Stenographisches Protokoll
751. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich
Mittwoch, 19., und Donnerstag, 20. Dezember 2007
751. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich
Mittwoch, 19., und Donnerstag, 20. Dezember 2007
Dauer der Sitzung
Mittwoch, 19. Dezember 2007: 9.04 – 18.57 Uhr
Donnerstag, 20. Dezember 2007: 9.02 – 18.29 Uhr
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Tagesordnung
1. Punkt: Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Erstes Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz erlassen wird
2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Asylgerichtshofgesetz erlassen wird und das Asylgesetz 2005, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Bundesministeriengesetz 1986, das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Grundversorgungsgesetz-Bund 2005, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Sicherheitspolizeigesetz und das Waffengesetz 1996 geändert werden (Asylgerichtshof-Einrichtungsgesetz)
3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das E-Government-Gesetz geändert wird (E-GovG-Novelle 2007)
4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Vermessungsgesetz geändert wird
5. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Signaturgesetz, das Ziviltechnikergesetz, das Rezeptpflichtgesetz sowie die Gewerbeordnung 1994 geändert werden
6. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991 und das Zustellgesetz geändert werden (Verwaltungsverfahrens- und Zustellrechtsänderungsgesetz 2007)
7. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung eines Rates für Fragen der österreichischen Integrations- und Außenpolitik und das Bundesgesetz über die Errichtung eines Nationalen Sicherheitsrates geändert werden
8. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen von Verwaltungsbehörden im Rahmen der Europäischen Union (EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz – EU-VStVG) erlassen wird und das Verwaltungsstrafgesetz 1991 und das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 geändert werden
9. Punkt: Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über das Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die EU-Strukturfonds in der Periode 2007–2013
10. Punkt: Änderungen des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten, die den Europäischen Gemeinschaften den Beitritt ermöglichen
11. Punkt: Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten betreffend Kontrollstellen und grenzüberschreitenden
12. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richterdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Pensionsgesetz 1965, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Poststrukturgesetz und das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2007)
13. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz geändert wird
14. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, das Grenzkontrollgesetz und das Polizeikooperationsgesetz geändert werden
15. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird
16. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Gewinnung, Verarbeitung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Zellen und Geweben zur Verwendung beim Menschen (Gewebesicherheitsgesetz-GSG) erlassen wird und das Arzneimittelgesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz und das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert werden
17. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend Datensicherheitsmaßnahmen beim elektronischen Verkehr mit Gesundheitsdaten und Einrichtung eines Informationsmanagement – Gesundheitstelematikgesetz (GTelG) geändert wird
18. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird
19. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Tierseuchengesetz, das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002, das Tierarzneimittelkontrollgesetz und das Rezeptpflichtgesetz geändert werden (Veterinärrechtsänderungsgesetz 2007)
20. Punkt: Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens
21. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Ärztegesetz 1998, das Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfondsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Sonderunterstützungsgesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957 und das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert werden (Bundesgesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften an die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens für die Jahre 2008 bis 2013)
22. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Pensionsgesetz 1965 und das Bundesbahn-Pensionsgesetz
23. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das Einkommensteuergesetz geändert werden
24. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das ORF-Gesetz, das Journalistengesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984 und das Körperschaftsteuergesetz 1988 geändert werden
25. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert wird
26. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird
27. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Konsumentenschutzgesetz geändert wird
28. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz geändert wird
29. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bilanzbuchhaltungsgesetz geändert wird
30. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Ziviltechnikergesetz 1993 geändert wird
31. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Patentanwaltsgesetz geändert wird
32. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001 und das Militärauszeichnungsgesetz 2002 geändert werden
33. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Auslandseinsatzgesetz 2001 und das Militärbefugnisgesetz geändert werden
34. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Strafvollzugsgesetz, das Bewährungshilfegesetz und das Jugendgerichtsgesetz 1988 geändert werden (Strafrechtsänderungsgesetz 2008)
35. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz (SMG) geändert wird (SMG-Novelle 2007)
36. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz, das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Mediengesetz, das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz, das Militärstrafgesetz, das Pornographiegesetz, das Strafregistergesetz, das Tilgungsgesetz, das Bundesgesetz über die Amtshilfe der Sozialversicherungsträger für die Sicherheitsbehörden, das Sozialbetrugsgesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das OGH-Gesetz, das Rechtspraktikantengesetz, das Geschworenen- und Schöffengesetz, das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, das Ärztegesetz 1998, das Apothekerkammergesetz, das Arzneimittelgesetz, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Zahnärztegesetz, das Zahnärztekammergesetz und das Weingesetz geändert werden (Strafprozessreformbegleitgesetz II)
37. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Außenhandelsgesetz geändert wird
38. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Exekutionsordnung, das Vollzugsgebührengesetz und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden (Exekutionsordnungs-Novelle 2008 – EO-Nov. 2008)
39. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Berufsprüfungs-Anrechnungsgesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das EuRAG, das Gerichtskommissärsgesetz, das Gerichts-
kommissionstarifgesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Notariatsaktsgesetz, das Notariatsprüfungsgesetz, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Gebührenanspruchsgesetz 1975, das SDG und das Außerstreitgesetz geändert werden (Berufsrechts-Änderungsgesetz 2008 – BRÄG 2008)
40. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bildungsdokumentationsgesetz geändert wird
41. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einrichtung eines Bundesinstitutes für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens erlassen wird und das Bundes-Schulaufsichtsgesetz geändert wird (BIFIE-Gesetz 2008)
42. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird
43. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird
44. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Ordnung von Unterricht und Erziehung in den im Schulorganisationsgesetz geregelten Schulen (Schulunterrichtsgesetz – SchUG) geändert wird
45. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Schulzeitgesetz 1985 geändert wird
46. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Flughafen-Bodenabfertigungsgesetz geändert wird
47. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (11. Führerscheingesetz-Novelle)
48. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (29. KFG‑Novelle)
49. Punkt: Siebentes Zusatzprotokoll zur Satzung, Allgemeine Verfahrensordnung, Vertrag und Abkommen des Weltpostvereins (Bukarest 2004)
50. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Finanzausgleichsgesetz 2008 erlassen wird sowie das Zweckzuschussgesetz 2001, das Katastrophenfondsgesetz 1996, das Finanzausgleichsgesetz 2005, das Finanz-Verfassungsgesetz 1948, das Bundesgesetz BGBl. Nr. 301/1989, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Umweltförderungsgesetz geändert werden
51. Punkt: Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über eine Weiterführung der stabilitätsorientierten Budgetpolitik (Österreichischer Stabilitätspakt 2008)
52. Punkt: Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundeshaushaltsgesetz geändert werden
53. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geändert wird
54. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Sparkassengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Nationalbankgesetz 1984 geändert werden
55. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und das Pensionskassengesetz geändert werden
56. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988 und das Bundesgesetz über Sonderregelungen zur Mittelstandsfinanzierung auf dem Gebiet der Gebühren sowie der Verkehrsteuern hinsichtlich der Vorschriften über Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften geändert werden – Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften-Gesetz 2007 (MiFiG-Gesetz 2007)
57. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, die Abgabenexekutionsordnung, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Kommunalsteuergesetz 1993 geändert werden (Abgabensicherungsgesetz 2007 – AbgSiG 2007)
58. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Gebührengesetz 1957, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996 und das Tabakgesetz geändert werden
59. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrförderungsgesetz für eine österreichische Entwicklungsbank geändert wird
60. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Hellenischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
61. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt und das Bundesfinanzgesetz 2007 geändert wird
62. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird
63. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Altlastensanierungsgesetz geändert wird (ALSAG-Novelle 2008)
64. Punkt: Kündigung des Übereinkommens (Nr. 45) über die Beschäftigung von Frauen bei Untertagearbeiten in Bergwerken jeder Art, 1935
65. Punkt: Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen
66. Punkt: Bundesgesetz über das Verbot von Streumunition
67. Punkt: Bundesgesetz über die Anerkennung des Österreichischen Roten Kreuzes und den Schutz des Zeichens des Roten Kreuzes (Rotkreuzgesetz – RKG)
68. Punkt: Erstattung eines Vorschlages des Bundesrates für die Ernennung eines Ersatzmitgliedes des Verfassungsgerichtshofes
69. Punkt: Wahl eines Vertreters Österreichs in die Parlamentarische Versammlung des Europarates
70. Punkt: Wahl der beiden Vizepräsidenten sowie der Schriftführer und der Ordner für das 1. Halbjahr 2008
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Inhalt
Bundesrat
Unterbrechung der Sitzung ................................................................................. 25, 166
Schreiben des Präsidenten des Wiener Landtages betreffend Mandatsverzicht der Bundesrätin Anna Elisabeth Haselbach .................................................................................................... 25
Schreiben des Präsidenten des Tiroler Landtages betreffend Änderung der Vorsitzführung im Bundesrat ............................................................................................................................... 26
Absehen von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der gegenständlichen schriftlichen Ausschussberichte gemäß § 44 Abs. 3 GO-BR ............................................................................................ 28
Schlussansprache des Präsidenten Mag. Wolfgang Erlitz ................................... 166
70. Punkt: Wahl der beiden Vizepräsidenten sowie der Schriftführer und der Ordner für das 1. Halbjahr 2008 ............................................................................................................................. 305
Verlangen auf Durchführung einer Debatte gemäß § 57 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates ............................................................................................................................. 306
Redner/Rednerinnen:
Albrecht Konecny ................................................................................................... ... 306
Ludwig Bieringer .................................................................................................... ... 308
Stefan Schennach ................................................................................................... ... 309
Peter Mitterer .......................................................................................................... ... 310
Monika Mühlwerth .................................................................................................. ... 310
Nationalrat
Beschlüsse und Gesetzesbeschlüsse .......................................................................... 27
Wahlen in Institutionen
68. Punkt: Erstattung eines Vorschlages des Bundesrates für die Ernennung eines Ersatzmitgliedes des Verfassungsgerichtshofes ........................................................................................... 304
Verlangen auf Durchführung einer Debatte gemäß § 57 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates ............................................................................................................................. 304
Redner:
Jürgen Weiss .............................................................................................................. 304
Ergebnis: Ersatzmitglied: Dr. Irmgard Griss
69. Punkt: Wahl eines Vertreters Österreichs in die Parlamentarische Versammlung des Europarates ............................................................................................................................. 305
Ergebnis: Ersatzmitglied: Ana Blatnik
Ausschüsse
Zuweisungen .................................................................................................................. 28
Verhandlungen
Gemeinsame Beratung über
1. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend
ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geän-
dert und ein Erstes Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz erlassen wird
(314 d.B. und 370 d.B. sowie 7799/BR d.B. und 7830/BR d.B.)
................................................................................... 28
Berichterstatterin: Sissy Roth-Halvax .......................................................................... 29
2. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Asylgerichtshofgesetz erlassen wird und das Asylgesetz 2005, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Bundesministeriengesetz 1986, das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufent-
haltsgesetz, das Grundversorgungsgesetz-Bund 2005, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Sicherheitspolizeigesetz und das Waffengesetz 1996 geändert werden (Asylgerichtshof-Einrichtungsgesetz) (371 d.B. sowie 7831/BR d.B.) 28
Berichterstatterin: Sissy Roth-Halvax .......................................................................... 29
Redner/Rednerinnen:
Stefan Schennach ................................................................................................. 29, 69
Albrecht Konecny ................................................................................................... ..... 34
Monika Mühlwerth .................................................................................................. ..... 37
Franz Perhab ........................................................................................................... ..... 39
Eva Konrad .............................................................................................................. ..... 40
Mag. Gerald Klug .................................................................................................... ..... 44
Stefan Schennach (tatsächliche Berichtigung) ............................................................ 46
Peter Mitterer ................................................................................................................ 46
Staatssekretärin Heidrun Silhavy ........................................................................ 47, 78
Jürgen Weiss ........................................................................................................... ..... 50
Bundesminister Günther Platter .......................................................................... ..... 54
Franz Breiner ........................................................................................................... ..... 56
Günther Molzbichler ............................................................................................... ..... 57
Ing. Siegfried Kampl ............................................................................................... ..... 59
Ing. Reinhold Einwallner ........................................................................................ ..... 62
Elisabeth Kerschbaum ........................................................................................... ..... 63
Dr. Franz Eduard Kühnel ....................................................................................... ..... 66
Wolfgang Schimböck ............................................................................................. ..... 73
Mag. Harald Himmer .............................................................................................. ..... 74
Peter Mitterer (tatsächliche Berichtigung) .................................................................... 75
Monika Kemperle .................................................................................................... ..... 76
Sonja Zwazl ............................................................................................................. ..... 77
Entschließungsantrag der Bundesräte Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen betreffend humanitäre Aufenthaltsgenehmigungen für Familie Zogaj – Ablehnung .................................... 65, 80
Entschließungsantrag der Bundesräte Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen betreffend humanitäre Aufenthaltsgenehmigungen für Familie Milici – Ablehnung ..................................... 66, 80
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 1, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen ................................................. 80
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 2, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................. 80
Gemeinsame Beratung über
3. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das E-Government-Gesetz geändert wird (E-GovG-Novelle 2007) (290 d.B. und 362 d.B. sowie 7832/BR d.B.) ............................................................................................................................... 80
Berichterstatter: Franz Perhab ...................................................................................... 81
4. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Vermessungsgesetz geändert wird (363 d.B. sowie 7833/BR d.B.) ....................... ..... 80
Berichterstatter: Franz Perhab ...................................................................................... 81
5. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Signaturgesetz, das Ziviltechnikergesetz, das Rezeptpflichtgesetz sowie die Gewerbeordnung 1994 geändert werden (293 d.B. und 364 d.B. sowie 7834/BR d.B.) .................................................... 81
Berichterstatter: Franz Perhab ...................................................................................... 81
6. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991 und das Zustellgesetz geändert werden (Verwaltungsverfahrens- und Zustellrechtsänderungsgesetz 2007) (294 d.B. und 365 d.B. sowie 7800/BR d.B. und 7835/BR d.B.) ................................................................................... 81
Berichterstatter: Franz Perhab ...................................................................................... 81
Redner/Rednerinnen:
Eva Konrad .............................................................................................................. ..... 82
Reinhard Todt ......................................................................................................... ..... 83
Jürgen Weiss ........................................................................................................... ..... 84
Staatssekretärin Heidrun Silhavy ......................................................................... ..... 85
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 3, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................. 87
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 4, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................. 87
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 5, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................. 87
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 6, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................. 87
7. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung eines Rates für Fragen der österreichischen Integrations- und Außenpolitik und das Bundesgesetz über die Errichtung eines Nationalen Sicherheitsrates geändert werden (482/A und 366 d.B. sowie 7836/BR d.B.) ........................................................................................ 87
Berichterstatter: Mag. Bernhard Baier ......................................................................... 87
Redner/Rednerinnen:
Wolfgang Schimböck ............................................................................................. ..... 88
Dr. Franz Eduard Kühnel ....................................................................................... ..... 88
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................... 89
8. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Vollstreckung von Geldstrafen
und Geldbußen von Verwaltungsbehörden im Rahmen der Europäi-
schen Union (EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz – EU-VStVG)
erlassen wird und das Verwaltungsstrafgesetz 1991 und das
Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 geändert werden
(46 d.B. und 373 d.B. sowie 7837/BR d.B.) ........................................................................................ 89
Berichterstatter: Jürgen Weiss ..................................................................................... 90
Redner/Rednerinnen:
Eva Konrad .............................................................................................................. ..... 90
Ing. Reinhold Einwallner ........................................................................................ ..... 91
Peter Mitterer .......................................................................................................... ..... 91
Edgar Mayer ............................................................................................................ ..... 91
Staatssekretärin Heidrun Silhavy ......................................................................... ..... 92
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................... 93
9. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über das Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die EU-Strukturfonds in der Periode 2007–2013 (74 d.B. und 374 d.B. sowie 7838/BR d.B.) 93
Berichterstatter: Jürgen Weiss ..................................................................................... 93
Rednerin:
Staatssekretärin Heidrun Silhavy ............................................................................... 93
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................... 94
Gemeinsame Beratung über
10. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend Änderungen des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten, die den Europäischen Gemeinschaften den Beitritt ermöglichen (42 d.B. und 375 d.B. sowie 7839/BR d.B.) ................................................................................................................. 94
Berichterstatterin: Sissy Roth-Halvax .......................................................................... 95
11. Punkt:
Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend
das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten betreffend Kontrollstel-
len und grenzüberschreitenden Datenverkehr (147 d.B. und
376 d.B. sowie 7840/BR d.B.) 94
Berichterstatterin: Sissy Roth-Halvax .......................................................................... 95
Redner/Rednerinnen:
Ernst Winter ............................................................................................................ ..... 95
Staatssekretärin Heidrun Silhavy ......................................................................... ..... 96
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 10, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................. 96
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 11, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................. 96
Gemeinsame Beratung über
12. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richterdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz,
das Ausschreibungsgesetz 1989, das Pensionsgesetz 1965, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Poststrukturgesetz und das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2007) (296 d.B. und 367 d.B. sowie 7809/BR d.B. und 7841/BR d.B.) ................................... 96
Berichterstatter: Jürgen Weiss ..................................................................................... 97
13. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz geändert wird (368 d.B. sowie 7842/BR d.B.) 97
Berichterstatter: Jürgen Weiss ..................................................................................... 97
Redner/Rednerinnen:
Harald Reisenberger .............................................................................................. ..... 97
Edgar Mayer ............................................................................................................ ..... 98
Franz Breiner ........................................................................................................... ... 100
Alfred Schöls ........................................................................................................... ... 101
Bundesministerin Doris Bures ............................................................................. ... 103
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 12, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 105
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 13, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 105
Gemeinsame Beratung über
14. Punkt:
Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, das Grenzkontrollgesetz
und das Polizeikooperationsgesetz geändert werden (272 d.B. sowie
7807/BR d.B. und 7875/BR d.B.) 105
Berichterstatterin: Christine Fröhlich ......................................................................... 106
15. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird (158 d.B. sowie 7808/BR d.B. und 7876/BR d.B.) 106
Berichterstatterin: Christine Fröhlich ......................................................................... 106
Redner/Rednerinnen:
Stefan Schennach ............................................................................................. 106, 118
Josef Kalina ............................................................................................................. ... 110
Eva Konrad .............................................................................................................. ... 113
Edgar Mayer ............................................................................................................ ... 116
Ing. Reinhold Einwallner ........................................................................................ ... 119
Dr. Franz Eduard Kühnel ....................................................................................... ... 121
Ing. Reinhold Einwallner (tatsächliche Berichtigung) ............................................... 123
Elisabeth Kerschbaum ........................................................................................... ... 124
Bundesminister Günther Platter .......................................................................... ... 124
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 14, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 125
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 15, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 126
Gemeinsame Beratung über
16. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Gewinnung, Verarbeitung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Zellen und Geweben zur Verwendung beim Menschen (Gewebesicherheitsgesetz-GSG) erlassen wird und das Arzneimittelgesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz und das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert werden (261 d.B. und 343 d.B. sowie 7823/BR d.B.) ............................................................................................................................. 126
Berichterstatterin: Christine Fröhlich ......................................................................... 126
17. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend Datensicherheitsmaßnahmen beim elektronischen Verkehr mit Gesundheitsdaten und Einrichtung eines Informationsmanagement – Gesundheitstelematikgesetz (GTelG) geändert wird (284 d.B. und 344 d.B. sowie 7824/BR d.B.) ............................................................... 126
Berichterstatterin: Christine Fröhlich ......................................................................... 126
Redner/Rednerinnen:
Werner Stadler ............................................................................................................ 126
Edgar Mayer ................................................................................................................ 127
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 16, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 128
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 17, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 129
18. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird (291 d.B. und 342 d.B. sowie 7797/BR d.B. und 7825/BR d.B.) ............................................................................................................................. 129
Berichterstatterin: Michaela Gansterer ...................................................................... 129
Redner/Rednerinnen:
Elisabeth Kerschbaum ........................................................................................... ... 129
Helmut Wiesenegg ................................................................................................. ... 130
Ing. Siegfried Kampl ............................................................................................... ... 132
Martina Diesner-Wais ............................................................................................. ... 133
Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 134
19. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierseuchengesetz, das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002, das Tierarzneimittelkontrollgesetz und das Rezeptpflichtgesetz geändert werden (Veterinärrechtsänderungsgesetz 2007) (292 d.B. und 346 d.B. sowie 7798/BR d.B. und 7826/BR d.B.) ................................................................................. 134
Berichterstatterin: Christine Fröhlich ......................................................................... 134
Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 135
Gemeinsame Beratung über
20. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens (308 d.B. und 345 d.B. sowie 7827/BR d.B.) ............................................................................................................... 135
Berichterstatterin: MMag. Barbara Eibinger .............................................................. 135
21. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Ärztegesetz 1998, das Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfondsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Sonderunterstützungsgesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957 und das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert werden (Bundesgesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften an die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens für die Jahre 2008 bis 2013) (297 d.B. und 352 d.B. sowie 7796/BR d.B. und 7828/BR d.B.) ............................................................................................................... 135
Berichterstatterin: MMag. Barbara Eibinger .............................................................. 135
22. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pensionsgesetz 1965 und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (353 d.B. sowie 7829/BR d.B.) ....................................................................................................................................... 135
Berichterstatterin: MMag. Barbara Eibinger .............................................................. 135
Redner/Rednerinnen:
Franz Breiner ........................................................................................................... ... 136
Mag. Gerald Klug .................................................................................................... ... 137
Alfred Schöls (tatsächliche Berichtigung) .................................................................. 139
Monika Mühlwerth .................................................................................................. ... 139
Edgar Mayer ............................................................................................................ ... 142
Elisabeth Kerschbaum ........................................................................................... ... 144
Bundesministerin Dr. Andrea Kdolsky ................................................................ ... 145
Monika Kemperle .................................................................................................... ... 149
Peter Mitterer .......................................................................................................... ... 151
Josef Saller .............................................................................................................. ... 152
Franz Wolfinger ....................................................................................................... ... 153
Entschließungsantrag der Bundesräte Peter Mitterer und Ing. Siegfried Kampl betreffend zumutbare Regelung der Pflegeproblematik – Unterstützungsfrage – nicht genügend Unterstützung 152, 152
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 20, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 156
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 21, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 156
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 22, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 156
23. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das Einkommensteuergesetz geändert werden (298 d.B. und 361 d.B. sowie 7810/BR d.B.) .................................................. 156
Berichterstatter: Ing. Reinhold Einwallner ................................................................ 157
Redner/Rednerinnen:
Eva Konrad .............................................................................................................. ... 157
Günther Kaltenbacher ............................................................................................ ... 158
Edgar Mayer ............................................................................................................ ... 160
Monika Kemperle .................................................................................................... ... 160
Staatssekretärin Christine Marek ......................................................................... ... 161
Elisabeth Kerschbaum ........................................................................................... ... 163
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 164
Gemeinsame Beratung über
24. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das ORF-Gesetz, das Journalistengesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984 und das Körperschaftsteuergesetz 1988 geändert werden (300 d.B. und 359 d.B. sowie 7811/BR d.B.) .................................................................................................... 164
Berichterstatter: Günther Kaltenbacher..................................................................... 164
25. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert wird (360 d.B. sowie 7812/BR d.B.) ............... 164
Berichterstatter: Günther Kaltenbacher..................................................................... 164
Redner/Rednerinnen:
Renate Seitner ......................................................................................................... ... 164
Edgar Mayer ............................................................................................................ ... 165
Franz Breiner .............................................................................................................. 167
Stefan Schennach ............................................................................................. 168, 173
Albrecht Konecny ...................................................................................................... 170
Mag. Harald Himmer ......................................................................................... 171, 173
Staatssekretärin Christine Marek ......................................................................... ... 172
Stefan Schennach (tatsächliche Berichtigung) .......................................................... 174
Entschließungsantrag der Bundesräte Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ersatz für ORF-Gebührenbefreiung – Ablehnung ................................................................ 169, 175
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 24, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen ............................................... 175
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 25, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 175
Gemeinsame Beratung über
26. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (283 d.B. und 320 d.B. sowie 7813/BR d.B.) 175
Berichterstatter: Helmut Wiesenegg .......................................................................... 176
27. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Konsumentenschutzgesetz geändert wird (321 d.B. sowie 7814/BR d.B.) ................ 175
Berichterstatter: Helmut Wiesenegg .......................................................................... 176
28. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz geändert wird (279 d.B. und 322 d.B. sowie 7815/BR d.B.) 176
Berichterstatter: Helmut Wiesenegg .......................................................................... 176
29. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bilanzbuchhaltungsgesetz geändert wird (288 d.B. und 323 d.B. sowie 7816/BR d.B.) 176
Berichterstatter: Helmut Wiesenegg .......................................................................... 176
30. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ziviltechnikergesetz 1993 geändert wird (287 d.B. und 324 d.B. sowie 7817/BR d.B.) 176
Berichterstatter: Helmut Wiesenegg .......................................................................... 176
Redner/Rednerinnen:
Peter Mitterer ..................................................................................................... 177, 181
Ing. Reinhold Einwallner ........................................................................................ ... 178
Franz Perhab ........................................................................................................... ... 179
Franz Breiner ........................................................................................................... ... 180
Monika Kemperle .................................................................................................... ... 181
Staatssekretärin Christine Marek ............................................................................. 182
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 26, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 183
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 27, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 183
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 28, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 183
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 29, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 183
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 30, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 184
31. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Patentanwaltsgesetz geändert wird (206 d.B. und 325 d.B. sowie 7818/BR d.B.) ..... 184
Berichterstatter: Karl Boden ....................................................................................... 184
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 184
Gemeinsame Beratung über
32. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002,
das Heeresgebührengesetz 2001 und das Militärauszeichnungsgesetz 2002
geändert werden (65 d.B. und 399 d.B. sowie 7805/BR d.B.
und 7869/BR d.B.) ........................................................ 184
Berichterstatter: Johann Giefing ................................................................................ 185
33. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Auslandseinsatzgesetz 2001 und das Militärbefugnisgesetz geändert werden (400 d.B. sowie 7870/BR d.B.) ............................................................................................................................. 184
Berichterstatter: Johann Giefing ................................................................................ 185
Redner/Rednerinnen:
Stefan Schennach ................................................................................................... ... 185
Albrecht Konecny ................................................................................................... ... 186
Alfred Schöls ........................................................................................................... ... 188
Bundesminister Mag. Norbert Darabos ............................................................... ... 190
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 32, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 192
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 33, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 193
Gemeinsame Beratung über
34. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975,
das Strafvollzugsgesetz, das Bewährungshilfegesetz und das Jugendgerichtsgesetz 1988
geändert werden (Strafrechtsänderungsgesetz 2008)
(302 d.B., 285 d.B. und 331 d.B. sowie 7801/BR d.B. und
7849/BR d.B.) ............................................................................................................................. 193
Berichterstatter: Ernst Winter ..................................................................................... 193
35. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz (SMG) geändert wird (SMG-Novelle 2007) (301 d.B. und 332 d.B. sowie 7850/BR d.B.) ............................................................................................................................. 193
Berichterstatter: Ernst Winter ..................................................................................... 193
Redner/Rednerinnen:
Johann Kraml .......................................................................................................... ... 193
Dr. Franz Eduard Kühnel ....................................................................................... ... 195
Stefan Schennach ................................................................................................... ... 196
Monika Kemperle .................................................................................................... ... 198
Günther Köberl ....................................................................................................... ... 199
Bundesministerin Dr. Maria Berger ..................................................................... ... 200
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 34, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 202
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 35, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 202
Gemeinsame Beratung über
36. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz, das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Mediengesetz, das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz, das Militärstrafgesetz, das Pornographiegesetz, das Strafregistergesetz, das Tilgungsgesetz, das Bundesgesetz über die Amtshilfe der Sozialversicherungsträger für die Sicherheitsbehörden, das Sozialbetrugsgesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das OGH-Gesetz, das Rechtspraktikantengesetz, das Geschworenen- und Schöffengesetz, das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, das Ärztegesetz 1998, das Apothekerkammergesetz, das Arzneimittelgesetz, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Zahnärztegesetz, das Zahnärztekammergesetz und das Weingesetz geändert werden (Strafprozessreformbegleitgesetz II) (299 d.B. und 335 d.B. sowie 7802/BR d.B. und 7851/BR d.B.) ............................................................................................................................. 202
Berichterstatterin: Mag. Susanne Neuwirth .............................................................. 203
37. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Außenhandelsgesetz geändert wird (336 d.B. sowie 7852/BR d.B.) .......................... 203
Berichterstatterin: Mag. Susanne Neuwirth .............................................................. 203
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 36, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen ............................................... 203
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 37, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 203
38. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Exekutionsordnung, das Vollzugsgebührengesetz und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden (Exekutionsordnungs-Novelle 2008 – EO-Nov. 2008) (295 d.B. und 337 d.B. sowie 7853/BR d.B.) ............................................................................................................................. 204
Berichterstatterin: Mag. Susanne Neuwirth .............................................................. 204
Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 204
39. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Berufsprüfungs-Anrechnungsgesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das EuRAG, das Gerichtskommissärsgesetz, das Gerichtskommissionstarifgesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Notariatsaktsgesetz, das Notariatsprüfungsgesetz, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, das
Rechtsanwaltstarifgesetz, das Gebührenanspruchsgesetz 1975, das SDG und das Außerstreitgesetz geändert werden (Berufsrechts-Änderungsgesetz 2008 – BRÄG 2008) (303 d.B. und 338 d.B. sowie 7803/BR d.B. und 7854/BR d.B.) ............................................................................................................................. 204
Berichterstatterin: Mag. Susanne Neuwirth .............................................................. 204
Redner/Rednerinnen:
Dr. Franz Eduard Kühnel ....................................................................................... ... 205
Mag. Gerald Klug .................................................................................................... ... 206
Dr. Franz Eduard Kühnel (tatsächliche Berichtigung) .............................................. 206
Bundesministerin Dr. Maria Berger ......................................................................... 207
Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 208
40. Punkt: Beschluss
des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem das Bildungsdokumentationsgesetz geändert wird
(259 d.B. und 379 d.B. sowie 7843/BR d.B.) ............................................................................................................... 208
Berichterstatterin: Waltraud Hladny ........................................................................... 208
Redner/Rednerinnen:
Franz Breiner ........................................................................................................... ... 208
Mag. Susanne Neuwirth ......................................................................................... ... 209
Karl Bader ................................................................................................................ ... 210
Bundesministerin Dr. Claudia Schmied .............................................................. ... 211
Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 212
41. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einrichtung eines Bundesinstitutes für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens erlassen wird und das Bundes-Schulaufsichtsgesetz geändert wird (BIFIE-Gesetz 2008) (306 d.B. und 380 d.B. sowie 7844/BR d.B.) ............................. 212
Berichterstatterin: Waltraud Hladny ........................................................................... 212
Redner/Rednerinnen:
Mag. Susanne Neuwirth ......................................................................................... ... 212
Dr. Andreas Schnider ............................................................................................. ... 214
Franz Breiner ........................................................................................................... ... 215
Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 216
Gemeinsame Beratung über
42. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird (307 d.B. und 381 d.B. sowie 7845/BR d.B.) 216
Berichterstatterin: Waltraud Hladny ........................................................................... 217
43. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird (281 d.B. und 382 d.B. sowie 7846/BR d.B.) 216
Berichterstatterin: Ana Blatnik .................................................................................... 217
44. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Ordnung von Unterricht und Erziehung in den im Schulorganisationsgesetz geregelten Schulen (Schulunterrichtsgesetz – SchUG) geändert wird (464/A und 383 d.B. sowie 7847/BR d.B.) 216
Berichterstatterin: Ana Blatnik .................................................................................... 217
45. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulzeitgesetz 1985 geändert wird (282 d.B. und 384 d.B. sowie 7848/BR d.B.) .... 216
Berichterstatterin: Ana Blatnik .................................................................................... 217
Redner/Rednerinnen:
Franz Breiner ........................................................................................................... ... 217
Erwin Preiner .......................................................................................................... ... 219
Monika Mühlwerth .................................................................................................. ... 222
Dr. Andreas Schnider ............................................................................................. ... 226
Eva Konrad .............................................................................................................. ... 231
Karl Bader ................................................................................................................ ... 235
Bundesministerin Dr. Claudia Schmied .............................................................. ... 238
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 42, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 241
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 43, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 241
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 44, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 241
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 45, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 241
46. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Flughafen-Bodenabfertigungsgesetz geändert wird (280 d.B. und 328 d.B. sowie 7819/BR d.B.) ............................................................................................................................. 241
Berichterstatterin: Maria Mosbacher .......................................................................... 242
Redner:
Wolfgang Sodl ............................................................................................................ 242
Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 243
47. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (11. Führerscheingesetz-Novelle) (230 d.B. und 329 d.B. sowie 7820/BR d.B.) ............................................................................................................... 243
Berichterstatterin: Maria Mosbacher .......................................................................... 243
Redner/Rednerinnen:
Elisabeth Kerschbaum ........................................................................................... ... 243
Manfred Gruber ...................................................................................................... ... 244
Franz Perhab ........................................................................................................... ... 245
Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 246
48. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (29. KFG‑Novelle) (305 d.B. und 330 d.B. sowie 7804/BR d.B. und 7821/BR d.B.) ............................................................................................................... 246
Berichterstatterin: Maria Mosbacher .......................................................................... 246
Redner/Rednerinnen:
Peter Mitterer .......................................................................................................... ... 246
Werner Stadler ........................................................................................................ ... 247
Edgar Mayer ............................................................................................................ ... 248
Elisabeth Kerschbaum ........................................................................................... ... 250
Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 251
49. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend Siebentes Zusatzprotokoll zur Satzung, Allgemeine Verfahrensordnung, Vertrag und Abkommen des Weltpostvereins (Bukarest 2004) (265 d.B. sowie 7822/BR d.B.) 251
Berichterstatterin: Maria Mosbacher .......................................................................... 251
Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 251
Gemeinsame Beratung über
50. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Finanzausgleichsgesetz 2008 erlassen wird sowie das Zweckzuschussgesetz 2001, das Katastrophenfondsgesetz 1996, das Finanzausgleichsgesetz 2005, das Finanz-Verfassungsgesetz 1948, das Bundesgesetz BGBl. Nr. 301/1989, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Umweltförderungsgesetz geändert werden (289 d.B. und 389 d.B. sowie 7855/BR d.B.) 251
Berichterstatter: Wolfgang Schimböck ..................................................................... 252
51. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend eine Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über eine Weiterführung der stabilitätsorientierten Budgetpolitik (Österreichischer Stabilitätspakt 2008) (312 d.B. und 390 d.B. sowie 7856/BR d.B.) 252
Berichterstatter: Wolfgang Schimböck ..................................................................... 252
Redner/Rednerinnen:
Elisabeth Kerschbaum ..................................................................................... 252, 266
Wolfgang Sodl ......................................................................................................... ... 254
Ing. Siegfried Kampl ......................................................................................... 255, 265
Karl Bader ................................................................................................................ ... 257
Reinhard Winterauer .............................................................................................. ... 259
Staatssekretär Dr. Christoph Matznetter ....................................................... 261, 267
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 50, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen ............................................... 267
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 51, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 268
Gemeinsame Beratung über
52. Punkt: Beschluss
des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend
ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und
das Bundeshaushaltsgesetz geändert werden (203 d.B. und 372 d.B.
sowie 7857/BR d.B.) 268
Berichterstatter: Wolfgang Schimböck ..................................................................... 268
53. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geändert wird (204 d.B. und 395 d.B. sowie 7858/BR d.B.) 268
Berichterstatter: Wolfgang Schimböck ..................................................................... 268
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 52, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen ............................................... 269
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 53, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 269
Gemeinsame Beratung über
54. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Sparkassengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Nationalbankgesetz 1984 geändert werden (313 d.B. und 386 d.B. sowie 7859/BR d.B.) 269
Berichterstatter: Reinhard Todt .................................................................................. 270
55. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und das Pensionskassengesetz geändert werden (286 d.B. und 387 d.B. sowie 7806/BR d.B. und 7860/BR d.B.) ............................................................................................................................. 269
Berichterstatter: Reinhard Todt .................................................................................. 270
56. Punkt: Beschluss
des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988
und das Bundesgesetz über Sonderregelungen zur Mittelstandsfinanzierung
auf dem Gebiet der Gebühren sowie der Verkehrsteuern hinsichtlich der
Vorschriften über Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften geändert
werden – Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften-Gesetz 2007
(MiFiG-Gesetz 2007) (269 d.B. und 388 d.B. sowie
7861/BR d.B.) ............................................................................................................... 270
Berichterstatter: Reinhard Todt .................................................................................. 270
Redner/Rednerinnen:
Stefan Schennach ................................................................................................... ... 270
Johann Kraml .......................................................................................................... ... 273
Edgar Mayer ............................................................................................................ ... 274
Staatssekretär Dr. Christoph Matznetter ............................................................. ... 276
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 54, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 278
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 55, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 278
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 56, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 279
Gemeinsame Beratung über
57. Punkt: Beschluss
des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988,
das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, die
Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, die Abgabenexekutionsordnung,
das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Kommunalsteuergesetz 1993
geändert werden (Abgabensicherungsgesetz 2007 –
AbgSiG 2007) (270 d.B. und 391 d.B. sowie 7862/BR d.B.) ...................................................................................... 279
Berichterstatter: Wolfgang Sodl ................................................................................. 279
58. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gebührengesetz 1957, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996 und das Tabakgesetz geändert werden (392 d.B. sowie 7863/BR d.B.) ............................................................................................................................. 279
Berichterstatter: Wolfgang Sodl ................................................................................. 279
Redner/Rednerinnen:
Monika Kemperle .................................................................................................... ... 280
Franz Perhab ........................................................................................................... ... 280
Wolfgang Schimböck ............................................................................................. ... 281
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 57, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 283
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 58, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 283
Gemeinsame Beratung über
59. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrförderungsgesetz für eine österreichische Entwicklungsbank geändert wird (262 d.B. und 393 d.B. sowie 7864/BR d.B.) .................................................................................................... 283
Berichterstatter: Wolfgang Sodl ................................................................................. 283
60. Punkt: Beschluss
des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend
ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Hellenischen
Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom
Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (264 d.B. und
394 d.B. sowie 7865/BR d.B.) ............................................................... 283
Berichterstatter: Wolfgang Sodl ................................................................................. 283
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 59, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 284
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 60, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen .......................... 284
61. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt und das Bundesfinanzgesetz 2007 geändert wird (266 d.B. und 398 d.B. sowie 7866/BR d.B.) ............................................................................................................................. 284
Berichterstatter: Wolfgang Sodl ................................................................................. 284
Redner/Rednerinnen:
Elisabeth Kerschbaum ........................................................................................... ... 285
Staatssekretär Dr. Christoph Matznetter ............................................................. ... 286
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 287
62. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird (260 d.B. und 402 d.B. sowie 7867/BR d.B.) 287
Berichterstatter: Karl Boden ....................................................................................... 288
Redner/Rednerinnen:
Elisabeth Kerschbaum ........................................................................................... ... 288
Maria Mosbacher ........................................................................................................ 289
Günther Köberl ........................................................................................................... 289
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 291
63. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Altlastensanierungsgesetz geändert wird (ALSAG-Novelle 2008) (271 d.B. und 403 d.B. sowie 7868/BR d.B.) ............................................................................................................................. 291
Berichterstatter: Karl Boden ....................................................................................... 291
Redner/Rednerinnen:
Maria Mosbacher .................................................................................................... ... 291
Martin Preineder ..................................................................................................... ... 292
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 293
Gemeinsame Beratung über
64. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend die Kündigung des Übereinkommens (Nr. 45) über die Beschäftigung von Frauen bei Untertagearbeiten in Bergwerken jeder Art, 1935 (169 d.B. und 348 d.B. sowie 7871/BR d.B.) ...................................................... 293
Berichterstatter: Karl Bader ........................................................................................ 293
65. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen (205 d.B. und 349 d.B. sowie 7872/BR d.B.) ......... 293
Berichterstatter: Karl Bader ........................................................................................ 293
66. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz über das Verbot von Streumunition (232 d.B. und 350 d.B. sowie 7873/BR d.B.) ..................... 293
Berichterstatter: Karl Bader ........................................................................................ 293
67. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz über die Anerkennung des Österreichischen Roten Kreuzes und den Schutz des Zeichens des Roten Kreuzes (Rotkreuzgesetz – RKG) (233 d.B. und 351 d.B. sowie 7874/BR d.B.) ...................... 293
Berichterstatter: Karl Bader ........................................................................................ 293
Redner/Rednerinnen:
Monika Mühlwerth .................................................................................................. ... 294
Monika Kemperle .................................................................................................... ... 295
Dr. Franz Eduard Kühnel ....................................................................................... ... 296
Eva Konrad .............................................................................................................. ... 296
Staatssekretär Dr. Hans Winkler ........................................................................... ... 297
Ing. Siegfried Kampl ............................................................................................... ... 298
Anna Elisabeth Haselbach ..................................................................................... ... 299
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 64, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 302
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 65, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, 2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, 3. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 3 B-VG in Verbindung mit Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen und 4. gegen den Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben 302
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 66, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 303
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 67, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 303
Eingebracht wurden
Anfragen der Bundesräte
Elisabeth Kerschbaum, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Land der Lügen“ im Klimaschutz (2588/J-BR/07)
Elisabeth Kerschbaum, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Land der Lügen“ im Klimaschutz (2589/J-BR/07)
Wolfgang Schimböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend die Entwicklung des FH-Standortes Linz (2590/J-BR/07)
Anfragebeantwortungen
der Bundesministerin für Frauen, Medien und
öffentlichen Dienst auf die Anfrage
der Bundesräte Jürgen Weiss, Edgar Mayer, Ing. Reinhold
Einwallner, Kollegin-
nen und Kollegen betreffend Brandschutzbeauftragte an Pflichtschulen (2377/AB-BR/07 zu 2577/J-BR/07)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Bundesräte Jürgen Weiss, Edgar Mayer, Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zollabfertigung an der Schweizer Grenze (2378/AB-BR/07 zu 2578/J-BR/07)
des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Bundesräte Peter Florianschütz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vorgangsweise bei Auszeichnungen nach § 30a des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) (2379/AB-BR/07 zu 2579/J-BR/07)
der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Bundesräte Helmut Wiesenegg, Kolleginnen und Kollegen betreffend HPV-Impfung (2380/AB-BR/07 zu 2581/J-BR/07)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Bundesräte Dr. Erich Gumplmaier, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Entwicklung des Aufkommens an veranlagter Einkommensteuer (2381/AB-BR/07 zu 2580/J-BR/07)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Bundesräte Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderungen für die Silvretta-Arena (2382/AB-BR/07 zu 2582/J-BR/07)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Bundesräte Albrecht Konecny, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zulassungsschein im Scheckkarten-Format (2383/AB-BR/07 zu 2583/J-BR/07)
Beginn der Sitzung: 9.04 Uhr
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Sie herzlich begrüßen und eröffne die 751. Sitzung des Bundesrates, verbunden mit der Bemerkung, dass ich sie gleich wieder für zirka eine halbe Stunde unterbrechen werde, weil die Tagesordnung neu erstellt werden muss. Dies deshalb, weil der Sozialausschuss seine Beratungen nicht abgeschlossen hat; diese werden um 19 Uhr fortgesetzt.
Ich unterbreche die Sitzung bis zirka 9.45 Uhr.
*****
(Die Sitzung wird um 9.04 Uhr unterbrochen und um 9.50 Uhr wieder aufgenommen.)
*****
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und stelle fest, dass ich die Absicht habe, morgen im Anschluss an die 751. Sitzung eine weitere Sitzung abzuhalten, falls der Sozialausschuss heute zu entsprechenden Abschlüssen kommt.
Das Amtliche Protokoll der 750. Sitzung des Bundesrates vom 22. November 2007 ist aufgelegen, unbeanstandet geblieben und gilt daher als genehmigt.
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Eingelangt ist ein Schreiben des Wiener Landtages betreffend Mandatsverzicht eines Mitgliedes des Bundesrates sowie ein weiteres Schreiben des Tiroler Landtages betreffend die Änderung der Vorsitzführung im Bundesrat.
Hinsichtlich des Wortlauts dieser Schreiben verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Die Schreiben haben folgenden Wortlaut:
Johann Hatzl
Erster Präsident des Wiener Landtages
Herrn
Präsidenten des Bundesrates
Parlament
1017 Wien Wien, 13. Dezember 2007
05856-2007/0001-MDSALTG
Mandatsrücklegung
Sehr geehrter Herr Präsident!
Das Mitglied des Bundesrates, Frau Anna Elisabeth Haselbach, legt mit 31. Dezember 2007 ihr an erster Stelle gereihtes Mandat im Bundesrat zurück.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Johann Hatzl
1 Beilage
*****
Vizepräsidentin des Bundesrates Wien, 19.0kt.2007
Sehr geehrter Herr Präsident des Wiener Landtages,
verehrter Präsident Hatzl!
Da ich im Dezember dieses Jahres mein 65.Lebensjahr vollenden werde, beabsichtige ich mit Ablauf des 31. Dezember 2007 mein Mandat im Bundesrat der Republik Österreich zurückzulegen.
Für die vielen Jahre, in denen ich Wien im Bundesrat vertreten durfte, möchte ich aufrichtig danken und hoffen, daß ich die in mich gesetzten Erwartungen immer im Sinne Wiens erfüllt habe.
Ich bitte Sie, sehr geehrter Herr Präsident, alle mit meinem angestrebten Mandatsverzicht verbundenen Veranlassungen zu treffen.
Mit nochmaligem Dank verbleibe ich mit besten Grüßen
Ihre
A. Haselbach
Herrn
Landtagspräsident
Johann Hatzl
Rathaus
1082 Wien
*****
Tiroler Landtag
Landtagsdirektion lnnsbruck, am 12.12.2007
Herrn
Präsidenten des Bundesrates
Parlament
Dr. Karl Renner-Ring 1-3
1017 Wien
Änderung der Vorsitzführung im Bundesrat
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beehre mich mitzuteilen, dass der Tiroler Landtag in seiner Sitzung vom 12. Dezember 2007 den beiliegenden Beschluss mit der verfassungsmäßigen Mehrheit gefasst hat.
Eine beurkundete Ausfertigung ist beigeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Ing. Helmut Mader
Präsident des Tiroler Landtages
Anlage
*****
478/07
BESCHLUSS
Der Vorsitz im Bundesrat ab Jänner 2008 soll nicht vom Erstgereihten, Hans Ager, sondern von Helmut Kritzinger geführt werden.
Es wird beurkundet, dass der Tiroler Landtag diesen Beschluss in seiner Sitzung vom 12. Dezember 2007 mit der verfassungsmäßigen Mehrheit (Mehrheit des gesamten Landtages inklusive der Einstimmigkeit der Mitglieder des Landtages der Tiroler Volkspartei gemäß Art. 36 Abs. 2 BVG) gefasst hat.
Der Landtagspräsident
(Prof. Ing. Helmut Mader)
*****
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Ich gebe bekannt, dass der Ministerratsdienst des Bundeskanzleramtes die Mitteilung gemacht hat, dass sich der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll vom 17. bis 20. Dezember 2007 in Brüssel aufhalten wird.
Einlauf und Zuweisungen
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen 2377/AB bis 2383/AB sowie der Verhandlungsgegenstände, die gemäß Artikel 42 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegen, verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die im Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeführt werden.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
Liste der Anfragebeantwortungen (siehe S. 23)
Beschlüsse des Nationalrates, die gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegen:
Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2008 geändert wird (BFG-Novelle 2008) (268 und 396/NR der Beilagen),
Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Überschreitungen von Ausgabenansätzen der Anlage I des Bundesfinanzgeset-
zes 2007 bewilligt werden (Budgetüberschreitungsgesetz 2007 – BÜG 2007) (267 und 397/NR der Beilagen)
*****
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Eingelangt ist der 20. Sportbericht 2005/2006, der dem Ausschuss für Sportangelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen wurde.
Eingelangt und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates, die jeweils Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.
Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.
Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte Abstand zu nehmen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Abstandnahme von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Ich stelle hier die Einstimmigkeit fest.
Der Vorschlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.
*****
Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 1 und 2, 3 bis 6, 10 und 11, 12 und 13, 14 und 15, 16 und 17, 20 bis 22, 24 und 25, 26 bis 30, 32 und 33, 34 und 35, 36 und 37, 42 bis 45, 50 und 51, 52 und 53, 54 bis 56, 57 und 58, 59 und 60 sowie 64 bis 67 unter einem zu verhandeln.
Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall. Wir werden daher so vorgehen.
Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Erstes Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz erlassen wird (314 d.B. und 370 d.B. sowie 7799/BR d.B. und 7830/BR d.B.)
2. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Asylgerichtshofgesetz erlassen wird und das Asylge-
setz 2005, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Bundesministeriengesetz 1986, das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Grundversorgungsgesetz-Bund 2005, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Sicherheitspolizeigesetz und das Waffengesetz 1996 geändert werden (Asylgerichtshof-Einrichtungsgesetz) (371 d.B. sowie 7831/BR d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wir gehen in die Tagesordnung ein und gelangen zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatterin zu den Punkten 1 und 2 ist Frau Bundesrätin Roth-Halvax. Ich bitte um ihre Berichte.
Berichterstatterin Sissy Roth-Halvax: Geschätzter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Damen und Herren des Bundesrates! Der Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.
Ich darf daher gleich zur Antragstellung übergehen.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt mit Stimmenmehrheit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Beim 2. Tagesordnungspunkt verhält es sich genauso. Ich darf gleich zur Antragstellung kommen.
Der Ausschuss stellt mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Ich danke für die Berichte.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Schennach. Ich erteile es ihm.
9.55
Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Frau Berichterstatterin! Wann, wenn nicht zu der vorliegenden Materie, sollten wir Einspruch erheben, schon aufgrund der gesamten Vorgangsweise und dem Rechtsinhalt dessen, was uns hier vorgelegt wurde?
In Richtung des Präsidenten sei noch gesagt: Ich werde heute für meine Ausführungen etwas länger brauchen. Aber allein die derzeitigen Probleme von Rot und Schwarz im Sozialausschuss haben uns bereits eine Stunde gekostet. Es ist klar, dass es Materien gibt, die eine längere Redezeit benötigen; gerade das, was uns heute zum Asylgerichtshof vorliegt, wird eine längere Redezeit benötigen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich aber zuerst eine Bemerkung grundsätzlicher Natur zu den Materien dieser Sitzung machen. Es liegt uns ja neben dem Sicherheitspolizeigesetz auch eine Novelle des Verfassungsgerichtshofgesetzes vor. Ich erinnere mich an Zeiten, in denen eine andere parlamentarische Mehrheit hier im Bundesrat war, nämlich eine Mehrheit von Rot und Grün. In dieser Zeit der rot-grünen Mehrheit waren wir uns einig darin, dass es nichts Schlimmeres und nichts Bedenklicheres
in dieser Republik gibt als eine Regierung von Rot und Schwarz beziehungsweise Rot und Orange. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Kollege Wiesenegg, genau so kann man sich irren. Es gibt etwas Schlimmeres in dieser Republik, das ist die Regierungsmehrheit von Rot und Schwarz, und zwar wie Sie heute mit Ihrer Verfassungsmehrheit endgültig sowohl beim Sicherheitspolizeigesetz die Grundrechte aushebeln als auch beim Verfassungsgerichtshof Rechtsinstanzen und ein Rechtsgefüge verschieben. Das wäre unter Schwarz-Blau niemals möglich gewesen! (Bundesrat Schimböck: Schwarz-Grün in Oberösterreich!) Aber mit Ihrer Mehrheit und einem fehlenden Begutachtungsverfahren peitschen Sie hier etwas durch, was in der Zweiten Republik einmalig ist.
Ich bedauere das zutiefst und fühle mich, Herr Kollege Konecny, um die gemeinsame Oppositionsarbeit in den Zeiten, in denen wir von Rot und Grün hier die Mehrheit hatten, betrogen.
Meine Damen und Herren! Die ÖVP hat ja sowieso in diesen Fragen jegliche Unschuld verloren. Deshalb muss ich mich heute mit der SPÖ näher befassen und ihre Rolle in diesem Fall näher beleuchten.
Welches Sittenbild ist das, wenn ich mir jetzt die Spitze der Sozialdemokratie zu den Asylgesetzen anschaue, wenn eine Justizministerin öffentlich sagt, sie habe diese rechtliche Materie des Asylgerichtshofes aus Zeitmangel nicht gelesen? – Die Justizministerin liest eines der wichtigsten und an sozialen Auswirkungen nicht überbietbares Gesetz nicht – noch dazu ein Gesetz, das im Rechtsweg Instanzen aushebelt!
Nationalratspräsidentin Prammer sagte in der „Zeit im Bild 2“, sie könne ja nicht jedes Gesetz lesen. – Als ob es sich dabei um eine Dutzendmaterie handelt! Das ist ein Gesetz, über das seit 2006 diskutiert wird und wo die SPÖ bei der Zustimmung zum Sicherheitspolizeigesetz zur Bedingung gemacht hat, dass es einen Asylgerichtshof geben muss. Aber auch das konnte die Frau Präsidentin nicht lesen.
Weiters sagt der Klubobmann der SPÖ, Abgeordneter Cap, es sei sehr unschön, wie das passiert ist. Ihm wäre es anders lieber gewesen. – Was hindert den Klubobmann der stärksten Fraktion im Nationalrat an einer korrekten Vorgangsweise? (Beifall bei den Grünen.)
Meine Damen und Herren! Im Ausschuss wurde uns gesagt, es habe ja eine Begutachtung gegeben. (Ruf: Ja!) – Es hat keine Begutachtung zu dem gegeben, was heute hier vorliegt, Herr Kollege! Es hat zwar eine Begutachtung betreffend ein Bundesverwaltungsgericht gegeben, aber nicht betreffend einen §-7-Antrag mit 28 Seiten aus einem Ausschuss, der zwei Stunden vorher eingebracht worden war. – Das war für niemanden lesbar! Genau so, wie es die Frau Justizministerin selbst öffentlich einbekannt hat, standen auch die Abgeordneten da.
Warum hat man denn das übliche Begutachtungsverfahren umgangen? SPÖ und Grüne haben in Zeiten von Schwarz-Blau selbst bei viel kleineren Gesetzen diese Umgehung immer sehr heftig kritisiert, bei Gesetzen mit viel geringeren Auswirkungen! – Man wollte ganz offensichtlich keine Kritik von Rechtsexperten, von Verfassungsexperten, des UNHCR und anderer Organisationen des zivilen Österreich, sprich: den vielen, vielen NGOs.
Die Argumentation von Frau Parlamentspräsidentin Prammer (Bundesrat Bieringer: Nationalratspräsidentin!), man wäre unter Zeitdruck gestanden, ist absurd. – Seit 2006 wird darüber diskutiert, seit 2006 versucht man, eine Regelung zu finden!
Es ist schon interessant zu beobachten, dass wir in der Asylfrage offensichtlich unter einem Gesetzeswahn leiden: 2003, 2005, 2007 – ununterbrochen wird im Asylbereich
gesetzlich herumgedoktert, mit dem Ergebnis, dass es heute noch immer 36 000 unerledigte Fälle gibt. Die Wurzeln dieser langen Verfahrensdauer liegen aber nicht in den Gesetzen – sie liegen nicht in den Gesetzen! –, sondern im Mangel an Qualität der ersten Instanz.
Auch die Novelle, die heute hier vorliegt, betreibt nichts anderes als Symptombekämpfung, ohne auf die Ursachen näher einzugehen. Der Rechtsschutz wird gekappt, und man glaubt, damit etwas beschleunigen zu können. Wenn wir aber Analysen von Erstbescheidannahmestellen sehen, so wird immer wieder festgehalten, dass die Analyse der Bescheide ergeben hat, dass in nahezu jedem Verfahren erhebliche Ergänzungen von Seiten der Berufungsbehörden notwendig waren.
Meine Damen und Herren von den Koalitionsparteien, das, was Sie heute hier ohne jegliche Begutachtung durchpeitschen, wird eine Reihe von Auswirkungen haben; ich rede jetzt nicht von der menschlichen Dimension. Betreffend die menschliche Dimension, meine Damen und Herren von SPÖ und ÖVP, werden Sie durch ihr Verhalten im Zusammenhang mit Entschließungsanträgen, die wir heute einbringen und die alle auf Entscheidungen von Minister Platter abzielen, noch Gelegenheit haben, zu zeigen, wie ernst Sie es wirklich meinen.
Da es kein Begutachtungsverfahren gegeben hat, werde ich nun zwei Dinge in das Stenographische Protokoll einfließen lassen, damit wenigstens eine andere Form des Begutachtungsverfahrens möglich ist.
Am 18. Dezember erhielt der Präsident des Bundesrates ein Schreiben mit folgendem Inhalt, unterzeichnet von Vertretern von amnesty international, der asylkoordination, der Diakonie, dem Integrationshaus, von SOS Mitmensch und der der SPÖ gar nicht so fern stehenden Volkshilfe:
„Wien, am 17. Dezember 2007
Betrifft: Stellungnahme zum ,Asylgerichtshof‘
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident!
Am 6. November wurde im Ministerrat der Entwurf einer Novelle des Bundes-Verfassungsgesetzes beschlossen, mit dem unter anderem ein sogenannter ,Asylgerichtshof‘ – bei gleichzeitiger Abschaffung des Beschwerderechtes von AsylwerberInnen beim Verwaltungsgerichtshof – eingeführt werden soll.“ (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Ich weiß, dass Sie das Schreiben haben, aber Ihr Problem ist, dass Sie Schreiben bekommen und sie wegwerfen, ohne sie zu lesen. Ich gebe Ihnen jetzt die Möglichkeit, mir hier zuzuhören. (Anhaltende Zwischenrufe der Bundesräte Schöls und Bieringer.)
Wenn Sie es lesen würden, Herr Kollege Schöls, dann würden Sie heute dagegen stimmen! Im Übrigen zolle ich der Entscheidung des Kollegen Einwallner Respekt; er hat im Ausschuss dagegen gestimmt. (Beifall bei den Grünen. – Bundesrat Schöls: ... diese Arroganz!)
„Trotz dieses einzigartigen ,Experiments‘ mit dem menschenrechtlich und verfassungsrechtlich hochsensiblen Asylverfahren wurde kein Begutachtungsverfahren durchgeführt und soll Verfassungsrecht in einem hochproblematischen Schnellverfahren gänzlich ohne Anhörung der Expertise der Zivilgesellschaft durch den Nationalrat geschleust werden. Selbst die von der Regierung eingesetzte Expertengruppe für die Verfassungsreform, die sich im Februar 2007 konstituiert hat, wurde in den Entwurf zum ,Asylgerichtshof‘ nicht eingebunden.
Kern dieses Teils der B-VG-Novelle ist es, den Rechtsschutz von AsylwerberInnen durch den Verwaltungsgerichtshof abzuschaffen und sogar den Rechtsschutz des Ver-
fassungsgerichtshofs einzuschränken. Die andere Verfahrenspartei, das Innenministerium, soll dagegen das Asylverfahren an ,seinem Asylgerichtshof‘ mit den Werkzeugen ,Grundsatzentscheidung‘ und ,Fristsetzung an den Verwaltungsgerichtshof‘ einseitig dominieren können. Selbst der Verfassungsgerichtshof soll derartige Erkenntnisse, selbst wenn sie durch ,Verschweigung‘ des Verwaltungsgerichts zustande gekommen sind, nicht mehr hinterfragen dürfen. Damit ist die Unabhängigkeit der RichterInnen des ,Asylgerichtshofs‘ massiv beeinträchtigt. Im Ergebnis wird unter Verletzung der Gewaltentrennung die Bindung eines Gerichts an den Antrag einer Verwaltungsbehörde eingeführt.
Die angestrebte Verfahrensbeschleunigung wird einzig dadurch erreicht, dass der Rechtsschutz einer ganzen Gruppe von Menschen durch die Einführung eines Sonderrechts verkürzt wird. Dieses Verfahrensrecht ,zweiter Klasse‘ steht in Widerspruch zur Verfassungsordnung und Behördenstruktur in allen anderen Rechtsgebieten und trifft zugleich Menschen in einer besonders verletzlichen, potentiell lebensbedrohlichen Situation.
Aus einem Vergleich zwischen UBAS und ,Asylgerichtshof‘ wird sichtbar, dass die geplante Novelle zu keinerlei Erhöhung der Verfahrensqualität“ – dazu möchte ich sagen, das ist der springende Punkt des Ganzen – „oder Stärkung der Unabhängigkeit und Kompetenz der RichterInnen führt. Die Bezeichnung ,Asylgerichtshof‘ dient damit lediglich als Rechtfertigung für die Abschaffung der nachprüfenden Kontrolle durch den Verwaltungsgerichtshof – und ist im Ergebnis ein ,trojanisches Pferd‘ für die Beschneidung des Rechtsschutzes im Asylverfahren.
Die unterzeichnenden Organisationen bekennen sich dazu, dass die langen Verfahrensdauern in niemandes Interesse gelegen sind und verkürzt werden müssen. Adäquate und menschenrechtskonforme Maßnahmen gegen lange Asylverfahren sind insbesondere hohe Qualität im erstinstanzlichen Verfahren und legistische Qualität eines Asylgesetzes, das nicht beständigen verfahrensrechtlichen Änderungen unterworfen ist“ – wie es derzeit ja laufend der Fall ist.
Weiter heißt es: „Ein bloßes Kappen des höchstgerichtlichen Rechtsschutzes geht jedoch an den Ursachen für die lange Verfahrensdauer völlig vorbei.
Die unterzeichnenden Organisationen fordern Sie, Herr Bundesratspräsident, daher dringend auf, die Regierungsvorlage zum ,Asylgerichtshof‘ angesichts Ihrer persönlichen menschenrechtlichen Verantwortung und im Wissen um Ihr freies Mandat weder als Gesamtheit, noch in den problematischen Einzelbestimmungen Ihre Zustimmung zu geben.
Dieser menschenrechtlich besonders heikle und bedeutsame Rechtsbereich verdient Ihre volle menschenrechtliche und persönliche Aufmerksamkeit. Einer derart einschneidenden Novellierung muss die dafür notwendige Beratungs- und Behandlungszeit gesichert werden.“
Unterschrieben ist der Brief vom Generalsekretär von amnesty international, der Geschäftsführerin des Vereins Projekt Integrationshaus, vom Sprecher von SOS Mitmensch, dem Bundesgeschäftsführer der Volkshilfe Österreich, dem Direktor der Diakonie Österreich und der Obfrau des Vereins asylkoordination Österreich.
Damit ist zumindest die Stellungnahme der Zivilgesellschaft zu der geschichtlichen Verantwortung bezüglich dessen, was Sie heute hier abstimmen, im Stenographischen Protokoll, denn eine Begutachtung dazu hat ja nicht stattgefunden.
Meine Damen und Herren, Entfall einer Instanz bedeutet (Ruf bei der ÖVP: Schnellere Verfahren!), wir verschieben unser rechtliches System. Die Amtsbeschwerde des Bundesministers, die der Asylwerberin oder dem Asylwerber maximal eine Nebenrolle ein-
räumt – aber eine passive Nebenrolle, er ist eine Art Zaungast im Verfahren –, die Entscheidungsfrist von sechs Monaten des Verwaltungsgerichtshofs, die Ablehnungsmöglichkeit des Verfassungsgerichtshofs trotz der Tatsache, dass der Asylwerber/die Asylwerberin den Verwaltungsgerichtshof nicht anrufen kann, eine weitere Einschränkung nach Artikel 144a, der zulässigen Verwaltungsbeschwerde, das Kappen einer der Grundfesten, der Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit, indem sie nämlich mit diesem Gesetz die fixe Geschäftseinteilung in Schiffsnot bringen, dass der Asylgerichtshof nicht dieselben Garantien der Unabhängigkeit wie der Verwaltungsgerichtshof hat, und noch dazu kein Richter-Drittel wie beim Verwaltungsgerichtshof vorgesehen ist, müsste eigentlich dazu führen, dass wir heute hier gemeinsam einen Einspruch gegen dieses Gesetz formulieren.
Ich weiß, Sie werden jetzt sagen: Das alles sagt nur der Schennach! – Erlauben Sie mir deshalb, meine Damen und Herren, dass ich die „Begutachtung“ noch um einen Punkt ergänze, und zwar um eine Stellungnahme von Herrn Rudolf Müller, Senatspräsident des Verwaltungsgerichtshofes und Mitglied des Verfassungsgerichts. Er meint unter dem Titel „Gott schütze Österreich künftig vor verfassungsändernden Mehrheiten ...“ Folgendes:
„Die Regierung ist mithilfe“ – was jetzt kommt, ist eine Kritik an Ihnen – „einer ihr willfährigen Verfassungsmehrheit im Parlament drauf und dran, gesetzliche Maßnahmen zu beschließen, die nach Auffassung nahezu aller Experten den ungeliebten Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in Asylsachen ausschalten und zugleich den offenbar ebenso ungeliebten Verfassungsgerichtshof in seiner Funktionsfähigkeit lahmlegen werden. Ich beschreibe damit“, sagt der Senatspräsident des Höchstgerichtes, „nicht Verhältnisse in Weißrussland oder Pakistan, sondern Vorgänge, die sich derzeit in Österreich unter den Augen einer nahezu ausnahmslos entsetzten Fachöffentlichkeit abspielen. Und wer zur Verteidigung antritt, ... muss sich postwendend ... ein Spiel mit falschen Zahlen vorwerfen lassen.
Es scheint vergessen zu sein, dass der Verwaltungsgerichtshof lange vor der geltenden Bundesverfassung der erste Eckpfeiler gewesen ist, der den Beginn der Rechtsstaatlichkeit der Verwaltung in Österreich markierte: Das Staatsgrundgesetz über die richterliche Gewalt vom 21. Dezember 1867, räumt nämlich in Art. 15 Abs. 2, jedermann, der behauptet, durch die Entscheidung einer Verwaltungsbehörde in seinen Rechten verletzt zu sein, das Recht ein, seine Ansprüche vor dem VwGH geltend zu machen.“ – Genau das kappen Sie heute!
„Dabei ist es bis heute geblieben, unterbrochen nur während der NS-Zeit. Mit einem Wort: eine feine Gesellschaft, in der sich die Koalitionsparteien da mit ihrem ,Reformvorhaben‘ befinden. Das ist zwar polemisch“, sagt der Senatspräsident, „aber deshalb noch lange nicht falsch.
Denn es sagt einem schon der Hausverstand, dass diese ,Reform‘ das Gegenteil dessen erreichen wird, was sie vorgibt anzustreben.“
„Wie aber wird das künftig beim Verfassungsgerichtshof funktionieren, dessen Mitglieder, wie das die Verfassung vorsieht, großteils einen Nebenberuf ausüben, und der mit acht schon derzeit überlasteten Referenten und knapp über 20 wissenschaftlichen Mitarbeitern im wesentlichen auf die Erledigung von maximal 2 000 bis 2 300 Beschwerden pro Jahr ausgelegt ist?“
Weiter: „Wenn der Weg zum VwGH abgeschnitten sein wird, dann werden sich nämlich die Asylwerber, die sonst den VwGH angerufen hätten, und denen man ja ausdrücklich nachsagt, es ginge ihnen nur darum, das Verfahren in die Länge zu ziehen, logischerweise beim VfGH beschweren, und sie werden in ihrer Not die Verletzung von allen möglichen in Betracht kommenden Grundrechten geltend machen.
Beim VfGH werden auf diese Weise pro Jahr rund 4 000 Beschwerden, ebenso viele Verfahrenshilfeanträge und Anträge auf aufschiebende Wirkung einlangen; dies zusätzlich zu seinem ,normalen‘ Eingang von rund 2 000 sonstigen Beschwerdefällen. Er wird freilich vieles ablehnen können, wie auch jetzt schon der VwGH, nur das insgesamt Drei- bis Vierfache des derzeitigen Eingangs wird er auch mithilfe der Ablehnung nicht erledigen können. Und wenn der Asylgerichtshof im Jahre 2009 – wie angepeilt – seinen Ausstoß um 50 Prozent erhöhen sollte, werden entsprechend mehr, d. h. rund 6 000 zusätzliche Beschwerden pro Kalenderjahr beim VfGH landen.“
„Der Rückstau, der da innerhalb kürzester Zeit beim VfGH entstehen wird, wird die Absichten des Innenministers, die Verfahren zu beschleunigen, Lügen strafen. Die Akten werden nur nicht mehr beim Bundesasylamt oder beim neuen Asylgerichtshof liegen, sondern beim Verfassungsgerichtshof. Aber der liegt ja ... nicht im Verantwortungsbereich des Innenministers und kann dann ... von der Politik verhöhnt und geprügelt, im besten Fall ignoriert werden.
Das als Zugewinn des Rechtsstaates zu verkaufen, erinnert stark an die bewusste Umdeutung der Realität in anderen politischen Systemen.“
Meine Damen und Herren, diesen Auszug aus der Stellungnahme von Herrn Rudolf Müller, die ja nicht als Stenographisches Protokoll für die Nachwelt gedacht war, habe ich zitiert, damit sie dokumentiert ist, wenn man in Zukunft einmal überlegt, wie es dazu gekommen ist, dass 2007 eine von 1867 auf uns gekommene Verwaltungsinstanz und ein Rechtssystem dermaßen gravierend verschoben wurden.
Vielleicht gibt es ein Weihnachtswunder in diesen Reihen: Überlegen Sie, ob es den Aufwand nicht doch wert wäre, ein rechtspolitisch derart bedenkliches Gesetz mit einem Einspruch noch einmal an den Nationalrat zurückzuschicken, damit unter Umständen eine Vorgangsweise im Sinne der österreichischen Bundesverfassung gewählt wird, die all diesen Bedenken, die von nahezu 95 Prozent aller Rechtsexperten in diesem Land geteilt werden, Rechnung trägt. Wir haben zwar Eile, was die lange Dauer der Asylverfahren betrifft, aber eine Änderung darf nicht auf Kosten des Rechtsstaates gehen und nicht mittels eines solchen Eingriffes, der auf Jahre – wenn nicht gar auf Jahrzehnte! – hinaus unser Rechtssystem bedenklich verändert, passieren.
Daher ersuche ich Sie heute eindringlich, noch einmal über die Möglichkeit eines Einspruchs nachzudenken, und ich lade die SPÖ und die ÖVP herzlichst ein, die Entschließungsanträge, zu denen sich alle Landeshauptleute, die Sie stellen, bekannt haben, mit einer Mehrheit auszustatten, damit in jenen Fällen, in denen der Innenminister ein humanitäres Bleiberecht gewähren kann, vor Weihnachten wenigstens noch ein Zeichen von ein wenig Menschlichkeit in diesem Land gesetzt wird, wenn Sie schon dabei sind, das Rechtssystem in seinen Grundfesten zu verändern. (Beifall bei den Grünen.)
10.19
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Professor Konecny. – Bitte.
10.20
Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist bemerkenswert, dass Kollege Schennach buchstäblich mit keinem Wort auf die Problemstellung eingegangen ist, auf die wir mit diesem Gesetzesbeschluss zu antworten versuchen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Gerade diese eigenartige Verquickung zwischen dem heute hier anstehenden Beschluss des Bundesrates und Resolutionen, Entschließungen der Landtage, die sich
mit den durch das Nicht-Bestehen dieses Gesetzes entstandenen Problemfällen auseinandersetzen, zeigt, dass hier ein Versuch unternommen wird, Menschen, die in eine schwierige Situation geraten, weil sie sich bis zu einem Jahrzehnt in einem rechtlichen Schwebezustand befinden, für die Zukunft, nicht die, für die das schon zutrifft, aus dieser Situation zu befreien.
Es ist seit Jahren davon die Rede – und ich sage, es ist ein Versuch –, die Verfahren entscheidend abzukürzen. Es kann nicht im Interesse der Menschen, die bei uns Zuflucht suchen und um Asyl ansuchen, sein, dass sie jahrelang auf eine Erledigung ihres Falles warten müssen, dass sie in einem Schwebezustand leben, dass ihr Aufenthalt hier behindert, beeinträchtigt, von rechtlichen Vorschriften eingeengt ist, aber auf der anderen Seite ist es selbstverständlich, dass in einem Rechtsstaat ein Institut wie das Asyl dann gewährt wird, wenn die Asylgründe vorliegen.
Ich gebe zu – ich sage das ganz freimütig –, dass ein Teil des Drucks auf das Asylwesen dadurch entsteht, dass wir in Österreich eine außerordentlich restriktive Einwanderungspolitik haben, dass es wenig andere Möglichkeiten gibt, in dieses Land zu kommen – auch zum Nachteil der österreichischen Wirtschaft, das sage ich ganz offen dazu. Das ist auch ein Problembereich, an den man denken muss. Aber es ist kein Argument dagegen, dass eine den menschlichen Bedürfnissen und den rechtsstaatlichen Bedürfnissen entsprechende Regelung im Bereich des Asylwesens vorgenommen wird.
Der Asylgerichtshof stellt eine neue Qualität dar. Er ist kein UBAS mit anderem Etikett. Es wird eine andere personelle und fachliche Ausstattung geben, und es wird daher eine andere Abwicklung von Verfahren geben. Es wird daher, so hoffen wir, eine höhere Qualität der Entscheidungen geben, und es wird vor allem die Möglichkeit bestehen, Menschen sehr rasch zu sagen, ob sie in diesem Land eine Zukunft haben oder ob sie in diesem Land kein Asyl bekommen und dann, ohne dass Verankerungen stattgefunden haben, ohne dass Kinder, die in diesem Land vielleicht geboren werden, in ein soziales Netz eingebettet sind, wo es dann tatsächlich eine sehr, sehr problematische und schwierige Angelegenheit ist, zu entscheiden, ob nun die Heimführung oder aber der humanitäre Aufenthalt die richtige Entscheidung ist. Jahresgrenzen, sage ich am Rand, sind dabei nur eine Leitlinie, sicherlich kein Kriterium.
Ich darf auch daran erinnern, dass Österreich selbst unter dem gegenwärtigen System im europäischen Vergleich eine außerordentlich hohe Anerkennungsquote hat, was dafür spricht, dass jene Institutionen, jene Rechtselemente, die sich damit beschäftigen, durchaus bereit sind, auf die Gründe, die genannt werden, auch dann einzugehen, wenn sie einigermaßen glaubhaft vorgebracht und untermauert werden können.
Dass der personell sehr zurückhaltend ausgestattete unabhängige Bundesasylsenat einen beträchtlichen Rückstau an Entscheidungen angesammelt hat, ist eine allgemein bekannte Tatsache, aber das sind keine Fälle, das sind Menschen, die in diesem von mir bereits erwähnten Schwebezustand leben und wo es in vielen Fällen durchaus gute Gründe gibt, weil es ja nicht ihre Schuld war, heute humanitäre Lösungen zu treffen.
Aber diese beiden Themen, die sich natürlich im selben Bereich abspielen, sind säuberlich getrennt zu diskutieren. Auch dann, wenn nach sieben oder acht Jahren im neuen Rechtssystem der Bundesasylsenat negativ entscheidet, wird – ich wende mich da an den Herrn Innenminister – im Einzelfall sehr genau zu prüfen sein, welche sozialen und menschlichen Bindungen in unsere Gesellschaft hinein auf der Seite der Asylwerber entstanden sind.
Herr Kollege Schennach hat die Entschließungen von Landtagen zwar nicht zitiert, aber erwähnt. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass es bei diesen Entscheidungen oder Entschließungen in jedem Einzelfall darum geht, dass gut inte-
grierte Asylwerber – ganz egal, wie ihr Bescheid, den sie noch nicht haben, in Zukunft ausfallen wird –, ohne ihr Verschulden, denn die rechtliche Berufung ist ein Recht und kein Missbrauch, in eine Situation geraten sind, wo mit Recht die Frage gestellt wird, ob eine Heimführung in ihr Ursprungsland noch unter irgendwelchen Rahmenbedingungen vertretbar ist.
Verzeihen Sie, ich weiß, das ist ein Abschweifen vom gegenständlichen Gesetzesbeschluss des Nationalrates, aber es ist natürlich mit zu diskutieren, und ich wende mich hier nochmals ausdrücklich an den Herrn Innenminister, dass hier nicht das grundsätzliche Nein des Innenministers das letzte Wort sein kann.
Die Länder, auch das ist zu sagen, haben zwar Entschließungen beschlossen, aber, ausgenommen das Land Wien, und auch da ist die Zahl überschaubar, es ist die Zahl der an das Innenministerium gestellten Anträge für humanitären Aufenthalt überschaubar.
Es ist eine politische Debatte, die auch und gerade in die Länder und die Landtage zu tragen ist, inwieweit hier in Kenntnis konkreter Fälle die Länder – die Landeshauptleute formal – ihr Recht, diese Anträge zu stellen, nicht in einem weiteren Umfang ausüben sollten. Es ist an den Herrn Bundesminister die Frage zu stellen, ob das kategorische Nein, wie in einem aktuellen Fall soeben wieder erfolgt, wirklich das letzte Wort sein kann.
Ich sage noch einmal, diese Menschen sind aufgrund unseres mangelhaften Rechtserledigungsverfahrens in diese Situation geraten. Wenn sie die Möglichkeiten ausnützen, tun sie etwas, was ihnen zusteht in diesem Verfahren. Es ist eine falsche Reaktion, sie nun dafür zu bestrafen, sie heimzuschicken, ihnen die Möglichkeit zu versperren, ihre Ausbildung in Österreich abzuschließen und Ähnliches mehr.
Herr Bundesminister, unser Appell an Sie ist: Sie sind das Nadelöhr des Asylwesens dort, wo es große menschliche Probleme verursacht, und ich fordere Sie auf, dieser Verantwortung gerecht zu werden! (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
Der Gesetzesbeschluss des Nationalrates, die Schaffung des Bundesasylsenates, soll das für die Zukunft verhindern. Ein Mensch, der nach Österreich kommt, hier um Asyl ansucht, der innerhalb des angestrebten Zeitraumes – 18 Monate – in der Lage ist, eine Antwort zu erhalten, ob dieses Land ihn aufzunehmen bereit ist, kann diese relativ kurze Periode durchaus emotional, aber auch ökonomisch überleben. Die Entscheidung ist, wenn sie rasch erfolgt, eine Richtungsangabe für seine zukünftige Lebensplanung, die eben nicht nach einem Jahrzehnt erfolgt, sondern nach einem kurzen, überschaubaren Zeitraum.
Ob der Bundesasylsenat dieser Anforderung gerecht werden kann, muss sich herausstellen, das gebe ich ganz offen zu, aber die personelle Ausstattung, die geplant ist, sowohl im Bereich der Senatsmitglieder als auch im Bereich der Mitarbeiter, bietet günstigste Voraussetzungen dafür, dass das Zeitlimit eingehalten werden kann.
Ich möchte nicht verhehlen, dass es über diesen Gesetzesbeschluss des Nationalrates sowohl im Vorfeld dort wie auch in der sozialdemokratischen Fraktion des Bundesrates intensive Debatten gegeben hat. Es ist so, dass Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion in Einzelbereichen sehr wohl für andere Lösungen eingetreten wären.
Das ist in einer demokratischen Partei ein selbstverständlicher Prozess, in dem debattiert wird, in dem auch gestritten wird – ich habe kein Problem, dieses Wort zu verwenden –, wo es aber letztlich zu einer Entscheidung kommen wird.
Die sozialdemokratische Fraktion wird diesem Gesetzesbeschluss des Nationalrates zustimmen, aber sie tut dies in der Hoffnung, dass der Herr Innenminister (Bundes-
minister Platter ist gerade nicht im Sitzungssaal anwesend) – aha, gut; auch wenn er mich jetzt nicht hören kann – seiner Verantwortung gerecht wird – vielleicht können wir ihm das Protokoll zuschicken – und sich hier nicht als Aufenthaltsverhinderer von gut integrierten Menschen aufspielt, sondern dafür sorgt, dass wir nicht nur rechtlich korrekt, sondern auch moralisch korrekt mit diesen Menschen umgehen. (Beifall bei der SPÖ.)
10.31
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Mühlwerth. Ich erteile es ihr. (Bundesrätin Mühlwerth begibt sich zum Rednerpult und überreicht im Vorbeigehen Bundesrat Konecny ein Hustenbonbon. – Bundesrat Konecny: Danke, das kann ich jetzt gut brauchen! – Ist das blau oder grün?)
10.31
Bundesrätin Monika Mühlwerth (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Es ist blau – die gibt es nicht anders! (Heiterkeit.)
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beschließen ja heute nicht nur diesen Asylgerichtshof, sondern es wird ja auch das Bundes-Verfassungsgesetz geändert. Hier beschließen Sie, dass die Sozialpartner, sprich: die Gewerkschaft und die Kammern und damit die Zwangsmitgliedschaften, in die Bundesverfassung eingegliedert werden. (Bundesrat Konecny: Der ÖGB hat aber keine Zwangsmitglieder! Dort sind wir alle freiwillig dabei!) Das heißt, das sichert eine Schattenregierung der Sozialpartner, die es ja jetzt schon gibt, von Rot und Schwarz ... (Bundesrat Gruber: War nie was Schlechtes!) Ja, war nicht so schlecht, aber wenn es ohnehin so gut funktioniert hat, warum muss es jetzt unbedingt in die Verfassung hinein? (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Damit ist aber das Parlament bei den Gesetzen nur noch die Abnickungsmaschine. Es ist ja jetzt schon so: Es wird nicht darauf geachtet, dass sich die Abgeordneten auf ein Gesetz einigen, nein, es geht darum, dass sich die Sozialpartner einigen? Und wenn sich die Sozialpartner geeinigt haben, dann wird von Rot und Schwarz im Parlament alles durchgenickt, und damit ist es erledigt. Und das lehnen wir ab, weil wir ja auch immer die Zwangsmitgliedschaften abgelehnt haben. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)
Gleiches gilt für die Möglichkeit des passiven Wahlrechts für alle ausländischen Studierenden. Bis jetzt war es ja so, dass die Studenten des EWR-Raumes passiv wahlberechtigt waren. Jetzt wird das auf alle Studenten ausgedehnt. Gerade die FPÖ hat immer gesagt, Wahlrecht ist ein Staatsbürgerschaftsrecht, und das soll natürlich auch für die Studierendenvertretung gelten.
Mit dem neuen Artikel 50 des Bundes-Verfassungsgesetzes werden jetzt die Änderungen des EU-Reformvertrags wirksam und werden die nationalen Parlamente ausgeschlossen. Damit ist natürlich auch die Möglichkeit einer Volksabstimmung gefallen. Und das erleben wir ja jetzt gerade, wie Sie sich mit Händen und Füßen wehren, die Bevölkerung mitbestimmen zu lassen, obwohl laut Umfragen 70 Prozent der Menschen dieses Landes bei dem EU-Reformvertrag sehr wohl mitreden möchten. (Bundesrat Gruber: Das ist ein Gerücht!) Das ist kein Gerücht, nein, das ist eine Tatsache! Ich weiß: Was nicht sein darf, kann auch nicht sein. (Bundesrat Gruber: Das ist ein Gerücht, Frau Kollegin, und schlechte Polemik!) Und wenn es Ihnen nicht in den Kram passt, dann ist es für Sie halt ein Gerücht. Tatsache ist aber, dass eine große Mehrheit der Bevölkerung hier sehr wohl eine Abstimmung haben möchte. (Bundesrat Gruber: Nicht einmal 20 Prozent!) Sie haben einfach nicht den Mut, die Bevölkerung mitreden zu lassen. Aber Sie haben sehr wohl den Mut, sich Ihre roten und schwarzen Besitzstände in der Verfassung sichern zu lassen. Dafür sollten Sie sich eigentlich schämen!
(Bundesrat Gruber: Sie sollten sich schämen, wenn Sie Unwahrheiten verbreiten!) Das ist keine Unwahrheit, das ist das, was Sie nicht gerne hören wollen. Laut Umfragen sind es über 70 Prozent. (Bundesrat Gruber: Aber das stimmt nicht! Auch das ist eine Unwahrheit! Sie lügen die Bevölkerung an mit falschen Angaben!) Steht „lügen“ nicht eigentlich auf dem Index? Darf man sagen: Sie lügen die Bevölkerung an!? Normalerweise gibt es für so etwas immer einen Ordnungsruf. (Bundesrat Gruber: Auch wenn Sie es dreimal wiederholen, wird es nicht besser!) Und wenn Sie es noch fünfmal wiederholen, wird es auch nicht wahrer, Herr Kollege! (Bundesrat Gruber: Dann sagen Sie endlich die Wahrheit!)
Zum Asylgerichtshof. Das Verfahren, wie das Gesetz an die Abgeordneten weitergeleitet worden ist, nämlich die Kürze, ist vom Kollegen Schennach ja schon angesprochen worden. Das ist natürlich mehr als diskussionswürdig, wenn die Abgeordneten nicht einmal ausreichend Zeit haben, um die Gesetze, die sie beschließen sollen, lesen zu können. Und das hat nicht nur die Abgeordneten betroffen, sondern auch die Justizministerin, die ja auch zuständig dafür ist, hat zugegeben, sie hätte diesen Gesetzesvorschlag nicht lesen können. Sie hat es in Form einer Tischvorlage vor dem Ministerrat bekommen und hat das dort abgesegnet, was ja schon ein bisschen verwunderlich ist. Sie hat dann nachher – dann ist es ihr offensichtlich gedämmert, dass ihr das doch nicht so gut gefällt – auch daran Kritik geübt. Da kann man der Ministerin natürlich nicht helfen, wenn sie sich nicht umfassend informiert.
Grundsätzlich ist aber der Asylgerichtshof schon zu begrüßen. Ein schnelleres Verfahren ist selbstverständlich zu begrüßen, vor allem wenn man sich anschaut, dass es 34 000 offene Asylverfahren gibt, davon allein 4 000 beim Verwaltungsgerichtshof. Und die Berufungsquote beträgt 90 Prozent, und 50 Prozent der Asylwerber, die einen negativen Bescheid vom UBAS bekommen haben, gehen zum Verwaltungsgerichtshof.
Das Drama an diesem Asylgerichtshof, wie er jetzt eingerichtet werden soll, ist, dass man leider verabsäumt hat, ein Neuerungsverbot einzuführen. Denn es ist jetzt schon so: Die Sache geht endlos hin und her. Es kommt ein Asylwerber drauf, der zuerst behauptet hat, er sei aus politischen Gründen verfolgt worden, dass er jetzt plötzlich vielleicht doch aus religiösen Gründen verfolgt wird, und das geht endlos so weiter. Mit Hilfe der Anwälte können natürlich immer neue Gründe vorgebracht werden, warum doch Asyl gewährt werden soll. Genau hier liegt der Hund begraben, und dieses heiße Eisen haben Sie natürlich nicht angegriffen. Dieses Neuerungsverbot hätten Sie aussprechen müssen. Sie hätten diesem Vorbringen ständig neuer Gründe für Asyl Einhalt gebieten müssen.
Und da gibt es auch einen Fall der Safete Zegaj, die verhaftet worden ist, und dann ist sie umgehend wieder aus der Schubhaft entlassen worden, weil sie immerhin den siebenten Asylantrag gestellt hat. Und nachdem wir wissen, dass es in Österreich sehr viele Scheinasylanten gibt, wäre es wirklich angebracht gewesen, hier einen Riegel vorzuschieben, denn die Leidtragenden dabei sind jene Asylanten, die tatsächlich unseren Schutz brauchen, die also wirklich Asyl und Schutz vor Verfolgung in ihren Heimatländern brauchen, aber nicht jene Scheinasylanten, die hierher kommen, weil es ihnen hier sozial einfach besser geht.
Aber da hat Sie natürlich wieder der Mut verlassen. Und daher ist unsere Befürchtung, dass sich mit diesem Asylgerichtshof, so gut die Idee eigentlich ist, durch das Zulassen des immer neuen Vorbringens von Asylgründen nicht unheimlich viel ändern wird und dass daher der Asylgerichtshof, so wie Sie ihn jetzt beschließen, von vornherein schon wieder zum Scheitern verurteilt ist. Es wird Ihnen auch nichts nützen, dass Sie das Personal aufstocken, das dort natürlich gebraucht wird, denn Sie müssen zuerst jenen
einen Riegel vorschieben, die mit immer neuen G’schichtln daherkommen, und dann werden Sie auch schnellere Asylverfahren haben.
10.39
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Perhab. – Bitte.
10.39
Bundesrat Franz Perhab (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich meinen Vorrednern genau zugehört habe, dann kann ich eigentlich nur mit Stolz vermerken, dass die Österreichische Volkspartei auch in dieser Frage auf dem einzig richtigen Weg ist, nämlich sowohl die Interessen der österreichischen Bevölkerung zu vertreten als auch ein rasches und effizientes Asylverfahren für jene Menschen zu gewährleisten, die in Zukunft – oder auch in der Gegenwart – in Österreich ein Asylverfahren anstreben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Novelle stellt eine Vervollständigung des Fremdenrechtspakets 2005 dar, das eine bedeutende Entlastung und eine eindeutige Trennung zwischen Asyl und Zuwanderung brachte. Auch wir Bundesräte, so meine ich, sind gefordert, denn es bestand Handlungsbedarf. Wir haben die Zahlen heute schon des Öfteren gehört, und wir können sie nur immer wiederholen und damit begründen, warum wir diesen Asylgerichtshof einrichten. Es ist ja nicht nur eine Forderung der Österreichischen Volkspartei gewesen. (Bundesrat Gruber: Genug gewehrt dagegen!) Es ist im Regierungsübereinkommen enthalten, und es ist eine alte Forderung auch der Grünen.
Warum Sie heute damit nicht zufrieden sind, das müssen Sie mir erst erklären. Das ist ja, glaube ich, eine Urforderung der Grünen gewesen, dass wir einen Asylgerichtshof einrichten. (Bundesrat Schennach: ... verschlafen hat!) Herr Kollege Schennach, Sie haben die Fakten leider – das hat schon Kollege Konecny betont – beiseite gelassen. Sie haben hier eine sehr moralisch angehauchte Rede gehalten, aber die Fakten haben Sie vergessen.
Faktum ist weiters, dass wir über 33 000 nicht erledigte Fälle haben und in den nächsten zwei Jahren die Zahl dieser Fälle abbauen müssen, und dafür benötigen wir diesen Asylgerichtshof. Es werden zusätzlich 160 Beamte eingestellt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das sind Kosten, die der österreichische Steuerzahler zu tragen hat. Daher müssen wir auch in seinem Interesse hier argumentieren und handeln. Die Ziele des Asylgerichtshofes sind eindeutig definiert: Beschleunigung der Asylverfahren, Verkürzung der Gesamtverfahrensdauer, schnellere Gewissheit für Asylwerber über den Verfahrensausgang, dadurch geringere Kosten für Verfahren und Grundversorgung von Asylwerbern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ende Oktober haben wir in Österreich 24 675 Personen in der Grundversorgung, das kostet über 200 Millionen €. Auch nur Peanuts, oder was ist das für Sie? (Bundesrätin Kerschbaum: Arg ist das!) Also für den österreichischen Steuerzahler sind das Summen, die wir zu verantworten haben.
Weitere Ziele sind: Entlastung des Verwaltungsgerichtshofs. Im September 2007 war die Situation so, dass gegen 57 Prozent der Entscheidungen des Asylsenates beim Verwaltungsgerichtshof berufen wurde. Kollegin Mühlwerth hat das betont. Oder: Abbau des Verfahrensrückstaus bis Ende 2010; zurzeit sind 26 800 Verfahren beim Bundesasylsenat offen. Erhöhung der Erledigungszahlen im Vergleich zur Zahl der neu anfallenden Fälle.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Hintergründe zu diesen Asylverfahren: Im Jahr 2007 gab es 9 726 Asylanträge, während es im Jahr 2002 39 000 Asylanträge
in Österreich waren. Das ist doch ein Beweis dafür, dass das Fremdenrecht greift. Die Einrichtung des neuen Asylgerichtshofs für Asylverfahren ist ein Schritt in die richtige Richtung und auch im Sinne der Asylwerber, damit sie eine Chance haben, in angemessener Zeit zu einer Entscheidung zu kommen, ob sie jetzt positiv oder negativ ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, seit dieser Medienhysterie über Asylaufenthalte in Österreich bekomme ich als Bundesrat in der Woche mindestens drei Schreiben dahin gehend, ich möge für irgendeinen Asylanten intervenieren. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber ich denke, dass es heute schon bald unsere Hauptbeschäftigung ist, für Asylwerber zu intervenieren. Es stehen, wie ich meine, die entsprechenden Institutionen für diesen Bereich zur Verfügung; diese werden personell und materiell aufgestockt. Ich glaube, da können wir mit ruhigem Gewissen vor den österreichischen Wähler hintreten und ihm diese Alternative vor Augen führen.
Es ist auch nicht so, wie Herr Kollege Schennach gesagt hat, dass wir jetzt einen Massenandrang beim Verfassungsgerichtshof haben werden. Es sind auch gesetzliche Regelungen vorgesehen, dass Massenbeschwerden verhindert werden können. Das ist ebenfalls in diesem Gesetzespaket akkordiert und macht auch Sinn.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der heutigen Novelle erfüllen wir einen wesentlichen Punkt des Regierungsübereinkommens. Dieser Asylgerichtshof wird Mitte des nächsten Jahres seine Arbeit aufnehmen.
Für Innenminister Platter ist es in dieser Zeit sicher
alles andere als leicht, und er
wird meiner Meinung nach nicht immer sehr fair behandelt, wenn man an ihn appel-
liert, menschlich zu handeln. Die Volkspartei ist, glaube ich, für ihr
menschliches Handeln bekannt. (Bundesrat Gruber: Hört!
Hört!) Es sind in den letzten 20 Jahren
800 000 Asylanten und Zuwanderer in Österreich aufgenommen
worden, da brauchen wir uns international nicht zu verstecken. Und wer sonst
als ein Innenminister hat dafür zu sorgen, dass der österreichische
Rechtsstaat auch zu seinem Recht kommt? Und der österreichische
Bürger kann sich auf seinen Innenminister und auf die Gesetze, auf deren
Grundlage der Asylgerichtshof zu arbeiten hat, verlassen. In diesem Sinne haben
der Asylgerichtshof und diese Novelle unsere vollste Unterstützung. (Beifall
bei der ÖVP.)
10.45
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Konrad. – Bitte.
10.45
Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mein Vorredner hat es jetzt gerade geschafft, mit dem letzten Satz seiner Rede Asylwerber generell als eine Bedrohung für den österreichischen Rechtsstaat hinzustellen und als etwas, wo doch der Herr Innenminister eingreifen und wovor er uns beschützen müsste. Ich möchte das nur noch einmal fürs Protokoll festhalten. Ich finde das absolut unvorstellbar und ungeheuerlich! (Beifall bei den Grünen.)
Wenn man dem Herrn Klubobmann Konecny vorher zugehört hat, könnte man fast meinen – ich könnte Ihnen in vielen Punkten zustimmen, die Sie erwähnt haben –, die SPÖ hat nichts bis wenig mit dem zu tun, was hier beschlossen wird, denn in vielen Punkten wären wir uns ja an und für sich einig, und viele Punkte würde ich auch unterschreiben.
Wenn Sie allerdings an die Menschlichkeit des Innenministers appellieren, er möge doch – Sie haben es verklausuliert gesagt – in dem einen oder anderen Fall ein Bleibe-
recht zugestehen und aussprechen, dann möchte ich Sie darum ersuchen, das vielleicht auch Herrn Gusenbauer mitzuteilen. Ich glaube, er hat sich in der letzten Zeit doch etwas anders dazu geäußert. (Bundesrat Konecny: Nein, er hat sich genauso geäußert!) Da hat man anderes gehört. (Bundesrat Konecny: Was Sie hören, weiß ich nicht! Ich weiß nur, was er gesagt hat!) Da hat man von Tag zu Tag immer wieder etwas anderes gehört. Jedenfalls hat sich die SPÖ, wenn es um die Frage Bleiberecht gegangen ist, in Einzelfällen und nicht generell, wenn sie sich dafür eingesetzt haben sollte, zumindest nicht unbedingt durchgesetzt, möchte ich nur zu bedenken geben.
Ich fange jetzt mit einem Punkt an, bei dem wir uns alle einig sind, und das ist bei dieser Materie wahrscheinlich wirklich der einzige. Ich tue das in der Hoffnung, dass dann vielleicht mein Vorredner und auch andere Kollegen von ihm auf dieser Seite des Saales zuhören bei dem, was ich an Argumenten bringe, warum wir hier nicht mitstimmen, warum das so nicht funktioniert.
Wir sind uns alle in einer Sache einig: Asylverfahren dauern zu lang, und Asylverfahren müssen beschleunigt werden. Das war es dann wahrscheinlich schon mit der Einigkeit. Ich möchte nur eines vorausschicken – das sage ich deshalb, weil ich glaube, dass mir hier wahrscheinlich nicht alle zustimmen werden –: Niemand sucht aus Jux und Tollerei um Asyl an. Niemand sitzt in seinem Heimatland, wo er es eigentlich ganz gut hat, denkt sich, ach, ich glaube, Österreich wäre schön, ich habe das im Fernsehen gesehen, da fahre ich jetzt hin, mal schauen, vielleicht geht es mir da besser, kommt nach Österreich, stellt einen Asylantrag und schaut dann, dass alles gut wird, und sitzt hier quasi eine Zeit herum, bis es dann einen Asylbescheid, ob positiv oder negativ, gibt. Niemand macht das aus Jux und Tollerei, deswegen, weil es so lustig ist.
Die Situation ist für Asylwerber in Österreich nicht unbedingt rosig. Sie sitzen oft jahrelang hier, können sich nicht beschäftigen, können keiner Tätigkeit nachgehen. Das führt auch dazu, dass sich die Leute sehr oft sinnlos fühlen, denn wenn man keinen Beitrag leisten kann, dann hat das auch Auswirkungen auf das Selbstwertgefühl. Sie sind im Prinzip auch in der Frage, wo sie jetzt zu Hause sind, ob sie in einem Asylheim oder in Privatunterkünften wohnen, abhängig von den Entscheidungen anderer Menschen, haben sehr wenig Selbstbestimmung über ihr Leben und können einfach nur warten, bis eine Entscheidung getroffen wird.
Ich persönlich bin der Meinung, wenn jemand viele Mühen auf sich genommen hat, hier herzukommen, und wirklich hier leben möchte, ist es absolut verständlich, dass man auch alles versucht, um in diesem Sinne einen Asylbescheid zu bekommen. Auf die Frage von Berufungen und ob das generell ein Missbrauch von Asylrecht ist, werde ich später noch eingehen.
Das ist in etwa die Situation von Asylwerbern. Und nach der öffentlichen Diskussion in den letzten Monaten glaube ich auch nicht, dass sich Asylwerber wahnsinnig wohlfühlen. Sie haben ja jetzt, allgemein gesagt, nicht unbedingt das beste öffentliche Ansehen.
Natürlich, keine Frage, gibt es auch Menschen, die hier einen Asylantrag stellen und nach geltendem österreichischem Recht, es ist streng genug, keinen Anspruch auf Asyl haben. Aber genau für diese Fälle – und jetzt, bitte, zuhören! – gibt es Verfahren. Die lange Verfahrensdauer, die bereits von allen kritisiert wurde, ist natürlich der Kern des Problems. Die lange Verfahrensdauer hat vor allem drei Gründe.
Das ist zum Ersten eine Zahl, jetzt Statistik, bitte zuhören: 36 bis 59 Prozent der Entscheidungen der ersten Instanz – 36 bis 59 Prozent, das ist viel! – werden in der Berufung saniert. Das heißt, jeder Asylwerber, der einen negativen Bescheid bekommt, hat gute Gründe, zu hoffen, dass in der zweiten Instanz, in der Berufung, diese Entschei-
dung anders ausgehen wird. Natürlich wird man, wenn man diese Hoffnung hat, auch in die Berufung gehen. Das ist doch nachvollziehbar und verständlich.
Zweiter Grund: eine sehr hohe Fehlerquote in der Erstinstanz. Viele der dort arbeitenden Personen haben keine juristische Ausbildung, und es herrscht generell eine personelle Unterbesetzung. Das ist der zentrale Punkt: Wir haben zu wenig Menschen, die dort arbeiten, um Entscheidungen zu treffen, um Unterlagen zusammenzusuchen und Entscheidungen vorzubereiten.
Dann gibt es noch einen Grund, den ich ganz interessant finde, nämlich: Der größte Beschwerdeführer ist das Innenministerium. 200 Beschwerden kommen aus dem Innenministerium einfach deswegen, weil momentan drei Asylgesetze parallel gelten und in dem Moment, in dem eine Entscheidung getroffen ist und das neue Gesetz in Kraft tritt, die Entscheidung nun wieder auf Grund anderer gesetzlicher Grundlagen neu gefällt werden muss. Dass das, bitte, zu einer Verfahrensverzögerung führt, ist wohl verständlich, ist aber nun wirklich nicht die Schuld von Asylwerberinnen und Asylwerbern. Ausbaden müssen sie es trotzdem.
Die lange Dauer von Verfahren hat vor allem Auswirkungen auf die Frage von Asylwerberinnen und Asylwerbern, wie sie sich auf ihr Leben einstellen können, wie sie sich ihre Zukunft vorstellen können.
Da mein Vorredner vorher ausgerechnet hat, wie viel das den Staat Österreich kostet: Natürlich kostet das etwas, aber ich finde es schon interessant, jetzt mit Argumentationen in finanzieller Hinsicht zu kommen, wenn es um Asylrecht geht. Es sollten doch in erster Linie schnelle Entscheidungen, faire Entscheidungen und sachlich richtige Entscheidungen und Menschlichkeit eine Rolle spielen. Ich glaube, wenn wir diese Punkte abgehandelt haben – davon sind wir leider momentan noch weit entfernt –, können wir durchaus über die finanziellen Aspekte reden. Aber mir kommt es schon so vor, dass es andere Sachen gibt, die wichtiger sind. (Beifall bei den Grünen.)
Die Analyse, dass die Verfahren zu lange dauern, teilen wir alle. Die Frage ist: Was macht man jetzt? Sinnvoll wäre eine personelle Aufstockung, mehr Personen, die die anstehenden Verfahren erledigen könnten, und zwar viel mehr, denn es handelt sich um sehr viele anstehende Verfahren.
Sinnvoll wäre zum Beispiel auch ein Bleiberecht für jene, die gut verankert sind. Damit wäre auch schon ein recht großer Stapel erledigt. (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Kühnel.) – Sie werden es kaum feststellen. Ich glaube, Sie wären schnell fertig mit der Feststellung. – Das wären Punkte, die schon zu einer Entlastung führen könnten und die die Prozesse beschleunigen könnten.
Was kommt stattdessen? Was ist die Konsequenz, die diese Koalition hier zieht? – Sie richtet einen Asylgerichtshof ein. Gerichtshof, das klingt ja an und für sich gut, das klingt nach Rechtsschutz, das klingt nach fairen Verfahren, nach Zugang, nach Professionalität. Es ist leider halt nicht immer das drin, was draufsteht.
Faktisch hofft man, durch diesen Asylgerichtshof, wie er genannt wird, eine Beschleunigung bei den Verfahren schlicht und einfach dadurch zu erzielen, dass man den Zugang zu einer Rechtsinstanz kappt. Amnesty International hat einen Vergleich gebracht, der, finde ich, ganz gut passt: Würden Sie Krankenwagen abschaffen, nur damit die Krankenhäuser nicht mehr überfüllt sind? Das Bild passt recht gut als Vergleich, was in der Realität hier passiert. Der Zugang zu einer Rechtsinstanz, wie er für alle anderen dem österreichischen Recht unterworfenen Menschen absolut möglich ist, wird hier für Asylwerber, wo es wirklich ums Eingemachte geht, einfach abgeschafft.
Der Unabhängige Bundesasylsenat wird im Prinzip umbenannt. Die Funktionen, die es bereits bisher gegeben hat, werden künftig unter anderen Namen ähnlich weiterlaufen.
Die Richter werden, soweit sie von der Bundesregierung übernommen werden – ist ja auch ein interessanter Nebenpunkt –, auch dieselben bleiben. Die Entscheidungskompetenz bleibt gleich, und die Entscheidungsfindung kann sogar potentiell länger dauern. Bisher war es üblich, dass einzelne Entscheidungen von einzelnen Richtern gefällt wurden. In Zukunft wird eine Entscheidung von zwei Richtern getroffen.
Wenn man sich näher anschaut, wie das Procedere in Zukunft geplant ist, schaut das jedenfalls für mich und auch für Experten, wie zum Beispiel Amnesty International oder SOS Mitmensch, keinesfalls nach einer Verfahrensbeschleunigung aus.
Herr Perhab hat vorher gesagt, die Ziele seien klar definiert, es gehe um Verfahrensbeschleunigung. Schon, aber ein Ziel muss bitte erst einmal erreicht werden. Nur weil ich ein Ziel in ein Papier schreibe, ist es noch nicht geschehen. Das ist ja kein „Sesam, öffne dich!“.
Interessant finde ich auch, dass das Bundesministerium für Inneres zukünftig vom Asylgerichtshof eine Grundsatzentscheidung verlangen kann, die dann für alle weiteren Verfahren bindende Wirkung hat, und diese Grundsatzentscheidung ist dem Verwaltungsgerichtshof vorzulegen. Über diesen Weg hat also das Innenministerium sehr wohl einen Weg zum Verwaltungsgerichtshof, während die Asylwerber, die ja betroffen sind, wirklich als Statisten daneben stehen und zusehen müssen.
Wenn dann der Verwaltungsgerichtshof binnen sechs Monaten keinen Einspruch gegen diese Grundsatzentscheidung erhebt, dann ist das gültig. Das finde ich auch interessant. Da kann es dann durchaus einmal passieren, dass der Verwaltungsgerichtshof sehr viel zu tun hat und dass es binnen sechs Monaten nicht möglich ist, diese Entscheidung eben zu beeinspruchen, und dann ist sie halt einfach gültig. Das ist auch eine Methode zur Verfahrensbeschleunigung, aber ob das gerecht ist, daran habe ich große Zweifel.
Durch dieses Vorgehen wird einerseits die Unabhängigkeit von Richterinnen und Richtern beschnitten, denn sie müssen eine Grundsatzentscheidung treffen. Das ist bisher so nicht üblich gewesen, und das beschneidet jedenfalls die Unabhängigkeit von diesen Richtern.
Auch die Gewaltenteilung wird durch dieses Vorgehen, finde ich, beeinträchtigt, denn es handelt sich im Prinzip um eine Weisung der Verwaltung an die Justiz, diese Entscheidung zu treffen. So haben wir das bisher nicht gekannt. Es handelt sich hier um Neuerungen im österreichischen Rechtssystem.
Wie gesagt, der zentrale Punkt für mich ist: Eine Beschleunigung wird es dadurch, dass ich jetzt etwas umbenenne und „Asylgerichtshof“ nenne, nicht automatisch geben. Eine Beschleunigung wäre wichtig, aber für eine Beschleunigung braucht es etwas anderes.
Hier möchte ich einen unverdächtigen Kronzeugen ins Treffen führen, nämlich Herrn Adamovich, der sagt: Die Umwandlung des Unabhängigen Bundesasylsenats in das Asylgericht hat grundsätzlich nichts mit Verfahrensbeschleunigung zu tun. – Das ist also nicht meine Erfindung, das sagen auch viele andere Menschen, die sich durchaus gut auskennen und deren Kompetenz, glaube ich, absolut anzuerkennen ist.
Fazit: Durch diesen Asylgerichtshof schneiden Sie – ich spreche jetzt vor allem die SPÖ an, ich glaube, in der ÖVP ist es vielen schlichtweg egal – den Asylwerberinnen und Asylwerbern den Zugang zum Verwaltungsgerichtshof ab, zu einer Rechtsinstanz. Das ist ein Recht, das jeder Falschparker, das jeder Häuselbauer in Österreich hat. Wenn man den Eindruck hat, man wird von der Verwaltung nicht richtig behandelt, dann kann man zum Verwaltungsgerichtshof gehen. Asylwerber, für die es wirklich um
alles geht, werden dieses Recht zukünftig nicht mehr haben, ein zentrales Prinzip des Rechtsschutzes für Asylwerber wird nicht gelten. Und das alles, abschließend gesagt, ohne Begutachtungsverfahren. (Bundesrat Kalina: Zu Missbrauch ein Wort!)
Ich glaube, auch Sie haben in den letzten Tagen viele E-Mails bekommen, wo sich Bürgerinnen und Bürger zu Recht darüber aufgeregt haben, dass wir heute hier – so wie der Nationalrat am 6. Dezember – eine Tagesordnung haben, die unüberschaubar ist, eine derart umfassende Tagesordnung, die es nicht möglich macht, sich wirklich mit den Themen auseinanderzusetzen, so wie sie es verdienen. Um das Ganze zu toppen, werden hier Materien gebracht, die nicht einmal in Begutachtung waren.
Das ist im Sinne eines Parlamentarismus – ich weiß, es gibt hier viele, denen das ein Anliegen ist – so absolut inakzeptabel, und das alleine müsste doch schon für viele ein Grund sein, hier nicht zuzustimmen. (Beifall bei den Grünen.)
10.57
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Klug. – Bitte.
10.57
Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister! Die Tagesordnungspunkte 1 und 2 befassen sich inhaltlich mit dem schon erwähnten Asylgerichtshof und darüber hinaus – auch beachtlich erwähnt; inhaltlich decken wir uns mit der politischen Meinung der Kollegin Mühlwerth natürlich nicht – mit der besonderen Würdigung der Sozialpartnertätigkeit in unserem Land. Aber dazu möchte ich eher zum Schluss etwas sagen.
Der Asylgerichtshof ist eine Einrichtung, die einerseits im Regierungsübereinkommen und anderseits in zahlreichen Entschließungsanträgen des Parlaments schon besonders gefordert wurde. Dies führen wir heute unter grundsätzlicher Einrichtung eines Zweiinstanzenverfahrens einer qualitativ guten Lösung zu.
Ich verstehe schon – und ich sage das auch ganz deutlich –, dass es natürlich das gute Recht der Opposition ist, insbesondere artikuliert durch den Kollegen Schennach, im Zusammenhang mit dem Asylgerichtshof das eine oder andere kritische Statement auch hier im Bundesrat abzugeben. (Bundesrat Schennach: Das ist ja direkt ein Gnadenakt!) – Nein, Kollege Schennach, das ist kein Gnadenakt.
Wenn wir dann aber von der Opposition in diesem Haus zum Asylverfahren, nämlich zu den tatsächlichen Veränderungen im Asylverfahren, keinen Satz hören hinsichtlich der Qualität des Verfahrens und wenn wir überhaupt nur mehr kritisieren und die Kollegin Konrad dann gerade noch erwähnt: Ja, es tut uns allen leid, dass die Asylverfahren so lange dauern!, dann ist das gerade noch eine Wertung, die dem vorliegenden Entwurf aber keinesfalls gerecht wird.
Sie wissen ganz genau, dass wir ein schweres Erbe aus der Vergangenheit angetreten haben – ich möchte mich in diesem Zusammenhang nicht wiederholen. Wir alle bemühen uns, die offenen Asylverfahren qualitativ hochwertig in einer überschaubaren Zeit zu entscheiden. In diesem Zusammenhang gibt es eine massive Kraftanstrengung hinsichtlich der personellen Aufstockung. Sie alle wissen, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass die Erhöhung um insgesamt 26 Richter beziehungsweise 77 Personen insgesamt zu einer Gesamtausstattung von 176 – 176! – einschlägig qualifizierten Personen für den Asylbereich führt. Das ist ein unglaublicher personeller Kraftakt, den es in diesem Haus wohl auch ausreichend zu würdigen gilt.
Unglaublich bedauerlich ist – das wurde in den Expertenberatungen mehrmals diskutiert, und ich möchte das hier im Rahmen meiner Ausführungen besonders strapazieren –: Werte Kolleginnen und Kollegen, wir wissen ganz genau, dass das Hauptproblem im Asylverfahren die Beweisaufnahme und die Beweiswürdigung darstellen. Wir alle wollen, dass jede Asylwerberin und jeder Asylwerber, die oder der aufgrund eines Asylgrundes nach Österreich kommt, eine korrekte, gerechte, für alle gleiche Bewertung und Würdigung des Asylgrundes erfährt und auch innerhalb einer angemessenen Frist ein abgeschlossenes Asylverfahren bekommt.
Wenn wir den Asylgerichtshof so einrichten, wie er jetzt geplant ist, können alle in diesem Haus davon ausgehen, dass wir genau im zentralen Punkt des Asylverfahrens, nämlich in der Beweiswürdigung, abgehen von einem reinen Aktenverfahren hin zu einer unmittelbaren Beweisaufnahme.
Wir würden uns von all jenen Kolleginnen und Kollegen, die wissen, welch qualitativen Fortschritt des Verwaltungsverfahrens das in einem besonders sensiblen Bereich des Asylverfahrens bringt, sehr wohl erwarten, dass diese qualitative Verbesserung auch tatsächlich hier erwähnt wird.
Zur Entscheidung innerhalb angemessener Frist: Ich glaube nicht, dass es auch nur eine einzige Bundesrätin oder einen einzigen Bundesrat gibt, der besonders zufrieden, um nicht das Wort „glücklich“ – zwischen Anführungszeichen – zu sagen, damit ist, dass ein Asylverfahren sechs, acht oder neun Jahre dauert. Wir wissen ganz genau und erleben mittlerweile schon fast wöchentlich, was durch eine solch überlange Verfahrensdauer letztlich bewirkt wird.
Das Recht auf ein faires Verfahren beinhaltet auch eine Entscheidung innerhalb einer angemessenen Frist. – Sie alle wissen, wir peilen 18 Monate für diese Entscheidungsfindung vom Zeitpunkt der Antragstellung bis hin zur letztlichen Entscheidung, also dem abgeschlossenen Asylverfahren an.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte daher zum Asylgerichtshof zusammenfassend sagen: Mit der vorliegenden Regelung betreffend den Asylgerichtshof werden die Asylverfahren wesentlich verkürzt. Und ich glaube, reinen Herzens auch sagen zu können, dass die Qualität der Asylverfahren gerade auch im Punkt der Beweiswürdigung wesentlich gesteigert wird.
Wir lösen damit das Problem von sehr, sehr vielen unerledigten Asylanträgen. Wir lösen damit ein Problem des politischen Erbes, das wir aus der Vergangenheit übernommen haben.
Kollegin Mühlwerth ist jetzt bedauerlicherweise nicht im Saal, aber ich freue mich, dass sie dieses Thema zumindest angeschnitten hat. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wird Sie nicht überraschen, wenn ich als sozialdemokratischer Bundesrat zu diesem Tagesordnungspunkt noch zwei Sätze anmerke, nämlich zum Thema Selbstverwaltung und Sozialpartner in der österreichischen Bundesverfassung.
Ich glaube, dass es eine großartige Sache ist, dass von der neuen Bundesregierung die Arbeit der Sozialpartnerschaft in Österreich jetzt eine derartige Anerkennung findet, dass wir diese in den Verfassungsrang heben.
Es ist häufig schon zu schnell darüber hinweg
diskutiert worden: die Anmeldung
zur Sozialversicherung vor Arbeitsantritt, die Finanzierung der Gesundheitsvorsorge,
1 000 € Mindestlohn, Öffnungszeitengesetz-neu,
Arbeitsmarktpaket 2010 und die Generalunternehmerhaftung –
all das sind für die österreichische Gesellschaft, Wirtschaft und
Sozialpolitik wichtige gemeinsame Errungenschaften. Und mit der Erhebung in den
Verfassungsrang sagen wir ein deutliches Dankeschön an die
österreichische Sozialpartnerschaft. – Ein herzliches
Glückauf! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
11.06
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Bundesrat Schennach hat sich zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet. Ich darf ersuchen, sich an die Geschäftsordnung zu halten und 5 Minuten Redezeit nicht zu überschreiten.
11.06
Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Selbstverständlich halte ich mich an die Geschäftsordnung und werde nicht zu anderen Aussagen des Herrn Klug inhaltlich Stellung nehmen, sondern habe deswegen extra noch eine zweite Wortmeldung abgegeben.
Tatsächlich berichtige ich den Satz, Kollege Schennach und Kollegin Konrad hätten kein Wort zu den Problemen der Verfahren gesagt. – Diese Behauptung ist unrichtig, Herr Kollege Klug! (Zwischenruf des Bundesrates Mag. Klug.)
Ich habe sehr wohl von 36 000 offenen Fällen, von einer überlangen Verfahrensdauer und vom Problem der Verfahren vor allem im qualitativen Bereich gesprochen. Herr Kollege Klug dürfte das nicht gehört haben. (Bundesrat Bieringer: Ist das jetzt eine tatsächliche Berichtigung, oder?)
Ich habe gesagt, das Problem liegt darin, dass diese Novelle die Symptombekämpfung fortschreibt, ohne den Ursachen nachzuspüren, dass sie den jahrelangen Personal- und eklatanten Qualitätsmangel der Erstbehörde negiert.
Weiters habe ich gesagt – deshalb ist die Behauptung des Herrn Klug, es wäre hier kein Wort zum Problem der Verfahren gekommen, falsch –, dass in den letzten veröffentlichten Analysen der ersten Instanz festgehalten wurde, dass die allzu langen Verfahren vor allem erhebliche Ergänzungen von Seiten der Berufungsbehörde notwendig machen und dass es nicht im Sinne des Gesetzes ist, wenn die Berufungsbehörde, statt ihre Kontrollbefugnis wahrzunehmen, jene Behörde ist, die erstmals entscheidungswesentlichen Sachverhalt ermittelt und einer Beurteilung unterzieht.
Dies war sowohl Inhalt meiner Rede, was die Probleme der überlangen Verfahren betrifft, als auch jener von Frau Konrad. Ich berichtige daher diese Aussage, wir hätten kein Wort zum Problem der Verfahren gesagt. (Beifall bei den Grünen.)
11.08
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mitterer. – Bitte.
11.08
Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Herr Kollege Klug, ich bin auch der Meinung, dass die Sozialpartnerschaft viele Dinge in Österreich in die Regierung eingebracht und durchgesetzt hat. Das hat sie immer schon getan, auch zu dem Zeitpunkt, als sie noch nicht im Verfassungsrang war.
Deshalb, glaube ich, ist es auch die Aufgabe der großen Koalition, die mit großer Macht regiert, die eine Zweidrittelmehrheit besitzt und somit auch Verfassungsgesetze ändern kann, Verwaltungsreformen, Verfassungsbereinigungen durchzuführen – und nicht funktionierende Einrichtungen wie die Sozialpartnerschaft zu pragmatisieren. Aus der Sicht des BZÖ ist das nicht notwendig. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Die Kammern treten dabei eine unnotwendige Flucht in den geschützten Bereich an, den die Wirtschaft nicht hat.
Die hochgelobte österreichische Sozialpartnerschaft war immer dann effizient, wenn sie unter Leistungsdruck gestanden ist. Ich spreche hier auch als Mitglied der Wirtschaftskammer auf österreichischer und auf Kärntner Ebene. Frau Präsidentin Zwazl wird mir recht geben, dass wir zwar eine Pflichtmitgliedschaft oder – man kann auch
sagen – Zwangsmitgliedschaft im Bereich der Wirtschaftskammer haben, aber vor Jahren ... (Zwischenruf der Bundesrätin Zwazl.) – Frau Präsidentin Zwazl, Sie werden mir ja recht geben. (Neuerlicher Zwischenruf der Bundesrätin Zwazl.)
Ich weiß, dass die Pflichtmitgliedschaft oder Zwangsmitgliedschaft nicht Thema dieses neuen Verfassungsgesetzes ist, denn das war ja bisher schon verfassungsmäßig festgelegt. (Bundesrat Schimböck: Außerdem hat es eine Befragung gegeben, Kollege, die müssen Sie verschlafen haben!)
Aber insgesamt ist die Kammer die Flucht nach vorne angetreten, was unnotwendig war (Bundesrat Schimböck: Es hat eine Befragung der Mitglieder gegeben, auch in Kärnten!), denn vor Jahren gab es in der Wirtschaftskammer eine ganz, ganz schlechte Akzeptanz durch die Mitglieder, die Zwangsmitglieder. Wir haben in der Wirtschaftskammer ... (Bundesrätin Zwazl: Es geht aber nicht um die Wirtschaftskammer, sondern es geht um alle Sozialpartner!) Ich spreche aber darüber, es gibt ja noch mehr Redner, und die werden das dann von der ÖGB-Seite aus beleuchten, nämlich warum der ÖGB wenig Akzeptanz bei seinen Mitgliedern hat – aufgrund von „Konsum“ und BAWAG wundert mich das ja nicht. (Bundesrätin Kemperle: Wir haben Akzeptanz genug! Sie kennen die letzten Umfragen nicht!)
Wir in der Wirtschaftskammer haben aufgrund der schlechten Akzeptanz durch die Mitglieder zwei Reformschritte gesetzt, die bewirkt haben, dass unsere Mitglieder weniger Beiträge zu leisten haben, dass aber gleichzeitig die Serviceleistung der Wirtschaftskammer Österreich und in den Bundesländern gesteigert werden konnte. (Zwischenruf der Bundesrätin Zwazl.) – Frau Präsidentin Zwazl, Sie werden sich ja dann zu Wort melden.
Was haben wir damit erreicht? – Eine höhere Akzeptanz. Wenn man den Umfragen Glauben schenken darf, ist es so, dass die Mitglieder der Wirtschaftskammer beginnen, die Wirtschaftskammer wieder zu lieben, weil durch den Leistungsdruck auch Reformbereitschaft da war. Das ist in der Arbeiterkammer, in der Industriellenvereinigung, in der Landwirtschaftskammer und vor allem im ÖGB anders gelagert.
Ich glaube, dass es nicht notwendig war, die Sozialpartnerschaft unter eine Glocke zu stellen. Die große Koalition sollte sich eigentlich der Aufgabe widmen, große Probleme einer Lösung zuzuführen, und nicht, funktionierende Einrichtungen unter Verfassungsschutz zu stellen, wenn man so möchte.
Wir sollten Demokratie statt Pragmatisierung fordern und Freiheit statt Sozialismus in der Sozialpartnerschaft. Gerade auch aus diesem Grund werden wir die ersten beiden Tagesordnungspunkte ablehnen. (Beifall des Bundesrates Ing. Kampl.)
11.13
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Frau Staatssekretärin Silhavy, Sie haben nun das Wort. – Bitte.
11.13
Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Heidrun Silhavy: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nachdem nun alle Fraktionen des Bundesrates dazu Stellung genommen haben, erlauben Sie mir, ein paar Worte zu den Bestimmungen, die Sie heute hier beschließen werden, abzugeben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Verfassungspaket, über das wir heute hier diskutieren, ist im Wesentlichen auf die Diskussion im Konvent zurückzuführen, der ohnedies hier in diesem Saal stattgefunden hat.
Die Gutachten zur Bundesverwaltungsgerichtsbarkeit haben uns gezeigt, dass die Umsetzung der Bundesverwaltungsgerichtsbarkeit noch dauern wird, weshalb es die
Bundesregierung vorgezogen hat, den Asylgerichtshof sozusagen aus der Materie vorzuziehen. Dass der Asylgerichtshof keine neue Materie ist, haben Sie, Kollege Schennach, mit Ihren Ausführungen selbst bestätigt. Es gibt seit 2005 die politische Forderung danach, seit 2006 werden mehrere Varianten diskutiert und verhandelt.
Warum diese Eile? – Das ist relativ einfach erklärt: Als die Bundesregierung ihr Amt antrat, sah sie sich mit einem Rückstau von 33 000 offenen Asylverfahren konfrontiert. Unserem Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer war es daher ein ganz großes Anliegen, hier rasch zu handeln, denn wir alle wissen – das ist ja von niemandem hier bestritten worden –, dass eine lange Verfahrensdauer wohl das Unmenschlichste ist, was man einer Asylwerberin oder einem Asylwerber zumuten kann.
Sie selbst haben Fälle von Menschen aufgezeigt, die seit Jahren hier leben. Ich denke, jeder und jede von uns, der oder die persönlichen Kontakt sowohl mit Einrichtungen als auch mit Menschen, die davon betroffen sind, hat, weiß, was diese Unsicherheit für diese Menschen bedeutet. Kinder werden hier geboren, man weiß nicht, kann man sich integrieren oder nicht. Daher war es uns ein ganz wichtiges Anliegen, in dieser Situation Abhilfe zu schaffen und den Rückstau aufzuarbeiten. Im Übrigen darf ich darauf verweisen, dass auch der Nationalrat dies am 10. Oktober in einer entsprechenden Entschließung zum Ausdruck gebracht hat. Unser Ziel ist es, bis zum Jahr 2010 diesen Rückstau abzubauen.
Gleichzeitig wollen wir dafür Sorge tragen, dass künftig Asylverfahren, das ist heute auch schon mehrmals angesprochen worden, nicht länger als 18 Monate dauern können. Dies ist vor allem im Interesse derer, die bei uns Asyl suchen, geboten, und daher ist es uns ein ganz wichtiges Anliegen, rasch Klarheit für jene Menschen zu schaffen, die wissen wollen, ob sie auf Dauer legal hier in Österreich leben können oder nicht. (Bundesrätin Kerschbaum: Sind wir uns einig!) – Das ist schön.
Es hat sich in unseren Überlegungen auch gezeigt, dass mit einer bloßen Personalaufstockung – darin sind wir uns wahrscheinlich leider nicht mehr einig; aber vielleicht hören Sie sich noch einmal meine Argumente an und können es dann anders sehen (Bundesrätin Kerschbaum: Personalaufstockung, sind wir uns auch noch einig!) – das Problem nicht gelöst werden kann. Das ist der springende Punkt. Daher haben wir uns entschlossen, den besonderen Charakter des Asylverfahrens und vor allem die Frage vieler gleich gelagerter Rechtsfälle, hoher Berufungsquoten und der Beweiswürdigung entsprechend zu berücksichtigen.
Das heißt, nunmehr entscheidet in zweiter Instanz der Asylgerichtshof. Er wird grundsätzlich durch Senate aus zwei Personen entscheiden. Für den Fall, dass diese sich nicht einigen, durch einen Senat aus fünf Personen.
Im Gegensatz zu Ihnen sind wir ebenfalls überzeugt davon, dass der Standard der Entscheidungsfindung damit wesentlich verbessert wird. Bisher entscheidet beim Bundesasylamt eine Person und beim UBAS ein Einzelrichter; der Verwaltungsgerichtshof entscheidet in Senaten.
Kollege Schennach! Beim Asylverfahren kommt, wie Sie wissen, gerade der Beweiserhebung große Bedeutung zu. Dass diese nun in Senaten erfolgt, bedeutet, dass eine höhere Rechtsrichtigkeit gegeben ist. Der Verwaltungsgerichtshof konnte das bisher nicht machen, da er nur ein Aktenverfahren führt und Bescheide aufheben kann.
Herr Bundesrat Klug hat die personelle Aufstockung schon angesprochen. Ich darf noch erwähnen: 24 Richter zusätzlich. Ich denke, auch das ist ein Qualitätsmerkmal, das wir hier schaffen.
Ich darf Sie auch noch darüber informieren, dass auch das Asylamt selbst ein Qualitätsprojekt laufen hat, und zwar in enger Zusammenarbeit mit dem UNHCR, damit die
Qualität auch auf der ersten Stufe verbessert wird. Ich denke, auch das ist ein wesentlicher Schritt.
Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass zwischen 2004 und 2007 in 41 Fällen von insgesamt 4 740 Fällen aufgrund von Erkenntnissen des Verwaltungsgerichtshofes sozusagen Asyl gewährt wurde, und nur in 14 Fällen war dies aufgrund einer anderen Beweiswürdigung des Herkunftslandes.
Jetzt sehe ich Kollegen Schennach nicht, ich möchte aber trotzdem noch einmal darauf hinweisen: Diese Zahlen sind auch beim Hearing, das es im Nationalratsausschuss gegeben hat, nicht bestritten worden. Ich möchte das noch einmal sagen und noch einmal darauf hinweisen, dass es auch ein Hearing dazu gegeben hat.
Es ist richtig, dass sich der einzelne Asylwerber gegen ein Erkenntnis des Asylgerichtshofs nicht mehr an den Verwaltungsgerichtshof wenden kann – das ist ja der Schwerpunkt Ihrer Kritik. Aber Sie selbst, nämlich Kollege Schennach in seinem Debattenbeitrag, haben ja darauf hingewiesen, dass der Verwaltungsgerichtshof für Grundsatzfragen nach wie vor das zuständige Höchstgericht ist.
Das heißt, alle Fragen von grundlegender Bedeutung, etwa weil von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweichend, weil diese fehlt oder uneinheitlich ist, wird der Asylgerichtshof in einem Fünfer-Senat zu entscheiden und dem Verwaltungsgerichtshof vorzulegen haben, der das dann in jeder Weise, nämlich in der für ihn entsprechenden Weise, abändern kann.
Frau Bundesrätin Konrad hat kritisiert, dass dem Verwaltungsgerichtshof eine Entscheidungsfrist von sechs Monaten gesetzt wird. Ich glaube, es ist unbestritten – ich hoffe es jedenfalls –, dass das für die Qualität notwendig ist, wenn man eine Gesamtverfahrensdauer von 18 Monaten anstrebt. Ich glaube auch, dass es der Qualität eines Gerichtshofes entspricht, innerhalb einer entsprechenden Frist Entscheidungen zu fällen.
Ebenso wurde schon betont, nämlich auch von den Bundesräten der grünen Fraktion, dass der Rechtszug an den Verfassungsgerichtshof jedem Asylwerber, jedem Einzelnen sowieso bleibt.
Ich bin daher überzeugt davon, dass wir mit dieser heutigen Regelung ein den rechtsstaatlichen Erfordernissen entsprechendes System geschaffen haben, das auf der einen Seite die Verfahrensrückstände abbauen kann und auf der anderen Seite in Zukunft solche nicht mehr entstehen lassen wird.
Wesentlich erscheint mir noch, dass eine Zeit für Entscheidung und Veröffentlichung und damit auch Transparenz gegeben ist, und das war ja auch ein Punkt, wo wir versucht haben, der Kritik, die geäußert wurde, entgegenzukommen.
Frau Bundesrätin Konrad, Sie haben auch den Herrn Bundeskanzler zitiert beziehungsweise ihn kritisiert. Ich möchte Sie noch einmal auf seine Äußerung hinweisen, in der er sehr wohl darauf hingewiesen hat, dass wir uns überlegen müssen – das war sicher an den Herrn Innenminister gerichtet, der sich noch selbst zu Wort melden wird –, wie wir mit Menschen umgehen, die lange in Österreich leben und einen hohen Integrationsstand haben, wenn zugleich der Herr Wirtschaftsminister in Drittländer geht und sozusagen Facharbeiter und Facharbeiterinnen sucht. Ich möchte das nicht unerwähnt lassen und noch einmal wiederholen.
Meine Damen und Herren, ein weiterer Punkt, der hier meiner Wahrnehmung nach verstärkt angesprochen worden ist, nämlich von einer Bundesrätin und einem Bundesrat, ist die Frage der Stellung der Sozialpartnerschaft in der Verfassung. Ich darf darauf hinweisen, dass es der Konvent gewesen ist, der die institutionelle Verfassungsrege-
lung befürwortet hat und sich dafür entschieden hat. Wir machen damit eigentlich nichts Neues und stellen hier nichts sozusagen auf den Kopf, sondern das ist etwas, was eigentlich eine breite Mehrheit gefunden hat.
Sie sprechen hier permanent von Zwangsmitgliedschaft. – Gut, das mag eine politische Diktion sein, die Ihnen unbenommen ist, ich möchte aber trotzdem darauf hinweisen, dass sowohl der Europäische Gerichtshof als auch der Menschenrechtsgerichtshof keinerlei Einwände gegen Pflichtmitgliedschaften in Kammern erhoben haben. Auch das sollte hier in diesem Haus einmal betont werden. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten von ÖVP und Grünen.)
Darüber hinaus ist es mir wichtig, auch darauf hinzuweisen, dass selbst in Europa erkannt wurde, wie wesentlich der soziale Dialog ist und wie wichtig es ist, eine ausgeglichene Interessenabwägung zwischen großen gesellschaftlichen Schichten zu haben. Die Tatsache, dass wir in Österreich den Vorzug haben, diese seit vielen Jahren und Jahrzehnten zu haben, sollten wir eigentlich positiv beurteilen.
Die Leistungsfähigkeit der Institutionen, für die zu sprechen ich jetzt nicht berechtigt bin, zeichnet sich, glaube ich, nicht dadurch aus, dass man diese unter Zwang stellt und ihnen sozusagen droht, sie abzuschaffen. Deren Leistungsfähigkeit zeigt sich darin, dass diese Institutionen eben Interessenvertretungen sind, das heißt, sie müssen mit der Dynamik des Lebens mitgehen und Antworten auf die Fragen der Gesellschaft und der Dynamik, die uns diese Gesellschaft stellt, geben.
Abschließend vielleicht noch einen Punkt: Da Sie in Ihrer Begründung immer wieder die Pflichtmitgliedschaft erwähnen, darf ich darauf hinweisen, dass der ÖGB eine freiwillige Mitgliedschaft vorsieht und diese Argumente für den ÖGB als solchen ohnedies nicht zum Tragen kommen können.
Ich glaube, wie gesagt, dass wir mit den Punkten, die wir hier angeführt haben, aber auch was die Sozialpartnerschaft anlangt, den Intentionen, die vom Konvent ausgegangen sind, im Wesentlichen Rechnung getragen haben. Ich bedanke mich bei jenen Damen und Herren des Bundesrates, die heute dafür eintreten, dass die Beschlussfassung im Positiven erfolgt. (Beifall bei der SPÖ.)
11.23
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Weiss. – Bitte.
11.23
Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst ein paar allgemeine Anmerkungen zur Art der Bundesgesetzgebung machen.
In den zehn bisherigen Sitzungen dieses Jahres haben wir 96 Gesetzesbeschlüsse und Staatsverträge behandelt, heute und morgen stehen 69 auf der Tagesordnung. Wir erledigen also 42 Prozent des Jahresaufkommens in einer einzigen Sitzung. Das zeigt eine ungesunde Diskontinuität der Gesetzgebung. Damit ist dem Nationalrat – das ist dort auch beklagt worden – nur eine unzulängliche Behandlung der Materie möglich. Wir tun uns hier etwas leichter, weil wir den Inhalt der Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates – jetzt lasse ich den Vorlauf an Regierungsvorlagen und so weiter weg – schon seit 14 Tagen kennen und somit Zeit hatten, das zu lesen. Nach einzelnen Ausführungen habe ich allerdings nicht den Eindruck, dass diese Zeit gut genützt worden wäre. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)
Zweiter Punkt: Mit zahlreichen Gesetzesbeschlüssen wird die vom Verfassungsgerichtshofpräsidenten schon mehrfach beklagte Unsitte fortgesetzt, in einer Sitzung Gesetze unter verschiedenen Tagesordnungspunkten mehrfach zu ändern. Das ist auch
heute so. Zehn Gesetze werden unter verschiedenen Tagesordnungspunkten zweimal geändert, das Sicherheitspolizeigesetz erfährt drei verschiedene Änderungen, das Familienlastenausgleichsgesetz und das Einkommensteuergesetz werden sogar unter vier verschiedenen Tagesordnungspunkten geändert. Vermutlich werden sogar noch im selben Bundesgesetzblatt mehrfache Änderungen ein und desselben Gesetzes zu finden sein.
Das ist bei dieser Menge und Geschwindigkeit technisch schwer anders möglich, es hat auch im Zeitalter der elektronischen Rechtsinformationssysteme nicht mehr diese Tragweite wie beim gedruckten Bundesgesetzblatt, aber es ist ohne Zweifel ein Schönheitsfehler.
In 14 Fällen wurden im Nationalrat in zweiter Lesung noch Änderungen an den Regierungsvorlagen beziehungsweise Ausschussberichten vorgenommen; von diesem Vorgang war somit jeder vierte Gesetzesbeschluss betroffen. Das ist in den Einzelfällen der Beseitigung redaktioneller Mängel zu begrüßen, aber in der überwiegenden Zahl gravierender Änderungen doch zu kritisieren.
Das alles liegt naturgemäß nicht in unserer Verantwortung, wir sind frei von der Versuchung. Es liegt aber sehr wohl in unserer Verantwortung, dass 13 uns vorgelegte Berichte von Regierungsmitgliedern unerledigt sind. Zwei davon stammen aus dem Jahr 2005, zwei aus dem Jahr 2006, und drei unerledigte Berichte haben das Arbeitsprogramm der EU für das laufende Jahr zum Gegenstand und haben sich sozusagen durch Zeitablauf selbst erledigt. Das ist umso ärgerlicher – ich sage das ausdrücklich –, als die Tagesordnungen der letzten Sitzungen nicht gerade überfrachtet waren.
Einige Punkte der zur Diskussion stehenden Bundesgesetze sind wegen des Inhaltes oder der Art des Zustandekommens auf Kritik gestoßen. Das ist in Einzelfällen aus der Sicht der jeweiligen Position, die man einnimmt, verständlich, im Eifer des Gefechtes oder als Reflex pflichtschuldiger Verneinung aber mehrfach überschießend. Ich nenne nur drei Beispiele:
Zur Verfassungsbereinigung, die ja ein umfangreiches Paket beinhaltet, wurde moniert, es habe in den Nationalratsberatungen kein Hearing gegeben. Dabei übersieht man, dass dieses Thema im Konvent ausführlich beraten worden war, dass es einem ausführlichen Begutachtungsverfahren unterzogen war und auf keinerlei Einwände und Bedenken gestoßen ist.
Zu den Kammern: Hier gab es ebenfalls – das ist von Frau Staatssekretärin Silhavy schon angeführt worden – ausführliche Beratungen im Konvent. Es gab dazu einen Begutachtungsentwurf, und in der Ausschussvorlage gab es dann eine gegenüber dem Begutachtungsentwurf nachgebesserte Fassung; es gab also ausreichend Möglichkeit, sich zu informieren.
Als drittes Beispiel möchte ich das Thema Asylgerichtshof erwähnen. Dieser war zwar nicht im Begutachtungsentwurf enthalten, aber sehr wohl bereits in der Regierungsvorlage vom 7. November. Bis zu deren Behandlung im Ausschuss, der ein Hearing abgehalten hatte, standen somit drei Wochen zur Verfügung. Wer also lesen wollte, konnte in diesen drei Wochen auch lesen. Es hat auch tatsächlich Reaktionen zu diesem Vorhaben gegeben. In einzelnen Punkten, die nicht einmal so unwichtig sind, hat es auch tatsächlich ein Eingehen auf diese Stellungnahmen gegeben. Ich erinnere nur an das Vorhaben, mit einfachem Bundesgesetz dem Asylgerichtshof auch andere Materien übertragen zu können, das dann aber aufgrund von Einwänden zur Regierungsvorlage fallen gelassen wurde.
Amnesty International hat die Informationspolitik besonders kritisiert. Wir haben gestern ein Schriftstück bekommen, dessen Inhalt ganz offenkundig aus der Zeit um Mitte
November stammen dürfte; anders ist der Inhalt nicht zu interpretieren. Das bedeutet also, dass es Amnesty International einen guten Monat lang nicht für notwendig befunden hat, uns diese Informationen zukommen zu lassen, was die Ernsthaftigkeit des Bemühens doch ein bisschen relativiert.
Es wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass das B-VG-Paket nur einen kleinen Teil der Vorhaben des Regierungsprogramms beinhaltet. – Das ist richtig, da ist noch nicht alles abgearbeitet, aber intensiv in Arbeit. Ein erstes Paket wurde von der Expertengruppe schon vorgelegt, einiges Wesentliches wurde daraus übernommen, manches bedarf noch weiterer Beratungen. Das Paket enthält mehrere unstrittige Dinge, die bereits im Konvent unstrittig waren, nämlich die Bereinigung des Verfassungsrechts, die Vereinfachungen bei Grenzänderungen und die Rechtsstellung der weisungsfreien Behörden.
Politisch nicht so unbestritten, aber durchaus im Einvernehmen mit den Ländern finden sich Regelungen über die vereinfachte Handhabung beim Abschluss von Staatsverträgen, die dazu noch dem Bundesrat wie auch dem Nationalrat ein Informationsrecht bringen, wenn der Bund Verhandlungen über Staatsverträge aufnimmt. In all diesen Punkten sind – das ist letztendlich auch hier für unsere Gesamtbeurteilung wichtig – die Interessen der Länder, die von ihnen geltend gemacht wurden, voll gewahrt worden.
Nun komme ich zu einzelnen angesprochenen Punkten.
Zunächst zu den Kammern: Die Kritik daran übersieht, dass die beruflichen Vertretungen nicht nur der Verfassungswirklichkeit innewohnen, sie wohnen auch dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes schon heute inne. Wenn Sie die Kompetenzartikel hernehmen, wofür der Bund zuständig ist, dann finden Sie dort ausdrücklich folgende Bereiche: Kammer für Handel, Gewerbe und Industrie, Kammer für Arbeiter und Angestellte und sonstige berufliche Vertretungen.
Wir haben weiters, um nur einige Beispiele zu nennen, ein Bundesverfassungsgesetz aus dem Jahr 1948, in dem Zuständigkeiten des Bundes für die Zugehörigkeit zur Arbeiterkammer, also Grenzbereiche – aus dem Verständnis der damaligen Zeit kasuistisch – zugeordnet und geregelt wurden. Wir haben mehrere Verfassungsbestimmungen im Arbeiterkammergesetz sowie im Handelskammergesetz.
Das alles zeigt ganz deutlich, wie sehr die Bundesverfassung sowohl in ihrem Geist als auch in ihrem Wortlaut vom Vorhandensein gesetzlicher Interessenvertretungen ausgeht.
Ein Punkt, der mir in der Regierungsvorlage nicht so gut gefallen hat, ist die Befugnis der Volksanwaltschaft, in Angelegenheiten gerichtlicher Verfahren Fristsetzungsanträge zu stellen und Aufsichtsmittel anzuregen. Mir wäre es lieber gewesen, wenn diese Befugnisse bei einer dem Justizwesen zugehörigen Einrichtung angesiedelt worden wären, aber das sei nur am Rande erwähnt.
Nun ganz kurz zum Thema Asylgerichtshof, welches – das ist richtig – ohne Begutachtung in die Regierungsvorlage eingefügt wurde. Das ist so erfolgt, weil man nach dem Begutachtungsverfahren und der dort vorgesehenen Regelung für die Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz im Allgemeinen gesehen hat, dass es hier noch weiteren Verhandlungsbedarf gibt, nicht zuletzt hinsichtlich der Frage der Kostentragung mit den Ländern. Andererseits war es notwendig, im Asylbereich rasch Maßnahmen zu treffen, nicht zuletzt, weil ja schon zutreffenderweise mehrfach eine gesonderte Regelung für die Asylgerichtsbarkeit gefordert wurde. – So viel zur Erklärung, warum das dann in die Regierungsvorlage nachträglich hineingekommen ist.
Der Verfassungsgerichtshof und der Verwaltungsgerichtshof bemühen sich schon lange Zeit um eine Entlastung des Verwaltungsgerichtshofes, der notorisch überlastet ist – nicht nur mit Asylverfahren, sondern mit vielem anderen auch. Wir wurden vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte schon mehrfach gerügt, dass unsere Verfahrensdauer zu lange sei.
Es ist also angeregt worden, dem Verwaltungsgerichtshof eine Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz vorzuschalten, um damit eine rechtsstaatlich vertretbare Filterwirkung erzielen zu können – damit sich der Verwaltungsgerichtshof auf das Wesentliche, auf das Grundsätzliche beschränken kann und die vielen gleichartigen Fälle, die dem Grunde nach ausjudiziert sind, nicht mehr selbst in Verhandlung nehmen muss.
Für die Ausgestaltung dieses Filters gibt es natürlich verschiedene Möglichkeiten; eine davon ist jene, die jetzt für den Asylgerichtshof gefunden wurde. Ich sage ganz deutlich, ich habe das auch schon öffentlich gesagt: Was in diesem Bereich sachlich seine Gründe hat, wird in der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Allgemeinen nicht notwendig sein und dort auch nicht so vorgeschlagen werden. Davon gehe ich fest aus. Man kann jetzt natürlich nicht eine eigene Ebene „Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz“, und dazu gehört auch der Asylgerichtshof, einschieben und im Übrigen alles beim Alten lassen. Das wäre kontraproduktiv und unvernünftig. Es ist also richtig, hier im System Änderungen vorzunehmen.
Asylverfahren unterscheiden sich von anderen Verfahren vornehmlich dadurch, dass die Betroffenen ausnahmslos ein Interesse an langen Verfahren haben. Das ist in anderen Materien nicht in diesem Maße der Fall. Das ist subjektiv verständlich, erfordert aber umgekehrt natürlich auch eine entsprechende Gestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen.
Was wir jetzt haben, ist, dass der Verwaltungsgerichtshof vermehrt in die Lage versetzt wird, sich mit Grundsatzfragen fundiert auseinanderzusetzen, um sozusagen das Massengeschäft vieler gleichartiger Verfahren der Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz zu überlassen. Man tut nun häufig so, als wäre der Asylgerichtshof kein Verwaltungsgericht. Das geht natürlich am Sachverhalt vorbei. Es wird angeführt, dass es sich um keine aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit stammenden Richter handle. Diese haben wir beim Verwaltungsgerichtshof und Verfassungsgerichtshof auch nur zu einem kleinen Teil. Warum das jetzt plötzlich beim Verwaltungsgericht erster Instanz anders sein sollte, ist nicht nachvollziehbar.
Es wird weiters kritisiert, dass die Mitglieder des Asylgerichtshofes durch die Bundesregierung bestellt würden. Die Kritik daran übersieht, dass sogar 8 von 14 Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofes dem Herrn Bundespräsidenten von der Bundesregierung vorgeschlagen werden. Auch beim Verwaltungsgerichtshof ist die Bundesregierung vorschlagend tätig, allerdings gebunden an einen Dreiervorschlag des Verwaltungsgerichtshofes selbst, aus dem sie dann allerdings ihren Vorschlag auswählen kann – also auch hier eine ganz intensive Einbindung der Bundesregierung in die Bestellung des Gerichts.
Dazu kommt natürlich auch noch die Frage, wer am Beginn der Asylgerichtsbarkeit denn sonst die Besetzung vornehmen sollte, denn eine Selbstergänzung, wie sie dem Verwaltungsgerichtshof nachgebildet werden könnte, gibt es ja in diesem Stadium der Einrichtung nicht.
Es ist nun zusammenfassend häufig damit argumentiert worden, mit dieser Asylgerichtsbarkeit werde tief in den Rechtsstaat eingegriffen. (Bundesrat Schennach: So ist es!) – Das heißt dann aber, Herr Kollege Schennach, es wäre eine Gesamtänderung der Bundesverfassung, die dann vom Herrn Bundespräsidenten so nicht unterschrieben werden würde, wenn dieser Gesetzesbeschluss tatsächlich die von Ihnen befürch-
teten Auswirkungen hätte. Ich werde dann sehen, was der Herr Bundespräsident mit diesem Gesetzesbeschluss macht. (Bundesrat Schennach: Das ist jetzt aber ein bisschen sehr leicht gemacht!) – Nein, wieso? (Bundesrat Schennach: So kenne ich Sie gar nicht!) – Ich bin ja noch nicht fertig, Herr Kollege Schennach.
Ich selbst komme in einer Gesamtbeurteilung dieses gesamten Paketes und aller Argumente zu dem Schluss, dass aus Ländersicht und auch aus meiner persönlichen Sicht kein Grund vorliegt, dem Gesetzesbeschluss nicht die Zustimmung zu erteilen. Wir haben im Regierungsprogramm noch zahlreiche weitere Inhalte anstehender Verfassungsreformen vereinbart, ich möchte darauf gar nicht näher eingehen. Sie betreffen die Länder weitaus stärker als das bisherige Paket. Ich hoffe deshalb, dass die weiteren B-VG-Novellen eine Behandlung erfahren, die sowohl dem Gestaltungsrecht des Parlaments als auch der sich aus dem kooperativen Föderalismus ergebenden Rücksichtnahmepflicht auf die Länder und Gemeinden in gleicher Weise Rechnung trägt. (Beifall bei der ÖVP.)
11.38
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nächster Redner ist Herr Bundesminister Platter. – Bitte.
11.38
Bundesminister für Inneres Günther Platter: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Materie Asyl ist eine sehr sensible Angelegenheit, und zwar nicht nur in Österreich, sondern das ist in der gesamten Europäischen Union feststellbar.
Worum geht es eigentlich, wenn man über das Thema „Asyl“ spricht? – Es geht darum, dass wir all jenen, die Schutz, Hilfe und Unterstützung brauchen, das auch geben. Sie haben letztlich ein Recht darauf. Es ist daher wichtig, dass wir die klare Trennung zwischen „Asyl“ und „Zuwanderung“ sehen. Zuwanderung ist eine Möglichkeit im Interesse des österreichischen Arbeitsmarktes – daher entscheiden wir in Österreich, wer zuwandern kann –, Asyl ist aber ein Recht.
Auf etwas müssen wir jedoch aufpassen: dass wir nicht unter dem Deckmantel „Asyl“ Wirtschaftsflüchtlinge zulassen, denn dann wären zweifellos Tür und Tor offen für weitere Zuwanderungsentwicklungen, die für Österreich nicht gut wären.
Wenn ich mir die Zahl der Asylanträge anschaue, so kann ich sagen, in den letzten sechs Jahren hatten wir 142 000 Asylanträge – 142 000 Asylanträge! –, obwohl es in unserer Umgebung keine derartigen Auseinandersetzungen gegeben hat wie in der Vergangenheit, zum Beispiel die Jugoslawien-Krise auch im Kosovo. Diese Zeit ist Gott sei Dank vorbei. Trotzdem hat es 142 000 Asylanträge gegeben. Man muss daher sehr vorsichtig sein, man muss all jenen Asyl geben, die es brauchen, aber es braucht natürlich auch ganz klare Entscheidungen, wenn kein Asyl gegeben werden kann. Wenn ich einen Vergleich ziehe, meine Damen und Herren, muss ich sagen, im Jahr 2005 haben wir in Österreich 22 500 Asylanträge gehabt. Im Vergleich dazu die Bundesrepublik Deutschland: 28 000 Asylanträge im Jahr 2005, aber zehnmal so groß wie Österreich. Und die USA, die weltweit an der Spitze stehen, an erster Stelle, hatten 48 000 Asylanträge. Wir in Österreich, wie gesagt, 22 500!
Deshalb war es aus meiner Sicht gut, richtig und wichtig,
dass wir im Jahre 2005
ein Fremdenrechtspaket beschlossen haben; dessen Auswirkungen konnten wir ab
dem 1. Jänner 2006 feststellen. Wir hatten aufgrund dieses
Fremdenrechtspaketes um 40,6 Prozent weniger Asylanträge, das
heißt, es waren nur mehr rund 13 300 im Jahr 2006, und in
diesem Jahr können wir wiederum eine Reduktion um zirka 12 Prozent
verzeichnen. Das heißt, wir haben die Zahl der Asylanträge vom
Jahr 2005 auf das Jahr 2007 halbiert. Und trotzdem befinden wir uns
innerhalb der Europäischen Uni-
on immer noch an vierter Stelle, was Asylanträge betrifft. – So viel dazu informativ, damit man weiß, wie die Dimensionen, was Asyl in Österreich, innerhalb der Europäischen Union und weltweit betrifft, aussehen.
Der zweite Punkt ist natürlich das große Problem mit dem Rückstau. Es ist unangenehm, wenn Verfahren länger dauern, aber dazu möchte ich heute hier schon auch sagen: Es ist nicht so, dass immer nur die Behörden die Verursacher dafür sind, die Schuld daran haben, dass Verfahren lange dauern. Es gibt natürlich auch oft ein individuelles Interesse; es werden immer wieder neue Anträge gestellt, damit man solange wie möglich in Österreich bleiben kann, um letztlich davon ein Recht abzuleiten, Aufenthalt gewährt zu bekommen. Deshalb wäre es auch ganz falsch – das zu den entsprechenden Diskussionsbeiträgen, die immer wieder geleistet werden –, würden wir ein generelles Bleiberecht geben. Dadurch würden wir negativen Entwicklungen zweifellos Tür und Tor öffnen. (Beifall bei der ÖVP.)
Damit die Verfahren so rasch wie möglich abgewickelt werden können, gibt es zwei Maßnahmen. Die erste Maßnahme wurde bereits im Jahre 2006 gesetzt, indem wir eine enorme Personalaufstockung vorgenommen haben: 82 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehr beim UBAS und 54 Mitarbeiter mehr im Bundesasylamt, und in diesem Jahr habe ich dem UBAS nochmals zusätzlich 33 juristische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genehmigt. – Der Erfolg ist da. Wir haben jetzt, zu diesem Zeitpunkt, um rund 7 000 offene Verfahren weniger als Ende des Jahres 2006. Das heißt, es geht in die richtige Richtung.
Es wird immer wieder von der Qualität gesprochen, insbesondere was das Bundesasylamt betrifft. Es sind verschiedenste Zahlen hörbar. – Ich kann Ihnen nur sagen, dass 76 Prozent der Entscheidungen des Bundesasylamtes für richtig empfunden wurden. Gerade im Bundesasylamt wird sehr viel getan, was die Qualitätssicherung betrifft. Wir haben sehr viele Projekte laufen, auch international. Mit UNHCR haben wir derzeit ein ganz bedeutendes Projekt der Qualitätssicherung im Laufen. Es kommt nicht von ungefähr, dass die Direktorin des Europabüros des UNHCR in der Schweiz im Frühjahr in einer großen Tagung mitgeteilt hat, dass Österreich Vorbild ist im Bereich der Qualitätssicherung in der ersten Instanz im Bereich des Asylwesens. – An dieser Stelle auch einen herzlichen Dank an all jene Beamten, die dort tätig sind, denn das ist eine schwierige und keine einfache Materie, aber es wird gut gearbeitet.
Die zweite Maßnahme, und die ist mir sehr wichtig, ist der Asylgerichtshof. Wir müssen die Verfahren rascher abbauen können. Der Asylgerichtshof gibt uns letztlich die Möglichkeit, dass erstens die Verfahren beschleunigt werden, dass zum Zweiten die Gesamtverfahrensdauer verkürzt wird und dass wir zum Dritten eine bessere Rechtssicherheit und einen besseren Rechtsschutz haben. Denn eines sei schon klar – all jenen, die das kritisieren –: Früher gab es in der zweiten Instanz Einzelentscheidungen, künftig im Asylgerichtshof – ich betone ganz besonders Gerichtshof – gibt es eine Entscheidung von zwei Richtern, und wenn zwischen diesen beiden Richtern kein Einvernehmen besteht, entscheidet ein Fünfer-Senat. Deshalb ist es vom Rechtsschutz und von der Rechtssicherheit her natürlich ein Quantensprung, was diese Entscheidungsmöglichkeit betrifft, wie das von einzelnen profunden Kennern der Materie bereits ausgeführt wurde. Außerdem beabsichtigen wir, diesen Rückstau, den wir derzeit noch haben, bis Ende des Jahres 2010 abzubauen.
Wir werden, wenn es heute eine positive Beschlussfassung
hier im Bundesrat gibt – worum ich sehr ersuche, weil ja die
Kritikpunkte immer wieder da waren, dass die offenen Verfahren schneller
abgebaut werden sollen; jetzt gibt es die Möglichkeit
durch diese Beschlussfassung, Ja zu sagen zum raschen Verfahrensabbau beziehungsweise
zum Abbau der offenen Verfahren –, mit 1. Jänner 2008
mit allen Vorbereitungsmaßnahmen beginnen, damit mit
1. Juli 2008 der Asylgerichtshof operativ tätig
sein kann. – Ich darf Sie um Zustimmung ersuchen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)
11.47
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Breiner. – Bitte.
11.47
Bundesrat Franz Breiner (Grüne, Oberösterreich): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrter Herr Minister! Den Ausführungen des Kollegen Weiss war zu entnehmen, dass die Erledigung der Berichte teilweise nicht stattgefunden hat. Wenn man bedenkt, dass das durchaus daran liegt, dass die Minister nicht anwesend sind, so sehe ich das doch als Kritik an der Regierung, der wir uns hier auch anschließen. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf bei der ÖVP.)
Natürlich schließen wir uns auch der Kritik an den vielen verschachtelten Gesetzesanträgen, die hier geübt worden ist, an. Ich kann mich erinnern, diese Kritik hat es auch von unserer Seite schon des Öfteren gegeben.
Zum Asylgerichtshof: Wir nehmen nicht grundsätzlich an, dass Sie mit diesem Gesetz eine Verschlechterung der Situation herbeiführen wollen, sondern im Gegenteil: Wir nehmen an, dass Sie damit eine Verbesserung herbeiführen wollen. Wir verstehen aber nicht, dass man das macht, indem man den Verfahrensweg abkürzt. Frau Staatssekretärin Silhavy hat von 41 Fällen, die vom Verwaltungsgerichtshof Recht bekommen haben, gesprochen. Was passiert jetzt mit diesen 41 Fällen, sollte es sie noch geben? – Es besteht dann keine Möglichkeit mehr, recht zu bekommen. (Bundesrat Dr. Kühnel: Bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag geht das nicht!) Nein, bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag geht es auch jetzt nicht, Herr Kollege Kühnel. (Rufe bei der ÖVP: Na ja, aber beinahe! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) So ist es. Warten wir jetzt darauf – oder wie ist das? (Zwischenruf des Bundesrates Mag. Himmer.) – Ja, doch, ich bin ein Lehrer, Sie haben das richtig erkannt. Ich schätze das auch, weil ich mit Zwischenrufen selbst ebenfalls sehr sparsam bin und den Argumenten der anderen aufmerksam zuhöre. (Bundesrat Dr. Kühnel: Das stimmt aber nicht immer!)
Nun rechnen Sie damit, dass mit dem neuen Asylgerichtshof der Abbau der offenen Verfahren schnell erfolgen kann. In der Zwischenzeit aber haben wir Menschen, die bereits viele Jahre bei uns sind. Ich habe Ihnen schon einmal berichtet aus meiner eigenen Schule: Dort habe ich einen Schüler, der bereits acht Jahre bei uns in die Schule geht, und das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, er wartet darauf. Was das bedeutet, hat auch die Frau Staatssekretärin anklingen lassen: Das ist ein Schicksal, das schwer zu ertragen ist, das mit ständigem Hoffen und Bangen, mit ständiger Sorge einhergeht.
Herr Minister Platter – er hat sich ja jetzt entfernt – hat auch für diesen Fall, dass es zu einer Ablehnung kommt, Möglichkeiten, hier Menschlichkeit walten zu lassen. In Oberösterreich gibt es einige solche Fälle, und der Herr Minister hat ja den Landeshauptmann aufgefordert, ihm diese Fälle zu nennen, und ermöglicht, dass Anträge gestellt werden, obwohl die Verfahren abgeschlossen sind.
Was aber hat der Herr Minister daraus gemacht? – Er hat den ersten Antrag, den das Land gestellt hat, abgelehnt. Wir befürchten, dass er auch alle weiteren ablehnen wird, immer mit derselben Begründung: Da machen wir ja Tür und Tor auf!
Wo machen wir Tür und Tor auf? Die Fälle sind alle dokumentiert und werden von den BHs und den Landeshauptleuten eingereicht und eingebracht. Von „Tür und Tor aufmachen“ kann also keine Rede sein.
Die Begründung, mit der das erfolgt, erinnert an Zynismus. Heute habe ich in der Zeitung gelesen, dass bei dem Gespräch mit dem Landeshauptmann von Oberösterreich ... (Bundesrat Dr. Kühnel: In welcher Zeitung? „Österreich“ oder „Krone“?) – Im Linzer „Volksblatt“, Herr Kollege Kühnel, Ihrer eigenen Zeitung – es tut mir leid, das sagen zu müssen. Ich habe diese Zeitung gelesen – ich lese auch das „Volksblatt“, Herr Kollege Kühnel, ... (Bundesrat Schennach: Dafür hat es jetzt für Kühnel eine hohe Glaubwürdigkeit! – Heiterkeit.)
Der Satz, den ich Ihnen jetzt aber zitieren möchte, ist eigentlich nicht so wirklich lustig: Minister Platter rechtfertigt seine begrenzte Aufenthaltsberechtigung für Arigona Zogaj damit, dass damit ja dann auch die Eltern wieder heraufkommen müssten. Das könne man nicht machen, denn – da kam dieser Satz – dann mache man ja Tür und Tor auf.
Ich denke mir, was man nicht machen kann, ist, dass man jetzt, obwohl es eine Petition des Landes gab, obwohl sich ein Bezirkshauptmann für das Mädchen einsetzte, obwohl es viele Menschen in Oberösterreich sind, die sich dafür einsetzen, hier einen humanitären Weg zu gehen, der nicht außerhalb des Gesetzes ist ... – Ich erinnere nur daran: Heute im Sozialausschuss habe ich miterlebt, dass es darum ging, eine Amnestie einzufordern. Eine Amnestie braucht man dann, wenn es darum geht, dass Gesetze übertreten werden. Wir fordern den Minister nicht dazu auf, Gesetze zu übertreten, sondern wir fordern ihn dazu auf, von seinem Recht Gebrauch zu machen! (Beifall bei den Grünen. – Ruf bei der SPÖ: Aber er möchte es nicht gern hören! Er ist nicht da!)
Eine weitere Sorge, die ich Ihnen hier zur Kenntnis bringen möchte, ist, dass mit dem Entscheid – wir haben ja noch keinen Bescheid in der Hand, wir wissen noch nicht genau, nach welchen Gesichtspunkten die Familie Zogaj beziehungsweise der Rest der Familie Zogaj hier bleiben darf; wir werden ihn sicher bekommen, denke ich mir – noch nicht verbunden ist, dass Frau Zogaj arbeiten gehen darf, um für den Unterhalt der Familie beziehungsweise Arigonas aufzukommen. Sie müssen sich vorstellen, dass in Frankenburg ein Arbeitsplatz vorhanden ist – der wartet auf Frau Zogaj! –, sie darf aber nicht, weil es die gesetzliche Lage nicht zulässt. Daher sind sie auf Spenden angewiesen, die wir natürlich mittragen und mit organisieren werden.
Alle anderen Dinge, die in der letzten Zeit aufgetaucht sind, sind meistens sehr skurril gewesen. Es meinten etwa Menschen, man könne mit Adoption, man könne sogar mit Heirat – ich nehme an, das war eher zynisch und dumm als hilfreich – den Verbleib von Arigona und ihrer Familie erzwingen.
Wir wollen den Verbleib von Arigona Zogaj, ihrer Mutter, Frau Zogaj, beziehungsweise der Eltern nicht erzwingen. Wir wollen, dass unser Minister hier von seinem Recht Gebrauch macht. Herr Minister, auch wenn Sie nicht hier sind – vielleicht schicken wir ihm wirklich ein Exemplar des Protokolls, in dem diese Stellen unterstrichen sind –: Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch! Lassen Sie Menschlichkeit walten! Es trifft hier eine Familie, die bestens integriert ist, die in der Gemeinde Frankenburg Ansehen genießt. Ich habe selbst Arigona kennengelernt: Sie ist ein nettes Mädchen mit einem Akzent, der bestenfalls als oberösterreichisch zu bezeichnen ist und nicht an den Kosovo erinnert. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)
11.56
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Molzbichler. – Bitte.
11.57
Bundesrat Günther Molzbichler (SPÖ, Kärnten): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! – Der Herr Minister weilt nicht mehr unter uns. (Bundesrat Konecny: Na, so dramatisch ist es ja nicht! Er ist nicht im Saal! – Heiterkeit.) – Verehrte Kolleginnen und
Kollegen, ich melde mich hier heute zu Wort, weil ich, so wie auch viele andere, dem Asylgerichtshof-Einrichtungsgesetz ebenfalls sehr kritisch gegenüberstehe, und ich möchte dafür folgende Gründe anführen: Ich hatte bereits 2005 beim sogenannten Fremdenrechtspaket meine Bedenken angemeldet, und vor allem die Kritik seitens engagierter und meiner Meinung nach auch in diesem Bereich kompetenter sozialer Einrichtungen, wie etwa der Caritas, aber auch Kritik aus den eigenen Reihen der Sozialdemokratie, Kritik auch von Rechtsexpertinnen und -experten verstärkten meine damaligen und auch meine derzeitigen Bedenken.
Es gab – wie auch heute, meine Damen und Herren – unterschiedliche Meinungen dazu. So hat beispielsweise im Jahre 2006 der Verwaltungsgerichtshof 22 Prozent der Bescheide des UBAS aufgehoben. Von 2004 bis 2006 wurde 41 Mal Asyl in Fällen gewährt, in denen zuvor der Bescheid negativ war. Verfechter der neuen Regelung sprechen von „nur“ – unter Anführungszeichen – 41 Fällen, Kritiker sprechen immerhin von 41 Menschenleben.
Es ist meiner Meinung nach bedenklich, dass anscheinend jede fünfte Entscheidung formal nicht korrekt durchgeführt wurde. Und ich kann mir auch schwer vorstellen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass es diesbezüglich in der Parlamentsfraktion der ÖVP überhaupt keine Diskussion gab; immerhin gibt es doch einige, die christlich-soziale Wertvorstellungen haben. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Ich finde es auch bedenklich, wenn man nicht über solch schwerwiegende Entscheidungen diskutiert. Meines Erachtens muss dafür immer Platz sein und muss auch die nötige Zeit dafür vorhanden sein. (Ruf bei der ÖVP: Das ist eine Anmaßung!)
Werte Kolleginnen und Kollegen! Damals wie heute waren und sind einige Fragen offen, denn was auf dem Papier gut gemeint ist, muss nicht gleichzeitig auch in der Vollziehung gut sein. Manchmal entpuppt sich dann ein Gesetz als schwer durchführbar, teuer, langwierig, komplexer als gedacht – und in diesem Fall vielleicht sogar als sehr bedenklich.
Im Jahre 2005 wurden von der damaligen Regierung Verbesserungen versprochen, und dies war auch damals für viele sozialdemokratische Abgeordnete ein Grund, dieser Gesetzgebung zuzustimmen.
Darum ist der Asylgerichtshof nur eine logische Konsequenz und eigentlich schon längst überfällig, um die Fehler der vorangegangenen Regierung zu verbessern. Die zukünftigen Verfahren sollen in zwei statt in drei Instanzen abgehandelt werden, und selbstverständlich geht es um den dringenden Abbau des Rückstaus von 34 000 Asylverfahren. Der Unabhängige Bundesasylsenat, bisher im Innenministerium angesiedelt und Berufungsinstanz in Asylverfahren, soll mit 1. Juli 2008 zum Asylgerichtshof aufgewertet werden.
Die Streichung der Berufungsmöglichkeit der Asylwerber beim Verwaltungsgerichtshof wird vor allem durch die angestrebte Verfahrensbeschleunigung gerechtfertigt. Zwar hat der Asylwerber weiterhin das Recht, zum Verfassungsgerichtshof zu gehen, jedoch prüft dieser nicht das Asylverfahren, sondern ob Verfassungsrechte verletzt wurden. Dennoch rechnet man damit, dass es einen Anstieg der Zahl der Asylbeschwerden beim Verfassungsgerichtshof geben wird. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)
Gegenwärtige Beschwerden im Asylverfahren werden vom Verfassungsgerichtshof in durchschnittlich dreieinhalb Monaten erledigt. Das wird in Zukunft nicht mehr möglich sein. Es wird hier meiner Meinung nach auch zu Verzögerungen kommen. Eine Verfahrensbeschleunigung hat auch der UNHCR-Vorschlag, das sogenannte „Asylgericht
Plus“ im Sinn. Er besagt, der Zugang zum Verwaltungsgerichtshof soll auch für Asylwerber gewahrt bleiben.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Verkürzung der Bearbeitungsdauer von Asylverfahren soll dahin gehend erfolgen, dass der Verwaltungsgerichtshof ein sehr weitreichendes Recht hat, die Behandlung von Asylbeschwerden abzulehnen, nämlich immer dann, wenn die Anrufung keine Aussicht auf Erfolg hat. Natürlich muss vor allem auch in der ersten Instanz die Verfahrensqualität verbessert werden. Ob durch den Asylgerichtshof in der zweiten Instanz tatsächlich mehr Rechtssicherheit besteht, wird sich zeigen, denn: Kommt der Zweiersenat zu keinem einstimmigen Ergebnis, müssen insgesamt fünf Richter in einem Kammersenat einen Beschluss finden.
Tatsache ist, dass primär die Asylverfahren so schnell wie möglich verkürzt werden sollen. Faktum ist auch, dass wir von dieser Situation nicht erst seit den kürzlich in den Medien dargestellten Beispielen wissen. Und Realität ist auch, dass es bei vielen Gesetzen gerade auf die Details ankommt, die dann im alltäglichen Leben Wirkung zeigen. Diese Details sind bei diesem Gesetz meines Erachtens zu wenig diskutiert und bedacht worden.
Werte Kolleginnen und Kollegen, ich bin für eine Verbesserung der gegenwärtigen Situation und auch für die Schaffung eines Asylgerichtshofs, aber ich bin gegen die Vorgangsweise, die hier an den Tag gelegt wurde. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
12.03
Vizepräsident Jürgen Weiss: Als Nächster kommt Herr Bundesrat Ing. Kampl zu Wort. – Bitte.
12.03
Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Am 5. Dezember hat der Nationalrat über 60 Gesetze beraten und eine Novellierung vollzogen – eine unglaubliche Leistung, wenn man bedenkt, und wir wissen es alle, wie umfangreich der Gesetzestext ist, wie umfangreich die Unterlagen der jeweiligen Ministerien und die Fachgutachten sind.
Viele Gesetze, von denen wir heute reden, sind gut, aber sie sind nicht im Sinne der Demokratie und der Menschen bewältigt worden. Die österreichische Bevölkerung ist empört. Sie alle haben wahrscheinlich E-Mails bekommen – ich habe gestern fünf erhalten –: Österreicher haben große Bedenken! Österreichs Abgeordnete sind überfordert! Freiheit und Demokratie werden unterlaufen! Große Bedenken gegen gewählte Volksvertreter! – So ist die Stimmung, die Sie alle wahrscheinlich, so wie auch ich, übermittelt bekommen haben.
Ich sage es offen: Österreich liegt vor der EU auf dem Bauch. Österreich ist Nettozahler, und die österreichische Verfassung verlangt bei so großen Entscheidungen eine Volksabstimmung. Mitglieder des Nationalrates und Bundesminister haben ohne Kenntnis der Gesetze ihre Zustimmung gegeben und werden dies tun. Der Nationalrat und Frau Bundesministerin Berger entscheiden gegen die Fachleute, wie jene im Verfassungsgerichtshof, wie jene im Verwaltungsgerichtshof, und gegen die Österreichische Richtervereinigung. Und: Die Bundesregierung will keine Mitverantwortung der österreichischen Bürger, sie lehnt diese ab.
Zum EU-Vertrag: 257 Seiten; in den Artikeln 69 bis 69i gibt es vier Schwerpunkte: Asyl und Einwanderung, Zusammenarbeit der Justiz in Zivilsachen, Zusammenarbeit in Strafsachen, polizeiliche Zusammenarbeit.
Von der österreichischen Bevölkerung wird eine Mitverantwortung und eine Abstimmung verlangt, eine Abstimmung für unser Europa in dem Sinne, dass wir die größere Heimat Europa mitverantworten, ein Europa der 500 Millionen Menschen, 27 Staaten, 268 Regionen, 120 000 Gemeinden. Wir sollten ja freiwillig zusammenarbeiten und nicht vergewaltigt werden!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mir, als ich die Tagesordnung erhielt, das Regierungsprogramm angesehen. Es umfasst 167 Seiten. Zu Seite 6, „Österreich – Partner in Europa und der Welt“, Punkt 1 – ich werde Ihnen das jetzt vorlesen, es ist ganz kurz –:
„Die Stärkung des Vertrauens der Österreicherinnen und Österreicher in das europäische Projekt ist ein besonderes Anliegen der Bundesregierung. Sie wird zu diesem Zweck verstärkt neue Wege der Vermittlung suchen. Ziel ist es, das Europabewusstsein der Bürger neu zu beleben und so die Akzeptanz für das europäische Einigungswerk in Österreich entscheidend zu stärken.“
Meine Damen und Herren, das ist nicht geschehen! Das sollte geschehen, und das wäre eigentlich der Sinn. Demokratie heißt: Alles Recht geht vom Volk aus.
Weitere Bedenken meinerseits beziehungsweise Dinge, die die
Bundesregierung
zu verantworten hat – und das sind meiner Meinung nach
zusätzliche Ablenkun-
gen –: Chaos im Schulsystem – Landeshauptmann Voves gegen
Bundesministerin Schmied –, Neuregelung der Pflege –
alles offen, Landeshauptmann Pröll gegen Bundesminister Buchinger.
Jeder gegen jeden, wie im alten Rom – und dann der Untergang!
Minister Platter hat recht: Gesetze haben Gültigkeit. –
Landeshauptmann Pühringer gegen Minister Platter.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Damen und Herren von den Grünen, heute wurde es von Ihnen sehr deutlich gesagt: Ja, selbstverständlich sollten wir helfen. Aber in der Heimat sollten wir helfen! Das ist entscheidend! Und da sollten wir uns beraten, wie wir diesen Menschen in ihrer angestammten Heimat helfen können, dass sie ihre Heimat aufbauen, damit ihre Heimat einmal so ein erfolgreiches Land sein kann wie Österreich, das ebenfalls aufgebaut wurde – mit den „Trümmerfrauen“, mit den Heimkehrern und mit allen, die damals zugepackt haben, sodass wir heute ein Land haben, das hergezeigt werden kann und für die ganze Welt ein Vorzeigeland ist.
Meine Damen und Herren, ich bin mit diesem Standpunkt nicht allein. Es gibt eine berühmte Schwester eines Kärntner Ordens, und zwar die Oberin, die einen Artikel geschrieben hat, die persönlich an Arigona geschrieben hat: Sie möge das zur Kenntnis nehmen, sie würde sie unterstützen, sie würde sie begleiten in ihre Heimat. – Von dem spricht man nicht, aber das sollten wir eigentlich überlegen! (Zwischenruf der Bundesrätin Kerschbaum.) Das wäre christlich!
Grenzöffnung vor Weihnachten, meine Damen und Herren – die Bevölkerung ist sehr verunsichert und hat große Bedenken! Von Jänner bis September gab es in Österreich im heurigen Jahr 6 000 Einbrüche und wöchentlich einen Bankraub; und dazu täglich neuen Streit in der Bundesregierung.
Das hören wir, das lesen wir, Frau Staatssekretärin, das ist anscheinend letzten Endes ein großer Teil Ihrer politischen Arbeit. (Zwischenruf des Bundesrates Schimböck.) Ihre Glaubwürdigkeit hat die große Koalition bei vielen Österreichern verloren. (Ruf bei der ÖVP: Apocalypse now!)
Misswirtschaft bei der Post: Zusperren im ländlichen Raum und Mitarbeiter entlassen, das ist freilich leicht. In Kärnten sollen weitere 55 Postämter von 150 zugesperrt werden. (Bundesrätin Roth-Halvax: Wer hat denn damit angefangen? – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Bitte, wir haben alle protestiert! Alle Bürgermeister in Kärnten
haben protestiert, aber es ist leider vergebens. Die Bundesregierung unterstützt diese Situation nicht.
Misswirtschaft bei den Österreichischen Bundesbahnen, keine Pensionsreform: Mit 52 Jahren werden die österreichischen Eisenbahner in Pension geschickt. (Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.) – Bitte, ich habe hier einen Zeitungsartikel! Liebe Kollegen, ich habe den Zeitungsartikel hier: Dadurch entsteht eine Kostensteigerung vom Jahr 2003 bis 2007 für den Bund von 1 042 000 €. (Bundesrat Reisenberger: Wer war denn da der Verkehrsminister? – Weitere Zwischenrufe.) Bitte? (Bundesrat Reisenberger: Sie haben gesagt: 2003! Wer war da der Verkehrsminister?) – Von 168 Millionen vor drei Jahren auf 1 420 000 €.
Von EU-Kommissarin Benita Ferrero-Waldner: 700 000 € im Irak verschwunden. Man hört von Europa nichts, man hört in Österreich nichts. (Zwischenruf der Bundesrätin Roth-Halvax.) Bis heute keine Aufklärung von der österreichischen Bundesregierung. (Unruhe im Saal.)
Vizepräsident Jürgen Weiss (das Glockenzeichen gebend): Ich bitte, den allgemeinen Geräuschpegel etwas zu dämpfen!
Den Redner bitte ich, wieder zum Tagesordnungspunkt zurückzufinden.
Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (fortsetzend): Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Der österreichische Bundesheermajor Lang wurde von Israelis bei Kampfhandlungen getötet – bis heute keine Aufklärung. (Zwischenruf des Bundesrates Schennach.)
In Österreich: 12 Prozent von Armut betroffen. Wir haben jetzt wieder diesen Bericht, der jährlich ausgegeben wird: eine weitere Einkommenssteigerung der Reichen und eine weitere Verarmung derjenigen, die wirklich Hilfe brauchen würden. Davon betroffen sind vor allem alleinstehende Frauen und kinderreiche Familien; alles ist offen.
Vizepräsident Jürgen Weiss (das Glockenzeichen gebend): Herr Kollege Kampl, wir haben keine Generaldiskussion zur gesamten Tagesordnung! (Bundesrat Ing. Kampl: Ja, aber ich komme gleich darauf!) Ich bitte Sie, sich auf die Punkte 1 und 2 zu beziehen. (Beifall und Jawohl-Rufe bei der ÖVP.)
Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (fortsetzend): Danke, Herr Präsident! Dann werde ich, ein bisschen konkreter zusammenfassend, großen politischen Verantwortungsbedarf in Österreich aufzeigen.
„Kleine Zeitung“ vom 8. Dezember 2007, ÖVP-Abgeordneter Gabriel Obernosterer: Die Vorgangsweise ist unakzeptabel – das sagt ein Nationalrat –, 63 Gesetze im Schnellverfahren im Nationalrat, im ÖVP-Klub gärt es bereits. (Zwischenruf der Bundesrätin Roth-Halvax.)
Weiter die „Kleine Zeitung“ vom 8. Dezember 2007: Politik springt sorglos mit Rechtsstaat um. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Ach so, bitte, dann muss ich eben den Artikel vorlesen. (Bundesrat Mayer: Nein, nein!) Doch, das muss ich schon vorlesen:
Heftige Vorwürfe finden auch andere Juristen wie der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Karl Korinek, der vor einem Asylgerichtshofgesetz ohne vorherige Begutachtung, Husch-Pfusch-Gesetz, warnte. Ein Armutszeugnis. Verfassungsjurist Heinz Mayer hatte bei diesem Thema sogar von einem gewaltigen Fußtritt für den Rechtsstaat geredet. Auch das beeindruckt die rot-schwarze Regierung mit deren Zweitdrittelmehrheit überhaupt nicht. Sie paukte zuletzt in drei Sitzungstagen rund 63 Gesetze und an die 1 000 Verfassungsänderungen im Parlament durch. Das war auch dem Ex-ÖVP-Klubchef und Vizepräsidenten der Liga für Menschenrechte, Heinrich Neisser, zu viel. Er sprach von einem Armutszeugnis des österreichischen Parlamentarismus. – Zitatende.
„Kronen Zeitung“ vom 14. Oktober 2007: ein Interview mit Ex-Minister Blecha, Vertreter von über zwei Millionen Pensionisten. Folgende Aussage hat Ex-Minister Blecha gemacht:
Herr Blecha, stimmt es, dass Sie eine Volksabstimmung über die EU-Verfassung befürworten? – Bei entscheidenden Fragen sollen Volksabstimmungen durchgeführt werden. Man soll keine Angst vor dem Volk haben, außer der Wille des Volkes widerspricht den eigenen Interessen. (Bundesrat Mag. Himmer: Herr Kollege! Das hat nichts mit der Tagesordnung zu tun!) Zum jetzigen, vorliegenden EU-Vertrag muss ich sagen, dass er sehr viel besser ist als der Ist-Zustand, der sehr viel Kritik ausgelöst hat. Da bin ich für die Volksabstimmung, man muss nur den Menschen erklären, worum es wirklich geht. – Zitatende. (Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.)
Meine Damen und Herren! Wenn man sich in der Bundesregierung so über die österreichische Bevölkerung hinwegsetzt ... (Zwischenruf des Bundesrates Mag. Himmer.) – Da können Sie, lieber Herr Kollege, anderer Meinung sein. (Bundesrat Mag. Himmer: Na eh!) Auch wir waren einmal in der Regierung und haben alles mit Klauen und Zähnen verteidigt. Da war auch nicht alles richtig, aber wir haben es verteidigen müssen, und so geht es jetzt euch! (Heiterkeit des Bundesrates Konecny.)
Es ist nicht möglich, diesem Gesetz die Zustimmung zu geben, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Bundesrat Mag. Himmer: Die Tagesordnung ...!) Mit bestem Willen ist es nicht möglich, diesem Gesetz die Zustimmung zu geben, und ich werde sie nicht geben. Wir wären gut beraten, dieses Gesetz neuerlich dem Nationalrat zuzuführen, um es ein weiteres Mal zu beraten, dass es alle Nationalräte und die zuständige Ministerin lesen. – Danke. (Beifall des Bundesrates Mitterer.)
12.16
Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Ing. Einwallner. – Bitte.
12.16
Bundesrat Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ, Vorarlberg): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Damen und Herren! Nach so einem Generaldebattenbeitrag des Kollegen Kampl zu allen möglichen politischen Themen des Landes sei dazu gesagt: Kollege Kampl, das ist gespickt gewesen von Unwahrheiten. Nicht nur, dass Sie hier am Rednerpult das Thema verfehlt haben, haben Sie hier heraußen auch grundsätzlich so viele falsche Aussagen getätigt, dass ich froh bin, jetzt wieder auf das Thema des Tagesordnungspunktes zurückkommen zu können.
Meine Damen und Herren, ich erinnere mich noch sehr, sehr gut an die ausführliche Diskussion, die wir auch hier im Haus hatten, als wir das Fremdenrechtspaket 2005 beschlossen haben. Ein Teil der damaligen Vereinbarung war die Errichtung eines Asylgerichtshofes. Jetzt ist es endlich so weit, dass dieses Asylgerichtshof-Einrichtungsgesetz behandelt wird.
Ich bedauere, dass es nicht schon früher dazu gekommen ist; das muss ich auch ganz klar sagen. Und wenn ich von Ihnen, Kollege Perhab, höre: das war ohnehin immer die große Idee der ÖVP!, dann frage ich mich, wo Sie die letzten Jahre waren. Wo waren Sie die letzten Jahre? (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.) Es müsste sich sogar bis ins Ennstal durchgesprochen haben, dass die Sozialdemokratie immer schon für diesen Asylgerichtshof eingetreten ist und hier auch heute wieder für diesen Asylgerichtshof steht und sich dafür ausspricht. (Bundesrat Perhab: Der Bezirk Liezen ist größer als Vorarlberg! – Heiterkeit bei der ÖVP.)
Das beweist jetzt, dass Sie geographische Kenntnisse haben, Kollege Perhab, mehr aber nicht. – Viele inhaltliche Bereiche wurden schon angesprochen. Ich denke, ich kann mich auf ein paar ganz wesentliche Punkte konzentrieren.
Die Herausforderung in diesem Bereich ist aus meiner Sicht, dass man Menschen, die aus einem Gebiet der Rechtsunsicherheit kommen, in dem Land, in das sie gehen, möglichst viel Rechtssicherheit gibt. Das ist verbunden mit einem Verfahren, das in absehbarer Zeit – und tatsächlich in absehbarer Zeit! – abgehandelt und behandelt werden sollte. Das ist die große Herausforderung, vor der wir gestanden sind, und ich denke, dass diese Errichtung des Asylgerichtshofes und die Änderung der Verfahren dazu ein richtiger Schritt sind.
Ich bin nicht begeistert vom Ablauf der parlamentarischen Behandlung, das kann ich hier auch ganz offen sagen. Aber wenn wir sehen, welche Probleme und welche Schicksale mit den langen Verfahren verbunden sind – wir haben das in den letzten Monaten und Wochen sehr hautnah und jeder von uns täglich erlebt –, glaube ich, dass es auch notwendig ist, hier rasch zu handeln.
Es geht auch – und da muss man auch Minister Platter in die Pflicht nehmen – um einen humanitären Vollzug der Gesetze, und das empfinde ich nicht in jeder Situation so. Schade, dass er nicht mehr hier ist; um diesen Bereich geht es auch, und das läge in der Hand von Innenminister Platter! Da ist er aufgefordert, humanitär zu handeln und sich die Fälle ganz genau anzuschauen. Die Erklärungen, warum das in dem einen oder anderen Fall nicht möglich war, waren aus meiner Sicht mehr als dürftig.
Ich denke, dass wir durch diesen Asylgerichtshof die Qualität der Verfahren steigern. Das muss im Vordergrund stehen: weg von einem reinen Aktenverfahren, deutlich mehr Personal – das wurde schon angesprochen –, über 170 Leute mehr. Es wird, so hoffen wir, zu einem raschen Abbau des angehäuften Rucksacks kommen, der sich übrigens in der Regierung Schüssel angehäuft hat. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das muss man auch einmal ganz klar und deutlich sagen, woher diese vielen unerledigten Fälle kommen.
