Parlamentskorrespondenz Nr. 1275 vom 24.11.2020

Finanzausschuss bringt COVID-19-Transparenzgesetz auf den Weg

Weitere Beschlüsse: Ökologisierung der NoVA, Verlängerung von COVID-19-Maßnahmen in Steuergesetzen

Wien (PK) – In seiner heutigen Sitzung hat der Finanzausschuss mehrere Regierungsvorlagen sowie Anträge der Koalitionsparteien auf den Weg gebracht. Mit dem neuen COVID-19-Transparenzgesetz sollen neue Berichtspflichten für die Ministerien umgesetzt werden. Zudem kommt es zur Verlängerung zahlreicher COVID-19-Maßnahmen in Steuergesetzen. Die CO2-Anbindung der NoVA und die Steuerbefreiung für grünen Bahnstrom soll ein weiterer Schritt zu einer Ökologisierung des Steuersystems sein. Neben weiteren Beschlüssen in Zusammenhang mit COVID-19 hat der Finanzausschuss Maßnahmen zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung, die Ausweitung des Kreditrahmens für den IWF, ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Argentinien sowie Änderungen im Bereich der betrieblichen Kollektivversicherung eingeleitet.

Unabhängig von ihrer Zustimmung kritisierten die VertreterInnen der Oppositionsparteien unisono die Vorgehensweise der Einbringung der vier Initiativanträge durch die Regierungsfraktionen. Der Zeitraum zwischen Einbringung und Behandlung im Ausschuss sei viel zu kurz, um ExpertInnen miteinzubeziehen oder ein Begutachtungsverfahren einzuleiten. Auch die Tagesordnung sei viel zu kurzfristig übermittelt worden. Ausschuss-Obmann Karlheinz Kopf (ÖVP) zeigte Verständnis für die Kritik und gelobte Besserung. Die späte Einbringung sei aber nicht mutwillig geschehen, es sei einfach nicht früher möglich gewesen, die Anträge auf den Weg zu bringen.

COVID-19-Transparenzgesetz bringt neue Berichtspflichten für die Ministerien

Zur Gewährleistung der Information des Nationalrats zu den COVID-19-Unterstützungsmaßnahmen hat der Finanzausschuss die Regierungsvorlage zum COVID-19-Transparenzgesetz (468 d.B.), inklusive eines von den Koalitionsparteien eingebrachten Abänderungsantrages, einstimmig angenommen. Vorwiegend geht es um die Übertragung der Berichtspflichten des Finanzministeriums hin zu den fachlich zuständigen BundesministerInnen. Diese sollen den inhaltlich zuständigen Ausschüssen des Nationalrats Bericht zu den COVID-19-Unterstützungsmaßnahmen erstatten. Neben einer Vereinheitlichung der Berichtsintervalle soll die Erstellung eines Berichts über die Monate März bis Dezember 2020 geregelt werden. Die Neuordnung der Berichtsplichten betrifft den COVID-19-Krisenbewältigungsfonds, den NPO-Unterstützungsfonds, die Maßnahmen des Härtefallfondsgesetzes sowie die Corona-Kurzarbeit.

In der Debatte unterstrichen alle zu Wort gemeldeten Abgeordneten die Wichtigkeit der Transparenz der COVID-19-Unterstützungsmaßnahmen. Elisabeth Götze (Grüne) verwies darauf, dass seitens des Finanzministeriums schon viele Vorschläge zur Transparenz in den letzten Monaten umgesetzt wurden. Durch die neue Regelung könne man nun in den jeweiligen Fachausschüssen kompetent mit den zuständigen Ministerien diskutieren, wobei der Budgetausschuss trotzdem noch einen guten Gesamtüberblick durch das Finanzministerium erhalten würde.

Auch Andreas Hanger (ÖVP) begrüßte die weitreichenden Berichtspflichten an den Nationalrat. Schon jetzt hätte sich die Qualität der monatlichen Berichte des Finanzministeriums gesteigert, die gesetzliche Regelung sei nun der nächste Schritt.

