Der Weg durch den Bundesrat
Jeder Gesetzesbeschluss des Nationalrats wird unverzüglich dem Bundesrat übermittelt. Ein Gesetzesbeschluss kann nur dann beurkundet und kundgemacht werden, wenn der Bundesrat keinen Einspruch dagegen erhebt und in bestimmten Fällen ausdrücklich seine Zustimmung erteilt.
Eine Ausnahme besteht in Fällen, in denen der Bundesrat kein Mitwirkungsrecht hat.