Überdies soll es zu einer deutlichen Verkürzung der Verfahrensdauer kommen. Das Ziel ist, dass das Verfahren maximal 18 Monate dauert. Genau die Verfahrensdauer wird auch der Gradmesser dafür sein, ob die Ausrichtung dieses Gesetzes und dieses Gerichtshofes richtig ist oder nicht.
Ich persönlich hoffe, dass wir damit die Problematik lindern, die vorhanden ist, und die Asylverfahren schneller, rascher und qualitativ besser abschließen können. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
12.21
Vizepräsident Jürgen Weiss: Als Nächste kommt Frau Bundesrätin Kerschbaum zu Wort. – Bitte.
12.21
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Auch ich würde mir einiges wünschen und erhoffen. Viele Wünsche und Hoffnungen gehen leider nicht in Erfüllung. Ich hätte zum Beispiel auch gehofft, dass der Herr Minister es für wert findet, die Debatte bis zum Ende zu verfolgen. (Bundesrat Schennach: Er hat prinzipielle Probleme!)
Möglicherweise hat er Prinzipien, möglicherweise hat er andere Verpflichtungen. Ich finde es jedenfalls mehr als unhöflich, dass er aufsteht, weggeht und nicht mehr zurückkommt, ja eigentlich nicht einmal sagt, dass er weggeht. Das finde ich persönlich doch ziemlich unhöflich vom Herrn Minister. (Beifall bei den Grünen. – Bundesrätin Roth-Halvax: Er hat es der Präsidentin gesagt! – Bundesrat Schennach: Aber das
kennen wir ja schon seit Monaten!) – Die Präsidentin hat es uns nicht weitergesagt. (Bundesrat Schennach: Das kennen wir seit Monaten! Alle Innenmaterien, Innenausschussmaterien ohne den Innenminister! – Weitere Zwischenrufe.)
Der Herr Minister hat ja einige Bemerkungen fallenlassen, die ich gerne hinterfragen würde. Er hat zum Beispiel immer wieder gesagt: Wenn man sich die Fälle so anschaut ..., und ich habe mir gedacht: Jö, der Herr Minister schaut sich die Fälle auch an! Aber dann hat er noch gesagt: ... dann sind es so und so viele. Es besteht aber ein Unterschied dazwischen, Fälle anzuschauen und Fälle zu zählen, und darauf wollte ich ihn aufmerksam machen. Möglicherweise sollte er sich öfter einmal Fälle anschauen und sie nicht nur zählen, dann würde er vielleicht manche Dinge nicht so in den Raum stellen.
Herr Minister Platter hat auch behauptet, 76 Prozent der Entscheidungen des Bundesasylamts werden als richtig empfunden. Diese Aussage habe ich sehr spannend gefunden. Er hätte sie meiner Meinung nach noch untermauern können, er hätte sagen können: Es hat eine Umfrage gegeben unter allen, die eine Entscheidung über sich haben ergehen lassen, und 76 Prozent haben gesagt: ja, ich bin glücklich mit der Entscheidung, oder: es gab nur von 24 Prozent Berufungen.
Was soll diese Aussage, 76 Prozent der Entscheidungen wurden richtig empfunden? – Das hätte ich gerne vom Herrn Minister noch näher definiert gehabt. Aber leider ist er ja nicht mehr da.
Herr Kollege Weiss hat auch mehr oder weniger in einem Nebensatz erwähnt, dass es ja nur 41 Fälle waren, in denen nach Rückverweisung vom Verwaltungsgerichtshof Asyl gewährt worden ist. 41 Fälle, das klingt nach nicht allzu viel. Auf der anderen Seite sind es 41 Fälle, in denen jetzt Menschen möglicherweise einfach zurückgeschickt werden, obwohl sie in ihrem Heimatland politisch oder religiös verfolgt werden. Dann sind auch 41 Fälle sehr viel, und ich denke, es ist auch sehr viel, wenn man solche 41 Fälle mit verantworten muss.
Es ist einige Male erwähnt worden, dass die Grünen den Hauptgrund dieses Gesetzes nicht gesehen hätten, nämlich dass es unbedingt notwendig wäre, die Verfahren zu verkürzen. Frau Kollegin Konrad hat, glaube ich, 10 Minuten lang erklärt, wie wichtig es uns wäre, die Verfahren zu verkürzen, und dass wir uns bei diesem Punkt einig sind. Das hat also Frau Kollegin Konrad wirklich sehr ausführlich erläutert! (Beifall bei den Grünen.)
Die Grünen haben sicher nichts dagegen, die Verfahren zu verkürzen, und die Grünen haben sicher nichts dagegen, das UBA aufzustocken. Meinetwegen kann man das UBA auch umbenennen, das ist sicher nicht das Problem. Das Problem ist ganz einfach dieses: Wenn man eine Instanz streicht, wenn man den Zugang zum Verwaltungsgerichtshof nicht mehr erlaubt, ist das eines Rechtsstaats nicht würdig! (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Wenn ich bei einem Gericht abgewiesen werde, dann muss ich gegen eine Entscheidung berufen können; wenn das wegfällt, dann ist das eines Rechtsstaats nicht würdig – Punkt.
Das ist unsere Kritik, aber nicht, dass Verfahren verkürzt werden sollen. Es ist für uns ganz klar, dass Verfahren verkürzt werden müssen.
Dass Verfahren verkürzt werden müssen und sollen, das höre ich, seit ich in diesem Gremium bin – das sind fast schon fünf Jahre –, mindestens ein bis zwei Mal pro Jahr. Was ist diesbezüglich passiert? Inzwischen ... (Bundesrat Mag. Himmer: Was hören Sie in diesem Gremium?) – Dass die Verfahrenslänge, die Verfahrensdauer verkürzt werden soll. (Bundesrat Mag. Himmer: Was sind da die Vorschläge?)
Die Vorschläge, die es gibt, lauten auf mehr Personalaufstockung. Diese wurde uns schon seit Jahren und Jahren versprochen, und es wurde immer wieder erwähnt: Wenn wir dieses Gesetz beschließen, dann gibt es eine Aufstockung und dann geht alles schneller. – Ein bisschen ist aufgearbeitet worden, aber im Prinzip ist es eine Personalaufstockung, die benötigt wird, und auch eine Hebung der Qualität der Entscheidungen in erster Instanz. (Ruf bei der ÖVP: Das passiert ja!)
Frau Staatssekretärin Silhavy hat gesagt, eine Personalaufstockung allein reicht nicht, sie hat aber nicht begründet, warum dies nicht reicht. Ich hätte gerne einmal die Personalaufstockung in erster Instanz, und dann können wir ja schauen, ob es reicht oder nicht. Meiner Meinung nach sollte man das einmal massiv beschleunigen, und dann kann man darüber reden, ob sonst noch etwas gebraucht wird.
Sie haben auch gesagt, dass die hohen Berufungsquoten ein Grund dafür sind, dass Verbesserungen in der Verfahrensdauer notwendig sind. (Staatssekretärin Silhavy: Nein, das habe ich nicht gesagt! In der Qualität!) – Dass Verbesserungen in der Verfahrensqualität notwendig sind. Was ist das für eine Verbesserung in der Verfahrensqualität, wenn ich eine Berufungsinstanz abschaffe?
Eine Verbesserung in der Verfahrensqualität wäre für mich, wenn man sich die Fälle von Haus aus genauer anschaut, wenn man genau überprüft, was für politische Verfolgungen und religiöse Verfolgungen in den jeweiligen Ländern möglich sind (Bundesrat Mag. Klug: Beweisführung lesen!), oder wenn man die Beweisführung verbessert, natürlich! Da gibt es alles Mögliche, aber die Kappung einer Instanz ist keine Qualitätsverbesserung. (Bundesrat Mag. Himmer: Aber wenn Sie die Berufungsquote anschauen ...! – Weitere Zwischenrufe.)
Die Berufungsquote sagt im Prinzip nicht sehr viel aus. Die Berufungsquote kann aussagen, dass die Verfahren in der vorigen Instanz nicht gut genug abgehandelt worden sind, oder die Berufungsquote kann aussagen, dass es zu leicht ist, zu berufen. Ihr schließt daraus, dass es zu leicht ist, zu berufen. (Bundesrat Mag. Klug: Die Beweisführung lesen!) Ihr schließt daraus nicht, dass die Verfahren in der ersten Instanz möglicherweise verbessert werden sollten. (Beifall bei den Grünen.)
So, wie das heute von vielen Rednerinnen und Rednern ... (Bundesrat Mag. Himmer: Die Leute, die dagegen berufen ...!) – Wir können das dann draußen diskutieren. Ich glaube, ich habe mein Statement abgegeben. Auch andere haben ein Statement abgegeben und sind danach verschwunden. (Bundesrat Mag. Himmer: Die kommen ins Land wegen der hohen Qualität im Verfahren! Deswegen berufen sie hier! Nicht aus eigenem Interesse, sondern ...! – Vizepräsident Weiss gibt das Glockenzeichen.)
So, wie es herinnen von einigen Rednern der ÖVP und von einigen Rednern der SPÖ „verkauft“ worden ist (Bundesrat Mag. Himmer: Das ist sicher die Motivlage!), ist dieses Gesetz, das uns hier vorgelegt worden ist, eine Mogelpackung. Es verspricht eine Verkürzung der Verfahrensdauer, aber in Wirklichkeit bringt es eine massive Beschneidung des Rechtsstaats mit sich. Deshalb würde ich Sie alle bitten und auffordern, sich das noch einmal anzuschauen und es vor einer Beschlussfassung zurückzuschicken. (Beifall bei den Grünen.)
Nunmehr bringe ich noch Entschließungsanträge ein. Da Herr Minister Platter weg ist, kann ich sie ihm – das hätte ich gerne getan – nicht direkt geben. Bei den Entschließungsanträgen der Bundesräte Schennach, Kolleginnen und Kollege geht es um humanitäre Aufenthaltsgenehmigungen.
Ich lese aus dem ersten Entschließungsantrag nur die Entschließung vor:
„Der Innenminister wird aufgefordert, vom 7. Hauptstück des geltenden Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes, Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen, Gebrauch
zu machen und der Erteilung humanitärer Aufenthaltsbewilligungen für Arigona und ihre Mutter zuzustimmen und die Wiedereinreise der im Ausland befindlichen Familienmitglieder der Familie Zogaj zu gestatten.“
*****
Das ist der erste Entschließungsantrag.
Der zweite Antrag lautet:
Entschließungsantrag
der Bundesräte Schennach, Kolleginnen und Kollege betreffend humanitäre Aufenthaltsgenehmigungen für Familie Milici
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Der Innenminister wird aufgefordert, die Wiedereinreise der im Ausland befindlichen Familienmitglieder der Familie Milici zu gestatten und im Anschluss daran humanitäre Aufenthaltsgenehmigungen zu erteilen.“
*****
(Beifall bei den Grünen.)
12.30
Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Dr. Kühnel. – Bitte.
12.30
Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Kerschbaum hat sich darüber mokiert, dass der Herr Innenminister nicht da ist. Ich darf dazu sagen: Er hat einen weiteren parlamentarischen Termin, an dem er dringend teilnehmen muss. – Das zum einen.
Zweitens, vom Sachlichen her gesehen: Wir behandeln unter diesem Tagesordnungspunkt Verfassungsänderungen und den Asylgerichtshof, der auch mit einer Verfassungsbestimmung abgesichert wird. Beides ressortiert zum Bundeskanzleramt, wenn ich richtig liege, und die Frau Staatssekretärin ist anwesend.
Sie sagen auch, das Ganze sei eine Mogelpackung. Da darf ich schon darauf hinweisen, dass Sie offensichtlich das Papier, das uns der Herr Klubobmann schon gezeigt hat, gelesen haben. Präsident Weiss hat in seiner Stellungnahme gesagt, er habe den Eindruck, das Ganze stammt noch vom November, und das wurde uns dann mit Datum 17. Dezember – wir haben es am 18. Dezember bekommen – geschickt. Dazu darf ich noch einmal feststellen: Wenn die Organisationen, die das unterschrieben haben, wirklich ein so großes Interesse daran gehabt hätten, dass hier ein Meinungsumschwung erzielt wird, dann hätten sie uns das ruhig etwas früher schicken können. (Bundesrätin Kerschbaum: Nein, die haben kein Interesse daran! – Bundesrat Breiner: Das ist wirklich unstatthaft, was Sie da jetzt machen!) Das meine ich jedenfalls, und das möchte ich hier grundsätzlich festhalten.
Kollege Einwallner hat mit Blick auf die ÖVP gemeint, wir hätten für den Asylgerichtshof so lange gebraucht. Ich kann Ihnen schon sagen, warum die ÖVP den Asylgerichtshof angedacht hat, und zwar im Jahr 2005, es aber eine gewisse Zeit gedauert hat, dass er auch umgesetzt worden ist.
Wenn wir uns die österreichische höchste Gerichtsbarkeit anschauen, dann haben wir den Verfassungsgerichtshof, den Verwaltungsgerichtshof und den Obersten Gerichtshof. Jeder hat seine Kompetenzen; darauf will ich jetzt nicht näher eingehen. Der Asylgerichtshof, wie er jetzt kreiert worden ist, ist schon ein Gerichtshof sui generis, bei dem man darüber nachdenken muss, wie man den einordnet. – Aus dem Konvent wissen wir, dass wir auch angedacht haben, Landesverwaltungsgerichtshöfe zu errichten. – Man muss eben schauen, wie man den unterbringt.
Jetzt hat man einen Weg gefunden, aber es muss klar gesagt werden, dass hier ein Gerichtshof ganz spezieller Natur gegeben ist, der sich mit einer bestimmten Materie befasst. Passt er in die Gerichtslandschaft so richtig hinein, oder ist er nur eine Übergangslösung? Diese Problematik müssen wir berücksichtigen. Wichtig ist jedoch, und das unterstützt meine Fraktion auf jeden Fall, dass er geschaffen worden ist, damit die Verfahren entsprechend beschleunigt werden können. – Das zu Ihren Ausführungen, Herr Kollege Einwallner.
Im Koalitionsvertrag ist das, wie gesagt, festgeschrieben, und es wurde auch sehr rasch umgesetzt.
Wenn ich die Diskussion hier so betrachte, klagen alle über die Dauer der Verfahren. Jetzt werden Maßnahmen gesetzt, um die Verfahren zu beschleunigen. Und was stelle ich fest? – Dass die Grünen jammern, jammern, jammern. (Bundesrätin Kerschbaum: Wir haben nicht gejammert, wir sind zornig!)
Ich hätte mich sehr gefreut, wenn aus diesem Grundton des Jammerns heraus Lösungsvorschläge entstanden wären. Den einzigen, den ich gehört habe, war der einer personellen Aufstockung. Wenn man Verfahren beschleunigen will, muss man aber eventuell auch das Verfahrensrecht und die Verfahrensabläufe einer Straffung zuführen. Und diese Straffung erfolgt jetzt mit dem Asylgerichtshofgesetz.
An den Grünen ist wohl vorbeigegangen, dass es auch die Möglichkeit gibt, Verfahren besonders in die Länge zu ziehen. Ich möchte gerne einmal bei einer solchen Rechtsbelehrung durch eine Non-Governmental Organisation dabei sein, bei der dann gesagt wird: Wissen Sie, eigentlich ist das Verfahren mit 99-prozentiger Sicherheit erfolglos, aber wir ergreifen jetzt auf jeden Fall noch ein Rechtsmittel. Und wenn ich in der zweiten Instanz auch nicht Recht bekomme, dann ergreife ich noch ein Rechtsmittel. (Bundesrat Breiner: Auf Rechtsmittel hat man einen Anspruch!) Und dann sage ich, dass die Verfahren besondern lang dauern, und leite dann daraus noch ein humanitäres Bleiberecht oder so irgendetwas ab. (Bundesrat Breiner: Herr Kühnel, auch Sie haben das Recht, ein Rechtsmittel zu ergreifen!) Das kann es doch auf die Dauer wirklich nicht sein!
Eines möchte ich den Grünen zu diesem Thema auch noch ins Stammbuch schreiben: Was erreichen wir damit, wenn wir in Österreich die Verfahren weiter so lange andauern lassen? – Wir erreichen damit, dass die Schlepperorganisationen im Nahen Osten, in Nordafrika weiterhin ihre großen Geschäfte machen. Da ist schon grundsätzlich die Frage zu stellen, ob es nicht gescheiter wäre, das Geld, das die Leute an die Schlepper bezahlen, in ihrem Heimatland zu investieren.
Ich möchte noch auf diese dauernde Vermanschung zwischen Asyl, Zuwanderung und Integration hinweisen. Da lässt sich dann freilich trefflich argumentieren, wenn man keine klaren Begriffe hat. Die Grünen sind wahre Meister in dieser Art von Vermanschung. (Bundesrat Kalina: Beim Asylgerichtshof geht es nicht um Zuwanderer!)
Herr Kollege Kalina! Sie sind noch nicht so lange da. Sie kennen noch nicht alles, was die Grünen hier an Tricks anwenden. Daher: Äußern Sie sich nicht! (Bundesrat Breiner: So eine Vermanschung wie in Ihrer Rede habe ich überhaupt noch nicht erlebt!)
Wie gesagt: Wir sind gegen die Vermanschung der Begriffe, und daher ist es wichtig, dass das Asyl auch Asyl bleibt und nicht für andere Dinge verwendet wird. Das Asyl wird dafür verwendet, um eine gewisse Zeit in Österreich zu bleiben und auch die lukrativen Möglichkeiten, die der österreichische Staat bietet, in Anspruch zu nehmen – sei es auf Gemeindeebene, Landesebene oder Bundesebene. Das Bundesministerium für Inneres wendet immerhin Beträge, die weit über 100 Millionen € liegen, für diesen Bereich auf.
Eines darf auch nicht unerwähnt bleiben, nämlich die Medien-Kampagnen. Zum Beispiel die liebe Arigona, weil sie schon erwähnt worden ist. Sie ist zweifelsohne ein hübsches Mädchen, spricht tadellos Deutsch. Warum spricht sie denn so tadellos Deutsch? – Weil sie schon so lange da ist! Und warum ist sie schon so lange da? – Durch x illegale Schritte, die Ausnützung der Berufungsmöglichkeiten. Und jetzt wird aus dem Ganzen ein Bleiberecht konstruiert.
Ich möchte wissen, wie die Medien reagieren würden, wäre zum Beispiel ein wilder Tschetschene oder ein bärtiger Mullah in einer ähnlichen Situation, wenn der laufend hergezeigt würde, wie sich dann des Volkes Stimme dazu äußern würde. (Bundesrat Breiner: Diese Argumentation hat schon Molterer versucht!)
Und eines noch: Weil der ORF als gebührenpflichtiger Rundfunk, gebührenpflichtiges Fernsehen in der letzten Zeit die Gebühren massiv erhöht hat, ist vielleicht auch der Schluss erlaubt: Hätte er sich in diese Kampagnen nicht eingeschaltet, hätten vielleicht die Gebühren nicht erhöht werden müssen. (Bundesrat Breiner: Warum sollen die Gebühren deswegen erhöht werden müssen?)
Kollege Breiner! Ich habe fast erwartet, dass Arigona aufs Tapet kommt, daher möchte ich schon noch Folgendes sagen: Wenn wir den Fall Arigona weiter so hochstilisieren ... (Bundesrat Kalina: Wer ist eigentlich „wir“?) Wer „wir“? – Na ja, die Grünen. (Bundesrat Kalina: Auch Sie sind da mit dabei!) – Nur mit kleinen Teilen! Wir sind eine vielfältige Partei, aber nur ganz wenige von uns ...
Entscheidend ist der Innenminister! Und der Innenminister hat bisher eine gewisse Standhaftigkeit und Härte gezeigt, und ich hoffe, dass das auch so bleiben wird. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Mitterer.)
Wenn ein Parteivorsitzender in den Medien mit Spaniel-Blick sagt, man müsse doch ein Weihnachtsgeschenk machen, dann würde ich sagen: Bitte, der Rechtsstaat ist ein zu hohes Gut, als dass man ihn derart massiv antasten dürfte. Und wenn der Fall Arigona zu einem Bleiberecht führen sollte – ich spreche hier ausdrücklich in der Möglichkeitsform! –, dann ist damit Tür und Tor für alles Mögliche geöffnet. Bedenken Sie das bitte! Den Rechtsstaat darf man nicht so leichtfertig aufs Spiel setzen. (Bundesrat Breiner: Wie zum Beispiel in Kärnten!)
Kollege Schennach hat die Sozialdemokratie angegriffen, dass sie einen Unterschied ... (Bundesrat Konecny: Bitte, verteidigen Sie uns jetzt nicht!) – Sehen Sie, das ist eben so im Advent. (Heiterkeit und Beifall bei SPÖ und Grünen.)
Herr Kollege! Ob ich Sie verteidige, das entscheide ich und nicht Sie! (Heiterkeit bei der ÖVP.) Erstens. Und das Zweite ist: Schauen Sie, Sie wissen ja noch gar nicht, was ich sagen will. Das wissen Sie ja noch gar nicht! (Bundesrat Gruber: Allein die Ankündigung ist schon ein Hohn!)
Dazu möchte ich nur kurz bemerken (Bundesrat Schennach: Jetzt wird es ernst!): Wenn man in der Opposition ist, zeichnet man natürlich Idealbilder, wie es sein sollte, müsste, könnte und so weiter. Wenn man dann in der Regierung ist, stellt man in einer gut funktionierenden Demokratie eben fest, dass der Kompromiss notwendig ist, Kon-
sens gegeben sein muss. Es gibt daher ein altes Sprichwort: Es ist wichtig, ob man vor oder hinter dem Schreibtisch sitzt, ob man mit Verantwortung entscheidet oder ob man davor als Berater, Ezzesgeber und so weiter wirkt. Und die Sozialdemokratie hat das sehr schnell gelernt. (Bundesrat Schennach: Seid ihr jetzt glücklich damit? Kollege Gruber?)
Als Nächstes darf ich mir folgende kurze Bemerkungen erlauben, weil die Grünen gesagt haben, dass es mit der Information so schlecht stünde. Im Nationalrat hat am 10. Dezember ein Menschenrechtssymposion stattgefunden. Im Rahmen dieses Menschenrechtssymposion habe ich zumindest Kollegen Schennach nicht erblickt. (Bundesrätin Konrad: Ich war dort!) – Okay, aber Kollege Schennach war nicht da. (Bundesrat Schennach: War Kollege Bieringer dort?) Der hat mich entsandt. (Bundesrat Schennach: Und ich habe Kollegin Konrad entsandt!) Gut, ich bin Vorsitzender des Innenausschusses.
Es war interessant zu hören, was Professor Matscher zum Asylgerichtshof und zum Asylrecht sagt. Das war die eine Seite. Dann hat Frau Mag. Andrea Huber von amnesty international auch dazu gesprochen. Das ist im Papier enthalten, das uns gestern zugesandt worden ist. Schön wäre es gewesen, wenn wir das vielleicht schon am 12. Dezember gehabt hätten. Bei diesem Symposion haben sich die Standpunkte entsprechend darstellen lassen. So unrecht hat die große Koalition sicher nicht, dass der Asylgerichtshof geschaffen werden wird.
Da meine Redezeit schon etwas weit vorgeschritten ist, möchte ich nur noch auf eines eingehen, nämlich dass man sich seitens der Bundesregierung massiv bemüht hat, den Asylgerichtshof auch personell entsprechend auszustatten, und zwar: Die 53 Mitglieder des UBAS werden selbstverständlich übernommen. Dazu gibt es 24 weitere Richterplanstellen. Beim nicht-richterlichen Personal erfolgt auch eine Aufstockung. Und außerdem sind noch weitere 19 Planstellen für juristische Mitarbeiter vorgesehen.
Ich würde denn doch bitten, dem Gerichtshof eine Chance zu geben, sich entsprechend bewähren zu können.
Zusammenfassend: Der Asylgerichtshof ist eine Einrichtung, die die Verfahren beschleunigen wird. Das führt auch, bitte, zu mehr Rechtssicherheit für die sogenannten Asylwerber und für die echten Asylwerber.
Dann möchte ich noch einmal darauf hinweisen: Ich warne vor einem scheinbar zwingenden Einzelfall, der sich in Wirklichkeit zum Präzedenzfall entwickelt und zur Folge hat, dass die Schleusen geöffnet werden. Und wenn die Grünen das schon unbedingt so wollen, dann möchte ich zum Abschluss allgemein darauf hinweisen: Sie erreichen mit Ihrer grünen Asyllandpolitik, dass das Land stärker blau wird. Und da frage ich mich, ob Sie das wirklich wollen. Sie sollten daher dem Asylgerichtshof doch zustimmen und ihm eine Chance geben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
12.44
Vizepräsident Jürgen Weiss: Die beiden von Frau Bundesrätin Kerschbaum verlesenen Entschließungsanträge des Bundesrates Schennach, Kolleginnen und Kollege sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.
Als Nächster kommt Herr Bundesrat Schennach zu Wort. – Bitte. (Rufe bei der ÖVP: Nein! – Schon wieder!)
12.44
Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Immer dieser Auftrittsapplaus! Der regt zu Wiederholungen an! (Bundesrat Mayer: Das ist jetzt schon das dritte Mal!)
Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Kollege Kühnel (Bundesrat Dr. Kühnel: Danke für die Erinnerung!), ich weiß jetzt nicht, ob ich Sie in Vertretung des Innenministers begrüßen soll.
Es ist schon interessant: Sie haben gesagt, er kommt seinen parlamentarischen Pflichten nach. Bei der Terminfindung müsste eigentlich schon klar gewesen sein, dass heute – und das schon seit längerer Zeit – die Sitzung des Bundesrates anberaumt ist, und auch die Materie, die heute hier behandelt wird, ist schon seit Längerem klar. Er hätte den Fraktionen des Nationalrates sagen können: Ich habe zu diesem Termin eine sehr wichtige Verpflichtung, also muss diese Sitzung zu einem anderen Zeitpunkt stattfinden. Das gilt jedenfalls, wenn wir uns hier selbst ernst nehmen und nicht sagen, wir müssen immer alles verstehen, denn der Herr Minister hat ja etwas Wichtigeres im Haus zu erledigen als zu einer Sitzung, einer Plenarsitzung des Bundesrates zu kommen. (Bundesrätin Roth-Halvax: Die heute eine Stunde später begonnen hat!)
Ja und? – Ach so! Damit war also angedacht, dass man eine so grundlegende Veränderung schnell in zwei Stunden durchpeitscht, weil irgendwie ohnehin schon alles klar ist? Na gut.
Werter Herr Kollege Kühnel, wissen Sie, was ich wirklich demaskierend finde und auch besonders perfide? Es ist Ihre Bewertung. Wenn Asylsuchende die Instrumente unserer Rechtsordnung und unseres Rechtsstaates in Anspruch nehmen, dann sprechen Sie von „ausnützen“, von „illegaler“ Beratung. (Bundesrat Dr. Kühnel: Das habe ich nicht gesagt!) Sie wollen gerne einmal dabei sein, wie Asylsuchende beraten werden. Da schwingt ja ein gehöriger Unterton mit! Sie würden die Verfahren in die Länge ziehen.
Wissen Sie was, Herr ehemaliger Bauausschussvorsitzender des ersten Bezirkes, Kollege Kühnel: Jeder Hausbauer weiß, wie er ein Verfahren in die Länge zieht und wie er den Rechtsstaat und dessen Mittel von Einsprüchen gegen Bescheide bis hin zu anderen Rechtsmitteln richtig einsetzt, um zu seinem Recht zu kommen! Jeder Gewerbetreibende, jeder, der versucht, die Naturschutzbescheinigungen zu umgehen, weiß, wie er das zu tun hat. Wenn das jedoch jemand tut, der Asyl sucht, dann zieht er etwas unerlaubt in die Länge und wird hier gemeinsam mit den Rechtsanwälten, den Organisationen der zivilen Gesellschaft und den Medien in einen Topf geworfen. Die missbrauchen etwas. Sie missbrauchen einen Rechtsstaat, das steht dahinter. – Nein, sie wenden den Rechtsstaat an, und das ist rechtens, das ist richtig. So wie jeder Hausbauer oder jeder, der sich im ersten Bezirk um einen Dachwohnungsausbau bemüht, diese Möglichkeiten ebenfalls in Anspruch nimmt.
Weiters, Herr Kollege Kühnel! Nehmen Sie einfach einmal zur Kenntnis, dass in Österreich von den bald acht Millionen Einwohnern eine Million zugewandert ist. Wir sind ein Einwanderungsland. Ohne diese Einwanderung würde unser soziales System stillstehen. (Bundesrat Dr. Kühnel: Wir reden hier von Asyl! Sie vermischen schon wieder alles!)
Sie haben alles vermischt! (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Sie vermischen alles! (Vizepräsident Weiss gibt das Glockenzeichen.) Sie haben in Ihrer Rede beides angesprochen! (Bundesrat Mag. Himmer: Lächerlich!)
Nein! Ich nehme dasselbe Recht in Anspruch, das Sie hier von diesem Rednerpult aus in Anspruch genommen haben, und nehme zu beiden Bereichen Stellung. (Bundesrat Mayer: Ihr könnt einfach nicht unterscheiden zwischen Zuwanderung und Asyl!)
Zweitens: Der Fall Arigona ist für Herrn Kollegen Kühnel eine Herausforderung des Rechtsstaates. Der Rechtsstaat sieht allerdings vor, dass es ein humanitäres Bleibe-
recht gibt, und bereits in tausend Fällen ... Wissen Sie, wovon Sie reden? (Bundesrat Mayer: Ich weiß sehr wohl, wovon ich rede, Herr Kollege!)
Das Baby, das ausgewiesen werden hätte sollen, hat ein humanitäres ... (Bundesrat Mayer: ... ist ein Asylant, Herr Kollege!) – Das Baby ist kein Asylant! Das Baby ist kein Asylant! Das Baby, das Ihr Innenminister ausgewiesen hätte, dessen Mutter nicht, ist kein Asylant. Auch dieses hat ein humanitäres ... (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Mayer.)
Reden Sie nicht, schauen Sie sich das an, Kollege Mayer! Das hat nichts damit zu tun! (Bundesrat Mayer: Sehr wohl!) – Nein, diese tausend Fälle humanitären Bleiberechts sind nicht reine Asylanten, sondern dienen dazu, um Härten – nein, Herr Kollege – zu korrigieren.
Und genau dieses rechtsstaatliche Mittel fordert der Landeshauptmann von Oberösterreich Pühringer ein. Der Landeshauptmann Pühringer fordert, genauso wie der Landeshauptmann Voves von der Steiermark, in diesen zwei Fällen ein humanitäres Bleiberecht. Liebe Bundesräte aus Oberösterreich und der Steiermark! In diesen zwei Fällen, zu denen wir heute Entschließungen vorgelegt haben, erfolgt das auf den öffentlich geäußerten Wunsch Ihrer beiden Landeshauptleute.
Außerdem: Ist denn ein Rechtsstaat herausgefordert, Herr Kollege Kühnel (Bundesrat Dr. Kühnel: Ja, der ist herausgefordert!), wenn ein 15-jähriges Mädel, das bestens Deutsch spricht, gerne Friseurin im Mühlviertel werden will? Ist dadurch ein Rechtsstaat herausgefordert? Wie leicht kommt denn eine Opernsängerin, die nicht einmal Deutsch spricht, zu einer Staatsbürgerschaft? (Beifall bei den Grünen. – Bundesrat Mag. Himmer: Blablabla! Blablabla! Inhaltlich Superblabla! Inhaltlich hat das überhaupt nichts damit zu tun, ob die Friseurin werden will oder nicht!) – Das zeigt ja nur die Integrationstiefe, lieber Kollege Himmer.
Der Herr Innenminister hat es sich außerdem etwas leicht gemacht, indem er gesagt hat, die erste Instanz ist ohnehin nicht so schlecht, wie sie ausschaut. Dem kann man – was er nicht getan hat, wahrscheinlich in Ermangelung der Unterlagen, weil er vielleicht eine andere Sitzung mehr im Kopf hatte als das Plenum – Zahlen nachschieben. (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Es ist so! Halten Sie es aus!
Im ersten Halbjahr 2007 – das wären Zahlen gewesen, die ein Innenminister hätte auf den Tisch legen können – wurden 3 181 Entscheidungen des Bundesasylamtes bestätigt. 3 187 Entscheidungen wurden behoben, und davon wurde in 1 124 Fällen, anders, als das Bundesasylamt entschieden hat, der Flüchtlingsstatus zuerkannt. Das sind Zahlen! Das sind Zahlen, die er hier hätte sagen können. Und da schaut es auf einmal ein bisschen anders aus: 3 181 zu 3 187. Gehen wir noch weiter: Die Aufhebungsquote durch den Verwaltungsgerichtshof liegt schon bei 22 Prozent. Also irgendetwas kann an dem Qualitätssystem, von dem Sie sagen, dass es so toll ist, nicht stimmen.
Herr Präsident Weiss, Sie wissen meine besondere Wertschätzung für Ihre parlamentarische Arbeit. Ich schließe mich im Wesentlichen Ihrer grundsätzlichen Kritik, die Sie heute geäußert haben, auch an, aber in einem kleinen Punkt, Herr Vizepräsident Weiss, haben Sie eine Unschärfe drinnen gehabt, und zwar haben Sie gesagt: Das Paket wurde am 7. November dem Nationalrat vorgelegt, und es wäre genügend Zeit für die Fraktionen oder individuell für jeden Einzelnen gewesen, diese Punkte zu behandeln. Aber eines haben Sie nicht gesagt: Das Verfahrensrecht zum Asylgerichtshof wurde am 23. November um 18.02 Uhr vorgelegt, kurze Zeit vor der Sitzung!
Und was Sie weiters nicht gesagt haben: Erst eineinhalb Stunden – übrigens: das Verfahrensrecht umfasst 28 Seiten, und das ist nicht wenig, geht es hier doch um ganz grundsätzliche rechtspolitische Dinge – vor der Ausschusssitzung wurde ein § 27a-An-
trag über die Erweiterung der Anwendungsfälle weisungsfreier Organe, über die Verankerung der Präsidentschaftskanzlei, die Verankerung der Staatsanwaltschaft, die Verankerung – die unnötige Verankerung, sage ich jetzt, aber da hat man sich ja in dieser Regierungskonstellation schnell gefunden – der Sozialpartner im Verfassungsrang und die Möglichkeiten der Volksanwaltschaft bei Versäumnis eines Gerichtes vorgelegt. Eineinhalb Stunden vor der Ausschusssitzung – und das nennen Sie saubere parlamentarische Arbeit?! Das kann es ja wohl nicht sein.
Warum wir heute hier, Herr Kollege Kühnel, Herr Kollege Himmer und Freunde, so massiv Kritik üben, ist deswegen, weil wir uns gegen diesen Fußtritt am Rechtsstaat wehren, gegen einen solchen Fußtritt, wie Sie ihn heute diesem Rechtsstaat hier verpassen wollen.
Kollege Einwallner, Sie verzeihen, aber beim Ein-Stunden-Rhythmus von 20 Ausschüssen habe ich Ihnen heute zu früh ein Kompliment gemacht: Ihre Gegenstimme war zum Sicherheitspolizeigesetz und nicht zum Asylgerichtshof. Ich erlaube mir, mich hier zu berichtigen, und werde es zu einem späteren Zeitpunkt, wenn es um das Sicherheitspolizeigesetz geht, wieder aussprechen.
Aber, liebe Kollegen von der SPÖ, können Sie sich noch erinnern, als Jörg Haider das Ortstafelerkenntnis des Verfassungsgerichtshofes als falsch bezeichnete? Wissen Sie noch den Aufschrei der SPÖ über die Ungebührlichkeit, den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes in der Weise anzugreifen? Aber Ihr jetziger Innenausschussvorsitzender, der frühere Tourismus- und Verkehrssprecher der SPÖ, namens Parnigoni bezeichnete die Kritik des Verfassungsgerichtshofpräsidenten Korinek zu der vorliegenden Materie als inkompetent. Und das ist ganz normal? Haider sagt, das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes ist falsch, da gibt es den großen Aufschrei – aber den Präsidenten als inkompetent zu bezeichnen, das darf man schon?
Oder: Erinnern Sie sich an die deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger? Dieser Justizministerin gebührt schon Respekt. Als nämlich gegen ihren Widerstand der Lauschangriff eingeführt wurde, von dem sie gesagt hat, das verletzt Grundrechte ... – Was hat sie gemacht, Herr Kollege Perhab, weil Sie mich gar so interessiert anschauen? (Ruf bei der ÖVP: Zurückgetreten!) – Sie ist zurückgetreten! Aber eine Justizministerin, die zugibt, dieses Gesetz nicht gelesen zu haben, geht zur Tagesordnung über?! Das ist doch etwas Seltsames. (Ruf bei der ÖVP: Da kann der Perhab nichts dafür!) – Nein, der Kollege Perhab kann nichts dafür.
Aber nun, Kollege Einwallner, muss ich auf Sie zurückkommen, weil Sie von einer „neuen Qualität“ sprechen, die hier hereinkommt. Die neue Qualität heißt – das sagt ja Korinek, und, falls Ihnen das hilft, weil das der Kollege Parnigoni noch nicht kritisiert hat, auch Adamovich bestätigt das; an sich auch ein ganz Unverdächtiger für die SPÖ –, dass der Verfassungsgerichtshof mit diesem Gesetz, das Sie heute beschließen, lahmgelegt wird. In diesem Ordnungswahn, den wir hier haben – 2003, 2005, 2007, im Schnitt alle zwei Jahre –, werden wir vielleicht 2009 wieder hier sitzen und die Reparatur des heutigen Gesetzes beschließen.
Kollege Einwallner, jeder Parksünder in Wien oder in Bregenz hat mehr Rechte, als Sie heute dem Asylwerber zugestehen. Jedem Parksünder geben Sie mehr Instanzenmöglichkeiten, während Sie diese bei den Asylwerbern heute beschneiden. „Tolle“ Qualität! Die Kappung eines Instanzenzuges bringt mehr Qualität – wirklich erstaunlich.
Ich möchte abschließend noch den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes zitieren – ich glaube, sogar Kollege Konecny hat aus seiner Stellungnahme zitiert –, um jenen, der vom Sicherheitssprecher der SPÖ als „inkompetent“ hingestellt wird, zu Wort kommen zu lassen: Sollte das Vorhaben in der geplanten – nämlich in der, die Sie
heute beschließen – Weise realisiert werden, hätte das für den Verfassungsgerichtshof erhebliche Auswirkungen.
Und Korineks Vorgänger Adamovich meint: Die Umwandlung des Unabhängigen Bundesasylsenats in das Asylgericht hat grundsätzlich nichts – nichts, Kollege Einwallner! – mit einer Verfahrensbeschleunigung zu tun. Einzig und allein damit, dass Sie die Grundfeste des Rechtsstaates verschieben und Asylwerbern Rechte nehmen.
Meine Damen und Herren, am Ende dieser vielleicht sehr hitzigen Debatte hoffe ich nicht auf ein Weihnachtswunder, denn ich nehme an, dass die Koalition dieses Gesetz mit Mehrheit hier beschließen wird, aber ein einziges Ersuchen richte ich schon an die Bundesrätinnen und Bundesräte jener beiden Bundesländer, in denen sich die Landeshauptleute in den letzten Tagen und Wochen besonders stark gemacht haben: Verschließen Sie sich nicht, und geben Sie diesen beiden Entschließungsanträgen für diese beiden Familien Ihre Stimme und Ihre Zustimmung! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
13.00
Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Schimböck. – Bitte.
13.00
Bundesrat Wolfgang Schimböck (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In aller Kürze: Ich glaube, das, was heute der Kollege Mitterer hier gesagt hat, war einfach eine Provokation. Mir ist es völlig unverständlich, dass ein aktiver Funktionär der Bundeswirtschaftskammer, der Landeswirtschaftskammer hier eigentlich gegen die eigenen Interessen spricht.
Ich habe mir das jetzt eigens noch herausgesucht und gesehen: Das gilt aber auch durchaus für die Kärntner Wirtschaftskammer, vielleicht fehlen dir da die Informationen. Ich weiß zwar nicht, was du dann dort in dieser Vollversammlung machst. Es gibt dort einen ganz hohen Zufriedenheitsgrad mit dem Service. Das ist genauso organisiert wie in Oberösterreich: Serviceleistung, Information für Wirtschaftstreibende, Wissensmanagement.
Da komme ich jetzt zu einem Punkt, der mir ganz wichtig ist: Die Hälfte der Mitglieder – auch deiner Kärntner Mitglieder; ich weiß nicht, wie viele du dort kennst – sind Ein-Frau-, Ein-Mann-Betriebe, und das sind jene, die diese Selbstverwaltungskörper, die Wirtschaftskammern am meisten in Anspruch nehmen, und so ist das für mich als Sozialdemokraten ein Solidarakt. Und wenn das jetzt in der Bundesverfassung festgeschrieben wird, dann halte ich das für sehr positiv, nämlich für beide Seiten, denn nur so kann das umgesetzt werden.
Die Arbeiterkammer Oberösterreich, möchte ich dir nur sagen, macht im Jahr 320 000 Beratungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, und das ist absolut positiv. Wenn du das umrechnest – du kommst ja aus dem Wirtsgeschäft, das sind ja, glaube ich, die blendendsten Kopfrechner der Republik –, so sind das über 1 000 Beratungen an jedem Werktag, mehr sogar. Das ist eine ganz wichtige Geschichte für die Menschen in dieser Republik. Und dass sich da ein Funktionär von seinen eigenen Mitgliedern in der Wirtschaftskammer abwendet, das ist wirklich ein starkes Stück. Aber überboten wurde das heute eigentlich noch vom Kollegen Kampl. Ich weiß nicht, wer da jetzt in welcher Fraktion ist, das ist ja so papageienhaft: orange, blau, gar nichts. Ich weiß nicht, wer da wo dazugehört, da bräuchte man ja einen Kompass. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.)
Kollege Kampl hat heute wieder einmal die Gelegenheit genutzt, hier die EU, den europäischen Gedanken schlechtzumachen. Ich habe mich deshalb zu Wort gemeldet, außer der Reihe, weil aus meinem Bundesland, aus Wels, eine Handelsakademie-
klasse da war, und ich muss sagen, Kollege Kampl – vielleicht kann er das dann im Protokoll nachlesen, er ist jetzt irgendwo anders –: Das war auch nicht von schlechten Eltern, was Sie hier geliefert haben, nämlich hier den europäischen Gedanken herunterzumachen, als Bürgermeister, für den die Wirtschaft wichtig sein sollte!
Wenn ich mir die Ausfuhrzahlen seit dem EU-Beitritt ansehe, dann muss ich sagen: Das ist ein wirtschaftlicher Erfolgsweg, und zwar sind wir von 69 Milliarden immerhin auf 103 Milliarden im Jahr 2006 hinaufgeklettert, und ich glaube, wir werden 2007 noch einmal einen Rekord brechen. (Bundesrätin Roth-Halvax: Zur Sache!)
Also die Geschichte der Europäischen Union ist einfach ein Erfolgsweg – und nicht nur in wirtschaftlicher Hinsicht, er soll das hoffentlich auch in sozialer und natürlich auch in kultureller Hinsicht und in der Sicherheitsfrage werden.
Das nur als kleine Richtigstellung und vielleicht ein bisschen zum Nachdenken in der Vorweihnachtszeit für die Kollegen aus der blau-orangen und unbekannten Partei hier. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
13.04
Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mag. Himmer.
13.04
Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich wollte eigentlich wieder zu dem Thema zurückkommen, bei dem wir zuvor waren, aber nachdem wir alle multitaskingfähig sind, können wir das Kammerthema und das Asylthema durchaus gleichzeitig diskutieren.
Ich wollte eigentlich nur auf einen Punkt noch einmal zu sprechen kommen, weil der unsere Debatte immer wieder so stereotyp begleitet. Wir meinen im ruhigen Status alle, dass wir Asyl von Bleiberecht und von Integration und so weiter unterscheiden können. Ich glaube, wir würden auch alle einen Test schaffen, bei dem man ankreuzen muss, was was ist, aber in der Debatte wird natürlich alles kreuz und quer diskutiert. Und da wollte ich auf einen Punkt speziell hinkommen: Ich glaube, es steht völlig außer Streit, dass wir als Österreicher die Pflicht haben, politische Flüchtlinge und wirkliche Asylwerber aufzunehmen, und dass wir hier natürlich auch rechtsstaatlich feinsäuberlich vorgehen müssen. Ich denke, das steht überhaupt nicht zur Diskussion.
Gleichzeitig ist es für mich auch so typisch, wenn dann der Kollege Kühnel, beispielsweise sagt – egal, ob das jetzt salopper formuliert war oder nicht –, er wäre gerne einmal bei einer Beratung der NGOs dabei, da entstehe Hysterie, und dann werde gesagt, man habe etwas Böses gesagt und das sei sozusagen nur das Recht, das die Asylwerber haben, und so weiter.
Aber genau das ist der Punkt, liebe Kolleginnen und Kollegen, wo ich sage: Da müssen wir sachlich und in Ruhe diskutieren, wenn wir in dieser Problematik weiterkommen wollen! Dann müssen wir in der Lage sein, differenziert vorzugehen, was das Verfahren und den Verfahrensprozess anbelangt, da müssen wir bereit sein, zwischen den Fragen zu differenzieren: Wo gibt es heikle Fälle? Welche Möglichkeiten haben wir, dass heikle Fälle rechtsstaatlich sauber abgehandelt werden? Wie steht die Republik Österreich politisch insgesamt zu den vielen Wirtschaftsflüchtlingen? Und: Wie gehen wir mit jenen Verfahren um, die ähnlich gelagert sind, die es zu Hunderten und zu Tausenden gibt und die in die Länge gezogen werden, eben weil es unterschiedliche Möglichkeiten gibt, die Verfahren in die Länge zu ziehen?
Wenn wir uns dieser Frage nicht ehrlich zuwenden, wie wir diese Fälle, die wirklich politisch dramatisch sind, von jenen, wo sehr viel Masse, wo sehr viel Verzögerung in der Verfahrensdauer hineinkommt, obwohl die dahinter liegenden Sachverhalte eindeutig sind, unterscheiden, dann schwindeln wir uns um das wichtigste Thema herum.
Aus diesem Grund sehe ich auch den Fall Arigona so, wo völlig unbestritten ist, dass es sich da um mehrere illegale Prozesse gehandelt hat, die stattgefunden haben. Die Kritik, die von mehreren meiner Kollegen gekommen ist und die ich auch teile, richtet sich an die Medien in diesem Zusammenhang. Natürlich ist es verständlich und bereichert die Politik, dass man einem Schicksal ein Gesicht gibt, und wir sehen alle mit der Arigona, dass es sich am Ende des Tages um Menschen handelt, die von den Entscheidungen, die wir treffen, betroffen sind. Das ist ja überhaupt keine Frage. Und wenn man die dann mit Namen kennt und man einmal ihr Gesicht gesehen hat, dann beurteilt man Sachverhalte mitunter anders.
Das radiert aber nicht weg die Fakten, die es rund um diesen Fall gibt, und es radiert natürlich auch nicht die Fakten der vielen Fälle weg, dass auch jene, die wir ablehnen und wo wir uns alle einig sind, dass wir sie ablehnen, Menschen sind, die Tränen in den Augen haben können, die auch enttäuscht sind, die auch gerne geblieben wären. Deswegen sind ja die, die wir ablehnen, keine schlechten Menschen. Das ist ja kein Stempel „schlechter Mensch“, weil er bei uns nicht bleiben kann.
Ich finde es falsch, wenn wir hier so tun – das ist natürlich eine sehr große Chance für eine Vielzahl von Personen, sich als Gutmensch oder als besonders feiner Mensch darzustellen; ich gehe jetzt gar nicht auf einzelne, die sich heute zu Wort gemeldet haben, ein –, als ob man die Welt retten würde, wenn Arigona in Österreich bleiben könnte, sondern man sollte ... (Ruf bei den Grünen.) Ja, den Anspruch sollte man behalten, man sollte wirklich als Politiker immer schauen, dass man die Welt ein bisschen retten kann und dass man auch wirklich etwas weiterbringt.
Dann sollte man das seriös in dem Verhältnis machen, in dem wir als Republik Österreich es auf die Reihe bringen! So, wie es dargestellt wurde: Wie viel kann Amerika machen, wie viel kann Deutschland machen, was kann Österreich machen? In dieser Relation sollten wir uns vernünftig und sachlich bewegen. Das heißt, ich habe jedes Verständnis dafür – und das ist auch das Gute am Fall Arigona –, dass die Öffentlichkeit und auch die Politiker wachgerüttelt werden, dass hinter den Entscheidungen, die wir treffen, Menschen stehen, die ein Gesicht haben. Aber nicht nur das Mädchen Arigona hat ein Gesicht, alle Menschen haben ein Gesicht! Ich bitte, das zu berücksichtigen, wenn wir solche Debatten führen.
Es ist daher selbstverständlich von einer außerordentlichen Qualität, dass wir eine ordentlich funktionierende Rechtsstaatlichkeit in Österreich haben. Daher bin ich auch sehr froh, dass der Innenminister dafür ein Garant ist, dass hier mit Augenmaß und in der richtigen Proportion vernünftig vorgegangen wird. (Beifall bei der ÖVP.)
13.11
Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu einer tatsächlichen Berichtigung erteile ich Herrn Bundesrat Mitterer unter Hinweis auf die bekannten Rahmenbedingungen der Geschäftsordnung das Wort.
13.11
Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesrat Schimböck, Sie sagten, ich hätte behauptet, dass die Wirtschaft keine Akzeptanz für die Wirtschaftskammer Kärnten und Österreich hat. – Das stimmt nicht!
Ich habe gesagt, dass es früher wenig Akzeptanz der Wirtschaft für die Kammer gegeben hat. Seit zwei Reformschritten, und zwar Beitragssenkungen und gleichzeitige Stärkung und Erhöhung des Mitgliederservices, gibt es jetzt sehr wohl eine hohe Akzeptanz. – Das habe ich vom Rednerpult aus gesagt. – Ich befürchte, dass jetzt im Verfassungsrang befindliche Kammern und Interessenvertreter weniger Leistungsdruck
haben, dass sich daher Funktionäre zurücklehnen werden, was einen Schaden für die Wirtschaft darstellen würde.
13.12
Vizepräsident Jürgen Weiss: Als Nächste kommt Frau Bundesrätin Kemperle zu Wort. – Bitte.
13.12
Bundesrätin Monika Kemperle (SPÖ, Wien): Geschätztes Präsidium! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Damen und Herren des Bundesrates! An und für sich wollte ich mich nicht zu diesem Punkt zu Wort melden, weil einige meiner Vorredner bereits genau auf diese Problematik hingewiesen haben oder auf diesen besonderen Teil im Bereich des Verfassungsranges. Da es aber eine Wortmeldung gab, hinter der ich natürlich nicht nachstehen kann, musste ich mich zu Wort melden.
In diesem Bereich der Selbstverwaltungskörper – ich denke, bei manchen braucht es halt einfach etwas länger und etwas mehr an Erklärung, um dies begreifen zu können! – wurden nicht nur alleine, wie es den Anschein hat, die zwei Partner in den Verfassungsrang aufgenommen – nämlich Arbeiterkammer und Industriellenvereinigung –, sondern es wurde viel mehr in den Verfassungsrang aufgenommen: Die Autonomie derer ist durch die Verfassungsgebung unantastbar, und es wird auch weiter der sozialpartnerschaftliche Dialog und dadurch auch die Einrichtung der Selbstverwaltungskörper mit aufgenommen.
Ich glaube nicht, dass Sie Sorge haben müssen, Herr Bundesrat Mitterer, dass die Leistungen der Sozialpartner nachlassen, wenn sie jetzt in den Verfassungsrang kommen. Ich denke, es gibt Garantien dafür, dass dies nicht möglich ist und auch nicht sein wird. Es gibt eine Interessenvertretung, die auf freiwilliger Basis auch noch da ist, das ist der ÖGB (Zwischenruf des Bundesrates Mitterer), der tagtäglich seine Leistungen erbringen muss, damit man das hat.
Vielleicht zu Ihrer Information: Trotz all dieser Angelegenheiten und Ankreidungen, die Sie hier gemacht haben – das heißt keine Akzeptanz in der Öffentlichkeit und nicht funktionierende Einrichtungen – muss ich Ihnen sagen, diese sogenannten nicht funktionierenden Einrichtungen der Sozialpartnerschaft haben in letzter Zeit doch einiges zustande gebracht. Auch hier in dieser Kammer ist einiges passiert. Das heißt einige sehr gute Gesetze haben dieses Parlament auf Sozialpartnerebene durchwandert. Ich weiß schon, dass es manchen ein Dorn im Auge ist und es offensichtlich nicht immer gewünscht ist, partnerschaftlich zu agieren, auch wenn man unterschiedliche Interessen vertritt, sondern manche glauben, dass sie patriarchalisch arbeiten müssten.
Zu den Sozialpartnerübereinkommen des Arbeitszeitgesetzes kann ich nur das Arbeitsmarktpaket 2010 und die Lehrlingsförderung erwähnen. Das sind alles Dinge, die aufgrund von Sozialpartnerübereinkommen zustande gekommen sind und richtungweisend für die Arbeit und für die Überlegungen sind, die daraus entstehen. (Bundesrat Mitterer: In einer Verfassung befindliche Sozialpartner! – Bundesrat Schennach: Wofür brauchen wir da die Verfassung?) Sie können froh darüber sein, dass diese Anerkennung und Wertschätzung auch damit verbunden ist, dass diese Sozialpartnereinigung in den Verfassungsrang aufgenommen wird! (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Schöls.)
Sie können froh darüber sein, dass es in diesem Zusammenhang die Sozialpartnerschaft gibt. Ist Österreich gibt es einen sozialen Frieden – der Streik wird nicht in Stunden gemessen, er wird in Minuten und Sekunden gemessen –, weil wir daran interessiert sind, auch tatsächlich unsere Einigungen zu erzielen. Nichtsdestotrotz: Auch der soziale Dialog wurde auf Anraten und Bestrebung Österreichs, und dort eines
ÖGBlers – und das sage ich jetzt konkret –, im EU-Parlament in den Reformvertrag mit aufgenommen. Sonst wäre nämlich der soziale Dialog nicht im Reformvertrag vorgekommen.
Zu dem Argument „keine Akzeptanz in der Öffentlichkeit“ darf ich Ihnen sagen: Auch die Arbeiterkammer wird immer durch ihre Mitglieder getestet. Es wird ihr hohe Akzeptanz bescheinigt, weil sie sich auch immer wieder der Wahl stellen muss, weil sie immer wieder Leistungen auch erbringen muss. Das heißt, auch da herrscht eine hohe Akzeptanz bei den Mitgliedern, wie eine Befragung ergab. (Bundesrat Mitterer: Habe ich eh gesagt!)
Zur freiwilligen Interessenvertretung, um die Sie sich so Sorgen machen, Herr Bundesrat Mitterer, möchte ich Ihnen nur mitteilen, dass das, was Sie vorhin angesprochen haben – BAWAG und so –, für unsere Mitglieder sehr wohl etwas Auseinanderhaltbares ist. (Bundesrat Mitterer: Warum laufen dann die Mitglieder davon?) Das heißt, sie wissen sehr genau, wer es gemacht hat. Das andere wird im Landesgericht abgehandelt, und es wird dazu auch Entscheidungen geben, und zwar im Rechtsweg. – Das ist die eine Sache.
Die zweite Sache ist – die möchte ich Ihnen nur mitteilen, um Ihre Sorge etwas zu verringern –: Die Mitgliedszahlen 2007 sehen sehr gut aus, denn das, was wir an Mitgliedern verloren haben, haben wir mittlerweile wirklich durch echte Beitritte wettgemacht, weil uns unsere Mitglieder und die Menschen in diesem Land akzeptieren. Das heißt, dass die Sozialpartnerschaft aufgrund der Reform dieses Bereichs in Form der Aufnahme in den Verfassungsrang ihre Wertschätzung hat, wie ich meine, und ihr diese auch gebührt. (Beifall bei der SPÖ.)
13.18
Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu Wort gelangt nun Frau Bundesrätin Zwazl. – Bitte.
13.18
Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Mitterer, du weißt, ich musste mich zu Wort melden. Es tut mir leid, dass ich vorhin hineingerufen habe, aber du hast den Nerv getroffen, denn ich rühre mich immer, wenn es gegen unsere Wirtschaftskammer geht.
Du hast gesagt, es ist vor dem Jahr 2000 eine nicht gut funktionierende Einrichtung gewesen. Das stimmt nicht, denn du hast vergessen, dass wir 1995 ... (Bundesrat Mitterer: Weniger Akzeptanz!) – Lass mich ausreden, und dann überlege dir deinen Einwand! – eine Mitgliederbefragung gemacht haben und gefragt haben: Wie schaut es aus? Wollt ihr eine Pflicht- oder Zwangsmitgliedschaft? – Du kannst es sagen, wie du es willst, denn ich sage immer wieder: Ich komme aus einem kleinen Betrieb, und ich bin froh, dass die Wirtschaftskammer verpflichtet ist, dass sie den Zwang hat, mich zu vertreten. Ich weiß nicht, ob ich mir die Aufnahmekriterien und die Kosten leisten könnte, wenn wir ein nobler Verein wären.
Wir haben also unsere Mitglieder abgefragt, ob sie eine Pflicht- oder Zwangsmitgliedschaft haben wollen und damit zufrieden sind. In Niederösterreich waren 82,12 Prozent für eine Pflichtmitgliedschaft und österreichweit – und da gehört auch Kärnten dazu – 80 Prozent. Wovon reden wir denn? Das sind doch Zustimmungsprozentsätze, die sich jeder nur wünschen kann!
Bitte, beschmutzen wir doch nicht das eigene Nest! Wir haben eine wirklich gut funktionierende Wirtschaftskammerorganisation.
Im Jahre 2000 haben wir in Murau Reformschritte gemacht. Diese sind – das sage ich jetzt dazu, damit alles auf dem Tisch liegt – vom Wirtschaftsbund ausgegangen. Ich
kann mich an keinerlei Einwände oder Verbesserungsvorschläge erinnern. Du weißt, dass wir eine Wahl haben!
Kommen wir doch endlich zu dem, worüber wir da diskutieren! Jeder redet, aber man sollte einmal konkret sagen, worum es eigentlich geht! Es geht um dieses Sätzchen: „Die Republik anerkennt die Rolle der Sozialpartner. Sie achtet deren Autonomie und fördert den sozialpartnerschaftlichen Dialog durch die Einrichtung von Selbstverwaltungskörpern.“ (Bundesrat Mag. Klug: Politische Anerkennung!)
Da ist überhaupt nichts drinnen, kein Vorteil, den es nicht vorher schon gegeben hätte, es sei denn, die Achtung. Gleich geblieben ist – und der steht seit eh und je drinnen – der Artikel 120a, Absatz 1, wonach Personen „zur selbstständigen Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben, die in ihrem ausschließlichen oder überwiegenden gemeinsamen Interesse gelegen und geeignet sind, durch sie gemeinsam besorgt zu werden, durch Gesetz zu Selbstverwaltungskörpern zusammengefasst werden“ können.
Das heißt, dass hier die Pflichtmitgliedschaft abgeleitet wird, weil nach Ansicht der Wissenschaft es ein Wesenselement der Selbstverwaltungskörper ist. Also: Was soll das? Lassen wir die Kirche im Dorf! Seien wir froh, dass wir so starke Kammern haben! Und seien wir froh, dass wir unabhängige Sozialpartner haben! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)
13.22
Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu Wort gelangt Frau Staatssekretärin Silhavy. – Bitte.
13.22
Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Heidrun Silhavy: Herr Präsident! Geschätztes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich werde versuchen, mich kurz zu fassen. Ich möchte ganz kurz auf die Ausführungen des Herrn Bundesrates Kampl eingehen, weil er mich mehrmals persönlich angesprochen hat, und zwar zu einem Großteil zu Gesetzen, die bereits in diesem Haus beschlossen worden sind und andere Kompetenzmaterien sind.
Ich möchte mich gleichzeitig bei Ihnen entschuldigen und sagen: Ich konnte mir das Schmunzeln nicht ganz verkneifen. Es hat nichts mit Respektlosigkeit zu tun, aber als Sie ausgeführt haben, dass Maßnahmen in einer Zeit getroffen worden sind, wo Ihre Partei in der Regierung war, die auch nicht alle richtig waren, und Sie dann uns dafür kritisiert haben, dass wir diese Maßnahmen jetzt korrigieren, dass wir ein bisschen mehr zur sozialen Ausgewogenheit beitragen und dass wir dafür kämpfen, dass Verteilungsgerechtigkeit in diesem Land wieder herrscht, habe ich Ihre Kritik eigentlich nicht ganz verstanden. Ich bitte vielmals um Entschuldigung. – Ich wollte das hier nur einmal klarstellen.
Jetzt zum tatsächlichen Verhandlungspunkt: Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass wir bereits im Regierungsübereinkommen festgehalten haben, dass wir im Asylverfahren ein zweigliedriges Verfahren haben. Das Überraschungsmoment kann also nicht so groß gewesen sein, denn wie bekannt ist, ist das Regierungsübereinkommen doch schon fast ein Jahr alt, also nicht ganz so neu. (Bundesrätin Kerschbaum: Haben wir aber nicht unterschrieben! – Bundesrat Konecny: Aber gelesen!) – Aber bekannt ist es diesem Haus allerdings. Davon gehe ich schon aus. Ich möchte das mit aller Ehrerbietung hier feststellen.
Zum Zweiten möchte ich darauf hinweisen, dass auch in der Regierungsvorlage die einfachgesetzlichen Verfahren in den Erläuterungen sehr ausführlich bereits beschrieben worden sind. Das heißt, auch da kann das Überraschungsmoment nicht allzu groß gewesen sein.
Zum Dritten möchte ich darauf hinweisen, Frau Kollegin Kerschbaum, dass ich die 41 Fälle natürlich erwähnt habe. Mir ist aber wichtig, noch einmal zu betonen, dass bereits 23 Fälle davon vom Abschiebeschutz sozusagen im positiven Sinn betroffen waren. Das erscheint mir als sehr wesentlich.
Ich weiß schon, dass jeder Fall ein Fall zu viel ist. Da haben wir eben unterschiedliche, politische Anschauungen. Wir glauben, dass wir mit dem neuen Verfahren, mit der neuen Verfahrensqualität, das besser gewährleisten als mit den bisherigen Verfahren. Davon sind wir überzeugt. Ich möchte das noch einmal betonen.
Und ich möchte noch einmal darauf hinweisen – ich habe das in meinem Einleitungsstatement schon gesagt –, dass wir auch in der ersten Instanz, nämlich im Asylamt, ein neues Qualitätsprojekt haben, wo gemeinsam mit dem UNHCR an Qualitätsverbesserungen gearbeitet wird. Das heißt, wir lassen natürlich diese Instanz nicht außer Acht, sondern es ist uns ganz wesentlich, dort bereits zu Qualitätsverbesserungen zu kommen.
Hinsichtlich der Personalaufstockung waren wir alle ohnedies einer Meinung, dass das notwendig ist.
Ganz wesentlich ist es mir, noch darauf hinzuweisen, dass natürlich bis 2010 der „Rucksack“, wie man so sagt, abgebaut werden soll – wir haben Fälle, die lange dauern –; und gerade dazu dient dieses humanitäre Aufenthaltsrecht. Das möchte ich jetzt schon noch von der Regierungsbank aus betonen. Wer rechtmäßig Rechte in Anspruch nimmt, dem kann niemand einen Missbrauch unterstellen. Rechte sind einfach dazu da, dass man sie in Anspruch nehmen kann. Und das sollte, denke ich, in einer Demokratie von allen außer Streit gestellt sein. (Bundesrat Schennach: Kollege Kühnel! – Bundesrat Konecny: Ohne Adresse!)
Dass die Debatte sehr emotional geführt wird, ist klar. Es geht immer um Menschen. Das ist bei vielen Gesetzen so. In diesen Gesetzesmaterien wird es oft anhand von Einzelfällen besonders aufgezeigt. Ich möchte hier aber schon auch betonen: Es gibt viele Gesichter, die wir nicht kennen. Und wir sollten uns davor hüten, Gesichter, die wir kennen, anders zu behandeln, als Gesichter, die wir nicht kennen! Humanitäres Recht muss für Leute gelten, deren Fälle und deren Gesichter uns nicht bekannt sind, genauso wie es für Leute gelten muss, deren Gesichter uns bekannt sind. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesräte Mitterer und Ing. Kampl.)
Ich glaube, das ist ein wesentlicher Punkt. Wir haben auch noch in Aussicht gestellt, dass wir das Verfahren dann letzten Endes analysieren werden und schauen werden, wie tatsächlich alles greift, von dem wir hoffen, dass es greift.
Noch einmal: Ich möchte für mich als Person auch festhalten, dass wir im besten Wollen, das Beste für die Menschen zu tun, uns zu dieser Gesetzesmaterie und zu diesen Lösungen entschieden haben.
Ich würde Sie bitten, uns auch bei der
praktischen Umsetzung dabei zu unterstüt-
zen. Das verdienen die Menschen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie
des Bundes-
rates Ing. Kampl.)
13.26
Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht, Frau Kollegin Roth-Halvax? – Das ist offenbar nicht der Fall.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Erstes Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz erlassen wird.
Da der gegenständliche Beschluss zustimmungspflichtige Verfassungsbestimmungen enthält, bedarf er nach Artikel 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegeben Stimmen.
Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit fest.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Ich lasse weiters über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich bitte jene, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Asylgerichtshof-Einrichtungsgesetz.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Es liegt ein Entschließungsantrag der Bundesräte Schennach, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend humanitäre Aufenthaltsgenehmigungen für Familie Zogaj vor.
Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag ist abgelehnt. (Ruf bei der ÖVP: Zwei Sozialdemokraten! – Ruf bei der SPÖ: Vier!)
Es liegt weiters ein Entschließungsantrag der Bundesräte Schennach, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend humanitäre Aufenthaltsgenehmigungen für Familie Milici vor.
Ich lasse jetzt über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das E-Government-Gesetz geändert wird (E-GovG-Novelle 2007) (290 d.B. und 362 d.B. sowie 7832/BR d.B.)
4. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Vermessungsgesetz geändert wird (363 d.B. sowie 7833/BR d.B.)
5. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Signaturgesetz, das Ziviltechnikergesetz, das Rezeptpflichtgesetz sowie die Gewerbeordnung 1994 geändert werden (293 d.B. und 364 d.B. sowie 7834/BR d.B.)
6. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991 und das Zustellgesetz geändert werden (Verwaltungsverfahrens- und Zustellrechtsänderungsgesetz 2007) (294 d.B. und 365 d.B. sowie 7800/BR d.B. und 7835/BR d.B.)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen nun zu den Punkten 3 bis 6 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter zu diesen vier Punkten ist Herr Bundesrat Perhab. Ich bitte ihn um die Berichterstattung.
Berichterstatter Franz Perhab: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das E-Government-Gesetz geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, ich konzentriere mich daher nur auf den Antrag.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. (Präsident Mag. Erlitz übernimmt wieder den Vorsitz.)
Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Vermessungsgesetz geändert wird.
Dieser Bericht liegt Ihnen ebenfalls schriftlich vor, ich gelange daher sogleich zur Verlesung des Antrages.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ferner bringe ich den Bericht des Ausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Signaturgesetz, das Ziviltechnikergesetz, das Rezeptpflichtgesetz sowie die Gewerbeordnung 1994 geändert werden.
Auch dieser Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher sogleich zur Verlesung des Antrages.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Schließlich bringe ich den Bericht des Ausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einführungs-
gesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991 und das Zustellgesetz geändert werden.
Auch dieser Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher sogleich zur Verlesung des Antrages.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Ich danke für die Berichte.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Konrad. Ich erteile ihr dieses.
13.32
Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Natürlich sind alle Materien, die wir heute behandeln, wichtig, aber ich glaube, ich stoße auf breites Verständnis, wenn ich mich zu jenen Punkten, die jetzt politisch weniger brisant sind, eher kürzer fassen werde – und das ist jetzt einer von diesen.
Wir werden diese Materien ablehnen, ich möchte natürlich erklären, warum wir das tun. Zuerst zur Änderung des Vermessungsgesetzes: Es geht dabei um einen Passus über die Aufteilung der Einnahmen für die Abfragen aus dem Adressregister zwischen Ländern und Bund. Dieser Passus war bis 2007 befristet und soll jetzt dauerhaft eingerichtet werden. Der Grund dafür, warum wir dem nicht zustimmen werden, ist der, dass wir eigentlich der Meinung sind, dass solche Abfragen gratis sein sollten. Es geht zum Beispiel um die Einsicht in das Grundstückverzeichnis. Wir wollen also, dass diese Abfragen gratis sind. Insofern erübrigt sich auch die Frage der Aufteilung des Geldes, das dadurch eingenommen wird.
Zum Verwaltungsverfahrens- und Zustellrechtsänderungsgesetz 2007: Da werden wir nicht zustimmen, weil eine meiner Meinung nach etwas antiquierte Bestimmung nach wie vor darin enthalten ist, nämlich dass Behörden nur während der Amtsstunden dazu verpflichtet sind, die Empfangsgeräte für Bürgerinnen- und Bürgereingaben empfangsbereit zu halten. In Zeiten von elektronischer Kommunikation halte ich das für, ehrlich gesagt, nicht zielführend, auch nicht unbedingt bürgerinnen- und bürgerfreundlich. Es wäre vor allem im Sinne einer bürgernahen Verwaltung sehr wichtig, dass man hier wirklich mit der Zeit geht und auch die technischen Mittel ausnützt, so wie sie eben gegeben sind. (Beifall des Bundesrates Schennach.)
Zum E-Government-Gesetz selbst: Dieses Gesetz soll die Absicht verfolgen, den Einsatz der Bürgerkarte zu forcieren, zu verstärken und ihr einfach zu mehr Beliebtheit zu verhelfen. Wenn wir ehrlich sind, dann müssen wir sagen, dass das Projekt Bürgerkarte leider gescheitert ist. Es wird kaum angenommen. In den letzten drei Jahren gab es, glaube ich, 20 000 dieser Karten, die in Verwendung waren und sind. Das ehrgeizige Ziel bei der Einführung der Bürgerkarte war, dass damit 100 Prozent Verbreitungsrate erreicht werden sollte. Davon sind wir definitiv weit entfernt.
Das hat gute Gründe: Diese Karte ist, wie ich bereits gesagt habe, nicht akzeptiert. Es fehlt offenbar auch der Anreiz, diese Karte tatsächlich zu verwenden. Es gibt auch technische Defizite. Und es gibt vor allem auch datenschutzrechtliche Probleme.
Jetzt möchte ich nicht unterstellen, dass es bei dieser Karte darum geht, alle möglichen Daten zu sammeln, zu vernetzen und damit einen gläsernen Menschen zu schaffen. Diese Gefahr allerdings besteht. Auch wenn die Absicht sicher so nicht da ist, muss
man mit Daten immer sehr sensibel umgehen und den Datenschutz im Auge haben. Die Gefahr einer Verknüpfung aller möglichen Daten besteht leider. Und auch zu diesem Thema haben wir einige E-Mails von besorgten Bürgern erhalten. Ich glaube, diese Sorgen sollten wir ernst nehmen. Diese Gefahr besteht, auch wenn sie nicht beabsichtigt ist.
Wenn wir uns zum Beispiel FinanzOnline anschauen: Das ist ein Projekt, das sehr gut funktioniert hat. Die Online-Steuererklärung wurde im letzten Jahr von einer Million Menschen gemacht. Das ist super. Man erspart sich Wege, es ist übersichtlich, funktioniert gut, aber nur 3 500 von diesen Online-Steuererklärungen wurden mit der Bürgerkarte gemacht. Klassisches Beispiel! Deutlicher kann man es nicht beweisen: Die Bürgerkarte funktioniert nicht, wird nicht akzeptiert, ist nicht wahnsinnig beliebt oder verbreitet. Sie ist ein relativ sinnloses und eher teures Instrument. Und ich finde, wir sollten dieses Projekt eher beenden. (Beifall des Bundesrates Schennach.)
13.36
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Todt. Ich erteile es ihm.
13.36
Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Wir stimmen heute über Gesetze ab, die nicht nur Regeln für Gewerbetreibende, Zulassungsbestimmungen, Regeln für den Tätigkeitsbereich, sondern auch eine Reihe von Konsumentenschutzbestimmungen enthalten. Wir verbessern die Situation der Konsumenten bei Werbeveranstaltungen insofern, als entsprechende Rücktritte von den Konsumenten leichter vorgenommen werden können.
Vermögenssteuertreuhänder und Immobilienverwalter müssen in Zukunft verpflichtend eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abschließen. Die Änderung der Gewerbeordnung beinhaltet darüber hinaus ein ganzes Paket von verschiedenen Richtlinien. Nur ein Beispiel: die Geldwäsche-Richtlinie.
Wesentlich ist, dass die Gewerberechtsänderung nun auch das geschützte Gütesiegel „Meisterbetrieb“ enthält. Das betrifft mehr als 40 Branchen. Das geschützte Gütesiegel „Meisterbetrieb“ sichert sehr hohe Qualitätsstandards im Gewerbe, Handwerk und Dienstleistungsbereich. Das Gütesiegel „Meisterbetrieb“ unterstützt die Qualitätsbetriebe auf dem Inlandsmarkt. Dies ist einmal ein Standortvorteil, und dies wird das Ansehen der österreichischen Betriebe im Ausland erhöhen und auch neue Märkte öffnen.
Diese Gesetze setzen im Wesentlichen die EU-Qualitätsrichtlinie um. Es geht um die Dienstleistungsfreiheit. Bisher waren für Dienstleistungen aufwendige Qualitätsnachweisverfahren erforderlich. Das neue System enthält Erleichterungen. Man muss bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen nicht mehr schwierige Qualitätsnachweise erbringen. Jedenfalls wird die Berufsqualifikation grenzüberschreitender Dienstleistungen gesichert.
Sicherlich, da gebe ich Ihnen schon recht, aber ich glaube nicht, dass man das Projekt Bürgerkarte beenden sollte, sondern meine, dass das Projekt Bürgerkarte durchaus noch eine Chance hat, wenn man Gehirnschmalz einsetzt und einiges in diesem Bereich tut.
Erfreulich ist auf alle Fälle, dass es bei Verwaltungsverfahren und beim Zustellrecht Verbesserungen und Erleichterungen gibt. Hier greift das E-Government-Gesetz im Wesentlichen ein.
Aber ganz wesentlich sind die schärferen Bestimmungen beim Alkoholausschank. Ich meine, diese Bestimmungen sind ein guter Beitrag zur Verhinderung von zunehmen-
dem Alkoholmissbrauch und Genussmittelmissbrauch. Das ist auch eine Form der Prävention.
Dazu noch eine Anmerkung: Politiker sollten Jugendliche nicht zum Komatrinken verführen, wie es kürzlich in Kärnten durch den Kärntner Landeshauptmann passiert ist. Es gibt aber auch sehr positive Initiativen von kleineren Wirten. Es gibt sehr positive Initiativen, die darauf einwirken, dass Jugendliche nicht zum Komatrinken und zum Billigalkoholtrinken verführt werden.
Abschließend: Wir werden den Gesetzen, die vorliegen, unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)
13.39
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Vizepräsident Weiss. Ich erteile ihm das Wort.
13.40
Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Dass die zur Beratung stehenden Gesetzesbeschlüsse verhältnismäßig häufig geändert werden, hat damit zu tun, dass es ein fortwährender Annäherungsprozess zwischen den Möglichkeiten technologischer Entwicklung, dem sachlich Wünschenswerten und dem in der praktischen Handhabung vernünftig Umsetzbaren ist.
Österreich ist bekanntlich das führende Land in der Europäischen Union, was die Nutzung und das Angebot von E-Government betrifft. Wir sind jetzt schon das zweite Mal hintereinander Europameister. Vielleicht sollten wir uns auch für die Euro 08 mehr mit digitalem Fußball beschäftigen; das wäre eine Chance, die wir nutzen könnten.
Inhalt der Gesetzesnovelle ist unter anderem auch eine Novelle des Vermessungsgesetzes. Dabei geht es um die Beteiligung der Gemeinden an den finanziellen Erträgen aus dem Adressregister, die ja ursprünglich Ende des Jahres auslaufen würde. Sie wird nun unbefristet verlängert, was aus Sicht der Gemeinden natürlich ein Fortschritt ist.
In diesem Zusammenhang möchte ich anerkennen, dass nach ursprünglichen Reibungsverlusten in den Jahren 2003 und 2004 im Bereich der Register ein sehr kooperativer Geist eingezogen ist, der die Gestaltung von E-Government im Allgemeinen schon bisher geprägt hat. Man könnte meinen, dass E-Government in einem Bundesstaat etwas komplizierter wäre als in einem Zentralstaat. Das ist natürlich richtig, aber dass wir in Europa wirklich anerkannt führend sind, hat auch damit zu tun, dass es eine gute Kooperation zwischen den Beteiligten gibt, auch – und das ist wieder der Vorteil der bundesstaatlichen Gliederung – einen gewissen innovativen Wettbewerb, den man in Kooperation für das gemeinsame Ganze nützen kann, was man offenbar auch getan hat.
Die Bürgerkarte wurde schon kurz angesprochen. Hier ist das Anliegen zu erwähnen, dass die praktische Handhabung für den Durchschnittsgebrauch noch etwas besser werden könnte. Wenn man das Lesegerät installiert und das nachher nützen will, braucht es schon ein gerüttelt Maß an Routine, um das wirklich selbständig ohne fremde Hilfe zum Laufen zu bringen. Das ist etwas, wo wir auf das Hardware-Angebot der Industrie angewiesen sind, aber es wäre sicherlich hilfreich, wenn man es auch seitens der öffentlichen Hand, die ja in diesem Bereich ein wesentlicher Partner der Industrie ist, betreiben würde, dass das etwas benutzerfreundlicher ausgestaltet wird. – Danke. (Beifall bei Bundesräten der SPÖ.)
13.43
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gemeldet ist als Nächste Frau Staatssekretärin Silhavy. Ich erteile ihr das Wort.
13.43
Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Heidrun Silhavy: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die vorliegenden Gesetzesmaterien dienen im wesentlichen auf der einen Seite einer Verbesserung der E-Government-Angebote, auf der anderen Seite tragen sie dem Rechnung, dass wir Fristen gehabt hätten, Übergangsfristen, die mit Jahresende ausgelaufen wären, wo wir jetzt festgestellt haben, dass in der Umsetzung noch Handlungsbedarf besteht. Daher haben wir zum Beispiel im Bereich der Amtssignatur Verlängerungen der Übergangszeiten geschaffen, ebenso wie wir auch im Bereich der Bürger- und Bürgerinnenkarten, der e-card, die jetzt eine andere Qualität der Signatur hat, Übergangsfristen geschaffen haben.
Was mir schon wesentlich ist – das möchte ich hier wirklich betonen, weil immer wieder der Datenschutz angesprochen wird –: Wir haben gerade mit dieser BürgerInnenkarte einen ganz hohen Datenschutzstandard. Das möchte ich hier noch einmal betonen, weil durch Verschlüsselungssysteme genau diese Verknüpfung der Daten nicht möglich ist. Und die Bürgerkarte als solche ist ja nicht die Karte, sondern es ist das Konzept insgesamt, das als Bürgerkarte oder Bürgerinnenkarte dahintersteht und das genau diese Sicherheit geben soll und auch geben muss, denn letzten Endes verwenden wir diese Karte genauso, wie wenn wir einen Antrag, einen Kaufvertrag oder sonst etwas mit der Hand unterschreiben würden.
Daher ist es mir wichtig, das hier zu berichten. Ich bin aber Herrn Bundesrat Weiss sehr dankbar für einige seiner Anmerkungen. Ich bin persönlich stets dahinter, dass wir die Funktionalität und die Anwenderfreundlichkeit bei der BürgerInnenkarte erhöhen. Es gibt jetzt wesentlich bessere Lademöglichkeiten und Online-Verfahren, auch für das Lesegerät. Ich habe vorige Woche wieder eines selbst installiert, weil ich mir immer aufgrund der Beschwerden, die da kommen, selbst ein Urteil bilde. Und ich bin mittelmäßig begabt, was das anbelangt. Das heißt, ich schließe daraus, wenn ich es kann, kann es der Großteil der Österreicherinnen und Österreicher auch. Es ist mir ohne fremde Hilfe gelungen, möchte ich noch einmal dazusagen. (Beifall bei Bundesräten der SPÖ.) – Danke für den Applaus.
Das spricht dafür, dass das System einfacher geworden ist; das wollte ich damit zum Ausdruck bringen.
Was mir auch wesentlich erscheint, weil auch von Seiten der grünen Fraktion immer wieder der Datenschutz aufs Tapet gebracht wird, ist FinanzOnline. Sie wissen schon, dass der Standard von FinanzOnline ein anderer ist als jener der BürgerInnenkarte. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, damit Sie in Ihrer Argumentation auch diese Überlegungen anstellen. Ich würde Ihnen empfehlen, auch andere Kartensysteme hinsichtlich der Datensicherheit einmal genauer zu durchforsten. Wir als Verwaltung, als Staat sind bestrebt, diesen Datenschutz einzuhalten. Ich kann Ihnen versichern, auch innerhalb der EU-Ministerräte, wenn es um E-Government geht, sind es immer wir von Österreich aus, die beim Datenschutz einen hohen Stellenwert einfordern, weil uns das besonders wichtig ist.
Ich war selbst lange genug in diesem Haus Abgeordnete und kenne die Diskussionen, die wir geführt haben, um den Datenschutz sicherzustellen. Es ist mir also auch persönlich ein Anliegen, und ich kann Ihnen nur versichern, dass ich auch darauf weiterhin ein Auge haben werde.
Was mir noch wichtig ist, ist der Punkt, dass wir für die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie – da sind wir gefordert, bis Jahresende 2009 diese Richtlinie umzusetzen –
eine Authentifizierung brauchen, die auch europaweit anerkannt ist. Ich glaube, mit der Bürgerkarte haben wir hier ein sehr gutes Beispiel. Wir haben ein Eingangsportal in die österreichischen Behörden, das Help.gv.at, das allein durch die Häufigkeit der Inanspruchnahme zeigt, dass wir hier wirklich bei den Menschen sind, dass die Menschen das auch in Anspruch nehmen.
Es war gar nicht so einfach, Herr Bundesrat Weiss, auch heuer wieder die erste Stelle im E-Government-Bereich zu belegen, denn da ist ein Problem: Wenn man von einem so hohen Level ausgeht, muss man noch einmal ein Stückchen zulegen, und dann sind die Steigerungen immer ein bisschen schwieriger, wie wir wissen. Ich kenne das aus der Frauenpolitik. Wenn eine Frau allein ist und dann eine zweite kommt, so ist das gleich eine enorme Steigerung; wenn der Anteil jedoch größer ist und eine dazukommt, so ist der Anteil natürlich geringer.
Noch einmal: Wir haben es geschafft, ich bin sehr froh und dankbar. Das gelingt aber auch nur, weil wir sehr gute und engagierte Menschen in der österreichischen Verwaltung haben. Ich möchte das auch einmal betonen und meinen Dank an diese Menschen, die tagtäglich ihre Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger erbringen, die nicht immer von der Öffentlichkeit gelobt wird, hier einmal festhalten, dass wir in der Verwaltung sehr wohl sehr engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben.
Einen Punkt darf ich noch ansprechen, weil er mir auch sehr wichtig erscheint. Ich glaube, unser aller Bemühen muss es sein, Verwaltungsabläufe einfacher zu machen, sie näher an die Menschen heranzubringen. Es kann aber, damit man die Bürgerkarte zum Beispiel öfter einsetzt, nicht Sinn und Zweck sein, mehr Verwaltungsabläufe zu schaffen. Das wäre geradezu kontraproduktiv. Wir sind daher natürlich auch dort in Verhandlungen, wo man die Bürgerkarte anders einsetzt, nämlich zum Beispiel für eine höhere Sicherheit in den Banken. Auch da hätten wir jetzt Voraussetzungen auf gesetzliche Art geschaffen, wenn Sie diesen Gesetzen Ihre Zustimmung geben.
Ich meine – man hört immer wieder Datensicherheit, und das ist mir ein wesentliches Anliegen –, dass wir schon ein bisschen mehr Bewusstsein auch für Datensicherheit in Österreich schaffen müssen. Jeder, der aus seiner Geldtasche ein paar Euro herausnimmt, weiß, da hat er einen Wert in der Hand. Wenn ich meine Bankomatkarte nehme, wenn ich meine Bürgerkarte nehme, muss mir genauso bewusst sein, dass ich da einen sehr großen Wert in der Hand habe. Auf der einen Seite geht es um finanzielle Transaktionen, auf der anderen Seite geht es um Unterschriftenleistungen. Da geht es um persönliche Daten, wo wir selbst auch sorgsam mit dem Schutz dieser Daten umgehen sollten und müssen.
Ich ersuche Sie, nicht nur das Thema Datenschutz einzufordern – das ist Ihr gutes Recht, da sind wir ohnedies weitgehend auf einer Linie –, sondern auch das Thema Datensicherheit in der Öffentlichkeit stärker mitzutragen, denn wir werden den Datenschutz dann gut sichern, wenn wir auch selbst auf Datensicherheit schauen.
In diesem Sinne danke ich Ihnen, wenn Sie heute diesen vier Vorlagen Ihre Zustimmung geben. Sie schaffen damit die Voraussetzung dafür, dass wir im Bereich E-Government noch ein Stück stärker serviceorientiert für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für den Wirtschaftsstandort Österreich arbeiten können. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)
13.49
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.
Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend eine E-Government-Gesetz-Novelle 2007.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle hiermit die mehrheitliche Annahme fest. Der Antrag ist somit angenommen.
Des Weiteren gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Vermessungsgesetz geändert wird.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle auch hier die mehrheitliche Annahme fest. Der Antrag ist somit angenommen.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Signaturgesetz und weitere Gesetze geändert werden.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle auch hier die mehrheitliche Annahme fest. Der Antrag ist somit angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Verwaltungsverfahrens- und Zustellrechtsänderungsgesetz 2007.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle auch hier die mehrheitliche Annahme fest. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung eines Rates für Fragen der österreichischen Integrations- und Außenpolitik und das Bundesgesetz über die Errichtung eines Nationalen Sicherheitsrates geändert werden (482/A und 366 d.B. sowie 7836/BR d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Mag. Baier. – Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Mag. Bernhard Baier: Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung eines Rates für Fragen der österreichischen Integrations- und Außenpolitik und das Bundesgesetz über die Errichtung eines Nationalen Sicherheitsrates geändert werden.
Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Ich danke für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Schimböck. – Bitte.
13.53
Bundesrat Wolfgang Schimböck (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Nationale Sicherheitsrat, aber auch der Rat für Fragen der österreichischen Integrations- und Außenpolitik wird im Hinblick auf die Evaluierung und die Beurteilung sicherheitspolitischer Fragen sicherlich mehr und mehr an Bedeutung gewinnen.
Es geht hier um außenpolitische Angelegenheiten, aber vor allen Dingen auch um sicherheitspolitische Fragen im Hinblick auf den internationalen Terrorismus, auf die komplexen Rahmenbedingungen, die sich dadurch ergeben, um Fragen im Hinblick auf die organisierte Kriminalität, aber vor allen Dingen auch um nationales und internationales Krisenmanagement. Die Republik Österreich ist auch hier im Rahmen der Europäischen Union, aber auch der NATO-Partnerschaft, verstärkt eingebunden.
In diesem Zusammenhang geht es um ganzheitliches Denken, um interdisziplinäre Problemlösungen, die zunehmend an Bedeutung gewinnen. Ich glaube, dass mit dieser Gesetzesmaterie neuerlich eine Verbesserung zustande gekommen ist, denn die Parlamentarier, auch die des Bundesrates, sind hier verstärkt eingebunden.
Wenn wir an die Attentate in Madrid 2004, aber auch in London 2005 denken, dann muss man konstatieren, dass Europa leider keine Insel der Seligen mehr ist. Es wird also diesbezüglich gelten, sich entsprechend zu verhalten.
Ich zitiere aus einem Beitrag zu einer Tagung, die in Innsbruck stattgefunden hat, in dem es folgendermaßen heißt:
Vor allem aber gilt es, sich der Gefährlichkeit des internationalen Terrorismus bewusst zu werden, ohne Ängste entstehen zu lassen, aber auch hier rational und kontrolliert ohne Furcht an die Dinge heranzugehen. Es ist besser als Angst zu haben und hier die Kontrolle zu verlieren, das Gesetz des Handelns zu haben.
Dieses Zitat stammt aus einer internationalen Tagung zur Terrorismusbekämpfung in Innsbruck, und ich möchte es an den Schluss meiner kurzen Ausführungen stellen.
Es ist sehr wichtig, diese Herausforderung, die wir als Europäer haben, anzunehmen. Dabei ist dieses Gesetzeswerk mit den Möglichkeiten, die damit geschaffen werden, diese Gremien rasch einzuberufen und rasch zu handeln, sicherlich ein weiterer guter Schritt.
Die sozialdemokratische Fraktion wird diesem Gesetzeswerk die Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
13.55
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Dr. Kühnel. – Bitte.
13.55
Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn
ich in die Runde des Bundesrates blicke, kommt mir eine Statistik in den Sinn, nämlich jene, die besagt, dass das Interesse der Österreicher an Außenpolitik zwischen 5 und 10 Prozent liegt und betreffend die Sicherheitspolitik 5 Prozent beträgt. – Nun könnte man sagen, dass hier im Bundesrat jedenfalls mehr zugegen sind, aber aufregend ist der Prozentsatz der Anwesenden sicher nicht. (Bundesrat Molzbichler: Bitte sich in den eigenen Reihen umzusehen, Kollege!) – Daher werde ich mich, so wie Kollege Schimböck, von dem ich mir eine wesentlich längere Rede erwartet habe, sehr kurz fassen.
Wie bereits gehört, gibt es diese beiden Räte, und diese sind jetzt irgendwie personell neu zusammengesetzt worden. Es soll selbst die zahlenmäßig kleinste Fraktion, die im Hauptausschuss des Nationalrates vertreten ist, mit mindestens zwei Mitgliedern im Nationalen Sicherheitsrat und im Rat für Fragen der österreichischen Integrations- und Außenpolitik vertreten sein. – Das ist sicher eine Verbesserung und eine Verbreiterung.
Die zweite Änderung, die stattfindet, betrifft die Einberufung. Da ist zumindest eine Nuance ganz interessant, nämlich dass der Nationale Sicherheitsrat, wenn mindestens zwei Mitglieder es verlangen, innerhalb von 14 Tagen einzuberufen ist, allerdings darf das beim Rat für Fragen der österreichischen Integrations- und Außenpolitik drei Wochen dauern.
Jetzt frage ich mich Folgendes: Ist die österreichische Außenpolitik so gemächlich, dass man sich diesbezüglich längere Zeiträume erwarten kann und soll, oder wäre es vielleicht nicht doch wichtig, dass man hier eine gewisse Gleichheit erzielt, vor allem, dass man sich nicht allzu lange Zeit lässt, wenn wirklich Probleme anstehen? – Natürlich sollte man dabei diese Räte nicht überbewerten, denn sie haben schlicht beratende Funktion, und es obliegt dann den Vorsitzenden, den Ratschlägen zu folgen oder nicht.
Grundsätzlich möchte ich feststellen, dass meine Fraktion selbstverständlich dieser Novelle zu den beiden Räten zustimmt. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)
13.57
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle Stimmeneinhelligkeit fest. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen von Verwaltungsbehörden im Rahmen der Europäischen Union (EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz – EU-VStVG) erlassen wird und das Verwaltungsstrafgesetz 1991 und das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 geändert werden (46 d.B. und 373 d.B. sowie 7837/BR d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wir gelangen nun zum Tagesordnungspunkt 8.
Da der Berichterstatter, Herr Bundesrat Mag. Baier, derzeit nicht im Saal anwesend ist, bitte ich den Ausschussvorsitzenden, Herrn Vizepräsidenten Weiss, um den Bericht.
Berichterstatter Jürgen Weiss: Ich verweise auf den schriftlich vorliegenden Bericht und fasse ihn wie folgt zusammen:
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung vom 18. Dezember 2007 in Verhandlung genommen.
Er stellt den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Konrad. – Bitte.
13.59
Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch bei diesem Punkt gilt das, was ich schon bei meiner letzten Wortmeldung einleitend gesagt habe: Das Thema ist bestimmt wichtig, aber ich glaube, man kann es auch relativ kurz und knapp abhandeln.
Wir sind der Meinung, dass es sich bei dieser Vorlage eigentlich um einen sehr wichtigen Schritt hin zu einer grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsdelikten handelt. Für mich als Tirolerin ist das natürlich interessant – Tirol ist ja ein Land, das sehr viele leider nur vom Durchfahren kennen.
