Redner:
Staatssekretärin Mares Rossmann 156
Antrag der Bundesräte
Albrecht Konecny, Karl Drochter und GenossInnen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR auf Erhebung eines Einspruches gegen das Arbeitsrechtsänderungsgesetz 2000 152Ablehnung 157
Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (35) keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmenmehrheit) 158
Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (36) 1. dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen (mit Stimmenmehrheit) 158
Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (36) 2. gegen den Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmeneinhelligkeit) 158
Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (37) dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG beziehungsweise Artikel 50 Abs. 3 B-VG in Verbindung mit Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen (mit Stimmeneinhelligkeit) 158
Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (38) keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmeneinhelligkeit) 158
(39) Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert wird (165/A und 193/NR sowie 6157/BR d. B.)
Berichterstatter: Mag. Christof Neuner 159
(Antrag, keinen Einspruch zu erheben)
Redner:
Staatssekretärin Mares Rossmann 162 und 166
Dr. André d′Aron 162
164und (tatsächliche Berichtigung) 166
Ing. Kurt Scheuch (tatsächliche Berichtigung) 167
Annahme des Antrages des Berichterstatters, keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmenmehrheit) 167
(40) Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2000 betreffend ein Internationales Kaffee-Übereinkommen von 1994 sowie Resolution Nummer 384 betreffend Verlängerung des Internationalen Kaffee-Übereinkommens von 1994 (95 und 147/NR sowie 6158/BR d. B.)
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