EMFG Begleitgesetz – EMFG-BegG (48/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das ORF-Gesetz, das Mediengesetz, das KommAustria-Gesetz, das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz, das Kartellgesetz und das Wettbewerbsgesetz geändert werden (EMFG Begleitgesetz – EMFG-BegG)

Kurzinformation

Ziele

  • Absicherung der unabhängigen Funktionsweise öffentlich-rechtlicher Mediendiensteanbieter
  • Offenlegungspflicht für Mediendiensteanbieter
  • Aufbau einer Medieneigentumsdatenbank
  • Absicherung der maßgeblichen Einbindung der KommAustria bei Medienzusammenschlüssen
  • Harmonisierung des Schutzniveaus bei Medienzusammenschlüssen
  • Ergänzung der Vorschriften zur Bekanntgabe der Ausgaben für sogenannte staatliche Werbung

Inhalt

  • Anpassungen im ORF-G
  • Anpassungen im MedienG
  • Beauftragung der KommAustria zur Entwicklung einer Datenbank über die Eigentumsverhältnisse bei Mediendiensten
  • Anpassungen im WettbG
  • Anpassung der Medienzusammenschlusskontrolle
  • Anpassungen im MedKF-TG

Stand: 19.09.2025

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

1. Bereich Änderungen ORF-G, MedienG, KOG, MedKF-TG

Das Europäische Medienfreiheitsgesetz (EMFG) trat 2024 in Kraft; der Großteil der Bestimmungen gilt seit dem 8. August 2025 unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Mit dem EMFG wurde ein neues Regelwerk zum Schutz des Medienpluralismus und der Unabhängigkeit der Medien in der EU eingeführt.

Angesichts nationaler Regeln, der Konkurrenz mit globalen Onlineplattformen und der Bedrohung durch systematische Desinformation soll eine Harmonisierung divergierender Vorschriften den Markt und die Vorbedingungen für eine freie Medienlandschaft sichern. Trotz des Charakters einer EU-Verordnung müssen die Mitgliedstaaten bestimmte Maßnahmen umsetzen (wie dies üblicherweise bei EU-Richtlinien der Fall ist) und deren jeweiliges nationales Recht anpassen.

2. Bereich Medienzusammenschlusskontrolle

Mediendienste sind online und grenzüberschreitend verfügbar, laut europäischem Gesetzgeber ist es zunehmend notwendig, entsprechende Vorschriften und das Schutzniveau bei Zusammenschlüssen auf dem Medienmarkt zu harmonisieren.

Zusammenschlüsse auf dem Medienmarkt sind laut Verordnung solche, die dazu führen könnten, dass eine einzelne Einrichtung den betreffenden Markt kontrolliert oder erhebliche Anteile an diesem Markt hält und somit großen Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung auf einem bestimmten Medienmarkt in einem oder mehreren Mitgliedstaaten hat.
Im österreichischen Kartellrecht sind die Vorgaben des EMFG im Grunde bereits erfüllt, das heißt Anpassungen nur noch punktuell vorzunehmen. Der vorliegende Entwurf hält am bewährten österreichischen System fest und passt die europarechtlichen Vorgaben in dieses System ein. Es werden lediglich solche Änderungen vorgeschlagen, die die Verordnung zwingend vorsieht.

Übermittelt von

Andreas Babler, MSc

Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport