsten Jahrzehnte. Es gibt wahnsinnig viele wesentlich strengere Umweltrichtlinien
und -verordnungen, die aus Brüssel gekommen sind, als
das, was wir heute als Renaturierungsverordnung kennen. (Abg. Steinacker:
Aber die Österreich sogar vor ... gehabt hat! Unser Naturschutzgesetz
gibt es schon
viel länger!)
Woran erkennen wir das? – Es ist in Wirklichkeit
so, dass die Republik zwar eine Verpflichtung eingeht, dass sie aber nach innen
an sich garantiert, dass sie
es nicht mit Zwang durchsetzt.
In dieser Verordnung – es sind
18 Seiten – ist ganz klar: Wenn es um Versorgungssicherheit
geht, ist das ausgenommen. Jemand, der Privateigentum hat, jeder Landwirt, jede
Landwirtin, der beziehungsweise die nicht freiwillig mitmacht, ist
ausgenommen. Wenn es um erneuerbare Energie geht, ist das ausgenommen. Wenn die
Republik den Plan ändern will und gute Gründe
dafür hat, kann sie einen neuen Plan hinschicken und kann da wiederum ein paar Prozente runterholen.
All das, was Sie jetzt hier gehört haben, im Sinne von:
Es ist der Tod der Landwirtschaft, es ist quasi ein Zwangsdiktat aus
Brüssel!, das ist reine Fiktion, das ist Sand, den man Ihnen in die Augen
wirft, und das hat nichts, nicht
einen Millimeter mit der Realität zu tun. (Beifall bei den NEOS. –
Ruf bei der ÖVP: Das kann nur einer sagen, der kein Praktiker ist, der
kein landwirtschaftlicher Praktiker ist!)
Der Unterschied zwischen dem Hinterbänkler der ÖVP
und dem Hinterbänkler der NEOS ist, der von den NEOS hat die Verordnung
gelesen und weiß,
wovon er redet (Beifall bei den NEOS – Ah-Rufe bei der
ÖVP – Abg. Steinacker: Zum Gesetzestext: ja, aber zum
Inhalt: nein! Es ist ja wohl ein Unterschied,
es zu verstehen oder zu lesen! – weitere Zwischenrufe bei der
ÖVP) – inhaltlich.
Was Sie aber auf der politischen Bühne gesehen
haben – Sie hören,
wie der Bauernbund jetzt langsam lauter wird –, war tatsächlich
ein Armutszeugnis, und das von beiden Seiten:
Wir haben zuerst gesehen, dass die ÖVP Briefe nach
Brüssel schickt,
man solle Ministerin Gewessler nicht ernst nehmen, die Abstimmung nicht
berücksichtigen (Abg. Steinacker: So war der Brief sicher nicht
verfasst!),
es gilt nicht, was sie dort macht.
Einen Tag später haben dann die Grünen ein
Brieferl nach Brüssel geschickt und haben
gesagt: eine kompetente Ministerin, das, was sie abstimmen wird,
zählt. – Es ist eine Peinlichkeit für die Republik.
(Beifall bei den NEOS.)
Vorrednerin Herr hat das auch
schon erwähnt: Wir sind in der Umwelt- und Klimapolitik oft der
einzige Unionsstaat, der es nicht schafft, Pläne abzugeben,
der um Fristverlängerung bittet, der es im Inland dann eh nicht zustande
bringt, weil man sich blockiert. Aber nicht nur, dass wir es im Inland nicht
mehr schaffen, jetzt machen wir es auf der europäischen Bühne
genauso. Wir zeigen
die volle Inkompetenz dieser Bundesregierung und der
Imageschaden ist
enorm. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Weil jetzt die Freiheitlichen
da auch auftauchen: Das, was Sie hier an Show abliefern, hat null
Substanz. Ich habe mir die komplette Kritik angehört und
muss sagen: Weder die Rednerin Fürst noch Herr Kickl hat einen
inhaltlichen Punkt gehabt, der die heutige Dringliche Anfrage begründet hätte.
Sie mögen die Grünen
nicht, gut, Sie haben sie dann Giftgrüne genannt –
mag so sein –, aber das allein? (Abg. Kickl: Grün ist
ja gut, aber ... ist schlecht!) Jetzt ganz ehrlich: Sie sind gegen
alles. Aber wir sind in der Situation, dass die Bundesregierung nicht liefert.
Gut, das haben wir jetzt viereinhalb Jahre lang gesehen. Sie als
größte oder bald vielleicht größte Fraktion in unserem
Land
(Abg. Herr: Nein, nein, nein!) zeigen heute aber nur eines: Sie
bringen keine einzige Lösung – nicht eine. Sie stacheln auf.
Sie liefern Unwahrheiten. Sie bringen keinen Beitrag zur Lösung der
wirklichen Probleme.
Ich sage gerade, es ist nicht
das wichtigste Umweltschutzgesetz,
nicht das wichtigste Naturschutzgesetz in unserem Land, wo wir nämlich
wirklich Probleme haben und wo wir auch Ihre Beiträge bräuchten,
nämlich wenn
sie konstruktiv wären, wäre in den Fragen: Wie senken wir denn die Steuer-
und Abgabenquote? Wie senken wir denn die Lohnnebenkosten? Wie reformieren wir
denn unser Bildungssystem? Wie stellen wir denn das Gesundheitssystem auf
neue Beine? Wie wird in Zukunft die Pflege finanziert?
Wie gehen wir mit dem Föderalismus um? Zu all diesen Dingen kommt von der
Freiheitlichen Partei nichts. (Beifall bei den NEOS.)
Sie reden lieber von Giftgrünen, Sie reden von
Verordnungen.
(Abg. Kickl: ... nicht alles gelesen, wie Sie behaupten!) Sie
reden von Verordnungen, die Sie entweder nicht gelesen oder nicht verstanden
haben (Heiterkeit
bei ÖVP und FPÖ), und Sie liefern in diesem Parlament keinen
Beitrag. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Kickl: Er bringt
sich auch schon in Position als Anhängsel!)
Herr Kickl, nicht jeder, der
eine inhaltliche Debatte führt, hat gleich die Absicht, sich irgendwo als
Anhängsel in Position zu bringen. (Abg. Kickl: Wir kennen
doch die Aufmarschpläne!) Wir als NEOS haben eine sehr klare Haltung.
Wir haben in den letzten Jahren immer bewiesen, dass wir eine inhaltliche
Debatte führen. Wir führen eine solche jetzt auch hier.
Wenn es um die
Renaturierungsverordnung geht, gibt es einen klaren Fahrplan, und die Antwort
auf die Frage, wer diesen entwirft, ist relativ klar:
Das wird nämlich die nächste Bundesregierung sein und nicht die
bestehende.
Es gibt jetzt diese Zusage, es
gibt jetzt einen Fahrplan, aber was wir
mit der Renaturierung machen, die Ausgestaltung im Inland liegt jetzt an
Österreich. Die Frage, wie wir aus der Situation, die wir jetzt vorfinden,
ab dem Herbst eine Chance machen, eine Chance für die Landwirtinnen und
Landwirte, eine Chance natürlich auch für den Naturschutz und
für die Gesellschaft und die Wirtschaft, wie man da auch wirklich
nach vorne schauen
kann, das ist etwas, was wir tatsächlich in der nächsten
Bundesregierung im Griff haben werden, wer auch immer gewählt und darin
vertreten sein wird.
Aus unserer Sicht gibt es nur eines: Wir sollten in den
letzten Monaten – denn alle hier herinnen werden ja auch
entsprechend bezahlt – dazu beitragen,
das Land nach vorne zu bringen, und keinen Zirkus auf offener Bühne
liefern. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
16.17
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Belakowitsch. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete
Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Herr
Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Sehr
geehrte Zuseherinnen
und Zuseher! Liebe Bauern in unserem Land! Liebe Bürger und Konsumenten in
unserem Land! Worum geht es tatsächlich in dieser Renaturierungsverord-
nung? Sehr
viele schöne Worte kamen vom Vorredner, von den Grünen natürlich
sowieso, denn die müssen Ihnen ja die Mauer machen, Frau Minister, die sind
ja dazu verpflichtet, auch die SPÖ – wobei diese schon mit
unterschiedlicher Sprache spricht. Frau Kollegin Herr,
glücklicherweise
denken nicht alle in der SPÖ so wie Sie.
Worum geht es tatsächlich? – Natürlich
geht es darum, dass wir 20 Prozent unserer Ackerflächen renaturieren,
also de facto nicht mehr als Ackerflächen nutzen werden
können. Das bedeutet eine De-facto-Enteignung. Es ist nämlich eine
Einschränkung der Verfügungsgewalt, die die Bauern über
ihre Felder haben. Nichts anderes als eine De-facto-Enteignung ist das, was da drinnen
steht, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)
Frau Minister, Sie haben dazu die Zustimmung gegeben. Frau
Kollegin
Herr verteidigt Sie mit der Begründung, weil der Wiener Bürgermeister
ein Interview gegeben hat, nur: Das Interview eines Bürgermeisters und
Landeshauptmanns ist nicht rechtsbindend, denn es gab hier keine einheitliche Stellungnahme der Länder. (Zwischenruf bei
der ÖVP.) Das ist nun einmal
so gewesen, Punkt. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Steinacker:
Keine geänderte!) – Entschuldigung, keine einheitliche
Stellungnahme, dass die Frau Minister zustimmen kann. (Abg. Steinacker:
Das glaube ich auch!) Es gab sehr wohl eine einheitliche Stellungnahme der
Länder, nämlich dass sie nicht zustimmen
darf.
Zuletzt, im April 2024, wurde die Frau Minister von den
Landeshauptleuten darauf hingewiesen; im April 2024 wurde sie darauf
hingewiesen. Dass der
Wiener Bürgermeister irgendwann lustig geworden ist, das mag so sein, das
hat aber keine Rechtsverbindlichkeit. So war das. (Abg. Steinacker: Aber
die 15a-Vereinbarung mit den Ländern nämlich schon!)
Aber jetzt komme ich schon zu Ihnen, weil Sie sich ja so
eifrig an der ganzen Debatte beteiligen, Frau Kollegin Steinacker: Jetzt
kommt die ÖVP ins Spiel.
Es ist ja nicht so, dass Frau Minister Gewessler nicht angekündigt
hätte, dass sie
dem zustimmen wird. Sie hat es nicht 24 Stunden vorher angekündigt, sondern schon Tage davor.
Ich möchte daran erinnern: Wir hatten hier herinnen eine Plenarsitzung mit einer Fragestunde an unseren Landwirtschaftsminister Totschnig. Den habe ich gefragt, ob es bereits Vorbereitungen gibt, Frau Gewessler zu entlassen, wenn sie tatsächlich weiterhin dabei bleibt, da zuzustimmen. Wissen Sie, was er geantwortet hat? Herr Minister Totschnig hat gesagt: Ach, ich gehe schon davon aus, es wird schon alles passen! – Das war die Antwort von Herrn Minister Totschnig, das hat nicht einmal 1 Minute gedauert.
Allen war klar: Diese Österreichische Volkspartei mit
dem größten Feigling, den wir in dieser Republik haben, an der Spitze
(Abg. Lukas Hammer: Hallo?! „Feigling“?), den Sie zum
Kanzler gemacht haben, der zu feige ist, sich hinzustellen und im Sinne
der Bevölkerung zu handeln, das ist das Problem
gewesen! (Beifall bei der FPÖ.)
Dieser feige Bundeskanzler hat den Kopf in den Sand
gesteckt, hat gemeint, es wird vielleicht gut gehen oder vielleicht auch nicht,
wir wissen es nicht
ganz genau. Jedenfalls ist es dann passiert: Die Ministerin hat sich sozusagen
in einer Pressekonferenz erklärt, damit in Brüssel noch schnell hat
umgearbeitet werden können, damit man noch die Tagesordnung hat
verändern können. Das war nämlich gar nicht auf der
Tagesordnung, aber die Frau Bundesminister hat ja Gott sei Dank eine
Pressekonferenz gemacht.
Und was ist dann
passiert? – Dann hat der Herr Bundeskanzler gesagt, er wird eine
Erklärung abgeben. Ganz Österreich hat mehr als eine Stunde lang
auf diese Erklärung warten müssen, und das Erste, was der Herr
Bundeskanzler gesagt hat, war, er komme gerade aus einer Sitzung des Rates, in
der
die EVP freudig beschlossen habe, Ursula von der Leyen wieder zur
Präsidentin zu wählen. Das war die Reaktion Ihres Bundeskanzlers.
Diese Ursula von
der Leyen, die ja verantwortlich ist für diesen Kommunisten-Green-Deal
(Abg. Lukas Hammer: „Kommunisten-Green-Deal“?! Ist das jetzt
ein roter Deal
oder ein ...?) – das ist doch die Wahrheit –, ist wiedergewählt worden, und Ihr Bundeskanzler hat nichts gemacht.
Dann hat er gesagt, das ist ein
Verfassungsbruch. Ein Verfassungsbruch!
Und was hat er gemacht? – Strafanzeige gegen die Frau Minister. Also
ist die Frau Minister in den Augen der Österreichischen Volkspartei, in
den
Augen des Bundeskanzlers eine Straftäterin, sonst hätte man ja keine
Anzeige erstattet. Und Sie lassen es zu, dass eine Straftäterin, jemand,
der Verfassungsbruch begeht, jemand, der Amtsmissbrauch begeht (Abg. Voglauer:
Ordnungsruf!), meine Damen und Herren der Volkspartei, Sie lassen
es zu, dass so jemand im Amt bleibt! (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Und
kommen Sie mir nicht damit: Sonst stürzt das Parlament ins Chaos. Dieses
Parlament
ist im Chaos, meine Damen und Herren, viel schlimmer kann es gar
nicht mehr werden! (Abg. Voglauer:
Hallo?! Jetzt hören Sie einmal auf, Frau Belakowitsch!)
Was glauben Sie denn, was ein
koalitionsfreier Raum bedeutet hätte? – Kosten. Es wären
möglicherweisen Maßnahmen für die Bevölkerung beschlossen
worden. Möglicherweise hätte es Erleichterungen für die
Bürgerinnen und die Bürger in diesem Land gegeben.
Möglicherweise hätten wir zum ersten
Mal nach fünf Jahren nicht sinnlos Geld für die Ukraine ausgegeben,
nicht sinnlos Geld in der EU verbrannt, sondern vielleicht hätten wir
im koalitionsfreien Raum für unsere eigenen Steuerzahler etwas
Erleichterung geschaffen. (Beifall bei der FPÖ.)
Das ist die Ausrede, und das,
meine Damen und Herren der Volkspartei,
das glaubt Ihnen kein Mensch! Niemand glaubt Ihnen das.
Wenn man jetzt die Anbauflächen verringert, und das geht jetzt speziell auch an die SPÖ, dann führt das zu einer künstlichen Verknappung der Lebensmittel und damit zu einer Preissteigerung – und damit zu einer Preissteigerung! (Abg. Voglauer: Frau Belakowitsch, Sie waren kein einziges Mal im Ausschuss, Sie haben keine Ahnung!) – Ist schon recht.
In Kärnten –
das ist auch spannend –, in Kärnten sind die Grünen nicht
einmal im Landtag. (Beifall bei der FPÖ. – Abg.
Voglauer: Ja, das werden wir
ändern!) Das ist ja der Wahnsinn! Die Kärntnerinnen und
Kärntner haben Sie aus dem Landtag rausgewählt, sind aber von diesem
Gesetz betroffen. Das ist
der Irrsinn und das ist der Wahnsinn, den die Grünen hier mit
Unterstützung der Österreichischen Volkspartei verursachen! Sie haben
diese Kommunisten
in die Regierung geholt (Rufe bei den Grünen: Hallo! Hallo!), und
die Österreicherinnen und Österreicher müssen diese
kommunistische Sekte und die
Folgen dieser Politik jetzt ausbaden! (Beifall bei der
FPÖ. – Abg. Zorba: Kein einziger inhaltlicher
Punkt! Nur bla, bla, bla! – Abg. Schallmeiner: Wo sind die
Argumente, Frau Kollegin?)
Frau Bundesminister, ich sage
Ihnen ganz ehrlich: Der Herr Bundeskanzler und die Frau Verfassungsminister,
sie beide haben Sie des Amtsmissbrauchs beschuldigt und Sie gleichzeitig im Amt
belassen. Das halten wir
für etwas skurril.
Ich bringe nun folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend
„Versagen des Vertrauens gegenüber der Bundesministerin
für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und
Technologie“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesministerin
für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und
Technologie wird gemäß Art. 74 B-VG durch ausdrückliche
Entschließung des Nationalrats das Vertrauen versagt.“
*****
Unseres haben Sie schon lange verloren. Es wäre jetzt
an der Zeit, dass dieser Nationalrat sich dazu entschließt, dieser
Ministerin das Vertrauen zu
versagen! (Beifall bei der FPÖ.)
16.24
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Misstrauensantrag
Gem. § 26 iVm § 55 GOG-NR
des Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Schmiedlechner und weiterer Abgeordneter betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
eingebracht in
der 272. Sitzung des Nationalrates am 04.07.2024 im
Zuge der Debatte zur dringlichen Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne
Fürst und weiterer Abgeordneter an die Bundesministerin für
Klimaschutz, Umwelt,
Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend die eigenmächtige Zustimmung
der Bundesministerin Gewessler zum
EU-Renaturierungsgesetz.
Am 19. Juni
2024 hat die Suppan/Spiegl/Zeller Rechtsanwalts OG für die
Österreichische Volkspartei von Parteiobmann und Bundeskanzler Karl
Nehammer eine Anzeige gegen die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt,
Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Leonore Gewessler,
eingebracht.
Die Zustimmung der Bundesministerin zur
EU-Renaturierungsverordnung,
die als Zünglein an der Waage die notwendige Mehrheit brachte, handelte
ihr den Vorwurf des Amtsmissbrauchs durch den Bundeskanzler ein. Ihr droht nunmehr eine Freiheitsstrafe
von sechs Monaten bis zu fünf Jahren gem. § 302 Abs. 1 StGB. Bis zu
zehn Jahren Freiheitstrafe sind möglich, wenn etwa der herbeigeführte Schaden
einen Betrag von 50.000 Euro übersteigt gem. § 302 Abs. 2 StGB.
Der schwerwiegende Vorwurf des Amtsmissbrauchs, erhoben durch den Bundeskanzler selbst, führt zur Frage, warum man eine Ministerin, der man strafrechtsrelevantes Verhalten vorwirft, im Amt belassen soll. In der im Onlinemedium oe24.at veröffentlichten Anzeige der ÖVP werden schwerwiegende Vorwürfe erhoben:
Da es ein fatales Signal wäre, eine Person des Amtsmissbrauchs zu beschuldigen, aber sie zugleich im Amt zu belassen, stellen die unterfertigten Abgeordneten den folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird gemäß Art. 74 B-VG durch ausdrückliche Entschließung des Nationalrats das Vertrauen versagt.“
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Jeitler-Cincelli. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete. (Abg. Lukas Hammer: Wie wäre es mit einem Ordnungsruf? – Weitere Rufe bei den Grünen: Es gibt keine Ordnungsrufe, Herr Präsident?)
Abgeordnete
Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA (ÖVP):
Geschätzter
Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Vizekanzler! Herr Minister!
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, Frau Belakowitsch, es ist immer
eine
besondere Herausforderung, nach Ihnen zu sprechen, weil man ganz viele
Gedanken
hat, und diese dann in einer wertschätzenden Form zu
formulieren, das ist echt nicht einfach. Vielleicht kommen Sie doch einmal in
den Chor, wir verpetzen Sie auch nicht. (Heiterkeit bei den Grünen.)
Das tut
wirklich gut, man wird sehr viel Spannung los, und wir haben eigentlich alle
Freude damit. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Renaturierung – wo ist jetzt das Problem? Kurz
zusammengefasst:
Ich glaube, eines der Hauptprobleme ist, dass dieses Wort einfach
wunderschön ist, wenn man wenig Ahnung hat. Diese Umfragen kommen vom WWF,
und wenn man die Umfrage umdreht – das hat sogar Herr Wolf
attestiert –, kommt genau das Gegenteil raus. Das Problem ist, es
kennen sich wirklich nicht viele aus. Das ist ja nicht so ein Pimperlgesetz,
sondern es
ist eine riesengroße Lawine.
Ich glaube, Österreich ist seit jeher ein Musterland,
ein Umweltmusterland, und zwar aus Überzeugung – nicht, weil
man etwas tun musste, nicht aus
Zwang, sondern aus ganz langer Überzeugung! Dieses Wort Renaturierung ist
im politischen Kontext irgendwann in den Achtzigerjahren erstmals aufgetaucht. Österreich
ist seit jeher ein Land, das auch sehr intensiv darauf geschaut hat. Es ist ja
auch die Grundlage allen bäuerlichen Erwerbs, es ist die Lebensgrundlage,
und deswegen schaut man ja auch auf seinen Boden und darauf, dass man den quasi
gut in Schuss hält. Ökosoziale Marktwirtschaft – darauf
will ich jetzt gar nicht weiter eingehen.
Ich glaube, das Problem, das wir jetzt haben, ist, dass das
Gesetz in diesem Zusammenhang, wie es jetzt dargelegt wird, und ohne dass
es ausformuliert
ist, einfach Humbug ist, weil es für Österreich nicht in derselben
Form anwendbar ist.
Der Salzburger Landeshauptmann beispielsweise sagt, in
Salzburg sind 80 Prozent aller Flächen Berge, Wälder, also
bereits Flächen, die man nicht nutzen kann, und der Rest, die
20 Prozent, die übrig bleiben, sind
halt die Flächen, die man braucht, um Ackerbau zu betreiben, um Viehzucht
zu betreiben, dafür, dass die Menschen wo leben können, dass es
Gewerbeflächen gibt, für Infrastruktur. Also dort ist das gar nicht
möglich. Oder sollen die Menschen jetzt nach Oberösterreich ziehen?
Das funktioniert
halt nicht.
Dieses Gesetz ist jedenfalls unausgegoren, und in diesem
Sinne haben auch die Landeshauptleute zwei Mal – zwei
Mal! – ihre Entscheidung in der Landeshauptleutekonferenz
getroffen, schwarz auf weiß, damals waren noch alle dabei, dass sie
dieses Gesetz in dieser Form nicht möchten. Wenn Sie sich jetzt beinhart
hier rausstellen, Frau Ministerin, und sagen, das basiere alles auf Freiwilligkeit,
so tragisch sei das ja gar nicht, die EU würde Renaturierungsprojekte fördern –
die werden auch so gefördert –, dann bräuchten wir ja kein
Gesetz dafür. Dann hätten Sie vielleicht früher länger,
klarer erklären
müssen, warum das jetzt ach so wichtig ist.
Aber für mich viel, viel wichtiger ist der
demokratiepolitische Part dabei, und da kann ich den Freiheitlichen
natürlich in vielerlei Hinsicht recht geben.
Wenn Sie das vielleicht ein bissl anders darbringen würden, könnte
man sogar auch einmal klatschen. Ich bin eine Fremdklatscherin, ich klatsche
oft
auch bei anderen Fraktionen mit, bei Ihnen tut man sich aber wirklich schwer,
weil diese Herabwürdigung, diese Art, wie Sie Worte verwenden, wie
Sie über Menschen reden, einfach furchtbar ist, es ist einfach
schrecklich. (Beifall bei ÖVP und NEOS.)
Dass dieses Gesetz jetzt nicht dem entspricht, was unsere
Landeshauptleute wollen, was die Menschen wollen, was die
Unternehmer, was die Landwirte wollen (Abg. Voglauer: Doch, die
wollen das!), ist völlig klar. Aber
ich muss auch eines sagen: Wir haben viele gemeinsame Projekte mit der Frau
Ministerin auf den Weg gebracht, die ich gut fand.
Wenn man jetzt aber
rückblickend schaut, ist das einfach Schema F. Man
hat das Problem eines herannahenden Parteitags, angeschlagen
nach der EU-Wahl, die Kandidatin war vielleicht nicht optimal,
okay – was macht
man dann? Und das ist eine Strategie, die ich nicht
verstehe: Wir
nehmen das Gesetz, spicken das Ganze mit diesem Gefühl der moralischen
Überlegenheit, nehmen bewusst – und zwar sage ich wirklich: bewusst! – Missbrauch
der eigenen Funktion in Kauf, wir servieren dann das Ganze noch mit einem
Gefälligkeitsgutachten von einem Juristen, der einfach
definitiv nicht irgendwie der Jurist in dem Sinn dafür ist,
und ignorieren komplett die Sachbeurteilung des
Verfassungsdienstes – na wo sind wir denn da,
da muss ich den Freiheitlichen recht geben, wo kommen wir denn da
hin? – und am Ende garniert man es dann mit einem schüchternen Lächeln
und
versprüht das Klimaglück und sagt: Das ist schon etwas Schönes,
wir können die Welt retten. – So geht es halt nicht! (Beifall
bei der ÖVP. – Abg. Herr: Die
Koalition ist am Ende!)
Sie sind – und das wissen Sie! – natürlich an
diese einheitliche Stellungnahme der Länder gebunden gewesen.
(Abg. Voglauer: Falsch!) Das ist Verfassungsbruch! Und
jetzt sind Sie in der Verpackung einer rechtschaffenen Musterschülerin:
Wir haben alles so toll gemacht, und ich habe es nicht so gemeint.
Das ist schön und gut – Sie haben es trotzdem getan! Gut, Sie
sind anscheinend in Ihrer Rolle geblieben und nicht in diese staatsfrauische
Rolle hineingewachsen. Ich dachte
etwas anderes, offen gesagt, aber Sie sind anscheinend doch mehr in
Ihrer Rolle von Global 2000, sehen sich nach wie vor als
Aktivistin und finden das wichtiger.
Im Grunde genommen – jetzt kommt der
Punkt –: Warum stimmen wir Ihrem Antrag heute nicht zu? (Abg. Kassegger:
Jetzt bin ich gespannt!) Sie können mir glauben, ganz
viele – viele Landwirte, viele Unternehmer, viele Menschen in
diesem Land, viele, viele, viele – würden sich freuen und
sagen: Tut das doch endlich, das ist doch ein aufgelegter Elfer, macht das doch
endlich! Wir haben darüber nachgedacht. Natürlich ist das jetzt ein Filetstück der ideologischen
Taten, natürlich denkt man darüber nach, und wir haben uns lange
Gedanken gemacht: Was machen wir jetzt?
Summa summarum sind wir aber zur Überzeugung gekommen, dass wir das nicht machen werden, weil es völlig kurzsichtig ist. Sie erinnern sich vielleicht – viele von uns waren damals noch nicht da – an den 24. September 2008. (Abg. Belakowitsch: Kann ich mich erinnern!) – Erinnern Sie sich?
In dieser Nacht –
19-stündige Sitzung in diesem Saal, damals noch nicht umgebaut –
wurden in diesem freien Spiel der Kräfte Gelder verschleudert (Zwischenrufe
der Abgeordneten Heinisch-Hosek und Schroll) –
damals Gusenbauer, Molterer –; in dieser Nacht wurden über
30 Milliarden Euro beschlossen, und jedes Jahr zahlen wir nach wie vor
über 4 Milliarden Euro für Maßnahmen (Zwischenrufe
bei der FPÖ), bei denen überhaupt keine Struktur da war. Ich habe
vorhin mit Willi Molterer telefoniert. (Abg. Kassegger: Das ist nicht
einmal ein Drittel von dem, was ihr die letzten drei Jahre verschleudert habt!)
Er hat gesagt: Du, das war irgendetwas; dann haben die einen etwas gewollt,
da war keine Struktur, keine Strategie, kein gar nichts! – Wir als
Volkspartei sehen uns aber als verantwortungsvollen Player in diesem Spiel. (Beifall
bei der ÖVP. – Präsident Sobotka gibt das
Glockenzeichen. – Abg. Kassegger: ... Teil von dem, was
ihr verschleudert habt die letzten...!)
Die Volkspartei hat keinerlei
Interesse an Chaos in diesem Haus.
(Abg. Kickl: Die Grünen geben nie ...!) Die Volkspartei
hat ein Interesse daran, dass wir weiter hier im Sinne des Staates
verantwortungsvoll agieren.
(Abg. Herr: 10 Milliarden Euro Budgetloch! – Weitere
Zwischenrufe bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei FPÖ und
Grünen. – Präsident Sobotka gibt neuerlich
das Glockenzeichen.) – Sie kommen eh später noch dran.
Wir stimmen diesem Antrag heute nicht zu. – Eines
aber möchte ich ganz klar sagen, Frau Ministerin: Wir sprechen Ihnen damit
in keiner Weise das
Recht zu, unsere Demokratie und unsere Verfassung mit Füßen zu
treten. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Stögmüller: ...
Millionäre! – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.)
Zum Schluss: Ich glaube, wir sollten alle dann trotzdem irgendwie positiv beseelt sein. Ich bin ehrlich gesagt froh, wir sind, glaube ich, alle froh, wenn der September vorbei ist.
Daher am Schluss ein kleines
Max-und-Moritz-Wilhelm-Busch-Zitat; ich glaube, das passt heute sehr gut
hinein, bezogen auf alle natürlich, nicht auf eine Fraktion: „Kurz, im ganzen Ort herum Ging ein freudiges Gebrumm:
Gott sei Dank! Nun ist’s vorbei Mit der
Übeltäterei!“ – Danke schön.
(Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Loacker.)
16.31
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Schmidt. – Abg. Maurer hebt die Hand.) – Entschuldigung, zur Geschäftsbehandlung. – Bitte. (Abg. Martin Graf: Jede Sitzung im gebundenen Verhalten kostet noch mehr ...!)
*****
Abgeordnete Sigrid Maurer, BA (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! In der vorigen Rede von Frau Belakowitsch ist die Ministerin als „Straftäterin“ bezeichnet worden. Das ist ein Ordnungsruf – ich bitte, diesen zu erteilen. (Beifall bei den Grünen.)
16.32
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Schmidt. – Bitte sehr.
Abgeordnete MMag. Michaela Schmidt
(SPÖ): Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung!
Vielleicht vorweg: Meine Vorrednerin, Kollegin Jeitler-Cincelli,
lebt, glaube ich, in
einem Paralleluniversum. (Abg. Steinacker: Sicher nicht!) Nur zur
Aufklärung für
alle Zuseherinnen und Zuseher, falls es nicht ganz
klar ist: Sie ist Teil
einer Regierungsfraktion, das war jetzt, glaube ich, nicht ganz logisch. Und
zum Thema Budget: Ihr Finanzminister verantwortet mit über
10 Milliarden
Euro eines der größten
Budgetlöcher und wir werden daran noch lange zu knabbern haben. (Beifall
bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Höfinger.)
Aber zurück zum Thema: Es
ist erfreulich, dass es durch Unterstützung der SPÖ-Landeshauptleute
Michael Ludwig und Peter Kaiser letztlich doch gelungen ist, auf
EU-Ebene das Renaturierungsgesetz zu beschließen. (Abg. Höfinger:
Und was ist mit dem Doskozil? – Abg. Steinacker: Das ist eben
nicht gelungen!
Sorry!) Es ist aber schon leicht absurd, wenn dann versucht wird, vom
Versagen der Bundesregierung in der Klimapolitik abzulenken. (Abg. Steinacker:
Diese Beschlüsse hat es nie gegeben!) Ich erinnere daran, dass wir das
einzige Land der Europäischen Union sind, das nicht einmal einen Entwurf
zum Nationalen Klima- und Energieplan zustande gebracht hat,
geschweige denn einen tatsächlichen Plan. (Abg. Steinacker: Ja,
dann hat sie halt nicht genug
Gespräche geführt!)
Außerdem haben wir seit
knapp 1 300 Tagen in Österreich kein Klimaschutzgesetz und
damit auch keine gesetzlichen CO2-Reduktionsziele. Die
Grünen wollten in der Regierung ja eigentlich etwas fürs Klima
weiterbringen, stattdessen drohen uns Milliardenstrafzahlungen – sie
sind einfach zu
oft gescheitert. (Ruf bei den Grünen: Geh bitte!)
Gescheitert sind die Grünen (Abg. Lukas Hammer:
Ja an euch!) aber natürlich an der ÖVP. (Abg. Lukas Hammer:
Na an euch!) Die ÖVP ist nämlich nur dann
für Klima- und Naturschutz, wenn es den Interessen ihrer Günstlinge
dient. Sie will verhindern, dass ihre Spender oder die Reichen ihren Beitrag
zum Klimaschutz leisten. Und die FPÖ leugnet den Klimawandel gleich ganz,
gefährdet die Zukunft unserer Kinder und Enkelkinder und nimmt
Überschwemmungen und Naturkatastrophen billigend in Kauf.
Renaturierung ist natürlich ein Schutz
gegen jene Überschwemmungen und Naturkatastrophen, die der
Klimawandel mit sich bringen wird. Die FPÖ und
ÖVP sind dennoch dagegen – bezeichnend. (Beifall bei der
SPÖ.)
Die Sozialdemokratie ist daher letztlich die einzige
politische Kraft, die im Kampf gegen die Klimakrise auch soziale Fragen,
Naturschutz, Wirtschaft und
Jobs mitdenkt und heute schon die Weichen für eine erfolgreiche
österreichische Zukunft stellen möchte (Abg. Reiter –
erheitert –: Witz des Tages! – weiterer Ruf
bei der ÖVP: Mit dem Herrn Babler?), denn es geht
beim Klimaschutz darum, wie wir unsere Wirtschaftspolitik klimafit gestalten (Abg.
Steinacker: Wie geht das mit Kommunismus?), ohne dabei Jobs und
ohne unseren Wohlstand in Österreich zu gefährden, und darum,
das Leben der Österreicherinnen und Österreicher dabei leistbar
halten. In zehn Jahren
werden weltweit deutlich mehr Elektrofahrzeuge unterwegs sein als heute, und es
wird moderne Industrieanlagen geben, die weniger oder wenn möglich
gar kein CO2 mehr ausstoßen. Das ist unausweichlich.
Es gibt daher zentrale Fragen, die wir uns heute stellen
müssen: Wo wird in zehn Jahren die erneuerbare Energie produziert?
(Abg. Lukas Hammer: Ja!) Wie garantieren wir leistbare
Energiepreise? Und vor allem: Wo hat die nachhaltige Industrie in zehn Jahren
ihre Produktionsstandorte? (Abg. Voglauer: Beim
Erneuerbares-Gas-Gesetz ... zustimmen, dann!) Besonders mit Blick auf
die Industrie stellt sich daher die Frage: Welche Technologien der
Zukunft,
welche Bauteile von modernen und emissionsfreien Autos werden in zehn Jahren in
Österreich gefertigt und wie viele werden wir aus dem
Ausland importieren müssen? Schaffen wir 100 000 neue, gut
bezahlte Arbeitsplätze oder verlieren wir sie an die USA oder China?
(Abg. Voglauer: Beim Erneuerbares-Gas-Gesetz zustimmen!) Wir
müssen heute das Richtige tun (Ruf bei den Grünen: Nachher bei der
Abstimmung, oder?), um in zehn
Jahren die Ernte dafür einfahren zu können. (Beifall bei der
SPÖ.)
Was brauchen die Unternehmen, um diese Herausforderungen meistern zu können? – Sicher keine weiteren Steuergeschenke oder
Unternehmensförderungen mit der Gießkanne, was offenbar das
Einzige ist, was der vermeintlichen Wirtschaftspartei ÖVP immer wieder
einfällt, sondern
einen aktiven und innovativen Staat, der Infrastruktur, leistbare
Energiepreise, Rohstoffverfügbarkeit und vor allem Planungssicherheit
gewährleistet.
Als Sozialdemokratie werden wir unsere Wirtschaft aktiv klimasozial umgestalten,
mit einem Klima-Transformationsfonds von 20 Milliarden Euro, der die
österreichische Wirtschaft beim Umbau unterstützt (Abg.
Michael Hammer: Bravo! Brauch’ ma eine Vermögensteuer,
nicht? – Zwischenruf des Abg. Hechenberger), neue Jobs
schafft und grüne Technologien fördert –
wir haben in diesem Bereich fantastische Facharbeiter:innen, das ist ein immenser
Standortvorteil, den wir nutzen sollten (Beifall bei der
SPÖ) –; mit
einer entschlossenen Regulierung des Energiemarktes, sodass wir sowohl für
Unternehmen als auch für Haushalte leistbare Energiepreise und eine
sichere Energieversorgung garantieren können; und natürlich mit einem
entschlossenen Ausbau des öffentlichen Verkehrs und der Verlagerung
des Güterverkehrs auf die Schiene. Wir müssen dafür sorgen, dass
alle Österreicherinnen und Österreicher natur- und
klimafreundlich leben können
und die Unternehmen klimafreundlich produzieren können. Das ist unser Job
als Politikerinnen und Politiker. (Beifall bei der SPÖ.)
Jetzt können sich alle Wählerinnen und
Wähler, denen der Klimaschutz
wirklich am Herzen liegt, ausrechnen, wie es im Herbst mit einer blau-schwarzen
Bundesregierung weitergehen würde. Die Leugnung des Klimawandels
durch die FPÖ gefährdet nämlich nicht nur die Natur, sondern sie
gefährdet auch unsere Arbeitsplätze. Die Wirtschaftspolitik der
ÖVP hingegen hilft nur den Superreichen und den ÖVP-Spendern, auf
Kosten der Zukunft der österreichischen Unternehmen und der
Arbeitnehmer:innen. (Abg. Michael Hammer: Immer dieselbe
Wuchtel! – Abg. Hechenberger: Die reden immer
das Gleiche! – Abg. Michael Hammer: Immer das Gleiche!)
Die Nationalratswahl ist eine Richtungsentscheidung. Mit
Schwarz-Blau wird die Klimaschutzpolitik komplett abgesagt. Im Gegensatz dazu
wird eine von
uns geführte Regierung die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft
stellen (Zwischenrufe bei Grünen und FPÖ), denn
Naturschutz, Kampf gegen den Klimawandel, eine zukunftsfähige Wirtschafts-
und Industriepolitik, die Arbeitsplätze sichert (anhaltende
Zwischenrufe bei Grünen und FPÖ – Präsident Sobotka
gibt das Glockenzeichen) und leistbares Leben garantiert, sind kein
Widerspruch. Ganz im Gegenteil: Diese Ziele bedingen einander. –
Vielen
Dank. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Maurer steht an
der Regierungsbank und spricht mit Vizekanzler Kogler. – Ruf bei der
SPÖ: Wirklich unhöflich! – Abg. Leichtfried: Herr Präsident,
könnten Sie dafür sorgen, dass die Regierungsmitglieder den aktuellen
Redner:innen zuhören? – Ruf bei der SPÖ: Die sollen
rausgehen! –
Abg. Leichtfried: Ich glaube, Frau Maurer hat genug Gelegenheit,
sonst mit dem Herrn Kogler zu reden! – Ruf bei der
SPÖ: ... unhöflich jetzt! Entschuldige! Das ist
störend!)
16.38
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rössler. – Bitte sehr.
Abgeordnete Dr. Astrid Rössler
(Grüne): Herr Präsident!
Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Besonders: Sehr geschätzte
Frau Umweltministerin! Zurück zum Renaturierungsgesetz: Es sind
jetzt schon sehr viele Themen angesprochen worden, ich würde gerne auf den
Gegenstand der Dringlichen Anfrage zurückkommen. Tatsächlich
teile ich nicht, was Abgeordneter Bernhard vorhin gesagt hat, ganz im
Gegenteil. Er hat gemeint, das wäre
ein nicht so wichtiges Gesetz. – Ganz im Gegenteil!
Wenn man in der Geschichte der
Umweltgesetzgebung ein bisschen zurückschaut, sieht man: Wir haben
ein extrem gutes Wasserrechtsgesetz,
ein extrem starkes Forstgesetz, wir haben eine sehr gute Abfallwirtschaft und
Klimaziele, aber es ist höchst an der Zeit, diese Materien endlich zusammenzuführen.
Die globalen Umweltkrisen brauchen eine gesamtheitliche Schau,
und nur das; erstmals und deshalb so unglaublich wichtig ist das Renaturierungsgesetz der EU. Es ist extrem wichtig! (Beifall bei den Grünen.)
Man liest in dem Antrag der
FPÖ: Sie brauchen keine intakte Natur.
Sie bekämpfen intakte Natur. Sie wollen das Gesetz nicht. Sie brauchen
keine Artenvielfalt (Abg. Kickl: Ach!), Sie sind gegen die
Bestäuber. Wer bestäubt
denn Ihre Obstbäume und landwirtschaftlichen Kulturen?
Wir brauchen das nicht, wir
brauchen keine gesunden Böden, keine renaturierten Flüsse. Haben
wir die letzten zwei Tage nicht über nichts anderes
als über Hochwasser und Starkregen gesprochen? (Zwischenrufe bei der
FPÖ.) Und Sie sagen: Weg mit dem Gesetz! Weg mit intakter Natur! Das
wundert mich jetzt doch. (Zwischenruf des Abg. Deimek.)
Die Zahl 20 Prozent: Frau
Abgeordnete Belakowitsch, Sie haben gesagt, 20 Prozent der Ackerböden
müssen außer Nutzung gestellt werden. – Wie kommen
Sie denn zu dieser Zahl, 20 Prozent? Woher haben Sie denn die
20 Prozent? Das wüsste ich ja sehr gerne. (Abg. Belakowitsch:
Sie hätten
es lesen sollen!) – Hätte ich es lesen sollen.
Es ist in Ihrem Antrag drinnen.
Lesen wir doch einmal den Text genau!
Sie behaupten und schreiben: 20 Prozent der EU-Landfläche müssen
renaturiert werden. Sie schreiben ja noch mehr da drinnen, ich suche es gerade.
(Die Rednerin blättert in ihren Unterlagen. – Abg. Belakowitsch:
Suchen Sie einmal!) – Ja, ich suche in aller Ruhe.
Schlagwörter: Ackerboden darf nicht bewirtschaftet
werden; Rückwidmungen, Enteignungen. Sie unterstellen ja dem
Renaturierungsgesetz, sogar in die Raumordnungskompetenz der Länder
einzugreifen: Rückwidmungen
und Eingriffe in das Grundeigentum. Ich kenne das nur aus Baulandwidmungen,
dass man da rückwidmet. Ich weiß nicht, wie Sie darauf kommen, aber
das ist ein Teil Ihrer Information, dass Sie hier ganz krude Ideen verbreiten
und die Leute verunsichern. (Beifall bei den Grünen. – Abg.
Michael
Hammer: ... nach Brüssel!) „Verbot der
Holzernte“: Das ist ja noch spannender.
Aber noch einmal die 20 Prozent: Wo haben Sie die
20 Prozent her? (Zwischenruf des Abg. Deimek.) –
20 Prozent, ich helfe Ihnen. Ich helfe Ihnen weiter. Es ist nämlich
so, da steht, Gegenstand und Ziel des Renaturierungsgesetzes ist: Mit
dieser Verordnung werden – und so weiter – bis 2030
mindestens 20 Prozent der Landfläche wiederhergestellt. (Abg. Hafenecker: Bitte bleiben
Sie länger draußen! Gebt ihr noch ein paar Minuten, bitte!) Aber
jetzt kommt ein entscheidender Teil in dieser Formulierung: 20 Prozent
der Landfläche und der Ökosysteme, die der Wiederherstellung
bedürfen. Und jetzt frage ich Sie: Wenn Sie der Meinung sind, wir
müssen 20 Prozent der Landfläche außer Nutzung stellen,
dann gehen Sie davon aus, dass 100 Prozent der Fläche der EU einer Wiederherstellung
bedürfen. Also so dramatisch
ist es? 100 Prozent der Landfläche sind so schlecht und so kaputt,
dass wir 20 Prozent, nämlich das Maximum, das dann möglich ist,
wiederherstellen müssen? (Abg. Deimek: ...! Es ist
ganz anders! Niemand hat die
Absicht, eine Mauer zu errichten!)
Jetzt erklären Sie mir doch bitte: Wie kann man denn
begründen, dass ganz Österreich in einem
wiederherstellungsbedürftigen, schlechten
Zustand ist, wenn wir doch hören, so viel Ökolandbau, so viel
Nationalparks, so viel gute Landschaft, und wir renaturieren Flüsse?
Gestern haben wir
die ganze lange Liste an Renaturierung gelesen. Also wenn man von den Fakten
redet, dann würde ich Ihnen doch einmal empfehlen, das richtigzustellen,
und das tue ich hiermit. Sie unterstellen, ganz Europa ist in einem so
schlechten Zustand. Das erklären Sie einmal! (Abg. Kickl: Das,
was Sie jetzt gesagt
haben, heißt, dass wir das gar nicht brauchen!) Das erklären Sie
einmal, wie man dann gegen intakte Natur sein kann! (Beifall bei den Grünen.)
Ich möchte abschließen: Mit dieser
Fehlinformation, mit dieser bewussten Fehlinformation verunsichern
Sie Grundeigentümer, verunsichern Sie die wichtigsten Verbündeten
für den Klimaschutz, nämlich unsere Landwirtinnen und
Landwirte. (Abg. Martin Graf: ÖVP!) Sie verunsichern alle,
alle verunsichern Sie, wenn es um das Renaturierungsgesetz geht. Und es
ist das wichtigste Gesetz. Ich wünsche allen, ich wünsche mir und
allen aus meiner Generation und nachkommenden Generationen (Abg. Hafenecker:
Sie sind ja auch die letzte Generation! Warum machen Sie dann ...?),
ich wünsche mir eine intakte Natur, mit der wir dem Klimawandel
standhalten können, in
der wir Artenvielfalt erleben, in der wir an renaturierten Flüssen die
Wohltat an heißen Tagen erleben können.
Und das, was das Renaturierungsgesetz besonders macht, ist:
Es denkt
nämlich auch an die Lebensqualität in Städten. Das
Renaturierungsgesetz befasst sich damit, wie künftig Stadtökologie
ausschaut. Haben wir Schatten
in der Stadt, einen kühlenden Schatten? Können wir den Klimawandel
und die Hitzeperioden in der Stadt überhaupt noch aushalten? (Abg. Belakowitsch:
Wahnsinn! Können wir das?) Auch das macht das Renaturierungsgesetz.
Deshalb ist es das wichtigste zukunftsweisende Gesetz, das wir derzeit in der
gesamten EU-weiten Umweltgesetzgebung haben. (Beifall und Bravoruf bei den
Grünen. – Abg. Martin Graf: Die Hitzeperiode fängt
ja gut an!)
16.44
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schmiedlechner. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter
Peter Schmiedlechner (FPÖ): Sehr
geehrte Zuseher! (Abg. Leichtfried: Was ist mit den
Zuseherinnen?) Die Einheitsparteien hier haben theoretisch von
der Praxis keine Ahnung. (Unruhe im Saal. – Präsident Sobotka
gibt das Glockenzeichen.) Also das, was da heute alles gesagt worden
ist: ein Schwachsinn bis zum Gehtnichtmehr! (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Renaturierung, liebe Grüne, Renaturierung heißt Zerstörung von Kulturlandschaft, Verwilderung (Zwischenruf des Abg. Zorba), Reduktion der Produktion, Zerstörung, Import (Abg. Reimon: Lauter!), schleichende Enteignung und im Endeffekt dann Hungersnot. (Beifall bei der FPÖ. – Rufe bei den Grünen: Hungersnot?! – Heiterkeit bei der ÖVP.)
Und weil heute angesprochen worden ist, es ist alles
freiwillig: Ja, das freiwillig, das kennen wir Bauern schon! Freiwilliger Zwang
nennt man das, denn da werden Förderungen eingeführt, und dann
heißt es: Wenn ihr die Förderkriterien nicht einhaltet, dann
kriegt ihr kein Geld! (Zwischenrufe bei den
Grünen.) Und die Bauern sind abhängig von diesem Geld. Was ihr
macht, ist einfach Zerstörung, Zerstörung der Landwirtschaft,
Zerstörung der
heimischen Produktion! Es ist eine Katastrophe. (Beifall bei der FPÖ. –
Abg. Zorba: Wo steht das alles? – Präsident Sobotka
gibt das Glockenzeichen.)
Eines will ich auch sagen: Unsere Bauern arbeiten im
Einklang mit der
Natur. Unsere Bauern schaffen eine einzigartige Natur. Mit diesem Gesetz
zerstört ihr diese Natur und ihr, die ÖVP, habt für ein paar
Silberlinge
und für ein paar Posten die Bauern verraten. Schämt euch! (Beifall
und Bravoruf bei der FPÖ.)
Abschließend möchte ich auch noch sagen: Wenn es
die FPÖ im Herbst
in die Regierung schafft, wenn wir stimmenstärkste Partei werden (Rufe
bei den Grünen: Lauter!), dann werden wir mit diesem Green Deal und
mit diesen Schwachsinnigkeiten aufräumen; das versprechen wir! (Beifall
bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)
16.46
Präsident
Mag. Wolfgang Sobotka: Ich bitte wieder
um Ruhe. Dadurch
kommen die Meinungen viel klarer zum Ausdruck. (Allgemeine
Heiterkeit. – Abg. Matznetter: Der Fasching ist vorbei, Herr
Präsident! – Abg. Michael Hammer:
Aber auch nur theoretisch!)
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schmuckenschlager. –
Bitte sehr.
Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Werte Ministerinnen, Minister! Ich glaube, Agrarpolitik im Stil der Löwinger-Bühne hilft den Bäuerinnen und Bauern auch nicht.
(Beifall bei der ÖVP. –
Abg. Kickl: Setz dich wieder nieder!) – Herr Klubobmann Kickl,
ich werde mich dann niedersetzen, wenn ich möchte (Abg. Kickl: Ja
wenn du keine Löwinger-Bühne haben willst, kannst dich wieder niedersetzen!), und
ich werde mir von Ihnen das Wort nicht verbieten lassen – auch wenn
es mich sehr freut, wenn Sie einmal im Hohen Haus sind und Ihrer
Pflicht nachkommen. (Beifall bei der ÖVP.)
Zusammenarbeit ist
natürlich auch eine Frage des Vertrauens, und wir haben einen
Vertrauensverlust. Auch bei der Kollegialität gibt es letztendlich
eine Charakterfrage (Abg. Belakowitsch: Warum machen Sie dann eine
Anzeige?), aber das sind persönliche Ebenen, die dann irgendwo als
Vertrauensbruch
zu definieren sind.
Es gibt aber auch eine
rechtsstaatliche Ebene (Abg. Hofer: Eben! –
Abg. Kickl: Vertrauensbruch ist ja kein Problem!), und die spricht
von Verfassungsbruch, und das deswegen, weil Umwelt- und Naturthemen
Landesmaterien
sind. Selbst wenn wir nationale Angelegenheiten hier regeln, müssen
sie dort auch entsprechend umgesetzt werden. Daher muss diese Richtlinienübereinstimmung
mit den Ländern abgearbeitet werden. Wenn sie eindeutig mit den
Ländern nicht in Abstimmung ist, dann haben wir ein Problem mit der
Verfassung.
Ein Hauptproblem ist ja die
Finanzierung, worauf die Bundesländer auch hinweisen. Selbst jene, die
eine Kehrtwende gemacht haben, haben geschrieben, sie können nur dann
zustimmen, wenn die Finanzierung gesichert ist, und
die ist nicht gesichert. Auch die Gemeinden sagen: auf der Umsetzungsebene Gemeinde 100-prozentige Finanzierung, sonst kann
es nicht funktionieren.
Daher müssen wir jetzt bis
2026 einen Plan erstellen, wie auch immer der aussieht, aber bis dahin ist
durch die von der ÖVP eingebrachten Klagen
noch Zeit, entsprechend dagegen vorzugehen.
Deswegen ist auch die Frage, ob heute die Dringlichkeit so
hoch ist, eine spezifische Frage. Ich habe nämlich die Vermutung,
dass es hier nicht um
die 20 Prozent Renaturierung geht, sondern es ist im Vorfeld um die
98 Prozent Zustimmung am Parteitag gegangen, und bei Ihnen geht es um die
Frage:
Wieso haben wir keine 30 Prozent bei der EU-Wahl bekommen? Das ist Sommertheater,
Wahlkampfgeplänkel in reinster Form. (Beifall bei der ÖVP. –
Abg. Amesbauer: Wieso haben Sie keine 30 Prozent bekommen?)
Wenn Sie Sommertheater möchten, lade ich Sie zum Theater- und Kultursommer nach Niederösterreich ein, Kultur würde auch Ihrer Fraktion sicherlich nicht schaden. (Beifall bei der ÖVP.)
Länder und Gemeinden sprechen sich ja nicht dagegen
aus, weil sie gegen Renaturierung und gegen Naturschutz sind, sondern
deswegen, weil die Kosten
und der Kostenersatz nicht klar sind. Man spricht EU-weit von 150 bis
200 Milliarden Euro. Alleine für Österreich sind das
zusätzliche Kosten von 3 Milliarden Euro. Der Aufwand für die
Datenerhebung beträgt Hunderte bis Tausende Leute, die das
entsprechend zusammenfügen. Das sind Millionen in der Verwaltung, die
nicht vorhanden sind, und da haben
vor allem die Naturschutzbehörden der Länder gesagt: Das ist
unmöglich, das können wir nicht machen!
Die Gemeinden sagen: Wir können das nicht machen, das
hemmt uns in
unseren Entwicklungsmöglichkeiten! Deswegen geht man auch entsprechend
dagegen vor. Das besonders Traurige daran ist: Gerade die Europapolitik
sollte da Vorreiter sein. Sie hat immer von Kompromissen gelebt, man war immer
bemüht, Konsens zu finden und keine Kompromisse erzwingen zu wollen.
Das erzeugt letztendlich einen rechtsunsicheren Raum, und in dieser problematischen
Situation befinden wir uns gerade. Das ist verantwortungslos gegenüber den
Normunterworfenen, somit den Bürgern, und den Betroffenen, vor allem
den Eigentümerinnen und Eigentümern. (Beifall bei der ÖVP.)
Österreich praktiziert seit Jahrzehnten Renaturierung
in verschiedensten Projekten und Formen, und das erfolgreich. Rund ein Drittel
unserer Staatsfläche steht heute unter Naturschutz. 90 Prozent
unserer Flächen werden im
Rahmen von Agrarumweltprogrammen bewirtschaftet. Wieso? – Weil das
auf Freiwilligkeit basiert, weil man die Betroffenen mitnimmt und entsprechend einbindet,
ihnen Entscheidungsfreiheit lässt. Das ist ein ganz wichtiger Punkt: Die
Eigentümer müssen eingebunden sein! Wenn im Vorhinein
schon alle schreien, dann muss einer Ministerin ja klar sein, dass da
irgendetwas nicht in Ordnung ist. Das kann man nicht plump mit dem Argument
Natur
und Umweltpolitik wegstreichen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg.
Steinacker: Oder mit dem moralischen Gewissen!)
Geschätzte Damen und Herren, das ist letztendlich der
qualitative Unterschied in der Politik: Macht man entweder ein
Theater anhand eines
Themas oder man macht Politik im Sinne der Bürgerinnen und Bürger,
vor allem der betroffenen Bürgerinnen und Bürger? Diesen Fokus auf
den Interessenausgleich sollten wir immer haben. Es gibt Gott sei Dank
Fraktionen in diesem Haus, die ihn haben, die die Anliegen der Bürger
ernst nehmen und
nicht so ein Sommertheater aufführen. Die Österreichische Volkspartei
wird hier bis zum Schluss weiterarbeiten. (Beifall bei der ÖVP.)
16.51
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Leichtfried. So braucht er nicht rauszurufen, so geht das viel leichter. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried
(SPÖ): Herr Präsident!
Geschätzte
Damen und Herren auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr
geehrte Damen und Herren! Es ist fast ein bisschen absurd, dass
man das sagen muss, aber wenn man den Damen und Herren von der FPÖ und
teilweise auch von der ÖVP zuhört, muss man es sagen (Abg. Meinl-Reisinger: Dann
sagen Sie es endlich!): Die Klimakrise ist längst in Österreich
angekommen. Auch wenn Sie es nicht hören und nicht glauben wollen, es
gibt den Klimawandel, und deshalb ist es gut, dass dem Renaturierungsgesetz
zugestimmt wurde. Wir haben das unterstützt. (Beifall bei der
SPÖ. – Ruf bei der ÖVP:
Wer bitte? – Abg. Strasser: Und heute beim Biogasgesetz? Was
tun wir da,
Herr Leichtfried? – Ruf bei der ÖVP: Na nicht mitgehen!)
Sehr geehrte Damen und Herren,
glauben Sie, diese Überschwemmungen - - (Abg. Höfinger:
Die einzige Partei, die gespalten ist, das ist die SPÖ in
dieser Frage! Alle anderen haben eine klare Meinung! – Präsident
Sobotka gibt das Glockenzeichen.) – Sehr geehrte Damen
und Herren, wenn Sie wüssten,
wie sehr die ÖVP schon bei so harmlosen Bemerkungen auszuckt! Das ist bemerkenswert.
(Abg. Strasser: Bei den Projekten mitstimmen, nicht nur bei
den Strategien!)
Sie ignorieren wahrscheinlich,
dass es in den letzten Jahren unglaublich viele Überschwemmungen gegeben
hat, Dürren, Waldbrände, hohe Temperaturen, schmelzende
Gletscher – das ist Ihnen anscheinend alles wurscht. (Ruf bei der
ÖVP: Na geh bitte!) Die Menschen leiden unter diesen Problemen,
geschätzte Damen und Herren. (Abg. Belakowitsch: Jetzt hört
das alles auf, oder?)
Alleine in der Steiermark ist
es heuer zu Überschwemmungen gekommen,
wie es sie überhaupt noch nie zuvor gegeben hat. Denen, die den
Klimawandel leugnen oder ihn ignorieren, ist das anscheinend vollkommen
wurscht.
Es trifft die Menschen jeden Tag. (Abg. Hechenberger: Was tun wir
beim Biogas, Kollege?) Das sind die Probleme, um die es geht, nicht Ihre
künstlich aufgeblasenen, die Sie ständig vor sich hertragen. (Beifall
bei der SPÖ.)
Ihr nehmt in Kauf, dass unsere
schöne Heimat durch den Klimawandel zerstört wird. Das ist ein
Verbrechen an der nächsten Generation, das sage ich
Ihnen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Lukas Hammer.)
Gerade die Freiheitlichen: Die FPÖ erinnert mich in
dieser Frage an eine Person, die im Auto sitzt – also in eurem Fall
im SUV (Abg. Belakowitsch: Damit
wir es gemütlich haben!) – und Radio hört. Da wird
angesagt, dass es einen Geisterfahrer gibt, und die FPÖ im Auto sagt:
Das ist ja nicht einer, das sind ja Hunderte! – Das ist eure
Klimapolitik, ihr macht nicht Politik für die Menschen,
ihr macht Politik
auf Basis eurer wirren Ideen. Das ist alles, was ihr macht!
(Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der
Abg. Blimlinger. – Abg. Kickl: Das war jetzt
ein ganz ein neuer Witz!)
Die österreichische Sozialdemokratie hingegen hat einen
klaren Plan: Für uns ist der soziale und ökonomische Aspekt im Kampf
gegen den Klimawandel
extrem wichtig. Ich weiß, das wollt ihr nicht hören. (Abg. Kickl:
Ich fürchte, er hat den Doskozil gemeint! Der Doskozil ist der
Geisterfahrer!) Ihr macht dauernd Zwischenrufe, aber das wird nichts an
eurer wirren Politik ändern, es hilft nichts. Man kann nicht dauernd Schimären nachjagen, man muss konkrete
Politik
für konkrete Problemstellungen machen, und das gelingt euch
Populisten nie und nimmer. (Beifall bei der SPÖ.)
Genau das tun wir: Wir schlagen das Richtige vor. (Abg. Kickl:
Zuerst
habt ihr im Namen des Fortschrittes alles zubetoniert!) Die Unternehmen
müssen in dieser Transformation unterstützt werden, dafür
braucht es intelligent aufgestellte Finanzmittel und – auch wenn Sie
das so nicht gut finden – einen Transformationsfonds. (Abg.
Michael Hammer: Den gibt es aber schon! Den
gibt es aber schon! – Abg. Lukas Hammer: Wir haben einen
Transformationsfonds!)
Wie sollen beispielsweise die Hightechunternehmen, wie soll
die
metallurgische Industrie bei uns in der Obersteiermark mit einer Exportquote
knapp unter 100 Prozent auf diese Phase vorbereitet werden? Man
muss fördern, man muss intelligent fördern, man muss Innovationen
fördern, man muss angewandte Forschung fördern. Das ist die Idee der
SPÖ
in dieser Frage, und das ist die beste Idee, die bis jetzt zu hören war,
liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg.
Taschner: Vom
Sozialisten Babler! Gratuliere! – Abg. Steinacker: Vom
Kommunisten! – Abg. Eßl: Die roten Gummibärli!)
Und es wurde schon
erwähnt: Es braucht Infrastruktur. Es braucht auch
endlich einmal eine Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene. Das
sind die Dinge, die angegangen werden müssen, wenn man gute Politik machen
will. Das alles ignorieren Sie aber. (Beifall bei der SPÖ.) Wie
kann man das alles ignorieren?, frage ich mich. Das ist ja unglaublich!
(Abg. Kickl: Fragen Sie
den Doskozil!)
Es braucht, sehr geehrte Damen
und Herren, Klimapolitik mit sozialer und ökonomischer Kompetenz und
Klimapolitik mit Herz und Hirn.
(Abg. Hafenecker: Wie geht das bei euch?)
Wenn Sie diese Debatten hier
verfolgen, geschätzte Damen und Herren, sehen Sie, es gibt eine Debatte
zwischen der SPÖ und den Grünen um die Frage,
wie man gescheite Klimaschutzpolitik macht. Da haben wir teilweise
unterschiedliche Vorstellungen. Schauen Sie aber auf die andere Seite: Da
sitzen die ÖVP, der der Klimaschutz in Wahrheit ziemlich wurscht ist (Ruf
bei
der ÖVP: Das ist eine Unterstellung! Das ist ein Blödsinn!), und
die FPÖ, die den Klimawandel leugnet. (Abg. Belakowitsch: Nicht
den Klimawandel, nur ...!) Ich kann Ihnen eines versprechen: Sollte es
ab Herbst Schwarz-Blau geben (Abg. Belakowitsch: Noch einmal sagen,
bitte!), wird hier kein einziges Klimaschutzprojekt mehr beschlossen,
weil die das einfach nicht interessiert. Das ist
ihnen wurscht. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Maurer: Deswegen
braucht es Grüne in der Regierung!)
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP,
ich weiß, ihr sagt
immer, ihr wollt mit der FPÖ nicht koalieren, tut es dann aber
ständig. Ich möchte Herrn Kickl zitieren, damit ihr wisst, was euch
da blüht: Der Koalitionspartner ist zu bändigen und unter Kontrolle
zu bekommen! –
So stellt sich die FPÖ eine Koalition vor. Wenn ihr das wollt, könnt
ihr es tun, aber wir sind die Einzigen, die – wenn wir stark genug
sind – eine Koalition von Blau und Schwarz verhindern
können. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der
SPÖ. – Abg. Hafenecker: Schreib es in eine
Excel-Tabelle!)
16.57
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Voglauer. – Bitte.
16.57
Abgeordnete
Dipl.-Ing. Olga Voglauer (Grüne):
Sehr geehrtes
Hohes Haus! Spoštovana Visoka Hiša! Drage kmetice,
dragi kmetje! Spoštovani gledalci in poslušalci! (Abg. Amesbauer:
Was?) Liebe Bäuerinnen und
Bauern! Diese letzten 2 Stunden hätten auch anders verlaufen
können. Wir hätten diese Zeit nutzen können, um eines vorne
anzustellen, nämlich
Sie und Ihre täglichen Leistungen beziehungsweise unsere täglichen
Leistungen. Was hier gerade passiert, ist, dass man sich vor intakter Natur
fürchtet.
Ich kann das überhaupt nicht nachzollziehen.
Ich bin in Ludmannsdorf/Bilcovs zu Hause, aufgewachsen
auf einem kleinen Bauernhof. Ich darf noch immer auf diesem Bauernhof leben,
ihn bewirtschaften, ihn für die nächsten Generationen erhalten.
(Abg. Schmiedlechner: Und da
hast du keine intakte Natur, oder was? – Ruf bei der ÖVP: Die
Stimme aus dem Off! – Abg. Michael Hammer: Die
süße Stimme aus dem Off!) Ganz bedeutend ist
dort eines – und das wird Sie verwundern, liebe Kolleginnen und
Kollegen von der FPÖ –, nämlich der Ausblick auf intakte
Natur, den wir genießen, auf
den Karawanken, im Bärental. Dort schaue ich nämlich hin.
Ich schaue immer wieder auch mit Wehmut dorthin. Es ist ein
schöner Ausblick, besonders schön im Winter, wenn es geschneit hat
und alles weiß wird.
Nur weiß ich, dass meine Urenkerl dort keinen Schnee mehr sehen werden.
Ich als Bäuerin weiß, dass meine Urenkerl sich wahrscheinlich
schwertun
werden, Landwirtschaft so zu betreiben, wie das noch meine Oma gemacht hat.
(Abg. Belakowitsch: Woher wissen Sie das?) Wir hätten jetzt die
Zeit nutzen können, um das vorne anzustellen, was unsere Bäuerinnen
und Bauern leisten: mit ihrem Mittun beim Agrarumweltprogramm, mit der hohen
Bioquote,
die heute auch schon gelobt wurde, mit der Pflege unserer Kulturlandschaft,
wodurch sie erhalten wird und wodurch ein Beitrag zum Erhalt der
intakten Natur geleistet wird.
Das Renaturierungsgesetz ist nichts anderes als ein freiwilliges Ja zum Erhalt dieser Landschaft, dieser Heimat, die wir lieben, für unsere nächsten
Generationen. Sie fürchten sich davor, die Politikerinnen und Politiker der ÖVP und der FPÖ fürchten sich davor.
Liebe Bäuerinnen und
Bauern, fallt nicht darauf rein! Umso lauter hier
von diesem Pult geschrien wird, umso lauter hier die Stimme erhoben wird, umso
weniger sollte man diesen Stimmen glauben.
Ich weiß nicht, wie es
euch im Leben gegangen ist. Mir ist es immer so
gegangen: Wenn jemand mit mir geschrien hat, dann konnte ich diese Person nicht
ernst nehmen. Ich hoffe, das tun auch Sie zu Hause nicht und
arbeiten weiter fest daran, Ihre Ziele zu verwirklichen. (Präsidentin Bures
übernimmt den Vorsitz.)
Ich kann Ihnen eines
garantieren: Dieses Renaturierungsgesetz wird
Ihnen keine Hürde sein. Es wird Sie auf Ihrem Weg unterstützen, denn
wofür sorgen wir denn? – Wir sorgen dafür, dass wir in
Zukunft in einer Artenvielfalt Landwirtschaft betreiben werden, dass
wir Renaturierungs- und Retentionsräume haben, dass wir einen
intakten Wald haben. Andere, die von
diesem Pult aus schreien, wollen gerade das verhindern. Sie erzählen Ihnen
Märchen. Fallen Sie darauf nicht rein! (Abg. Belakowitsch:
Na von der Frau Holle
haben Sie ...!)
Wenn man hier an diesem Pult oder in unterschiedlichen
Bauernzeitungen vom so viel zitierten Bauernsterben redet: Nicht die intakte
Natur ist an diesem Bauernsterben schuld, sondern an diesem Bauernsterben ist
eines
schuld, nämlich das Prinzip Wachsen oder Weichen. Im Prinzip Wachsen oder
Weichen verbirgt sich auch, dass wir unsere intakte Natur eben beschädigt haben,
und das sollten wir halt nicht mehr tun. Es hilft uns nicht beim Weiterbetreiben
unserer Betriebe, und es hilft uns nicht bei der Natur, die
wir bewirtschaften. Wir sollten mit der Natur arbeiten, mit den Tieren
arbeiten, um die Artenvielfalt zu erhalten, denn sobald wir das nicht mehr tun,
entsteht Business, und Business hat bis heute immer geheißen, dass unsere
Landwirte und Landwirtinnen auf der Strecke bleiben.
(Beifall bei den Grünen.)
Es gibt aber noch andere Mythen: wenn man hier sagt, es sei
ideologiegetrieben, Hochwasserschutz zu betreiben; es sei ideologiegetrieben,
intakte Wälder
zu schützen und zu erhalten; es sei ideologiegetrieben, für eine
gesunde Gesellschaft zu sorgen. – Nein, das ist nicht
ideologiegetrieben, das ist einfach vernünftig. Wir wollen an
vernünftigen Gesetzen weiterarbeiten. Dazu gibt es auch konstruktive
Kräfte, und ich würde mir wünschen, dass wir hier
wieder mehr konstruktive Kräfte und eine Sprache anwenden, in der wir konstruktiv
zusammenarbeiten können. Das Renaturierungsgesetz ist dafür
keine Gefahr, und ich glaube, irgendwann einmal werden es auch die Letzten, die
es bis heute noch nicht verstanden haben, verstehen. – Danke
schön.
(Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf bei der ÖVP.)
17.02
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Michael Schnedlitz. – Bitte. (Abg. Zorba: Jetzt wird’s arg! – Abg. Leichtfried: Das wird jetzt noch besser wie der Herr Schmiedlechner!)
Abgeordneter Michael Schnedlitz
(FPÖ): Frau Präsident! Sehr
geehrte
Damen und Herren! Ja, ja, es stimmt schon: Sie haben die Bauern verraten und
verkauft, aber nicht etwa die Grünen, die Roten oder die Rosaroten,
sondern die Österreichische Volkspartei, die Schwarzen, sehr geehrte Damen
und Herren – alle österreichischen Bauern verraten und
verkauft.
(Beifall bei der FPÖ.)
In Wahrheit haben Sie die Bauern durch diese Spielchen sogar in eine Art Leibeigenschaft gezwungen, nur halt für das 21. Jahrhundert adaptiert. Das ist nicht mehr und nicht weniger als ein Anschlag auf die Bauernschaft, ein Anschlag auf das Eigentum, ein Anschlag auf Generationen, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)
Dann geht ausgerechnet der Chef
des schwarzen Bauernbunds hier heraus
und verkündet, man macht der Ministerin der Grünen als Belohnung
für ihr Abstimmungsverhalten zum EU-Renaturierungsgesetz die Mauer und
spricht ihr das Vertrauen aus. (Zwischenruf bei der ÖVP.) –
Der Bauernbundchef hat das gemacht! Das werden Ihnen die Bauern nicht
verzeihen, denn jetzt weiß auch jeder: ÖVP und Bauernbund sind des
Bauern Todesgrund,
sehr geehrte Damen und Herren. Bei der nächsten Wahl werden Sie
die Rechnung präsentiert bekommen. (Beifall bei der FPÖ.)
Das passiert gerade allen
Ernstes: Da wurden über Generationen hinweg unter Verzicht, unter
widrigsten Umständen Höfe aufgebaut – da geht es um
Grund und Boden, Wertigkeiten, die die ÖVP ja nicht mehr interessieren –,
und jetzt kommt die schwarz-grüne Regierung und sagt zu den Bauern: Ihr
habt das über Generationen aufgebaut, aber jetzt Schluss damit, ihr sagt
jetzt nicht mehr selbst, was auf eurem Grund und Boden zu passieren hat,
denn wir wissen ja besser, was gut für eure Höfe ist, als ihr Bauern
selbst! (Abg. Zorba: Das hast du wo gelesen?) – Nichts
anderes machen Sie gerade.
(Beifall bei der FPÖ.)
Ja was soll denn das? Kommt
irgendein Bauer auf die Idee, dass er bei Ihnen in den Büros antanzt und
Ihnen vorschreibt, was Sie jetzt auf Ihren Schreibtischen oder zu
Hause zu tun haben? – Nein, aber Sie machen nichts anderes, nur
umgekehrt. So verrückt ist das, was da gerade passiert. Wissen
Sie, warum die Bauern nicht zu Ihnen ins Büro kommen und das machen, was
Sie machen? – Weil die Bauern im Vergleich zu Ihnen, die Sie hier
herinnen
gerade die ganze Bauernschaft verraten, noch Anstand besitzen, sehr geehrte
Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)
Wofür werden die Bauern
verkauft? – Für nichts, sehr geehrte Damen
und Herren (Zwischenruf des Abg. Litschauer), für nichts.
Damit Nehammer noch drei Monate lang Kanzler spielen darf und für eine
Handvoll Posten, dafür werden die Bauern an die Grünen verkauft, weil
man ja deren Zustimmung dazu braucht; Stichwort zum Beispiel: einen Minister in
die Nationalbank zu
verschieben – in Wahrheit also für nichts!
Sie, die ÖVP, verkaufen die österreichische Bauernschaft, weil
es Ihnen nur um sich selbst geht und um sonst
gar nichts. (Beifall bei der FPÖ.)
Sie zerstören dadurch die
Arbeit von Generationen. Sie machen nichts anderes, als dass Sie die Bauern in
die Knechtschaft zwingen – das ist der Punkt:
in eine Knechtschaft heute im 21. Jahrhundert.
Eines sage ich Ihnen jetzt aus tiefstem Herzen, selbst von
einem Bergbauernhof abstammend: Das werden wir Bauern uns von Ihnen nicht
gefallen lassen.
Ein Bauer bleibt ein Bauer und wird nicht Ihr Knecht sein. Da rücken wir
vorher zum Arbeiten aus, zum Ausmisten, und dann verspreche ich Ihnen,
sehr
geehrte Damen und Herren: Dann werden wir Sie alle, die Sie jetzt die
österreichischen Bauern verraten und verkauft haben, allen voran die
Österreichische Volkspartei, auf den Misthaufen der politischen
Geschichte befördern. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Voglauer:
Na, bitte! – Weitere Zwischenrufe bei
den Grünen. – Abg. Matznetter: ... Knechtschaft
haben immer die Mitarbeiter der Bauern zu sein und nie ...!)
17.06
Präsidentin
Doris Bures: Frau Abgeordnete Ulrike
Maria Böker,
Sie gelangen zu Wort. Bitte.
Abgeordnete
Ulrike Maria Böker (Grüne):
Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Frau Ministerin!
Herr Minister! Herr Vizekanzler!
Wenn man in diesen eineinhalb Stunden jetzt insbesondere den Redebeiträgen
der FPÖ zugehört hat: Es ist schon ein trauriges Schauspiel. Ich bin
zwar
erst seit nicht einmal einem Jahr hier im Nationalrat, aber schon lange in der
Politik. Es ist wirklich fast unerträglich, wie respektlos und ohne
Wertschätzung (Abg. Kickl: Da haben Sie den Vizekanzler noch
nicht gehört!) bei inhaltlich unterschiedlichen Ansichten hier
miteinander umgegangen wird. (Beifall bei den Grünen und bei
Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Kickl: Hören Sie mal
Ihrem Vizekanzler zu, wenn er in Fahrt ist!)
Ich habe viel mehr Angst davor,
dass wir nicht renaturieren. (Abg. Belakowitsch: ... kann
nur deswegen kommen, weil ...!) – Das sagt ein Biobauer aus
meiner Gegend, aus dem Mühlviertel, den ich gut kenne, und er weiß
wie viele
andere Landwirte auch: Die wahre Gefahr für unsere Landwirtschaft liegt in
den Folgen der Klima- und Biodiversitätskrise. Man braucht nur an die
Katastrophen der letzten Zeit zu denken.
Ich möchte aber gar nicht
so sehr auf die Landwirtschaft eingehen, sondern es gibt auch andere
Berufsgruppen, denen das Renaturierungsgesetz am
Herzen liegt und die sich zu Wort melden. „Österreich ist fertig
gebaut!“ – So lautet die Überschrift des Positionspapieres
der Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen. Jährlich werden
41 Quadratkilometer an Boden in Anspruch genommen, und ein erheblicher
Teil davon wird auch versiegelt. (Abg. Hafenecker: Seien Sie froh,
dass ...!) Das Bodenleben stirbt ab, die Ernährungssouveränität
geht dauerhaft verloren, abgesehen von den anderen lebenswichtigen Funktionen
des Bodens.
„Österreich ist
fertig gebaut“, sagt die Wissenschaft, sagen unverdächtige Zukunftsdenker:innen
der Bauwirtschaft (Zwischenruf des Abg. Hörl), so
auch in einem offenen Brief der IG Lebenszyklus Bau an die Landeshauptleute, in
dem sie diese auffordert, dem Renaturierungsgesetz zuzustimmen. „Alles
andere betrachten wir der jungen Generation gegenüber als grob
fahrlässig“, so die IG Lebenszyklus Bau. (Beifall bei
Abgeordneten der Grünen. – Abg.
Steinacker: Zuerst die Rahmenbedingungen sauber verhandeln!)
Wir Grüne sehen das selbstverständlich auch so. Es
ist ein Gebot der Stunde, dass bebaute Flächen sinnvoll genutzt werden.
Wir müssen auf Umbauen und Sanieren und nicht auf das Bauen
auf der grünen Wiese
setzen. Der Brachflächendialog des Klimaministeriums setzt da ganz, ganz
wichtige Schritte. Gegenwind kommt aber von jenen Leuten, die sich seit Jahren
gegen das verpflichtende Bodenschutzziel stellen und nicht mit der
Wimper zucken, wenn der nächste Acker für den Supermarktparkplatz zubetoniert wird, und das, obwohl wir bei der Pro-Kopf-Einkaufsfläche – bedenken wir das! – fast Europameister sind.
Wörter wie Hausverstand oder auch Anreize, Motivation
und Freiwilligkeit werden hier immer benutzt, wie gestern auch von Herrn
Abgeordneten Strasser. – Ja, wichtig und gut, aber wo sind wir
gelandet? (Zwischenruf des Abg. Zanger.) – Immer noch
12 Hektar täglicher Bodenverbrauch, 19 Hektar
Wald in Ohlsdorf gerodet, das Retroverkehrsprojekt, an dem ich jeden Tag vorbeifahre –
der Westring in Linz, der nun tatsächlich gebaut wird –, und
einige andere Beispiele der Bodenvernichtung.
Wir können den Hausverstand, die Anreize, die
Freiwilligkeit und dann auch den Dialog gut gebrauchen, aber er braucht
Beistand durch Gesetze und verbindliche Ziele. Das 2,5-Hektar-Ziel
bis 2030 haben wir uns gemeinsam gesetzt, um
die Bodenschutzstrategie zu erarbeiten. Wir haben es bis jetzt nicht
geschafft. Ziehen wir uns die Laufschuhe an! Es gibt viele
Trainingspläne, die vorliegen, und halten wir uns an die uns selbst
gesteckten Ziele, die
verbindlich sind!
Es geht doch um nichts anderes als darum, die Bewohnbarkeit der Erde zu erhalten, und das haben wir den nächsten Generationen zu garantieren.
Zum Renaturierungsgesetz:
Danke, Frau Ministerin! Du hast damit Mut und Weitblick gezeigt (Rufe
bei der ÖVP: Nein! – Abg. Michael Hammer: Einen Tunnelblick, ja! Einen Tunnelblick!) und eine sehr weise Entscheidung getroffen.
(Abg. Höfinger: Weise ist anders!) Sie gibt uns
wirklich das Fundament dazu, dass wir und die nächsten Generationen uns
daran halten.
Setzen wir uns zusammen, arbeiten wir gemeinsam an der
Ausgestaltung
dieses wichtigen Gesetzes, damit auch diejenigen, die nach uns kommen, auf
diesem Planeten gut leben können. – Danke. (Beifall
bei den Grünen. –
Abg. Steinacker: Erst muss man
die Dinge ordentlich ausverhandeln!)
17.10
Präsidentin
Doris Bures: Nächster Redner: Herr
Abgeordneter Lukas Hammer. – Bitte. (Ruf bei der ÖVP: Die
Grünen verschnalzen ihre Redezeit! Es wird nicht
besser!)
Abgeordneter Lukas Hammer (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr verehrte Mitglieder
der Bundesregierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! (Ruf bei der ÖVP:
Es ist alles gesagt!) Das EU-Naturschutzgesetz ist Europas Antwort
auf die Klimakrise, auf die Biodiversitätskrise. (Abg. Michael Hammer:
Das ist bei euch eine Fahrkarte aus der Regierung!) Wie schon gesagt wurde:
Eine
gesunde und intakte Natur ist nichts, wovor wir uns fürchten müssen,
sondern das ist unsere Lebensversicherung, sehr verehrte Damen und Herren.
(Beifall bei den Grünen.)
Dieses
EU-Naturschutzgesetz ist von 20 Mitgliedstaaten der Europäischen
Union beschlossen worden und von einem vom Volk gewählten
EU-Parlament, Frau Belakowitsch von der FPÖ – von einem vom
Volk gewählten EU-Parlament!
Weil Sie vorhin
insinuiert haben, die Kommissionspräsidentin hätte sich
eine Mehrheit im EU-Parlament zusammengezimmert (Abg. Amesbauer: Die
ist nicht vom Volk gewählt!): Das ist der Volkswille, der sich in
einem
gewählten EU-Parlament abbildet. (Beifall bei den
Grünen. – Abg. Belakowitsch: Entschuldigung, Herr
Kollege, Sie haben nicht gut aufgepasst!)
Aber leider muss
ich sagen, was mich ehrlicherweise schockiert hat: Wir haben eine EU-Ministerin
Karoline Edtstadler gehört, die im Zusammenhang
mit dem EU-Naturschutzgesetz davon gesprochen hat, es handle sich um „ein
weiteres Diktat aus Brüssel“.
Aus meiner Sicht
ist das genau aus diesem Grund sehr schade und sehr enttäuschend, weil es
genau das eben nicht ist. Es ist das Ergebnis eines langwierigen
Prozesses: Die Kommission hat vorgeschlagen, das Parlament
hat beschlossen, der Rat hat beschlossen. Es gab einen Trilog. Es gab Verhandlungen,
es waren Kompromisse. – Es ist genau das Gegenteil von
einem Diktat aus Brüssel. (Rufe bei der ÖVP: Natürlich!
Natürlich ist es ein Diktat!)
Das ist die
Rhetorik der Rechtspopulisten, sehr verehrte Damen und
Herren, diese gesamte Kampagne gegen das EU-Naturschutzgesetz ist ein unwürdiges
Schauspiel mit Unwahrheiten, mit Angstmacherei.
Wir haben heute in
dieser Debatte sehen können (Ruf bei der ÖVP:
Schlusswort! Es wird nicht besser!), dass es dieser Seite des Parlaments,
den Rechtsextremen, die die EU zerstören wollen, die kein Interesse an
Lösungen haben (Abg. Michael Hammer: Hör auf, sonst
schwenken wir noch einmal um!), die die EU-Institutionen diskreditieren
wollen (Ruf: Die wirklichen Extremisten, das seid ihr!), Munition
liefert. Das haben wir in dieser Debatte wieder gesehen. (Beifall bei
den Grünen.)
Liebe Kolleginnen
und Kollegen! Es wurde heute auch gesagt, es wurde
nicht genug verhandelt, man ist nicht aufeinander zugegangen. Ich möchte
in diesem Zusammenhang Othmar Karas zitieren. Er hat am Tag vor der Abstimmung
im Rat ein Interview in der ORF-„Pressestunde“ gegeben. Er hat
gemeint, er hat dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag nicht
zugestimmt. Dann gab es Verhandlungen, es gab
136 Abänderungsanträge, und ich zitiere, warum er zugestimmt
hat: weil sie „nichts mit Enteignung zu
tun hat, nichts mit einem Verlust von Lebensmittelsicherheit und Versorgungssicherheit,
sondern weil wir uns [...], auch Österreich, in allen wichtigen
Punkten durchgesetzt“ haben.
Othmar Karas war Spitzenkandidat der
Volkspartei (Abg. Martin Graf: Wer übernimmt die
Verantwortung?) bei der letzten EU-Wahl. (Abg. Kickl: Das war
die Edtstadler!) Er sagt weiters: „Ich hoffe, dass die
Umweltminister“in „in Summe dieser Einigung zwischen Parlament und
den Mitgliedstaaten zustimmt.“ – Genau das hat sie getan, und
ich bin sehr froh, dass wir eine Umweltministerin haben (Abg. Hörl:
Willst du noch länger provozieren, oder was? Hock
dich nieder! – Heiterkeit bei Abgeordneten der ÖVP), die
die Umwelt schützt.
Ich bin sehr froh, dass wir eine
Umweltministerin haben (Abg. Steinacker: Geh bitte!
Die Recht bricht und neben der Verfassung steht wegen Moralismus?!), die in den entscheidenden Momenten den Mut hat, das Richtige
zu tun. (Abg. Steinacker: Wirklich nicht!) – Vielen
Dank. (Beifall bei den Grünen.)
17.14
Präsidentin
Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand
mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung
über den Entschließungsantrag der Abgeordneten
Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend
„Versagen des Vertrauens gegenüber der Bundesministerin für
Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie“
gemäß Art. 74
Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes.
Da zu einem solchen Beschluss des Nationalrates gemäß Absatz 2 der zitierten Verfassungsbestimmung die Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten erforderlich ist, stelle ich diese ausdrücklich fest.
Weiters ist eine namentliche Abstimmung verlangt worden.
Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung durchzuführen. Daher gehe ich auch so vor.
Die Stimmzettel, die dazu zu
benützen sind, wie Sie wissen, befinden sich in den Laden Ihrer Pulte und
tragen den Namen und die Bezeichnung „Ja“ oder
„Nein“. Für die Abstimmung können ausschließlich
diese Stimmzettel verwendet werden.
Gemäß der
Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich
aufgerufen, den Stimmzettel in die Urne zu werfen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den gegenständlichen Misstrauensantrag stimmen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen. Ich ersuche Sie, auch darauf zu achten, dass Sie nur einen Stimmzettel verwenden.
Ich bitte nunmehr die Schriftführer – zuerst Herrn Abgeordneten Zanger, dann Herrn Abgeordneten Gahr –, mit dem Namensaufruf zu beginnen.
*****
(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Zanger und Gahr werfen die Abgeordneten den Stimmzettel in die Wahlurne.)
*****
Präsidentin Doris Bures: Die Stimmabgabe ist nun beendet.
Ich ersuche die Bediensteten des Hauses, unter Aufsicht der Schriftführung nun die Stimmenzählung vorzunehmen.
Zu diesem Zweck werde ich jetzt die Sitzung kurz unterbrechen.
Die Sitzung ist unterbrochen.
(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 17.21 Uhr unterbrochen und um 17.26 Uhr wieder aufgenommen.)
Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.
Abgegebene Stimmen: 171; davon „Ja“-Stimmen: 28, „Nein“-Stimmen: 143.
Der gegenständliche
Misstrauensantrag ist somit abgelehnt. (Beifall bei
den Grünen.)
Gemäß § 66 Abs. 8 der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufgenommen.
Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:
Amesbauer;
Belakowitsch Dagmar, Brückl;
Deimek;
Ecker Rosa;
Fuchs, Fürst;
Graf Martin;
Hafenecker, Hauser, Herbert Werner, Hofer;
Kainz, Kaniak, Kassegger, Kickl;
Linder Maximilian;
Ragger, Reifenberger, Ries Christian;
Schmiedlechner Peter, Schnedlitz, Schrangl, Spalt, Stefan, Steger Petra;
Wurm;
Zanger Wolfgang.
Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:
Arlamovsky;
Baumgartner, Bayr, Becher, Berlakovich Nikolaus, Bernhard, Blimlinger, Bogner-Strauß, Böker, Brandstötter Henrike, Brandweiner, Bures, Bürstmayr;
Deckenbacher, Diesner-Wais, Disoski, Doppelbauer, Drobits;
Egger Kurt, Einwallner, El-Nagashi, Engelberg, Erasim, Ernst-Dziedzic, Eßl;
Fiedler, Fischer, Fladerer, Fürlinger;
Gahr, Gerstl, Gödl, Götze, Grebien, Greiner Karin, Grünberg;
Hamann Sibylle, Hammer
Lukas, Hammer Michael, Hanger Andreas, Haubner, Hechenberger, Heinisch-Hosek,
Herr, Himmelbauer, Hintner,
Höfinger Johann, Hofinger Manfred, Holzleitner, Holzner, Hörl,
Hoyos-Trauttmansdorff;
Jachs, Jeitler-Cincelli;
Kaufmann, Keck, Köllner, Kollross, Kopf, Koza, Krisper, Kucharowits,
Kucher Philip, Kugler Gudrun,
Kühberger, Künsberg Sarre, Kuntzl;
Laimer, Leichtfried, Lindinger, Lindner Mario, Litschauer, Loacker;
Marchetti, Margreiter, Matznetter, Maurer, Meinl-Reisinger, Melchior, Minnich, Muchitsch;
Neßler, Neumann-Hartberger, Neumann, Niss Maria Theresia, Nussbaum;
Obernosterer, Oberrauner,
Ofenauer Friedrich, Ottenschläger,
Oxonitsch;
Pfurtscheller, Pöttinger, Prammer, Prinz;
Rausch-Amon Bettina, Reimon, Reiter, Ribo, Rössler;
Salzmann, Saxinger,
Schallmeiner, Scharzenberger, Schatz, Schellhorn, Scherak, Scheucher-Pichler,
Schmidt Michaela, Schmuckenschlager, Schnabel,
Schroll, Schwarz, Seemayer, Sieber Norbert, Silvan, Singer Johann, Smolle,
Sobotka, Stark, Steinacker, Stocker, Stöger Alois, Stögmüller,
Strasser;
Tanda, Tanzler, Taschner, Tomaselli, Totter, Troch;
Voglauer;
Weber, Weidinger, Weratschnig, Werner, Wimmer Petra, Wimmer Rainer, Wöginger;
Yildirim;
Zarits Christoph, Zopf, Zorba.
*****
Präsidentin
Doris Bures: Wir gelangen nun zur
Durchführung einer kurzen Debatte. Diese kurze Debatte betrifft den Antrag
von Herrn Abgeordneten Josef Muchitsch, dem Ausschuss für Arbeit und
Soziales zur Berichterstattung
über den Antrag 3146/A eine Frist bis 8. Juli zu setzen.
Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Fristsetzungsantrag stattfinden.
Damit gehen wir gleich in die Debatte ein.
Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß
§ 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner, keine
Rednerin länger als 5 Minuten sprechen darf, der
Erstredner 10 Minuten. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung
sollen 10 Minuten nicht überschreiten.
Jetzt erteile ich für 10 Minuten Herrn Abgeordneten Josef Muchitsch zur Einleitung das Wort. – Bitte.
Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Ich darf in die Kurzdebatte zum Thema Aliquotierung der Pensionsanpassung eingehen.
Warum machen wir diese Kurzdebatte? – Weil die Regierungsparteien säumig sind, weil sie nicht das halten, was sie den Menschen versprochen haben,
nämlich im ersten Halbjahr eine Evaluierung der Aliquotierung der Pensionsanpassung zu präsentieren.
Es ist wirklich ein Skandal,
dass alle Menschen, die nächstes Jahr in
Pension gehen, Einbußen von bis zu 20 000 Euro haben werden. Es
ist wirklich ein Skandal, der nicht notwendig wäre, wenn die Regierung,
ÖVP und
Grüne, rechtzeitig gehandelt hätte. Aus diesem Grund erfolgt heute
auch diese Fristsetzung unseres Antrages. (Beifall bei der SPÖ.)
Konkret werden
105 000 Menschen nächstes Jahr betroffen sein.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen von ÖVP und Grünen, die
Ankündigungen sind zu wenig, Beschlüsse sind ausständig; aber es
ist nicht zu spät, Sie
haben heute die Möglichkeit, dem zuzustimmen.
Wie konnte es aber dazu
kommen? – Seit der Beschlussfassung, seit die Aussetzung der
Aliquotierung der Pensionsanpassung für die Pensionsneuzugänge 2023
und 2024 für nur zwei Jahre befristet beschlossen wurde, machen wir als
SPÖ darauf aufmerksam. Sie wissen, wie oft wir hier debattiert haben,
dass wir eine Nachfolgeregelung brauchen, weil die Neuzugänge 2025
wissen wollen, woran sie sind. Seitens der Regierung wurde versprochen, im
ersten Halbjahr diesbezüglich eine Entscheidung zu treffen. –
Heute ist der 4. Juli; ich gehe davon
aus, dass jeder weiß, dass das Halbjahr vorbei ist.
Den Pensionsneuzugängen
droht da wirklich ein kräftiges Minus. 2023 und 2024 haben wir es
geschafft, das aufgrund unseres Drucks, aufgrund vieler
Anträge, aufgrund frühzeitiger Debatten auszusetzen, aber jetzt gilt
wieder diese Regel, die niemand haben will. Für alle
Pensionsneuzugänge heißt das:
Je früher in Pension, desto höher die Pension. – Das
heißt, wir müssen wirklich darauf schauen, dass wir nicht noch mehr
Menschen im Dezember in die Pension treiben.
Wir haben diesbezüglich viele Schreiben erhalten; ich glaube, das habt ihr auch bekommen.
Fritz Zeilinger schreibt: Der „derzeitige Stand der
Pensionsgesetze“ treibt „alle, die irgendwie können, mit
1. 12. 2024 in die Pension, weil jeder Stichtag
im Jahr 2025 zu einer lebenslang geringeren Pension führen
würde.“
Karl Raber schreibt: „Eigentlich habe ich vor gehabt, zumindest noch ein Jahr länger [...] zu arbeiten; es fehlt ja auch an allen Ecken und Enden an Arbeitskräften.“
Die Wirtschaft jammert über Arbeitskräftemangel,
aber da werden die Menschen vorzeitig in die Pension getrieben, meine sehr
geehrten Damen und Herren, und das ist Ihr Verschulden. Das haben Sie zu
verantworten,
und das ist Ihr Werk. (Beifall bei der SPÖ.)
Lassen Sie mich auch noch auf die Schutzklausel eingehen:
2024 wurden die Gutschriften auf dem Pensionskonto aufgrund eines bis dato
üblichen rückwirkenden Betrachtungszeitraums um 3,5 Prozent
aufgewertet. Da ist das gelungen – warum? – Weil die
Inflation letztendlich 9,7 Prozent betragen
hat. Es wäre ein Delta von 6,2 Prozent gewesen, das die
Pensionist:innen hätten verkraften müssen. Da ist es zu dieser
Aufwertung gekommen.
Was jetzt wieder fehlt: Was ist 2025? Um diese
Ungerechtigkeit zu verhindern, brauchen wir auch da eine Lösung. Also
für alle, die 2024 in Pension
gingen, ist es gelungen, diesen sogenannten Erhöhungsbetrag dauerhaft zu
sichern; für alle, die jetzt 2025 gehen, gibt es wieder keine Regelung.
Was ist jetzt zu tun? – Wir müssen auch da
eine Lösung finden, und diese Lösung ist klar: Wir brauchen auch
da diesen Ausgleich zwischen dem
Delta des Betrachtungszeitraumes, der rückwirkend angeschaut wird, und
dem, was die Inflation dann auch tatsächlich ausmachen wird.
Wir stellen uns schon immer
wieder die Frage – und Sie bekommen das ja auch über viele
Anfragen mit –: Warum handelt die Regierung nicht? Warum
wird immer nur angekündigt, warum können sich die Menschen nicht
darauf verlassen, dass es auch 2025 eine sichere Lösung gibt? –
Viele werden
jetzt weiterhin den ehestmöglichen Pensionsantritt nutzen. Sie werden früher in Pension gehen, als sie geplant haben, weil sie sagen: Wir wollen ja nicht die G’schnapsten sein, wenn es dann durch längeres Arbeiten weniger Pension gibt.
Es geht aber nicht nur um die
Problematik Aufheben der Aliquotierung
bei der Pensionsanpassung oder Schaffung einer Schutzklausel 2025 für
die Aufwertung des Pensionskontos, es gibt noch ein drittes großes Problem. Das dritte
große Problem ist bei den Frauen angesiedelt.
Die Frauen leiden unter ganz
massiven Benachteiligungen. Mit dem verschobenen Pensionsantritt im
zweiten Halbjahr haben Frauen einen massiven
Nachteil, das heißt, Hunderttausende Frauen werden aufgrund der
Aliquotierung dauerhaft Einbußen hinnehmen müssen. Was ist die
Folge? – Die Einkommensschere zwischen Männern und Frauen
wird noch weiter auseinandergehen und noch größer werden. Und
abgesehen von den hohen Verlusten:
Haben Sie es wirklich notwendig, da nicht zu handeln? – Es wäre
wirklich an der Zeit! (Beifall bei der SPÖ.)
Der Herr Bundesminister hat
heute in der Fragestunde wieder gesagt,
es wird eine Lösung geben. – Da entgegne ich: Das haben Sie
schon im Herbst 2023 gesagt. (Abg. Wöginger: Haben wir eh
gemacht!) Im Herbst 2023 wurde, als wir die Schutzklausel beschlossen
haben, hier im Parlament von den Regierungsparteien kundgetan, vom Herrn
Bundesminister kundgetan: Im ersten Halbjahr wird es eine Lösung
geben. – Fakt ist, jetzt ist der Stand so.
Die Leute informieren sich bei den Gewerkschaften, bei den Arbeiterkammern. Fakt ist: Wer heuer in Pension geht, gewinnt, wer nächstes Jahr in Pension geht, verliert. – So macht man keine Politik, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Menschen brauchen Sicherheit. (Beifall bei der SPÖ.)
Ihr habt jetzt eh die Möglichkeit, und, August
Wöginger, vielleicht kommst du jetzt heraus und sagst: Es wird kommen. (Abg.
Wöginger: Natürlich! So wie
es voriges Jahr auch gekommen ist!) – Dann stimmt aber heute
unserem Fristsetzungsantrag für 8. Juli zu, setzt auch morgen
zusammen, präsentiert es,
und die Leute können über den Sommer planen. Viele Leute wissen
nämlich nicht, was sie tun sollen – Resturlaub, wann soll man
seinen Pensionsstichtag wählen? Manche können es sich nicht
aussuchen, weil sie eine Vereinbarung mit einer Altersteilzeit haben, die
müssen 2025 in Pension gehen
und sind dann wirklich die G’schnapsten, wie es der Pensionistenverband festgestellt
hat.
Deswegen glaube ich, dass es wirklich wichtig ist, das jetzt
hier zu lösen. Stimmt unserem Fristsetzungsantrag zu! Wir als SPÖ
werden keine Ruhe geben,
weil die Menschen, die jahrzehntelang Beiträge einbezahlt haben, es sich
nicht verdient haben, 2025 zu den Verlieren zu gehören. (Beifall bei
der SPÖ.)
Ihr habt jetzt wirklich die Möglichkeit. Nutzt heute
diese Chance,
den Ankündigungen Taten folgen zu lassen, denn die Menschen in diesem Land
haben es sich mehr als verdient. (Beifall bei der SPÖ.)
17.36
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Klubobmann August Wöginger. – Bitte.
Abgeordneter
August Wöginger (ÖVP): Frau
Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe nur eine
Bitte, lieber Kollege Muchitsch:
Ich verstehe, dass du auf diese Situation aufmerksam machst – die
ist durchaus herausfordernd; so etwas haben wir in den letzten Jahren zwar
gehabt,
aber wenn ich zehn Jahre zurückdenke, in diesem Ausmaß, eben durch
die hohe Inflation, nicht gekannt –, aber bitte, bitte versetzt
nicht alle Menschen
bewusst in Panik! (Beifall bei ÖVP, Grünen und NEOS.) Das ist
wirklich nicht notwendig.
Gerade wir haben auch in den letzten Jahren gezeigt, dass wir sehr wohl erkennen, was zu tun ist und was nicht zu tun ist, und wir werden morgen alle
Gesetze aufmachen, die es für eine Pensionsanpassung braucht. (Zwischenruf des Abg.
Loacker.) – Ja, lieber Gerald Loacker, wir werden Ende
Juli den Wert für die Pensionsanpassung bekommen, und ich sage dir eines
ganz offen: Mir ist es lieber, es hat das eine stabile Mehrheit hier herinnen
in der Hand, damit nicht das passiert, was wir in den letzten 15 Jahren
schon
so oft gehabt haben (Abg. Meinl-Reisinger: Aber wo ihr immer dabei
wart!) – denn da setzt ja dann manchmal der normale Wissensstand
aus (Abg. Meinl-Reisinger: Mit der ÖVP!) –,
sondern dass wir die Pensionen so anpassen, wie es der Faktor
vorsieht – aus, Ende, Amen –, dass wir uns natürlich
die Schutzklauselmechanik anschauen und dass wir uns die Aliquotierung
anschauen.
Das machen wir, aber bitte schön hört auf, alle in
Panik zu versetzen! Wir reden da von über 120 000 Leuten, die
pro Jahr bei uns in Pension gehen und
die jetzt höchst nervös werden. (Abg. Lindner: Aber sagen
müssen wir das schon ...!) Wir haben das in den letzten beiden
Jahren einer guten Lösung zugeführt (Abg. Herr:
Ja, weil wir Druck gemacht haben!), und wir werden es auch für das kommende Jahr einer Lösung zuführen.
(Beifall bei ÖVP und Grünen.) –
Das ist meine Bitte an euch.
Wir haben ja, weil die Inflation hoch war, die Pensionen
für das heurige Jahr wirklich um 9,7 Prozent angehoben, voriges Jahr
um 5,8 Prozent
(Zwischenruf des Abg. Schellhorn), wir haben die Aliquotierung
zwei Jahre lang ausgesetzt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ, eines
möchte ich euch
schon noch zum Thema Aliquotierung sagen, denn mein Referent hat für mich
direkt herausarbeiten müssen, was sich in den letzten gut 20 Jahren
bei der Aliquotierung abgespielt hat. Also bis 2003 hat es einmal gar keine gegeben;
dann hat es eine bis 2008 gegeben – das war wieder so ein berühmter Tag
ein paar Tage vor der Wahl –, die ist natürlich ausgesetzt
worden. 2008 bis 2010 hat es wieder die volle Anpassung gegeben. (Abg. Meinl-Reisinger: Da
habt ihr ja mitgestimmt!)
2011 bis 2019 – da haben wir (in Richtung SPÖ blickend) die meisten Jahre miteinander regiert – war sie wieder ausgesetzt. Da hat es nämlich im Folgejahr des Pensionsantritts überhaupt keine Anpassung gegeben, und wer seinen Pensionsantritt im Jänner gehabt hat, hat bis zu 23 Monate warten müssen, bis er wieder eine Pensionsanpassung gehabt hat. Das Ganze ist von 2011 bis 2019 gegangen.
Wieder ein paar Tage vor der
Wahl – aussetzen! – ist die Aliquotierung
wieder ausgesetzt worden.
Dann haben wir in dieser
Regierung – denn die Frage, ob es eine gewisse Aliquotierung
gibt, ist ja schon berechtigt –, beziehungsweise haben damals ich
und Dr. Hartig, der mittlerweile im wohlverdienten Ruhestand ist, uns
gefragt,
was man tun kann. Dann haben wir diese Zehntelaliquotierung gemacht: Wenn
jemand im Jänner in Pension geht, hat er im Folgejahr die ganze Pensionsanpassung
bekommen, wenn er im Februar gegangen ist, um ein Zehntel weniger –
das ist dann bis zum November gegangen. Wenn jemand im November in Pension
gegangen ist, hat er keine Anpassung mehr bekommen,
weil natürlich die Differenz zum Zeitpunkt der Anpassung dann schon sehr
gering ist. Da hat es geheißen: Das hält nie vor dem VfGH, das
fliegt euch
um die Ohren! – Und siehe da, allen Unkenrufen zum Trotz: Es hat
gehalten! Die Aliquotierung hat vor dem VfGH gehalten.
Wir können das ja gerne einmal in der Zukunft diskutieren, aber wir müssen uns auf irgendein Modell einigen.
Wir werden jedenfalls diese Themen mitnehmen, liebe
Kolleginnen und Kollegen. Daher machen wir die Gesetze auf, was
Anpassungsfaktor anbelangt, was Schutzklauseln anbelangt und was Aliquotierung
anbelangt. Ich bitte
aber wirklich darum, diese Panik - - (Abg. Lindner: Das
hätten wir so oder so aufgezeigt!) Das hängt ja auch nur
damit zusammen, dass die Wahl am 29. September ist, aber es ist
niemandem in diesem Land geholfen, alle in eine panische
Situation zu versetzen,
denn dann haben wir nämlich genau das, Herr Kollege Muchitsch,
was du sagst: Dann wird hektisch und panisch geschaut,
den Pensionsantritt definitiv noch im heurigen Jahr zu machen.
Ihr habt unser Wort. Wir haben es in den vergangenen Jahren
gut gelöst, wir werden es auch jetzt gut lösen, aber bitte machen wir
das in einer kollegialen Zusammenarbeit! Wir kennen die Werte zum
Teil noch gar nicht – die Schutzklausel ist ohnedies eine
höchst komplexe Angelegenheit –,
sodass wir noch gar nicht wissen, auf wie viel wir beim Pensionskonto aufwerten
müssen. Bei der Aliquotierung werden wir einen gangbaren Weg finden.
Ich erinnere daran, es geht auch um die Mittel, die wir aus
dem Recoveryfund von der Europäischen Union erhalten. Wir reden da von
Hunderten
Millionen Euro, auf die wir keinesfalls verzichten wollen. Daher ist eine kluge
Lösung gescheiter als eine populistische. (Beifall bei der ÖVP und
bei Abgeordneten der Grünen.)
17.41
Präsidentin Doris Bures: Nun ist Frau Abgeordnete Eva Maria Holzleitner zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordnete
Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ):
Herr Kollege Wöginger, Sie sind seit 2002 Teil dieses Hauses und stellen
sich bei einer Debatte, die wir
nicht zum ersten Mal in diesem Haus führen, hierher und sagen: Das werden
wir mitnehmen. – Gerade Sie und die Fraktion der ÖVP wären
über 20 Jahre
in diesem Fall in Verantwortung gewesen (Ruf bei der ÖVP: Ihr nicht?),
endlich eine langfristige Lösung auf die Beine zu stellen. (Beifall bei
der SPÖ. – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Es ist wirklich vermessen, sich
hierhinzustellen und zu sagen: Wir
nehmen das alles mit und werden es eh irgendwann einmal regeln. (Abg. Wöginger:
Nicht irgendwann!) – Herr Kollege, Sie hätten so lange Zeit
gehabt, aber machen jedes Mal wieder einen Fleckerlteppich. Genau das ist
unsere Kritik. Wir würden gerne diskutieren, wir haben darüber
diskutiert, unsere Vorschläge liegen auf dem Tisch, aber Sie sind
nicht bereit, tatsächlich
eine langfristige Lösung auf die Beine zu stellen. Es ist leider so. Man
muss an dieser Stelle einfach festhalten, dass der Wille zum Dialog in diesem
Bereich nicht vorhanden ist. (Beifall bei der SPÖ.)
Eine dauerhafte, sichere
Lösung für die Pensionistinnen und Pensionisten beziehungsweise
die angehenden Pensionistinnen und Pensionisten wäre
sehr wichtig, denn wir haben diese Diskussion über die Aliquotierung jedes
Jahr. Jedes Jahr gibt es dann eine halbherzige Lösung oder eine
Lösung für ein,
zwei Jahre. Man muss genau deshalb wieder darüber diskutieren, weil
für 2025 eben noch nichts auf die Beine gestellt worden ist.
Wenn Sie sich jetzt
hierherstellen und sagen, morgen öffnen wir alle
Gesetze, machen wir alles auf, dann muss man schon sehr stark kritisieren, dass
gerade Sie es sind, die nicht langfristig und vorausschauend geplant
haben, sondern in der vorletzten Sitzung vor der Nationalratswahl das auf Druck
der SPÖ beschließen wollen, weil Sie natürlich gemerkt haben,
dass wir
das thematisiert haben, und jetzt zum Handeln aufgefordert sind. Sonst
wäre hier nichts passiert, genauso wie bei den letzten Malen.
(Beifall bei der SPÖ.)
Aber es ist ja kein Problem, das
Parlament schafft das. Das Parlament schafft es, auch noch auf die Beine zu
stellen, dass die Aliquotierung auch diesmal
wieder ausgesetzt oder überhaupt abgeschafft wird. Wir stehen auch
für eine langfristige Lösung bereit. Das wäre uns sehr wichtig.
Warum betone ich, dass das
Parlament das schafft? – Weil es Ihr Bundeskanzler war,
der letztens in einem Interview gesagt hat, dass Parlamentarismus in der Zeit
vor einer Wahl zum Kollaps des Parlaments führt. (Abg. Leichtfried:
Das ist ja unglaublich!) Das ist eine sehr beschämende Aussage
für einen ehemaligen Abgeordneten dieses Hauses. (Beifall bei der
SPÖ. – Zwischenruf des
Abg. Loacker.) Wir waren heute schon mit einer Vielzahl an
Abänderungsanträgen, die sehr kurzfristig gekommen sind,
konfrontiert (Abg. Wöginger:
Die haben aber nicht Milliarden gekostet!) und haben unsere Kritik darüber geäußert. Dieses Parlament ist grundsätzlich handlungsfähig, und ein Bundeskanzler darf das niemals infrage stellen. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir thematisieren diese
Aliquotierung der Pension auch deshalb jedes Mal wieder, weil Frauen
natürlich eine davon extrem stark betroffene Gruppe
sind. Wir haben noch immer eine Pensionslücke von rund 40 Prozent
zwischen Männern und Frauen – eine eklatante Lücke, viel
zu groß. (Abg. Loacker:
Was hat das mit der Aliquotierung zu tun?) Frauen sind auch aufgrund der
Anhebung des Pensionsantrittsalters sehr stark davon betroffen und
können
sich meistens nicht aussuchen, wann sie ihre Pension antreten. Deshalb kritisieren
wir auch, dass die AMS-Mittel im Bereich der arbeitsmarktpolitischen Programme
für Frauen gekürzt worden sind. Das weisen wir auf das Schärfste
zurück. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir wissen, dass heute nur jede dritte Angestellte und jede
zweite
Arbeiterin direkt von der Erwerbstätigkeit in die Pension übertritt.
Diesen Zustand wollen wir nicht. Wir wollen Frauen in ihrer
Selbstbestimmtheit unterstützen, damit sie ihren eigenen Pensionsanspruch
haben und nicht in die Altersarmut abgleiten. Wir wollen, dass Frauen ein
selbstbestimmtes
Leben in Würde führen können, weil sie definitiv die
Leistungsträgerinnen und vor allem die Systemerhalterinnen in diesem Land
sind. Das haben wir
die letzten Jahre immer gesehen, aber Frauen sind nach wie vor sehr unbedankt.
Deshalb werden wir diese Aliquotierung, die vor allem Frauen betrifft,
immer wieder thematisieren, solange es nicht endlich eine langfristig abgesicherte
Lösung in diesem Haus gibt. (Beifall bei der SPÖ.)
17.46
Präsidentin
Doris Bures: Nächster Redner: Herr
Abgeordneter Peter
Wurm. – Bitte.
Abgeordneter
Peter Wurm (FPÖ): Frau
Präsidentin! – Auf der Regierungsbank sitzt niemand. Ich
vermute einmal, Frau Minister Gewessler ist mit ihren
grünen Kollegen jetzt feiern gegangen, nachdem die vier Parteien ihr das
Vertrauen ausgesprochen haben, aber gut. (Abg. Maurer –
auf die ganz hinten
im Saal sitzende Bundesministerin Gewessler zeigend –: Sie ist eh
da!) – Wo? (Abg. Maurer: Hier
oben! – Abg. Litschauer – auf die Sitzreihen der
FPÖ zeigend –:
Zum Unterschied von deinen Kollegen!) – Ah, sie ist nicht feiern,
gut. Frau Minister Gewessler, dann (erheitert) nehme ich das
zurück. Sie haben aber heute
sicher einen Grund zum Feiern, nachdem Ihnen diese vier Parteien
das Vertrauen ausgesprochen haben.
Aber zurück zum Thema: Kollege Wöginger, auch ihr
seid natürlich im Wahlkampf, weshalb der Grund, warum ihr heute diese
Aliquotierung nicht
aussetzt und das Pensionskonto nicht anpasst, relativ simpel auszumachen ist.
Die ÖVP will das dann im Wahlkampf im September quasi als Wahlkampfthema für
die Pensionisten präsentieren. Das ist der Grund, warum Sie es nicht jetzt
machen – weil es bis dahin verpuffen würde –, somit
werden Sie es
in der Septembersitzung beschließen. Das wird also kommen, davon gehe ich
aus.
Man sollte aber vielleicht noch einmal darauf hinweisen,
warum das ein
Thema geworden ist: Die Ursache liegt in der galoppierenden Megainflation, die
wir hatten (Abg. Loacker: Wir sind ja nicht in der Türkei!),
denn in normalen
Jahren mit 1,5 Prozent, 2 Prozent Inflation war die Aliquotierung
für
die Menschen nicht wirklich relevant, Kollege Loacker. Jetzt, bei
Pensionserhöhungen um 9 Prozent oder 7 Prozent, macht es
sehr wohl einen Unterschied, ob ich im Januar oder im Dezember
in Pension gehe. Bei 1,5 Prozent hat das die wenigsten Leute interessiert.
Deswegen hat man es in vielen Jahren
auch nicht gehabt.
Dasselbe haben wir bei der
Anpassung, bei der Aufwertung des Pensionskontos, in das wir zwei Jahre oder
drei Jahre verzögert diese Inflation einarbeiten.
Auch das ist natürlich ein Thema in Zeiten einer sehr, sehr hohen
Inflation. Die Ursache der Inflation – das haben wir in
unzähligen Sitzungen und
Gesprächen schon klargemacht – ist das Versagen dieser
Bundesregierung in
den letzten fünf Jahren. Österreich hat europaweit
die höchste Inflation –
ich glaube, das sollte allgemein bekannt sein –, und die Menschen
draußen spüren es.
Was mich schon
erschüttert, ist, wenn sich Herr Bundeskanzler Nehammer – weil
er auch heute Thema war – vor zwei Tagen, glaube ich, bei
ProSieben oder Puls 4 – ich weiß es nicht mehr
genau – hinstellt und sagt, er wird dann in der neuen Regierung
sicherstellen, dass die Menschen,
die länger arbeiten wollen oder weiter in der Pension arbeiten wollen,
steuerlich begünstigt werden, weil man diese Menschen braucht.
Da frage ich mich schon: Habe
ich die letzten fünf Jahre irgendetwas verschlafen?, denn wir haben
unzählige Anträge dazu eingebracht, die allesamt von der ÖVP
negativ beschieden wurden. Also: Wann macht ihr das dann?
Das würde mich interessieren. Das ist wieder so ein Wahlkampfschmäh.
Wir können das auch heute sofort beschließen, überhaupt kein
Thema.
Aktion 60 plus heißt unser Modell, mit dem Menschen in der Pension
selbstverständlich steuerbegünstigt arbeiten könnten. Warum
das Nehammer
für die neue Regierung ankündigt, ist mir ein Rätsel, aber das
kann mir vielleicht jemand von der ÖVP heute irgendwann noch
erklären.
Auch ein Thema – und
ich sage das zum wiederholten Male –, zu dem ich nichts von Kollegen
Wöginger gehört habe, sind die Helden der Arbeit. Die Helden der Arbeit
sind jene, die 45 Jahre zusammenbringen, die 45 Jahre
arbeiten – und 45 Jahre sind genug, abschlagsfrei nach
45 Jahren in die Pension.
(Ruf bei der SPÖ: Genau!) Diese Menschen müssen wir erstens
suchen und zweitens unterstützen. Da habe ich von der SPÖ
über die letzten Jahre ein
bisschen Zuspruch bekommen, gebe ich zu (Abg. Herr: Ein bisschen?
Viel!) – oder doch Unterstützung, Frau Kollegin, ja.
Vielleicht schaffen wir es gemeinsam noch einmal.
Genau diese Menschen erhalten das Sozialsystem in Österreich und das Steuersystem über Jahrzehnte – damit ihr dann trotzdem noch 25 Milliarden
Euro Miese machen könnt jedes Jahr! Die erwirtschaften diese Menschen, und die bestraft ihr. Ihr von der ÖVP seid nicht bereit, die Leistungsträger der Gesellschaft nach 45 Jahren nicht zu bestrafen. Das werden euch viele, vermute ich einmal, bei der Wahl dann auch nicht verzeihen.
Auch noch ein ganz wichtiges
Thema bei den Pensionen – und auch dazu haben wir Anträge
eingebracht, und auch da hat uns, glaube ich, die Sozialdemokratie ein
bisschen unterstützt (Abg. Leichtfried: Was heißt da:
glaube ich?) oder wie auch immer –: Wir würden sehr, sehr
gerne seit vielen Jahren die Beitragsbeträge von Frauen in der
Kindererziehung, bei denen man vier Jahre lang rund 2 000 Euro fiktiv
aufs Pensionskonto eingezahlt bekommt,
erstens signifikant erhöhen und zweitens auch 14-mal im Jahr
ausschütten. Wir brauchen nämlich auch die Frauen, die Kinder auf die
Welt bringen – und
die sollen dann in der Pension eben nicht in der Armutsfalle landen.
Genau mit dieser Aktion – wenn das höher
bewertet und dementsprechend auch 14-mal angerechnet wird (Abg. Wöginger:
14!) – wäre es für viele
Frauen, die ein, zwei, drei Kinder haben, dann überhaupt kein Problem,
eine vernünftige Pension zu bekommen. (Präsidentin Bures
gibt das Glockenzeichen.) Auch da bitte ich einfach um breite
Zustimmung, aber wie gesagt, ich vermute einmal – (in Richtung
Präsidentin Bures) danke, Schlusssatz –,
wir werden eine FPÖ-Regierung brauchen, damit diese Dinge für die
Menschen dann Wirklichkeit werden. – Danke. (Beifall bei der
FPÖ.)
17.52
Präsidentin
Doris Bures: Nun gelangt Herr
Abgeordneter Markus Koza
zu Wort. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Zuseher:innen! Irgendwie erleben wir heute ein Déjà-vu. Die gleiche Debatte wie heute haben wir ziemlich exakt vor einem Jahr gehabt, nämlich damals den Dringlichen Antrag auf
Abschaffung der Aliquotierung – insgesamt, nicht aufs Aussetzen, sondern auf Abschaffung überhaupt.
Die SPÖ hat damals auch
angekündigt, dass sie die Verfassungskonformität der Aliquotierung
vom VfGH prüfen lassen will. Wir haben damals einen Tag nach diesem Dringlichen
Antrag das Aussetzen der Aliquotierung
für 2024 und 2025 beschlossen. Das heißt, das ist einmal so weit
erledigt.
So, nun ist es ein Jahr
später und wir haben im Prinzip die gleiche Diskussion, allerdings
unter ein bisschen einem anderen Vorzeichen. Erstens hat nämlich
der VfGH gesagt, die Aliquotierung ist nicht verfassungswidrig, und
zweitens – ja, das stimmt, wir haben noch kein Gesetz da, das die
Frage der Aliquotierung, der Schutzklauseln regelt, aber –: Wir
haben heute relativ klar die Ankündigung vom Sozialminister und vom
Klubobmann und Sozialsprecher
der ÖVP, August Wöginger, dass es etwas geben wird, dass wir
natürlich auch entsprechend handeln werden und etwas machen
werden, wie wir es auch in den letzten Jahren getan haben. Der Vorteil ist: Wir
haben zum
Glück so viel Flexibilität im Pensionssystem, in unserem
Pensionsgesetz, dass wir entsprechend pragmatisch handeln
können. – So weit einmal zu dem Thema.
Jetzt aber vielleicht ein paar
grundlegende Bemerkungen. Zuallererst:
Die Aliquotierung ist ja seit dem Jahr 2023 in Kraft, aber
interessanterweise gar nie in Kraft getreten – ganz einfach weil die
Inflationsraten so hoch waren.
Eine Aliquotierung bei einer Inflationsrate von 1 bis 2 Prozent
spürt in Wirklichkeit kein Mensch oder nur ganz gering (Abg. Wurm:
Hab’ ich ja gesagt! Hab’ ich ja gesagt!) – bei hohen
Inflationsraten natürlich schon, das ist
keine Frage. Darum haben wir es für richtig, für wichtig und für
sinnvoll gehalten, dass wir in diesem Fall natürlich diese Einkommensverluste
in der
Pension abfedern. Darum ist sie in Wirklichkeit seit 2023 nie in Kraft
getreten. – Das einmal ganz zu Beginn der Rede.
Ob die Aliquotierung die perfekte Lösung ist, eine
langfristige Lösung,
das sei auch einmal dahingestellt, darüber kann man schon diskutieren. Sie
ist
auch nicht in Stein gemeißelt. Sie ist halt auch ein Versuch,
zwischen
einerseits der Vollanpassung im ersten Jahr und andererseits der Nullanpassung
im ersten Jahr einen gewissen Mittelweg zu wählen – denn, meine
sehr
geehrten Damen und Herren, wie war es denn tatsächlich in der Vergangenheit? –
Zum Thema langfristiger Lösungen: Diese langfristigen Lösungen,
gerade bei der Erstanpassung, hat es ja überhaupt nie gegeben!
Reden wir doch dann nicht von irgendetwas! 2003 bis 2009
wurde die Erstanpassung von der FPÖ unter einem FPÖ-Sozialminister
abgeschafft; das heißt, damals hat es sie nicht gegeben. Dann wurde sie
2009 kurz eingeführt, dann 2010 bis 2019 wieder
abgeschafft – damals unter einem sozialdemokratischen Arbeits- und
Sozialminister, Rudolf Hundstorfer, ÖGB-Chef. Er war alles andere als ein
böser Neoliberaler, alles andere als
ein Pensionsräuber. Und jede Menge Abgeordnete hier – Christoph
Matznetter, Josef Muchitsch, Kai Jan Krainer – waren dabei, als das
damals abgeschafft wurde (Beifall bei den Grünen sowie der
Abgeordneten Wöginger und Loacker) und wir die
Nullanpassung gehabt haben. Dann ist sie 2019
wieder eingeführt worden und 2023 dann von dieser Regierung in Richtung
Aliquotierung gebracht worden, weil wir gehofft haben, dass vielleicht
einmal eine Kompromisslösung dazwischen hilft, damit wir eine längere
Lösung haben.
Entschuldigung, aber warum ist gerade die Erstanpassung so
oft eingeführt und wieder abgeschafft worden? –
Ganz einfach auch weil in der Regel, wenn Reformen notwendig waren und wenn man
der Meinung war,
man muss gewisse Sparmaßnahmen setzen – das haben alle
Parteien hier gemacht, ÖVP, FPÖ und SPÖ –, das
die einfachste Methode war
und gleichzeitig auch die, die die Leute am wenigsten unmittelbar betroffen
hat.
So ehrlich sollte man schon
sein, dass man weiß, wenn man heute eine Vollanpassung im ersten Jahr
einführt, dass sie wahrscheinlich keine besonders lange Lebensdauer haben
wird und dann irgendwann abgeschafft wird.
Das will ich eigentlich nicht haben. Ich will eine Kompromisslösung, ich
will eine
Mittellösung, und wenn es gescheitere Lösungen als die
Aliquotierung
gibt, nehme ich das gerne an. Eines weiß ich aber: Die Vollanpassung im
ersten Jahr hat keine lange Lebensdauer, weil sie bis jetzt noch nie eine lange
Lebensdauer gehabt hat. (Beifall bei den Grünen.)
Abschließend noch – der Sozialminister hat
es schon angekündigt –: Es wird ein Gesamtpaket für
Pensionist:innen geben; ich hoffe auch, es wird möglichst
bald verkündet werden können. Wir warten, bis die
Inflationszahlen –
die endgültigen – da sind. Wir haben in den letzten Jahren
sichergestellt, dass wir die Teuerung sowohl bei bestehenden Pensionen als auch
für künftige Pensionist:innen abgelten, und dabei wird es auch
bleiben. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Wöginger.)
17.57
Präsidentin
Doris Bures: Nächster Redner: Herr
Abgeordneter Gerald
Loacker. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Die Sozialdemokraten spielen sich ja hier in den letzten Wochen als die Hüter des Budgets auf – und da wird der Finanzminister dafür gebasht, dass er ein Riesendefizit hinterlässt. Die Kritik ist berechtigt, aber dann kommt jetzt Kollege Muchitsch heraus und verlangt, dass man noch mehr Geld hinausbläst, noch mehr Schulden macht.
Wir geben im heurigen Jahr für Zuschüsse in die
Pensionssysteme 29,5 Milliarden Euro aus – und davon (eine
Tafel auf das Redner:innenpult stellend, auf der die im Folgenden
erwähnten Ausgaben in Form eines Flächendiagramms dargestellt
sind) gehen nicht ganz 2 Milliarden Euro auf Besserstellungen im
Pensionsrecht, die über die Inflationsrate hinausgegangen sind, was
diese Regierung in den letzten Jahren beschlossen hat, was an Add-ons im Pensionsrecht
gemacht wurde.
Diese zusätzliche Pensionserhöhung im ersten Jahr (auf die Tafel am Redner:innenpult zeigend), im Rumpfpensionsjahr, die es früher nicht gegeben hat, das ist der Teil, der im Vollausbau auf 800 Millionen Euro im Jahr geht.
Warum so viel, das ist ja nur einmal? – Ja, der
Betreffende geht in Pension, bekommt diese Extraerhöhung, nimmt die
23 Jahre lang mit – und jedes
Jahr die Erhöhung von der Erhöhung – und hat einen
wunderbaren Zinseszinseffekt. Man hat damit eigentlich das Pensionssystem
insgesamt um eine Pensionserhöhung verteuert.
Das wurde dann aliquotiert, weil man der Meinung war,
jemand, der im Dezember in Pension
geht, soll nicht am 1. Jänner eine volle Erhöhung bekommen.
Was hatte die Aliquotierung zur Folge? – Jetzt, mit einer
Aliquotierungslösung, ist es günstiger, im Mai in Pension zu gehen
statt im Juni, weil man dann
am nächsten 1. Jänner die bessere Erhöhung
bekommt. – Also war der Schluss: Dann schaffen wir die Aliquotierung
ab, dann ist der Mai kein Vorteil
gegenüber dem Juni und kein Vorteil gegenüber dem Juli und dem
August. – Die Folgewirkung war, dass es jetzt gescheiter ist, am
1. Dezember in Pension
zu gehen als am darauffolgenden 1. Jänner.
Das war der Vorteil der
alten Lösung, als man für Rumpfjahre keine Erhöhung bekommen
hat. Vorteil des Systems Wolfgang Schüssel: Ich muss ein volles
Jahr in Pension gewesen sein; da hat sich der zusätzliche Monat jedenfalls
ausgezahlt, das war logisch, das war
gerecht, das war auch besser finanzierbar
als das, was Sie da an Geld verteilen. (Der Redner zeigt auf die
Tafel mit dem Flächendiagramm.) Da, wo der pinke Strich ist, ist
diese zusätzliche Erhöhung
im ersten Pensionsjahr zu sehen.
Damit ist es aber noch nicht genug, man redet ja auch noch
von einer Schutzklausel. Was heißt Schutzklausel? – Wenn
jemand 45 Erwerbsjahre hat, sein Pensionskonto 45 Jahre lang
aufgewertet worden ist und dann im
letzten Jahr die Inflation höher ist als der Aufwertungsfaktor, dann
braucht er eine Schutzklausel!? Entschuldigung, das können nur Leute
beschließen,
die nicht verstanden haben, wie das System funktioniert, weil es,
wenn ein Pensionskonto über 45 Jahre in der Regel stärker
aufgewertet wurde als die Inflationsrate, auf dieses Jahr einfach nicht
ankommt.
Man muss auch sehen: Es gibt nichts zu verteilen. Was steht
den
30 Milliarden Euro Zuschüssen für die Pensionen im Jahr an
Ausgaben für die Jungen gegenüber? – Dem steht nichts
gegenüber. Es ist ja auch eine
Frage von Generationengerechtigkeit. (Beifall bei den NEOS.) Wir
brauchen ein Pensionssystem, das auch in 20 und in 30 Jahren noch
funktioniert;
das heißt, dass wir nicht heute schon alles auf Kosten derer, die in 20,
30, 40 und 50 Jahren in Pension gehen, ausgeben können. Es ist in
hohem
Maße sozial, an die zu denken, die in Zukunft auch noch eine Pension
haben wollen – und nicht nur an die, die morgen in Pension gehen und
deren
Stimme ich vielleicht gerne am 29. September hätte. Ich halte es
wirklich für hochgradig unmoralisch, nur an den nächsten Wahltag zu
denken. Das ist es, was hier passiert.
Lieber Klubobmann Wöginger, du sagst, wir machen das
Gesetz auf –
das ist ja die Gefahr! Am 18. September, wenn das Gesetz offen ist, kann
eine verrückte Parlamentsmehrheit elf Tage vor der Wahl wieder die
Millionen
in Hundertschaften hinausblasen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ihr
seid da jedes Mal dabei, im Geld verblasen seid ihr die Allerärgsten, ihr
pfeift euch gar
nichts, die nächste Generation ist euch wirklich piepschnurzegal! (Beifall
bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.) Ja, ihr denkt immer nur an
den
eigenen Vorteil – Klientelpolitik!
Wirklich, es ist peinlich. (Zwischenruf des
Abg. Matznetter. – Heiterkeit des Abg. Wurm.)
Die Freiheitlichen sind mit dabei – die Sozis
und die Nationalen mit in einem Boot, wie man es kennt. (Abg. Herr:
Parlamentarismus!) Wir brauchen Politiker mit Verantwortung und Anstand, die nicht nur an den nächsten Wahltag,
sondern
an die nächste Generation denken. (Beifall bei den NEOS und bei
Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Matznetter.)
18.02
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Loacker, den Ausdruck eine „verrückte“ Mehrheit im Parlament weise ich auf das Allerschärfste als Respektlosigkeit gegenüber diesem Haus zurück. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
Zu diesem Punkt ist nun niemand mehr dazu zu Wort gemeldet.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag
der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss
für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den
Antrag 3146/A eine Frist bis 8. Juli 2024 zu
setzen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein
entsprechendes Zeichen. (Abg. Holzleitner: Was ist, Herr Kollege
Wöginger, wenn’s eh
morgen ...?! – Abg. Wöginger: Ich mach’ ja
nicht, was du vorschlägst!) – Das ist die Minderheit,
abgelehnt.
Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regierungsvorlage (2455 d.B.): Bundesgesetz über die Einführung einer Versorgerverpflichtung für Gas aus erneuerbaren Quellen (Erneuerbares-Gas-Gesetz – EGG) (2665 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit nehme ich die Verhandlungen zur Tagesordnung wieder auf, wir gelangen zum 20. Punkt.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Abgeordneter Alois Schroll. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Alois Schroll (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätztes Hohes Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich präsentiere Ihnen heute die Chronologie des Scheiterns dieser Bundesregierung:
Im Jänner 2023, vor über eineinhalb Jahren hat
die Regierung sich in
Mauerbach entschlossen, ein EGG ins Parlament zu bringen; danach hat es
über 14 Monate gedauert, bis dieses Gesetz hier im Parlament
angekommen
ist und uns vorgelegt wurde. Wenn ich mir das Gesetz,f das uns heute vorliegt,
so ansehe, dann frage ich mich wirklich: Was
ist in diesen 14 Monaten
passiert?
Um es vorweg einmal ganz
klarzustellen: Die SPÖ ist für erneuerbares Gas (Ruf bei der
ÖVP: Stimmt ja nicht!), es ist und wird notwendig sein, das Potenzial
von erneuerbarem Gas zu aktivieren, damit die Industrie klimaneutral
wird. (Zwischenruf des Abg. Schnabel. – Abg. Gerstl:
... leere Worte ...!) – Ihr braucht nicht so nervös zu
sein. Horcht ein bisschen zu, dann könnt ihr euch eh
melden! (Beifall bei der SPÖ.) Daher stehen wir seitens der
SPÖ für ein kosteneffizientes Erneuerbares-Gas-Gesetz, von dem
alle etwas haben sollen. Statt einem Quotenmodell wollten wir von Anfang an ein
Marktprämienmodell, wie es bereits bei anderen
Erneuerbarenanlagen – Fotovoltaik, Wind – auch schon
erprobt ist. Wofür wir nicht stehen, ist ein Gesetz, das den einen
Übergewinne beschert, während die anderen erneut eine
Teuerungsexplosion zu erwarten haben. (Beifall bei der SPÖ.)
ÖVP und Grüne wollen
anscheinend, dass die Gaskosten wieder explodieren. Ich möchte nur darauf
aufmerksam machen: Wir haben in Österreich nach
wie vor die höchsten Gaspreise in ganz Europa, das sei nur so
erwähnt. ÖVP und Grüne wollen, dass kostbare Lebensmittel wie
Mais und Getreide in den Biogasanlagen verheizt werden; das heizt die Teuerung
der Lebensmittel weiter an und ist für die Umwelt eine absolute
Katastrophe. ÖVP und Grüne
wollen, dass die Preise für die Fernwärme erneut ansteigen, was
erneut dazu führt, dass sich viele Leute das Heizen nicht mehr leisten
können, die
auch jetzt schon Probleme haben. (Zwischenruf bei der ÖVP.)
Ich kann Ihnen nicht sagen, warum die Grünen das wollen. Ich bin überzeugt davon, dass in den Reihen der Grünen sehr viele mit sozialem Haus-
verstand sitzen (Abg.
Lukas Hammer: Das Problem ist, dass du keine Gesetzesvorschläge
lesen kannst, anscheinend!), aber wahrscheinlich, Frau Ministerin,
wollen Sie mit dem Gesetz auch ihren Koalitionspartner bei Laune halten. (Zwischenruf
der Abg. Heinisch-Hosek.) Wir haben ja heute doch schon sehr,
sehr viel darüber gehört, welche Probleme es seit dem richtigen und
wichtigen Entschluss zum Renaturierungsgesetz gegeben hat. Ich kann Ihnen aber
genau sagen, warum Teile der ÖVP dieses Gesetz so sehr wollen: weil einige
wenige damit massive Übergewinne machen würden (Beifall bei der
SPÖ), während die Haushaltskunden und Sie mit den Klein- und
Mittelbetrieben wieder enorme Kostensteigerungen hätten.
Ich sage Ihnen allerdings
eines: Die SPÖ steht auf der Seite der Menschen
und ist für so ein Lobbyistengesetz nicht zu haben. (Beifall bei der
SPÖ. – Abg. Strasser: Boah, ein Wahnsinn!) Ich
weiß schon, was jetzt kommt: Die SPÖ sei gegen den Klimaschutz und
gegen den Ausbau der erneuerbaren Energien. Liebe Regierungsparteien, das geht
sich nicht mehr aus. Wir haben es auch in
den letzten viereinhalb Jahren bewiesen, dass wir sehr viele Gesetze
mit euch mitbeschlossen haben,
Liebe Regierungsparteien, ich frage euch: Wer hat seit
Ausbruch des Krieges in der Ukraine nichts unternommen, um weniger Russengas in
Österreich zu haben? Wer hat es zugelassen, dass im März 2024 in
Österreich
immer noch 93 Prozent des Gases aus Russland kommt? Wer hat die Infrastruktur
für die Ermöglichung von Alternativen nicht ausgebaut? Wer
hat die Gaspreisexplosion einfach durchrauschen lassen, ohne etwas zu unternehmen?
Wer blockiert das Elektrizitätswirtschaftsgesetz, das
Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz, das Klimaschutzgesetz, das
Geothermiegesetz und viele mehr? Wer hat als einziges Land der EU
keinen Energie- und Klimaplan eingereicht und riskiert Strafzahlungen in Millionenhöhe? –
Das waren Sie, Sie alle von der ÖVP und von den Grünen.
(Beifall bei der SPÖ.) Man arbeitet sich aber lieber an der
SPÖ ab.
Wenn Sie jetzt sagen, dass das
EGG der große Wurf ist, um sich von russischem Gas zu lösen, dann
sollten wir einmal lieber bei den Fakten bleiben: Die
Ukraine wird ab 2025 kein Gas mehr von Russland nach Österreich leiten.
Laut diesem Gesetz sollen 0,95 Prozent durch erneuerbares Gas in den
nächsten zwei Jahren ersetzt werden, nicht einmal ein
einziges Prozent! Gleichzeitig fordern die Landesräte von der ÖVP
Sie, Frau Bundesministerin, auf, sich
für den Fortbestand der Gasleitung durch die Ukraine einzusetzen. Es wirkt
fast so, als wüsstet ihr nicht mehr, dass ihr gemeinsam regiert.
Wir von der SPÖ tragen Verantwortung, denn
aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Ab mit dem EGG in die nächste
Legislaturperiode, und dann wird es mit einer gestärkten, starken SPÖ
ein gutes Gesetz geben! – Danke.
(Beifall bei der SPÖ.)
18.09
Präsidentin
Doris Bures: Nächster Redner: Herr
Abgeordneter Georg Strasser. – Bitte sehr. (Ruf bei der SPÖ:
... die Wahrheit gesagt jetzt! – Abg. Eßl: Das war
aber auch schon mal besser!)
Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser
(ÖVP): Frau Präsidentin!
Geschätzte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und
Kollegen! Meine
Damen und Herren! Ich darf zunächst im Namen meiner lieben Kollegen
Eva-Maria Himmelbauer eine Besuchergruppe aus dem Bezirk Hollabrunn
begrüßen. Herzlich willkommen an alle Gäste heute im Haus! (Beifall
bei ÖVP
und SPÖ.)
Kollege Schroll, wir reden heute über das
Erneuerbares-Gas-Gesetz,
über das EGG. Es werden jetzt schon überwiegend Reststoffe
eingesetzt – und laut unserem Abänderungsantrag und Vorschlag,
den du kennst, würden
bis 2035 die eingesetzten Mengen von Mais und Getreide in Stufen sozusagen gegen
null gehen. Es gibt bestehende Gesetzesmaterien, wo jetzt schon
drinnen steht, dass in Neuanlagen kein Mais und kein Getreide mehr eingesetzt
werden.
Ich kenne kein
marktorientiertes Gesetz, das so viele Sicherheitsschleifen
in sich trägt, zum einen für die Erzeuger, damit letztendlich
verhindert wird, dass es, wie wir es in den letzten zehn, 15 Jahren erlebt
haben, dann Demonstrationen gibt, weil Familienbetriebe oder auch
größere Anlagen sozusagen um die Existenz bangen und irgendwo
kurzfristig Beschlüsse notwendig sind.
Es ist auch für die
Händler Vorsorge getroffen, weil nur jene Mengen an grünem Gas, die
wirklich am Markt sind, relevant für die Quotenanrechnung sind.
Es ist auch für die Konsumentinnen und Konsumenten ein Paragraf
eingefügt worden, dass über die Händler preisdämpfende
Maßnahmen mit Steuergeld eingeführt werden können. Es
ist also ein marktorientiertes Gesetz mit jeder Menge
Sicherheitsschleifen.
Ich verstehe die SPÖ
nicht: Sie fordert Klimaschutz ein, sie fordert Unabhängigkeit von
russischem Gas ein und dann stimmt sie diesem Gesetz nicht zu. Das ist einfach
ein Widerspruch. Es ist, wie es ist, und ich muss meiner Enttäuschung
Ausdruck verleihen: Alois, du hättest im März beim ersten
Zusammentreffen schon die Verhandlungen abbrechen können, denn schon seit
März kommunizieren wir, dass in der kurzen Zeit einfach nur mehr das
Quotensystem und kein marktorientiertes System möglich ist. (Abg. Herr:
Und wer ist da schuld?) – Egal. Dann soll er offen mit uns reden
und uns nicht
am Schmäh halten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der
Grünen. – Abg. Schroll: Wer ist da schuld, wenn man
verhandelt? – Abg. Matznetter: Am
Schmäh haltet ihr die anderen!)
Zur FPÖ:
Hochinteressant – die FPÖ, die Bauernretter, diese Gene sind gerade
wiederentdeckt, aber gestern und heute versagen Sie. Heute gegen dieses
Grüngasgesetz zu stimmen bedeutet ganz eindeutig, gegen bäuerliche
Interessen zu stimmen, denn wir brauchen das Projekt für die Klimabilanz
der österreichischen Landwirtschaft und für die Ammoniakbilanz. (Abg.
Matznetter:
Ihr braucht das Geld aus den Taschen der Österreicher!) Jede Menge
Vorverträge mit großen Abnehmern sind schon gemacht, dass zum
Beispiel Maisstroh
über dieses grüne Gas besser verwertet werden kann, auch finanziell besser verwertet werden kann. (Abg. Schroll: Aber nicht auf Kosten der Haushalte!)
Und was war
gestern? – Max Linder und Peter Schmiedlechner haben sich
nicht einmal die Unterlagen durchgelesen. Wir haben gestern den Einheitswert
über das rollierende Verfahren abgesichert, und die FPÖ war dagegen.
Axel Kassegger, sozusagen der Wirtschaftssprecher der FPÖ, hat sich
eindeutig gegen die blauen Bauern durchgesetzt. So schaut es in der FPÖ aus:
Die
Bauern gehen unter, wenn Kassegger etwas anschafft. (Beifall bei der
ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Ragger:
Das kennst du aus der ÖVP! Bei uns
ist das demokratisch!)
Abschließend darf ich den
Abänderungsantrag der Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf,
Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage (2455 d.B.) betreffend ein
Bundesgesetz über die Einführung einer Versorgerverpflichtung
für Gas aus erneuerbaren Quellen (Erneuerbares-Gas-Gesetz –
EGG) in
der Fassung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und
Energie (2665 d.B.) – (TOP 20) einbringen.
Sinngemäß wird in
diesem Abänderungsantrag die Quotenambition von 7,5 Terawattstunden
auf 6,5 Terawattstunden festgelegt. Wir schauen, dass bis 2035 letztendlich
Mais und Getreide der Vergangenheit angehören. Wir
haben einen Transparenzparagrafen mit einer Berichtspflicht eingefügt, und
diese Berichtspflicht gilt auch für das österreichische
Parlament.
*****
Ich hoffe, das war korrekt.
Ich bedanke mich herzlich und ersuche um Zustimmung zu
diesem Gesetz. Es wäre ein wichtiger Meilenstein für den Klimaschutz,
die Wertschöpfung
und die Energieunabhängigkeit von Österreich. – Bitte. (Beifall
bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Schroll:
Mit 1 Prozent! – Abg.
Strasser – auf dem Weg zu seinem Sitzplatz –: Dann jammere nicht wegen der Kosten!)
18.13
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf,
Kolleginnen und Kollegen
zur Regierungsvorlage (2455 d.B.)
betreffend ein Bundesgesetz über die
Einführung einer Versorgerverpflichtung für Gas aus erneuerbaren
Quellen (Erneuerbares-Gas-Gesetz – EGG) in der Fassung des Berichts
des Ausschusses für
Wirtschaft, Industrie und Energie (2665 d.B.) – (TOP 20)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die oben erwähnte Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschussberichts (2665 d.B.) wird wie folgt geändert:
1. In § 2 wird der
Ausdruck „7,5 TWh“ durch den Ausdruck „6,5 TWh“
ersetzt.
2. § 5 samt Überschrift lautet:
„Pflicht der Versorger zur Erreichung einer Grün-Gas-Quote
§ 5. (1) Ab dem 1. Jänner 2024 haben Versorger, die Endverbraucher in Österreich entgeltlich beliefern, zumindest folgende Anteile der von ihnen im Vorjahr an Endverbraucher im Bundesgebiet verkauften fossilen Gasmengen durch national produzierte erneuerbare Gase zu substituieren:
|
Jahr |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 |
|
0,35% |
0,95% |
1,70% |
3,05% |
4,84% |
7,10% |
8,34% |
jedoch insgesamt mindestens 6,5 TWh
(2) Auf die jährlich einzuhaltende Grün-Gas-Quote gemäß Abs. 1 können rezyklierte Gase in einem Ausmaß von maximal jeweils 5% der jährlichen Substitutionsverpflichtung eines Versorgers angerechnet werden.
(3) Für die Zwecke des Abs. 1 und 7 kann Biogas
1. bis zum 31.
Dezember 2029 angerechnet werden, sofern die eingesetzten Brennstoffe bei
Bestandsanlagen höchstens zu 25% aus den Kulturarten Getreide
und Mais bestehen;
2. bis zum 31.
Dezember 2034 angerechnet werden, sofern die eingesetzten Brennstoffe bei
Bestandsanlagen höchstens zu15% aus den Kulturarten Getreide
und Mais bestehen;
3. ab dem 1. Jänner 2035 angerechnet werden, sofern die eingesetzten Brennstoffe bei Bestandsanlagen zu 0% aus den Kulturarten Getreide und Mais bestehen;
4. aus Neuanlagen, welche nach dem 31. Dezember 2024 in Betrieb gehen, angerechnet werden, sofern die eingesetzten Brennstoffe zu 0% aus den Kulturarten Getreide und Mais bestehen.
(4) Wird die
Substitutionsverpflichtung eines Jahres nicht erfüllt, ist die Fehlmenge
bis zum 31. Dezember des nächsten Jahres durch entsprechende
zusätzliche Gasmengen zu substituieren. Die in einem Jahr
entstehende Fehlmenge darf einen Anteil von maximal 30% der
Substitutionsverpflichtung desselben Jahres gemäß
Abs. 1 nicht überschreiten. Kann die Fehlmenge eines Jahres im Folgejahr durch zusätzliche Gasmengen substituiert werden, ist für diese Fehlmenge kein Ausgleichsbetrag gemäß § 10 Abs. 1 zu entrichten.
(5) Bis zum 31. Dezember 2030 haben Versorger insgesamt zumindest 6,5 TWh der von ihnen in diesem Jahr an Endverbraucher verkauften Gasmengen durch erneuerbare Gase oder rezyklierte Gase zu substituieren, wobei der Anteil von rezyklierten Gasen ein Ausmaß von 0,325 TWh nicht übersteigen darf.
(6) Die Regulierungsbehörde hat den Einsatz von
rezyklierten Gasen gemäß Abs. 2 zwei Jahre nach Inkrafttreten dieses
Bundesgesetzes zu evaluieren und der Bundesministerin
für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und
Technologie, dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen
und Wasserwirtschaft sowie dem Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
bis spätestens Juni 2026 einen Bericht über das Ergebnis der
Evaluierung vorzulegen. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse
dieses Berichts kann die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt,
Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen
mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und
Wasserwirtschaft und dem Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
mit Verordnung das maximale Ausmaß der auf die jährlich
einzuhaltende Grün-Gas-Quote anzurechnenden rezyklierten Gase
erhöhen.
(7) Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt,
Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat im
Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,
Regionen und Wasserwirtschaft und dem Bundesminister
für Arbeit und Wirtschaft mit Verordnung die Höhe der jährlich
einzuhaltenden Grün-Gas-Quote für den Zeitraum vom 1. Jänner
2031 bis zum 31. Dezember 2040 festzulegen. Die Höhe der Quote ist dabei
so festzulegen, dass ab dem
1. Jänner 2035 jährlich zumindest 15 TWh der an Endverbraucher
verkauften Gasmengen durch erneuerbare Gase gedeckt werden.
(8) Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie kann im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft,
Regionen und Wasserwirtschaft und dem Bundesminister
für Arbeit und Wirtschaft mit Verordnung die Höhe der jährlich
einzuhaltenden Grün-Gas-Quote (Abs. 1) erhöhen. Dabei sind insbesondere
die Entwicklung des Anteils an erneuerbarem Gas am
Bruttoinlandsverbrauch, die technische Machbarkeit und der technische
Fortschritt zu berücksichtigen.
(9) Wenn erkennbar ist, dass die
Substitutionsverpflichtung gemäß Abs. 1 nicht erreicht wird, insbesondere
auf Grundlage des Marktberichts der Servicestelle gemäß § 65
Abs. 1 Z 4 EAG und darauf gestützter Prognosen, hat die Bundesministerin
für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und
Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft,
Regionen und Wasserwirtschaft und dem Bundesminister für Arbeit und
Wirtschaft die Höhe der jährlich einzuhaltenden Grün-Gas-Quote
mit Verordnung so anzupassen, dass die Erreichung des Substitutionsziels
gewährleistet wird. Dabei sind insbesondere die Entwicklung des Anteils an
erneuerbarem Gas am Bruttoinlandsverbrauch, die technische Machbarkeit und
der technische Fortschritt zu berücksichtigen. Die EGG-Abwicklungsstelle,
die Regulierungsbehörde und das Bundesministerium für
Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie haben
der Servicestelle für erneuerbare Gase alle für die Erarbeitung des Marktberichts
gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 EAG erforderlichen Daten zur Verfügung
zu stellen.
(10) Der Bilanzgruppenkoordinator hat der
Regulierungsbehörde bis zum letzten Tag im März jeden
Jahres die von Versorgern an Endverbraucher in Österreich im Vorjahr
verkauften Gasmengen und die auf deren Basis zu substituierenden Gasmengen
zu melden. Die Versorger haben dem Bilanzgruppenkoordinator auf Anfrage
innerhalb von zwei Wochen alle Unterlagen vorzulegen, die erforderlich sind,
um die Richtigkeit der Angaben überprüfen zu können.
(11) Abweichend von § 87 Abs. 3 Z 1 EAG ist für die Zwecke dieses Bundesgesetzes erneuerbares Gas, welches in bis zum 31. Dezember 2023 in Betrieb befindlichen Anlagen erzeugt wurde, im maximalen Ausmaß von 0,14 TWh auf die Grün-Gas-Quote anzurechnen.
(12) Bis zum Jahr 2030 reduziert sich die jährliche
Substitutionsverpflichtung
gemäß Abs. 1 für Versorger um jenen Anteil, welcher der
jährlichen Abnahmemenge entspricht, über die er mit einem
Biogasanlagenbetreiber einen Energieliefervertrag abgeschlossen hat,
sofern
1. für
den Anschluss der Biogasanlage an das öffentliche Gasnetz bereits ein Netzzugangsvertrag
abgeschlossen wurde und alle für die Einspeisung von Gas
in das öffentliche Gasnetz erforderlichen Genehmigungen und Bewilligungen
der jeweils zuständigen Behörde erteilt wurden oder als erteilt
gelten,
2. die
Biogasanlage aus technischen Gründen, die nicht im Einflussbereich
des Anlagenbetreibers liegen, nicht in Betrieb genommen oder nicht ans Gasnetz
angeschlossen werden konnte und
3. die
Biogasanlage bis zum Ablauf des Jahres 2030 in Betrieb genommen
und an das öffentliche Gasnetz angeschlossen wurde.
Versorger haben der Regulierungsbehörde bis zum letzten Tag im März jeden Jahres durch Vorlage entsprechender Unterlagen glaubhaft zu machen, dass die Voraussetzungen nach diesem Absatz vorliegen.“
3. § 6 samt Überschrift lautet:
„Nachweis der Erreichung der Grün-Gas-Quote
§ 6. (1) Für den
Zeitraum bis zum 31. Dezember 2030 haben Versorger der Regulierungsbehörde
bis zum letzten Tag im März jeden Jahres die von ihnen
im vergangenen Jahr zu substituierenden Gasmengen ausschließlich mittels
Herkunftsnachweisen mit Grüngassiegel oder Grünzertifikaten mit
Grüngassiegel gemäß §§ 85 bis 87 EAG
zu belegen. Bei der Ausstellung eines Grüngassiegels gemäß
§ 85 Abs. 3 EAG für erneuerbaren Wasserstoff sind die Anforderungen und Kriterien
der Verordnung gemäß § 6 Abs. 4 EAG einzuhalten. Auch Herkunftsnachweise,
die infolge der Umwandlung von Gas in Strom oder Wärme
ihre Gültigkeit verloren haben, dürfen als Nachweis verwendet werden.
Abweichend
von § 85 EAG hat die Regulierungsbehörde unter
sinngemäßer Anwendung
der §§ 81 bis 83 EAG Herkunftsnachweise oder Grünzertifikate
für rezyklierte Gase zum Zweck des Nachweises der Erreichung der
Grün-Gas-Quote im Ausmaß
gemäß § 5 Abs. 2 auszustellen.
