Bundesgesetz über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung; KommAustria-Gesetz, Mediengesetz, Änderung (49/ME)

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Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung erlassen wird und das KommAustria-Gesetz sowie das Mediengesetz geändert werden

Kurzinformation

Ziele

  • Sicherstellung der Transparenz politischer Werbung in Österreich
  • Anforderungen in Bezug auf das Targeting und die Anzeigenschaltung im Zusammenhang mit politischer Werbung im Internet
  • Festlegung, Zusammenarbeit und Koordinierung der zuständigen Behörden
  • Erlassung von Sanktionsvorschriften
  • Stärkung der Selbstkontrolle im Bereich kommerzieller Kommunikation

Inhalt

  • Durchsetzung der unionsrechtlichen Verpflichtung insbesondere zu Kennzeichnung und Offenlegung politischer Werbung
  • Datenschutzbehörde überwacht Anforderungen in Bezug auf das Targeting und die Anzeigenschaltung
  • Klare Zuständigkeiten der KommAustria
  • Schaffung eines abgestuften Katalogs an Sanktionen
  • Ausbau der Selbstregulierung um den Bereich der Kennzeichnung politischer Werbung

Stand: 19.09.2025

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Die Verordnung (EU) 2024/900 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung soll im Wesentlichen ab dem 10. Oktober 2025 unmittelbar in jedem
Mitgliedstaat gelten.

Politische Werbung soll in der gesamten Europäischen Union eindeutig als solche erkennbar sein. Die Erbringung politischer Werbedienstleistungen soll mit klaren Informations- und Sorgfaltspflichten verbunden sein. Sponsorinnen/Sponsoren, Anbieterinnen/Anbieter und Herausgeberinnen/Herausgeber sollen relevante Informationen offenlegen und aufzeichnen, darunter Angaben zur Anzeige, zur Finanzierung und zur Kennzeichnung.

Im Internet sollen Targeting- und Anzeigenschaltungsverfahren, die auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten beruhen, unzulässig sein. Eine Verarbeitung anderer personenbezogener Daten soll nur unter engen Voraussetzungen – insbesondere mit ausdrücklicher Einwilligung – zulässig sein. Für die Einhaltung der Vorgaben soll die Datenschutzbehörde zuständig sein. Weitere Aufgaben sollen bei der KommAustria liegen. Verstöße gegen die Vorgaben sollen mit abgestuften, wirksamen und verhältnismäßigen Sanktionen geahndet werden. Die Selbstregulierung im Bereich politischer Werbung soll gestärkt und weiterentwickelt werden.
 

Übermittelt von

Andreas Babler, MSc

Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport