Informationsfreiheits-Anpassungsgesetz – BMWKMS (24/ME)

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Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz, das ORF-Gesetz, das Bundes-Sportförderungsgesetz 2017 und das Anti-Doping-Bundesgesetz 2021 geändert werden (Informationsfreiheits-Anpassungsgesetz – BMWKMS)

Kurzinformation

Ziele

  • Übereinstimmung der Regelungen des ADBG 2021 mit dem ab 1. September 2025 geltenden Informationsfreiheitsgesetz
  • Übereinstimmung der Regelungen des BSFG 2017 mit dem ab 1. September 2025 geltenden Informationsfreiheitsgesetz
  • Anpassung des KommAustria-Gesetzes und des ORF-Gesetzes an die Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes

Inhalt

  • Terminologische Anpassungen
  • Anpassung der Regelungen zur Bundessportförderung
  • Besondere Informationszugangsregelung Maßnahme
  • Sportbericht (Veröffentlichungspflicht)
  • Änderung im KOG und im ORF-G

Stand: 12.05.2025

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Mit 1. September 2025 werden die wesentlichen Bestimmungen des Bundesgesetzes, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Informationsfreiheitsgesetz erlassen wird, BGBl. I Nr. 5/2024, in Kraft treten.

Die in den Wirkungsbereich des BMWKMS fallenden Gesetze sollen inhaltlich und terminologisch an die neuen verfassungsgesetzlichen Bestimmungen angepasst werden. Die Aufhebung der verfassungsgesetzlichen Amtsverschwiegenheit aller funktionellen Verwaltungsorgane gemäß Art. 20 Abs. 3 B-VG macht zum Teil eine Neujustierung einfachgesetzlicher Verschwiegenheitspflichten erforderlich, insbesondere in anderen Regelungszusammenhängen als Informationsbegehren bzw. (proaktiver) Informationspflicht. Darüber hinaus werden neben terminologischen Anpassungen einzelne Berichtspflichten sowie datenschutzrechtliche Bestimmungen an die neuen Rahmenbedingungen angepasst.

Übermittelt von

Andreas Babler, MSc (S)

Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport

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