(2) Herkunftsnachweise, die
als Beleg für die Einhaltung der Substitutionsverpflichtung verwendet
werden, müssen als Beleg für den Anteil erneuerbarer Gase
bei der Ausweisung der Herkunft gemäß § 130 Abs. 3 GWG 2011
verwendet werden. Für den Beleg der zu substituierenden Gasmengen sind
jeweils Herkunftsnachweise oder Grünzertifikate zu verwenden,
die im vorhergehenden Kalenderjahr in der Herkunftsnachweisdatenbank der
Regulierungsbehörde generiert wurden.
(3) Zusammen mit dem Beleg gemäß Abs. 1 haben Versorger der Regulierungsbehörde die Einhaltung der Höchstgrenzen gemäß § 5 Abs. 3 zu bestätigen.
(4) Für den Zeitraum
vom 1. Jänner 2031 bis zum 31. Dezember 2040 haben Versorger der
Regulierungsbehörde jährlich bis zum letzten Tag im März jeden
Jahres zumindest die von ihnen im Vorjahr zu substituierenden Gasmengen des Jahres
2030 mittels Herkunftsnachweisen mit Grüngassiegel oder Grünzertifikaten mit Grüngassiegel
gemäß §§ 85 bis 87 EAG zu belegen. Für darüber
hinausgehende zu substituierende Gasmengen sind in die Verordnung nach
§ 5 Abs. 6
Vorgaben zur Art des Nachweises der Einhaltung der Grün-Gas-Quote
aufzunehmen.
(5) Der
Bilanzgruppenkoordinator hat der Servicestelle für erneuerbare Gase
und der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,
Innovation und Technologie auf Anfrage die nach § 5 Abs. 8 eingereichten
Unterlagen
zur Verfügung zu stellen.
(6) Die
Regulierungsbehörde bestätigt bis zum letzten Tag im Juni jeden
Jahres die Erfüllung der Grün-Gas-Quote des vergangenen Jahres durch
den Versorger.
Bei Nichterfüllung der Grün Gas Quote ist ein Bescheid
gemäß § 10
Abs. 1 zu erlassen.“
4. § 10 Abs. 2 lautet:
„(2) Die Höhe des Ausgleichsbetrages
beträgt bis zum 31. Dezember 2025 12,5 Cent pro kWh. Ab dem Kalenderjahr
2026 hat die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie,
Mobilität, Innovation und Technologie den Ausgleichsbetrag auf Basis eines
oder mehrerer Gutachten mit Verordnung im Einvernehmen
mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und
Wasserwirtschaft und dem Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
festzulegen. Bis
zum Inkrafttreten der Verordnung gilt der
erste Satz dieses Absatzes.“
5. § 13 samt Überschrift lautet:
„Transparenz und Evaluierung
§ 13. (1) Die Regulierungsbehörde hat die mit
diesem Bundesgesetz geschaffene Substitutionsverpflichtung unter Heranziehung
externer Fachexperten drei
Jahre nach dessen Inkrafttreten zu evaluieren und dem Nationalrat,
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,
Innovation und Technologie, dem Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Regionen
und Wasserwirtschaft sowie dem Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
spätestens im Dezember 2026 einen Bericht über das Ergebnis der
Evaluierung vorzulegen. Nach der erstmaligen Evaluierung hat eine
Evaluierung und Berichterstattung über die Ergebnisse alle fünf
Jahre zu erfolgen. Die Berichte über die
Ergebnisse der Evaluierung sind von der Regulierungsbehörde in geeigneter
Weise zu veröffentlichen. Die Servicestelle für erneuerbare Gase, die
Bilanzgruppenverantwortlichen und die Netzbetreiber haben der
Regulierungsbehörde sowie den beigezogenen Fachexperten auf Anfrage
innerhalb von vier Wochen die zu diesem Zweck notwendigen Daten zu
übermitteln.
(2) Die Regulierungsbehörde hat bis zum 31. Juli
jeden Jahres einen Bericht über die Erfüllung der Grün-Gas-Quote
gemäß § 6 Abs. 6 zu veröffentlichen. Der Bericht
muss Angaben zur insgesamt abgesetzten Gasmenge, zum Absatz von erneuerbarem
Gas und detaillierte Informationen zum Anteil und zur Anzahl der Versorger
samt Absatzmenge, die die Substitutionsverpflichtung gemäß § 5
Abs. 1 erfüllen oder nicht erfüllen, enthalten. Dem Nationalrat, der
Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie,
Mobilität, Innovation und Technologie sowie der Servicestelle
für erneuerbare Gase ist der Bericht einschließlich der Angabe jener
Versorger, welche die Substitutionsverpflichtung gemäß § 5 Abs.
1 nicht erfüllen, samt der Zielverfehlung und der insgesamt abgesetzten
Gasmenge zu
übermitteln.“
6. § 14 Abs. 1 Z 1 lautet:
„1. seinen
Verpflichtungen als Bilanzgruppenkoordinator oder Versorger
gemäß § 5 Abs. 10 nicht nachkommt;“
7. § 15 Z 1 lautet:
„1. Hinsichtlich § 5 Abs. 5 bis 9 sowie § 10 Abs. 2 die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft und dem Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft;“
Begründung
Zu Z 2 (§ 5):
Abs. 3 sieht Höchstgrenzen für den Einsatz von
Getreide und Mais als Brennstoff zur Erzeugung von Biogas vor. Biogas aus
bestehende Biogasanlagen kann bis
zum 31. Dezember 2029 auf die Grün-Gas-Quote gemäß Abs. 1
angerechnet werden, sofern die eingesetzten Brennstoffe höchstens zu
25% aus den Kulturarten Getreide und Mais bestehen. Für den
Zeitraum zwischen 1. Jänner 2030 und 31. Dezember 2034 dürfen die
eingesetzten Brennstoffe in bestehenden Biogasanlagen höchstens zu 15% aus
den Kulturarten Getreide und Mais bestehen. Ab dem 1. Jänner 2035 darf
Biogas aus bestehenden Biogasanlagen nur dann
auf die Grün-Gas-Quote gemäß Abs. 1 angerechnet werden, wenn
die eingesetzten Brennstoffe zu 0% aus den Kulturarten Getreide und Mais
bestehen.
Gemäß Abs. 3 Z 4
kann Biogas aus einer neu errichteten Anlage zur Erzeugung von erneuerbarem
Gas, die nach dem 31. Dezember 2024 in Betrieb geht, auf die
Grün-Gas-Quote gemäß Abs. 1 angerechnet werden, wenn die
eingesetzten Brennstoffe zu 0% aus den Kulturarten Getreide und Mais
besteht.
Die Abgrenzung zwischen Bestandsanlagen und neu errichteten Anlagen orientiert sich an der im EAG getroffenen Unterscheidung (vgl. etwa § 61 EAG zur „Neuerrichtung“).
Die Quote gemäß
Abs. 9 ist mit Verordnung im gleichen Jahr, in dem der Marktbericht von
der Servicestelle für erneuerbare Gase der Bundesministerin für Klimaschutz,
Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie vorgelegt wird,
herabzusetzen, wenn erkennbar ist, dass sie von Versorgern nicht erreicht
werden kann. Der Marktbericht ist jährlich bis zum 31. März
vorzulegen, die Verordnung ist gegebenenfalls bis zum darauffolgenden 30.
Juni zu erlassen.
Mit dem letzten Satz in Abs. 9 wird sichergestellt, dass der Servicestelle für erneuerbare Gase alle erforderlichen Daten zur Verfügung gestellt werden, um vorhandene und prognostizierte Kapazitäten an erneuerbaren Gasen gemäß § 4 Abs. 1 Z 3 zuverlässig abschätzen zu können.
Zu Z 4 (§ 10 Abs. 2):
Der Ausgleichsbetrag wird zunächst auf 12,5 Cent/kWh abgesenkt und soll ab dem Jahr 2026 mit Verordnung neu festgelegt werden. Für die Weiterverrechnung von Kosten zur Erreichung der Grün-Gas-Quote gilt das Preisänderungsrecht gemäß § 12; hierbei ist jedoch eine doppelte Weiterverrechnung von Kosten unzulässig.
Zu Z 5 (§ 13):
Der Bericht, den die Regulierungsbehörde auf
Grundlage der Evaluierung der Substitutionsverpflichtung erstellt, ist neben
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,
Innovation und Technologie, dem Bundesminister
für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft sowie dem
Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft auch dem Nationalrat
vorzulegen.
Dies gilt ebenso für den jährlichen Bericht über die Erfüllung der Grün-Gas-Quote gemäß Abs. 2.
*****
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, es wurde der Abänderungsantrag insofern korrekt eingebracht, als Sie ihn ja nur in den Grundzügen erläutern mussten. Er ist ohnedies verteilt worden und damit steht er auch mit in Verhandlung.
Herr Abgeordneter Kassegger, Sie brauchen nur mehr das Mikrofon zu nehmen. – Bitte.
Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger
(FPÖ): Kollege Strasser spricht
permanent von einem marktorientierten Modell. Was Sie hier vorgelegt haben, hat
mit einem marktorientierten Modell genau gar nichts zu tun, sondern
ist ein sehr fantasieloses Modell mit zu hohen Förderungen. (Abg. Lukas
Hammer: Es stehen keine Förderungen drinnen!)
Sie sind nicht etwa auf Vorschläge eingegangen, dass man eben ein marktbasiertes Premiummodell nimmt, so wie es im Ökostromregime erfolgreich zelebriert wird. Nein, Sie sagen, wir fördern das beziehungsweise wir bestrafen diejenigen, die nicht in der Lage sind, jetzt Grüngas oder erneuerbares Gas zu besorgen.
Es stimmen einfach die Zahlen nicht. In diesem Gesetz ist zu
viel Ideologie,
zu wenig Ökonomie und zu wenig Hausverstand drinnen. Dem Grunde nach ist
es gut, aber die Ausführung und die Zahlen stimmen nicht. Erneuerbares
Gas ist gut, insbesondere auch um zu diversifizieren, um Abhängigkeiten
auch von russischem Gas zu senken, was Ihnen im Übrigen bis dato
überhaupt
nicht gelungen ist. (Abg. Reimon: Das wollt ihr aber nicht, oder?) Es
gibt aber sehr wohl Möglichkeiten, bei denen Sie permanent schlafen.
Ich sage zum Beispiel nur WAG-Loop, der natürlich die
Möglichkeit öffnet, alternatives LNG aus Rotterdam oder von sonst wo
zu bekommen. In Kroatien werden LNG-Terminals ausgebaut, da gibt es die
Möglichkeit, sich daran
zu beteiligen. Da wird geschlafen.
Es gibt etwa in Niederösterreich große
Gasvorkommen, das ist aber alles böse, das darf man nicht fördern. Es
gibt riesige Geothermievorkommen im
Wiener Becken, wo die Regierung permanent blockiert, diese zu nutzen. Da
könnte man halb Wien damit – und nicht mit russischem
Gas – heizen.
Da reden wir von ganz anderen Quantitäten als diese
Mickymausquantitäten, die in diesem Gesetz um sehr, sehr viel Geld
möglicherweise erzielt werden
könnten. Da reden wir von maximal
10 Prozent, jetzt haben Sie es auf 8 Prozent, auf
ungefähr 6 Terawattstunden bei einem Gesamtbedarf von 80
bis 90 Terawattstunden runtergesetzt.
Ich bin auch nicht von dieser Technologie überzeugt,
nämlich Biomethan
über Abfall, auch über Lebensmittel zu machen. Natürlich sind
auch ganz langfristige Übergangsregelungen drinnen, wo sie Getreide
und Mais dann zu Methan machen, Pellets und Hackschnitzel zu Methan zu machen.
Es gibt andere Technologien, die meines Erachtens erfolgsversprechender
sind, nämlich Wasserstofftechnologie, womit wir das Problem lösen,
hochvolatilen Überschussstrom, den wir mittlerweile aufgrund des Ausbaus
der Erneuerbaren aus PV, Wind und Wasser im Sommer haben, tatsächlich
über Elektrolyse umzuwandeln und zu speichern und in den Winter zu
bekommen.
Jetzt haben wir diese Absurditäten, dass wir Anlagen
vom Netz nehmen müssen, die um teures Geld, um viel gefördertes Geld
errichtet wurden – das
soll so sein –, und die laufen dann leer durch, weil die Netze das
nicht schaffen.
Bleiben wir bei den Netzen: Wasserstoffnetze –
vollkommener Stillstand,
was den Ausbau, und zwar einen langfristigen Ausbau betrifft. Da müssen
wir doch jetzt schon beginnen – solche Netze baut man nicht in einem
halben
Jahr, sondern in fünf, sechs, sieben Jahren –, die
Wasserstoffnetze entsprechend
auszubauen und Signale zu setzen, nämlich
sowohl an die Produzenten als
auch an die Verbraucher, an die Voest, an die Industrie et cetera. Man kann
doch von einem Verbraucher wie der Voest nicht verlangen, einen langfristigen
strategischen Prozess anzustoßen, Transformation auf Erneuerbare, auf
grünen Wasserstoff, und gleichzeitig aber nicht sicherstellen, dass die
Leitungen
da sind, die die Voest beliefern.
Man kann auf der anderen Seite von Produzenten auch nicht verlangen – ich sage, da gibt es meines Erachtens ganz gute Ideen, etwa vom Verbund –, grünen Wasserstoff herzustellen, wenn die Leitungen nicht da sind.
Ich habe Gespräche geführt: Der Ausbau, das Fitmachen
dieser Leitungen würde etwa 3 Milliarden Euro kosten. Da sage ich,
das macht Sinn, da öffentliches
Geld einzusetzen. Das sind ungefähr die 3 Milliarden Euro, die bis
zum Jahr 2030 für dieses erneuerbare Grüngas aufzuwenden wären.
Da bin ich schon der Meinung, dass dieses Geld – wir reden hier von
Steuergeld, vom Geld der Steuerzahler –
wesentlich besser eingesetzt werden könnte. (Beifall bei der FPÖ.)
18.18
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordnete Lukas Hammer. – Bitte.
Abgeordneter
Lukas Hammer (Grüne): Frau
Präsidentin! Sehr geehrte
Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir besprechen heute mit dem
Grüngasgesetz eines der wichtigsten Klimaschutzgesetze in dieser Legislaturperiode.
(Abg. Schroll: Na, da waren alle wichtig!) Wir wissen alle, es
gibt Bereiche in der Industrie, wo wir auf den Energieträger Gas
nicht verzichten
können. Klimaneutralität heißt, dass wir aus dem fossilen Gas,
das wir derzeit vor allem aus Russland beziehen, raus müssen und dass wir
das mit Biogas
ersetzen müssen.
Dafür – und da
sind wir uns wahrscheinlich auch noch alle einig – braucht es
langfristige, stabile Rahmenbedingungen, damit in Österreich in Biogas
investiert werden kann. Genau das machen wir mit dem Grüngasgesetz, das heute vorliegt, sehr verehrte Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Strasser.)
Es geht um Klimaschutz, es geht um Energieunabhängigkeit, es geht um Energiesicherheit, es geht um Krisensicherheit.
Ich bin sehr enttäuscht
von der FPÖ, dass wir uns nicht auf heimische Energieproduktion, auf
heimische Arbeitsplätze, auf heimische Investitionen
einigen können, sondern dass Sie stattdessen lieber aus dem Ausland
weiterhin für Milliardenbeträge Gas importieren wollen. (Abg. Kassegger:
Ich
habe versucht, es zu erklären!) Aber gut, ich bin es mittlerweile
gewöhnt.
Zur SPÖ: Lieber Alois
Schroll, wenn ich dir so zuhöre, habe ich das Gefühl, du hast deine
Rede schon vor vielen Wochen geschrieben, und ich habe
auch das Gefühl, das war ungefähr der Zeitpunkt, an dem du dich
entschieden hast, dass du diesem Gesetz gar nicht zustimmen wirst und dass du
Verhandlungen nur zum Schein führst. (Abg. Schroll: Akzeptiere
Verhandlungen!) – Wenn es Verhandlungen gewesen wären, die
ehrlich und offen geführt
werden! Du stellst dich hier raus – deswegen sage ich, dass du das
schon vor längerer Zeit geschrieben hast – und redest davon,
dass wir weiterhin Lebensmittel in der Biogasanlage verheizen
würden. – Das ist einfach falsch! (Ruf bei der SPÖ: Aha! –
Abg. Schroll: Der Herr Kollege hat es anders erklärt –
bis 2035! Er hat es gerade anders geklärt! Ihr müsst euch absprechen!
Ihr solltet
euch absprechen miteinander, Regierungsparteien!)
Wenn du den Abänderungsantrag liest, dann siehst du,
dass da drinsteht: alle neuen Anlagen –
0 Prozent Lebensmittel, ausschließlich Reststoffe,
ausschließlich Abfallstoffe. Du hast einem EAG zugestimmt. Wir
würden mit dem Grüngasgesetz aus der Verwendung von Lebensmitteln in
Biogas aussteigen. Heute verwenden wir Lebensmittel im Biogas –
da hast du zugestimmt –, wir würden aussteigen. Das
würdest du verhindern.
Ganz ehrlich: Hier am
Rednerpult Sonntagsreden, in Aussendungen
stellen sich die Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ vielleicht hin und
reden vom Klimaschutz, von Zielen, von Plänen (Abg. Schroll: 93 Prozent!),
und
jedes Mal, wenn es konkret wird, jedes Mal, wenn es um Entscheidungen geht (Abg.
Herr: Das stimmt doch nicht! – Abg. Schroll: Das
stimmt ja nicht!),
jedes Mal, wenn es um reale Politik geht (Abg. Herr: Wir haben
einiges gemeinsam beschlossen!), dann schaut es ganz anders aus. (Beifall
bei Grünen und ÖVP. –
Abg. Schroll: Stimmt doch nicht!)
Ihr habt gegen das
Energieeffizienzgesetz gestimmt. Ihr habt den gesetzlichen Ausstieg aus
Öl- und Gasheizungen verhindert. (Abg. Herr: Geh bitte, das
war aber schon der Koalitionspartner! – Abg. Schroll: Das war
der Koalitionspartner! Vielleicht verwechselt ihr was!) – Nein.
Dazwischen habt ihr Anträge gestellt
(Abg. Schroll: Es ist der Koalitionspartner, der eure Ministerin
angeklagt hat!), um den CO2-Preis abzuschaffen, ihr habt
Anträge gestellt, damit die Lobauautobahn gebaut wird (Abg. Schroll:
Das ist irre!), und wenn ihr heute (Abg. Matznetter: ... drauf
auf dem Abänderungsantrag!) gegen dieses Klimaschutzgesetz stimmt,
verliert ihr den letzten Rest an Glaubwürdigkeit im Klimaschutz,
liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ. (Beifall bei Grünen
und ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Hörl.)
18.21
Präsidentin
Doris Bures: Nun ist Herr Abgeordneter
Christoph Matznetter
zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter
(SPÖ): Frau Präsidentin! Frau
Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sie haben einen
ziemlich aufgeregten Lukas Hammer erlebt. Das ist natürlich kein
Zufall: Wenn
Sie schauen, wer der Einbringer dieses Abänderungsantrages ist, erkennen
Sie, dass derselbe Abgeordnete, der sich hierherstellt und sagt: Keine Lebensmittel sollen
in das Biogas kommen!, einen Abänderungsantrag gestellt hat, der
gleich
mit 25 Prozent Mais und Getreide beginnt. Also für so einen Umgang mit den
Zuseherinnen und Zusehern, die Wählerinnen und Wähler sind,
würde ich mich entschuldigen, Lukas Hammer. (Beifall bei der SPÖ. –
Abg. Strasser: Ich würde mir die Unterlagen einmal durchlesen! Lies
dir einmal die Unterlagen durch!)
In die Altanlagen wollen Sie
das Geld reinschieben, nur weil Herr Strasser
mehr Geld für seine Bauern haben will. (Abg. Strasser: Ja genau,
jetzt
ist es draußen!) – Halt, halt, halt, wir sind schon dabei:
Wer zahlt die Zeche? (Abg. Strasser: Jetzt ist es draußen,
SPÖ! Jetzt hat er es gesagt!) Wer zahlt die
Zeche? Ihr seid umgekippt vor den Bauernbund-Lobbyisten (Abg. Strasser:
Ja, genau!), die ein Fließband haben wollen – aus der
Tasche jener
(Abg. Strasser: Ja genau – danke, SPÖ!), die
die höchsten Gaspreise haben (Abg. Strasser: Super!), die
von euch keinen Gaspreisdeckel bekommen haben
(Abg. Strasser: Sehr gut!) und daher am meisten gezahlt haben. Die
sollen noch mehr zahlen, damit noch mehr Geld in Anlagen fließt (Abg. Strasser:
Ja
genau, genau, geht schon, gib Gas!), die dieselben Konsumenten mit ihrem
Ökostrom (Abg. Strasser: Matznetter, komm!) bereits in
der Förderperiode ausbezahlt haben. Da macht ihr mit und
erwartet, dass die anderen die Räuberleiter machen? –
Entschuldigung, Lukas Hammer: nein! (Beifall bei der SPÖ. –
Zwischenruf des Abg. Weratschnig.)
Einer Förderung für einen Lobbyisten werden wir
nicht zustimmen. Ihr macht einen Abänderungsantrag und ein Gesetz, mit dem
nur nationales grünes
Gas reinkommen soll – wieso soll kein erneuerbares Gas aus
Deutschland oder aus anderen Ländern kommen? Im 21. Jahrhundert in
der Europäischen
Union schreibt ihr so ein Gesetz! Warum? – Bauernlobby, und ehrlich
gesagt ist eine solche Volksvertretung nicht dazu da (Abg. Strasser: Ja
genau! Danke,
SPÖ, für die Neiddebatte!), alleine dafür zu sorgen, dass in
eine Richtung Geld fließt (Abg. Strasser: Kollege, das
haben wir notwendig in der Sozialdemokratie, die Neiddebatte!),
Konsumentinnen und Konsumenten und Unternehmen aber nicht mehr wissen, wie sie
die Gaspreise zahlen.
Weil Kollege Strasser so viele
Zwischenrufe macht: Kennen Sie eigentlich einen Bernhard
Karnthaler oder vielleicht sogar einen Thomas Schlager? – Das sind
nämlich die Geschäftsführer der EVN Biogas GmbH. Vielleicht
sollten Sie einmal denen zuhören, die in der Branche sind. Die sagen
nämlich, dass es falsch ist, die Quote zu machen, und dass man einen
Marktmechanismus braucht und dass Ihre 150 Euro pro
Megawattstunde in Wahrheit ein Preisdeckel sind, der Innovation verhindert. Die
Eigentümervertreterin
dort kennen Sie, das ist nämlich Frau Landeshauptfrau Mikl-Leitner.
Vielleicht reden Sie zuerst einmal mit denen, bevor Sie hier behaupten, Sie
haben eine gute Lösung. Nicht einmal die wollen das! (Beifall bei der
SPÖ.)
Lassen Sie es sein! Wir bringen nach der Wahl eine bessere
Lösung,
dann müssen sich die Grünen auch nicht von einem Bauernbund über
den Tisch ziehen lassen. – Danke. (Beifall bei der
SPÖ. – Abg. Strasser: Also das war
wirklich sehr konstruktiv!)
18.25
Präsidentin Doris Bures: Jetzt ist Frau Abgeordnete Karin Doppelbauer zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordnete
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS):
Frau Präsidentin!
Hohes Haus! (Ruf bei der ÖVP: Old-style!) – Ja,
old-style, um Gottes willen. Wir reden über das Erneuerbares-Gas-Gesetz und
es ist alles, aber nicht
old-style. (Abg. Prinz: Die Rede von Herrn Matznetter ist old-style!)
Warum ist es ein wichtiges Paket und prinzipiell wichtig, sich das
anzuschauen? Ich
möchte diese Schreierei von vorher ein bisschen relativieren. Wir sind nach
wie vor in einem ganz, ganz großen Ausmaß von russischem Gas abhängig.
Über 90 Prozent haben wir in den letzten paar Monaten wieder gehabt.
Wir haben uns in den Ausschüssen eigentlich darauf verständigt,
dass es wichtig
und richtig wäre, zu diversifizieren.
Ein Punkt in dieser Diversifizierung ist halt einfach auch:
Was kann man national machen? Dazu sage ich als Liberale – es
fällt mir tatsächlich nicht ganz
leicht –: Ja, wenn wir national etwas aufbauen wollen, dann müssen wir halt mit gewissen Maßnahmen vorangehen und auch investieren, damit wir tatsächlich eine eigene Produktion aufmachen können. Das sind keine abgeschriebenen Anlagen, Kollege Matznetter, das sind Neubauten, die jetzt geplant werden müssen, in die man 20 Jahre lang investieren muss. Das wissen alle – das sind nicht die Bauern –, das sind ganz viele Unternehmen, ganz viele Mittelständler, die zum Beispiel selber Lebensmittel produzieren und, und, und. Also in dem Fall finde ich dieses Bauernbashing extremst unangemessen, liebe SPÖ. (Beifall bei NEOS und ÖVP.)
Der zweite Punkt ist: Ist
dieses Gesetz perfekt gemacht? – Nein, überhaupt nicht,
auch wir haben extrem viele Kritikpunkte gehabt. Der wichtigste
Punkt war für uns, dass wir sagen: Das Quotenmodell, das im Augenblick in
diesem Gesetz drinnen ist (Abg. Schroll: Nur Quoten!) –
also eine gewisse
Menge muss zu einem gewissen Preis abgenommen werden –, ist nicht
das, was den Markt tatsächlich herausfordern wird! – Wenn man
wirklich den
Markt hineinbringen will, dann gibt es andere Modelle. Wir haben zum Beispiel
das Marktprämienmodell gesehen, das man bei der Europäischen Wasserstoffbank
genommen hat – das hätte uns sehr, sehr gut
gefallen –, bei dem man den Produktionspreis zum durchschnittlichen
Marktpreis ausgleicht.
Damit ist man nämlich wirklich gefordert, dass man sagt: Wir wollen
billiger, billiger, billiger werden, mehr produzieren!, und man so
tatsächlich in
ein Marktmodell hineinkommt. Das wäre unser Weg gewesen.
Dann gibt es noch andere Dinge, legistische Dinge: Warum beginnt dieses Gesetz 2024? – Auch das muss nicht sein; man müsste natürlich mit 2025 einsteigen, denn das rückwirkend zu fordern, ist einfach aus unserer Sicht auch nicht ganz nachvollziehbar.
Also noch einmal: Das Gesetz an sich hat schon einige Pferdefüße
drinnen,
die wir nicht so gehabt hätten, aber wer A sagt, muss halt B sagen, und
wenn wir von russischem Gas unabhängiger werden wollen, dann müssen
wir etwas
tun, national etwas aufbauen – deswegen symbolisch von unserer
Seite: Ja, wir
müssen das machen, und deswegen gibt es auch prinzipiell unsere Zustimmung zu diesem Grüngaspaket. – Vielen Dank. (Beifall bei NEOS und Grünen.)
18.28
Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Gewessler zu Wort gemeldet. – Bitte.
Bundesministerin
für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und
Technologie Leonore Gewessler, BA:
Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Zuseherinnen
und Zuseher im Saal, aber
auch vor den Bildschirmen! Hier in diesem Haus steht heute ein Gesetzesvorschlag
zur Abstimmung, der unsere Abhängigkeit von russischem Gas schrittweise
deutlich verringern würde, ein Gesetzesvorschlag, der unmittelbar unser
Klima schützt. Jede einzelne Kilowattstunde Biogas ersetzt
unmittelbar fossiles Gas aus Russland.
Das Erneuerbares-Gas-Gesetz ist deswegen ein
Energieunabhängigkeitsgesetz und ein Klimaschutzgesetz. Wir
wollen die Gasimporte aus Russland schnellstmöglich ersetzen und so unsere
Freiheit und Unabhängigkeit schützen. Rauszukommen aus russischem Gas
dient nicht nur dem Ziel, im
Jahr 2040 Klimaneutralität zu erreichen, sondern trägt auch
wesentlich zur Absicherung der Versorgungssicherheit in Österreich
bei.
Wir haben das Erneuerbares-Gas-Gesetz im Februar 2024
als Regierungsvorlage eingebracht. Seit damals gab es intensive Gespräche
mit den Oppositionsparteien, um die dafür notwendige
Zweidrittelmehrheit zu erreichen.
Es liegt Ihnen jetzt ein Abänderungsantrag vor, in dem noch einmal an
wesentlichen Schrauben gedreht wurde, um die Zustimmung zu diesem
wichtigen Klimaschutzgesetz zu ermöglichen.
Ich möchte aber zu Beginn
noch einmal auf den Grund für dieses Gesetz eingehen. Den Ausstieg
aus russischem Gas machen wir aus gutem Grund:
weil uns diese Abhängigkeit teuer zu stehen kommt, weil darunter die
Wirtschaft
und die Menschen in Österreich leiden – wir haben
das in den letzten
Jahren dramatisch erlebt – und weil fossiles Erdgas die Klimakrise
immer weiter anheizt.
Was brauchen wir dafür? – Wir müssen den Gasverbrauch durch Energieeffizienz und Elektrifizierung reduzieren und dort, wo das technisch schwer ist, eben das fossile Gas durch erneuerbare Gase ersetzen.
Den Gasverbrauch zu reduzieren gelingt schon gut. Insgesamt war der Gasverbrauch im Jahr 2023 um rund ein Fünftel geringer als im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2021.
Elektrifizierung und
Energieeffizienz gelingen schon sehr gut. Von 2022
auf 2023 gab es 40 Prozent weniger Gaseinsatz in der Stromerzeugung. Man
sieht, der Ausbau der erneuerbaren Energien wirkt.
Um aber das fossile Gas durch
grüne Alternativen zu ersetzen, braucht
es auch ein passendes politisches Instrument, und das ist das Erneuerbares-Gas-Gesetz,
das Ihnen jetzt vorliegt. (Beifall bei den Grünen.)
Ziel des EGG in der Ihnen
vorliegenden Form ist es, die Menge von in
Österreich produzierten erneuerbaren Gasen bis zum Jahr 2030 auf
6,5 Terawattstunden zu erhöhen. Ja, 6,5 Terawattstunden ist
1 Terawattstunde
weniger als in der Regierungsvorlage. Wir haben diese Änderung
vorgenommen, um auf die Bedenken der Oppositionsparteien, dass dieses Ziel zu
ambitioniert und vielleicht auch zu kostspielig ist, Rücksicht
zu nehmen. – Das ist der erste Punkt.
Zweiter Punkt: Gasversorger und
-versorgerinnen werde mit dem EGG verpflichtet, Grüngasquoten einzuhalten.
Das bedeutet, dass wir im Jahr 2030 jährlich einen bestimmten Anteil
an fossilem Gas durch grünes Gas ersetzen. Das bedeutet,
dass die Unternehmen und eben nicht die einzelnen Personen einen Beitrag
zum Erreichen unserer Ziele leisten müssen. Genau
das ist der Charme dieser Quote. Da geht es nicht um einen einzelnen Landesenergieversorger,
sondern darum, für ganz Österreich ein gutes System
zu machen.
Sofern es der Versorger in
einem Jahr nicht schafft, die Grüngasquote zu erreichen, muss er
einen Ausgleichsbeitrag entrichten. Die Höhe des Ausgleichsbeitrags ist
mit dem Abänderungsantrag auf 12,5 Cent pro Kilowattstunde im
Jahr 2025 festgesetzt worden. Anschließend wird
der Ausgleichsbetrag auf Basis eines oder mehrerer Gutachten festgelegt. Auch
das ist ein Punkt, mit dem wir den Forderungen der Sozialdemokratie einen
großen Schritt entgegengekommen sind.
Ein weiterer Punkt, welcher der
SPÖ in den Verhandlungen sehr wichtig war, ist, dass der Einsatz von
Lebensmitteln, insbesondere von Mais oder Getreide,
in den Biogasanlagen aufhören muss. Ich teile dieses Anliegen. Unsere
Ackerflächen sind zu wertvoll, um darauf Mais anzubauen, den wir dann
verstromen
oder vergären. Deshalb sieht das Gesetz auch klar vor: Der Einsatz von
Lebensmitteln in der Biogasproduktion muss ein Ende haben. Deswegen dürfen
neue Anlagen nur noch Abfälle und Reststoffe verwenden.
Nun ist es aber so, dass durch
historische Entscheidungen in diesem
Parlament einige Bestandsanlagen Biogas noch immer teilweise aus Mais erzeugen.
Das sind nicht mehr viele, aber es gibt sie noch. Da hängt die
Erzeugung von erneuerbarem Strom dran, da hängen auch Arbeitsplätze
dran.
Bereits im EAG haben wir mit
unterschiedlichen Bestimmungen
dafür gesorgt, dass Biogas in Zukunft vorwiegend aus Reststoffen,
Abfällen und Mist produziert wird. Einige wenige Anlagen dürfen aber
noch bis zum 30. Betriebsjahr Mais einsetzen – das wurde hier
in diesem Hohen Haus so beschlossen, im Übrigen mit den Stimmen der
Sozialdemokratie.
In den Verhandlungen zum Erneuerbares-Gas-Gesetz hat die SPÖ darauf gedrängt, dass wir den Einsatz von Getreide und Mais massiv reduzieren. Dafür
möchte ich mich auch bedanken. Wir
haben daher intensiv mit der
Branche beraten, wie wir diesen Ausstieg beschleunigen können, ohne die
Betriebe in den Konkurs zu schicken und Arbeitsplätze zu vernichten, und
es ist uns gelungen, einen Ausstiegspfad vorzulegen, der rascher und strenger
ist, als es im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz festgelegt ist.
Wenn die SPÖ also diesem
Gesetz zustimmt, dann beschleunigen wir den Ausstieg aus der Verwendung
von Lebensmitteln im Vergleich zum
Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, das wir by the way mit den Stimmen der SPÖ
beschlossen haben (Abg. Herr: Eben!), nochmals deutlich.
Das EGG ist ein
Energieunabhängigkeitsgesetz. Es wird unsere Abhängigkeit verringern,
inländische Wertschöpfung steigern, Arbeitsplätze schaffen,
innovative Energietechnologien vorantreiben und zum Klimaschutz beitragen,
damit die Auswirkungen der Klimakrise verringern und damit der
gesamten österreichischen Bevölkerung dienen.
Ich fände es daher
wirklich sehr bedauerlich, wenn gerade jene, die immer von der
inländischen Wertschöpfung, von den heimischen Arbeitsplätzen
reden, diesem Gesetz heute ihre Zustimmung verweigern würden. (Beifall
bei den Grünen.)
Wir haben in Österreich
Potenziale für die Biogasproduktion. Diese
Potenziale sind ein Schatz, und diesen Schatz können wir nur gemeinsam
heben. Deswegen hoffe ich immer noch, dass dieses Gesetz hier die notwendige
Zweidrittelmehrheit findet, denn dieses Gesetz sichert Freiheit,
schützt das Klima.
Von vielen Seiten werden in Reden diese Werte immer
hochgehalten. Heute gibt es im Hohen Haus eine Möglichkeit, mit diesem
Gesetzesbeschluss diesen Worten auch tatsächlich Taten folgen zu
lassen. – Vielen Dank.
(Beifall bei den Grünen.)
18.35
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Peter Schmiedlechner. – Bitte.
Abgeordneter Peter Schmiedlechner
(FPÖ): Frau Präsident! Sehr
geehrte Zuseher! (Abg. Michael Hammer: Schmiedi, komm ein bisschen!
Auf geht’s!) – „Auf geht’s“, sagt er. (Ruf
bei der ÖVP: Theoretisch-praktisch packen wir das!) –
Genau.
Grundsätzlich ist vieles,
was gesagt wurde, durchaus positiv. Es ist positiv, wenn man hergeht und sagt,
man will Importabhängigkeit zurückdrängen, man
will Versorgungssicherheit schaffen.
Ich muss aber auch sagen, Frau
Minister, das verstehe ich nicht ganz. Sie haben in Ihrer Rede gesagt, unter
dem günstigen Gas, das wir in den letzten Jahrzehnten gebraucht und
verbraucht haben, haben wir gelitten. – Ich verstehe nicht, wie ein
Konsument oder die Wirtschaft unter günstigem Gas leiden
kann.
Nichtsdestotrotz muss man zu diesem Gesetz auch offen und ehrlich sagen, es wird kaum landwirtschaftliche Betriebe betreffen. Es wird kaum ein landwirtschaftlicher Betrieb das jetzt angehen und eine Biogasanlage bauen.
Ich glaube eher, dass sehr wohl
sehr viele Konzerne, wie Stromkonzerne,
oder der Lebensmittelhandel versuchen werden, Greenwashing zu betreiben, dass
diese große Anlagen bauen, einen Haufen Steuergeld, einen Haufen
Förderungen bekommen werden. Ob das wirklich sinnvoll ist,
ist stark zu bezweifeln.
Eines ist meines Erachtens wirklich scheinheilig und auch falsch von der ÖVP, scheinheilig und falsch aber auch von den Grünen.
Präsidentin
Doris Bures: Herr Abgeordneter Schmiedlechner,
für den Ausdruck „scheinheilig“ erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.
(Abg. Litschauer: Das
war zwei Mal! Das hat er zwei Mal gesagt!) Im weiteren Verlauf Ihrer Rede
würde ich Ihnen empfehlen, davon Abstand zu nehmen.
*****
Abgeordneter Peter Schmiedlechner (fortsetzend): Im Endeffekt haben
sich bei einer Pressekonferenz Minister Totschnig und Frau Minister Gewessler
hingestellt und haben groß angekündigt: Bei jedem Misthaufen wird
jetzt
eine Biogasanlage gebaut (Abg. Hechenberger: Warum stimmt ihr denn
dann nicht mit? Warum stimmt ihr nicht mit?), und aus jedem Misthaufen kann
jetzt
Strom beziehungsweise Gas erzeugt werden! – Das ist ein totaler
Schwachsinn, eine total falsche Einschätzung.
Im Endeffekt wird das eine
Förderung für große Konzerne und Unternehmen sein. In
weiterer Folge werden bestehende Anlagen, die jetzt
vielleicht wirtschaftlich arbeiten und Strom produzieren, dazu gezwungen, wieder Investitionen zu tätigen. Da sind wir
nicht dabei, und deswegen
lehnen wir das ab.
Eines muss man einfach auch zur grünen Politik
sagen – Kollege Hechenberger hat es zuerst schon
angekündigt –: Theoretisch haben Sie von der Praxis
keine Ahnung. (Beifall bei der FPÖ.)
18.39
Präsidentin
Doris Bures: Herr Abgeordneter Schmiedlechner,
für den Ausdruck „Schwachsinn“ erteile ich Ihnen
natürlich auch einen Ordnungsruf.
(Abg. Wurm: Na geh! Frau Präsidentin!) Ich glaube, man kann
sich in der Ausdrucksweise mäßigen und trotzdem einen
deutlichen Standpunkt
vertreten.
*****
Nun gelangt Herr Abgeordneter Kurt Egger zu Wort. – Bitte.
Abgeordneter
Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP): Frau
Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und
Kollegen! Werte Zuseherinnen
und Zuseher auf der Tribüne, aber auch via Livestream! Es ist
mittlerweile, glaube ich, sehr viel Inhaltliches gesagt worden. Es sind die
Vorteile herausgestrichen worden. Ich glaube, wir sind uns einig, dass wir
unabhängiger von ausländischen Gaslieferungen werden müssen. Die
Diversifizierung
in der Gasversorgung ist dringend notwendig. Es ist aber schon spannend, zu
sehen, wie sowohl die SPÖ als auch die FPÖ versuchen, wortreich zu
erklären, warum sie nicht dabei sind, wenn es dann tatsächlich um
Klimaschutz geht.
Bei der FPÖ verstehe ich es ja ein wenig, denn die
haben ja diesen aufrechten Partnerschaftsvertrag mit Russland (Ruf
bei der FPÖ: Meine Güte!) und haben halt wieder bei Putin anrufen
müssen, wie sie in der Situation
stimmen sollen. Ich glaube, Kickl telefoniert noch immer (Zwischenruf des
Abg. Wurm), denn er ist wieder nicht im Saal, er wird die
Information bekommen haben: nicht zustimmen! (Beifall
bei der ÖVP), deswegen sind sie nicht dabei. Herr
Schmiedlechner hat noch probiert, das wortreich rüberzubringen,
es ist nicht ganz gelungen. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)
Bei der SPÖ wird es dann schon ein wenig spannender.
Man hört ja immer wieder, wir müssen beim Klimaschutz
nachbessern, wir müssen da etwas
tun. Es werden gute Gespräche geführt, aber es wird nur geredet,
geredet, geredet. Wenn es um etwas geht, ist man einfach nicht dabei und
versucht dann wieder, wortreich zu sagen, warum man nicht dabei
ist. – Weil man einfach
nicht Verantwortung übernehmen will! Ich verstehe das (Abg. Schroll:
Kollege, es gibt eine gute Aussendung von dem Fachverband!), man will keine
Verantwortung übernehmen, man ist sich wahrscheinlich in den
eigenen Reihen nicht ganz einig (Abg. Schroll: Es gibt eine gute
Aussendung vom Fachverband!
Schau die Aussendung an! – Zwischenruf des Abg. Matznetter):
Hat Doskozil das
Sagen, hat Kaiser das Sagen, hat Ludwig etwas zu sagen oder
darf doch
Babler etwas sagen? (Abg. Schroll: Was sagt die WKO dazu? Schau dir
deine Aussendungen an!) Am Ende des Tages einigt man sich darauf, dass
man halt
einfach nicht dabei ist. (Beifall bei der ÖVP.)
In diesem Sinne: Vielleicht noch einmal ein letztes
Nachdenken kurz vor der Abstimmung, vielleicht seid ihr doch bei einer
vernünftigen Geschichte
dabei (Abg. Schroll: Ich würde mir die Aussendungen anschauen!
WKO- und Fachverbandaussendungen!), wir würden uns sehr freuen. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Matznetter.)
18.41
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Nikolaus Prinz, Sie gelangen zu Wort. – Bitte.
Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Eigentlich liegen die Fakten zum Erneuerbares-Gas-Gesetz auf dem Tisch.
Zum einen geht es um die bestehenden Biogasanlagen, die es
in Österreich gibt – es sind knapp 280 –,
und um die Zukunft dieser Biogasanlagen. In Wirklichkeit geht es um die
zukünftige Umwandlung von Stromerzeugung auf Biogaserzeugung.
Das betrifft auch den Abänderungsantrag. Ganz klar gesagt: Dort, wo Mais
verarbeitet wird, reden wir von Futtermitteln und
nicht von Lebensmitteln. Das geht nicht in die Chips, das geht sozusagen maximal
in die Schnitzel; die schmecken auch gut, aber nur damit man das
auseinanderhält.
In Richtung Neuanlagen geht es im Wesentlichen um Verwertung
von Reststoffen, ob das in der Lebensmittelproduktion ist, ob das im kommunalen
Bereich oder in der Industrie ist. In Wirklichkeit gibt es in der Industrie
sehr viel Interesse, in diesen Bereich einzusteigen, damit man auch das Ziel
von 7,5 Terawattstunden bis 2030 erreichen kann. Da müssten wir eher
schnell und nicht erst übermorgen einsteigen – wir hätten schon gestern einsteigen müssen.
Aus meiner Sicht ist es, wenn man die Diskussion Revue
passieren lässt,
schade: Die SPÖ bedient Klassenkampf und Bauernbashing, dabei geht es in
Wirklichkeit um Arbeitsplätze. (Abg. Lindner – erheitert –:
Das sagt die
ÖVP!) Bei der FPÖ ist offensichtlich der Freundschaftsvertrag zur
Partei von Putin wichtiger als aus der fossilen Energie auszusteigen (Abg. Lindner:
Ist ja unglaublich!), und die Abhängigkeit vom Putin-Gas wird
sozusagen bleiben. (Zwischenruf des Abg. Kassegger.) Beide
Parteien, SPÖ wie FPÖ, handeln
in Wirklichkeit hinsichtlich der Zukunft verantwortungslos. (Beifall
bei der ÖVP.)
Frau Bundesminister Gewessler, als praktizierender Bauer und
Kommunalpolitiker sage ich nur ein paar Worte zur Nachmittagsdebatte. (Ruf
bei den Grünen: Nein!) Ich habe mir das Renaturierungsgesetz, das, was
da drinnen steht, auch angeschaut. Es bleibt einfach ein ungutes
Gefühl (Abg. Voglauer: Was denn?), und ich sage Ihnen ganz
direkt, ein ungutes Gefühl deswegen:
Wer definiert, was ein schlechter Zustand ist? Ich behaupte, in Österreich
haben wir zu 99,9 Prozent einen guten Bodenzustand. Warum? –
Weil die bäuerlichen Familien nachhaltig bewirtschaften, wurscht
ob konventionell
oder biologisch. (Zwischenruf des Abg. Schmiedlechner.)
Und: Es hat mir noch niemand garantieren können, dass
keine Gefahr in Richtung Raumordnung besteht, wenn man an Widmungen denkt,
egal ob
Gewerbe, Industrie oder Wohnraumbereich. Das kann uns niemand garantieren. Es
wird auf jeden Fall teurer.
Was heißt es in Richtung Infrastrukturprojekte, ob das
Hochwasserschutz
ist oder etwas anderes? Ehrlich gesagt, ich will keinen Sportplatz
zurückbauen müssen. (Abg. Michael Hammer: Die Gewessler-Autobahn
durch die Lobau,
die bauen wir!) Wir haben viele Sportplätze in den Gemeinden, die früher
einmal versumpftes Gebiet waren. Müssen wir das jetzt zurückbauen?
Was heißt
das in Wirklichkeit? (Abg. Hofinger: Genau! Die Donauinsel bauen wir
auch wieder
zurück!) Müssen Leute, die vor 20 Jahren einen schönen Garten gehabt haben und jetzt in einem Teil des Gartens einen Swimmingpool haben, den jetzt zurückbauen?
In Wirklichkeit ist das biologisch Schlechteste aus meiner Sicht der Rasenroboter (Zwischenruf der Abg. Voglauer), denn kaum schaut der Wurm heraus, wird er auch schon niedergemäht.
Das Dritte ist schon wirklich die Gefahr der Enteignung, die
sehe ich ganz einfach, denn umgesetzt wird es irgendwann einmal. Das
müsste man uns
eigentlich garantieren, dass das nicht kommt. Darauf warte ich noch, dann kann
ich vielleicht eher damit leben. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)
Ganz ehrlich gesagt, was Renaturierung und die
Vorgangsweise betrifft:
Ich bin kein Jurist, aber eines weiß ich: Der Anstand hätte sich an
die Verfassung gehalten, und: So sind wir nicht! (Beifall und
Bravorufe bei der ÖVP.)
18.45
Präsidentin Doris Bures: Das war jetzt schon ein wenig weit weg vom EGG.
Es ist jetzt dazu niemand mehr
zu Wort gemeldet, deshalb schließe ich
die Debatte.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zu einer Reihe von Abstimmungen.
Wir kommen zur Abstimmung
über den Gesetzentwurf in 2455 der
Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Weiters liegt ein Verlangen auf namentliche Abstimmung vor.
Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile sowie über die vom Verlangen auf namentliche Abstimmung
betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Da der vorliegende
Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält,
stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der
Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der
verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten
fest.
Die Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend §§ 2, 5, 6, 10 sowie §§ 13 bis 15 eingebracht.
Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Wir kommen nun zur namentlichen
Abstimmung, über die §§ 1 und 16
in der Fassung der Regierungsvorlage entsprechend dem erwähnten Verlangen.
Die Stimmzettel, die zu
benützen sind, befinden sich wie immer in
Ihren Pulten. „Ja“ sind die grauen Stimmzettel, „Nein“
die rosafarbenen.
Gemäß der Geschäftsordnung werden Sie namentlich aufgerufen.
Ich ersuche jene Abgeordneten, die für die §§ 1 und 16 in der Fassung der Regierungsvorlage stimmen, „Ja“-Stimmzettel zu nehmen, und jene, die dagegenstimmen, „Nein“-Stimmzettel einzuwerfen.
Nun bitte ich den Schriftführer, Abgeordneten Schallmeiner, mit dem Namensaufruf zu beginnen; Frau Abgeordnete Kucharowits wird ihn später dabei ablösen.
*****
(Über Namensaufruf durch die Schriftführer:innen Schallmeiner und Kucharowits werfen die Abgeordneten den Stimmzettel in die Wahlurne.)
*****
Präsidentin Doris Bures: Die Stimmabgabe ist nun beendet. Ich bitte, unter Aufsicht der Schriftführung die Stimmenzählung vorzunehmen. Zu diesem Zweck unterbreche ich für wenige Minuten die Sitzung.
Die Sitzung ist unterbrochen.
(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 18.51 Uhr unterbrochen und um 19 Uhr wieder aufgenommen.)
Präsident
Ing. Norbert Hofer (den Vorsitz übernehmend): Meine sehr verehrten Damen und
Herren, ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf
und
gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.
Abgegebene Stimmen: 169; davon „Ja“-Stimmen: 106, „Nein“-Stimmen: 63.
Die §§ 1 und 16 des Gesetzentwurfes wurden nicht mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.
Gemäß § 66 Abs. 8 der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufgenommen.
Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:
Arlamovsky;
Baumgartner, Berlakovich
Nikolaus, Bernhard, Blimlinger, Bogner-Strauß,
Böker, Brandstötter Henrike, Brandweiner, Bürstmayr;
Deckenbacher, Diesner-Wais, Disoski, Doppelbauer;
Egger Kurt, El-Nagashi, Ernst-Dziedzic, Eßl;
Fiedler, Fischer, Fladerer, Fürlinger;
Gahr, Gerstl, Gödl, Götze, Grebien, Grünberg;
Hamann Sibylle, Hammer Lukas, Hammer Michael, Hanger Andreas, Haubner, Hechenberger, Himmelbauer, Hintner, Höfinger Johann, Hofinger Manfred, Holzner, Hörl, Hoyos-Trauttmansdorff;
Jachs, Jeitler-Cincelli;
Kaufmann, Kopf, Koza, Krisper, Kugler Gudrun, Kühberger, Künsberg Sarre;
Lindinger, Litschauer, Loacker;
Marchetti, Margreiter, Maurer, Meinl-Reisinger, Melchior, Minnich;
Neßler, Neumann-Hartberger, Neumann, Niss Maria Theresia;
Obernosterer, Ofenauer Friedrich, Ottenschläger;
Pfurtscheller, Pöttinger, Prammer, Prinz;
Rausch-Amon Bettina, Reimon, Reiter, Ribo, Rössler;
Salzmann, Saxinger, Schallmeiner,
Scharzenberger, Schellhorn, Scherak, Scheucher-Pichler, Schmuckenschlager, Schnabel, Schwarz, Sieber Norbert, Singer
Johann,
Smolle, Stark, Steinacker, Stocker, Stögmüller, Strasser;
Tanda, Taschner, Tomaselli, Totter;
Voglauer;
Weber, Weidinger, Weratschnig, Werner, Wöginger;
Zarits Christoph, Zopf, Zorba.
Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:
Amesbauer;
Bayr, Becher, Beck, Belakowitsch Dagmar, Brückl, Bures;
Deimek, Drobits;
Ecker Rosa, Einwallner, Erasim;
Fuchs, Fürst;
Graf Martin, Greiner Karin;
Hafenecker, Hauser, Heinisch-Hosek, Herbert Werner, Herr, Hofer, Holzleitner;
Kainz, Kaniak, Kassegger, Keck,
Kickl, Kollross, Krainer Kai Jan, Kucharowits,
Kucher Philip, Kuntzl;
Laimer, Leichtfried, Linder Maximilian, Lindner Mario;
Matznetter, Muchitsch;
Nussbaum;
Oberrauner, Oxonitsch;
Ragger, Reifenberger, Ries Christian;
Schatz, Schmidt Michaela, Schmiedlechner Peter, Schnedlitz, Schrangl, Schroll, Seemayer, Silvan, Spalt, Steger Petra, Stöger Alois;
Tanzler, Troch;
Wimmer Petra, Wimmer Rainer, Wurm;
Yildirim;
Zanger Wolfgang.
*****
Präsident
Ing. Norbert Hofer: Wir kommen
schließlich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht
abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel
und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Damit kommen wir zur dritten
Lesung über jene Teile des Gesetzentwurfes,
die in zweiter Lesung angenommen wurden.
Ich bitte auch hier jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Diese Teile des Gesetzentwurfes sind somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regierungsvorlage (2608 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz geändert wird (2666 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Damit sind wir schon beim 21. Punkt der Tagesordnung.
Es wurde auf eine mündliche Berichterstattung verzichtet.
Und bereits in Richtung Rednerpult: Alois Schroll. – Ich bitte dich um deine Ausführungen, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter
Alois Schroll (SPÖ): Herr
Präsident! Frau Bundesministerin!
Hohes Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Was ist in den letzten
Jahren passiert? – China ist Weltmarktführer in der
PV-Industrie. Chinesische Unternehmen haben sehr viele PV-Module produziert und
damit den Weltmarkt überflutet. Nun verlangen die USA Einfuhrzölle,
deswegen laden die chinesischen Unternehmen ihre Billigmodule in Europa
ab. Das hat den Preis für PV so stark gedrückt, dass die
europäischen Unternehmen nicht mehr mithalten können.
Das war auch der Grund, warum
wir am 7. Juli 2021 das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz beschlossen haben. Wir
haben damals hineinverhandelt, dass jene Erneuerbaren-Unternehmen, die gute
Löhne zahlen, Lehrlinge ausbilden und für die Gleichstellung von Mann
und Frau sorgen, mehr Förderung bekommen sollen. Außerdem steht im
Gesetz, dass eine Erneuerbaren-Anlage dann mehr Förderungen bekommen soll,
wenn viele Teile aus der EU – natürlich
auch aus Österreich – verbaut sind. Das ist gut, denn dadurch
machen wir uns weniger abhängig von anderen und schaffen gute
Arbeitsplätze in unserem
Land und in ganz Europa.
Bis eineinhalb Jahre nach Gesetzesbeschluss haben Sie, Frau Ministerin Gewessler, leider nichts gemacht und das Gesetz wurde nicht umgesetzt. Also haben wir eine Frist bis Juni 2023 gegeben, um die Verordnung zu erlassen. Überraschung, es ist auch dann nichts passiert.
Als dann der
Wechselrichterhersteller Fronius einigen Hunderten Menschen die Arbeitszeit
gekürzt hat, ist die Regierung wachgerüttelt worden. Man hat
sich ins Auto gesetzt, ist nach Oberösterreich zur Firma Fronius gefahren
und hat dort einen Fototermin gemacht. Die Regierung hat dort dann auch
den Made-in-Europe-Bonus angekündigt und ins Leben gerufen.
Liebe Mitglieder der Bundesregierung, der Made-in-Europe-Bonus steht seit drei Jahren im Gesetz, ihr habt ihn nur nicht umgesetzt. Die Folge waren 350 Kündigungen bei Fronius in Oberösterreich. Eigentlich müsstet ihr euch jetzt wieder ins Auto setzen, nach Oberösterreich fahren und euch bei den 350 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die gekündigt worden sind, entschuldigen.
Kommt uns jetzt nicht damit, dass man das Gesetz reparieren muss. Ja, das wissen wir alles. Wenn es euch wirklich ein Anliegen gewesen wäre, hätte man das schon damals – in drei Tagen sind es drei Jahre – ins Gesetz geschrieben und man hätte Zeit gehabt.
Um zu erwirken, dass wir die Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechte fördern, bringen wir daher folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Alois Schroll, MMMag. Dr. Axel
Kassegger, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für
Wirtschaft, Industrie und
Energie über die Regierungsvorlage (2608 d.B.): Bundesgesetz, mit dem
das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz geändert wird (2666 d.B.)
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Die eingangs bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:
1. Z 4 lautet:
„Dem § 6a werden folgende Abs. 4 und 5 angefügt:
„(4) Sofern eine durch Investitionszuschuss nach dem
2. Teil und 3. Teil dieses Bundesgesetzes geförderte Anlage mit
technischen Komponenten mit europäischer (EWR) Wertschöpfung
errichtet wird, hat die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie,
Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem
Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft per Verordnung einen
Zuschlag auf den Investitionszuschuss von bis zu 20% vorzusehen. Eine
Differenzierung nach den relevanten technischen Komponenten ist zulässig. Die in Art. 41 der Verordnung
(EU) Nr. 651/2014 zur Feststellung
der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt
in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die
Arbeitsweise
der Europäischen Union, ABI. Nr. L 187 vom 26.06.2014 S. 1,
in der Fassung der Verordnung (EU) 2023/1315, ABI. Nr. L 167 vom
30.06.2023 S. 1, festgelegten Höchstgrenzen dürfen
nicht überschritten werden.
(5) Verordnungen gem. Abs. 1 und Abs. 4 sind so zu erlassen, dass sie gleichzeitig In- und wieder Außerkraft treten.““
2. Z 6 lautet:
„6. (Verfassungsbestimmung) Dem § 103 wird folgender Abs. 11 angefügt:
„(11) Für das Inkrafttreten des Bundesgesetzes
BGBI. I Nr. xxx/2024
gilt Folgendes:
1. (Verfassungsbestimmung) § 1 samt
Überschrift in der Fassung des Bundesgesetzes BGBI. I
Nr. xxx/2024 tritt mit dem der Kundmachung folgenden
Tag in Kraft.
2. § 6a Abs. 1, Abs. 2 Z 3,
Abs. 4 und 5 sowie § 102 Z 3 in der Fassung des Bundesgesetzes
BGBI. I Nr. xxx/2024 treten mit dem der Kundmachung
folgenden Tag in Kraft.““
*****
Ich ersuche euch, diesem Gesetz in zweiter Lesung
zuzustimmen und auch eine Zweidrittelmehrheit in dritter Lesung zu
gewährleisten. – Danke.
(Beifall bei der SPÖ.)
19.06
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Alois Schroll, MMMag. Dr. Axel Kassegger,
Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regierungsvorlage (2608 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz geändert wird (2666 d.B.)
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Die eingangs bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:
1. Z 4 lautet:
„Dem § 6a werden folgende Abs. 4 und 5 angefügt:
„(4) Sofern eine durch
Investitionszuschuss nach dem 2. Teil und 3. Teil dieses Bundesgesetzes
geförderte Anlage mit technischen Komponenten mit europäischer (EWR)
Wertschöpfung errichtet wird, hat die Bundesministerin für
Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im
Einvernehmen
mit dem Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft per Verordnung einen
Zuschlag auf den Investitionszuschuss von
bis zu 20% vorzusehen. Eine Differenzierung
nach den relevanten technischen Komponenten ist zulässig. Die in
Art. 41 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 zur Feststellung der
Vereinbarkeit bestimmter
Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108
des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union, ABl. Nr.
L 187
vom 26.06.2014 S. 1, in der Fassung der
Verordnung (EU) 2023/1315, ABl. Nr. L 167 vom 30.06.2023 S. 1,
festgelegten Höchstgrenzen dürfen nicht überschritten werden.
(5) Verordnungen gem. Abs. 1 und Abs. 4 sind so zu erlassen, dass sie gleichzeitig In- und wieder Außerkraft treten.““
2. Z 6 lautet:
„6. (Verfassungsbestimmung) Dem § 103 wird folgender Abs. 11 angefügt:
„(11) Für das Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2024 gilt Folgendes:
1. (Verfassungsbestimmung)
§ 1 samt Überschrift in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl.
I Nr. xxx/2024 tritt mit dem der Kundmachung folgenden
Tag in Kraft.
2. § 6a Abs. 1, Abs. 2
Z 3, Abs. 4 und 5 sowie § 102 Z 3 in der Fassung des Bundesgesetzes
BGBl. I Nr. xxx/2024 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag
in Kraft.““
Begründung
Zu Z 1 (§ 6a Abs. 4 und 5):
Die bisherige Regelung des
§ 6a umfasste die Investitionszuschüsse nach dem 2. und 3 Teil dieses
Bundesgesetzes. Mit der Änderung soll die standortschädigende
Einschränkung der Regierungsvorlage auf lediglich Photovoltaikanlagen und
Stromspeicher aufgehoben werden, sodass europäische
Wertschöpfung in allen
im EAG berücksichtigten Investitionszuschüssen eine Rolle spielen
soll und heimische Arbeitsplätze geschützt werden. Die
gegenständliche Regierungsvorlage (2608 d. B.) hat
zur Folge, dass aus ursprünglich einer Verordnungsermächtigung zwei
Verordnungsermächtigungen entstehen. Um sicherzustellen, dass die
zuständigen Minister:innen ihrer Fristsetzung zur Erlassung einer
Verordnung gemäß § 6a Abs. 1 EAG 2021 verspätet aber doch
nachkommen und um ein Auseinanderfallen der, in der bisherigen
Verordnungsermächtigung verknüpften Regelungsinhalte zu unterbinden,
sind die Verordnungen gem. Abs. 1
und Abs. 4 gleichzeitig und mit der selben Geltungsdauer zu erlassen. Damit
wird sichergestellt, dass neben der regionalen Wertschöpfung auch
Maßnahmen
zur Förderung der Chancengleichheit, Gleichstellung und Gleichbehandlung
unter der Belegschaft, Bereitstellung von besonderen arbeitsplatzbezogenen
Qualitätssicherungsmaßnahmen hinsichtlich Sicherheit oder
Gesundheit sowie arbeitsrechtliche Bedingungen einschließlich
kollektivvertraglicher Einstufungen bei den Förderkriterien
berücksichtigt werden.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht auch in Verhandlung.
Frau Kollegin (in Richtung der sich zum Redner:innenpult
begebenden Abg.
Niss), es gibt eine tatsächliche Berichtigung, wurde mir
mitgeteilt – bevor Sie zum Rednerpult schreiten. – Bitte,
Herr Abgeordneter.
19.07
Abgeordneter
Lukas Hammer (Grüne): Kollege
Schroll hat gerade behauptet, dass der Made-in-Europe-Bonus seit drei Jahren im
Gesetz steht und
dass sie reinverhandelt hätten, dass Unternehmen mehr Förderungen
bekommen können, wenn sie soziale, ökologische Kriterien
erfüllen. – Das ist
nicht richtig.
Ich berichtige tatsächlich: Ins EAG, das wir im Juli
2021 gemeinsam beschlossen haben, haben wir sozial-ökologische Kriterien
hineingeschrieben, als Voraussetzung zur Gewährung einer Förderung,
nicht als Bonus. Das ist der Grund, warum wir heute diesen Gesetzesbeschluss
fassen müssen:
damit wir einen Bonus für eine Förderung für regionale
Wertschöpfung gewähren können. – Danke
schön. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des
Abg. Matznetter.)
19.08
Präsident Ing. Norbert Hofer: Frau Abgeordnete, aber jetzt ist das Rednerpult für Sie frei. – Bitte schön.
Abgeordnete
Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA (ÖVP):
Herr Präsident!
Frau Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer und
Zuschauerinnen! Mit diesem Europabonus oder Made-in-Europe-Bonus fördern
wir innovative Komponenten für PV-Module, für Wechselrichter,
für Stromspeicher – alles Produkte, die für die
Erneuerbaren-Energiewende benötigt werden. Wir zahlen diesen
Bonus von bis zu 20 Prozent dann, wenn
diese Komponenten in Österreich oder in Europa produziert werden.
Um vielleicht gleich am Anfang
kritischen Bemerkungen entgegenzutreten, weil ich ja an und für sich auch
gegen viele zusätzliche Förderungen und auch
gegen ein Europe-first-Prinzip bin: Wir geben da nicht mehr Geld aus, der
Förderpott von 150 Millionen
Euro bleibt gleich, aber wir hätten gerne, dass
dieses Geld in Österreich, in Europa bleibt und nicht nach China
überwiesen wird. Dieser Bonus ist nämlich die Antwort darauf, dass
wir quasi mit
chinesischen Modulen überschwemmt werden. Es liegen
150 Millionen Solarmodule in europäischen Lagern. Die Chinesen haben,
wie wir wissen, starke Überkapazitäten, und da die Amerikaner und
beispielsweise auch die Inder Handelshemmnisse haben, kommen diese alle
nach Europa – das ist sozusagen
der continent of preferred destination –, und das schadet
natürlich
unserer Industrie extrem.
Wir haben diesen Fehler schon vor 15 Jahren gemacht, als wir unseren Solarmarkt kampflos China überlassen haben. Das wollen wir nicht wiederholen, sondern wir wollen unsere innovativen Unternehmen stärken, und wir wollen sie nicht verlieren.
Leider wurde tatsächlich
schon Porzellan zerschlagen, Fronius musste
Leute entlassen. Sie haben aber hochqualifizierte Leute, und genau deswegen
wollen wir, dass diese Kapazitäten, die es auch in Österreich
gibt – und
die haben sehr starke Kapazitäten –, ausgenutzt werden. (Beifall
und Bravoruf
bei der ÖVP.)
Abgesehen vom unfairen
Wettbewerb durch China ist eine weitere
große Gefahr, dass wir uns hier natürlich vor allem auch in der
Lieferkette von China abhängig machen. 80 Prozent der Module kommen
aus China,
90 Prozent der Wechselrichter kommen aus China. Das wollen die Chinesen
natürlich, dass wir uns abhängig machen. Ich glaube aber, wir wollen
das nicht und sollen das auch nicht wollen.
Der dritte Punkt ist, dass es
ein enormes Sicherheitsrisiko für die Stromversorgung ist, denn diese
Module können aus China manipuliert werden, weil
sie von dort auch ferngesteuert werden können.
Also: Was wollen wir mit dem
Europabonus bewirken? – Wir wollen einerseits die Resilienz der
erneuerbaren Energieversorgung stärken und eine
problemlose Stromversorgung für unsere Haushalte und Industrie
gewährleisten. Wir wollen uns nicht von anderen Ländern, Kontinenten
et cetera in der
Lieferkette abhängig machen und wir wollen –
und deswegen wundert es mich, dass die Sozialdemokraten heute anscheinend nicht
dafürstimmen –
uns für unsere Unternehmen und vor allem für unsere hoch
qualifizierten Arbeitsplätze einsetzen. Wir wollen diese stärken, wir
wollen damit
den Wohlstand erhalten und ausbauen.
Das sind, glaube ich, drei gute Gründe, um heute
für den Europabonus zu stimmen, und vielleicht überlegt es sich die
SPÖ – genau wegen
dieser drei Gründe – ja noch einmal. – Danke. (Beifall
bei der ÖVP. – Abg. Matznetter: ...
Abänderungsantrag, ganz einfach, Frau Kollegin!)
19.11
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist MMMag. Dr. Axel Kassegger. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger
(FPÖ): Frau Kollegin Niss, wir
können den Überlegungsprozess beschleunigen, auf
0 Sekunden. Wir haben
uns das überlegt und wir werden dem Gesetz zustimmen – nachdem
wir das ursprünglich im Ausschuss noch abgelehnt haben, nachdem wir
die Regierungsparteien ersucht haben, einige für uns noch nicht
konkret genug ausformulierte Passagen zu konkretisieren, was mit dem
vorliegenden Abänderungsantrag gemacht wurde.
Von der Argumentation her kann
ich Sie (in Richtung Abg. Niss) nur wiederholen: Es ist ein Europabonus
für die Solarindustrie, die europäische, die österreichische.
Sie haben ein oberösterreichisches Unternehmen angesprochen. Wir als
Freiheitliche Partei tun alles, das den Wirtschaftsstandort Österreich und
Europa stärkt. Das ist eine Maßnahme dazu. Man darf sie nicht
überschätzen, aber es ist ein Signal für die
österreichische und europäische Industrie
in dem Kampf, kann man durchaus sagen, gegen eine sehr, sehr starke chinesische
Industrie; Sie haben es schon angesprochen. Das ist unserer Meinung nach eine
sinnvolle Maßnahme, zumal, wie Sie auch schon gesagt haben,
der Topf
gleich bleibt, dass es sozusagen zu keinen Zusatzkosten führt,
und sie unseren Standort und damit unsere Arbeitsplätze sichert und auch
Abhängigkeiten – die haben Sie auch bereits
angesprochen – minimiert.
Dies alles zusammengefasst kann ja nur zur Conclusio
führen, dass eine vernünftige Partei, und als solche sehe ich
die Freiheitliche Partei, einem
solchen Antrag zustimmen muss, was wir auch tun. (Beifall bei der FPÖ
sowie des Abg. Haubner. – Abg. Haubner – in
Richtung des sich zu seinem Sitzplatz begebenden Abg.
Kassegger –: Sehr gut!)
19.13
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Lukas Hammer. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Lukas Hammer (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident!
Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in den
letzten Jahren, in den letzten viereinhalb Jahren, einen unglaublichen
Boom bei der Fotovoltaik gesehen, der, glaube ich, sehr erfreulich ist. Wir
haben die Fotovoltaikleistung mehr als vervierfacht, das ist ein Rekordausbau.
Das Gute ist, es geht nicht nur um Klimaschutz, es geht nicht nur um Energieunabhängigkeit,
es geht auch um sehr viele Arbeitsplätze in Österreich, um
sehr viel Wertschöpfung.
Da immer wieder gesagt wird, es
kommt alles aus China: Ganz so
stimmt das nicht. Wenn ich mein Auto betanke, dann kommt der Treibstoff jedes
Mal aufs Neue nicht aus Österreich. (Abg. Kassegger: Aus
Aserbaidschan!)
Ich montiere mir einmal eine Fotovoltaikanlage und die Energie kommt jedes
Mal von der Sonne. (Abg. Wurm: Wieder ein Bonzi, die Fotovoltaik!)
Vielleicht nur kurz zur
derzeitigen Fotovoltaikwertschöpfung in Österreich:
Die Fotovoltaikbranche hat letztes Jahr einen Gesamtumsatz von 4,3 Milliarden
Euro gehabt. Davon waren über 2 Milliarden Euro österreichische
Wertschöpfung, jetzt schon. Die Branche hat ungefähr 13 000 Arbeitsplätze und wächst weiter.
Wir haben aber in den letzten
Krisen gesehen, wie vulnerabel wir sind,
wie verletzlich wir sind. Wenn sich ein Frachter in irgendeinem Kanal einbaut,
dann kann es sein, dass wichtige Komponenten nicht mehr verfügbar
sind, wie zum Beispiel Wechselrichter. Wir haben zum Glück noch in
Österreich,
in Europa für bestimmte Komponenten großartige Firmen, wie zum Beispiel die Firma
Fronius für Wechselrichter. Und wir haben uns dazu
entschieden – weil wir das im aktuellen EAG nicht
können –, einen Made-in-Europe-Bonus einzuführen, bei dem,
wenn regionale Komponenten
verwendet werden, bei der Fotovoltaikinvestitionsförderung mehr
Förderungen ausbezahlt werden können.
Kollege Kassegger hat es
angesprochen, wir haben Gespräche mit der Opposition geführt, wie
immer, wenn wir Zweidrittelmaterien verhandeln. Wir haben uns dann darauf
geeinigt, dass es zu Präzisierungen kommt.
Deswegen bringe ich jetzt einen Abänderungsantrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Lukas Hammer,
Tanja Graf, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage (2608 d.B.)
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem
das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz geändert wird, in der Fassung des Berichts
des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie
(2666 d.B.) – (TOP 21)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die oben erwähnte Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschussberichts (2666 d.B.) wird wie folgt geändert:
1. Z 4 lautet:
„4. Dem § 6a wird folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) Sofern eine durch Investitionszuschuss nach dem
2. Teil dieses Bundesgesetzes geförderte Photovoltaikanlage mit
technischen Komponenten mit europäischer (EWR) Wertschöpfung oder ein
durch Investitionszuschuss geförderter Stromspeicher aus
europäischer (EWR) Wertschöpfung errichtet wird, kann mit Verordnung
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie,
Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem
Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft ein Zuschlag
auf den Investitionszuschuss von bis zu 20% vorgesehen werden. Eine Differenzierung
nach den relevanten technischen Komponenten bei Photovoltaikanlagen (zB
Module, Wechselrichter) ist vorzusehen. Die in Art. 41 der Verordnung (EU)
Nr. 651/2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit
bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der
Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der
Europäischen Union, ABl. Nr. L 187 vom 26.06.2014
S. 1, in der Fassung der Verordnung (EU) 2023/1315, ABl.
Nr. L 167 vom 30.06.2023 S. 1, festgelegten Höchstgrenzen
dürfen nicht überschritten werden.““
*****
Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen.)
19.17
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf,
Kolleginnen und Kollegen
zur Regierungsvorlage (2608 d. B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz geändert wird, in der Fassung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie (2666 d.B.) – (TOP 21)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die oben erwähnte Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschussberichts (2666 d.B.) wird wie folgt geändert:
1. Z 4 lautet:
„4. Dem § 6a wird folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) Sofern eine durch Investitionszuschuss nach
dem 2. Teil dieses Bundesgesetzes geförderte Photovoltaikanlage mit
technischen Komponenten mit europäischer (EWR)
Wertschöpfung oder ein durch Investitionszuschuss geförderter Stromspeicher
aus europäischer (EWR) Wertschöpfung errichtet wird, kann mit Verordnung der
Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation
und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit
und Wirtschaft ein Zuschlag auf den Investitionszuschuss von bis zu 20%
vorgesehen werden. Eine Differenzierung nach den relevanten technischen
Komponenten
bei Photovoltaikanlagen (zB Module, Wechselrichter) ist vorzusehen. Die in Art.
41 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit
bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der
Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der
Europäischen Union, ABl. Nr. L 187 vom
26.06.2014 S. 1, in der Fassung der Verordnung (EU) 2023/1315, ABl.
Nr. L 167 vom 30.06.2023 S. 1, festgelegten Höchstgrenzen dürfen
nicht überschritten werden.““
Begründung
Zu Z 1 (§ 6a Abs. 4):
Mit der Änderung soll
die Regelung dahingehend präzisiert werden, dass beispielhaft
mögliche technische Komponenten von Photovoltaikanlagen aufgezählt
werden, für die der Zuschlag
(„Made-in-Europe-Bonus“) zur Anwendung gelangen kann. Die Höhe
des Zuschlags wird dabei nach den jeweiligen relevanten technischen Komponenten
differenziert festgelegt. Beispielsweise kann für die technische
Komponente „Module“ und für die technische Komponente
„Wechselrichter“
mit Verordnung jeweils ein Zuschlag von 10% festgelegt werden. Insgesamt darf
die
Höhe des gesamten Zuschlags auf den Investitionszuschuss für die
zu fördernde Maßnahme maximal 20% betragen. Für
Stromspeicher soll der Zuschlag zur Anwendung kommen, wenn dieser aus
europäischer (EWR) Wertschöpfung
stammt. Auch bei Stromspeichern beträgt der maximale Zuschlag 20% des
Investitionszuschusses. Die Abwicklung des Zuschlags erfolgt durch die
EAG-Förderabwicklungsstelle im Rahmen der Gewährung von
Investitionszuschüssen für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher nach
dem EAG.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, er steht somit auch mit in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Dipl.-Ing.in Karin Doppelbauer. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Herr Präsident! Frau Ministerin! Trotz des Rekordausbaus – wie es Kollege Hammer ja auch schon gesagt hat (Abg. Lukas Hammer: Schneller als meine Sprechgeschwindigkeit!) – der Erneuerbaren ist es im Augenblick wirklich sehr, sehr schwierig für die Industrie selber, gerade wenn es um die Produktion – Solarmodule, Wechselrichter – geht. Die stehen massiv unter Druck. Wir alle kennen das Beispiel aus Oberösterreich von Fronius. Daran ist ja auch sehr deutlich dargestellt worden, dass es eine wahnsinnig schwierige Situation ist, dass dort jetzt auch wirklich Mitarbeiter entlassen werden mussten.