Seitens der Opposition gab es Zustimmung zu den Transparenzvorhaben der Regierung. Helmut Fuchs (FPÖ) signalisierte weitreichende Zustimmung, forderte aber weiterhin die Einsetzung eines COVID-19-Unterausschusses, um dort alle damit verbundenen Themen zentral zu besprechen. Auch Karin Doppelbauer (NEOS) erachtet die Auslagerung in die jeweiligen Ressorts als sinnvolle Maßnahme. Sie interessierte sich aber dafür, welche Berichtskriterien es für die einzelnen Ministerien in Zukunft geben werde, um hier eine einheitliche Vorgehensweise sicherzustellen. Zudem interessierte sie sich, ob es eine Vorschau für den Finanzbedarf der einzelnen Ressorts in Zusammenhang mit den COVID-19-Maßnahmen geben wird.

Finanzminister Blümel sicherte den Abgeordneten zu, dass man im Finanzministerium weiter daran arbeite, mehr Transparenz zu gewährleisten. Ein Experte des Finanzministeriums unterstrich, dass der Budgetausschuss auch weiterhin umfassend informiert werden soll. Die Informationskriterien an die Ausschüsse würden sich gerade in Arbeit befinden, wobei aber die einzelnen Ministerien für ihre Berichte selbst verantwortlich sein würden.

COVID-19-Maßnahmen werden in Steuergesetzen verlängert

Für einen weiteren Initiativantrag (1109/A) der Koalitionsparteien, der eine umfassende Sammelnovelle zu Steuergesetzen unter dem Titel "COVID-19-Steuermaßnahmengesetz (COVID-19-StMG)" beinhaltet, gab es im Ausschuss grünes Licht.

Unter anderem stimmten die Abgeordneten von ÖVP, FPÖ und Grünen dafür, einen ermäßigten Steuersatz von 10% für bestimmte Reparaturdienstleistungen einzuführen und die befristete Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie, Hotellerie und den Kulturbereich bis Ende 2021 zu verlängern. Demnach ist u.a. für Speisen und Getränke in Restaurants, Hotelübernachtungen und Eintrittstickets weiterhin nur ein Steuersatz von 5% abzuführen. Damit wollen die Regierungsparteien von der Corona-Krise besonders betroffene Branchen weiterhin gezielt unter die Arme greifen. Auch andere Corona-Sonderregelungen, etwa in Zusammenhang mit der Gewährung des Pendlerpauschale, sollen vorläufig weiter gelten. Bis Ende 2022 gänzlich von der Steuer befreit werden COVID-19-Impfstoffe.

Peter Haubner (ÖVP) und Jakob Schwarz (Grüne) unterstrichen in ihren Wortmeldungen die Dringlichkeit der Verlängerung der Steuersenkungen für die besonders durch die Corona-Krise gebeutelten Wirtschaftsbranchen. Damit würde eine Entlastungswirkung von 1,3 Mrd. € für das Jahr 2021 erzielt und Planungssicherheit für die Betriebe hergestellt werden. Schwarz hob die Einführung des ermäßigten Steuersatzes von 10% für Reparaturdienstleistungen als weiteren wichtigen Schritt hervor.

Helmut Fuchs (FPÖ) signalisierte seitens der FPÖ Zustimmung zum Initiativantrag von ÖVP und Grünen. Im Antrag seien viele positive Dinge, wie etwa die Gebührenbefreiungen bis 31. März 2021, enthalten.

Kai Jan Krainer (SPÖ) kritisierte das Fehlen einer Wirkungsfolgenabschätzung für die Auswirkungen der Gesetzesvorhaben auf das Budget bei "einem so umfangreichen Vorhaben". Eine Beschlussfassung sei trotz Wirkungsfolgenabschätzung im Dezember "problemlos" möglich. Deshalb stellte er einen Vertagungsantrag, der jedoch keine Mehrheit fand. Da viele der Maßnahmen nicht in Zusammenhang mit der COVID-19-Krise stünden, schloss sich auch Josef Schellhorn (NEOS) dem Ansinnen Krainers an. Er verstehe zudem auch nicht, wie die Grünen bei einem Sammelsteuergesetz "einfach so mitgehen können", so der NEOS-Mandatar weiter.

