Finanzausschuss des Bundesrates (1/A-FI-BR/96) seit 14.01.1996

Im Finanzausschuss werden alle Gesetzesvorlagen und Anträge, die sich auf Steuern und Banken beziehen, behandelt. Das umfasst auch die Regelung von Gebühren und Abgaben, Freibeträgen und Beihilfen. Auch Pensionskassen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Finanzausschusses. Zu beachten ist, dass Angelegenheiten im Sinn des Artikel 42 Absatz 5 B-VG nicht im Finanzausschuss des Bundesrates behandelt werden.