Bundesgesetz über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung; KommAustria-Gesetz, Mediengesetz, Änderung (49/ME)
Ministerialentwurf Gesetz
Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung erlassen wird und das KommAustria-Gesetz sowie das Mediengesetz geändert werden
Kurzinformation
Ziele
Sicherstellung der Transparenz politischer Werbung in Österreich
Anforderungen in Bezug auf das Targeting und die Anzeigenschaltung im Zusammenhang mit politischer Werbung im Internet
Festlegung, Zusammenarbeit und Koordinierung der zuständigen Behörden
Erlassung von Sanktionsvorschriften
Stärkung der Selbstkontrolle im Bereich kommerzieller Kommunikation
Inhalt
Durchsetzung der unionsrechtlichen Verpflichtung insbesondere zu Kennzeichnung und Offenlegung politischer Werbung
Datenschutzbehörde überwacht Anforderungen in Bezug auf das Targeting und die Anzeigenschaltung
Klare Zuständigkeiten der KommAustria
Schaffung eines abgestuften Katalogs an Sanktionen
Ausbau der Selbstregulierung um den Bereich der Kennzeichnung politischer Werbung
Die Verordnung (EU) 2024/900 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung soll im Wesentlichen ab dem 10. Oktober 2025 unmittelbar in jedem
Mitgliedstaat gelten.
Politische Werbung soll in der gesamten Europäischen Union eindeutig als solche erkennbar sein. Die Erbringung politischer Werbedienstleistungen soll mit klaren Informations- und Sorgfaltspflichten verbunden sein. Sponsorinnen/Sponsoren, Anbieterinnen/Anbieter und Herausgeberinnen/Herausgeber sollen relevante Informationen offenlegen und aufzeichnen, darunter Angaben zur Anzeige, zur Finanzierung und zur Kennzeichnung.
Im Internet sollen Targeting- und Anzeigenschaltungsverfahren, die auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten beruhen, unzulässig sein. Eine Verarbeitung anderer personenbezogener Daten soll nur unter engen Voraussetzungen – insbesondere mit ausdrücklicher Einwilligung – zulässig sein. Für die Einhaltung der Vorgaben soll die Datenschutzbehörde zuständig sein. Weitere Aufgaben sollen bei der KommAustria liegen. Verstöße gegen die Vorgaben sollen mit abgestuften, wirksamen und verhältnismäßigen Sanktionen geahndet werden. Die Selbstregulierung im Bereich politischer Werbung soll gestärkt und weiterentwickelt werden.
Vorparlamentarisches Verfahren
Datum
Stand des vorparlamentarischen Verfahrens
19.09.2025
Einlangen im Nationalrat
19.09.2025
Ende der Begutachtungsfrist 17.10.2025
20.10.2025
Übermittlung an das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport