Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, Investmentfondsgesetz u.a., Änderung (9/ME)

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Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, das Wertpapierfirmengesetz, das Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz und das Zentralverwahrer-Vollzugsgesetz geändert werden

Kurzinformation

Ziele

  • Review of European Market Infrastructure Regulation (EMIR-Review): Stärkung der Aufsicht über zentrale Gegenparteien und Vereinfachung der Zulassungsverfahren
  • Review of Central Securities Depositories Regulation (CSDR-Review): Verbesserung der Abwicklung und Abwicklungsdisziplin von Wertpapiertransaktionen und Schaffung einer effizienten Aufsichtsstruktur

Inhalt

  • Erweiterung der Strafbestimmungen im Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz (ZGVG)
  • Änderung der Obergrenzen für das Ausfallrisiko und Verringerung des Konzentrationsrisikos
  • Schaffung einer effizienteren Aufsichtsstruktur bezüglich der Lieferungs- und Abwicklungsdienstleistung
  • Verbesserung der Abwicklungseffizienz und Abwicklungsdisziplin

Stand: 16.04.2025

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Der vorliegende Gesetzesentwurf dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie und dem Wirksamwerden zweier EU-Verordnungen.

Vor der Änderung durch die neue EU-Richtlinie waren Obergrenzen für das Ausfallrisiko nur für Geschäfte mit Derivaten, die nicht an einer Börse gehandelt werden (OTC-Derivate) vorgeschrieben, unabhängig davon, ob die Derivate zentral gecleart wurden. Da zentrale Clearingvereinbarungen das mit Derivatekontrakten verbundene Ausfallrisiko mindern, soll bei den Obergrenzen nunmehr berücksichtigt werden, ob ein Derivat durch eine zugelassene und anerkannte zentrale Gegenpartei (CCP) zentral gecleart wurde.

Zudem soll das Konzentrationsrisiko der Wertpapierfirmen, das sich aus ihren Risikopositionen gegenüber CCPs, insbesondere Tier-2 CCPs, ergeben kann, durch organisatorische Anforderungen reduziert werden. Weitere Änderungen im Wertpapierfirmengesetz (WPFG) dienen der Rechtsklarheit und -sicherheit.

Clearingdienstleistungen in der EU sollen durch die Straffung und Verkürzung von Verfahren, die Steigerung der Kohärenz zwischen nationalen Bestimmungen und die Stärkung der Aufsicht über CCPs verbessert werden.

Insbesondere sollen die neuen Vorschriften dazu beitragen, die übermäßige Abhängigkeit von systemrelevanten CCPs in Drittstaaten zu verringern. Alle einschlägigen Marktteilnehmerinnen/Marktteilnehmer werden verpflichtet, aktive Konten bei EU-CCPs zu führen und einen repräsentativen Anteil bestimmter systemrelevanter Derivatekontrakte im Binnenmarkt zu clearen.

Eine neue EU-Verordnung soll die Effizienz der Wertpapierabwicklung in der EU steigern, das grenzüberschreitende Anbieten von Dienstleistungen von Zentralverwahrern erleichtern sowie die Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden verbessern.

Übermittelt von

Dr. Markus Marterbauer

Bundesministerium für Finanzen

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