Man kann gut durch Tirol fahren und man kann dabei auch schnell fahren und man kann auch falsch parken und so weiter. – Bisher war das möglich – und es wird leider auch in Zukunft so sein –, ohne behelligt zu werden. Deshalb sind wir grundsätzlich sehr dafür, dass hier zukünftig eine grenzüberschreitende Verfolgung von Verkehrsdelikten erleichtert werden soll.
Wir finden es auch sehr positiv, dass Österreich hier in der Reihe der EU-Staaten sehr früh dran ist und damit bei der Ratifizierung quasi eine Vorbildfunktion übernimmt. – So weit die positiven Aspekte.
Der Grund, warum wir leider nicht zustimmen können, ist, dass diese Vorlage konkret nicht sehr viel bis gar nichts bringen wird, denn es fehlen immer noch der Rahmenbeschluss für Verfahrensgarantien auf EU-Ebene – das heißt, es wird in nächster Zeit leider nicht wahnsinnig viel passieren – sowie, und da wird es in der Umsetzung schwierig, eine EU-weite Regelung über den Austausch von Kfz-Halterdaten. Das heißt, ich weiß dann zwar, hier ist jemand zu schnell gefahren, ich habe ihn fotografiert und könnte ihn auch bestrafen, aber der fehlende Datenaustausch macht es schwierig, dann tatsächlich sicherzustellen, dass die Strafen auch bezahlt werden, und das wird leider auch in Zukunft schwierig bleiben.
Die Vorlagen sind zwar gut gemeint, aber in der Praxis leider nicht wirklich effizient. Aus diesem Grund können wir hier nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
14.01
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Ing. Einwallner. – Bitte.
14.01
Bundesrat Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ, Vorarlberg): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Auch ich werde mich kurz fassen können.
Der Kernpunkt der Änderungen, das wurde schon gesagt, ist die gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen im Verwaltungsverfahren; dabei handelt es sich meistens um Vergehen im Straßenverkehrsbereich. Ich glaube schon, dass es in diesem Zusammenhang wichtig und auch richtig ist, dass wir diesem Übereinkommen, das ja auf einen Rahmenbeschluss des Europäischen Rates aus dem Jahre 2005 gründet, beitreten.
Ich denke, dass diese Änderung zu einer Effizienzsteigerung bei der Verkehrsüberwachung führen wird, weil es aus meiner Sicht natürlich schon einen Unterschied macht, ob ein Lenker, der ein Vergehen begeht, eine Strafverfolgung zu erwarten hat oder nicht. Es gibt Regionen in Österreich, die aufgrund ihrer geografischen Lage von dieser Thematik besonders stark betroffen sind – das sind Tirol, Vorarlberg und natürlich auch andere Grenzregionen –, wo es zu häufigen Übertretungen kommt.
In diesem Zusammenhang wird es allerdings wichtig sein zu sehen – und da gebe ich Kollegin Konrad schon recht –, dass wir auch die dafür notwendige Technik haben müssen, um diese Verfolgung dann wirklich zu vollziehen: Wir müssen die Exekutive dergestalt ausstatten, dass dann die entsprechenden Unterlagen an die ausländische Behörde übergeben werden können, damit es auch tatsächlich zu einer Strafverfolgung kommt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
14.03
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mitterer. – Bitte.
14.03
Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Es geht bei diesem Tagesordnungspunkt um die Umsetzung eines Rahmenbeschlusses der Europäischen Union über die gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen, was insgesamt sehr zu begrüßen ist und von uns auch befürwortet wird; allerdings ist der Zeitpunkt kein optimaler, denn Österreich wird auch bei diesem Beschluss wiederum zum Musterknaben, wiewohl dieser Beschluss zulasten der Österreicherinnen und Österreicher geht.
Dies deshalb, weil Österreicher, wenn sie im Ausland ein Verkehrsdelikt verüben, abgestraft werden – was ja auch normal und richtig ist –, aber ausländische Autofahrer, die in Österreich wegen Schnellfahrens oder anderer Delikte angezeigt werden, noch nicht oder kaum zur Kasse gebeten werden können. Es gibt noch mangelnde Rechtshilfe unserer Nachbarstaaten – sogar Deutschland verweigert die Lenkerauskunft.
Solang dieses Problem nicht gelöst ist, sollten wir nicht dafür eintreten, dass die Österreicher bei Verkehrsdelikten im Ausland bestraft werden, während Ausländer bei uns ungestraft rasen oder andere Verkehrsdelikte begehen können. Deshalb werden wir diesem Gesetz zum jetzigen Zeitpunkt nicht zustimmen.
14.04
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.
14.04
Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz gilt es eine Anmerkung zu machen – Kollege Einwallner hat es schon kurz angesprochen –, was die Rechtslage im Zusammenspiel mit der Bundesrepublik Deutschland betrifft.
Dort muss ja einem Kraftfahrzeuglenker nachgewiesen werden, dass er bei einer Übertretung von Verkehrsvorschriften selbst am Steuer saß, wodurch die in Österreich angewandte Lenkererhebung samt Bestrafung des Zulassungsbesitzers wegen nicht ordnungsgemäßer Erteilung der Lenkerauskunft rechtlich nicht möglich ist. So können beispielsweise bei Geschwindigkeitsübertretungen deutscher Staatsbürger oder von Lenkern mit Wohnsitz in Deutschland die Verfahren nicht erfolgreich durchgeführt und auch die wegen Nichterteilung der Lenkerauskunft verhängten Geldstrafen in der Regel nicht vollstreckt werden.
Das bedeutet dann in der Praxis, dass nur bei Anhaltungen nach einer Geschwindigkeitsübertretung die Strafsanktion wirksam wird, während diese bei den üblichen, das Kfz von hinten fotografierenden Radarstationen mangels Vollstreckbarkeit in Deutschland ins Leere geht.
Vor allem in den westlichen Bundesländern mit einem hohen Anteil deutscher Autofahrer führt das dazu, dass ein erheblicher Teil der Geschwindigkeitsübertretungen faktisch straffrei bleibt. Das ist nicht nur für die Verkehrssicherheit außerordentlich nachteilig, sondern verringert auch bei den anderen Autofahrern die Akzeptanz der Geschwindigkeitsbeschränkungen. Auf der S 16, der Arlberg Schnellstraße, liegt der Anteil ausländischer Kennzeichen, die von den Radarboxen geblitzt werden, bei 90 Prozent, und ein Drittel der Deutschen davon zahlt die Verwaltungsstrafen dann auch nicht.
Da in einem einschlägigen Beschluss der EU-Justizminister aus dem Jahr 2006 die deutsche Rechtslage als Ausnahme von der wechselseitigen Eintreibung von Geldstrafen verankert wurde, wird hier in absehbarer Zeit keine Änderung zu erwarten sein. Wir haben diesbezüglich schon einige Anfragen an das Ministerium gerichtet, und auch unser Bundesratspräsident Jürgen Weiss war hier schon maßgeblich um eine Änderung bemüht, aber das dauert seine Zeit. Daher sollten also die innerstaatlichen Anstrengungen verstärkt werden, Geschwindigkeitsübertretungen so zu dokumentieren, dass sie auch gegenüber Lenkern mit Wohnsitz in Deutschland wirksam geahndet werden können. Dafür bietet sich in erster Linie an, Radarstationen so einzurichten, dass der Lenker dann auch von vorne fotografiert werden kann.
Im Zuge einer solchen Umrüstung könnte auch vorgesehen werden, dass digitale Fotos erzeugt werden – wir sind ja inzwischen mit dieser Fotografie sehr modern unterwegs –, weil das die nachfolgende Verwaltungsarbeit durch stärkere Nutzung automationsunterstützter Übermittlung und Verarbeitung wesentlich rationalisieren würde. Bei den derzeit verwendeten Filmen ist das nur sehr eingeschränkt möglich. (Beifall bei der ÖVP.)
14.08
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Nun erteile ich Frau Staatssekretärin Silhavy das Wort. – Bitte.
14.08
Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Heidrun Silhavy: Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon gesagt worden: Mit dieser Gesetzesänderung vollziehen wir einen Rahmenbeschluss der EU.
Herr Bundesrat Mitterer, Österreich ist kein Musterknabe! Ich würde sagen, Österreich ist überhaupt kein Knabe – diesen Anspruch stelle ich als Frau –, sondern es geht um Folgendes: Wenn wir Rahmenbeschlüsse umsetzen wollen, kann nicht ein Land auf das andere warten; irgendwann werden wir einmal schauen müssen, dass wir zu einem gemeinsamen Ziel kommen.
Ich gebe zu, dass innerhalb der EU noch einige Punkte offen sind – diese sind vor allem von den beiden anderen Bundesräten auch explizit angesprochen worden –, aber
ich denke, wir sind trotzdem auf einem guten Weg, weil es ja wohl so ist, dass nur in jenen Ländern, die diesen Rahmenbeschluss selbst umgesetzt haben, das sozusagen erfolgen kann. Das heißt, Österreicher sind nicht schlechtergestellt.
Es ist durch den Abänderungsantrag im Nationalrat auch sichergestellt worden, dass die Zeitpunkte des Inkrafttretens gewährleisten, dass jede Österreicherin und jeder Österreicher über diese Gesetzeslage informiert ist.
Ich bin bei Ihnen, was die gemeinsamen Anstrengungen innerhalb der EU anlangt, aber wir können von Österreich aus nur mitwirken, wir können die Gesetze innerhalb der EU nicht sozusagen im einseitigen Verfahren ändern. Daher werden unsere Anstrengungen sicher in diese Richtung gehen, sonst hätten wir auch nicht mit der Umsetzung versucht, diesen Weg einzuschlagen. Letzten Endes geht es uns wohl allen, so meine ich, um eines: Es geht um mehr Sicherheit auf den Straßen, und zwar sowohl auf den österreichischen Straßen als auch auf den europäischen Straßen, auf denen wir uns ja in zunehmendem Maße bewegen.
Daher danke ich all jenen, die diesen Rahmenbeschluss und seine Umsetzung mittragen, sozusagen im Wissen, dass da natürlich auch noch Handlungsbedarf auf der europäischen Seite gegeben ist. (Beifall bei der SPÖ.)
14.09
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle die Stimmenmehrheit fest. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über das Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die EU-Strukturfonds in der Periode 2007–2013 (74 d.B. und 374 d.B. sowie 7838/BR d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wir kommen nunmehr zum 9. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Vizepräsident Weiss. – Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Jürgen Weiss: Ich kann Ihnen unter Hinweis auf die schriftlich aufliegende Ausfertigung des Berichtes mitteilen, dass der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag stellt, gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Danke schön. – Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Staatssekretärin Silhavy.
14.11
Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Heidrun Silhavy: Danke, Herr Präsident. – Ganz kurz nur, ich will ja die heutige Sitzung nicht verzögern, aber es ist ein wesent-
licher Punkt. Da keine Wortmeldung dazu vorliegt, möchte ich darauf hinweisen, es ist eine Artikel-15a-B-VG-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern betreffend die Strukturfonds, und ich möchte Sie hier noch einmal darauf aufmerksam machen, weil mich eine Zeitung bereits ein bisschen „zerrissen“ hat: Ich habe bereits auf europäischer Ebene dafür Sorge getragen, dass wir in Erstgespräche darüber eintreten, dass die Fondsbereiche, wie wir sie in Österreich haben, nämlich 1,4 Milliarden € für die Jahre 2007 bis 2013, ohne die ländliche Entwicklung, anderen Kontrollmechanismen unterliegen müssen als in Ländern, die für ein Projekt so viel Geld zur Verfügung haben, wie wir für ein ganzes Bundesland zur Verfügung haben. Es wird nicht mehr möglich sein, regionalpolitische Projekte zu machen, wenn die Verwaltungskosten sozusagen die Gelder, die wir bekommen, „killen“, weil keiner mehr bereit ist, ob des Verwaltungsaufwandes auch Projekte durchzuführen.
Ich möchte das hier in der Länderkammer besonders betonen, weil ja die Länder diejenigen sind, die letzten Endes auch gesagt haben, was das denn für Projekte sein sollen, und sie werden auch in Zukunft bestimmen, welche Projekte vor Ort in der Regionalpolitik umgesetzt werden sollen. Ich denke, es ist im Interesse der Länder, und es muss auch im Interesse dieser Kammer sein, dass wir versuchen, Kontrollmechanismen natürlich effizient zu gestalten, aber nicht so, dass die Kontrolle sozusagen ein Overkill für die tatsächliche Umsetzung ist.
Ich würde Sie nur bitten, wenn Sie wieder davon hören: Ich bin nicht für Missbrauchsförderung, im Gegenteil, der Missbrauch gehört abgestellt, aber ich bin dafür, dass wir eine vernünftige Relation zwischen Kontrolle und dem haben, was überhaupt noch zu tun möglich ist. Daher wollte ich Sie auch hier darüber informieren. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
14.12
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle die Stimmeneinhelligkeit fest. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend Änderungen des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten, die den Europäischen Gemeinschaften den Beitritt ermöglichen (42 d.B. und 375 d.B. sowie 7839/BR d.B.)
11. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Ver-
arbeitung personenbezogener Daten betreffend Kontrollstellen und grenzüberschreitenden Datenverkehr (147 d.B. und 376 d.B. sowie 7840/BR d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Nun gelangen wir zu den Punkten 10 und 11 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatterin zu beiden Punkten ist Frau Bundesrätin Roth-Halvax. – Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatterin Sissy Roth-Halvax: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es liegen Ihnen beide Berichte des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus, die der Herr Präsident genannt hat, vor, und ich darf für beide gleichlautend berichten:
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates in beiden Fällen keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Danke. – Wir gehen in die Debatte ein.
Zum Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Winter. Ich erteile es ihm.
14.14
Bundesrat Ernst Winter (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Kurz zu beiden Abkommen: Mit den gegenständlichen Abkommen wird es nun ermöglicht, dass die Europäische Gemeinschaft dem Europaratsübereinkommen zum Datenschutz beitreten kann und es auch tun wird. Auch die europäischen Organe sind durch diese Bestimmung an das hohe Datenschutzniveau gebunden.
Das Zusatzprotokoll sieht vor, dass die nationalen Staaten jeweils eine unabhängige Datenschutz- und Kontrollstelle einrichten müssen. Dies hat für Österreich aber keine Auswirkung, denn wir haben eine gut funktionierende Datenschutzkommission, die diesen Zweck auch erfüllt. Wir sind auf diese Einrichtung sehr stolz, und ich möchte in diesem Zusammenhang darauf verweisen, welch hohes Ansehen unsere Datenschutzkommission in Europa im Bereich des Datenschutzes innehat.
Die Datenschutzkommission hat aber in den letzten Jahren eine Reihe von zusätzlichen Aufgaben erhalten, und in diesem Zusammenhang, meine sehr gehrten Damen und Herren, liebe Frau Staatssekretärin, möchte ich einen Appell an die Bundesregierung richten, bei der personellen Ausstattung der Datenschutzkommission großzügig zu sein, damit diese die ihr übertragenen Aufgaben auch zur besten Zufriedenheit erfüllen kann.
Ich glaube, dass es auch wichtig ist, dass sich die Datenschutzkommission mit aktuellen Dingen beschäftigt. Eines der wichtigsten und auch im Regierungsübereinkommen festgeschriebenen Themen ist die Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Ich hoffe, dass diese Regelungslücke im Bereich des Datenschutzes im nächsten Jahr geschlossen werden kann und damit der Wildwuchs an Videoüberwachung bereinigt wird.
Die österreichischen Initiativen im Bereich des Datenschutzes sind in der Europäischen Union, wie bereits erwähnt, besonders anerkannt. Auch die Umsetzungsmaßnahmen, die aufgrund der Europaratsübereinkommen notwendig sind, zeigen den hohen Datenschutzstandard in Österreich auf. Daher, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind Verunsicherungen hier, so glaube ich, fehl am Platz. Ich ersuche daher alle Fraktionen, in diesem Bereich des Datenschutzes zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger zusammenzuarbeiten. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
14.17
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Danke.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Staatssekretärin Silhavy. Ich erteile es ihr.
14.17
Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Heidrun Silhavy: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke, die geringe Anzahl von Debattenbeiträgen zeigt, dass wir in Österreich, was Datenschutz anbelangt, ziemlich einer Meinung sind. Ich möchte die Gelegenheit wahrnehmen, um noch einmal darauf hinzuweisen, dass wir auch im Bereich der Bürger- und Bürgerinnenkarte diese hohen Qualitätsstandards des Datenschutzes wahren, und darf darauf hinweisen, dass wir uns im Jänner noch einmal verstärkt dem Thema Datenschutz widmen werden; es wird Veranstaltungen dazu geben.
Ich glaube, dass die Tatsache, dass wir in Österreich alle Standards erfüllt haben, bereits zeigt, dass Datenschutz für uns nicht nur ein Lippenbekenntnis ist, sondern dass wir Datenschutz auch mit Leben erfüllen und dass wir es als Qualitätsstandard sehr ernst nehmen mit dem Datenschutz.
Ich danke Ihnen für Ihre Zustimmung heute. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)
14.18
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.
Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend Änderungen des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten, die den Europäischen Gemeinschaften den Beitritt ermöglichen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle die einstimmige Annahme fest. Der Antrag ist somit angenommen.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten betreffend Kontrollstellen und grenzüberschreitenden Datenverkehr.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle auch hier die einstimmige Annahme fest. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956,
das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richterdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Pensionsgesetz 1965, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Poststrukturgesetz und das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2007) (296 d.B. und 367 d.B. sowie 7809/BR d.B. und 7841/BR d.B.)
13. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz geändert wird (368 d.B. sowie 7842/BR d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wir gelangen nun zu den Punkten 12 und 13 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter zu beiden Punkten ist Herr Vizepräsident Weiss. Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatter Jürgen Weiss: Ich kann zu beiden Tagesordnungspunkten zusammenfassend berichten, dass der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus nach Beratung am 18. Dezember 2007 in beiden Fällen mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag stellt, gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Reisenberger. Ich erteile es ihm.
14.20
Bundesrat Harald Reisenberger (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Frau Minister! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Die 2. Dienstrechts-Novelle ist nach langer Diskussion, so glaube ich sagen zu können, doch ein recht gutes Werk geworden. Der Dank an die öffentlich Bediensteten hier im Haus, die hier für uns, für unsere Republik tätig sind, sollte einmal im Vordergrund stehen. Sie erbringen tagein, tagaus eine hervorragende Leistung, und ich möchte im Namen meiner Fraktion und auch im eigenen Namen diesen Dank hier auch zum Ausdruck bringen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Beamte gibt es nicht nur in Ministerien und Ämtern, wie wir hier alle wissen, eine große Anzahl davon gibt es natürlich auch in Gemeinden und in Städten. Man sollte dabei aber auch nicht vergessen, dass Beamte eben nicht nur die so genannten Beamten, wie sich die meisten diese vorstellen, sind, irgendwo im Ministerium am Schreibtisch und so weiter, sondern in den verschiedensten Bereichen tätig sind. So betrifft es natürlich auch, angefangen vom Bundesheer, auch Richter, Staatsanwälte, Polizei, Lehrer – über die wir heute ja schon einige Male gesprochen haben –, Post, Schulaufsicht und dergleichen mehr. Aber es gibt in diesem Bereich auch eine gar nicht so geringe Anzahl von so genannten Handwerkern, Personen, die manuelle Berufe ausüben, bei denen die meisten Leute überhaupt nicht auf die Idee kommen würden, dass das Beamte sind.
Die Beamten sind eine ganz wichtige Gruppe, eine große Gruppe, eine Gruppe, auf die wir ganz sicherlich nicht vergessen dürfen. Immer größer wird aber auch die Anzahl der Vertragsbediensteten, die in diesen Bereich natürlich mit hinein gehören.
Die Dienstrechts-Novelle regelt aber auch die so genannte Personalkommission. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, etwas, was sich vor allem zwischen dem Arbeitgeber,
wenn wir so wollen, und der Gewerkschaft, dem Betriebsrat, abspielt. Das Zusammenwirken von Arbeitgeber, Bund und Personalvertreter, Betriebsrat also, ist hier auch in einer Form geregelt, die, glaube ich, sehr wichtig ist und sich in den vergangenen Jahren auch sehr bewährt hat.
Föderalismus ernst genommen bedeutet aber auch für Bund und Länder, die verschiedenen Partner zusammenzuführen. Das gilt auch für die Gemeinden. Bis auf einige Städte beziehungsweise Großstädte gibt es ja fast keine Beamten im klassischen Stil mehr.
Lohnverhandlungen, Kollektivvertragsverhandlungen, Gehaltsabschlüsse sind für alle Gruppen von Dienstnehmern existenziell wichtig, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das ist auch für diesen Bereich von Kolleginnen und Kollegen, die in diesen Bereichen beschäftigt sind, nicht anders.
Als Gewerkschafter sehe ich immer wieder, dass jede Arbeitnehmergruppe, ob das Arbeiter sind, Angestellte oder auch Beamte, eine starke Interessensvertretung brauchen, damit ihre Interessen auch gewahrt werden. Im Fall der Beamten hat die Gewerkschaft mit Frau Ministerin Bures zu verhandeln gehabt, und man kann im Nachhinein sagen, es waren sicherlich keine einfachen Verhandlungen, weil hier natürlich auch ein paar parteipolitische Überlegungen mitgespielt haben, aber ich glaube, dass die Verhandlungen in einer fairen Art und Weise geführt worden sind. Daher ist man auch zu einem Ergebnis gekommen, mit dem man nicht nur leben kann, sondern das man auch vorzeigen kann.
Es waren also keine einfachen Verhandlungen, aber, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir haben ja schon einige KV-Runden hinter uns. Wo gibt es denn noch einfache Lohnverhandlungen! Das gehört eben dazu. Der Gehaltsabschluss für 2008 mit einer Laufzeit von einem Jahr brachte 2,7 Prozent Erhöhung mit einer sozialen Komponente von 175 € am 1. Mai 2008. Das bedeutet für 2008 bei kleinen Einkommen 3,8 Prozent und bei höheren 2,8; nachhaltig davon sind 2,7 Prozent.
Ich glaube, auch hier ist ganz wichtig, dass man geringere Einkommen etwas stärker berücksichtigt, denn die Kosten sind natürlich gerade für diejenigen, die geringere Einkommen haben, im gleichen Ausmaß zu bewältigen, beziehungsweise spüren diese Personen die Kosten teilweise noch mehr.
Ich meine also, es war ein erfolgreicher und fairer Gehaltsabschluss und eine Dienstrechts-Novelle im Interesse von Arbeitgeber, hier Dienstgeber, und Arbeitnehmer, also Dienstnehmer. Ich lade Sie, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ein, so wie meine Fraktion dieser Novelle Ihre Zustimmung zu geben. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
14.25
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Danke.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mayer. Ich erteile es ihm.
14.25
Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Reisenberger hat es schon skizziert, und ich darf, mich dem anschließend, bemerken, dass unsere Fraktion sich natürlich auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Parlaments und allen Beamtinnen und Beamten für ihre ausgezeichnete Dienstleistung bedankt.
Und wenn Kollege Reisenberger schon betont hat, dass die Verhandlungen nicht einfach waren: Frau Minister, ich denke, Sie haben auch erstmals in diesem Bereich verhandelt und auch neue Erfahrungen gemacht. Und wenn er sagt, da hat es auch par-
teipolitische Überlegungen gegeben: Die Gewerkschaften sind ja überparteilich, oder? Wir Gewerkschafter sind zwar von den Parteien und von den Ländern entsandt, aber als Gewerkschafter sind wir natürlich überparteilich unterwegs. (Zwischenrufe des Bundesrates Schöls.) – Ja, ja, das sind die Vorarlberger Modelle, lieber Herr Kollege! Aber man muss es nicht immer sagen, glaube ich.
Ich möchte zu diesem Gehaltsabschluss gratulieren, natürlich auch im Namen der Landes- und Gemeindebediensteten, die wirklich in gutem Einvernehmen einen gerechten und fairen Gehaltsabschluss erreicht haben, und ich denke, es ist auch legitim, dass sich die Beamtinnen und Beamten des öffentlichen Dienstes auch eine Scheibe von der guten Konjunktur- und Wirtschaftsentwicklung abschneiden, wobei es natürlich in anderen Bereichen auch sehr gute Lohnabschlüsse gegeben hat.
Ich möchte hier lobend erwähnen, dass sich auch bei den Eisenbahnerinnen und Eisenbahnern einiges getan hat, obwohl jetzt viele wieder sagen, das ist viel zu hoch. Aber wenn man die Einstiegsgehälter bei den Eisenbahnerinnen und Eisenbahnern kennt, muss man sagen, die sind wirklich nicht sehr hoch angesiedelt. Das ist sicher auch ein Impuls zusätzlich.
Es wurden also hier insgesamt 315 Millionen € in die Hand genommen. So viel ist dieser Gehaltsabschluss nun einmal wert. Kollege Reisenberger hat hier auch schon die entsprechenden Erhöhungen zitiert. Das möchte ich jetzt nicht noch einmal wiederholen, beziehungsweise wird sich der Kollege Schöls, unser Gewerkschafter, der später noch sprechen wird, damit auseinandersetzen.
Erfreulicherweise – und das möchte ich wirklich noch einmal erwähnen, Frau Minister –ist es inzwischen wieder gute Gepflogenheit, dass Sozialpartnerschaft auch einen entsprechenden Wert im öffentlichen Dienst hat, und dass wir hier die Möglichkeit hatten, zusammen mit den Ländern und mit den Gemeinden, also mit der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst zu verhandeln. Es war nämlich schon einmal anders, als Frau Vizekanzler Riess-Passer uns, die Länder und die Gemeinden, aus dem Vizekanzleramt hinauskomplimentiert hat. Wir hatten dann eigentlich Jahre Probleme, ein gleiches Dienstrecht, das es seit vielen Jahrzehnten ja gibt, weiter- und fortzuentwickeln. Auch dafür herzlichen Dank, dass diese gute Gepflogenheit, das gute Einvernehmen mit den Landes- und Gemeindebediensteten, weiterentwickelt werden kann.
Es haben jetzt auch die Gemeinden und die Länder gesagt: Wir übernehmen diesen Lohnabschluss eins zu eins, auch wir in Vorarlberg, denn wir, die Vorarlberger Landes- und Gemeindebediensteten, haben ja unsere Lohn- und Gehaltsverhandlungen vom Bund abgekoppelt. Auch bei uns wird also dieser vorbildliche Gehaltsabschluss übernommen.
So weit zum Gehaltsabschluss.
Die Dienstrechts-Novelle wurde auch schon angesprochen. Es gibt hier auch einige sehr positive Elemente, zum Beispiel, dass Mehrdienstleistungen für Teilzeitbeschäftigte abgegolten und auch im Dienstrecht verankert werden. Solche Mehrdienstleistungen werden dann als Überstunden bewertet und entweder im Zeitausgleichswege oder auch mit der Möglichkeit, Zeitausgleich zu nehmen und diese 25-prozentige Entschädigung dazu ausbezahlt zu bekommen, abgegolten.
Hier gibt es also eine sehr gute Weiterentwicklung. Es klingt zwar etwas kompliziert, ist aber wirklich ein Meilenstein im Dienstrecht, in der Weiterentwicklung des Dienstrechtes.
Die Länder und Gemeinden sind nun aufgefordert, das auch umzusetzen. Ich kenne einige Gemeinden und auch Länder, in denen die Vollbeschäftigten nicht einmal eine
Abgeltung ihrer Überstunden in dem Ausmaß, wie es jetzt festgeschrieben wurde, bekommen. – Auch in unserem Land werden entsprechende Umsetzungen vorgenommen.
Eine Pauschalierung und Adaptierung der Fahrkostenzuschüsse bringt eine Vereinfachung sowie eine enorme Einsparung bei den Verwaltungskosten.
Wenn Kollege Reisenberger die Pragmatisierungen angesprochen und gesagt hat, dass es immer mehr Vertragsbedienstete gibt, die nicht mehr pragmatisiert sind, dann sage ich: Das ist eben der Gang der Zeit! In vielen Ländern und Gemeinden wurde die Pragmatisierung längst abgeschafft, auch bei uns im Land Vorarlberg. Nur beim Bund und bei der Stadt Wien, wo es noch ein klares Bekenntnis zur Pragmatisierung der Beamtenschaft gibt, ist es teilweise noch anders.
Frau Ministerin! Ich möchte anregen, dass wir, wenn wir einmal auch die Dienstrechte des Bundes beleuchten, eventuell eine Besoldungsreform andenken, wie sie für die Landes- und Gemeindebediensteten im Land Vorarlberg umgesetzt wurde. – Wir haben die Lebensverdienstsummen umgekehrt. Die jungen Beamtinnen und Beamten beziehungsweise Vertragsbediensteten – denn es gibt ja mit der Änderung des Dienstrechtes keine Pragmatisierungen mehr – bekommen höhere Gehaltsvorrückungen, weil am Anfang eines Beschäftigungsverhältnisses für Menschen in jungen Jahren einfach mehr Geld erforderlich ist: Man gründet einen Hausstand und eine Familie. Und bei uns in Vorarlberg gehört es natürlich auch zum guten Ton und zum Standard, dass man eine entsprechende Wohnung hat und sich irgendwann einmal auch ein Haus baut. (Bundesrat Boden: Ihr könnt euch ja gar nicht so ausbreiten, denn Vorarlberg „is too small“!)
Vorarlberg is not „too small“! Es ist vielleicht „too small“ für Hubert Gorbach, aber für uns ist es nicht „too small“. Wir fühlen uns wohl dort, lieber Kollege Boden! Ausbreiten ist möglich, aber natürlich muss dazu Grund und Boden vorhanden sein, und wir haben noch ein paar Quadratmeter übrig, wo man bauen kann!
Man sollte also die Lebensverdienstsummen umkehren und eine Besoldungsreform durchführen. Dafür muss man natürlich Geld in die Hand nehmen, denn die Jungen steigen dann auf das neue Schema um, und bei den „Alten“ – unter Anführungszeichen –, deren Karrieren auslaufen, fällt dann eben das Senioritätsprinzip. Jedenfalls haben dann die jüngeren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehr Geld zur Verfügung, um investieren zu können. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP.)
14.33
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Breiner. Ich erteile es ihm.
14.33
Bundesrat Franz Breiner (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Bitte um Entschuldigung! Sehr geehrte Frau Ministerin! (Bundesministerin Bures: Das ist bei Frauen halt so!) Nein, das ist bei Frauen nicht so! Da fühle ich mich jetzt wirklich schwer betroffen! Das tut mir wirklich leid! (Bundesrätin Fröhlich: Vielleicht haben Sie gerade Ihr Mittagsschläfchen gehalten!) Ich bin froh, wenn man mich so entschuldigt!
Dem Dank an die Beamtenschaft, den Kollege Reisenberger in sehr ausführlicher Form ausgedrückt hat – und das war auch richtig –, möchte ich mich anschließen, denn ich denke mir, eine Stütze unseres Staates und unseres Gemeinwesens sind nun einmal wir Beamte, ob wir nun Lehrerinnen und Lehrer sind oder in einem Bauhof tätig sind. Viele Dinge geschehen einfach ohne Beamte nicht.
Mit dem Abschluss kann man durchaus zufrieden sein. Weniger zufrieden bin ich damit, dass die Chance, die dieser Abschluss geboten hätte, nämlich an diesem System tatsächlich etwas zu ändern, nicht genutzt wurde. – Die fixe Staffel gilt ja nur für dieses Jahr, bleibt also nicht gehaltsrelevant. Das heißt, die Schere in der Gehaltspyramide bleibt unvermindert erhalten beziehungsweise verschärft sich noch durch den prozentuellen Anteil. Mit einem Fixbetrag hätte man sie etwas einbremsen können.
Auch mit der Kritik, dass die Harmonisierung des Dienstrechtes nicht angegangen wurde, stehe ich nicht allein da. Ich denke, das ist eine wesentliche Aufgabe der nächsten Zeit, die wir notgedrungen in Angriff nehmen müssen. Ich meine, Vorarlberg und Oberösterreich – denn auch wir haben diese Veränderung vorgenommen – sind gute Beispiele für den Bund.
In dieser Novelle gibt es andere Teile, die wir ebenso begrüßen, und wir werden dieser Novelle zustimmen. Auch die Veränderung im Arbeitszeitpaket mit der Einführung des Mehrarbeitszuschlags für Teilzeitbeschäftigte ist einer dieser Punkte, der durchaus unsere Zustimmung findet.
Dabei weiß man noch nicht, wie man es eigentlich bewerten soll, ob es eine Tür oder eine Hintertür ist, dass es, wenn das vorher vereinbart wurde, keinen 25-prozentigen Mehrarbeitszuschlag gibt. In wessen Interesse das im Speziellen ist und unter welchen Bedingungen das stattfinden wird, ist hier nicht erwähnt. Ich hoffe aber, dass diese Möglichkeit häufig im Sinne der ArbeitnehmerInnen wahrgenommen werden wird und weniger häufig im Sinne des Dienstgebers.
Abschließend: Ich meine, dass auch eine Harmonisierung des Dienstrechtes hier zur Debatte stehen sollte, wenn wir das nächstes Mal eine Novelle in diesem Bereich beschließen. (Beifall bei den Grünen.)
14.37
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Schöls. Ich erteile es ihm.
14.37
Bundesrat Alfred Schöls (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich nur dem Dank all meiner Vorredner anschließen, die die Arbeit der im öffentlichen Dienst Beschäftigten gewürdigt haben, ohne Rücksicht auf das Dienstverhältnis, ob als Vertragsbedienstete, als Pragmatisierte oder auch als Kollektivvertragsbedienstete, und auch ohne Rücksicht auf die Gebietskörperschaft, in der sie tätig sind.
Frau Bundesministerin, ich stehe nicht an, heute auch dafür zu danken, dass es schlussendlich doch möglich war, einen guten Gehaltsabschluss für die öffentlich Bediensteten zu erreichen! – Anfangs war ich ein bisschen verwundert, weil Sie zu Beginn der Verhandlungen auch in die Falle getappt sind, in die sehr viele – unabhängig von der politischen Zuordnung, wie ich hinzufügen möchte – tappen, weil es so verlockend ist, beim Einstieg in Gehaltsverhandlungen für den öffentlichen Dienst immer die Keule sozusagen des anderen Steuerzahlers, für den man als Mitglied einer Regierung verantwortlich ist, zu schwingen; da nehme ich auch Alfred Finz und andere nicht aus, die das immer gleich als Schutzbehauptung in den Raum gestellt haben.
Ich bin aber froh darüber – und das meine ich jetzt nicht böse –, dass der Lernprozess bei Ihnen so rasch eingesetzt hat und es dann relativ schnell zu einem Abschluss gekommen ist, mit dem auch wir als Dienstnehmer im öffentlichen Dienst durchaus einverstanden sein können.
Wenn wir uns bemühen, ehrlich zu diskutieren, dann kann man sagen, dass mit diesem Abschluss die Gefahr, dass die Schere zu weit auseinander ginge, nicht wirklich
gegeben ist. Auf Grund der differenzierten Verhandlungs- und Abschlusstaktik der Gewerkschaften ist es nämlich gelungen, die Öffnung der Schere, die irgendwann Mitte der siebziger Jahre bei 1 : 11,2 war, jetzt auf 1 : 5,8 zu schließen. Ich glaube, das spricht dafür, dass wir in sozialpartnerschaftlicher Gemeinsamkeit immer versucht haben, das Beste herauszuholen!
Die Enquete, die Sie einberufen haben, hat, wie ich meine, gezeigt, dass eine Reform im Dienstrechtsbereich des öffentlichen Dienstes nicht ganz so einfach ist, wie manche sich das vorstellen. Aber ich bekenne mich dazu. Die unterschiedlichsten Gebietskörperschaften haben diesbezüglich auch schon die unterschiedlichsten Wege eingeschlagen; ich möchte darauf jetzt nicht näher eingehen. Jeder lobt natürlich sein Bundesland und seine Gemeindebediensteten. Auch wir in Niederösterreich haben schon einen Ansatz geschaffen, und es besteht natürlich auch ein Unterschied, wie groß die Zahl an Dienstposten ist, die zu verhandeln ist, damit man letztlich auch zu Lösungen kommt.
Ich glaube aber, wir sind auf gutem Weg, ein vernünftiges, zeitadäquates System auch für den öffentlichen Dienst zu schaffen. Dieser hat sich ja nie vor der Leistung gescheut, obwohl gelegentlich der Eindruck vermittelt wird, dass die öffentlich Bediensteten ein pragmatisiertes Dienstverhältnis wollen, um damit in den geschützten Bereich zu kommen und keine großen Leistungen erbringen zu müssen. Ich meine, ein solches pragmatisiertes und unkündbares Dienstverhältnis ist notwendig, um die Rechtsstaatlichkeit der Republik zu gewährleisten. Daher sollten wir hier ohne Rücksicht auf die Schlagzeilen, die uns von den Medien manchmal „aufgedrückt“ werden, versuchen, eine entsprechende Lösung zu finden.
Im Gewerkschaftsjargon heißt die 2. Dienstrechtsnovelle auch Herbstnovelle. Ich habe daraufhin bei meiner letzten Wortmeldung von der Frühjahrsnovelle gesprochen, worauf es bei den nicht so Informierten ein Schmunzeln gegeben hat. Jetzt handeln wir jedenfalls die Herbstnovelle ab, in der zum Beispiel mit der Regelung betreffend die Abgeltung für die Teilzeitbeschäftigten nun auch eine Gleichstellung mit den Arbeitnehmern in der Privatwirtschaft hergestellt wird. Auch diesbezüglich gibt es keine Privilegien, wie sie für diesen Bereich gelegentlich behauptet wurden.
Ich bin auch froh darüber, dass es gelungen ist, Regelungen für die Beschäftigten beim Österreichischen Bundesheer zu finden. Die Personalvertretung hatte noch unter dem ehemaligen Verteidigungsminister einen Sozialplan ausgehandelt, der einen Zeithorizont als Falltermin hatte. Ich weiß nicht, was der Grund ist, dass der jetzige Verteidigungsminister nicht in der Lage ist, diesen Zeitplan einzuhalten. Wir Gewerkschafter und Personalvertreter haben uns aber bemüht, dass der Sozialplan auf alle Fälle über den 31. Dezember hinaus gilt, und ich bin froh darüber, dass das gelungen ist!
Zweitens komme ich zum Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz: Dabei geht es um das „fliegende Personal“ des Bundesheeres, wie ich jetzt ein bisschen unscharf sagen darf, also um Fallschirmspringer und andere Bedienstete, die sich oberhalb des Bodens befinden. Diese haben bis jetzt in eine private Unfallversicherung eingezahlt, und das hat sich für die Republik nicht rentiert. Daher hat man sich entschlossen, diese Personengruppe auch in das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz einzubinden, was, wie ich glaube, ein sinnvoller Schritt ist.
Alles in allem sind wir froh darüber, dass die Leistung der öffentlich Bediensteten mit dem Gehaltsabschluss entsprechend honoriert wurde. Wir haben nicht deswegen sichere Arbeitsplätze, weil wir sie uns ertrotzen. Auch wir als Politiker stellen gelegentlich an den öffentlichen Dienst die Forderung, dass die Zahl der öffentlich Bediensteten erhöht werden muss. Daher ist auch das der Fall.
Ich betone nochmals: Auch wir sind Steuerzahler, und es würde uns wirklich freuen, wenn man einmal am Beginn von Gehaltsverhandlungen nicht gleich die Keule schwingen und sagen würde, dass man sparsam sein muss, weil es sich um Geld von Steuerzahlern handelt, das an Personen, die im geschützten Bereich arbeiten, vergeben wird.
In diesem Sinn werden wir diesen beiden Vorlagen natürlich gerne zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)
14.44
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Bures. Ich erteile es ihr.
14.44
Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst Doris Bures: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Ich möchte mich eingangs gleich allen anschließen, die gesagt haben, dass es im öffentlichen Dienst noch viel zu tun gibt. Ich sehe das nach knapp einem Jahr auch so! Ich glaube, es geht wirklich darum, dass wir im öffentlichen Dienst gemeinsam ein modernes Dienstrecht gestalten. Auch meine ich, dass es tatsächlich darum geht, dass wir ein leistungsorientiertes Besoldungssystem auch im öffentlichen Dienst haben. Und ich habe das Gefühl, dass das auch hier im Bundesrat über die Fraktionsgrenzen hinaus breite Zustimmung gefunden hat.
Ich möchte kurz auf zwei Punkte eingehen.
Die Herbst-Dienstrechts-Novelle oder 2. Dienstrechts-Novelle beinhaltet ein Paket dienstrechtlicher Veränderungen, die zeitgemäß und notwendig sind, und ich meine, wir haben diese zu Recht vorangetrieben, damit wir das, was wir im Bereich der Beschäftigten der Privatwirtschaft richtigerweise gemeinsam mit den Sozialpartnern erkämpft haben, auch den Beschäftigten im öffentlichen Dienst zukommen lassen.
Ich bin sehr froh darüber, dass wir in der Frage der Arbeitszeitregelung für Teilzeitbeschäftigte eine Gleichstellung erreichen konnten. Die Sozialpartner haben erstmals in der Privatwirtschaft festgehalten, dass Überstunden eben Überstunden und daher besser abzugelten sind. Das wurde für die Beschäftigten in der Privatwirtschaft erreicht, und daher finde ich es passend, dass wir diese Regelung jetzt auch für den öffentlichen Dienst treffen, die besagt, dass es einen Zuschlag gibt, wenn man Überstunden leistet.
Das ist im Hinblick auf die Gerechtigkeit gegenüber Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen wichtig, und es wird Sie nicht besonders wundern, dass ich das auch in meiner Funktion als Frauenministerin sage, denn es sind vor allem Frauen teilzeitbeschäftigt, und zwar nicht nur in der Privatwirtschaft, sondern auch im öffentlichen Dienst. 16 800 Frauen kommen mit dieser Dienstrechts-Novelle, die Sie, wie ich den Diskussionsbeiträgen entnehmen konnte, heute hier beschließen werden, nun tatsächlich zu einem Überstundenzuschlag bei Teilzeitarbeit und Mehrleistungen.
Wir werden in der Dienstrechts-Novelle auch einen weiteren Schritt setzen, um unbürokratische Abläufe zu gewährleisten. Es liegt ein Rechnungshofbericht vor, in dem Nebengebühren untersucht werden: Darin geht es nicht nur darum, um welche Nebengebühren es sich handelt, sondern es wird auch die Art und Weise der Verrechnung dieser Nebengebühren überprüft. Im Hinblick darauf meine ich, dass es sinnvoll ist, den Beschäftigten im öffentlichen Dienst zum Beispiel Fahrtkosten wesentlich unbürokratischer als in der Vergangenheit abzugelten. Damit schaffen wir in Wirklichkeit Freiräume in der Verwaltung, und ich meine, ein gerechteres System bei den Nebengebühren im öffentlichen Dienst sollte uns wirklich ein Anliegen sein.
Ein zweiter Punkt in aller Kürze: Ich bedanke mich im Hinblick auf diese Herbst-Dienstrechts-Novelle und den Gehaltsabschluss auch für die Diskussionsbeiträge hier, bei
denen mir vieles wieder erinnerlich wurde. Herr Bundesrat Reisenberger, es stimmt: Es waren harte Verhandlungen! Ich würde sagen: Sie waren hart, aber – zumindest streckenweise – herzlich. Ich habe dabei aber auch neue Welten kennengelernt, und das möchte ich, im Nachhinein gesehen, nicht missen. Während der Verhandlungen hat sich allerdings tatsächlich alles einigermaßen schwierig gestaltet. Ich meine aber, dass am Ende des Tages das Ergebnis zählt, und ich denke, es ist ein gutes Ergebnis.
Ich kann Ihnen sagen, dass mir für diese Gehaltsverhandlungen für den öffentlichen Dienst drei Punkte ganz wesentlich waren, und angesichts des Ergebnisses, das ich Ihnen heute präsentieren kann, habe ich das Gefühl, dass wir unser Vorhaben tatsächlich umgesetzt haben.
Zum einen bin auch ich der Auffassung, dass es für den öffentlichen Dienst notwendig ist, dass wir eine faire Entlohnung anbieten. Wenn wir zu Recht sagen, dass die Österreicherinnen und Österreicher einen Anspruch darauf haben, dass die Verwaltung gut funktioniert, dann bedeutet das aber auch, dass wir dort die besten Leute brauchen, etwa in den Schulen, an den Gerichten, bei der Exekutive – Herr Kollege Platter! –, kurz: in allen Bereichen. Und daher müssen wir auch dafür sorgen, dass wir ein solches Entlohnungssystem anbieten, dass im öffentlichen Dienst tatsächlich die Besten Beschäftigung und Platz finden.
Im Hinblick darauf meine ich, dass diese lineare Lohnerhöhung von 2,7 Prozent ein fairer Abschluss ist. Wir haben uns in den Verhandlungen auf eine Inflationsabgeltung von 1,7 Prozent geeinigt. Die Erhöhung ist also deutlich stärker, als es der tatsächlichen Inflationsrate entsprechen würde, und somit erreichen alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst tatsächlich auch eine Erhöhung ihrer Kaufkraft. Das war mir wichtig.
Das Zweite, das mir wichtig war, war eine soziale Komponente. Ich bin auch der Auffassung, dass erstens alle an einem hohen Wirtschaftswachstum teilhaben sollen, und zweifelsohne war das Jahr 2007 eines, in dem wir eine gute Konjunktur hatten. Die Prognosen für 2008 sind schon ein bisschen differenzierter. Daher, glaube ich, war es gut, zu sagen, geben wir einen Konjunkturbonus für ein ganz besonders gutes Jahr, das wir heuer hatten, und ermöglichen wir auch einen Einmalzuschuss in Höhe von 175 €, der gleichzeitig eine soziale Komponente hat und nicht linear 2,7 Prozent bringt, sondern einmalig eine Gehaltserhöhung zwischen 3,8 und 2,8 Prozent für dieses eine Jahr bedeutet.
Das Dritte, das mir sehr wichtig ist, Herr Bundesrat Schöls, weil Sie da vom Schwingen der „Keule“ für den Steuerzahler und die Steuerzahlerin – ich hoffe, Sie haben auch diese gemeint – gesprochen haben: Ich möchte schon darauf hinweisen, dass ich trotz Fairness und sozialer Komponente dafür Sorge trage, dass es auch leistbar ist, dass wir das auch finanzieren können, dass wir uns auch einen Budgetpfad vorgenommen haben, und zwar nicht, weil wir die großen Sparmeister sind oder als Selbstzweck, sondern weil wir uns zu Recht vorgenommen haben, eine Steuerreform durchzuführen, wo wir die Bezieher von mittleren und unteren Einkommen entlasten wollen. Daher war es nicht die „Keule“, mit der ich gekommen bin, sondern ich will mit Augenmaß darauf achten, dass wir die Steuerreform nicht gefährden.
Wenn wir davon reden, dass wir die Bezieher von mittleren und unteren Einkommen durch eine Steuerreform entlasten wollen, dann betrifft das die Beschäftigten im öffentlichen Dienst im selben Ausmaß wie jene in der Privatwirtschaft. Daher muss das unser gemeinsames Ziel sein und darf sich nicht gegeneinander richten, sondern alle in diesem Land haben zu Recht vom Wirtschaftswachstum, von einer Steuerreform zu profitieren, die, wie wir in der Regierung vereinbart haben, vor allem den Beziehern von mittleren und unteren Einkommen zugute kommen soll. Daher war es nicht die „Keule“,
sondern die finanz- und zukunftsorientierte Vernunft, die mich zu diesem Abschluss bewogen hat.
Abschließend möchte ich mich allen anschließen, die sich bei den Beschäftigten im öffentlichen Dienst bedankt haben. Ich bedanke mich bei der Sektion III, die die Vorarbeit geleistet und die vielen Gespräche geführt hat. Ich bedanke mich insgesamt bei allen Beschäftigten im öffentlichen Dienst, auch wenn es in der Auseinandersetzung mit der Ministerin, die für den öffentlichen Dienst zuständig ist, da und dort auch Diskussionen geben mag. Ich glaube, das ist auch ganz gut, weil es dazu führen kann, dass man zueinander findet und Verständnis für unterschiedliche Positionen entwickelt.
Bei den zwei Dienstrechts-Novellen habe ich das Gefühl gehabt, dass es da viel Verständnis gibt, auch in den Verhandlungen, die doch immer wieder von gegenseitigem Respekt geprägt waren. Daher gilt mein Dank auch den Verhandlungspartnerinnen und Verhandlungspartnern, mit denen ich an einem Tisch gesessen bin.
Ich möchte abschließend, da es jetzt die letzten Tage vor Weihnachten und der Jahreswende sind, in denen sich auch der Bundesrat noch zusammenfindet, auch Ihnen ganz persönlich alles Gute für die Feiertage wünschen und Ihnen für die gute Zusammenarbeit im zu Ende gehenden Jahr danken. Ich hoffe auf eine weitere so enge und gute Zusammenarbeit im nächsten Jahr und wünsche Ihnen alles Gute. (Allgemeiner Beifall.)
14.53
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.
Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend eine 2. Dienstrechts-Novelle 2007.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle hier die Stimmeneinhelligkeit fest. Der Antrag ist somit angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wachbediensteten-Hilfeleistungsgesetz geändert wird.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle auch da die Stimmeneinhelligkeit fest. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, das Grenzkontrollgesetz und das Polizeikooperationsgesetz geändert werden (272 d.B. sowie 7807/BR d.B. und 7875/BR d.B.)
15. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird (158 d.B. sowie 7808/BR d.B. und 7876/BR d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Nunmehr kommen wir zu den Punkten 14 und 15 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatterin zu den Punkten 14 und 15 ist Frau Bundesrätin Fröhlich. Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatterin Christine Fröhlich: Die beiden Berichte des Ausschusses für innere Angelegenheiten liegen Ihnen vor.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlagen am 18. Dezember 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Danke. – Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Schennach. Ich erteile es ihm.
14.56
Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Das mit dem Auftrittsapplaus funktioniert. Ich danke, Kollege Mayer.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Wir haben heute schon im Rahmen der Debatte über die Schaffung eines Asylgerichtshofes den Umstand diskutiert, dass man sich eigentlich nicht vorstellen konnte, dass die schwarz-blaue Gesetzgebung an innerer Grauslichkeit zu überbieten sein würde. Nun liegt etwas vor, das wahrlich allem widerspricht, was Parlamentarismus sein soll, und auch den Aufgaben von Parlamentarismus.
Ich habe heute schon den berühmten Vorsitzenden des Innenausschusses des Nationalrates zitiert, der gemeint hat, dass Herr Präsident Korinek inkompetent sei. – Inkompetenz zeichnet sich dadurch aus, dass man es als Ausschussvorsitzender nicht schafft, seit März 2007 eine Ausschusssitzung einzuberufen, das ist wahrlich inkompetent (Beifall bei den Grünen), noch dazu zu einer Materie, bei der es um Grund- und Bürgerrechte geht. Immerhin wurden diese 1776 in Virginia erstmals grundgelegt, ebenso durch die Französische Revolution. Und es hat des Vormärz 1848 in Österreich bedurft und der Diskussion 1867, wo man Grundrechte Stück für Stück den Mächtigen abgetrotzt hat.
Diese Grundrechte zu verteidigen sind wir Bundesräte da, Kollege Schöls. (Zwischenruf des Bundesrates Schöls.) Es geht nicht darum, wie ein Bundesrat meinte: Meine Frau darf mich jederzeit am Handy orten, ich habe nichts zu verbergen! Unsere Aufgabe als Vertreter der österreichischen Bevölkerung ist es, genau diese Grundrechte vor den Mächtigen oder den Machthabern, in diesem Fall ist das natürlich die Regierung, zu schützen.
Kollege Schöls! Um um Grundrechte zu kämpfen lohnt sich jeglicher Einsatz im Leben, denn sie wurden mehr als nur blutig erstritten.
Kollege Schöls wird sicher als kleiner Bub einmal in der Schule gesessen sein und George Orwells „1984“ rezensiert haben. Damals war das alles Utopie, aber George Orwell hat nicht mit dem Jahr 2006, 2007 oder 2008 gerechnet. Erstaunlich ist die Begehrlichkeit, die sich seitens des Innenministers und dieser Koalition im Parlament gezeigt hat, und zwar – Kollege Weiss ist jetzt nicht im Saal – wahrlich überfallsartig,
ohne irgendeine ordentliche Vorberatung, irgendeine Begutachtung – Herr Parnigoni weiß wahrscheinlich nicht, dass er einen Ausschuss führt –, ohne entsprechende Ausschussberatung, nichts. Es wurde einfach eingebracht und durchgepeitscht!
Nehmen wir zum Beispiel nur den Bereich der IP-Adressen, also der Internet-Protokolle. Eine Stunde! – Herr Kühnel, damit Sie es dann auch wissen, wenn Sie darauf antworten. – Um 22.50 Uhr eingebracht, um 23.50 Uhr abgestimmt. Das ist sorgfältige parlamentarische Beratung? Das ist ein sorgsamer Umgang mit den Grundrechten? (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Kühnel.) – Kollege Kühnel, üben Sie woanders Ihre Scherze! (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Dr. Kühnel.)
Ich betone noch einmal: Wenn wir uns die heutige Rede von Herrn Vizepräsidenten Weiss durchlesen, sehen wir: Das ist eine Mahnung gewesen – aber dann muss er unbedingt, sozusagen als i-Tüpfelchen, gerade jenes Beispiel bringen – Kollege Weiss ist ja einer der Besten von uns im Bereich Computernutzung –, wie man einen Antrag auf Ermächtigung eines Zugriffes auf IP-Adressen ohne richterliche Kontrolle um 22.50 Uhr einbringt und darüber um 23.50 Uhr abstimmt.
Meine Damen und Herren, das ist ein Skandal im Umgang mit dem Datenschutz, das ist ein Skandal im Umgang mit parlamentarischer Kontrolle! Es wurde dabei aber nicht nur die parlamentarische Kontrolle ausgeschaltet, sondern ausgeschaltet wurden auch die Kontrolle durch die Provider – und vor allem die durch Richter.
Kollege Schöls, warum ist denn die Polizei so daran interessiert, dass alles ohne richterliche Kontrolle geschieht, hat es doch diese Möglichkeit auch bisher schon gegeben? Daher nochmals meine Frage: Warum müssen in all diesen Bereichen Standortdaten von Mobiltelefonen ohne richterliche Kontrolle abgefragt werden? Warum müssen IMSI-Catcher ohne richterliche Kontrolle eingesetzt werden? Warum müssen Netzbetreiber – und das ohne richterliche Kontrolle – Auskunft geben über jene dynamischen IP-Adressen, von denen ich zuvor gesprochen habe?
Meine Damen und Herren von den Koalitionsparteien, Sie scheinen das so hinzunehmen, obwohl der Innenminister ganz „putzige“ und – wie Kollege Mayer schon bemerkt – lachhafte Beispiele dazu abgibt. Richtig, Herr Mayer, die Beispiele des Innenministers sind lachhaft, wenn er beispielsweise sagt, man müsse ja einen Vermissten orten können. (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.) – Und hat sich der liebe Kollege Mayer schon einmal darüber informiert, dass man das über das stille SMS schon längst kann? (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Mayer.) Und hat der liebe Kollege Mayer schon einmal nachgefragt und sich darüber informiert, dass, wenn eine Frau ihren Gatten bei einer Wanderung vermisst, dieser schon längst geortet werden kann? (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)
Daher die Frage: Warum braucht man dann die Ausschaltung der Polizei? (Bundesrat Mayer: Der „Polizei“?) – Pardon, ich korrigiere mich: die Ausschaltung der Richter? Warum braucht man denn die IMSI-Catcher? Wissen Sie, was das ist? – Das ist ein ganz kleines Gerät. Und wissen Sie, wie nahe Sie damit an jemanden herankommen müssen? Wissen Sie das? – 50 Meter! Da braucht es vorher also einmal eine andere Ortung, damit man dann auf 50 Meter herankommt. Ein wahnsinnig „tolles“ Mittel also. Aber wissen Sie, was man damit noch kann? – Abhören!
Das geschieht ja alles unter einem bestimmten Deckmantel, nämlich dass wir – wie es ja schon im Ausschuss so schön geheißen hat – vorsichtig sein müssen; es gibt fremde Religionen, und wir müssen irgendwie vorsichtig sein wegen der Terrorismusgefahr. (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Kühnel.) – Mein Gott, Herr Kollege Kühnel, Sie sind doch ein viel klügerer Mann, als Sie sich jetzt hier darstellen. (Bundesrat Dr. Kühnel: Danke! Sie aber auch, als Sie jetzt reden!) – Das ist ein Kompliment zurück; Sie sind klüger, als Sie jetzt tun.
Seit 09/11 versucht doch irgendwie jede Gesellschaft, an den Freiheits- und Bürgerrechte zu „drehen“, sie zu reduzieren. Da heißt es immer: Was können wir? Können wir die Rasterfahndung, den Lauschangriff, die „Trojaner“, die Genmusterabdrücke, die Vorratsdatenspeicher, Fingerabdrücke, Videoüberwachung et cetera ein bisschen stärker einsetzen? Es geht doch immer mehr in Richtung Überwachungsstaat.
Herr Bundesminister Platter, seit 48 Stunden liegt eine Petition auf, und in diesen 48 Stunden haben diese bereits 7 660 Menschen unterschrieben. Ich nehme an, bis zum Ende der Plenarsitzung des Bundesrates morgen wird bei diesen Unterschriften die 10 000er-Grenze längst überschritten sein. Diese Petition verlangt: zurück mit diesem Sicherheitspolizeigesetz, das übrigens – ich bin dankbar dafür, dass das Jürgen Weiss heute gesagt hat – allein in dieser Bundesratssitzung eine dreifache Änderung erfährt. Da weiß ja ganz offensichtlich die rechte Hand nicht, was die linke tut! Es wird bei diesem Sicherheitspolizeigesetz ununterbrochen und immer mehr in Richtung eines polizeilichen Ermächtigungsgesetzes hingearbeitet – ohne dass das, Herr Kollege Kühnel, mehr Sicherheit schaffen würde. Die Wahrung der Privatsphäre jedes Einzelnen ist ein Grundrecht, aber diese Privatsphäre – auch Ihre, Herr Kühnel – ist gefährdet. Gleichzeitig werden für diese Technologie sehr, sehr viele Millionen an Euro verschwendet.
Eine einseitige Sicherheitspolitik, die die Freiheit gefährdet, schafft keine Sicherheit, sondern führt dazu, dass sich immer mehr Menschen in unserem Land unfreier fühlen. Schauen wir uns doch nur die Stellungnahmen der letzten Zeit dazu an. Kollege Konecny ist ja einer der Bundesräte, die hier sehr oft zum Rednerpult gegangen sind und die Politik des „speed kills“ aus schwarz-blauen Tagen kritisiert haben, aber: „Speed kills“ der Marke Rot-Schwarz ist noch mehr Huschpfusch als das, was uns in den Jahren der beiden Schüssel-Regierungen dazu vorgesetzt wurde!
Auch die Österreichische Liga für Menschenrechte – Kollege Schöls, für den Fall, dass du nicht weißt, wer dort im Präsidium sitzt: der ehemalige Zweite Nationalratspräsident Heinrich Neisser – führte aus, dass die Grundrechte unter der mit Verfassungsmehrheit regierenden großen Koalition stärker gefährdet sind, als das unter der schwarz-blauen Koalition der Fall gewesen ist. (Bundesrat Schöls: Die Überheblichkeit ist wirklich durch nichts mehr zu überbieten!) – Das sagte Heinrich Neisser.
Und weiters meinte zum Beispiel auch der Anwalt Georg Bürstmayr, dass derzeit ein höheres Risiko für die Menschenrechte bestehe als in den Jahren der schwarz-blauen Koalition.
Die Richterin und ehemalige Präsidentin der Richtervereinigung Barbara Helige meint, dass die neuen Überwachungsmöglichkeiten der Sicherheitsbehörden, ohne Begutachtungsverfahren durchgepeitscht, eine Schande seien, und sie sieht eine europaweite Tendenz, Freiheitsrechte – jetzt sind wir wieder beim Kollegen Kühnel – „auf dem Altar der vorgeblichen Sicherheit zu opfern“. Die ehemalige Vorsitzende der Richtervereinigung warnt auch vor einem „Überwachungsstaat“. (Zwischenruf des Bundesrates Schöls.) – Bist du unsicher, ob die Zitate stimmen? (Bundesrat Schöls: Dass die Überwachung im Straßenverkehr ...! Das ist ein gewisser Widerspruch! Denk einmal drüber nach!)
Statt den Richtern kommt nun der Rechtsschutzbeauftragte – etwas, was wir schon aus anderen Bereichen als recht zahnlos kennen. Ich erinnere mich, dass Kollege Reisenberger, glaube ich, das in einem anderen Zusammenhang hier scharf kritisiert hat.
Der Innenminister ernennt nun einen Rechtsschutzbeauftragten, der den Richter als Kontrolle ersetzt. Nur: Dieser Rechtsschutzbeauftragte ist wahrlich zahnlos. Er hat ein bloßes Informationsrecht, er kann keinen Einspruch gegen die Maßnahmen erheben, und er kann keine Sanktion bei Verdacht auf Missbrauch der polizeilichen Befugnisse
erwirken. Dieser Rechtsschutzbeauftragte wird uns jetzt als Ersatz für Kontrolle präsentiert!
Wenn man schon Kontrolle haben möchte, warum dann nicht durch einen unabhängigen Richter? Es gab ja schon bisher für die Polizei die Möglichkeit, sogar per Handy, eine solche zu erwirken. Und außerdem gab es schon bisher bei großer Gefährdung die Möglichkeit, sich eine solche nachträglich zu holen.
Deshalb eine Frage, Herr Bundesminister: Warum sollen für die Ortung von Handys ungeeignete – Kollege Mayer, ungeeignete! – IMSI-Catcher ohne richterliche Kontrolle eingesetzt werden? Warum soll die Polizei ohne richterliche Kontrolle das Recht auf Zugriff auf Daten von Internet-Usern erhalten? Warum wurden diese polizeilichen Vollmachten, Herr Innenminister, tatsächlich ohne Begutachtung und ohne Behandlung im Innenausschuss des Nationalrates und im Falle der IP-Adressen sowieso ohne gänzliches Begutachtungsverfahren als Gesetz beschlossen? Und warum mussten Provider in dieser Stunde anrufen, um hier noch Schlimmeres zu verhindern?
Die Frage ist: Was ist der Grund dafür, dass man die Kontrolle durch Richter ablehnt? – Bei eindeutigen Fällen wie zum Beispiel einer Entführung – Kollege Ager, das ist ein eindeutiger Fall – würde ja niemand zögern und ist das auch schnell zu bekommen. Aber vielleicht waren die Richter bei allzu großen Begehrlichkeiten – zum Beispiel die Telekom-Anbieter haben ja immer wieder geklagt über allzu große Begehrlichkeiten in diesem Bereich – ein bisschen spröde. Aber die Richter haben im Interesse der Bürger oder potenzieller Abhöropfer und vor allem in Verteidigung der Grundrechte gehandelt.
Meine Damen und Herren, man könnte es natürlich auch ökonomisch sehen: Wenn sich die Polizei allzu sehr im Internet herumtreibt, dann besteht die Gefahr – das sehen Experten so –, dass möglicherweise sogar der E-Commerce zurückgeht, denn wer will schon unkontrolliert in irgendwelche Aktionen hineingeraten?
Kommen wir noch zu anderen Bereichen des Sicherheitspolizeigesetzes: Sportgroßveranstaltungen und der Versuch, Hooligans zu belehren. (Bundesrätin Mühlwerth: Das kann nicht schaden!) – Und Sie glauben, dass man den Hooligans ein Briefchen schickt: Lieber Herr Hooligan, bitte kommen Sie auf das Polizeikommissariat, wir würden gerne mit Ihnen sprechen!? Jetzt kommen ja die Engländer nicht, aber Sie können diese Schreiben auch nach Schweden schicken. – Da gibt es ja wohl intelligentere Möglichkeiten.
Der Verfassungsgerichtshof hat ja bereits gesagt, dass behördliche Maßnahmen, mit denen irgendeine Form von Freiheitsberaubung einhergeht – auch eine Anhaltung oder das Einfinden zur Belehrung ist eine Form von Freiheitsberaubung, die zwangsweise die Folge einer Amtshandlung ist –, bedenklich sind im Hinblick auf das Grundrecht.
Aber das, was hier völlig fehlt – wir haben darüber ja auch im Ausschuss schon verhandelt –, wo nichts geschehen ist, obwohl man sich schon die Mühe gemacht hat, das Sicherheitspolizeigesetz zu novellieren, sind Maßnahmen, was den Terror gegen Frauen betrifft, die zu einer Abtreibungsklinik wollen. Zu diesem Psychoterror verschweigt sich das Sicherheitspolizeigesetz nach wie vor. Einzig und allein Wien hat hier eine erste Regelung getroffen.
Warum war es nicht möglich, wenn man schon über Nacht solche Regelungen einführt, Maßnahmen zu schaffen gegen dieses Anpöbeln von Frauen, diesen psychischen Terror gegen Frauen – das ist schon seit Monaten in Diskussion –, die vor einer persönlich sehr, sehr schwierigen Entscheidung stehen? Warum konnte man da keine Regelung finden? – Bei IMSI-Catchern, bei IP-Adressen ist das alles ganz schnell gegangen. Da gibt es ganz offensichtlich ein Interesse des Polizeiapparates, der immer stärker in un-
sere Privatsphäre und damit in das Grundprinzip der Freiheits- und Bürgerrechte eindringen möchte.
Aber dort, wo wir Frauen schützen sollen, die tagtäglich Psychoterror ausgesetzt werden – das können Sie an den betreffenden Orten beobachten –, sind wir nicht in der Lage, zu reagieren. Das ist mehr als bedauerlich!
Möglicherweise sind bereits morgen 10 000 Unterschriften hier und werden als Petition übergeben. Meine Damen und Herren! Geben Sie als Bundesrat dem Innenausschuss beziehungsweise seinem Vorsitzenden Parnigoni die Chance, diesen Innenausschuss einzuberufen. Das geht nur, indem wir einen Einspruch erheben, denn dann muss der Innenausschuss tagen, und dann kann Herr Parnigoni erstmals seit März 2007 diesen Ausschuss endlich in Gang setzen und eine breite Diskussion zulassen. Andernfalls werden der Nationalrat, aber auch der Bundesrat in den nächsten Wochen mit einer Petition von Tausenden Bürgern und Bürgerinnen konfrontiert sein, die von uns als Vertreter der Staatsbürger und -bürgerinnen eines wollen: Schützt unsere Grund- und Freiheitsrechte! Schützt diese vor allen Begehrlichkeiten, sie einzuschränken, sie zu amputieren! Schützt diese Grund- und Freiheitsrechte!
Deshalb appelliere ich an Sie mit Ihrer riesigen Mehrheit hier im Haus – man könnte fast schon sagen: erdrückenden Mehrheit –, geben Sie Parnigoni und dem Ausschuss eine Chance und machen Sie einen Einspruch. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
15.18
Vizepräsident Jürgen Weiss: Als Nächster gelangt – zu seiner ersten Rede – Herr Bundesrat Kalina zu Wort. – Bitte.
15.18
Bundesrat Josef Kalina (SPÖ, Wien): Hohes Präsidium! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist mir eine Freude und Ehre, heute hier vor Ihnen sprechen zu dürfen, und ich hoffe auf gute Zusammenarbeit – wir werden ja sehen. (Heiterkeit bei SPÖ und ÖVP.) Ich hoffe auf gute Zusammenarbeit – wir werden ja sehen. Ich werde mich jedenfalls darum sehr bemühen.
Was Kollegen Stefan Schennach betrifft, der heute hier schon mehrmals – meine zweite Sitzung heute – gesagt hat, er vermisst den Antrittsapplaus, habe ich eine Vermutung, warum das so ist (Zwischenruf des Bundesrates Schennach): Stefan, du verliest hier Dinge, die Pilz vorträgt, nur ist bei ihm der Unterhaltungswert größer – der Wahrheitswert allerdings ist gleich gering. Und das wird vielleicht das Problem sein. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP. – Bundesrätin Roth-Halvax: Sind das Ihre Bemühungen?) – Er hat ja nichts gesagt, was stimmt, und das Ganze finde ich halt nicht ganz so unterhaltsam, wie Peter Pilz es in Pressekonferenzen immer vorträgt. Das ist ein Faktum, würde ich sagen, eine Tatsachenmitteilung.
Das, was man auf jeden Fall merkt, ist, dass die Grünen sich mit Sicherheit furchtbar schwer tun, immer schon. Da gibt es offensichtlich einen Reflex. Das ist bedauerlich. Ich hoffe, das ändert sich noch. Das ist meiner Meinung nach auch mit eine Ursache, warum das Wachstum der grünen Partei so eingeschränkt ist: weil eine Partei, die sich nicht zur Sicherheit im Land bekennt, nicht genug Vertrauen gewinnen kann. (Zwischenruf des Bundesrates Schennach.)
Die Grünen sind auch in vielen der Fragen, um die es heute hier geht, nach dem, was wir heute gehört haben, aus meiner Sicht eine Antisicherheitspartei. Denn wenn du, Kollege Schennach, Zehntausende Unterschriften – oder jetzt sind es 7 000 – erwähnst, muss ich sagen: Die kommen ja nur dadurch zustande, dass die Menschen von den Grünen völlig wahrheitswidrig informiert werden, wenn behauptet wird, dass es zu einer Einschränkung von Freiheits- und Bürgerrechten kommt. Diese Behaup-
tung ist absurd. Aber natürlich kann man Leute, die das nicht so ausführlich lesen und verfolgen, mit dem unter Umständen ein bisschen schrecken, und die unterschreiben dann möglicherweise auch eure Petition, aber wahrer wird es deswegen nicht. (Zwischenruf des Bundesrates Mag. Klug.) – Zum Beispiel.
Ich gehöre erst seit Kurzem diesem Haus an, aber auch ich meine, am Procedere, an der Vorgangsweise des Nationalrates kann man in der Tat Kritik üben. Soweit ich das den Medien entnommen habe, haben das auch Vertreter aller Fraktionen gemacht, von meiner Fraktion Klubobmann Cap – auch von der ÖVP haben wir solche Stimmen gehört –, der in der Tat gesagt hat, dass es sich bei diesen Beschlüssen um keine sehr schöne Vorgangsweise handelt und dass man das in Zukunft anders machen muss. – Soweit unterstütze ich das, aber reden wir doch auch, abseits vom Procedere, ein bisschen über den Inhalt, das wäre meiner Meinung nach wichtig.
Schennach hat die überwiegende Zeit hier damit verbracht, über das Procedere zu klagen, und hat wenig zum Inhalt gesagt. Und das, was er gesagt hat, war meiner Meinung nach, wie gesagt, sachlich unrichtig.
Der erste Punkt, den man unbedingt klären muss und wo sich die Grünen, wie ich glaube, am meisten als Verbreiter von wahrheitswidrigen Horrormeldungen betätigen, ist das Abhören von Telefonaten und das Überwachen von Computeranschlüssen. – Das ist und bleibt weiterhin ohne richterliche Genehmigung nicht möglich! Ich bitte, das zur Kenntnis zu nehmen und nicht derartige Dinge in die Welt zu setzen!
Es wird mit diesem Sicherheitspolizeigesetz kein Grundrecht eingeschränkt, sondern, deswegen sollten wir beim Inhalt bleiben, es werden drei wichtige Punkte – mehrere, aber drei wichtige Punkte, die ich im Rahmen meiner Rede hervorheben möchte – verbessert.
Erstens: Fußball-Europameisterschaft, Kampf gegen gewaltbereite Hooligans.
Zweitens: Verbesserungen beim Retten, Auffinden und Bergen von vermissten Personen.
Und drittens: Ausforschen von Verursachern gefährlicher Drohungen, gegen wen auch immer.
Auf diese drei Punkte möchte ich gerne eingehen.
Zum Ersten: Fußball-Europameisterschaft, Hooligans. – Auch da zu den Grünen. Man braucht es nur zu lesen, man wird es leicht feststellen können: Dieses Gesetz, das jetzt kommt, betrifft nur Menschen, die während der letzten zwei Jahre wegen einer Gewalttat im Zusammenhang mit Hooliganismus und Fußballspielen verurteilt wurden und bei denen zusätzlich der Verdacht besteht, dass sie sozusagen statt Fußball Randale und Gewalt wollen.
Mir ist unverständlich, wie man da dagegen sein kann. Ich meine, wir als Veranstalterland der Fußball-Europameisterschaft haben sogar die Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass die Fans, die Familien, die Kinder, die dorthin kommen, eine störungsfreie Europameisterschaft genießen können. Es ist einfach okay, diesen vielleicht gewaltbereiten Menschen zu signalisieren: Wir achten auf dich, wir wissen, dass du da bist, lass dir nichts zuschulden kommen, die Polizei wird dich ausforschen! Ich finde, das ist eine Maßnahme, die wir als Veranstalterland einfach brauchen. – Das Eintreten für Fußballhooligans, die wegen Gewalttaten verurteilt worden sind, ist mir schleierhaft.
Wichtig ist, was nicht kommt – auch das wird ja immer in den Raum gestellt –: Niemand wird eingesperrt, bevor er etwas angestellt hat, sondern diese Personen werden von der Polizei informiert, dass man sie kennt. Ich glaube, das ist ein wichtiger Beitrag zu Sicherheit.
Zum zweiten Punkt, den Verbesserungen beim Retten und Suchen von vermissten Personen: Auch da ist klar, dass wir mit der Zeit gehen müssen, nicht stehen bleiben können. Es liegt hier der ganz klare Sachverhalt vor, dass es nur bei einer gegenwärtigen Gefahr für Leben oder Gesundheit möglich ist, den Standort einer Person via Handy zu peilen. Dazu kommt, dass der Rechtsschutzbeauftragte vor jedem Einsatz zu informieren ist. Das heißt, es ist eine volle Kontrolle über den Umfang und die Durchführung dieser Maßnahme vorhanden. (Bundesrat Schennach: Das ist ein Postkasten! Er kann nicht einmal Einspruch erheben!) – Aber es ist dokumentiert und unterliegt der Kontrolle, daher ist ein Missbrauch aus meiner Sicht weitgehend ausgeschlossen.
Worum geht es? – Es geht um Rettungseinsätze für Bergsteiger, für Lawinenopfer. (Bundesrat Schennach: Mit dem Handy kann man das Gericht anrufen! Ganz einfach!) Es geht um das Suchen von Vermissten und auch um Rettungsmaßnahmen oder, was die Polizei braucht, bei Geiselnahmen und ähnlichen Verbrechen. Bei all diesen Dingen ist es wichtig, dass die Exekutive diese Möglichkeiten hat. Daher verstehe ich, verstehen wir die Kritik daran nicht! (Bundesrat Schennach: Die können nicht telefonieren, oder wie? Ich weiß nicht, ob es zur Grundausbildung gehört, ein Handy zu bedienen!) – Da muss man nur konkret sein! (Bundesrat Schennach: Man kann einen Richter anrufen!)
Aber zwischen „orten“ und „abhören“ ist ein Unterschied. Und wenn man die Leute „aufganselt“, quasi insinuiert, dass abgehört wird, dann ist das die schlichte Unwahrheit! Es kann geortet werden, aber ohne richterliche Genehmigung ist eine Abhörung nicht möglich. Ich bitte, zur Kenntnis zu nehmen, das ist der Unterschied zwischen dem Orten von Vermissten oder Geiselopfern und dem Abhören von Mobiltelefonen! (Bundesrat Schennach verlässt gemeinsam mit Bundesrat Bieringer den Sitzungssaal. – Bundesrat Mag. Himmer: Jetzt gibt er auf!) – Jetzt gibt er auf, ja, das war zu viel.
Der dritte Punkt, der auch wichtig ist, ist das Ausforschen von Verursachern gefährlicher Drohungen, denn darum geht es bei der Frage der Bekanntgabe eines Namens zu einem bestimmten Telefonanschluss oder zu einer bestimmten IP-Adresse. Genau darum geht es.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich das zitieren, weil das wichtig ist: erstens nur bei Vorliegen einer konkreten Gefahrensituation, und zweitens – und das Kuriose ist, dass die Grünen da auch dagegen sind, obwohl es sich da sogar um eine Verbesserung gegenüber der bisherigen Rechtssituation handelt – steht bisher im § 53 Abs. 3a – ich möchte nicht alles vorlesen, weil das rote Licht blinkt, was immer das bedeutet; man wird mir das dann im Klub erklären (Heiterkeit – Bundesrat Gruber: Zum Ende kommen!); ich gehe davon aus, dass das bedeutet, ich soll den Platz hier wieder räumen; diesen Verdacht hatte ich –:
„(3a) Die Sicherheitsbehörden sind berechtigt, von den Betreibern öffentlicher Telekommunikationsdienste Auskunft über Namen, Anschrift und Teilnehmernummer eines bestimmten Anschlusses zu verlangen, wenn sie diese Daten als wesentliche Voraussetzung für die Erfüllung der ihnen nach diesem Bundesgesetz übertragenen Aufgaben benötigen.“ Und so weiter.
Wie schaut es jetzt neu aus? – Die gleiche Einleitung, Änderung im Satz: wenn bestimmte Tatsachen die Annahme einer konkreten Gefahrensituation rechtfertigen und sie diese Daten als wesentliche Voraussetzung für die Erfüllung der ihnen nach diesem Gesetz übertragenen Aufgaben benötigen.
Das heißt, das ist eine Präzisierung, das ist sogar eine bessere Deutlichmachung dessen, wann die Sicherheitsbehörden eben von den Telefonbetreibern die Daten zu die-
sen Anschlüssen oder zu diesen Computern anfordern dürfen. Auch das ist in Zeiten wie diesen, wie ich glaube, eine wichtige Frage.
Da Stefan Schennach namens der Grünen hier gefragt hat, warum all das passiert: Es ist doch das Wesen der Kriminalitätsbekämpfung, dass die Sicherheitsbehörden immer einen kleinen, hoffentlich möglichst kleinen Schritt hinter den Verbrechen her sind. Es entwickelt sich alles weiter, es passieren immer wieder neue Dinge, und deswegen ist der Gesetzgeber aus meiner Sicht dazu aufgerufen – ich bekenne mich dazu uneingeschränkt –, die Behörden in die Lage zu versetzen, auf neue Bedrohungsszenarien auch neu und adäquat zu reagieren. Und genau das wird hier ermöglicht.
Deswegen sehe ich aus meiner Sicht und namens meiner Fraktion überhaupt keinen Grund, diesem Sicherheitspolizeigesetz die Zustimmung zu verweigern. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
15.28
Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Konrad. – Bitte.
15.29
Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mein Vorredner hat damit begonnen, dass er auf eine gute Zusammenarbeit hofft, und das Erste, was er dann inhaltlich gesagt hat, war, dass sich die Grünen pauschal, samt und sonders und im Detail nicht auskennen und Lügen verbreiten. – Ich bin nicht empfindlich, aber gute Zusammenarbeit stelle ich mir anders vor. (Bundesrat Schennach: Eine starke Erstrede!) Egal, vielleicht kann ich Sie ja eines Besseren belehren, ich gebe die Hoffnung nicht auf.
Ich muss zu Beginn auch betonen, dass die Vorgangsweise bei
der Beschlussfassung dieses Gesetzes massiv zu wünschen übrig
lässt. Diese Novelle ist ohne Informa-
tion der Öffentlichkeit, ohne Information der Opposition, ohne Behandlung
im Innenausschuss des Nationalrates – ich muss das betonen,
denn das ist meiner Meinung nach wirklich ein Skandal – auf die
Schnelle mit einem Antrag der Regierungsfraktionen im Nationalrat
durchgepeitscht worden; man kann es nicht anders sagen.
In Deutschland hat man über ähnliche Maßnahmen ein halbes Jahr öffentlich diskutiert, bei uns passiert das zu nächtlicher Stunde. Ich glaube, da hat sich der Nationalrat über den Tisch ziehen lassen. – Sorry, ich kann es nicht anders ausdrücken. (Beifall bei den Grünen.)
Abgesehen davon, was man vom Inhalt hält, glaube ich, dass es sich eine Kammer des Parlaments nicht gefallen lassen sollte – das ist eine Vorgangsweise, die dem Parlamentarismus definitiv nicht hilft –, dass alle Abgeordneten zum Nationalrat nur eine Stunde Zeit hatten, nämlich die eine Stunde zwischen Einbringung und Beschlussfassung, sich mit diesem Thema inhaltlich auseinanderzusetzen. Ich glaube nicht, dass alle genug Zeit hatten, sich mit dem Thema inhaltlich groß auseinanderzusetzen. Das wird mir hier wohl auch niemand nachvollziehbar erklären können und das wird auch von Ihnen, denke ich, niemand ernsthaft glauben.
Ich finde, es ist wichtig, dass die Abgeordneten die Möglichkeit haben, sich mit den Materien auseinanderzusetzen. Generell haben wir bei Tagesordnungen, wie wir sie heute haben, wie sie der Nationalrat am 5. und 6. Dezember hatte, nicht die Möglichkeit, uns umfassend genug – für meinen Geschmack jedenfalls – mit den Materien auseinanderzusetzen. Solche Schnellschussaktionen sind vor allem im Bereich Sicherheitspolitik absolut nicht angemessen. Ich weiß nicht, welch ein dringender Notfall es gewesen sein sollte, der da eine Änderung zu dieser Tageszeit so kurz vor der Beschlussfassung, so spontan unverzichtbar gemacht hätte. Ich glaube, das kann man
auch anders angehen; man kann im Innenausschuss diskutieren, man kann informieren und auch eine öffentliche Debatte zulassen. (Beifall bei den Grünen.)
Jetzt zum Inhalt: Womit befassen wir uns heute? – Wie jedes Mal, wenn es um eine Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes geht, befassen wir uns mit einer massiven Ausweitung der Befugnisse der Polizei. Bevor jetzt wieder die Rufe kommen, die Grünen seien gegen die Sicherheit und wollten quasi Anarchie verbreiten und Verbrechern, Terroristen und Gangstern Tür und Tor öffnen, sage ich: Bleiben wir doch bei der Realität.
Es stellt sich immer die Frage, wie viele Rechte die Polizei hat und wie viel Kontrolle durch den Nationalrat, durch den Bundesrat und durch Richter dahinter steht. Ich finde, dass man genau solche Themen ernsthaft diskutieren sollte. Es ist sicher nicht im Sinne einer ernsthaften Debatte, wenn man einer Oppositionspartei, die sich begründet Gedanken macht und begründet Kritik äußert, einfach vorwirft: Ihr seid ohnehin nur für die Verbrecher! (Beifall bei den Grünen.)
Was geschieht also jetzt mit dieser Novelle? – Die Mobilfunkbetreiber müssen zukünftig auf Polizeibefehl und ohne richterliche Kontrolle die Standortdaten und die internationale Mobilfunkteilnehmerkennung – das ist dieses IMSI, wie es in der Abkürzung genannt wird – herausgeben. Ich verstehe nicht, warum das ohne richterliche Kontrolle erfolgen soll! Dank diesem Antrag der Regierungsfraktionen, der da zu nächtlicher Stunde so schnell im Nationalrat noch gekommen ist, betrifft es jetzt auch die Internet-Provider. Diese müssen Namen und Anschrift von Nutzern bestimmter IP-Adressen herausgeben, ebenfalls ohne richterliche Kontrolle.
Man versteckt sich mit dieser Änderung hinter der Argumentation: Was ist, wenn jemand vermisst wird, was ist, wenn jemand abgestürzt ist, und so weiter? – In solchen Fällen ist es erstens, wie mein Kollege Stefan Schennach schon gesagt hat, auch ohne diese IMSI-Catcher schon jetzt möglich, die Personen zu peilen. Das macht man nämlich mittels Kreuzpeilung, die nur der Handybetreiber durchführen kann. Es besteht hier also keine technische Notwendigkeit, neue teure Geräte anzuschaffen.
Abgesehen davon gibt es, wenn es um die Genehmigung des Richters geht, solche Peilungen durchzuführen, einen 24-Stunden-Journaldienst – also Richter, die man rund um die Uhr anrufen kann –, um genau für solche Fälle die Genehmigung zu bekommen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Richter, der diesen Journaldienst hat und einen Anruf von der Bergwacht erhält, die den Herrn Soundso peilen möchte, dann sagt: Nein, ich glaube, das wird nicht funktionieren!
Es ist schon jetzt möglich, solche Peilungen durchzuführen, nur mussten sie bisher aus gutem Grund von Richtern genehmigt werden. Wenn diese Forderung unsererseits so unnötig und quasi paranoid wäre, wäre es doch bisher so nicht im Gesetz gestanden! (Beifall bei den Grünen.)
Jetzt zu diesen technischen Mitteln, zu diesen IMSI-Catchern, die es in Österreich schon gibt, von denen aber noch weitere gekauft werden sollen: Ich habe mich im Internet ein bisschen informiert. Ich glaube, ich kann im Internet so gut recherchieren, dass ich die ernst zu nehmenden Quellen von den nicht ernst zu nehmenden unterscheiden kann. Damit möchte ich vielleicht auch ein bisschen Ihrer Befürchtung entgegentreten, ich würde mich ausschließlich auf die Informationen des grünen Klubs verlassen. Ich suche mir meine Informationen darüber hinaus sehr wohl auch selbst zusammen.
Was habe ich also über diese IMSI-Catcher herausgefunden? – Es handelt sich dabei um Geräte, mit denen die auf der Mobilfunkkarte eines Mobiltelefons gespeicherte International Mobile Subscriber Identity, also diese IMSI, ausgelesen und der Standort
eines Mobiltelefons innerhalb einer Funkzelle eingegrenzt werden kann, aber auch das Mithören von Handy-Telefonaten ist damit möglich.
Jetzt wird es interessant: Alle Handys in einem gewissen Umkreis eines solchen Catchers buchen sich in diese Funkzelle mit dem stärksten Signal – also dieses IMSI-Catchers – ein. Ein IMSI-Catcher simuliert also ein Mobilfunknetzwerk. Das heißt, es werden hier nicht nur die Daten von dieser einen gesuchten Person erfasst, sondern alle Handys, die sich im entsprechenden Umkreis befinden. Die anderen Personen werden das nie erfahren. Sie können abgehört werden, ohne dass sie es wissen und ohne dass es irgendeinen Grund dafür gäbe. (Bundesrat Mag. Himmer: Können, werden aber nicht!)
Auf der ORF-Website in der Rubrik „Science“ – ich glaube, dass die relativ gründlich recherchieren – habe ich noch die Information gefunden, dass der IMSI-Catcher auch dazu führen kann, dass der Mobilfunkverkehr in einem gewissen Umkreis lahmgelegt wird, auch die Notrufe. Auch das ist ein Aspekt, den ich nicht außer Acht lassen würde.
Diese Catcher werden hauptsächlich zur Bestimmung des Standortes und zum Erstellen des Bewegungsprofils von Personen genutzt und unter anderem von Strafverfolgungsbehörden und Geheimdiensten eingesetzt. Ich habe vorhin schon ausgeführt, dass man zur Peilung vermisster Personen auch andere Mittel einsetzen kann.
Was diese IMSI-Catcher aber wirklich sehr gut können, ist das Abhören und Mitschneiden von Gesprächen, ohne dass die Betroffenen davon erfahren. Sie können auch den Funkverkehr inklusive Notnummern stören – und das alles ohne richterliche Genehmigung. Das ist für mich der Knackpunkt. Wenn man sagt, diese Geräte sind doch schon jetzt im Einsatz, sage ich: Ja, aber jetzt braucht man dafür eine richterliche Genehmigung, und da schaut die Sache anders aus! Diese richterliche Genehmigung ist auch jetzt schon zu bekommen, und es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, warum das nun nicht mehr funktionieren soll.
Ich warte ja nur darauf, dass in dieser Diskussion noch das Argument kommt: Na ja, wenn man nichts zu verbergen hat, wird man ja wohl auch kein Problem damit haben, dass vielleicht einmal ein Gespräch abgehört wird! – Auch ich habe nichts zu verbergen, würde mir aber trotzdem nicht wünschen, dass die Polizei jederzeit zu meinem Vermieter gehen, den Wohnungsschlüssel holen, sich hinter den Vorhang stellen und zuhören kann, welche Unterhaltungen ich führe.
Es geht hier einfach um das Problem, dass man mit solchen Maßnahmen – wir haben einige erlebt in letzter Zeit – einen Schritt davon weggeht, dass verdächtige Personen überwacht werden, und sich in die Richtung bewegt, dass Personen generell überwacht werden, vielleicht in der Hoffnung, dass man die Informationen einmal brauchen könnte. Überwacht werden sollen verdächtige Personen, ja, aber das hier geht eindeutig weiter.
Da man vorhin gehört hat, die Grünen seien ja nicht ernst zu nehmen in dieser Debatte, möchte ich erwähnen, dass wir mit dieser Meinung nicht allein sind. Auch der Vorsitzende der österreichischen Richtervereinigung nennt das einen Eingriff in die Grundrechte. Er ist, glaube ich, durchaus jemand, der sich auskennt. Der Datenschutzrat war selbst nur unvollständig informiert. (Bundesrat Mayer: Das ist Ihre Behauptung!) Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes kritisiert die schwammigen Formulierungen betreffend den Einsatz von IMSI-Catchern, und, wie schon gesagt, auch der Innenausschuss des Nationalrates – der doch längere Zeit nicht getagt hat – war mit diesem Thema nicht befasst.
Die Vorgehensweise, mit der diese Maßnahme im Nationalrat beschlossen worden ist, lässt mich darauf schließen, dass man hier versucht, eine öffentliche Debatte zu vermeiden. Das deutet für mich darauf hin, dass man vielleicht nicht unbedingt haben will, dass das Thema „Überwachung, Sicherheitspolitik und Entwicklungen hin zu einem Überwachungsstaat“ in der Öffentlichkeit diskutiert wird. Ich glaube, wenn hier jemand etwas zu verbergen hatte, dann war es die Regierung. (Beifall bei den Grünen.)
15.38
Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.
15.38
Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Minister! Ich beginne jetzt nicht mit dieser grünen Telefonbeschwörung oder mit dieser schrecklichen IMSI-Catcher-Gefahr – oder welche Szenarien auch immer Sie heute hier durchspielen. Es ist ja unglaublich, was ich heute schon alles gehört habe über diese Dinge. (Bundesrätin Konrad: Ich habe nichts zu verbergen!) – Ich komme dann noch zu eurer Telefonverschwörung.
Etwas Erfreulicheres: Die Fußball-Europameisterschaft steht quasi vor der Tür, und – jetzt mache ich mir da keine Freunde – wenn wir wahrscheinlich auch nicht mit sportlichen Erfolgen glänzen werden – wobei man sich immer überraschen lassen kann –, so sieht es zumindest nach der Vorbereitung aus, so müssen wir alles daransetzen – und wir setzen auch alles daran –, unserem hervorragenden Ruf gerecht zu werden, eines der sichersten Länder der Welt zu sein, und dies durch hervorragende Arbeit unserer Exekutivbeamten auch zu gewährleisten. Wir haben seit dem Jahr 2005 ein eigenes Sicherheitskonzept für die Fußball-WM entwickelt, das ständig evaluiert wird.
Wir haben zur Weiterentwicklung dieses Konzeptes auch internationale Hilfe in Anspruch genommen. Wir haben zum Beispiel den Sicherheitschef der Deutschen eingeladen, im Evaluierungskomitee mitzuarbeiten. Unser Innenminister Günther Platter, der selbst sozusagen vom Fach ist, hat wirklich alles darangesetzt, hier auch den Kontakt zu unseren Nachbarländern herzustellen und einen entsprechenden Erfahrungsaustausch zu instrumentalisieren. – Wir sind, glaube ich, gemeinsam mit einem umsichtigen und wirklich sehr, sehr konzentriert und intensiv arbeitenden Minister auf dem richtigen Weg. Herzlichen Dank dafür. (Beifall bei der ÖVP.)
Es braucht aber, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, auch entsprechende Gesetze, Rahmenbedingungen, die einen reibungslosen Ablauf von Fußballveranstaltungen sicherstellen, beziehungsweise Instrumente, die das Eingreifen in Notfällen erleichtern und sicherstellen. Das Sicherheitspolizeigesetz beinhaltet die ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung für die Verwendung von personenbezogenen Daten durch Sicherheitsbehörden, allerdings – und das ist der entscheidende Punkt – ausschließlich für Zwecke der Vorbeugung, Verhinderung oder Verfolgung von Straftaten. Wir hatten in diesem Bereich eine Grauzone, und das wird jetzt endlich abgesichert.
Wir brauchen die Zustimmung für präventive Maßnahmen, um der Polizei Befugnisse einzuräumen, damit bekannte Gewalttäter erst gar keine Chance haben, ins Stadion zu kommen. Wenn sich ein Hooligan, der eine Meldeauflage bekommt, nicht bei der Polizei meldet, dann kann eben auch eine präventive Festnahme durchgeführt werden. Diese Möglichkeiten gibt es in Deutschland und auch in der konservativen Schweiz – man höre und staune! –, aber wir hatten diese Möglichkeit nicht. Ich denke, dass das eine sehr, sehr sinnvolle Maßnahme ist, die es umzusetzen gilt.
Kommen wir jetzt zum Thema Mobiltelefon, hinsichtlich dessen Kollege Schennach schon den Untergang des Staates propagiert hat. – Du hast schon sehr viele Reden gehalten, und ich höre dir auch immer sehr intensiv zu, aber heute war deine Rede nur
lang – den Rest kann man einfach nicht brauchen, weil all das Unwahrheiten sind. Du hast heute einige ganz unglaubliche Unwahrheiten und Überinterpretationen hier vom Rednerpult aus von dir gegeben. Das sind eben sogenannte vorgekaute Pilz-Argumente, die ihr heute hier 1 : 1 herunterbetet, genauso wie es im Nationalrat war – und das ist eben nicht richtig!
Wenn ihr schon vorgebt, dass ihr Unterschriften sammelt, dass ihr 5 000 oder 7 000 Unterschriften habt: Mit welchen Argumenten sammelt ihr Unterschriften? – Bitte, das muss man sich vor Augen halten – der grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz findet drastische Worte –: Platter will uns überwachen, dieser Innenminister führt gerade Stasi-Methoden in Österreich ein. Das ist unglaublich. Und ihr seid genau auf der gleichen Wellenlänge und erwartet von uns als Bundesrat, dass wir das Ganze zurück in den Innenausschuss schicken.
Kollege Parnigoni – darüber wird vielleicht Kollege Einwallner sprechen – war ja gar nicht in der Lage, eine Sitzung des Innenausschusses einzuberufen, weil Kollege Pilz unter anderem in Paris spazieren gegangen ist. (Aha-Rufe bei der ÖVP.) Und jetzt schreit man Mordio. Aber bitte, was ist alles passiert, Herr Kollege Schennach? Nehmt euch also bitte selbst an der Nase, wenn ihr nicht bereit seid, Ausschüsse mit eurer Anwesenheit zu beglücken. (Beifall bei der ÖVP.)
Es ist ein wichtiger Punkt, dass wir die Überwachung von Mobiltelefonen durchführen können, und – das wird auch in Zukunft, wie Kollege Kalina genau richtig gesagt hat, nur mit richterlichem Beschluss möglich sein – es geht hier um eine ganz klare Standortbestimmung. Diese Schreckensszenarien, die Sie hier an die Wand projiziert haben, sind einfach nicht richtig. Auch „Orwell lässt grüßen“ – was wird heute eigentlich noch alles zitiert? So etwas von weit hergeholt, das habe ich wirklich schon lange nicht mehr erlebt.
Die Kritik bezüglich der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ist auch deshalb nicht berechtigt, Frau Kollegin Konrad – Sie haben hier einfach behauptet, der Datenschutzrat sei nicht richtig informiert gewesen ... (Bundesrätin Konrad: Nicht vollständig!) Das ist – auf gut Deutsch, auf Vorarlbergerisch gesagt – „ein Schmarrn der Sonderklasse“, dass die nicht richtig informiert waren. (Bundesrätin Konrad: Nicht vollständig!) Wer glaubt denn so etwas, dass man einen Datenschutzrat falsch informiert? Er hat sich intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt und hat es mehrheitlich für umsetzbar gefunden, weil auch der Rechtsschutzbeauftragte in dieses Gesetz mit aufgenommen wurde.
Ich muss aber auch die Möglichkeit haben, bei Gefahr im Verzug die Telefon-Standortdaten festzustellen und die Menschen ausfindig zu machen, für die Gefahr für Leib oder Gesundheit besteht. Diese Neuerung kann nur begrüßt werden, sie hilft, Menschen aus Notsituationen zu retten. Es geht also nicht nur um Gesprächsinhalte, wie Sie behaupten, sondern insbesondere um die Standortdaten.
Ich darf abschließend noch erwähnen, dass die Novelle auch die Sexualstraftäterdatei beinhaltet – die hätten Sie auch einmal positiv erwähnen können –, die eine bessere Verfolgung von Triebtätern ermöglichen und insbesondere den Schutz von Frauen und Kindern verstärken wird.
Kollege Kalina hat recht gehabt, er hat Ihnen das eindeutig aufgezeigt, weshalb ich das jetzt nicht wiederholen muss. Übrigens auch eine sehr erfrischende, sachliche Rede. Wir werden mit Kollegem Kalina noch sehr viel Freude haben. Wenn er in dieser Art und Weise weiteragiert, werden wir sehr viel Freude mit ihm im Bundesrat haben. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Gruber: Ist ja gut, dass der Missethon nicht mehr da ist!) – Schauen wir, nichts ist unmöglich in der Politik.
Sehr geehrte Damen und Herren! Diese Gesetzesnovelle bringt eine wichtige Handhabe zur Vorbeugung, Verhinderung und Verfolgung von Straftaten, weshalb wir sehr gerne zustimmen werden. (Beifall bei der ÖVP.)
15.46
Vizepräsident Jürgen Weiss: Ein zweites Mal erteile ich Herrn Bundesrat Schennach das Wort. – Bitte.
15.46
Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Kollege Mayer! Ich zitiere nicht sehr oft Herrn Abgeordneten Strache, aber auf dieses Nachbeten der Behauptung, dass der Innenausschuss wegen der WEU-parlamentarischen Versammlung in Paris nicht zustande kommen konnte, sagte auch Herr Abgeordneter Strache, das sei unrichtig, das müsse er bestätigen. Am 5. November wurde die Präsidiale des Nationalrates mit dem Nichtzustandekommen beschäftigt.
Weiters sagte Strache in Richtung Parnigoni, er habe wiederholt die Unwahrheit gesagt. Es seien die Unfähigkeit eines Ausschussvorsitzenden und der koalitionsinterne Streit, die einen Innenausschuss seit März 2007 nicht haben zustande kommen lassen.
Das ist es – und nicht die WEU-parlamentarische Versammlung, die drei Tage dauerte und in Paris stattfand! (Bundesrat Mag. Himmer: Sagt das jetzt Strache oder Schennach? Wo ist das Zitat zu Ende? – Bundesrat Mayer: Was sagst du zu „Stasi-Methoden“? – Bundesrat Mag. Himmer: Das ist eine unglaubliche Entgleisung!) Das ist überhaupt keine Entgleisung. (Bundesrat Dr. Kühnel: Sie müssen sich einmal den Film anschauen „Das Leben der Anderen“!, da sehen Sie, wie der Stasi tatsächlich gearbeitet hat!) – Sie werden lachen, Herr Kollege Kühnel, ich kenne den Film. Aus diesem Film habe ich mindestens die gleichen Erkenntnisse gewonnen wie Sie.
Wenn man Provider, Richter und parlamentarische Kontrolle ausschaltet, um Polizeiermächtigungsgesetze zu erhalten, was ist das dann anderes, Kollege Mayer? Was ist das anderes? (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Wenn im Zusammenhang mit dem Asylgerichtshofgesetz ein Senatspräsident des Verwaltungsgerichtshofes sagt, wir sprechen nicht über Weißrussland oder über Pakistan, sondern über Vorgänge, die Sie hier mit der Verfassung veranstalten, so würde ich darüber nachdenken.
Wenn Kollege Kalina immer wieder – was ich bei der SPÖ leider immer wieder bemerke – Sicherheitspolitik mit Polizeipolitik verwechselt, dann, muss ich sagen, hat es die SPÖ weit gebracht. Das ist ein absurder Vorwurf, der hier gekommen ist. (Zwischenruf des Bundesrates Mag. Himmer.) Wir können den Werdegang dieses Gesetzes noch genauer anschauen, Kollege Himmer! – Immer dazu bereit. Kollege Himmer ist ja der Branche nicht ganz fremd, was man als sehr positiv anführen kann.
Aber die ISPA zum Beispiel und andere haben es gerade noch geschafft, Kollege Himmer, eines zu verhindern, zum Beispiel bei den IP-Adressen, nämlich im Zusammenhang mit jenem überfallsartigen Abänderungsantrag, der da hereingestürzt ist und der übrigens, Kollege Mayer, nicht dem Datenschutzbeirat vorgelegt worden ist – oder wollen Sie hier heraus gehen und behaupten, dass der Datenschutzbeirat den Abänderungsantrag ... (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.) – Ich rede von den IP-Adressen! Wollen Sie behaupten, dass dieser Abänderungsantrag jemals den Datenschutzbeirat passiert hat, von diesem gesehen wurde oder irgendetwas Derartiges? – Hat er nicht!
Das muss man sich einmal vorstellen: ohne richterlichen Auftrag Internet-User zu überprüfen – und nicht einmal drinnen zu haben, ab wann! (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.) – Nein, Herr Kollege Mayer! Das stand nicht drinnen! Und Sie wissen, dass eine ganze Stunde lang in Wien die Telefone geglüht haben und dass man gesagt hat:
Dann schreibt wenigstens hinein: „bei konkreten Gefahren“! – Das stand nicht einmal drinnen! (Bundesrat Mayer: Aber jetzt steht es drinnen!) Daran sehen Sie, wie hier gearbeitet worden ist! – Und dann kommen Sie heraus und sagen: Der Datenschutzbeirat hat alles gelesen, alles wunderbar, paletti! – Nein, alle Zitate sind andere! Und es musste eine solche Telefonaktion laufen, damit man zumindest jenen Begriff, den man in anderen Bereichen hat, nämlich „konkrete Gefahrensituationen“, drinnen hat.
Nun kommen wir zu diesem Begriff: „konkrete Gefahrensituationen“. Wo ist das definiert? – Es ist nicht definiert! Das hat zum Beispiel die Universität Wien kritisiert: Es ist nicht definiert, was eine konkrete Gefahrensituation ist! – Das ist eine Gummibestimmung. Natürlich, alles kann eine Gefahr sein: Wenn einer saufen geht, muss man ihn ausfindig machen, denn er könnte ja übers Geländer kippen. Das ist eine konkrete Gefahrensituation! – Natürlich gibt es unterschiedliche konkrete Gefahrensituationen.
Kollege Himmer, das ist jetzt auch für Sie interessant, bevor Sie den Saal verlassen, nämlich wer diese Petition trägt – ich glaube, das war ja auch eine Frage von Himmer und Mayer –: Das sind zum Beispiel Universitätsprofessor Gerald Futschek, Präsident der Österreichischen Computer Gesellschaft, Barbara Helige, ehemalige Präsidentin der Richtervereinigung, Universitätsprofessor Hannes Werthner von der TU, Institut für Softwaretechnologie und Interaktive Systeme, und andere Personen mehr. Wie es Kollege Kalina in seinem, ich würde einmal sagen, als Erstrede etwas sehr polemisch angesetzten Beitrag hier eingebracht hat: So leicht kann er es sich nicht machen! Daran, wer die Träger und Trägerinnen – Frau Kollegin Roth-Halvax, es gibt auch Trägerinnen! – dieser Petition sind, sieht man: Das ist eine sehr seriöse Petition.
Ich merke, Sie wollen Herrn Parnigoni nicht die Chance der Rehabilitierung geben. Das ist schade.
Schade ist das auch deshalb – und das ist mir, Kollege Mayer, wichtig –, weil es hier nicht um ein bisschen Abhören oder ein bisschen weniger Abhören geht, sondern es geht hier um das ganz Prinzipielle, und das sind die Grund- und Bürgerrechte! (Beifall bei den Grünen.)
15.53
Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Ing. Einwallner. – Bitte.
15.53
Bundesrat Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ, Vorarlberg): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Minister! Geschätzte Damen und Herren! Werte Kollegen! Ich habe meine kritische Haltung zu diesem Gesetz schon im Ausschuss zum Ausdruck gebracht und bin froh, dass wir im Bundesrat – im Gegensatz zum Nationalrat – die Möglichkeit hatten, diese Thematik in einem Innenausschuss zu behandeln. Ich kritisiere hier schon die parlamentarische Vorgangsweise, wie es zu diesem Gesetz gekommen ist. Das wurde auch von allen anderen Seiten schon gesagt. Es kann bei so wichtigen Bereichen nicht in dieser Art und Weise vonstatten gehen, wie es hier beim Sicherheitspolizeigesetz der Fall war.
Ich habe aber auch inhaltliche Bedenken dazu. Und wenn ich jetzt die Diskussion hier im Haus verfolge und wenn ich mir die Diskussion im Ausschuss in Erinnerung rufe, dann habe ich zwei Kritikpunkte vorzubringen und folgende Bemerkungen zu machen:
Ich habe das Gefühl, die ÖVP spielt dieses Thema fast bis zur Lächerlichkeit herunter. Gerade im Ausschuss hatte ich das Gefühl, dass man hier gewitzelt hat über Bedenken, die auch ich geteilt habe. (Bundesrat Dr. Kühnel: Also den Eindruck habe ich als Vorsitzender nicht!) – Herr Kollege Kühnel, Sie kommen dann ohnedies zu Wort. Sie
können Ihr Bild vom Ausschuss dann auch hier schildern. Ich hatte eine andere Wahrnehmung.
Und ich kritisiere hier auch diese massive und sehr polemisch geführte Diskussion, wie sie von den Grünen betrieben wird, bei der teilweise mit bewusster Fehlinformation die Menschen verunsichert werden. Auch das ist in diesem sensiblen Bereich aus meiner Sicht keine seriöse Auseinandersetzung mit diesem Thema. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Da hat er recht!)
Es ist nämlich nicht möglich, dass Telefongespräche ohne richterliche Genehmigung abgehört werden können. Das stimmt so nicht, und das will ich auch hier noch einmal ganz klar und deutlich sagen, weil das immer wieder behauptet wird. Da muss man, glaube ich, wirklich vorsichtig sein, ob man diesen Vorwurf so in den Raum stellt. Das ist nicht richtig!
Bei den IP-Adressen geht es tatsächlich nur um eine Konkretisierung der jetzigen Rechtslage, dass wirklich ein ganz genauer Zeitpunkt festgelegt ist und man sich eine ganz bestimmte Nachricht anschauen kann. Aber es gibt einen Paragrafen, der der Hauptinhalt der Kritik ist, das ist der § 53, und darin gibt es den Absatz 3a, wo man sehr genau auf die Anregungen des Datenschutzrates eingegangen ist und die Anregungen des Datenschutzrates hier auch aufgegriffen hat. Dazu gibt es eine positive Stellungnahme des Datenschutzrates, darum ist dieser Teil für mich in Ordnung.
Zum Absatz 3b, wo es um diese Handyordnung geht – und daher stimmt es auch nicht, wenn man hier sagt, der Datenschutzrat war nicht damit befasst oder war schlecht informiert –, gibt es eine Stellungnahme des Datenschutzrates, die aber eine richterliche Kontrolle fordert. Und das wurde vom Innenministerium eben nicht berücksichtigt, und das bedauere ich sehr, und das ist auch ein Punkt, den ich nicht akzeptieren kann. Bei der Standortbeauskunftung fehlt die richterliche Kontrolle, und dieses Fehlen ist für mich nicht akzeptabel!
In der Praxis – und ich habe mir auch die Mühe gemacht, mich bei Polizeibeamten zu erkundigen, wie die Praxis ausschaut – stellt es sich so dar, dass nicht das Erlangen der richterlichen Genehmigung zu großen Zeitverzögerungen führt, sondern vielmehr das, was danach passiert. Die Abwicklung mit den vielen unterschiedlichen Telekommunikationsbetreibern führt zu Problemen und zu Verzögerungen. Und das löst der Ansatz, den wir hier im Sicherheitspolizeigesetz wählen, überhaupt nicht. Da wird es notwendig sein, wahrscheinlich bei einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes das eine oder andere in der richtigen Form zu berücksichtigen.
Ich komme noch zu einem weiteren Punkt, der mir in diesem Gesetz fehlt – das habe ich auch im Ausschuss schon gesagt –, und dieser Punkt ist mir sehr wichtig: Es fehlt einfach die Errichtung von bundesweiten Schutzzonen.
Meine Damen und Herren, da geht es vor allem um die Schutzzonen vor Kliniken, die Abtreibungen durchführen. Da gibt es zwar eine Vereinbarung mit Ihnen, Herr Minister, die ich aber nicht nachvollziehen kann. Ich kann es nicht nachvollziehen, wenn Sie sagen, jetzt müssen wir noch bis Mitte des Jahres evaluieren. Ich weiß nicht, was Sie da noch evaluieren wollen! – Es ist klar und eindeutig, dass es vor diesen Kliniken ständig zu Belästigungen kommt, und es wäre höchste Zeit – höchste Zeit!, ich betone es –, dass wir hier endlich handeln.
Diese Entscheidung, die Schutzzonen nicht in dieses Gesetz aufzunehmen, kann ich nicht nachvollziehen. Es geht hier nicht darum, ein Demonstrationsrecht zu beschränken, sondern es geht hier einzig und allein darum, über den Demonstrationsort zu sprechen, meine Damen und Herren. Ich will nicht, dass man das Demonstrationsrecht einschränkt, sondern der Ort der Demonstration muss eingeschränkt werden, weil es
hier zu einem sehr großen psychischen Druck für Menschen kommt, die ohnedies schon in einer schwierigen Situation sind.
Lassen Sie mich zusammenfassend sagen, dass aus meiner Sicht diese Novelle nicht gelungen ist und deren parlamentarische Behandlung mehr als kritikwürdig ist. Sie wird in dieser Form meine Zustimmung in diesem Haus nicht finden. – Danke schön. (Beifall bei Bundesräten der SPÖ sowie bei den Grünen.)
16.00
Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Dr. Kühnel. – Bitte.
16.00
Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu den Ausführungen des Kollegen Einwaller möchte ich noch einmal sagen, was ich auch schon im Innenausschuss gesagt habe: Der Richter ist im Rahmen der Strafprozessordnung für die Strafverfolgung zuständig. Alles andere, was man ihm theoretisch noch umhängen will, ist aufgrund der Gesetzeslage nicht möglich.
Zum Zweiten, was Sie, Kollege Einwaller, gemeint haben, nämlich zur Atmosphäre im Innenausschuss: Bitte, ich habe als Vorsitzender den Eindruck gehabt, dass sämtliche Bundesräte und Bundesrätinnen die Möglichkeit hatten, Fragen zu stellen, und dass andererseits von den Damen und Herren aus dem Bereich des Innenministeriums hervorragende Beantwortungen erfolgt sind. Ob man den Inhalt akzeptiert oder nicht, dazu mag es unterschiedliche Sichtweisen geben, das kann schon sein, aber die Beantwortung war sachlich und in keiner Richtung irgendwie gefärbt. – Das möchte ich grundsätzlich zum Innenausschuss sagen, Herr Kollege.
Zum Kollegen Schennach, der bedauerlicherweise jetzt nicht anwesend ist – dafür ist Kollege Kalina da; nein, der ist auch nicht da, macht nichts, damit wird es wahrscheinlich etwas sachlicher (Bundesrat Reisenberger: Wieso? Sie sind am Wort, Herr Kollege!) –, möchte ich Folgendes sagen: Der Rechtsschutzbeauftragte ist immerhin eine Einrichtung, die wir seit dem Jahre 1997 haben. Und beim Rechtsschutzbeauftragten hat sich herausgestellt, dass hier Österreich eine Vorreiterrolle übernommen hat. Diese Vorreiterrolle – das wurde auch allgemein festgestellt – ist ein proaktiver Menschenrechtsschutz. Daher ist der Mehrwert des Rechtsschutzbeauftragten für den Rechtsstaat Österreich unbestritten, und er hat sich vor allem auch in der Praxis bewährt.
Nur um das Institut etwas näher zu erläutern: Wir haben im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung, im Bereich des Bundesministeriums für Inneres und im Bereich des Bundesministeriums für Justiz derartige Rechtsschutzbeauftragte eingerichtet.
Nun, der Rechtsschutzbeauftragte im Rahmen des Sicherheitspolizeigesetzes wird auf Vorschlag des Bundesministers für Inneres vom Herrn Bundespräsidenten bestellt. Er ist in allen Bereichen weisungsfrei und unabhängig. Das ist in einer Verfassungsbestimmung aus dem Jahre 2005 nochmals durch den Gesetzgeber besonders hervorgehoben worden.
Der Rechtsschutzbeauftragte kontrolliert Akte der Verwaltung. Weiters kann er bei Gefahr von Gesetzeslücken auf jeden Fall darauf hinweisen und auch anregen, dass diese geschlossen werden, eine weitere Dimension des Rechtsschutzbeauftragten – neben Gerichten, Höchstgerichten, Volksanwaltschaft, parlamentarischer Kontrolle; wir müssen das alles als Gesamtheit sehen, es ist ja nicht so, dass wir in Österreich keine Kontrollen haben, wir haben wirklich eine Menge von Kontrollinstrumenten! Und man soll eben, wie ich schon vorhin im Zusammenhang mit dem Richter gesagt habe, nicht Äpfel mit Birnen verwechseln.
Der Rechtsschutzbeauftragte ist ein eigenes Institut, um es rechtlich korrekt zu formulieren. Je nach Befugnis haben die Sicherheitsbehörden den Rechtsschutzbeauftragten vor oder nach der Maßnahme einzubinden. – Sie werden Verständnis haben, wenn Sie sich ein bisschen mit kriminologischen Dingen auseinandersetzen, dass man nicht bei allen Maßnahmen im Vorhinein den Rechtsschutzbeauftragten informieren kann, weil es oft auch wichtig ist, sehr schnell zu sein, um nicht eventuell im Bereich der Prävention etwas zu verhindern. Das möchte ich auch im Hinblick auf die praktische Arbeit ausdrücklich unterstreichen. – Dann hat der Rechtsschutzbeauftragte die Möglichkeit, die Zustimmung zu bestimmten Maßnahmen, die gesetzt werden sollen, auch zu verweigern.
Der Rechtsschutzbeauftragte hat umfassende Rechte im Bereich Akteneinsicht, Zugang zu Informationen. Ihm gegenüber besteht, bitte, keine Amtsverschwiegenheitspflicht! Ein Beamter, der vom Rechtsschutzbeauftragten kontaktiert wird, kann sich also nicht auf die Amtsverschwiegenheit berufen, das geht nicht. Ich finde, das ist ein sehr wesentliches Recht.
Weiters hat er Zugang zu allen Sicherheitsbehörden und kann sämtliche Maßnahmen kontrollieren. Er kann auch die Räume betreten.
Zudem kommt dem Rechtsschutzbeauftragten die Möglichkeit zu, den von der Datenanwendung Betroffenen zu informieren, oder er ist befugt, eine Beschwerde an die Datenschutzkommission zu erheben. Er tritt quasi in die Rechte des Betroffenen ein.
Außerdem legt der Rechtsschutzbeauftragte jährlich einen Bericht vor. – Den sollten Sie von den Grünen vielleicht auch einmal lesen. Ich würde Ihnen den sehr empfehlen. Ein interessantes Werk!
Damit möchte ich versuchen, außer Streit zu stellen, dass der Rechtsschutzbeauftragte eine hervorragende Einrichtung ist und dass wir in Österreich auf diese Einrichtung stolz sein sollten.
Ein Punkt in der Rede des Kollegen Schennach hat mich schon etwas eigenartig berührt: Er hat vom Terrorismus, vom 11. September 2001 gesprochen. Gut, das ist in Ordnung, aber eines müssen wir schon sagen: Seitdem die Vereinigten Staaten gewisse Präventivmaßnahmen eingeführt haben, ist in den USA selbst, auf deren Territorium, nichts mehr passiert. – Man sieht, gewisse Maßnahmen sind also doch sehr sinnvoll. Ich würde mich auch freuen, wenn auf europäischem, auf EU-Territorium nichts passieren würde.
Damit komme ich wieder auf die EURO zu sprechen. Hier ist es für uns auch ganz besonders wichtig, dass die EURO gut abläuft, denn die Bundesrepublik Deutschland hat uns im Jahr 2006 die Latte für eine Fußballmeisterschaft sehr, sehr hoch gelegt, nämlich insofern, als die Spiele zwar ein bisschen, aber im Wesentlichen nicht gestört worden sind und es keine Terroranschläge gegeben hat. Eines nämlich müssen Sie sich schon vor Augen halten: Solch eine Menschenansammlung wäre für einen Terroranschlag ein „ideales Ziel“ – aber „ideal“ nur für Menschen, die böse denken.
Zum Datenschutzrat erlaube ich mir auch noch etwas zu sagen: Der Datenschutzrat hat drei Monate Zeit gehabt, das Sicherheitspolizeigesetz entsprechend zu überprüfen. (Bundesrätin Kerschbaum: ... den Abänderungsantrag?!) Frau Kollegin, da geben Sie mir recht, das freut mich.
Das Zweite ist: Der Datenschutzrat hat auch einen Beschluss gefasst, und dieser Beschluss ist gegen die Stimme des Herrn Zeger gefasst worden. – Ich weiß zwar nicht, wo Herr Zeger hingehört, aber ich kann mir ungefähr vorstellen, in welchem Bereich er anzusiedeln ist. Herr Zeger hat dagegen gestimmt. Wie das mit dem Innenausschuss war, haben wir ja schon gehört; darauf brauche ich nicht näher einzugehen.
Abschließend möchte ich Folgendes sagen: Selbstverständlich gibt es ein Grundrecht auf Datenschutz. Es müssen aber für einen Staat, der als Staat gelten will und seine Bürger schützen möchte, gewisse Eingriffe in Grundrechte möglich sein. Diese Eingriffe in Grundrechte sind nur dann möglich, wenn entsprechende Gesetzesbeschlüsse vorliegen. Bitte, daran halten wir uns in Österreich in jeder Richtung – das möchte ich schon sagen –, dass diese Gesetze geschaffen werden. Der Zweck dieses Gesetzes ist eben die Vorbeugung, die Verhinderung und auch die Verfolgung von Straftaten. Das, bitte, behalten wir immer im Auge. Der Schutz der Bevölkerung ist eine der Hauptaufgaben eines aktiven, agierenden Staates.
Da der Herr Innenminister anwesend ist, hätte ich gerne auch noch ein anderes Problem angesprochen, und zwar: Was nützen uns die besten Gesetze – und heute wird ein sehr gutes Gesetz beschlossen! –, wenn eine Behörde von Intrigen und Machtspielen gelähmt ist, und dies offensichtlich noch immer ist?
Ich darf auf den Artikel in der „Presse“ – Frau Kollegin Konrad, Sie lesen diese Zeitung sicher (Bundesrätin Konrad: Nicht regelmäßig!) –, Ausgabe von gestern, also vom 18. Dezember, auf Seite 1 hinweisen, wo vom „Höhepunkt im Polizei-Krieg“ in Wien gesprochen wird.
Ich möchte jetzt nicht den Artikel vorlesen, wie das heute Kollege Kampl und andere hier schon getan haben. Ich mache das nicht, sondern weise nur darauf hin: Wer diesen Artikel gerne in Kopie hätte, kann ihn jederzeit bei mir beheben.
Es steht nun der Leiter der Behörde zur Entscheidung. Hier hätte ich die Bitte an dich, Herr Bundesminister, dass ein Mann oder eine Frau – damit es gendergerecht ist – die Funktion bekommt, die in der Personalführung hervorragend ist, die, was die Rechtslage im Innenbereich betrifft, äußerst kompetent und durchschlagskräftig ist und keiner Seilschaft in der Wiener Polizeidirektion angehört. (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.) Denn es kann dort nur jemand aufräumen, der keiner Seilschaft in diesem Bereich angehört; sonst haben wir ähnliche Zustände. (Bundesrat Schimböck: Kollege, das ist doch gestern schon in der Zeitung gestanden!) – Das ist zum Schluss an dich die Bitte. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Schimböck: Wieder zu spät! – Bundesrat Gruber: Die heutigen Zeitungen berichten ...! – Bundesrat Schimböck: Tageszeitungen! Er liest nur Wochenzeitungen!)
16.11
Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Bundesrat Ing. Einwallner zu Wort gemeldet. – Bitte.
16.11
Bundesrat Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ, Vorarlberg): Darum geht es: eine tatsächliche Berichtigung für Dr. Kühnel.
Herr Kollege Kühnel, es geht um eine tatsächliche Berichtigung, die Ihren Redebeitrag betrifft. Es ist vielleicht eine Kleinigkeit, aber Sie machen sonst so gern den Oberlehrer, auch im Ausschuss. Jetzt sage ich, Sie sollten die Namen Ihrer Innenausschussmitglieder (Bundesrätin Roth-Halvax: Er ist nicht der Oberlehrer, er ist der General!), wenn Sie sie schon namentlich nennen (Bundesrat Gruber: General in Ruhe!), auch richtig aussprechen.
Ich berichtige die Ausführungen des Kollegen Kühnel: Meine Name ist Einwallner, mit „n“ (Bundesrätin Roth-Halvax: Macht ja nichts!), und nicht „Einwaller“, wie Sie mich ständig nennen. Ich nenne Sie ja auch nicht „Kühel“. (Heiterkeit bei der SPÖ.) – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
16.12
Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.
16.12
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Kühnel, es reizt mich ja doch immer wieder ... Er hat keine Zeit. (Bundesrätin Konrad: Er liest sicher das Protokoll!) Aber vielleicht liest er es im Protokoll nach, stimmt.
Die Einschätzung, dass richterliche Beschlüsse im polizeilichen Ablauf absolut nichts zu suchen hätten, mutet schon etwas seltsam an. Meines Wissens geht es darum, dass ein Richter entscheiden sollte – und zwar ein unabhängiger und weisungsfreier Richter –, ob es wichtiger ist, die Grundrechte eines Menschen zu schützen, oder ob von diesem Menschen eine derart riesige Gefahr ausgeht, dass man eben in diese Grundrechte eingreifen kann. Selbst in Staaten wie den USA, wo man, sagen wir jetzt einmal (Bundesrat Dr. Kühnel: Ich weiß, dass Ihr Feindbild ...!), diese Grundrechte möglicherweise nicht unbedingt am allerhöchsten hält, ist es in vielen Fällen gang und gäbe, dass man richterliche Beschlüsse einholen muss. Jeder, der einen „Columbo“ gesehen hat, weiß das.
Ich finde es auch nett, wenn Sie sagen, im Innenausschuss des Bundesrates gab es die Möglichkeit, viele Fragen zu stellen, und diese wurden auch beantwortet. Das mag sein, ich sitze nicht in diesem Ausschuss. Das Problem ist, dass es im Innenausschuss des Nationalrates nicht möglich war, weil dieser nicht zusammengetreten ist.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es daran scheitert, dass zwei Mitglieder des Innenausschusses bei einer anderen Sitzung in Paris sind – abgesehen davon, dass ich es eigentlich ziemlich „heftig“ finde, wenn man sagt, sie sind in Paris spazieren gegangen; ich denke, sie waren dort in einer Sitzung. Aber ich denke, es wird nicht daran gescheitert sein; die Zeit wäre theoretisch länger möglich gewesen.
Kurzum, wir werden dem Gesetz nicht zustimmen. Und was Sie uns jetzt erzählt haben, war auch nicht ganz richtig. (Beifall bei den Grünen.)
16.14
Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesminister Platter. – Bitte.
16.14
Bundesminister für Inneres Günther Platter: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Einige Bemerkungen zu der Debatte rund um die Novellierung des Sicherheitspolizeigesetzes. Der entscheidendste Punkt für mich ist, dass wir nun präventive Maßnahmen im Hinblick auf Großsportveranstaltungen wie die Fußball-Europameisterschaft setzen können. Gerade die internationale Kooperation ist sehr wesentlich, und hier können wir feststellen, dass andere Staaten die Möglichkeit haben, präventiven Gewahrsam durchzuführen, so wie dies in Deutschland der Fall ist. Gerade dieser präventive Gewahrsam war ganz besonders wichtig bei der Weltmeisterschaft im Jahre 2006, damit bekannte Gewalttäter keine Chance hatten, in Stadien zu gehen. Dies war sehr von Vorteil dafür, dass bei der Fußball-Weltmeisterschaft Gewalt in den Stadien verhindert werden konnte.
Zum Zweiten – das wurde richtigerweise von einigen Bundesratsmitgliedern bereits erwähnt – hat auch die Schweiz dieselbe gesetzliche Möglichkeit geschaffen. So ist es nur richtig und gut, wenn wir nun in Österreich ebenfalls die Möglichkeit erhalten, dass bekannte Gewalttäter – Hooligans, die in der Hooligan-Datei in Österreich angeführt sind – angeschrieben werden, dass sie sich zu einem bestimmten Zeitpunkt bei der Polizei zu melden haben, und dass dann, wenn sie das nicht tun, letztlich präventive
Maßnahmen bis hin zur Festnahme gesetzt werden können. Dazu haben wir noch 150 szenekundige Beamte, die die Gewalttäter und Hooligans ganz genau kennen, damit wir verhindern können, dass diese Menschen sich in Stadien, aber auch an Public-Viewing-Plätzen aufhalten.
Deshalb betrachte ich diese gesetzliche Maßnahme als sehr wichtig, was die Vorbereitung auf die Fußball-Europameisterschaft und letztlich auch die gesamten Maßnahmen während der Fußball-Europameisterschaft betrifft.
Neben diesem Sicherheitspaket haben wir auch die Telefonstandortdaten mit in Begutachtung gehabt, und dementsprechend haben wir sie jetzt auch in der gesetzlichen Vorlage. Hier sei eines erwähnt: Es geht nicht um Gesprächsinhalte, es geht lediglich um Handyortung. (Bundesrätin Konrad: Aber es ist möglich!) Wenn heute eine Telefonüberwachung durchgeführt wird, wird selbstverständlich wieder eine richterliche Anordnung notwendig sein, damit diese Telefonüberwachung gemacht werden kann. Da verändert sich überhaupt nichts, da bleibt die gleiche Beschlusslage bestehen.
Aber was wir brauchen, sind die Standortdaten. Da geht es zweifellos darum – und erkundigen Sie sich in Bayern, welche großen Erfolge man dort hat –, dass man Handyortung bei Vermissten, insbesondere Bergsteigern, aber letztlich natürlich auch bei Entführungsopfern durchführen kann.
Eines möchte ich schon sagen: Wenn hier eine Debatte darüber geführt wird, wie viele es denn sind, die vermisst waren und die letztlich durch einen IMSI-Catcher gesucht werden können, so muss ich schon sagen: Wenn wir auch nur ein Menschenleben durch so eine Maßnahme retten können, so wird dies richtig und gut sein. In Bayern hat man das, glaube ich, sehr positiv eingesetzt, und deshalb soll es auch in Österreich eingesetzt werden, damit wir Menschenleben retten können.
Darüber hinaus – das wurde jetzt eigentlich noch nicht so angeführt – geht es um die Analysedatei, insbesondere bei Serienverbrechern, wo wir die Straftaten vergleichen können, auch im Bereich Sexualstraftaten. So haben wir mit dieser Analysedatei bestimmte Möglichkeiten, um Serienverbrecher zu ermitteln und sie der gerechten Strafe zuzuführen.
Was die IP-Adressen betrifft: Herzlichen Dank an jene Bundesratsmitglieder, die ganz genau wissen, worum es da gegangen ist! Denn das ist der einzige Punkt, der nicht in Begutachtung war, und zwar aus dem Grund, dass wir die IP-Adressen ja bisher schon bekommen haben. Jetzt ist in diesem Gesetz nur geregelt worden, unter welchen Voraussetzungen wir die IP-Adressen bekommen. Deshalb ist das, glaube ich, nur eine Klarstellung der schon bestehenden Angelegenheit, die wir nun in dieser Novellierung des Sicherheitspolizeigesetzes vorhaben. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)
16.18
Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstatterin ein Schlusswort gewünscht? – Auch dies ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates getrennt erfolgt.
Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz und weitere Gesetze geändert werden.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Gewinnung, Verarbeitung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Zellen und Geweben zur Verwendung beim Menschen (Gewebesicherheitsgesetz-GSG) erlassen wird und das Arzneimittelgesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz und das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert werden (261 d.B. und 343 d.B. sowie 7823/BR d.B.)
17. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend Datensicherheitsmaßnahmen beim elektronischen Verkehr mit Gesundheitsdaten und Einrichtung eines Informationsmanagement – Gesundheitstelematikgesetz (GTelG) geändert wird (284 d.B. und 344 d.B. sowie 7824/BR d.B.)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zu den Punkten 16 und 17 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatterin zu beiden Punkten ist wieder Frau Bundesrätin Fröhlich. – Bitte.
Berichterstatterin Christine Fröhlich: Ich darf den Bericht des Gesundheitsausschusses zum Tagesordnungspunkt 16 bringen. Der Herr Präsident hat das schon vorgelesen, der Inhalt liegt Ihnen vor, ich komme sogleich zur Antragstellung.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Entsprechendes gilt für den Bericht zum Gesundheitstelematikgesetz: Auch dieser liegt Ihnen vor, und ich komme sogleich zur Antragstellung.
Auch hier stellt der Gesundheitsausschuss nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für die Berichte.
Wir gehen in die Debatte ein.
Erster Redner ist Herr Bundesrat Stadler. Ich erteile ihm das Wort.
16.21
Bundesrat Werner Stadler (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Bei der Änderung dieses Gesetzes geht es
einerseits um die Umsetzung einer sehr wichtigen EU-Richtlinie, und andererseits dient die Vorlage dem Zweck, die Qualität und Sicherheit von zu medizinischer Verwendung bestimmten menschlichen Zellen und Geweben zu gewährleisten. Derzeit bestehen für die Gewinnung und Verarbeitung von menschlichen Zellen und Geweben unterschiedliche Rechtsgrundlagen beziehungsweise gibt es teilweise überhaupt keine konkreten Regelungen.
Nun zu ein paar Punkten, die meiner Meinung nach besonders wichtig sind und die ich ansprechen möchte: Auf Grund dieser Regierungsvorlage wird eine Gewinnung von Zellen und Geweben zur medizinischen Verwendung nur in Einrichtungen erfolgen, die bestimmten Anforderungen genügen und die diese Tätigkeit dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen gemeldet haben. Es werden Anforderungen an die Auswahl der Spender, an die Dokumentation sowie an die Kennzeichnung und Verpackung der entnommenen Zellen und Gewebe festgelegt.
Zweitens: Die Verarbeitung und Konservierung, Lagerung und Verteilung von medizinischen Zellen und Geweben soll nur zulässig sein, wenn es sich um eine Gewebebank handelt, die vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen bewilligt wurde. Die Ein- und Ausfuhr von menschlichen Zellen und Geweben soll nur durch Gewebebanken erfolgen dürfen und nur dann zulässig sein, wenn die eingeführten Zellen oder Gewebe hinsichtlich ihrer Qualitäts- und Sicherheitsstandards dem Gewebesicherheitsgesetz entsprechen.
Durch das Gewebesicherheitsgesetz wird ein Vigilanzsystem zur Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen im Zusammenhang mit der Spende oder der Verwendung von menschlichen Zellen oder Geweben geschaffen. Weiters muss die jederzeitige Rückverfolgbarkeit der Spende vom Empfänger bis zum Spender gegeben sein.
Mit einer positiven Beschlussfassung über diese Regierungsvorlage garantieren wir einmal mehr die hohen Qualitätsstandards, die in unserem Gesundheitswesen einzuhalten sind, auch im Bereich Gewebesicherheit zum Wohle unserer Mitmenschen und aller betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Unsere Fraktion wird dieser Vorlage zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)
16.24
Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.
16.24
Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf mich eingangs ganz besonders für die wirklich sehr guten Informationen im Ausschuss bedanken. Es ist ja keine einfache Materie, die wir hier diskutieren. Ich danke Herrn Professor Aigner, der mit seinem Team hier ist – ich möchte das wirklich erwähnen –, und auch Herrn Ministerialrat Dr. Johann Kurz, der mir einige sehr, sehr wichtige Informationen hat zukommen lassen. Dafür herzlichen Dank!
Mit dem Gewebesicherheitsgesetz werden im eigentlichen Sinn drei EU-Richtlinien vollzogen, in innerstaatliches Recht umgewandelt und damit einige Rechtsunsicherheiten in diesem Bereich beseitigt. Wir schaffen damit Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Gewinnung, Verarbeitung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Zellen und Geweben zur Verwendung bei Menschen, wie Kollege Stadler schon ausgeführt hat.
Gerade dieser Bereich der Medizin, also die Verwendung von menschlichen Zellen und Geweben zu therapeutischen Zwecken, ist eine sich stark entwickelnde Branche, da gibt es großes Wachstumspotential. Da damit eine Vielzahl von Krankheiten behandelt
werden können, für die es derzeit noch kaum oder wenige Heilungsmöglichkeiten gibt, ist es auch wichtig, dass man dieses Wachstumspotential entsprechend kanalisiert und in geregelte Bahnen leitet. Hier schafft diese Vorlage klare Regelungen und Standards für die zulässige Verwendung, damit auch ein Austausch zwischen den verschiedenen Institutionen möglich ist.
Ein derart heikler medizinischer Bereich soll aber auch einer entsprechenden Kontrolle unterzogen werden, damit die Gefährdung von Patienten so gut wie ausgeschlossen werden kann und alles wirklich transparent und nachvollziehbar abläuft. Die Entnahme erfolgt in legitimierten Entnahmeeinrichtungen, die nach dem jeweiligen Stand der Technik ausgerüstet sind, und die entnommenen Zellen werden in speziellen Gewebebanken verarbeitet und verteilt.
Wie gesagt, wir setzen damit drei EU-Richtlinien um. Ich werde diese jetzt nicht im Einzelnen aufzählen, aber ich bin gerne bereit – wie auch Kollege Kühnel heute schon gesagt hat –, demjenigen, den es interessiert, eine Kopie der Informationen aus dem Ministerium weiterzureichen
Zur zweiten Vorlage, dem Gesundheitstelematikgesetz: Dieses sieht eine Frist bis zum 31. Dezember 2007 vor, innerhalb welcher die Datensicherheitsbestimmungen durch eine Verordnung zu konkretisieren sind. Diese Verordnung stützt sich zum Teil auf Rechtsvorschriften im Bereich des E-Governments – über das wir heute ja schon gesprochen haben –, welche derzeit novelliert werden und in Ausarbeitung sind. Es ist deshalb auch logisch, diese Frist zu verlängern.
Das bietet auch die Chance, den technischen Bereich des Gesundheitstelematikbereiches zu verbessern. Die datenschutzrechtlichen Themen können entsprechend aufgearbeitet werden, und deshalb kann dem Regelungsgedanken, wie er in der bereits beschlossenen 15a-Vereinbarung zur Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens – wir werden das im Bundesrat heute noch beschließen – mehrfach zum Ausdruck gebracht wird, auch umfassender entsprochen werden.
Wir sind der Auffassung, dass, wenn es im Sinne der Patienten um deren Daten und Befunde geht, auch entsprechend seriöse Vorarbeiten erforderlich sind, damit der Ausbau der informationstechnologischen Infrastruktur einschließlich der Vernetzung der Leistungsanbieter und von deren Kostenträgern auch eine Erfolgsgeschichte werden kann, wie dies zum Beispiel bei der Ausgabe der e-card der Fall gewesen ist. Es ist dies die modernste Gesundheitskarte der Welt, und sie stellt die Basis oder die Grundlage für die elektronischen Gesundheitsakte dar.
Ich bin mir sicher, dass unsere Frau Bundesminister Kdolsky dies in den nächsten Wochen und Monaten zu unserer vollsten Zufriedenheit finalisieren wird. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.)
16.28
Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstatterin ein Schlusswort gewünscht? – Auch dies ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates getrennt erfolgt.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Gewebesicherheitsgesetz erlassen wird und das Arzneimittelgesetz und weitere Gesetze geändert werden.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.
Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend Datensicherheitsmaßnahmen beim elektronischen Verkehr mit Gesundheitsdaten und Einrichtung eines Informationsmanagement – Gesundheitstelematikgesetz geändert wird.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird (291 d.B. und 342 d.B. sowie 7797/BR d.B. und 7825/BR d.B.)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 18. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Gansterer. – Bitte.
Berichterstatterin Michaela Gansterer: Der Bericht des Gesundheitsausschusses liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Erste Rednerin ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.
16.30
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die abweichende persönliche Stellungnahme meiner Kollegin Brigid Weinzinger liegt in schriftlicher Form vor. Ich werde trotzdem noch erklären, warum wir das Tierschutzgesetz, diese Änderung des Tierschutzgesetzes heute ablehnen. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)
Zum einen geht es um das Qualzuchtverbot. Vor und nach diesem Wort gibt es so unbestimmte Bestimmungen, die das Ganze leider so verwässern, dass man daraus machen kann, was man will. Zuerst war geplant, dass das Verbot nur für starke Schmerzen gilt. Was sind starke Schmerzen? Mir tut das Knie weh. Ist das stark oder nicht? Das ist jetzt meines Wissens draußen.
Inzwischen steht nur mehr drinnen, dass diese Qualzucht schwere Auswirkungen auf die Gesundheit oder eine wesentliche Beeinträchtigung der physiologischen Lebensläufe verursachen müsse. Auch das sind in Wirklichkeit sehr schwammige Begriffe, die man in weitem Sinne deuten kann. Eine genaue Auslegung des Tierschutzgesetzes wird dadurch leider nicht ermöglicht.
Dazu kommt eine zehnjährige Übergangsfrist für das Qualzuchtverbot, die für mich nicht erklärbar ist. Ich kann mich erinnern: Ich habe einen Onkel, der immer so komische Kataloge hatte, welche Gerätschaften man sich denn nicht alles kaufen könnte,
um Tiere richtig zu züchten. Wenn man sich diese durchblättert, dann wird einem übel. Ich denke, das ist einfach etwas, was in vielen Fällen nicht notwendig ist und sehr viel Tierleid mit sich bringt. Das könnte man sicher auch noch vor dem Ende der zehnjährigen Übergangsfrist endlich beseitigen.
Der zweite Punkt ist das Kupierverbot, das zwar so ein bisschen besteht, aber nicht wirklich besteht. Auf der einen Seite darf man Kupierungen nicht vornehmen bei uns, auf der anderen Seite darf man aber zum Beispiel sehr wohl Hunde halten, die kupiert sind. (Bundesrat Mayer: Kopiert?) – Kopiert oder kupiert? Ich habe kupiert gesagt! Ich weiß nicht, ob du das richtig verstanden hast. Hunde kopieren wäre wahrscheinlich auch Qualzucht, aber es geht ums Kupieren, und ich denke, ich habe das auch deutlich so gesagt, dass es ums Kupieren geht.
Dass das Kupieren viel, viel weniger lustig ist als das Kopieren, denke ich, weißt du auch. (Bundesrat Reisenberger: Das kommt auf das Gerät an!) Es ist für mich nicht verständlich, warum es weiterhin erlaubt ist, Hunde zu halten, die kupiert sind, und warum man das nicht auch bei uns so wie in der Schweiz endlich ändern kann.
Ein weiterer Punkt ist die Käfighaltung für Kaninchen. Da gibt es wieder die Unterscheidung zwischen Fleischkaninchen, Rassekaninchen und Kaninchenmastanlagen. Auch da sind die Übergangsfristen leider wieder so weit gestreckt. Bis 2020! Das ist in der Form ganz sicher nicht notwendig, wenn man rechtzeitig informiert und das auch unterstützt.
Dass Hunde und Katzen jetzt wieder in Zoofachgeschäften gehalten werden dürfen, wird an illegalen Importen von Hunden wahrscheinlich nichts ändern. Da müsste man wahrscheinlich eher verschiedene Internetplattformen abdrehen.
Ein weiterer Kritikpunkt ist die Verordnungsermächtigung an den Tierschutzrat, der jetzt mehr oder weniger Mindestanforderungen für die Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere noch einmal senken kann. Nachdem mit der letzten Novelle des Tierschutzgesetzes der Tierschutzrat entmachtet worden ist, so hat er jetzt in einer neuen Zusammensetzung, die meiner Meinung nach nicht so optimal ist wie die vorhergehende, plötzlich das Recht zugesprochen bekommen, Tierschutzrechte zu reduzieren. Das finde ich auch sehr bedenklich.
Prinzipiell war das Tierschutzgesetz damals, als es 2005 geschaffen wurde, ein Vier-Parteien-Konsens. Dieser Vier-Parteien-Konsens besteht bezüglich des neuen Tierschutzgesetzes nicht mehr. Wir werden jetzt nicht zustimmen, und dieser Konsens beim Tierschutzgesetz ist damit, wie gesagt, leider nicht mehr gegeben.
Des Weiteren, Frau Ministerin, möchte ich Sie zur Abwechslung noch daran erinnern, dass es in Gänserndorf noch immer Affen gibt, die darauf warten, von Ihnen einmal besucht zu werden. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenbemerkung von Bundesministerin Dr. Kdolsky.)
16.34
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Wiesenegg. – Bitte.
16.35
Bundesrat Helmut Wiesenegg (SPÖ, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Meine geschätzten Damen und Herren! Tierschutz ist Menschenschutz! Ich möchte dieses Grundsätzliche an den Beginn meiner Ausführungen stellen. Nicht umsonst hat das Tierschutzgesetz, das ja, wie bereits erwähnt, am 1. Jänner 2005 in Kraft getreten ist, als zentrales Anliegen die Förderung des Tierschutzes durch den Bund, durch die Länder und nun auch durch die Gemeinden sowie das Verständnis der Öffentlichkeit und insbesondere der Jugend für den Tierschutz zu wecken als
einen seiner markanten Grundsätze. Somit ist, und ich halte das hier fest, durch die Initiative der SPÖ, geschätzte Frau Minister, eine Änderung beziehungsweise eine Novelle des bestehenden Tierschutzgesetzes initiiert worden, und ich denke, das war ein sehr positiver und gelungener Schritt.
Beim Punkt der Kaninchenhaltung, meine geschätzten Damen und Herren, würde ich mir auch eine Zeitverschiebung, also eine sofortige Abschaffung der Käfighaltung vorstellen können. Ich denke, dass die Abschaffung der Käfighaltung zu diesem späten Zeitpunkt ein falsches Signal in diesem Tierschutzgesetz ist.
Ich möchte aber schon zentral auf die wichtigen Punkte eingehen: Ich habe bereits kurz meine Haltung zur Käfighaltung der Kaninchen skizziert. Was mir in diesem Gesetz als sehr wichtig erscheint, und was vorher in diesem Gesetz nicht enthalten war, ist das Verbot des Verkaufs und des öffentlichen Feilbietens von Tieren in öffentlichen Räumen. Wir wissen und wir sehen es tagtäglich in den Medien, dass durch die Osthundemafia sehr viel Unheil und Leid über unsere Tiere gebracht wird.
Das Verbot der Ausstellung von kupierten Hunden ist jetzt mit beinhaltet. Das Kupieren von Hunden ist in Österreich ohnehin schon verboten. Man macht mit diesem Gesetz einen zusätzlichen Schritt gegen das Kupieren von Hunden durch ein Verbot der Verbringung der Tiere zum Kupieren in das Ausland. In Österreich – und das möchte ich, bitte schön, betonen – ist das ohnehin schon längst verboten, dies schon in den einzelnen Tierschutzgesetzen, wie es sie früher in den Ländern gegeben hat.
Die Haltung von Hunden und Katzen zum Verkauf ist nur mehr zulässig, meine geschätzten Damen und Herren, wenn dazu eine Bewilligung erteilt wird. Der Betreuungsarzt ist der Behörde zu melden, Gesundheit und Dokumente, Aufzeichnungspflichten, Anforderungen an die Haltung durch den Tierschutzrat festzulegen. Geschätzte Frau Minister! Dies ist also ebenfalls eine Neuerung, die zum Schutze unserer Tiere eine wesentliche Verbesserung bringt.
Die Definition der Zucht, um die Registrierung von Züchtern sicherzustellen, da ja keine gewerbliche Grundlage besteht, ist ebenfalls eine äußerst wichtige Bestimmung im Tierschutzgesetz.
Zusätzlich zum Verbot des Besitzes ist nunmehr auch das In-Verkehr-Bringen von elektrischen Dressurgeräten für Hunde verboten. Sie wissen alle, wenn der Gehorsam eines Hundes nicht den Anforderungen – und jetzt sage ich das unter Anführungszeichen – des „Herrls“ oder des „Frauerls“ entspricht, gibt es diese Möglichkeiten, die jedoch den Tieren wirklich einen besonderen Schmerz zufügen. Das wurde daher auch durch eine Änderung in diesem Gesetz geregelt.
Geschätzte Damen und Herren, meiner Ansicht nach ist die Registrierpflicht von Züchtern und Verkäufern auch ein wichtiger Bestandteil dieses neuen Gesetzes.
Kurzum, die Novelle darf – besonders durch mich als langjährigen Vorsitzenden des Tierschutzvereins – mit Sicherheit als Verbesserung beurteilt werden. Meine Damen und Herren! Das Tierschutzgesetz ist aber noch lange nicht am Zenit für unsere Tiere angelangt. Daher werden wir weiterhin daran arbeiten und viele weitere Punkte einbringen.
Tierschutz, meine geschätzten Damen und Herren, ist im wahrsten Sinne des Wortes Menschenschutz, und daher werden wir auch demnächst in unserer Enquete das Tiertransportgesetz wieder neu beleuchten. Ich denke, dass dann solche Bilder wie hier in der Zeitung (der Redner hält eine Zeitung in die Höhe) der Vergangenheit angehören werden.
Frau Minister, in diesem Sinne bedanke ich mich bei Ihnen recht, recht herzlich. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)
16.39
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Kampl. – Bitte.
16.40
Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geschätzte Frau Präsident! Geschätzte Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates!
Die Novellierung dieses Gesetzes ist sehr, sehr notwendig, und wie Kollege Wiesenegg sagt, es ist wirklich nur ein Bruchteil dessen, was wir tun sollten. Wir tragen die Verantwortung für die Kreatur, die uns anvertraut wurde, wenn wir aufgrund verschiedener Umstände diese Kreatur nicht mehr in den Mittelpunkt unseres Daseins stellen, sondern ihr oft ein fürchterliches Schicksal droht, das wir alle nicht wollen.
Das Tiertransportgesetz wurde hier schon angeschnitten. Ich kann mich erinnern, ich habe einige Beispiele gebracht. Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist aber viel ärger, als ich es euch damals gesagt habe, wesentlich schlimmer und katastrophaler. Das müssen wir feststellen, und die Polizeiberichte bestätigen das.
Es geht um eine länderübergreifende Registrierung von Hunden. Das ist einfach notwendig. Wir haben festgestellt, dass sehr viele Hunde aus dem Ausland kommen, die nicht registriert sind, die aber auch bestimmte Krankheiten mitbringen. Wir wissen dann nicht einmal, wo diese Krankheitsherde sind, was man gegen die Krankheiten tun kann und so weiter. Das ist ein Problem, dessen Lösung die Tierärzte schon längst gefordert haben.
Das Verbot, kranke Tiere zum Verkauf anzubieten, ist im Gesetz ebenfalls sehr, sehr wichtig, und die Behörde wird das strenger kontrollieren. Der Handel mit zu jungen Tieren ist auch verboten.
Meine Damen und Herren, sehr wichtig ist vor allem das Auslaufen der Käfighaltung für Kaninchen zum Beispiel bis zum Jahr 2012. Das ist sehr, sehr positiv.
Wir können bei der Beschlussfassung des Gesetzes nicht mitgehen, weil es leider nur einen Bruchteil der ganzen Materie umfasst. Geschätzte Frau Minister! Ein gewichtiger Grund ist, dass eigentlich niemand zuständig ist und die Verantwortung übernimmt. Das ist im Gesetz nicht vorgesehen! Man weiß nicht, wer jetzt eigentlich zuständig ist, wer die Überwachung durchführt, wer das alles kontrollieren soll. Wenn es einmal zu einer Anzeige kommt, dann weiß man schon, wie es läuft. Es muss aber auch davor jemanden geben, der das alles registriert, damit dieser gesamte Bereich geordnet geführt werden kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie eingangs gesagt, handelt es sich hier wirklich nur um einen Teil des ganzen Tierschutzes, für den wir alle Verantwortung tragen. Bitte, Frau Minister, hier weiterzuarbeiten, das sind wir der Kreatur schuldig, sind wir uns Menschen schuldig, denn das Tier ist mit uns oder wir sind mit den Tieren auf dieser Welt. Entweder sind wir alle oder wir sind nicht mehr.
Wir werden heute dem Gesetz leider nicht die Zustimmung geben können, weil zu viel offen geblieben ist. – Danke schön. (Beifall des Bundesrates Mitterer.)
16.44
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Diesner-Wais. – Bitte.
16.44
Bundesrätin Martina Diesner-Wais (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren hier im Bundesrat! Gleich zu Beginn zu den Ausführungen meines Kollegen Wiesenegg. Er hat das Tiertransportgesetz angeführt. Wir haben gerade erst in letzter Zeit das Tiertransportgesetz beschlossen, und es ist streng und beinhaltet genaue Richtlinien. Wir sind mit diesem Gesetz in Österreich sehr gut unterwegs. (Bundesrat Konecny: Wir schon, aber die Tiere nicht! – Bundesrätin Kerschbaum: Und das, was in den Zeitungen steht, ist trotzdem noch möglich!)
Sie haben auch die Übergangsfristen angesprochen. Dazu muss ich sagen, dass es schon notwendig ist, dass es Übergangsfristen gibt, denn die Betriebe stellen sich auf eine gesetzliche Lage ein, führen Investitionen durch. Bevor die Situation dann anders wird, benötigt man schon Übergangsfristen. Die sind einfach notwendig, damit man sich darauf einstellen kann.
Nun zu deinen Ausführungen, Elisabeth Kerschbaum: Du hast gesagt, dass man Hunde zwar nicht mehr kupieren darf, auch nicht im Ausland, man sie aber doch weiterhin halten darf. Welche andere Möglichkeit gibt es denn? Soll man die Hunde jetzt einschläfern, weil sie kupiert sind? (Bundesrätin Kerschbaum: Nein, sicherlich nicht! In der Schweiz funktioniert es jedenfalls!) Deshalb, denke ich, ist diese Vorgangsweise sicherlich reell. (Bundesrat Tiefnig: Zurückoperieren vielleicht?)
Wie du es schon angesprochen hast, ist das Tierschutzgesetz ja mit einem Vier-Parteien-Antrag etabliert worden. Wir haben in der letzten Regierungsperiode ein einheitliches Bundestierschutzgesetz beschlossen. Das hat sich gut bewährt und hat uns im Bereich des Tierschutzes europaweit an vorderste Stelle gebracht.
So wie überall, sind Verbesserungen natürlich ständig notwendig. Sie gehören auch diskutiert, und so gibt auch diese Novelle auf verschiedene Probleme eine Antwort. Wenn wir beispielsweise ein Problem mit dem illegalen Hundehandel haben, so ist die Antwort darauf, dass das Feilbieten und Verkaufen von Tieren an öffentlichen Stellen jetzt nicht mehr erlaubt ist. Damit soll unterbunden werden, dass Katzen und Hunde aus dem Ausland mitgenommen und dann bei uns zum Verkauf angeboten werden. Auch der Verkauf im Internet ist künftig nicht mehr möglich, ohne dass man behördlich als Züchter gemeldet ist.
Die Kennzeichnung mit Mikrochips und die Registrierung der Hunde wird jetzt neu geregelt. Dadurch wird das Aussetzen von Hunden in Zukunft nicht mehr so leicht möglich sein. Der Tierhalter wird zur Verantwortung gezogen, und es wird ihm nicht so leicht gemacht.
Bei der Qualzüchtung, die du angesprochen hast, ist jetzt schon genau definiert, unter welchen Bedingungen die Züchtung in Zukunft verboten ist.
Ein Punkt, der auch schon öfter angesprochen worden ist, ist das Verbot der Käfighaltung von Kaninchen zur Fleischerzeugung. Dies ist ab 1. Jänner 2012 verboten. Besonders Tierschutzorganisationen haben angeregt, dass sich in diesem Bereich etwas tun soll. Da muss ich aber auch dazusagen, dass man da den Blick auch von den privaten Haltern nicht ganz abwenden soll. Man soll auch dort schauen, dass der Tierschutz gewährleistet ist, und nicht nur immer im Bereich der Landwirtschaft.
Eine gute Sache ist die Fachstelle zur Prüfung von Haltungs- und Aufstallungssystemen für alle Tiergattungen, die jetzt geschaffen wird, denn dadurch ist Rechtssicherheit gegeben. Wenn das Pickerl oben ist, wenn das Produkt also als tierschutzkonform gekennzeichnet wurde, so weiß ich, dass ich damit das Richtige habe.
Wie bei vielen Dingen ist auch hier das richtige Augenmaß besonders wichtig und Toleranzgrenzen sind notwendig, denn dieses Gesetz muss auch praktikabel sein und gelebt werden können. Es geht um unsere Tiere, um das Wohlbefinden unserer Tiere. Gerade wir in der Landwirtschaft sind bestrebt, dass es den Tieren gut geht. Wenn es den Tieren gut geht, dann bringen sie auch den wirtschaftlichen Erfolg. In diesem Sinn sollen wir die Auflagen so ansetzen, dass sie auch weiterhin eine Produktion ermöglichen.
So kann ich abschließend sagen: Diese Novelle bringt unser Tierschutzgesetz wieder dahin gehend voran, dass wir das höchste Niveau zum Schutz unserer Tiere haben und ein Tierschutzgesetz, mit dem wir im Umfeld aller anderen Länder wieder vorne sind. (Beifall bei der ÖVP.)
16.49
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.
Wir kommen daher zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierseuchengesetz, das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002, das Tierarzneimittelkontrollgesetz und das Rezeptpflichtgesetz geändert werden (Veterinärrechtsänderungsgesetz 2007) (292 d.B. und 346 d.B. sowie 7798/BR d.B. und 7826/BR d.B.)
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nunmehr gelangen wir zum 19. Punkt der Tagesordnung.
Die Berichterstattung darüber hat Frau Bundesrätin Fröhlich übernommen. Ich darf um den Bericht bitten.
Berichterstatterin Christine Fröhlich: Ich darf den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz bringen, mit dem das Tierseuchengesetz, das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002, das Tierarzneimittelkontrollgesetz und das Rezeptpflichtgesetz geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht und die Antragstellung.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen daher zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens (308 d.B. und 345 d.B. sowie 7827/BR d.B.)
21. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Ärztegesetz 1998, das Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfondsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Sonderunterstützungsgesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957 und das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert werden (Bundesgesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften an die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens für die Jahre 2008 bis 2013) (297 d.B. und 352 d.B. sowie 7796/BR d.B. und 7828/BR d.B.)
22. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pensionsgesetz 1965 und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (353 d.B. sowie 7829/BR d.B.)
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nun kommen wir zu den Punkten 20 bis 22 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem geführt wird.
Die Berichterstattung zu den Punkten 20 bis 22 hat Frau Bundesrätin Eibinger übernommen. Ich darf um die Berichte bitten.
Berichterstatterin MMag. Barbara Eibinger: Der Bericht des Gesundheitsausschusses betreffend die Artikel-15a-Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher zur Antragstellung.
Der Gesundheitsausschuss stellt mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Auch der Bericht des Gesundheitsausschusses zu Tagesordnungspunkt 21 liegt Ihnen vor.
Hier stellt der Gesundheitsausschuss mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Auch der Bericht des Gesundheitsausschusses betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pensionsgesetz 1965 und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden, liegt Ihnen schriftlich vor.
Hier stellt der Gesundheitsausschuss mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für die Berichte.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Breiner. – Bitte.
16.53
Bundesrat Franz Breiner (Grüne, Oberösterreich): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Unser Gesundheitssystem ist – wie sollte es anders sein? – immer in Debatte, wie auch wieder derzeit, wie man sehen kann, wenn man die Presse liest oder fernsieht. Es wird von Korruption in der Medizin gesprochen. Es wird von Vorteilen, die man sich verschaffen kann, indem man Ordinationen von Primarii aufsucht, gesprochen.
Ich habe Sonntag abends die Diskussion im Fernsehen verfolgt und festgestellt, dass die Frau Ministerin mit all diesen Dingen nicht glücklich ist und diese abstellen wird. Wie sollte es anders sein? Soweit es sich um Straftatbestände handelt, hoffe ich, dass die Gerichte die Namen genannt bekommen und sich mit diesen Fällen beschäftigen werden.
Ich hörte auch, dass Sie dem zustimmen, dass die Wartelisten für Operationen transparent und veröffentlicht werden. Ich habe das mit Freude zur Kenntnis genommen.
Heute geht es aber um die Finanzierung des Gesundheitssystems. Von den gesetzlichen Grundlagen glauben wir, dass sie leider nicht ausreichen werden, um eine dauerhafte, nachhaltige Finanzierung sicherzustellen. Dies ist aber ein Ziel dieses Gesetzes.
Wir werden vermutlich zusätzliche Mittel benötigen, um die Finanzierung sicherzustellen. Wenn ich höre, wie es mit den Krankenkassen ausschaut, wenn ich höre, dass sich das Gesundheitswesen in Zukunft sicher nicht verbilligen wird, so kann ich mir nicht vorstellen, dass die Erhöhung um 0,15 Prozent tatsächlich ausreichend ist, um all diese Bedürfnisse zu befriedigen, wobei ich mir auch schlecht vorstellen kann, dass der Anteil, der der Pharmaindustrie an der Verbilligung des Systems zukommen wird, wirklich so ist, wie wir das wünschen würden.
Ich denke, dass nicht nur die Einkommen als Basis gelten sollten, nämlich die lohn- und gehaltsabhängigen Einkünfte, sondern dass auch Einkünfte herangezogen werden sollten, die eben außerhalb dieses Bereiches liegen.
Ich möchte hier ein Thema anschneiden, das wir schon auf der anderen Seite hatten: Schenkungs- und Erbschaftssteuer ist etwas, auf das wir großzügig verzichten. Ich denke aber, dass es im Rahmen des Gesundheitssystems durchaus eine sinnvolle Maßnahme ist, auch diese – unter Anführungszeichen – „Einkommen“ heranzuziehen, um das Gesundheitssystem zu finanzieren.
Ein weiteres Kapitel, das wir im Laufe des Tages noch zu debattieren haben werden: Es geht auch um die Sicherstellung der Pflege in Österreich. Wir sind der Meinung, dass sich niemand fürchten muss, sowohl gesundheitlich als auch im pflegerischen Bereich Nachteile zu haben aufgrund des Alters oder aufgrund der hohen Kosten für Medizin und so weiter. Wir könnten uns vorstellen, dass wir zur Finanzierung der Pflege die Vermögensteuer heranziehen, die in Österreich geradezu lächerlich niedrig ist: 1,3 Prozent. In Amerika oder in Großbritannien beträgt dieser Satz schlicht bis 10 Pro-
zent. Also ist hier doch, denke ich, allerhand drinnen. (Bundesrat Mag. Baier: Steuererhöhung! – Nur für das Protokoll!) – Doch, Steuererhöhung, ja, um das Gesundheitssystem abzusichern. Ich denke, wenn wir diese Steuern, die Vermögensteuer, die Schenkungssteuer und die Erbschaftssteuer, ... (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Kühnel.) – Ja, Sie werden sie auch noch erfinden, Herr Kollege Kühnel! (Bundesrat Dr. Kühnel: Sicher nicht! Wir haben genug Steuern! Wir sind kein kommunistisches Land!)
Sie werden es nicht schaffen, das Gesundheitssystem, ohne dass Sie sich Geld besorgen, zu erhalten. Beim Pflegegeld schaut es schon wieder ein bisschen anders aus. Das betrifft aber nicht Ihr Ressort, Frau Ministerin. Ich bin schon gespannt, wie Sie das machen werden. Aber ich wünsche es Ihnen, dass es Ihnen gelingt. Es ist ja nicht so, dass wir uns das nicht wünschen würden, aber wir befürchten, dass es nicht gelingen wird. (Bundesrat Mag. Baier: Sie wünschen sich Steuererhöhungen?) – Ja, wenn es um Gesundheit geht und wenn es notwendig ist, Herr Kollege, dann bin ich ein Staatsbürger, der sich durchaus auch vorstellen kann, mehr Steuern zu zahlen.
Wir werden der Artikel-15a-Vereinbarung, die hier vorliegt, zustimmen. Bei der Finanzierung des Gesundheitswesens sind wir der Meinung, dass sie nicht gesichert ist, und wir werden daher diesen Teil ablehnen. (Beifall bei den Grünen.)
16.59
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Klug. – Bitte.
17.00
Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit den vorliegenden Entwürfen behandeln wir heute auch sehr, sehr wichtige sozialpolitische Maßnahmen: Einerseits geht es um die Anhebung der Beitragssätze im Bereich der Krankenversicherung um 0,15 Prozent-Punkte; darüber hinaus um die Einführung der sogenannten Rezeptgebührendeckelung mit 2 Prozent-Punkten des jährlichen Nettoeinkommens. Weiters anzuführen sind das Wochengeld für freie Dienstnehmer, berechnet nach dem tatsächlichen Einkommen, der Wochengeldanspruch für freie Dienstnehmer auch bei vorzeitigem Mutterschutz sowie der Krankengeldanspruch für freie Dienstnehmer ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Dabei nicht unerwähnt bleiben darf natürlich die Pensionsanpassung 2008.
Summa summarum: ein unseres Erachtens wichtiges sozialpolitisches Paket, dem wir selbstverständlich gerne unsere Zustimmung erteilen werden.
Was die Rezeptgebührendeckelung anlangt, liebe Kolleginnen und Kollegen, handelt es sich um eine soziale Kurskorrektur, die im Wesentlichen 300 000 Österreicherinnen und Österreicher betreffen wird. Wenn wir in diesem Zusammenhang davon ausgehen können, dass rund 80 Prozent der Pensionistinnen und Pensionisten davon positiv betroffen sein werden, können wir, wie ich meine, von einer sehr beachtlichen sozialpolitischen Maßnahme sprechen.
Zum Thema Finanzierung des Gesundheitssystems: Ja, es kommt durch die Beitragserhöhung neues Geld ins Gesundheitssystem. Die Beitragserhöhung um 0,5 Prozent-Punkte im Bereich der Krankenversicherung ab 1. Jänner 2008 ist eine wichtige sozialpolitische Maßnahme, eine Umsetzung des Regierungsübereinkommens; eine aus unserer Sicht sehr begrüßenswerte Initiative und Maßnahme. An dieser Stelle möchte ich mich auch bei all jenen bedanken, die letztlich dafür die Verantwortung tragen, dass dadurch neues Geld ins Gesundheitssystem kommt.
Allerdings kommt nicht so viel Geld ins Gesundheitssystem, jedenfalls nicht so viel neues Geld, wie verschiedentlich zu lesen war. Unterm Strich – ich möchte die Redezeit nicht überstrapazieren und jetzt lange Rechnungen anstellen –, summa summarum, und ich gehe davon aus, dass darüber Konsens herrscht, geht es dabei im Bereich der Krankenkassen einnahmenseitig um rund 75 Millionen €, wenn wir davon die Nichtdeckung der Rezeptgebührendeckelung abziehen. 75 Millionen € für die Krankenkassen, die das Geld derzeit dringend benötigen, wie ja bereits Kollege Breiner kurz erwähnt hat.
Sehr verehrte Frau Bundesministerin Kdolsky, wenn ich mich in meinen Ausführungen bis jetzt positiv, optimistisch und unterstützend artikuliert habe, möchte ich aber nunmehr auch die Gelegenheit ergreifen und kurz auf Fragen der Finanzierung des Gesundheitssystems eingehen. Voranstellen möchte ich: Die geplanten Maßnahmen, über die wir heute diskutieren, waren nie dazu gedacht, das Gesundheitssystem langfristig abzusichern. Ich glaube, das muss man fairerweise sagen, dass das nie in Diskussion war. Insofern konnte ich die Kritik des Kollegen Breiner daher nicht ganz nachvollziehen, möchte aber auch sagen, dass, obwohl neues Geld ins System kommt, wir damit insbesondere die Krankenkassen nicht sanieren können. (Bundesrat Breiner: Langfristige Sanierung der Finanzen des österreichischen Gesundheitswesens, steht im Ausschussbericht!) – Kollege Breiner, der Entwurf als solcher war als Beitrag und Sofortmaßnahme geplant, aber nicht als langfristige Finanzierung des gesamten Gesundheitssystems.
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Kdolsky, in diesem Zusammenhang möchte ich aber auch nicht unerwähnt lassen, dass ich mit den politischen Aktivitäten des Gesundheitsressorts eben genau zum Thema langfristige Finanzierung nicht ganz zufrieden bin; ich mache da aus meinem Herzen keine Mördergrube.
Ich verstehe, dass man sich als Gesundheitsministerin insbesondere vor dem Hintergrund der Strukturen der Krankenkassen, der Sozialversicherungen und der Selbstverwaltung immer wieder ein bisschen in einer Querschnittmaterie befindet, und es ist enorm wichtig, mit der Sozialversicherung in einen intensiven und guten Dialog einzutreten, um letztlich – das ist im Frühjahr gut gelungen, eben im Zusammenhang mit der Zieldebatte bei Balanced Scorecard-Besprechungen – eine langfristige Finanzierung sicherzustellen.
Ich möchte in diesem Zusammenhang, auch weil ich gesehen habe, dass sich Kollege Mayer dazu zu Wort gemeldet hat, zum Bereich Krankenkassen das Wort an dich richten, Edgar. Ich weiß, du kommst da jetzt vielleicht – wie man das so schön politisch formuliert – ein bisschen unschuldig zum Handkuss, aber ich weiß jedenfalls, dass du hohe sozialpolitische Kompetenz in deinem Bereich hast, und deshalb wende ich mich auch direkt an dich.
In diesem Zusammenhang lese ich nur kurz einen Satz vor: Warum jetzt die harte Kritik und die Polemik? ÖVP-Generalsekretär Missethon und ÖAAB-Obmann Amon waren in den vergangenen Tagen die Speerspitze gegen die rote Wiener Gebietskrankenkasse. – Zitat: Wieder ein Bereich, wo rote Gewerkschafter nicht wirtschaften können!
Werte Kolleginnen und Kollegen, in diesem Zusammenhang möchte ich schon sehr deutlich sagen, dass das gesamte Gesundheitswesen in Österreich, dass alle Krankenkassen ein so hohes und wertvolles Gut sind, dass sie derart billige Polemik, wie dies zum Teil geschehen ist, nicht verdient haben. Vielleicht auch gleich ein Argument, um Gegenstrategien von vornherein den Wind aus den Segeln zu nehmen: Werte Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP, Ihnen ist sicherlich Kollege Donabauer als SVB-Obmann bekannt, ebenso Kollege Neugebauer als Beamtengewerkschafts-Chef und Kollege Kopf als GSVG-Obmann, alles hochrangige Sozialversicherungsfunktionäre
der ÖVP, und alle drei ... (Zwischenbemerkung von Bundesministerin
Dr. Kdolsky.) – Sehr geehrte Frau Bundesministerin,
seien Sie bitte so höflich und gedulden Sie sich bitte, meinen
Ausführungen zu folgen! (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Ja,
mag alles sein, und das hat auch seine Gründe; das wissen Sie. Alle drei
ÖVP-Sozialversicherungsfunktionäre führen eine Kasse, die
sowohl in Bezug auf Verwaltungskosten als auch
in Bezug auf Ärztetarife höhere Kosten als die Wiener
Gebietskrankenkasse haben. (Bundesrat Mayer: Höhere
Kosten?) – Höhere Kosten! Jawohl, das stimmt, Edgar.
Kollege Bittner von der Wiener Gebietskrankenkasse hat sich sehr bemüht einzusparen, und er hat ein Sanierungskonzept vorgelegt. Jetzt geht es im Wesentlichen darum, dass man sich da wirklich ehrlich bemüht. Da wir ja heute schon einmal die Gelegenheit hatten, die Sozialpartner besonders zu loben, geht der Tag nicht zu Ende, um das hier ein weiteres Mal zu tun und zu sagen: Wir haben ein wunderbares Gesamtkonzept der Sozialpartner zum Thema „Gesundheit sichern“, und es gab eine gemeinsame Pressekonferenz am 5. Juli heurigen Jahres, und ich ... (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Nein, nicht Bittner, sondern die Herren Kopf und Leitl auch. (Bundesrat Mag. Baier: Dem Bittner müssen Sie das sagen!) – Nein, das sage ich jetzt, weil die Frau Gesundheitsministerin da ist.
Ich bin jedenfalls der Überzeugung, dass es der Mühe wert wäre, sich im Zusammenhang mit einer langfristigen Finanzierung des Gesundheitssystems dieses wunderbare Gesamtkonzept zu Herzen zu nehmen und an dessen politische Umsetzung zu gehen. – Ich weiß, dass ich jetzt ein bisschen kritisch war, habe aber die sozialpolitisch positiven Dinge zu Beginn meiner Ausführungen auch hervorgehoben.
Es freut mich natürlich, wenn ich einen Artikel in der Zeitung lese, nämlich im „Standard“, wo es über die Gesundheitsministerin heißt: „Kdolsky liebt es leicht bis deftig“. – Im Zusammenhang mit der Präsentation dieses Kochbuches, sehr verehrte Frau Gesundheitsministerin, erlaube ich mir, auch einen kleinen Beitrag zu leisten und Ihnen – knapp vor Weihnachten – ein kleines Präsent zu überreichen, eine kleine Weihnachtskarte mit einigen Bildern drauf. (Der Redner hält eine Weihnachtskarte in die Höhe.) – Wenn man das von ganz hinten nicht sehen kann: Es geht dabei um Schweinsbraten; es ist auch ein Schweinsbratenrezept drinnen. Ich wünsche auch Ihnen, Frau Ministerin, frohe Weihnachten! (Der Redner überreicht Bundesministerin Dr. Kdolsky das angesprochene Präsent.) – Ein herzliches Glückauf! (Beifall bei der SPÖ.)
17.09
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu einer tatsächlichen Berichtigung ist Herr Bundesrat Schöls zu Wort gemeldet. Herr Bundesrat, ich darf Sie auf die Geschäftsordnung hinweisen: 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
17.10
Bundesrat Alfred Schöls (ÖVP, Niederösterreich): Frau Präsident! Frau Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Klug hat in seinen Ausführungen unter anderem behauptet, dass auch die BVA höhere Verwaltungskosten hätte als die Gebietskrankenkasse. – Das ist falsch!
Tatsächlich ist richtig, dass die Verwaltungskosten der BVA geringer sind als die der Gebietskrankenkasse. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Mag. Klug: Das stimmt nicht!)
17.10
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste ist Frau Bundesrätin Mühlwerth zu Wort gemeldet. – Bitte.
17.11
Bundesrätin Monika Mühlwerth (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr
Kollege Schöls, nach dem, was ich gehört habe, geht es aber der BVA auch nicht so wahnsinnig gut. (Bundesrat Schöls: Aber nur, weil wir den anderen das Geld geben!)
Dass der Kollege Klug von der sozialdemokratischen Fraktion seinen ebenfalls von der sozialdemokratischen Fraktion seienden Kollegen Bittner verteidigt, ist ja irgendwie verständlich. Ihr verteidigt auch immer die eigenen Leute. (Bundesrat Gruber: Sie ja auch Ihre!) – Ich natürlich auch meine, selbstverständlich. (Bundesrat Gruber: Ja, genau um das geht es!) Deshalb sage ich ja, ich habe durchaus Verständnis dafür. (Bundesrat Mag. Baier: Aber manchmal ist es vergeblich!) Und dass die Bundeshauptstadt Wien natürlich mit anderen Kosten belastet ist, weil auch viele hier herkommen, ist auch klar, ohne dass ich jetzt den Herrn Bittner verteidigen möchte.
Natürlich gibt es bei Gesetzesmaterien auch immer durchaus gute Ansätze. Die Verbesserung für die freien Dienstnehmer, die jetzt in die Arbeitslosenversicherung hineingenommen werden und damit auch Arbeitslosengeld bekommen und in die Mitarbeiterversorgung genommen werden, wo sie Wochengeld bekommen können, ist durchaus eine positive Sache.
Es werden sich sicher auch die 230 000 Mindestrentner freuen, die jetzt eine Pensionserhöhung um 2,9 Prozent bekommen. Das ist in etwa an der Inflationsrate. Diese werden das sicherlich positiv sehen. Allerdings wird die Freude durch exorbitante Preissteigerungen etwas getrübt sein. Da gibt es einige. Der Pensionistenpreisindex liegt über 3 Prozent. Der Grund dafür: Es ist das Brot teurer geworden, gleich um 7 Prozent. Es ist das Mehl um 9 Prozent teurer geworden, die Teigwaren um 13 Prozent, Obst und Gemüse um 10 Prozent, Butter gleich um 26 Prozent. Diese kostet jetzt fast so viel wie vor dem EU-Beitritt, obwohl man uns damals versprochen hat, dass alles billiger wird. Das frisst schon wieder einen Teil dieser Erhöhungen auf. Dazu kommen noch die Preissteigerungen, die zum Teil schon im Vorjahr stattgefunden haben, sich jetzt aber wiederholen: für Wasser, für die Müllabfuhr, für das Heizen. 250 000 Pensionsbezieher wissen nicht, wie sie sich das Heizen leisten können.
Jetzt wird der Krankenversicherungsbeitrag um 0,15 Prozent – nicht um 0,5 Prozent! – erhöht, und damit ist das ganze schöne Geld auch schon wieder „futsch“. Und besonders arm dran sind natürlich jene 500 000 Menschen, die nicht diese Ausgleichszulage bekommen. Diese kriegen nämlich interessanterweise nur 1,7 Prozent. Da muss man sich schon fragen, wieso eigentlich die Ärmsten der Armen immer am wenigsten bekommen.
Selbstverständlich findet sich hier eine ganz große Menge – um nicht zu sagen die Mehrzahl – an Frauen, nämlich jene Frauen, die nicht so lange im Arbeitsprozess waren oder so wenig verdient haben, dass sie heute eine entsprechend kleine Pension haben. Interessanterweise tritt die Sozialdemokratie sonst immer fest für die Frauen ein, aber genau dort, wo Sie es in der Hand haben, werden diese wieder einmal benachteiligt. Ist das die soziale Wärme, die Sie im Wahlkampf versprochen haben? Ich meine nicht, dass davon etwas zu spüren ist. Im Schnitt muss man sagen, die Pensionserhöhung beträgt durchschnittlich 2 Prozent. (Ruf bei der SPÖ: Ein Quantensprung!) Das ist zwar schön und besser als gar nichts, aber kein Grund, sich jetzt auf die Schulter zu klopfen und in Jubel auszubrechen. Am allerwenigsten jubeln können die Betroffenen.
Der Grund für die Krankenversicherungsbeitragserhöhung wurde heute schon angesprochen: Defizite bei den Krankenkassen. Das ist ein Dauerbrenner, das hören wir nicht zum ersten Mal. Das ist Jahr für Jahr eigentlich dieselbe Debatte: Die Krankenkassen haben ein Defizit, es wird immer größer, und jetzt muss wieder neu verhandelt werden, und es muss etwas geschehen.
Was geschieht? Das, was immer geschieht: Es werden die Beiträge erhöht. Dass die Rezeptgebühr mit 2 Prozent des Nettoeinkommens gedeckelt wird, ist gut. (Bundesrat Florianschütz: Das hat die SPÖ gemacht!) Es hätte aber wahrscheinlich auch legistisch bessere Maßnahmen gegeben, die Sie nicht 2 Millionen € gekostet hätten. Das ist dann wieder das, was Ihnen entgeht. Das heißt also, der administrative Mehraufwand schmälert Ihre Einnahmen schon wieder ganz beträchtlich.
Die Wiener Gebietskrankenkasse hat ein kolportiertes Defizit von 544 Millionen €, die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse sagt auch, es geht ihnen nicht gut. In Wirklichkeit gibt es nur noch zwei Krankenkassen, die von sich sagen können, dass es ihnen nicht so schlecht geht. Auch dort kann von gut keine Rede mehr sein.
Jahrelang hat man es verabsäumt, Reformen bei den Strukturen zu machen, wie zum Beispiel die Abschaffung der Doppelgleisigkeiten, Doppelbefundungen und so weiter. Stattdessen hat man immer wieder die Beiträge neu erhöht. Jetzt müssen die Krankenkassen zwar schon ein Konzept entwickeln, wie sie sparen können – bis Juni sind sie aufgerufen. Wenn ihnen das allerdings bis Juni 2008 nicht gelungen ist, können sie nicht einmal mehr die Mehreinnahmen lukrieren.
Und das Ganze, Frau Ministerin, ehrlich gesagt für nicht einmal schlappe 100 Millionen €, die sie an Mehreinnahmen zu erwarten haben! Das ist nicht einmal ein Tropfen auf den heißen Stein.
Da haben wir noch überhaupt nicht davon gesprochen, dass es auch im Gesundheitssystem einen massiven Missbrauch gibt. Selbst der Hauptverband der Sozialversicherungsträger gibt es mittlerweile zu. Wir sagen es ja schon lange. Die e-card hat das natürlich noch begünstigt; da ist es ein bisschen leichter als mit dem Krankenschein. Selbst der Hauptverband gibt mittlerweile zu und schätzt, dass er wahrscheinlich einen Einnahmenentfall von 80 Millionen € im Jahr durch sozialen Missbrauch der e-card hat.
Dass das stimmt, ist allein daran zu sehen, dass man sich jetzt plötzlich entschlossen hat, einer wirklich langjährigen freiheitlichen Forderung nachzugeben, nämlich ein Foto auf diese e-card zu geben. Plötzlich entschließt man sich dazu, wenngleich auch erst 2012. Das sollte jetzt schon schrittweise geschehen! Man könnte das bei der Ausstellung neuer Karten ohne Weiteres machen, damit hier der Missbrauch eingedämmt werden kann.
Wenn wir vom Gesundheitswesen sprechen, dann bleibt es nicht erspart, dass wir natürlich auch über die Kosten der Zuwanderung sprechen. Ich weiß, das wird von vielen nicht gerne gehört, und man tut immer so – und die Grünen behaupten das ohnehin –, als ob sie uns mehr bringen als kosten. Tatsache ist aber, dass sich mittlerweile schon einige Experten zu Wort gemeldet haben, die nicht der FPÖ zuzuordnen sind, und sehr wohl gesagt haben, dass in den ersten 25 Jahren der Zuwanderer mehr kostet, als er bringt. Erst nach 25 Jahren beginnt sich das ins Gegenteil zu verkehren; dann zahlt er tatsächlich mehr ein, als er kostet.
Die Bundesregierung wäre gut beraten, einmal diese Kosten auf den Tisch zu legen. Machen wir doch Kostenwahrheit und sagen: Was kosten sie uns?, Was bringen sie uns?, und dann wird man schon sehen, was da herauskommt. Bis jetzt bezahlt immer alles brav der Steuerzahler.
Und noch etwas ist im Kommen: Die EU möchte jetzt eine Richtlinie erlassen, wonach jeder sich in jedem Land behandeln lassen kann. Da werden sich die Briten sehr freuen, die ziemlich lange Wartezeiten vor allem auch für Operationstermine haben. Da werden sich die Polen freuen, da werden sich die Rumänen freuen, da werden sich viele freuen, die zu uns kommen, sich hier behandeln lassen können – aber das natürlich zu den Preisen in ihrem Heimatland.
Wer bezahlt am Ende das Defizit? – Der österreichische Steuerzahler. Aber hier kann Kanzler Gusenbauer einmal ein Versprechen einlösen, denn er hat gesagt, bei den Beitragszahlungen zur Europäischen Union wird er sich dafür einsetzen, dass die Österreicher nicht zu Schaden kommen und dass es im Sinne der Österreicher verhandelt wird. Da kann er einmal ein Versprechen wahr machen, wiewohl ich befürchte, es wird auch hier nicht mehr als Schall und Rauch herauskommen.
Sie wären also gut beraten, sich insgesamt die Kosten der Zuwanderung anzuschauen, umzudenken und die seit Jahrzehnten falsche Zuwanderung anzuschauen und entsprechend zu handeln. (Beifall des Bundesrates Ing. Kampl.)
17.19
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.
17.20
Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich jetzt im Vorhinein für die freundlichen Worte. Die Frau Präsidentin hat mir eine Zulage versprochen. Ich würde vorschlagen, dass wir versuchen, sie unbedingt im Bundesrat zu halten, mit aller uns zur Verfügung stehenden Kraft.
Sehr verehrte Damen und Herren, ich möchte eingangs
ganz kurz auf die Thematik der Pensionen zu sprechen kommen. Ich denke, es ist
ein sehr positiver Abschluss, den wir erzielt haben. Es gibt ein gutes neues
Jahr für die PensionistInnen, mit einer sehr schönen Erhöhung
der Pensionen. Ich möchte das nicht so schlechtreden, wie die Frau
Kollegin Mühlwerth, die alles als Schall und Rauch bezeichnet hat.
Dafür ist
sie jetzt abgeschwirrt. Sie hat das Plenum schon wieder verlassen
müssen – auf-
grund ihrer guten Aussagen, die ich jetzt nicht weiter kommentieren muss. (Bundesrat
Mag. Baier: Sie hat schon raus müssen!) Unsere Senioren-
und Pensionistenvertreter werden sich dann auch entsprechend mit dieser sehr
guten Erhöhung der Pensionen befassen.
Ich darf also gleich überleiten und andere Themen ansprechen, die in diesem Paket mit beinhaltet sind. Ich möchte auf zwei andere Punkte eingehen. Das ist erstens die sozialrechtliche Gleichstellung der freien DienstnehmerIn, eine wichtige sozialpolitische Verbesserung. Davon sind im positiven Sinne 26 000 Menschen betroffen, die in sogenannten freien Dienstverhältnissen sind. Wenn man geringfügig Beschäftigte dazu rechnet, sind es in etwa 70 000 Menschen, wobei – das haben wir heute auch schon gehört – natürlich Teilzeitarbeitskräfte oder Arbeitskräfte im Bereich der geringfügig Beschäftigten und der freien Dienstnehmer sehr oft auch Frauen sind. Das ist hier sicher anzumerken.
Damit sichern wir diesen Beschäftigten ab 1. Jänner 2008 wie bei echten Arbeitnehmern Krankengeld ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Frauen – und das ist auch ein wichtiger Punkt – bekommen Wochengeld. Außerdem werden die freien Dienstnehmer oder neuen Selbständigen, wenn Sie so wollen, auch in die Arbeitslosenversicherung und Mitarbeitervorsorge, zu der wir noch später kommen, mit aufgenommen.
Ein wichtiger Teil ist in diesem Rahmen natürlich auch die Artikel-15a-Vereinbarung. Im Rahmen dieser Vereinbarung diskutieren wir die ASVG-Novelle zur Finanzierung des österreichischen Gesundheitswesens. Wir setzen damit den eingeschlagenen Reformweg, den wir 2005 begonnen haben, fort und kommen damit in Hinblick auf eine gesamte Finanzierung im Gesundheitswesen einen weiteren großen Schritt voran, einen großen Schritt in diese Richtung. Wir schaffen damit eine große Entlastung des statio-
nären Akutbereiches und die vermehrte Leistungseinbringung und Erbringung in den tagesklinischen und ambulanten Bereichen.
Somit gibt es also mehr Geld für die Spitäler, wesentlich mehr Geld. Da werden 100 Millionen € zu Verfügung gestellt. Ein besonders wichtiger Bereich ist auch die Finanzierung in diesem Zusammenhang mit den Sozialversicherungen. Wir wissen alle, dass es insbesondere bei den Krankenkassen – und der Kollege Klug hat das schon erwähnt – großer Anstrengungen bedarf. Mit dieser 0,15 Prozent-Anhebung an Beiträgen in die Krankenkassen sind die Kassen nicht wirklich zu sanieren. Es kommen wohl 160 Millionen € mehr in die Kassen ab dem Jahr 2008 – und das ist kein kleiner Beitrag und nicht Schall und Rauch, so wie die Frau Kollegin Mühlwerth gesagt hat –, aber die Kassen müssen sich auch wirklich massiv Szenarien überlegen, wie sie ausgabenseitig sparen und wie sie Einsparungen erzielen können.
Einen vorgeschriebenen Katalog für die Abgeltung von Leistungen für alle Krankenkassen halte ich in diesem Zusammenhang für nicht praktikabel aus Vorarlberger Sicht, weil wir auch die Unterschiedlichkeiten der Regionen und Länder nachvollziehen sollten. Die Burgenländer haben offensichtlich doch einen anderen Zugang zum Gesundheitssystem als die Vorarlberger. Das ist für uns einfach Thema im Land; und ich sage das in dieser Art und Weise.
Jetzt muss ich mich doch auf die Wiener Gebietskrankenkasse beziehen, weil du auch unsere Leute mit ins Spiel gebracht und zitiert hast – natürlich auf eine andere Art und Weise; ich werde versuchen, das auf meine Art zu sagen. Es geht nicht, dass die Wiener Gebietskrankenkasse weit mehr Geld für die einzelnen Patienten in die Hand nimmt als zum Beispiel die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse, die auch eine sehr gute Gebietskrankenkasse ist (Bundesrat Mag. Baier: Sehr gut!) oder eine der besten, wenn man das so sagen kann, beispielhaft. Ob sich eine Krankenkasse ein Spital leisten muss, welches jährlich 40 Millionen € Abgaben produziert, möchte ich ebenfalls in Frage stellen.
Ich habe heute auch diesbezüglich erste Impulse aus der Wiener Gebietskrankenkasse vernommen. Und ich sage das jetzt nicht, um die Wiener Gebietskrankenkasse anzuschwärzen! Es gibt hier ein erstes Gespräch mit dem Bundeskanzler, dem Vizekanzler und dem Kollegen Bittner, wo man sich einfach unterhält, wie man diese Kasse, von der Kollege Bittner sagt, sie ist im Prinzip pleite, sanieren kann und welche Möglichkeiten und welche Szenarien es gibt. Da gibt es schon einige Punkte, die man auch kritisieren und in Frage stellen kann. Der Wiener geht zum Beispiel viermal so oft wie der Oberösterreicher zum Facharzt. Ist der Oberösterreicher gesünder? Kann ich jetzt nicht sagen, oder? (Bundesrat Mag. Baier: Sicher!) Oder er geht sechsmal öfter zum Röntgenologen als der Oberösterreicher. Da gibt es also schon Dinge, die sicher aufklärungsbedürftig sind.
Kollege Klug, ich beginne jetzt keine sozialpolitische Diskussion, aber ich denke, über die ganzen Leistungen, die die Kassen in den Regionen erbringen, wird man sicher auch reden müssen. Wir werden hier Szenarien entwickeln müssen, dass die Kassen wieder aus diesem defizitären Bereich herauskommen. Ich denke, die Frau Ministerin hat hier bereits auch einige Impulse ausgesandt, dass es eben auch Einsparungen von den Kassen geben muss.
Wir aus Vorarlberger Sicht sind sehr froh, dass man diesen Ausgleichsfonds, der diskutiert wurde, jetzt sozusagen nicht implementiert, denn wir Vorarlberger sind ein bisschen sensibel, wenn es um das Krankenkassengeld geht. Da hat unser Landeshauptmann eine eigene Betrachtungsweise – zum Wohle der Vorarlberger, muss man natürlich sagen, denn er macht ja dann alles zum Wohle der Vorarlberger. Wir hätten das
Geld dann auch gerne, wenn wir es denn haben, im Land behalten. Da bedanke ich mich sehr herzlich dafür, Frau Ministerin.
Abschließend möchte ich erwähnen, dass die Einführung der Obergrenze für die Rezeptgebühr mit 2 Prozent des Nettoeinkommens ein sozialpolitischer Meilenstein ist und hier besonders ältere, chronisch kranke Patienten eine gewaltige Entlastung erfahren werden. Da sind in etwa 300 000 Personen davon positiv betroffen, sie profitieren. Das ist für mich auch ein aktiver Beitrag zur Armutsbekämpfung, denn insbesondere Bezieher von Kleinstpensionen, Menschen mit geringen Einkommen werden massiv davon profitieren.
Frau Ministerin, ich bedanke mich im Namen meiner Fraktion und auch im Namen des Landes Vorarlberg für die zusätzlichen Mittel in das Gesundheitswesen und vor allem für die Fortschreibung dieser Gesundheitsreform 2005. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
17.28
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.
17.28
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Klug, es steht wirklich im Bericht des Gesundheitsausschusses: Dieses Gesetz dient der langfristigen Sicherstellung der Finanzierbarkeit des österreichischen Gesundheitswesens. – So steht es da. Ich weiß nicht, woher du das hast, dass es dem nicht dienen soll, aber im Prinzip sehe ich auch das Problem, dass es dem nicht dienen kann.
Sie machen jetzt mehr oder weniger den Vorschlag, durch eine eigentlich geringfügige Erhöhung der Krankenkassebeiträge – 0,15 Prozent ist nicht viel – könnten unsere Krankenkassen saniert werden. Ich glaube nicht ganz daran, dass sich das ausgeht. Ganz ehrlich! Es gibt viele Bereiche im Gesundheitswesen, die eher teurer als billiger werden. Es gibt viele Bereiche im Gesundheitswesen, die derzeit schon ungenügend abgedeckt sind. Ich denke zum Beispiel an Psychotherapie auf Krankenschein. Diese gibt es zwar, aber in Wirklichkeit zahlt man üblicherweise noch dazu. Ich weiß, wie es sich im Wartezimmer eines Kassenarztes in Niederösterreich anfühlt. Da sitzt man drei Stunden. Das sind an und für sich auch Kosten, die für die Wirtschaft anfallen, wenn jemand drei Stunden beim Arzt im Wartezimmer sitzen muss, bevor er zehn Minuten behandelt werden kann.
Bei der Rehabilitation gibt es auch noch sehr viele Dinge, die besser zu machen und besser zu finanzieren wären. Ich denke, diese 150 Millionen €, die da herauskommen, die auch nicht 100-prozentig in die Krankenkassen in der Form fließen werden, können sich für eine langfristige Sanierung der Krankenkassen sicher nicht ausgehen.
Kollege Breiner hat vorhin angemerkt, dass es ja auch andere
Finanzierungsmöglichkeiten gibt, was auf ÖVP-Seite gleich das
Entsetzensgeschrei: Ach, neue Steuern!, hervorgerufen hat. Da stelle ich schon
die Frage: Warum werden die Menschen
krank? Nur, weil sie arbeiten? Oder gibt es andere Einflussfaktoren auch? (Bundesrat
Dr. Kühnel: Zum Beispiel Rauchen!) – Genau! Ich
finde es zum Beispiel ganz richtig, wenn ein Teil der Tabaksteuern in die
Krankenkassen fließen. Ich fände es ganz richtig, wenn Alkohol
besteuert werden und ein Teil davon in die Krankenkassen fließen
würde. Das ist doch nicht abwegig, das ist doch ganz sicher sinnvoll. (Bundesrat
Dr. Kühnel: Bruno Kreisky hat das schon einmal gemacht!) –
Auch ich habe Herrn Dr. Bruno Kreisky noch im Fernsehen gesehen; also so
ist es nicht, ganz so jung bin
ich nicht. Aber danke, es war das erste Mal, dass Sie etwas Charmantes zu mir gesagt haben. (Heiterkeit bei der ÖVP.)
Ich möchte auch noch etwas sagen: Als Vorsitzende des Verkehrsausschusses – und auch weil ich mich doch mit der Verkehrspolitik sehr viel beschäftige – meine ich, dass die Berechnung von externen Kosten in der Verkehrspolitik nichts Unerwünschtes ist. Im Prinzip hätten wir alle gerne, dass die EU das zum Beispiel in ihrer Wegekostenrichtlinie berücksichtigt. Was sind denn diese externen Kosten der Verkehrspolitik? – Unter anderem auch Gesundheitskosten. Denn: Wir alle wissen um die Feinstaubproblematik und dass dadurch die Kinder krank werden. Das sind Gesundheitskosten, die unser System belasten. Warum sollte man die jetzt unbedingt bei den Nebenkosten der Arbeiter mehr oder weniger finanzieren? Das ist eigentlich nicht ersichtlich und nicht einsichtig.
Ich meine, die ÖVP könnte ein bisschen mehr Phantasie aufbringen und sollte nicht bei jeglicher Aussage aufschreien, von wegen, man könnte die Gesundheitskosten vielleicht auch finanzieren, indem man andere Dinge ansetzt, außer Lohn- und Gehaltskosten. Ich denke, diese Einstellung ist nicht so abwegig und könnte sich auch die ÖVP einmal näher anschauen. Das wäre meiner Meinung nach nicht gegen die Parteilinie, weil auch die ÖVP immer wieder sagt, die Lohnnebenkosten wären zu senken.
Was mir an diesem Gesetz prinzipiell auch gefällt, das ist die Obergrenze bei den Medikamentengebühren. Ansonsten befürchte ich, dass mit diesen 0,15 Prozent eine langfristige Sanierung sicher nicht möglich sein wird, eine kurzfristige vielleicht schon.
Weil zuvor kurz die Differenz zwischen Wiener Gebietskrankenkasse und Oberösterreichischer Gebietskrankenkasse aufkam und wer denn nun besser arbeite: Ich denke, es gibt schon sehr viele Menschen, die eine ärztliche Behandlung in Wien in Anspruch nehmen, auch wenn sie in Oberösterreich wohnen, und vielleicht auch umgekehrt. Ich bin mir nicht so sicher, ob man das jetzt so auf den Cent genau auseinanderrechnen kann, wer denn besser oder schlechter wirtschaftet – zum Teil schon, aber sicher nicht zu 100 Prozent. (Beifall bei den Grünen.)
17.33
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gelangt nun Frau Bundesministerin Dr. Kdolsky. – Bitte.
17.33
Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Bundesräte! Hohes Haus! Das österreichische Gesundheitssystem ist ausgezeichnet. Ich werde dafür manchmal verlacht, ich bleibe aber dabei, dass ich nicht nur als Ärztin in jedem Bereich – Turnusärztin am Land, Universitätsärztin, Wissenschafterin, forschend tätig, aber auch als Krankenhausmanager – dieses System 25 Jahre hindurch von allen Seiten her kennengelernt habe, von denen man es sehen kann, und es ist ausgezeichnet. Nur eines möchte ich Ihnen hier vorausschickend schon sagen: Dieses ausgezeichnete System, an dem wir definitiv weiterzuarbeiten haben und uns nicht zurücklehnen und auf den Lorbeeren ausruhen, ist innerhalb Europas auch das teuerste System. 26 Milliarden € jedes Jahr! Meine Herrschaften, das sind 358 Milliarden österreichische Schilling. Mit Euro-Angaben wird das alles manchmal ein bisschen verniedlicht. Ich betone: 358 Milliarden Schilling!
Als wirtschaftlich ausgebildeter Krankenhausmanager und Gesundheitsökonom sage ich Ihnen: Da müssen wir dann schon Ursachenforschung betreiben, warum diese 358 Milliarden Schilling jedes Jahr, nämlich 26 Milliarden €, nicht ausreichen, um dieses System entsprechend zu finanzieren.
Ich denke, es hat hier sehr viele Hinweise darauf gegeben, wo Geld unnötigerweise in Spalten versickert, wo Geld definitiv denen, die die Leistungen brauchen, nämlich den Patientinnen und Patienten, entzogen wird. Es gibt sehr viele Schnittstellen in dem System. Es gibt 4 000 Finanzierungsströme. Der Transparency-Bericht geht viel weniger auf eine Kuvert-Medizin ein, sondern das, was viele nicht gelesen haben, sind die Querfinanzierungsströme in diesem System mit 4 000 Finanzierungsströmen, mit einem dualen Finanzierungssystem, mit einer undurchschaubaren intransparenten Situation, die letztendlich, um nur ein Beispiel zu erwähnen, dazu führt, dass wir a) eine Planung zwischen dem intra- und dem extramuralen Bereich nur in unzureichendem Ausmaß machen und dass b) hier Situationen aufgezeigt werden, dass Menschen, die ein Röntgenbild brauchen – egal, in welcher Dimension –, letztendlich zwei Tage in einem Spital aufgenommen werden müssen, damit das Spital das finanziert bekommt, und daher dieses Spital auch gezwungen ist, dieses zu tun. Das nennt man dann im Transparency-Bericht so, was im weitesten Sinne mit diesen 26 Milliarden € als Korruption gesehen werden kann.
Darüber sollten wir sprechen, und darüber sprechen wir auch. Denn: Eines ist schon klar: Wofür war denn diese Finanzierung?, damit ich diese Diskussion zwischen kurz-, mittel- und langfristig vielleicht ein bisschen beenden kann. Das ist eine Finanzierung für die Jahre 2008 bis 2013. Das sind sechs Jahre, und das ist für mich nicht langfristig. Langfristig ist etwas, das uns bis in die nächsten 30 Jahre – das, was wir in Alpbach diskutiert haben – eine Gesundheitsvorsorge, diese Gesundheitsvorsorge sichert. Und daher ist das meiner Ansicht nach ein erster Schritt in eine Richtung, um den Bedarf der Gebietskrankenkasse, wie er ursprünglich in der Höhe von 300 Millionen € angemeldet wurde, auch entsprechend abzudecken – auf der einen Seite durch die Beitragsleisterinnen und -leister mit 0,15 Prozent Steigerung der Abgaben, und auf der anderen Seite haben wir gesagt, warum wir immer jene, die das System finanzieren, in die Pflicht nehmen sollen, sondern wir sagen auch, dass es hier sehr wohl Dualitäten, Doppelgleisigkeiten, fehlende Synergien, fehlende Abgleiche gibt, die auch von Seiten der Sozialversicherungsträger zu beseitigen wären. Und in dieser Konstellation haben sich diese 300 Millionen ergeben. Ich glaube, das war der richtige Schritt in die richtige Richtung.
Es hat sich aber auch – und dafür bin ich dankbar – durch die Rezeptgebührendeckelung ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf ergeben, und ich glaube, dass sich die Sache an und für sich, um hier letztendlich chronisch kranken Patientinnen und Patienten, MindestrentnerInnen, Menschen, die viele Medikamente brauchen und oft finanziell am Rande der Armutsgrenze sind, zu helfen, ausgezahlt hat. Dafür werden wir Lösungen auch im Rahmen einer mittel- und langfristigen Gesamtdiskussion finden. Ich bin dankbar dafür, dass das auch erwähnt worden ist. Diese Diskussion wird derzeit geführt und wird auch weiterhin geführt werden müssen.
Dieser vorgezogene Finanzausgleich, der heute hier zur Diskussion steht, und die Abschlüsse im Rahmen der Vereinbarung gehen konsequent jenen Weg weiter, den wir mit der Gesundheitsreform 2005 eingeschlagen haben. Wir werden nämlich nicht umhinkommen – sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte, gerade hier im Bundesrat darf ich Ihnen versichern, dass ich die Ansprüche und die Eigenständigkeit und letztendlich auch die Umsetzung der Gesetze in den Ländern, den Föderalismus in Österreich sehr wohl hochhalte, dass ich die Selbstverwaltung des Hauptverbandes hochhalte –, etwas zu tun. Sie werden mir wohl zugestehen, dass es dadurch für eine Gesundheitsministerin nicht einfacher wird, eine zentrale Planung, Steuerung und Finanzierung einzuführen, denn „zentral“ wird ja immer sofort als „Wasserkopf Wien“ und als „die Gesundheitsministerin will steuern“ gesehen.
Ich glaube, dass der Weg einer gemeinsamen Planung, Steuerung und Finanzierung – das Geld soll kein Mascherl haben, das Geld soll für jene verwendet werden, die es brauchen – auf allen Ebenen gegeben sein sollte. Möglicherweise – und ich habe das auch hier in diesem Saal schon einmal gesagt – kann man auch darüber diskutieren, inwieweit man da die Pflege mit einbezieht und einfach einen zusätzlichen Finanzier und Spieler mit an den Tisch holt und damit endlich in Österreich eine Situation schafft, wo wir von der Wiege bis zur Bahre – so pervers diese Worte vielleicht aus meinem Munde klingen – eine gemeinsame Planung haben.
Und diese Planung, sehr geehrte Damen und Herren, muss natürlich in den Regionen stattfinden. Aber was hindert uns denn daran, in den Regionen gemeinsam zu planen? – Derzeit schieben wir den Patienten von einer Seite zur anderen Seite. Letztendlich ist keiner schuld. Aber etwas möchte ich hier schon sehr klar sagen – es ist kurz die Wiener Gebietskrankenkasse angesprochen worden –, und ich werde jetzt etwas sagen, was Sie erstaunen wird: Ich glaube, dass der amtierende Obmann an sich einen wesentlichen Schritt der Gesundheitsreform 2005 angegangen ist.
Er hat nämlich was gemacht? – Er hat letztendlich die Tendenz, Leistungen aus dem ambulanten Spitalsbereich in den effizienteren niedergelassenen Bereich umzuschichten, gehabt. Es hat nur ein Summenspiel gefehlt. Der Bund finanziert die Spitäler mit und damit Leistungen in den Spitälern; sprechen wir zum Beispiel von der präoperativen Diagnostik. Wenn nun die Spitäler diese Leistungen in den niedergelassenen Bereich auslagern, dann finanziert also jetzt zum zweiten Mal die Sozialversicherung diese Leistungen.
Dann kann es aber natürlich nicht sein, dass die Sozialversicherung das Geld vom Bund haben möchte, denn der finanziert – auch wenn ich mathematisch vielleicht nicht immer so ideal rechne, kommt das heraus – das dann zweimal. Meines Erachtens ist der einzige Fehler der, dass die entsprechenden Rückforderungen von Seiten der Wiener Gebietskrankenkasse durch das Land Wien, das ja Leistungen ausgelagert hat, nicht umgesetzt worden sind. Das ist ja auch ein Schritt, der jetzt in einem Sanierungskonzept vorliegt. Das heißt, es geht hier nicht um Schuldzuweisung, sondern es geht um Transparenz, und es geht darum zu sagen: Was wollen wir in diesem System? Wie gehen wir da weiter vor?
Ich glaube schon, dass wir hier einer kritischen Auseinandersetzung entgegensehen, denn ein 50, 60 Jahre gewachsenes System mit Machtansprüchen, mit zentralen Grundstrukturen und auch Ängsten, dass Dinge unter Umständen nicht mehr ganz so mitbestimmt werden können, muss langsam, mit viel Kommunikation und sensibel umgesetzt werden, aber ich glaube, da sind wir auf dem richtigen Weg.
Wichtig ist für mich in dieser Artikel-15a-Vereinbarung, dass wir vor allem den ambulanten Sektor verstärkt mit unserer Aufmerksamkeit bedenken, denn tagesklinische und ambulante Bereiche werden in Zukunft nicht nur in der Medizin, sondern auch in der Finanzierung dieser medizinischen Seite ein ganz wesentlicher Faktor sein. Es ist wichtig, diese sektorübergreifende Finanzierung, diese Aufhebung der Grenzen umzusetzen, die Schnittstellen zu Nahtstellen zu machen und damit das Geld dort nicht versickern zu lassen. Das ist ein wesentlicher Ansatz, der auch jetzt in dieser Artikel-15a-Vereinbarung Gott sei Dank enthalten ist.
Die Entlastung des stationären Akutbereiches wie überhaupt der Abbau der Akutbetten in Österreich muss angegangen werden. Sehr geehrte Damen und Herren, das heißt nicht schließen, das heißt umwandeln, wir brauchen Rehabilitation und Remobilisation. Wir haben zu viele Akutbetten. Derzeit, als Beispiel, zahlen wir 3,4 Millionen € jedes Jahr im SMZ Ost, einem von knapp 300 österreichischen Spitälern, aufgrund von Pro-
curatio-Fällen, die in diesem Spital auf Akutbetten liegen, die eigentlich Pflege- oder Rehabilitationsplätze bräuchten.
Das ist nur eines von vielen Beispielen. Daher glaube ich
sehr wohl, dass wir auch
mit einer moderaten Hebung der Sozialversicherungsabgaben und einem entsprechenden
Willen zur Effizienzsteigerung und zur gemeinsamen Planung dieses System mit
26 Milliarden € im Jahr finanzierbar halten können.
Ich glaube aber auch, das wir verstärkt neue rechtliche Strukturen schaffen müssen, um die ambulante Versorgung zu verbessern. Sie wissen, wir haben es geschafft, mit allen Beteiligten, und zwar nach einigen Kommunikationsmängeln, Arbeitsgruppen einzusetzen, die auch diese ambulanten Bereiche im Gemeinschafts- und im Gesellschaftspraxenbereich der Ärzte schaffen werden. Ich glaube, dass das auch ein richtiger Schritt für zukünftige Versorgungsstrukturen ist.
Es war mir aber auch wichtig, dass der Reform-Pool zum ersten Mal eine Möglichkeit hat, zu beweisen, und zwar auch mit betriebswirtschaftlichen Rechnungen, dass das Geld kein Mascherl hat, dass dieser Reform-Pool entsprechend ausgeweitet wird und auch Projekte der integrierten Versorgung, also Disease-Management-Projekte hineinkommen können, denn ich glaube auf jeden Fall, dass wir in Zukunft Pfade entwickeln müssen. Das hat nichts mit Eingrenzen der medizinischen Freiheit zu tun, sondern das hat etwas mit Qualitätssicherung für Patientinnen und Patienten zu tun.
Dieses Disease-Management, vor allem im Bereich Diabetes, im Bereich Schlaganfall, im Bereich koronarer Herzerkrankungen, aber auch bei nephrologischen Erkrankungen ist sehr wesentlich.
Vorletzter Punkt: Qualitätsarbeit ist ein wichtiger Faktor, auch in den Jahren 2008 bis 2013. Dazu haben wir ja im Sommer das Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen gegründet, ein großes Hoffnungsgebiet im Bereich des Gesundheitswesens, denn da können wir erstmalig nicht nur Vergleichbarkeitsdaten, Benchmarks, Zielvorgaben wissenschaftlich erarbeiten, sondern auch Strukturqualitätskriterien für die Spitäler und den niedergelassenen Bereich vorgeben, überprüfen und damit wahrscheinlich auch erstmalig im Gesundheitsministerium das steuern, was ein wesentlicher Faktor in der Gleichschaltung der Versorgungsstrukturen ist. Die regionalen Strukturpläne Gesundheit, die in den Regionen erarbeitet werden müssen, können sich somit auch an klar vorgegebenen Kriterien festhalten.
Die Elektronische Gesundheitsakte ist etwas, das in letzter Zeit seltener erwähnt wurde, aber nichtsdestotrotz sehr wesentlich in dieser Artikel-15a-Vereinbarung jetzt eine entsprechende Finanzierung bekommt, wie auch die Finanzierung der Krankenanstalten. Sosehr wir wissen, dass hier noch viel Geld für Effizienzsteigerungen nötig ist, müssen wir doch garantieren, dass die Krankenanstalten weiter überleben können. Sie sind ein zentraler Dienstleister für die PatientInnen, und da wurde durch entsprechende Geldflüsse darauf geachtet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, noch einmal: Für mich ist es eine kurz- bis mittelfristige Finanzierungsstruktur, aber die Frage ist wahrscheinlich: Was sind sechs Jahre für jemanden? Langfristig, wie gesagt, sehe ich ein anderes System, aber das vorliegende Novellenpaket enthält nicht nur diese Umsetzungsvereinbarungen, sondern auch sehr wesentliche Maßnahmen im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung aus dem Regierungsübereinkommen. Ich glaube, dass diesen sozialpolitischen Anliegen einfach auch entsprechend Rechung zu tragen war und ist und sie einen wesentlichen Faktor darstellen. Es wurde schon oft und in großem Einvernehmen gesagt, die Deckelung der Rezeptgebühr mit 2 Prozent des Nettoeinkommens ist gegeben. Ich denke, dass diese Entlastung ein wesentlicher Faktor ist. Ich darf nur darauf hinweisen, die Verwaltungskosten sind hier so gering wie möglich gehalten – geringer geht es
nicht mehr, denn ein gewisser Verwaltungsaufwand ist notwendig, wenn man entsprechende Berechnungen vorgibt.
300 000 Personen werden davon profitieren. Ich glaube, das wird jene spürbar entlasten, die es brauchen. Wir haben hier ja auch – ich habe vorhin über die 60 Millionen gesprochen – schon einen Ansatz gefunden, und der wird hier in dieser Diskussion dann immer wieder untergraben. Wir haben ja schon einen Ansatz gefunden, woher wir dieses Geld holen können, nämlich die Hebesätze in der Krankenversicherung gleich zu lassen. Das ist letztendlich ein Versuch, einen Teil dieser zusätzlichen Belastung hereinzubekommen; das wurde auch von den Experten als ein solcher bestätigt.
Ich denke, die Erhöhung um 0,15 Prozentpunkte ist ein wichtiger Fakt, auch die Umsetzung des Regierungsübereinkommens. Und ich glaube auch, dass es ganz notwendig ist, ein bisschen – seien Sie so freundlich, es so zu verstehen, wie ich es meine – die Rute ins Fenster zu stellen, um die restlichen 150 Millionen an Effizienzpotenzial auch zu bekommen. 0,15 Prozent für die Österreicherinnen und Österreicher als Erhöhung zu beschließen und zu sagen, man knüpft nichts dran – so viel guten Glauben in die Menschheit habe ich nicht, dass ich dann nicht glaube, dass die 150 Millionen möglicherweise nicht mehr ganz so intensiv geholt werden.
Ich bin aber aufgrund der laufenden Gespräche ganz überzeugt davon, dass uns das gelingen wird, und kann sagen, dass wir hier eine gemeinsame Lösung dieses Finanzproblems wie auch eine langfristige Zielvorgabe sehen.
Noch ein Wort zu der immer wieder geforderten Verbreiterung der Beitragssätze: Ich glaube, es wäre ein Fehler, wenn wir, bevor wir in eine gemeinsame langfristige Diskussion einsteigen, jetzt schon fixieren, wohin die Reise gehen soll. Schauen wir uns die Modelle an! Schauen wir uns an, ob wir wirklich so viel Geld damit hereinbekommen, ob das österreichische System und die Menschen, die in Österreich leben, wirklich dem entsprechen, was wir in England vorfinden! Schauen wir uns an, wer uns dann eigentlich das meiste Geld geben sollte! – Das ist nämlich der Wiener Bürgermeister, denn es geht ja auch um Mieteinnahmen, und der größte Vermieter ist Wien. Ich meine also, da haben wir schon eine Situation, bezüglich der ich mich frage, ob das damit gemeint war.
Ich verschließe mich keinem Vorschlag, ich glaube nur, wir müssen jene Vorschläge umsetzen, die auch wirklich effektiv, effizient und nachhaltig sind.
Ich bitte Sie alle, diesem meines Erachtens großen nächsten Schritt zuzustimmen! Es ist mir bewusst, dass das Gesundheitssystem zu steuern, zu planen und zu finanzieren wahrscheinlich zu den schwierigsten und gleichzeitig auch zu den öffentlichsten Themen gehört.
Ich persönlich freue mich, dass ich hier eine Gesetzesnovelle vorlegen konnte, die einen weiteren Schritt für das gute österreichische Gesundheitssystem bedeutet. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
17.51
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Kemperle. – Bitte.
17.51
Bundesrätin Monika Kemperle (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren des Bundesrates! Es ist ja bereits vieles zum Gesundheitssystem gesagt worden, nichtsdestotrotz möchte ich einige Anmerkungen dazu machen, und ich kann mir auch einige kritische Stellungnahmen zu verschiedenen Bereichen und verschiedenen Faktenlagen nicht verkneifen.
Wenn man sich nämlich die aktuelle Diskussion zum Gesundheitswesen ansieht, wie sie in den Medien stattfindet, so möchte man glauben, dass wir kurz vor dem Kollaps der medizinischen Versorgung stehen. Da wird mit dieser Situation relativ stark Panikmache betrieben, was wiederum nur zur Verunsicherung in der Bevölkerung insgesamt führt. Wir wissen: Die Lage ist tatsächlich ernst, und wir müssen etwas tun!, aber sie ist nicht dergestalt, dass wir alle in Panik geraten müssen.
Was notwendig ist, ist natürlich eine sofortige und rasche Umsetzung auf der gesetzlichen Ebene, welche eine Sicherstellung der Finanzierung des Gesundheitswesens mit sich bringt und die medizinische Versorgung der Bevölkerung weiterhin möglich macht. Diesbezüglich haben die Sozialpartner ja bereits einiges an Möglichkeiten aufgezeigt und einiges an Vorschlägen gemacht.
Kurz zusammengefasst ist das österreichische Gesundheitssystem für mich nach wie vor eines der weltbesten Systeme überhaupt. Wenn man international unterwegs ist, merkt man, was man an unserem System hat, und ich möchte es nicht aufs Spiel setzen.
Auch was die Selbstverwaltung betrifft, sehen wir, dass sie eine der günstigsten und besten Organisationsformen überhaupt ist. Die Selbstverwaltung ist auch ein Garant dafür, dass nicht auf Kosten der Patientinnen und Patienten gespart wird. Bis dato ist es möglich gewesen, die Patienten und Patientinnen nichts von all den Problemen, die wir tatsächlich haben, spüren zu lassen – das heißt, die Versorgung ist nach wie vor flächendeckend gegeben.
Im Vergleich zu privaten Krankenversicherungen liegt das System der Verwaltung sehr gut: Die Kosten der Verwaltung liegen bei 2,5 Prozent, und das ist weit unter dem, was im privaten Krankenversicherungsbereich zu verzeichnen ist. Selbst wenn wir uns nur auf die günstigsten Bereiche der privaten Krankenversicherungen konzentrieren, so sehen wir, dass die Kosten im Verwaltungsbereich zwischen 8 und 15 Prozent liegen. – Wenn man sagt, wir könnten bei den 2,5 Prozent Kosten im Verwaltungsbereich noch weiter einsparen, dann glaube ich nicht, dass dies möglich ist.
Was die finanzielle Lage der Krankenkassen betrifft, so haben deren Obleute diese eindeutig erkannt und haben sie auch bereits seit langem angeprangert und immer wieder darauf hingewiesen, dass es diesbezüglich Schritte geben muss. Trotzdem – und in diesem Zusammenhang erhebe ich hier einen Vorwurf und äußere meine Kritik daran – hat die letzte Regierung immer wieder finanzielle Einschnitte gemacht. Hier sei nur der Rechtsexperte der Wiener Ärztekammer, Thomas Holzgruber, zitiert, der Folgendes gemeint hat: „Die Politik hat der Kassa solange Geld entzogen, bis sie pleite war.“ – Das ist ein Zitat des Rechtsexperten der Wiener Ärztekammer!
Daran anknüpfend möchte ich darstellen, welche Auswirkungen dies im Bereich, in welchem es um Medikamente geht, hat: Die Kassen zahlen Umsatzsteuer, die der Finanzminister als Mehrwertsteuer einkassiert, für Medikamente – und der Mehrwertsteuersatz liegt bei 20 Prozent! Das heißt, in diesem Zusammenhang ist noch einiges zu tun, und ich denke mir, das ist ein Punkt, den man angehen könnte.
Gerade diese Punkte hat der Rechnungshof in seinem Bericht kritisiert, und nicht die Geschäftsführung der Gebietskrankenkassen! Darauf sei hingewiesen, weil das wichtig ist, da es in den Medien immer wieder so dargestellt wird, als seien die Obleute der Krankenkassen an dem, was passiert ist, schuld, obwohl es eigentlich von der Politik – von der vorherigen Regierung – mitzuverantworten ist und war.
Es kommt auch in manchen Bereichen sehr stark ... (Zwischenruf des Bundesrates Perhab.) – Wollen Sie sich zu Wort melden? (Bundesrat Perhab: Nein, aber die Wiener GKK ... Sozialleistung!) – Gut.
In diesem Zusammenhang kommt auch hin und wieder stark das Gefühl auf – ich mag mit diesem Gefühl vielleicht nicht ganz richtig liegen, aber Tatsache ist, dass dieses Gefühl sehr oft hervorgerufen wird –, dass Ihr Engagement, Frau Bundesministerin, für dieses System im Allgemeinen doch einiges zu wünschen übrig lässt, beziehungsweise – ich schränke das jetzt auf diesen Bereich ein – wird auch sehr stark der Eindruck vermittelt, dass Teile der ÖVP auf eine Privatisierung des Gesundheitssystems hinarbeiten und dass daher manche Dinge eben nicht in diese Richtung gehen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Was allerdings an Rahmenbedingungen zu schaffen dringend notwendig ist, das ist jetzt der Teil, der durch die Artikel-15a-B-VG-Vereinbarung beschlossen wurde, die in diesem Zusammenhang im Rahmen des vorgezogenen Finanzausgleichs getroffen wurde. Es ist jetzt einmal eine Einigung zwischen Bund und Ländern zustande gekommen ist, und zwar – unter Anführungszeichen – für den „Bereich“ 2008 bis 2013, womit doch wesentliche Maßnahmen und Ziele verbunden und festgeschrieben worden sind.
Mit diesem Gesamtbereich wird die Überwindung der strikten Trennung der einzelnen Sektoren, was den Bereich Gesundheitswesen und Forcierung der Abstimmung in der Planung betrifft, angestrebt, die Steuerung und Finanzierung des gesamten Gesundheitswesens, die Forcierung von Maßnahmen zur Sicherstellung einer im Interesse der PatientInnen orientierten, integrierten und sektorübergreifenden Planung, die Steuerung und die Finanzierung des gesamten Gesundheitswesens, auch eine Verbesserung der Qualität und die Fortsetzung der Arbeiten im Auf-, Um- und Ausbau des Gesundheitswesens, des Informationsbereichs und so weiter, all das, was damit verbunden ist.
Für mich beziehungsweise für uns ist insgesamt gesehen dieser Schritt ein guter, aber nur ein erster Schritt, und vor allem ist er auch damit verbunden, dass man jene Bereiche, die der Rechnungshof kritisiert, in diesem Zusammenhang neu beleuchtet. Darüber hinaus ist hinsichtlich der Artikel-15a-Vereinbarung unsere Zustimmung zu gewähren. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
17.59
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Mitterer. – Bitte.
18.00
Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Bundesministerin! Hohes Haus! Bei der Artikel-15a-Vereinbarung über Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens hat es die Bundesregierung trotz aller Zusagen nicht geschafft, das Pflegeproblem so zu lösen, dass für die Betroffenen eine zumutbare legale Möglichkeit für die 24-Stunden-Betreuung herausgekommen wäre. Daher hat das BZÖ als einzige Partei (Bundesrat Stadler: Geh hör auf!) im Nationalrat diesem Gesetz nicht zugestimmt. (Bundesrat Konecny: Das ist ein Witz! ... 15a-Vertrag!) – Alle anderen hier im Raum vertretenen Parteien haben dem Gesetz in dieser Frage zugestimmt (Bundesrat Gruber: Ja, weil es gut ist!), nur das BZÖ nicht. (Bundesrat Konecny: ... sonst wären Sie nicht drangekommen!)
Herr Kollege, ich habe mich schon in der Früh zu Wort gemeldet und habe dann meine Wortmeldung zurückgezogen, weil ich gedacht habe, es wird ohnehin in trautem Einvernehmen zwischen Volkspartei und Sozialdemokraten drübergegangen, das scheint aber nicht so zu sein. (Bundesrat Konecny: Wir reden nicht über ... Artikel-15a-Vereinbarung!) – Diese Finanzierung ist sehr wohl darin geregelt.
Nun gibt es einen Vorschlag der Österreichischen Volkspartei, jetzt einen Entschließungsantrag einzubringen, dem wir allerdings nicht beitreten können (Bundesrat Ko-
necny: Aber es ist ja keiner eingebracht! Welchem wollen Sie denn dann beitreten?!), weil er uns als Gesetzgeber beziehungsweise die Regierung dazu auffordert, nicht gesetzmäßig zu handeln – obwohl es sehr verführerisch wäre, als kleinste Oppositionspartei einmal einen Keil zwischen die beiden großen Regierungsparteien zu treiben. (Bundesrat Gruber: Sonst habt ihr nichts anderes im Kopf!) – Das wird aber nicht passieren, denn wir halten uns an bestehende Gesetze.
Deshalb bringen wir – noch einmal: die einzige Partei, die im Nationalrat nicht zugestimmt hat – zu dem heutigen Gesetzentwurf folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, bis zum 29. Jänner 2008 dem Nationalrat Gesetzesentwürfe vorzulegen, die gewährleisten, dass es für eine Übergangsfrist bis Ende Juni 2008 für Pflege im privaten Bereich, vor allem die 24-Stunden-Betreuung, weder zu Strafen noch zu Nachforderungen (sowohl im Arbeitsrecht als auch durch die Sozialversicherung) zu Lasten der Betroffenen beziehungsweise ihrer Verwandten kommt.
Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Nationalrat bis Ende Mai 2008 Gesetzesentwürfe für eine dauerhafte Gesamtregelung der Pflegeproblematik im privaten Bereich, vor allem der 24-Stunden-Betreuung, vorzulegen, die eine finanziell, organisatorisch und menschlich zumutbare private Pflege ermöglichen.“
*****
Dieser Antrag wurde der Frau Präsidentin überreicht. (Beifall des Bundesrates Ing. Kampl. – Bundesrat Reisenberger: Das war super!)
18.03
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Der vorliegende Entschließungsantrag, der Ihnen gerade zur Kenntnis gebracht wurde, ist nicht genügend unterstützt.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesen Entschließungsantrag unterstützen, um ein Handzeichen. – Das reicht nicht aus. Es gibt nur zwei Bundesräte, die den Antrag unterstützen, daher steht dieser Entschließungsantrag nicht mit in Verhandlung. (Bundesrat Konecny: Na dann!)
Ich habe aber jetzt eine Wortmeldung ... (Bundesrat Konecny: Nein, hast du nicht!) – Ich habe keine Wortmeldung.
Wir setzen in der Rednerliste fort. Nächster Redner ist Herr Bundesrat Saller. – Bitte.
18.04
Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Pensionsanpassung war eine schwere Geburt. Sowohl im Vorfeld als auch nach der Beschlussfassung meldeten sich zahlreiche selbsternannte Experten und auch Politiker, dass diese Anpassung zu hoch ausgefallen sei. Es wird ja geradezu ein Generationenkonflikt herbeigeredet, den es nicht gibt und den wir auch nicht wollen.
Was geschieht eigentlich mit dem Geld, von dem die ältere Generation anscheinend zu viel hat? – Ich möchte einmal den Wirtschaftsmotor Alter etwas genauer betrachten.
Am Zukunftsmarkt Senioren führt künftig kein Weg mehr vorbei. Senioren stellen heute einen gewichtigen Faktor im gesellschaftlichen Leben dar. Ich rufe in Erinnerung, dass auf die über 60-Jährigen derzeit ein Anteil von 20 Prozent entfällt, und dieser steigert sich bis 2030 auf 33 Prozent.
Die Marketingfachleute sollten sich dessen bewusst sein, dass sie es mit einer besonders mündigen Gruppe von Konsumenten zu tun haben. Dominierten früher hauptsächlich Werte wie Bescheidenheit und Verzicht, die es natürlich auch heute noch gibt, stehen zunehmend Selbstverwirklichung, Freude am Genuss sowie der Wunsch nach sozialen Kontakten im Vordergrund. Das Alter wird nicht mehr passiv empfunden, sondern als Herausforderung interpretiert. (Präsident Mag. Erlitz übernimmt wieder den Vorsitz.)
Beim Reisemarkt liegen die Ausgaben pro Kopf um 40 Prozent über jenen der Nicht-Senioren. Innovative Projekte am Senioren-Reisemarkt – Sprach- und Bildungsreisen, Veranstaltungen, naturnahe Erlebnisse, Bildung, Sport und Kultur – spielen eine immer größer werdende Rolle.
Wie schaut eigentlich das Kaufverhalten der Seniorinnen und Senioren aus? – Da gibt es eine lange Liste, wenn man es genauer betrachtet: Sie sind qualitätsorientiert mit hohen Produktansprüchen, sie sind selbstbewusst, sie sind erfahrene Konsumenten, sie sparen nicht mehr nur – ich betone das Wort nur – für die nächste Generation, sondern denken auch verstärkt an sich selbst, und sie gönnen sich auch etwas Besseres. Einkaufen ist für sie auch Abwechslung, Einkaufen ist Pflege von Sozialkontakten; sie haben Einfluss auf Kaufentscheidungen ihrer Kinder und werden auch um Rat gefragt.
Allein die Ortsgruppen des Salzburger Seniorenbundes legen jährlich zirka 300 000 Buskilometer zurück, und das ohne die große Landesreise. Dazu kommen Konsumation, Einkäufe, Mitbringsel – ich ergänze: vielleicht für Kinder und Enkelkinder –, Eintritte und vieles andere mehr. Das gilt für ganz Österreich, von der Insel Mainau bis ins Burgenland.
Senioren sind heute also keine Bittsteller, sondern eine wichtige Säule in unserer Wirtschaft. Die Pensionsanpassung ist kein Almosen, sondern eine Selbstverständlichkeit im gesamten Sozialgefüge. Die Debatte über zu hohe Pensionen muss daher schleunigst beendet werden. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
18.08
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Wolfinger. – Bitte.
18.08
Bundesrat Franz Wolfinger (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Frau Staatssekretärin! Hohes Bundesrat! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf mich noch einmal mit der geplanten Pensionserhöhung befassen. Einige Vorredner haben schon einiges ausgeführt, aber erlauben Sie mir trotzdem, noch ein paar Gedanken hier einzubringen.
Der Nationalrat hat am 4. Dezember die Erhöhung der Pensionen für das Jahr 2008 beschlossen. Bei den vorangegangenen Verhandlungsrunden kam es zu einem Schlagabtausch der Seniorenvertreter mit den so genannten Experten im Pensionsrecht. Ausgangspunkt der Verhandlungen war die Empfehlung der Pensionskommission, die Pensionen nur um 1,7 Prozent zu erhöhen. Der Österreichische Seniorenrat, in dem alle Seniorenorganisationen vertreten sind, sprach sich aber aufgrund der guten Wirtschaftslage für eine Erhöhung der Pensionen um mindestens 2,1 Prozent aus. – Warum?
Die Statistik Austria hat festgestellt, dass der Verbraucherpreisindex bei 2,1 Prozent liegt: Der Preisindex bei Pensionistenhaushalten liegt hingegen bei 2,5 Prozent und ist daher um einiges höher als der Verbraucherpreisindex. Vor allem die überdurchschnittlichen Verteuerungen bei den Grundbedürfnissen, wie Wohnen, Wasser, Energie und Heizkosten, Lebensmittel und alkoholfreie Getränke, und die steigenden Kosten für die Gesundheitspflege wirken sich für die Pensionisten besonders stark aus. Von den rund 2 Millionen Pensionisten, die wir in Österreich haben, leben leider sehr viele noch mit einer Pension von unter 1 000 € im Monat. Daher muss die versprochene Wertsicherung und die Abgeltung der Inflationsrate aufgrund der guten Wirtschaftslage bei der Pensionserhöhung berücksichtigt werden.
Nach langen Verhandlungen der Seniorenvertreter mit der Bundesregierung konnte im Detail Folgendes beschlossen werden – und ich glaube, das ist es wert, auch hier erwähnt zu werden –:
Erfreulich ist, dass die Ausgleichszulagenrichtsätze für Alleinstehende von 726 € auf 742 € angehoben werden, für Ehepaare von 1090 € auf 1120 €.
Frau Kollegin Mühlwerth hat vorhin gemeint, dass zirka 235 000 Pensionsbezieher nur die 1,7 Prozent Pensionserhöhung bekommen. (Bundesrätin Mühlwerth: Nein, nein, nein!) Frau Kollegin, diese Zahl muss ich leider berichtigen. Es sind wesentlich mehr. Da ist einmal der ASVG-Bereich, und dazu kommen noch die Pensionisten von der Bauernpensionsversicherung, die Pensionisten von der Gewerbepensionsversicherung, die eine sehr kleine Pension beziehen, besonders Frauen – Sie haben es ja erwähnt –, weil sie kürzere Versicherungszeiten haben, weniger Jahre, keine so hohe Bemessungsgrundlage und so weiter. Diese Frauen werden hier also besonders benachteiligt.
Das heißt, Pensionsbezieher ab 1 € bis 726 € im Monat – das sind 835 700 Personen – erhalten nur die 1,7 Prozent. (Zwischenruf von Bundesrätin Mühlwerth.) Ich habe da eine Zahl: 837 000 alleine von der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten, dazu noch Bauernpensionisten und Gewerbepensionisten.
Dann haben wir Pensionsbezieher mit 726 € bis 1050 €, die kriegen um 21 € mehr. Das sind über 300 000 Personen.
Weiters haben wir Pensionsbezieher mit 1 050 € bis 1 700 € Monatspension; die kriegen 2 Prozent Pension mehr. Das sind 344 000 Personen.
Pensionsbezieher von 1 700 € bis 2 161 € erhalten 2 Prozent, abfallend bis 1,7 Prozent. Das sind 143 000 Personen.
Und Pensionisten, die über 2 161 € Pension haben, erhalten einen Fixbetrag von 36,75 €; das sind 57 000 Personen.
Gesamt gesehen sind es im ASVG-Bereich 1 681 500 Personen, die eine Erhöhung ihrer Pensionen bekommen.
Was mich ein bisschen ärgert, ist, dass der Herr Bundeskanzler den Senioren einen Brief schreibt, in dem es heißt: Wir machen die Pensionserhöhung nicht für die Experten, sondern für die Menschen. – Wo bleibt hier die soziale Wärme der SPÖ? (Beifall des Bundesrates Mitterer.)
Leider erhalten jene Pensionisten, die heuer in Pension gegangen sind – das sind über 54 000 Personen – aufgrund des Gesetzes keine Pensionserhöhung. Erfreulich ist aber, dass die Anhebung des Deckels bei den Pensionserhöhungen von derzeit 1 965 € auf 2 161 € angehoben wurde und die nunmehrige Deckelung bei 55 Prozent der Höchstbemessungsgrundlage liegt und bis 2010 auch bestehen bleibt. Ich glaube, das ist für die Bezieher höherer Pensionen sicherlich ein wesentlicher Vorteil.
Natürlich muss auch im nächsten Jahr wieder über die Pensionserhöhung verhandelt werden. Wir werden sehen, was dann dabei herauskommt.
Die beschlossene Pensionsanpassung ist insgesamt ein tragbarer Kompromiss, bei dem natürlich nicht alle Forderungen erfüllt wurden. Die Mehrkosten von zirka 700 Millionen € wurden vom Finanzminister zur Verfügung gestellt, und ich glaube, dafür ist ihm auch zu danken.
Lassen Sie mich kurz noch auf ein anderes Thema eingehen. Die Pensionssicherungsreform, die 2005 beschlossen wurde und über die vom jetzigen Koalitionspartner ein wahres Gruselszenario verbreitet wurde, hat sich jetzt als unhaltbar erwiesen. Bei älteren Arbeitnehmern, wurde prophezeit, wird es mehr Arbeitslosigkeit geben. Das genaue Gegenteil ist eingetreten! Eine Studie kommt zu dem Schluss, dass die Reform signifikant zum Anstieg der Beschäftigungsquote der Älteren beigetragen hat. Die Erwerbsquote der 55- bis 65-Jährigen war im Jahr 2006 um fast 28 Prozent höher als im Vergleichsjahr 2001, die Arbeitslosenrate mit 3,5 Prozent deutlich niedriger als im Vergleichsjahr, als sie 4,9 Prozent betrug.
Meiner Meinung nach ist das eine Ohrfeige für die Gewerkschaft und auch für die Arbeiterkammer, die 2003 auf dem Höhepunkt des Widerstandes gegen die Pensionsreform behauptet hatten, die Arbeitslosenrate der älteren Arbeitnehmer werde um 2 Prozent steigen. Tatsächlich ist sie um 1,4 Prozent gesunken. So die Studie, die im Auftrag des Hauptverbandes der Sozialversicherung erstellt wurde. 2006 waren um fast 75 000 mehr Menschen zwischen 55 und 65 Jahren aktiv als vor fünf Jahren, obwohl behauptet worden war, die Älteren würden durch die Pensionsreform in die Arbeitslosigkeit gedrängt werden. Dieses Argument hat sich meiner Meinung nach nicht bewahrheitet.
Insgesamt steigt die Zahl der älteren Österreicher, die noch beruflich aktiv sind, deutlich an. Die Erwerbsquote der 60-Jährigen war 2005 mit 51 Prozent fast doppelt so hoch wie im Jahre 1999. Damals waren es nur 27 Prozent. Bei den 61-Jährigen stieg sie von 12 auf 29 Prozent an.
Die Studie zeigt auch, dass es bei den 58- und 59-jährigen Männern ein leichtes Sinken der Erwerbsquote gab. Bei allen anderen Jahrgängen gab es zum Teil signifikante Verbesserungen.
Ein Ausruhen kann es aber nicht geben. Österreich ist, was die Beschäftigung der älteren Arbeitnehmer angeht, noch immer rückständig. Im EU-Schnitt sind um die Hälfte mehr Bürger über 55 Jahre berufstätig als bei uns. Es muss meiner Meinung nach auch hier ein Umdenken in der Wirtschaft geben, denn ältere Arbeitnehmer können ihre große Erfahrung in die Betriebe einbringen.
Abschließend: Einige Vorredner haben bereits die Deckelung der Rezeptgebühren erwähnt. Ich darf mich herzlich bei Ihnen, Frau Bundesministerin, und allen, die dafür verantwortlich sind, bedanken. 2 Prozent des Jahresnettoeinkommens werden bei den Rezeptgebühren die Obergrenze sein. Es werden zirka 300 000 Personen, die im Jahr 2006 mehr als 250 € an Rezeptgebühren bezahlen mussten, davon profitieren. Die Abwicklung wird, glaube ich, problemlos erfolgen, auch wenn es am Anfang vielleicht zu gewissen Schwierigkeiten kommen kann. Es wird mit der e-card durchgeführt, und es ist auch ein besonderer Antrag nicht notwendig.
Es ist auch zu erwähnen, dass alle bisher befreiten Personen weiterhin von der Rezeptgebühr befreit sind und die Befreiung auch für die mitversicherten Angehörigen gelten soll. Besonders werden davon chronisch kranke Personen profitieren, die unter den hohen Rezeptgebühren zu leiden hatten.
Noch einmal herzlichen Dank, und ich hoffe, dass die Neuregelungen, die geplant sind, bei unseren Senioren gut ankommen werden. – Unsere Fraktion wird den Änderungen gerne ihre Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP.)
18.19
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.
Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend eine Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle die mehrheitliche Annahme des Antrages fest.
Des Weiteren gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften an die Vereinbarung gemäß Artikel 15 a über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens für die Jahre 2008 bis 2013.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle die Stimmenmehrheit fest. Der Antrag ist somit angenommen.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pensionsgesetz 1965 und ein weiteres Gesetz geändert werden.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle auch hier die Stimmenmehrheit fest. (Ruf: Das war einstimmig!) – Nein, es war nicht einstimmig; ich habe genau geschaut.
Der Antrag ist angenommen. (Bundesrat Schennach: Der Präsident hat gute Augen!)
Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das Einkommensteuergesetz geändert werden (298 d.B. und 361 d.B. sowie 7810/BR d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wir kommen nunmehr zum 23. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ing. Einwallner. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Ing. Reinhold Einwallner: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Daher komme ich gleich zur Antragstellung:
Der Ausschuss stellt nach Beratungen der Vorlage am 18. Dezember 2007 den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Konrad. Ich erteile ihr dieses.
18.22
Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin ja und für sich kein negativer Mensch, aber mir ist aufgefallen, dass ich bei allen Punkten, zu denen ich heute rede, eine Ablehnung argumentiere. Das dürfte wohl eine Folge dessen sein, dass die Tagesordnung derart überfrachtet ist und man dann quasi versucht, sozusagen auf dem Weihnachtsfrieden dahinzusegeln. Das hat aber diesmal nicht funktioniert.
Ich fange mit zwei Punkten an, die wir bei dieser Gesetzesänderung befürworten. Das ist einerseits, dass Freie DienstnehmerInnen künftig ins Arbeitslosenversicherungsgesetz sowie ins Insolvenzentgeltsicherungsgesetz mit einbezogen werden; ebenso befürworten wir die Änderung betreffend Bildungskarenz. Das sind zwei Dinge, die wir an und für sich unterschreiben würden. Die Punkte jedoch, die es uns leider unmöglich machen, dem zuzustimmen, finden sich vor allem in Bezug auf die Änderung der Zumutbarkeitsbestimmung.
Bisher war es ja im AMS intern üblich, dass 16 Stunden an verfügbarer Arbeitszeit quasi Voraussetzung dafür waren, dass man Arbeitslosengeld und so weiter bekommen hat. – Der Verwaltungsgerichtshof hat diese interne Regelung verworfen. Deshalb wird sie jetzt quasi gesetzlich abgesichert, und bei dieser Gelegenheit erhöht man das gleich auf 20 Stunden Mindestarbeitszeit, die man eben verfügbar sein muss. Bei einer Betreuungspflicht von Kindern unter zehn Jahren wird die Mindestarbeitszeit auf 16 Stunden reduziert.
In der Praxis heißt das, dass jemand, der/die zum Beispiel ein 11-jähriges Kind zu betreuen hat, vielleicht alleinerziehend ist, trotzdem für mindestens 20 Stunden verfügbar sein muss, um arbeiten beziehungsweise statt dessen Arbeitslosengeld beziehen zu können. Da kann es schon schwierig werden. Ich möchte aber jetzt nicht wieder die Debatte über fehlende Kinderbetreuungsplätze aufwerfen; wir haben das ja an anderer Stelle schon sehr ausführlich diskutiert; Sie alle wissen, wovon ich rede.
Zusätzlich zu dieser Mindestarbeitszeit, die man verfügbar sein muss, kommt auch noch die Wegzeitbestimmung; auch diese ist verschärft worden. So wird zum Beispiel künftig bei einer täglichen Arbeitszeit von 7,5 Stunden ein bis zu zweistündiger Weg zur Arbeit und von der Arbeit, also hin und zurück, als zumutbar gewertet. Das ist schon eine ganz schöne Menge, die bei Teilzeitarbeit an Wegzeiten als „zumutbar“ definiert wird.
Dazu ein anderer Punkt: Die Arbeit in sozial-ökonomischen Betrieben war bisher definiert als „Maßnahme“. Sie wird künftig nicht mehr als „Maßnahme“, sondern als Beschäftigung definiert sein. Das widerspricht eigentlich dem, was der Verwaltungsgerichtshof mehrmals festgestellt hat zur Arbeit in sozial-ökonomischen Betrieben, wo es eben darum geht, Beschäftigung für jene Menschen zu finden, die im „klassischen“, die im „ersten“ Arbeitsmarkt Probleme haben, die eben dann in diesen Betrieben Fertigkei-
ten erwerben und dort einer Tätigkeit nachgehen können. Der Verwaltungsgerichtshof hat nämlich mehrmals festgestellt, dass die Arbeit in sozial-ökonomischen Betrieben weder als Beschäftigung noch als Arbeit zu definieren ist, sondern das eben nur auf freiwilliger Basis erfolgen kann. Das heißt, man kann nicht pflichtzugeteilt werden, um dort etwas zu machen.
Jetzt ist es aber so: Wenn man diese Tätigkeit ablehnt, dann hat man auch keinen Anspruch mehr auf die Leistungen des Arbeitsamtes, und dadurch fällt auch die Begründungspflicht; das Arbeitsmarktservice muss also künftig nicht mehr argumentieren und begründen, warum diese Tätigkeit empfohlen wird.
Jetzt kommen wir wieder zur Datenerfassung, die uns heute schon mehrmals beschäftigt hat. Ein Punkt, der uns auch sehr wichtig ist, ist, dass das AMS zukünftig Daten betreffend gesundheitlicher Einschränkungen der Klienten und Klientinnen, aber auch von Angehörigen bis hin zu Lebensgefährten erfassen kann. Es können auch Daten erfasst werden über die Umstände der Auflösung des vorhergehenden Arbeitsverhältnisses, Sanktionen wegen Fehlverhaltens und Betroffenheit von Streik oder Aussperrung. Das sind schon Daten – vor allem, wenn die dann zum Beispiel an zukünftige Arbeitgeber weitergeleitet werden –, Daten, die, wie ich meine, nicht immer unbedenklich sind. Da kann ich mir schon vorstellen, dass es für einige arbeitsuchende Personen zu Schwierigkeiten kommen könnte, wenn solche Daten weitergeleitet werden.
Wir werden dieser Änderung jedenfalls nicht unsere Zustimmung geben. (Beifall bei den Grünen.)
18.26
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Kaltenbacher. Ich erteile es ihm.
18.27
Bundesrat Günther Kaltenbacher (SPÖ, Steiermark): Geschätzter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen heute eine Novelle im Bereich des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, des Arbeitsmarktförderungs- und des Arbeitsmarktservicegesetzes. Mit dieser Novelle soll es zu wesentlichen Verbesserungen für bestimmte Personengruppen kommen.
Frau Kollegin Konrad, Sie kritisieren beziehungsweise begründen Ihre Ablehnung damit, dass die Zumutbarkeitsbestimmungen verschärft worden sind. – Sie können mir glauben – ich bin seit 28 Jahren beim AMS, seit 18 Jahren leite ich eine Geschäftsstelle in Judenburg –: Ich weiß genau, wie die Realität ausschaut. Hiermit ist es primär lediglich zu einer Anpassung der realen Bedingungen gekommen. 20 Stunden ist die Realität! Bis dato haben Frauen, wenn sie in Qualifizierungsmaßnahmen gegangen sind, für 20 Stunden Arbeitszeit verfügbar sein müssen.
Die Wegezeitregelung ist, wie gesagt, eine Anpassung auch an die Realität. Und wenn jemand über Betreuungseinrichtungen nicht verfügt, wird man auch schauen, welche Möglichkeiten es gibt; sicherlich wird es aber keine Sanktionen geben.
Ein wesentlicher Punkt, der absolut zu begrüßen ist, ist die Einbeziehung der Freien Dienstnehmer sowie der Selbständigen in die Arbeitslosenversicherung. Freie Dienstnehmer sowie Ein-Personen-Unternehmen sind heute gesellschaftliche Realität. Umso wichtiger ist es daher, dass diese Personengruppen sozial bestmöglich abgesichert werden.
Heute wurde von Kollegem Mayer bereits erwähnt, dass rund 27 500 Personen als Freie Dienstnehmer beschäftigt sind; durchschnittlich sind in etwa 800 arbeitslos, die dann über keine Ansprüche verfügen. Wenn jemand aus dieser Gruppe krank oder
arbeitslos geworden ist, hat es keine entsprechenden Leistungen gegeben. – Diese Neuerung ist daher absolut begrüßenswert.
Jetzt komme ich aber zu einem Punkt, den Sie von den Grünen auch ablehnen: Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, in Beschäftigung, insbesondere in sozial-ökonomischen Betrieben und Beschäftigungsgesellschaften.
Hinsichtlich der Verschärfung, die Sie meinen, enthält § 9 Arbeitslosenversicherungsgesetz derzeit – Gott sei Dank! – eine entsprechende Klarstellung, dass auch Arbeitsverhältnisse in SÖBs und BGs als solche anerkannt werden und somit auch zumutbar sind. Das müssen Sie sich durchlesen!
Was sind sozial-ökonomische Projekte oder Beschäftigungsgesellschaften? – Sie dienen primär der Förderung der Beschäftigung von Arbeitslosen und schwer vermittelbaren Personen in Produktions- und Dienstleistungsbetrieben gemeinnütziger Träger. Sie stellen marktnahe, befristete Arbeitsplätze – so genannte Transitarbeitsplätze – zur Verfügung und haben den Auftrag, vor allem Personen mit eingeschränkter Produktivität bei der Wiedererlangung jener Fähigkeiten zu unterstützen, die Einstiegsvoraussetzungen in den regulären Arbeitsmarkt sind.
Geschätzte Frau Kollegin, wir wissen, dass die Wirtschaft derzeit boomt, wir wissen aber auch, dass gewisse Personengruppen, ob Langzeitbeschäftigungslose oder Ältere, insbesondere ältere Frauen, zunehmend Gefahr laufen, aus welchen Motiven heraus immer aus dem Arbeitsmarkt hinausgeschleudert zu werden. Daher ist es umso wichtiger, Beschäftigungsprojekte zu initiieren, um einen Wiedereinstieg in das System zu ermöglichen.
Wir führen seit zehn Jahren gemeinsam mit Betrieben, Gemeinden, Interessenvertretungen – sprich: Sozialpartnern – eine Beschäftigungsgesellschaft im Dienstleistungsbereich. Im Schnitt passieren 70 Personen, so genannte Transitarbeitskräfte, jährlich diese Institution in Form von Dienstverhältnissen. Diese Personen werden kollektivvertraglich entlohnt, entsprechend sozialpädagogisch unterstützt, qualifiziert und für eine Reintegration vorbereitet. Von diesen 70 Personen können knapp 40 Prozent wieder in den regulären Arbeitsmarkt integriert werden. Die anderen besuchen Fortbildungsmaßnahmen, aber es gibt natürlich auch solche, die nicht integrierbar sind.
Warum Sie das ablehnen, haben Sie nicht gesagt. Ich bin aus Ihren Ausführungen nicht schlau geworden. Wir erachten die Anerkennung nach § 9, dass diese Dienstverhältnisse zumutbar sind, als völlig in Ordnung!
Zum Abschluss: Ein ganz wichtiger Punkt ist auch die Verbesserung der Bildungskarenz. Es kommt zu einer wesentlichen Erleichterung bei deren Inanspruchnahme: Mussten bis dato für eine Inanspruchnahme drei Jahre Betriebszugehörigkeit und ein Alter von 45 Jahren nachgewiesen werden, sind mit der jetzigen Novelle ab 1. Jänner ein Jahr Dienstzugehörigkeit und keine Altersbeschränkung erforderlich.
Damit soll dem Zeittrend sowie auch den Bedürfnissen sowohl der Betriebe nach entsprechender Aufgabenerfüllung als auch der Beschäftigten nach entsprechenden Qualifizierungen Rechnung getragen werden. Es ist dies in Summe gesehen eine ordentliche Novelle mit wirklichen Verbesserungen für die Betroffenen. Wir werden dieser Vorlage unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)
18.33
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Danke.
Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Bundesrat Mayer. Ich erteile ihm das Wort.
18.33
Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Frau Kollegin Konrad, wenn Sie sich da herausstellen und sagen: Ich muss überall dagegen stimmen!, dann möchte ich Ihnen sagen: Es hätte vor einem Jahr andere Optionen gegeben, zum Beispiel eine Regierungsbeteiligung! Sie könnten aber auch aktiv mitarbeiten und eigene Vorschläge einbringen! Auch das wäre eine Möglichkeit gewesen, liebe Frau Kollegin! (Zwischenruf der Bundesrätin Konrad.) Dann müsste man nicht betonen, dass man immer nein sagen muss. (Zwischenruf des Bundesrates Breiner.) Ihr reibt euch momentan sehr an der SPÖ! Sie sind noch immer freundlich mit euch, aber ich weiß nicht, wie lange das noch geht! Wenn ich die heutige Diskussion betrachte, Herr Kollege Breiner, dann weiß ich nicht, wie lange das noch geht!
Ich habe es bereits bei der Diskussion über die ASVG-Novelle erwähnt: Wichtig ist für mich die Absicherung von Freien Dienstnehmern, die mit dieser Novelle in das Arbeitslosenversicherungsgesetz und in das Insolvenzentgeltsicherungsgesetz mit einbezogen werden. Ich habe schon erwähnt, dass wir für diesen Personenkreis in weiterer Folge mit der Möglichkeit des Bezugs des Krankengeldes, aber auch des Wochengeldes eine Absicherung im Falle der Arbeitslosigkeit schaffen, und von dieser sozialen Absicherung profitieren sehr viele Menschen, nämlich insgesamt zirka 70 000. – Ich denke, dass das ein ganz besonders wichtiger Schritt ist!
Wichtig ist auch die sozialversicherungstechnische Absicherung von Selbständigen, denn viele haben sich in den letzten Jahren, vielleicht auch, um der Arbeitslosigkeit zu entgehen, zur Selbständigkeit entschieden und sind Kleinunternehmer geworden. Viele davon, aber nicht alle sind erfolgreich, und deshalb ist es auch von großer Bedeutung, dass hier ein Ausgleich im Zusammenhang mit der Arbeitslosenversicherung und ein Vorsorgemodell in Zusammenhang mit der betrieblichen Mitarbeitervorsorge geschaffen wird, die wir später noch diskutieren werden.
Diese Novelle ist auch, wie Kollege Kaltenbacher richtig ausgeführt hat, ein wesentliches Element zur Verbesserung des lebenslangen, berufsbegleitenden Lernens. Wir erreichen damit eine hervorragende Verbesserung der so genannten Bildungskarenz: Erfreulicherweise wird, wie auch schon erwähnt, die Wartefrist von drei Jahren auf ein Jahr verkürzt, und es wird nicht nur die Bezahlung erhöht, sondern die Bildungskarenz kann auch geteilt werden, und es gibt keine Altersbeschränkung mehr. – Es ist nun also möglich, neben dem Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe einer schulischen oder universitären Ausbildung nachzugehen. Das ist ein ganz wichtiger Punkt!
Ich möchte abschließend in diesem Zusammenhang noch erwähnen, dass dieses wichtige Paket auch im Einvernehmen mit den Sozialpartnern verhandelt wurde. Ich meine, auch deshalb ist es von entsprechender Qualität. Das möchte ich wirklich betonen, Frau Kollegin Konrad! Im Hinblick darauf kann ich Ihren Ausführungen nicht folgen, weil ich meine, dass wirklich ganz klare Verbesserungen normiert wurden. Bitte nehmen Sie das zur Kenntnis! (Beifall bei der ÖVP.)
18.36
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Kemperle. Ich erteile es ihr.
18.37
Bundesrätin Monika Kemperle (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Damen und Herren des Bundesrates! Offensichtlich dürften sich Kollege Mayer und ich die gleiche Unterlage geteilt haben, oder wir haben unsere Unterlagen ausgetauscht. (Bundesrat Mayer: Gewerkschafter unter sich!) Wenn es nämlich etwas Positives zu bemerken gibt, dann sind es tatsächlich diese Errungenschaften, die so-
zialpolitische Meilensteine darstellen, und zwar gerade was den Bereich der Freien Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen betrifft. Es wurde wirklich sehr lange darum gerungen, eine sozialpolitisch korrekte Absicherung dieser Freien DienstnehmerInnen zu bewerkstelligen.
Gerade die Absicherung im Krankheitsfall für diese Gruppe stellt ein großes Plus dar. Es besteht nun die Möglichkeit des Bezuges von Krankengeld ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit sowie des Wochengeldbezuges auch bei vorzeitigem Mutterschutz. Eine solche Absicherung im Falle von Arbeitslosigkeit war auch nicht immer gang und gäbe, und wie Kollege Mayer bereits erwähnt hat, sind 70 000 Menschen in Österreich davon jetzt positiv betroffen. Wir sind zuversichtlich, dass in einem nächsten sozialpolitischen Schritt auch die Freien Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen arbeitsrechtlich und nicht nur sozialpolitisch abgesichert werden.
Der zweite positive Aspekt ist für mich die Verbesserung der Bildungskarenz. Wir sehen nämlich, dass gerade Frauen, wenn auch nicht sehr stark, davon profitieren können, wenn die Bildungskarenz auf diese Art und Weise gestaltet wird.
Es bestand bereits einmal die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Karenz oder nach der Karenzzeit die Bildungskarenz in Anspruch zu nehmen, wobei die Voraussetzung dafür ein dreijähriges Beschäftigungsverhältnis war. Das wurde leider von der vorhergehenden Regierung verändert, und damit wurde den Frauen gerade zu einem Zeitpunkt, zu dem es wichtig wäre, nämlich nach der Karenz, eine Möglichkeit des Schrittes zurück in die Berufstätigkeit genommen.
Die Inanspruchnahme der Bildungskarenz kann ja auch geteilt werden, und wir hoffen, dass das einen weiteren positiven Aspekt darstellt. Auch die finanzielle Absicherung durch die Erhöhung der Geldsumme, die man während der Bildungskarenz beziehen kann, ist ein wichtiger Schritt in Richtung lebenslanges Lernen, das gerade in der heutigen Zeit wichtig ist, denn wir wissen, dass man heute im Berufsleben unter Umständen öfters die Qualifikation zu verändern hat, um tatsächlich auf dem Arbeitsmarkt bestehen zu können.
Unser Ansatz aus gewerkschaftspolitischer Sicht ist, dass nicht erst irgendwann, sondern schon in nächster Zeit die Möglichkeit einer bezahlte Bildungsfreistellung für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen geschaffen werden soll. In gewissen Bereichen wurde das erreicht, und wir geben daher gerne die Zustimmung zu dieser Gesetzesänderung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
18.41
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Staatssekretärin Marek. Ich erteile es ihr.
18.41
Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Christine Marek: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin froh darüber, dass diese Vorlage heute hier im Bundesrat beschlossen wird, weil ich glaube, dass das wirklich ein großer weiterer Schritt in Richtung Flexicurity ist. Es wird ein dichtes Netz geknüpft, um die Mobilität auf dem Arbeitsmarkt zu begünstigen. Es wird jetzt zum Beispiel auch immer häufiger zwischen selbständiger und unselbständiger Beschäftigung gewechselt, und diese Maßnahmen ermöglichen es den Menschen, sich sicher auf dem Arbeitsmarkt zu bewegen. Das wurde bereits eingehend erläutert.
Ich begrüße ganz besonders auch die Einbeziehung der Freien Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in die Arbeitslosenversicherung. Ich glaube, dass das auch ein wichtiger Beitrag dazu ist, dass diese Möglichkeit in Zukunft nur noch von den echten
Freien Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern wahrgenommen wird und dass wir einzelne Fälle missbräuchlicher Handhabung im Interesse aller in den Griff bekommen.
Zur Bildungskarenz möchte ich ergänzen – es wurde ja bereits sehr positiv erläutert –, dass gerade auch der erhöhte Leistungsbezug während der Bildungskarenz ein wichtiger Aspekt ist. Man wird in Zukunft viel weniger als bisher mit dem Problem konfrontiert sein, dass man es sich leisten können muss, in Bildungskarenz zu gehen. Ich glaube, auch das Faktum, dass man in diesem Fall den Lebensunterhalt tatsächlich bestreiten kann, ist ein ganz wichtiger Aspekt. Deswegen bin ich froh, dass uns das gelingt!
Ich möchte auf ein paar Kritikpunkte von Frau Bundesrätin Konrad eingehen.
Sie hat die Zumutbarkeitsbestimmungen kritisiert beziehungsweise kritisch erwähnt, dass wir von 16 auf 20 Stunden erhöhen. – Dazu möchte ich sagen: Gerade in dem Fall, den Sie erwähnt haben, was die Frage der Zumutbarkeit angeht, müssen natürlich die Betreuungspflichten, wenn kein Betreuungsplatz vorhanden ist, auch weiterhin berücksichtigt werden.
Betreffend die Anhebung von 16 auf 20 Stunden möchte ich Ihnen ein sehr starkes Argument dafür nennen, dass es gut ist, dass wir auf 20 Stunden erhöhen. – Wenn wir uns nämlich anschauen, welche Jobs von den Unternehmen offen an das AMS gemeldet werden, dann stellen wir fest, dass im Segment bis 19 Wochenstunden nur 2 Prozent der Teilzeitjobs insgesamt angeboten werden. Das ist also de facto ein Thema: Es gibt so gut wie keine Jobs unter 20 Wochenstunden. Und deswegen ist es auch gut und sinnvoll, dass wir unter voller Berücksichtigung von Betreuungspflichten die Zumutbarkeitsgrenze auf 20 Stunden anheben, und zwar mit aller Verantwortung, die wir da zu tragen haben.
Sie haben die sozialökonomischen Betriebe angesprochen und diese auch sehr stark kritisiert. – Ich glaube, dass wir uns alle einig sind, dass die so genannten SÖBs eine ganz wichtige und ausgezeichnete Maßnahme vor allem für Langzeitarbeitsuchende darstellen, und der Herr Bundesrat hat auch angesprochen, dass gerade ältere Menschen und besonders Frauen sehr starke Unterstützung in den SÖBs finden, weil es um eine nachhaltige und behutsame begleitete Wiederintegration dieser Menschen in den ersten Arbeitsmarkt geht, womit dann, wenn diese Maßnahme ausläuft, ein Hinübergleiten in einen weiteren Job ermöglicht wird.
Ich sehe also in Wirklichkeit keine Probleme bei der Vermittlung von Menschen in sozialökonomische Betriebe und gemeinnützige Beschäftigungsprojekte. Ganz im Gegenteil: Ich meine, das ist eine sinnvolle Maßnahme, und das wird ohnehin sehr maßvoll geschehen. Tatsache ist nämlich, dass es sich hier um eine sehr teure und aufwändige Maßnahme des AMS handelt, und es wird jetzt sicherlich nicht eine massenhafte Vermittlung in diese Betriebe geben. Es sollen nur jene dort aufgenommen werden, für die diese Maßnahme sinnvoll und quasi maßgeschneidert ist, und diese werden sehr froh sein, dass sie dort sind. Ich war vor einiger Zeit bei einem dieser SÖBs des Roten Kreuzes hier in Wien, und ich meine, die Neuorientierung und Motivation der betroffenen Personen ist da wirklich gut gelungen. Es ist dies eine ausgezeichnete Maßnahme!
Sie haben auch sehr kritisch über die Datenweitergabe gesprochen. Das war auch Thema im Sozialausschuss im Nationalrat, und das wurde in der Debatte auch von den Grünen sehr stark kritisiert. – Dazu möchte ich ganz klar festhalten, dass es hier zu keinerlei Ausweitung bei der Datenweitergabe kommt, sondern dass hier eine Anpassung an das Datenschutzgesetz 2000 vorgenommen wird und absolut nicht mehr Daten weitergegeben werden, als es bisher der Fall war. Es hat auch im Datenschutzrat – und das ist übrigens mit dem Verfassungsdienst abgestimmt – bei der Stellungnahme keine wesentlichen Bedenken gegeben. Es gab hier nur eine Gegenstimme von der
ARGE Daten. Ansonsten bestand die einhellige Meinung, dass wir durchaus auf dem richtigen Weg sind.
Es gibt auch keinen Ermessensspielraum für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AMS. Es werden nur die Daten weitergegeben, die für die Betreuungs- und Vermittlungstätigkeit notwendig sind. Ich glaube, das ist sinnvoll, denn wenn man die Daten nicht zur Verfügung hat, die man braucht, dann kann man nicht ordentlich arbeiten. Das sollte aber im Interesse aller und gerade auch der Betroffenen möglich sein.
Ich glaube, dass da sehr verantwortungsvoll vorgegangen wurde. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)
18.47
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gemeldet hat sich noch Frau Bundesrätin Kerschbaum. Ich erteile ihr dieses.
18.47
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Ich möchte nur ganz kurz etwas richtigstellen. – Herr Kollege Mayer, Frau Kollegin Konrad hat ganz am Anfang ihrer Rede gesagt, dass sie zwei Punkte auf der Stelle unterschreiben würde. Du hast jetzt aber gesagt, dass wir immer nur nein sagen! – Ich betone: Es gibt auch Teile, die uns sehr gut gefallen und die wir unterschreiben würden. (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.) Wir können leider nicht nur zwei Punkte unterschreiben und die anderen durchstreichen! Das Recht steht uns leider nicht zu, ansonsten würden wir es tun!
Ich möchte noch etwas im Zusammenhang mit den sozialökonomischen Betrieben ganz kurz aufklären: Wir befürchten nicht, dass diese sozialökonomischen Betriebe jetzt plötzlich zu blühendem Leben erwachen. Das schließen wir nicht aus dieser Maßnahme. Es ist uns sehr wohl bewusst, dass diese Betriebe immer wieder Existenzprobleme haben. Ich weiß aus meiner Erfahrung in Niederösterreich, dass diese Betriebe zwar jedes Jahr eine Finanzierungszusage bekommen, im November aber stets zittern, ob man nächstes Jahr für diese Projekte wieder Geld bekommt.
Wir haben eher Probleme damit, dass diese Begründungspflicht jetzt wegfällt. Bis jetzt musste das AMS, wenn es zuweist, begründen, warum zugewiesen wird. Das fällt jetzt auf Grund dessen weg, dass die Zuweisung nun als Arbeit und nicht als Maßnahme definiert wird. (Bundesrat Kaltenbacher: Das ist ein Dienstverhältnis!)
Im Übrigen hat das der Verwaltungsgerichtshof genau so festgestellt. Und ich weiß aus meiner Gemeinde, dass es das Problem gibt, dass die Menschen, wenn sie dieses Arbeitsverhältnis hatten, dann weniger leicht in neuen Arbeitsplätzen unterzubringen sind, weil sie ja einen Arbeitsplatz haben. Das wurde bei uns in der Gemeinde im Sozialausschuss so besprochen. Das ist ein Problem für die Projektleiter, und das ist der Grund, warum wir diese Umbenennung nicht so positiv finden.
Wie gesagt: Wir würden uns freuen, wenn diese Vereine mehr Unterstützung bekämen und wenn diese Unterstützungen vor allem ein bisschen längerfristiger wären, damit man nicht jedes Jahr auf die Finanzierung warten muss. (Beifall bei den Grünen.)
18.49
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Weitere Wortmeldungen liegen nicht mehr vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist damit geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle hier die Stimmenmehrheit fest. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das ORF-Gesetz, das Journalistengesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984 und das Körperschaftsteuergesetz 1988 geändert werden (300 d.B. und 359 d.B. sowie 7811/BR d.B.)
25. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert wird (360 d.B. sowie 7812/BR d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wir gelangen zu den Punkten 24 und 25 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter zu den Punkten 24 und 25 ist Bundesrat Kaltenbacher. Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatter Günther Kaltenbacher: Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Berichte liegen in schriftlicher Form vor; daher komme ich gleich zur Antragstellung.
Zunächst zu Tagesordnungspunkt 24:
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich komme gleich zum Antrag zu Tagesordnungspunkt 25:
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Seitner. Ich erteile es ihr.
18.52
Bundesrätin Renate Seitner (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Damen und Herren! Mit der Novelle zum Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetz werden unter anderem auch die freien DienstnehmerInnen in den Geltungsbereich der Abfertigung neu mit einbezogen. Damit werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den verschiedensten Bereichen gleichgestellt.
Die raschen Veränderungen in der Arbeitswelt bringen für viele ArbeitnehmerInnen einen immer häufigeren Jobwechsel mit sich. So bleiben derzeit im Durchschnitt Arbeiterinnen, Arbeiter oder Angestellte nicht einmal mehr drei Jahre in einem Betrieb. Bei der Evaluierung dieses Gesetzes kam jetzt auch zutage, dass in der heutigen Arbeitswelt nicht nur von ArbeitnehmerInnen, sondern auch von Selbständigen mehr Flexibilität gefordert wird. Nicht nur die Erwerbskarrieren sehen nicht mehr so aus wie in der Vergangenheit, auch ein Wechsel von Unselbständigkeit und Selbständigkeit und umgekehrt kommt oft vor.
Mit dem vorliegenden Antrag werden freie DienstnehmerInnen, auch wenn sie geringfügig beschäftigt sind oder arbeitslos werden, hinsichtlich der Arbeiterkammerzugehörigkeit ArbeitnehmerInnen gleichgestellt. Dieser Ansatz ist ebenfalls gut, denn auch die freien Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer brauchen aufgrund ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit eine starke Interessenvertretung. Aus diesem Grund werden wir diesem Gesetz zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
18.53
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mayer. Ich erteile es ihm.
18.54
Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Zusammen mit der Regierungsvorlage zum Arbeitslosenversicherungsgesetz ist das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz auch ein großes soziales Paket, über das wir heute diskutieren.
Sehr verehrte Damen und Herren, es ist eine gute Sache, wenn die freien Dienstnehmer in den Geltungsbereich der Abfertigung neu mit einbezogen werden. Deshalb ist es natürlich auch logisch, wenn die freien Dienstnehmer arbeiterkammerzugehörig werden und somit einer Interessenvertretung, die für ihren Berufsstand maßgeschneidert ist, angehören. Kollegin Seitner hat das schon angesprochen, die moderne Arbeitswelt bringt es mit sich, dass auch die ArbeitnehmerInnen immer flexibler werden und deshalb oft auch Beruf und Job wechseln, also von einem Angestellten- oder Arbeitsverhältnis in einen Beruf als freie Dienstnehmer wechseln und umgekehrt.
Dabei kommt es natürlich auch zu verschiedenen sozialrechtlichen Bestimmungen, in den einzelnen Berufsgruppen zu Unterschieden, die mit dieser Gesetzesvorlage beseitigt werden, indem nun sowohl die freien DienstnehmerInnen als auch die Selbständigen in den Geltungsbereich der Abfertigung neu kommen und somit ArbeiterInnen und Angestellten gleichgestellt werden. Von dieser Lösung profitieren immerhin zirka 500 000 Personen, die in diese betriebliche Vorsorge aufgenommen werden und somit dann in eine zweite Säule kommen. Das ist wirklich eine großartige Geschichte. Ich darf dazu Frau Staatssekretärin Marek wirklich gratulieren und ihr auch für diese Vorlagen danken.
Als ArbeitnehmerInnenvertreter möchte ich noch den Hinweis anfügen, dass wir vielleicht auch über die Höhe der Dienstgeberbeiträge zur Abfertigung neu von 1,53 Prozent reden müssen. Das ist immer ein Thema, auch im Bereich der ArbeitnehmerInnenvertreter, obwohl mir bewusst ist, dass das damals zwischen Leitl und Verzetnitsch ausverhandelt wurde. Aber ich könnte mir vorstellen, dass wir vielleicht bei den zu erzielenden Gehaltsabschlüssen der nächsten Jahre einen gewissen Prozentsatz von Dienstgeberseite und auch von Arbeitnehmerseite verwenden und diesen Beitragssatz von 1,53 dann vielleicht schrittweise anheben, denn dazu sollten wir vielleicht einen Beitrag leisten.
Irgendein Modell müssen wir finden, wir können das nicht nur den Arbeitgebern auferlegen, sondern wenn beide sich daran beteiligen, ist vielleicht auch eine Lösung möglich.
Auf jeden Fall wird meine Fraktion dieser Gesetzesvorlage zustimmen, weil es ein Meilenstein in dieser politischen Geschichte ist. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
18.56
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Danke. – Aus Zeitgründen unterbreche ich jetzt die Verhandlungen bis morgen um 9 Uhr. Danke.
*****
(Die Sitzung wird um 18.57 Uhr unterbrochen und am 20. Dezember 2007 um 9.02 Uhr fortgesetzt.)
*****
Fortsetzung der Sitzung:
Donnerstag, 20. Dezember 2007, 9.02 Uhr
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.
Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, erteile ich es mir selbst. Gestatten Sie mir, dass ich ganz kurz ein paar Bemerkungen mache.
9.03
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Da ich, wie Sie wissen, aus dem Schulbereich komme und diesen daher recht gut kenne, weiß ich, dass mit dem Läuten der Schulglocke am Ende des Unterrichtstages die Schüler recht schnell beim Schultor draußen sind. Deswegen möchte ich gleich zu Beginn der heutigen Behandlung der Tagesordnung die Möglichkeit wahrnehmen, mich als Präsident des Bundesrates von Ihnen zu verabschieden. Alles im Leben hat einmal ein Ende, und nur der Wechsel ist beständig, wie es so schön heißt – eine weise Erkenntnis, die für das politische Leben in ganz besonderem Maße gilt.
Sie werden Verständnis dafür haben, wenn ich mich bei meinen Abschiedsworten kurz fasse. Einerseits ist Abschied nehmen immer ein wenig – ich verhehle das nicht – auch mit Sentimentalität verknüpft, andererseits möchte ich diesen zwei- oder eigentlich fast dreitägigen Sitzungsmarathon nicht ungebührlich verlängern. Der Tag wird ohnehin noch lange genug dauern. Jeder von Ihnen möchte rechtzeitig bei seiner Familie und seinen Liebsten sein.
Da es ja nicht nur für mich persönlich heißt, Abschied vom Präsidentenamt zu nehmen, sondern bald auch die steirische Landesfahne vom Parlamentsdach eingeholt wird, habe ich heute an diesem denkwürdigen Tag noch einmal die steirische Festtagstracht, den Steireranzug angezogen. (Allgemeiner Beifall.)
Es waren dies für mich – das darf ich hier sagen – sechs spannende Monate, die meinen Erfahrungshorizont wirklich sehr erweitert und diesen Lebensabschnitt entschei-
dend mitgeprägt haben. Ich hoffe, dass ich diese doch sehr verantwortungsvolle und ehrenvolle Tätigkeit auch in Ihrem Sinne ausgeübt habe.
Jedenfalls bedanke ich mich bei Ihnen allen für die gute und gedeihliche, verständnisvolle Zusammenarbeit, die die Grundlage für jedes erfolgreiche Arbeiten darstellt.
Vor allem bedanke ich mich bei den Mitgliedern der Präsidiale, bei den beiden Vizepräsidenten: bei Frau Vizepräsidentin Haselbach, die mich wirklich sehr unterstützt hat und mir gute Tipps und Ezzes gegeben hat, und bei Vizepräsident Jürgen Weiss.
Ich bedanke mich auch bei den Fraktionsvorsitzenden: bei Professor Konecny, bei Fraktionsvorsitzendem Ludwig Bieringer und auch bei Stefan Schennach, die mich quasi durch die Präsidiale getragen haben.
Last but not least bedanke ich mich auch bei den Mitarbeitern der Parlamentsdirektion, allen voran bei Frau Dr. Bachmann und ihrem Team, das mich bestens betreut und beraten hat. Es wird mir sehr schwerfallen, auf diese Beratung und Betreuung in Zukunft verzichten zu müssen.
Ich bedanke mich auch bei meinen Chauffeuren, bei Peter und bei Erich, die mich immer heil dorthin gebracht haben, wohin ich gerade musste.
Es möge auch in Zukunft das besondere Klima dieses Hauses – und das möchte ich immer wieder ansprechen –, das besondere Klima des Bundesrates erhalten bleiben, ein Klima, das durch wechselseitigen Respekt und durch Bereitschaft zur Zusammenarbeit über fraktionelle Grenzen hinweg geprägt ist – aber auch eine von Fairness gekennzeichnete Diskussionskultur.
Meinem Nachfolger Bundesrat Kritzinger wünsche ich von dieser Stelle aus alles Gute, viel Erfolg, eine glückliche Hand für richtige Entscheidungen, mit der Bitte, dieses besondere Klima, diese bundesrätliche Tradition fortzusetzen, um die Voraussetzung für eine erfolgreiche parlamentarische Arbeit zu schaffen. (Allgemeiner Beifall.)
Die Weihnachtssterne auf Ihren Tischen sind ein kleiner, aber herzlicher Weihnachtsgruß von mir aus der Steiermark. Mit diesen Weihnachtssternen wünsche ich Ihnen und Ihren Familien ein schönes, ein friedvolles, ein gesegnetes Weihnachtsfest. Ich wünsche Ihnen auch – wir stehen ja an der Schwelle zu einem neuen Jahr – ein glückliches neues Jahr, Zufriedenheit und Gesundheit!
In diesem Sinne noch einmal ein herzliches Dankeschön und ein steirisches Glückauf! – Danke. (Allgemeiner Beifall.)
9.07
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wir setzen nun die Debatte zu Tagesordnungspunkt 25 fort.
Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Bundesrat Breiner. Ich erteile es ihm.
9.07
Bundesrat Franz Breiner (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich wünsche einen guten Morgen! – Bei der gestern unterbrochenen Debatte ging es um die Mitarbeitervorsorgekasse. Diese verwaltet die Abfertigung-neu. Die vorliegenden Änderungen sollen weitere Beschäftigungsgruppen in die Mitarbeitervorsorgekasse integrieren.
Die Idee, einer Arbeitskraft beim Ausscheiden aus dem Unternehmen eine Abfertigung zu bezahlen, beruht auf dem Gedanken, den Mehrwert der Arbeit zumindest teilweise
abzugelten. Die Abfertigung-neu wird von der Krankenkasse abgewickelt und erfolgt daher unabhängig vom Arbeitgeber, was sicher einen großen Vorteil darstellt. (Zwischenruf der Bundesrätin Zwazl.) Weil es unabhängig ist vom Betriebsgeschehen. (Bundesrätin Zwazl: Ich habe es so aufgefasst!) Gut, akzeptiere ich!
Jetzt soll die Abfertigung-neu auch für andere Beschäftigungssektoren geöffnet werden. Auch freie DienstnehmerInnen und Selbständige werden einbezogen – im Rahmen der Flexicurity ein weiterer logischer Schritt, den wir unterstützen.
Im Zuge der Umstellung der Abfertigung-alt zur Abfertigung-neu wurde der Beitragssatz aber von 2,5 Prozent auf 1,53 Prozent gesenkt. Gestern hörten wir bereits in der Debatte, dass dieser Betrag möglicherweise erhöht werden sollte. Das können wir uns ebenfalls vorstellen. (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.) Das wird dann zu verhandeln sein.
Nicht nur die ungerechte Verteilung unter den unselbständig Beschäftigten hat sich in den letzten Jahren erhöht, sondern auch Einkommen aus Besitz und Unternehmungen sind stärker gestiegen als Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit.
Mit dem vorliegenden Plan, nämlich der freiwilligen Einbeziehung von Selbständigen und LandwirtInnen – auf Neudeutsch nennt sich das „Opting-in“ –, ist ein kleines, feines Steuergeschenk genau diesen Gruppen gemacht worden. Selbständige können diese Beträge steuerlich absetzen, unselbständige ArbeitnehmerInnen können dies jedoch nicht tun. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Trotzdem bietet diese Novelle Vorteile. Durch die starke Zunahme von Erwerbstätigen, die zwischen Selbständigkeit und Jobwechsel hin und her wechseln müssen und dazwischen immer wieder einkommensfreie Phasen zu verkraften haben, stellt die Integration in die MitarbeiterInnenvorsorgekasse eine zusätzliche Absicherung dar. Dennoch scheint sie genau für diese Gruppen kein ausreichender Schutz zu sein.
Um diese Zielgruppen besser versorgt zu wissen, fehlt es noch immer an einer ausreichenden Krankenversicherung, an mehr Mitbestimmung und an der Einbeziehung in das Arbeitsrecht.
Der Einbeziehung der VertreterInnen der freien Berufe stehen wir skeptisch gegenüber. Es ist ja nicht wirklich so, dass die ProponentInnen der freien Berufe – RechtsanwältInnen, NotarInnen, ApothekerInnen, ZiviltechnikerInnen – von extrem unsteten Berufsbiographien geprägt oder gar von Armut bedroht wären. In diesem Zusammenhang passt aber die Regelung nicht, dass die FreiberuflerInnen erst nach zwei Jahren des Ruhens des Gewerbescheines einen Anspruch auf die Abfertigung erlangen. Erst nach zwei Jahren Wartezeit – das kann kaum eine Überbrückung darstellen! (Beifall des Bundesrates Schennach.) Vielmehr entsteht der Eindruck, dass der Wirtschaftsminister langfristig die Integration der Abfertigung in das Pensionssystem plant, und das hat dann wirklich überhaupt nichts mehr mit dem ursprünglichen Gedanken der Mehrwertabgeltung zu tun. Deswegen haben unserer Meinung nach VertreterInnen der freien Berufe und Landwirte hier von vornherein keinen Anspruch.
Wir werden dem vorliegenden Antrag zustimmen und hoffen, dass die Beitragszahlungen im Sinne der unselbständig Erwerbstätigen, für die die Abfertigung einst eingerichtet wurde, bald erhöht werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
9.13
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Bundesrat Schennach. Ich erteile ihm das Wort.
9.13
Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Da im Rahmen dieser gesetzlichen Regelung auch das
ORF-Gesetz berührt ist, wollen wir dazu heute einen Entschließungsantrag einbringen – von der tiefen Sorge um den Bestand des Unternehmens und damit auch um die Zukunft der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des ORF getragen.
Sie alle wissen, dass erst vor Kurzem eine Gebührenerhöhung in einer ersten Phase beschlossen wurde, die nun durch den Publikumsrat beeinsprucht wird und einer neuerlichen Befassung durch den Stiftungsrat bedarf.
Selbst wenn diese Erhöhung in dieser Form durchgehen sollte, hat das Unternehmen spätestens 2010 schon wieder einen Finanzierungsbedarf von nahezu einem dreistelligen Millionenbetrag. Dabei geht es allerdings um das Leitunternehmen im Medienbereich, das Tausenden Beschäftigten ein wichtiger Dienstgeber ist und das für das Land Österreich im Medienbereich von zentraler Bedeutung ist.
Aber eine nicht minder wichtige Frage ist, dass sozial schwächere Menschen in diesem Land die Produkte eines Medienunternehmens à la ORF auch konsumieren können sollen, ohne dafür Gebühren bezahlen zu müssen. Der Gesetzgeber hat dafür Gebührenbefreiungen vorgesehen. (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.)
Das wäre ungefähr so, Kollege Mayer, wie wenn Sie sagen würden, für sozial schwache Firmen soll die OMV künftig das Heizöl gratis zur Verfügung stellen. Da stellt sich die Frage: Wer bezahlt der OMV diese Leistung?
