Mit der Novelle sollen neben den notwendigen legistischen Anpassungen im Zuge des Inkrafttretens des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) auch Regelungen erneuert werden, die sich in der Praxis als nicht zweckmäßig bzw. unwesentlich herausgestellt haben. Mit dem Inkrafttreten des IFG sollen notwendige legistische Anpassungen vorgenommen werden, um die Transparenz staatlichen Handelns weiter zu stärken.
Es soll eine zentrale United Nations Disaster Risk Reduction (UN DRR)-Schadensdatenbank eingeführt werden. Derzeit sind Daten über Naturkatastrophen und technische Katastrophen sowie deren Ursachen in Österreich in sehr vielen, unterschiedlich organisierten Datenbanken gespeichert. Es existiert bisher keine gemeinsame Plattform, die Berechtigten einen einheitlichen Zugang zu den vorhandenen Daten ermöglicht.
Alle entsendenden Organe, die mehr als ein Mitglied nominieren, sollen verpflichtet werden, bei ihren Nominierungen die Frauenquote einzuhalten.