Finanzmarktsammelgesetz (30/ME)

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Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2023/2631 über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen (EuGB-Verordnung-Vollzugsgesetz – EuGB-VVG) erlassen wird und mit dem das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 2018, das Finalitätsgesetz, das Finanzkonglomerategesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Kapitalmarktgesetz 2019, das MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetz, das Pensionskassengesetz, das PEPP-Vollzugsgesetz, das Pfandbriefgesetz, das PRIIP-Vollzugsgesetz, das Ratingagenturenvollzugsgesetz, das Referenzwerte-Vollzugsgesetz, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das SFT-Vollzugsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, das Wertpapierfirmengesetz und das Zahlungsdienstegesetz 2018 geändert werden (Finanzmarktsammelgesetz)

Kurzinformation

Ziele

  • Leistung eines wirksamen Beitrags zur nachhaltigen Finanzierung in den Markt für grüne Anleihen
  • Verbesserung des öffentlichen Zugangs zu finanziellen und nichtfinanziellen Informationen im Finanzmarktbereich
  • Sicherstellung der digitalen Nutzbarkeit der finanziellen und nichtfinanziellen Informationen im Finanzmarktbereich
  • Aufrechterhaltung von Kreditvergabekapazitäten
  • Förderung der Verbreitung und Inanspruchnahme von Echtzeitüberweisungen

Inhalt

  • Benennung der zuständigen Behörde
  • Erlass sonstiger begleitender Verfahrens- und Aufsichtsvorschriften
  • Ausstattung der zuständigen Behörde mit erforderlichen Aufsichts- und Sanktionsbefugnissen
  • Übermittlung der Informationen an die Sammelstellen
  • Verpflichtende Verwendung eines datenextrahierbaren bzw. maschinenlesbaren Formats
  • Verpflichtende Vorgabe von bestimmten Metadaten
  • Schaffung von Flexibilität in der Kapitalsteuerung von Kreditinstitutsgruppen
  • Implementierung der Bestimmungen, die für das Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2024/886 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 260/2012 und (EU) 2021/1230 und der Richtlinien 98/26/EG und (EU) 2015/2366 im Hinblick auf Echtzeitüberweisungen in Euro in Österreich notwendig sind

Stand: 20.06.2025

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Seit dem 21. Dezember 2024 gilt die Verordnung (EU) 2023/2163 des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) unmittelbar. Diese Verordnung wurde im Rahmen der Bemühungen der EU verabschiedet, den Übergang zu einer klimaneutralen und ressourcenschonenden Wirtschaft zu unterstützen und einen europaweit harmonisierten Standard für die Emission grüner Anleihen zu schaffen. Der Europäische Green Bond Standard soll klare, einheitliche Vorgaben für die Emission grüner Anleihen setzen und Anforderungen an die Offenlegung und Transparenz der Mittelverwendung definieren, um Greenwashing zu verhindern und das Vertrauen der Investorinnen/Investoren zu stärken.

Die Verordnung (EU) 2023/2163 regelt die Verwendung der Bezeichnung bzw. des Labels "Europäische Grüne Anleihen" oder "EuGB" und legt Bedingungen fest, die Emittenten bei Verwendung dieser Bezeichnung erfüllen müssen. Bei Anleihen, die die Bezeichnung "europäische grüne Anleihe" oder "EuGB" führen, sollte der Anleiheerlös für Wirtschaftstätigkeiten verwendet werden, die entweder ökologisch nachhaltig im Sinne der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomieverordnung) sind oder zur Transformation von Tätigkeiten beitragen, sodass diese die erforderlichen Kriterien erfüllen, um als ökologisch nachhaltige Tätigkeiten zu gelten. Im Rahmen einer Flexibilitätsregel können bis zu maximal 15 Prozent der Anleiheerlöse auch in Wirtschaftsaktivitäten investiert werden, die nicht von der Taxonomieverordnung umfasst sind, aber entsprechende Nachhaltigkeitskriterien erfüllen.

Um die Verordnung (EU) 2023/2631 in Österreich wirksam anwenden zu können, soll ein nationales EuGB-Verordnung-Vollzugsgesetz erlassen werden. Die Verordnung enthält Befugnisse für die zuständigen nationalen Behörden. Die Aufsichtsbehörde, die für die Überwachung der Einhaltung der Verordnung zuständig ist, soll jene Behörde sein, die gemäß der Verordnung (EU) 2017/1129 (Prospektverordnung) beauftragt wurde. In Österreich ist dies die Finanzmarktaufsicht (FMA), die bereits im Rahmen der Prospektpflicht nach dem Kapitalmarktgesetz 2019 die Emissionen von Wertpapieren überwacht. In diesem Gesetz soll die FMA mit den in der Verordnung (EU) 2023/2631 vorgesehenen Befugnissen ausgestattet werden. Die daraus resultierenden Pflichten für Emittenten sollen gleichermaßen Originatoren erfassen, die den Emittenten gleichgestellt sind.

Dieser Entwurf soll gewährleisten, dass der österreichische Markt für grüne Anleihen den höchsten europäischen Standards entspricht und die Ziele des Europäischen Green Deal unterstützt, der darauf abzielt, nachhaltige Investitionen zu fördern und den ökologischen Wandel voranzutreiben.

Übermittelt von

Dr. Markus Marterbauer

Bundesministerium für Finanzen