Der Punkt, warum wir heute diesem Paket trotzdem nicht
zustimmen werden, ist der folgende: Solarmodule sind in Wahrheit –
wenn man es sich anschaut,
sieht man, das ist ein Produkt, das relativ leicht hergestellt werden
kann – schon seit Jahren – und da hat Kollegin Niss
natürlich recht – auch sehr gut in
China hergestellt worden und werden natürlich auch massiv auf
den europäischen Markt exportiert. Wir glauben nicht, dass es sinnvoll
ist, in
Österreich eine zusätzliche Förderung dafür zu geben, auch wenn es im Budget sogar schon drinnen gewesen wäre, weil wir einfach sagen: Das ist nicht der richtige Weg. Das Unternehmen hat dann vielleicht einmal eine kurze Geldspritze, aber es ist halt wieder diese Symptombekämpfung. Am Ende des Tages gibt es andere Gründe, warum die Unternehmen in Österreich nicht wettbewerbsfähig sind. Das sind natürlich die hohen Lohnnebenkosten, die hohen Energiekosten und all diese Dinge, die die Regierung einfach nicht in den Griff bekommen hat. (Abg. Niss: All diese Dinge ...!)
Jetzt hier zu sagen, mit diesen 150 Millionen Euro in Österreich Wettbewerbsfähigkeit zu schaffen, finden wir einfach nicht richtig. Deswegen sind wir hier auch nicht dabei.
Was ich schon sagen muss, ist, wie man es aus unserer Sicht
lösen könnte,
weil es da darum geht, gute Unternehmen und vor allem auch die Fachkräfte dann
in Österreich zu unterstützen: Das wäre natürlich der
europäische Weg. Aus unserer Sicht wäre es sehr viel besser und
effizienter, wenn
man ein europäisches Paket schnüren würde, mit dem man dann ganz
Europa mitnehmen kann. Denn: Was passiert? – Jetzt machen wir in
Österreich
etwas, dann fangen die Deutschen an, dann fangen die Franzosen an. Das ist nicht
die Idee.
In Europa gibt es gute Beispiele wie den Net Zero Industry
Act, in dem
auch festgelegt wird, dass die EU zum Beispiel bis 2030 mindestens
40 Prozent ihres jährlichen Bedarfs
an sauberen Technologien selbst decken können
muss. Also das wäre für uns sozusagen das bessere Modell
gewesen.
Ein Punkt, der mich in der
Diskussion wirklich wundert, Kollegin Niss hat es ganz kurz
angesprochen – bei den Modulen ist es das eine, aber hinsichtlich
der Wechselrichter –, ist: Bei den Wechselrichtern geht es wirklich
darum, und jetzt komme ich auf das Thema Cybersecurity zu sprechen, dass da
sehr
viele sensible Daten, natürlich jederzeit – ich nehme da jetzt
den Produzenten Huawei, ein chinesisches Unternehmen, das da wirklich sehr gut
unterwegs ist –, wirklich quer über die Ozeane geschickt werden
und nach
China gebracht werden.
Wenn ich an Ihrer Stelle, Frau
Ministerin, etwas tun würde, würde ich
mich da mit dem Thema Cybersecurity auseinandersetzen. Ich glaube nicht, dass
es sehr sinnvoll ist, dass man diese Daten herumschickt. Das ist natürlich
für Angriffe, aus welcher Richtung auch immer, prädestiniert. Das
wäre schon ein Punkt, den ich in diesem Zusammenhang gerne besprochen
hätte.
Deswegen unsere Lösung: Die Lohnstückkosten sind
zu hoch, die Lohnnebenkosten gehören gesenkt. Das wäre unser Weg
für die Industrie gewesen,
dann wäre es nachhaltig. – Vielen Dank. (Beifall bei den
NEOS.)
19.20
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich nun Frau Bundesministerin Leonore Gewessler zu Wort gemeldet. – Bitte schön, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Klimaschutz,
Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler,
BA: Herr Präsident!
Werte Abgeordnete!
Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Fotovoltaik, Sonnenkraft ist in
Österreich wirklich voll angekommen, und erlauben Sie mir, dass ich
auch ein
paar Zahlen mit Ihnen teile, Zahlen, die ich mir am Anfang der Legislaturperiode
nicht zu versprechen getraut hätte, und zwar bei Weitem nicht.
2023 erzeugte Österreich
87 Prozent grünen Strom, 87 Prozent. Wir haben uns im ersten
Halbjahr dieses Jahres quasi vollständig mit erneuerbaren Energien im Strombereich
versorgt. Das heißt, mit der jetzigen Ausbaugeschwindigkeit, mit der
jetzigen Produktionsgeschwindigkeit kann ich sagen:
Bis 2030 100 Prozent erneuerbaren Strom, das ist nicht nur denkbar,
sondern ja, das ist wirklich schnell machbar! (Beifall bei den Grünen.)
Wir haben uns
vorgenommen: eine Million Dächer mit Fotovoltaik bis 2030.
Der Ausbau der Fotovoltaik geht im Rekordtempo voran, wir haben dieses
Ziel
zu mehr als 40 Prozent erreicht, wir haben
425 000 Dächer in Österreich,
die bereits mit einem Solarkraftwerk ausgestattet sind. Ein großes Danke
an alle Menschen in unserem Land, die da mittun und die in den letzten Jahren
ihr eigenes Dach zu einem Kraftwerk gemacht haben. (Beifall bei den
Grünen.)
Wir haben im Jahr 2022 erstmals die
1-Gigawatt-Schallmauer beim
Zubau durchbrochen. Das war ein Zubau, den sich viele kaum zugetraut haben. Wir
haben 2023 was gemacht? – Wir haben 2,6 Gigawatt zugebaut, das
ist in Österreich noch nie dagewesen. Und wir haben einen höheren
Pro-Kopf-Zubau bei Fotovoltaik als China und auch als Deutschland. Also wir
sind bei der Fotovoltaik jetzt wirklich Europameister! (Beifall bei den
Grünen.)
Bei all diesen erfreulichen Nachrichten gibt es einen
unerfreulichen
Aspekt, sowohl Abgeordnete Niss als auch Abgeordneter Kassegger haben es bereits
angesprochen: Wir haben Billigimporte von PV-Komponenten, hauptsächlich
aus Asien, die europäische Produzenten unter Druck setzen. Und mit dieser
Novelle zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz setzen wir genau
da an, nämlich indem wir die Verwendung europäischer Komponenten beim
Ausbau von Anlagen und Speichern stärker fördern. Das stärkt den
Wirtschaftsstandort und treibt die Energiewende voran.
Wir haben uns auf europäischer Ebene dem Thema intensiv gewidmet, 21 europäische Energieminister, -ministerinnen, die Kommission haben im April gemeinsam die Solarcharta unterzeichnet. Das sind genau auch solche Maßnahmen, die wir uns vorgenommen haben. Abgeordnete Doppelbauer hat auf den Net Zero Industry Act verwiesen. Die Solarcharta ist ein Umsetzungsweg für diesen Net Zero Industry Act, und ich kann Ihnen auch versichern, all die Fragen zu Datensouveränität, Datensicherheit, Schutz vor unberechtigten Zugriffen, Datenhoheit und wo die Daten gespeichert werden, sind auch im Net Zero Industry Act adressiert, und zwar in zweifacher Hinsicht: Als Voraussetzung sozusagen für Förderungen aus öffentlichen Mitteln gilt es Kriterien einzuführen, aber auch als Kriterium in der öffentlichen Beschaffung. Und die Kommission arbeitet bis März 2025 diesbezüglich an einheitlichen
europäischen Standards. Also das ist in Arbeit, und es gibt natürlich auch Themen in diesem Bereich, die wir uns anschauen müssen.
Wie soll jetzt der Made-in-Europe-Bonus, um wieder dazu
zurückzukommen, funktionieren? – Bei den
Investitionsförderungen über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, da
greift der Bonus. Es geht um die Entwicklung, die 100 Prozent erneuerbarer
Strom bedeuten, nämlich Wertschöpfung und Arbeitsplätze in
Österreich zu stärken. Mit dem Bonus werden Unternehmen in
Österreich und Europa gezielt unterstützt. Ganz konkret bedeutet das
höhere Fördersätze, wenn in neuen grünen Sonnenkraftwerken
Produkte aus Europa verbaut werden.
Durch diese Anpassung im EAG und die dazugehörige
Verordnung wird
es ermöglicht, dass Förderwerbende ein Top-up auf die
Investitionsförderung bekommen, und zwar eben dann, wenn sie
europäische Komponenten,
das sind Module, Wechselrichter zum Beispiel, in ihrer Anlage oder in ihrem
Speicher nutzen.
Der Bonus kann – abhängig davon, wie viele
europäische Komponenten genutzt werden – bis zu 20 Prozent
der Förderung betragen. Und wie der Bonus
im Konkreten ausgestaltet wird, das wurde nun – auch darauf haben
Abgeordneter Kassegger und Abgeordneter Hammer soeben
hingewiesen – in einem Abänderungsantrag noch einmal näher
determiniert. Auch dafür sage ich Danke.
Die Energiewende macht uns unabhängig, sie führt
in eine klimafreundliche, gute, gesündere Zukunft. Jede neue
Fotovoltaikanlage hilft uns auf diesem Weg. Wenn wir hier gemeinsam
Wachstumschancen für österreichische
und europäische Vorzeigeunternehmen schaffen, langfristig sichere
Lieferketten und neue nachhaltige Arbeitsplätze damit generieren, dann ist
das ein
Symbol für Klimaschutz, ja, aber es ist auch ein Symbol für mehr
Unabhängigkeit und einen starken Wirtschaftsstandort mit Zukunft in
Österreich! – Herzlichen Dank. (Beifall bei den
Grünen.)
19.26
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Laurenz Pöttinger. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Laurenz Pöttinger (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Ja, Made-in-Europe-Bonus für Fotovoltaikinvestitionen – wie wichtig ist uns die heimische Produktion?
Aus meiner Sicht ist dieser Bonus ein richtiger Schritt auch
zur Bewusstseinsbildung, dass es etwas wert ist, ein Stück
Unabhängigkeit gegenüber Fernost zu haben. Mit dieser
Gesetzesnovelle soll die österreichische und europäische
Wertschöpfung von Komponenten bei Gewährung
von Investitionszuschüssen für Fotovoltaikanlagen und Stromspeicher
beanreizt werden.
Österreich ist mit diesem Beschluss ein Vorreiter zur Stärkung der Wertschöpfung und der Arbeitsplätze in Europa. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Schwarz.)
Schmerzlich haben wir die Lieferengpässe in den verschiedensten Bereichen erfahren müssen. Der Weiterbestand der europäischen Produktion ist essenziell, ist enorm wichtig und damit wird die Abhängigkeit von Fernost reduziert.
Durch massive Exportförderung Chinas werden
Fotovoltaikmodule zu Dumpingpreisen in der EU angeboten, und diese
Überkapazitäten aus China – wir haben es schon
gehört – überschwemmen den europäischen Markt
ganz beachtlich. Und diese strategische Komponente und das Interesse Chinas,
Europa in eine gewisse Abhängigkeit zu bringen, sind natürlich sehr
groß
und nicht ungefährlich.
Beihilferechtlich problematische Doppelförderungen wird es mit diesem Beschluss selbstverständlich nicht geben, spannend wird heute, welche Fraktionen diesen wichtigen Beschluss unterstützen werden, da ja eine
Zweidrittelmehrheit gefordert wird beziehungsweise notwendig ist. Ich bin schon sehr gespannt, welchen Parteien Österreich wirklich am Herzen liegt. Ich bitte um breite Zustimmung, um den Produktionsstandort Österreich abzusichern. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
19.28
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein
Schlusswort? – Das ist nicht
der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 2608 der Beilagen.
Hiezu liegen ein Abänderungsantrag der Abgeordneten
Alois Schroll,
MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen sowie ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja
Graf, Kolleginnen
und Kollegen vor.
Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Abänderungsanträgen betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Da der vorliegende Gesetzentwurf sowie einer der erwähnten Abänderungsanträge Verfassungsbestimmungen enthalten, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Die Abgeordneten Alois Schroll, MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Ziffer 4 eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.
Die Abgeordneten Lukas Hammer,
Tanja Graf, Kolleginnen und Kollegen
haben einen Abänderungsantrag betreffend Ziffer 4 eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Die Abgeordneten Alois Schroll, MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Ziffer 6 eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur
Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes
in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Ich stelle ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Wir kommen schließlich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer dafür ist, den bitte
ich um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich
angenommen.
Ich stelle wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und
Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre
Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. –
Das ist mehrheitlich angenommen.
Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
22. Punkt
Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regierungsvorlage (2561 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle Digitalisierung) (2667 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zum 22. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt nun Maximilian Linder. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Maximilian Linder
(FPÖ): Herr Präsident! Frau
Minister! Geschätzte Kolleginnen! Geschätzte Kollegen! Sehr geehrte
Zuhörerinnen und Zuhörer! Bei der Änderung des
Abfallwirtschaftsgesetzes geht es in erster
Linie um Digitalisierungsangelegenheiten. Der wichtigste Punkt darin ist das
Einführen eines Pfandsystems, eines Einwegpfands für PET-Flaschen
und dergleichen.
Wir Freiheitlichen waren immer
für dieses System, wichtig dabei war uns aber, ein einfach administrierbares und sozial verträgliches System
einzuführen.
Unser Wunsch war, dass Mehrwegpfand und Einwegpfand gleich hoch
sind. – Das Mehrwegpfand beträgt 9 Cent, zum Beispiel
für die Bierflasche, und umgekehrt soll das Einwegpfand für die
Mineralwasser- oder Limonadenflasche 25 Cent betragen.
Wir sind auch der Meinung, dass den Österreichern diese
Recyclingleistung abgegolten werden soll. Das heißt, unsere
Vorstellung ist, dass man 6 Cent für die Flasche bezahlt und beim
Recyceln, beim Zurückgeben 9 Cent
bezahlt werden.
Auch der Pfandschlupf soll keine verdeckte Steuer sein, sondern wir würden uns erwarten, dass man den heimischen Konsumenten dieses Geld über den Recyclingbonus refundiert.
Auch sollen Produkte für den Grundbedarf wie Milch und dergleichen nicht bepfandet werden.
Keine einzige unserer Forderungen aus unserem Antrag vom
14. Oktober
2021 wurde erfüllt, deshalb werden wir dem Antrag heute nicht zustimmen. (Abg.
Holzleitner: Klatschen! – Abg. Michael Hammer: Ist ja
niemand da! – Beifall bei der FPÖ.)
19.33
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Mag. Carmen Jeitler-Cincelli. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Abgeordneter Linder, ich glaube, wir haben eine ganz andere Ansicht darüber, was in diesem Antrag Relevanz hat. Das ist ein ganz breit gefasster Antrag mit sehr, sehr vielen technischen Anpassungen, auf die die Abfallwirtschaft, die gesamte Branche, schon seit Langem wartet, weil sie diese Anpassungen auch wirklich schon dringend braucht. Insofern ist das gut gelungen.
Im Grunde genommen haben wir in
Österreich eine der innovativsten Abfallwirtschaftsunternehmen
überhaupt weltweit. Die gesamte Kreislaufwirtschaft,
muss man sagen, funktioniert tadellos. Wir haben tolle, tolle Unternehmen – Michi
Bernhard, der dann auch noch sprechen wird, wird mir sicher recht
geben –, wenn man sich anschaut, was diese Betriebe leisten, was
die für eine Innovationskraft entwickeln, sieht man das. Es kommt
eigentlich die ganze Welt zu uns und schaut sich an, wie wir das hier machen.
Es sind viele Dinge, die man
gut finden kann. Im Grunde genommen, glaube ich, haben wir mit der
Neuaufstellung des gelben Systems auch vieles erreicht.
Wir haben gesehen, dass das massiv gewirkt hat, dass dadurch wirklich viel, viel mehr Abfall zurückkommt, viel mehr Kunststoff zurückkommt, Metallabfall zurückkommt.
Es ist vieles gelungen, aber
dennoch muss man hier natürlich auch einiges an Kritik anbringen.
Diese betrifft für mich zum einen den Transport über die
Bahn, der überhaupt nicht funktioniert. Ich habe bis jetzt noch keinen
einzigen Betrieb gefunden, der jemals eine Bahnkapazität bekommen hat; die
meisten bekommen gar keine Antwort. Das Ausfüllen dauert aber halt doch
eine Viertelstunde, und die müssen für jeden Transport etwas
ausfüllen. Es funktioniert aber nicht, weil die Bahnkapazitäten nicht
da sind. Sie sind ja nicht einmal für den Personenverkehr ausreichend
vorhanden.
Es ist schön, dass wir
sagen, es geht jetzt schon um 200-Kilometer-Fahrten,
und ab 2026 sind es dann noch weniger Kilometer – aber das funktioniert
nicht! Sie, Frau Bundesministerin, haben eh gesagt, Sie werden das jetzt
evaluieren.
Ich würde halt ganz klar dafür plädieren, dass wir das
möglichst schnell
tun und dass man die Wirtschaft selbst die Lösungen finden lässt, wie
es für sie funktioniert. Man braucht ihr ja nur Vorgaben zu unterbreiten,
was sie
einsparen muss.
Und eines, was ich mit Ihnen
wirklich auch diskutieren muss, was ich überhaupt nicht verstehe, ist,
warum die Primärrohstoffe komplett bevorzugt werden. Wenn wir sagen, wir
wollen eine aktive Kreislaufwirtschaft, muss ja der Sekundärrohstoff jener
sein, der bevorzugt wird, und nicht der Primärrohstoff, für den es
überhaupt keine Vorgabe gibt, wie man ihn transportiert. Es ist
auch völlig wurscht, welches Material es ist, es fragt auch niemand, ob es
giftige Schlacken sind, die man entsorgen muss, oder nicht.
Also das ist ein ganz wichtiger Punkt, und ich finde es sehr grotesk, wenn, obwohl die Kapazitäten nicht verfügbar sind, jeder einmelden muss.
Das Zweite ist das Thema Digitalpfand. Ich weiß,
damals hat in dem Fall sozusagen der Handel gewonnen, ist man, dass der
Handel dieses System
überhaupt mit unterstützt, plötzlich umgefallen. Das wissen wir
alle, wie das gelaufen ist, nur wäre ich jetzt, in Zeiten der
Digitalisierung – zumal
dieser Antrag schon die Digitalisierung im Wortlaut hat–, schon
dafür, dass man auch das wieder mit Blick auf eine logische Koexistenz überlegt,
denn man
kann nicht verlangen – ich sage, da ist auch ein Recht auf ein
digitales
Leben vorhanden –, dass der Konsument mit hohem CO2-Aufwand
leere Flaschen oder leere Gebinde zurückbringt, wenn er sie bei sich
daheim direkt in den gelben Sack, in die gelbe Tonne geben kann und ganz normal
über Location-based Services – wie Uber
funktioniert – mit einem Incentivesystem auf seinem Handy sein Pfand
sammeln könnte.
Dieses System von einem der Weltmarktführer überhaupt im Abfallwirtschaftsbereich gibt es. Das System wird jetzt auch in anderen Ländern eingesetzt – nur in Österreich nicht. Deshalb muss ich Ihnen schon auch sagen, da gibt es meiner Meinung nach einfach Handlungsbedarf, so kann man das nicht machen.
Es lassen sich die Menschen auch nicht zwanghaft umerziehen.
Also
dass sie jetzt plötzlich zu Mehrweg greifen, glaube ich nicht, sie werden
trotzdem Einweg verwenden. Es wird so sein.
Man sollte die Unternehmen auch selbst die Lösungen
schaffen lassen,
damit sie den Erfolg für uns, für das gesamte System auch einbringen
können. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
19.37
Präsident
Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist
Abgeordneter
Michael Bernhard. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter
Michael Bernhard (NEOS): Herr
Präsident! Jetzt habe ich noch einmal nachschauen müssen, ich dachte,
Carmen Jeitler-Cincelli hat
meine Rede vom Tisch genommen und gehalten (Heiterkeit der Abg. Jeitler-Cincelli) –
aber inhaltlich dann immer anders abgestimmt als ich.
Es gibt ein paar Punkte, die
ich in die Diskussion einbringen möchte, aber
ich halte vorweg fest: Gesamtheitlich können wir dem vorliegenden
Entwurf nicht zustimmen, weil ganz viele Dinge darin verpackt sind, die wir
inhaltlich wirklich anders sehen.
Ich möchte mit den
positiven Dingen im Bereich der Digitalisierung
beginnen, mit den Dingen, die tatsächlich auch weitergebracht werden, die
wir unterstützen.
Die Verankerung der
SMS-Lösung bei vollelektronischem Begleitschein
oder auch die digitale Abwicklung von Erlaubnis- und Anlagengenehmigungsverfahren
unterstützen wir als NEOS. Wir sagen klar, weniger Bürokratie,
auch digitalere Prozesse haben unsere volle Zustimmung, deswegen werden wir
auch in einer getrennten Abstimmung für diese Bereiche stimmen.
Inhaltlich, Frau Ministerin
Gewessler, ist es aber so, dass wir im Bereich
der Abfallwirtschaft im weitesten Sinne wirklich sehr, sehr unterschiedliche
Sichtweisen haben. Beides hat Frau Kollegin Jeitler-Cincelli quasi
angesprochen, bei beiden hat sie aber bei den gegenteiligen Beschlüssen
mitgewirkt.
Das Erste ist die Verlagerung
von der Straße auf die Schiene. Wir haben die Situation, dass
wir – das wissen Sie selbst am besten – für
zunächst 300-Kilometer-Fahrten, dann für 200-Kilometer-Fahrten
und in weiterer Folge, in knapp einem Jahr, für 100-Kilometer-Fahrten die
Vorgabe haben, dass die Branche, dass die Entsorgungsbetriebe verpflichtet
sind, zuerst bei der Schiene anzufragen, und nur dann, wenn dort keine
Kapazitäten frei sind, darf – mit einer entsprechenden
Bestätigung, die ausgedruckt ist – die Fahrt mit dem
Lkw erledigt werden.
Es sind so oft keine Kapazitäten vorhanden, weshalb das ein Schildbürgerstreich ist, weil Sie einen bürokratischen Mehraufwand auslösen, ohne dass dann wirklich mehr mit der Bahn gefahren werden kann – die Transporte per Bahn erledigt werden können, meine ich jetzt.
Daher haben wir auch einen ganz konkreten Antrag, den ich
nicht zum
ersten Mal einbringe, aber heute erneut einbringe, weil wir nämlich auf
die 300 Kilometer als Grundregel zurückkommen wollen – bis
zu dem Zeitpunkt, zu dem sichergestellt ist, dass die Verlagerung von der
Straße auf die Schiene funktioniert, also wenn ein Entsorgungsbetrieb,
der auf der Schiene transportieren will und anfragt, auch tatsächlich die
Kapazität bekommt.
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die eingangs bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:
1. Nach Ziffer 9. wird folgende Ziffer 9a. eingefügt:
„9a. In § 15 Abs. 9 entfallen die Ziffern 2 und 3.“
2. Nach der Ziffer 30. wird folgende Ziffer 30a. eingefügt:
„30a. In § 69 Abs. 10 entfallen die Ziffern 2 und 3
*****
Frau Ministerin, wir alle wollen weniger Bürokratie,
wir wollen eine funktionierende Entsorgungsbranche. Sie haben mit dieser
letzten Novelle, in der diese Regelungen enthalten waren, tatsächlich
dafür gesorgt, dass Sie
eine durchaus sehr ideologisch betrachtete Transformation eingeleitet haben,
ohne dafür zu sorgen, dass auch wirklich die technischen Kapazitäten
zur Verfügung stehen.
Ein letzter Punkt, der aber leider nicht unerwähnt
bleiben darf: das digitale Pfand. Carmen Jeitler-Cincelli hat es auch schon
angesprochen: Es ist vollkommen verrückt, was da derzeit passiert! Wir
führen – also nicht wir, sondern die Grünen und die
ÖVP – ein Pfandsystem aus den Achtzigerjahren
des letzten Jahrhunderts ein. Das, was in Deutschland im letzten Jahrhundert eingeführt worden ist, soll Österreich jetzt nachholen.
Nämlich: Anstatt eines digitalen Pfands, das
80 Prozent weniger Kosten verursachen würde und 4,5 Millionen
Sammelpunkte in Österreich
hätte – 4,5 Millionen Sammelpunkte für neun Millionen
Menschen, 80 Prozent weniger Kosten! –, machen Sie, Frau
Ministerin, 7 000 Sammelpunkte
mit fünfmal so hohen Kosten. Genau das versteckt sich in dieser Novelle
nämlich auch, denn natürlich: Wenn Sie die Bürokratie aufblasen,
wenn Sie die Menschen an weniger Punkte schicken, wenn Sie beim Handel
Investitionen auslösen, die sonst gar nicht notwendig gewesen wären,
dann brauchen
Sie dafür wieder eine zentrale Stelle, die das ganze koordinieren
soll – und das geht gar nicht.
Es ist mehr Bürokratie, es sind mehr Kosten, es ist
weniger Nutzen für
die Menschen, und da machen wir als NEOS natürlich nicht mit. –
Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
19.41
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regierungsvorlage (2561 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle Digitalisierung) (2667 d.B.) - TOP 22
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die eingangs bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:
1. Nach Ziffer 9. wird folgende Ziffer 9a. eingefügt:
„9a. In § 15 Abs. 9 entfallen die Ziffern 2 und 3.“
2. Nach der Ziffer 30. wird folgende Ziffer 30a. eingefügt:
„30a. In § 69 Abs. 10 entfallen die Ziffern 2 und 3
Begründung
Am 19.11.2021 wurde im Nationalrat die AWG-Novelle zum
Kreislaufwirtschaftspaket beschlossen. Wie NEOS stets betont hat, enthielt
dieses Paket, neben
manchen positiven Änderungen, einige praxisfremde Maßnahmen mit
bürokratischem Mehraufwand, deren Umsetzung, wie bereits zum Zeitpunkt
des Beschlusses absehbar, problematisch werden würde. Zwei Jahre
später hat sich diese Kritik vor allem bei der verpflichtenden Verlagerung
des Transportes von Abfällen mit einem Gesamtgewicht von
mehr als zehn Tonnen auf die Bahn oder andere Verkehrsmittel mit gleichwertigem
oder geringem Schadstoff- oder Treibhausgaspotential bewahrheitet.
Diesbezüglich ist vorgeschrieben, dass derartige Transporte mit einer
Transportstrecke auf der Straße von über 300 km in Österreich
seit 1. Jänner 2023 per Bahn oder durch andere Verkehrsmittel mit
gleichwertigem oder geringerem Schadstoff- oder Treibhausgaspotential
zu erfolgen haben. Mit 1. Jänner 2024 wurde das Distanzkriterium auf 200
km verkürzt und mit 1. Jänner 2026 erfolgt eine weitere
Anpassung auf 100 km.
In den Erläuterungen der
Regierungsvorlage zur AWG-Novelle: Kreislaufwirtschaftspaket aus 2021 wird
unter anderem argumentiert, dass die Maßnahme als
Beitrag zur Emissionsminderung im Bereich der Abfallwirtschaft gut geeignet
sei. Darüber hinaus wird die stufenweise Ausweitung damit
begründet, dass der Bahngüterverkehr in Österreich stark
ausgebaut werden soll. Durch die Ende 2023 umgesetzte Novelle des
Bundesstraßen-Mautgesetzes wird die Maut für Kfz
über 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmenge seit 2024 nach
Abgasklassen und
CO2-Emissionsklassen preislich differenziert. Mit der ökosozialen
Steuerreform wurde zudem eine Variante der CO2-Bepreisung eingeführt, die
Verlagerungsanreize
auf den Güterstraßenverkehr in Richtung Bahn schafft. Die Wirkungsfolgenanalyse
zur AWG-Novelle enthält keine Hinweise, dass diese beiden
zusätzlichen Maßnahmen in einem zu prüfenden Nullszenario
berücksichtigt worden wären.
Dementsprechend muss angenommen werden,
dass die ausgewiesene Treibhausgaseinsparung nicht im dargelegten
Ausmaß stattfindet. Branchenvertreter
beklagen nach dem ersten Jahr, in der die Bestimmung in Kraft war, dass nur ein
Bruchteil, der mit der Bahn zu verbringenden Abfalltransporte tatsächlich
mit der Bahn transportiert werden kann, weil schlichtweg die Kapazitäten
nicht bereitgestellt werden können. Die Bestimmung habe sich als für
die Praxis untauglich herausgestellt und verursache einen bürokratischen
Mehraufwand ohne erkennbaren Mehrwert.
NEOS hat bereits 2021 betont,
dass die Bepreisung von CO2 eine geeignetere Variante ist, um die
Verlagerung von Abfalltransporten auf die Schiene anzukurbeln. Das kann
jedoch nur geschehen, wenn auch die infrastrukturellen Voraussetzungen mit
einem adäquaten Kapazitätsangebot zur Verfügung stehen, was sich
als nichtzutreffend herausgestellt hat. Der Ausblick aus den
Gesetzeserläuterungen, dass der Bahngüterverkehr in Zukunft
stark ausgebaut werden soll, darf nicht als Argumentationsgrundlage für
ein dysfunktionales System im Hier und Jetzt dienen. Mit der derzeitigen
Ausgestaltung von §15 Abs. 9 und §69 Abs. 10 werden einer Branche
über Gebühr regulatorische Auflagen auferlegt, deren Bedeutung in der
Zukunft noch deutlich steigen wird. Zusätzlich ist im Sinne einer
wirkungsvollen Kreislaufwirtschaft zu betonen, dass durch die vorliegenden
Bestimmungen, Sekundärrohstoffe einer systematischen Benachteiligung
gegenüber Primärrohstoffen unterliegen. Während
Primärrohstoffe weiterhin mit einem frei wählbaren Verkehrsmittel
nach Wahl transportiert werden können, ist bei Abfällen auch
dann keine Ausnahmemöglichkeit gegeben, wenn die beim Bahntransport anfallenden
Kosten, jene der Alternative bei weitem übersteigen.
Um wirkungsvolle
Umweltvorschriften mit einem wettbewerbsfähigen Standort, in dem Sekundärrohstoffe
nicht gegenüber Primärrohstoffen benachteiligt werden, zu verbinden,
ist es aus Sicht von NEOS angebracht, das Distanzkriterium vorerst bei 300
km zu belassen und etwaige zukünftige Straffungen im
Einklang mit der Schaffung einer dafür ausgerichteten Infrastruktur neu zu
bewerten.
*****
Präsident
Ing. Norbert Hofer: Der
Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, er steht mit
in Verhandlung. – Herr Abgeordneter, es haben sich da nur
Satzzeichen irgendwie auf den Weg gemacht und sind verrutscht, das
ändert aber nichts am Inhalt des Antrages.
Herr Dr. Matznetter, Sie gelangen zu Wort. Bitte
schön,
Herr Abgeordneter.
Abgeordneter
Dr. Christoph Matznetter (SPÖ):
Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Kolleginnen und Kollegen! Ich sage
gleich vorweg: Wir sind für Verbesserungen im Bereich der Digitalisierung
in der Abfallwirtschaft
und wir haben von Anfang an Bedenken gehabt, dass in der zentralen Pfandgesellschaft
Unvereinbarkeiten da sein könnten, und da gibt es auch Verbesserungen,
daher werden wir dieser Änderung zustimmen.
Ich verlange auch nicht wie Carmen Jeitler-Cincelli so radikale Änderungen des Systems – dass man gleich auf ein neues System umsteigt (Abg. Jeitler-Cincelli: Kein neues! Ergänzung ...!) –, ich hätte aber doch eine Reihe von dringenden Ersuchen speziell an Sie, Frau Bundesministerin.
Wir haben uns im letzten Wirtschaftsparlament mit dem
Problem Klein-
und Kleinstgeschäfte befasst. Da brauchen wir nur runter zum erstbesten Würstelstand
zu gehen: Dieser muss natürlich, wenn er 0,5er- und 0,33er-Gebinde
verkauft, jedes annehmen, das diese Größe hat, darf
es aber nicht zerquetschen, sondern muss in Säcken die leeren Flaschen sammeln,
bis das abgeholt werden kann. Das wird rein vom physikalischen
Volumen seines Geschäfts ein Problem.
Daher meine Bitte –
und das war auch der Beschluss, den das Wirtschaftsparlament gefasst
hat –: Wir brauchen eine Regelung für die
flächenmäßig Allerkleinsten. (Abg. Schellhorn: Nicht
nur! Die Großen haben ja genauso ...!) Das Blöde für
den Würstelstand ist nämlich noch, Frau Bundesministerin:
Er könnte ja in einem 150-Meter-Umkreis ein Abkommen mit einem Supermarkt
schließen: Dieser nimmt sein Gebinde an, dann kann er seine Kunden dorthin schicken.
Der Supermarkt sperrt aber um 19.30 Uhr zu, und er muss aber annehmen, solange er offen hat. (Abg. Bernhard: Deshalb brauchen wir längere Öffnungszeiten!) – Ja, abgesehen von den Regelungen, am Ohr von links nach rechts zu kratzen. – Wir brauchen eine Regelung, dass die Kleinsten eine Erleichterung bekommen.
Da wäre meine Bitte, Frau Bundesministerin, diesem vom
Wirtschaftsparlament auch in Anwesenheit der Abgeordneten Jeitler-Cincelli und
des Abgeordneten Hörl beschlossenen Antrag zu folgen und eine
Lösung für die Allerkleinsten zu finden. – Vielen
Dank. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Schellhorn: Ein
Praktiker! Hast recht!)
19.44
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Dr. Astrid Rössler. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dr. Astrid Rössler
(Grüne): Nach der vielen
Renaturierung
einmal ein etwas technischeres Thema, das in der Bevölkerung aber durchaus
als wichtiger Beitrag zum nachhaltigen
Konsum und nachhaltigen Leben empfunden wird.
Insofern, liebe Carmen Jeitler-Cincelli, darf ich einmal das SDG 12, nachhaltige Konsum- und Produktionsgewohnheiten, in Erinnerung rufen. Dort haben natürlich Mehrwegsysteme starke Priorität, und es geht nicht darum, dass man jemanden überzeugen will (Abg. Jeitler-Cincelli: Aber es ist ja kein Mehrweg!), sondern es hat lange Zeit keine Alternative und kein Angebot gegeben.
Zum heutigen Tag erinnere ich:
Seit 1.1.2024 sind wunderbarerweise endlich die Mehrwegquoten im Angebot, im
Handel verfügbar, und das war die erste
große Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes. (Beifall bei den
Grünen.) Und daher
ist das Pfand, so wie es heute weiterentwickelt
wird, mit der zentralen
Stelle und den entsprechenden
Aufsichtsrechten, die sehr wichtig sind – das waren auch
gute Ergänzungen in den Verhandlungen über diese
Novelle –, der zweite große Schritt; denn ab 1.1.2025
hält endlich, nach gefühlten
200 Jahren, auch in Österreich das Pfand auf Einweggebinde Einzug
(Abg. Schellhorn: Bei Lebensmitteln!), für Kunststoff- und
Metallverpackungen im Getränkebereich ab 0,1 Liter bis
3 Liter. (Abg. Wurm: Schuss ins Knie!) Das ist ein
riesengroßer Fortschritt, über den ich sehr, sehr froh
bin. – Applaus bitte
für das Einwegpfand! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Wurm:
Kompletter Schwachsinn! Aber: Applaus!)
Ein Punkt – einiges
ist schon genannt worden –: Die Distanzregelung
dürfen wir nicht mehr aufmachen. Es ist klar, dass nicht alles klappt. Im
Entwurf gibt es - - (Abg. Bernhard: Es klappt gar nichts!)
Wir dürfen nicht verzögern.
Wir müssen schauen, dass die Abfalltransporte in der Form stattfinden; und
natürlich müssen die ÖBB nachbessern, natürlich gibt
es großen Handlungsbedarf, keine Frage, aber da müssen wir
durch. Abfalltransporte, Massentransporte dürfen einfach nicht wie
bisher ohne Wenn und Aber auf der
Straße alles blockieren, das können wir uns nicht erlauben.
Ein wichtiger Punkt, der noch nicht genannt wurde, der mir
persönlich aber sehr wichtig ist: Da geht es um Beteiligungsrechte und um
Mitwirkungsrechte
der Gemeinden für Bodenaushubdeponien im
vereinfachten Verfahren unter 100 000 Kubikmetern. Es war ein
großes Anliegen auch aus Sicht der Gemeinden, dass diese da mit einer
Parteistellung im AWG-Verfahren eingebunden werden. Das heißt, die
Gemeinden können in diesen Verfahren jetzt
die konkreten öffentlichen Interessen – da geht es um
Gesundheit, da geht es um Umwelt, Bodenverbrauch, Wasser, also klassische
Umweltmaterien –
mit einer Parteistellung einbringen. Auch das ist ein großer Fortschritt,
ein wichtiger Teil in einer AWG-Novelle.
Insgesamt ist es ein weiteres gutes Paket, und ich freue
mich, dass das
vor der Sommerpause noch gelungen ist. – Danke für die
Zustimmung. (Beifall bei den Grünen.)
19.47
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich nun die Frau Bundesministerin zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesminister.
Bundesministerin für Klimaschutz,
Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler,
BA: Herr Präsident! Sehr
geehrte Damen
und Herren! Sehr geehrte Nationalratsabgeordnete! Ich möchte kurz auf die
unterschiedlichen Inhalte dieser Novelle eingehen, auch wenn sie in weiten
Teilen – Abgeordnete Rössler hat es schon gesagt –
ein bisschen
technisch scheinen. Vor allem bei Digitalisierung und Verfahrensbeschleunigung
machen wir mit dieser Novelle aber wichtige Schritte.
Erstens: Antragsunterlagen
können endlich in elektronischer Form vorgelegt werden. Das
ermöglicht eine effizientere Abwicklung von Erlaubnis- und
Genehmigungsverfahren. Die elektronische Verknüpfung von anlagenrelevanten Registern
ist Voraussetzung für eine beschleunigte elektronische Abwicklung von
Genehmigungsverfahren durch die Behörde. Die Verankerung der
SMS-Lösung – das hat Abgeordneter Bernhard, glaube ich, vorhin
angesprochen – beim vollelektronischen Begleitschein für
gefährliche
Abfälle vereinfacht die Kommunikation mit dem Abfallerzeuger. Im Bereich
Digitalisierung ist das ein wichtiger Schwerpunkt der Novelle.
Beim zweiten Schwerpunkt dieser Novelle geht es um die
Rahmenbedingungen für die Organisation des Pfandsystems für
Einweggetränkeverpackungen. Abgeordnete Rössler hat die Wichtigkeit
schon ausführlich erklärt. Es gibt mindestens
14 europäische Mitgliedstaaten, die jetzt so ein System haben
oder einführen, wie wir es einführen.
Wir wissen, Sie alle wissen: Es gilt ab 2025 für
Plastikflaschen und Dosen. Ergänzt werden jetzt die Rahmenbedingungen
für die Betreiberin des Pfandsystems, das ist die EWP Recycling Pfand
Österreich gGmbH, die sogenannte „zentrale
Stelle“ – im Gesetz ist sie so bezeichnet. Da werden
eben Details zu den Aufsichtsrechten – darauf ist Abgeordneter
Matznetter vorhin eingegangen – beziehungsweise auch die
Meldepflichten an das Ministerium geregelt. Zudem wird festgelegt, dass ein
Teil der Einnahmen für Projekte der Abfallvermeidung bereitzustellen ist.
Das sind 0,5 Prozent der Produzentenbeiträge und des Pfandschlupfes,
die hier verwendet werden sollen.
Ein weiterer Teil dieser Novelle betrifft Pönalzahlungen für die Systemteilnehmer an Sammel- und Verwertungssystemen. Die werden insofern modifiziert, als eine Pönale nur noch bei der Unterschreitung der Gesamtlizenzsumme im Jahr um 5 Prozent einzuheben ist. Damit vermeiden wir Härtefalle, aber machen vor allem die Administration deutlich einfacher, unkomplizierter und auch unbürokratischer. Weiters gibt es eine neue Geringfügigkeitsgrenze von 50 Euro, die da eingefügt werden wird.
Zu Bodenaushubdeponien hat Abgeordnete Rössler schon
die Vorteile
der neuen Regelungen im vereinfachten Verfahren für die Gemeinden beschrieben. Wir müssen auch einige
Ausnahmetatbestände aufgrund der Änderung
der EU-Deponierichtlinie anpassen.
Wir haben in dieser Novelle auch etwas geändert, wir wollen einen Vorwurf aus einem Vertragsverletzungsverfahren betreffend die Aarhuskonvention ausräumen, deswegen erfolgt auch da eine Anpassung entsprechend der verwandten Bestimmungen im UVP-G 2000. Das bedeutet konkret, das erstmalige Vorbringen von Einwendungen im Rechtsmittelverfahren ist grundsätzlich zulässig, es darf aber nicht missbräuchlich oder unredlich erfolgen.
Zum Antrag betreffend Schienentransport – es ist jetzt angeklungen, ich habe es auch im Ausschuss ausgeführt –: Klar, es handelt sich um eine neue Regelung, die Systemteilnehmer lernen gerade auch, wo welche Mengen in welcher
Regelmäßigkeit in welchen Gewichtsklassen mit welchen Distanzen überhaupt zu transportieren sind. Es war von vornherein klar, dass das ein sehr neues System ist, deswegen ist auch im Gesetz bereits eine Evaluierung vorgesehen. Diese wird bis Ende 2024 durchgeführt, und wir werden das natürlich so schnell wie möglich machen.
In diesem Sinne darf ich Sie herzlich um Zustimmung zu dieser Novelle ersuchen. – Herzlichen Dank fürs Zuhören. (Beifall bei den Grünen.)
19.52
Präsident
Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner
ist Herr Abgeordneter
Michael Bernhard. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Frau Kollegin Rössler hat mich motiviert,
mich noch einmal zu Wort zu melden, weil sie gesagt hat, die Regelung der
Verlagerung des Transports von der Straße auf die Schiene mit den
immer kürzeren Distanzen, die in der entsprechenden gesetzlichen Vorlage steht,
darf keinesfalls mehr aufgehoben werden. Das ist ein Riesenproblem. Sie gehen
hier, liebe Frau Kollegin Rössler, mit einer Brille rein, die wirklich
nur als grüne Romantik zu bezeichnen ist. Als Sie die Novelle des
Abfallwirtschaftsgesetzes ursprünglich in Begutachtung geschickt haben,
hat man Ihnen gesagt, man kann nicht schneller von der Straße auf die
Schiene verlagern, weil die Kapazität nicht da ist, weil die Zahl der
Waggons weniger wird. Es ist nicht mehr geworden, sondern weniger.
Dann haben Sie die Novelle eines Gesetzes vorgelegt, wo Sie
hineingeschrieben haben, 2023, 2024 und 2026 wird die Distanz immer
kürzer, in der ein Entsorgungsbetrieb auch tatsächlich mit dem Lkw
fahren darf. Das Resultat ist heute schon, dass 3 600 Abfragen
negativ beschieden worden sind, dass
die Frau Ministerin mir auf eine parlamentarischen Anfrage nicht einmal das sagen
konnte, weil sie es nicht gewusst hat, weil das System so schlecht ist.
Und Sie sagen jetzt hier heraußen, nein, man muss unbedingt daran festhalten.
Es kann nicht sein, dass eine
Wirtschaftsbranche von Ihrer Ansicht quasi gefesselt wird, dass die Transporte
auf die Schiene verlagert werden können, wenn da keine Waggons stehen. Da
geht es nicht darum, dass jemand
etwas nicht verändern will, sondern Sie müssen zuerst die
Möglichkeit schaffen und dann können Sie auch die Transformation
machen. Sie können nicht jemanden zu etwas verpflichten, wozu er
nicht einmal die Möglichkeit hat. (Beifall bei den NEOS.)
Solche Gesetze sind ein Wahnsinn und bringen genau die Unternehmerschaft auf die Palme, die wirklich gewillt ist, Innovation zu liefern. Da müssen Sie noch einmal ran. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
19.54
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Christoph Stark. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Christoph Stark (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen
und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich vermeide,
jetzt all das in der Erklärung des Gesetzes zu wiederholen, was drei oder
vier Redner vor mir schon gesagt haben, inklusive der Frau Ministerin. Also
technisch ist die ganze Geschichte eigentlich hinreichend erläutert.
Ich beschränke mich
vielleicht auf eine kurze andere Betrachtungsweise,
die die Sache auch verdient hat: Die Abfallwirtschaft in Summe ist in
Österreich auf einem enorm hohen Level. Wenn man das international
vergleicht,
dann brauchen wir uns hier nicht zu verstecken. Die Behandlung und Verwertung
von Müll ist in unserem Lande sehr weit fortgeschritten und dient
natürlich auch dem Naturschutz. Über diesen haben wir heute ja schon
lange und hinreichend diskutiert. Auch die Abfallwirtschaft ist ein Teil
dieser Naturschutzidee, dass der Abfall dorthin kommen soll, wohin er
gehört.
Das hängt aber
auch – und da bin ich jetzt nicht mehr bei der heutigen
Novelle – mit der guten Wissensvermittlung zusammen, die bei uns in
den Kindergärten und Schulen zum Thema Abfalltrennung und
Abfallvermeidung passiert. Leider verflacht dieses Wissen dann immer mit
zunehmendem Alter, aber die Kinder zwischen zehn und 14 Jahren sind da
ganz gut drauf.
Es gilt, dieses Wissen aber auch zu erhalten.
Ja, all das dient der Schonung
unserer Umwelt. In Wirklichkeit geht es hier natürlich um einen
großen Digitalisierungsschub, den – wie Carmen
Jeitler-Cincelli schon festgestellt hat – die Wirtschaft braucht und
auf den die Wirtschaft auch gewartet hat. Aber – und da
schließe ich mich jetzt
meinem Vorredner an – in der Abfallwirtschaft haben wir in den
letzten zehn Jahren ganz, ganz viele einzelne Innovationsschritte gemacht,
einzelne
Schritte zur Besserbehandlung, zur besseren Verwertung, zur besseren Reststoffverwertung.
Und dieser heutige Schritt ist wieder ein Schritt, auf
den weitere werden folgen müssen – einfach, weil sich die
Digitalisierung weiter verbreitet, weil die Technik weitergeht und weil
natürlich mehr und mehr Menschen dann auch diesen digitalen Zugang haben
werden. Ich weiß schon, dann höre ich gleich immer, ja, es muss auch
analog passieren, aber es
muss in Summe schon passieren, dass wir diesen Digitalisierungsschritt auch bei
der Verwertung von Mehrwegpfand und so weiter irgendwann einmal eingeführt
haben werden.
Darauf freue ich mich, aber jetzt freue ich mich hier einmal darauf, dass wir diesen ersten Zwischenschritt gehen, und da bitte ich um breite Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)
19.56
Präsident
Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu
niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung über den
Gesetzentwurf samt Titel und
Eingang in 2561 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatzantrag eingebracht.
Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Michael Bernhard vor.
Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatzantrag sowie vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die
Ziffern 5 bis 9 in der
Fassung der Regierungsvorlage.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Die Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Einfügung einer neuen Ziffer 9a eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Ziffer 30 in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Die Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Einfügung einer neuer Ziffer 30a eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir kommen schließlich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren,
die dem vorliegenden Gesetzentwurf
auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches
Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der
Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (2601 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahn-Beförderungs- und Fahrgastrechtegesetz, das Bundesgesetz über die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte und das Eisenbahngesetz 1957 geändert werden (Fahrgastrechtenovelle 2024) (2644 d.B.)
24. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über die
Regierungsvorlage (2603 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz
1957 geändert wird
(2645 d.B.)
25. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 4036/A(E) der Abgeordneten Hermann Weratschnig, MBA MSc, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rampen an Bahn-Verkehrsstationen (2646 d.B.)
26. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 4110/A(E) der Abgeordneten Mag. Peter Weidinger, Mag. Ulrike Fischer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „weitere Verbesserung des transeuropäischen Bahnverkehrs“ (2647 d.B.)
Präsident
Ing. Norbert Hofer: Nun kommen wir
bereits zu den
Punkten 23 bis 26 der Tagesordnung, über welche die Debatten
unter
einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ist bereits auf dem Weg. – Ich bitte Sie zum Rednerpult. Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ):
Herr Präsident!
Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Ja, wir haben es hier mit einem
Eisenbahnpaket rund um Fahrgastrechte und einer Novellierung
des Eisenbahngesetzes zu tun, dem man einiges abgewinnen kann.
Was ich bemerkenswert finde, das sind zwei Entschließungsanträge,
mit denen sich die Regierungsparteien in wiederholter Art selbst zur Arbeit
auffordern. Einer davon ist besonders bemerkenswert, das ist der
Antrag betreffend „weitere Verbesserung des transeuropäischen
Bahnverkehrs“, mit dem
die zuständigen Minister und Ministerinnen ersucht werden, sich
„weiterhin“ – „weiterhin“, also wurde
offenbar bis jetzt wenig gearbeitet (Abg. Weidinger: Na, na,
na, Herr Kollege!) – „zum besseren Schutz der Umwelt und
des Klimas und für die Konsumentinnen und Konsumenten [...] für [...]
weniger Grenzunterbrechungen und kürzere Fahrzeiten
einzusetzen.“ Das ist bemerkenswert, das haben sie offenbar bis jetzt
nicht wirklich getan.
Das, was wirklich notwendig wäre, was man wirklich
beantragen sollte,
steht nicht im Antrag: Durch Europa verläuft eine sehr wichtige Achse, das
ist die Achse Berlin–Prag–Linz–Graz und dann weiter nach
Koper oder Triest.
Das ist eine wichtige Verbindung für den Wirtschaftsraum im Nordwesten Europas
mit dem Balkan und dem Schwarzen Meer.
Ich habe eine Vision (Ruf
bei der ÖVP: Oje!), und das ist, dass die Strecke Prag–Linz per
Bahn in 2,5 Stunden machbar ist. Das ist machbar, wie auch die
Strecke Graz–Prag in 5 Stunden. Mit einer ordentlich ausgebauten Bahn wäre das möglich.
Im Bereich Straße, bei
der S 10 im Mühlviertel zum Beispiel, kommt jetzt langsam Bewegung
hinein – da war die ÖVP so geschickt, der Frau Ministerin ihren
Evaluierungsschwindel nicht durchgehen zu lassen –, aber auf der
Bahn ist weiterhin Ruhe (Zwischenruf des Abg. Hörl), der
Bahnbau schläft. Oberösterreich als Bundesland, die Steiermark
als Bundesland, das Mühlviertel
als Region, die würden das brauchen. Es wäre ein Fortschritt für
die Region. (Abg. Schnabel: 5 Millionen Euro pro Jahr ist
nicht ...?) Wir brauchen diese Weichenstellung.
Ich stelle daher folgenden Entschließungsantrag:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dipl.-Ing.
Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aufnahme der
Summerauerbahn in das Zielnetz 2040 sowie Aufnahme der Summerauerbahn
und der Pyhrnbahn in die europäischen
‚TEN-T-Kernnetze‘“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die
Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,
Innovation und Technologie, wird aufgefordert,
die Summerauerbahn in das ,Zielnetz 2040‘ aufzunehmen. Weiters sollen
sich die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt,
Energie, Mobilität, Innovation und Technologie dafür einsetzen, die Summerauerbahn und die Pyhrnbahn durch die
zuständigen EU-Gremien
und Behörden in das europäische ‚TEN-T-Kernnetz‘
aufzunehmen, um die wirtschaftliche Vernetzung Europas zu stärken.“
*****
Meine Damen und Herren, vor allem Kolleginnen und Kollegen
aus Oberösterreich und vor allem von der ÖVP, stimmen Sie diesem
Antrag zu! Stimmen Sie der Weiterentwicklung von
Oberösterreich, der Steiermark und vor allem dem Mühlviertel zu!
Die Menschen hätten sich das verdient. Lassen
Sie sie nicht hängen! (Beifall bei der
FPÖ. – Abg. Schnabel: Die Pyhrnachse ist schon drinnen!)
20.02
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Rosa Ecker, MBA
und weiterer Abgeordneter
betreffend Aufnahme der
Summerauerbahn in das Zielnetz 2040 sowie Aufnahme der Summerauerbahn
und der Pyhrnbahn in die europäischen
„TEN-T-Kernnetze“
eingebracht in der 272.
Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 4. Juli 2024 im Zuge der Debatte zu
TOP 26, Bericht des Verkehrsausschusses über den
Antrag 4110/A(E) der Abgeordneten Mag. Peter Weidinger, Mag. Ulrike Fischer,
Kolleginnen und Kollegen betreffend "weitere Verbesserung des transeuropäischen Bahnverkehrs"
(2647 d.B.)
Das „Zielnetz 2040“ bezeichnet die
langfristige Ausbaustrategie für die Eisenbahninfrastruktur in Österreich.
Das TEN-T-Kernnetz ist ein transeuropäisches Eisenbahnverkehrsnetz,
wodurch die wirtschaftliche Vernetzung Europas gestärkt wird. Vier
Kernnetz-Korridore führen derzeit durch Österreich. Es fehlt aber
aktuell im alpinen Bereich eine direkt querende Verbindung zwischen dem
Südosten Europas und dem europäischen Zentralraum. Besonders
große Potentiale
hätten hier die Summerauerbahn in Kombination mit der Pyhrnbahn.
Das Klima- bzw.
Verkehrsministerium hat der jahrzehntelangen Forderung nach Aufnahme der
Summerauerbahn als auch der Pyhrnbahn ins transeuropäische Eisenbahnverkehrsnetz
(TEN-T-Netz) und somit auch in das „Zielnetz 2040“ eine Absage
erteilt. Eine große Möglichkeit für das überregionale
Verkehrsnetz bleibt damit ungenutzt. Der Ausbau der Eisenbahnachse
Berlin-Prag-Linz-Graz-Koper würde eine wichtige Verbindung zwischen
dem Wirtschaftsraum im Nordwesten Europas und dem Balkan und der
Schwarzmeer Region herstellen sowie
effiziente Handelsströme fördern.
Der Ausbau sowohl der
Summerauerbahn als auch der Pyhrnbahn als
wichtige europäische Nord-Süd-Achse ist voranzutreiben. Beide Bahnen
müssen umgehend in das TEN-T-Kernnetz aufgenommen werden. Die Summerauerbahn darüber
hinaus auch wieder in das „Zielnetz 2040“.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung,
insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie,
Mobilität, Innovation und Technologie, wird aufgefordert, die Summerauerbahn
in das „Zielnetz 2040“ aufzunehmen. Weiters sollen sich die
Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für
Klimaschutz, Umwelt,
Energie, Mobilität, Innovation und Technologie dafür einsetzen, die
Summerauerbahn und die Pyhrnbahn durch die zuständigen EU-Gremien und
Behörden in das europäische „TEN-T-Kernnetz“ aufzunehmen,
um die wirtschaftliche Vernetzung Europas zu stärken.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Hermann Weratschnig. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
20.03
Abgeordneter
Hermann Weratschnig, MBA MSc (Grüne):
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Bevor ich zu den
vorliegenden Gesetzentwürfen komme, vielleicht noch einen Satz
zu Herrn Kollegen Deimek: Ja, das ist die Aufgabe vom Zielnetz und auch von den
Rahmenplänen. Ich muss dazusagen, dass einige Dinge, die angesprochen
wurden – die Pyhrnroute und die Summerauerbahn, beides
wichtig –, auch ins Zielnetz aufgenommen
worden sind. (Abg. Stöger: Aber das nicht! Das leider nicht!)
Heute geht es hier auch um einen anderen wichtigen Bereich, nämlich um die Stärkung der Fahrgastrechte. Die vorliegende Novelle bringt wesentliche Verbesserungen für die Fahrgäste: die Ausweitung der Erstattung bei Reservierungen, Entschädigungsbestimmungen – ganz wichtig – für die Besitzer:innen von Jahreskarten, aber auch von Zeitfahrkarten mit kürzerer Laufzeit. Es wird außerdem die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte – das ist eine ganz wichtige Agentur – als einheitliche Durchsetzungs- und Schlichtungsstelle für alle Mobilitäts- und Verkehrsbereiche gestärkt. Es wird auch der Ausschluss von rabiaten Fahrgästen für bis zu sechs Monate ermöglicht, wenn eine Gefahr für Bedienstete besteht.
Österreich ist ein Bahnland, Österreich ist
innerhalb der Europäischen Union das Land, in dem am meisten Bahn gefahren
wird, in dem die Eisenbahn im Vordergrund steht. Wir bauen aus, wir bieten
leistbare Preise, wir
bieten Komfort.
Wir haben aber auch Probleme im
Bahnnetz – bedingt durch Baustellen, durch
Lieferkettenprobleme –: Verspätungen, Probleme mit den
Kapazitäten.
Es ist völlig klar, dass es in unserem Bahnnetz in der Vergangenheit
Probleme gegeben hat. Es ist aber jetzt unsere Aufgabe, die
richtigen – und
wichtigen – Rahmenbedingungen zu schaffen. Mit der Novelle des
Eisenbahngesetzes schaffen wir die optimale Nutzung der Kapazitäten
der Infrastruktur – mit bestimmten Trassenreservierungen
für die Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene
und einem guten Taktfahrplan.
Beides muss möglich sein: die Verlagerung von der Straße auf die Schiene und der Taktfahrplan. Das ist insbesondere ein Thema bei den gesamten Streckensperren, die auch in unseren Nachbarländern geplant sind.
Wir sichern hiermit die
Lieferketten, das ist, glaube ich, ganz wichtig für die Industrie,
für unsere Standorte. Wir schaffen und sichern damit die
Verlagerung auf die Bahn und den Modal Split von der Straße auf die
Schiene.
Es liegt ein weiterer wichtiger
Antrag vor, dieser soll mehr Rampen auf
stark frequentierten Bahnhaltestellen ermöglichen. Das ist ganz wichtig,
da Lifte oft überlastet sind, und deshalb braucht es an stark frequentierten
Bahnhöfen beziehungsweise Bahnhaltestellen bauliche
Maßnahmen.
An dieser Stelle ein Danke auch
den Vorarlberger Kollegen und Kolleginnen, dass wir hier gemeinsam mit dem
Koalitionspartner – Danke dem
ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger – einen Antrag
auf den Weg bringen konnten, mit dem diese Alternativen und zusätzlich
auch
das Thema Rampen an frequenzstarken Bahnhöfen umgesetzt werden.
Das ist das, was wir brauchen, das ist ein wichtiger Schritt
im Rahmen der Barrierefreiheit und der Schlüssel zum Erfolg im
öffentlichen Verkehr.
(Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der
ÖVP.)
20.06
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Alois Stöger. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Alois Stöger,
diplômé (SPÖ): Herr
Präsident! Frau Bundesministerin! Es gibt von uns Zustimmung, wir
sehen aber viel Verbesserungsbedarf. Das haben wir, im Sinne
einer konstruktiven Opposition, auch im Ausschuss kundgetan. Leider ist es
aus formalen Gründen nicht möglich,
die Anträge, die wir im Ausschuss eingebracht haben, auch hier
einzubringen – das geht unter. Meine sehr verehrten Damen und
Herren, immer dann,
wenn die Opposition im Ausschuss Anträge einbringt, wird vertagt, und so
können sie hier in der Plenarsitzung nicht diskutiert werden.
(Abg. Weidinger:
Na, na, na! – Abg. Einwallner: Na sicher ist es so!)
Deshalb wollen wir heute zwei Abänderungsanträge einbringen – die Regierung kennt sie schon, ich bringe sie trotzdem ein, damit Sie sie dann auch kennen –:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Alois
Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des
Verkehrsausschusses (2601 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das
Eisenbahn-Beförderungs- und Fahrgastrechtegesetz, das Bundesgesetz
über die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte und das
Eisenbahngesetz 1957 geändert werden (Fahrgastrechtenovelle)
(2644 d.B.) Top 23
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
„Die dem obenstehenden Bericht angeschlossene Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 2 wird nach Zi 5 eine neue Zi 5a eingefügt:
5a. Dem § 6 wird ein neuer Abs. 9 angefügt:
„(9) Die Schienen-Control
GmbH hat in Verwaltungsstrafverfahren betreffend Verstöße gegen
Bestimmungen gemäß §§ 78a, 232 des Eisenbahngesetzes 1957,
§§ 32b, 47 Abs. 1 und 2 des Kraftfahrliniengesetzes, §§
139a,
169 Abs. 1 Z 1, 3 lit. s und t des Luftfahrtgesetzes, §§ 71a, 72 Abs.
2 Z 26, 87a,
88 Abs. 2 Z 6 des Schifffahrtsgesetzes Parteistellung. Sie ist berechtigt,
in alle Verfahrensakte Einsicht zu nehmen sowie alle einschlägigen
Auskünfte
zu verlangen sowie Beschwerde gemäß Art. 132 Abs. 4 B-VG an das
Landesverwaltungsgericht sowie Revision an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben und dabei die Einhaltung der Bestimmungen
geltend zu machen.“
2. In Artikel 3 wird Zi 3 wie folgt geändert:
In § 78a Abs 1 wird die Wortfolge „auf Haupt- und
Nebenbahnen“ durch
die Wortfolge „auf Öffentlichen Eisenbahnen“ ersetzt.
3. In Artikel 3 wird Zi 7 wie folgt geändert:
In § 232 wird Abs. 3 durch folgenden Abs. 3 ersetzt:
„(3) Wer gegen Bestimmungen des 1. bis
3. Hauptstückes des 1. Teiles des EisbBFG oder der
Beilage 1 der Verordnung über die Einführung des Klimatickets, BGBl. II
Nr. 363/2021 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 136/2024
verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist
von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu
7 000 Euro, im Wiederholungsfalle mit einer Geldstrafe bis zu
10 000 Euro zu bestrafen.“
*****
Wir wollten mehr einbringen, aber das lässt das
Verfahren nicht zu,
zum Luftverkehr und zum Schiffsverkehr.
Der zweite Abänderungsantrag, den ich einbringen will, betrifft Tagesordnungspunkt 24:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (2603 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 geändert wird (2645 d.B.) Top 24
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die dem obenstehenden Bericht angeschlossene Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:
1. Nach Zi 7 wird folgende Zi 7a eingefügt.
7a. § 13a Abs. 4 wird wie folgt geändert:
„(4) Die gemäß
§ 217 zuständigen Arbeitsinspektorate haben der
Bundesministerin/dem Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie,
Mobilität, Innovation und Technologie die Ergebnisse und Erfahrungen, einschließlich
der Anzahl der Untersuchungen, im Zusammenhang mit der Überwachung der
Einhaltung der Bestimmungen über die Arbeits-,
Fahr- und Ruhezeiten für Triebfahrzeugführer gemäß
Arbeitszeitgesetz, BGBl. I Nr. 461/1999, bis spätestens
30. Juni des dem Berichtsjahr folgenden Kalenderjahres in elektronischer
Form zur Verfügung zu stellen.“
2. Nach Zi 50 wird folgende Zi 50a eingefügt.
50a. in § 145 Abs. 1 wird Nachfolgendes angefügt:
„Dieses Zeugnis hat auch
zu dokumentieren, dass der Antragsteller über Kenntnisse der vom
jeweiligen Infrastrukturbetreiber angebotenen ‚Betriebssprachen‘
auf Niveau B1 verfügt. Der sachverständige Prüfer hat vom Prüfungswerber,
welcher nicht der vom jeweiligen Infrastrukturbetreiber angebotenen
‚Betriebssprachen‘ als Muttersprache in der Fahrerlaubnis angegeben
hat, die Vorlage eines Nachweises über eine Sprachprüfung nach den
Standards des „Österreichischen Sprachdiploms Deutsch“
(ÖSD) zu
verlangen.“
3. Nach Zi 59 wird folgende Zi 59a eingefügt
59a. in § 215 wird folgender Abs. 7 nach Abs. 6 hinzugefügt:
„(7) Vertreter des Personals im Sinne dieses
Bundesgesetzes sind die in den Unternehmen und Betrieben auf Grund des
§ 40 Arbeitsverfassungsgesetz
in der jeweils geltenden Fassung oder auf Grund anderer Rechtsgrundlagen bestehenden
Organe der Arbeitnehmerschaft. Sofern in den Unternehmen
oder Betrieben Arbeitnehmervertreter mit einer besonderen Funktion bei der
Sicherheit und beim Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer betraut sind,
sind diese im Rahmen ihrer Zuständigkeit wie die Vertreter des Personals
beizuziehen oder zu informieren. Auf Antrag erhalten die Vertreter des
Personals Parteistellung.“
*****
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Leseübung war notwendig, weil uns das von der Regierung im Ausschuss nicht genügt hat.
Zum Abänderungsantrag der Bundesregierung, der
Regierungsparteien zu Tagesordnungspunkt 24 vertreten wir die Auffassung:
Die Regelung, die vorgeschlagen ist, ist eigentlich gut und bringt eine
Verbesserung für die
Gemeinden. Daher werden wir eurem verschlechternden Abänderungsantrag
nicht zustimmen. Und dem Entschließungsantrag der Freiheitlichen
werden wir die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)
20.14
Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé,
Kolleginnen und Kollegen
Zum Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (2601 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahn-Beförderungs- und Fahrgastrechtegesetz, das Bundesgesetz über die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte und das Eisenbahngesetz 1957 geändert werden (Fahrgastrechtenovelle 2024) (2644 d.B.) Top 23
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die dem obenstehenden Bericht angeschlossene Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 2 wird nach Zi 5 eine neue Zi 5a eingefügt:
5a. Dem § 6 wird ein neuer Abs. 9 angefügt:
„(9) Die Schienen Control GmbH hat in Verwaltungsstrafverfahren
betreffend Verstöße gegen Bestimmungen gemäß
§§ 78a, 232 des Eisenbahngesetzes 1957,
§§ 32b, 47 Abs. 1 und 2 des Kraftfahrliniengesetzes, §§
139a, 169 Abs. 1 Z 1, 3 lit. s und t des Luftfahrtgesetzes, §§ 71a,
72 Abs. 2 Z 26, 87a, 88 Abs. 2 Z 6 des Schifffahrtsgesetzes Parteistellung. Sie
ist berechtigt, in alle Verfahrensakte Einsicht zu nehmen sowie alle
einschlägigen Auskünfte zu verlangen sowie Beschwerde
gemäß Art. 132 Abs. 4 B-VG an das Landesverwaltungsgericht sowie
Revision an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben und dabei die Einhaltung der
Bestimmungen geltend zu machen.“
2. In Artikel 3 wird Zi 3 wie folgt geändert:
In § 78a Abs 1 wird die Wortfolge „auf Haupt- und Nebenbahnen“ durch die Wortfolge „auf Öffentlichen Eisenbahnen“ ersetzt.
3. In Artikel 3 wird Zi 7 wie folgt geändert:
In § 232 wird Abs. 3 durch folgenden Abs. 3 ersetzt:
„(3) Wer gegen
Bestimmungen des 1. bis 3. Hauptstückes des 1. Teiles des EisbBFG oder der
Beilage 1 der Verordnung über die Einführung des Klimatickets,
BGBl. II Nr. 363/2021 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 136/2024 verstößt,
begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde
mit einer Geldstrafte bis zu 7 000 Euro, im Wiederholungsfalle mit einer
Geldstrafe bis zu 10 000 Euro zu bestrafen.“
Begründung
Zu 1.
In der Regierungsvorlage fehlt die für die apf als
Durchsetzungsstelle besondere wichtige Bestimmung über die Parteistellung.
Die apf – als gesetzliche und
nationale Durchsetzungsstelle der Flug- und Fahrgastrechteverordnungen - hat
die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die
Rechte
der Passagiere gewahrt werden. Die durch den mitgliedstaatlichen Gesetzgeber
eingeräumten Sanktionen müssen wirksam,
verhältnismäßig und abschreckend sein (vgl. u.a. Artikel 16 Abs
3 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 und Artikel 16
der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006). Die Durchsetzungstätigkeit der apf
erfolgt weitestgehend im Rahmen von Verwaltungsstrafverfahren, da der
Schienen-Control GmbH selbst keine Befugnis zu Sanktionen eingeräumt
wurde.
Mangels ausdrücklicher Nennung in § 139a Abs 4
Luftfahrtgesetz (LFG) hat
die Schienen-Control GmbH im Flugverkehr nur in Verwaltungsstrafverfahren
betreffend Verstöße gegen die Bestimmungen gemäß
§ 139a Abs 1 iVm § 169
Abs 1 Z 1 LFG und § 139a Abs 2 iVm § 169 Abs 1 Z 1 LFG (Verletzung
der Mitwirkungspflicht an einem Schlichtungsverfahren der apf), nicht aber
betreffend
Verstöße gegen die Bestimmungen gemäß § 169 Abs 1 Z
3 lit s LFG iVm der Fluggastrechteverordnung (Verordnung (EG) Nr.
261/2004) und gemäß § 169
Abs 1 Z 3 lit t LFG iVm der PRM-Fluggastrechteverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1107/2006),
obwohl die Ausdehnung der Parteistellung auch auf Verstöße gegen die
Fluggastrechteverordnungen in den Erläuterungen
zu § 139a Abs 4 LFG (ErlRV 940 BlgNR XXVII. GP 16) vorgesehen war, jedoch
– offenbar aufgrund eines Redaktionsversehens im Gesetzgebungsprozesses
– nicht im Gesetzestext des Abs. 4 festgehalten wurde (vgl. bspw. auch
BVwG Beschluss 21.03.2022, W282 2252719).
Im Bahn-, Bus- und Schiffsverkehr hat die apf überhaupt keine Parteistellung.
Aufgrund der fehlenden Parteistellung in
Verwaltungsstrafverfahren
betreffend Verstöße gegen die Fahr- und Fluggastrechteverordnungen
sowie Verstöße gegen die gesetzliche Mitwirkungspflicht an einem
Schlichtungsverfahren der apf im Bahn-, Bus- und Schiffsverkehr hat die apf
nach der geltenden
Rechtslage u.a. keinen Anspruch auf Auskunftserteilung seitens der
Bezirksverwaltungsbehörden über den Verfahrensstand bzw.
Verfahrensausgang (z. B. über
das verhängte Strafmaß, Einstellung), keine Berechtigung, in
Verfahrensakte Einsicht
zu nehmen sowie Stellungnahmen abzugeben. Der apf fehlt mangels Parteistellung ebenfalls die Möglichkeit Rechtsmittel im Instanzenweg zu erheben. Es bleibt ihr somit verwehrt, den fundamentalen Aufgaben einer Durchsetzungsstelle nachzukommen.1
Die apf erhält als gesetzliche Durchsetzungsstelle
daher nicht die notwendigen Informationen und Parteirechte, um ihrem
gesetzlichen Auftrag – der Sicherstellung der Rechte der
Passagiere nachkommen zu können. Auskunfts- und Beschwerderechte sind
für eine wirksame Durchsetzung der Fahr- und Fluggastrechte
sowie für die Berichterstattung über die erfolgten Sanktionierungen
an die Europäische Kommission notwendig. In der Verordnung (EG) Nr.
2021/782, der Neufassung der Bahn-Fahrgastrechteverordnung, bzw. im
aktuellen Entwurf zur Revision der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ist zudem
vorgesehen, dass die nationalen Durchsetzungsstellen jährliche Berichte
über ihre Tätigkeiten bzw. die ergriffenen
Durchsetzungsmaßnahmen (darunter auch die verhängten Sanktionen) an
die Europäische Kommission zu erstatten haben.
Die Parteistellung ist außerdem folgerichtig, weil
der apf durch die neue Verordnung (EU) 2017/2394 (Verbraucherbehördenkooperationsverordnung
– VBKVO),
in Österreich derzeit durch das Verbraucherbehördenkooperationsgesetz
umgesetzt, derartige Rechte für Verstöße innerhalb der EU
eingeräumt werden. Derzeit
hat die apf bei Verstößen, in denen sie für eine ersuchende
Behörde aus dem Ausland tätig wird, derartige Rechte, im eigenen
Wirkungskreis jedoch nicht.
Der nationale Gesetzgeber
muss der nationalen Durchsetzungsstelle für den
Bahn-, Bus-, Flug- und Schiffsverkehr selbst die Befugnis zur Verhängung
wirksamer, verhältnismäßiger und abschreckender Sanktionen
einräumen (vgl. Art 31,
35 VO 2021/782 im Bahnverkehr, Art 28, 31 VO 181/2011 im Busverkehr, Art 25, 28
VO 1177/2010 im Schiffsverkehr, Art 16 VO 261/2004 und Art 14,
16 VO 1107/2006 im Flugverkehr). Die apf verfügt jedoch im Gegensatz zu
anderen Durchsetzungsstellen im EU-Raum (z. B. in Deutschland oder Ungarn)
über
keine Sanktionsbefugnis, etwa in Form der Verhängung von
Verwaltungsstrafen oder dem Konzessionsentzug. Die apf kann, wie jedermann
auch, lediglich Anzeigen
bei der Bezirksverwaltungsbehörde einbringen. Es bleibt ihr somit auch verwehrt, im Rahmen der Verwaltungsstrafverfahren ihre Expertise und langjährige Erfahrung mit Fahr- und Fluggastrechten einzubringen, um somit dem Auftrag des Unionsgesetzgebers, nämlich der Sicherstellung der Wahrung der Rechte der Passagiere, nachzukommen.
Für eine wirksame Durchsetzung der Fahr- und Fluggastrechteverordnungen in Österreich ist die einheitliche, und somit im Bundesgesetz über die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte statuierte, Einräumung der Parteistellung in den vier Verkehrsträgern unbedingt notwendig und eigentlich das absolute Mindestmaß. Wenn die apf als gesetzliche und nationale Durchsetzungsstelle selbst weiterhin keine Sanktionen verhängen kann, dann sollte ihr zumindest in den Verwaltungsstrafverfahren Parteistellung eingeräumt werden, um so eine effiziente Durchsetzung der Fahr- und Fluggastrechte sicherstellen zu können.
Zu 2.
Öffentliche Eisenbahnen
im Abs. 1 dienen gemäß § 1 Z 1 und § 2 EisbG dem
allgemeinen öffentlichen Verkehr und umfassen Hauptbahnen, Nebenbahnen und
Straßenbahnen. Erst damit wird das in der Regierungsvorlage genannte Ziel
einer einheitlichen alternativen Streitbeilegungsstelle iVm. § 1
Bundesgesetz über die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte im
Eisenbahnverkehr umgesetzt.
Ohne diese Änderung wäre die vorgeschlagene Fassung in sich nicht
schlüssig, da es keine innerstädtischen Verkehrsbetriebe gibt, welche
auf Haupt oder Nebenbahnen verkehren.
Zu 3.
Ohne Ergänzung um die Beilage 1 der Verordnung
über die Einführung des Klimatickets gäbe es eine
Lücke bei der Strafbarkeit bei Verstößen gegen
fahrgastrechtliche Bestimmungen. In der Beilage 1: Allgemeine
Geschäftsbedingungen für den
Kauf des KlimaTickets stehen Verbraucher- bzw. Fahrgastrechte (Änderungen
von AGBs, Ticketgültigkeit, Ticketausstellung, ungültiges Ticket,
Kündigung,
Erstattung, Vertragserneuerung, Fahrgastrechte bei Verspätung und Ausfall,
usw.).
1 Die
derzeitige nationale Umsetzung der Kompetenzen der apf als
nationale Durchsetzungsstelle der Fahr- und Fluggastrechteverordnungen ist
vermutlich EU-verordnungswidrig (vgl. EuGH 17.03.2016, verb.
Rs C-145/ und C-146/15, EuGH 26.09.2013, C-509/11; ausführlich in Gerhard
Saria, Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte: Besteht Verbesserungsbedarf?,
ÖZV 3-4/2019).
