DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2013/680/EU zur Ermächtigung des Königreichs Dänemark und des Königreichs Schweden, die Anwendung einer von den Artikeln 168, 169, 170 und 171 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichenden Regelung zu verlängern
(29604/EU XXVII.GP)
RAT: 9912/20 PUBLIC 01.09.2020 deutsch (Orginalsprache englisch)
EU-V: U32 Offizielles Ratsdokument
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2013/680/EU zur Ermächtigung des Königreichs Dänemark und des Königreichs Schweden, die Anwendung einer von den Artikeln 168, 169, 170 und 171 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichenden Regelung zu verlängern
COUNCIL IMPLEMENTING DECISION amending Implementing Decision 2013/680/EU authorising the Kingdom of Denmark and the Kingdom of Sweden to extend the application of a special measure derogating from Articles 168, 169, 170 and 171 of Directive 2006/112/EC on the common system of value added tax
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2013/680/EU zur Ermächtigung des Königreichs Dänemark und des Königreichs Schweden, die Anwendung einer von den Artikeln 168, 169, 170 und 171 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichenden Regelung zu verlängern
Erstellt am 03.09.2020 von: Juristischer Dienst - Qualität der Rechtsetzung
COUNCIL IMPLEMENTING DECISION amending Implementing Decision 2013/680/EU authorising the Kingdom of Denmark and the Kingdom of Sweden to extend the application of a special measure derogating from Articles 168, 169, 170 and 171 of Directive 2006/112/EC on the common system of value added tax
Erstellt am 03.09.2020 von: Juristischer Dienst - Qualität der Rechtsetzung
Eingelangt am 03.09.2020, U32 Übermittlung
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Datum
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Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren.
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Gesetzgebungsvorhaben der Kommission erhalten eine fortlaufende Nummer mit Jahresangabe und Kürzel des Verfahrens (z.B.: COD, NLE). Diese Zahl wird von den beteiligten EU-Institutionen über sämtliche Etappen eines Verfahrens bis zur Annahme verwendet. Dies ermöglicht die Zusammenstellung vollständiger Dossiers
Gesetzgebungsvorhaben der Kommission erhalten eine fortlaufende Nummer mit Jahresangabe und Kürzel des Verfahrens (z.B.: COD, NLE). Diese Zahl wird von den beteiligten EU-Institutionen über sämtliche Etappen eines Verfahrens bis zur Annahme verwendet. Dies ermöglicht die Zusammenstellung vollständiger Dossiers
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Mit den Sachgebietscodes werden die in einem Dokument behandelten Themenbereiche des Rates ausgewiesen. Der Link führt zu Dokumenten mit dem gleichen Sachgebiet
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