Strafrechtliches EU-Anpassungsgesetz 2025 – StrEU-AG 2025 (2/ME)

  • Übersicht
  • Stellungnahmen
  • Parlamentarisches Verfahren

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Strafregistergesetz 1968, das Tilgungsgesetz 1972, das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz, das Bundesgesetz zur Durchführung der Europäischen Staatsanwaltschaft, das Island-Norwegen-Übergabegesetz und das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz geändert werden (Strafrechtliches EU-Anpassungsgesetz 2025 – StrEU-AG 2025)

Kurzinformation

Ziele

  • Durchführung der ECRIS-TCN VO (Europäisches Strafregisterinformationssystem für Drittstaatsangehörige und Staatenlose)
  • Anwendung von Rechtsprechung des EuGH (Gerichtshof der Europäischen Union) und Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit innerhalb der EU (Europäischen Union)
  • Entsprechung von unionsrechtlichen Vorgaben im Zusammenhang mit der Auslieferung an Drittstaaten
  • Durchführung des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit (EU-Vereinigtes Königreich)
  • Durchführung der Verordnung 2023/2131 vom 4. Oktober 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1727 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Beschlusses 2005/671/JI des Rates im Hinblick auf digitalen Informationsaustausch in Terrorismusfällen
  • Effiziente und unionsrechtskonforme Durchführung der EUStA-VO (Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft)

Inhalt

  • Verarbeitung von Fingerabdrücken und legistische Anpassungen des Strafregistergesetzes 1968
  • Personelle Ausstattung des Strafregisteramts der LPD Wien (Landespolizeidirektion Wien)
  • Anpassungen im EU-JZG (Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union)
  • Anpassungen im ARHG (Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz)
  • Anpassung des INÜG (Island-Norwegen-Übergabegesetz), des Strafregistergesetzes 1968 und des Tilgungsgesetzes 1972
  • Durchführungsbestimmungen im EU-JZG
  • Anpassungen im EUStA-DG (Europäische Staatsanwaltschafts-Durchführungsgesetz)

Stand: 18.12.2024

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Der Vorschlag umfasst die Durchführung und Anpassung zahlreicher EU-Verordnungen und nationaler Gesetze, um eine verbesserte justizielle Zusammenarbeit und Effizienz sicherzustellen. Dies beinhaltet die Einrichtung eines zentralisierten ECRIS-TCN-Systems (Europäisches Strafregisterinformationssystem für Drittstaatsangehörige und Staatenlose), Änderungen im Strafregistergesetz und der Einführung neuer Richtlinien für digitale justizielle Verfahren. Zusätzlich sollen Anpassungen im EU-JZG (Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union), ARHG (Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz) und weiteren Gesetzen vorgenommen werden, um EuGH-Entscheidungen und EU-Vorgaben umzusetzen, etwa für den Europäischen Haftbefehl, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit oder digitale Kommunikationsstandards. Ziel ist die Vereinfachung, Harmonisierung und Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und Sicherheit innerhalb der EU.
 

Übermittelt von

Dr. Alma Zadić, LL.M.

Bundesministerium für Justiz

Ähnliche Gegenstände