Wasserstoffförderungsgesetz-WFöG, Bundesgesetz zur Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (318/ME)
Ministerialentwurf Gesetz
Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs (Wasserstoffförderungsgesetz – WFöG) sowie ein Bundesgesetz zur Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie erlassen wird
Kurzinformation
Ziel
Erhöhung der inländischen Erzeugung von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs
Inhalt
Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Förderung der Errichtung und des Betriebs von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs durch die Einführung eines wettbewerblichen Bietermechanismus
Die österreichische Bundesregierung hat das Ziel gesetzt, bis 2040 in Österreich Klimaneutralität zu erreichen. Die Erzeugung und der Einsatz von erneuerbarem Wasserstoff ist ein wichtiger Wegbereiter, um die Klimaneutralität vor allem in schwer zu dekarbonisierenden Sektoren sicherzustellen und ein erneuerbares Energiesystem maßgebend zu unterstützen. Die österreichische Wasserstoffstrategie sieht vor, dass bis 2030 1 Gigawatt (GW) Elektrolysekapazitäten zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff in Österreich installiert werden soll. Der Gesetzesentwurf legt Bestimmungen für Förderungen der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs in Österreich fest. Gegenstand der Förderung sollen die Errichtung und der Betrieb von Produktionsanlagen für erneuerbaren Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs sein. Für diese Förderungen sollen Bundesmittel im Ausmaß von maximal 400 Millionen Euro für einen Förderzeitraum von 10 Jahren zur Verfügung stehen. Als Abwicklungsstelle soll die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) fungieren. Die Förderung soll im Rahmen von wettbewerblichen Auktionen erfolgen, um eine kosteneffiziente Umsetzung der finanziellen Unterstützung zu gewährleisten.
Vorparlamentarisches Verfahren
Datum
Stand des vorparlamentarischen Verfahrens
26.02.2024
Einlangen im Nationalrat
26.02.2024
Ende der Begutachtungsfrist 25.03.2024
26.03.2024
Übermittlung an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie