Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 12

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(34) Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz und das Bundesgesetz über die Nachtarbeit der Frauen geändert werden (123/NR sowie 6152/BR d. B.)

Berichterstatter: Mag. Christof Neuner 137

[Antrag, zu (33) und (34) keinen Einspruch zu erheben]

Redner:

Mag. Dietmar Hoscher 138

Jürgen Weiss 140

Ludwig Buchinger 141

Herbert Thumpser 143

Thomas Ram 144

Dr. Robert Aspöck 145

Bundesminister Dr. Dieter Böhmdorfer 146

Peter Marizzi 147

Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (33) und (34) keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmenmehrheit) 148

Gemeinsame Beratung über

(35) Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz, das Hausbesorgergesetz, das Heimarbeitsgesetz, das Urlaubsgesetz, das Angestelltengesetz, das Gutsangestelltengesetz, das Schauspielergesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Sonderunterstützungsgesetz und das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz geändert werden (Arbeitsrechtsänderungsgesetz 2000 – ARÄG 2000) (91, 130/A, 19/A und 189/NR sowie 6153/BR d. B.)

(36) Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2000 betreffend ein Übereinkommen (Nr. 138) über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (21 und 190/NR sowie 6154/BR d. B.)

(37) Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2000 betreffend Urkunde zur Abänderung der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation (39 und 191/NR sowie 6113 und 6155/BR d. B.)

(38) Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Landarbeitsgesetz 1984 geändert wird (94 und 192/NR sowie 6156/BR d. B.)

Berichterstatter: Mag. Christof Neuner 149

[Antrag, zu (35) und (38) keinen Einspruch zu erheben, zu (36) 1. dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, 2. gegen den Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben, zu (37) dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG beziehungsweise Artikel 50 Abs. 3 B-VG in Verbindung mit Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen]


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