Eine ähnliche Vorgangsweise wurde bei der Gebührenbefreiung des ORF gewählt, nämlich dass sozial schwache Menschen eine Gebührenbefreiung bekommen – eine Sache, die wir voll unterstützen, denn eine Mindestsicherung im Leben bedeutet ja nicht nur Wohnung und Essen, sondern auch die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.
Aber derjenige, der diesen Auftrag einer ausgelagerten Institution erteilt, sollte dafür auch eine entsprechende Entschädigung geben. Daher bringen wir einen Entschließungsantrag ein, mit welchem die Bundesregierung aufgefordert wird, für jene Gebührenbefreiungen, die sie gesetzlich verankert hat, dem ORF auch die Entschädigung zuzuerkennen, die er für diese Leistung jahrelang bekommen hat.
Ich bringe nun folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
des Bundesrates Schennach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ersatz für ORF-Gebührenbefreiung
Der Bundesrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, Nationalrat und Bundesrat eine Novelle des ORF-Gesetzes vorzulegen, mit der sichergestellt wird, dass dem ORF die Einnahmenverluste aufgrund der gesetzlich geregelten Gebührenbefreiungen durch den Bund zu ersetzen sind.
*****
Damit nehmen wir Bezug auf etwas, was die SPÖ in den letzten Jahren vehement eingefordert hat. Wir nehmen darauf Bezug, dass das eine Regelung ist, die über Jahrzehnte existiert und funktioniert hat.
Mit dieser Entschädigung der Gebührenbefreiung, die wesentlich mehr ausmacht als die derzeit beschlossene Erhöhung der Gebühren, können wir das Unternehmen im Wesentlichen finanziell entlasten und kann das Unternehmen für die sozial Bedürftigen
die Leistung der Gebührenbefreiung weiterhin erbringen. Der Gesetzgeber, der diese Leistung von einem Unternehmen einfordert beziehungsweise ein Unternehmen zu dieser Leistung auffordert, bezahlt für ebendiese eingeforderte Leistung jenen Teil der Kosten, die dadurch anfallen.
Ich ersuche um Unterstützung dieses Entschließungsantrages. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
9.18
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Professor Konecny. Ich erteile es ihm.
9.18
Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Kollege Schennach hat soeben einen Entschließungsantrag eingebracht, bei dem er mit Recht sagt, dass er damit auf eine von der Sozialdemokratie seit 2001 erhobene Forderung Bezug nimmt beziehungsweise das, was der Inhalt dieser Forderung ist, ausdrücklich zum Gegenstand der Entschließung macht. Es ist eine löbliche Absicht der Grünen, sich dieser Argumentationskette anzuschließen.
Was das Meritorische betrifft, so kann ich das, was Kollege Schennach gesagt hat, nur unterstreichen und sagen: Es ist absurd, einer Einrichtung, die in einem Wettbewerb steht, wie etwa dem ORF, eine Sozialmaßnahme, die politisch beschlossen wurde, finanziell aufs Auge zu drücken. Und wenn das der Inhalt der Sparmaßnahmen der früheren Bundesregierung war, dann ist das zutiefst charakteristisch, weil die Lasten einfach verlagert wurden. (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ sowie Beifall des Bundesrates Schennach.)
Meine Damen und Herren! Der große französische Sozialist Guy Mollet hat einmal eine Formulierung gefunden, die wir als Sozialdemokraten am eigenen Leib erleben. Mollet hat gesagt: Koalition ist der Versuch, den rechten Schuh am linken Fuß zu tragen, ohne sich dabei Hühneraugen zuzuziehen. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ.)
Ich gebe zu, dass dieser Versuch in unserem Fall besonders schwierig ist (Beifall des Bundesrates Schimböck), weil durch die Sohle dieses Schuhs auch noch ein Nagel geschlagen ist, der den Namen Schüssel trägt. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Herr Kollege, wir haben scharfe Augen, aber wir tragen sie im Gesicht. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ.)
Die Sozialdemokratie ist aus Überzeugung von der Notwendigkeit eines breiten Bündnisses diese Koalition eingegangen. Wir betrachten mit gewisser Wehmut die „Missethöne“, die alltäglich aus dem Generalsekretariat der ÖVP erklingen, und wir wundern uns, dass es irgendjemanden geben kann, der dieses tägliche Anpinkeln als Beitrag zur Zusammenarbeit empfindet. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Und was tut ihr?)
Trotzdem – ich habe das wiederholt betont – zeichnet uns Sozialdemokraten der tiefe Glaube an das Gute im Menschen aus, selbst wenn es sich um Politiker der ÖVP handelt. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir werden daher, lieber Kollege Schennach, im Sinne dieses von uns begrüßten, aber nicht unterstützten Entschließungsantrags den Auftrag ableiten, unsere lieben Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP mit den Möglichkeiten, die wir in einer Koalition haben oder haben sollten, davon zu überzeugen, dass diese Partei und ihre damalige Regierung 2001 nicht nur geirrt hat, sondern – neben anderen Maßnahmen – auch mit dieser Schaden angerichtet hat.
Danke für das Einbringen dieses Themas, wir werden es aufgreifen und weiterverfolgen. Die Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP können sicher sein, dass wir diesbezüglich keine Ruhe geben werden! (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
9.23
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Ich darf noch festhalten: Der von den Bundesräten Schennach, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Ersatz für ORF-Gebührenbefreiung ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Himmer. Ich erteile es ihm.
9.23
Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Es ist ja schon interessant, was wir hier wieder alles an wirtschaftlich geballter Kompetenz gehört haben, wirklich tolle Vergleiche etwa mit der OMV, harter Wettbewerb und so weiter. Ich weiß nicht, welche Unternehmen im harten Wettbewerb ihre Einnahmen einfach per Beschluss erhöhen können, sodass die Kunden einfach mehr zahlen. (Bundesrat Konecny: Das könnten Sie ja vermeiden, Herr Kollege! – Bundesrat Kalina: Alle eigentlich!)
Ich kenne Unternehmen, die geglaubt haben, dass sie das machen können. Wenn ich mich richtig entsinne, hat die Österreichische Post auch geschaut, dass sie ein bisschen profitabler wird, und hat beim Paketdienst ordentlich die Preise angehoben. Und was ist passiert? – Die Versandhäuser sind als Kunden abgebogen, weil die Österreichische Post tatsächlich sukzessive in den freien Wettbewerb kommt.
Ich weiß nicht, ob Sie das, was Sie hier sagen, selbst glauben, ob es Ihnen nur darum geht, das, was man in Wien eine Schleimspur nennt, um den Küniglberg zu ziehen (Heiterkeit bei der ÖVP), oder ob das jetzt sozusagen einfach nur auf Unwissen beruht. (Beifall bei der ÖVP.)
Die Sachlage ist eigentlich ganz einfach. Sagen Sie mir irgendein zweites Unternehmen, das einfach sagen kann: Super, geht sich alles nicht aus, erhöhen wir einfach die Preise um 10 Prozent! – Und jetzt zusätzlich ... (Bundesrat Kalina: Alle machen das!) – Welches, Herr Kalina? Ein Beispiel! (Bundesrat Konecny: Jeder Bäcker! – Bundesrat Kalina: Alle! Jede Semmel wird teurer!) – „Jede Semmel wird teurer!“, ein tolles Beispiel, bravo, Kalina! (Beifall des Redners sowie Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ.)
Es passt. Es ist in der Qualität der Argumentation voll auf Linie, passt genau zu dem, was wir zuvor gehört haben. (Bundesrat Beer: Sagen Sie mir, was billiger geworden ist und nicht erhöht worden ist!)
Auf jeden Fall bleibt unterm Strich: Wer sind die Gebührenzahler? – Die Gebührenzahler sind im Wesentlichen alle Österreicherinnen und Österreicher. Punkt eins.
Punkt zwei: Sie sagen, es soll diese 50-Millionen-Refundierung geben. Große Quizfrage: Wer sind die Leute, die das zahlen? – Der Herr Finanzminister, wie man es gerne polemisch formuliert? – Das sind genau wieder dieselben Personen: die Österreicher. Wer zahlt denn die 50 Millionen? – Genau dieselben Personen! Wir Österreicherinnen und Österreicher, die wir die Gebühren zahlen! Niemand anderer. Sie können das ganz einfach zur Gebührenerhöhung dazugeben. Das findet ökonomisch statt, und das ist wirklich ein sehr, sehr starkes Stück.
Es wird überhaupt nicht darauf geschaut, dass die Geschäftsführung jetzt gesagt hat, wenn sie diese Gebührenerhöhung bekommen, dann sind sie ausfinanziert bis 2010, 2011 oder so – habe ich gehört; aber vielleicht ist das falsch oder ich habe das mit den
Semmeln verwechselt. Aber es ist auf jeden Fall so, dass man fragt: Wie wäre es, wenn wir gerade so in Schwung sind und die Gebühren um 10 Prozent erhöht haben, wenn wir noch 50 Millionen von der öffentlichen Hand bekämen, halt nicht direkt von den Sehern über die Gebührenerhöhung, sondern indirekt über die Steuern? – Erklären Sie mir bitte, Herr Schennach, ob das dann irgendwelche anderen Menschen zahlen oder wieder diejenigen, die die Gebühren zahlen! – Und einfach, weil man so in Schwung ist, möchte man das auch noch dazunehmen.
Bravo, Wirtschaftskompetenz von all jenen, die hier am Wort waren! (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Gruber: Es sprach der Herr Generaldirektor!)
9.27
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Staatssekretärin Marek. Ich erteile es ihr.
9.28
Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Christine Marek: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf mich bemühen, die Aufmerksamkeit wieder zum Thema dieses Tagesordnungspunktes zurückzuführen (Beifall bei Bundesräten der ÖVP), möchte aber einen Punkt ansprechen, bevor ich auf die Ausführungen des Herrn Bundesrates Breiner kurz eingehe: Ich glaube, dass es wichtig ist, festzuhalten, dass diese Novelle ein wichtiger weiterer Beitrag für die Flexicurity ist und auch vonseiten der Europäischen Kommission als eines der Best-Practice-Beispiele im Sinne von Flexicurity im Rahmen der Diskussion um den Lissabon-Prozess sehr lobend erwähnt wird.
Es ist wirklich eines der Erfolgsmodelle, die wir in den letzten Jahren umgesetzt haben, weil es der Tatsache Rechnung trägt, dass sich die Erwerbsbiographien der Menschen verändern und der Wechsel zwischen unselbständiger und selbständiger Erwerbstätigkeit immer häufiger stattfindet. Das war früher nicht der Fall. Es wird auch die Verweildauer bei den einzelnen Unternehmen kürzer. Sehr viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind früher überhaupt nicht in den Genuss einer Abfertigung gekommen. Heute ist das anders mit dem System der Abfertigung-neu, und die Einbeziehung der Selbständigen und der freien Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer ist ein wichtiger nächster Schritt.
Nur ganz kurz: Herr Bundesrat Breiner, Sie haben kritisch
angesprochen, dass bei
der Auszahlung der Selbständigen-Vorsorge ein Mindestzeitraum von zwei
Jahren nach der Ruhendstellung der Gewerbeausübung Voraussetzung ist. Wir
haben hier zwei Aspekte. Natürlich ist das auch ein Thema, und ich glaube,
es ist gut, wenn wir das in Richtung nachhaltigem Aufbau einer Zukunftsvorsorge
sehen. Ich würde das gar nicht so kritisch sehen, wie Sie das gesagt
haben. Es ist aber ganz klar, dass wir uns auch überlegen müssen, wie
wir verhindern können, dass hier vielleicht potenzieller Missbrauch
betrieben wird, weil dieser auch Tatsache ist.
Wir haben mit diesem Mindestzeitraum der Ruhendstellung der Gewerbeausübung von zwei Jahren versucht zu verhindern, dass die Berufsausübung nur für die steuerbegünstigte Auszahlung der Selbständigenvorsorge missbräuchlich kurzfristig unterbrochen wird und nach der Auszahlung gleich wieder aufgenommen wird. Ich glaube, dass wir mit diesen zwei Jahren eine vernünftige Lösung gefunden haben, weil es natürlich nicht im Sinne des Gesamtsystems wäre, wenn es darum geht, entsprechend Kapital aufzubauen, wenn das so unterlaufen würde. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
9.30
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Herr Bundesrat Schennach, bitte.
9.31
Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Kollege Himmer hat ersucht, etwas zu erklären.
Kollege Himmer! Wenn die Republik einen Heizkostenzuschuss beschließt, dann muss man das irgendwo bestellen, denn ich kenne kein Ministerium, das Heizöl herstellt, und die Republik muss dafür auch die Rechnung bezahlen.
Wenn die Republik eine Wagenflotte bestellt, so liefert Mercedes oder BMW die Autos nicht zum Nulltarif (Bundesrat Mag. Himmer: Eine Wagenflotte hat der ORF jetzt eh bestellt!), sondern die Republik muss dafür bezahlen.
Wenn die Republik ein Gesetz erlässt und ein Unternehmen gesetzlich verpflichtet, Menschen den kostenlosen Bezug einer Leistung zu ermöglichen, dann muss letztlich die Republik, die dieses Gesetz erlässt und diese Leistung von einem – seit 2001 übrigens; unter Ihrer Regierung (in Richtung ÖVP) – unabhängigen Unternehmen, einer Stiftung verlangt, diese Leistung bezahlen. (Zwischenruf des Bundesrates Weiss.) Das ist einfach und allein eine ganz normale logische Sache. (Bundesrat Gruber: Das nennt sich Budgetwahrheit!)
Wenn Sie sagen, Sie verstehen diese Wirtschaftskompetenz nicht, dann muss ich fragen: Wie führen Sie Ihr Unternehmen? Gibt Ihr Unternehmen die Geräte kostenlos ab, wenn zum Beispiel das Land Wien oder die Republik Sie darum ersucht? – Das ist ganz einfach: Es wurde hier eine Leistung bestellt – und wir alle sind der Meinung, die Leistung ist richtig, im Sinne der sozial Bedürftigen –, und deshalb geht es hier um die Frage, wer den Kostenersatz für diese Leistung trägt.
Kollege Weiss! Dieser Diskussion, von der Sie sprechen, über ein möglicherweise oder – ich sage sogar anders – über ein anachronistisches Gesetz – vor allem in der heutigen Medienzeit; wenn ich jetzt gerade Ihren aufgeschlagenen Laptop sehe, ist es anachronistisch –, dass man aufgrund des Besitzes eines Gerätes, ohne darüber etwas anderes abzurufen, weil man hier keine Wahlfreiheit hat, eine Gebühr bezahlen muss, stelle ich mich gerne, aber das ist eine andere Diskussion. Das kommt aus einer anderen Zeit, wo aus einem anderen Denken heraus dieses Gesetz grundgelegt wurde. Dass das heute so etwas wie ein anachronistisches Relikt unserer Gesetzgebung ist, lieber Jürgen Weiss, da bin ich voll deiner Meinung.
Nur: Ich lasse mir hier nicht die Wirtschaftskompetenz durch Harald Himmer streitig machen, wenn ich sage, wenn man bei einem Unternehmen eine Leistung abruft, das gesetzlich verankert und dazu sogar noch das Finanzministerium als Berufungsbehörde installiert – das Finanzministerium ist nämlich Berufungsbehörde, das zeigt noch einmal eine zweite Verzahnung mit dem Gesetzgeber –, dann muss man diese Leistung auch entlohnen, denn die Leistung wird tagtäglich erbracht.
Vielleicht möchten Sie wissen, wie viele das sind. – Das sind über 300 000 Menschen, die befreit sind, und 300 000 Menschen, die aufgrund sozialer Bedürftigkeit kostenlos eine Leistung beziehen, die der Staat als solche angeordnet hat. Da, lieber Kollege Himmer, lasse ich mir nicht mangelnde Logik vorwerfen. Das ist eine logische Forderung! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
9.35
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gemeldet hat sich noch einmal Herr Bundesrat Himmer. Ich erteile es ihm.
9.35
Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Da wir damit leben müssen, dass sich Kollege Schennach zu jedem Tagesordnungspunkt zu Wort meldet und neuerdings zu jedem Tagesordnungspunkt zwei- bis
dreimal zu Wort meldet (Bundesrat Konecny: Musst du es ihm nachmachen?!), wenn ihm inhaltlich widersprochen wird, mache ich es ihm bei diesem Tagesordnungspunkt, weil es mir wirklich zu blöd ist, nach.
Ich erkläre es gerne noch einmal, aber nur für das Publikum und nicht in der wirklichen Hoffnung, dass es Stefan Schennach versteht.
Eine kleine Grundregel: Geld hat kein Mascherl! Das ist bekannt. – Der Österreichische Rundfunk wird durch Gebühren ausfinanziert, und das ist dann zum Beispiel die Summe 100. Der Österreichische Rundfunk bekommt aus den Gebühren die Summe 100, und wie er insgesamt zu dieser Summe kommt (Bundesrat Schennach: Vom Staat!) – vom Staat, von den Steuerzahlern, von den Gebührenzahlern (Bundesrat Schennach: An die GIS!) –, das sind immer wieder dieselben Leute, nämlich die Österreicherinnen und Österreicher! Das ist ja nur in eurem absurden Denken etwas anderes, dass man nämlich sagt, das eine sind die Gebührenzahler und das andere ist die öffentliche Hand. (Bundesrat Schennach: Sie wissen, dass das nicht an das Finanzministerium geht!) – Ich wollte das nur fertig sagen.
Ein kleines Beispiel: Der ORF bekommt 100, um seine Leistungen zu erbringen. Und ob er die 100 bekommt, indem er 80 davon aus Gebühren und 20 aus Refundierungen solcher Leistungen bekommt – da kommt er insgesamt wieder auf 100 –, oder 100 allein aus den Gebühren bekommt, ist egal. Geld hat kein Mascherl!
Ich weiß schon, wie das bei euch läuft: Ihr seid jetzt gerade in Schwung, ihr habt jetzt gerade die Gebührenerhöhung beschlossen, und da sagt dann der Generalsekretär des ORF, Pius Strobl: Geh, Stefan, wie wäre es jetzt mit einem Entschließungsantrag, jetzt sind wir gerade am Drücker, da kommen noch einmal 50 Millionen herein in die Bude (Bundesrat Schennach: So geht das bei euch!), machen wir uns eine Gaudi und machen wir etwas Lustiges, vielleicht machen wir wieder eine Geschichte mit dir im Fernsehen, wir Brüder müssen zusammenhalten?! – Aber zahlen tut immer der Gebührenzahler! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
9.37
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wünscht noch jemand das Wort dazu? (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Zum Wort gelangt zu einer tatsächlichen Berichtigung Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.
9.38
Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Nach den Bestimmungen ... (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Entschuldigung.
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Tatsächliche Berichtigung von Bundesrat Schennach. – Bitte.
Bundesrat Stefan Schennach (fortsetzend): Nach den Bestimmungen der tatsächlichen Berichtigung berichtige ich die Aussage des Kollegen Himmer, dass ich mich zu jedem Tagesordnungspunkt zu Wort melde, wie folgt: Von 72 Tagesordnungspunkten bin ich zu 11 Tagesordnungspunkten zu Wort gemeldet.
Die Aussage ist daher unwahr. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)
9.39
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Jetzt frage ich noch einmal: Wünscht noch jemand das Wort dazu? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.
Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz und weitere Gesetze geändert werden.
Da der gegenständliche Beschluss zustimmungspflichtige Verfassungsbestimmungen enthält, bedarf dieser nach Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.
Wir gelangen zuerst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Ich stelle hier die einstimmige Annahme fest. Der Antrag ist somit angenommen.
Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.
Ich stelle ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Es liegt ein Antrag der Bundesräte Schennach, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend Ersatz für ORF-Gebührenbefreiung vor.
Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert wird.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (283 d.B. und 320 d.B. sowie 7813/BR d.B.)
27. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Konsumentenschutzgesetz geändert wird (321 d.B. sowie 7814/BR d.B.)
28. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz geändert wird (279 d.B. und 322 d.B. sowie 7815/BR d.B.)
29. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bilanzbuchhaltungsgesetz geändert wird (288 d.B. und 323 d.B. sowie 7816/BR d.B.)
30. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ziviltechnikergesetz 1993 geändert wird (287 d.B. und 324 d.B. sowie 7817/BR d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wir kommen zu den Punkten 26 bis 30 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter zu allen fünf Punkten ist Herr Bundesrat Wiesenegg. Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatter Helmut Wiesenegg: Sehr geehrter Herr Präsident! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird. Dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form unter Tagesordnungspunkt 26 vor, daher komme ich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage vom 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich komme zu Punkt 27 und bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Konsumentenschutzgesetz geändert wird. Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage vom 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich komme zu Punkt 28 und bringe den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz geändert wird. Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage vom 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Somit komme ich zu Punkt 29 und bringe Ihnen den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bilanzbuchhaltungsgesetz geändert wird. Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. ich komme daher zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage vom 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Somit komme ich zu Punkt 30 und bringe Ihnen den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ziviltechnikergesetz 1993 geändert wird. Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage vom 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Danke für die Berichte.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mitterer. – Bitte.
9.44
Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Es gibt jetzt fünf Gesetzesänderungen, die wir unter einem zu verhandeln und zu beschließen haben. Ich bin jetzt in der Situation, in der sich einige Jahre die SPÖ befunden hat, nämlich in der Opposition. Ich möchte begründen, warum wir trotz positiver Punkte, die in diesen fünf Gesetzesänderungen teilweise enthalten sind, die Zustimmung nicht geben können.
Den Änderungen des Konsumentenschutzgesetzes wird sehr wohl uneingeschränkt zugestimmt, aber bereits bei der Änderung der Gewerbeordnung gibt es Bedenken unsererseits. Trotz vieler positiver Punkte, die da enthalten sind – auch diese werde ich in einem Bereich noch erwähnen –, gibt es dort auch Negatives. In Summe ist die Regelung, die hier getroffen wird, zu liberal, vor allem im Bereich der Grenzüberschreitung und der grenzüberschreitenden Dienstleistungen. Das könnte dazu führen, dass heimische Betriebe grob benachteiligt werden, und zwar in einer Situation, in der nicht alle Länder um uns herum ähnliche Gesetzesänderungen beschließen. Es kommt zu Wettbewerbsverzerrungen in einigen Bereichen, und es wird leider Gottes – etwas, das wir ja nicht wollen – auch weiterer Schwarzarbeit Tür und Tor geöffnet.
Dies gilt aber auch für die Novellen des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes, des Bilanzbuchhaltungsgesetzes und insbesondere auch des Ziviltechnikergesetzes. Deshalb werden wir diese vier Materien ablehnen.
Positiv in der Gewerbeordnung ist aufgrund aktueller Anlässe, dass der Alkoholausschank an Jugendliche verschärft wird. Als Wirt bin ich eindeutig dafür, dass das Verkaufsverbot auch auf Supermärkte und Tankstellen ausgeweitet wird und nicht alles wie in der Vergangenheit – medial meistens mit großen Lettern herausgestrichen – bei den Wirten hängenbleibt.
Auch die Verschärfung der Ausweiskontrollen ist ein positiver Punkt. Ich glaube, dass wir – nämlich all diejenigen, die mit Jugendlichen zu tun haben und Alkohol verkaufen oder ausschenken – hier Verantwortung zu tragen haben. Es kann aber nicht sein, dass allein diejenigen zur Verantwortung gezogen werden, die mit dem Ausschank zu tun haben. Die Verantwortung ist auch bei den Eltern und Erziehungsberechtigten zu suchen.
Wir alle sind der Meinung, dass die Jugendlichen auch schon mit 16 Jahren wählen sollen, sie müssten also wissen, welcher politischen Gruppierung sie ihre Stimme geben. Dann müssen sie Verantwortung übernehmen können, also auch wissen, wie viel
Alkohol für sie gut oder schlecht ist. Den Zeitungen zufolge ist das anscheinend nicht der Fall, was sehr, sehr traurig ist. Deshalb richte ich noch einmal einen Appell an Eltern und Erziehungsberechtigte, für ihre Schützlinge verantwortungsbewusst einzutreten.
Wir werden, wie gesagt, vier von diesen fünf Gesetzen
keine Zustimmung ertei-
len – trotz dieses positiven Inhalts im Bereich der Gewerbeordnung. (Beifall
der Bundesrates Ing. Kampl.)
9.48
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Ing. Einwallner. – Bitte.
9.48
Bundesrat Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ, Vorarlberg): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Damen und Herren! Für uns stehen natürlich die positiven Aspekte dieser Änderung der Gewerbeordnung im Vordergrund. Dieses gesamte Paket, über das wir jetzt abstimmen, umfasst, wie Kollege Mitterer schon ausgeführt hat, einen größeren Aspekt. Es beinhaltet ja mehrere Regelungen.
Ein ganz wichtiger Aspekt ist für mich der Kampf gegen das sogenannte – ich betone: das sogenannte – Komatrinken. Die schärferen Bestimmungen beim Alkoholausschank sind absolut zu begrüßen. Ich glaube auch, dass es wichtig ist, darauf aufmerksam zu machen, dass es eben nicht nur die Wirte beziehungsweise die Gaststätten betrifft, sondern auch bei Handels- und anderen Betrieben greift, denn wir wissen ja, dass solche Vorfälle sehr oft – ich nenne es einfach so – mit Flaschenware passieren; man kauft sich eine Flasche Alkohol und betrinkt sich.
Man darf in diesem Thema die Verantwortung nicht einfach der Wirtschaft zuschieben. Sehr, sehr viele Wirte arbeiten da vorbildlich. Es gibt aber leider auch – das wissen wir alle, und das zeigen uns immer wieder Berichte und Vorkommnisse – einige schwarze Schafe. (Bundesrat Weiss: Verschiedenfarbige schwarze Schafe!) – Es gibt verschiedenfarbige schwarze Schafe, die nach wie vor mit Billig-Alkohol werben und Jugendliche regelrecht zum Alkoholmissbrauch verführen.
Ich glaube, dass das Strafen allein nicht ausreichen wird. Wir werden in diesem Bereich weiterhin präventiv arbeiten und Aufklärungsarbeit leisten müssen. Nur eines dürfen wir nicht tun, nämlich – da das Thema „Komatrinken unter Jugendlichen“ jetzt medial so präsent ist – die Jugendlichen pauschal verurteilen und als Trinker abstempeln.
Ich erspare mir bei diesem Thema natürlich auch nicht den Hinweis, dass es in diesem Bereich natürlich auch nicht hilfreich ist, dass es in den Bundesländern unterschiedliche Jugendschutzbestimmungen gibt. Ich glaube, dass es da endlich zu einer Vereinheitlichung kommen sollte.
Ein weiterer positiver Aspekt dieser Gewerbeordnungsänderung ist für mich die Einführung eines Gütesiegels für Meisterbetriebe. Ich denke, es ist wieder ein wichtiger Schritt, wenn man für den Konsumenten erkennbar macht, wo Meisterhandwerksbetriebe sind. Ich glaube auch, dass das den Auftritt der Betriebe nach außen hin verbessern wird.
Allerdings war ich im Ausschuss ein bisschen verwundert, als man darüber gesprochen hat, wie dieses Gütesiegel ausschauen soll. Man hat gesagt, man macht es aufgrund der Kosten und so weiter nur in Schwarz-weiß. Ich wünsche mir in diesem Zusammenhang natürlich schon, dass es auch optisch ein attraktives Gütesiegel wird, damit für die Konsumenten wirklich gut erkennbar ist, wo die Meisterbetriebe sind. Betroffen sind
immerhin mehr als 40 Branchen, und das Gütesiegel wird uns in Branchen, wo Arbeit von hoher Qualität geleistet wird, Qualitätsstandards sichern.
Es handelt sich dabei meist um kleine und mittlere Betriebe. Ich nutze – wie fast immer, wenn wir über dieses Thema sprechen – die Gelegenheit und sage: Es ist vorbildlich, dass in diesen Klein- und Mittelbetrieben so viele Lehrlinge ausgebildet werden. Ich glaube, diesen vielen kleinen und mittleren Unternehmen, die Lehrlinge ausbilden und somit einen wichtigen Beitrag zur Facharbeiterausbildung leisten, gebührt Dank.
Noch ein paar Worte zur Änderung des Konsumentenschutzgesetzes: Hier ist vor allem ein Punkt zu erwähnen. Durch diese Novelle kommt es zu einer Verbesserung der Situation der Konsumenten bei Werbeveranstaltungen. Damit werden Rücktritte aus Geschäften, die dort getätigt werden, leichter. Ich glaube, auch das ist ein Punkt, der schon lange fällig war und jetzt mit diesen Novellen in die Tat umgesetzt wird – nämlich mehr Rechte für Konsumenten, die bei Werbeveranstaltungen einkaufen.
Gesamt gesehen sind diese vier Gesetze positiv. Unsere Fraktion wird natürlich zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
9.53
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Perhab. – Bitte.
9.53
Bundesrat Franz Perhab (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielleicht noch eine Bemerkung zum vorigen Tagesordnungspunkt: Keiner der Redner hat erwähnt, warum der ORF in finanziellen Schwierigkeiten ist. – Weil er nämlich bei der Einschaltquote 5 Prozent verloren hat durch sein sagenhaft verbessertes Programm, das diese unheilige Allianz mit dem neuen Generaldirektor Wrabetz ins Leben gerufen hat. (Bundesrat Mag. Klug: Nein, das hat sein müssen, wir haben lange darauf gewartet!) Dabei haben sie alles versprochen und nichts gehalten, so wie immer. (Beifall bei der ÖVP.) 5 Prozent Quotenverlust! Das ist der Grund für die fehlenden Einnahmen und nicht die Nichtrefundierung der durch die Gebührenfreistellung entfallenden Gelder! Aber es ist wie immer, bei wirtschaftlichen Fakten sind wir eben nie auf dem Laufenden.
Aber nun zum Tagesordnungspunkt: Kollege Einwallner hat eigentlich alles gesagt, was aus unserer Sicht zu sagen ist, wie auch aus meiner Sicht als Vertreter der Gastronomie und als Wirtschaftskammerfunktionär. Es ist natürlich so, dass wir uns in der Gastronomie unserer Verantwortung bewusst sind. Wir veranstalten in der Steiermark die Aktion „Mehr Spaß mit Maß“.
Wir schicken einen Referenten in alle steirischen Berufsschulen, der mit Schockvideos versucht, die jungen Leute, unsere Lehrlinge, über die Folgen von Alkoholmissbrauch, Drogenmissbrauch und so weiter aufzuklären. Wir leisten hier gewaltigen Aufwand und versuchen in diesem Bereich präventiv zu arbeiten und dieses berühmte Komasaufen von Anfang an in Frage zu stellen.
Ich möchte aber trotzdem darauf hinweisen, dass es auch viele andere Bereiche gibt, in denen alkoholische Getränke ausgeschenkt werden – ich meine diese „graue Gastronomie“. Das fängt bei Vereinskantinen an, abgesehen von den diversen Bierzelten und so weiter. Es ist eine Illusion, zu glauben, dass man das alles kontrollieren kann; es geht nur mit Stichproben und Präventivmaßnahmen. Trotzdem finden wir diese Novelle positiv. Es ist ein richtiger Schritt in die richtige Richtung, da stimmt unsere Fraktion selbstverständlich zu. (Beifall bei der ÖVP.)
9.55
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Danke. – Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Breiner. – Bitte.
9.55
Bundesrat Franz Breiner (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Änderungen der Gewerbeordnung sind durchaus umfangreich. Wir werden allen diesen Änderungen zustimmen, da wir glauben, dass sie in manchen Punkten einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, um dem Gewerbe Rechnung zu tragen.
Die Einführung des Begriffes „Meisterbetrieb“ ist durchaus sinnvoll in einer Zeit, in der der Zugang zum Gewerbe auf mehreren Ebenen möglich ist. Die Lehrlingsausbildung, die in Meisterbetrieben stattfindet, ist eine der Grundlagen für die Ausbildung der Jugendlichen. Ich denke, wenn kleine und mittlere Betriebe sich die Mühe machen, Lehrlinge auszubilden und die Kosten dafür zu tragen, dann soll man ihnen das wertschätzend mitteilen. Ich denke, dieses Gütesiegel „Meisterbetrieb“ ist sicher ein Schritt dazu.
Der zweite Punkt, der hier angesprochen ist, ist die Ausweispflicht oder die Ausweisleistung gegenüber Gastwirten. Das Wort „Komasaufen“ hängt mir eigentlich schon zum Hals heraus. Nicht das ist das Problem, das Problem heißt schlichtweg „Alkoholismus“ und ist nicht darin begründet, dass Gastwirte etwa zu wenig kontrollieren oder schauen. Es ist ein guter Schritt, dass in Gastwirtschaften und in Kaufläden Ausweise verlangt werden, wenn Alkohol eingekauft wird. Aber ich denke, das Problem liegt dort, wo wir für kostengünstiges Saufen Werbung betreiben – anders ist das nicht zu benennen, wenn es heißt, ein Getränk koste 0,99 €. Das Problem liegt dort, wo Erwachsene hergehen und dieses Saufen auch noch durch ihre Anwesenheit glorifizieren, im Besonderen dann, wenn es sich um Landeshauptleute handelt. (Beifall bei Grünen, SPÖ und ÖVP. – Bundesrat Schimböck: Kollege Mitterer, aufpassen!) Ich kann mir vorstellen, dass auch Kollege Mitterer durchaus meiner Meinung ist, selbst wenn es seinen Landeshauptmann betrifft. (Bundesrat Schimböck: Er darf auch klatschen!)
Es ist ja nicht unerwähnt geblieben, dass ich aus dem Lehrberuf komme. Ich denke, dass wir einen wesentlichen Teil dazu beitragen, aus den jungen Menschen verantwortungsvolle, selbständig denkende, mit Selbstsicherheit ausgestattete Menschen zu machen. Ich denke, wenn Menschen dem Alkohol zusprechen, liegt es im Wesentlichen darin begründet, dass die Eltern Vorarbeit geleistet haben. Ich denke, wenn junge Menschen im Alkohol ihr Heil suchen und sich beim Trinken nicht einschätzen können, liegt das zumindest partiell an deren mangelndem Selbstvertrauen, an Ängsten und Nöten, die durch Alkohol überdeckt beziehungsweise kompensiert werden.
Ich denke, hier liegt der Schlüssel zur Bekämpfung von Alkoholismus. Ich bin froh, dass alle Erziehungsberechtigten durch den Handel und die Gastronomie unterstützt werden, und hoffe, dass diese Chance lückenlos genutzt und Alkoholausschank an Jugendliche tatsächlich unterbunden wird.
Daneben aber – und ich wiederhole es noch einmal – dürfen wir die Werbung für Alkohol sowohl bei Sportevents als auch bei Zeltfesten, in Discos nicht vergessen. Ich denke, auch dort gehört eine Einschränkung gemacht. Saufen soll nicht zu einem Sport verkommen, der noch dazu möglichst billig ist.
Ein weiterer Punkt in der Gewerbeordnung ist die europäische Geldwäscherichtlinie. Wir haben Bedenken dahin gehend geäußert, dass der Datenschutz eine sehr heikle Angelegenheit ist, zumal hier auf private Gewerbetreibende zugegriffen wird. Die ARGE Daten hat ebenfalls Bedenken angemeldet. Dennoch ist der Sinn dieser Änderung, nämlich das Verhindern von Geldwäsche, wodurch ja nicht zuletzt auch der Terrorismus finanziert wird, für uns so wesentlich, dass wir auch diesem Punkt unsere Zustimmung geben werden.
Wenn man bedenkt, dass gerade bei der Finanzaufsicht Versäumnisse vorliegen, dann könnte es wirklich ratsam sein, auch Private in diesem Bereich zur Unterstützung heranzuziehen. – Ich danke. (Beifall bei den Grünen.)
10.01
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Kemperle. Ich erteile es ihr.
10.01
Bundesrätin Monika Kemperle (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Ich möchte mich zu einem Punkt in der Gewerbeordnung im Speziellen zu Wort melden, nämlich zu der geplanten Änderung in § 13 Abs. 1 Z. 1a Gewerbeordnung 1994, der sich mit den Ausschließungsgründen zum Ausüben von Gewerbe befasst. Die Änderung enthält eine Erweiterung und Verschärfung dieser Ausschließungsgründe, was wir natürlich sehr begrüßen.
Sinngemäß lautet diese Änderung, dass bei Ausübung eines Gewerbes natürliche Personen dann ausgeschlossen sind, wenn sie wegen des betrügerischen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen und Zuschlägen nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz sowie wegen organisierter Schwarzarbeit von einem Gericht verurteilt wurden. Wir begrüßen es sehr, dass dieser Punkt mittlerweile in die Gewerbeordnung mit aufgenommen wurde. Die bisher bestehenden Ausschließungsgründe bleiben natürlich weiter aufrecht. Diese Änderung stellt eigentlich nur eine Ergänzung der bereits bestehenden Ausschließungsgründe dar. Wir finden, dass das ein fairer Beitrag zu einem gerechteren Wettbewerb ist. Die ArbeitnehmerInnen danken Ihnen dafür, dass diese Möglichkeit geschaffen wurde.
Ich bin mir sicher, dass damit eine richtige Maßnahme in die richtige Richtung zur Bekämpfung des sogenannten SchwarzunternehmerInnentums gesetzt wurde. Ebenfalls sicher bin ich mir, dass all jene Unternehmer und Unternehmerinnen, die sich immer an die rechtlichen Bestimmungen halten, diese Erweiterung der Ausschließungsgründe mit begrüßen. Unsererseits und aus Sicht der ArbeitnehmerInnen ist der Novellierung dieses Gesetzes jedenfalls die Zustimmung zu erteilen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
10.03
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mitterer. Ich erteile es ihm.
10.04
Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Als „gelernter“ Parlamentarier habe ich natürlich einen Angriff in eine ähnliche Richtung wie eben von Herrn Bundesrat Breiner erwartet und möchte deshalb auch kurz darauf antworten.
Herr Kollege Breiner, ich bin – und das ist, glaube ich, in meiner Rede auch klar herausgekommen – völlig Ihrer Meinung, was Jugendliche und auch die Verantwortung von Eltern und Erziehungsberechtigten anlangt. Dazu ein kleines Beispiel von einem meiner Wirtskollegen, der mich gefragt hat, was er hätte tun sollen. Anlässlich eines Konfirmationsfestes bestellt ein Jugendlicher im Alter von zirka 15 Jahren neben seinem Vater einen großen Radler, und der Wirt befand sich im Spannungsfeld zwischen Gesetz und dem möglichen Verlust seiner Gäste; noch dazu, wenn der Vater meint, das werde wohl er zu verantworten haben. – So viel dazu.
Anders verhält es sich bei Volljährigen, diese sind eigenverantwortlich. – Und es waren auch nur Volljährige bei dieser sogenannten Party im Tollhaus in Spittal. Ich habe hier den Polizeibericht vom 7. Dezember 2007:
Zum Erhebungsersuchen des Amtes der Kärntner Landesregierung, Abteilung 13, Soziales, Jugend, Familie und Frau – das ist das Referat von Frau Landeshauptmannstellvertreterin Gaby Schaunig –, Betreff und Zahl wie oben, wird berichtet, dass die auf den Fotos abgebildeten Personen ausgeforscht wurden und es sich dabei ausschließlich um volljährige Personen handelt. – Ich denke, ich brauche dazu keinen weiteren Kommentar abzugeben. Es gab kein Trinken mit Jugendlichen und dem Landeshauptmann von Kärnten. (Beifall des Bundesrates Ing. Kampl.)
10.05
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Jetzt erteile ich Frau Staatssekretärin Marek das Wort. – Bitte.
10.06
Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Christine Marek: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ganz kurz zu Ihnen, Herr Bundesrat Mitterer, der Sie zu Beginn Ihrer ersten Rede im Zusammenhang mit den hier vorliegenden Gesetzesänderungen von Schwarzarbeitsförderung und so weiter gesprochen haben. Ich möchte daher schon darauf hinweisen, dass wir die Dienstleistungsfreiheit in der Europäischen Union seit unserem Beitritt zur Europäischen Union haben und dies auch gelebte Realität und Praxis ist. Mit den vorliegenden Berufsanerkennungen stellen wir in diesen Bereichen einfach die Qualität sicher, die im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit natürlich ein Thema ist. Ich glaube, dass es gerade unter diesem Aspekt der Qualität, der gegenseitigen Berufsanerkennung – was ja ein permanentes Thema ist, gerade in den qualitativ sehr hochwertigen und sehr verantwortungsvollen Berufen – ganz, ganz wichtig ist, das zu tun. Es ist ein wichtiger Schritt im gemeinsamen verantwortungsvollen Umgang im Rahmen der schon sehr lange bestehenden Dienstleistungsfreiheit.
Zum Gütesiegel Meisterbetrieb: Auch das ist, glaube ich, eine sehr positive Entwicklung. Es wurde von allen Rednerinnen und Rednern, die sich dazu zu Wort gemeldet haben, festgehalten, dass es darum geht, die hohe Qualität des Gewerbes in Österreich auch weiterhin sichtbar und noch stärker sichtbar zu machen, denn die Gewerbebetriebe sind einfach eine der wesentlichen Säulen des Wirtschafts- und Arbeitsstandortes in Österreich. Auch ich möchte an dieser Stelle gerne Dank aussprechen und ebenso die Wichtigkeit gerade auch für die Lehrlingsausbildung betonen, denn fast 50 Prozent der Lehrlinge in Österreich – von etwa 130 000 insgesamt – werden in solchen Betrieben ausgebildet. Das ist ein ganz wichtiger Beitrag zur Sicherung der Berufsausbildung für unsere jungen Menschen. Das duale Ausbildungssystem in Österreich ist ja etwas, das uns weltweit erfolgreich macht, hinsichtlich dessen aus der ganzen Welt durchaus mit Anerkennung und mit Hochachtung auf Österreich geblickt wird.
Zuletzt zum Thema Komatrinken. – Es ist, wie ich meine, ein wichtiger Beitrag, dass wir die gesetzlichen Rahmenbedingungen verschärfen, aber ich glaube, es geht auch darum, dass wir alle hinschauen. Es kann einfach nicht selbstverständlich und völlig normal sein, dass Jugendliche Alkohol konsumieren und das auch in der Öffentlichkeit tun. Das Beispiel betreffend die Verantwortung der Eltern, das Sie, Herr Bundesrat Mitterer, angeführt haben, sollte uns zu denken geben. Wir alle sind gefordert, hier Bewusstsein zu schaffen. Es muss einfach „uncool“ werden – um mit den Worten meines 14-jährigen Sohnes zu sprechen –, dass Jugendliche im Alter von 14, 15 Jahren ein, zwei, drei Bier trinken. Das ist nicht cool, sondern das ist extrem uncool – dahin muss der Weg führen.
Gestatten Sie mir zum Abschluss meiner Ausführungen am Ende dieses und auch meines ersten Jahres als Staatssekretärin, Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für das nächste Jahr zu wünschen. Ich möchte mich bedanken für ein konstruktives Kli-
ma. Ich habe als Nationalrätin, die ich bis zum 11. Jänner war, den Nationalrat sehr gut gekannt, den Bundesrat habe ich in diesem Jahr kennengelernt – und ich muss sagen, ich schätze das durchwegs konstruktive Klima und die Art der Diskussionen hier im Bundesrat. Ich sage auch, ich gehe gerne in den Bundesrat, um den Diskussionen hier beizuwohnen. Danke dafür.
Ich möchte mich auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums, meines Büros und auch unseres Klubs speziell bedanken. Gerade wenn man von der Seite der Parlamentarier auf die Regierungsseite wechselt, weiß man, wie wichtig diese Mitarbeit ist, und schätzt sie besonders.
In diesem Sinne alles Gute für Sie und Ihre Familien. Ich hoffe, Sie können ein wenig Kraft tanken für ein weiteres gemeinsames, konstruktives, spannendes Jahr. – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)
10.09
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? (Bundesrat Wiesenegg: Nein!) – Das ist ebenfalls nicht der Fall.
Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle hier die Stimmenmehrheit fest. Der Antrag ist somit angenommen.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Konsumentenschutzgesetz geändert wird.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Da stelle ich die Stimmeneinhelligkeit fest. Der Antrag ist somit angenommen.
Des Weiteren kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz geändert wird.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bilanzbuchhaltungsgesetz geändert wird.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ziviltechnikergesetz 1993 geändert wird.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist damit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Patentanwaltsgesetz geändert wird (206 d.B. und 325 d.B. sowie 7818/BR d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Nun gelangen wir zum 31. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Boden. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Karl Boden: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Bundesministerin! Frau Staatssekretärin! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Patentanwaltsgesetz geändert wird.
Dieser Bericht liegt Ihnen schriftlich vor. Ich komme daher sogleich zum Antrag:
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Danke für den Bericht.
Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht jemand dazu das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Dann gelangen wir zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001 und das Militärauszeichnungsgesetz 2002 geändert werden (65 d.B. und 399 d.B. sowie 7805/BR d.B. und 7869/BR d.B.)
33. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Auslandseinsatzgesetz 2001 und das Militärbefugnisgesetz geändert werden (400 d.B. sowie 7870/BR d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Nun gelangen wir zu den Punkten 32 und 33 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter zu den Punkten 32 und 33 ist Herr Bundesrat Giefing. Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatter Johann Giefing: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich bringe den Bericht des Landesverteidigungsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001 und das Militärauszeichnungsgesetz 2002 geändert werden.
Dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.
Der Ausschuss stellt den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Der zweite Bericht des Landesverteidigungsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Auslandseinsatzgesetz 2001 und das Militärbefugnisgesetz geändert werden, liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor.
Der Ausschuss stellt den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Danke. – Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Schennach. Ich erteile es ihm.
10.15
Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! (Ruf bei der ÖVP: Fünf Minuten!) – Sie dürfen mitzählen, ja. Ich habe das schon gehört.
Im Wesentlichen stimmen wir den hier vorgelegten Materien zu, insbesondere all jenen Bereichen, in denen Anpassungen vorgenommen werden. Die Bundesheerreformkommission hat in ihrem einstimmig beschlossenen Abschlussbericht zum Thema Miliz empfohlen, „die Einbindung der Miliz im notwendigen Ausmaß an die präsente Einsatzorganisation so vorzunehmen, dass eine Auffüllung der Präsenzorganisation zur vollen Einsatzstärke, eine personelle Bedeckung der Auslandseinsätze und die Verfügbarkeit von Spezialisten in Expertenpools sowie im CIMIC-Bereich im Rahmen eines planbaren Systems möglich ist“. – Es hat sich nur gezeigt, dass für die Realisierung dieser Empfehlung die derzeitige Gesetzeslage zu eng gefasst ist, insbesondere wenn es um jene Spezialkräfte geht, für die die Wehrpflicht mit Ablauf des Jahres, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden, endet. Das wird hiermit korrigiert. Das heißt, bezüglich der genannten Altersgrenze ist aus rechtssystematischen Gründen hiermit eine Veränderung vorgesehen. Das ist richtig und gut.
Weiters gibt es einige Fälle, wo es dazu gekommen ist, dass man sowohl zum Ausbildungsdienst als auch zum Grundwehrdienst gleichzeitig einberufen wurde. Mit der nun vorliegenden Novelle wird diese Lücke ausdrücklich geschlossen, und es wird klargestellt, dass, wenn man zu beiden einberufen wird, die Einberufung zum Ausbildungsdienst zählt.
Weiters wird beim Militärbefugnisgesetz der Begriff der „Wachen“ in „militärische Organe im Wachdienst“ umgeändert. Diese Bestimmung definiert sozusagen militärische Organe als Soldaten und als Angehörige der Heeresverwaltung, wenn diese Organe ermächtigt sind, Befugnisse nach dem Militärbefugnisgesetz auszuüben. – So weit, so gut. Und so weit findet das auch unsere Zustimmung.
Wo wir unsere Zustimmung verweigern, das hängt hier in zwei Punkten mit der Ausweitung des Militärbefugnisgesetzes zusammen, das ist jener Bereich, wo es um die vorläufige Festnahme geht. Dieser Bereich wird ausgeweitet, nämlich was Bezirksgerichte betrifft und was quasi jene Festnahmen betrifft, die im Bundesheer selbst erfolgen. Zwar heißt es, militärische Organe im Wachdienst dürfen Personen vorläufig fest-
nehmen, wenn hinreichende Gründe für die Annahme vorliegen, dass diese Personen einen Angriff gegen militärische Rechtsgüter ausführen oder unmittelbar vorher ausgeführt haben, der den Verdacht einer mit mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe bedrohten gerichtlich strafbaren Handlung begründet. – Ab einem Jahr sind die Bezirksgerichte zuständig. Mit dieser Bestimmung betreffend sechs Monate, eine mehr als sechsmonatige Freiheitsstrafe, erfolgt hier eine Ausdehnung im Militärbefugnisgesetz, der wir so nicht zustimmen wollen, weil das eine Ausweitung ist, die unserer Meinung nach etwas gar zu großzügig ist.
Der nächste Punkt ist die Ermächtigung zum lebensgefährlichen Waffengebrauch. Diese Ermächtigung hat einen Grund, nämlich die seltsame Debatte zur Frage des Abschusses eines entführten Flugzeuges. Hier sind wir der Meinung, dass genau diese Definition: Was ist lebensgefährlicher Waffengebrauch? nicht ausreichend inhaltlich bestimmt ist, weshalb auch zum Beispiel im Fall eines Flugzeugabschusses dem Legalitätsprinzip nicht Genüge getan wird. Außerdem vertreten wir hier den Standpunkt, dass der einfache Gesetzgeber die Europäische Menschenrechtskonvention in diesem Bereich, nämlich das Recht auf das Leben, nicht durch eine einfachgesetzliche Regelung ausschalten kann.
Das sind die beiden Punkte, warum wir in einem Fall den hier vorliegenden Gesetzen nicht zustimmen. Allen anderen – das sind Anpassungen, die sehr sinnvoll und richtig sind – werden wir allerdings unsere Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
10.20
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Professor Konecny. Ich erteile es ihm.
10.20
Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sprecher der Opposition haben gestern vom Rednerpult aus, Mitglieder der Regierungsfraktionen eher in den Couloirs des Hauses ihre Bedenken darüber geäußert, dass es eine derartige Anhäufung von Gesetzesvorlagen am Ende des Jahres gibt – zum Teil aus Gründen der persönlichen Befindlichkeit, zum Teil aber auch aus sachlichen Gründen, weil es wirklich schwierig ist, diese Fülle von Materien durchzuarbeiten und zu Entscheidungen zu kommen.
Die Novelle zum Wehrgesetz ist ein Beispiel dafür, wie man zu so einem Zeitverzug kommt. Diese Novelle ist im April – ich betone: das ist der vierte Monat des Jahres und nicht knapp vor Silvester – im Ministerrat einstimmig beschlossen worden. Und dann ist einmal lange nichts geschehen. Wäre etwas geschehen, hätten wir diese Wehrgesetznovelle etwa in der Juli-Sitzung problemlos beschließen können, sie wäre längst in Kraft. Aber die Mitglieder jener Partei, deren Minister in der Ministerratssitzung zugestimmt haben, haben sich dann im Nationalrat auf eine bemerkenswerte Verzögerungstaktik eingelassen. Es hat halt einfach keine Ausschusstermine gegeben, es hat nicht die Bereitschaft gegeben, dieses Gesetz auf die Tagesordnung eines Plenums zu stellen. Und da der Bundesrat keine Möglichkeit hat, Gesetzesmaterien zu behandeln, zu denen kein Beschluss des Nationalrates vorliegt, gilt für uns: Mitgefangen, mitgehangen! (Bundesrat Schennach: Das muss uns der Herr Kühnel jetzt erklären!) – Das tut er sicher: mit wenig Überzeugungskraft, aber großer Stimmstärke! (Heiterkeit bei Bundesräten der SPÖ. – Bundesrat Schennach: Er spitzt schon den Stift!) Ja, er spitzt den Stift.
Sehen Sie, meine Damen und Herren, das ist ein typisches
Beispiel dafür, wie es
nicht geht: Wir fassen einen gemeinsamen Ministerratsbeschluss – und
die Folge ist schlichtweg keine. Der Versuch, sozusagen sechsmal über
dieselbe Materie zu ver-
handeln und jedes Mal ein neues Scheibchen abzuschneiden, das geht zwar bei der Wurst, aber nicht in einer Koalition. (Bundesrätin Mühlwerth: Das ist aber leider kein Einzelfall! – Bundesrat Breiner: „Geh?“)
Sie haben völlig recht, es war leider kein Einzelfall. Diesem Zwischenruf kann ich vollinhaltlich zustimmen – was sonst nicht so oft zwischen uns beiden der Fall ist. (Bundesrätin Mühlwerth: ... Weihnachten!) Ja, das ist der Weihnachtsfriede.
Nun, es hat lange gedauert, aber diese Vorlage ist ins Haus gekommen, und für mich beinhaltet sie vor allem eine klare gesetzliche Festlegung. Es ist in diesen Tagen so viel von Rechtssicherheit die Rede: Ja, in diesem Gesetz schaffen wir ein Stück wesentliche Rechtssicherheit! Ich war noch ein Jugendfunktionär, als Bruno Kreisky den legendären Satz „Sechs Monate sind genug“ aussprach und damit im Bundesheer eine Entwicklung einleitete, die in Wirklichkeit die Vermeidung der Vergeudung menschlicher Ressourcen in den Mittelpunkt stellt.
Ja, ich weiß schon, Herr Minister Platter, damals für die Landesverteidigung zuständig, hat als Gnadenakt des Ministers die faktische Dauer des Wehrdienstes in diesem Maße verkürzt. Aber all jene, die in anderen Bereichen so stark und massiv und mit Entschließungsanträgen nach Rechtssicherheit rufen, die darf ich da schon fragen, ob der Gnadenakt eines Ministers Rechtssicherheit darstellt.
Es hat eines sozialdemokratischen Verteidigungsministers bedurft – und ich danke ihm ganz persönlich für diese Initiative –, dass wir nun auch im Gesetz diese Verkürzung der Wehrdienstzeit auf sechs Monate beschließen (Bundesrat Perhab: Ha, ha, ha!) und damit klarstellen, ... – Ich weiß nicht, was daran amüsant ist! Die jungen Menschen werden das anders sehen als Sie, Kollege Perhab, aber Ihre Wehrdienstzeit liegt, so wie meine, vermutlich schon geraume Zeit zurück. Ich war in der grauen Vorzeit, als es noch neun Monate waren, beim Bundesheer. Ich weiß nicht, wann Sie waren. (Bundesrat Perhab: Ich war einjährig freiwillig!) Na, noch besser. (Bundesrat Gruber – in Richtung Bundesrat Perhab –: Warum bist du nicht dort geblieben?) Das können Menschen, die das wollen, auch heute gerne tun, aber (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Perhab und weiterer Ruf bei der ÖVP: ... Zivildiener ...!)
Herr Kollege, diese Diffamierung von Zivildienern ist unerträglich! (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Mitterer: Diesen Zwischenruf haben Sie herausgefordert! – Gegenruf bei der SPÖ, in Richtung ÖVP: Aber Sie haben ihn gemacht!) Welchen Zwischenruf? (Bundesrat Mitterer: Den Zwischenruf vom Einjährig-Freiwilligen!) – Gut, ich gratuliere Ihnen: Teile der alten Koalition funktionieren offenbar immer noch besser als die neue! (Bundesrätin Roth-Halvax: Aber es gibt Leute, die trauen sich eigenständig zu denken!) – Wie meinen Sie das, Frau Kollegin? (Ruf bei der ÖVP: Denk darüber nach! – Bundesrätin Roth-Halvax: Ohne Weisung!) Wieso „Weisung“? – Frau Kollegin, es tut mir leid, ich kann diesen Zwischenruf in der bisher abgeführten Debatte nicht unterbringen. Aber soll sein, vielleicht ist er zeitversetzt gefallen und hat zum vorigen Tagesordnungspunkt gehört.
Tatsache ist, dass hier die notwendige gesetzliche Grundlage geschaffen wurde und dass darüber hinaus in diesem Gesetz eine Reihe von notwendigen Anpassungen vorgenommen wird. Wir sind – und das geht auf die Arbeit der Reformkommission zurück – in einem Prozess des Umbaus des Bundesheeres, wobei nicht am Grundsatz der allgemeinen Wehrpflicht gerüttelt, sondern dafür gesorgt wird, dass dieses zeitliche Opfer, das wir unseren männlichen Mitbürgern im entsprechenden Alter zumuten, möglichst sinnvoll genützt wird.
Ich habe nicht die Absicht, mit Berichterstattungen über den Leerlauf, dessen Opfer ich bei meinem neunmonatigen Wehrdienst wurde, die Sitzung zu verlängern, aber ich kann Ihnen sagen: Ich habe ungefähr sieben Kanister Farbe immer wieder in neuen
Schichten auf einen Lkw aufgetragen, weil es sonst nichts zu tun gab. Er hat sich im Verlauf meiner Wehrdienstzeit auch schrittweise in einen Panzer verwandelt, was vielleicht ganz gut war (die Bundesräte Reisenberger und Breiner: Günstig vor allem!) – oder hätte gut sein können beim militärischen Einsatz –, aber als sinnvolle Verwendung meiner Arbeitskraft konnte ich das beim besten Willen nicht empfinden. (Zwischenruf bei der ÖVP.)
Ich war Kraftfahrer, Herr Kollege. Ich bin nicht ganz zu Beginn eingerückt und habe daher korrekterweise Kilometerleistungen auf dem Fragebogen angeben müssen, was mich automatisch zum Kraftfahrer qualifiziert hat. Ich habe mich dabei im Prinzip nicht unwohl gefühlt, obwohl das Gefährt, das ich fuhr, lebensgefährlich war – nicht für mich, aber von den Reifen her: Mit Wüstenreifen auf Schnee zu fahren ist nicht wirklich das Wahre gewesen. Aber noch einmal: Das ist Geschichte.
Wir haben ein Heer, und zwar ein Heer unter einer Führung, die dafür sorgt, dass es professionelle Geräte gibt, die die Sicherheit auch derer, die sie bedienen, gewährleisten. Wir haben ein Heer, das sich den Aufgaben widmet, die sich heute stellen – und das ist nicht die Landesverteidigung im klassischen Sinn: an der Grenze einbunkern und schießen, wenn einer kommt, sondern eine Aufgabe im Rahmen der geopolitischen Situation, in der wir sind.
Das heißt, Beiträge zu leisten zur Aufrechterhaltung des Friedens, bereit zu sein, auch im internationalen Rahmen Einsätze zu leisten, Frieden herzustellen, auch dort, wo es kritisch ist und wo es vielleicht auch gefährlich sein kann, und damit einen Beitrag zu leisten, dass unser Land das internationale Ansehen, das es sich durch zahlreiche Einsätze des Bundesheeres erworben hat, auch aufrechterhalten kann.
Ich glaube, dass Weihnachten – wir wünschen uns gegenseitig alles Gute – auch ein Anlass ist, jenen zu danken, die das konkret tun, jenen österreichischen Bundesheer-Angehörigen, die in kritischen Weltregionen heute und auch am Weihnachtstag Dienst tun. Ich sage dazu, ich bin den anderen Fraktionen sehr dankbar, dass wir in der Präsidialkonferenz volles Verständnis für die Anregung gefunden haben, die Tagesordnung ein wenig umzubauen. Ich bitte daher den Herrn Bundesminister – 14 Uhr habe ich in Erinnerung –, wenn er auf den Golan fliegt, um dort den Weihnachtstag mit den Soldaten zu verbringen, ihnen auch den Dank, die Anerkennung und die besten Wünsche des österreichischen Bundesrates zu überbringen. (Beifall bei der SPÖ.)
10.31
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Schöls. Ich erteile es ihm.
10.31
Bundesrat Alfred Schöls (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Liebe Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt relativ wenig in dieser Materie, wo ich mit dem Kollegen Professor Konecny übereinstimme, aber ich möchte am Beginn auch sagen, dass mein Dank jenen Soldatinnen und Soldaten und Bediensteten des österreichischen Bundesheeres auch in ziviler Verwendung gilt, die tagein, tagaus als Friedensbringer im Auslandseinsatz tätig sind. Wir haben hier eine sehr hohe Reputation, ein sehr großes Know-how. All die Diskussionen, die rund um den Tschad-Einsatz laufen, entbehren in Wahrheit jeglicher Grundlage, was die fachliche Komponente und die Ausbildungsqualität unserer Soldaten betrifft. Also mein Dank an die Soldatinnen und Soldaten des österreichischen Bundesheeres. (Beifall bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)
Damit bin ich schon beim ersten Widerspruch. Herr Kollege Konecny, ich weiß schon, Sie haben ja beinahe jahrzehntelang das Trauma gehabt, dass Sie im siebziger Jahr
mit dem Versprechen: Sechs Monate sind genug! zwar eine Wahl gewonnen oder einen Beitrag dazu geleistet haben, dies aber in Wahrheit nie umgesetzt haben. Man könnte also sagen, nicht erst im Jahr 2006 sind die gebrochenen Wahlversprechen gekommen, damit haben Sie schon viel früher begonnen. (Präsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)
Wenn ich jetzt nicht am Wort gewesen wäre, hätte ich mich zu einer tatsächlichen Berichtigung gemeldet, wenn Sie sagen, in dieser Wehrgesetz-Novelle ist die Verkürzung enthalten. Das stimmt nicht, denn die Verkürzung auf sechs Monate wurde unter der Regierung Schüssel im Jahr 2005 im Ministerrat und auch parlamentarisch beschlossen. Also auch das sei im Zusammenhang mit den gebrochenen Wahlversprechen angeführt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bedaure sehr, dass eine der Forderungen der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und der Personalvertretung nicht umgesetzt wurde. Herr Bundesminister, ich weiß schon, das ist nicht allein Ihr Versagen, weil auch der Herr Bundeskanzler und das Bundeskanzleramt nicht damit einverstanden waren, dass die Rechtsschutzversicherung ausgeweitet wird. Die Diskussion um den Schießbefehl der Eurofighterpiloten hat dazu geführt, dass die Interessenvertreter im Bereich des Bundesheeres diesen Rechtsschutz nicht nur für die Piloten gefordert haben, sondern auch für Angehörige des Wachedienstes und andere, die da Probleme bekommen könnten, wenn sie im Vollzug des Schutzes der Republik einschreiten. Es geht hier nicht darum, dass die als wilde Cowboys in der Gegend herumschießen können, sondern rein darum, ihren Wacheauftrag zu erfüllen. Daher wollten wir für diese Gruppe auch eine Rechtsschutzversicherung haben. Das ist leider am Widerstand des Herrn Bundeskanzlers und auch an dem, was vom Ministerium her nicht passiert ist, gescheitert.
Wir haben das in einer anderen Materie gestern im Rahmen der 2. Dienstrechts-Novelle abgehandelt, aber ich möchte es auch hier sagen: Ich bin froh darüber, dass die Verlängerung des Sozialpaketes auch für die Heeresangehörigen möglich war. Ich war auch Mitglied der Bundesheer-Reformkommission, und für mich war 2010 eigentlich die Deadline für die Umsetzung dieser Heeresreform. Ich wundere mich, wie salopp man jetzt damit umgeht und dass man sagt, das war ja nur ein Arbeitstitel. Aber das hat sich auch bei den Verhandlungen und Verhandlungserfolgen zum Upgraden der Eurofighter gezeigt, dass auf die Punktgenauigkeit, um das militärisch zu sagen, nicht so viel Wert gelegt wird. Man geht da salopp darüber hinweg und sagt, es wird schon niemand draufkommen. Pech nur, wenn jemand draufkommt und wenn dann in parlamentarischen Anfragen der Herr Finanzminister sagt, dass sich einige dieser Dinge, die Sie im Zuge der Verhandlungen gesagt haben, auch in der Öffentlichkeit, nicht so dargestellt haben.
Das sind die Punkte, die mir etwas wehtun, weil auch unsere Soldatinnen und Soldaten, wenn wir mit ihnen sprechen, das bedauern.
Kollege Kalina ist jetzt gerade nicht anwesend, aber ich möchte in seine Richtung schon etwas sagen, weil das auch eine Frage des sozialpolitischen Gefühls ist, wie man mit den Soldaten umgeht, wenn man sagt, beim Schießbefehl wird schon nichts passieren und die Wachebediensteten sollen schauen, dass sie weiterkommen, die bekommen keine Rechtsschutzversicherung. Wenn ich heute im „Kurier“ lese, dass unser Neobundesrat der Meinung ist, dass die Bezahlung, die wir als Bundesräte bekommen, keine Bezahlung ist, die einem Fulltime-Job entspricht, liebe Kolleginnen und Kollegen, dann frage ich mich, wie herzlos und abgehoben manche Funktionäre der Sozialdemokratie sind. (Bundesrat Gruber: Brich nicht in Tränen aus!) Wisst ihr von der SPÖ noch, wie hoch der durchschnittliche Bezug eines Arbeitnehmers in der Republik ist?! Und da zu sagen, 4 000 € entsprechen nicht einem Fulltime-Job, dafür würde ich mich schämen! (Der Redner spricht mit sehr lauter Stimme.)
Ich habe mir vorgenommen, weil Sie auch einmal laut geworden sind, Herr Professor Konecny, Ihnen zu zeigen, dass das auch andere können. (Bundesrat Gruber: So ein Schauspieler!)
Abschließend: Wir sind froh darüber, dass ein erster Schritt für die Jetpiloten gesetzt wurde. Ich hoffe, der Herr Bundeskanzler und auch die Frau Bundesminister Bures, die sich ja auch gelegentlich für zuständig erklärt, wenn es um Erfolge geht, werden hier einlenken. – Wir werden diesen Vorlagen zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)
10.38
Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesminister Mag. Darabos. – Bitte.
10.38
Bundesminister für Landesverteidigung Mag. Norbert Darabos: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren Bundesräte! Ich werde mich jetzt an der politischen Debatte nicht beteiligen. Vielleicht nur zwei Klarstellungen zu Beginn.
Herr Professor Konecny, ich war schon am Golan, nämlich vorgestern und gestern. Ich fliege in den Kosovo, weil ich es als meine Aufgabe ansehe, die Auslandssoldaten nicht nur zu besuchen, sondern mir auch ihre Sorgen, Wünsche und Anregungen anzuhören. Wir haben heute am Nachmittag auch die Feier der Assistenzsoldaten. Es ist ja der heutige Tag jener Tag, an dem um Mitternacht die Schengengrenze geöffnet wird. Trotzdem haben wir uns entschieden, in den Grenzregionen, auch in Absprache mit den regionalpolitischen Verantwortungsträgern, den Landeshauptleuten Pröll und Niessl, diesen Assistenzeinsatz in einer abgemilderten und einer neuen Form weiterzuführen. Und ich halte es auch für richtig, dass der Minister die Wertschätzung jenen Soldaten gegenüber zeigt, die seit 17 Jahren an der Schengenaußengrenze Dienst machen. (Beifall bei der SPÖ.)
Zur Eurofighter-Diskussion möchte ich heute nicht Stellung nehmen, aber Sie können sich gerne die Anfrage des Herrn Finanzministers genau durchlesen. (Bundesrat Schöls: Ich habe sie!) Da steht genau das drinnen, was ich Ihnen immer, was ich im Nationalen Sicherheitsrat, was ich dem Finanzminister persönlich in mehreren Gesprächen und was ich im Parlament gesagt habe. Sie können das jederzeit nachprüfen. Man muss halt nur den gesamten Text der Anfragebeantwortung Ihres Finanzministers und des Finanzministers der Republik Österreich lesen.
Zur heutigen Tagesordnung. Ich bedanke mich wirklich bei Ihnen, sehr geehrte Bundesräte, und auch beim Nationalrat, dass die Materien, die wir heute diskutieren, in sehr vielen Punkten Einstimmigkeit gefunden haben. Wenn auch bei einigen Fraktionen in gesplitteter Form, gibt es aber zu der Mehrheit der Punkte doch Einstimmigkeit. Das zeigt, dass die gesamte Legislative hinter diesen Neuerungen der Gesetze steht.
Es ist aus meiner Sicht ein Mehr an Klarstellungen in diesen
Gesetzen jetzt gege-
ben. Wir haben das auch im Landesverteidigungsausschuss sehr offen diskutiert,
auch im Nationalrat diskutiert und beschlossen, und ich möchte dabei
hervorheben, dass, vorbehaltlich Ihrer Zustimmung – ich nehme an,
dass die mehrheitlich gegeben sein wird –, mit dieser gesetzlichen
Regelung auch das Personal des Rechtsschutzbeauftragten zur Prüfung
der Maßnahmen nachrichtendienstlicher Aufklärung zukünftig weisungsfrei
gestellt werden soll. Das ist aus meiner Sicht ein demokratiepolitisch sehr
wichtiger Schritt, ein wesentlicher und weiterer Schritt in Richtung
gänzlicher Unabhängigkeit und unbeeinflusster Arbeit dieses in
einem Rechtsstaat so wichtigen Kontrollorgans. Ich begrüße
diesen Schritt daher ausdrücklich.
Es wurde dieser Punkt mehrfach diskutiert, und ich möchte auf diese Frage durchaus offen zu sprechen kommen: Es ist mir ein Anliegen, diesen Abschluss in der heiklen Frage der Rechtsschutzversicherung Ihnen hier darzulegen.
Es wurde im Sommer eine sehr heftige und emotionale Diskussion in Österreich geführt, und zwar eine gespaltene Diskussion, würde ich einmal sagen, um nicht zu sagen schizophrene Diskussion. Auf der einen Seite hat man dem Innenminister, dem Verteidigungsminister vorgeworfen, für den Krisenfall nicht gerüstet zu sein. Auf der anderen Seite hat man gemeint, man lässt hier Piloten – unter Anführungszeichen – „im Regen stehen“, wenn es einen Ernstfall gibt.
Es geht hier um die Frage, wenn von Terroristen ein Flugzeug entführt wird und ein Terroranschlag mit Tausenden Toten drohen könnte. Das ist eine sehr theoretische Frage, wie sehr viele in diesem Haus damals gemeint haben und wie ich auch heute noch meine. Trotzdem müssen wir gerüstet sein, und die Zuständigkeiten für die Befehlskette für diesen Fall sind geklärt. Offen blieb die Sicherheit der Piloten, sollte es zu einem derartigen Fall kommen. Der vom Nationalrat beschlossene Entschließungsantrag – also ich habe hier auch im Auftrag des Nationalrats gehandelt – setzt nun einen ersten Schritt, den Piloten absolute Rechtssicherheit zu geben.
Das sind die wesentlichen Inhalte dieser gesetzlichen Änderungen. Ich möchte gar nicht mehr diskutieren über die sechs Monate. Sie werden mit 1. Jänner 2008 Realität sein. Ob es wirklich im Sinne der Demokratie und im Sinne auch Ihrer Tätigkeit war, über Monate Landesverteidigungsausschüsse im Nationalrat zu verhindern, sei dahingestellt. Fakt ist, dass ab 1. Jänner 2008 diese Sechs-Monats-Frist gilt. Tatsächlich ist es so, dass es nicht im Gesetz steht, da gebe ich Ihnen recht, Herr Kollege.
Ich möchte abschließend trotzdem zwei Punkte noch hervorheben, weil sie auch in der Diskussion gekommen sind: Erstens den § 113. Ich bin, glaube ich, nicht bekannt dafür, ein sehr eitler Mensch zu sein, sage aber: Diese Regelung habe ich in Eigenverantwortung bis ins Jahr 2009 verlängert. Ich. Nicht der Kollege Platter als mein Vorgänger, sondern ich war das. Ich bedanke mich auch ... (Zwischenruf des Bundesrates Schöls.) – Auf das komme ich noch zu sprechen. – Ich bedanke mich auch für Ihre vorbehaltlose Zustimmung.
Das ist nämlich genau der Punkt, den Sie angesprochen haben: Ich möchte hier keine Diskussion verlängern, nur, ich habe in meinem Ressort ein Papier vorgefunden, das sich genannt hat: Empfehlungen der Bundesheer-Reformkommission, und ich musste objektiv feststellen, dass viele dieser Empfehlungen der Bundesheer-Reformkommission irgendwo im Verteidigungsministerium liegen geblieben sind.
Ich habe mir zum Ziel gesetzt, diesen Reformprozess, der einstimmig von Ihnen allen hier im Bundesrat und im Nationalrat mitgetragen worden ist, auch umzusetzen. Das ist in allen Punkten nicht passiert. Das sage ich Ihnen auch in aller Deutlichkeit. Es ist nicht einfach, diesen Reformprozess jetzt umzusetzen, denn Sie wissen genau – Sie haben die Personalvertretung angesprochen –, welche Einschnitte es hier gibt und welchen Widerstand es aus durchaus verständlicher Sicht der Personalvertretung hier geben kann, gibt und auch in Zukunft geben wird.
Ich habe mir als Verteidigungsminister zum Ziel gesetzt, diese Reform Punkt für Punkt abzuarbeiten, in Zusammenarbeit und in Diskussion mit den Personalvertretern, mit allen Generalstäblern, die sich im Haus an dieser Reform beteiligen, mit allen in der Truppe, denn eines ist klar: Das Ziel dieser Reform ist – und das ist mir wichtig –, dass das Geld und das Personal aus der Verwaltung in die Truppe transformiert werden, denn das österreichische Bundesheer ist kein Selbstverwaltungsladen, sondern wir müssen für mehrere Fälle gerüstet sein. (Beifall bei der SPÖ.)
Das ist die verfassungsmäßige Grundlage des sehr theoretischen Verteidigungsfalls in Österreich. Das sind Inlandsaufgaben, die im Katastrophenschutz beispielsweise beheimatet sind, und zu dem stehen wir alle miteinander. Es ist aber natürlich auch unsere Aufgabe, im Ausland bei Friedensmissionen auf Grundlage von UNO- oder EU-Mandaten tätig zu werden.
Darüber hinaus haben wir auch eine Anzahl von Sonderaufgaben übernommen, auch auf Wunsch beispielsweise meines Vorgängers Platter, der mich gebeten hat, diesen Assistenzeinsatz an der Grenze im Burgenland und in Niederösterreich weiterzuführen. Das sind Sonderaufgaben des österreichischen Bundesheers, die an und für sich nicht in unserer Kompetenz liegen, sondern nur auf Ersuchen des Innenministers in diesem Fall – das sagt ja auch der Name „Assistenzeinsatz“ – schlagend werden.
Und wir stehen dazu! Wir stehen vor allem auch zu den Auslandseinsätzen, und ich möchte das abschließend zum Ausdruck bringen: Österreich ist ein Land, das aufgrund seiner Größe weltweit unter den Top drei ist, was die Beschickung von Friedensmissionen im Ausland betrifft. Wir sind am Golan tätig mit 380 Soldatinnen und Soldaten. Wir sind im Kosovo tätig mit 580 Soldatinnen und Soldaten. Wir sind in Bosnien derzeit noch mit 100 Soldaten tätig, und wir werden ... (Bundesrat Schennach: Und leider nicht in Zypern!) – Wir waren in Zypern sehr lange und sind mit einigen Stabsoffizieren nach wie vor in Zypern tätig, aber nicht mehr in diesem Ausmaß.
Wir werden auch eine neue Mission starten, die Mission im Tschad. Auch wenn sie in der veröffentlichten und öffentlichen Meinung umstritten ist, bin ich der Meinung, dass es eine humanitäre Aufgabe ist, die dem österreichischen Bundesheer gut zu Gesicht steht und der Republik Österreich als jenem Land, das bei Krisen nicht wegschaut, sondern bei Krisen hilft, auch ein Anliegen sein muss. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)
Österreich ist da im Verbund mit 19 anderen EU-Staaten. Es ist also nicht das Privatvergnügen des österreichischen Verteidigungsministers, sondern es ist eine Aufgabe der Europäischen Union, und wenn sich die Europäische Union auch in der Ausformung einer gemeinsamen europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik ernst nimmt, dann muss sie auch den Mut haben, solche Missionen wie im Tschad, die auf rein humanitärer Basis ausgelegt sind, zu beschicken. Zu dem stehe ich, und das werden wir auch am Beginn des nächsten Jahres in die Realität umsetzen.
Abschließend möchte ich mich noch einmal bei Ihnen bedanken für die zu erwartende Beschlussfassung hier im Bundesrat, mit der Adaptierungsmaßnahmen gesetzt werden, die ein Mehr an Rechtssicherheit für die Jetpiloten bringen werden, die aber auch insgesamt im österreichischen Bundesheer ein Mehr an Rechtssicherheit in der Verwaltung und bei der Truppe bringen werden.
Ich wünsche Ihnen ebenfalls von der Regierungsbank aus frohe Weihnachten. Danke noch einmal für Ihre Unterstützung. Alles Gute! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten von ÖVP und Grünen.)
10.48
Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Offensichtlich auch nicht.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001 und weitere Gesetze geändert werden.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.
Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Auslandseinsatzgesetz 2001 und das Militärbefugnisgesetz geändert werden.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Strafvollzugsgesetz, das Bewährungshilfegesetz und das Jugendgerichtsgesetz 1988 geändert werden (Strafrechtsänderungsgesetz 2008) (302 d.B., 285 d.B. und 331 d.B. sowie 7801/BR d.B. und 7849/BR d.B.)
35. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz (SMG) geändert wird (SMG-Novelle 2007) (301 d.B. und 332 d.B. sowie 7850/BR d.B.)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zu den Punkten 34 und 35 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter zu beiden Punkten ist Herr Bundesrat Winter.
Berichterstatter Ernst Winter: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren, es liegt Ihnen der Bericht über das Strafrechtsänderungsgesetz 2008 in schriftlicher Form vor, ich darf mich daher auf die Antragstellung beschränken.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Weiters liegt Ihnen auch der Bericht über die Suchtmittelgesetz-Novelle 2007 schriftlich vor.
Die Antragstellung lautet:
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für die Berichte.
Wir gehen in die Debatte ein.
Erster Redner ist Herr Bundesrat Kraml. – Bitte.
10.50
Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Das vorliegende Strafrechtsänderungsgesetz 2008 beinhaltet den ersten Teil der Umsetzung jenes Reformpaketes im Bereich des Strafrechtes, welches durch eine bessere Gestaltung
des Strafvollzugs mehr Sicherheit für die Bevölkerung bringen wird. Das Ziel ist vor allem, die Gefahr des Rückfalls bei Straftätern zu reduzieren, was weiter bedeutet, dass es zu weniger Straftaten kommt und es damit auch weniger Opfer gibt.
Weiters geht es auch darum, die Überbelegung der Gefängnisse zu reduzieren. In überfüllten Strafvollzugsanstalten kann die Resozialisierungsarbeit nicht oder nur sehr schwer funktionieren. Wichtig ist nämlich nicht nur, wann der Straftäter entlassen wird, sondern wie er entlassen wird, ob er Chancen hat, sich wieder im Leben zurechtzufinden. Die Strafe abzubüßen und dann entlassen zu werden, das ist einfach ein bisschen zu wenig. Da muss man sich vorher mit dem Straftäter befassen.
Es geht auch darum, welche Weisungen und Auflagen man den Entlassenen mitgeben kann. Das heißt, dass die Resozialisierungsarbeit auch weiterhin funktioniert, auch wenn er außerhalb des Gefängnisses ist. Und es darf und kann auch nicht sein, dass junge Straftäter keine Chance der Resozialisierung haben, weil dann mit Sicherheit wieder Straftaten folgen werden. Die ganzen Law-and-Order-Rufe sind ja sehr schön und finden immer wieder Niederschlag in den Zeitungen, letztendlich helfen sie aber den Betroffenen überhaupt nicht. Es hilft auch der Gesellschaft nicht, wenn man in dieser Art und Weise über dieses Problem diskutiert.
Ein weiterer Schwerpunkt des vorliegenden Gesetzes liegt in der Vermeidung von kurzen Freiheitsstrafen. Ich glaube, das ist auch etwas ganz, ganz Wichtiges, dass man nicht bei jeder Kleinigkeit einsitzen muss, sondern dass man auch mit Sozialarbeiten diese Strafen abbüßen kann und damit vielleicht auch für das weitere Leben lernt.
Die Einführung des neuen § 133a ermöglicht es auch, ausländische Verurteilte nach Abbüßung von 50 Prozent ihrer Haftstrafe aus dem Land abzuschieben, wodurch der österreichische Steuerzahler Geld spart. Im Ergebnis bedeutet das, dass bei Fällen kleinerer Kriminalität das durchgeführt werden kann; bei schwereren Vergehen oder bei Sexualdelikten ist das nicht der Fall.
Mit dem vorliegenden Gesetz wird auch hinsichtlich der kommenden Fußball-Europameisterschaft eine Richtlinie geschaffen, um eben Fußballfans vor gewalttätigen Hooligans zu schützen, wenn ich das einmal so sagen darf.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein weiterer Bereich ist die Internet-Kriminalität. Da gibt es eine milliardenschwere Schattenwirtschaft, die die privaten Internet-User abzockt. Daneben schlagen dann noch die Datendiebstähle in den Firmen zu Buche. Daher ist es ganz wichtig, dass der IT-Sicherheit wesentlich mehr Aufmerksamkeit gewidmet wird. Es wird vom Gesetzgeber immer wieder nachjustiert werden müssen, weil die Methoden dieser – ich nenne sie jetzt einmal so – „Cyber-Gangster“ immer professioneller und unverschämter werden.
Ein Gesetzesschwerpunkt ist auch die Antikorruption. Korruption belastet das Vertrauen der Bevölkerung in die staatlichen Organe und schädigt die Volkswirtschaft, und hier insbesondere auch den Wirtschaftsstandort Österreich. Da geht es darum, den Staat, die Unternehmen und den Einzelnen vor Verlusten durch die organisierte Kriminalität zu schützen. Im Bereich des Korruptionsstrafrechtes sollen die internationalen Vorgaben umgesetzt werden.
Abschließend kann gesagt werden, dass die vorgesehenen Änderungen zu begrüßen sind. Beim Strafrecht handelt es sich um eine sensible und gesellschaftspolitisch sehr heikle Materie. Ich bin froh darüber, dass der jahrelange Stillstand in diesem Bereich der Vergangenheit angehört.
Die sozialdemokratische Fraktion wird diesen Gesetzesbeschlüssen die Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)
10.55
Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Dr. Kühnel. – Bitte.
10.56
Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Kraml hat schon einiges gesagt, daher kann ich mich auf übergreifende Maßnahmen und die Ausformulierung beschränken, dass die Sicherheit des Landes auf jeden Fall ein besonderes Gut ist, und dieses gilt es zu schützen.
Das Zweite ist, dass ein zeitgemäßer Strafvollzug auch ein erstrebenswertes Ziel ist, wobei man Berichte von Schiller, wie es früher einmal in Gefängnissen war, lesen und mit dem vergleichen kann, wie es heute ist. Ich hatte einmal die Gelegenheit, in Syrien ein Gefängnis zu besichtigen, da dreht es einem als Mitteleuropäer den Magen in jede Richtung um. Aber man soll es einmal gesehen haben.
Ich glaube aber auch daran, dass das Strafrecht mit seinem Strafvollzug eine gewisse Abschreckungswirkung für zumindest einen Teil der Täter haben soll und es nicht so sein soll, dass gesagt wird, wenn jemand ein Delikt setzt: Das ist ein Kavaliersdelikt!, oder: Das ist ein einmaliger Ausrutscher! – So schlittert man langsam in eine gewisse „Karriere“ hinein, ohne zeitgerecht daran erinnert zu werden, dass die Gesellschaft nur dann existieren kann, wenn die Freiheit des einen durch die Freiheit des anderen begrenzt wird. Es kann nicht einer die grenzenlose Freiheit haben, und der andere hat dann die Zeche für die grenzenlose Freiheit des einen zu zahlen.
Es ist sicher auch ein Nebeneffekt, dass man hier in den Gefängnissen eine gewisse Reduktion der Belegszahlen erreichen kann. Dazu ist es aber notwendig, begleitende Maßnahmen zu setzen, denn es soll das Ziel unter anderem sein, zumindest die Gruppe der Ersttäter wieder in die Gesellschaft einzugliedern und aus ihnen vernünftige Staatsbürger zu machen.
Meine Fraktion stimmt selbstverständlich diesem Paket auch zu. Ich würde aber anregen, nach fünf Jahren – nicht zu kurzfristig – doch eine Evaluation zu machen, ob sich das bewährt hat.
Die zweite Materie, die heute schon kurz angesprochen wurde, ist die Korruption, Cybercrime und so weiter. Da ist davon auszugehen, dass wie bei allen Betrugsdelikten – ich darf nur an die BAWAG erinnern – ein hohes Maß an Intelligenz vorhanden ist, aber natürlich auch eine unheimliche Energie, nämlich kriminell tätig zu sein, um sich aus dieser Kombination grenzenlos – kann man auch sagen – zu bereichern oder zu schaden, je nach Gesichtspunkt.
Dazu kommt in der heutigen Zeit dann noch ein gewisses technisches Verständnis, technische Talente dazu, dass man sozusagen von seinem Laptop oder Handy und so weiter aus verschiedene Aktionen setzen kann, um das Vertrauen anderer Menschen in höchstem Maße zu missbrauchen.
Daher ist einerseits die Antikorruptionskampagne, die jetzt
auch Niederschlag in einem Gesetz beziehungsweise einer Verbesserung des
Gesetzes findet, sicher ein richti-
ger Schritt, damit Österreich in die absolute Spitzengruppe der
Antikorruptionsländer kommt.
Dazu ist es aber auch wieder notwendig, entsprechende begleitende Maßnahmen zu setzen. Die gesetzliche Grundlage ist hier sicher das eine, aber ich bin auch sehr froh darüber, dass es zum Beispiel im Innenministerium das Büro für Interne Angelegenheiten gibt, das versucht, den gesamten Bereich dieses Organs zu durchleuchten. Es ist aber auch im Bereich Ihres Ressorts sicher ein Ansatz vorhanden, bestimmte Staatsanwälte und vielleicht auch Richter für bestimmte Sachen zu spezialisieren, denn die kriminelle Energie hat immer einen Vorteil: Sie ist einen Schritt voraus. Es muss aber
möglich sein, dass die Organe des Staates nicht in einem zu großen Abstand hinterherhinken. Daher ist eine Spezialisierung sicher notwendig.
Folgendes dürfen wir auch nicht außer Acht lassen: Wir sollten die Entscheidungsträger in unserem Lande auf Gemeindeebene, Landesebene und Bundesebene ordentlich bezahlen. Korruption ist sicher nie ganz auszuschließen, aber der Bereich, wo Korruption stattfindet, soll so klein wie möglich gehalten werden.
Meiner Ansicht nach ist es auch wichtig, dass immer wieder eine Rotation in den Funktionen stattfindet, denn wenn man zu lange an einem Platz ist, zu lange Entscheidungen treffen kann, dann ist auch die Gefahr gegeben, dass die Korruption Einzug hält.
In diesem Sinne darf ich noch einmal betonen, dass meine Fraktion das selbstverständlich unterstützt und keinen Einspruch erheben wird, und darf ersuchen, auf diesem Gebiet die Begleitmaßnahmen entsprechend einzuleiten, damit wir nicht nur ein hervorragendes Gesetz haben, sondern auch eine entsprechende Durchführung. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP.)
11.01
Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.
11.02
Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Frau Bundesministerin, Sie werden sich vielleicht wundern, dass ich nicht als Kontra-Redner hier stehe, aber im Gegensatz zu unserer Fraktion im Nationalrat geht es bei uns im Bundesrat darum, eine Materie nach der Notwendigkeit eines Einspruchs zu bewerten.
Wir gehen nun im Bereich des zweiten Strafreformbegleitprozesses davon aus, dass es zwar Kritik gibt, wir sind aber der Meinung, dass hier nicht die Notwendigkeit besteht, deswegen einen Einspruch zu erheben. Wir wollen hier die Evaluierung abwarten, um gegebenenfalls zu einem anderen Zeitpunkt zu Reformen zu kommen.
Sie führen die Staatsanwaltschaft zur Korruptionsbekämpfung ein – ich halte das auch für sinnvoll und richtig, und es entspricht ja auch durchaus völkerrechtlichen Vorgaben – und auch eine neue Qualität. Wir hätten uns gewünscht, dass es hier Weisungsfreiheit gibt und eine Kronzeugenregelung. Die gibt es jetzt nicht, aber wir werden nun genau beobachten, wie dieses Instrument auch tatsächlich funktioniert. Deshalb werden wir heute hier keinen Einspruch machen, sondern zustimmen, keinen Einspruch zu erheben.
Kommen wir zu einem weiteren Punkt, zum Bereich der Bewährungshilfe. Mit dem, was nun vorgelegt wird, schaffen wir eine weitere Qualitätsverbesserung, die ich als jemand, der selbst in diesem Bereich in der Praxis steht, ausdrücklich begrüße, insbesondere die Möglichkeit der bedingten Entlassung bei einer teilbedingten Freiheitsstrafe. Es gibt einen teilweisen Verzicht auf generalpräventive Überlegungen. Diesen Verzicht könnte man konsequenter durchziehen, Frau Bundesministerin! Ich würde mir wünschen – mit dem Jugendgerichtsgesetz und dem Bewährungshilfegesetz werden wir uns heute nicht das letzte Mal befassen, da wir ja in diesen Bereichen eine gesellschaftliche Entwicklung haben –, dass man dann vielleicht etwas mehr und konsequenter diesen Verzicht auf die generalpräventiven Erwägungen durchzieht.
Was uns ebenfalls freut, ist, dass nun gemeinnützige Leistungen statt Freiheitsstrafen angeboten oder eingerichtet werden. Das ist, wie ich denke, ein ganz wichtiges Instrument, denn allzu junge Gefängniskarrieren verhindern die Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Letztlich soll ja das Gesetz für Jugendgericht und Bewährungshilfe vor
allem einem dienen: junge Menschen möglichst rasch und umfassend in die Gesellschaft wieder einzugliedern.
In diesem Zusammenhang hätte ich, Frau Bundesministerin, eine Frage: Sie haben öffentlich angekündigt, dass es für den Bereich der Bewährungshilfe eine verstärkte Mittelzuwendung gibt. Bis heute ist mir nicht bekannt, dass die entsprechende Einrichtung das bekommen hat oder dass ihr das nun tatsächlich in Aussicht gestellt wurde. Sie wissen, dass gerade diese Einrichtung eine Vielzahl von neuen Angeboten aufgestellt hat, nämlich diese Wiedereingliederung in die Gesellschaft und auch erste Soforthilfsmaßnahmen wie auch Wohnunterbringungen und so weiter leistet und durchführt – auch im Bereich der Therapie. Insofern würde mich interessieren, was nun aus Ihrer ersten Ankündigung, dass es hier erhöhte Mittel gibt, wird und wie das nun tatsächlich für die Zukunft ausschaut.
Ich bin auch durchaus für die neue Möglichkeit, die geschaffen wurde, dass ausländische Verurteilte nach der Verbüßung der Hälfte der Strafe, wenn es möglich ist, zur Ausreise gezwungen werden.
Herr Kollege Kühnel, Sie haben von den Ersttätern gesprochen und haben so quasi den Begriff „Wiederholungstäter“ nicht ausgesprochen. Da kann ich nur aus der Praxis sprechen, lieber Herr Kollege Kühnel: Jugendliche, die in ein schwieriges Umfeld geraten sind oder in einer schwierigen psychosozialen Situation stecken, werden ganz leicht und viel zu leicht Wiederholungstäter, die allerdings nicht Wiederholungstäter in dem von uns als schwerwiegend darzustellenden Bereich sind, sondern wo das extrem niederschwellig ist, wo auch manchmal Gerichte und Staatsanwälte damit kämpfen und sagen: Wir sehen uns zwar wieder – im Sinne dessen, dass Sie jetzt Wiederholungstäter sind –, aber jetzt zum Beispiel von einer bedingten Strafnachsicht abzusehen, ist manchmal schwierig aufgrund des Wiedertreffens vor Gericht! – Das heißt, gerade in ganz kleinen, niederschwelligen Bereichen passiert das leider sehr oft, dass Jugendliche wieder da stehen und wieder Kunde des Gerichtes sind. Da würde ich das Wort „Wiederholungstäter“ gerade bei Jugendlichen immer vorsichtig anwenden.
Bei jugendlichen Ersttätern – da verstehen wir uns ja – sollte man alles tun, auch Schuldausspruch ohne Strafe, den wir kennen, was ich aus der Praxis als enorm hilfreich ansehe. Allein die erste Begegnung mit dem Gericht hat für viele Jugendliche, die in einem ganz niederschwelligen Bereich eine Gesetzesübertretung machen und vor Gericht stehen, mit einer Staatsanwaltschaft und mit einer Untersuchung konfrontiert werden, wo es zu einem Schuldausspruch kommt, aber zu keiner Strafe, für das spätere Leben auch enorme Auswirkungen des Nachdenkens und der Änderung der Haltungseinstellungen.
Wir werden diesem gesamten Paket selbstverständlich unsere Zustimmung geben.
