Strafrechtsänderungsgesetz 2026 (122/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird (Strafrechtsänderungsgesetz 2026)

Kurzinformation

Ziele

  • Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes vor Menschenhandel
  • Effektive Bekämpfung des Organhandels
  • Effektive Verfolgung von strafbaren Handlungen an Bord von Luftfahrzeugen
  • Umfassende Pönalisierung von Kriegsverbrechen des Einsatzes verbotener Mittel der Kriegsführung

Inhalt

  • Ausweitung der Straftatbestände gegen Menschenhandel
  • Schaffung von Straftatbeständen gegen Organhandel
  • Ausweitung der inländischen Gerichtsbarkeit gemäß § 64 Abs 1 Strafgesetzbuch (StGB)
  • Ausweitung des Anwendungsbereichs des Kriegsverbrechens des Einsatzes verbotener Mittel der Kriegsführung

Stand: 24.06.2026

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Es sollen die Ausbeutungsformen des Menschenhandels (§104a StGB) um Leihmutterschaft, Zwangsheirat und illegale Adoption ausgeweitet und ein neuer Straftatbestand zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen eines Opfers von Menschenhandel (§ 104b StGB) eingeführt werden. Weiters soll ein neuer den Menschenhandel betreffender Erschwerungsgrund zu technologieunterstützten Straftaten eingeführt werden.

Weiters soll ein neuer Abschnitt betreffend den Organhandel und verwandte strafbare Handlungen eingeführt werden. Die inländische Gerichtsbarkeit und der Erschwerungsgrund nach § 33 Abs 2 StGB sollen auf diese Organhandelsdelikte ausgeweitet werden. Auch Organentnahme an Verstorbenen trotz Vorliegen eines Widerspruchs soll gesondert strafrechtlich erfasst und die Strafdrohung erhöht werden.
Für die an Bord eines Luftfahrzeugs begangenen strafbaren und anderen Handlungen soll die Gerichtsbarkeit von Staaten bedeutend erweitert werden. Es soll nunmehr eine umfassende Gerichtsbarkeit des Lande- und Halterstaats des Luftfahrzeugs vorgesehen werden.

Im Zusammenhang mit Kriegsverbrechen soll §321f Abs 1 StGB um die Verwendung von Waffen, die durch nichtentdeckbare Splitter verletzen, und von blindmachenden Laserwaffen ergänzt werden.
Die Änderungen sollen vor allem auch der Umsetzung von EU-Recht und internationalem Recht dienen.

Übermittelt von

Dr. Anna Sporrer

Bundesministerium für Justiz