Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz, Änderung (87/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz geändert wird

Kurzinformation

Ziele  

  • Schaffung einer einheitlichen und vergleichbaren Bildungslandschaft in Bezug auf den Abschluss der 8. Schulstufe  
  • Sicherstellung einer ausreichenden Anzahl an Vortragenden und Prüferinnen/Prüfern für Vorbereitungslehrgänge 

Inhalt  

  • Anpassung der Prüfungsgebiete der Pflichtschulabschluss-Prüfung 
  • Anpassung der Voraussetzungen für Vortragende und Prüferinnen/Prüfer bei Vorbereitungslehrgängen für die Pflichtschul-Abschluss-Prüfung 

Stand: 10.03.2026

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs 

Jugendliche ab 16 Jahren und Erwachsene, die den Pflichtschulabschluss nicht im Rahmen des regulären Schulbesuchs erlangt haben, können diesen altersgerecht in Form der Pflichtschulabschluss-Prüfung nachholen. Der positive Abschluss der 8. Schulstufe ermöglicht den Zugang zu berufsbildenden mittleren Schulen, allgemeinbildenden sowie berufsbildenden höheren Schulen und verbessert die Chancen auf einen Lehrvertrag. Mit erfolgreichem Abschluss der Pflichtschulabschluss-Prüfung werden die, mit erfolgreichem Abschluss der 8. Schulstufe verbundenen Berechtigungen erlangt.

Anpassung der Pflichtschulabschluss-Prüfung an lehrplanmäßige Vorgaben

Vor einigen Jahren wurde der Pflichtgegenstand "Digitale Grundbildung" für die Sekundarstufe I im Schulorganisationsgesetzes (im Folgenden: SchOG) rechtlich verankert. Dieser löste die gleichnamige verbindliche Übung ab.  

In einem weiteren Schritt wurden mit Verordnung die Lehrpläne der Volksschule und der Sekundarstufe I (Mittelschule und allgemeinbildende höhere Schule) in inhaltlicher sowie struktureller Hinsicht grundlegend reformiert. Ebenso wurden die Anlagen des Lehrplanes der Polytechnischen Schule und des Lehrplans für das Berufsvorbereitungsjahr, mit einer Verordnung neu gefasst. Diese (Weiter-)Entwicklung nimmt wesentlichen Einfluss auf die mit dem Abschluss der 8. Schulstufe einhergehenden Anforderungen. Es soll nunmehr auch das Pflichtschul-Abschlussprüfungs-Gesetz an die rechtlichen bzw. lehrplanmäßigen Neuerungen angepasst werden. Zu einem späteren Zeitpunkt soll auch die Verordnung über die Prüfungsgebiete der Pflichtschulabschluss-Prüfung angepasst werden.  

Die mit einer Novelle verordneten Lehrpläne der Mittelschule und der allgemeinbildenden höheren Schulen treten hinsichtlich der 8. Schulstufe mit 1. September 2026 in Kraft. Mit Ende des Schuljahres 2026/27 werden somit die ersten Schülerinnen/Schüler die 8. Schulstufe nach den "neuen" Lehrplänen abgeschlossen haben. Damit im Einklang sollen die Änderungen im Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz im darauffolgenden Schuljahr mit 1. September 2027 in Kraft treten.  

Anpassung der Voraussetzungen für Vortragende und Prüferinnen/Prüfer

Mit gegenständlicher Novelle des Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetzes soll zudem der Kreis der möglichen Vortragenden und Prüferinnen/Prüfer an Vorbereitungslehrgängen der Pflichtschulabschluss-Prüfung durch Adaptierung der Anforderungsvoraussetzungen erweitert werden. Dadurch soll eine ausreichende Anzahl an Vortragenden und Prüferinnen/Prüfern sichergestellt werden.  

Themen

Übermittelt von

Christoph Wiederkehr, MA

Bundesministerium für Bildung

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