Ökologisierung der NoVA und Steuerbefreiung für grünen Bahnstrom in Umsetzung

Ein Antrag der Regierungsfraktionen zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Normverbrauchsabgabegesetzes und des Elektrizitätsabgabegesetzes wurde im Ausschuss mit den Stimmen der Regierungsfraktionen angenommen (1111/A). ÖVP und Grüne wollen damit einen ersten Schritt zu der im Regierungsprogramm angekündigten Ökologisierung der Normverbrauchsabgabe NoVA setzen. Bis auf ein paar wenige Ausnahmen soll die NoVA auf alle Kraftfahrzeuge bis 3.500 Kilogramm höchstes zulässiges Gesamtgewicht ausgeweitet werden. Eine Befreiung soll künftig für alle Fahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert von 0 g/km gelten. Der bisherige Höchststeuersatz für Krafträder soll von 20% auf 30% erhöht werden. Für Personenkraftwagen sollen verschiedene Werte des Steuersatzes angepasst und der Höchststeuersatz, startend bei 50%, jährlich auf bis zu 80%, angehoben werden. Der Grenzwert, ab dem der NoVA ein "Malus" hinzuzurechnen ist (Malusgrenzwert), wird in mehreren Schritten ab Mitte 2021 von 200 g/km bis 2024 jährlich um 15 g/km deutlich sinken. Mit dem Gesetzespaket soll auch die steuerliche Begünstigung von Bahnstrom umgesetzt werden. Dabei soll von Eisenbahnunternehmen selbst erzeugter "grüner" Bahnstrom aus erneuerbaren Energieträgern gänzlich von der Elektrizitätsabgabe befreit werden. Für sonstigen Bahnstrom ist eine Teilentlastung vorgesehen.

Neben der Einkommenssteuersenkung für die untersten Einkommen und der Flugticketabgabe ist die Ökologisierung der NoVA laut Jakob Schwarz (Grüne) der nächste Schritt der ökosozialen Steuerreform. Zusätzlich werde der Umstieg des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene durch billigeren grünen Bahnstrom sowie durch die Erhöhung der Mautsätze für LKWs forciert. Es sei ein wichtiges Zeichen, dass in der aktuellen Krise nicht auf Weichenstellungen für die Zukunft vergessen werde, so Schwarz weiter. Durch die Ökologisierung würde ein großer Anreiz zum Kauf von Fahrzeugen mit niedrigen Emissionswerten kommen.

Andreas Hanger (ÖVP) sah das ähnlich. Die Maßnahmen seien ein erster Schritt zur Ökologisierung des Steuersystems, man arbeite hier das Regierungsprogramm ab. Durch die Erhöhung der NoVA komme zwar "mehr Geld herein", dieses würde aber gleich wieder in Klimaschutzmaßnahmen reinvestiert.

Kai Jan Krainer (SPÖ) stellte auch bei diesem Tagesordnungspunkt einen Vertagungsantrag. Laut Krainer besteht kein Zeitdruck, da die Maßnahmen erst mit Mitte 2021 in Kraft treten sollen. Deshalb forderte Krainer auch hier eine Wirkungsfolgenabschätzung. Die Ausschussmitglieder sprachen sich mehrheitlich gegen den Vertagungsantrag aus.

Die Erhöhung der NoVA sei keine ökosoziale Steuerreform sondern eine "Geldbeschaffungsaktion des Finanzministers", kritisierte Helmut Fuchs (FPÖ). Er begrüßte zwar die Maßnahmen im Bereich der Einkommenssteuer oder etwa die Steuerbefreiung von grünem Strom bei der Bahn, jedoch stehe im vorgelegten Gesetzespaket nicht der Klimaschutz, sondern die Steuereinhebung im Vordergrund.

