Ministerialentwurf Gesetz
Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem die Notariatsordnung, die Rechtsanwaltsordnung und das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter geändert werden (Berufsrechts-Änderungsgesetz 2024 – BRÄG 2024)
Kurzinformation
Ziele
- Weiterentwicklung des notariellen Berufsstandes und Sicherstellung der "Zukunftsfähigkeit" des österreichischen Notariats
- Schaffung von Rechtssicherheit
- Herstellung einer mit der aktuellen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Einklang stehenden Rechtslage
- Weitere Stärkung der risikobasierten notariellen Berufsaufsicht zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung
- Beseitigung verschiedener in der rechtsanwaltlichen und notariellen Praxis auftretender Zweifelsfragen und Problemstellungen
- Schaffung einer "diskriminierungsfreien" Begrifflichkeit in der Notariatsordnung
Inhalt
- flexiblere Ausgestaltung des Vertretungsrechts des Dauersubstituten
- Schaffung zusätzlicher Möglichkeiten für Zusammenschlüsse von Notarinnen/Notaren und Notariatskandidatinnen/Notariatskandidaten in Notar-Partnerschaften
- Überarbeitung der Reihungskriterien für die Aufnahme in die Besetzungsvorschläge für eine Notarstelle
- Schaffung der Möglichkeit der Beiziehung von Dolmetscherinnen/Dolmetschern durch Notarinnen/Notare unter Nutzung elektronischer Kommunikationsmöglichkeiten
- Ausbau der risikobasierten notariellen Berufsaufsicht im Bereich der Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung
- Hervorhebung der Bedeutung der persönlichen Eignung für den Beruf der Notarin/des Notars
- Ermöglichung von direkten Abfragen im Patientenverfügungsregister
- Einführung einer Strafverfügung im rechtsanwaltlichen Disziplinarrecht
- Modifikation einer der Anspruchsvoraussetzungen für die rechtsanwaltliche Alters- und Berufsunfähigkeitsversorgung
- Verlängerung der Möglichkeit zur Entrichtung ermäßigter Beiträge für die rechtsanwaltliche Versorgungseinrichtung
- Streichung der Wortfolge "durch ernannte berufsmäßige Organe" in der Notariatsordnung
- Klarstellung der Reichweite der notariellen Belehrungspflichten bei Sachverhalten mit Auslandsbezug
- Ersatz der Begriffe "taub", "stumm" und "taubstumm" in der Notariatsordnung
Redaktion: oesterreich.gv.at
Stand: 26.02.2024