Gleiche Chancen für alle
Gesetze gelten grundsätzlich für alle Menschen, die in Österreich leben, auf gleiche Weise. Die Bundesverfassung garantiert, dass alle, die in Österreich leben, gleichberechtigt sind. Trotzdem braucht es Gesetze, die dieses Anliegen durchsetzen und schützen sollen. Besondere Bedeutung kommt jenen Gesetzen zu, die speziell Anliegen von Frauen aufgreifen.
Bis in die 1970er-Jahre war es im österreichischen Recht selbstverständlich, dass den Männern eine Vorrangstellung zukam. Noch immer wird diese Auffassung in vielen Bereichen der Gesellschaft vertreten. Maßnahmen zur Förderung der Gleichbehandlung von Frauen, sowie das Eingehen auf besondere Lebensphasen und Betreuungsverpflichtungen waren und sind auch im Parlament umstritten. Schritt für Schritt wurden in den letzten Jahrzehnten aber Gesetze diskutiert, beschlossen und umgesetzt. Heute werden sie nicht nur zum Maßstab für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Lebens- und Arbeitswelt, sondern sie sind auch Vorbild für Maßnahmen zur Förderung von Inklusion und Vielfalt in Österreich.
Alle Beschlüsse und Dokumente des Nationalrats und des Bundesrats werden für den Index zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrats und des Bundesrats auch mit Schlagwörtern erfasst. Unter dem Schlagwort "Frauen" findet man seit 1996 alle relevanten Unterlagen auch auf der Website des Parlaments.