Laut NEOS wäre die Besteuerung des Treibstoffes viel wirkungsvoller als die "Mini-Bepreisung der NoVA", unterstrichen Karin Doppelbauer und Josef Schellhorn. Sie forderten eine massive Entlastung des Faktors Arbeit zur Umsetzung einer ökosozialen Steuerreform.

Durch die C02–Anbindung der NoVA sei es in der Natur der Sache, dass es zu einer Preiserhöhung komme, unterstrich ein Experte des Finanzministeriums. Jedoch würde nach Berechnungen des Finanzressorts die "breite Masse", also etwa 80% der PKW-BesitzerInnen, nicht von Preiserhöhungen betroffen sein.

Verlängerung des KMU-Förderungsgesetzes und des Garantiegesetzes bis 30. Juni 2021 eingeleitet

Ein gemeinsamer Initiativantrag der Regierungsparteien, mit dem das KMU-Förderungsgesetz und das Garantiegesetz verlängert werden sollen, wurde von den Ausschussmitgliedern einstimmig angenommen. Da die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf österreichische Unternehmen unverändert vorliegen, soll den betroffenen Unternehmen von der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft m.b.H. (AWS) und der Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (ÖHT) weiterhin Garantien im Zusammenhang mit der Corona-Krise zur Verfügung gestellt werden. Die betreffenden Bestimmungen sollen mit 30. Juni 2021 begrenzt werden.

COVID-19-Hilfen werden an steuerliches Wohlverhalten geknüpft

Mit den Stimmen von ÖVP und Grünen hat der Ausschuss auch ein neues Bundesgesetz per Antrag der Koalitionsparteien auf den Weg gebracht, mit dem die Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie an das steuerliche Wohlverhalten geknüpft werden sollen. So müssen sich Unternehmen für einen Zeitraum von fünf Jahren vor der Antragstellung bis zum Abschluss der Förderungsgewährung "steuerlich wohlverhalten" haben. Unternehmen, die sich "steuerlich nicht wohlverhalten" haben, sollen von der Gewährung von Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie ausgeschlossen werden. Bereits erlangte Förderungen sind demnach verzinst zurückzuzahlen. Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in einer Steueroase, die dort überwiegend Passiveinkünfte erzielen, sind von Förderungen ausgeschlossen.

Die Verknüpfung von Förderungen mit steuerlichem Wohlverhalten sei ein politisches Zeichen und soll diejenigen in die Schranken weisen, die sich bis jetzt nicht gemeinschaftlich verhalten haben, begrüßte Nina Tomaselli (Grüne) die Zielsetzung des Gesetzesvorhabens. Das Gesetz sei ab Anfang 2021 gültig, die Inhalte seien aber bereits bei den aktuellen COVID-19-Förderrichtlinien eingeflossen, entgegnete Tomaselli dem Einwand Reinhold Einwallners (SPÖ), warum die Regelungen erst 2021 in Kraft treten würden. Auch Ausschuss-Obmann Karlheinz Kopf (ÖVP) konnte dem nichts abgewinnen. Es sei nicht sein Verständnis, dass der Gesetzgeber rückwirkend Fördermaßnahmen beschließe. Die bisherigen Richtlinien hätten hier viele Punkte berücksichtigt.

Einwallner kritisierte zudem, dass auch nach Inkrafttreten Gewinnverschiebungen in Tochterunternehmen immer noch möglich sein würden. Er sprach sich für eine Ausschussbegutachtung und Wirkungsfolgenabschätzung aus, da dafür im Dezember noch genügend Zeit vorhanden sei. Einwallner stellte deshalb einen Vertagungsantrag, der aber von den Ausschussmitgliedern nicht mehrheitlich angenommen wurde.

Maßnahmen zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung auf den Weg gebracht

Der Ausschuss sprach sich zudem mehrheitlich für mehrere Gesetzesänderungen zur Verbesserung der Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sowie zur Erleichterung der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung schwerer Straftaten aus. Außerdem soll die mehrfache Erstattung der Kapitalertragssteuer verhindert werden. Basis dafür war eine Regierungsvorlage (474 d.B.) zur Umsetzung des EU-Rechts in diesem Bereich. Dazu ist die Erweiterung des Anwendungsbereichs des Kontenregisters und des Kreises der abfrageberechtigten Behörden, Maßnahmen zur Durchführung des Transaktionsmonitorings unter Verwendung eines auf künstlicher Intelligenz basierenden Ansatzes sowie die Verbesserung des Informationsaustausches geplant. Zudem soll die Amtshilfe zwischen der Finanzmarktaufsichtsbehörde und den Abgabenbehörden ermöglicht werden.

Angela Baumgartner (ÖVP) und Nina Tomaselli (Grüne) begrüßten seitens der Regierungsparteien die Bestrebungen der EU-Kommission, um der internationalen Geldwäsche "den Gar auszumachen". Die geplante Kontenregistererweiterung wird laut Baumgartner den BankmitarbeiterInnen eine zentralerer Rolle zukommen lassen und die Arbeit der Behörden unterstützen. Tomaselli betonte, dass sich seit 2016 im Bereich der Verfolgung von Geldwäsche viel zum Positiven verändert habe. Es gebe noch viel zu tun, die geplanten Maßnahmen würden der nächste Schritt in die richtige Richtung sein.

Christoph Matznetter (SPÖ), Peter Wurm (FPÖ) sowie Josef Schellhorn (NEOS) sprachen sich seitens der Opposition auch für die Umsetzung der EU-Richtlinie aus. Matznetter unterstrich die aus seiner Sicht wichtige Frage des Daten- und Rechtsschutzes, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Schellhorn sah die aktuellen Personalressourcen der Ermittlungsbehörden kritisch, um die Bekämpfung der Geldwäsche voranzutreiben. Wurm interessierte sich im Zusammenhang mit der Einbindung der Bankschließfächer in das neue Regelwerk, ob es auch zu höheren Haftungsgrenzen bei Einbrüchen kommen würde. Zur Frage der Verwendung von künstlicher Intelligenz zur Unterstützung der Ermittlungsbehörden meldeten sich mehrere Abgeordnete zu Wort, darunter auch Selma Yildirim (SPÖ). Sie bat um Auskunft, was in diesem Bereich geplant sei und ob es schon Softwareprogramme dafür geben würde.

Was die Frage der Personalkapazität betrifft, gestand Finanzminister Gernot Blümel ein, dass diese aktuell sehr knapp sei. Jedoch würde dem durch eine Erweiterung des Abfragekreises entgegengewirkt werden. Zum Bereich der Bankschließfächer konnte Blümel noch keine konkreten Umsetzungsschritte nennen. Jedenfalls geplant sei aber die Registrierung, wer bei wem ein Schließfach gemietet hat. Diese Informationen könnten dann etwa an die Staatsanwaltschaft weitergegeben werden.

Durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz soll eine Liste mit auffälligen Transaktionen erstellt werden, informierte ein Vertreter des Finanzministeriums. Dieses Transaktionsmonitoring soll die Datenaufbereitung erleichtern. Die menschliche Komponente sei aber auch hier zentral, denn die Transaktionsliste müsse immer noch von ExpertInnen durchgesehen werden. Private Softwareanbieter würden in diesem Bereich Teillösungen anbieten, eine Komplettlösung durch ein Programm gebe es aber derzeit noch nicht, so der Vertreter des Finanzministeriums weiter.

Ausweitung des Kreditrahmens der Nationalbank für den IWF auf den Weg gebracht

Die Ausweitung des maximalen Kreditrahmens für den IWF ab Jänner 2021 steht im Mittelpunkt einer weiteren Regierungsvorlage (465 d.B.), die einstimmig von den Ausschussmitgliedern angenommen wurde. Die Österreichische Nationalbank soll im Rahmen der Neuen Kreditvereinbarungen des IWF (New Arrangements to Borrow, NAB) ermächtigt werden, einen Kreditrahmen von höchstens rund 3,64 Mrd. € Sonderziehungsrechten einzuräumen. Dies entspricht einer Erhöhung des bisher zulässigen maximalen Kreditrahmens um 36,98 Mio. €. Durch die Anpassung der gesetzlichen Grundlage soll sichergestellt werden, dass der mögliche relative Beitrag Österreichs zu den NAB gleichbleibt. Vor dem Hintergrund der COVID-19-Krise soll Österreich damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Effektivität des globalen Finanzstabilisierungsnetzes leisten.

