Amtssitzgesetz; Ausländerbeschäftigungsgesetz, Fremdenpolizeigesetz u.a., Änderung (76/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Stärkung Österreichs als internationaler Amtssitz- und Konferenzstandort (Amtssitzgesetz – ASG) erlassen wird und das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Internationale Steuervergütungsgesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Asylgesetz 2005, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 und das Meldegesetz 1991 geändert werden

Kurzinformation

Ziel

  • Erhöhung der Attraktivität Österreichs als internationaler Amtssitz- und Konferenzstandort.

Inhalt

  • Schaffung eines umfassenden Amtssitzgesetzes zur Förderung der Ansiedlung und der Tätigkeit Internationaler Organisationen und Einrichtungen sowie der Abhaltung internationaler Konferenzen in Österreich

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Die Bundesregierung hat sich in ihrem Regierungsprogramm 2020 – 2024 zur aktiven Förderung von Österreich beziehungsweise Wien als Sitz internationaler Organisationen und Ort für internationale Konferenzen und Kodifizierungsverhandlungen bekannt. Der Amtssitz Wien soll als Hub für Sicherheit und Nachhaltigkeit mit einem Fokus auf Energie, Entwicklung und Climate Diplomacy ausgebaut werden. Dazu gehört auch die Schaffung eines zeitgemäßen und umfassenden Amtssitzgesetzes, um die Attraktivität des Standorts Österreich weiter zu erhöhen. Es unterstützt als flexibles Instrument die Bundesregierung dabei, proaktiv und vorausschauend die Ansiedlung Internationaler Organisationen, Einrichtungen und Nichtregierungsorganisationen sowie die Abhaltung internationaler Konferenzen zu fördern. Das Amtssitzgesetz ersetzt die gesetzlichen Regelungen über die Vorrechte und Befreiungen von Internationalen Organisationen, anderen internationalen Einrichtungen, internationalen Konferenzen, Quasi-Internationalen Organisationen und anderen internationalen Nichtregierungsorganisationen des Bundesgesetzes über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen und des Bundesgesetzes über die Einräumung von Privilegien an nichtstaatliche internationale Organisationen.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 13.11.2020

Übermittelt von

Mag. Alexander Schallenberg, LL.M. (V)

Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten