Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Im Jahr 2025 stieg die Inflation laut Statistik Austria in Österreich auf 3,6 Prozent, nach 2,9 Prozent im Jahr 2024. Der Preisdruck nahm im vergangenen Jahr auch bei Lebensmitteln zu. Steigende Preise und wachsende Lebenshaltungskosten belasten die finanzielle Stabilität vieler Haushalte, insbesondere jene mit niedrigerem Einkommen.
Für die Lieferung von ausgewählten Nahrungsmitteln soll ab dem 1. Juli 2026 der Umsatzsteuersatz von derzeit 10 Prozent auf 4,9 Prozent gesenkt, somit mehr als halbiert werden.
Die Abgrenzung der begünstigten Nahrungsmittel soll mittels
Kombinierter Nomenklatur (KN) erfolgen, dem Warenklassifikationssystem der Europäischen Union. Der reduzierte Umsatzsteuersatz von 4,9 Prozent soll ausschließlich auf die unter die jeweilige Position bzw. Unterposition der KN der Anlage 3 fallenden Nahrungsmittel anwendbar sein.
Darunter fallen beispielsweise
- Milch (einschließlich laktosefreier) und Milcherzeugnisse wie zum Beispiel Joghurt, Butter
- Eier (frisch) von Hühnern
- Gemüse; frisch, gekühlt, gefroren
- Obst bzw. genießbare Früchte
- Reis
- Mehl und Grieß von Weizen
- Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet
- Brot
- Speisesalz
Nur die Lieferung und die Einfuhr dieser ausgewählten Nahrungsmittel soll begünstigt sein. Restaurationsumsätze sollen vom Anwendungsbereich nicht umfasst sein.