Der IWF brauche seine Finanzmittel auch zur Bekämpfung der Corona-Krise, betonte Franz Eßl (ÖVP). Die Finanzierung belaufe sich grundsätzlich über Quoten der einzelnen Mitgliedsländer sowie durch Abkommen mit einzelnen Staaten. Da diese Abkommen mit Ende November auslaufen würden, benötige es jetzt die Ausweitung des Kreditrahmens, um die Fortsetzung der bisher gängigen Praxis zu gewährleisten.

Gegenüber Reinhold Einwallner (SPÖ) hielt der Finanzminister fest, dass die Erhöhung des möglichen maximalen Kreditrahmens kaum Auswirkungen auf das Budget haben werde, da sich der gesetzliche Rahmen nur um rund ein Prozent erhöhen werde.

Doppelbesteuerungsabkommen mit Argentinien passiert den Finanzausschuss

In der Folge sprach sich der Ausschuss auch einstimmig für ein neues Abkommen (355 d.B.) mit Argentinien zur Beseitigung der Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und –umgehung aus. Mit dem Staatsvertrag sollen einerseits die wirtschaftlichen Beziehungen der beiden Länder durch Vermeidung der Doppelbesteuerung und Senkung der Steuerbelastung für passive Einkünfte vertieft werden. Andererseits sollen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung durch die Umsetzung von OECD-Standards bekämpft und die steuerliche Transparenz durch die Einführung von Amtshilfebestimmungen sichergestellt werden.

SPÖ-Abgeordnete Selma Yildirim zeigte sich erfreut, dass nach zehn Jahren wieder ein Abkommen mit Argentinien zustande gekommen ist. Sie wollte von den VertreterInnen des Finanzressorts wissen, weshalb die Doppelbesteuerungsabkommen-Politik seitens des Ressorts auf die "Befreiungsmethode" ausgerichtet ist.

Das Abkommen mit Argentinien sei wichtig für die österreichische Wirtschaft, immerhin sei Argentinien die drittgrößte Volkswirtschaft im lateinamerikanischen Raum, so ein Experte des Finanzressorts. Bei Abkommen mit Höchststeuerländern wie Argentinien sei es internationaler Standard, auf die "Befreiungsmethode" zu setzen. Die "Anrechnungsmethode" mache nur bei Abkommen mit Niedrigsteuerländern Sinn, so der Vertreter des Finanzressorts weiter.

Änderungen im Bereich der betrieblichen Kollektivversicherung eingeleitet

Die Mitglieder des Finanzausschusses haben darüber hinaus Änderungen im Bereich der betrieblichen Kollektivversicherung (BKV) einstimmig auf den Weg gebracht. Mit der Einführung der BKV im Jahr 2005 sollte die zweite Säule der Altersvorsorge gefördert werden. Um arbeits- und steuerrechtlich als BKV zu gelten, muss ein Versicherungsprodukt bestimmte Merkmale aufweisen. Diese Merkmale nähern die BKV einem Pensionskassenvertrag an, ohne dass die BKV ihre Eigenschaft als Produkt der Vertragsversicherung verliert. Ziel war es, ein "Level-Playing-Field" zwischen der BKV und Pensionskassenprodukten herzustellen. Da es 2018 zu Änderungen im Pensionskassengesetz (PKG) gekommen ist, soll es nun zu Adaptionen der BKV im Versicherungsaufsichtsgesetz kommen (249 d.B.), um das Schutzniveau der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten sowie Wettbewerbsbedingungen im Bereich der BKV und im Pensionskassenbereich anzugleichen. Dies beinhaltet die Anpassung der Informationspflichten sowie die Schaffung eines Zustimmungsrechts gegenüber Versicherten im Bereich der BKV. (Schluss Finanzausschuss) med