Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 12

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(37) Beschluß des Nationalrates vom 12. Juli 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Akkreditierungsgesetz (AkkG) geändert wird (185/A und 244/NR sowie 5219 und 5260/BR d. B.)

(38) Beschluß des Nationalrates vom 12. Juli 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Wirtschaftstreuhänder-Berufsordnung, die Wirtschaftstreuhänder-Berufsordnungs-Novelle 1982 und das Wirtschaftstreuhänder-Kammergesetz geändert werden (251/A und 247/NR sowie 5220 und 5261/BR d. B.)

(39) Beschluß des Nationalrates vom 12. Juli 1996 betreffend ein Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz) (184/A und 248/NR sowie 5221 und 5262/BR d. B.)

Berichterstatter: Dr. Michael Rockenschaub 183

[Antrag, zu (30), (33), (34), (35), (36), (37) und (38) keinen Einspruch zu erheben, zu (31) 1. den im Artikel 30 sowie im Artikel 36 Abs. 1 Ziffer d und e und Abs. 4 des gegenständlichen Staatsvertrages enthaltenen Verfassungsbestimmungen gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG beziehungsweise Artikel 50 Abs. 3 B-VG in Verbindung mit Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, 2. dem gegenständlichen Beschluß des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, zu (32) dem Beschluß des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen]

und Hedda Kainz 187

[Antrag, zu (39) gegen den Beschluß des Nationalrates – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben]

Redner:

Mag. Dieter Langer 188

Dr. Kurt Kaufmann 189

Erhard Meier 191

einstimmige Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (30), (33), (34), (35), (36), (37) und (38) keinen Einspruch zu erheben 192

einstimmige Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (31) 1. den im Artikel 30 sowie im Artikel 36 Abs. 1 Ziffer d und e und Abs. 4 des gegenständlichen Staatsvertrages enthaltenen Verfassungsbestimmungen gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG beziehungsweise Artikel 50 Abs. 3 B-VG in Verbindung mit Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, 2. dem gegenständlichen Beschluß des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen 192

einstimmige Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (32) dem Beschluß des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen 193

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, zu (39) gegen den Beschluß des Nationalrates – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben, mit den Stimmen der Bundesräte der ÖVP und der SPÖ, gegen die Stimmen der Bundesräte der Freiheitlichen 194


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