Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Cyberflashing ("Digitales Blitzen") ist das unaufgeforderte Übermitteln von Abbildungen genitaler Körperteile über digitale Kommunikationsmittel wie Dating-Apps, Nachrichten-Apps, E-Mail, SMS, Airdrop oder Bluetooth. Es ist eine spezifische Ausprägung sexueller Belästigung und kann sowohl von bekannten als auch von fremden Personen begangen werden.
Mit der sogenannten Gewaltschutzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) gibt es eine verbindliche Rechtsgrundlage, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, das vorsätzliche, unaufgeforderte Übermitteln von Bildern, Videos oder vergleichbarem Material mit Darstellung von Genitalien mittels Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) unter Strafsanktion zu stellen.
Nach der derzeitiger österreichischen Rechtslage ist das unaufgeforderte Versenden von Bildern entblößter Genitalien durch erwachsene Personen aktuell noch nicht strafbar. Mit dem vorgelegten Entwurf eines entsprechenden neuen Straftatbestandes im StGB (Strafgesetzbuch) soll dieses Verbot nun umgesetzt werden.