*****
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé,
Kolleginnen und Kollegen
Zum Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (2603 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 geändert wird (2645 d.B.) Top 24
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die dem obenstehenden
Bericht angeschlossene Regierungsvorlage wird wie
folgt geändert:
1. Nach Zi 7 wird folgende Zi 7a eingefügt.
7a. §13a Abs. 4 wird wie folgt geändert:
„(4) Die gemäß § 217 zuständigen Arbeitsinspektorate haben der Bundesministerin/dem Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie die Ergebnisse und Erfahrungen, einschließlich der Anzahl der Untersuchungen, im Zusammenhang mit der Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen über die Arbeits-, Fahr- und Ruhezeiten für Triebfahrzeugführer gemäß Arbeitszeitgesetz, BGBl. I Nr. 461/1999, bis spätestens 30. Juni des dem Berichtsjahr folgenden Kalenderjahres in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen.“
2. Nach Zi 50 wird folgende Zi 50a eingefügt.
50a. in §145 Abs. 1 wird Nachfolgendes angefügt:
„Dieses Zeugnis hat
auch zu dokumentieren, dass der Antragsteller über Kenntnisse der vom
jeweiligen Infrastrukturbetreiber angebotenen ‚Betriebssprachen‘
auf
Niveau B1 verfügt. Der sachverständige Prüfer hat vom
Prüfungswerber,
welcher nicht der vom jeweiligen Infrastrukturbetreiber angebotenen
‚Betriebssprachen‘ als Muttersprache in der Fahrerlaubnis
angegeben hat, die Vorlage
eines Nachweises über eine Sprachprüfung nach den Standards des
„Österreichischen Sprachdiploms Deutsch“ (ÖSD) zu
verlangen.“
3. Nach Zi 59 wird folgende Zi 59a eingefügt.
59a. in §215 wird folgender Abs. 7 nach Abs. 6 hinzugefügt:
„(7) Vertreter des Personals im Sinne dieses Bundesgesetzes sind die in den Unternehmen und Betrieben auf Grund des § 40 Arbeitsverfassungsgesetz in der jeweils geltenden Fassung oder auf Grund anderer Rechtsgrundlagen bestehenden Organe der Arbeitnehmerschaft. Sofern in den Unternehmen oder Betrieben Arbeitnehmervertreter mit einer besonderen Funktion bei der Sicherheit und beim Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer betraut sind, sind diese im Rahmen ihrer Zuständigkeit wie die Vertreter des Personals beizuziehen oder zu informieren. Auf Antrag erhalten die Vertreter des Personals Parteistellung.“
Begründung
Zu 1.
Die Darstellung der
Ergebnisse und Erfahrungen sowie die Anzahl der Untersuchungen im
Zusammenhang mit der Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen über die
Arbeits-, Fahr- und Ruhezeiten für Triebfahrzeugführer
gemäß dem Arbeitszeitgesetz soll im Tätigkeitsbericht
umfassend dokumentiert werden.
Dies ist notwendig, um außenwirksam die relevanten Erfahrungen und
Überwachungsmaßnahmen zusammenzufassen und transparent
darzustellen.
Hierzu sollen die primär zuständigen Arbeitsinspektorate verpflichtet
werden, entsprechende Berichte zu erstellen.
Durch die vorgeschlagene
Änderung wird sichergestellt, dass die fehlenden
Aspekte der Richtlinie (EU) 2016/798 Artikel 19 und der im Eisenbahngesetz
§217 beauftragten Überwachung der Arbeits-, Fahr- und Ruhezeiten der
Triebfahrzeugführer an die zuständigen Arbeitsinspektorate, in
den Jahresbericht aufgenommen werden. Dies führt zu einer
transparenten und zuverlässigen Dokumentation der Überwachungsaktivitäten
in diesem Bereich und trägt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bei.
Zu 2.
Künftige Triebfahrzeugführer:innen
müssen bei der Prüfung nachweisen, dass
sie über schienenbahnbezogene Fachkenntnisse für jene Eisenbahnen,
die
in der Bescheinigung ausgewiesen werden sollen, verfügen. Dieses Zeugnis
hat auch zu dokumentieren, ob der Antragsteller über die gemäß
Anhang VI der Richtlinie 2007/59/EG notwendigen Kenntnisse der vom
Infrastrukturbetreiber angebotenen Sprachen (in Österreich Deutsch)
verfügt.
In bestimmten Fällen
ist es für die sachverständigen Prüfer:innen notwendig,
von den zu Prüfenden die Vorlage eines Zeugnisses über deren Kenntnisse (wie Nachweise
über Sprachprüfungen auf dem Niveau B1 gemäß Richtlinie (EU)
2016/882) zu verlangen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen
sind dafür zu schaffen.
Diese Regelung ist von
großer Bedeutung für die Sicherheit im Eisenbahnverkehr. Gute
Sprachkenntnisse gewährleisten, dass Triebfahrzeugführer:innen in
der Lage sind, Anweisungen korrekt zu verstehen und umzusetzen, besonders in
kritischen Situationen, wo klare Kommunikation lebenswichtig ist. Ein
fundiertes Verständnis der Sprache trägt dazu bei,
Missverständnisse zu vermeiden
und die Koordination mit anderen Eisenbahnmitarbeitenden sowie Rettungskräften zu erleichtern.
Die Schaffung der
notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen stellt sicher, dass diese
Sprachanforderungen verbindlich und einheitlich durchgesetzt werden.
Dies ist ein weiterer Schritt zur Erhöhung der Sicherheit und
Zuverlässigkeit im Eisenbahnverkehr, indem es sicherstellt,
dass alle Triebfahrzeugführer über die erforderlichen Kommunikationsfähigkeiten
verfügen.
Zu 3.
Die Personalvertretung ist
ein verlässlicher Partner bei der Beseitigung möglicher Gefahrenquellen
und unterstützt selbstverständlich die Unternehmen und Behörden
in ihrem Bestreben, eine optimale Betriebsführung zu organisieren.
Letztlich haben die Gefahrenquellen unmittelbare Auswirkungen auf
die Beschäftigten.
Gemäß der Richtlinie (EU) 2016/798 über die
Eisenbahnsicherheit (Erwägungsgrund 10 der Richtlinie) sollen die
Mitgliedstaaten eine Kultur des gegenseitigen Vertrauens und des
wechselseitigen Lernens fördern, durch die das Personal der Eisenbahnunternehmen
und der Infrastrukturbetreiber ermutigt wird, zum Ausbau
der Sicherheit beizutragen, während gleichzeitig die Vertraulichkeit
gewährleistet wird. Um diese Vorgaben zu fördern und den
Anforderungen nachzukommen, erscheint es zweckdienlich, die Betriebsräte
als Vertreter des Personals im Rahmen der Aufsichtsverfahren beizuziehen bzw.
zu informieren.
In dieselbe Kerbe
schlägt Art. 9 Z.2 derselben Richtlinie, was die Weiterentwicklung des
Sicherheitsmanagementsystems betrifft. Eine solche Weiterentwicklung ist
nur möglich, wenn alle Beteiligten alle Informationen haben.
Artikel 23 Ziffer 3 der Sicherheitsrichtlinie fordert klar, dass das Personal und seine Vertreter in die Untersuchungen einzubeziehen sind.
„Die Untersuchung wird so offen wie möglich durchgeführt, damit sich alle Beteiligten äußern können und Zugang zu den Ergebnissen erhalten. Der betroffene Infrastrukturbetreiber und die betroffenen Eisenbahnunternehmen, die nationale Sicherheitsbehörde, die Agentur, Opfer und ihre Angehörigen, Eigentümer beschädigten Eigentums, Hersteller, beteiligte Rettungsdienste sowie Vertreter von Personal und Nutzern erhalten Gelegenheit, technisch maßgebliche Informationen vorzulegen, um die Qualität des Untersuchungsberichts zu verbessern. Die Untersuchungsstelle trägt ferner den legitimen Bedürfnissen der Opfer und ihrer Angehörigen Rechnung und hält sie über den Fortgang der Untersuchung auf dem Laufenden.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Beide Abänderungsanträge sind ordnungsgemäß eingebracht und stehen somit auch in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist nun Andreas Ottenschläger. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Andreas Ottenschläger
(ÖVP): Sehr geehrter Herr
Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte
Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Man kann Kollegen
Alois Stöger durchaus zugestehen, dass er sich beim Thema Verkehr und
Infrastruktur wirklich für das Detail interessiert – nach wie
vor. Ich erlaube mir – ich glaube, ich darf
das im Namen aller Fraktionen machen –, mich hier noch einmal bei
dir, lieber Kollege Stöger, für deine Vorsitzführung im
Verkehrsausschuss zu bedanken. Ich glaube, wir haben heute die
letzten Vorlagen des Verkehrsausschusses auf der Tagesordnung –
voraussichtlich –, aber auf jeden Fall ein Danke
für deine Vorsitzführung und die konstruktiven Gespräche, die
wir immer hatten! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.) –
So viel Zeit muss sein.
Meine Damen und Herren! Wir
haben unter diesen Tagesordnungspunkten
ein paar Themen, sie wurden großteils schon angesprochen. Ich wiederhole
nicht
die Argumentation von Kollegen Weratschnig, was die Fahrgastrechte betrifft, erwähnen möchte ich aber trotzdem kurz unseren gemeinsamen Antrag, was die Rahmenbedingungen für die Errichtung von Rampen zur Bahnsteigerschließung auf Bahnhöfen betrifft.
Das ist vielleicht per se ein
kleines Thema, es ist aber ein effizientes Thema, weil es grundsätzlich
keine zusätzlichen Kosten verursacht, aber eben dazu
führen kann, dass wir mehr Barrierefreiheit haben und dass wir sozusagen
auch, wenn Sie so wollen, Fußgängerverkehr auf dem
Bahnhof – wenn Fußgänger eben die jeweiligen
Bahnsteige erreichen wollen – etwas entflechten können.
Das könnte bei stark frequentierten Bahnhöfen auch da und dort zu
einer Verbesserung beitragen. Wir ersuchen deswegen da natürlich auch um
Ihre Zustimmung.
Zum Eisenbahngesetz: Es wurde ja auch schon erläutert, es geht um Verfahrenserleichterungen bei öffentlichen Eisenbahnen, unter anderem die Beseitigung von Markteintrittsbarrieren und die Einführung eines Kapazitätsmodells.
Ich möchte aber in diesem
Zusammenhang auf zwei meiner Vorredner kurz eingehen: auf der einen Seite
auf Kollegen Deimek von der FPÖ, der gemeint
hat, der Bahnausbau schläft. Ich denke, wir haben da über die letzten
Jahre immer ein Commitment gehabt. Ich bin jetzt auch schon bald elf Jahre in
diesem Haus als Verkehrssprecher tätig, und wir haben in unterschiedlichen Regierungskonstellationen
beim Thema Bahnausbau eigentlich immer – wie soll ich
sagen? – eine breite Mehrheit dafür gefunden, dass wir da sehr
viel Steuergeld investieren. Österreich ist in der Europäischen Union
das Bahnland Nummer eins, in Europa nach der Schweiz. Wir investieren,
glaube
ich, wirklich viel.
Natürlich wünschen wir uns alle, dass das eine
oder andere Projekt
schneller geht, aber ich denke, dass wir in Österreich, was das betrifft,
wirklich
unabhängig von den Verkehrsministerinnen oder -ministern verschiedener Couleur insgesamt in diesem Haus immer dafür Sorge getragen haben, dass da viel weitergeht.
Ich möchte aber in diesem Zusammenhang
sagen – das sei mir gestattet,
Kollege Margreiter, und vielleicht ist es auch für Kollegen Loacker
interessant, das zu hören –: Es wird ein Entschließungsantrag
zum Thema eingebracht,
mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, „die Umsetzung einer
Güterverkehrstrasse für Kärnten [...] sowie [...] eine
überregionale Anbindung der
durch die Koralmbahn erschlossenen Regionen“ – und jetzt kommt
es – „in den ÖBB-Rahmenplan sowie in das Zielnetz
aufzunehmen, dies entsprechend
im BFG“ – Bundesfinanzgesetz – „finanziell zu
bedecken und unmittelbar die Planungsarbeit zu beginnen.“
Das ist übrigens ein Antrag von Kollegen von FPÖ
und SPÖ. Inhaltlich kann
man durchaus darüber debattieren und das Thema gibt es schon lange.
Bemerkenswert ist einerseits, dass man mit solchen
Entschließungsanträgen kommt und jetzt so quasi kurzfristig die Bundesregierung
auffordern
will. (Abg. Kucher: Ihr habts fünf Jahre lang verschlafen! Guten
Morgen, um die Uhrzeit!) – Herr Kollege, Sie wissen hoffentlich,
dass all diese Projekte
über Jahre geplant werden, und die Planungsphasen hätten ja auch
schon unter SPÖ-Verkehrsministerinnen und -Verkehrsministern oder unter
einem
FPÖ-Verkehrsminister begonnen werden können. (Abg. Kucher: Was
habts ihr getan?) Das sollte man nur der Wahrheit halber auch
dazusagen. – Das
ist der eine Punkt.
Was aber wirklich bemerkenswert
ist, geschätzter Kollege Margreiter von den NEOS – und lieber
Gerald Loacker, weil du ja auch immer wieder sagst,
wir sollen ja keine Wahlzuckerln verteilen –, ist schon das, was
dieser Entschließungsantrag hier bedeuten könnte: Wir reden
über ein Milliardenprojekt
(Abg. Kucher: Für eure Großspender habts Milliarden
gehabt! – Abg. Schellhorn: Das sind Wahlzuckerln!), und
ohne dass es eine Zuweisung an den Verkehrsausschuss gibt, geschweige
denn, dass man das im Rahmen der Budgetdebatte
behandelt, in der es auch um den Rahmenplan und das Vorbelastungsgesetz geht, bringen Sie lapidar einen Entschließungsantrag ein, der ein Milliardenprojekt bedeuten kann.
Das ist schon sehr
bemerkenswert und diese Kritik müssen Sie sich gefallen lassen.
Da kannst du die Tafeln rauf- und runternehmen, aber
man muss, wenn man Kritik austeilt, auch berechtigte Kritik ertragen.
Vielleicht diskutiert ihr das dann miteinander aus. (Beifall bei der
ÖVP sowie der Abgeordneten Schwarz und Weratschnig. –
Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Schellhorn.)
Was auch bemerkenswert ist: Kollege Margreiter –
wie gesagt, ich schätze ihn sehr, aber das muss man schon
erwähnen – hat von einer „Milliardenshow“ gesprochen,
wenn wir den Rahmenplan und das Vorbelastungsgesetz beschließen, und die
NEOS stimmen dagegen. Und jetzt – aus, ich will
nicht sagen, populistischen Gründen; vielleicht hat man es nicht ganz zu
Ende gedacht – bringt man lapidar einen Entschließungsantrag
hier ins Plenum
und sagt, wir sollen das in den Rahmenplan aufnehmen und im Bundesfinanzgesetz
finanziell bedecken. Also, liebe Kollegen von den NEOS, stringent
ist das nicht! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Schwarz
und Weratschnig. – Abg. Kucher: Mit den Milliarden,
die ihr bei der Teuerung verbrannt habt, hätten wir das schon längst
finanziert!)
20.20
Präsident
Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt
Dr. Johannes Margreiter. –
Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter
(NEOS): Herr Präsident!
Geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte
Zuseherinnen
und Zuseher! Um gleich auf die Ausführungen von Kollegen
Ottenschläger einzugehen: Das Bessere ist der Feind des Guten! Wenn
wir hier konkrete Vorschläge machen, was das Zielnetz 2040 betrifft, so
halten sich diese Vorschläge natürlich in einem finanzierbaren
Rahmen, während jedoch,
wenn man sich das gesamte Zielnetz anschaut, doch davon auszugehen ist, dass hier sehr viele Showelemente dabei sind.
Das ist aber jetzt nicht das
Thema, sondern mir geht es darum, eine Erfahrung zu reflektieren,
die wahrscheinlich viele Bahnbenützer in Österreich haben: Man
reserviert sich einen Sitzplatz, man will von Wien nach Innsbruck
oder wohin auch immer mit dem Railjet fahren (Abg. Deimek: Mit der
Westbahn!) – und dann steht man am Bahnsteig und der Zug
kommt nicht, es kommt die Meldung, dass der Zug ausfällt oder ein Teil des
Zuges ausfällt, genau derjenige Teil des Zuges nämlich, in dem man
reserviert hat.
Weiters haben wir, die wir viel
mit der Bahn fahren, natürlich auch vielfach die Erfahrung, dass Termine
in Wien, die man anpeilt, wo man sich denkt,
das ist leicht zu schaffen – die Planankunft des Railjet wäre,
was weiß ich, um 9.44 Uhr, bis
man in der Stadt ist, ist es 10 Uhr, also ein 10-Uhr-Termin
müsste sich ausgehen –, sich nicht ausgehen, weil die
Bahn, die Staatsbahn, meistens verspätet ist.
Vor diesem Hintergrund
begrüßen wir natürlich jetzt dieses Gesetzespaket, das die
Fahrgastrechte noch weiter stärkt: im Falle von Verspätungen, im
Falle von Zugausfällen und natürlich auch im Falle von
Überfüllungen – denn auch das haben wir leider viel zu
oft. Das alles ist aber nicht schicksalhaft,
denn es gibt in der Zwischenzeit zumindest auf der Weststrecke einen privaten
Mitbewerber, der von Kunden, die die Weststrecke viel befahren, genauso benützt
wird, und das Bemerkenswerte ist schon, dass es der Mitbewerber offenbar immer
wieder schafft, sehr pünktlich zu sein. Also der Pünktlichkeitsunterschied
ist bemerkenswert.
Es ist daher, glaube ich, nicht nur notwendig, dass man mit
dieser legistischen Maßnahme, die wir jetzt beschließen, sozusagen
Druck aufbaut, denn
noch viel besser wäre es natürlich im Sinne der Attraktivierung des
Bahnverkehrs, wenn man sich ein bisschen mehr darauf verlassen
könnte, dass
die Bahn erstens kommt, man zweitens Platz hat und sie drittens halbwegs
pünktlich fährt.
Auch Tagesordnungspunkt 24 ist da sehr wichtig, weil
eine jüngste
Statistik zeigt, dass gerade auf der Weststrecke von Wien bis Salzburg eine
Pünktlichkeit im Bereich von 80 Prozent erreicht wird, die dann von
Salzburg bis Kufstein auf 60 Prozent sinkt. Dieses
Kapazitätsmanagement, auch dieses internationale
Kapazitätsmanagement, das mit der Novelle des Eisenbahngesetzes
angestrebt wird, ist daher sehr zu begrüßen. Nur wird es nicht reichen. Wir werden
doch alle Möglichkeiten ausschöpfen müssen, um mit unseren
deutschen Kollegen, mit der Deutschen Bahn, viel strenger zu sprechen,
weil die derzeitige Situation einfach unzumutbar ist in Zeiten, in denen wir
allgemein forcieren, Flüge auf Strecken unter 400 Kilometern,
Kurzstreckenflüge zu vermeiden. Da müssen wir die Bahn
so attraktiv machen, dass man sich darauf verlassen kann, dass sie
einigermaßen pünktlich ist. Dass es möglich
ist, zeigt der private Mitbewerber. (Beifall bei den NEOS.)
Deshalb werden wir diesen Gesetzesvorschlägen
natürlich die Zustimmung erteilen, natürlich auch was die Rampen
betrifft, aber, Frau Bundesministerin, ich bitte Sie wirklich,
alles Mögliche dafür zu tun, dass wir die Pünktlichkeit der Bahn
noch deutlich erhöhen. – Danke. (Beifall bei Abgeordneten
der NEOS.)
20.24
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme gelangt Frau Bundesministerin Gewessler zu Wort. – Bitte schön, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin
für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und
Technologie Leonore Gewessler, BA:
Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Werte Zuseherinnen und Zuseher auch
noch hier im Saal, aber vor allem daheim vor den Bildschirmen! Österreich
ist ein Bahnland. Kollege Ottenschläger
hat es gerade gesagt, wir sind in der EU wirklich das Bahnland Nummer eins. Wir
haben diese Position in den letzten viereinhalb Jahren wirklich ausgebaut,
aufbauend auf einem guten Grundstock. Das stimmt, das ist gut – man
sieht in Deutschland, was passiert, wenn man diesen guten Grundstock nicht hat.
Wir haben jetzt mit Investitionen in der Höhe von 21,1 Milliarden
Euro im nächsten Rahmenplan – im Vergleich zu deutlich,
deutlich, deutlich weniger in Deutschland – wirklich etwas vorgelegt
und einen nächsten
großen Schritt gemacht. (Abg. Deimek: In Deutschland regiert
die ÖBB, wie wir aus den Videos wissen!)
Das Zielnetz 2040 ist dann der Zukunftsplan: Wie schaut unser Bahnnetz 2040 aus? Ich möchte angesichts der Diskussion hier im Hohen Haus nur noch einmal erwähnen: Was macht das Zielnetz? – Das Zielnetz analysiert Module österreichweit – also alle, die hier im Gespräch waren und sind, mit den Bundesländern abgestimmt –, analysiert sie, gewichtet und reiht sie.
Warum macht man das? – Wir schauen uns an: Wo
haben wir den höchsten Nutzen in der Verlagerung? Also: Wo haben wir die
meisten Menschen
oder Güter, die betroffen sind? Wo beseitigen wir bestehende
Engpässe, verbessern bestmöglich die regionale und
überregionale Erreichbarkeit? Wo bringt
es volkswirtschaftlich am meisten, wo bringt es am meisten für den Klimaschutz? –
Sie sehen also, das ist eine sehr umfassende Systematik – es ist
auch öffentlich, das kann man alles nachlesen –, und danach
wird gewichtet, gereiht. Warum? – Weil wir auf der einen
Seite hier mit Steuergeld umgehen, auf der anderen Seite weil wir mit
dem Ausbau momentan wirklich am auch bauwirtschaftlichen Maximum kratzen und
deswegen einfach nicht alles gleichzeitig bauen können.
Bitte deswegen auch um Verständnis und um
Unterstützung, natürlich
auch über 2040 hinaus. Der Bahnausbau in Österreich geht auch
darüber hinaus weiter. Es stehen deswegen auch ganz viele Projekte im
Zielnetz als Perspektivenprojekte natürlich auch weiterhin
drinnen – weil es wichtig ist, weil es richtig ist und weil wir diesen
Status als Bahnland in der EU nicht nur verteidigen wollen, sondern ich
würde ja gerne in vier Jahren hier stehen und sagen: Bahnland in
Europa! – Liebe Schweizer Kollegen und Kolleginnen,
das schaffen wir auch noch aus Österreich heraus. (Beifall bei den
Grünen. – Ruf bei den Grünen: Wir sind auf Schiene!)
Ich möchte nur ganz kurz
noch zu den zwei Regierungsvorlagen Stellung nehmen. Gegenstand der einen sind
die Fahrgastrechte. Warum? – Es gibt einen EU-rechtlichen Anlass, es
gab eine Novellierung der EU-Verordnung über
Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr, die eine weitere
Stärkung und Vereinheitlichung der Fahrgastrechte gebracht hat, die
jetzt
auch nationalen Ergänzungsbedarf aufgezeigt hat. Zudem haben wir aber geschaut:
Wo gibt es in der Praxis Themen, wo gibt es gewisse praktische Gegebenheiten,
die im Gesetz noch keine ausreichende Berücksichtigung gefunden
haben? Wir schließen also mit dieser Novelle bestehende Regelungslücken
zugunsten der Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer.
Das betrifft vor allem auch die
Ausdehnung der Entschädigungsbestimmungen für Jahreskarten. Die
bisherige Rechtslage enthält nämlich nur eine
Entschädigungsregelung für Jahreskarten, eine Entschädigung
für kürzere Zeitfahrkarten war den Geschäftsbedingungen der
Unternehmen vorbehalten. Diese Regelungslücke schließen wir. Es wird
also die Entschädigung auch
auf Zeitfahrkarten mit einer kürzeren Laufzeit ausgedehnt werden,
und zusätzlich wird auch ein Erstattungsrecht für Reservierungen
ermöglicht – also zwei aus Konsument:innenperspektive wirklich
gute Neuigkeiten
für die Bahnfahrenden.
Und darüber hinaus, und
das wurde schon erwähnt, machen wir die Agentur für Passagier- und
Fahrgastrechte zur einheitlichen Durchsetzungs- und Schlichtungsstelle für
alle Verkehrsträger. An dieser Stelle auch wirklich ein großes Danke
an die Agentur. Sie ermöglicht unbürokratisch und kostenfrei Unterstützung
in Streitfällen im Verkehrssystem und leistet da wirklich einen
großartigen Dienst für alle, die im Verkehr unterwegs sind. (Beifall
bei den Grünen.)
Noch ein Wort zur Novelle des
Eisenbahngesetzes: Kollege Margreiter hat den Punkt, auf den auch ich eingehen
will, vorhin ausgeführt. Wir erreichen
mit der vorliegenden Novelle wirklich eine Stärkung des Verkehrsträgers
Schiene
und rüsten ihn für kommende Herausforderungen. Auch Kollege
Ottenschläger hat die enthaltenen Verwaltungsvereinfachungen
schon angesprochen. Betreffend einige dieser Herausforderungen müssen wir
aber sozusagen
unser Auge aufs Nachbarland richten.
Wir haben ab 2026 Streckensperren im deutschen Schienennetz, die dann beginnen und die uns wirklich vor große Herausforderungen stellen. Da gibt es notwendige Umleitungen, knappere Kapazitäten, das hat natürlich Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort. Deshalb haben wir in dieser Novelle Instrumente für Infrastrukturbetreiber vorgesehen, mit sogenannten Systemtrassen, die es im Fall von hoher Auslastung der Eisenbahninfrastruktur ermöglichen, schneller zu handeln, gezielter zu handeln und damit eine optimierte Auslastung der Infrastruktur zu gewährleisten, damit sowohl Güter- als auch Personenverkehr möglichst durchgehend, möglichst verlässlich gewährleistet werden.
Herr Abgeordneter Margreiter, Sie haben recht, das ist ein Baustein dafür. Das wird natürlich nicht alle unsere Probleme lösen.
Im Zusammenhang mit der Pünktlichkeit müssen wir
leider sagen, einen
großen Teil der Unpünktlichkeit, und Sie haben es mit Ihrer
Statistik ja auch gezeigt, importieren wir leider auch. Wir sind mit dem
deutschen Verkehrsministerium in engem Austausch und Gesprächen und
wollen uns da natürlich auch verkehrsträgerübergreifend und
länderübergreifend intensiv mit
der Baustellensituation auseinandersetzen, damit wir das wirklich
bestmöglich managen. Wir sind da zu einem gewissen Teil auf die
Kooperationsbereitschaft aus Deutschland angewiesen. Vielleicht darf
ich Sie um Unterstützung beim Parteifreund bitten. – Herzlichen
Dank. (Beifall bei den Grünen.)
20.31
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag.a Ulrike Fischer. – Bitte, Frau Abgeordnete.
20.32
Abgeordnete
Mag. Ulrike Fischer (Grüne): Herr
Präsident! Sehr geehrte
Frau Ministerin! Sehr geehrte Frau Klimaministerin! Sehr geehrte
Frau Renaturierungsministerin! (Abg. Ragger: Geh, jetzt komm aber!)
Sehr
geehrte Frau Öffentlicher-Verkehr-Ministerin! (Abg. Michael Hammer:
Bald-nicht-mehr-Ministerin! – Ruf bei der ÖVP: Das war jetzt
eine Huldigung! –
Abg. Schnabel: Verfassungsbruchministerin!) Österreich ist ein
Bahnland und Europa muss ein Bahnkontinent werden. Ich glaube, so kann man
diesen Tagesordnungspunkt zusammenfassen: Was wir in Österreich geschafft
haben, muss auch in Europa gelingen, sprich, dass man schnell von A
nach B kommt, dass es kostengünstig ist – siehe Klimaticket,
siehe Ticket
für 18-Jährige – und dass man einheitlich buchen kann.
Wenn man in Österreich ist und zum Beispiel nach Frankreich oder nach
Deutschland oder nach
Italien möchte, dann ist das oft mit Hürden verbunden. Darauf bezieht
sich auch unser Antrag, den Peter Weidinger und ich im Konsumentenschutzausschuss schon
vortragen durften (Abg. Schnabel – in Richtung Abg.
Weidinger –: Super, Peter!); da geht es um eine weitere
Verbesserung des Bahnverkehrs.
Wenn man der Frau Ministerin lauschen durfte, dann muss man
sagen, den Antrag braucht es eigentlich gar nicht, weil sich die Ministerin
sowieso auf allen Ebenen konsequent für den öffentlichen Verkehr
einsetzt. Dafür möchte
ich heute Danke sagen: Danke, Leonore Gewessler, dass du dich jeden Tag
für den öffentlichen Verkehr einsetzt! (Beifall bei den
Grünen.)
Weil aber diese Tagesordnungspunkte so viele spannende
Punkte umfassen, möchte ich einen Punkt herausgreifen, der mir besonders
wichtig ist,
und zwar die Schlichtungsstelle. Bisher war es so: Du fährst mit dem Bus,
du fährst mit dem Zug, du fährst vielleicht mit dem Sammeltaxi,
kannst aber
nicht auf eine einheitliche Schlichtungsstelle zurückgreifen, wenn es
zu Verspätungen kommt. – Das haben wir jetzt repariert.
Ein zweiter wichtiger Punkt: Du bist mit dem Rad unterwegs,
du bist mit dem Kinderwagen unterwegs, und aus irgendeinem Grund funktioniert
der
Lift nicht. – Das ist jetzt mit den Rampen gelöst. Auch an dieser Stelle herzlichen Dank an die Frau Bundesministerin und an alle, die daran beteiligt waren.
Auch noch ein Satz in Richtung Koalitionspartner: Dieses
Ausbauprojekt für den öffentlichen Verkehr konnte auf Bundesebene nur
mit dem Koalitionspartner gelingen. In Niederösterreich schaut
es nicht so gut aus, weil es
dort eine andere Koalition gibt. – Danke. (Beifall bei den
Grünen. – Zwischenruf des Abg. Weidinger. –
Abg. Brandweiner: Ich bin mir nicht sicher, ich glaub’,
es war ein Danke an uns!)
20.34
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Julia Elisabeth Herr. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete
Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Herr
Präsident! Sehr geehrtes
Hohes Haus! Wir sind bei den verkehrspolitischen Diskussionspunkten angekommen, und für jeden, der hin und wieder mit
dem Zug fährt und vielleicht gerade zuhört, ist das
eigentlich eine sehr spannende Debatte.
Worum geht es? – Wenn wir mit dem Zug fahren und ein Ticket kaufen, dann sind wir auch Konsument:innen. Als SPÖ setzen wir uns immer für den Konsumentenschutz ein, natürlich auch, wenn es um Fahrgastrechte geht. In dieser Hinsicht begrüßen wir auch die Novelle, die heute beschlossen wird, aus unserer Sicht wäre es aber gut, noch einen Schritt weiterzugehen.
Kollege Stöger hat gerade einen sehr langen Antrag
verlesen. Ich
erläutere ihn vielleicht auch noch einmal kurz. Worum geht
es? – Wenn ich mit dem Zug fahre und dieser ausfällt oder
verspätet ist und ich meinen Anschlusszug verpasse, wenn ich eine
Information nicht bekommen habe, meinen nächsten Zug verpasse und es nicht
schaffe, mich mit dem jeweiligen Bahnunternehmen oder dem Verkehrsverbund zu
einigen, dann richte
ich mich an die APF, an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte. Die
hilft einem dann rasch und kostenlos und vertritt einen auch.
Aber – und jetzt
kommt unser Vorschlag zum Zug –: Wir wollen, dass die
APF als zuständige Durchsetzungsstelle auch endlich ganz konkret die
Parteienstellung bekommt; denn die fehlt ganz einfach. Das bedeutet, man
hängt
dann auch bei sämtlichen Verwaltungsstrafverfahren fest. Wäre diese
Parteienstellung da, dann könnte man sich da auch viel effizienter
für die Konsumenten und Konsumentinnen einsetzen. (Abg.
Michael Hammer: Das war mit dem Verkehrssprecher nicht akkordiert, das
passt ihm nicht!) Das ist aus unserer
Sicht notwendig, deswegen auch unser Abänderungsantrag. Im Ausschuss haben
Sie ihn abgelehnt, wir probieren es aber hier noch einmal. Geben Sie
sich einen Ruck: alle gemeinsam für den Konsumentenschutz!
(Beifall bei der SPÖ.)
Ein anderer Punkt, den ich
ansprechen will: Wir sprechen darüber, dass der öffentliche
Verkehr gestärkt werden muss; und das muss er. Dabei geht es
nicht nur um den Konsumentenschutz, sondern wir müssen auch schauen, dass
wir den Gütertransport endlich auf die Schiene bringen. Das ist ganz einfach notwendig.
Die Lkws verstopfen unsere Autobahnen, sie sind viel klimaschädlicher
als der Zug und sie verursachen auch einfach Kosten, die wir
in dieser Hinsicht nicht tragen müssten.
Da möchte ich schon darauf hinweisen: Wir sehen, wenn
wir uns den Modal Split anschauen, dass sich dieser in den letzten fünf
Jahren eigentlich
nicht zugunsten der Bahn verschoben hat (Abg. Schnabel: Wie soll sich
denn das ausgehen?), sondern ganz im Gegenteil wieder in Richtung
Straße. Das
heißt, es werden wieder mehr Güter per Lkw transportiert und nicht
mit dem Zug. – Das ist aus unserer Sicht wirklich ein
Versäumnis. Wir brauchen beispielsweise eine flächendeckende
Lkw-Maut, um da endlich gegenzusteuern und auch die Bevölkerung zu
entlasten. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Schnabel: Das wird
nix nutzen, weil die Kapazitäten nicht da sind! Das werden
wir nie schaffen! Das ist ein Wunschtraum!) – Bitte? „Das
werden wir nie schaffen!“, das ist aber keine gute Aussage! Also da
hoffen wir doch, dass das
nicht ernst gemeint war, Herr Kollege von der ÖVP, weil es dringend notwendig ist, dass wir das schaffen. (Abg. Schnabel: Na ja, die Realität schaut anders aus!)
Ein letzter Punkt, den ich jetzt, da wir Bilanz ziehen und
diese Regierungsperiode ihr Ende nimmt, ansprechen will: Frau Ministerin, Sie
haben 2021 versprochen, eine Verkehrsstiftung ins Leben zu
rufen – es gibt sie nicht. Wir müssen das kritisieren. Es ist
einfach wichtig, dass wir, wenn wir im Klimaschutz
etwas erreichen wollen, endlich auch die entsprechenden Arbeitsplätze
schaffen. (Abg. Michael Hammer – in Richtung Abg.
Schroll –: Dann müsst ihr einmal
wo zustimmen, Schroll! Nicht nur blockieren
und sekkieren! – Abg. Schroll: Herr Schroll! Ein gutes
Gesetz, dann stimme ich zu!) Wer sind denn die Menschen, die den
Zug führen sollen, die den Bus lenken sollen? Für all das brauchen
wir Personal. Wir müssen es ganz einfach wirklich unterstützen, dass
es
diese Arbeitskräfte gibt. Der Klimaschutz fällt nicht vom Himmel,
dazu braucht es auch die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. –
Vielen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
20.38
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Mag. Peter Weidinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Peter Weidinger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Zunächst geschäftsordnungsmäßig Notwendiges: Ich bringe folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Hermann Weratschnig, MBA MSc, Kolleginnen und Kollegen zu Tagesordnungspunkt 24.) Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (2603 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 geändert wird (2645 d.B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der oben bezeichnete Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
Die Ziffer 35 entfällt.
*****
Das geschieht auf ausdrücklichen Wunsch des Gemeindebundes und bedeutet eine Klar- und Besserstellung.
Jetzt aber zur Sache: Ich möchte zum Ausbau der
transeuropäischen
Netze Stellung beziehen und möchte grundsätzlich festhalten: Ohne
Europäische Union, ohne transnationale Zusammenarbeit würden wir
diese Verkehrsadern so nicht entwickeln, nicht
erschließen. Warum? – Weil die Nationalstaaten nur innerhalb
ihrer Grenzen verbleiben würden und das große gemeinsame
Haus Europa nicht fertiggestellt werden würde. Das ist also ein
großes Verdienst einer europäischen Zusammenarbeit.
Was bedeutet das ganz konkret für meine
Heimatregion? – Für Kärnten bedeutet das, dass die
Koralmbahn als Teil der baltisch-adriatischen Achse kofinanziert von der
EU und mit vielen Geldmitteln des Bundes fertiggestellt
wird.
Warum wurde das gemacht? – Das war keine Idee des
Beamtentums. Das war ein politisches Projekt. Damals unter Schwarz-Blau wurde
das eingerichtet. Das war unter Bundeskanzler Wolfgang
Schüssel mit Landeshauptfrau Waltraud Klasnic und dem damaligen
Kärntner Landeshauptmann ein Projekt, das man ins Regierungsprogramm
hineingeschrieben hat. Das
war gut so für den Süden und das schafft Zuversicht und Perspektive. (Beifall
bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Leider hat sich bis zum heutigen Tag diesem Projekt
gegenüber immer noch
eine kritische Haltung auf Beamtenebene gezeigt.
Genauso ist es hier bei der Gütertrasse. Die Gütertrasse gehört nämlich in einem Regierungsprogramm festgeschrieben, damit man das ordentlich abarbeiten
kann, was den Zielnetzplan
betrifft, was den Rahmenplan betrifft, und natürlich auch, was das Geld
dafür betrifft. Es ist nämlich schon absurd, wenn hier bestimmte
Parteien auf der einen Seite kritisieren, dass viel Budget ausgegeben wird, um
die Menschen zu unterstützen, und im gleichen Atemzug bringt
man dann einen Antrag ein, wie den, den Kollege Ottenschläger angesprochen
und zitiert hat, in dem man so pauschal in zwei Sätzen einen Beschluss
über ein paar Milliarden Euro fassen möchte, der hier nicht einmal
beziffert ist, also es gibt da nicht einmal eine Grundschätzung. Das halte
ich für falsch,
das halte ich für unseriös.
Herr Kollege Kucher, ich halte es auch für
unredlich – wenn du das warst, oder es war ein anderer
Kollege –, wenn man dann Personen, die am Wörthersee zu Hause
sind, die sich eigentlich Planungssicherheit erwarten betreffend das, was die
Politik in dieser Frage macht, sagt: Na, ruf bei dem einen
oder anderen Politiker an, die sollen lei mitstimmen!, und auf einmal gibt es
diesen warmen Geldsegen für den Süden. – Das kann so nicht
funktionieren, denn wir brauchen geordnete Verfahren. Wir stehen
für Sicherheit, ihr für Chaos! (Abg. Kucher: Peter, was
hindert euch? Was hat euch gehindert?
Was hat euch denn gehindert? – Abg. Ottenschläger: Warum
habt es nicht ihr schon längst ... gemacht? – Abg. Kucher:
Ihr habt fünf Jahre Zeit gehabt! – Abg. Ottenschläger:
Ihr habt 20 Jahre den Verkehrsminister ... gehabt! Was ist denn
das für ein Argument?) – Ein klassisches Wahlzuckerl! Ein
klassisches Wahlzuckerl.
Deswegen, meine Damen und Herren, werde ich kämpfen,
und zwar zu Wasser, zu Lande und in der Luft, dass Bundeskanzler Karl Nehammer
auch nach
dem 29. September Bundeskanzler dieser Republik ist (Beifall bei der
ÖVP) und ich Angehöriger dieses Parlaments bin und dieses Projekt
unterstütze.
Deswegen möchte ich
Sie – Frau Bundesminister, das richte ich an Ihre Adresse –
auch auffordern: Wenn Sie wieder mit Ihrem italienischen Amtskollegen, Herrn
Salvini, im Austausch sind, bitte verweisen Sie auf die Notwendigkeit des
Plöckenpasses! Mit unserem Landeshauptmannstellvertreter
Martin Gruber machen wir die Aufgaben auf Kärntner Seite, aber wir
dürfen bitte auch – in großer
Wertschätzung – bei den Italienern einfordern,
dass hier eine große Lösung nicht nur angedacht, sondern auch
schnell umgesetzt wird. Das ist notwendig und das ist wichtig so.
Ich möchte Sie aber auch
auffordern, dass Sie die Systemtrassen, die Sie
genannt haben, wirklich auch mit einer Priorität in die Umsetzung
bekommen, weil es mit 2026 in Deutschland, vor allem im Süden, eine
große Baustellensituation gibt, die für den Wirtschaftsstandort
Österreich schwerwiegende und große Auswirkungen hat, und
für uns hier ist es notwendig, dass
unsere Wirtschaft Planungssicherheit und Stabilität hat, dass die
Infrastruktur und die Lieferketten auch funktionieren.
Ich möchte auch betreffend
unseren Entschließungsantrag, den wir
gemeinsam mit Kollegin Fischer hier eingebracht haben, darauf verweisen, dass
wir das genau zum richtigen Zeitpunkt tun. Warum? – Weil wir gerade
die Europawahlen im Rücken und die Gründung einer neuen
Europäischen Kommission vor uns haben, und jetzt ist genau der richtige
Zeitpunkt, dass die auf Bundesebene zuständige Ministerin hier auch beim
Europäischen
Rat kraftvoll auftritt und auch einfordert, dass es für die Menschen in
Europa zu Verbesserungen kommt, weil es ja nicht sein kann, dass es, wenn man
den Flieger nimmt, ausreicht, dass der Pilot Englisch kann, und du kommst in
jedes europäische Land, aber wenn man den Zug nimmt, muss der Lokführer 20 Sprachen
können oder er muss an der Grenze stehen bleiben und dort dann einen
Kollegen aus dem jeweiligen internationalen Nachbarstaat aufnehmen, damit
er fahren kann.
Was für Österreich, was für Europa gilt, muss auch für uns gelten: entbürokratisieren, entbürokratisieren, entbürokratisieren und die Wettbewerbsfähigkeit für Österreich steigern, um die Lebensbedingungen für die Menschen zu verbessern. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
20.43
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Hermann Weratschnig, MBA, MSc
Kolleginnen und Kollegen
zu Tagesordnungspunkt 24.) Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (2603 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 geändert wird (2645 d.B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der oben bezeichnete Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
Die Ziffer 35 entfällt.
Begründung
Auch wenn mit der Neufassung der Novellierungsanordnung
nach dem Begutachtungsverfahren die Bedenken der Gemeinden zu der konkreten
Regelung ausgeräumt werden konnten, sehen diese in der Frage der
Kostenteilung grundsätzlichen Diskussionsbedarf. Im Sinne einer
umfassenden Behandlung dieser Frage erscheint es daher zielführend von
einer Änderung dieser Bestimmung
in Ziffer 35 Abstand zu nehmen und in vertiefende fachliche Gespräche
einzutreten.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.
Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Schroll. – Bitte, ich erteile Ihnen das Wort.
Abgeordneter Alois Schroll (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin!
Hohes Haus! Unter TOP 25 wird heute ein Antrag diskutiert, in dem von
Fahrradrampen die Rede ist. Die Frau Verkehrsministerin wird aufgefordert,
für mehr Rampen an Bahnhöfen zu sorgen, um damit die Radmitnahme zu
erleichtern. – Ich stimme da mit den Grünen und der ÖVP
überein,
das ist vor allem im Hinblick auf eine nachhaltige Verkehrswende, glaube ich,
sehr, sehr wichtig.
Was für mich aber zu kurz
kommt, ist ein ganzheitlicher Blick auf den barrierefreien öffentlichen
Verkehr, denn eines ist klar: Wir leben im 21. Jahrhundert, und noch
immer gibt es viel zu wenige barrierefreie Bahnhöfe
in ganz Österreich. Den meisten von uns wird das im Alltag wahrscheinlich
nicht auffallen. Wenn wir auf einen Bahnhof gehen und auf einen Bahnsteig
oder auf eine andere Seite gehen wollen, ist das für uns
selbstverständlich – Menschen mit besonderen Bedürfnissen,
die einen Rollator oder einen Rollstuhl brauchen oder auch mit Kinderwägen
in einen Zug einsteigen wollen, stehen wahrscheinlich oft vor unmöglichen Herausforderungen.
Wir als Sozialdemokratinnen und
Sozialdemokraten wollen eine Welt, in der alle gleichermaßen am
gesellschaftlichen Leben teilhaben können (Beifall bei
der SPÖ) und zentral für eine gerechte Teilhabe in der
Mobilität
stehen. Alle Menschen sollen mobil sein, unabhängig von ihren
Möglichkeiten. Dafür wollen wir sorgen, das ist das Ziel.
Für meine Heimatregion
Mostviertel kämpfe ich jetzt schon seit einigen Jahren hier im Parlament
dafür, dass die Bahnhöfe umgebaut und barrierefrei
werden. Ich habe eine Petition unterstützt, in der für einen
barrierefreien Bahnhof in Ernsthofen geworben wurde, aber leider wurde die
Petition von
der ÖVP und den Grünen im Ausschuss mehrmals vertagt. Nun scheint
aber seitens der ÖBB auch da Bewegung hineingekommen zu sein.
In Aschbach-Markt, in Ennsdorf, in Hausmening kämpfe
ich Seite an
Seite mit engagierten Bürgerinnen und Bürgern und auch mit
sozialdemokratischen Gemeinderätinnen und Gemeinderäten für
einen Bahnhof für
alle, und auch bei der Erlaufbahn, die gerade um 100 Millionen Euro
umgebaut wird, fordere ich Barrierefreiheit ein und hoffe natürlich, dass
das großen Anklang findet.
Frau Verkehrsministerin, ich
weiß, dass Ihnen der öffentliche Verkehr ein sehr zentrales Anliegen
ist, und ich weiß auch, dass Ihnen die Barrierefreiheit
wichtig ist, darum: Bitte kommen Sie vom Reden ins Tun und machen Sie die Bahn
endlich für alle in Österreich zugänglich! Ich glaube, das ist
sehr,
sehr wichtig.
Und weil es mir als
Niederösterreicher, der sehr gerne nach Kärnten fährt (Heiterkeit
der Abgeordneten Herr und Ragger) – weswegen ich
ein
Projekt unterstütze –, sehr wichtig ist, möchte ich
folgenden Entschließungsantrag zu TOP 24 einbringen (Abg. Ragger:
Das lobe ich mir!):
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Philip Kucher, Dr. Johannes Margreiter, Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Umsetzung der Kärntner Güterverkehrstrasse und Anbindung der durch die Koralmbahn erschlossenen Regionen an das überregionale Eisenbahnnetz“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird aufgefordert,
1. die Umsetzung einer Güterverkehrstrasse für Kärnten (Entlastungsstrecke samt Lärmschutzmaßnahmen nördlich des Wörthersees inkl. Umfahrungen der Städte Klagenfurt und Villach) sowie
2. eine überregionale Anbindung der durch die Koralmbahn erschlossenen Regionen
in den ÖBB-Rahmenplan sowie in das Zielnetz aufzunehmen, dies entsprechend im BFG finanziell zu bedecken und unmittelbar die Planungsarbeit zu beginnen.“
*****
Wir bitten um Unterstützung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
20.47
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Philip Kucher, Klaus Köchl, Dr.in Petra Oberrauner, Dr. Johannes Margreiter, Mag. Christian Ragger, Maximilian Linder
Kolleginnen und Kollegen
betreffend „Umsetzung der Kärntner Güterverkehrstrasse und Anbindung der durch die Koralmbahn erschlossenen Regionen an das überregionale Eisenbahnnetz“
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (2603 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 geändert wird (2645 d.B.) Top 24
Mit der Fertigstellung der Koralmbahn im Jahr 2026 (laut Planung) wird Kärnten an das Schienennetz der wichtigsten Nord-Süd-Transversalen Europas angeschlossen. Den damit verbundenen Vorteil im Hinblick auf Infrastruktur, Wirtschaftsstandort und Klimapolitik steht die Frage des Lärmschutzes für die Anrainerinnen und Anrainer – vor allem an der sogenannten Wörtersee-Trasse zwischen Klagenfurt und Villach – gegenüber.
Auf Basis eines gemeinsamen
Dringlichkeitsantrags aller im Kärntner Landtag vertretenen
Parteien zum Thema „Umsetzung der Kärntner Interessen auf der
Bahntrasse im Zentralraum Klagenfurt – Villach“ wurde am 31. Mai
2017
von allen Regierungsmitgliedern des Landes Kärnten sowie vom damaligen
Verkehrsminister Jörg Leichtfried ein Memorandum of Understanding
unterfertigt.
Dieses beinhaltet:
1. Lärmschutz
2. Forschungsinitiative und Testanwendungen Lärmreduktion im Infrastrukturbetrieb
3. Förderung Flüster-Güterzüge
4. Planungsarbeiten für eine Güterverkehrsumfahrung zwischen Klagenfurt und Villach
5. einen gemeinsamen
Lenkungsausschuss zwischen BMVIT (heute BMK),
ÖBB & Land Kärnten
Unverantwortlich und im
Interesse der Kärntner Bevölkerung schlicht inakzeptabel ist der
Umstand, dass im aktuellen Rahmenplan 2023-2028 keinerlei Planungen für
eine eigene Güterverkehrstrasse im Kärntner Zentralraum vorgesehen
sind.
Im vom
Güterbahnlärm betroffenen Zentralraum Kärntens leben rund
200.000 Menschen und befinden sich hunderte Tourismus- und Gastronomieunternehmen.
Tatsache ist, dass Lärm gesundheitsschädlich ist.
Auch im Hinblick auf
klimapolitische Erwägungen ist die Möglichkeit, mehr Güterverkehr
von der Straße auf die Schiene zu verlagern, von großer Bedeutung:
jede Tonne Fracht auf der Schiene bringt rund 15-mal weniger CO2-Ausstoß
als mit dem Transport per Lkw.
Durch die Verlagerung des Güterverkehrs auf eine eigene Strecke lässt sich der Personenverkehr entsprechend verbessern. Dies entspricht auch der Gesamtstrategie des Kärntners Mobilitätsmasterplan 2023.
Ebenso ist das von der Koralmbahn erschlossene Gebiet durch die Planung von Haltepunkten für Schnellzüge an den Bahnhöfen samt einer entsprechenden Infrastruktur (u.a. Verlängerung der Bahnsteige, entsprechende Adaptierungen) an den überregionalen Verkehr anzuschließen.
Diesbezüglich ist es
notwendig, diese Maßnahmen im ÖBB-Rahmenplan
bzw. im ÖBB-Zielnetz zu verankern und finanziell zu bedecken.
Aus den genannten Gründen ist es notwendig rasch Maßnahmen zu ergreifen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird aufgefordert,
1. die Umsetzung einer Güterverkehrstrasse für
Kärnten (Entlastungsstrecke
samt Lärmschutzmaßnahmen nördlich des Wörthersees inkl.
Umfahrungen der Städte Klagenfurt und Villach) sowie
2. eine überregionale Anbindung der durch die Koralmbahn erschlossenen Regionen
in den ÖBB-Rahmenplan sowie in das Zielnetz aufzunehmen, dies entsprechend im BFG finanziell zu bedecken und unmittelbar die Planungsarbeit zu beginnen.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.
Nun gelangt Joachim Schnabel zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter
Joachim Schnabel (ÖVP): Herr
Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Hohes Haus! Treue Zuseher auf
der Galerie und vor den Fernsehern! Meine Wortmeldung bezieht sich auf die
Novelle des Eisenbahngesetzes,
welche sich grob in zwei Bereiche einteilen lässt.
Der erste Teil ist ein Entbürokratisierungs- und
Vereinfachungspaket: Wir erleichtern den Erwerb von Eisenbahnen,
erleichtern den Markteintritt,
sorgen dadurch für mehr Wettbewerb, ermöglichen die Einführung
von inländischen gebrauchten Schienenfahrzeugen – was in
der Situation, in der
es zu wenige Schienenfahrzeuge gibt, auch wichtig ist – und auch
Genehmigungsverfahren werden konzentriert und somit leichter möglich.
Im zweiten Teil –
das haben Sie, Frau Ministerin, und Kollege Ottenschläger schon
gesagt – geht es um die Einführung eines
Kapazitätsmodells.
Es geht um Kapazitätsoptimierung auf bestimmten Strecken, wo mittlerweile
ganz einfach die Effektivität erhöht werden muss, um die Trassenkapazitäten dort
auszunützen. Das ist ein Modell, welches schon in der Schweiz erprobt
ist und welches über die Europäische Kommission in den nächsten
Jahren auf uns zukommen wird, und das führen wir ein, um dementsprechend
mehr Kapazität, mehr Auslastung, mehr Personenverkehr, mehr Güterverkehr zu ermöglichen.
Ich möchte noch
mögliche Anwendungsfälle nennen: Herr Kollege Weidinger hat schon die
Koralmbahn angesprochen, und beispielsweise der Koralmtunnel, also
diese langen Tunnelstrecken sind ein Anwendungsfall,
um dementsprechend mehr Züge durchschicken zu können.
Auch ein zweiter Anwendungsfall
wurde schon kurz angesprochen: Dieser liegt im Bereich der Deutschen Bahn, wo
entlang des Rhein-Donau-Korridors
eben große Instandhaltungsmaßnahmen der Deutschen Bahn passieren.
Sogar die österreichischen Fußballfans haben ja der Deutschen Bahn
ein nicht
sehr positives, aber immerhin doch ein Lied gewidmet. Es ist also höchst
an der Zeit, dass die Deutsche Bahn da investiert.
Welche Auswirkungen hat das
aber, wenn es vor allem bei der Strecke
über Passau zu einer zehnmonatigen Vollsperrung kommt? – Dazu
muss man wissen, dass zwei Drittel – zwei Drittel! –
aller Bahntonnagen Österreichs, die importiert oder
exportiert werden, eben über diesen Exportbahnhof Passau erfolgen. Da
sprechen wir von 140 Güterzügen pro Tag, und auch
bei dieser Optimierung, die wir hier ermöglichen, werden uns am Ende
40 Güterzüge fehlen. Das heißt, es kommt zu einem
Schienenersatzverkehr.
Das ist ein geflügeltes Wort, muss man sagen, denn was ist der Schienenersatzverkehr? – Es ist Lkw-Verkehr!
Da wende ich mich jetzt an
Kollegin Herr, weil sie gesagt hat, wir müssen mehr Transporte auf die
Schiene bringen: No na net, das versuchen wir mit
einem Rekordbudget, aber man muss halt auch die Rahmenbedingungen sehen, die
das nicht möglich machen. Wir haben viel mehr Personenverkehr.
Im Bereich der Nachtzüge muss man feststellen, dass es zu Verringerungen
der Slots für den Güterverkehr kommt. Also der Güterverkehr hat
in einigen Bereichen das Nachsehen. Wir verlieren mit dieser Vollsperre noch
zusätzlich an Kapazität. Das heißt, es wird sehr viel mehr Lkws
auf der Straße
geben müssen, um den Güterverkehr entsprechend
bewerkstelligen zu können.
Deswegen möchte ich jetzt
schon sagen: Wir werden in ein paar Jahren
wieder über die Treibhausgasbilanz diskutieren, und dabei wird der
Verkehrssektor schlecht aussteigen, aber es wird halt nicht anders
möglich sein,
wenn die Verlagerung auf die Schiene nicht im gewünschten Ausmaß
erfolgen kann, weil die Rahmenbedingungen so sind, wie sie sind.
Deswegen werbe ich dafür
und, Frau Ministerin, das habe ich Ihnen
schon mehrfach gesagt: Erhöhen wir die Biodieselzumischung auf
20 Prozent, das wäre möglich, und dann hätten wir gleich
einmal eine größere Einsparung bei den CO2-Emissionen.
Zum Schluss kommend: Man hätte viel mehr für den
Güterverkehr machen können –
die TEN-Netze-Vorschriften erlegen uns ja einiges auf –, da
hätten
wir auch im Bereich der Asfinag Vorreiter sein können: mit
Wasserstofftankstellen oder E-Tankstellen. Da sind wir leider nur mehr im
europäischen Mittelfeld, es wäre mehr gegangen. – Vielen
Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
20.51
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Gabriel Obernosterer. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
20.51
Abgeordneter Gabriel Obernosterer
(ÖVP): Herr Präsident! Frau
Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten
Damen und Herren zu Hause vor den Fernsehschirmen! Man sieht es schon
daran, wie viele Anträge jetzt reinkommen, was laut Opposition alles noch
getan werden
muss: Es ist wurscht, was das alles kostet, ganz egal. Am Ende der
Legislaturperiode, 5 Minuten vor Ende der Periode, wacht auf einmal die
Opposition auf. Jetzt wacht sie auf: Das müssen wir noch tun und das
müssen wir noch tun!
Das Beste ist aber das, was die
SPÖ macht. Herr Kucher, das Beste ist ja
das, was Sie machen: Dieser Antrag zur Umsetzung der Kärntner
Güterverkehrstrasse am Wörthersee ist eine Pflanzerei gegenüber
den Bürgerinitiativen. Sie gehen heraus und bringen jetzt,
5 Minuten bevor diese Legislaturperiode zu Ende ist, diesen Antrag ein.
(Abg. Einwallner: Was habt ihr denn gemacht in den fünf Jahren?)
Ihr habt die ganze Periode über Zeit
gehabt, das in den Verkehrsausschuss zu bringen. Das habt ihr nicht gemacht.
Eines sage ich euch auch noch
dazu: Dieser Antrag ist nicht einmal so
gescheit formuliert wie diese Petition, die auf dem Beschluss der Kärntner
Landesregierung und auf dem Beschluss des Kärntner Landtages aufgebaut
ist. Es ist ein Vierparteienantrag, den wir im Petitionsausschuss ein paar Mal
bearbeitet haben. Wir waren dabei immer einhellig der Meinung,
dass das kommen muss.
Herr Kollege Kucher, horch
einmal zu, weil dir offenbar gar nicht bewusst ist, was du da machst!
Weißt du, was wir einstimmig beschlossen haben?
Soll ich dir sagen, was? – Zum Beispiel die Einholung einer
Stellungnahme des Gemeindebundes zu diesem Projekt, beschlossen am 29.6.2023.
Der
Erste Präsident des Kärntner Gemeindebundes ist Günther Vallant.
Das ist ein Roter, ein SPÖler, du wirst ihn ja kennen. Jetzt haben wir
Juli 2024 –
und der Gemeindebund war bis jetzt nicht in der Lage, eine Stellungnahme
abzugeben, und das unter einem SPÖ-Präsidenten. Das ist eure Ernsthaftigkeit zu dieser Trasse: alles nur Showprogramm.
Weiters haben wir die Einholung
einer Stellungnahme des Kärntner Städtebunds einstimmig
beschlossen. Wissen Sie, Herr Klubobmann, wer
der Vorsitzende des Kärntner Städtebundes ist? – Auch ein
Roter, ein SPÖler: Günther Albel aus Villach. Weißt du, wer
dort Stellvertreter ist, Herr
Kollege Kucher? – Das ist dein Vizebürgermeister, der jetzt
zurücktreten musste: Philipp Liesnig von der SPÖ. Und weißt du,
wer in Klagenfurt Parteiobmann ist? – Das ist Philip
Kucher, der Klubobmann der SPÖ. (Beifall und Ah-Rufe bei Abgeordneten
der ÖVP.) Bis heute ist man nicht in der Lage, eine Stellungnahme
zur Trasse am Wörthersee abzugeben. (Abg. Michael Hammer: Da haben
sie überhaupt einen Saustall beieinander in Klagenfurt!) Und dann
gehst du her und verkündest in den Kärntner Medien: Jetzt werden wir
die Trasse retten!
Weißt du, wer
Infrastrukturminister gewesen ist? Wenn du ein bisschen die Geschichte
kennst, weißt du es. Einer sitzt hinter dir: Alois Stöger. Ja warum
hat es denn der nicht gemacht? Von den anderen gar nicht zu reden.
Ihr Freiheitlichen seid da auch
mit dabei, ihr habt auch zweimal den Infrastrukturminister gestellt. Warum
habt ihr denn die Koralmbahn nicht in den
Plan aufgenommen? – Seid ihr endlich einmal aufgewacht? Führt
nicht die Bürgerinitiative am Nasenring herum! (Abg. Ragger: Jetzt
soll ich mich auch noch einmelden, oder was? Okay!)
Und jetzt sage ich euch noch etwas von diesem Rednerpult
aus: Ich
kandidiere wieder bei den Nationalratswahlen, an der vordersten Stelle in
Kärnten (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP), und ich
verspreche den
Bürgern, dieses Anliegen nicht im Papierkorb verschwinden zu lassen, so
wie ihr das immer gemacht habt. Ich werde dieses Thema, wer auch immer in
die neue Regierung kommt, mitnehmen und dafür kämpfen –
ohne Showprogramm, sondern mit Fakten. (Abg. Kucher: Bravo!)
Schämen Sie sich als
Kärntner! (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)
20.55
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Lukas Brandweiner. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Lukas Brandweiner
(ÖVP): Herr Präsident!
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin! Eine hitzige
Debatte – ich komme wieder zur Sache, zur
Fahrgastrechtenovelle. Meine Kollegen haben schon vieles dazu ausgeführt:
Es geht um Verbesserungen für die Konsumentinnen
und Konsumenten. Die Entschädigungsbestimmungen betreffend die Jahreskarten
sollen verbessert werden. Die Erstattungspflicht soll auf kürzere
Zeitfahrkarten und auf Reservierungen ausgeweitet werden. Zudem wird es mit der
Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte eine einheitliche
Durchsetzungs- und Schlichtungsstelle geben – also durchaus positive
Dinge, die wir heute hier beschließen. Meine Vorredner haben es schon
ausführlich dargestellt.
Aus meiner Sicht gibt es heute noch eine gute Nachricht
für die Fahrgäste, nämlich: Der Kostenersatz bei der
Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel auf Dienstreisen soll noch attraktiver
werden. Es ist geplant, die Beförderungszuschüsse für die
ersten 50 Kilometer auf 50 Cent zu erhöhen. Das war
heute eine gute Nachricht. Als Abgeordneter des NÖAAB freut es mich
natürlich besonders, dass auch das amtliche Kilometergeld um
20 Prozent angehoben werden soll, also von 42 Cent pro
Kilometer auf 50 Cent. Damit wird auch eine langjährige Forderung des
ÖAAB erfüllt und wir belohnen dadurch
die Leistungsträgerinnen und Leistungsträger. Ich freue mich schon,
wenn der Entwurf hier im Haus ist und wir diese Gesetzesvorlage
beschließen
können.
Heute beschließen wir aber einmal die Fahrgastrechtenovelle. Ich bitte um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)
20.57
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Mag. Christian Ragger. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Schellhorn: Jetzt aber!)
Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Ich wollte mich nicht wirklich noch melden, aber jetzt, da eine Tuffbadattacke von Herrn Abgeordneten Obernosterer geritten wurde, gehört schon etwas dazu gesagt.
Es hat eine Koalition gegeben, bei der ihr auch dabei
wart – meistens sagt ihr am Ende des Tages, ihr seid nirgends dabei
gewesen. Damals ist auch ein Vertreter von euch in der
Landesregierung gesessen und hat es ein Papier gegeben, in dem Folgendes
gestanden ist: Wenn 250 Züge pro Tag auf dieser
Strecke fahren, dann werden wir darüber nachdenken, eine neue
Trassenfestlegung zu machen. Das Papier habe ich sogar noch zu Hause, ich
kann es dir
gerne schicken, lieber Gabriel – damit wir die Kirche im Dorf
lassen.
(Abg. Obernosterer: Ich kenn das!)
Ich möchte mich jetzt gar nicht in Rage reden, sondern
ich will euch einfach nur anhand eines Beispiels aufzeigen, was wir gemacht
haben: Im Jahre 2018
waren alle dabei. Seinerzeit – jeder, der ein bisschen Geschichte
gelernt hat, weiß es – war die 300-Jahr-Feier des Bestehens
des Freihafens Triest. Damals haben der Präsident der RFI, das ist quasi
das Pendant
zur ÖBB, der ÖBB-Chef, der Minister und die zwei Landeshauptleute
eine Vereinbarung unterschrieben, in der festgelegt worden ist, dass wir
ein gemeinsames Projekt mit Villach anstrengen, weil der Hafen Triest zum
führenden Hafen Europas ausgebaut werden wird.
Ich sage dir auch, was die in
den letzten fünf Jahren gemacht haben,
während wir geschlafen haben, während wir ein Renaturierungsgesetz
oder
Sonstiges beschlossen haben: Sie haben 2,5 Milliarden Euro aus europäischen Mitteln
in die Hand genommen und haben diesen Hafen entwickelt. Dieser Hafen steht
heute und über diesen werden Waren durch Österreich transportiert.
Und wir können uns jetzt überlegen, ob wir in Zukunft dabei sein
werden und einzelne Positionen mit wirtschaftlichen Punkten versehen werden,
wie Villach oder Deutschlandsberg – oder ob sie ohne
uns durchfahren werden.
Wenn du heute hergehst und
sagst, du willst Kärnten nicht vernachlässigen, dann ist deine
Brandrede die falsche. Wir sollen und müssen Grips
dafür verwenden, was die adäquateste und sicherste Lösung
für Kärnten ist, damit nämlich die 200 000 Leute
zwischen Klagenfurt und Villach wirklich eine ordnungsgemäße
Versorgung haben und nicht im Lärm ersticken. Auf der Hauptroute der
Seidenstraße von Triest liegt schließlich Klagenfurt,
falls das in deinem Tuffbad da oben in Hermagor noch nicht angekommen ist. (Beifall
bei der FPÖ sowie des Abg. Kucher. – Zwischenrufe bei der
ÖVP.)
Das ist der Unterschied. Und
wir werden auch überlegen müssen, wie wir das machen, nämlich
auch für die Nordroute. (Zwischenruf des Abg.
Weratschnig.) Weißt du, wer mittlerweile aller in Triest unten
ist? – Der Hafen Hamburg, das Duisburger Unternehmen, alle fahren
von dort raus.
(Zwischenruf des Abg. Schellhorn.) Jetzt herzugehen und zu sagen:
Ja, die Opposition krakelt halt irgendwann einmal und macht halt alles
wieder dagegenhaltend!, ist falsch. Wir wollen einfach nur eine
Lösung für die Kärntner haben, damit wir nicht überfahren
werden. (Zwischenruf des Abg. Obernosterer.) Da sollst
du uns helfen, und du kannst gern noch dreimal kandidieren, wenn du es umsetzt.
(Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)
Vielleicht schaffen wir dann einen Tunnel von Klagenfurt
nach Villach.
Das wäre eine Aufgabe für dich. – Danke sehr. (Beifall
bei der FPÖ. – Abg. Amesbauer: Bravo!)
21.00
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kucher. – Bitte. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau
Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Gabriel Obernosterer,
es wäre schon schön gewesen, wenn du das Feuer und die Leidenschaft,
die du heute an den Tag gelegt hast, für Kärnten und nicht gegen
Kärnten eingesetzt hättest. Dann wären wir ein Stück
weiter gekommen – auch in den
letzten Jahren. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich sage es in der Runde ganz
offen, deswegen habe ich mich auch zu Wort gemeldet: Es geht nicht, dass
man sich in Sonntagsreden für Kärnten starkmacht, aber
dann, sobald man über die Pack gefahren ist, die Kärntner Interessen
vergisst und sich schützend vor die Ministerin stellt, die in dieser
Frage nichts weitergebracht hat. (Zwischenrufe bei ÖVP und
Grünen.) Wir reden da nicht von irgendetwas Unanständigem, wir
reden von ganz normalen Lösungen, die für alle anderen
Bundesländer auch möglich sind: dass der Güterverkehr nicht
durch Klagenfurt, durch Villach und durch Tourismusgebiete durchfährt,
dass wir eine Entlastungstrasse für Kärnten bekommen.
Es gibt auch eine ganz unanständige Forderung vom Bezirk Völkermarkt. Weißt du, was die gerne hätten? – Eine Haltestelle, als Tourismusregion eine Haltestelle. Ist das zu viel verlangt, lieber Gabriel?
Das ist überhaupt die
größte Absurdität: Da stellt sich die ÖVP heute heraus und
fragt: Wer wird denn das alles bezahlen? Abgesehen davon, dass wir als
Republik die paar Euro für die Planungskosten hoffentlich doch noch
aufbringen – das wird es auch der ÖVP Kärnten
hoffentlich wert sein –, liebe
ÖVP, habt ihr bei den Cofag-Förderungen und beim schlechten Kampf
gegen die Teuerung Milliarden zum Fenster rausgeworfen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Voglauer
und Pfurtscheller.)
Hätten wir bei den Coronahilfen in Relation nur
denselben Betrag ausgegeben wie die Deutschen, hätten wir uns
6 Milliarden Euro erspart. Damit hätten
wir die Kärntner Trasse dreimal finanziert; das Geld wäre dann vorhanden gewesen,
lieber Gabriel Obernosterer. (Beifall bei der SPÖ. –
Zwischenrufe bei der ÖVP sowie des Abg. Weratschnig.)
Und um es noch einmal auf den Punkt zu bringen: Es geht um
einen parteiübergreifenden Schulterschluss und ich hätte gerne
eine Lösung. (Zwischenruf der Abg. Voglauer.) Ich hätte
gerne eine Lösung, aber bitte pflanzen wir die Leute nicht! (Zwischenruf
des Abg. Obernosterer.) Jahrelang hat die Regierung in
diesem Bereich nichts zustande gebracht. Die Bürgermeister aus
Völkermarkt haben in Richtung Ministerin Gewessler gebettelt, sie
hätten nur bitte
gerne einen Termin. (Abg. Weratschnig: Wer hat sich denn
eingesetzt ..., wer hat sich denn eingesetzt ... vor 20 Jahren?)
Die Briefe sind nicht einmal beantwortet worden. Frau Ministerin:
zuhören, miteinander reden, schauen, ob die Kärntner vielleicht recht
haben! Ist das zu viel verlangt, dass man einfach nur zuhört
und über alle Parteigrenzen hinweg mit den Bürgermeisterinnen und
Bürgermeistern redet?
Der letzte Punkt, das muss ich, ehrlich, noch sagen: die
Pflanzerei mit den Ausschüssen. Zweieinhalb Jahre, Gabriel Obernosterer (Zwischenruf
des Abg. Obernosterer), zweieinhalb Jahre ist eine gemeinsame,
parteiübergreifende Petition im Petitionsausschuss gelegen. Nach
zweieinhalb Jahren ist die ÖVP draufgekommen und hat gesagt: Jetzt ist die
Zeit reif, jetzt müssen wir die Petition dem Verkehrsausschuss
zuweisen. Das Pech ist nur: Der Verkehrsausschuss tagt nicht mehr. Gabriel, das
ist eine Pflanzerei! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe
bei der ÖVP.)
Wir haben heute die Chance. Politik muss sich an den Taten
messen lassen
und nicht an den Worten. (Zwischenrufe der Abgeordneten Obernosterer
und Voglauer.) Finden wir gemeinsam eine Lösung für unser
Heimatbundesland Kärnten! Das ist nicht nur ein Projekt, das den
Kärntnern wichtig ist, sondern es wäre für
Gesamtösterreich eine riesengroße Chance. (Zwischenruf des
Abg. Obernosterer.) Gabriel, du hast es heute in der Hand, dass wir miteinander mit den Planungsarbeiten beginnen, um eine Lösung für Kärnten, für den Bezirk Völkermarkt, für Klagenfurt, für Villach und für den gesamten Kärntner Zentralraum zustande zu bringen.
Bitte die Leute nicht pflanzen, nicht irgendwelche Ausreden erfinden! (Zwischenrufe bei ÖVP und Grünen.) Deine Aufgabe, Gabriel, ist es, Lösungen zustande zu bringen. In den letzten fünf Jahren habt ihr es verschlafen (Abg. Weratschnig: Was haben deine Minister in den letzten 20 Jahren gemacht?), heute hättet ihr die Chance, wäre die Chance, das noch miteinander zu reparieren. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Schellhorn.)
21.04
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 23: Entwurf betreffend Fahrgastrechtenovelle 2024, in 2644 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Stöger, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- und Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde zuerst über den erwähnten Zusatz- und Abänderungsantrag und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile abstimmen lassen.
Antrag Stöger: Zusatz- und Abänderungsantrag betreffend Artikel 2 und 3.
Wer dafür ist, den bitte
ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist
die Minderheit, abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dafür ist, den bitte
ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist
jetzt einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer auch in dritter Lesung dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist auch in dritter Lesung entsprechend angenommen.
Ich habe noch eines vergessen,
Entschuldigung: Wir kommen zur Abstimmung über die restlichen,
noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der
Fassung des Ausschussberichtes. – Also
dann ist es einstimmig angenommen.
Das ist auch in der dritten Lesung – gleiches Stimmverhalten – einstimmig angenommen.
Tagesordnungspunkt 24:
Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem
das Eisenbahngesetz geändert wird, in 2603 der Beilagen.
Abänderungsantrag der
Abgeordneten Ottenschläger, Weratschnig, Kolleginnen und Kollegen sowie
ein Zusatzantrag der Abgeordneten Stöger, Kolleginnen
und Kollegen.
Ich werde daher wiederum zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Stöger, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Einfügung einer Ziffer 7a eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Die Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Hermann Weratschnig, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Ziffer 35 eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.
Die Abgeordneten Stöger, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Einfügung neuer Ziffern 50a und 59a eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Das ist nun wiederum einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer tut das auch in dritter Lesung? – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung
über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Kucher,
Margreiter, Ragger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Umsetzung der Kärntner Güterverkehrstrasse und
Anbindung der
durch die Koralmbahn erschlossenen Regionen an das überregionale
Eisenbahnnetz“.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 25, die dem Ausschussbericht in 2646 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Rampen an Bahn-Verkehrsstationen“.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen. (378/E)
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt
26, die dem Ausschussbericht in 2647 der Beilagen angeschlossene
Entschließung betreffend
„weitere Verbesserung des transeuropäischen Bahnverkehrs“.
Wer dafür ist, ist ebenfalls um ein Zeichen gebeten. – Das ist die Mehrheit, angenommen. (379/E)
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Deimek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aufnahme der Summerauerbahn in das Zielnetz 2040 sowie Aufnahme der Summerauerbahn und der Pyhrnbahn in die europäischen ‚TEN-T-Kernnetze‘“.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag
4126/A der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Hermann Weratschnig, MBA
MSc, Kolleginnen
und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967
geändert wird (2648 d.B.)
28. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über die
Regierungsvorlage (2501 d.B.): Zusatzprotokoll zum Übereinkommen
über den Beförderungsvertrag
im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) betreffend den
elektronischen Frachtbrief (2650 d.B.)
Präsident
Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zu den
Punkten 27
und 28 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem
durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Weratschnig. – Bitte.
Abgeordneter Hermann Weratschnig, MBA MSc
(Grüne): Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Ministerin! Es
geht um das Kraftfahrgesetz und um zwei ganz wichtige Änderungen und Klarstellungen.
Einerseits geht es darum, für all jene, die mit ukrainischem
Kennzeichen in Österreich unterwegs sind, Rechtssicherheit
zu schaffen, auch weiterhin unterwegs sein zu können.
Zum Zweiten ist, glaube ich,
eine ganz wichtige Klarstellung: Schluss mit rechtsextremem und
anstößigem Gedankengut auf den Kennzeichen, ob als Buchstaben- oder
Nummernkombinationen. Das Gesetz macht durch
eine Verordnungsermächtigung den Weg für mehr Rechtssicherheit frei.
Der Erlass ist Vergangenheit. Mit der Verordnung binden wir auch –
ganz
wichtig – Institutionen in diese Frage ein: das Mauthausen-Komitee,
das Dokumentationsarchiv und den österreichischen Nationalfonds
für Opfer des Nationalsozialismus. Schluss mit den Nazicodes: Das ist,
glaube ich,
das Wesentliche bei diesem KFG. (Beifall bei den Grünen.)
Wir lassen uns mit
rechtsextremem Gedankengut nicht auf der Nase herumtanzen, werte
Abgeordnete. An die Freiheitlichen, weil das nämlich auch Teil
der Debatte im Ausschuss war: Zeigt Verantwortung! Zeigt Verantwortung in
diesem Land und sucht nicht Ausflüchte, um tatenlos dabei zusehen
zu müssen, wie Pkws mit Nazicodes auf Kennzeichen in Österreich
herumfahren!
Ich hoffe, dass es im
österreichischen Parlament einen Grundkonsens dafür
gibt. Das kann keine parteipolitische Frage sein und muss ein
Selbstverständnis der Republik sein – gerade wenn es darum
geht, gegen Rechtsextremismus einzutreten. Es kann auch nicht sein, dass man
durch juristische Ausflüchte, liebe FPÖ, Kennzeichen wie Heil Hitler,
Nummernkombinationen und anderen
Dingen die Mauer macht. Es ist eine klare Regelung notwendig, und die schaffen
wir mit einer klaren Verordnungsermächtigung im Kraftfahrgesetz. (Beifall
bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ich appelliere an alle
Kräfte, an die konstruktiven Kräfte, dass wir heute versuchen,
das einstimmig zu beschließen. Ich glaube, es ist ein wichtiger
Beschluss, es ist ein notwendiger Beschluss. Frau Bundesministerin, danke
für die Unterstützung aus dem Kabinett, nämlich dafür, ganz wichtige Möglichkeiten zu finden, um ganz klar Abhilfe zu schaffen und den Bezirkshauptmannschaften und all jenen, die zuständig sind, die Möglichkeit zu bieten, rasch zu unterstützen und rasch zu helfen.
In diesem Sinne hoffe ich auf eine breite
Unterstützung. (Beifall bei den
Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
21.12
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Herr
Kollege Weratschnig hat ja schon einiges in Bezug auf Wunschkennzeichen erklärt.
2015 wurden vom damaligen Minister Stöger Wunschkennzeichen
wie zum Beispiel die Nummer 18, Nummer 88, SS, HH und alles, was in
rechtsextremen Kreisen herangezogen wurde, damit sie das öffentlich
darstellen können, per Erlass verboten. Landesverwaltungsgerichte haben
sich ja nicht an diesen Erlass gebunden gefühlt und haben dann viele
dieser Kennzeichen erlaubt. Jetzt ist es notwendig, eine Verordnung zu machen,
damit die Landesverwaltungsgerichte auch gebunden sind und das nicht mehr
machen können.
Wir haben das im Ausschuss diskutiert, und da ist von
Kollegen Hafenecker dann gekommen: Na dann müsste man auch
die Nummer 18 bei den Häusern verbieten (Abg. Hafenecker:
Ja, auf der Löwelstraße zum Beispiel!), man müsste auch ein
Dienstauto, das die Nummer 8800 hat, verbieten! – Da kann ich
nur sagen, lieber Christian Hafenecker: Das sind keine Wunschkennzeichen.
Eine Hausnummer ist kein Wunschkennzeichen. Wenn ein Dienstauto
die Nummer 8800 von der Behörde zugewiesen bekommt, ist das kein
Wunschkennzeichen (Abg. Hafenecker: Dann bringen Sie eine
Zusatztafel an!), aber
wenn ich mir die Nummernkombination 1312, die nichts anderes bedeutet als:
Alle Polizisten sind Bastarde!, wenn ich mir die Nummer 18, wenn ich
mir die Nummer 88, wenn ich mir SS, wenn ich mir HH als Wunschkennzeichen
wünsche, dann weiß ich, dass das Codes sind, die die rechtsextremen
Kreise wollen (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der
Grünen), dann weiß ich, dass das wirklich zur Schau gestellt
werden soll, und da sind wir wirklich vehementest dagegen.
Ich würde mir
wünschen, dass ihr bei dem mitgeht, dass ihr ein Zeichen setzt und
sagt: Auch wir als Freiheitliche Partei sind gegen diese rechtsextremen Wunschkennzeichen,
die von diesen Kreisen dargestellt werden! – Hört mit diesen
flüchtigen Ausreden auf, dass man dann die Nummer 18 bei allen
Hausnummern abschaffen müsste, dass man dann alle Autonummern, bei denen
88 dabei ist, abschaffen müsste. Ich sage es dir noch einmal: Das sind
keine Wunschkennzeichen. Ich kann mir keine Hausnummer aussuchen. Wenn ich ein
Auto normal anmelde, kann ich mir die Nummer nicht aussuchen, aber bei
einem Wunschkennzeichen kann ich mich sehr wohl und bewusst auf etwas versteifen,
auf Codes, die wirklich eine Bedeutung haben. (Beifall bei der SPÖ
und bei Abgeordneten der Grünen.)
21.15
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Margreiter. – Bitte.
Abgeordneter
Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Herr
Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Kolleginnen und
Kollegen! Zuseherinnen und Zuseher,
sofern noch dabei! Auch wir begrüßen diese Novelle des
Kraftfahrgesetzes aus den Gründen, die bereits thematisiert worden sind.
Ich sehe die Situation,
was die Kennzeichen und die Zifferncodes auf Kennzeichen betrifft, etwas differenzierter, weil ich glaube, dass es im
Straßenbild und im Straßenverkehr
für die Adressaten dieser Ziffern- und Buchstabenkombinationen
keinen großen Unterschied macht und vielleicht auch gar nicht immer auf
den ersten Blick erkennbar ist, ob das jetzt ein Wunschkennzeichen ist oder
nicht.
Da sich diese Novelle nur auf
den § 48a bezieht, der eben die Wunschkennzeichen betrifft, und
weil es in der Verwaltungspraxis in Tirol unlängst aufgetaucht ist,
möchte ich anregen, dass man doch auch Richtlinien macht, wie man
derartige Ziffern- und Buchstabenkombinationen, so sie sich ergeben,
auch im Bereich der zufällig zugewiesenen Kennzeichen einfach
herausfiltert, dass die gar nicht mehr vergeben werden
können. – Das ist das eine.
Ein zweiter Punkt betrifft den
Tagesordnungspunkt 28: Auch die Novelle, die dazu führen wird, dass
es eine Entbürokratisierung im zwischenstaatlichen Güterverkehr
aufgrund des CMR-Abkommens geben wird, ist zu begrüßen.
Schließlich geht es bei der KFG-Novelle zu Tagesordnungspunkt 27 um
jene Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind und jetzt schon
länger hier sind, weil eben diese kriegerische Auseinandersetzung, dieser
schreckliche Angriffskrieg schon viel zu lange dauert. Die Menschen
brauchen eine Perspektive und keine Rechtsunsicherheit. Daher
sieht diese Novelle vor, dass, obwohl der Aufenthalt schon länger als ein
Jahr dauert, eine Kraftfahrzeugummeldung von Fahrzeugen mit ukrainischen
Kraftfahrzeugkennzeichen nicht erforderlich ist.
Ganz interessant ist auch die Frage der Deckkennzeichen,
das beschäftigt die breite Bevölkerung mitunter
vielleicht doch: Es kommt eh sehr selten vor, dass Regierungsfahrzeuge ohne
Deckkennzeichen fahren. In Tirol
kommt es jetzt wieder öfter vor, weil wir dort einen Landeshauptmannstellvertreter
von der SPÖ haben, der sehr gerne mit dem Prestigekennzeichen T-3
herumfährt. Üblich ist es eigentlich, dass Regierungsfahrzeuge mit
dem Deckkennzeichen fahren. Diese Novelle ermöglicht es, mehrere
Deckkennzeichen zuzuweisen, was insbesondere im Bereich der Kriminalistik notwendig
ist, um Fahndungserfolge mit Fahrzeugen zu ermöglichen,
weil sich sonst herumspricht: Das ist ein Fahrzeug der Kripo! – Wenn
es öfter und schneller gewechselt werden kann, dient das natürlich
der Aufklärung von Verbrechen. (Abg. Hörl: Da
ist eine Nummer auch dabei!) Daher stimmen wir dieser Novelle
zu. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
21.19
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Pfurtscheller. – Bitte.
Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth
Pfurtscheller (ÖVP): Herr
Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und
Kollegen! Geschätzte Zuschauer vor den Bildschirmen! Ich glaube, auf der
Galerie ist doch
noch jemand – hallo! Meine Kollegen haben schon einige Themen aus
diesen Tagesordnungspunkten erläutert.
Ich möchte noch ganz kurz
auf die Regierungsvorlage, die uns überreicht
worden ist, eingehen. Darin geht es darum, dass im internationalen
Straßengüterverkehr die Frächter in Zukunft die
Genehmigung erhalten, einen elektronischen Frachtbrief auszustellen. Ich
glaube, das ist in der heutigen Zeit mehr als recht und billig. Es gibt mehrere
Vorteile: Die Rechtssicherheit
wird natürlich verbessert. Es wird der Papierverbrauch mit diesen
umfangreichen Frachtdokumenten vermindert. Insgesamt, glaube ich, ist es auch
noch
einmal ein Ansporn für die Frächter, in Hinsicht auf die
Digitalisierung weitere Schritte zu unternehmen.
Geschätzte Kolleginnen und
Kollegen, ich glaube, dass ich heute das letzte
Mal in meiner Karriere als Abgeordnete zu Verkehrsthemen sprechen
darf. Erlauben Sie mir bitte deswegen, einen Appell an Sie zu richten, der mein
Bundesland Tirol betrifft.
Ich bin jetzt seit mehr als
zehn Jahren im Verkehrsausschuss und kann
wirklich aus dieser Erfahrung sagen – und das wissen Sie alle; das
ist jetzt wahrscheinlich nichts Neues –, die Herausforderungen
werden stetig größer, gerade was den Straßengüterverkehr
und den Pkw-Verkehr
betrifft. Gerade das Bundesland Tirol ist aufgrund seiner geografischen Lage
besonders betroffen, sowohl was den Nord-Süd- als auch den
Ost-West-Verkehr betrifft.
Im Vergleich zu meinen
Kärntner Kollegen, die doch weiter im Süden leben und offensichtlich
recht heißblütig sind und sich noch nicht darauf, was sie
wollen, haben einigen können, glaube ich, sind wir in Tirol etwas
kühler und bedachter. Auch die Tiroler Kollegen von den anderen Parteien
waren
immer sehr hilfreich, wenn wir versucht haben, Lösungen für Tirol zu
finden, insbesondere auch Kollege Weratschnig, bei dem ich mich herzlich
bedanken möchte, aber natürlich auch Kollege Margreiter. (Abg. Loacker:
Seilbahnlösungen habt ihr natürlich auch!)
Wie gesagt: Die
Herausforderungen werden immer größer. Wenn wir
auf die Autobahn, und da insbesondere auf die Brenner-Autobahn, schauen, zu der
der wirklich meistbefahrene Alpenüberquerungspass gehört, sowohl
was Lkw- als auch Pkw-Verkehr betrifft, dann baut sich momentan gerade eine
sehr große Herausforderung vor uns auf. Das ist das Managen des Verkehrs auf der
Luegbrücke, die ab nächstem Jahr saniert wird und dann in beide
Richtungen nur noch einspurig befahren werden kann.
Da möchte ich wirklich an
alle in diesem Hohen Haus, an Sie, Frau
Ministerin, und an die Asfinag appellieren, dass sie uns in Tirol helfen, wirklich
gute Lösungen zu finden, wie wir diese Herausforderung managen können. Das wird
alles andere als einfach werden. Wir haben jetzt
schon große Stauprobleme auf dieser Autobahn. Wenn natürlich nur
noch die Hälfte der Kapazität an einer Engstelle vorhanden ist, dann
kann man
sich vorstellen, was das für uns alle bedeutet.
Es geht mir da insbesondere um die Bevölkerung im
Wipptal, die einiges erleiden muss, aber auch um die Bevölkerung im ganzen
Unterinntal, die sicher
auch unter den Staus, die sich zwangsläufig ergeben werden, leiden werden.
Es geht aber natürlich auch darum, dass jene Menschen, die sich auf der
Straße befinden, egal ob das die Lkw-Fahrer oder die Pkw-Fahrer sind,
auch einen bestimmten Anspruch haben, in einer halbwegs vernünftigen
Zeit von A nach B zu kommen, und das in großer Sicherheit.
Also noch einmal, wie gesagt:
Mein Appell geht an alle, da mitzuhelfen. In Tirol wird sowieso alles auf und
ab überlegt, was rechtlich möglich ist und
technisch gemacht werden kann. Ich glaube, da braucht es einfach das Hirnschmalz und den Goodwill von uns allen, damit wir
da gut durchkommen.
Wie soll ich sagen? Es kommt ja
nicht ganz so oft vor, aber hin und wieder habe ich schon das Gefühl, dass
die FPÖ da auch einen großen Beitrag leisten
könnte. Da spreche ich ganz besonders Kollegen Hafenecker an, aber auch
Kollegen Deimek. Es wäre wirklich super, wenn ihr einmal ein
Telefonat mit
eurem Bruder im Geiste, mit Matteo Salvini, führen und ihn davon abbringen
könntet, uns in Tirol das Leben noch viel schwerer zu machen, als es eh
schon ist, was den Lkw-Transit betrifft. Es wäre schön, wenn er da
von seinem hohen Ross heruntersteigen und verstehen würde, dass wir
wirklich nur
noch quasi in Notwehr handeln und versuchen, unsere Bevölkerung zu schützen.
Ich glaube, Kollege Abwerzger, euer Parteikollege in Tirol, würde das
auch super finden, denn der macht sich auch große Sorgen um die
Gesundheit der Bevölkerung in Tirol.
Herzlichen Dank für eure Hilfe. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
21.24
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Stark. – Bitte.
Abgeordneter Christoph Stark (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministerin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Ich
komme noch einmal zurück zu den Agenden des Verkehrsausschusses und
zu den Regierungsvorlagen, die sich in drei Teile gliedern. Sie betreffen die
ausländischen Kennzeichen, die Deckkennzeichen und die Codes.
Zu den ausländischen
Kennzeichen: Wenn jemand aus dem europäischen Ausland nach
Österreich zieht, dann hat er die Verpflichtung, nach einem
Jahr das Auto abzumelden oder auf ein österreichisches Kennzeichen zu wechseln.
Das gilt natürlich – und das wurde mit dieser Novelle jetzt
bereinigt – für Menschen, die aus der Ukraine
geflüchtet sind, nicht, weil die das in der Regel nicht freiwillig machen,
sondern so schnell wie möglich wieder nach Hause kommen
wollen. Sie kommen aber mit ihrem Fahrzeug nach Österreich, und man soll
sie nicht zwingen, das Fahrzeug umzumelden,
wenn der Wille ohnedies besteht, in die Ukraine wieder zurückzukehren.
Darum soll eben diese Verpflichtung nicht bestehen. Das ist Punkt eins.
Punkt zwei: Die Polizei
ermittelt oft mit Zivilfahrzeugen und mit zugewiesenen Deckkennzeichen. Da war
es bisher nur möglich, dass ein Kennzeichen
einem Fahrzeug zugeordnet war. So mancher hat sich dann vielleicht gedacht: Das
Auto mit diesem Kennzeichen habe ich schon einmal gesehen!,
und ist vielleicht misstrauisch geworden. Mit diesem Gesetz wird es in Zukunft
möglich sein, dass man einem Fahrzeug mehrere Deckkennzeichen zuordnen und
dieses schnell wechseln kann, um kriminalpolizeiliche
Erfolge herbeiführen zu können.
Zum Dritten die bereits
erwähnten und von einigen jetzt schon zitierten Codes: Meine Damen und
Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, im Ausschuss
bin ich da schon ein wenig stutzig geworden. Als es zu diesem Thema kam, hat
bei den Kollegen von der FPÖ so ein gewisser Verharmlosungsreflex eingesetzt, so
quasi: Na ja, so schlimm ist das ja nicht! Man verunmöglicht vielleicht
anderes, was man nicht verunmöglichen sollte! Darum: Essen wir die
ganze Geschichte nicht so heiß, wie sie gekocht wird! Es war jedenfalls
ein Verharmlosungsreflex erkennbar, der eigentlich bestürzt
macht. – Verharmlost haben wir schon vor vielen Jahren auch etwas,
und das hat sich ganz böse entwickelt.
Also, meine Damen und Herren, Codes, vor allem
rechtsextreme Codes,
haben auf Fahrzeugen in Österreich einfach nichts verloren. (Beifall
bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) Solche Codes werden
mit diesem Gesetz
verhindert. Ich hoffe, dass das auch von der FPÖ mitgetragen wird. (Beifall bei der ÖVP.)
21.27
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hafenecker. – Bitte.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Präsident! Werte Kollegen im Hohen Haus! Diese Diskussion ist wirklich schon müßig. Ich gehe davon aus, dass wir einen Konsens darüber haben, dass wir jedenfalls eine massive Abgrenzung zur dunkelsten Zeit unserer Geschichte vornehmen. Uns ständig so subkutan etwas zu unterstellen, Herr Kollege, ist einfach unredlich, das wissen Sie ganz genau. (Abg. Stark: Das war ganz korrekt! – Abg. Lukas Hammer: Das heißt, ihr stimmt dafür, oder was?) Das ist ganz billige Polemik von Ihnen, genauso wie auch auf der linken Seite hier. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Schellhorn: Der Sellner sagt euch was, oder?)
Wissen Sie, man muss trotzdem
einmal darüber diskutieren, worüber
wir eigentlich sprechen. Die Frau Minister hat uns beim letzten Mal nicht sagen
können, wie viele derartige Verdachtsfälle es eigentlich gegeben hat.
(Abg. Disoski: Jeder Einzelne ist einer zu viel, oder?) Das
heißt: Worüber sprechen wir eigentlich? Wir haben die gleiche
Debatte vor zehn Jahren geführt.
Vor zehn Jahren habe ich auch zu dieser Debatte Stellung nehmen dürfen. Damals
hat man gesagt, man muss sogar seitens der Behörde, Kollege Stöger, aufpassen,
dass man so komische Buchstaben- und Zahlenkombinationen nicht herausgibt. –
Nichts ist passiert. (Abg. Schellhorn: Es gibt sogar einen
Landeshauptmann- oder Landeshauptfraustellvertreter, der da irgendein Problem
hat, habe ich gehört!)
Wissen Sie, was am gleichen Tag der Fall gewesen ist, als
wir das vor
rund zehn Jahren diskutiert haben? – Da war Kollegin Heinisch-Hosek
noch Ministerin und ist mit einem Dienstwagen mit dem Kennzeichen 88000 vor der
Tür gestanden.
Jetzt stelle ich mir einmal grundsätzlich die Frage, worüber wir hier eigentlich diskutieren. (Abg. Lukas Hammer: Über Wunschkennzeichen mit rechtsextremen Codes diskutieren wir!)
Wissen Sie, was mich an dieser
Debatte auch furchtbar stört, ist das,
dass grundsätzlich Österreicher von Ihnen unter Generalverdacht
gestellt werden (Abg. Voglauer: Nein, überhaupt nicht!),
gerade von den Grünen.
(Abg. Lukas Hammer: Es geht um Wunschkennzeichen!) Sie stellen Leute
unter Generalverdacht. (Abg. Voglauer: Nein, überhaupt nicht!)
Jetzt muss ich noch einmal auf Kollegin Heinisch-Hosek zurückkommen. (Abg. Disoski: Wunschkennzeichen!) Wenn Kollegin Heinisch-Hosek ein Wunschkennzeichen haben möchte, auf dem HH1 steht, was machen wir dann? Steht ihr das mit ihren Initialen zu oder nicht? (Abg. Lukas Hammer: Wie bezeichnet man jemanden, der Wunschkennzeichen mit Nazicodes nicht verbieten will?) Also welche Debatte führen wir denn hier eigentlich?
Und: Wer bewertet das dann in
weiterer Folge? Macht das Dokumentationsarchiv sich dann Gedanken
darüber, was neue Codes sind? (Abg. Stögmüller: Was
soll denn das?) Sie erfinden ständig neue Codes, die kein Mensch
kennt, womit Sie dann wieder Leuten unterstellen, dass sie irgendwelche
bösartigen Absichten hätten und so weiter. (Abg. Lukas Hammer:
Sie wollen Wunschkennzeichen mit Nazicodes erlauben!) Das lasse ich mir
einfach nicht gefallen. Ich will unsere Bevölkerung und die Inhaber
von Wunschkennzeichen nicht unter Generalverdacht stellen, so wie Sie
das machen.
(Beifall bei der FPÖ.)
Wissen Sie, auch wenn es Kollege Keck vorhin erwähnt
hat: In der Löwelstraße 18 ist nun einmal die SPÖ zu
Hause. (Abg. Holzleitner: Unterstellungen!) Da müssen Sie
zumindest eine Erklärtafel darunter aufhängen, dass man
nichts für diese Zahlenkombination kann. (Abg. Herr: Da geht es
um Wunschkennzeichen! – Abg. Keck: ...
Wunschkennzeichen! Verstehst du das nicht?)
Wie gehen wir denn weiter damit
um? Sollen wir vielleicht aus dem Alphabet Buchstaben entfernen? Sollen wir aus
der Zahlenreihe Zahlen entfernen,
damit es keine Kombination geben kann, die Sie stört, Herr Kollege Keck?
Also ich glaube, es ist eine wirklich müßige Debatte, die hier
geführt wird.
Im Übrigen: Was machen wir mit dem Bezirk Schärding? Der kürzt sich mit SD ab. (Abg. Stögmüller: Ja, und was ist das Problem?) Das ist eine ganz schreckliche Abkürzung aus der dunkelsten Zeit unserer Geschichte. Sperren wir jetzt den Bezirk Schärding zu oder was tun wir denn dann?
Also Ihre Debatte, die Sie hier
führen, ist ehrlicherweise wirklich lächerlich. Ich will
nicht unsere Bevölkerung unter Generalverdacht stellen. Ganz ehrlich:
Also entweder wir schaffen Buchstaben und Zahlen ab oder wir
schaffen auch „guten Morgen“ ab,
das in der schlimmsten Zeit unserer Geschichte auch verwendet
worden ist. (Abg. Lukas Hammer: Wir wollen
keine Wunschkennzeichen mit Nazigruß, Herr Kollege!)
Meine sehr geehrten Damen und
Herren, ganz ehrlich, diese Debatte, die Sie hier führen, ist reine
Polemik. (Abg. Lukas Hammer: Wir wollen keine Wunschkennzeichen mit
Nazigruß! Das ist unerhört!) Ich möchte das nicht dem
Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes überlassen
(Abg. Lukas Hammer: Hören Sie auf mit diesen Ausreden!), sich
da neue Kombinationen einfallen zu lassen und dann weitere Bürger
unter Generalverdacht zu stellen. (Neuerlicher Zwischenruf
des Abg. Lukas Hammer.) Also diese Debatte, die Sie hier
führen, ist kindisch. Ich bin froh, dass wir darüber
reden, denn die Bevölkerung draußen sieht ja ohnehin, was Sie da
gerade aufführen. Also bitte machen Sie weiter so! (Zwischenruf
der Abg. Voglauer.)
Vielleicht noch zu einem anderen Punkt, und zwar geht es da
um die Verlängerung der Möglichkeit, dass ukrainische Fahrzeuge
nach einem Jahr nicht umgemeldet werden müssen. Auch da hat die Frau
Bundesminister den nächsten Bauchfleck hingelegt, weil sich niemand
darüber Gedanken gemacht hat,
ob diese Fahrzeuge dann noch versichert sind. Man kann eine grüne Karte
nur für ein Jahr lösen, dann müsste man das erneuern.
Sie machen sich schon wieder
Gedanken darüber, ob der ukrainische
Ferrari in Zukunft seine Kennzeichen draufhat und wie er mit dem ukrainischen
Kennzeichen hier in Wien stehen bleiben kann. Wenn Sie es mir nicht
glauben, schauen Sie bitte in die Reichsratsstraße, da stehen
ständig zwei ukrainische Fahrzeuge, die nicht billig sind. Ich glaube,
wenn die Herrschaften hier sind, kann man erwarten, dass sie sich an unsere
Normen anpassen
und dass sie ihre Fahrzeuge entsprechend anmelden, wie es jeder
andere Österreicher auch machen muss.
Wenn Sie in Österreich
heute ein Fahrzeug betreiben, das nicht versichert ist, kommt die Polizei zu
Ihnen und nimmt Ihnen das Kennzeichen weg. Wie
kommt der Österreicher im Falle eines Unfalles dazu, dass er von einem
nicht versicherten, versicherungsrechtlich nicht gedeckten Fahrzeug irgendwie
geschädigt wird? Ich glaube, darüber sollten wir bei aller
Wertschätzung und bei aller Hilfe für die Ukraine auch einmal
nachdenken, sehr geehrte Frau
Ministerin.
Vielleicht abschließend noch eines: Wenn Sie schon
glauben, dass das eine wichtige Entscheidung ist, die wir unbedingt
treffen müssen, dann würde ich
Sie ersuchen, mit der Exekutive Kontakt aufzunehmen und gerade bei ukrainischen
Fahrzeugen Schwerpunktkontrollen, ob sie tatsächlich versichert
sind, zu machen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Stögmüller:
Würde eher einmal bei deinen FPÖ-Kollegen schauen, ob sie alle
nüchtern sind, bevor sie fahren!)
21.31
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir kommen zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 27: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird, samt Titel und Eingang in 2648 der Beilagen.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung? – Das ist die Mehrheit, daher angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Wer stimmt dem in dritter Lesung zu? – Gleiches Stimmverhalten: angenommen. Damit auch in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.
Tagesordnungspunkt 28: Antrag des Verkehrsausschusses, den Abschluss des Staatsvertrages:
Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag
im internationalen Straßengüterverkehr betreffend den elektronischen
Frachtbrief, in 2501 der Beilagen gemäß Art. 50
Abs. 1 Z 1
Bundes-Verfassungsgesetz zu genehmigen.
Wer dafür ist, der wird um ein dementsprechendes Zeichen gebeten. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 4121/A(E) der Abgeordneten Mag. Ulrike Fischer, Mag. Peter Weidinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung der raschen und kostengünstigen Pannenhilfe (2649 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen nunmehr zu Tagesordnungspunkt 29.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fischer. – Bitte sehr, Sie gelangen zu Wort.
21.33
Abgeordnete
Mag. Ulrike Fischer (Grüne):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Heute geht es
darum, dass unsere Pannenhilfe
oft schnell vor Ort ist, aber trotzdem oft nicht helfen kann, weil die
entsprechenden Daten nicht ausgelesen werden können.
Konsumentenschutzrechtlich geht
es darum, dass die Autohersteller, Autoherstellerinnen die Daten zwar
haben, aber nicht kostengünstig zur Verfügung stellen. Man
muss sich das einmal vorstellen: Man kann in sein eigenes Auto nicht hinein,
man kann aus seinem eigenen Auto nicht heraus, man
kann etwas aus dem Kofferraum nicht holen, die Software wäre
verfügbar, aber der Pannendienst kann nicht zugreifen. Das führt in
einem Fall zu mehr
Kosten, im zweiten Fall dazu, dass eine Scheibe eingeschlagen werden muss, im
blöderen Fall dazu, dass Autos abgeschleppt werden müssen.
Aus meiner Sicht dürfen
wir Autohersteller, Autoherstellerinnen nicht bevorzugen, sondern es muss
so sein, dass Konsumentenschutz im Vordergrund steht. Also es braucht beim
Pannendienst eine rasche effiziente Hilfe.
Wir haben es beim Dieselskandal gesehen, oft braucht es ein kollektives Rechtsschutzinstrument
wie die Sammelklage. Ich bin froh, dass wir uns heute
hier gemeinsam zu dem Allparteienantrag committet haben, dass es auf
europäischer Ebene eine bessere Regelung braucht, denn wenn man einen
Unfall
hat, wenn man ein kaputtes Auto hat, dann braucht es rasch effiziente Hilfe.
Das können wir machen, wenn wir gemeinsam gegen die Autohersteller, Autoherstellerinnen
vorgehen.
In diesem Sinne bedanke ich
mich für das Engagement aller Parteien und mache jetzt kurz eine Pause,
dass alle, die wollen, klatschen können. (Beifall bei
den Grünen.)
Die Verbandsklage zeigt einmal mehr, dass Konsumentenschutz, Konsumentinnenschutz funktioniert und dass man so gegen die Übermacht der Konzerne vorgehen kann. – Das ist gut so.
Ich komme zum Ende, weil wir wenig Zeit haben. Wenig Zeit
hat auch die Pannenhilfe, deswegen setzen wir das bitte konsequent um, dass man
Daten gut auslesen kann. Dazu gibt es morgen um 9 Uhr eine
Pressekonferenz, zu
der alle Konsumentenschutzsprecher:innen eingeladen sind. – Danke. (Beifall
bei den Grünen.)
21.35
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hafenecker. – Bitte.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA
(FPÖ): Herr Präsident! Hohes
Haus! Was die Datenverwertung beziehungsweise die schnelle Pannenhilfe
betrifft, sind wir natürlich bei diesem Antrag dabei, weil es
tatsächlich wichtig ist, dass sich Hersteller nicht irgendwelche
Monopolstellungen verschaffen,
die dann dazu führen, dass Pannendienste wie der ÖAMTC oder der
Arbö nicht in der Lage sind, Fahrzeuge schnell von Pannen zu befreien
beziehungsweise abzuschleppen oder Sonstiges. – Also eine
ganz, ganz wichtige Maßnahme.
Ich möchte aber trotzdem
ganz kurz die Gelegenheit für eines nützen, und zwar für den
Umstand, darauf hinzuweisen, dass wir generell ein Datenthema
bei den Fahrzeugen haben und dass die Europäische Union aus unserer Sicht
auch da massiv überreguliert. Telemetriedaten werden mittlerweile an
die Europäische Union weitergesandt, es ist so, dass auch
Spritverbrauchsdaten weitergesandt werden und so weiter. Für mich ist das
ein Hinweis darauf,
dass man irgendwann einmal darüber nachdenkt, Fahrzeuge einfach nach dem
Verbrauch zu besteuern, und dass damit weitere Kosten auf die Bürger
zukommen.
Genauso gehe ich davon aus, dass man schlicht und ergreifend ein GPS-Tracking durchführt und dann nachmessen kann, wie schnell jemand eine Strecke gefahren ist. Das sind Dinge, auf die wir uns trotzdem noch einmal konzentrieren
sollten. Wir müssen wissen, ob wir das in dieser Art und
Weise so haben
wollen.
Vielleicht noch etwas, und das zeigt noch einmal diese
sensationellen Bauchflecke auf, die diese Bundesregierung ständig hinlegt (Abg.
Voglauer: Ihr Wortschatz ist schon ein bisschen eingeengt, Sie reden
immer von Bauchfleck!): Es hat erst kürzlich eine
Anschaffung von chinesischen Fahrzeugen gegeben, die im Prinzip nichts
anderes sind als fahrende Wanzen. Das
heißt, EDV-Techniker haben nachgewiesen, dass diese Fahrzeuge im Prinzip
ständig gehackt werden können, dass man ständig aufzeichnen kann,
was in diesem Fahrzeug gesprochen wird, dass man die Außenkameras, die
Einparkkameras dieser Fahrzeuge auch als Überwachungskameras nutzen kann
und vieles mehr.
Ich glaube tatsächlich, dass es wichtig wäre, dass
wir nicht unsere Spitzenbeamten in
solche Fahrzeuge setzen, die im Prinzip ein Sicherheitsrisiko
sind (Zwischenruf der Abg. Voglauer), sondern da, glaube
ich, sollte man wirklich einmal einen Riegel vorschieben und dieser
Big-Data-Sammlung,
die da stattfindet, entsprechend entgegentreten. (Zwischenrufe
bei den Grünen.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nichtsdestotrotz
unterstützen
wir den Antrag, aber bitte seien wir auf dem Datenauge nicht blind! (Beifall
bei der FPÖ.)
21.38
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Weidinger. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Peter Weidinger
(ÖVP): Sehr geehrter Herr
Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich stamme aus Villach und
bin viel bei
uns in der Region unterwegs. Bei einem Betriebsbesuch in Nötsch habe ich
mich mit Michael Schnabl unterhalten, der hat dort eine Kfz-Werkstätte und
ist
in der Wirtschaftskammer der Fachgruppenobmann der freien Werkstätten. Der
hat mir das Thema, das es heute gibt, genau geschildert: Autos sind
fahrende Computer. Man hat heute die Situation, dass man natürlich eine gesetzliche
Vorgabe hat, dass es einen Stecker gibt, dass man die Basisinformationen
teilen kann, aber das Problem besteht darin, dass der Zugang immer weiter
beschränkt wird.
Es kann nicht sein, dass zum Beispiel der ÖAMTC oder ein anderer Pannendienst kommt, das Auto starten will, weil vielleicht der Fahrer, die Fahrerin vergessen hat, Adblue zu tanken und sich das Auto nicht mehr starten lässt. Man muss es dann abschleppen und in eine Vertragswerkstätte des jeweiligen Automobilherstellers bringen.
Da vertreten wir die Auffassung,
dass jemand, der ein Auto kauft, natürlich auch der Eigentümer dieser
Daten sein soll, die dieses Auto als fahrender
Computer, wie ich es bezeichnet habe, auswirft. Da muss es im Sinne einer
fairen Marktwirtschaft die Möglichkeit geben, dass sich der Autofahrer aussuchen
kann, zu welcher Werkstätte er geht, und er nicht aufgrund einer
vertraglichen Bindung, nämlich über den Automobilhersteller, zu einer
bestimmten Werkstätte fahren muss. Genau das wollen wir, und dafür
setzen wir uns mit diesem Antrag ein.
Wir wollen aber auch auf ein
demokratiepolitisches Defizit hinweisen,
das es in Europa ohne Zweifel gibt. Wir haben delegierte Rechtsakte. Delegierte
Rechtsakte sind rechtliche Schritte, die zwischen der Kommission und den
Nationalstaaten direkt – zum Beispiel in der
Typenscheinverordnung – durchgreifen können und damit unserem
Parlament bei der Mitsprache entzogen sind. Diesbezüglich haben wir die
klare Forderung an die Frau Bundesministerin, sich dafür
einzusetzen, dass so maßgebliche Veränderungen der Rahmenbedingungen –
in diesem Fall für Autofahrerinnen und Autofahrer – einer
Kontrolle und einer Beschlussfassung hier im Hohen
Haus zugeführt werden. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Diese Maßnahme ist aber auch ein wichtiger Schritt,
dass wir den europäischen Binnenmarkt weiter verwirklichen. Worum geht es
da? Wir wollen, dass
Europa als so starker Wirtschaftsraum enger zusammenarbeitet
und seine Potenziale vollkommen ausschöpft. Wie schaffen wir
das? – Indem wir gemeinsame, gleiche Spielregeln haben und vor allem
auf die ländlichen Strukturen Wert legen. Es gibt in Kärnten zum
Beispiel über 900 Kfz-Werkstätten, die Nahversorger
für die Menschen sind, die Arbeitsplätze schaffen,
die dafür Sorge tragen, dass unsere Täler bewohnt sind, und
Perspektiven schaffen, dass sich Familien niederlassen. Das heißt,
wenn wir faire Marktbedingungen haben und eine Wettbewerbsfähigkeit
herstellen,
gibt es vor Ort auch lokale Perspektiven für die Menschen zum Leben.
Ich möchte auch noch folgenden Punkt anführen:
Wir haben ja gerade über die Gütertrasse und über eine Petition
diskutiert, die ich einbringen durfte,
die von neun von zehn Abgeordneten aus Kärnten auch mitgetragen wurde. Ich
freue mich darüber, dass es in diesem Punkt gelingt, dass wir das einstimmig beschließen, weil
überparteiliches, gemeinsames Engagement die Lebensbedingungen
für die Menschen verbessert. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
21.41
Präsident
Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu
niemand mehr
gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.
Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 2649 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Sicherstellung der raschen und kostengünstigen Pannenhilfe“.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes
Zeichen. (Einige Abgeordnete erheben sich langsam beziehungsweise
bleiben auf ihren Plätzen sitzen.) –
Ein bisschen zackiger! (Abg. Stögmüller: Hallo?! –
Heiterkeit des Abg.
Lindner. – Zwischenruf bei der ÖVP. – Ruf:
Zack, zack, zack!) Na ja, da dauert der Abstimmungsvorgang länger als
die Diskussion. (Abg. Lindner: Da tun
sich ja komplett neue Seiten auf! – Ruf: Nach Ibiza fährt der
nimmer ...!) – Es ist einstimmig angenommen.
(380/E)
30. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über die
Regierungsvorlage (2563 d.B.): Vereinbarung gemäß Art. 15a
B-VG zwischen dem Bund und dem
Land Oberösterreich über die Finanzierung des Baus der
Regionalstadtbahn Linz (2651 d.B.)
31. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über die Petition Nr. 107/PET betreffend „Entlastung des ÖBB-Parkdecks in Wels“, überreicht von den Abgeordneten Ing. Klaus Lindinger, BSc, Ing. Manfred Hofinger und Laurenz Pöttinger (2652 d.B.)
Präsident
Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun
zu den Punkten 30
und 31 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem
durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Weratschnig. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter
Hermann Weratschnig, MBA MSc (Grüne):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte
Abgeordnete! Ich glaube,
die 15a-Vereinbarung zur Linzer Regionalstadtbahn ist ein ganz wichtiger und
toller Beschluss heute. Blicken wir vielleicht kurz darauf zurück, was wir
in dieser Legislaturperiode schon gemacht haben! Wer sich erinnert, weiß,
wir haben einen Zweckzuschuss für die Straßenbahn in Graz
gewährleistet: 76 Millionen Euro. (Beifall bei den Grünen.)
Wir haben 36 Millionen Euro für die Regionalbahn in Innsbruck
gesichert, die bereits läuft wie ein Glöckerle
und von den Innsbruckerinnen und Innsbruckern angenommen wird – ein
tolles Projekt! (Beifall bei den Grünen.)
Jetzt steht ein Beschluss über 470 Millionen Euro für eine Regionalstadtbahn in Linz auf der Tagesordnung – eine Top-S-Bahn-Verbindung (Beifall bei den Grünen) mit einer sehr guten Anbindung zur Linzer Lokalbahn und zur Mühlkreisbahn, und vor allem ist in dieser 15a-Vereinbarung auch eine Klimapartnerschaft dabei, in der auch der Ausbau der aktiven Mobilität geregelt ist. Erstmalig ist aktive Mobilität bei einer 15a-Vereinbarung dabei. (Beifall bei den Grünen.)
Der zweite Punkt: die Petition
zum Parkhaus in Wels vulgo Wös, oder wie auch immer die
Oberösterreicher das aussprechen – ein Kärntner und ein
Tiroler können das ein bisschen schlechter. (Die Abgeordneten Holzleitner
und Stögmüller: Wös!) Die Parkhäuser sind eine
ganz wichtige Drehscheibe im Bereich der öffentlichen Mobilität. Wir
haben ungefähr 740 Parkanlagen bei Bahnhalten in
Österreich. 15 davon werden bewirtschaftet, davon auch ein wichtiges
Parkhaus in Wels. Ich glaube, es ist ganz wichtig, dass mit
der Bewirtschaftung weitere 150 bis 200 Plätze für die Pendlerinnen und Pendler
gewährleistet werden.
Der dritte Punkt: noch einen Satz zur vorherigen Debatte
mit den Wunschkennzeichen. Es geht da bitte darum, dass wir mit einer
Verordnung verunmöglichen, dass Zulassungsbesitzer bewusst
Wunschkennzeichen mit NS-Gedankengut wählen. Das verunmöglichen
wir, deshalb ist das so wichtig. (Beifall bei den Grünen.) Und es
gibt eine Partei hier im Hohen Haus, die dagegen
ist und die Mauer für Nazicodes in dieser Republik macht. Das ist bitte zu
verurteilen. Das kann es wohl nicht sein! Da wird es wohl einen Konsens
hier
im Hohen Haus geben. Deshalb noch einmal ein absoluter Appell: Ich verstehe es
überhaupt nicht, wie hier die Mauer für Nazicodes und für jene
Bezeichnungen, die Leute wirklich auf Wunsch wählen, gemacht werden kann. Es
geht nicht darum, dass irgendwo automatisiert irgendein 18er
oder 88er rauskommt. (Beifall bei den Grünen.)
21.46
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Stöger. – Bitte.
Abgeordneter Alois Stöger,
diplômé (SPÖ): Herr
Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Reden wir
über die Regionalstadtbahn in Linz! Als Oberösterreicher bin ich
froh, dass wir da etwas tun, aber ich sage euch etwas: 1997 bin ich bei der Gemeinderatswahl in Gallneukirchen
angetreten. Da habe ich schon gemeinsam mit Kindern die Stadtbahn gebaut; wir
haben sie angezeichnet und haben deutlich
gemacht, dass da etwas gemacht gehört.
Das war 1997. Die Kinder, die damals mitgebaut haben, sind heute Eltern – und jetzt wird es noch lange dauern. (Abg. Stögmüller: Oder Großeltern schon, mittlerweile!) Ich möchte es gerne noch erleben. Zaht’s an! Macht es schnell! Zaht’s an! (Beifall bei der SPÖ.) Wie lange manchmal solche Infrastrukturdinge dauern, das ist fast nicht zum Aushalten. (Zwischenrufe bei ÖVP und Grünen.)
Die zweite Sache: Wenn man die
Regionalstadtbahn baut, dann ist es
wichtig, dass man weiterbaut, bis nach Gallneukirchen und weiter. (Ruf bei
den Grünen: Also 1 Milliarde ist zu wenig!) Das ist leider nicht
erfasst. Aber es
ist auch da zum Anzahn. Da gehört etwas gemacht. Bitte, bitte, schneller!
Die Leute brauchen es – und wenn man den Leuten eine Bahn zur
Verfügung
stellt, dann fahren sie auch. (Abg. Holzleitner: Ja! –
Zwischenrufe bei den Grünen.) In Wels sehen wir das. (Ruf:
Wös!)
Wenn wir vernünftige Verkehrssysteme anbieten, dann
nützen die Leute
diese – und dann haben wir natürlich auch ein Problem mit den
Parkplätzen. Was auch in Wels gescheit wäre –
danke den Abgeordneten, die das eingebracht haben –: Verbindungen
aus Wels hinaus zu schaffen, im Halbstundentakt. Wenn man den Halbstundentakt
in die Region hinaus schafft, dann braucht man in Wels nicht so viel
Parkfläche, sondern dann kommen
die Leute mit der Bahn oder mit dem Bus – und damit sind die Umsteigplätze besser. (Abg. Stögmüller: ... S-Bahn geht’s eh!) Das haben wir in unserem Verkehrszielegesetz eingebracht. Bitte beschließt es! Das wäre wichtig für den öffentlichen Verkehr. (Abg. Lukas Hammer: Geh Alois!) – Frau Bundesministerin, das ist unser Auftrag. (Beifall bei der SPÖ.)
21.48
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Deimek. – Bitte.
Abgeordneter
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ):
Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und
Herren! Endlich ist diese Finanzierungsvereinbarung da. Planungen laufen
für das Projekt in Oberösterreich seit 2022, und Gott sei Dank hat
man eine Vereinbarung gefunden, dass auch
die Planungskosten und die Vorausvalorisierung inkludiert sind.
Oberösterreich braucht diese Durchbindung und diese
Bahn genauso wie den Anschluss weiter in das Mühlviertel hinein, wie es
Kollege Stöger schon
gesagt hat. Es ist die Verbindung des Mühlviertels über die Donau rüber.
Es ist eine wichtige Verbindung und ohne diese wäre der Großraum
Linz nicht
weiter vernünftig entwicklungsfähig.
Ich bin sehr froh, dass man jetzt gemeinsam diesen
Entschluss gefunden hat. Er ist vor ein paar Stunden im Landtag von
Oberösterreich einstimmig
beschlossen worden und ich bin mir sicher, auch wir werden ihn heute einstimmig
beschließen.
Oberösterreich wartet auf die Vereinbarung, auf das
Geld und auf den
Bau, nämlich nicht wegen des Baus, sondern darauf, dass er fertig wird und
die Bahn in Betrieb geht. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
21.49
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Singer. – Bitte.
21.49
Abgeordneter
Johann Singer (ÖVP): Sehr
geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte
Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Vorredner haben
das wichtige Projekt für Oberösterreich und für die Stadt Linz
schon angesprochen und erläutert. Es ist aus meiner Sicht
wirklich ein Jahrhundertprojekt für Linz, für die Umlandgemeinden
und fürs Mühlviertel. Das war deshalb möglich, weil die
Repräsentanten des Bundes, des Landes und der Stadt Linz eine gemeinsame
Lösung gefunden haben. Für alle, die die Situation nicht
kennen: Es sind vier Parteien, die an diesem Unternehmen beteiligt waren, und
es ist ein wichtiges Zeichen
für die Bevölkerung daraus geworden. Warum? – Weil die
staugeplagte Bevölkerung rund um Linz massiv davon profitiert.
Für mich ist es auch deshalb wichtig, weil der öffentliche schienenbezogene
Verkehr für diesen Bereich einen Meilenstein
bedeutet. Es ist auch ein bedeutender Beitrag für den Klimaschutz.
Es ist schon angesprochen worden: Es sind 15a-Vereinbarungen. Schon Mitte 2021 haben wir in diesem Haus entsprechend die Planung beschlossen und heute beschließen wir die Finanzierung dieses Baus. Es geht um 939 Millionen Euro, die jeweils zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte vom Land getragen werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zusammenfassend:
Dieses große zukunftsweisende Projekt bedeutet eine enorme Steigerung der
Lebensqualität der betroffenen Bevölkerung. Herzlichen Dank! Ich
freue mich sehr, dass
es zustande gekommen ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der
Grünen.)
21.52
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Gewessler. – Bitte sehr.
Bundesministerin
für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und
Technologie Leonore Gewessler, BA:
Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Werte Zuseherinnen und Zuseher hier im
Haus und zu Hause! Vielleicht
sind auch einige von Ihnen aus Oberösterreich. Ich freue mich wirklich,
dass wir diesen Plenartag heute für mich – ich weiß,
Ihrer geht noch ein bisschen
weiter – jetzt mit so einem schönen Beschluss abschließen
können.
Wir haben es mit folgender Entwicklung zu tun: Auf der einen
Seite gibt es eine steigende Nachfrage im öffentlichen Nahverkehr in den
Ballungsräumen,
auf der anderen Seite einen politischen Wunsch zur Ausweitung umweltgerechter
Mobilitätsformen. Wo kommt das besser zusammen als in Beschlüssen
zu Regionalstadtbahnen?
Wir haben in dieser Legislaturperiode erstmals eine Ausweitung der Fördermöglichkeiten auf den Weg gebracht, insbesondere für die städtischen Ballungsräume. Wir können nicht mehr nur Vollbahnen über die Privatbahnfinanzierung finanzieren, sondern eben auch Straßenbahnprojekte mit stadtgrenzüberschreitender Wirkung mit einer 15a-Vereinbarung auf den Weg bringen. (Abg. Stöger: Das ist keine Straßenbahn!) Das ist wichtig, weil das kosteneffizient und für die Städte oft rascher sowie einfach sinnvoller umzusetzen ist.
Deswegen freue ich mich, dass Sie heute die vierte
diesbezügliche Vereinbarung zur Finanzierung beschließen.
Die erste – Innsbruck und Rum – ist schon von
Abgeordnetem Weratschnig angesprochen worden. Das war die erste
15a-Vereinbarung vor rund zwei Jahren. Mittlerweile ist die Regionalbahn in Betrieb
und gut genutzt. Im Dezember 2023 haben wir erstmals überhaupt
Verantwortung übernommen, auch in Graz ein Projekt mitzufinanzieren: Straßenbahnprojekte,
die grenzüberschreitende Wirkung haben. Nunmehr
geschieht das im Anschluss an die Planungs-15a-Vereinbarung für Linz mit
der Vereinbarung für die Errichtung der Linzer Regionalstadtbahn.
(Beifall bei den Grünen.)
Abgeordneter Stöger hat
gerade darauf hingewiesen: Das hat eine lange Geschichte. Ja,
tatsächlich, es ist schön, dass wir jetzt endlich eine 30 Jahre
lange Planungsgeschichte abschließen können und in die Errichtung
gehen. Ich
habe jetzt nachgeschaut, lieber Alois Stöger, du verzeihst:
Seit 1997,
worauf du verwiesen hast, gab es 14 Minister und Ministerinnen im
Verkehrsministerium, eine Unabhängige darunter, sieben
Sozialdemokraten und
sechs Freiheitliche. Was ist jetzt anders? – Es gibt eine Koalition
ÖVP-Grüne und eine grüne Ministerin – und wir bringen
es fertig. Insofern: Großes Danke! (Beifall bei den
Grünen. – Ruf bei den Grünen: Ja! Juhu! –
Abg. Stöger: Wenn’s fertig wär, wäre es super!)
Das Gesamtprojekt, das wir
heute hier auf den Weg bringen, verfolgt
folgende Ziele: Einerseits schafft es ein neues stadtregionales S-Bahn-Teilnetz
mit hoher Kapazität und andererseits eine klima- und umweltfreundliche
Erfüllung der Mobilitätsnachfrage der Hauptstadtregion Linz. Dazu
sollen – auch für die Zuseherinnen und Zuseher – die
bestehenden Eisenbahnstrecken,
die Linzer Lokalbahn, die Lilo, wie sie genannt wird, im Westen und
die Mühlkreisbahn im Nordwesten, verbunden werden. Weiters soll die
spätere Einbindung der geplanten neuen Bahnstrecke Linz Auhof und Gallneukirchen/Pregarten
im Nordosten ermöglicht werden. Und innerstädtisch geht es um die
Anschließung der östlichen Linzer Stadtteile unter Anbindung
wichtiger Ziele auch innerhalb der Stadt, wie zum Beispiel dem Krankenhausviertel
und der Universität. Damit werden die Konnektivität verbessert,
aber natürlich auch bestehende Regionalbus- und Straßenbahnlinien
entlastet.
Es geht um viel Geld, auch das
ist schon gesagt worden. Konkreter
Gegenstand für diesen ersten Teil ist die Errichtung der erforderlichen
Neubaustrecken in der Linzer Innenstadt, also Linz Hauptbahnhof,
Mühlkreisbahnhof und Johannes-Kepler-Universität. Da geht
es im Zeitraum bis 2032 um 939 Millionen Euro, wovon der Bund einen
Zuschuss in Höhe von
50 Prozent, das heißt eben rund 470 Millionen Euro, leistet.
Darüber
hinaus – und das freut mich wirklich, weil das auch die Benchmark
für weitere Projekte in dieser Förderschiene ist – ist es
erstmals gelungen,
mit dem Land Oberösterreich, der Stadt Linz und dem BMK eine sogenannte
Klimapartnerschaft abzuschließen. Das Instrument der Klimapartnerschaft geht auf den Mobilitätsmasterplan zurück. Damit wollen wir insbesondere für Schienenbauprojekte, in die ja viel öffentliches Geld und viel Bundesgeld fließt, begleitende verkehrspolitische Maßnahmen mit den betroffenen Gebietskörperschaften vereinbaren, damit diese Schienenprojekte auch tatsächlich ihre volle Verlagerungswirkung ausspielen können und wir die Kraft Richtung Mobilitätswende und CO2-Einsparung noch steigern.
Ich freue mich sehr, dass im Zusammenhang
mit der Regionalstadtbahn
Linz wirklich eine gute Klimapartnerschaft und wirklich herzeigbare Inhalte in
einem breiten politischen Konsens gelungen sind. Deswegen auch ein
großes Danke an die Partner für die gute Zusammenarbeit in Linz, im
Land Oberösterreich und natürlich hier auf Bundesebene.
(Beifall bei den Grünen.)
Ich darf Sie in diesem Sinne ganz herzlich um breite
Zustimmung zu dieser
15a-Vereinbarung ersuchen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei
Abgeordneten der Grünen.)
21.57
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Pöttinger. – Bitte.
Abgeordneter
Laurenz Pöttinger (ÖVP): Geschätzter
Herr Präsident!
Werte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und
Zuseher! Der sehr sinnvolle Einsatz von knapp 470 Millionen Euro der sogenannten
Öffimilliarde für die Regionalstadtbahn Linz ist eine großartige Geschichte.
Die 50-prozentige Kostenbeteiligung des Bundes ist notwendig, um auch
außerhalb von Wien den öffentlichen Verkehr attraktivieren zu
können. 40 000 Fahrgäste werden die neue Regionalstadtbahn
täglich nützen. Danke an Landeshauptmann Thomas Stelzer und sein Team
für die professionelle Vorbereitung und danke auch an alle Abgeordneten
hier im Haus für die Zustimmung – und Gratulation an Linz!
Zu unserer Petition betreffend
Entlastung des Parkdecks in Wels: Es war vor über einem Jahr, dass wir
diese Petition hier eingebracht haben. Dieses
Parkhaus war aus mehreren Gründen permanent überfüllt. Es war
oft schwierig, dass man irgendwo parkt, dass man den Zug nicht versäumt.
Dafür hat
es mehrere Gründe gegeben. Einen Grund – dass manche Menschen
es als Dauerparkfläche für ihr Kfz genutzt haben –
wird mein Kollege Klaus Lindinger
dann noch näher erläutern. Ein weiterer Grund war, dass die
Zugverbindungen in die Regionen zu später Stunde unzureichend
waren – Gott sei Dank:
waren, denn da hat sich einiges geändert. Daher habe ich mich bereits
damals, 2019, bemüht, dass diese Verbindungen verbessert werden.
Man hat um 22.30 Uhr nur
von Linz bis Wels fahren können. Dort ist
man angestanden. Es hat sehr viele aus dem Innviertel und aus dem Hausruckviertel,
aus dem ländlichen Bereich, gegeben, die einfach bis zu 75 Kilometer weit
fuhren, das Auto im Parkhaus Wels abgestellt haben, weil sie sonst nicht mehr
nach Hause gekommen wären. Das war auch der Grund,
warum eine späte Zugverbindung unbedingt notwendig war.
Das ist gelungen. Seit Ende Februar 2024 fährt
dieser gewünschte Nachtzug bis nach Passau, und man kann kurz nach
Mitternacht in Wels einsteigen und kommt zu jedem Bahnhof an dieser Strecke.
Das ist Lebensqualität, entlastet das Parkhaus, hilft den Menschen und ist
zugleich Klimaschutz. Danke dafür!
(Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
22.00
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist dazu als Letzter Abgeordneter Lindinger. – Bitte.
Abgeordneter
Ing. Klaus Lindinger, BSc (ÖVP):
Herr Präsident! Frau
Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher!
Wir diskutieren hier bei diesem Antrag zwei verschiedene Punkte,
die sich extrem positiv auf viele Pendlerinnen und Pendler und vor allem auf
den öffentlichen Verkehr auswirken.
Das ist zum einen –
das haben meine Vorredner schon gesagt – die Regionalstadtbahn Linz,
bei der es jetzt auch die Finanzierung mit einer Aufteilung
50 : 50 zwischen Bund und Land gibt. Danke an alle Beteiligten, dass
dieses Projekt jetzt in Richtung Umsetzung geht. Fertig umgesetzt wird es erst 2032 sein. Es ist aber ein Schritt in die richtige
Richtung, dass vor allem das Umland von Linz bestmöglich den
Pendelverkehr nutzen kann.
Zum Zweiten – das hat
Kollege Pöttinger schon angesprochen –: Wir, Kollege
Pöttinger, Kollege Hofinger und ich, haben vor rund einem Jahr eine
Petition eingebracht, in der es um die Parksituation im ÖBB-Parkdeck in
Wels geht, wo rund 550 Stellplätze zur Verfügung stehen. Dieses
Parkhaus
war immer maßlos überfüllt. Warum war es
überfüllt? – Weil viele dieses Parkhaus als
Jahresparkmöglichkeit genutzt haben und damit den Pendlerinnen
und Pendlern die Chance genommen wurde, es zu nutzen.
Jetzt hat es eine Umstellung des
Systems gegeben. Es wurde ein Parksystem, ein Gebührensystem,
eingeführt, leider Gottes nicht ganz nach unseren Wünschen. Es
ist jetzt zwar die Parksituation besser, aber Bürgermeister Rabl hat das
so eingeführt, dass man ab dem ersten Tag zur Kasse gebeten
wird – sprich
auch der Tagespendler.
Daran sollten wir, glaube ich,
schon noch arbeiten, dass wir das wegbringen, weil wir ja wollen, dass diese
Tagespendler das Parkhaus nutzen – das ist wirklich eine
gute Möglichkeit, dass sie diesen Weg dort nutzen –, und nicht,
dass wir den öffentlichen Verkehr da unterstützen und dann der
Bürgermeister der
Stadt Wels, Rabl, die Pendler wieder zur
Kasse bittet. Also daran müssen wir noch ein bisschen arbeiten.
Was aber auch gelungen ist – Kollege
Pöttinger hat es angeführt –, ist,
dass wir jetzt einen Spätzug von Linz oder Wels weg nach Passau zusammenbringen,
der wirklich an allen Haltestellen hält. Es ist notwendig, dass
die Menschen, die bei einer Kultur- oder Sportveranstaltung die
Möglichkeiten von Linz und Wels nutzen, dann mit dem öffentlichen
Verkehr bis nach
Hause kommen.
Es ist eine gute Lösung, die mit diesem Spätzug
eingeführt wurde. Danke an alle Beteiligten, vor allem an Landeshauptmann
Thomas Stelzer, der sich da eingesetzt hat, und an die ÖBB, die mit im
Boot war, dass wir einen Schritt in Richtung positiver öffentlicher
Verkehr weiterkommen, sodass wir die
Leute unterstützen, die öffentlichen Verkehrsmittel zu
nützen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei
Abgeordneten der Grünen.)
22.03
Präsident
Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu
niemand mehr
gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der
Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht
der Fall.
Wir kommen zu den Abstimmungen, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 30:
Antrag des Verkehrsausschusses,
den Abschluss der Vereinbarung
gemäß Artikel 15a Bundes-Verfassungsgesetz zwischen dem
Bund und dem Land Oberösterreich über die Finanzierung des Baus
der Regionalstadtbahn Linz in 2563 der Beilagen zu genehmigen.
Wer dafür ist, wird um ein Zeichen gebeten. – Das ist einstimmig.
Wir kommen zur Abstimmung
über den Tagesordnungspunkt 31: Antrag des
Verkehrsausschusses, seinen Bericht in 2652 der Beilagen zur Kenntnis
zu nehmen.
Wer das tut, möge ein
dementsprechendes Zeichen geben. – Auch
das ist einstimmig.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (2609 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Zivildienstgesetz 1986 geändert wird (2687 d.B.)
Wir kommen nunmehr zum 32. Tagesordnungspunkt.
Ich darf die Frau Staatssekretärin recht herzlich begrüßen und Frau Bundesminister Gewessler verabschieden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Arlamovsky. – Bitte.
Abgeordneter MMag. Dr. Karl-Arthur
Arlamovsky (NEOS): Herr
Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und
Kollegen! Ich bin
ja als Kontraredner eingemeldet. Das heißt aber nicht, dass wir alle Elemente
dieser Novelle schlecht finden, was wir dann auch in einer getrennten
Abstimmung zeigen wollen. Ich möchte ausdrücklich auf ein paar Punkte
eingehen, die wir sehr positiv sehen.
Ich möchte mit dem Papamonat beginnen, der jetzt auch für Zivildiener eingeführt wird, wenn auch ohne Rechtsanspruch. Das sehen wir sehr positiv.
Weiters wird jetzt auch möglich, dass der Zivildienst mit Zustimmung der Trägerorganisation in zwei Teile geteilt, also in zwei Portionen abgeleistet wird. Das begrüßen wir auch.
Zudem können die zwei Tage
Sonderdienstfreistellung, die es gibt, in Zukunft auch stundenweise in Anspruch
genommen werden. Das macht es für die Trägerorganisationen ein
bisschen schwieriger, weil es weniger gut planbar ist. Wir finden aber, dass
auch das für die Zivildiener eine Verbesserung
darstellt.
Wir begrüßen auch
die Härtefallregelung beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld
und beim Familienzeitbonus in Zusammenhang mit der
Leistung des Zivildienstes.
Warum stimmen wir dann aber insgesamt trotzdem dagegen? – Weil nämlich die negativen Komponenten leider überhandgenommen haben. Insbesondere
aufgrund des
demografischen Wandels durch die sinkenden Geburtenzahlen merken wir
nämlich, wie stark unser Gesundheitssystem von den Zivildienern
abhängig ist oder wie sehr es von den Zivildienern abhängig
gemacht wurde.
Die Regierung reagiert darauf aber nicht mit Bemühungen, das Gesundheitssystem auf stabile Beine zu stellen und ordentlich mit vollwertigen Arbeitskräften zu staffen, sondern geht in die andere Richtung und behilft sich mit den Zivildienern.
Das merkt man insbesondere an
drei Punkten: Der bisherige § 8 Abs. 6
des Zivildienstgesetzes wird gestrichen. Da ist nämlich drinnen gestanden,
dass bei der Zuweisung darauf Bedacht zu nehmen ist, dass dadurch weder
bestehende Arbeitsplätze gefährdet werden noch Arbeitsuchenden das
Finden geeigneter Arbeitsplätze erschwert wird. Das soll gestrichen
werden.
Der zweite Punkt ist, dass
Zivildiener, von denen vermutet wird, dass sie
doch nicht dienstunfähig sind, ärztlichen Untersuchungen unterzogen
werden können, um ihre Dienstfähigkeit zeigen zu können.
Da geht es aber insbesondere um
Personen, die für den Wehrdienst tauglich sind, nicht um
Personen, die für den Wehrdienst untauglich sind, denn diese sind auch
nicht zivildienstpflichtig. Der Zivildienst ist ja nur ein Wehrersatzdienst.
Nur deswegen kann er verpflichtend sein, und nur deswegen ist
der Zivildienst eine Ausnahme vom Zwangsarbeitsverbot in Art. 4
Abs. 3 lit. b der Menschenrechtskonvention.
Deswegen ist auch, wie sich die Älteren vielleicht erinnern können, in der Wehrpflichtvolksbefragung im Jänner 2013 ausdrücklich in die Fragestellung die Beibehaltung des Zivildienstes aufgenommen worden, um so auch Stimmung für die damaligen Regierungsparteienwünsche zu machen.
Schließlich der dritte Punkt: Der Gesundheitssektor,
insbesondere die Einrichtungen der Altenbetreuung und die
Krankenanstalten, soll in Zukunft
bei der Zuteilung von Zivildienern Vorrang bekommen.
Diese drei Punkte machen den großen Unterschied
für uns, warum wir dem Ganzen nicht zustimmen können, denn diese
Änderung des Zivildienstes im Gesundheitsbereich zeigt,
dass es sich nicht um eine Reform handelt, sondern nur um ein Pflaster auf
einem System, das nicht funktioniert. –
Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
22.09
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Brandweiner. – Bitte sehr.
Abgeordneter
Lukas Brandweiner (ÖVP): Geschätzter
Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Werte Zuseherinnen
und Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen! Für mich als
Zivildienstsprecher der ÖVP ist heute ein besonderer Tag, weil wir wieder
eine Zivildienstgesetzesnovelle einbringen dürfen.
Die Periode war durchaus schon sehr erfolgreich für den
Zivildienst,
und auch wenn die NEOS heute nicht zustimmen, darf ich mich bei allen Kolleginnen
und Kollegen, auch bei jenen von den anderen Fraktionen, bedanken. Ich glaube,
wir haben wirklich viel weitergebracht, wie ich sehe, wenn ich mir allein die
Grundvergütung, die seit Amtsantritt mittlerweile um
60 Prozent erhöht worden ist – übrigens nicht nur
für den Zivildienst, sondern auch
für den Grundwehrdienst –, oder auch das Gratisklimaticket
anschaue.
Es sind also wirklich schon viele gute Dinge passiert. Es
freut mich
auch immer, wenn ich in den Einrichtungen bin und die jungen Burschen frage, ob
alles passt und was sie sich wünschen. Da kommt doch dort und da
auch ein Danke und sie sind sehr glücklich, dass es Verbesserungen gegeben
hat.
Nun aber zur aktuellen Novelle:
Ich darf drei Punkte hervorstreichen:
Das eine ist vielleicht etwas Unangenehmeres, aber doch wichtig, und zwar kann
die Zivildienstbehörde zukünftig bei Systemumgehern auch
fachärztliche Untersuchungen vorschreiben. Unsere Zivildienstbehörde
hat sich
das angeschaut. Es handelt sich doch um etwas mehr als 200 junge
Männer, die aus gesundheitlichen Gründen den Zivildienst nicht
antreten, aber –
wie man erfährt, wenn man bei der ÖGK nachfragt –
eigentlich einer normalen Beschäftigung nachgehen. Da können in
Zukunft eben auch Untersuchungen von einem Facharzt angeordnet
werden.
Erfreulicherweise haben wir
auch die Teilbarkeit des Zivildienstes hineinbekommen. Unsere
Staatssekretärin Plakolm hat das bereits im Vorjahr in Abstimmung mit
dem Verteidigungsministerium in Prüfung gegeben. In besonderen Fällen
soll es möglich sein, den Zivildienst zu teilen, sodass man, wenn
wirtschaftliche oder familiäre Gründe vorliegen, schon am Anfang,
wenn man den Zivildienst beginnt, angeben muss, von wann bis wann man den
Zivildienst leistet und wann man in der Mitte eine Pause macht, aber immer in
Abstimmung mit der Einrichtung. Das ist auch wichtig, das haben uns
die Einrichtungen auch gesagt.
Ein weiterer Punkt ist die
Flexibilität, wenn es um Dienstfreistellungen geht. Im Zivildienst wird
die Zeit natürlich auch genutzt, um sich auf die Zukunft vorzubereiten.
Man hat vielleicht Vorstellungsgespräche oder schaut sich einen Betrieb
an. Da sollte es auch möglich sein, die Dienstfreistellung stundenweise in Anspruch
zu nehmen. Das ist gescheit, weil es oft nur eine Stunde dauert. Wenn man
dafür den ganzen Tag verbrauchen muss, ist es schade
darum. So hat man definitiv mehr Möglichkeiten.
Natürlich haben wir auch das Papamonat drin – in diesem Fall brauchen wir nicht zu gendern, beim Zivildienst geht es um Burschen –, das heißt, alle jungen Männer, die da schon Papa werden, können das Papamonat in Anspruch nehmen.
Frau Staatssekretärin, liebe Claudia, ich darf mich
wirklich für die Zusammenarbeit bedanken, da wir fast am Ende der
Gesetzgebungsperiode angekommen sind. Wie gesagt: Es ist ein
Freudentag für den Zivildienst und auch für mich als
Zivildienstsprecher. Ich bitte natürlich um Zustimmung und freue
mich, dass wir wieder ein tolles Paket geschnürt haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
22.12
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gelangt Abgeordneter Seemayer. – Bitte.
Abgeordneter Michael Seemayer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin!
Vorab: Wir werden der Novelle des Zivildienstgesetzes zustimmen, auch
wenn sie unserer Ansicht nach nicht der große Wurf ist. Positiv zu
bewerten sind die Einführung des sogenannten Papamonats und die
Vereinfachung bei
der Wahl der Vertrauenspersonen. Ob das ausreicht, um den Zivildienst attraktiver
zu gestalten, wie Sie, Frau Staatssekretärin, ja auch hoffen, darf allerdings bezweifelt
werden.
Dass der Bedarf an Zivildienern stetig steigt und gleichzeitig geburtenschwache Jahrgänge in das Alter für die Wehrpflicht kommen, ist unbestritten. Dass Zivildiener in ihren Einrichtungen unverzichtbar sind und oftmals ohne Zivildiener der Betrieb in einer Einrichtung nicht aufrechterhalten werden könnte, ist aber auch eine Tatsache.
Wenn Sie, Frau Staatssekretärin, sagen, Sie wollen Zivildienern mehr zutrauen und sie flexibler machen, steckt in Wahrheit dahinter, dass die Bundesregierung nicht in der Lage war, den eklatanten Personalmangel im Gesundheitssystem in den Griff zu bekommen, und dass Zivildiener oftmals vollwertige Arbeitskräfte in den Einrichtungen darstellen.
An diesem Personalmangel wird
auch die Zivildienstgesetzesnovelle nichts ändern. Auch die
künftige Möglichkeit, dass die Zivildienstserviceagentur
ein fachärztliches Gutachten einholt, wenn junge Burschen aus
gesundheitlichen Gründen den Zivildienst nicht antreten können, wird
daran nichts ändern.
Hilfreich wäre es, wenn
man sich die Gründe anschaut, aus denen die
Anzahl derjenigen steigt, die gesundheitliche Schwierigkeiten haben, statt
ihnen
indirekt vorzuwerfen oder zu unterstellen, dass sie sich vor dem Zivildienst drücken
wollen. Viel wichtiger wäre es, sich der Frage zu widmen, warum eine immer
größere Anzahl an jungen Burschen die Tauglichkeit gar
nicht mehr erreicht. Der Anteil der untauglichen jungen Burschen steigt seit
Jahren.
Da müsste man ansetzen. Es
braucht Maßnahmen für eine bessere Gesundheit unserer
Kinder und Jugendlichen. Eine tägliche Bewegungseinheit, eine gesunde
warme Mahlzeit an unseren Schulen, ein Ausbau der Kinder-
und Jugendpsychotherapie: Das würde in Wirklichkeit etwas bringen. (Beifall
bei der SPÖ.)
Allerdings wirkt das nicht unmittelbar und würde ein langfristiges Denken voraussetzen. Leider ist die Novelle des Zivildienstgesetzes lediglich ein Stückchen Symptombekämpfung und widmet sich nicht den tatsächlichen Herausforderungen, die wir im Zivildienst zweifelsohne haben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Lindinger und Stögmüller.)
22.15
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gelangt die Frau Staatssekretärin. – Bitte sehr.
Staatssekretärin
im Bundeskanzleramt Claudia Plakolm:
Geschätzter
Herr Präsident! Geschätzte Nationalratsabgeordnete! Liebe
Zuseherinnen und Zuseher der Nationalratssitzung auch zu dieser späten
Stunde! Der Zivildienst und die Zivildiener in unserem Land sind eine
unverzichtbare Säule, nicht nur in den unterschiedlichsten Einrichtungen,
sondern ganz generell in
unserer Gesellschaft. Sie helfen vielfach in Bereichen, in denen vulnerable
Gruppen darauf angewiesen sind, und sind deswegen ganz unverzichtbar in
den unterschiedlichsten Bereichen, in denen sie eingesetzt sind. Wir sind sehr
dankbar, dass sich jedes Jahr so viele für den Zivildienst entscheiden.
Der Bedarf an Zivildienern ist in den letzten Jahren klar gestiegen. Dem gegenüber steht leider eine Zeit, in der geburtenschwache Jahrgänge zu den Stellungen zugewiesen werden und in denen es deswegen auch schwieriger wird, den Bedarf bei den unterschiedlichen Einrichtungen zu decken.
Aus diesem Grund ist es
notwendig, dass wir den Zivildienst laufend an die sich verändernden
Gegebenheiten anpassen, denn eines darf man nicht vergessen: dass
unsere Zivildiener nicht nur die tragende Säule sind, sondern auch
für das Miteinander der Generationen und generell für das Miteinander
in unserer Gesellschaft sorgen.
Wir stärken mit der
Novelle des Zivildienstgesetzes den Zivildienst per se und machen ihn auch
flexibler. Wir trauen Zivildienern insgesamt mehr zu
und schaffen damit insbesondere auch eine Attraktivierung auf allen Ebenen.
Verbesserungen wie diese sind
möglich, weil wir in den letzten Monaten
sehr, sehr gute Verhandlungen geführt haben. Ich möchte mich ganz
herzlich bei den unterschiedlichen Verhandlungspartnern aus allen Parteien bedanken,
die zu diesem Ergebnis beigetragen haben, sodass wir eine ordentliche
Reform des Zivildienstgesetzes sozusagen über die Bühne bringen.
Unser Anspruch war eine moderne Reform. Ich danke auch den Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern im Bundeskanzleramt und in der Zivildienstserviceagentur,
insbesondere auch jenen im Verteidigungsministerium. Da haben wir
seit Jahren eine sehr, sehr gute Zusammenarbeit, und die wollen wir auch unbedingt
weiterführen. (Beifall bei der ÖVP.)
Auf die einzelnen Punkte dieser Novelle ist bereits von den Abgeordneten eingegangen worden. Vielleicht noch einmal kurz zusammengefasst: In besonders berücksichtigungswürdigen Fällen ist eine Teilung der Zivildienstzeit möglich. Das trägt zur Flexibilität insbesondere in familiären Ausnahmesituationen bei und ist eine Ergänzung zur bereits bestehenden befristeten Befreiung.
Wir schaffen den Papamonat
für Zivildiener und passen das damit auch
einer Änderung im Wehrrechtsänderungsgesetz an, in der das bereits
auf den Weg gebracht wurde.
Wir schaffen eine Handhabe, gegen Systemverweigerer vorzugehen.
Bei einer entsprechenden
Befähigung ermöglichen wir Zivildienstleistenden einen uneingeschränkten
qualifizierten Einsatz in vielen unterschiedlichen Bereichen. –
Herr Abgeordneter, ich finde es schon sehr zentral, dass Zivildienern auch
etwas zugetraut wird, dass die neun Monate nicht
einfach verstreichen, sondern dass man sie auch nutzen kann, um sich Qualifikationen
anzueignen, die vielleicht in der weiteren Ausbildung oder
im weiteren beruflichen Leben von großer Relevanz sind.
Es ist ganz wichtig, dass wir
junge Männer begeistern können, in manchmal scheinbar typisch
weibliche Berufe zu gehen, für eine Ausgewogenheit zu sorgen
und den Zivildienst als Sprungbrett in den Sozial- und Gesundheitsbereich
zu nutzen. Sie haben den Fachkräftemangel bereits
angesprochen.
Zivildienstleistende können somit auch Berufsausbildungen, beispielsweise zum Rettungssanitäter, absolvieren. Das entlastet die unterschiedlichsten Einrichtungen, und es sorgt auch für mehr Vertrauen bei den Zivildienern, dass sie in diesen neun Monaten tatsächlich eine verantwortungsvolle Arbeit machen können. Es wird der Zivildienst insgesamt aufgewertet.
Abschließend: Wir weiten auch die bevorzugte Zuweisung
an die Einrichtungen aus. Bei der Anerkennung zusätzlicher Einrichtungen
ist auf die Bedarfsdeckung Bedacht zu nehmen. Wird diese
unterschritten, werden Anerkennungen nur in Sparten möglich sein, die
bei der Zuweisung zu bevorzugen
sind. Diese Sparten weiten wir eben aus, um den Kernbereich des Zivildienstes
dort abzubilden.
Danke schön für die
Rückmeldungen auch in der Begutachtungsphase.
Wir sind auf vielfachen Wunsch der Einrichtungen darauf eingegangen, indem wir
die Wahl der Vertrauenspersonen im Zivildienst deutlich vereinfachen.
Ich freue mich, dass wir das heute im Parlament
beschließen. Es ist eine Reform, eine Novelle mit vielen, vielen
unterschiedlichen Aspekten, an denen Sie
und wir alle mitgewirkt haben. – Danke schön. (Beifall bei
der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
22.20
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Stögmüller. – Bitte.
Abgeordneter David Stögmüller
(Grüne): Sehr geehrte Frau
Staatsekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Vor ein paar
Wochen
sind wir schon dagestanden und haben mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz eine Reform beschlossen, mit der wir das
Bundesheer moderner machen.
Heute stehen wir hier, damit wir den eingestaubten Zivildienst endlich
auch moderner machen, sodass wir ihn ans 21. Jahrhundert anpassen,
ihn
auch in den verschiedensten Bereichen nach vorne bringen.
Das heißt auch, dass wir
Strukturen modernisieren, Dienstzeiten anpassen, entsprechend auch diesen
Dienst für die, die ihn für die Republik leisten, ein Stück weit
einfacher und moderner machen. Dabei liegt
der Fokus ganz klar auf den Zivildienern, für die die Strukturen heute den
Gegebenheiten angepasst werden müssen. Gleichzeitig geht es auch
darum, die Verrichtung des Zivildienstes wieder ansprechender und attraktiver
zu machen.
Die Herausforderungen sind da, die Frau Staatsekretärin
hat sie schon
genannt. Da ist einerseits die steigende Zahl von Nichtantritten aus medizinischen
Gründen, andererseits gibt es auch eine sich wandelnde demografische Lage,
die immer mehr Pflegebedürftige einer – relativ
gesprochen –
fallenden Antrittsrate gegenüberstellt. Wir
brauchen also mehr, haben
aber weniger, und dementsprechend sollen wir auch anpassen. Da haben wir Bedarf
an strukturellen Lösungen.
Werte Kolleginnen und Kollegen, der Zivildienst ist die
tragende Säule
unseres Sozialsystems. Es sind fleißige Hummeln. Ohne diese 300 000
jungen Menschen, die jedes Jahr neun Monate ihres Lebens dem Dienst am
Gemeinwohl widmen, könnten unser Gesundheitssystem, unsere Altenpflege,
egal ob es in Attnang-Puchheim oder in Feldkirch ist, nicht in ihrer
jetzigen Form funktionieren. Das haben wir so erkannt, und wir haben auch
entsprechend gehandelt. Um das System zu erhalten, müssen wir auch in
diesem Sinn denken und handeln.
Wir haben in den letzten Monaten und Jahren auch bereits
einige wichtige Schritte in diese Richtung getätigt. Ich
erinnere, Frau Staatssekretärin, an die Entlohnungserhöhung, die wir
bereits 2022 durchgeführt haben. Das war
auch ein riesiger Schritt. Damit bekommen die Zivildienstleister nicht
nur Kopfsalat, sondern wirklich reichhaltiges Essen. Die Verpflegung wird aufgestockt.
Das sind Maßnahmen, die wir umgesetzt haben, um den Zivildienern ihren
Monat besser zu gestalten.
Worauf wir Grüne auch besonders stolz sind, ist das
Papamonat, dieses Elternmonat, das junge Familien entlastet, sodass Junge
die Möglichkeit haben,
ihren Zivildienst zu leisten, beziehungsweise keine Angst haben müssen,
wenn die Freundin, die Frau schwanger ist, und eine entsprechende
Möglichkeit haben, ihren Zivildienst zu unterbrechen.
Also, Frau Staatsekretärin, ich glaube, uns ist da
etwas gelungen, mit
dem wir dieses System besser, moderner machen. Ich bedanke mich bei allen, die
heute hier zustimmen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der
ÖVP.)
22.23
Präsident
Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu
niemand mehr
gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.
Wünscht der Berichterstatter ein
Schlusswort? – Das ist nicht
der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 2609 der Beilagen.
Hiezu liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des
Abgeordneten
Loacker vor.
Ich werde daher zunächst über die vom
erwähnten Verlangen auf
getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die
restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Wir kommen zur getrennten Abstimmung über die Ziffern 4, 5, 12, 13 und 16 in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer dafür ist, den bitte ich um eine dementsprechende
Bekundung. – Das
ist die Mehrheit und daher angenommen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
In der dritten Lesung gibt es das gleiche Stimmverhalten. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der dritten Lesung angenommen.
Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie
und Energie über
den Antrag 4092/A der Abgeordneten Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Süleyman
Zorba, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit
dem das E-Government-Gesetz geändert wird (2664 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zum 33. Tagesordnungspunkt.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Loacker. Bei ihm steht das Wort. – Herr Abgeordneter, bitte.
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Ja, es steht da so schön „E-Government-Gesetz“, doch eigentlich ist das ein Anti-E-Government-Gesetz, weil sich die Regierungsmehrheit von der Kampagne von Rot und Blau für ein – unter Anführungszeichen – „Recht auf analoges Leben“ treiben lässt und jetzt ins Gesetz hineinschreibt, dass immer alles auf jeden Fall auch in Papierform möglich sein muss.
Das zeigt ein bisschen, wie es mit Österreich läuft. Wir waren Anfang der 2000er-Jahre in Europa unter den führenden Staaten bei der Digitalisierung und sind jetzt im EU-Vergleich auf Platz 14 von 27. Das ist dieser Populismus: Es muss alles analog gehen, wir brauchen alles in Papierform.
Auch wenn man einen
Gewerbeschein bei der Bezirkshauptmannschaft
neu beantragt, muss man das in Papierform machen können. Ich meine, man
kann von einem Jungunternehmer doch erwarten, dass er das digital macht! Man
muss nicht alles in Papierform anbieten, manche Dinge vielleicht schon, aber
eben nicht alles.
Genau das schreiben Sie aber ins Gesetz hinein. Das muss man leider als zu rückwärtsgewandt und frei von Ambition bewerten. (Beifall bei den NEOS.)
22.26
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Himmelbauer. – Bitte.
22.26
Abgeordnete
Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP):
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe
Zuhörer:innen und Zuseher! Sehr geehrte Frauen Staatssekretärinnen!
Wir haben in der letzten Junisitzung sehr intensiv
und sehr lebhaft darüber gesprochen, wie Amtswege Bürgerinnen
und Bürgern zugänglich sind. Das Thema Recht auf analoges
Leben wurde da propagiert.
Wie auch damals im Juni schon ausgeführt, verfolgen wir
als ÖVP einen
sehr pragmatischen Zugang und Weg: Es soll die Wahlfreiheit zwischen analogem
und digitalem Zugang geben.
Persönlich finde ich es von Vorteil, wenn ich voll digital viele Tätigkeiten durchführen kann: Meldezettel beantragen und abrufen, meine Wahlkarte beantragen, Unternehmen gründen, Gewerbe anmelden oder Ähnliches.
Tatsache ist: Das gilt aber nicht für jeden, sei es
aufgrund fehlender digitaler Kompetenzen oder auch Ressourcen, sei es auch
allein aufgrund der
bewussten Entscheidung, weniger digital leben zu wollen.
Sicherlich ist das auch eine Generationenfrage, aber ich
will nicht in die Situation kommen, älteren Menschen etwas zu
unterstellen, weil ich gerade auch
in der Praxis erlebe, dass viele ältere Menschen Kompetenzen aufbauen
wollen, die Bereitschaft haben, zu lernen, und auch im digitalen Raum unterwegs
sein wollen.
Um diese Wahlfreiheit in Zusammenhang mit hoheitlichen
Aufgaben abzusichern, schreiben wir das heute auch im E-Government-Gesetz
fest.
Neben der digitalen Form soll es auch Alternativen wie Antragstellung per Post
oder telefonische Antragstellung geben, und es darf wegen der gewählten
Form zu keinen Nachteilen für die Bürgerin oder den Bürger
kommen.
Auch da, glaube ich, ist wieder ein sehr pragmatischer Zugang angebracht. Ich glaube, dass sich über die kommenden Jahre der digitale Weg teilweise
durchsetzen wird, wenn spürbar ist, dass er Vorteile für die Bürgerin und den Bürger bringt, und wenn er gut gemacht ist.
Wir sind auch bereits gut
unterwegs. Wenn wir vergleichende Indizes
wie den Desi-Index oder die E-Government-Benchmark anschauen, dann sehen wir,
dass wir, was Verfügbarkeit und Nutzung von E-Government betrifft,
vorne mit dabei sind.
Ich möchte aber auch
klarstellen: Dieses E-Government-Gesetz legt zum einen diese Alternativen,
diese Wahlfreiheit fest, zum anderen regeln wir in
dieser Gesetzesnovelle aber auch Digitalisierungsschritte, wenn es um die
öffentliche Verwaltung geht. Wir wollen Digitalisierung vorantreiben, wenn
es um die Kommunikation von Bundeseinrichtungen geht, sodass diese voll
digital stattfindet und der postalische Weg, der Papierakt eigentlich nur mehr
die Ausnahme sind, wenn es nicht anders geht.
Wir regeln, dass bei der
Registrierung einer ID Austria in Zukunft kein
Lichtbild, kein Foto mehr mitgenommen werden muss, wenn aufgrund eines Passes
oder eines Führerscheins, die in der Vergangenheit ausgestellt
worden sind, schon eines vorrätig ist.
Wir regeln auch, dass der digitale Ausweis dem analogen gleichgestellt wird, dass er gleichermaßen Rechtsgültigkeit hat, wenn man unterwegs ist.
Ich glaube, wir haben in dieser Legislaturperiode sehr
vieles im Digitalbereich auf den Weg bringen können. Wir haben die Weichen
für die Zukunft gestellt
und eine gute Basis geschaffen, um da in Zukunft weiterarbeiten zu
können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
22.29
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Kucharowits. – Bitte sehr.
22.29
Abgeordnete Katharina Kucharowits
(SPÖ): Herr Präsident! Werte
Frauen Staatssekretärinnen! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen!
Liebe Zuseherinnen und Zuseher, falls noch jemand da ist! Ich möchte gerne
das unterstreichen,
was Kollegin Himmelbauer gesagt hat. Wir unterstützen, kurz gefasst,
das Gesetz. Es sind einfach Erweiterungen im E-Government-Gesetz, die, glaube
ich, sehr zentral, sehr hilfreich für uns alle sind.
Das eine ist – das
wird jetzt sehr prominent erwähnt, das freut uns auch
sehr –, dass es ganz klar die Wahlfreiheit im Kommunikationsbereich
gibt. Das bedeutet, man kann weiterhin unterschiedliche Anliegen in Form von
Papieranträgen oder telefonisch kundtun, Anträge stellen, was auch
immer, aber das Ganze eben auch auf digitalem Weg. Diese Wahlfreiheit ist also
ganz,
ganz zentral für uns.
Ich möchte aber noch gerne
zwei oder drei Punkte hervorheben, die, glaube ich, nicht unpraktisch sind: Es
soll künftig so sein, dass E-Ausweise endlich
als gültige amtliche Lichtbildausweise gelten. Das ist praktisch, wenn man
unterwegs ist und nicht extra noch den Reisepass oder Personalausweis mitführen muss,
sondern einfach der Führerschein am Handy reicht. Ich denke mir, das ist
eine Erleichterung für uns alle.
Ein zweiter Aspekt –
das kommt vielleicht ein bisschen seltener vor –: Dokumente, die man
ausschließlich in Papierform hat – ich denke dabei an
Staatsbürger:innenschaftsurkunden, Geburtsurkunden, irgendwelche
Bebauungspläne, was auch immer –, sollen künftig
eingescannt werden. Dieser Scan muss natürlich, logischerweise auf
Echtheit überprüft werden, damit
er gilt, ganz klar – dazu ist die Behörde verpflichtet. Dieser
Scan gilt dann aber auch als Originalakt. Ich finde, das sind praktische Dinge,
und deshalb unterstützen wir das auch; im Besonderen wie gesagt die
Wahlfreiheit.
Ich stelle mir nur die Frage: Jetzt habe ich Wahlfreiheit
beim Meldezettel, ich habe Wahlfreiheit beim – keine
Ahnung – Bebauungsplan, wie schon
erwähnt, bei der Staatsbürger:innenschaftsurkunde. Wieso gilt diese
Wahlfreiheit nicht, wenn es um Förderanträge geht? Die Frage
stellen wir uns
wirklich. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Zorba: Ein
Förderantrag, ein einziger!) Da gibt es nur die digitale Variante,
Stichwort Handwerkerbonus – bis jetzt nicht bereinigt (Abg. Loacker:
Das macht ja der Handwerker ...!) –, Sanierungsbonus –
bis jetzt nicht bereinigt – oder Kesseltausch – bis jetzt
nicht bereinigt. Ein
Bereich, bei dem Sie eingelenkt haben, ist der Bundesschatz: Dazu gab es gestern
die Meldung, dass man dafür auch analog Anträge stellen kann.
Aber trotzdem: Beim Handwerkerbonus und dem anderen, das ich erwähnt habe,
schließen Sie eine Million Menschen in Österreich aus –
das ist ungerecht und das ist unfair –, nämlich jene,
die im digitalen Bereich vielleicht nicht fit sind. Das muss man jetzt einmal
ehrlich sehen. Das betrifft oftmals
auch die ältere Generation, jene, die vielleicht keine Smartphones oder
Laptops haben, oder jene, die das nicht wollen – ich finde, das ist
legitim. Auch das
muss man sehen, das ist einfach die Realität.
Deshalb finden wir den Istzustand, was diese
Förderanträge anbelangt, immer noch mehr als ungerecht. Es muss
dieses Recht auf den analogen Zugang
einfach geben – dafür treten wir ein –, weil es
sozusagen wurscht sein muss, ob man einen Antrag digital oder eben analog
einbringt. Aus meiner Sicht widerspricht das so, wie es jetzt geregelt ist,
nämlich nur digital, dem Gleichheitsgrundsatz. Deshalb der Appell:
Das gehört dringend, dringend
geändert. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
22.33
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Deimek. – Bitte.
Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek
(FPÖ): Herr Präsident! Frau
Staatssekretärin, Sie werden nach unserer Kritik in den letzten Sitzungen verwundert
sein, aber dieses Mal kann man zustimmen. Man kann nicht
nur zustimmen, sondern ich glaube, Sie haben sich auch einen Teil der Kritik zu
Herzen genommen und berücksichtigt: Digitalisierung im
Behördenweg –
da stimme ich Kollegen Loacker schon zu –, Digitalisierung bei der
Kommunikation zwischen Behördenstellen ist das oberste Gebot der Stunde.
Wir werden produktiver und wir sparen vor allem bei der Manpower
ein, einem Bereich, in dem es in den kommenden Jahren sowieso ein Problem geben
wird.
Was in diesem Fall
berücksichtigt wurde, ist sozusagen die analoge Schnittstelle, dass
all jene, die nicht können, wollen oder sonstwie ein Problem haben, auch
an diesem Prozess teilhaben können. Das ist das, was wir besonders
herausstreichen und wozu wir sagen: weiter auf diesem Weg; das
heißt, der Prozess digital, aber die Schnittstelle auch für analog
denkende
und arbeitende Menschen möglich.
Ich glaube, auf den Bereich des elektronischen Datenverkehrs zwischen Behördenstellen sollte man noch einmal ein bisschen schauen, denn jeder redet vom Elektronischen Akt, der auf jedem – unter Anführungszeichen – „Misthaufen“, in jedem Amt unterschiedlich ist; Sie wissen es wahrscheinlich von zu Hause. Da reden wir nicht nur von den Gemeinden, die eine unterschiedliche Datenbasis haben. Ich gehe davon aus und habe auch schon bemerkt, dass es auch in den Ministerien durchaus unterschiedliche Standards gibt. Das trägt nicht zur Harmonisierung bei. Dass man jetzt zum Beispiel bei den Fotos, beim Lichtbild und so weiter, auf die aktuelle Basis zurückgreift, ist positiv – weiter auf diesem Weg!
Wenn es richtig ist, werden wir Ihre Arbeit unterstützen, auch wenn es nur mehr kurz sein wird. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Staatssekretärin Plakolm: Danke!)
22.35
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet hat sich die Frau Staatssekretärin. – Bitte sehr.
22.35
Staatssekretärin im Bundeskanzleramt
Claudia Plakolm: Herr
Präsident! Geschätzte Abgeordnete! Liebe Zuseherinnen und Zuseher!
Das E-Government in Österreich feiert heuer seinen 20. Geburtstag,
und ich möchte mit Ihnen
eine kurze, sportliche Zeitreise in das Jahr, in dem dieses Gesetz entstanden
ist, unternehmen: 2004.
Damals hat Griechenland den
Europameistertitel gewonnen, und Österreich war auf der
Weltrangliste noch auf Platz 74. Der Begriff E-Government war, glaube ich,
zu dieser Zeit noch einer, mit dem die wenigsten etwas
anfangen konnten, und doch hat die Politik schon damals die notwendigen
Schritte gesetzt – mit Erfolg, sodass wir uns heute zu einem der
Frontrunner in diesem Bereich zählen können. Es ist bereits von
unterschiedlichsten internationalen Studien die Rede gewesen. Ich bin sehr
stolz, dass Österreich im soeben veröffentlichten
E-Government-Benchmark drei Plätze aufholen konnte und mittlerweile auf
Platz neun liegt.
Die nun vorliegende Novelle aus
dem Bereich E-Government steht ganz
im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Wir schaffen die rechtlichen
Grundlagen, um die weitere Digitalisierung in der Verwaltung
voranzutreiben und
damit die digitale Transformation zu verwirklichen. Gleichzeitig
bekräftigen wir in der Novelle, dass alle Menschen mitgenommen werden und
dass Selbstbestimmung und Wahlfreiheit über allem stehen.
Ganz kurz möchte ich auf
die Punkte in der Novelle eingehen. Zum Ersten: Die Wahlfreiheit stellt sich so
dar, dass die Bürgerinnen und Bürger unterscheiden können
und auswählen können, auf welche Art sie mit Behörden
kommunizieren wollen. Es muss immer auch zwingend eine Alternative zum elektronischen
Weg geben, und das stellen wir auch bei dem von Ihnen, geschätzte Frau
Abgeordnete (in Richtung Abg. Kucharowits), angesprochenen Handwerkerbonus
sicher, oder eben auch beim Bundesschatz, wie dieser Tage bekannt geworden ist.
Ich denke, es ist sehr relevant, dass wir dabei
an alle Generationen denken und auch die ältere Bevölkerungsgruppe sowie Menschen, die keinen Zugang zu digitalen Behördenwegen oder digitalen Endgeräten in diesem Sinne haben, mitnehmen können und ihnen diese Möglichkeiten eröffnen.
Wir setzen die Digitalisierung
auch innerhalb der Bundesverwaltung
weiter um – dass auch dort einheitlich elektronisch kommuniziert
werden kann, was für einen Digitalisierungsschub sorgt. Die vorhandenen
Papierakten
werden mittlerweile so digitalisiert, dass Scans die Originale ersetzen
können. Das spart Platz bei Lagerflächen und natürlich auch
Verwaltungskosten. Ebenfalls gibt es Erleichterungen bei der Ausstellung der
ID Austria, was schon angesprochen wurde. Wenn bereits ein Foto hinterlegt
ist, muss man
das nicht mehr zur Registrierung für die ID Austria mitnehmen.
Und: Wir stellen endlich die
elektronischen Ausweise, die E-Ausweise, den haptischen Ausweisen gleich.
Das sorgt für die gleiche Rechtsqualität und
für die gleichen Verwendungsmöglichkeiten bei den Behörden.
Beispielsweise kann man dann bei der Nationalratswahl am 29. September in
die Wahlbehörde, in das Wahllokal gehen und sich mit einem
E-Ausweis ausweisen. Es ist ein ganz zentraler Schritt, dass diese beiden
Ausweise rechtlich dieselbe
Qualität haben. (Abg. Loacker: Und der Wahlleiter hat kein Recht
auf analoges Leben?! Der muss den digitalen Ausweis ...!)
Das bringt insgesamt deutliche Zeitersparnisse,
Rechtssicherheit für die Wahlfreiheit, und es bringt uns einen weiteren
Schritt vorwärts. Ich freue mich, dass nach dieser intensiven
Ausschusssitzung, die wir vor einigen Wochen
erlebt haben, nun endlich auch die FPÖ diesem Gesetz zustimmt. Ich freue
mich, dass wir Sie überzeugen
konnten. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und
Grünen.)
22.38
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Zorba. – Bitte.
22.38
Abgeordneter Süleyman Zorba
(Grüne): Sehr geehrter
Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen
und Zuseher! Frau Staatssekretärin und – nochmals –
Frau Staatssekretärin! Mein Lieblingsthema: die digitale Verwaltung. Man
muss schon sagen, digitale Lösungen kommen an: Vergangenen
Dezember hatte das Digitale Amt die Nutzer:innenzahl von zwei Millionen
geknackt, und letzten März gab es bei Finanzonline
mehr als 6,4 Millionen Nutzerinnen und Nutzer.
Warum ist das so? –
Es spart Zeit und bietet Komfort für die Nutzerinnen und Nutzer. (Beifall
des Abg. Loacker.) Egal, wo ich bin – ob in
Traismauer
oder in Attnang-Puchheim –, ich kann mit den Behörden
kommunizieren und Dinge erledigen, die ich erledigen muss. Der vorliegende
Entwurf ist ein
weiterer wichtiger Schritt für die Digitalisierung der Verwaltung. (Beifall
bei den Grünen.)
Ein paar Eckpunkte aus dem
vorliegenden Entwurf: Es wird eine ausdrückliche Verpflichtung
aller Verantwortlichen des öffentlichen Bereichs geben, miteinander
digital zu kommunizieren. Es wird endlich klargestellt, dass gescannte
Dokumente dieselbe Beweiskraft haben wie originale analoge Dokumente, das
bedeutet endlich ein Ende der Brieffreundschaften und der Zettelwirtschaft in
der Verwaltung. Als Drittes: Der E-ID wird mit diesem Gesetz die Beweiskraft
eines amtlichen Lichtbildausweises gegeben, das heißt,
ich kann mich mit meinem digitalen Ausweis genauso wie mit dem analogen Ausweis
ausweisen.
In den vergangenen Wochen haben wir hier ja sehr viele
Diskussionen
(Abg. Schellhorn – erheitert –: Geh, hör
auf!) bezüglich eines Rechts auf ein analoges Leben gehabt. Das
kam von der FPÖ und auch von den Kolleginnen
und Kollegen der SPÖ. Auch daran haben wir gedacht: In § 1 wird
jetzt festgestellt und festgelegt, dass es die Wahlfreiheit geben muss und
geben soll.
(Beifall bei den Grünen. – Abg. Herr: Wow!)
Da gebe ich den Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ
schon recht: Es gibt Menschen, die dabei Support brauchen (Abg. Herr:
Viele!), es gibt Menschen, die das vielleicht auch nicht
ganz alleine lösen können. Auf der anderen Seite muss man aber
dazusagen: Wir leben jetzt im digitalen Zeitalter,
das wird sich nicht mehr umkehren lassen, und auch daran haben wir gedacht: Es
gibt jetzt ein Roll-out der digitalen Workshops auf Kommunalebene, und
für Schülerinnen und Schüler gibt es jetzt die digitale
Grundbildung
in der Schule. Damit versuchen wir, die wichtigen Schritte zu gehen, die zu gehen
sind. – Danke schön. (Beifall bei den
Grünen.)
22.41
Präsident
Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu
niemand mehr
gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das scheint nicht der Fall zu sein.
Wir gelangen nun zur Abstimmung
über den Gesetzentwurf samt Titel
und Eingang in 2664 der Beilagen.
Ich ersuche die Damen und Herren, die dafür sind, um ein entsprechendes Zeichen der Zustimmung. – Es ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen gleich zur dritten Lesung.
Wer stimmt diesem Gesetzentwurf
auch in dritter Lesung zu? – Es ist
das gleiche Stimmverhalten: mit Mehrheit angenommen.
Bericht des Tourismusausschusses über den Antrag 4093/A der Abgeordneten Franz Hörl, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz geändert wird (2653 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 34.
Ich darf die Frau Staatssekretärin für Tourismus recht herzlich begrüßen.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Erasim. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete
Melanie Erasim, MSc (SPÖ): Herr
Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Werte Zuseherinnen
und Zuseher! Ich möchte meine Rede mit etwas sehr Positivem beginnen,
nämlich: Das Beste, das in dieser Legislaturperiode passiert ist, war
der Wechsel von der damaligen Ministerin Köstinger zur
Staatssekretärin Kraus-Winkler, weil damit eine kompetente Frau,
der der Tourismus ein wirkliches Anliegen ist, den Platz auf der Regierungsbank
eingenommen hat. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie
des Abg. Schellhorn. –
Abg. Schellhorn – in Richtung ÖVP –: Ein
bisserl klatschen, dort drüben! – Beifall bei Abgeordneten der
ÖVP.)
Ich möchte mich an dieser Stelle auch für die gute
Zusammenarbeit bedanken, die gerade in persönlicher Hinsicht von
Wertschätzung getragen war. Nur
leider ist das auch schon das Ende meiner positiven Worte (Ruf bei der
ÖVP: Es ist eh schon so spät!), denn diese Wertschätzung hat
leider in der Ausschussdebatte und vor allem bei den Abstimmungen in
den Ausschüssen keinen Niederschlag gefunden.
Für Sie, Zuseherinnen und Zuseher, möchte ich kurz
zusammenfassen:
Am 20. Juni hatten wir die letzte Sitzung des Tourismusausschusses dieser
Gesetzgebungsperiode; einer Gesetzgebungsperiode, in der alleine
rund 40 Anträge der Sozialdemokratie vertagt wurden; rund 40, ja, es
sind sehr, sehr viele seit Beginn der GP. Wer glaubt, dass es bei der letzten
Sitzung
eine Art Großreinemachen mit Zustimmungen oder Ablehnungen gegeben
hätte, der irrt leider: Auch dort wurden schändlicherweise alle
Oppositionsanträge vertagt und somit in den parlamentarischen
Mistkübel verfrachtet.
Der einzige Grund –
das muss man sich einmal vorstellen –, warum wir heute
überhaupt die Möglichkeit haben, über Tourismus zu reden, ist
ein Fehler
der Regierung beim Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz.
Das klingt kompliziert, ist es auch ein wenig, denn damit sollen sehr weit gefasste
Ausnahmen, unter anderem für die Österreich-Werbung, beschlossen
werden – zu weit gefasste Ausnahmen unserer Meinung
nach, die jegliche Transparenz in diesem Bereich außer Kraft setzen.
Deshalb werden wir gegen diesen Antrag stimmen.
Sie sehen aber: Es ist ein sehr technisches Thema, das mit Tourismus, Hotellerie oder Gastronomie gar nichts – oder nur sehr am Rande – zu tun hat.
Lassen Sie mich deshalb kurz
unsere wichtigsten Anträge zusammenfassen: zum Beispiel der Antrag auf
Maßnahmen für Lehrlinge – mehrfach vertagt. Ich
weiß, es gibt jetzt Beschlüsse, durch die Erneuerungen –
die vegetarisch-vegane Lehre – umgesetzt werden können, aber
auch da wurden Chancen
vertan, ein modernes Lehrlingskonzept – Internationalität,
verschiedene Küchen – auszuarbeiten. Auch was die
Feststellungsbescheide und die Lehrpläne betrifft, hätte man weitaus
mehr machen können. (Beifall bei der SPÖ.)
Der Antrag zur
Tourismus-Urlaubs- und Abfertigungskasse – mehrfach vertagt ‑;
ein Thema, bei dem man zumindest über die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen
für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hätte diskutieren
können: vom Tisch gewischt. Was mich aber am meisten schockiert:
Der Antrag bezüglich sexueller Übergriffe am Arbeitsplatz im
Tourismus, in dem wir gemeinsam mit den Sozialpartnerinnen und Sozialpartnern
gefordert
haben, Konzepte dazu auszuarbeiten – Präventionskonzepte,
Schutzkonzepte –, wurde ebenso vertagt.
Warum vertagt man in der letzten Sitzung etwas? Man kann dem Antrag zustimmen, man kann ihn ablehnen, aber sollte ihn wie gesagt nicht in den parlamentarischen Mistkübel verfrachten. (Beifall bei der SPÖ.)
Auch der Antrag zur Aufstockung der Quadratmeter bei
Dienstwohnungen wurde mehrfach vertagt. Heute haben Sie in einer
Presseaussendung verlautbaren lassen, dass genau diese Aufstockung, die
ich in meinem Antrag mehrfach gefordert habe, vertagt wird. Ja, ich
weiß, dies haben mehrere Stellen gefordert, aber einen Antrag dazu im
Tourismusausschuss hat
es in der gesamten Gesetzgebungsperiode ausschließlich seitens der
Sozialdemokratie gegeben, und heute verkünden Sie es: dieser
Antrag – ebenfalls vertagt. Ich verstehe nicht, warum Sie nicht die
Chance genutzt haben, unserem Antrag zuzustimmen und damit einen eigenen
Tagesordnungspunkt zu
haben, um darüber diskutieren zu können.
Diese Periode hat mit der Blackbox Cofag begonnen und mit einer Vertagungsorgie geendet. Ich hoffe, dass im nächsten Tourismusausschuss über die persönliche Wertschätzung hinaus im Sinne des Tourismus gearbeitet werden kann. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
22.47
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Obernosterer. – Bitte sehr.
Abgeordneter
Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr
Präsident! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und
Herren auf der Galerie – es sind nicht mehr viele – und
zu Hause vor den Bildschirmen! Frau Kollegin Erasim, man sieht ja, welchen
Wert der Tourismus
in der SPÖ hat: Ich glaube, Sie sind in dieser Periode die dritte oder gar
schon die vierte Tourismussprecherin. (Abg. Erasim: Nein, das stimmt
ja nicht!
Dann können Sie nicht zählen!) – Das ist auch
möglich: dass ich vergessen habe, weiterzuzählen.
Den Seitenhieb, den Sie bei
Ihrer jetzigen Rede gegenüber der ehemaligen Tourismusministerin
Köstinger getätigt haben, hätten Sie sich sparen können
(Abg. Erasim: Das ist zum Glück meine Entscheidung, was ich mir
spare!),
denn eines wissen wir alle, gerade in der Wirtschaft: Was in dieser Zeit, in
der Frau Köstinger Tourismusministerin war, für den Tourismus getan
worden ist (Abg. Erasim: Inserateausgaben, genau, die
sind in die Höhe geschnellt, sonst gar nichts!) – das sage
ich ganz ehrlich –, muss jemand anders erst einmal machen. Sie kennen
sich im Tourismus nicht aus, denn sonst könnten Sie so etwas nicht
sagen (Abg. Erasim: Ja, genau!), das sage ich Ihnen ganz ehrlich
für Ihre Zwischenrufe. (Beifall bei der ÖVP.)
Frau
Staatssekretärin, wir wissen, worum es heute geht: Medientransparenzgesetz,
Werbung im Ausland. Ich glaube, die Österreich-Werbung ist dafür
da, zu arbeiten, und nicht dafür, Bürokratie zu machen. Wenn jemand
nachschauen will, wie im Ausland geworben wird, braucht er nur auf die
Homepage der Österreich-Werbung zu
schauen. Der Medienplan ist für jeden einsehbar.
Über die
Wertigkeit des Tourismus: Österreich ist, glaube ich, eines der
stärksten Tourismusländer der Welt. Der Anteil alleine der Tourismus-
und Freizeitwirtschaft am BIP beträgt circa 14 Prozent, bei den
Beschäftigten gibt es überhaupt einen Anteil von
16,6 Prozent. Vom letzten Jahr wissen wir, dass
wir das zweitbeste Tourismusergebnis gehabt haben.
Ich muss aber eines dazusagen –
für die Tourismuswirtschaft sehr, sehr wichtig ‑: Die
Umstände der vergangenen Zeit und die ganzen Preissteigerungen
haben Österreich als Tourismusland schwer getroffen. Die Preise sind in
die Höhe gegangen, und laut Statistik,
muss ich leider sagen, sind die Erträge zurückgegangen. Es
wird eine schwierige Zeit, auch die heurige Sommersaison. Das sage ich jetzt,
gerade in der Anfangsphase. Ich kann es nur für Kärnten sagen;
was den Städtetourismus betrifft, so weiß ich es nicht, da ist es
ein bisschen anders. Die Fußballeuropameisterschaft, auch die
Fußballweltmeisterschaft, hat man immer gespürt. In der
Ferienhotellerie spürt man sie heuer relativ stark, aber schauen wir
einmal, was der Herbst bringt.
Wir sind zuversichtlich.
Wir wissen, dass es
Saisonbetriebe sehr schwer haben, gerade was Mitarbeiter betrifft. Die
Landregionen ohne Tourismus – da müssen wir schauen, wie
es dort ausschaut, auch im Kleingewerbebereich.
Wenn im Tourismus wenig
investiert wird, hat der Gewerbebereich
auch weniger Aufträge; denn es ist ja bekannt, dass 80 Prozent der
Investitionen im Tourismus im Umkreis von 60 Kilometern
wertschöpfungswirksam
werden.
Bei der letzten Sitzung des
Tourismusausschusses, Frau Staatssekretärin, hat man wieder einmal
gesehen: Sie sind vom Fach, Sie kennen die Praxis.
Sie haben da zum Teil einen wirklich praktischen Zugang. Sie haben die
Sachen angegriffen, die uns wirklich wehgetan haben. Es ist Ihnen wirklich
einiges gelungen. Sie haben zum Teil Oppositionsparteien überzeugen
können, dass das gut und gescheit ist, was die Regierung da gemacht hat.
Ich möchte Ihnen
dafür wirklich recht herzlich danken.
Wir kennen uns schon relativ
lange (Abg. Hörl: Ihre Zeit ...!), wie gesagt,
aus der Praxis her, von den Tätigkeiten her. (Abg. Erasim: Warum
redet eigentlich nicht der Herr Hörl?) Und heute kam die Nachricht
über eine gerade für
den Tourismus wichtige Neuregelung, nämlich bezüglich Sachbezug
für Dienstwohnungen. Da ist etwas passiert (Abg. Erasim: Warum
lassen sie dich nicht
mehr reden, Franz? Ich find das nicht in Ordnung!), wovon gerade der
Ferientourismus sehr stark profitiert. (Beifall bei der ÖVP.)
Diese Wohnungen nämlich, die wir den Mitarbeitern gratis zur Verfügung gestellt haben (Abg. Erasim: Die ÖVP hat mehr Tourismussprecher gehabt als die SPÖ in der GP!), sind bisher, wenn sie größer waren als 30 Quadratmeter, mit allen Sozialleistungen praktisch dazugerechnet worden, und das hat die Tourismuswirtschaft viel Geld gekostet.
Die Größe ist von
30 auf 35 Prozent (Abg. Schellhorn: 35 Quadratmeter!),
pardon, von 30 auf 35 Quadratmeter erhöht worden, und es gibt
auch eine Aliquotierung, wenn die Wohnungen aufgeteilt sind. Ich werde das
jetzt
nicht ausführlich erklären; wer vom Fach ist, weiß, was ich
meine.
Frau Staatssekretärin, ich gratuliere Ihnen! Das ist,
glaube ich, ganz, ganz wichtig gewesen. Wie gesagt, wir sehen uns ja wohl noch,
aber weil neulich die
letzte Sitzung des Tourismusausschusses in dieser Gesetzgebungsperiode war,
möchte ich sagen: Frau Staatssekretärin, es war ein Genuss, es war
eine
Freude, mit Ihnen zu arbeiten! – Danke schön. (Beifall bei
der ÖVP sowie der Abg. Disoski. – Abg. Erasim: Eine
schreckliche Rede war das!)
22.52
Präsident
Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gelangt
Abgeordneter
Spalt. – Bitte.
Abgeordneter Thomas Spalt (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau
Staatssekretärin! Geschätzte Abgeordnete! Werte Zuseher! Bei
diesem Tagesordnungspunkt geht es, wie schon erwähnt, um das Medienkooperations-
und -förderungs-Transparenzgesetz. Geschätzte Damen und Herren, dass
sich das Wort Transparenz mit schwarz-grüner Politik nicht verträgt,
dass Transparenz zu schwarz-grüner Regierungsarbeit im Widerspruch steht,
zeigt uns heute dieser Antrag.
Es sollen hier nämlich Ausnahmen vom
Medientransparenzgesetz geschaffen werden, und zwar für
touristische Werbebotschaften im Ausland. Begründet wird diese
Ausnahme von den Transparenzbestimmungen mit
einem Bürokratieabbau. Ein Bürokratieabbau wäre und ist
natürlich wichtig, geschätzte Damen und Herren, aber bitte nicht auf
Kosten der Transparenz. (Abg. Obernosterer: Mein Gott na,
du schaust nicht auf die Homepage!) – Warte, ich komme gleich
dazu. (Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Grundsätzlich stelle ich
mir da schon die Frage – und jetzt dürfen Sie
vom ÖVP-Flügel bitte gerne zuhören –, wie groß
der hochgelobte Bürokratieabbau sein soll. Ich für meinen Teil
gehe davon aus, dass die Österreich-Werbung zumindest ihre Buchhaltung
korrekt führt. Ich gehe auch davon aus, dass, wenn mit Steuergeld Werbung
im Ausland geschaltet wird und
Steuergeld im Ausland ausgegeben wird, es zumindest eine Erfolgsmessung, eine
Kosten-Nutzen-Rechnung und somit ein Monitoring dieser Kosten gibt.
(Abg. Hörl: Gibt’s ja! Am Ende des Jahres gibt’s
eine Abrechnung!)
Wenn wir jetzt die Argumente hören, dass es das alles ja gibt, dann frage ich mich: Wenn Sie die Daten alle haben, wo bitte ist dann der riesengroße Bürokratieaufwand, diese Daten korrekt in eine Liste und in eine Transparenzdatenbank einzutragen?
Da wurde dann
argumentiert – auch Sie, geschätzte Frau Staatssekretärin,
haben das im Ausschuss gesagt –, die Transparenz sei mit dem
jährlich erscheinenden Jahresbericht der Österreich-Werbung
gegeben, denn alle Daten werden darin veröffentlicht.
Ich habe mir natürlich den
Jahresbericht 2022 der Österreich-Werbung, den aktuellsten
verfügbaren, angeschaut (das genannte Druckwerk in die Höhe
haltend), und siehe da: Im 59-seitigen Bericht steht über
Werbeausgaben genau diese eine Randnotiz hier auf Seite 18. In dieser
Randnotiz steht dann
zum Beispiel:
„Sommer
Anzahl Märkte: 9
Budget: € 6 Mio.“
Und dann steht die Reichweite online und die Reichweite
offline. – Geschätzte Damen und Herren von Schwarz-Grün!
Ich stelle mir unter Transparenz
ein bisschen etwas anderes vor. (Beifall bei der FPÖ.)
Geschätzte Damen und Herren, vor allem liebe
Regierungsparteien! Ich kann mit folgenden Worten abschließen: Sie
beschließen hier heute nichts anderes
als eine millionenschwere Blackbox mit einem grünen Mascherl.
(Beifall bei der FPÖ.)
22.55
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Neßler. – Bitte.
Abgeordnete Barbara Neßler
(Grüne): Herr Präsident!
Geschätzte Staatssekretärin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Was tun
wir mit diesem Antrag? – Wir verlängern eine Ausnahmeregelung
für die Meldepflicht
von touristischer Werbung, die seit 2014 bestand und die auch von allen
damals beschlossen wurde.
Gerade weil sich Kollege Schellhorn und jetzt auch Kollegin Erasim unnötigerweise aufgeregt haben – von der FPÖ erwarte ich mir nichts Konstruktives –, muss ich sagen: Wir haben ein Medientransparenzgesetz umgesetzt, um Inseratenkorruption zu verhindern, und ich bin froh, dass uns das gelungen ist. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Hörl.)
Durch verschärfte
Transparenzbestimmungen und das Schließen von Schlupflöchern
können wir den Missbrauch öffentlicher Inserate abstellen. Diese
Ausnahmeregelung baut lediglich den bürokratischen Aufwand ab. Da
müssen wir schon die Kirche im Dorf lassen.
Zu einem anderen Thema, weil gerade in letzter Zeit immer wieder Fragen hinsichtlich Renaturierung und Tourismus gekommen sind: Ich muss sagen, Tourismus und Renaturierung gehen Hand in Hand.
Ein kleines Beispiel, der
Wildfluss Lech in Tirol: Auch da gab es gegen eine Renaturierung am Anfang
großen Widerstand, und jetzt ist der Lech
ein Naturjuwel (Abg. Hörl: Kein Tourismuswert!), das nicht
mehr wegzudenken
ist – nicht nur für viele Tierarten, sondern
auch für die Bevölkerung.
Nicht nur Hummeln – Hummel-Brummel – profitieren davon,
sondern auch die heimische Bevölkerung, weil gerade der Hochwasserschutz
für diese
Region extrem wichtig ist. (Beifall bei den Grünen.) Und es ist ein
Anziehungspunkt für Erholungssuchende, für die einheimische
Bevölkerung, aber
auch für Naturliebhaber und ‑liebhaberinnen aus allen Ländern.
Wir brauchen, aus touristischer
Sicht gesehen, nicht weniger, sondern mehr von diesen Projekten. Gerade in
Zeiten verstärkter Naturkatastrophen bietet
das nicht nur Sicherheit, sondern wir schaffen dadurch attraktive Naturjuwele,
die einen touristischen Mehrwert haben können.
Ein weiteres kleines Beispiel,
an dem man sieht, wie positiv sich die Renaturierung auswirken kann:
Gerade im Sommer ist es nicht attraktiv,
bei 32, 33, 34 Grad in betonierten, dicht verbauten Ortskernen
herumzuspazieren, egal ob in Attnang-Puchheim oder in Wien (Beifall bei
den
Grünen), weder für die einheimische Bevölkerung noch
für unsere Gäste. Daher brauchen wir ganz dringend
Grünflächen, damit wir unsere Städte,
unsere Dörfer runterkühlen können. (Präsidentin Bures
übernimmt den Vorsitz.)
Ich könnte jetzt noch
zahlreiche Beispiele aufzählen: von der Wiederherstellung der Moore in
Seefeld, Stichwort Gesundheitstourismus, bis hin zur Wiederherstellung der
Auenlandschaft entlang des Inns, Stichwort Erholungstourismus. Wir
dürfen jedenfalls eines nicht vergessen: Die Schönheit der Natur
ist der Grund, wieso Gäste zu uns kommen. Sie ist unsere touristische
Geschäftsgrundlage, und darum müssen wir sie dringend schützen. (Beifall
bei den Grünen.)
Für den Fall, dass ich im September keine Gelegenheit dazu habe, geschätzte Staatssekretärin, liebe Susanne, möchte ich dir danken für die wirklich gute Zusammenarbeit. Ich glaube, wir haben vieles im tourismuspolitischen Bereich durchbekommen. Vielen, vielen Dank für deine Hartnäckigkeit und dein Engagement! (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
22.59
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Reinhold Einwallner zu Wort. – Bitte. (Abg. Stögmüller: Ein Experte!)
Abgeordneter
Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ):
Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Damen und Herren! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Ich schaue jetzt in Richtung ÖVP, vor allem auf
Herrn Obernosterer. Es ist ja bezeichnend,
dass wir ein Medienkooperationsgesetz beschließen müssen, damit wir
hier in diesem Haus überhaupt irgendwann einmal über Tourismus reden
(Abg.
Hörl: So ein Blödsinn!), weil ihr alles vertagt, weil ihr
im Ausschuss jeden konstruktiven Antrag, den die Opposition einbringt,
vertagt und vernichtet. Das ist
das, was ihr in diesen Ausschüssen tatsächlich macht!
Da müssen Sie sich nicht so arrogant herstellen, sich
aufplustern und Kollegin Erasim abkanzeln. Das ist keine gute Art (Beifall
bei der SPÖ sowie des
Abg. Schellhorn – Abg. Schellhorn: Da wird auch
geklatscht!), und es ist eigentlich unwürdig, dass Sie das so machen.
Ich sage es Ihnen ganz bewusst, weil Sie diesen Antrag auf
Erweiterung bezüglich der Quadratmeter bei Dienstwohnungen beziehungsweise
Aliquotierung gerade gelobt haben: Den hätten wir im letzten
Ausschuss gehabt,
den hätten wir beschließen können oder wir hätten hier
herinnen darüber debattieren können. Aber das wollen Sie nicht. (Abg.
Hörl: Doch, Blödsinn!
Reg dich nicht so auf! – Zwischenruf des Abg. Obernosterer.) Es
ist Ihnen offenbar kein Anliegen gewesen, denn Sie haben das nur vertagt. Und
da gibt es
eine Menge von Anträgen, die immer nur vertagt werden. (Abg. Hörl:
Euer Antrag, ja der ist vollkommen!) – Nein.
Ich bin in vielen Ausschüssen in diesem Haus, aber eine
derartige Ignoranz
wie die, mit der die ÖVP und die Grünen im Tourismusausschuss
vorgehen (Ruf bei der ÖVP: Furchtbar!), gibt es hier in keinem
anderen Ausschuss. Bei
der letzten Sitzung gab es elf Tagesordnungspunkte, und zehn davon wurden
vertagt, vernichtet.
Dabei geht es da um Themen im
Tourismus, die durchaus wichtig sind,
eine breite Palette, ganz unabhängig davon, von welcher Oppositionspartei
das vorgeschlagen wird. Da gibt es das Mittelstandspaket von Sepp Schellhorn,
und Kollege Hauser hat einen Antrag eingebracht, dass man bei der
alpinen Infrastruktur etwas tun muss. – Na selbstverständlich
muss man da etwas tun! Die Schutzhütten sind an der Grenze der
Kapazität. Da sind
viele, viele Schutzhütten über hundert Jahre alt, da muss man etwas
tun! (Beifall bei der SPÖ.)
Die letzte Anpassung hat
es 2013 gegeben. Das können die alpinen
Vereine alleine in dieser Form nicht stemmen. Aber das ist euch alles wurscht.
Das ist euch so egal, da passiert nichts! (Abg. Hörl: Das stimmt
ja nicht!)
Das ist das, was wir kritisieren.
Da muss man nicht hier
herauskommen und sich oberlehrerhaft herstellen wie Herr Obernosterer und dann
jemanden zu tadeln anfangen. Das ist
keine Art, wie man in diesem Haus miteinander umgeht! (Beifall bei der
SPÖ.)
Oder Frau Neßler, die
schon weiß, dass Herr Schellhorn vielleicht kritisch ist: Das
ist auch interessant. Wurde da vielleicht die Rede zu früh gehalten oder
zu früh geschrieben? (Abg. Neßler: Ich höre im
Ausschuss zu!) – Ja,
ich auch, und ich höre Ihre Vertagungsargumente – na gute
Nacht! (Beifall bei der SPÖ.)
Aber wissen Sie, was ich mir wirklich wünsche? Ich wünsche mir eine zukünftige Bundesregierung, die die Tourismuswirtschaft wertschätzt und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Tourismus wertschätzt, und ich hoffe, dass das die zukünftige tut! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
23.02
Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler zu Wort gemeldet. – Bitte.
23.02
Staatssekretärin
im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft Mag. Susanne Kraus-Winkler: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr
geehrte Damen und
Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren Zuseher, die um diese Uhrzeit
noch zusehen! Der Tourismus ist heute relativ spät dran. Das tut
mir immer sehr leid, weil er ein ganz wichtiger Teil der österreichischen Wirtschaft
ist, aber auch einen großen Teil der österreichischen Bevölkerung
betrifft. Deswegen ist es mir ein besonderes Anliegen, dass der Tourismus auch
immer den Platz bekommt, den er haben sollte.
Grundsätzlich darf ich mich für alles bedanken, was heute im positiven Sinn schon gesagt wurde. Trotzdem würde ich gerne noch einmal auf den Initiativantrag eingehen und kurz erklärend noch einmal dazu Stellung nehmen, damit das richtig zugeordnet werden kann.
Bis Anfang 2024 war nämlich das touristische
Auslandsmarketing zur
Gänze von den medienrechtlichen Meldepflichten ausgenommen. Aufgrund der
Novellierung des Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetzes zu Beginn
des Jahres hat es eine Uneinheitlichkeit gegeben.
Wie sieht diese aus? – Bestimmte Formen des
touristischen Auslandsmarketings sind weiterhin von den Meldepflichten
ausgenommen, wie zum Beispiel Zeitungswerbung, andere Formen des touristischen
Auslandsmarketings sind neuerdings aber medienrechtlich unter die
Meldepflichten gefallen, wie
zum Beispiel die Plakatwerbung.
Eine bruchstückhafte Meldepflicht – da,
denke ich, werden Sie alle zustimmen, vor allem wenn ich höre, dass man
volle Transparenz will – bedeutet
nicht nur ein Mehr an Bürokratie, sondern auch eine
Unübersichtlichkeit. Deshalb ist es darum gegangen, das wieder zu
reparieren. Daher gibt es
diesen Initiativantrag, dass genau wie vor 2024 das touristische
Auslandsmarketing wieder zur Gänze von diesen medienrechtlichen
Meldepflichten – die
sonst für politisches Marketing gelten – ausgenommen werden
soll.
Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einige Dinge
betonen: Erstens ist die Missbrauchsgefahr im touristischen Auslandsmarketing
ausgesprochen
gering, weil diese Ausnahme ja ausschließlich für Werbung in
ausländischen Medien gilt und alle Tourismusorganisationen strengen
Rechenschaftspflichten unterliegen.
Ich darf daher auch noch kurz zur Österreich-Werbung
Stellung nehmen. Die Österreich-Werbung arbeitet in 27 Märkten
mit 21 Büros. Sehr viele
dieser Auslandsmedienaktivitäten werden auch von diesen Experten in diesen
Büros quasi festgelegt, weil sie wissen, wie man sich dort mit dem
österreichischen Angebot am besten platziert.
Darüber hinaus hat die Österreich-Werbung seit Jahresbeginn einen eigenen Aufsichtsrat mit acht Teilnehmern, die alle Experten, und zwar neutrale Experten, sind und hier ganz genau begleiten und schauen, welche Medienarbeit gemacht wird. Darüber hinaus wird die Österreich-Werbung vom Rechnungshof geprüft. Das heißt, auch da wird ganz genau geschaut, wie dieses Geld eingesetzt wurde.
Das heißt, ich möchte noch einmal darauf
hinweisen, dass wir hier wirklich Rechenschaftspflichten haben,
aber – das haben uns sowohl die Landestourismusorganisationen
als auch die Österreich-Werbung mehrfach sehr plakativ vor Augen
geführt – die Bürokratie, um dieser Auslandswerbung
im Transparenzgesetz gerecht zu werden, wäre ein ungemein großer
Aufwand, der auch für sie mit großen Kosten verbunden wäre.
Bevor ich Sie aber um Zustimmung zu diesem Initiativantrag
bitte, würde
ich ganz gerne noch auf den Bericht Tourismus in Österreich 2023
hinweisen. (Die Rednerin hält das genannte Druckwerk in die Höhe.)
Für alle die, die ihn
noch nicht gesehen haben: Es gibt ihn sowohl in gedruckter Form als
auch online. Sie brauchen nur im Internet einzugeben: Tourismusbericht
Österreich 2023, und können ihn sich herunterladen. Sie
werden darin sehr,
sehr viele interessante Daten finden.
Abschließend ist mir persönlich noch wichtig,
Folgendes zu sagen: Heute und in Zukunft, vor allem in einer Zeit, in der sich
so viel verändert, in der wir
so viel Transformation haben und in der wir gerade in diesen alpinen
Naturräumen und in diesem Kulturland, in dem wir sind, den Tourismus
ganz besonders zukunftsfit gestalten müssen, müssen wir
auch auf Bundesebene eine Tourismuspolitik machen, die ein Prozess ist, der
alle Stakeholder quasi
managet und der uns in Zukunft mehr als je zuvor fordern wird.
Wir haben daher die Aktivitäten schon jetzt, in den
letzten zwei Jahren intensiv nach dem Plan T – Masterplan
für Tourismus, der übrigens von Frau Bundesminister
Köstinger initiiert und auch finalisiert wurde, ausgerichtet. Das Besondere
in diesem Masterplan T: Die Zieldefinition und das Leitmotiv
bedeuten, dass es eine ausbalancierte Tourismuspolitik geben soll zwischen
Bevölkerung, den Unternehmen, den Gästen, den Mitarbeitern und
den Lieferanten. Bei allen Aktivitäten, die wir gesetzt haben, haben wir
immer versucht, dem auch gerecht zu werden.
Ich darf Ihnen auch sagen: Wir haben nicht nur sehr vieles
umgesetzt in
dieser kurzen Zeit. Da darf ich mich jetzt bei allen Tourismussprechern
trotzdem sehr herzlich bedanken, weil sie vieles begleitet haben. Ich
weiß, Herr
Hauser, der jetzt anschließend sprechen will, hat noch seine offenen
Punkte, die er jetzt vorbringen wird, aber es ist halt nicht alles so gegangen.
Es sind
auch sehr viele Stakeholder involviert. Gerade beim Privatzimmervermietungsgesetz
hätte ich auch gerne einen Abschluss gehabt – ist aber nicht so
schnell gegangen. Wir haben bis zum Schluss Verhandlungen geführt.
Trotzdem haben wir sehr, sehr viel umgesetzt. Auch haben wir viele Pflöcke
eingeschlagen, die in der nächsten Legislaturperiode noch weiter
umzusetzen sind, und ich hoffe sehr, dass das dann auch der Fall sein wird.
Ich darf aber trotzdem ganz kurz auf folgende Dinge
hinweisen: Wir haben die Werkzeuge für die nachhaltige
Entwicklung in allen drei Dimensionen ins Leben gerufen. Das ist einerseits die
gewerbliche Tourismusförderung
mit der Neuausrichtung, dem grünen Kredit und dem Nachhaltigkeitsbonus;
das
ist die Messung der Tourismusakzeptanz, die Sie als Verordnung hier in
diesem Plenum beschlossen haben, wofür ich mich auch sehr bedanke; das ist
auch ESG Data Hub, mit dem wir messen wollen, wie sich die Nachhaltigkeitsindikatoren
wirklich entwickeln.
Zu erwähnen ist auch die nationale Zertifizierungsstrategie,
die
sehr, sehr wichtig ist für unsere Entwicklung. Wir hatten erst
kürzlich das Gemeindedashboard Resy, das regionale Monitoringsystem vorgestellt. Wir haben
die Forschungslandkarte vorgestellt, die Basis für die Zukunft sein soll,
damit wir eben verbessert Grundlagenforschung im Tourismus betreiben
können.
Wir haben gemeinsam mit der Österreich-Werbung sehr
viele Digitalisierungs- und Innovationsinitiativen entwickelt. Für mich
ist auch eines der Dinge,
die für die Zukunft wichtig sind, ganz wichtig: Wir haben jetzt gerade den
Prozess für Winter 2040 gestartet. Wie muss das Winterangebot in
Österreich sich entwickeln, dass wir auch bei
Klimaveränderungen in Österreich ein zukunftsfittes Winterangebot
haben werden?
Schauen Sie sich bitte diesen Tourismusbericht an! Sollten
Sie Fragen
haben, stehe ich Ihnen natürlich auch jederzeit zur Verfügung. Ich
hoffe sehr, dass der gegenständliche Antrag zum Medientransparenzgesetz
dennoch
Ihre Zustimmung findet. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei
ÖVP und Grünen.)
23.10
Präsidentin
Doris Bures: Nun gelangt Herr
Abgeordneter Gerald Hauser
zu Wort. – Bitte. (Rufe bei der SPÖ – in Richtung
des sich mit einem halb gefüllten Glas in der Hand zum Redner:innenpult
begebenden Abg. Hauser –: Wo ist
das Taferl? – Ist da Wodka drin? – Abg. Erasim: ...
redest ja sonst schon so lang!)
Abgeordneter Mag. Gerald Hauser
(FPÖ): Frau Präsidentin! Frau
Staatssekretärin! Kolleginnen und Kollegen! Auch von mir kommt zum
Schluss eine Bilanz: Ich finde es traurig, es wurde schon angesprochen, dass
wir heute
über ein Medientransparenzgesetz sprechen müssen, damit wir überhaupt über den Tourismus, der wirklich eine tragende Säule für die österreichische Wirtschaft, für den ländlichen Raum, für die Beschäftigung von 260 000 Mitarbeitern et cetera und für die Kooperation von Landwirtschaft und Tourismus unglaublich wichtig ist, sprechen.
Da die Vertagungen, auf die ich
noch zu sprechen komme, und auch die Stimmung und das Engagement im
Tourismusausschuss angesprochen wurden: Ich denke, die Stimmung
war ja grundsätzlich gut. Es hat sich jeder für sich bemüht,
Initiativen weiterzubringen, die dem Tourismus helfen. Herr
Kollege Obernosterer, ich habe es also wirklich überhaupt nicht für
passend gehalten, auf Kollegin Erasim so hinzuschlagen, die sich bei der Frau
Staatssekretärin eh bedankt hat. Was das Auskommen und das Engagement
betrifft, da stimme ich zu. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) Da
liegt
sicher Kompetenz bei Ihnen, Frau Staatssekretärin, hundertprozentig. Nur
haben wir das nicht erhoben. Das ist der springende Punkt, weil der Tourismus
von schönen Worten leider Gottes zu wenig hat. Es gibt unglaublich viele
Baustellen, zu denen wir über die letzten fünf Jahre auch
passende Initiativen eingebracht haben, die aber alle vertagt wurden, und zwar
mehrmals. Das ist das Erschreckende. Die Leistung der Parlamentarier für
den Tourismus in den
letzten fünf Jahren war deswegen überschaubar, weil die Regierungsparteien nicht
bereit waren, sinnvolle, notwendige Maßnahmen umzusetzen und auch
über diese Maßnahmen zu diskutieren.
Wie schon von Kollegen
Einwallner angesprochen: Um Gottes willen, ich
habe jetzt das zweite oder dritte Mal einen Antrag eingebracht, um die alpine
Infrastruktur zu unterstützen. Österreich hat einmal mit dem Werbeslogan geworben:
„Wanderbares Österreich“. Im Sommertourismus ist das nach wie
vor eine tragende Säule. Wir brauchen dafür die Schutzhütten.
(Abg. Hörl: Die kriegen eh ein Geld!) Wir brauchen die
25 000, 26 000 Kilometer Wanderwege, die zu erhalten sind, was
aber die alpinen Vereine wirklich
nicht mehr schaffen. Die sagen schon seit zwei Jahren flehend, händeringend: Bitte erhöht die Förderungen!
Wir haben einen Antrag
eingebracht, dass Sie die Bundesförderung
für die alpinen Vereine von 2,7 Millionen Euro auf 3,8 Millionen
Euro erhöhen. (Zwischenruf bei den Grünen.) Das ist wirklich
keine große Summe, wenn
man bedenkt, dass die ganze Covid-Politik über 50 Milliarden Euro
gekostet hat. Und dann ist man nicht in der Lage, 1 Million Euro für
die alpinen Vereine aufzubringen?! (Abg. Hörl: Kriegen eh
5 Millionen, 5 Millionen kriegen sie!) – Lieber Franz
Hörl, bitte komm nachher raus, du kannst ja reden. (Ruf bei der
SPÖ: Nein, bitte nicht!) Das ist aber das Erschreckende: Dann wird im
Ausschuss argumentiert, wir können und wir wollen den Budgetberatungen
nicht vorgreifen. Da frage ich mich schon: Wozu haben wir die
Ausschusssitzungen überhaupt? Man spricht immer von einem mutigen und
selbstbestimmten Parlament – und dann sind wir nicht in der Lage,
vor Beginn einer Sommersaison dieses Signal in Richtung der alpinen Vereine zu
senden und zu sagen:
Jawohl, wir nehmen 1 Million Euro zusätzlich in die Hand, denn die
brauchen
sie eh!
Sie sprechen selbst von einem
Notfallpaket von 95 Millionen Euro und
sind dabei nicht in der Lage, einem Antrag von uns, der Freiheitlichen Partei,
im Bundesbudget 1 Million Euro mehr zur Verfügung zu stellen,
zuzustimmen. Und dann geht man hier zum Rednerpult und sagt: Eh
alles super, es war ja so klasse! Wir haben ja so grandios
gearbeitet. – Nein! Wir sind gut ausgekommen, das stimmt:
höflich, charmant, und, Frau Staatssekretärin, Sie haben sich mit
Sicherheit bemüht (Zwischenrufe bei ÖVP und Grünen sowie des Abg.
Loacker), aber wir haben unglaublich viele Baustellen im Tourismus,
und diese Baustellen haben wir nicht abgearbeitet! Ich brauche da nicht
irgendjemanden zu zitieren, ich zitiere den Fachmann Dr. Oliver Fritz vom
Wifo, der in die letzte Tourismusausschusssitzung eingeladen war. Schauen
wir uns seine Bilanz an! Das ist nicht die Bilanz von Gerald Hauser oder der
Freiheitlichen Partei (eine Tafel mit der Überschrift „Aktuelle
Herausforderungen“, unter der fünf Punkte angeführt
sind und das Logo des Wifo abgebildet ist, auf das Redner:innenpult
stellend – Abg. Schellhorn: Kann ich nicht
lesen! –
weitere Zwischenrufe bei ÖVP, Grünen und NEOS), das ist die
Bilanz des Experten Dr. Oliver Fritz, der gesagt hat: Wie schaut es denn
aus? – „Aktuelle Herausforderungen“.
Ja, noch ein paar Punkte,
die - - Es ist schön, wenn jene von (in Richtung ÖVP) der
Wirtschaftskammer den Kopf schütteln. Das ist toll, das ist euer
Experte –
das ist euer Experte! Ich verstehe dich da überhaupt nicht, überhaupt
nicht. Das war einmal die Wirtschaftspartei ÖVP – die jetzt den
eigenen Experten anzweifelt. Da wird der Kopf geschüttelt, wenn euer
Experte hergeht und sagt: Das fehlt! Die preisliche Wettbewerbsfähigkeit
ist im internationalen Vergleich gesunken. (Abg. Lukas Hammer:
Zum letzten Mal: Man kann es nicht lesen!) Ja, es ist so. Das hat der
Experte festgestellt. (Abg. Stögmüller: Was
steht da? Vorlesen!) Die wirtschaftliche Lage der Tourismusunternehmen hat
sich verschlechtert. (Abg. Zorba: Man kann seit Jahren keinen
Fragebogen lesen, weil Sie’s so klein drucken! –
Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ja, sie hat sich verschlechtert.
Und der Arbeitskräftemangel hat sich auch ausgedehnt.
Auch zum Arbeitskräftemangel haben wir ja unglaublich viele Initiativen
eingebracht, Frau Staatssekretärin. (Staatssekretärin Kraus-Winkler: ...,
wir
haben viel gemacht!) – Nein, sie wurden vertagt. Viel
gemacht? – Zu wenig gemacht! (Abg. Schallmeiner: Man
kann es nicht lesen!) Das hilft ja nichts,
wenn wir uns da gegenseitig beweihräuchern.
Jetzt schauen wir uns wirklich
die Bilanz einmal an: In 15 Sitzungen – in 15 Sitzungen! –,
die wir in dieser Legislaturperiode abgehalten haben, wurden
121 Oppositionsanträge vertagt – 121! (Der Redner
stellt eine Tafel mit einem Text unter der Überschrift „Vertagungswahn
von ÖVP und GRÜNE im Tourismusausschuss“ auf das
Redner:innenpult. – Zwischenrufe bei den Grünen.) Ja
bitte, ist das eine Leistung? Davon waren allein (auf die Tafel weisend)
60 Anträge
von der Freiheitlichen Partei. Ich habe da nur zwei Anträge, die uns
wirklich über
Jahre begleitet haben, herausgestellt. Die
Eigenkapitalstärkung: Elf Mal
vertagt, bitte! Das ist ein Thema, das die Experten - - (Zwischenrufe
bei den Grünen.) – Da gibt es viele Zwischenrufe.
Vielleicht kommt ihr heraus, vielleicht meldet ihr euch zu Wort. (Ruf
bei der ÖVP: Redezeit! – Abg. Stögmüller: Weil
wir’s nicht lesen können! – Ruf bei den Grünen: Wir
können’s ja nicht lesen,
heast! – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.) –
Dann hört bitte zu! (Abg. Stögmüller: ...
überhaupt nicht barrierefrei! – Neuerliche Zwischenrufe bei den
Grünen.) Ist das normal? (In Richtung Präsidentin Bures): Ist
das normal? – Ist das normal, was ihr aufführt? (Neuerliche
Zwischenrufe bei den Grünen.) Zuerst
gibt es Diskussionen, in denen ihr euch beschwert, dass die Diskussionskultur
nicht vorhanden ist – und jetzt führt ihr euch auf (Abg. Zorba:
Ist es Ihnen aufgefallen, dass das nur bei Ihnen so ist? –
Rufe bei den Grünen sowie der Abg. Krisper: Man kann das nicht
lesen! – Zwischenruf der Abg. Disoski) wie
Kasperle. Das ist ja unfassbar!
Für die
österreichische Tourismuswirtschaft: Eigenkapitalstärkung –
elf Mal bitte, elf Mal vertagt! Das haben die Experten eingefordert. Die
österreichische Hotellerie (Beifall bei der
FPÖ – Zwischenruf des Abg. Weratschnig), die
höchste Investitionen meistern muss, um wettbewerbsfähig zu bleiben,
wird in Wahrheit im Regen stehen gelassen. (Abg. Steinacker: Besser
wird’s nimmer!) Wir haben Anträge eingebracht, wir
haben das argumentiert. Wir
haben gesagt: Na bitte, Aufwertungsbilanz hinsichtlich Grund und Boden! Italien
hat das gemacht. Werten wir das auf, heben wir die Schätze! (Ruf bei
den
Grünen: Wann ist die Angelobung in Brüssel?) Es gibt konkrete Vorschläge. Bei Eigenkapital,
das Unternehmer in den Betrieb einbringen, ließen sich die
Eigenkapitalzinsen in der Bilanz ansetzen. Das waren ja alles Vorschläge von Experten,
die das in den Ausschüssen kundgetan haben. Was habt ihr getan? –
Ihr habt das einfach alles vertagt. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Zu den Privatvermietern (Ruf bei den Grünen: Ja!
Privatvermieter!): Es gab elf Vertagungen, bitte. Das sind die kleinen
und kleinsten Betriebe im häuslichen
Zu- und Nebenerwerb, die seit Jahren im Regen stehen gelassen werden. Wieso tut ihr das? Wir verstehen das nicht.
Servicequalität, Ausweitungen der Bettenanzahl von zehn
auf zwölf,
15 Betten: Die privaten Vermieter haben Ferienwohnungen, zwei, drei Ferienwohnungen.
Wenn sie mehr als zehn Gäste im Haus haben (Heiterkeit
bei den Grünen), bekommen sie Anzeigen, weil sie maximal zehn
Gästebetten haben dürfen. Da tut ihr nichts. Dazwischenschreien:
Das ist die Initiative, die ihr macht. Ich würde mich
genieren. (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.)
Es sind die 43 000 Privatvermieter, die im
Tourismusbericht richtigerweise als notwendig und wesentlich
dargestellt werden, die den häuslichen Zu- und Nebenerwerb absichern. Die
habt ihr im Regen stehen gelassen.
Das ist das Bedauerliche.
Also was bleibt unterm Strich? – Gute Stimmung –
keine Frage –, mit Sicherheit eine Tourismusstaatssekretärin,
die kompetent ist. Im Ausschuss habt
ihr aber die vielen sinnvollen Initiativen der Opposition mehrmals vertagt und
abgeschmettert. Unterm Strich hätte man viel mehr für die Tourismuswirtschaft erreichen
müssen, was man nicht getan hat. (Beifall bei der FPÖ und bei
Abgeordneten der Grünen.)
23.21
Präsidentin
Doris Bures: Ich kann ja gut
nachvollziehen, dass man, da
es sich voraussichtlich um die letzte Vorlage des Tourismusausschusses handelt
(Abg. Stögmüller: Er ist eh bald weg!), insgesamt Bilanz
über die Tätigkeit
des Ausschusses ziehen möchte. Ich möchte nur trotzdem darauf
hinweisen, weil wir auch so etwas wie einen Ruf zur Sache haben, dass es jetzt
um das Bundesgesetz, mit dem das Medienkooperations- und
-förderungs-Transparenzgesetz geändert wird, geht. (Beifall
bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ und
Grünen. – Heiterkeit bei den Grünen.)
Ich habe mir die Vorlage jetzt
auch noch einmal angeschaut. Ich weiß – ich bin während
dieser Debatte in die Vorsitzführung eingestiegen –, es scheint
schon vorher so eine Bilanzdebatte gewesen zu sein, ich wollte wirklich nur darauf
hinweisen, dass wir uns vielleicht in der nächsten GP auf die Verhandlungsgegenstände
konzentrieren. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von
ÖVP und SPÖ. – Abg. Prinz: Frau Präsidentin, wenn
das Herz voll
ist, geht der Mund über! Es hilft nichts!)
Nun gelangt Herr Abgeordneter Josef Schellhorn zu Wort. – Bitte.
Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Staatssekretär! Ich will eh nur noch einmal betonen, was ich eigentlich schon die ganze Woche betont habe: dass wir Sie wirklich als sehr gute Staatssekretärin im Sinne des Tourismus empfunden haben, auch wir in der Opposition, dass wir sehr gut zusammengearbeitet haben und dass ich mich auch dafür bedanke.
Wenn es jetzt um das
Medientransparenzgesetz geht, stimmt schon
auch, was Einwallner und unsere Vorredner von der Opposition gesagt haben. Ich
glaube, wenn man nicht will, dass man die Politikverdrossenheit weiter vorantreibt,
dann muss man sich auch darüber Gedanken machen, wie wir mit den
Vertagungsorgien umgehen. Auch für eine Oppositionspartei
ist das schwierig. Wir, alle Oppositionsparteien, haben sehr viele Anträge
eingebracht. Das Problem bei den Vertagungen ist einfach, dass die
Anträge nicht im Plenum behandelt werden.
Wir sollten eigentlich wieder zueinanderfinden und miteinander diskutieren, wie wir gemeinsam zu einer Sache kommen.
Auch in der Werbung muss man in Dekaden denken. Wenn es um
Digitalisierung geht, dann braucht man eine klare Strategie, und wenn
wir wissen, dass es fünf verschiedene Ebenen gibt, die touristische
Werbung betreiben,
vom Hotel bis zur Österreich-Werbung, und diese 100 bis 120 Millionen
Euro im Jahr ausgeben, dann brauchen wir auch eine Strategie, die uns heute
gemeinsam nach vorne bringt.
Was ich einfach noch einmal
sagen will: Nicht nur ein Medientransparenzgesetz sollte für den Tourismus
verankert werden, sondern es braucht auch erstens ein Bundesraumordnungsrahmengesetz,
zweitens die Senkung der Kosten des Faktors Arbeit, vor allem für
dienstleistungsorientierte Betriebe,
und es braucht zum Dritten endlich Tourismus im Ganzen gedacht und nicht in
neun verschiedenen Bundesländern mit 15 verschiedenen Bezirken
und 15 verschiedenen Experten, die irgendetwas sagen.
Ich glaube, Tourismus ist eine Angelegenheit
Österreichs für sich selbst für die nächsten zehn Jahre.
Darüber sollte nachgedacht werden. – Danke.
(Beifall bei den NEOS.)
23.24
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Franz Hörl zu Wort. – Bitte.
Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau
Staatssekretärin! Mir bleibt nur zu sagen: Wir hatten eine tolle
Zusammenarbeit! Liebe Melanie, liebe Barbara – die Damen haben
diesen Ausschuss wirklich bereichert, auch die Damen von uns, die dabei waren.
Es gibt keinen Grund, hier heute aggressiv zu sein, und ich bin froh, dass Sepp
Schellhorn das ganze
Thema jetzt wieder auf die sachliche Ebene zurückgeholt hat.
Ich denke mir nur eines: Was im
Ausschuss passiert ist, interessiert den einzelnen Wirt und den Hotelier
nicht, auch nicht den Privatzimmervermieter.
Ich war aber am 13. März 2020 dabei, als wir in Tirol das Licht abgedreht
haben, und dann haben alle anderen erst das Licht abgedreht.
Ich erinnere mich an die Stimmung, die es damals an diesem
Wochenende
gab. Dankenswerterweise hat dieses Parlament am Sonntag getagt,
und dankenswerterweise wurden damals einstimmig in diesem Parlament entsprechende
Förderungen aufgelegt.
Wenn wir heute am Ende dieser
Legislaturperiode stehen, dann denke
ich mir, es zählt nur, wie viele Betriebe es überlebt haben,
nämlich fast alle, die großen und die kleinen.
Wir haben peu à peu alles
abgearbeitet, vom Unternehmerverbund bis
hin zu anderen Dingen.
Ich möchte jetzt dir, liebe Staatssekretärin,
meinen Dank aussprechen. Mit dir haben wir eine Fachfrau gehabt, eine
internationale Hotelierin, die in
der Wirtschaftskammer ihr ganzes Leben lang gearbeitet hat, die in der Gaststube
aufgewachsen ist, die in der Gaststube ihre Jugend verbracht
hat, die Topfrau. Ich möchte mich bei dir ganz herzlich
für die tolle Leistung, die du hingelegt hast, für die tolle
Vorarbeit, die geleistet wurde, bedanken.
Du warst ein Segen für diese Periode, und ich hoffe, dass wir dich auch in
der nächsten haben werden. – Herzlichen Dank. (Beifall bei
ÖVP und Grünen,
bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abg. Krisper. – Abg. Hörl
überreicht Staatssekretärin Kraus-Winkler ein
Geschenkpäckchen.)
23.26
Präsidentin
Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun
niemand mehr gemeldet.
Damit ist die Debatte geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung
über den Gesetzentwurf samt Titel
und Eingang in 2653 der Beilagen.
Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.
35. Punkt
Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht
des Rechnungshofes betreffend Bundesverwaltungsgericht – Reihe BUND
2023/5
(III-886/2568 d.B.)
36. Punkt
Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht
des Rechnungshofes betreffend
Resozialisierungsmaßnahmen der Justiz – Reihe BUND 2024/8
(III-1130/2569 d.B.)
37. Punkt
Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Steuerung und Koordinierung des Straf- und Maßnahmenvollzugs; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2024/9 (III-1131/2570 d.B.)
38. Punkt
Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht
des Rechnungshofes betreffend Gewalt- und Opferschutz für
Frauen – Reihe BUND 2023/21
(III-1004/2571 d.B.)
39. Punkt
Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Wohnrechtliche Schlichtungsstellen mit Schwerpunkt in Innsbruck und Salzburg – Reihe BUND 2022/24 (III-703/2572 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit kommen wir nun zu den Tagesordnungspunkten 35 bis 39, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Ich begrüße Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker recht herzlich im Hohen Haus und erteile als erstem Redner Herrn Abgeordneten Andreas Kühberger das Wort. – Bitte.
Abgeordneter
Andreas Kühberger (ÖVP): Frau
Präsidentin! Geschätzte Frau Rechnungshofpräsidentin! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Liebe Österreicherinnen und
Österreicher! Mit Stichtag 1. Juni 2024 waren in
unseren Justizanstalten 9 508 Insassinnen und Insassen –
wenn man es sich genauer anschaut: davon waren 657 Frauen; das ist ein Anteil
von
circa 7 Prozent –, und das in 28 Justizanstalten über
das ganze Bundesland verteilt.
Der Rechnungshof hat voriges Jahr, im Jahr 2023, von
Jänner bis Mai
vor allem die Resozialisierungsmaßnahmen, was den Strafvollzug betrifft,
überprüft. Meine Damen und Herren, Resozialisierung ist ein
sperriges, aber wichtiges Wort, vor allem – was auch ein wichtiger
Grundgedanke in der Justiz ist – wenn es darum geht, dass man straffällige
Täterinnen und Täter,
die in diesen Anstalten sind, wieder in die Gesellschaft eingliedern kann. Wie
passiert das? – Indem man gezielte Maßnahmen setzt, zum
Beispiel
eine Lehrausbildung oder den Erwerb von Sprachkenntnissen und vieles mehr.
Diese Anstalten wurden vom Rechnungshof überprüft.
Da ist man auch draufgekommen – und das wird ja auch
kritisiert –, dass dort die Arbeitsquoten unterschiedlich sind. Das
geht von Anstalten mit 69 Prozent bis zu solchen mit 94 Prozent.
Auch die Stundenleistung ist mit 3,16 Stunden an einem Werktag nicht
gerade eine große Summe, und diese Stundenleistung ist
im Vergleich zu früher im Sinken.
Darum gibt der Rechnungshof
dazu viele Empfehlungen ab, die man auch ernst nehmen sollte, vor allem die,
diese Beschäftigungsquote zu steigern und
dabei alle Justizanstalten gleich zu behandeln, die
Beschäftigungsmaßnahmen zu evaluieren, sich diese anzuschauen, sie
zu optimieren und vieles mehr.
Eine weitere Empfehlung ist, dass man die Wissenschaft einlädt, um noch bessere Maßnahmen sicherzustellen.
Diese Resozialisierung ist nicht nur für die
Täterinnen und Täter wichtig,
damit sie sich nach ihrer Strafe wieder in die Gesellschaft integrieren,
sondern, glaube ich, auch für uns, damit wir Sicherheit und sozialen Frieden
in Österreich haben. Darum, Frau Präsidentin, möchte
ich mich nochmals für
diese Überprüfung
bedanken. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie
des Abg. Schwarz.)
23.30
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Karin Greiner. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Karin Greiner
(SPÖ): Sehr geehrte Frau
Präsidentin!
Frau Präsidentin des Rechnungshofes, willkommen hier zu später
Stunde! Ich beziehe mich kurz auf den Bericht betreffend das
Bundesverwaltungsgericht, auf einen der vielen Berichte, die wir
heute debattieren. Wir debattieren heute hier die Arbeit von zwei
Ausschüssen, also eine Fülle.
Jetzt aber zum Bundesverwaltungsgericht: Ich möchte drei Punkte kurz ansprechen. Ein Punkt, der uns sehr aufgefallen ist, war der Personalstand, der sich zwar ein wenig verbessert hat, aber dennoch unzureichend ist. Wir sprechen von 200 Richterinnen und Richtern. Da bräuchte es wirklich einige Personen mehr.
Wir sprechen aber auch über einen Mangel beim Unterstützungspersonal. Warum wäre mehr juristisches Unterstützungspersonal so wichtig? – Zum Beispiel wäre es wichtig für das Verfassen von Aktenvermerken, für die Protokollführung, für die richtige Protokollierung. Das ginge alles schneller und kostengünstiger, würden es Praktikanten machen.
Es wäre auch im Hinblick auf die Rückstände gut, den Personalstand zu erhöhen. Wir haben im Ausschuss von immerhin 15 000 Rückstandsfällen gesprochen, da sollte man also beschleunigend wirken.
Was uns auch aufgefallen ist, ist die
Personalaufnahme. Da könnte man Verbesserungen andenken, das
wäre auch eine Empfehlung. Bei den ordentlichen Gerichten haben
wir ein sehr ausführliches Auswahlverfahren, beginnend mit einem
Praktikum. Wenn man Richter an einem ordentlichen Gericht
werden möchte, dann gibt es einen wesentlich penibleren Auswahlprozess als
beim Bundesverwaltungsgericht, wo eine fünfjährige Berufserfahrung
genügt – also da sollte man wirklich schauen, ob man das etwas
angleichen könnte.
Ein dritter Punkt, der unserer Fraktion
wichtig ist: Es wurde in diesem
Bericht festgestellt, dass ein automatisiertes Übermittlungsverfahren
zwischen dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl und dem Bundesverwaltungsgericht
nicht möglich ist. Es wäre natürlich toll, wenn es das
gäbe, einfach um Verfahren schneller abwickeln zu
können. Auf unsere Frage hin hat die Frau Ministerin gesagt, dass erste
Testbetriebe für den Herbst zugesagt
sind. Unser Appell: Bitte den Zeitplan einhalten! Es ist, glaube ich, ganz,
ganz wichtig und wirklich von großer Bedeutung, Verfahren schneller abwickeln zu können.
Danke für die gute Berichtsvorlage und für die große Anzahl, die da abgearbeitet wurde. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
23.32
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Rosa Ecker. – Bitte.
Abgeordnete Rosa Ecker, MBA (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte
Präsidentin des Rechnungshofes! Der Rechnungshofbericht zu Gewalt- und
Opferschutz bestätigt das, was wir als FPÖ und auch die anderen
Oppositionsparteien schon ganz oft aufgezeigt und kritisiert haben: Es gibt in
Österreich keine langfristige Strategie zum Schutz von Frauen vor Gewalt, keine Strategie,
die ressortübergreifend koordiniert wird, um diese Taten im Vorfeld zu
verhindern. Schon seit der Studie, die Frau Haller gemacht
hat, wüsste die Frauenministerin, dass Maßnahmen dringend notwendig
sind.
Es ist bis jetzt nicht gelungen, die
Gewaltschutzeinrichtungen flächendeckend so bekannt zu
machen, dass jede Frau weiß, wohin sie sich wenden kann. Es ist kein
Wunder, wenn auch der Bericht aufzeigt, dass es bundesweit
nicht einmal die Info gibt, welchen Bedarf und welches tatsächliche
Angebot an Frauenhausplätzen es gibt.
Bundesweit einheitliche Mindeststandards oder
Qualitätsstandards gibt
es offensichtlich auch nicht. Das ist erschreckend, weil Frauen wiederholt,
immer und immer wieder, von Gewalt eingeholt werden. Wenn sie nicht wissen,
wohin sie sich wenden können, dann stehen sie ziemlich ratlos da.
Auch der Bericht stellt fest, dass man früher ansetzen
muss, nicht erst, wenn Täter schon aktenkundig sind. Es gibt oft konkrete
Gefährdungsmeldungen, und es ist oft absehbar. Wir kennen
das alle, jeder sagt: Es muss erst etwas passieren! Es braucht viel
stärkere präventive Maßnahmen, um
Gewalt im Vorfeld zu verhindern.
Das alles ist so trotz der enormen finanziellen Mittel, die eingesetzt werden. Das bestätigt wieder einmal, dass Geld nicht alles löst. Es braucht neue Ansätze, es braucht koordinierte Maßnahmen von allen Akteuren in diesem Bereich, so wie Sie, Frau Präsidentin, es im Bericht auch feststellen.
Gewaltschutzambulanzen werden eingerichtet – bis jetzt zwei, flächendeckend noch nicht.
Die verpflichtenden Fortbildungen und Ausbildungsdienste bei den Opferschutzeinrichtungen – aber wirklich für alle Richter – zum Beispiel, wie es der Rechnungshofbericht fordert, sehen wir sehr positiv.
Eines zeigt der Bericht auch ganz klar auf: Die Datenlage in Österreich ist für zielgerichtete präventive Maßnahmen nicht aussagekräftig.
Kritisiert wird auch, dass im
Bundeskriminalamt keine Dunkelfeldforschung durchgeführt wird. Diese
Dunkelfeldanalyse könnten wir in Österreich
längst haben. Es gibt einen freiheitlichen Antrag dazu, der seit 2022
mehrmals im Ausschuss vertagt wurde, immer mit der Begründung, dass er
doch nichts bringen würde. (Beifall bei der FPÖ.) Auch andere
Anträge wurden immer wieder vertagt.
Was für mich auch noch sehr bedenklich ist: In der Sitzung des Gleichbehandlungsausschusses im November 2023 sagte die zuständige Ministerin von der ÖVP, Ministerin Raab, seitens des Rechnungshofes gebe es keine Beanstandung im Hinblick auf die verwendeten Mittel. Sie sehe das so, dass damit belegt sei, dass die Budgetmittel vernünftig eingesetzt worden seien.
Dem widerspricht aber der
Bericht ganz eindeutig, denn dieser stellt
fest, dass wegen fehlender Daten die Gesamtausgaben von Bund und Ländern
für den Bereich Gewalt und Opferschutz nicht realistisch dargestellt
werden.
Ich habe diesen Satz heute schon einmal gesagt und
schließe meine Rede damit: Ich bedanke mich für den Bericht, aber
durch die Vorgangsweise der
Regierung wird die Glaubwürdigkeit im Kampf gegen Gewalt an Frauen nicht
verbessert. (Beifall bei der FPÖ.)
23.36
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Georg Bürstmayr. – Bitte sehr.
Abgeordneter Mag. Georg Bürstmayr
(Grüne): Frau Präsidentin!
Sehr geehrte Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Hohes Haus! Sehr geehrte
Damen und Herren! Auch ich möchte mich für den Bericht
zum Bundesverwaltungsgericht bedanken und vielleicht kurz darauf eingehen,
was wir
an diesem Gericht haben, das es erst seit zehn Jahren gibt, das aber für
uns in der Praxis, für die Anwaltschaft, für die Behörden, schon
so wichtig
und so selbstverständlich geworden ist: Die Schaffung dieses Gerichts war
vor zehn Jahren eine Revolution. Behördliche Entscheidungen werden gerichtlich überprüft –
und nicht noch einmal, ein drittes Mal, behördlich, sodass man da
politisch hineinregieren kann. Das ist nicht mehr möglich.
Jetzt kann man sich vom Bodensee
bis zum Neusiedler See, von Attnang-Puchheim bis Zwettl an dieses Gericht
wenden, wenn man mit der Entscheidung einer Bundesbehörde
nicht einverstanden ist, und bekommt
dort nach rechtsstaatlichen Maßstäben von einem unabhängigen
Gericht Recht gesprochen.
Deshalb ist es so wichtig, dass
diese unabhängige Verwaltungsjustiz in
ihren Rahmenbedingungen immer wieder Kontrolle erfährt und Verbesserungsvorschläge
erhält. Dafür möchte ich mich bei Ihnen, Frau Präsidentin,
und dem Rechnungshof ausdrücklich bedanken (Beifall bei den
Grünen), denn es ist wichtig, dass wir in den kleinen Fragen –
wenn es um die Frage geht,
welches Pflanzenschutzmittel wir für unseren Kopfsalat verwenden
dürfen und ob das richtig zugelassen worden ist – und in den
großen Fragen – zum
Beispiel wenn es darum geht, ob und wie und wann der Flughafen Wien Schwechat
seine dritte Piste eröffnen darf – ordentliche rechtsstaatliche
Verfahren in angemessener Zeit bekommen und ordentliche Urteile erhalten.
Wie gesagt: in angemessener
Zeit – daran ist zu arbeiten, denn, das
haben Sie und der Rechnungshof, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr
richtig aufgezeigt, da fehlt es noch an Personal.
Daher wäre auch meine Bitte an Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, auch in Zukunft darauf zu achten, dass unser Rechtsstaat ausreichend finanziert ist. – Danke für’s Zuhören. (Beifall bei den Grünen.)
23.39
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Karl-Arthur Arlamovsky zu Wort. – Bitte.
23.39
Abgeordneter MMag. Dr. Karl-Arthur
Arlamovsky (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr
geehrte Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Werte Kolleginnen und
Kollegen! Wir haben ja in dieser Debatte fünf Rechnungshofberichte
aus dem Justizbereich. Ich möchte aus jedem kurz herausgreifen, welche von den
Empfehlungen des Rechnungshofes uns besonders wichtig sind
und welche in der Umsetzung besonders effizient wären.
Erster Rechnungshofbericht, betreffend Bundesverwaltungsgericht, Prüfungszeitraum von 2018 bis 2021: Da wäre uns wichtig, die Empfehlung aufzugreifen, dass die Verfahrensrückstände durch gezielte Maßnahmen zur personellen und organisatorischen Unterstützung der besonders belasteten Rechtsbereiche abgearbeitet werden und dass die vorhandenen Personalressourcen optimiert eingesetzt werden.
Was auch ein wesentliches Thema
ist: Die Verwaltungsgerichte – Landesverwaltungsgerichte,
Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzgericht – sind so ein bisschen
hybrid, weil sie schon Justiz sind, aber nicht ganz,
was sich insbesondere auch an den Richterinnen und Richtern zeigt, die nach
einem anderen Dienstrecht beschäftigt werden und insbesondere auch
eine andere Ausbildung als die Richterinnen und Richter in der ordentlichen
Justiz genießen.
Da ist eine der
Rechnungshofempfehlungen, dass eine Durchlässigkeit
zwischen der ordentlichen Justiz und der Verwaltungsgerichtsbarkeit
gefördert wird und dass eine entsprechende Grundausbildung für die
Richterinnen
und Richter an den Verwaltungsgerichten mit den entsprechenden Anforderungen
begründet wird.
Der zweite Rechnungshofbericht, betreffend
Resozialisierungsmaßnahmen: Da geht es um etwas ganz
Wichtiges, nämlich um die Rückfallprävention, die bei den
Häftlingen eingesetzt werden soll. Das ist ja auch mehr oder
weniger Sinn der Sache in den Haftanstalten. Da müssten im Wesentlichen
zwei
Sachen gemacht werden, nämlich auf der einen Seite muss die
Beschäftigung von Häftlingen in den Haftanstalten
ausgeweitet werden – da gibt es im Untersuchungsbereich große
Mängel – und das Bildungsprogramm
muss den geänderten Umständen, dass nämlich immer mehr
Häftlinge zum Beispiel die deutsche Sprache nicht beherrschen, angepasst
werden. Da braucht es mehr Strategien.
Dritter Rechnungshofbericht, betreffend die Steuerung und
Koordinierung des Straf- und Maßnahmenvollzugs: Das ist
ein Follow-up-Bericht aus dem ersten Quartal 2023 zum Bericht aus 2020.
Dazu kann man sagen, dass
der Großteil der Empfehlungen umgesetzt worden ist. Fünf
Empfehlungen wurden komplett umgesetzt, acht teilweise und nur zwei nicht.
Da muss insbesondere entsprechend den zwei noch offenen Empfehlungen, zum
Beispiel was die Justizwache betrifft, die immer noch bei der Rekrutierung
hinterherhinkt, mehr gemacht werden.
Vierter Punkt, ein sehr wichtiger Punkt: Gewalt- und
Opferschutz für Frauen. Da ist die Bezeichnung natürlich ein bisschen
irreführend, weil der Großteil der Maßnahmen, um die es geht,
nicht Gewaltschutz im Sinn von Prävention darstellt –
und das ist auch schon der große Kritikpunkt –, sondern erst
ansetzt, wenn Gewalt bereits passiert ist, und sich auf Opfer bezieht.
Das sind auch sehr wichtige Maßnahmen. Wo aber unserer Meinung nach mehr
Schwerpunkte gesetzt werden sollen, das ist beim Schutz vor Gewalt.
Wenn man sich im Rechnungshofbericht zum Beispiel die
Struktur, wie viele verschiedene finanzierende Stellen es gibt,
anschaut – da ist eine Grafik drinnen: zehn verschiedene
finanzierende Stellen, 13 wesentliche Arten
von Empfängerinnen und Empfängern –, wie da die
Mittelflüsse über Kreuz hin- und hergehen: Das ist fast so wild wie
im Gesundheitssystem in Österreich. Da kann man sehr viel
mehr Effizienz schaffen.
Um Gewalt zu vermeiden, müssen insbesondere die Fallkonferenzen ausgebaut werden, bei denen man sich um die Risikofälle kümmert, bevor Gewalt
tatsächlich passiert. Da sieht
man, dass es länderweise unterschiedliche Ansätze gibt. Kurioserweise
sind aber nicht die Bundesländer schuld, ist nicht die Kompetenzverteilung
zwischen Bund und Ländern schuld, sondern es sind die
Landespolizeidirektionen, die aber in Wirklichkeit Bundesbehörden sind,
die das Ganze umsetzen. Da ist das BMI säumig (Beifall bei den NEOS), das
dieser Bundesbehörde voransteht, beziehungsweise das Bundeskriminalamt,
das da für eine einheitliche Vorgangsweise in den Fallkonferenzen sorgen
sollte.
Die Täterarbeit, die bei den Männern ansetzt, die in diesem Bereich meistens Täter sind, sollte über die 6 Stunden, die es momentan gibt, hinaus weiter ausgebaut werden.
Ich denke an die Rednerin, die zu diesem Tagesordnungspunkt
nach mir
kommt, und beende meine Ausführungen. – Danke sehr. (Beifall
bei den NEOS sowie des Abg. Stögmüller.)
23.44
Präsidentin
Doris Bures: Nun gelangt Frau
Präsidentin Margit Kraker zu
Wort. – Bitte, Frau Präsidentin.
Präsidentin
des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker:
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!
Hohes Haus! Ich möchte zu später Stunde sehr kurz reden, weil wir ja
jetzt doch
zwei Blöcke von Rechnungshofberichten auf der Tagesordnung haben.
Im ersten Block finden Sie Berichte zum Ressortbereich des Justizministeriums. Wir haben das im Rechnungshofausschuss am 4. Juni besprochen.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um ein wenig
zurückzublicken,
denn der Rechnungshofausschuss hat in dieser Legislaturperiode insgesamt
39 Mal getagt. In dieser Zeit hat der Ausschuss insgesamt
220 Berichte
des Rechnungshofes behandelt, sieben Berichte davon waren Sonderprüfungen,
die von Abgeordneten des Nationalrates verlangt wurden.
Wir haben seit einem Jahr eine
andere Präsentation im Ausschuss. Es
finden stets aus meiner Sicht sehr fokussierte und auch inhaltsreiche Debatten
mit den zuständigen Bundesministerinnen und Bundesministern statt.
Dafür, für die Art und Weise, wie wir an die Berichte herangehen, und
für die Wertschätzung, die Sie dem
Rechnungshof entgegenbringen, möchte
ich mich an dieser Stelle bei Ihnen, bei den Mitgliedern des
Rechnungshofausschusses, bedanken.
Ich denke, dass unsere Berichte
eine Fundstelle für Handlungsempfehlungen sind und auch
Handlungsanleitungen darstellen, die sicherlich über Legislaturperioden
hinausgehen. Das wollte ich Ihnen an dieser Stelle auch sagen. (Beifall bei
der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, Grünen
und NEOS.)
Die Berichte zum Justizressort
wurden kurz angesprochen. Beim Bericht zum Bundesverwaltungsgericht ging es
sicherlich um die Frage, ob mit der Einrichtung die Ziele der
Verfahrensbeschleunigung sowie der Aus- und Weiterbildung des
richterlichen Personals erreicht wurden und ob auch das Ziel
des Abbaus der hohen Rückstände erreicht wurde.
Ein weiterer Bericht betrifft
Resozialisierungsmaßnahmen. Bei der Steuerung und Koordinierung des
Maßnahmenvollzugs blicken wir schon auf einen Vorbericht zurück. Wir
haben auch da festgestellt, dass natürlich in
den Justizanstalten eine sehr angespannte Personalsituation vorherrscht und
dass es da noch verstärkte Rekrutierungsmaßnahmen braucht.
Das Thema Gewalt- und Opferschutz ist natürlich ein
besonders sensibles Thema, ein Thema, das alle betroffen macht – mit
diesem Thema hat
sich auch der Rechnungshof in einer Querschnittsüberprüfung
beschäftigt – und bei dem es gemeinsame Anstrengungen aller
Akteure braucht, damit ausreichende Maßnahmen gesetzt werden.
Alles Weitere finden Sie in den Berichten. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS.)
23.47
Präsidentin
Doris Bures: Nun gelangt Herr
Abgeordneter Hermann Gahr
zu Wort. – Bitte.
Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Frau Präsident! Frau Präsident des
Rechnungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zu später
Stunde: Es wurde bereits vieles erwähnt. Gerade der Maßnahmenvollzug
hat in Österreich durchaus
noch einige Herausforderungen zu bewältigen. Es wurde
ja bereits erwähnt, dass vieles umgesetzt wurde, bewiesen durch die
Follow-up-Überprüfung.
Es gibt aber aus meiner Sicht
zwei Baustellen im Maßnahmenvollzug:
Einerseits haben wir natürlich steigende Häftlingszahlen in
Österreich, 9 400, und wir haben Kapazitätsengpässe. Das
heißt also, wir müssen entweder Kapazitäten
ausbauen oder uns überlegen, ob man Straftäter in ihren Heimatländern
einsperren oder dort halt den Maßnahmenvollzug durchführen kann.
Das Zweite ist, dass wir in
Österreich in den Haftanstalten leider auch Personalmangel haben. Es sind
130 Planstellen offen. Es ist bei der Polizei in den letzten Jahren
gelungen, fast alle Planstellen wieder zu besetzen, doch in
der Justiz haben wir durchaus Nachholbedarf und Aufholbedarf.
Es ist aber auch wichtig, dass
wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Anstalten psychisch und
physisch gut betreuen. Die Anforderungen
steigen eben. Wir haben hohe Krankenstandszahlen in den Justizanstalten, wir
haben Burn-out, wir haben andere Krankheitsbilder und -erscheinungen.
Ich glaube, insgesamt ist das natürlich kein angenehmes Thema, aber es gehört halt zu unserer Gesellschaft dazu. Wir müssen da, glaube ich, die Haus-
aufgaben machen. Ich habe auch einige
Anfragen an die Frau Justizminister gestellt. Ich glaube, es ist fünf
vor zwölf, dass wir in Zukunft Sicherheit in
unseren Justizanstalten gewährleisten können.
In diesem Sinne: Frau Präsident, danke für den
Bericht. Er hat die Dinge klar aufgezeigt.
Jetzt brauchen wir Maßnahmen, damit wir das Ganze wieder
in eine positive Richtung lenken können. – Vielen Dank. (Beifall
bei der ÖVP.)
23.49
Präsidentin
Doris Bures: Herr Abgeordneter Michael
Seemayer, Sie
gelangen zu Wort. – Bitte.
Abgeordneter Michael Seemayer (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Kurz nur zum Bericht betreffend Resozialisierungsmaßnahmen der Justiz: Danke, Frau Präsidentin, für die wichtige Prüfung.
Wir haben im Justizausschuss ja immer wieder aufgezeigt, dass
die Resozialisierungskomponente im Strafvollzug immer mehr wegfällt.
Es darf aber im Strafvollzug nicht dazu kommen, dass dieser nur noch das
Wegsperren als Ziel hat. Das Ziel muss natürlich Resozialisierung sein,
und dieser Bericht zeigt
ganz gut, woran es im Strafvollzug fehlt.
Für eine erfolgreiche Resozialisierung braucht es unter
anderem ausreichende Beschäftigung der Häftlinge und einen
strukturierten Tagesablauf. Dazu
gehört, dass die Häftlinge einer Arbeit nachgehen können oder
eine Ausbildung machen können.
Die Beschäftigungsquote in den Justizanstalten ist sehr
unterschiedlich
und liegt zwischen 69 und 94 Prozent. Die Beschäftigungsdauer
von rund 3,16 Stunden pro Tag konnte im Prüfzeitraum nicht gesteigert
werden.
Dazu kommt noch, dass es regelmäßig
Betriebsschließungen gegeben
hat, was sich nicht nur negativ auf die Häftlinge, sondern auch negativ
auf die Motivation der Beschäftigten auswirkt.
Der generelle Personalmangel
macht sich dazu auch noch bemerkbar.
Aufgrund von zu wenig Personal und infolge der stark belastenden Tätigkeit
liegt die krankheitsbedingte Abwesenheit der Exekutivbediensteten bei mehr
als 28 Tagen pro Jahr. Das wiederum wirkt sich negativ auf die eigentlich
notwendige Tagesstruktur der Häftlinge aus und führt dazu, dass
diese in gerichtlichen Gefangenenhäusern teilweise bis zu 23 Stunden
am Tag in den Hafträumen bleiben mussten.
Auch ist die Anzahl der in den sozialen Diensten Beschäftigten im Prüfzeitraum fast um ein Viertel zurückgegangen. Die sozialarbeiterische Betreuung war daher nur mehr sehr eingeschränkt möglich.
Um das Ziel einer bestmöglichen Resozialisierung mit
einer möglichst
geringen Rückfallquote zu erreichen, braucht es also neben ein paar
anderen Geschichten vor allem mehr Personal. Kolleginnen und Kollegen, das gilt
es jetzt zu finden. – Danke schön. (Beifall bei der
SPÖ.)
23.52
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Ich möchte mich vor allem auf die beiden Berichte beziehen, die sich mit dem Strafvollzug beschäftigt haben.
Da sei einmal der Follow-up-Bericht genannt, in dem man sich damit befasst hat, wie die Empfehlungen umgesetzt wurden. Von 15 Empfehlungen wurden tatsächlich fünf zur Gänze umgesetzt, acht teilweise umgesetzt und zwei noch nicht umgesetzt. Man sieht daran schon, es ist sehr viel Bewegung drinnen und es werden die Empfehlungen des Rechnungshofes auch gut angenommen, was gerade in diesem Bereich auch sehr wichtig ist.
Gerade beim
Maßnahmenvollzug, aber auch wenn Häftlinge sonst erkranken, gibt
es genau die gleichen Probleme, wie wenn man heraußen erkrankt, nur dass
die Häftlinge die Erledigungen eben nicht selbst machen können.
Ob sie jetzt Stützstrümpfe brauchen oder eine Zahnprothese: Sie
müssen immer nach draußen, sie müssen immer raus, und da muss
immer die Justizwache mitgehen.
Genauso ist es bei dem zweiten
Bericht, der sich mit der Resozialisierung beschäftigt: Es geht
vor allem auch um die Beschäftigung innerhalb der Anstalt. Da geht es vor
allem auch um die Werkstätten, und auch in
den Werkstätten ist es notwendig, dass ausreichend Personal vorhanden ist.
Das sind teilweise Tischlereien, das sind teilweise auch Metallverarbeiter,
aber
auch in der Küche, wenn es nur um das Waschen von Kopfsalat geht, ist es
notwendig, dass die entsprechende Betreuung, die entsprechende Beaufsichtigung und
vor allem auch die fachgerechte Anleitung der Insassen
und Insassinnen da ist.
Es fällt also immer alles
auf die gleichen Füße: Es gibt zu wenig Personal in der Justizwache.
Das ist das große Problem bei dieser Geschichte. Es wurden mittlerweile
die Planstellen aufgestockt, man beschäftigt sich mit dem Problem. Es
wurde wirklich versucht, den Personalstand zu erhöhen, und es wurde
auch erfolgreich versucht. Er wurde also erhöht, aber es ist immer noch
viel zu wenig.
An diesem Problem werden wir weiterhin arbeiten. Es braucht
mehr Personal. Es gibt auch Maßnahmen dazu. Eine ganz
besondere, die mir besonders am Herzen liegt, wird am Montag vorgestellt. Ich
freue mich schon
darauf. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
23.54
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek. – Bitte.
23.54
Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Als stellvertretende Teilnehmerin im Rechnungshofausschuss am 4. Juni möchte ich mich natürlich auch konkret auf den Bericht betreffend Gewalt- und Opferschutz für Frauen konzentrieren.
Was vom Rechnungshofbericht als Hauptproblem definiert wurde, ist eine gesamtheitliche Strategie. Es gab einmal Ansätze, es gab ja den Nationalen Aktionsplan Gewaltschutz, im Rahmen dessen über zwei Jahre interministeriell nicht nur viele Ziele definiert, sondern auch viele Maßnahmen geschaffen und durchgeführt wurden.
Zweites Problem: die Prävention – sie ist auch schon von Vorrednerinnen und Vorrednern angesprochen worden. Ich glaube, dass es bei der Verdreifachung der Budgetmittel und beim Schwerpunkt auf Gewaltschutz ganz wichtig wäre, dass sich Ministerin Raab vielleicht in ihrem Bemühen, Koordinierungsstelle zwischen den Ressorts zu sein, noch mehr auf Prävention hätte konzentrieren können, wie Sie auch feststellen.
Die nicht verpflichtende
Ausbildung der Richter und Richterinnen: Weil
das Missverhältnis zwischen Anzeigen und Verurteilungen noch immer
eklatant hoch ist, könnte man sich – wie empfohlen
wird – eventuell eine Verpflichtung überlegen. Das
wäre auch in meinem, in unserem Sinne.
Die Sicherung der Gewaltspuren und die Dokumentation von
Verletzungen sind auch als eines der Hauptprobleme definiert. Es gibt jetzt
erste Ansätze,
denn die Opferschutzgruppen arbeiten seit Jahren, die Dokumentation ist in fast
allen Krankenhäusern gewährleistet. Schon die damalige
Innenministerin Johanna Mikl-Leitner hatte diese forensischen Fragebögen
freigegeben. Da existiert ja schon einiges. Die statistischen Daten sind
ein weiteres Problem,
also zusammenzufassen, was Opfer und Täter betrifft: Auch da bestünde
noch Bedarf.
Das heißt, die
Empfehlungen liegen somit auf der Hand. Es gab einmal –
als Kickl kam, wurde es abgeschafft – Marac-Konferenzen, das waren
diese Fallkonferenzen für Hochrisikoopfer. Es gab damals viel weniger
Suizide,
als es heute gibt – wenn Sie den Zusammenhang jetzt knüpfen.
Ich denke mir und glaube, dass das wichtig wäre. Er hat damals sozusagen
die Polizei
von diesen Konferenzen abgezogen, alles neu aufgestellt, und es ist in Wahrheit
nichts besser geworden.
Das heißt, Rahmenbedingungen zu schaffen und
verknüpfend tätig zu
sein, wäre die Aufgabe der Frauenministerin, der sie leider nicht
nachkommt. Daher soll sie die Empfehlungen bitte lesen. (Beifall bei
der SPÖ.)
23.57
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Meri Disoski. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Meri Disoski
(Grüne): Frau Präsidentin!
Frau Rechnungshofpräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich
werde mich in meiner Rede auf den Bericht des Rechnungshofes zum Gewalt- und
Opferschutz für Frauen in Österreich beziehen. Dazu hat der
Rechnungshof
ja einen sehr umfangreichen, 124 Seiten umfassenden Bericht vorgelegt, der
eben die Gewaltschutz- und Opferschutzstrukturen in Österreich prüft.
Gleich ganz zu Beginn halten Sie richtigerweise fest, dass das eine sehr komplexe Materie ist, die sowohl in der Bundes- als auch in Länder-, Städte- und Gemeindeverantwortung liegt, und weisen darauf hin, dass es unser aller Aufgabe ist, Gewaltschutz, Gewaltprävention umzusetzen und zu tun.
Ein Satz, gleich auf Seite 8, freut mich als grüne Frauensprecherin besonders. Sie haben dort geschrieben: „Grundsätzlich“ ist eine „positive Entwicklung des Gewalt- und Opferschutzes“ für Frauen in Österreich feststellbar.
Das hängt natürlich
auch damit zusammen, dass in den vergangenen fünf Jahren auch in vielen
Beschlüssen, die wir parteiübergreifend gefasst haben –
auch das möchte ich hier deutlich sagen und mich dafür bedanken –, doch sehr viele Maßnahmen umgesetzt worden sind. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Viele waren auch ganz im Sinne
der Prävention, wie es Kollegin Heinisch-Hosek gerade angesprochen hat und
auch Kollege Arlamovsky von NEOS vorhin
gesagt hat, beispielsweise das Präventionsprojekt Stop, Stadtteile gegen
Gewalt an Frauen, oder auch die Präventionskampagne Mann spricht’s
an. Es gibt
viele Initiativen, die auch im Bildungsministerium gesetzt worden sind. Ich
denke, da ist einiges passiert.
Was uns in dieser
Bundesregierung sehr wichtig war, war, tatsächlich etwas umzusetzen, was
auch vom Rechnungshof vehement eingefordert wird, nämlich die
Gewaltambulanzen, bei denen es darum geht, dass niederschwellig
und kostenlos Spuren von Gewalt gesichert werden können, damit sie
später in Gerichtsverfahren auch wirklich als Beweise verwendet werden
können.
Das ist eine sehr konkrete Empfehlung, die mittlerweile umgesetzt worden ist;
viele andere auch.
Der Prüfzeitraum umfasst ja die Jahre 2018 bis September 2022. Seither ist einiges passiert, und ich glaube, diesen Weg müssen wir alle überparteilich weitergehen, denn Gewaltschutz, Gewaltprävention kennt keine Farbe, und jede Frau, jedes Mädchen hat das Recht auf ein gewaltfreies Leben. Es ist unsere Verantwortung als Politikerinnen und Politiker, alles dazu beizutragen, um das auch möglich zu machen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
23.59
Präsidentin
Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun
niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist damit geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung, die ich
über jeden Ausschussantrag
getrennt vornehme.
Wir kommen zur Abstimmung
über Tagesordnungspunkt 35: Antrag des Rechnungshofausschusses,
den Bericht betreffend Bundesverwaltungsgericht,
III-886 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.
Wer für die Kenntnisnahme ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig zur Kenntnis genommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 36: Bericht betreffend Resozialisierungsmaßnahmen der Justiz, III-1130 der Beilagen.
Ich bitte um Kenntnisnahme. – Dieser Bericht ist einstimmig zur Kenntnis genommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 37:
Antrag über den Bericht betreffend Steuerung und Koordinierung des Straf-
und Maßnahmenvollzuges;
Follow-up-Überprüfung, III-1131 der Beilagen.
Ich bitte um Kenntnisnahme. – Das ist einstimmig zur Kenntnis genommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 38: Antrag über den Bericht betreffend Gewalt- und Opferschutz für Frauen, III-1004 der Beilagen.
Wer für die Kenntnisnahme
ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Dieser Bericht ist auch einstimmig
zur Kenntnis genommen. – Oder habe ich
jemanden übersehen? Ich habe geglaubt, es hat einen Einspruch
gegeben – pardon. Der
Bericht ist einstimmig zur Kenntnis genommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 39: Antrag, den Bericht betreffend Wohnrechtliche Schlichtungsstellen mit Schwerpunkt in Innsbruck und Salzburg, III-703 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen. – Das ist einstimmig zur Kenntnis genommen.
Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Bildungsdirektionen – Reihe BUND 2023/3 (III-863/2630 d.B.)
41. Punkt
Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Administratives Unterstützungspersonal an allgemeinbildenden Pflichtschulen – Reihe BUND 2024/14 (III-1154/2631 d.B.)
42. Punkt
Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht
des Rechnungshofes betreffend Schulbetrieb während der
COVID-19-Pandemie – Reihe
BUND 2023/24 (III-1016/2632 d.B.)
43. Punkt
Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht
des Rechnungshofes betreffend Österreichische Akademie der
Wissenschaften – Reihe
BUND 2023/6 (III-888/2633 d.B.)
44. Punkt
Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Filmakademie Wien – Reihe BUND 2023/12 (III-932/2634 d.B.)
45. Punkt
Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht
des Rechnungshofes betreffend FFoQSI GmbH – Austrian Competence
Centre for Feed and
Food Quality, Safety and Innovation – Reihe BUND 2024/2
(III-1090/2635 d.B.)
46. Punkt
Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Gesellschafterzuschüsse an die Österreichische Mensen-Betriebsgesellschaft m.b.H. – Reihe BUND 2023/25 (III-1017/2636 d.B.)
47. Punkt
Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht
des Rechnungshofes betreffend Österreichischer Hochschulraum;
Follow-up-Überprüfung –
Reihe BUND 2020/40 (III-195/2637 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zu den Punkten 40 bis 47 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Ich erteile Frau Abgeordneter Gertraud Salzmann das Wort. – Bitte.
Abgeordnete MMMag. Gertraud Salzmann
(ÖVP): Zur mitternächtlichen
Stunde werden wir jetzt die letzten Tagesordnungspunkte angehen. –
Geschätzte
Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Präsidentin des
Rechnungshofes! Wir sehen uns ja immer zu sehr später Stunde, das tut aber
dem keinen Abbruch,
dass der Rechnungshof eine ganz wichtige Institution in unserer Demokratie in Österreich ist, weil der Rechnungshof einfach
auch die Zweckmäßigkeit
und Sparsamkeit der finanziellen Gebarungen in Bund, Land und Gemeinde überprüft.
Ich darf heute zur Überprüfung der Bildungsdirektionen und zum Bericht, der uns vorgelegt worden ist, sprechen, meine Damen und Herren. Das Prüfungsziel war es, alle neun Bildungsdirektionen zu überprüfen, und zwar im Zeitraum von 2017/2018 bis zum Schuljahr 2020/2021.
Ich kann nur sagen, Frau
Präsidentin des Rechnungshofes: Dieser Bericht,
der von Ihrem Haus vorgelegt worden ist, ist ein sehr genauer, ein
sehr detailreicher und bringt eigentlich auch das zutage, was wir im Zuge der
Neugründung der Bildungsdirektionen mit 1.9.2019 ja auch schon als
Schwachstellen gesehen haben.
Ich darf auf das
Prüfungsziel eingehen: Einerseits war es die Neuorganisation der
Schulbehörden und auch die landesgesetzliche Umsetzung. Es waren auch
die Personalausstattung und die Auswahlverfahren der Leitungsfunktionen
Prüfungsziel. Ein weiteres Prüfungsziel war es, die finanzielle
Entwicklung und
vor allem auch die Organisationsstrukturen anzuschauen.
Die Bildungsreform 2017
hatte die Einrichtung der Bildungsdirektionen in allen neun Bundesländern
veranlasst, die wir jetzt seit 2019 haben. Einerseits
war die Neuordnung der Schulbehörden, das heißt die
Weiterentwicklung der Landesschulräte in die Bildungsdirektionen, das
Ziel, andererseits der Ausbau der Schulautonomie, der ja
für uns im Bildungsbereich auch sehr wesentlich ist. Zum Dritten hat man
auch die Einrichtung der Schulcluster beschlossen.
Die Problembereiche, die
aufgezeigt worden sind, sind meines Erachtens insofern durchaus
beachtlich, als man natürlich in den Bildungsdirektionen
ansetzen sollte, um das auch weiterzuentwickeln.
Die Schule an sich und auch die
Schulgesetze sind in der Kompetenz auf Bund und Land aufgeteilt, und das macht
es somit auch ein bisschen schwerer,
weil die Weisungsgebundenheit natürlich auch in beiden Richtungen gegeben
ist. Einerseits ist man beim Bund letztendlich dem Bundesminister unterstellt, und
andererseits ist diese gemischte Behörde – je nachdem, in
welcher Ausübung sie tätig ist – auch der Landesregierung
unterstellt. Somit haben wir natürlich eine doppelgleisige
Weisungskette, die vorliegt.
Das Zweite, das aufgezeigt worden ist, ist eine finanzielle Gesamtheit, die im Überblick nicht gegeben ist, eine zum Teil intransparente und uneinheitliche Kostentragung, die durch den Rechnungshof aufgezeigt worden ist.
Ein weiterer Punkt scheint mir
auch sehr wesentlich zu sein, nämlich die Personalbewirtschaftung. Da hat
der Rechnungshof das aufgezeigt, was wir in der Praxis auch als Thema haben,
nämlich dass wir ein uneinheitliches
Dienst- und Besoldungsrecht für die Landesbediensteten und die Bundesbediensteten
haben. Das hat etwa zur Folge, dass zum Beispiel eine Juristin, die im Bundesdienst
tätig ist und die sich dann für den Landesdienst für, ich
sage
jetzt einmal, die gleiche Tätigkeit bewirbt, im Monat 800 Euro
netto mehr verdient. Das ist natürlich schon ein erheblicher Unterschied.
Zudem kommen auch Unterschiede im IT-System und bei der Nutzung von
Dienstwägen.
Summa summarum wurde auch die Besetzung der Bildungsdirektoren in der Funktion an sich überprüft.
Man kann sagen, dass der
Bericht, der vorgelegt worden ist, wirklich
sehr detailreich ist. Unterm Strich, denke ich, ist es eine Weiterentwicklung
im Bereich der Schulbehörden, der Schulorganisation.
Aus meiner Sicht ist es notwendig, dass die Kinder und die
Schüler und
natürlich auch die Lehrkräfte im Mittelpunkt stehen. Die
Bildungsdirektionen müssen Zentren für die Bildung, aber auch ein
attraktiver Arbeitgeber
für die Bediensteten in Bund und Land vor Ort sein. –
Herzlichen Dank für diesen detaillierten Bericht. (Beifall
bei der ÖVP.)
0.06
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Karin Greiner zu Wort. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Sehr geehrte Frauen Präsidentinnen! Ich darf kurz auf die Reform bei den Bildungsdirektionen eingehen. Wir erinnern uns: zuvor Landesschulräte, jetzt Bildungsdirektionen – damit wollte man dem Dschungel in der Weisungskompetenz entgegenwirken.
Das ist nicht ganz so gelungen, wie man sich das vorgenommen hat. Das Ergebnis ist, dass man jetzt mehr Strukturen vorfindet, die aber nicht günstiger geworden sind. Da sollte man noch einmal drüberschauen und neu ansetzen.
Was uns aufgefallen ist und was
ganz wesentlich ist, um aus budgetärer
Sicht richtig planen zu können: Es gibt kein finanzielles Gesamtbild
über die Be-
hörden. Ich glaube, dass das etwas ganz Wichtiges
ist. Wir haben unterschiedliche Dienst- und Besoldungsrechte, die sich
natürlich aus
den verschiedenen Strängen Bund und Länder ergeben. Ich glaube, es
ist aber wichtig, dass man, wo möglich, wirklich Angleichungen macht, weil
das
Klima unter den Bediensteten natürlich nicht gerade gefördert wird,
wenn man sieht, da gibt es andere Ansprüche bei Urlaubsregelungen oder bei
Boni.
Das sollte man sich also gut anschauen.
Ein Punkt noch: Dieser Bericht
zeigt, die Schulqualitätsmanager haben
im städtischen Bereich eine wesentlich höhere Verantwortung, weil sie
für mehr Schülerinnen und Schüler als im ländlichen Bereich
zuständig sind. Klar, die Brennpunkte finden sich eher in den
Städten. Ich glaube, es wäre wichtig, dass man da eine möglichst
gleichgewichtige Belastung herbeiführt.
Sehr geehrte Damen und Herren, summa summarum ist uns als Fraktion wichtig, dort, wo möglich, Angleichungen im Dienst- und Besoldungsrecht vorzunehmen, die Weisungskompetenzen klar zu gestalten und – ganz wichtig als abschließender Punkt – wirklich ein finanzielles Gesamtbild für die Behörden darzulegen. (Beifall bei der SPÖ.)
Frau Rechnungshofpräsidentin, Sie haben
es schon angesprochen: Der Rechnungshofausschuss ist einer der
arbeitsintensivsten Ausschüsse: 220 Berichte in
39 Sitzungen in der letzten Gesetzgebungsperiode. Ich glaube,
das ist eine beachtliche Bilanz. Namens meiner Fraktion darf ich
mich sehr herzlich für die gute Zusammenarbeit bedanken, bei Ihnen
persönlich und bei Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im
Haus. – Vielen Dank.
(Beifall bei der SPÖ.)
0.09
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hermann Brückl. – Bitte.
0.09
Abgeordneter
Hermann Brückl, MA (FPÖ):
Frau Präsident! Geschätzte Frau Präsidentin des Rechnungshofes!
Wir behandeln hier – meine Vorrednerinnen haben es ja
schon angesprochen – eine Reihe von Berichten des Rechnungshofes,
der verschiedene Bereiche im Bildungsressort geprüft hat. Zusammenfassend
hat sich, wenn ich alle Berichte im Überblick nehme – es war ja
auch nicht anders zu erwarten –, sehr viel Kritik
offenbart.
Der Bericht über die
Bildungsdirektionen wurde bereits angesprochen. Diese neuen Bildungsdirektionen
hätten eine Neuordnung der Schulbehörden
werden sollen. Ich sage ganz bewusst hätten werden sollen, denn am Ende
des Tages, wenn man sich den Bericht genau durchliest, ist sehr schonungslos
aufgezeigt und auch dargestellt worden, wie groß sich diese unendlichen
Weiten der Bürokratie in diesem Bereich darstellen. Da ist von komplexen
Weisungszusammenhängen die Rede, von Treuekonflikten – das
hat die Kollegin auch schon angesprochen –,
Intransparenz und mangelnder Flexibilität.
Am Ende des Tages ist damit
einem rot-schwarzen Postenschacher
wirklich Tür und Tor geöffnet worden. Man feiert da wirklich
fröhliche Urständ. Ich sage
deswegen bewusst rot-schwarz, weil es natürlich von den Bundesländern abhängt,
wie die regiert werden, und wir haben halt nun einmal drei rote und sechs
schwarze Bundesländer.
Anstatt diese
Bildungsdirektionen in echte Servicestellen zu verwandeln,
nämlich in Servicestellen für Lehrer, genauso wie für
Schüler und Eltern, die Tätigkeit dieser Bildungsdirektionen in
Richtung Bildungsauftrag zu verschieben und vor allem die Lehrer, die
Pädagogen, die Pädagoginnen zu entlasten, hat man in Wahrheit reine
Verwaltungsapparate, reine Verwaltungsmonster
ohne wirkliche Qualitätssicherung, ohne wirkliche Qualitätsverbesserung geschaffen.
Stichwort Qualitätsverbesserung, Qualitätssicherung: Das ist
offensichtlich im Bildungsressort eher ein Fremdwort als dass es dort
ein Leistungsmerkmal
wäre, denn anders ist das sonst nicht erklärbar.
Damit komme ich jetzt auf einen
zweiten Bericht, den wir Freiheitliche verlangt haben, was wir den Rechnungshof
gebeten haben zu prüfen: den Schulbetrieb während der
Covid-19-Pandemie. Da hat sich am Ende des Tages herausgestellt, dass von
allen diesen Tests, die angeschafft wurden, insgesamt 35 Millionen
verschwunden sind. Keiner weiß in Wirklichkeit, wohin
die verschwunden sind. Der Rechnungshof stellt dazu fest, dass
es kein Monitoring vonseiten des Ministeriums gegeben hat. Ich denke, das
sollte uns auch für die Zukunft zu denken geben.
Am Ende des Tages bin ich sehr
froh und sind wir sehr dankbar, Frau
Präsidentin, dass Sie das geprüft haben, dass dieses Ergebnis
herausgekommen ist, sodass man auch Lehren für die Zukunft daraus ziehen
kann.
Zum Abschluss kommend darf ich noch sagen: Es ist für uns im Nachhinein betrachtet grundsätzlich ein Wahnsinn – diese Testsache hat es ja aufgezeigt –, wie vonseiten dieser schwarz-grünen Bundesregierung mit Steuergeldern umgegangen worden ist. Danke an den Rechnungshof, dass Sie das aufzeigt haben und dass Sie gezeigt haben, wie schnoddrig, wie nachlässig tatsächlich oftmals mit Steuergeldern umgegangen wird. Ich hoffe, dass sich das in Zukunft ändern wird. (Beifall bei der FPÖ.)
0.13
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Sibylle Hamann. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Sibylle Hamann (Grüne): Frau Präsidentin! Liebe Frau Präsidentin! Ein paar kurze Sätze zum wichtigen Bericht über das administrative Supportpersonal an den Schulen:
Wir haben ein Grundproblem in
unserem Bildungssystem, nämlich dass wir immer ausschließlich
auf die Lehrkräfte fixiert sind und alle anderen Berufe,
die im Schulbetrieb so wichtig sind und Bildung erst ermöglichen,
sträflich ignorieren: von der Sozialarbeit über das psychosoziale
Supportpersonal hin zum hier erwähnten administrativen Personal. Diese
Leute sind nicht irgendwer, das sind die Leute, die das Büro organisieren,
die Stundenpläne aushängen, die Pakete entgegennehmen, das
Telefon abheben und Veranstaltungen organisieren. Sie machen einen
riesigen Unterschied für das Schulklima und für die Qualität in
der Schule.
Bloß herrscht, wie Sie in
diesem Bericht richtig ausführen, was das betrifft, ein heilloses
Durcheinander in Österreich. Wer ist für diese Leute zuständig?
Wer stellt sie an? Wer zahlt sie? – Das sind derzeit die Gemeinden
als Schulerhalter. Konkret heißt das –
Hausnummer –, wenn die Gemeinde Attnang-Puchheim diese Leute
nicht anstellt, dann müssen alle Schuldirektor:innen in
Attnang-Puchheim das Telefon abheben und die Pakete entgegennehmen. Das
ist eine riesige Dysfunktion in unserem System, die Sie zu
Recht anmerken. Sie legen den Finger in diese Wunde und tun das schon seit Jahren immer wieder, und ich sehe, dass das wirkt.
(Beifall bei den Grünen.)
Wir haben jetzt erstmals im
Finanzausgleich die dauerhafte Finanzierung zwischen Bund und Ländern
verankert. Auch in der aktuellen Dienstrechtsnovelle kommt dieses
Thema vor. Sie haben aber mit dem Befund völlig recht: Da muss noch viel
mehr passieren. Wir müssen Wege finden, die multiprofessionellen
Teams und die verschiedensten Berufsgruppen dauerhaft und gut in unserem
Bildungssystem zu verankern. Das halte ich persönlich
für eine der Hauptherausforderungen in der Bildungspolitik der
nächsten Jahre.
Ich möchte Sie bitten, dass Sie in diesem Punkt so
hartnäckig bleiben wie
bisher, damit wir in diesem Sinne diesen fundamentalen Wandel in den
nächsten Jahren endlich hinkriegen. – Danke schön. (Beifall
bei den Grünen.)
0.15
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Martina Künsberg Sarre. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Martina Künsberg Sarre
(NEOS): Frau Präsidentin!
Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Werte Kolleginnen und Kollegen!
Zuerst einmal einen herzlichen Dank an den Rechnungshof, an Sie, Frau
Präsidentin, und an Ihre Mitarbeiter für diesen sehr
eindrucksvollen Bericht
über die Bildungsdirektionen.
Was kann man
sagen? – Meine Vorredner haben es ja schon sehr ausführlich
geschildert: Eigentlich ist dieses Vorhaben mit dem Ziel des Bürokratieabbaus und
der Entpolitisierung des Schulsystems durch die Bildungsdirektionen total
misslungen. Es ist ein totaler Rohrkrepierer geworden. Herausgekommen sind
nämlich komplexe Weisungszusammenhänge und null oder
wenig Flexibilität. Das ist ein Bürokratieungetüm. Ich kenne
keinen Direktor und keine Lehrer, die sagen würden, dass die
Bildungsdirektion eine wahnsinnige Unterstützung
oder eine tolle Einrichtung ist. (Beifall bei den NEOS.)
Sie sind auf Bund und Land aufgeteilt.
Man muss sich das einmal vorstellen – für die, die
Bildungsdirektionen nicht kennen –: Es gibt Bundesakten, es gibt
Landesakten in einer Behörde. Man muss sich das echt einmal
vorstellen, dass es so etwas gibt! Es gibt unterschiedliche Besoldungssysteme.
Alle Bundesbediensteten wollen in den Landesdienst, weil es dort mehr Geld
gibt –
in einer Behörde. Es gibt Weisungen vom Bildungsminister, es
gibt Weisungen von der Landesregierung – alles in der
Bildungsdirektion.
Es gibt in allen Bundesländern unterschiedliche Ansprechstellen für dieselben schulischen Angelegenheiten. Es ist also ein richtig gut gelungener österreichischer Bürokratieabbau.
Wir glauben – im Gegensatz zu meinen Vorrednern –, dass es nicht ausreicht, dass man diese Maßnahmen oder diese Vorschläge des Rechnungshofes
umsetzt, sondern dass man in der nächsten Legislaturperiode dieses gesamte Ungetüm der Bildungsdirektionen auf neue Beine stellen muss, dass man die aufgeblasene und ineffiziente Struktur grundlegend ändern muss, sodass die Bildungsdirektionen wirklich echte Supportagenturen für Schulen werden und nicht nur Bürokratiemonster sind. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)
0.17
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt die Frau Rechnungshofpräsidentin zu Wort. – Bitte.
Präsidentin des Rechnungshofes Dr.
Margit Kraker: Sehr geehrte
Frau Präsidentin! Hohes Haus! Lassen Sie mich noch kurz zu den
Bildungsberichten Stellung nehmen, die wir im letzten Ausschuss
diskutiert haben: Natürlich sticht die Prüfung
zur Bildungsdirektion ins Auge, weil das eine Querschnittsprüfung
über neun Länder ist und es eine erste Prüfung des
Rechnungshofes von einer Behörde ist, die es seit dem 1. Jänner
2019 als gemeinsame Bund-Land-Schulbehörde gibt.
Mit der Bildungsreform 2017 wurde diese Einrichtung als Behörde zur Vollziehung grundsätzlich aller Angelegenheiten des Schulrechts im öffentlichen Bereich geschaffen, ohne aber das Grundproblem, nämlich die Kompetenzzersplitterung im Schulwesen, zu lösen.
Im Gegenteil: Es ist eben so,
dass sich in dieser neuen gemischten Behörde sui generis
eben Bundes- und Landeszuständigkeiten unmittelbar vereinen, und das wirft
wieder zusätzliche Probleme auf – früher waren ja Landesschulräte Schulbehörden
des Bundes in den Ländern –: Das führte dazu, dass es eben
zu komplexen Weisungszusammenhängen kam; da kann es zu Pattstellungen
kommen. Es gab ungleiche Übertragung von Agenden zwischen den Ländern
und das Ministerium hat keine zusätzlichen Bundesagenden
übertragen. Es entstand eine mangelnde Flexibilität der
Personalbewirtschaftung, vor allem auch deshalb, weil es ein
unterschiedliches Dienstrecht
zwischen Bundes- und Landesbediensteten gibt. Die finanzielle Gesamtsicht
fehlte noch. Die Bildungsregionen sind länderweise unterschiedlich,
auch unterschiedlich groß eingerichtet. Bei den Außenstellen und
Dienstorten gibt es Intransparenz und es gab unterschiedliche IT-Systeme sowie
unterschiedliche datenschutzrechtliche Unklarheiten. Es gibt noch die Funktion
der Präsidentin oder des Präsidenten, und von der Bestellung wird
jetzt
auch wieder verstärkt Gebrauch gemacht.
Die Weisungszusammenhänge habe ich schon geschildert. Es gibt obligatorische und fakultative Zuständigkeiten. Das führt zu einer uneinheitlichen Handhabung der Übertragungskompetenzen.
Was das Ziel der
Kostenneutralität betrifft, so hat sich der Personalstand nach Dienstpostenstellen
erhöht. Das hängt natürlich mit den zusätzlich
übertragenen Aufgaben zusammen, hängt aber auch damit zusammen:
Wenn man Bundesbedienstete durch Landesbedienstete ersetzt und dann die Zahl
der Bundesbediensteten nicht abbaut, entstehen in Summe mehr
Kosten.
Die finanzielle Gesamtsicht fehlt. Das heißt also, das Thema Kosten- und Leistungsrechnung und Ressourcen-, Ziel-, und Leistungsplan sind wesentliche Punkte, die man zur Steuerung noch entsprechend aufbauen muss.
Was die Schulaufsicht betrifft:
Das ist ein wichtiger Punkt, ein zentraler
Punkt des Bildungswesens. Es gibt ein neues Qualitätsmanagementsystem. Da
gibt es jetzt eine eigene Prüfung des Rechnungshofes dazu, bei
der wir uns ganz genau anschauen, wie die Qualitätsentwicklung
funktioniert.
Wir haben eine Reihe von
Empfehlungen ausgesprochen, damit eben
in dieser Behörde im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten dieser
organisatorische Wandel gut gelebt wird. Was wir festgestellt haben, ist,
dass
während der Pandemie die Bildungsdirektionen schon einheitliche Ansprechstellen
waren. Natürlich gibt es aber Grenzen für die Zusammenfügung
dieser Behörde, denn diese Grenzen bestehen in der Kompetenzzersplitterung. Dieses Problem hat man realpolitisch noch nicht gelöst.
Das stellt sich auch beim administrativen
Unterstützungspersonal so
dar, bei dem es eben eine unklare Lage betreffend die Frage gibt, wer
dafür zuständig ist und wer verpflichtet ist, es zu bezahlen. Es
werden freiwillige Leistungen gemacht, es gibt eine Finanzierung nach
dem Finanzausgleich, aber auch da sollte man zusätzliche Maßnahmen
setzen. Das ist alles,
was ich jetzt zu den vielen Bildungsberichten zu sagen habe. – Danke
schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Abgeordneten von
SPÖ und NEOS.)
0.22
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hermann Gahr. – Bitte.
Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Frau Präsident! Frau Präsident des
Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Der Rechnungshof hat ja
mehrere Prüfungen zur Covid-19-Pandemie durchgeführt. So hat
er auch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung geprüft,
was die Beschaffung betrifft. Überprüft wurden dabei eben das
Ministerium, die Bildungsdirektionen Oberösterreich, Salzburg und Wien
sowie die Bundesbeschaffung GmbH.
Prüfungsziel war es, die
rechtlichen Rahmenbedingungen für den Schulbetrieb zu beurteilen. Der
Rechnungshof hat für die Jahre 2020 und 2021 –
das war der Überprüfungszeitraum – insgesamt
41 Empfehlungen ausgesprochen.
Oberstes Ziel war ja das
Offenhalten der Schulen, weil es eigentlich durch die Lockdowns und die Phasen
mit Distancelearning durchaus negative Entwicklungen bei den Schülerinnen
und Schülern gegeben hat, was zu Lernrückständen und
anderen Umständen geführt hat. Der Rechnungshof
hat dabei kritisiert, dass sich natürlich die Rechtslage sehr oft
geändert hat. Insgesamt wurden 302 Millionen Euro ausgegeben,
dazu noch 19 Millionen
Euro für den Bereich Öffentlichkeitsarbeit und IT-Ausstattung.
Der Rechnungshof hat kritisiert, dass es gerade bei den Tests durchaus wenig Überblick gegeben hat. Es konnten von 97,5 Millionen Tests nur 62 Millionen nachgewiesen oder erklärbar gemacht werden. Da hat es durchaus Fehler gegeben. Das hat auch der Herr Bundesminister im Rechnungshofausschuss betont.
Insgesamt hat sich aber
natürlich die Rechtslage geändert. So hat der Rechnungshof Dinge
fixiert und festgestellt, was die Abläufe und die Verantwortlichkeiten
betrifft. Es hat Doppelgleisigkeiten und Informationslücken und
natürlich auch Qualitätskriterien gegeben, die nicht eingehalten
wurden.
Abschließend kann man sagen: Der Rechnungshof hat einen umfassenden Bericht abgewickelt, der uns für die Zukunft auf solche Dinge besser vorbereiten sollte und der uns auch für die Zukunft solches besser abwickeln lassen sollte.
Minister Polaschek hat im Ausschuss erklärt, dass bereits rechtliche Anpassungen im Pandemiegesetz vorgenommen wurden und dass es für die Zukunft in solchen Krisenfällen zu weniger Schwierigkeiten und Problemen kommen sollte. – Vielen Dank für diesen Bericht, Frau Präsident. (Beifall bei der ÖVP.)
0.25
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Oxonitsch. – Bitte.
Abgeordneter
Christian Oxonitsch (SPÖ): Frau
Präsidentin! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich glaube, das
Wesentliche an Rechnungshofberichten ist
ja letztendlich nicht, dass wir sie nacherzählen, sondern dass man versucht, ein paar Schlüsse zu ziehen.
Zwei Anmerkungen von meiner Seite zum schon angesprochenen
Bericht
über die Bildungsdirektionen: Es war ja diese Prüfung grob zwei Jahre
nach der Schaffung der Bildungsdirektionen. Was man aus meiner Sicht schon beim
Lesen feststellen kann, ist: Man hat sich eigentlich zwei Jahre –
und
das wäre meiner Ansicht nach eine wesentliche Aufgabe des Ministeriums
gewesen – nicht den Mühen der Ebene unterzogen, um
sicherzustellen, dass es eben zu einheitlicheren, zwischen den
Bundesländern vergleichbaren
Strukturen kommt. Man hat einfach ein Gesetz beschlossen und hat dann geschaut,
wie es sich entwickelt. Ich glaube, dabei hat ein Ministerium eigentlich eine
zentrale Aufgabe.
Man kann nur hoffen, dass eine nächste Ministerin oder ein nächster Minister diese Aufgabe letztendlich auch wahrnimmt, im Dialog mit diesen Bildungsdirektionen dafür zu sorgen, dass es wirklich zu funktionierenden Strukturen kommt. Da ist ja, wie im Rechnungshofbericht nachzulesen ist, noch einiges zu tun.
Ein zweiter Schluss zum Bericht betreffend das
administrative Personal:
Wir haben ja festgestellt, welch unterschiedliche Modelle es in diesem Bereich
des administrativen Personals gibt – der Rechnungshof sagt:
zumindest
einmal vier verschiedene Modelle. Ich finde es eigentlich ganz interessant,
dass man dann als Ministerium zum Schluss kommt: Jetzt machen wir ein fünftes Modell!,
indem man auf einmal die Agenden noch Lehrern und Lehrerinnen übertragen
will, dafür auch in einer Ankündigung – mehr kennen wir ja
nicht – 80 Millionen Euro zur Verfügung stellt und sagt,
jetzt sollen Lehrer dann administrative Arbeiten machen.
Eigentlich wäre es ja die Aufgabe, dafür zu
sorgen, dass es mehr helfende
Hände in den Schulen gibt (Beifall bei der SPÖ), sodass ich
keine Lehrer brauche, und nicht die Aufgabe, dass ich Lehrer vielleicht noch in
einen anderen
Job gebe, wenn ich sie eigentlich eh ganz dringend brauche und wir versuchen, mit Quereinsteigermodellen et cetera zu arbeiten.
Ich hoffe also, dass man da vielleicht auch noch einmal diesen Rechnungshofbericht zur Hand nimmt und zu den richtigen Schlüssen kommt. Jedenfalls herzlichen Dank für diese beiden Berichte. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
0.27
Präsidentin
Doris Bures: Nächster Redner: Herr
Abgeordneter Alois
Kainz. – Bitte.
Abgeordneter Alois Kainz (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Rechnungshofpräsidentin! Geschätzte Damen und Herren! Der vorliegende Rechnungshofbericht zu den Bildungsdirektionen zeigt auf, dass einiges in Schieflage ist. Die Bildungsdirektionen haben mit 1. Jänner 2019 die Funktionen der Landesschulräte und des Stadtschulrates übernommen und hätten deren Aufgaben effizienter weiterführen sollen.
Zuallererst war der Wunsch, die
Länder- und Bundeskompetenzen zu
bündeln. Das hat aber nicht funktioniert. Genau bei diesem Punkt setzen
die zentralen Empfehlungen des Rechnungshofes an. So wird zugleich am
Bund wie an den Ländern die massive Kritik geübt, beide sollten die
Zuständigkeiten endlich weiter an die Bildungsdirektion
übertragen. Nur so kann
dem Wunsch einer zieleffizienten Arbeit entsprochen werden.
Weiters sind natürlich wie
so oft die Kosten ein riesengroßes Problem. Diese Dinge sind sehr
undurchsichtig. Es ist nicht ganz ersichtlich, wie die
Ressourcen genutzt werden oder wie die gesetzten Ziele erreicht werden sollten.
Kennzahlen werden sowieso kaum bis wenig dokumentiert.
Aus Sicht des Rechnungshofes ist ein solches Arbeiten nicht dazu geeignet, die
Kostenneutralität zu erreichen.
Auch der fromme Wunsch der Entpolitisierung ist weit
verfehlt worden,
ganz im Gegenteil: Es wurde damit sogar eine Verpolitisierung geschaffen, denn
jetzt können die Landeshauptleute den Bildungsdirektionen als Präsidenten vorgesetzt werden oder das in Betracht kommende Landesregierungsmitglied damit betraut werden. Kurz gesagt: mehr Einfluss durch das tagespolitische Geschehen.
Ich hoffe, dass der Rechnungshofbericht Anlass dazu gibt, das als Kritik Angeführte abzustellen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
0.29
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Eva Blimlinger. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger
(Grüne): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Sehr geehrte Frau Rechnungshofpräsidentin, zu
später Stunde! Ich glaube, die Ärztinnen und Ärzte werden mir
darin folgen: Um Thrombosen zu vermeiden, sollten wir uns vielleicht
Stützstrümpfe besorgen, um diese langen
Sitzungen krankheitsfrei gut zu überstehen. (Beifall bei Abgeordneten
der Grünen. – Heiterkeit der Abg. Disoski.)
In diesem Sinne möchte ich
auf zwei Berichte Bezug nehmen, nämlich
zu den Bildungsdirektionen, die schon angesprochen wurden, und zur Akademie der
Wissenschaften.
Zu den Bildungsdirektionen: Ja,
„helfende Hände“: Kollege Oxonitsch,
wenn ihr bei den Freizeitpädagog:innen ein bissel vernünftiger
gewesen wärt, hätte man das gut machen können, aber sei’s
drum.
Zu den Bildungsdirektionen ist schon vieles gesagt worden.
Ich glaube,
wenn man ein bissel in die Zukunft schaut, sollte man sehen, dass diese
Länder-Bundes-Kompetenz einfach nicht zu lösen ist, wer da was machen
soll,
und es eigentlich immer schlimmer wird, auch wenn jetzt die Kollegen von den NEOS
ihren Stadtrat haben. Ich würde sagen, wenn man es in Nang-Pu
macht, dann wäre es am einfachsten. (Beifall bei den Grünen sowie
bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)
Zur
Akademie der Wissenschaften: Die Akademie der Wissenschaften
ist, was ihre Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen betrifft,
natürlich großartig. Das reicht von der Quantenphysik über
Hummelbrummeln über Archäologie bis hin zu Forschungen über
Kopfsalat. Dann ist es
natürlich so, dass es eine Organisation braucht, die tatsächlich auch
die ganze Geschichte managt, was, wie dem Bericht zu entnehmen ist, nicht immer
gut der Fall ist. Da geht es natürlich auch darum, zu sagen: Wie kann man
so eine Experten-, Expertinnensituation tatsächlich so managen, dass nicht
nur geforscht wird, sondern dass diese Forschung auch bestens organisiert ist?
Lassen Sie mich zum Schluss meinen Dank an Sie und Ihre
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aussprechen. Ich bitte, das
auch auszurichten. Die Berichte sind großartig, wir profitieren davon
für unsere politische Arbeit. Wenn
ich einen Wunsch an die nächste Legislaturperiode schicken darf, dann
würde ich mir wünschen, dass die Frau Präsidentin nicht immer um
Mitternacht hierherkommen muss, sondern dass die Rechnungshofberichte auch
einmal tagsüber präsentiert und diskutiert werden, denn ich glaube,
es ist tatsächlich sehr wichtig, dass diese politische Arbeit
wahrgenommen wird.
(Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Lindner.)
0.32
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Rudolf Taschner. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner
(ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes
Haus! Der Rechnungshof ist als Rechen-Cammer ja
1761 gegründet worden. Die Akademie der Wissenschaften war von der Idee
her schon von Leibniz gegründet worden, aber das ist in Österreich
unter
Karl VI. nicht gelungen, obwohl Prinz Eugen dafür war, sondern erst
1847. Da hat man schon gewusst, dass es so einen Rechnungshof gibt, die Akademie
der Wissenschaften war aber immer eine Gelehrtengesellschaft,
bei der sozusagen die genaue Rechnung, was das Groschenzählen anbelangt, nicht so im Vordergrund gestanden ist.
Insofern muss man das auch in
der Jetztzeit sehen, wobei sich die Akademie der Wissenschaften
von der Gelehrtengesellschaf hin zu einer großen wissenschaftlichen
Institution, wo auch große wissenschaftliche Projekte bearbeitet
werden, ja sehr geändert hat. Die Gelehrtengesellschaftsidee ist aber
natürlich bei Präsident Zeilinger viel stärker im Kopf gewesen
als
beim jetzigen Präsidenten Faßmann. Insofern kann man auch sagen,
dass es bei Präsident Zeilinger natürlich eine freiere Denkweise
gegeben hat, bei
der man nicht daran gedacht hat, dass es dann ja doch die strenge Prüfung
einer Rechenkammer geben wird.
Der Campus, also das
Postsparkassengebäude, wurde ja bezogen, und da
hat man vergessen, davor beim Akademierat anzufragen. Das ist in gewisser Hinsicht
also großzügig bearbeitet worden. Ebenso sind die Drittmittel vergeben worden,
ohne das Controlling genau zu beachten. Das alles ist von Ihnen beobachtet
und beanstandet worden.
Ich weiß, dass der jetzige Präsident
Faßmann ziemlich genau weiß, wie ein Rechnungshof funktioniert, es
wird also viel besser gehen. Man muss
das einsehen: Eine Akademie der Wissenschaften ist eine Art Republik sui
generis, eine Gelehrtenrepublik. Insofern sind wir dem Rechnungshof
dankbar, dass man so genau kontrolliert, aber auch dankbar, dass man Verständnis
dafür hat, dass es diese Gelehrtenrepublik in dieser Weise
eben gibt. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
0.34
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Ruth Becher zu Wort. – Bitte.
0.34
Abgeordnete
Mag. Ruth Becher (SPÖ): Frau
Präsidentin! Frau Präsidentin
des Rechnungshofes! Abschließend noch ein paar Worte zur Akademie der Wissenschaften,
die ja vom Rechnungshof überprüft wurde und die mit
25 Instituten eine zentrale Forschungseinrichtung der
außeruniversitären Forschung ist.
Die Budgetmittel wurden vom Bund erhöht, die Leistungen
sind aber leider nicht sehr transparent erfasst worden und können daher
auch nicht wirklich
beziffert werden.
Ich möchte aber nur ganz knapp ein paar negative Punkte
herausgreifen, die aufgezeigt wurden: Das Rechnungswesen ist eigentlich
vor dem Hintergrund
des EU-Beihilfenrechts und des Unionsrahmens nicht in den wissenschaftlichen
und den nicht wissenschaftlichen Tätigkeitsbereich getrennt, wie es gefordert ist.
Die Regelungen zu den Verwaltungskostenbeiträgen waren
uneinheitlich, die Einsparungsziele sind leider nicht erreicht
worden und
die Compliancerichtlinien haben auch nur die Mitarbeiter des Instituts, nicht
aber die Organisationsträger und Töchterunternehmen erfasst.
Daher hat der Rechnungshof zahlreiche Empfehlungen
ausgesprochen,
unter anderem sollen die Wirtschaftlichkeit und die Standorte evaluiert werden.
Das Fazit daraus ist, dass die Österreichische Akademie der Wissenschaften eigentlich
noch einen langen Weg vor sich hat, um zeitgemäßen Standards von
Transparenz und Wirtschaftlichkeit zu entsprechen.
Auf diesem Weg wünschen wir Ihnen und den Mitarbeitern
viel Erfolg.
Vielleicht wird es in der nächsten Bundesregierung auch möglich sein,
da Fortschritte zu erzielen. – Vielen Dank. (Beifall bei der
SPÖ.)
0.36
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wird seitens der
Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist
nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 40: Bericht betreffend Bildungsdirektionen, III-863 der Beilagen.
Ich bitte um Kenntnisnahme. – Das ist einstimmig zur Kenntnis genommen.
Abstimmung, Tagesordnungspunkt 41: Bericht betreffend Administratives Unterstützungspersonal an allgemeinbildenden Pflichtschulen, III-1154 der Beilagen.
Ich bitte um Kenntnisnahme. – Einstimmig zur Kenntnis genommen.
Tagesordnungspunkt 42: Antrag, den Bericht betreffend Schulbetrieb während der COVID-19-Pandemie, III-1016 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.
Einstimmig zur Kenntnis genommen.
Tagesordnungspunkt 43:
Antrag des Rechnungshofausschusses, den Bericht betreffend
Österreichische Akademie der Wissenschaften, III-888 der
Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen. (Unruhe bei der SPÖ. –
Pst-Rufe bei der ÖVP.)
Einstimmig zur Kenntnis genommen.
Tagesordnungspunkt 44:
Antrag, den Bericht betreffend Filmakademie
Wien, III-932 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.
Auch dieser Bericht ist einstimmig zur Kenntnis genommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 45:
Antrag, den Bericht betreffend Austrian Competence Center for Feed and Food
Qualities,
Safety and Innovation, III-1090 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.
Auch dieser Bericht ist einstimmig zur Kenntnis genommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 46: Antrag, den Bericht betreffend Gesellschafterzuschüsse an die Österreichische Mensen-Betriebsgesellschaft m.b.H., III-1017 der Beilagen. zur Kenntnis zu nehmen.
Einstimmig zur Kenntnis genommen.
Abstimmung Tagesordnungspunkt 47:
Antrag, den Bericht betreffend Österreichischer Hochschulraum;
Follow-up-Überprüfung, III-195 der Beilagen.
zur Kenntnis zu nehmen.
Auch dieser Bericht ist einstimmig zur Kenntnis genommen.
Präsidentin
Doris Bures: Es liegt mir das
schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung
des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 24,
27, 28, 30 und 32
bis 34 zu verlesen, damit diese Teile mit Schluss der Sitzung als genehmigt gelten.
(Abg. Krainer: Wer wollte das? – Ruf bei der ÖVP:
Wunderbar!)
Jetzt geht es los. – Ich verlese:
„Tagesordnungspunkt 1:
Der Gesetzentwurf wird
gemäß dem Ausschussantrag in 2658 der Beilagen unter
Berücksichtigung des Abänderungsantrags Beilage 1/1 in zweiter
und dritter Lesung angenommen.“ (Unruhe bei der ÖVP. –
Rufe bei der SPÖ: Pst!)
„Tagesordnungspunkt 2:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2659 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 4:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2661 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 5:
Der Rückverweisungsantrag Beilage 5/I wird abgelehnt.
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2662 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 5/1 in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 6:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2663 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 6/1 in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 3:
Der Rückverweisungsantrag Beilage 3/I wird abgelehnt.
Der Abänderungsantrag Beilage 3/1 wird abgelehnt.
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2660 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 3/2 in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 7:
Der Gesetzentwurf wird
gemäß dem Ausschussantrag in 2694 unter Berücksichtigung
des Abänderungsantrages Beilage 7/2 in zweiter und dritter
Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 8:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag
in 2697 der Beilagen in zweiter Lesung in getrennter Abstimmung und in dritter
Lesung
angenommen.
Tagesordnungspunkt 9:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2695 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 10:
Der Abschluss der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG wird gemäß dem Ausschussantrag in 2696 der Beilagen genehmigt.
Tagesordnungspunkt 11:
Der Abänderungsantrag Beilage 11/2 wird abgelehnt.
Der Gesetzentwurf wird
gemäß dem Ausschussantrag in 2698 der Beilagen unter
Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 11/1 in
zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 12:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2699 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 13:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2692 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 14:
Der Gesetzentwurf wird
gemäß dem Ausschussantrag in 2688 der Beilagen unter
Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 14/1 in
zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 15:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag
in 2689 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages
Beilage 15/1 in
zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 16:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2690 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 17:
Der Abschluss des Staatsvertrages wird gemäß dem Ausschussantrag in 2691 der Beilagen im Sinne des Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Weiters wird gemäß dem gegenständlichen
Ausschussantrag beschlossen, dass dieser Staatsvertrag im Sinne des
Art. 50 Abs. 2 Z 4 B-VG durch Erlassung
von Gesetzen zu erfüllen ist.
Tagesordnungspunkt 18:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2668 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 19:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2669 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 20:
Die §§ 1 und 16 des Gesetzentwurfs werden – bei Anwesenheit der vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten – in namentlicher Abstimmung mangels der erforderlichen Zweidrittelmehrheit abgelehnt.
Die restlichen Teile des Gesetzentwurfs werden gemäß dem Ausschussantrag in 2665 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 20/1 in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 21:
Der Abänderungsantrag Beilage 21/1 wird abgelehnt.
Der Gesetzentwurf wird
gemäß dem Ausschussantrag in 2666 der Beilagen – bei
Anwesenheit der vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten – unter
Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 21/2 –
in zweiter und
dritter Lesung – und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit – angenommen.
Tagesordnungspunkt 22:
Der Abänderungsantrag Beilage 22/1 wird abgelehnt.
Der Gesetzentwurf wird
gemäß dem Ausschussantrag in 2667 der Beilagen in zweiter Lesung in
getrennter Abstimmung und in dritter Lesung
angenommen.
Tagesordnungspunkt 23:
Der Abänderungsantrag Beilage 23/1 wird abgelehnt.
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2644 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 24:
Der Abänderungsantrag Beilage 24/1 wird abgelehnt.
Der Gesetzentwurf wird
gemäß dem Ausschussantrag in 2645 der Beilagen unter
Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 24/2 in
zweiter [...] und [...] dritter Lesung [...] angenommen.“
Tagesordnungspunkt 27:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2648 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 28:
Der Abschluss des Staatsvertrages wird gemäß dem Ausschussantrag in 2650 der Beilagen im Sinne des Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Tagesordnungspunkt 30:
Der Abschluss der Vereinbarung
gemäß Art. 15a B-VG wird gemäß
dem Ausschussantrag in 2651 der Beilagen genehmigt.
Tagesordnungspunkt 32:
Der Gesetzentwurf wird
gemäß dem Ausschussantrag in 2687 der Beilagen in zweiter Lesung in
getrennter Abstimmung und in dritter Lesung
angenommen.
Tagesordnungspunkt 33:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2664 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 34:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2653 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.“
*****
Ich frage Sie jetzt, ob es Einwendungen gegen die Fassung
oder den Inhalt dieser Teile des Amtlichen Protokolls gibt. (Abgeordnete
aller Fraktionen: Nein! – Allgemeine Heiterkeit.) –
Das ist anscheinend nicht der Fall. Diese Teile des Amtlichen Protokolls
gelten daher gemäß § 51 Abs. 6 der
Geschäftsordnung
mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
Einlauf
Präsidentin Doris Bures: Ich gebe bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 4138/A(E) bis 4140/A(E) eingebracht worden sind.
*****
Die nächste Sitzung des Nationalrates,
die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen
betreffen wird, berufe ich für 0.47 Uhr – das ist
gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.
Diese Sitzung ist geschlossen.
Impressum: Parlamentsdirektion 1017 Wien |