Präsidium

Informationen über das Präsidium und die Präsidialkonferenz des Nationalrats. 

Wahl und politische Praxis

Politische Praxis ist, dass die drei Parteien, die im Nationalrat am stärksten vertreten sind, Vorschläge für die Besetzung der Präsident:innen machen. Üblicherweise folgt das Plenum bei der Wahl diesen Vorschlägen. Theoretisch könnte aber jede/r Abgeordnete zum Nationalrat zum Präsidenten oder zur Präsidentin gewählt werden.

Kollegium vertritt Staatsoberhaupt

Als Kollegium sind die drei Präsident:innen des Nationalrats zur Vertretung des Bundespräsidenten bzw. der Bundespräsidentin sowohl im Falle einer längeren Verhinderung als auch bei Tod oder Absetzung des Staatsoberhaupts berufen. Somit haben zumindest formal die Präsident:innen des Nationalrats und nicht die bzw. der Bundeskanzler:in die zweithöchste Stellung im Staat.

Aufgaben des Präsidenten bzw. der Präsidentin

  • Leitung der Geschäfte des Nationalrats
  • Erstellung des Budgetvoranschlags für den Nationalrat, im Einvernehmen mit der/dem Zweiten und der/dem Dritten Präsident:in
  • Vertretung des Nationalrats nach außen
  • Einberufung von Sitzungen
  • Vorsitzführung von Sitzungen, in der Praxis abwechselnd mit den andern beiden Präsident:innen
  • Handhabung der Geschäftsordnung und Achtung auf deren Einhaltung
  • Ausübung des Hausrechts im Parlamentsgebäude
  • Dienstgeberbefugnisse für die Bediensteten der Parlamentsdirektion
  • Vorsitzführung in der Bundesversammlung, abwechselnd mit dem/der Bundesratspräsident:in

Präsidialkonferenz

Die Präsident:innen des Nationalrats sowie die Obleute der parlamentarischen Klubs bilden die Präsidialkonferenz. Sie ist ein beratendes Organ bei der Erstellung der Arbeitspläne des Nationalrats, der Festlegung von Tagesordnungen und Sitzungsterminen und der Koordination der Ausschüsse. Von zentraler Bedeutung für die parlamentarische Arbeit ist ihre Rolle als Schlichtungsstelle, vor allem bei Konflikten über die Auslegung und Anwendung der Geschäftsordnung des Nationalrats.

Wie sind Wahl, Aufgaben und Vertretung des Präsidenten bzw. der Präsidentin geregelt?