Schulunterrichtsgesetz, Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge u.a., Änderung (109/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge und das Hochschulgesetz 2005 geändert werden

Kurzinformation

Ziele

  • Entlastung der Schulen bei der Organisation der abschließenden Prüfungen
  • Reduktion des Archivierungsaufwandes
  • Tätigkeit der Pädagoginnen/Pädagogen wird durch moderne Fortbildung unterstützt

Inhalt

  • Flexibilisierung der Vertretungsregelungen für Prüfungskommissionen und bei der Festlegung der Prüfungstermine
  • Verkürzung der Archivierungspflichten für Beilagen zu Prüfungsprotokollen
  • Nichtbeurteilung der abschließenden Arbeit mangels Absolvierung der Präsentation und Diskussion
  • Supervision und Coaching als Fortbildung für Pädagoginnen/Pädagogen

Stand: 20.05.2026

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Mit der im Mai 2025 begonnenen Initiative "Freiraum Schule" soll die Verwaltung vereinfacht und dadurch die Schulen entlastet werden. Ziel ist, den Schulen mehr Zeit und Freiraum für pädagogische Arbeit, gemeinsame Gestaltung und Innovation zu geben. Über diese Initiative langten mehr als 300 Rückmeldungen zur Verwaltungsvereinfachung durch Weiterentwicklung der standardisierten Reife- und Diplomprüfung (SRDP) ein. Diese wurden in einem Strategie-Workshop und in bundesweiten Co-Creation-Workshops diskutiert und ausgearbeitet.

In Umsetzung der Initiative "Freiraum Schule" sollen mit vorliegender Novelle folgende Maßnahmen zur Weiterentwicklung der abschließenden Prüfungen gesetzlich verankert werden:

  • Einrichtung von parallelen Prüfungskommissionen zur organisatorischen Entlastung der Schulen,
  • Erweiterung der Handlungsspielräume bei der Festlegung von Prüfungsterminen zu abschließenden Prüfungen,
  • Aufhebung der Befristung für die Wahlfreiheit zu einer abschließenden Arbeit an allgemein bildenden höheren Schulen,
  • Bekanntgabe erlaubter Hilfsmittel, Folgen bei Einsatz unerlaubter Hilfsmittel und
  • Verkürzung der Archivierungsfristen von Beilagen zu Prüfungsprotokollen.

Die Änderungen des Hochschulgesetzes (HG) zielen auf eine Öffnung und eine Modernisierung von Studienangeboten der Pädagogischen Hochschulen ab. Einerseits sollen gewisse Studienangebote für den Personenkreis der Absolventinnen/Absolventen sechssemestriger Lehramtsstudien vor dem Regime der PädagogInnenbildung NEU geöffnet und andererseits sollen zeitgemäße und bedarfskonforme Angebote wie Supervision und Coaching für Pädagoginnen/Pädagogen eingeführt und in Folge auch auf deren Fortbildungsverpflichtung angerechnet werden können.

Themen

Übermittelt von

Christoph Wiederkehr, MA

Bundesministerium für Bildung