Umsatzsteuergesetz 1994, Änderung (88/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird

Kurzinformation

Ziel

Entlastung der Bürgerinnen/Bürger

Inhalt

Senkung des Umsatzsteuersatzes auf 4,9 Prozent für ausgewählte Nahrungsmittel

Stand: 11.03.2026

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Im Jahr 2025 stieg die Inflation laut Statistik Austria in Österreich auf 3,6 Prozent, nach 2,9 Prozent im Jahr 2024. Der Preisdruck nahm im vergangenen Jahr auch bei Lebensmitteln zu. Steigende Preise und wachsende Lebenshaltungskosten belasten die finanzielle Stabilität vieler Haushalte, insbesondere jene mit niedrigerem Einkommen.

Für die Lieferung von ausgewählten Nahrungsmitteln soll ab dem 1. Juli 2026 der Umsatzsteuersatz von derzeit 10 Prozent auf 4,9 Prozent gesenkt, somit mehr als halbiert werden.

Die Abgrenzung der begünstigten Nahrungsmittel soll mittels Kombinierter Nomenklatur (KN) erfolgen, dem Warenklassifikationssystem der Europäischen Union. Der reduzierte Umsatzsteuersatz von 4,9 Prozent soll ausschließlich auf die unter die jeweilige Position bzw. Unterposition der KN der Anlage 3 fallenden Nahrungsmittel anwendbar sein.

Darunter fallen beispielsweise
  • Milch (einschließlich laktosefreier) und Milcherzeugnisse wie zum Beispiel Joghurt, Butter
  • Eier (frisch) von Hühnern
  • Gemüse; frisch, gekühlt, gefroren
  • Obst bzw. genießbare Früchte
  • Reis
  • Mehl und Grieß von Weizen
  • Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet
  • Brot
  • Speisesalz

Nur die Lieferung und die Einfuhr dieser ausgewählten Nahrungsmittel soll begünstigt sein. Restaurationsumsätze sollen vom Anwendungsbereich nicht umfasst sein.

Übermittelt von

Dr. Markus Marterbauer

Bundesministerium für Finanzen