Ministerialentwurf Gesetz
Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2023/2631 über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen (EuGB-Verordnung-Vollzugsgesetz – EuGB-VVG) erlassen wird und mit dem das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 2018, das Finalitätsgesetz, das Finanzkonglomerategesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Kapitalmarktgesetz 2019, das MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetz, das Pensionskassengesetz, das PEPP-Vollzugsgesetz, das Pfandbriefgesetz, das PRIIP-Vollzugsgesetz, das Ratingagenturenvollzugsgesetz, das Referenzwerte-Vollzugsgesetz, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das SFT-Vollzugsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, das Wertpapierfirmengesetz und das Zahlungsdienstegesetz 2018 geändert werden (Finanzmarktsammelgesetz)
Kurzinformation
Ziele
- Leistung eines wirksamen Beitrags zur nachhaltigen Finanzierung in den Markt für grüne Anleihen
- Verbesserung des öffentlichen Zugangs zu finanziellen und nichtfinanziellen Informationen im Finanzmarktbereich
- Sicherstellung der digitalen Nutzbarkeit der finanziellen und nichtfinanziellen Informationen im Finanzmarktbereich
- Aufrechterhaltung von Kreditvergabekapazitäten
- Förderung der Verbreitung und Inanspruchnahme von Echtzeitüberweisungen
Inhalt
- Benennung der zuständigen Behörde
- Erlass sonstiger begleitender Verfahrens- und Aufsichtsvorschriften
- Ausstattung der zuständigen Behörde mit erforderlichen Aufsichts- und Sanktionsbefugnissen
- Übermittlung der Informationen an die Sammelstellen
- Verpflichtende Verwendung eines datenextrahierbaren bzw. maschinenlesbaren Formats
- Verpflichtende Vorgabe von bestimmten Metadaten
- Schaffung von Flexibilität in der Kapitalsteuerung von Kreditinstitutsgruppen
- Implementierung der Bestimmungen, die für das Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2024/886 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 260/2012 und (EU) 2021/1230 und der Richtlinien 98/26/EG und (EU) 2015/2366 im Hinblick auf Echtzeitüberweisungen in Euro in Österreich notwendig sind
Redaktion: oesterreich.gv.at
Stand: 20.06.2025