Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Die 23. FSG (Führerscheingesetz)-Novelle umfasst eine generelle Überarbeitung und Aktualisierung dieses Gesetzes und soll einige anstehende Projekte umsetzen, enthält aber auch legistische Klarstellungen und redaktionelle Änderungen. An inhaltlichen Punkten ist zu erwähnen:
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Fahrzeuge der Justizwache, die für Gefangenentransporte verwendet werden, sollen künftig ebenfalls (wie die Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes) bis zu einem Gewicht von 5,5t mit Klasse B gelenkt werden dürfen.
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Im Rahmen der Mehrphasenausbildung soll die 10-jährige Berechtigungsvergabe an Instruktorinnen/Instruktoren und Übungsplatzbetreiberinnen/Übungsplatzbetreiber auf Gesetzesebene gehoben werden. Derzeit findet sich diese Regelung "nur" auf Verordnungsebene. Ebenfalls soll das Sanktionensystem von der Verordnungsebene ins Gesetz übertragen werden, das es ermöglicht, im Fall von Missständen oder bei Wegfall der Ermächtigungsvoraussetzungen die weitere Tätigkeit zu untersagen.
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Es soll die Problematik beseitigt werden, dass bei der Umschreibung von Nicht-EWR-Lenkberechtigungen die Antragstellerin/der Antragsteller faktisch nicht im Besitz ihres ausländischen Führerscheines sind, weil dieser für die Kriminaltechnische Untersuchung der Behörde übergeben werden muss. Es soll ermöglicht werden, dass mit einer Bestätigung zumindest innerhalb Österreichs gefahren werden darf.