Ministerialentwurf Gesetz
Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997 geändert wird
Kurzinformation
Ziel
Anpassung und Aktualisierung des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes 1997
Inhalt
Änderung des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes 1997
Redaktion: oesterreich.gv.at
Stand: 13.08.2025
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997 regelt die Bewirtschaftung von verschiedenen Warengruppen des Nahrungsmittelbereichs im Krisenfall und ermöglicht es – so wie das Versorgungssicherungsgesetz und das Energielenkungsgesetz in den jeweils relevanten Bereichen –, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Allen drei Gesetzen ist gemein, dass sie den gesetzlichen Rahmen zur Bewältigung von außerordentlichen Krisenfällen bilden und erst durch Erlassung entsprechender Verordnungen aktiviert werden können. Das Bundes-Krisensicherheitsgesetz soll die Grundlage für den allgemeinen organisatorischen Rahmen sowie für die Koordinierung und generelle Lagebeurteilung schaffen. Die konkrete Ergreifung von Maßnahmen im Krisenfall erfolgt hingegen auf Basis des Wirtschaftslenkungsgesetzes.
Das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz (LMBG) beinhaltet das gesetzliche Instrumentarium, um im Falle von (drohenden) Störungen der Versorgung, die mit marktwirtschaftlichen Maßnahmen nicht, nicht rechtzeitig oder nur mit unverhältnismäßigen Mitteln behoben werden können, die Bevölkerung mit Lebensmitteln zu versorgen oder um allfällige völkerrechtliche Verpflichtungen umsetzen zu können.
Als Störung der Versorgung wird eine wesentliche Verknappung des Angebots angesehen, deren Ursache weder saisonal noch durch hohe Preise bedingt ist. Für die Auslegung des Begriffs "Störung der Versorgung" ist auf die Wesentlichkeit und Bedeutung eines Produktes (z.B. Grundnahrungsmittel) sowie auf eventuell vorhandene Alternativangebote wie Ersatzprodukte (z.B. Kartoffel versus Reis) und Ausweichmöglichkeiten abzustellen. Als "unmittelbar drohende Störung" wird eine Situation mit einer potenziellen Gefahr angesehen, die sich aufzubauen beginnt. Dabei ist auch zu berücksichtigen, ob die Situation für einen längeren Zeitraum erwartet wird, ohne Aussicht auf eine (rasche) Verbesserung der Lage.
Eine Anwendung der Instrumente des LMBG (etwa im Falle eines Atomunfalls) war theoretisch möglich, aber bisher haben die Marktmechanismen ausreichend gegriffen. Mit Beginn der COVID-19-Pandemie und insbesondere durch den Angriffskrieg der Russischen Föderation auf die Ukraine mit den daraufhin erfolgten wirtschaftlichen Sanktions- und Gegenmaßnahmen verschärften sich Lieferkettenprobleme.
Ungeachtet der funktionierenden Marktmechanismen wurde im Rahmen eines bundesweiten Krisengremiums (SKKM) die Notwendigkeit von staatlichen Eingriffen geprüft, wobei auch Übungen und Planspiele stattfanden. Dadurch wurden auch vermehrt Erfahrungen im Umgang mit Krisen gesammelt. Diese Erfahrungen sollen in das bestehende LMBG eingebaut werden, insbesondere die Möglichkeit zur Vorratshaltung als Vorsorgemaßnahme. Auch auf ein verbessertes Informieren der Bevölkerung soll mehr geachtet werden, damit für den Fall des Auftretens einer Krise auf die schon erfolgte allgemeine Vorbereitung aufgebaut werden kann.
Vorparlamentarisches Verfahren
| Datum | Stand des vorparlamentarischen Verfahrens | |
|---|---|---|
| 13.08.2025 | Einlangen im Nationalrat | |
| 13.08.2025 | Ende der Begutachtungsfrist 25.09.2025 | |
| 29.09.2025 | Übermittlung an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft | |
| 18.11.2025 | Regierungsvorlage (297 d.B.) |