Ein Versuch, die Frauen loszuwerden
In der Habsburgermonarchie war das Wahlrecht lange an Besitz und Steuerleistung geknüpft. Nur jene, die über entsprechendes Vermögen oder eine besondere Stellung verfügten, durften an Wahlen teilnehmen. Das galt unabhängig vom Geschlecht.
Mit der Reichsratswahlordnung 1907 wurde das allgemeine und gleiche Wahlrecht der Männer umgesetzt. Damit verloren aber die wenigen privilegierten Frauen, die bis dahin das Wahlrecht hatten, ihr Stimmrecht. Auf Landtags- und Gemeindeebene konnten sie das Stimmrecht zwar zum Teil weiterhin ausüben, doch bestanden hier uneinheitliche Regelungen.