Bundesrat Stenographisches Protokoll 670. Sitzung / Seite 6

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Annahme des Antrages des Berichterstatters, keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmeneinhelligkeit) 62

Gemeinsame Beratung über

(6) Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2000 betreffend ein Bundesgesetz über die Förderung der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit (Bundes-Jugendförderungsgesetz) (269/A und 350/NR sowie 6252 und 6263/BR d. B.)

(7) Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2000 betreffend ein Bundesgesetz über die Vertretung der Anliegen der Jugend (Bundes-Jugendvertretungsgesetz) (270/A und 351/NR sowie 6253, 6254 und 6264/BR d. B.)

Berichterstatter: Horst Freiberger 63

[Antrag, zu (6) und (7) keinen Einspruch zu erheben]

Redner:

Hans Ager 63

Herbert Thumpser 64

Thomas Ram 66

Bundesminister Mag. Herbert Haupt 68

Mag. Harald Himmer 69

Mag. John Gudenus 70

Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (6) und (7) keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmeneinhelligkeit) 71

(8) Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Bau- und Liegenschaftsverwaltung des Bundes neu organisiert sowie über Bundesvermögen verfügt wird (Bundesimmobiliengesetz) und mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 sowie das ASFINAG-Ermächtigungsgesetz 1997 geändert werden (298 und 347/NR sowie 6247, 6248 und 6265/BR d. B.)

Berichterstatter: Mag. Christof Neuner 72

(Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – zu erheben)

Redner:

Mag. Dietmar Hoscher 72

Ing. Walter Grasberger 74

Dr. André d′Aron 76

Bundesminister Dr. Martin Bartenstein 78

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – zu erheben (mit Stimmenmehrheit) 79

Gemeinsame Beratung über

(9) Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2000 betreffend Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs samt Erklärung der Republik Österreich (196 und 384/NR sowie 6266/BR d. B.)


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