Präsidium

Präsidentinnen und Präsidenten des National­rates

Der Nationalrat wählt zu Beginn einer Gesetzgebungsperiode aus seiner Mitte die Präsidentin bzw. den Präsidenten, die Zweite Präsidentin bzw. den Zweiten Präsidenten sowie die Dritte Präsidentin bzw. den Dritten Präsidenten.

Die aktullen und bisherigen Funktionsträgerinnen und Funktionsträger, können Sie tagesaktuell in der Personensuche des Nationalrats recherchieren.

Wahl und politische Praxis

Politische Praxis ist, dass die drei Parteien, die im Nationalrat am stärksten vertreten sind, Vorschläge für die Besetzung der Präsidentinnen bzw. Präsidenten machen. Üblicherweise folgt das Plenum bei der Wahl diesen Vorschlägen. Theoretisch könnte aber jede Abgeordnete bzw. jeder Abgeordnete zum Nationalrat zur Präsidentin bzw. zum Präsidenten gewählt werden.

Kollegium vertritt Staatsoberhaupt

Als Kollegium sind die drei Präsidentinnen bzw. Präsidenten des Nationalrats zur Vertretung des Bundespräsidenten bzw. der Bundespräsidentin sowohl im Falle einer längeren Verhinderung als auch bei Tod oder Absetzung des Staatsoberhaupts berufen. Somit haben zumindest formal die Präsidentinnen bzw. Präsidenten des Nationalrats und nicht die Bundeskanzlerin bzw. der Bundeskanzler die zweithöchste Stellung im Staat inne.

Aufgaben der Präsidentin bzw. des Präsidenten

  • Leitung der Geschäfte des Nationalrats
  • Erstellung des Budgetvoranschlags für den Nationalrat, im Einvernehmen mit der Zweiten Präsidentin bzw. des Zweiten Präsidenten und der Dritten Präsidentin bzw. des Dritten Präsidenten
  • Vertretung des Nationalrats nach außen
  • Einberufung von Sitzungen, Vorsitzführung von Sitzungen, in der Praxis abwechselnd mit den andern beiden Präsidentinnen bzw. Präsidenten
  • Handhabung der Geschäftsordnung des Nationalrates und Achtung auf deren Einhaltung
  • Ausübung des Hausrechts im Parlamentsgebäude
  • Dienstgeberbefugnisse für die Bediensteten der Parlamentsdirektion
  • Vorsitzführung in der Bundesversammlung, abwechselnd mit der Präsidentin des Bundesrates bzw. des Präsidenten des Bundesrates

Präsidialkonferenz

Die Präsidentinnen bzw. Präsidenten des Nationalrats sowie die Obleute der parlamentarischen Klubs bilden die Präsidialkonferenz. Sie ist ein beratendes Organ bei der Erstellung der Arbeitspläne des Nationalrats, der Festlegung von Tagesordnungen und Sitzungsterminen und der Koordination der Ausschüsse. Von zentraler Bedeutung für die parlamentarische Arbeit ist ihre Rolle als Schlichtungsstelle, vor allem bei Konflikten über die Auslegung und Anwendung der Geschäftsordnung des Nationalrats.

Wahl, Aufgaben und Vertretung des Präsidenten bzw. der Präsidentin