Beim Suchtmittelgesetz – ich bin hier nicht als Kontra-Redner zum Ganzen; Frau Bundesminister, Sie werden es verschmerzen! – werden wir aus einem bestimmten Punkt nicht zustimmen. Ich verstehe aber – deshalb habe ich mich nicht als Kontra-Redner gemeldet – die Gesamtüberlegungen aus Überlegungen der Justiz: Wenn man die Gewerbsmäßigkeit definiert, dann müssen wir für alle Bereiche definieren, was „Gewerbsmäßigkeit“ bedeutet.
Aber gerade auch beim Suchtgift, wo wir ja immer für Therapie statt Strafe sind, wird die Situation durch dieses Gesetz verbessert. Das begrüßen wir auch. Die Vermeidung von Beschaffungskriminalität ist etwas sehr Wichtiges. Wir müssen auch den Handel und das Geschäftemachen damit streng bestrafen.
Aber hier passiert es auch, dass junge Menschen oft allzu schnell mit dem Begriff „Gewerbsmäßigkeit“ konfrontiert werden. Deshalb hätten wir uns gewünscht, dass man diese Gewerbsmäßigkeit in den §§ 27, 28 und 28a einmal definiert oder eine Abstufung
vornimmt – was nämlich eine niederschwellige Gewerbsmäßigkeit ist, was eine Gewerbsmäßigkeit ist, die wirklich auch mit harten Sanktionen zu belegen ist. Das hätten wir uns hier gewünscht. Deshalb werden wir diesem Punkt nicht zustimmen.
Aber ich hoffe sehr, Frau Justizministerin, und ich weiß das bei Ihnen auch in guten Händen, dass Sie sich im Laufe dieser Legislaturperiode bemühen, dass man diese Gewerbsmäßigkeit, die ja auch in anderen Strafrechtsbereichen vorkommt, einer Definition unterzieht und vor allem auch berücksichtigt, dass gerade im Bereich des Suchtmittelmissbrauchs dieser Paragraph oft sozusagen das Damoklesschwert über einer verhältnismäßig hohen oder einer verhältnismäßig niedrigen Bestrafung ist. Das wäre ein großes Anliegen, das ich hier an Sie richte.
Im Wesentlichen werden wir – bis auf diesen Bereich – allen Ihren Vorhaben unsere Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)
11.12
Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Kemperle. – Bitte.
11.12
Bundesrätin Monika Kemperle (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Es ist schon einiges zu diesem Gesetz gesagt worden, und ich glaube, dass es hier sehr gute Veränderungen und positive Wendungen gibt.
Auf zwei Bereiche, die mir im Speziellen ein Anliegen sind, möchte ich hinweisen: Das ist einmal, dass hier kurze Freiheitsstrafen vermieden werden, weil diese in besonderen Fällen sozial schädlich sind. Auch mein Vorredner, Stefan Schennach, hat ja bereits darauf hingewiesen, dass es gerade im Bereich der Jugendlichen oft jugendlicher Leichtsinn ist, der mit eine Rolle spielen kann und sehr vieles im Leben verpatzt werden kann, wenn es darum geht, hier nicht präventiv vorzubeugen, hier Vorleistungen zu erbringen. Mir ist es lieber, es gibt für Jugendliche gemeinnützige Leistungen, die sie erbringen müssen, als dass sie eingesperrt werden. Daher ist dieser Punkt für uns besonders positiv zu bewerten.
Das Zweite ist, dass das Großereignis im Jahr 2008 in Österreich bereits jetzt seine Schatten voraus wirft. Ich habe noch die Bilder vor Augen, die sich gerade im Fußballbereich bei verschiedenen Veranstaltungen, Großveranstaltungen, aufgetan haben. England war ja ein negatives Beispiel dafür – es sind dort die Stadien über zwei Jahre fast leer geblieben –, dass es wichtig ist, präventiv gegen solche Zustände vorzugehen. Ich denke mir, dass wir, gerade was diese Großereignisse betrifft, im Zuge dieser Veranstaltung noch einiges aufzuarbeiten haben werden, und ich glaube, dass es in diesem Zusammenhang auch notwendig ist, um einen besseren Schutz zu gewährleisten und dieses Großereignis auch tatsächlich zu einem positiven Ereignis zu machen, dass der § 91 StGB in diesem Bereich modifiziert wurde; wenn das auch – unter Anführungszeichen – „Gott sei Dank“ nur für eine befristete Zeit gelten soll.
Aufgrund dieser beiden Voraussetzungen und natürlich auch hinsichtlich Antikorruption sei darauf hingewiesen, dass wir diesen Reformvorschlägen sicher zustimmen werden.
Was die immer wiederkehrende Bemerkung hinsichtlich der BAWAG betrifft, möchte ich schon sagen, dass es hier darum geht, lückenlose Aufklärung zu betreiben. Dies wird auch durch den Strafgerichtsprozess dokumentiert, und ich denke mir, wenn andere ebenfalls diesen Weg gehen würden und nicht den, jene noch weiter zu befördern, die in anderen Bereichen auch solche Dinge betreiben, dann wären wir auch hier einen Schritt weiter. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
11.15
Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Köberl. – Bitte.
11.15
Bundesrat Günther Köberl (ÖVP, Steiermark): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Meine geschätzten Damen und Herren Kollegen hier im Bundesrat! Ich darf mich kurz noch der sogenannten Suchtmittelgesetz-Novelle 2007 widmen, auf die auch Kollege Schennach schon kurz eingegangen ist.
Wir wissen, der Rahmenbeschluss Drogenhandel legt Mindestvorschriften und Mindeststrafen im Bereich des Suchtgifthandels über Tatbestandsmerkmale und strafbare Handlungen im Bereich des illegalen Handels mit Drogen und Drogenausgangsstoffen fest. Dieser gemeinsame Einsatz auf EU-Ebene betrifft die Bekämpfung des illegalen Drogenhandels. Aus Berichten und aus Erfahrung wissen wir, dass Österreich diesbezüglich längst keine Insel der Seligen mehr ist, sondern dass es sich um ein vernetztes Organisationsschema handelt, das global, aber auch kontinental überall auftritt.
Im Sinne des Rahmenbeschlusses werden die Strafmaßnahmen für den Suchtgifthandel durchgehend erhöht. Das ist zu begrüßen. Vor Kurzem wurde der Drogenbericht 2007 veröffentlicht, wie Sie sicherlich wissen. Dieser beinhaltet teilweise doch alarmierende Zahlen. EU-weit und auch in Österreich ist die Zahl der Drogentoten im Jahr 2006 weiter angestiegen. Ein Detailpunkt daraus: Im Vorjahr haben rund 4,5 Millionen Europäer und Europäerinnen – damit das auch gegendert ist – zwischen 15 und 65 Jahren Kokain konsumiert. Das war um rund eine Million mehr als im Jahr davor. Ein Überangebot bewirkt sinkende Preise, und der einst teure „Schnee“ der Schickimickiszene findet immer mehr Verbreitung.
Ich habe mir die Mühe gemacht und habe mir die APA-Meldungen der letzten drei Tage zum Thema Drogen herausgesucht.
Ich darf daraus zitieren, beginnend mit dem 18. Dezember, damit das schön verteilt ist: „In der Oststeiermark 50 Personen wegen Drogenkonsums und Handels angezeigt“ – ein Familienvater soll Marihuana im Maisacker angebaut haben.
Am 19. Dezember: „Salzburger Polizei nahm in Oberösterreich zwei Drogenkuriere fest“ – 12 000 Ecstasy-Tabletten, es handelt sich dabei um einen gebürtigen Serben, der mit seinem Komplizen in Holland lebt.
Von heute schließlich ein Fall, der tödlich ausgegangen ist: „23-Jähriger starb im Bezirk Linz-Land. Offenbar an Mix aus Betäubungsmitteln und Alkohol.“
Der Aspekt, dass hier konsumiert wird, was gefunden wird, spielt immer mehr eine Rolle, und es ist, glaube ich, eine der bedenklichsten Entwicklungen der letzten Zeit, dass es nicht nur Designerdrogen gibt, sondern dass die Süchtigen, aber auch jene, die erstmals damit in Kontakt treten, immer kreativer werden, was dieses Teufelszeug betrifft.
Trotz der allgemein großen Zustimmung zum Prinzip „Therapie statt Strafe“ sorgt die in dieser Novelle enthaltene Bestimmung, dass es künftig erlaubt sein wird, zum Eigengebrauch die gesamte Grenzmenge zu besitzen und mit sich zu führen, doch für eine Diskussion. Darüber wurde auch im Nationalrat sehr hitzig debattiert, und die Abgeordnete Karin Hakl hat vor allem bemängelt, dass der Entfall des Begriffs „geringe Menge“ in der Novelle zum Suchtmittelgesetz etwas ist, was schlecht ist, zumal dadurch die Gefahr besteht, die Straflosigkeit könnte bis zu der weit höheren Grenzmenge ansteigen, was die Verfolgung von Dealern erschwere und gar unmöglich mache.
Einige sahen darin sogar eine Aufweichung des Suchtmittelgesetzes. Ich kann mich dem nicht anschließen, trotzdem muss man bekennen, dass man sich gemeinsam für den österreichischen Weg, der „Therapie statt Strafe“ heißt, ausspricht. Problematisch
wird allerdings, meine Damen und Herren, doch die Handhabung in der Praxis werden. Bisher war die „geringe Menge“ so definiert, dass man gesagt hat, dass einer, der nur einmal Drogen konsumiert, der das wirklich einmal macht, auch nicht die ganze Tagesration bei sich hat – und der sollte dadurch nicht für den Rest seines Lebens stigmatisiert werden.
Aber vielleicht können Sie mir darauf eine Antwort geben, Frau Justizminister, wie das dann in der Praxis gehandhabt wird, diejenigen, die das sozusagen für den Eigengebrauch und einmalig verwenden, von den sogenannten Kleindealern zu unterscheiden. Hier wird es eine Grauzone geben.
Ich möchte diese Gelegenheit noch einmal nützen,
zu betonen – als einer, der viel
mit jungen Menschen zu tun hat –, dass es auf die Präventionsarbeit
ankommt – ich schließe hier die Themen Alkohol und Nikotin
ein. Die sind, glaube ich, gleichbedeutend zu sehen. Wir in der Politik
und alle in der Gesellschaft Verantwortlichen sollten hier Verantwortung tragen
und dieses Thema immer wieder auch auf die politische Bühne heben.
Selbstverständlich wird unsere Fraktion auch dieser Novelle die Zustimmung hier im Bundesrat erteilen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
11.21
Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesministerin Dr. Berger. – Bitte.
11.21
Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Herr Präsident! Ich darf zunächst – angeregt durch die Debatte, die zum vorherigen Tagesordnungspunkt mit Minister Darabos stattgefunden hat – darauf hinweisen, dass nicht nur das österreichische Bundesheer, sondern auch die österreichische Justiz sich sehr im Ausland engagiert. Das nimmt unterschiedlichste Formen an und hat unterschiedlichste rechtliche Grundlagen: Wir haben eine Richterin, die am Kambodscha-Gerichtshof tätig ist, wir haben eine Richterin, die am Sierra-Leone-Gerichtshof tätig ist, wir haben für den Kosovo Leute abgestellt, insbesondere im Bereich der Justizwache. Es werden jetzt aber auch im Rahmen des EU-Mandats Richterinnen, Richter und Staatsanwälte tätig sein. Wir sind mit unseren bescheidenen Kräften in vielen Ländern – Rumänien, Bulgarien, Kroatien – legislativ beratend tätig. Und dort, wo es notwendig sein wird – zum Teil auch geschützt durch das österreichische Bundesheer –, versucht die österreichische Justiz, ihren solidarischen Beitrag zu leisten und ist in all diesen Ländern als Partner auch sehr willkommen.
Jetzt zur Debatte des Strafrechtsänderungsgesetzes: Ich bedanke mich sehr, dass tatsächlich in der Zusammenschau aller Rednerinnen und Redner die wichtigen Aspekte angesprochen wurden. Ich bin sicher, dass wir mit diesen Änderungen, insbesondere bei der bedingten Entlassung, den Richterinnen und Richtern jetzt ein besseres Instrumentarium in die Hand geben können, um gut verantwortete Entscheidungen treffen zu können. Ähnliches gilt für viele andere Maßnahmen, die hier vorgesehen sind.
Es ist jetzt schwierig, zu betonen, was mir alles ein besonderes Anliegen ist, aber ich denke, insbesondere auch im Bereich der neuen Tatbestände zur Korruptionsbekämpfung haben wir jetzt unsere internationalen Verpflichtungen und Empfehlungen – weit über das unbedingt notwendige Maß hinaus – erfüllt. Ich bedanke mich auch bei den Parlamentariern, die die für sie geltende Bestimmung selbst mit entworfen haben, mit der jetzt auch der Stimmenkauf unter Strafe gestellt ist.
Herr Bundesrat Dr. Kühnel hat angeregt, man möge sich doch Gefängnisse anschauen und auf seine Erfahrungen in Syrien und ähnlichen Ländern hingewiesen. Gott sei
Dank, sage ich, gibt es bei uns vertretbare Verhältnisse. Ich möchte Sie aber trotzdem wirklich einladen, schauen Sie es sich an! Wir haben die Möglichkeit, Besuche in den Anstalten zu organisieren, und Parlamentarier haben auch das Recht, die Anstalten zu betreten – allerdings bitte ich um Voranmeldung.
Ich möchte auch hier sagen, dass wir natürlich aufgrund der Belagszahlen in den Anstalten sehr belastet sind. Ich selbst werde heute Nachmittag wieder die Josefstadt besuchen und dann weiter nach Gerasdorf fahren. Es sind die Justizwache-Bediensteten, die trotz Kürzung ihrer Zahl wirklich versuchen, mit vollem Einsatz die Aufgaben des Strafvollzugsgesetzes zu verwirklichen, nämlich zum einen die Sicherung und Bewahrung, aber andererseits auch die Resozialisierungsaufgaben und Vorbereitungen auf das spätere Leben.
Es wurde eine Evaluierung des Gesamtpakets angeregt – das nehme ich sicher gerne auf. Unter den Begleitmaßnahmen – das haben Sie ja selbst schon erwähnt – ist auch vorgesehen, eine eigene Staatsanwaltschaft für Korruptionsfälle einzurichten. Die soll mit 1. Jänner eingerichtet sein. Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte dieser neuen Staatsanwaltschaft sollen sich genau auf diese Delikte spezialisieren können, die ja besondere Kenntnisse und Erfahrungen verlangen. Deshalb wird es auch eine bundesweite Zuständigkeit geben, um entsprechendes Fallmaterial zu haben und diese Spezialisierung zu ermöglichen. Sie sollen auch durch Experten aus den verschiedensten Gebieten unterstützt werden, also durch all jene, die sich mit den möglichen Tricksereien auskennen, die heute im Zusammenhang mit Bilanzen, Geldfälschung, Geldwäsche, Bilanzfälschung et cetera möglich sind, um diesen auch auf die Spur zu kommen.
Tatsächlich ist es bei dieser Art der Delikte sehr wichtig, Insiderinformationen zu bekommen. Deshalb bin ich sehr froh, dass es eine begleitende Entschließung des Nationalrates gibt, dass wir die bestehenden, nur ansatzweise vorhandenen Regelungen für besondere Bedingungen für Kronzeugen überprüfen, dass wir uns hier die Erfahrungen anschauen und dann gemeinsam überlegen, ob nicht auch speziell bei diesen Delikten eine erweiterte Kronzeugenregelung sinnvoll wäre.
Herr Bundesrat Schennach, ich freue mich, dass Sie bei dem einen Teil mitgehen können. Die Anregung, noch weiter zu gehen, was die Weisungsfreiheit der Staatsanwaltschaften anlangt, nehme ich gerne mit. Wir sind jetzt, glaube ich aber, auf eine sehr gute Lösung gekommen, nämlich dass wir tatsächlich alle Weisungen, die an die Staatsanwaltschaften ergehen, transparent machen. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, sind die Weisungen im Gerichtsakt enthalten und unterliegen der Akteneinsicht, kommt es zu einer Einstellung auf der Ebene der Staatsanwaltschaft und deshalb zu keinem gerichtlichen Verfahren, wird das in einem Bericht offengelegt, der an das Parlament zu übermitteln ist.
Zur Bewährungshilfe darf ich sagen, dass wir mit dem nächsten Jahr die Mittel um 1,5 Millionen € aufstocken werden. Unser wichtigster Partner in diesem Bereich ist natürlich der Verein NEUSTART, der jetzt auch sein 50-jähriges Jubiläum gefeiert hat und wirklich exzellente Arbeit auf diesem Gebiet, insbesondere bei der Bewährungshilfe, leistet und auch weiterhin unser Partner sein wird. Inwieweit hier im Einzelnen mehr Bewährungshilfe notwendig sein wird, ist noch etwas schwer abschätzbar, weil wir jetzt die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen haben. Inwieweit die Richterinnen und Richter jetzt aber tatsächlich von den Möglichkeiten, zum Beispiel bei bedingten Entlassungen, in höherem Ausmaß Gebrauch machen werden, müssen wir der Praxis überlassen. Es wird auch eine bestimmte Zeit dauern, bis alle Fälle, die theoretisch unter die Neuregelung fallen könnten, von den Gerichten auch angeschaut werden können und hier entschieden werden kann.
Die Forderung nach der Abschaffung der Generalprävention generell bei der Frage der bedingten Entlassung konnte so nicht verwirklicht werden. Aber ich denke, dass es schon einiges bringt, dass jetzt bei der Zweidrittelentlassung die generalpräventiven Überlegungen keine Rolle mehr spielen sollen und ausschließlich der spezialpräventive Aspekt und die Frage, wie Rückfälle am besten vermieden werden können, im Mittelpunkt stehen.
Zum Suchtmittelgesetz: Es ist sicher so, dass die Gewerbsmäßigkeit natürlich gerade in diesem Zusammenhang ein entscheidendes Merkmal darstellt. Abgrenzungen sind immer sehr schwierig, aber ich bitte, schon auch zu sehen, dass wir versucht haben, die Gewerbsmäßigkeit zu präzisieren und deshalb hier auch leichter anwendbare und handhabbare Bestimmungen zu machen.
Wir haben mit Frau Kollegin Hakl im Justizausschuss des Nationalrates sehr viel debattiert. Es ist uns leider nicht gelungen, sie komplett zu überzeugen. Aber ein entscheidender Faktor, den man hier sehen muss, ist, dass das, was früher als „geringe Menge“ bezeichnet worden ist, kein absoluter Wert war, sondern individuell festgesetzt werden und durchaus auch die Höhe der Grenzmenge erreichen konnte.
Vielleicht könnte man sich das auf dieser Ebene noch einmal anschauen, wir werden auch mit ihr weiter debattieren, aber ich denke, wir haben in der Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses eine gute Differenzierung, dass dort, wo es um den Suchtgifthandel geht, zum Teil die Strafrahmen verschärft werden und dass wir gleichzeitig dort, wo das Prinzip „Therapie statt Strafe“ zur Anwendung kommt, jetzt auch erweiterte Möglichkeiten haben. – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)
11.30
Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Ebenfalls nicht.
Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Strafrechtsänderungsgesetz.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz geändert wird.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz, das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Mediengesetz, das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz, das Militärstrafgesetz, das Pornographiegesetz, das Strafregistergesetz, das Tilgungsgesetz, das Bundesgesetz über die Amtshilfe der Sozialversicherungsträger für die Sicherheitsbehörden, das Sozialbetrugsgesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das
OGH-Gesetz, das Rechtspraktikantengesetz, das Geschworenen- und Schöffengesetz, das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, das Ärztegesetz 1998, das Apothekerkammergesetz, das Arzneimittelgesetz, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Zahnärztegesetz, das Zahnärztekammergesetz und das Weingesetz geändert werden (Strafprozessreformbegleitgesetz II) (299 d.B. und 335 d.B. sowie 7802/BR d.B. und 7851/BR d.B.)
37. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Außenhandelsgesetz geändert wird (336 d.B. sowie 7852/BR d.B.)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zu den Punkten 36 und 37 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatterin zu beiden Punkten ist Frau Bundesrätin Mag. Neuwirth. – Bitte.
Berichterstatterin Mag. Susanne Neuwirth: Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses, der Ihnen in schriftlicher Form vorliegt. Ich komme daher gleich zum Antrag.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich komme sodann zu Tagesordnungspunkt 37. Auch hier liegt Ihnen der Bericht des Justizausschusses in schriftlicher Form vor; ich komme daher zum Antrag.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung.
Wir stimmen ab über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Strafprozessreformbegleitgesetz II.
Da der gegenständliche Beschluss eine zustimmungspflichtige Verfassungsbestimmung enthält, bedarf dieser nach Art. 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit fest.
Wir gelangen zuerst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.
Ich lasse nun über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Außenhandelsgesetz geändert wird.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Exekutionsordnung, das Vollzugsgebührengesetz und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden (Exekutionsordnungs-Novelle 2008 – EO-Nov. 2008) (295 d.B. und 337 d.B. sowie 7853/BR d.B.)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 38. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist wieder Frau Bundesrätin Mag. Neuwirth. – Bitte.
Berichterstatterin Mag. Susanne Neuwirth: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zum Antrag.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen damit zur Abstimmung.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Berufsprüfungs-Anrechnungsgesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das EuRAG, das Gerichtskommissärsgesetz, das Gerichtskommissionstarifgesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Notariatsaktsgesetz, das Notariatsprüfungsgesetz, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Gebührenanspruchsgesetz 1975, das SDG und das Außerstreitgesetz geändert werden (Berufsrechts-Änderungsgesetz 2008 – BRÄG 2008) (303 d.B. und 338 d.B. sowie 7803/BR d.B. und 7854/BR d.B.)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 39. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist wieder Frau Bundesrätin Mag. Neuwirth. – Bitte.
Berichterstatterin Mag. Susanne Neuwirth: Auch dieser Bericht des Justizausschusses liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gehen in die Debatte ein.
Erster Redner ist Herr Bundesrat Dr. Kühnel. – Bitte.
11.36
Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! (Bundesrat Mag. Klug erhebt sich von seinem Sitz. – In Richtung Präsidium:) Soll ich meine Ausführungen unterbrechen? – Nein? – Gut. Dann darf ich jetzt zum Berufsrechts-Änderungsgesetz als Erstredner auftreten, was ich besonders schön finde.
Dazu gibt es nicht sehr viel zu sagen, aber eines freut mich: dass man für die klassischen Rechtsberufe wie Rechtsanwälte, Notare und Richter gewisse Mindesterfordernisse festgeschrieben hat – einerseits inhaltlicher Natur, andererseits natürlich auch von der Zeitdauer her.
Außerdem hat man ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes eingearbeitet, nämlich dass es eine gemeinschaftsrechtskonforme Prüfung der Gleichwertigkeit bei den verschiedenen Materien gibt, damit offensichtlich auch in den anderen Ländern österreichische Zeugnisse ganz oder zumindest zum Teil anerkannt werden.
Wenn ich mir dann allerdings den Gesetzestext durchlese und schaue, wie es nun mit den Erfordernissen aussieht, welche Kenntnisse nachweislich vorhanden sein müssen und welche Wissensgebiete abgehandelt gehörten, dann muss ich feststellen, dass dies hier in sieben Punkten sehr umfassend festgelegt ist – ich will jetzt nicht alle herunterbeten –, aber eines fällt mir schon auf: dass die nationalökonomische, die volkswirtschaftliche Komponente fehlt. Ich finde schon, dass ein sehr enger Zusammenhang zwischen den rechtlichen Materien und den Wirtschaftsmaterien gegeben ist. Das Wirtschaftsrecht ist sicher berüchtigt, aber um das Wirtschaftsrecht zu verstehen, sind meiner Ansicht nach nationalökonomische Kenntnisse, volkswirtschaftliche Kenntnisse schon von Bedeutung.
Das Zweite, was ich vermisse, ist – wahrscheinlich, weil ich noch nach einer anderen Studienordnung meine Prüfungen ablegen musste –, dass der historische Teil komplett vernachlässigt wird. Es ist meiner Ansicht nach schon wichtig für einen Juristen, dass er auch andere Rechtssysteme kennenlernt – sei es nun das Römische Recht, das Deutsche Recht, aber auch das Kirchenrecht. Man soll das nicht unterschätzen, es hat teilweise sehr interessante Ansätze, klare Regelungen und, wie gesagt, ich kann das nur empfehlen.
Das ist hier nicht berücksichtigt, daher diese Kritik, dass man versuchen sollte, doch wieder dem Juristen eine Überschau über diese Materien zu geben, damit er später auch die Möglichkeit hat, verschiedenste Berufszweige zu ergreifen. Man sieht ja auch, dass Juristen nicht unbedingt nur in den rein klassischen rechtlichen Berufen tätig sind. – Sei es, wie es sei.
Jedenfalls wird meine Fraktion trotzdem zustimmen, aber ich bin nicht ganz allein mit dieser Ansicht. Auch der Dekan der Juridischen Fakultät in Wien, Universitätsprofessor Mayer, der im ORF immer der schnell schießende Gutachter für alle möglichen Rechtsmaterien ist, ist der Meinung, dass diese historischen Aspekte wieder im Rechtsstudium verankert werden sollen. (Bundesrat Gruber: Immer der Mayer!)
In diesem Sinne darf ich die Zustimmung meiner Fraktion zum Berufsrechts-Änderungsgesetz bekanntgeben. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP.)
11.39
Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mag. Klug, dessen Wortmeldung vorhin von der EDV „verschluckt“ worden ist.
11.40
Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! – Kollege Kühnel, da soll noch einmal einer sagen, dass wir in der großen Koalition nicht flexibel sind: Ein EDV-Problem kann uns nicht aus der Ruhe bringen!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in Anbetracht dieser sehr, sehr umfassenden Tagesordnung und auch in Anbetracht dieser Spezialmaterie aus der „Juristerei“ möchte ich mich im Zusammenhang mit dem Berufsrechts-Änderungsgesetz 2008 auf die wesentlichen Eckpunkte beschränken. Im Prinzip handelt es sich bei dieser Gesetzesvorlage meines Erachtens um eine vorbereitende Handlung, damit die freien Rechtsberufe einerseits und die Universitäten andererseits in eine einheitliche Ordnung gebracht werden.
Diese Neuregelung ist im Wesentlichen auch ein Ergebnis eines sehr, sehr intensiven nationalen, aber auch europäischen Dialogs. Zwei Dinge werden damit im Wesentlichen verbunden: Einerseits erhalten wir eine klare Regelung für die juristische Ausbildung hinsichtlich der freien Rechtsberufe, und andererseits wird auch der Autonomie der Universitäten ausreichend Rechnung getragen.
Ja, es bedeutet in Zukunft mehr Arbeit für die Universitäten, aber es wird auch klar und deutlich festgestellt, das vierjährige Studium der Rechtswissenschaften bleibt Grundvoraussetzung für den Zugang zu den freien Rechtsberufen. Und was aus meiner Sicht auch besonders bedeutend ist, ist, dass für jene Studentinnen und Studenten, die jetzt das juristische Studium beginnen, klargestellt ist, unter welchen Bedingungen sie dann auch Zugang zu den freien Rechtsberufen haben, einschließlich ihrer Rechtsanwaltsanwärterprüfung.
Summa summarum ist das eine Vorlage, der wir gern unsere Zustimmung erteilen, weil sie darüber hinaus auch im Gerichtsgebührenrecht, nicht nur im Bereich der Gerichtssachverständigen, sondern auch im Bereich der Gerichtsdolmetscher, zu einer höheren Transparenz führt.
Der Vorteil des Nachredners besteht dann darin, dass man kurz auf den Vorredner replizieren kann. Kollege Kühnel, ich möchte im Zusammenhang mit Ihrer Anmerkung der Schwerpunkte des Kirchenrechts als ebenfalls ausgebildeter Jurist eine Lanze für das Europarecht brechen, damit wir die modernen, zukunftsträchtigen Materien nicht ganz aus den Augen verlieren. – Ein herzliches Dankeschön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)
11.43
Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächster Redner wäre Herr Bundesrat Schennach zum Wort gemeldet gewesen. Er ist aber jetzt nicht anwesend.
Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Bundesrat Dr. Kühnel zu Wort gemeldet. – Bitte.
11.43
Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Eine kurze Berichtigung zu Ihren Ausführungen, Kollege Klug. Ich habe nicht gesagt: Schwerpunkt Kirchenrecht, sondern ich habe nur gesagt, es sollte auch eine Materie sein, die man sich ansieht. Schwergewicht sicher nicht, denn Schwergewicht bedeutet, dass man etwas zu über 50 Prozent macht, wenn man es präzise ausdrücken will. – Erstens.
Das Zweite ist: Das Europarecht steht unter den Punkten 1 bis 7 drinnen. Ich habe ja nur zu den Punkten 1 bis 7 eine kleine Ergänzung gegeben, und ich nehme an, dass alle den Text gelesen haben und festgestellt haben, dass unter einem Punkt das Europarecht angeführt wird. – Ich danke.
11.44
Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu Wort gelangt nun Frau Bundesministerin Dr. Berger. – Bitte.
11.44
Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich denke, die beiden Reden haben ja schon gezeigt, wo ein Kern des Problems für diese Vorlage war, nämlich sich darauf zu verständigen, was denn jetzt die Kerngebiete sein müssen, um zu den klassischen Rechtsberufen – Anwalt, Notar und via Novelle im Dienstrecht für den Beruf des Richters und Staatsanwaltes – zugelassen zu werden.
Diese Regelungen sind zum einen tatsächlich notwendig, um für die Studierenden eine gewisse Rechtssicherheit zu geben. Aufgrund der erhöhten Autonomie der Universitäten und der einzelnen Fakultäten in ihrer Studienplangestaltung war sozusagen eine Entwicklung abzusehen, die sehr unterschiedliche Zugänge schafft und den Studenten keine Garantie gegeben hätte, dass sie nach Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums dann tatsächlich auch als Berufsanwärter zugelassen werden. Wir haben hier versucht, eine gute Balance zwischen der Wahrung der Autonomie der Universitäten auf der einen Seite und auf der anderen Seite der Schaffung absehbarer, kalkulierbarer Bedingungen für Berufsanwärter zu finden.
Die Regelung der Wissensgebiete ist eine sehr flexible. Wir haben Schwerpunktbereiche festgesetzt, die jedenfalls gegeben sein müssen: Wir sind in der Schlussphase der Beratungen dann davon abgegangen, diese Bereiche mit einem bestimmten Zeitausmaß oder einer bestimmten Anzahl dieser ECTS-Punkte zu versehen. Da ist eine gewisse Flexibilität gegeben. Es gehören die wirtschaftswissenschaftlichen Wissensgebiete dazu. Ich denke, das umfasst natürlich auch die Volkswirtschaftslehre und nicht nur betriebswirtschaftliche Aspekte, und es bleibt den Universitäten insgesamt und den rechtwissenschaftlichen Fakultäten sehr viel Spielraum, zusätzliche Angebote zu schaffen. Wenn der Dekan Mayer mehr Kirchenrecht machen möchte, hat er durchaus diese Möglichkeit, genauso wie andere, wie etwa die Wirtschaftsuniversität, eher andere Schwerpunkte setzen werden. Für die juristischen Berufe werden auch Fremdsprachen und die Kenntnisse ausländischer Rechtsordnungen zusätzlich zum Europarecht immer wichtiger werden.
Ich glaube, dass jetzt tatsächlich ein guter Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen gefunden worden ist und wir insbesondere den Studierenden hier eine stabile Grundlage gegeben haben.
Ich möchte Ihnen abschließend schöne Weihnachtsfeiertage und ein glückliches, gutes neues Jahr wünschen. – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)
11.47
Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bildungsdokumentationsgesetz geändert wird (259 d.B. und 379 d.B. sowie 7843/BR d.B.)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 40. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Hladny. – Bitte.
Berichterstatterin Waltraut Hladny: Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren des Bundesrates! Der Bericht des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bildungsdokumentationsgesetz geändert wird, liegt Ihnen schriftlich vor.
Der Ausschuss stellt den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Erster Redner ist Herr Bundesrat Breiner. – Bitte.
11.49
Bundesrat Franz Breiner (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Das Bildungsdokumentationsgesetz ist ein höchst notwendiges Gesetz. Ich denke, wir brauchen es; darüber gibt es keinen Zweifel. Aber warum die Daten an die Sozialversicherungsnummer noch immer angehängt sind, obwohl jetzt bereits die Speicherung reduziert wurde – auf nur mehr zwei Jahre, was wir sehr begrüßen –, das verstehe ich im Prinzip nicht. Wir haben ein System, bei dem wir Ersatznummern vergeben können. Dieses System funktioniert überall da, wo keine Sozialversicherungsnummer vorhanden ist.
Warum es nicht möglich ist, dieses System generell auszuweiten, ist im Prinzip nicht ganz verständlich, noch dazu, wo, wenn die Eltern sich weigern, die Sozialversicherungsnummern bekanntzugeben, es nicht zu einem Ersatz durch eine Ersatznummer kommt, sondern die Statistik Austria ermächtigt wird, die Sozialversicherungsnummer einfach vom Sozialministerium aus dem Melderegister zu holen. Ich verstehe schlicht und einfach nicht, dass man hier den Wunsch der Eltern, dem leicht, ohne Aufwand in den Schulen – und ich spreche aus der Praxis –, Rechnung zu tragen wäre, so missachtet und umgeht.
Ich kann mich an Zeiten erinnern, wo die SPÖ der gleichen Meinung war, dass die Sozialversicherungsnummer nicht das Gelbe vom Ei ist, um diese Daten zu verknüpfen. Ich schließe das aber auch daraus – und insofern bin ich ja wieder froh darüber –, dass in zwei Jahren ein Gesetz vorgelegt werden soll, wo dies nicht mehr so sein wird. Ich hoffe, dass in diesem Gesetz dann auch das Religionsbekenntnis nicht erhoben wird – ebenfalls eine Forderung, die die SPÖ über viele Jahre mit uns mitgetragen hat.
In diesem Sinne lehnen wir diese Änderung ab, verweisen aber, wie auch das Gesetz, auf die nächsten zwei Jahre.
11.51
Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Mag. Neuwirth. – Bitte.
11.51
Bundesrätin Mag. Susanne Neuwirth (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Es stimmt, wir erinnern uns noch gut an die Einführung dieses Gesetzes, an die Verunsicherung von Direktorinnen und Direktoren, wie sie mit diesem Gesetz umgehen sollen, an die Verunsicherung von Eltern bei der Einführung dieses Bildungsdokumentationsgesetzes.
Es waren gerade die Fragen des Datenschutzes und die dann lange Nachvollziehbarkeit, die die Datenschützer und auch die Eltern eigentlich auf die Barrikaden steigen ließen, bis hin zum Boykott des Gesetzes, indem sie sich eben geweigert haben, die Sozialversicherungsnummer anzugeben.
Dieses Problem wird zwar jetzt noch nicht gleich bereinigt, aber ich komme zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal darauf zurück, denn die jetzige Novelle des Bildungsdokumentationsgesetzes war und ist dringend notwendig, denn, wie auch Kollege Breiner ausgeführt hat, wir brauchen vor allen Dingen auch für die kommende Bildungsstatistik eine ganz, ganz aussagekräftige Datenlage, und andererseits müssen wir dem starken Rechtssicherheitsbedürfnis der Betroffenen Rechnung tragen, gerade in diesem sensiblen Bereich, und das geschieht eben durch das jetzt kommende Vier-Augen-Prinzip, eine ganz differenzierte Speicherdauer und die auch in Ausarbeitung stehende Alternative zur Verwendung der Sozialversicherungsnummern.
Ich darf auf einige Punkte konkreter eingehen. Die Daten von Schulen werden ja in Zukunft nicht mehr an das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur direkt übermittelt, sondern an die Statistik Austria, und dort sofort unmittelbar verschlüsselt, sodass keine personenspezifischen, personenbezogenen Daten mehr im Bundesministerium direkt anfallen.
Die Landesschulräte bekommen Zugriff auf diese rein schulstatistisch anonymisierten Daten in den Gesamtevidenzen, und alle Anfrageberechtigungen für andere Behörden entfallen ersatzlos.
Zwecke der Datenspeicherung und Datenverwendung, die Verschlüsselungsvorgänge und Wege der Daten werden in Zukunft transparenter und auch verständlicher dargestellt. Die Datenwege von Privatschulen werden mit jenen der öffentlichen Schulen im Sinne der Effizienzsteigerung vereinheitlicht, was sicher sinnvoll ist.
Die Frage der Datenspeicherung war ebenfalls eine sehr sensible. In Zukunft werden personenbezogene Daten nicht mehr generell 60 Jahre gespeichert, sondern die Speicherdauer der verarbeiteten Daten dem Zweck entsprechend differenziert.
Die SPÖ ist nach wie vor der Meinung, Herr Kollege Breiner, dass die Sozialversicherungsnummer als Grundangabe nicht das Gelbe vom Ei ist. Deshalb wird auch das Ersatzkennzeichen als besonders sensibles Personenkennzeichen spätestens zwei Jahre nach Abgang des Schülers beziehungsweise der Schülerin gelöscht werden.
An Bildungseinrichtungen des Schulbereichs sollen darüber hinaus Daten, die für die lokale Schulverwaltung erhoben wurden, ebenso wie die Sozialversicherungsnummer binnen Zweijahresfrist zu löschen sein. Es handelt sich dabei um eine ganze Reihe von Daten. Sie sind nachzulesen, ich werde sie jetzt nicht alle im Einzelnen aufführen. Es fängt bei der Staatsangehörigkeit an, es ist zum Beispiel der sensible Bereich des sonderpädagogischen Förderbedarfs davon betroffen, die Anzahl der Wiederholungsprüfungen, der Wiederholungsjahre et cetera, die im Alltag gebrauchte Sprache – auch ein aus meiner Sicht sehr sensibler Bereich –, die Frage von Schülerfreifahrten et cetera.
Außerdem – und das ist ohnehin von Ihnen auch angesprochen worden – gibt es jetzt die gesetzliche Verpflichtung – und das ist für mich schon auch ganz bedeutend –, die verankert worden ist, nämlich bis Ende des Jahres 2009 ein wirkliches Konzept für eine Alternative zur Verwendung der Sozialversicherungsnummer zu erarbeiten. Warum es heute noch nicht möglich war, ist meiner Meinung nach im Ausschuss klar und deutlich beantwortet worden. Ich glaube, dass diese Tatsache einfach jetzt so ist, wie sie ist, und in Zukunft eben einer Veränderung unterzogen werden wird. Es gibt jetzt eben keine wirkliche Alternative zur Verwendung der Sozialversicherungsnummer!
Sehr geehrte Damen und Herren, der Vorschlag, die Bundesanstalt Statistik Austria mit der Erhebung und Verschlüsselung der personenbezogenen Daten sowie bei Fehlen der Sozialversicherungsnummer mit der Vergabe einer Ersatzkennzahl zu betrauen, ist sicher sinnvoll und im Sinne des Datenschutzes für mich auch zu begrüßen, ebenso die nunmehr einheitliche Vorgangsweise – ich habe es schon erwähnt – bei den öffentlichen Schulen und bei den privaten Schulen.
Ich weiß nicht ganz genau – in einigen Stellungnahmen der Länder, so auch aus Salzburg, war es zu lesen –, ob zu Recht angemerkt wird, dass eine Verschlüsselung der Datenmeldungen direkt an den Schulen, wie es in den Erläuterungen drinnen steht, wirklich handhabbar sein wird oder ob es da nicht zu Schwierigkeiten kommen wird. Es wird angemerkt, dass es doch einen erheblichen programmtechnischen Aufwand verursachen kann, vor allen Dingen an Schulen, an kleinen Schulen ohne Verwaltungspersonal, an Grundschulen, und man muss sehen, ob das wirklich handhabbar ist. Aber ich denke, das wird dann auch die Praxis zeigen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ohne entsprechendes Datenmaterial wird und kann es auch gar keinen österreichischen Bildungsbericht geben, der ja im nächsten Jahr das erste Mal erarbeitet werden soll, worüber ich wirklich sehr froh bin, sodass wir einmal grundsätzlich wirklich alle Daten auf dem Tisch haben und eine sozusagen immer differenziertere Diskussion in Einzelbereichen hoffentlich dann einer globaleren Diskussion weichen wird.
Die heutige Novelle entspricht für mich einerseits eben den Forderungen der Datenschützer, andererseits dem Erfordernis, dass wir eine gute Grund-, Basisdatenlage brauchen. Deshalb stimmen wir dem Gesetz natürlich heute gerne zu. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)
11.58
Vizepräsident Jürgen Weiss: Als Nächster kommt Herr Bundesrat Bader zu Wort. – Bitte.
11.58
Bundesrat Karl Bader (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was das Bildungsdokumentationsgesetz angeht, sind wir uns zumindest in der Weise einig, dass wir dieses Gesetz brauchen, um entsprechende Materialien für Bildungspolitik in unserem Land zu haben.
Im Zentrum der Novelle, des heutigen Gesetzesbeschlusses stehen vor allem pro Datenschutz orientierte Verbesserungen dieses Gesetzes. Darüber bin ich auch sehr froh. Ich denke, dass das Kernstück dieser Novelle vor allem jene Bestimmungen enthält, die die Sozialversicherungsnummer betreffen.
Grundsätzlich ist aber natürlich festzuhalten, dass die Verarbeitung von Bildungsdaten zu statistischen Zwecken von ganz wesentlichem öffentlichem Interesse ist – Sie haben auch den Bildungsbericht angesprochen –, sodass ich davon ausgehe, dass eine entsprechende Verarbeitung dieser Daten auch zulässig ist, sofern sie auf verfassungskonformen Gesetzen beruhen.
Mit der vorliegenden Novelle wird ganz einfach sichergestellt, dass im Bundesministerium die Daten, die dort verarbeitet werden, keinesfalls als personenbezogen zu qualifizieren sind. Durch die Zwischenschaltung einer weiteren Einrichtung des öffentlichen Vertrauens soll das entsprechend erreicht werden.
Für den schulischen Bereich, einschließlich der Pädagogischen Hochschulen, wird diese Aufgabe die Statistik Österreich übernehmen. Die Verschlüsselung wird also dort erfolgen. Dort soll zunächst auch eine Plausibilitätsprüfung durchgeführt werden, hierauf soll die datenschutzrelevante sensible Verschlüsselung der Sozialversicherungsnummer vorgenommen werden. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)
Analog ist es für die Universitäten und Fachhochschulen vorgesehen, wobei dort das Bundesrechenzentrum und der Fachhochschulrat diese Aufgabe übernehmen werden.
Die bisher mögliche Speicherdauer von Daten von 60 Jahren wird stark gekürzt. Darüber bin ich auch sehr froh, denn ich glaube, es ist nicht notwendig, dass man diese Daten so lange aufhebt. Es gibt eine Verpflichtung, wonach die Sozialversicherungsnummer und andere Daten zwei Jahre nach dem Abgang der Schülerinnen und Schüler oder Studentinnen und Studenten von der jeweiligen Bildungseinrichtung zu löschen sind.
Privatschulen werden eingebunden. Es wird kein unökonomischer Aufwand mehr betrieben. Es soll dies dort also ähnlich wie an den öffentlichen Schulen gemacht werden.
So bin ich mir insgesamt sicher, dass mit dieser Gesetzesänderung vor allem die datenschutzrechtlichen Bedenken großteils ausgeräumt werden können. Daher stimmen wir dieser Änderung natürlich gerne zu. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)
12.01
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gelangt nun Frau Bundesministerin Dr. Schmied. – Bitte.
12.01
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Das Bildungsdokumentationsgesetz ist, wie Sie, Herr Bundesrat, ausgeführt haben, im Punkt Sozialversicherungsnummer noch nicht perfekt. Wir arbeiten daran.
Ich als ressortzuständige Ministerin halte dies aber für einen wichtigen und richtigen Schritt, weil wir in diesem Zielpaket, das wir verwirklichen wollen, nämlich zum einen mehr Sicherheit, mehr Datenschutz, zum anderen aber auch entsprechende Datenqualität, und zum Dritten sollte es nicht allzu viel Verwaltungsaufwand brauchen, einen guten Weg finden müssen.
Wir arbeiten sehr intensiv daran, in der angeführten Frist eine Alternative zur Sozialversicherungsnummer zu erarbeiten. Und ich freue mich sehr, dass das jetzt mit der Beschlussfassung auch gelingen wird. Es ist ein Schritt auch zu einer guten Fundierung und einer faktenbasierten Politik. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
12.02
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Ebenfalls nicht der Fall.
Wir kommen daher zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einrichtung eines Bundesinstitutes für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens erlassen wird und das Bundes-Schulaufsichtsgesetz geändert wird (BIFIE-Gesetz 2008) (306 d.B. und 380 d.B. sowie 7844/BR d.B.)
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 41. Punkt der Tagesordnung.
Die Berichterstattung darüber hat Frau Bundesrätin Hladny übernommen, und ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Waltraut Hladny: Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, sodass ich mich auf den Antrag beschränken kann, der da lautet:
Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für die Antragstellung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Mag. Neuwirth. – Bitte.
12.04
Bundesrätin Mag. Susanne Neuwirth (SPÖ, Salzburg): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass gerade bei einer Bildungsdiskussion sichtlich eine Schulklasse da ist und dieser auch folgen kann, denn bei diesem Tagesordnungspunkt geht es um die Zukunft unserer Bildung. Es geht einfach darum, dass Bildungspolitik regelmäßig wissenschaftliche Analysen, internationale Vergleiche braucht, um die Qualität des österreichischen Schulsystems zu verbessern und faktenbasierte Reformen umzusetzen. Das ist sozusagen der Kern, um den es da geht.
Zur Durchführung von Untersuchungen im Bereich der angewandten Bildungsforschung, für ein Monitoring des Schulsystems, zur Bereitstellung von Information für bildungspolitische Entscheidungen sowie zur Begleitung und Implementierung bildungspolitischer Maßnahmen und deren Evaluation wird jetzt ein Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens, kurz BIFIE genannt, errichtet.
Das BIFIE wird im nächsten Jahr, im Jahr 2008, mit 6,345 Millionen € und dann in den Folgejahren mit 6,5 Millionen € budgetiert werden, und es hat drei wissenschaftliche und pädagogische Kernaufgaben zu erfüllen.
Erstens: die angewandte Bildungsforschung. Da geht es um die Erstellung von Studien zur Evaluations- und Implementierungsforschung, zur Schulentwicklung, zu Schul- und Unterrichtsqualität und so weiter.
Zweitens: das Bildungsmonitoring. Da geht es um systematische Beobachtung des Schulsystems anhand bestehender schulstatistischer Daten, über die wir gerade vorher geredet haben, und auch international vergleichender Bildungsindikatoren jenseits von PISA, PIRL et cetera.
Der dritte Punkt ist eine regelmäßige nationale Berichterstattung – uns auch sehr wichtig –, eigene Beiträge und Vergabe von Forschungsaufträgen, Präsentation von Publikationen und Forschungsergebnissen.
Mit Jänner 2008 soll dieses Institut seine Arbeit aufnehmen, und dabei werden die schon bestehenden Einrichtungen – es gibt ja schon welche – in Salzburg, Graz und Klagenfurt organisatorisch neu zusammengeführt, vorhandene Projekte, die es auch gibt, neu strukturiert und effektive Teams aus bestehendem und neuem wissenschaftlichem Personal gebildet.
Sitz des BIFIE wird Salzburg sein, was mich als Salzburgerin natürlich besonders freut. Aber es wird auch Zweigstellen in Graz, Klagenfurt und Wien geben.
Das BIFIE wird somit in Zukunft ein wichtiges Kompetenzzentrum für eine faktenbasierte Bildungspolitik in Österreich sein.
Wie in vielen anderen OECD-Staaten soll die erfolgreiche Bewältigung bildungspolitischer und bildungswissenschaftlicher Zukunftsaufgaben durch die Einrichtung eines ausreichend großen, wissenschaftlich kompetenten, mit klaren Aufgaben und Verantwortungsbereichen sowie mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Bundesinstituts gesichert werden.
Es ist für den gesamten Schulbereich zuständig, inklusive Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern, von Kindergartenpädagogen und Kindergartenpädagoginnen, von Horterzieherinnen und Horterziehern sowie auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schulverwaltung und Schulaufsicht, also summa summarum für fast alle, die im Schulbereich in irgendeiner Form tätig sind.
Die Ergebnisse des ersten Jahres werden eben in den heute schon erwähnten Bildungsbericht 2008 einfließen, der der erste Bildungsbericht überhaupt sein wird.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich einfach aus persönlicher Betroffenheit – die meisten von Ihnen wissen, dass ich auch im Schulbereich tätig bin und in Genderfragen und Diversity-Management-Fragen sehr engagiert bin – noch ein paar Dinge dazu sagen, wobei ich hoffe, dass das dann auch in dieses Institut Eingang finden wird.
Viele der Benachteiligungen, denen Menschen heutzutage in der Arbeitswelt und bei der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ausgesetzt sind, resultieren nicht zuletzt aus mangelnder Förderung und Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse in der Schule. Die Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion und der Weltanschauung, der sexuellen Orientierung, einer Behinderung und des Alters muss daher jedenfalls auch im Schulwesen ansetzen. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
Mir fehlt jetzt eine Seite. (Die Rednerin blättert in ihren schriftlichen Unterlagen.) Das ist schlecht. Meine letzte Seite ist verschwunden. Aber da ich ja in diesem Bereich tätig bin, werde ich das auch so bewerkstelligen können.
Ich gehe davon aus, Kolleginnen und Kollegen, dass wir im Schulbereich eine besondere Verantwortung haben. Und wir wissen nicht erst seit PISA, dass es benachteiligte Kinder in allen Bevölkerungsgruppen gibt.
Ich bin der Meinung, dass man diese Daten und dieses Institut auch dafür einsetzen sollte, jegliche Form der Benachteiligung aller Kinder, die in diesem Staat Österreich aufwachsen und zur Schule gehen, so weit wie möglich auszuschalten.
Ich hoffe sehr, dass dieses Bildungsinstitut dazu einen gewichtigen Beitrag leisten wird. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
12.09
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Schnider. – Bitte.
12.10
Bundesrat Dr. Andreas Schnider (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, es gibt einige Themen und Fragestellungen innerhalb der Schul- und Bildungslandschaft, wo wir wahrlich nicht nur fünf nach zwölf, sondern wie jetzt wirklich zehn nach zwölf haben.
Auf der anderen Seite ist es wichtig, meine ich, dass so manches, was zusammengehört, endlich auch zusammenwächst. Und genau mit dieser Vorlage wird ein erster wichtiger Schritt gesetzt. Es gibt nun ein Bildungsinstitut – das es ursprünglich auch schon gegeben hat: Im Jahre 1971 wurde ein Zentrum für Schulentwicklung gegründet. Es wurde im Jahre 2005 eben dieses Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens, also bereits mit diesem Namen, gegründet. Aber es gab einige Unterschiede.
Erstens: Es war nicht selbständig. Jetzt ist es eine eigene juristische Person. Was bedeutet das? – Das bedeutet, dass dieses Institut selbständig Rechte und Pflichten begründen kann. – Punkt eins.
Punkt zwei: Es kann selbständig Aufgaben und Aufträge übernehmen.
Punkt drei: Es ist von manchen Abhängigkeiten weg. Warum ist das wichtig – das sage ich jetzt als Wissenschafter –: Ich kann keine vernünftigen Daten erheben, wenn ich nicht selbständig forschen darf.
Ein weiterer Punkt: Es wird zum Glück unterschieden zwischen Aufsichtsrat und Wissenschaftlichem Beirat. Und es wird hier nicht etwas vermixt: da gibt es einen Aufsichtsrat – wir kennen das aus anderen Institutionen –, der redet dann mit, welche Forschungsaufträge zu machen sind. – Der Aufsichtsrat darf wirklich nur Aufsichtsrat sein. Lesen Sie das im Gesetz nach! Und es steht in keinem einzigen Punkt drinnen, dass der darüber zu befinden hat, welche Aufträge, wie auch immer was übernommen wird. Darüber bin ich sehr, sehr froh.
Ein weiterer Punkt – das habe ich gemeint mit dem Zusammenwachsen, was zusammengehört –: Es geht hier um das gesamte Schulwesen! – Ja, ja, es steht im Gesetz drinnen, Kindergärten, Horte, Unis sind ausgenommen, was den Vollzug betrifft. Ja warum? – Weil wir alle sehr wohl wissen, das sind teilweise Institutionen, die auf Landesebene, Gemeindeebene und – was Universitäten und Fachhochschulen betrifft – in einem gewissen Selbständigkeitsverhältnis stehen. Keine Frage! Aber was eindeutig drinnen steht: Auch für diese Institutionen ist dieses Institut zuständig und hat es gemeinsam in Kooperation Projekte zu übernehmen.
Ich bin darüber deshalb sehr, sehr glücklich, weil man – und darauf werden wir ja noch beim nächsten Punkt, so hoffe ich, zu sprechen kommen – nicht auf der einen Seite von lebenslangem Lernen sprechen kann, und dann aber selektiert man ständig alles, zerteilt, trennt, und überall gibt es andere Zuständigkeiten. Ich denke, genau dort, wo es um die Projekte geht, wo es um Evaluation von lebenslangem Lernen geht, muss
man ein Institut als selbständiges Institut einrichten, das wirklich von Grund auf, von Lebensbeginn an evaluieren kann, Projekte durchführen kann und schaut, wie es denn im Kindergarten, im Hort, in der Volksschule, in unserem Noch-Schultypensystem wirklich aussieht und danach in den Fachhochschulen und Universitäten.
Ich glaube, dies ist gerade bei den Aufgaben wichtig – Frau Kollegin Neuwirth hat es ja schon angesprochen –, wo es um angewandte Bildungsforschung geht – nicht um Grundlagenforschung, sondern um angewandte Bildungsforschung! –, wo es um Bildungsmonitoring geht, das heißt wirklich um Evaluation dessen, was dort konkret passiert. So kann Qualitätsentwicklung erfolgen und letztendlich ein vernünftiger nationaler Bildungsbericht entstehen.
Schauen wir uns das doch an. Wir sehen das ja in der Steiermark – und wir werden es beim nächsten Punkt auch ansprechen –: Da haben wir auch schon viele Schulversuche entwickelt. Wenn man jetzt aber fragt: Wo sind die Daten?, dann erfährt man, es liegt da ein Haufen und dort ein Haufen. Fragt man: Wer trägt das zusammen?, dann heißt es, das tragen wir irgendwie zusammen. – Natürlich sind überall irgendwo ein paar Daten da. Aber diese trägt nie einer wirklich zusammen, vergleicht sie und stellt die Frage: Was ist Sache? Was ist Fakt? – Darüber reden wir viel zu wenig. Und da erwarte ich mir von diesem Institut sehr, sehr viel.
Und ich glaube, dass auch das Zusammenrücken der unterschiedlichen Standorte, ob das jetzt Salzburg, Wien, Graz oder Klagenfurt ist, ein ganz wichtiges Kriterium ist, denn Bildung passiert nicht nur in Wien und schon gar nicht hier im Parlament oder in irgendwelchen Ministerien, sondern Bildung passiert vor Ort, draußen bei den Menschen. Das heißt, Bildung hat ein Gesicht. Und wenn wir wissen wollen, wie dieses Gesicht dreinschaut, nämlich davor und danach, müssen wir Stellen haben, die auch wirklich vor Ort sind.
In diesem Sinn glaube ich, das ist der erste Punkt, der für uns am heutigen Vormittag, wenn wir von Schule und Bildung reden, wichtig ist: dass es einmal ein vernünftiges Institut gibt, das selbständig arbeiten kann und, so wie ich es gelesen habe, ein vernünftiges Budget hat und das nicht personell immer ein Stückerl heruntergewirtschaftet wird, denn es hat natürlich den Vorteil, wenn man keine nachgeordnete Dienststelle ist, dass man ein klares, wenn auch gedeckeltes Budget hat, das auf gewisse Jahre gesichert ist, und man nicht von heute auf morgen sagen kann: Ich glaube, Ihnen könnte man einen A-, B-, C-Posten abziehen, denn wir brauchen diese Posten woanders dringender. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten von SPÖ und Grünen.)
12.16
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Breiner. – Bitte.
12.16
Bundesrat Franz Breiner (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Was ist einer so begeisternden Rede des Kollegen Schnider noch hinzuzufügen? (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Frau Kollegin Neuwirth hat begründet, und es bleibt mir im Grunde nichts anderes, als zu sagen (Ruf bei der ÖVP: Danke!), wir stimmen zu. Wir sind froh darüber, dass Sie diese Einrichtung schaffen. Wir setzen die gleichen Hoffnungen in diese Einrichtungen. Sie sehen, Frau Ministerin, wie sehr wir danach lechzen, dass in der Bildungsdiskussion endlich Grundlagen vorhanden sind, zusammengeführt werden, damit wir diese
Diskussion und somit auch unser Bildungssystem weiterbringen. (Beifall bei den Grünen.)
Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Und wir stimmen gerne zu. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesräten der ÖVP.)
12.17
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.
Wir gelangen daher zur Abstimmung, die Herr Dr. Kühnel nicht erwarten kann.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. (Bundesrätin Mühlwerth: Stimmenmehrheit!) – Entschuldigung. Frau Kollegin Mühlwerth hat da offensichtlich ihre Erfahrung aus Wien eingebracht. Aber der Antrag ist angenommen, das darf ich Ihnen schon noch mitteilen.
Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird (307 d.B. und 381 d.B. sowie 7845/BR d.B.)
43. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird (281 d.B. und 382 d.B. sowie 7846/BR d.B.)
44. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Ordnung von Unterricht und Erziehung in den im Schulorganisationsgesetz geregelten Schulen (Schulunterrichtsgesetz – SchUG) geändert wird (464/A und 383 d.B. sowie 7847/BR d.B.)
45. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulzeitgesetz 1985 geändert wird (282 d.B. und 384 d.B. sowie 7848/BR d.B.)
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir kommen nun zu den Punkten 42 bis 45 der Tagesordnung, über die die Debatte unter einem geführt wird.
Die Berichterstattung zu Punkt 42 wird von Kollegin Hladny übernommen; zu den Punkten 43 bis 45 wird uns Frau Bundesrätin Blatnik die Berichte geben.
Ich darf zuerst Kollegin Hladny bitten.
Berichterstatterin Waltraut Hladny: Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird.
Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke vielmals. – Bitte, Frau Berichterstatterin Blatnik.
Berichterstatterin Ana Blatnik: Frau Präsidentin! Gospa president! Frau Ministerin! Gospa minister! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, deshalb komme ich gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Ordnung von Unterricht und Erziehung in den im Schulorganisationsgesetz geregelten Schulen geändert wird.
Auch dieser Antrag liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, deswegen komme ich gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulzeitgesetz 1985 geändert wird.
Auch dieser Antrag liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, deshalb komme ich sofort zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichte.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Breiner. – Bitte.
12.22
Bundesrat Franz Breiner (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Einem der zur Debatte
stehenden Punkte können wir zustimmen, das ist die Wiedereinführung der Schulnachrichten in den mittleren Schulen.
Was die schulautonomen Tage betrifft, meine Damen und Herren, so haben wir Bedenken: Erstens, weil selbst wenn zwei Tage fixiert werden sollten, noch mehrere Tage übrig bleiben, die die Eltern manchmal vor grobe Probleme stellen. Selbstverständlich kann man sagen, dass das regional zu lösen ist, aber es gibt hier eine grundlegendere Frage.
Die schulautonomen Tage wurden eingeführt, um Schulentwicklung zu betreiben, um Dinge machen zu können, die der Schule, dem internen Schulsystem wesentlich sind. – Jetzt verkommen sie zu Ferientagen, und die Frage ist, ob wir, wenn wir das Schulsystem ernst nehmen, es uns leisten können, aus Schulentwicklungstagen Ferientage zu machen. Wir glauben, dass wir uns das im Prinzip nicht leisten sollen.
Der zweite Punkt, dem wir gleichfalls nicht die Zustimmung geben und der heute wesentlich umfassender ist, betrifft das, was als Neue Mittelschule propagiert wird. Nicht, dass wir diesem Versuch nicht alles Gute wünschen würden – er möge gelingen! –, aber die grundlegende Bedeutung der gemeinsamen Schule erfüllt er leider nicht. Wenn wir davon ausgehen, dass wir durch unser Schulsystem der sozialen Selektion nicht noch eins draufsetzen wollen, dann ist es gerade dieser Punkt, der durch die Neue Mittelschule nicht, und daher auch nicht bezogen auf die Forschung, erfüllt werden kann.
Es ist auch nicht klar, ob wir wirklich dem selektiven Schulsystem, wie es Kollege Schnider nannte, hier entgegenstehen. Die Leistungsgruppen – von der einen Hälfte des Hauses immer sehr hoch gelobt; wir haben diesbezüglich aber noch immer keinen Beweis, dass sie wirklich so hervorragend sind; aus der Praxis kann ich Ihnen sagen, dass ich damit nicht wirklich glücklich bin – werden nicht explizit abgeschafft.
Frau Ministerin! Ein Punkt, der mich etwas irritiert hat, ist die Notengebung: Es ist längst bekannt, dass unsere Notengebung in jeder Hinsicht des Wortes invalid, nicht vergleichbar, ist. Der Versuch, Standards einzuführen, der mag fruchten und mag uns zeigen, wo unsere Schülerinnen und Schüler wirklich stehen. Die Notengebung, der Sie das Wort geredet haben – und ich verstehe da Ihre Position –, ist es mit Sicherheit nicht mehr. Auch dies ist ein Grund dafür, warum wir uns nicht dazu entschließen können, mit dem Antrag mitzugehen.
Ein weiteres Anliegen von uns Grünen in der Schulpolitik ist, dass Ganztagsformen stattfinden müssen, dass sie aber meines Erachtens keine zusätzlichen Kosten für die Eltern mit sich bringen dürfen. Ich sehe das in meiner eigenen Schule – ich habe schon öfter gesagt, diese ist in Lenzing –: Als wir eine Umfrage bezüglich der Nachmittagsbetreuung machten, meldeten sich gerade einmal drei von 150 Schülerinnen und Schülern. Gerade jene Eltern, die ihre Kinder sicher gerne in die Nachmittagsbetreuung schicken würden – das sind vor allem Mütter und Alleinerzieherinnen –, können sich das einfach nicht leisten, und gerade dort, wo wir es am dringendsten brauchen, ist dies nicht durchführbar.
Der nächste Punkt bezieht sich auf die Frühentwicklung und Frühförderung der Kinder, diese sprachliche Förderung, die jetzt als Aufgabe der Eltern eingefordert wird: Wir brauchen diese Förderung ganz, ganz dringend, das steht nicht zur Diskussion!
Wenn wir aber dieses Kindergartenjahr, das wir hier unter
anderem meinen, nicht kostenlos gestalten, dann werden wir diejenigen, die
es am dringendsten benötigen, wiederum nicht „bekommen“,
denn diejenigen, die es am dringendsten benötigen, kommen aus der
Schicht, die am wenigsten Einkommen zur Verfügung hat – das
erleben wir so in der Praxis. Wenn wir hier sitzen, dann vergessen wir leider
allzu leicht, mit
wie wenig Geld Eltern und Mütter tatsächlich auskommen und auskommen müssen. Manchmal bin ich wirklich sehr betroffen, wenn mir Mütter dies zur Kenntnis bringen, weil sie um Förderung für irgendetwas ansuchen.
Ich wäre froh, wenn vieles von dem, was Sie, Frau Ministerin, in letzter Zeit zur Sprache gebracht haben – und ich denke hier auch an eine gemeinsame Ausbildung aller PädagogInnen –, möglichst bald in Erfüllung geht. Nicht, weil Weihnachten ist, sondern weil wir endlich – auch das hat Herr Kollege Schnider sehr deutlich gesagt – ein einheitliches System für unsere Bildung brauchen, in dem wir bestausgebildete, viel in der Praxis stehende PädagogInnen heranziehen, heranbilden, um sie für unsere Kinder, deren Leben ja bei Gott nicht einfacher geworden ist (Bundesrat Ing. Kampl: Auch begabte! Auch begabte Lehrerinnen und Lehrer!) – auch begabte Lehrer, ja; engagierte Lehrer und Lehrerinnen, ich stimme Ihnen da voll zu –, zur Verfügung zu haben, um in unserem Bildungssystem weiterzukommen und um die gemeinsame Schule, die in Österreich ja nicht ganz so fern ist, umsetzen zu können.
Wenn ich daran denke, welchen Stellenwert früher die Hauptschule hatte: Sie war eine Gesamtschule, schlicht und einfach! Wir sollten wieder dort hingelangen, wo das soziale Gefüge für alle erkennbar und sichtbar wird und wo wir die Kinder nach ihren Fähigkeiten fördern können und nicht nach ihrem sozialen Status.
Ein letzter Punkt, warum wir dem Versuch nicht zustimmen, sei noch angeführt, nämlich, dass dieser die Selektion im Alter von neuneinhalb Jahren nicht verhindert. Das ist ein durchaus schmerzlicher Punkt, denn der Druck, der dadurch auf die Schulen, auf die Lehrerinnen und Lehrer ausgeübt wird, ist für uns hier herinnen unvorstellbar. Es ist eine große Verantwortung für LehrerInnen, zu entscheiden, ob ein neuneinhalbjähriges Kind dazu fähig ist, eine Mittelschule, eine Unterstufenform eines Gymnasiums zu besuchen. Es ist fast nicht möglich! – Wir wissen, dass der Großteil der Schülerinnen und Schüler, die später zur Matura antreten, immer noch aus den Hauptschulen kommt, also ist diese Entscheidung wirklich entbehrlich.
In dem Sinne, dass Ihr Versuch so weit Früchte trägt, dass er sich verbreitet und zur gemeinsamen Schule wird, wünsche ich Ihnen alles Gute. (Beifall bei den Grünen.)
12.31
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Preiner. – Bitte. (Bundesrat Breiner: Wie?) – Preiner! Sie wissen: der weiche „Breiner“ (Bundesrat Breiner: Und der harte „Preiner“!) und der harte „Preiner“. (Bundesrat Preiner – auf dem Weg zum Rednerpult –: Darüber möchte ich nicht urteilen, weil mir der Vergleich fehlt! – Bundesrat Breiner: Also, mach deinem Namen jetzt nicht alle Ehre!)
12.31
Bundesrat Erwin Preiner (SPÖ, Burgenland): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mein Vorredner hat einiges zum Themenbereich angesprochen, wobei ich manches goutieren möchte, vieles allerdings nicht.
Ich möchte erwähnen, dass ich selbst bereits seit über 20 Jahren aktiv im Schuldienst tätig bin und glaube, dass wir im Burgenland, auch an meiner Schule, der HS Andau, in diesen vergangenen zwei Jahrzehnten sehr viele Schulversuche und Schulprogramme in der Praxis entwickelt haben, die sich allesamt als sehr gut erwiesen haben. Sehr gute Ergebnisse wurden erzielt, auf denen wir bis zur Gegenwart aufbauen. Ich meine auch, dass gerade der Modellversuch der Neuen Mittelschule sehr wesentliche und detaillierte Ansätze in sich birgt, um, aufbauend auf den bewährten Modellen aus den Schulversuchen, auch zukünftig ein Garant für eine positive Schulentwicklung zu sein.
Zwei Anmerkungen: Die Neue Mittelschule, so denke ich, steht für mehr Chancengleichheit, aber auch für innere Differenzierung und speziell für eine intensivere Förde-
rung aller Schülerinnen und Schüler, egal welchen sozialen Background sie haben. – So viel eingangs zu den Worten meines Vorredners.
Die PISA-Studie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ist in aller Munde: Durch die Einsparungen der letzten Jahren, vor allem im naturwissenschaftlichen Bereich, zeigen sich gravierende Defizite. Ein bisschen verbessert im PISA-Ranking, lautete unlängst eine Schlagzeile in einer österreichischen Tageszeitung.
Laut PISA-Test schneidet jeder dritte Schüler in Österreich mit „Nicht genügend“ ab. Gleichfalls alarmierend ist die Leseschwäche der getesteten Schüler, und auch die Differenz zwischen den Ergebnissen einheimischer Schüler und den Schülern mit Migrationshintergrund ist in Österreich überdurchschnittlich groß. – Auch aus diesem Blickwinkel betrachtet ist Handlungsbedarf gegeben.
Der deutsche Bildungsökonom Ludger Wößmann präsentierte in der Fachzeitschrift „Pädagogik“ drei Studien über die Selektion von Schülern und kommt dabei zu folgendem Ergebnis – ich darf kurz zitieren –: Je später ausgelesen wird, desto geringer ist die Spanne zwischen guten und schlechten Schülerleistungen und desto geringer ist die Leistung von der sozialen Herkunft des Schülers abhängig – das heißt, je besser die Bildung der Eltern, desto besser die Leistungen der Kinder.
Ich denke, Zweck einer zielgerichteten, humanen Schulpolitik, kann daher – und ich wiederhole mich diesbezüglich bewusst – nur sein, zu mehr Chancengleichheit durch möglichst optimale Frühförderung der Schüler zu kommen. (Demonstrativer Beifall des Bundesrates Breiner.)
Ich glaube, mit dem Modellversuch der Neuen Mittelschule werden nach etlichen Jahren des Stillstandes in der Bildungspolitik Reformschritte in die richtige Richtung gesetzt. Wesentliche Voraussetzungen dazu wurden von SP-Bildungsministerin Schmied und unter SPÖ-Regierungsbeteiligung bereits geschaffen – ich verweise nur auf kleinere Klassen mit der Richtzahl von 25 Schülern, Einstellung von mehr Lehrerinnen und Lehrern, aber auch mehr Ganztagsbetreuung.
Der nächste Schritt ist eben, die Modellversuche für die Neue Mittelschule, die gemeinsame Schule der 10- bis 14-Jährigen, einzuführen, und diese nach entsprechender Erprobungsphase für alle Schüler einzuführen. Das bringt, wie gesagt, entsprechende Vorteile für alle.
Das Burgenland hat entsprechende Tradition, was Schulversuch-Modelle betrifft: Ich verweise auf die Einführung der Fünftagewoche und den Tagesheim- und Ganztags-Schulbetrieb.
In jüngster Zeit waren viele Schulen Pilotschulen bei der Entwicklung der Schulautonomie unter Berücksichtigung regionaler Schwerpunkte, auch in der Leitbild- und Schulprogramm-Entwicklung. Die Schulversuche sind positiv verlaufen, ich durfte Zeuge dieser positiven Entwicklung sein. Schulpartnerschaft wird groß geschrieben und auf innere Differenzierung und individuelle Förderung der Schüler großer Wert gelegt. Mit der Schaffung der Modellregion Burgenland wollen wir diese erfolgreiche Tradition fortsetzen und weiterhin zu einer positiven Schulentwicklung beitragen.
Die Neue Mittelschule wird in einigen Bezirken des Burgenlandes umgesetzt, wobei es bis jetzt in zwei Bezirken nur Hauptschulen gibt, das heißt, dort gibt es keine AHS-Unterstufe, was auch heißt, dass fast alle Schüler eines Jahrganges die Hauptschulen besuchen. Jene Klassen, die das Burgenland für den Schulversuch der Neuen Mittelschule gemeldet hat, werden selbstverständlich auch realisiert werden, und die Chance ist gegenwärtig groß, dass noch weitere dazukommen. Wir haben die Möglichkeit, zehn von 100 Klassen in den Schulversuch einbringen zu können.
Es geht, denke ich, auch darum, zu entscheiden, welche Kriterien bei der Umsetzung der Neuen Mittelschule im Burgenland entscheidend sind, welche im Mittelpunkt stehen sollen. Die Ausgangssituation ist selbstverständlich eine ganz wesentliche. Integration muss als grundsätzliche Werthaltung stehen.
Vor allem im Südburgenland gibt es eine etwas schwache wirtschaftliche Struktur. Die neue Schulform verleiht unserer Meinung nach dieser Region auch mehr bildungspolitisch-pädagogische Bedeutung und soll darüber hinaus entsprechende wirtschaftliche Impulse setzen.
Die organisatorischen Leitlinien sind ebenfalls entscheidend. Ich bin der Meinung, dass es im Schulversuch eine Aufhebung der Leistungsgruppen geben muss! Das wird im Burgenland auch so gehandhabt werden, sodass der Unterricht in heterogenen Gruppen und Kleingruppen erfolgt.
Wesentlich – ich sage das bewusst noch einmal und damit zum dritten Mal – sind innere Differenzierung beziehungsweise auch schülerbezogene Förderkonzepte, eine differenzierte Leistungsbeschreibung durch mehr Zusammenarbeit mit den Eltern. Aber auch eine neue Form der Schulpartnerschaft kann dadurch errichtet werden. Weiters verweise ich auf den Ausbau des Frühwarnsystems, und dass es ab der dritten Schulstufe auch das Angebot einer zweiten lebenden Fremdsprache gibt. Der alternative Unterricht bei leistungsschwächeren Schülern ist eine weitere Form der Differenzierung.
Ziel ist die Methodenvielfalt und verschiedene Formen der inneren Differenzierung. Darüber hinaus wird von mir folgender Satz unterstrichen: Leistung ist wichtig und notwendig, auch in der Neuen Mittelschule!
Die pädagogischen Leitlinien und damit das Angebot einer neuen Lernkultur sind natürlich ein zentraler Bereich der Neuen Mittelschule. Hier, so denke ich, ist ein Paradigmenwechsel erforderlich, und zwar weg von der Kultur des Lehrens, des Frontalvortrages, hin zur Kultur des Lernens. Das heißt, der Schüler muss verstärkt im Mittelpunkt des Unterrichtsgeschehens stehen. Regelmäßige Evaluierungen sind dabei entsprechende Maßnahmen, die notwendig sind und laut Gesetz auch gefordert werden.
Zu diesen drei Bereichen kommt als ein weiterer Bereich die Zur-Verfügung-Stellung der notwendigen Ressourcen. Ein höheres Anforderungsprofil und Schwerpunktsetzungen benötigen auch zusätzliche Stundenressourcen, die meiner Meinung nach aber nicht zu knapp gehalten werden dürfen, wenn die Neue Mittelschule Erfolg haben soll; und das wollen wir letzten Endes doch alle. Begleitend notwendig ist auch der Einsatz zusätzlicher Fachkräfte vor Ort, zum Beispiel im Bereich der Sozialpädagogik und der Psychologie.
Frau Minister, ich möchte Ihnen noch kurz drei, vier Punkte mit auf den Weg geben. Ich denke, Schule soll und darf kein Selbstzweck sein; an den notwendigen Ressourcen darf, wie von mir bereits gesagt, nicht gespart werden. Mittelfristig notwendig ist auch – und da bin ich dezidiert beim Kollegen Schnider – die gemeinsame Ausbildung aller Lehrer auf Master-Niveau. Im Schnittstellenbereich nach der 8. Schulstufe bedarf es auch einer intensiveren Zusammenarbeit der Neuen Mittelschule mit Betrieben und weiterführenden Schulen. Außerdem geht es darum, Berufsorientierung als verpflichtenden Unterrichtsgegenstand verbindlich einzuführen. Das Ziel muss sein, Fehlentscheidungen der Jugendlichen in der Schul- oder Berufswahl nach Möglichkeit zu vermeiden; dies würde sonst eine weitere Vergeudung von Ressourcen bedeuten.
Ich bin optimistisch, dass die Neue Mittelschule nicht nur im Burgenland einen guten Start haben wird und Bestand hat. Investitionen in die Bildung sind, wie wir wissen, Investitionen in die Zukunft unseres Landes. Geben wir daher unserer Jugend eine
Chance, und stimmen der Änderung des Schulorganisationsgesetzes zur Einführung von neuen Modellversuchen in der Sekundarstufe 1 zu!
Kolleginnen und Kollegen, ein weiterer zentraler Punkt der
Gesetzesänderung ist zweifelsohne die sprachliche Frühförderung.
Die vorliegende Artikel-15a-Vereinbarung legt fest, dass Kinder mit
mangelhaften Deutschkenntnissen so weit gefördert werden, dass sie mit
Eintritt in die erste Volksschulklasse Deutsch hinreichend beherrschen, um
dem Unterricht folgen zu können. Es besteht auch die Verpflichtung
für die Eltern, danach zu trachten. Wesentlich ist dabei das
Erstellen einheitlicher Sprachstandards als Grundlage dafür, dass alle
Kinder beim Eintritt in die Volksschule sprachfit sind. Das Gesetz enthält
auch die verbindliche Festlegung einer Evaluierung der frühen Sprachförderung
mit Ende 2008, bei der entschieden wird, ob und welche weiteren Maßnahmen
zu setzen sind.
Der Einstieg in die vorschulische Bildung bedeutet, dass der Kindergarten immer mehr auch zu einem „Bildungsgarten“ wird. Es muss gelingen, alle Kinder, die es benötigen, sprachlich zu fördern, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft oder ihrer Muttersprache. Um das zu gewährleisten, wurden auch die finanziellen Mittel von gegenwärtig 500 000 € auf 5 Millionen € aufgestockt. Ich denke, das ist, zumindest von der finanziellen Seite her betrachtet, ein Quantensprung gegenüber der Vergangenheit.
Durch die neue Regelung bei den Wiederholungsprüfungen kann auch – und da bin ich nicht ganz der Meinung des Kollegen – ein gemeinsamer Urlaub mit den eigenen Kindern intensiver genossen werden. Bei berufsbildenden mittleren Schulen wird für die Abschlussklasse die Schulnachricht wieder eingeführt, damit die Schüler im Rahmen ihrer Berufs- und Schulwahl einen weiteren Leistungsnachweis über das laufende Schuljahr vorweisen können; dies ist meiner Meinung nach eine Notwendigkeit.
Die schulautonomen Tage – sie wurden bereits angesprochen, insgesamt gibt es ja fünf davon – können jetzt von den jeweiligen Schulstandorten, von den jeweiligen Schulforen autonom festgelegt und konsumiert werden. Dadurch kommt es natürlich bei Familien, die Kinder in verschiedenen Schulen haben, teilweise zu Schwierigkeiten und Problemen, weil man einen eventuellen Kurzurlaub, der auch der Wirtschaft dienlich ist, nicht gemeinsam konsumieren kann.
Im Pflichtschulbereich und in der AHS mit Unterricht an fünf Tagen werden daher nach der neuen Regelung zwei schulautonome Tage innerhalb eines Bundeslandes zentral von der Schulbehörde erster Instanz festgelegt und für schulfrei erklärt, was ich mit vielen meiner Kollegen befürworte. Es wäre ergänzend dazu aber auch wünschenswert, dass diese Regelungen bereits im kommenden Schuljahr für die berufsbildenden mittleren und höheren Schulen und für die ORGs ebenfalls Gültigkeit hätten.
Kolleginnen und Kollegen, die vorgenannten Änderungen halte ich im Sinne einer modernen Schulentwicklung für sinnvoll und notwendig. Ich möchte verlauten, dass wir daher dieser Gesetzesänderung sehr gerne unsere Zustimmung erteilen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)
12.44
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte.
12.44
Bundesrätin Monika Mühlwerth (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Etwas freut mich ja an dem, was meine Vorredner schon gesagt haben: dass eine langjährige Forderung der FPÖ von Ihnen jetzt übernommen worden ist. Vor zehn Jahren hat ...
(Heiterkeit bei SPÖ und Grünen.) – Ja, es ist so, Sie sind auf den Zug aufgesprungen. (Zwischenrufe bei SPÖ und Grünen.)
Vor zehn Jahren hat die Wiener FPÖ im Landtag einen Antrag auf Gratis-Kindergarten gestellt. Der ist natürlich, wie bekannt, von der SPÖ – wie immer von den Regierenden – in reflexartiger Ablehnung abgeschmettert worden. Aber nach und nach ist offensichtlich durchgesickert, dass das doch eine ganz gute Idee war. Es ist dann die ÖVP auf diesen Zug aufgesprungen. (Ruf bei der ÖVP: Nein!) Jetzt sehe ich, die Grünen schließen sich auch schon an (Bundesrätin Konrad: ... schon länger!), und die „Wiener Kinderfreunde“ haben sogar aktiv in Presseaussendungen den Gratis-Kindergarten gefordert. (Bundesrat Gruber: Jetzt fährt der Zug, und die FPÖ muss aussteigen?)
Ich freue mich daher. Gut Ding braucht zwar Weile, aber man soll eben die Hoffnung nicht aufgeben. Irgendwann einmal hat man doch alle auf seiner Seite.
Was mich weniger freut – das verwundert mich aber nicht –, ist, dass die Grünen natürlich weiterhin einer „Kuschel-Pädagogik“ das Wort reden: keine Leistungen, keine Differenzierungen, keine Leistungsgruppen, keine Noten, alles ganz furchtbar schlecht für die Schüler und überhaupt nicht mehr zeitgemäß! (Bundesrat Breiner: An Ihnen ist wirklich vieles vorbeigegangen! Die Pädagogik sowieso!) Darin liegt aber, glaube ich, sehr wohl einer der Gründe dafür, dass wir mittelmäßig sind, weil sie eben nicht sagen, dass Leistungen verlangt werden müssen. Wir sagen nach Ihrer Diktion den Schülern nämlich nicht, dass Lernen natürlich auch Anstrengung bedeutet.
Die Englisch-Vokabeln und die Latein-Vokabeln kommen nicht über den Nürnberger Trichter in das Gehirn der Schüler, sondern man muss sich schlicht und ergreifend auf den Hosenboden setzen und sie lernen. Das soll man ihnen aber auch sagen! Denn es ist ja immer ein schöner Moment, wenn man sich zuerst angestrengt hat und dann den Erfolg sieht. Dann kann man sich wirklich darüber freuen, und man sieht auch, dass die Früchte der Arbeit belohnt werden.
Es hängt natürlich, wie eine jüngst veröffentlichte Studie gezeigt hat, sehr wohl auch an der Qualität der Lehrer! Jetzt sage ich nicht, dass alle Lehrer schlecht sind – es gibt sehr viele gute Lehrer, es gibt sehr viele engagierte Lehrer –, aber es steht und fällt schon mit der Qualität der Lehrer. Das lässt sich auch an vielen anderen Ländern nachweisen, dass dort, wo die Lehrer ausgesucht werden, die Ergebnisse der Schüler entsprechend gut sind.
Jetzt schauen alle auf das viel gepriesene Finnland. Weil die Gesamtschule immer schon ein Wunsch von Rot und Grün war, nehmen wir jetzt Finnland als Vorbild her und sagen: Nach diesem Modell müssen wir vorgehen, dann ist alles gut.
Erstens bezweifle ich das sehr. Zweitens aber vermisse ich dabei schon die Forderung, dass sich Finnland – dem will man sich nämlich nicht anschließen –sehr wohl seine Lehrer aussucht. Von 5 000 Bewerbern, die Volksschullehrer werden wollen, werden 700 genommen. Das heißt, man sucht sich hier ganz gezielt die wahrscheinlich Besten aus, und der Beruf des Lehrers ist in Finnland auch ein sehr angesehener.
Daher frage ich mich: Wieso Gesamtschule ja, aber gerade dort, wo darauf geschaut wird, dass wir auch wirklich die Besten bekommen, wollen Sie das natürlich wieder nicht; warum nicht? – Weil es eben immer das Gleiche ist! Da heißt es dann, das ist Selektion, und: Wie soll man die denn auswählen?
Wenn man es will, kann man durchaus nach Finnland schauen und sich zum Beispiel diese Methode einmal abkupfern. Ich bin nicht der Überzeugung, dass die Gesamtschule die Probleme, die wir an den Schulen haben – und wir haben welche! – lösen wird. Das ist so wie das Hoffen auf ein Wunder.
Es erwähnt nämlich kaum jemand, dass unsere AHS-Schüler und unsere BHS-Schüler bei der PISA-Studie durchaus gut abgeschnitten haben. Die brauchen sich nicht zu verstecken. Aber das wird eben nicht so gerne erwähnt – vor allem dann, wenn man das Ziel Gesamtschule vor Augen hat, stört das durchaus!
Auch die Hauptschulen auf dem Land sind nach wie vor intakt. Über 50 Prozent der Hauptschüler kommen zur Matura. Das heißt, das Argument der sozialen Selektion – wenn die Eltern nicht die Matura haben oder nicht sogar Akademiker sind, dann kann einer nie maturieren – stimmt so nicht!
Wir haben tatsächlich ein Problem der Hauptschulen in den Ballungsgebieten. Warum? – Weil gerade in den Ballungsgebieten die Hauptschulen zur Ausländer-Restschule verkommen sind. Man kann das mittlerweile nicht mehr anders bezeichnen; wenn man sich die Zahlen anschaut, ist es so.
In Wien haben 45 Prozent der Volksschüler Deutsch nicht als Muttersprache. Dabei ist es nicht das Problem, dass sie nicht Deutsch als Muttersprache haben, sondern das Problem ist, dass sie nicht beziehungsweise nicht ausreichend Deutsch können. Mittlerweile sind auch die Wiener Eltern mit der Volksschule unzufrieden, und dass 15 Prozent beim Lesetest versagt haben, das spricht auch eine deutliche Sprache.
Von diesen 45 Prozent der ausländischen Schüler haben wir immerhin noch 29 Prozent außerordentliche Schüler. Das heißt, sie können gar nicht Deutsch und werden auch zwei Jahre lang nicht beurteilt. Das verursacht natürlich Probleme. 54 Prozent von ihnen gehen in die Hauptschule.
Wenn man es so nennen will, kann man jetzt sagen: In Wien ist eigentlich die AHS-Unterstufe die Gesamtschule – auch mit bekannten Ergebnissen, so toll ist die nämlich nicht! In Wien ist es ja so, dass man weiß, wo man die Matura günstiger bekommt, wo man dafür nicht so viel können muss, und wo man dafür mehr können muss. Das wissen alle Wiener Eltern, und das ist, glaube ich, kein gutes Zeichen.
Wir fokussieren alles auf diesen Bereich: jeder muss maturieren können; das war ja auch eine sozialdemokratische Forderung. Die Folge war natürlich, dass das Niveau gesenkt werden musste, weil nicht jeder mitgekommen ist. Gleichzeitig sagen wir aber immer wieder, wir brauchen gut ausgebildete Facharbeiter. Wo bekomme ich die denn her, wenn ich sie nicht in einer guten Hauptschule ausbilde?
Es muss nicht jeder Facharbeiter – und deswegen ist er nicht dümmer als andere – unbedingt eine Matura haben. Aber das ist auch so ein festgefügtes Denken: Das muss so sein. Dann kommt die Wirtschaft und sagt: Wir haben leider zu wenige ausgebildete Facharbeiter, die müssen wir uns jetzt wieder aus dem Ausland holen. Hier kann ja wohl im System etwas nicht stimmen!
Die Gesamtschule – ich bleibe dabei – wird das Problem auch nicht lösen. Und ob die Gesamtschule die 30 Prozent an Risikoschülern tatsächlich in den Griff bekommen wird, das sei auch noch dahingestellt.
Was wesentlich ist – jetzt in den weiter folgenden Gesetzen, also nicht nur beim Modellversuch Mittelschule –, ist der Deutschunterricht. Es muss einen verpflichtenden Deutschunterricht vor Eintritt in die Schule geben, zum Schutz der eigenen Kinder, damit diese nicht immer hintennach sind und warten müssen, bis es auch der Letzte verstanden hat, aber durchaus auch im Sinne der Zuwandererkinder, weil es schlecht ist, wenn diese die Letzten in der Bildungsskala sind und ihnen außer Hilfsarbeiterberufen – um es jetzt salopp auszudrücken – nichts anderes übrig bleibt.
Frau Minister, Sie haben eine so schöne Broschüre herausgegeben. Es ist ja alles richtig, was Sie darin schreiben, und durchaus auch unterstützenswert. Ich bin trotzdem der Meinung, dass wir das im bestehenden System eigentlich auch machen können.
Erster Punkt: Forderung und Förderung. Leider – das kann ich jetzt speziell nur von Wien sagen – ist bei der Förderung das Auge nur auf die schwachen Schüler gerichtet worden. Jetzt sollen die schwachen Schüler gefördert werden, aber die begabten Schüler sind dabei völlig übersehen worden. Ich weiß nicht, ob es Zahlen darüber gibt, aber ich möchte nicht wissen, wie viele sehr begabte Schüler aus lauter Langeweile irgendwo bei den schlechten Schülern eingereiht waren, weil sie ja auch die schlechten Noten bekommen haben, ohne dass irgendein Lehrer erkannt hat, dass hier ein völlig unterfordertes Kind sitzt.
Das vermehrte Angebot von Nachmittagsbetreuung: Ja, das kann man im jetzigen Schulsystem auch machen. Ich bin durchaus dafür, das anzubieten – aber nicht als Zwang, dass es jeder machen muss. Freiwillige Nachmittagsbetreuung, um sich teure Nachhilfe zu ersparen: ja. Denn da zahlen die Eltern wirklich viel, und das muss nicht sein.
Individualisierung und Differenzierung: Ja, es ist nichts dagegen einzuwenden – auch in Hinblick darauf, dass die Begabten dabei nicht zu kurz kommen.
Fächerübergreifender Unterricht: Na selbstverständlich! Das machen übrigens einige Schulen auch durchaus in Eigeninitiative – zum Beispiel an der Schule meiner Kinder war das so –, und zwar auch fächerübergreifend zum Beispiel auf Englisch, um das zu trainieren. Es ist eine gute Sache, aber das alles man kann auch jetzt schon machen.
Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit: Das sollte eigentlich selbstverständlich und überhaupt kein Thema mehr sein. Dabei glaube ich trotzdem – auch und gerade dann, wenn wir von Geschlechtergerechtigkeit reden –, wir sollten nie vergessen, dass es natürlich Unterschiede zwischen Buben und Mädchen gibt. Dabei fällt mir ein, dass es durchaus auch etwas ganz Wesentliches wäre, wenn wir an den Volksschulen verstärkt Männer dazu bekommen könnten, zu unterrichten, weil vielen Schülern die männlichen Leitbilder fehlen.
Das alles sind Dinge, die ich auch unterschreiben kann, die aber durchaus jetzt schon umsetzbar sind, ohne dass ich dafür dieses Modell Neue Mittelschule brauche und ohne dass ich dafür nicht unerhebliche Kosten in die Hand nehmen muss. Ich denke, es wäre wirklich gescheit, dieses Geld für das jetzige System in die Hand zu nehmen, um dieses zu verbessern, und es nicht in ein Modell hineinzustecken, wobei dann die anderen entsprechend weniger bekommen. (Bundesrat Breiner: Ein altes Sprichwort heißt: Reite kein totes Pferd!)
Noch etwas ist mir wichtig, weil ja immer, seit es die PISA-Studie gibt – ich komme noch einmal darauf zurück –, Finnland als so vorbildhaft hingestellt wird. Ich möchte nur daran erinnern, dass die Schweden das gleiche Modell wie die Finnen haben. Die Schweden sind aber nicht so gut wie die Finnen, die Schweden sind bei der letzten PISA-Studie hinter uns gewesen; da kann man um zwei Plätze streiten.
Ich bin sowieso nicht der Meinung, dass man bei PISA so wie das Kaninchen vor Schlange sitzen und sagen muss: Es ist alles ganz furchtbar, wenn wir nicht einen gewissen Platz haben, den wir uns erträumt haben. Das wird jetzt leider gemacht, aber ich sehe das nicht so. Doch wenn man es schon tut, dann sollte man ehrlicherweise auch sagen: Nicht immer muss ein System, das bei jemandem gut funktioniert, beim anderen genauso gut funktionieren.
Ich glaube daher, 33 Jahre lange Schulversuche, die zum Teil nie evaluiert worden sind, die immer noch weitergelaufen und auch nicht ins Regelschulwesen übernommen
worden sind, sind genug. Die Schule ist seit Jahrzehnten eine Baustelle und ein Fleckerlteppich, und ich würde meinen: Schließen wir jetzt einmal diese Baustelle! Nehmen wir das Geld in die Hand und verbessern dort, wo wir verbessern können, aber stecken wir es nicht wieder in ein neues Projekt, um das alte auszuhungern, damit diejenigen, die sagen, dass das so gut ist, unbedingt Recht behalten müssen.
12.57
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Schnider. – Bitte.
12.57
Bundesrat Dr. Andreas Schnider (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte eingangs etwas wiederholen, was ich bei der Enquete letzte Woche schon gesagt habe: Ich bin unglaublich stolz auf den Bundesrat und darauf, dass ich hier mitwirken darf, weil der Bundesrat die einzige Kammer ist, die sich seit Jahren mit dem Thema Schule und Bildung auch außerhalb der Gesetzesarbeit beschäftigt hat.
Wir haben es, so glaube ich, dadurch belegt, dass wir gemeinsam – alle Fraktionen, die hier sind – 2004 die erste Enquete und vor einer Woche die zweite gemacht haben. Das heißt, ich glaube, wir haben uns ein sehr interessantes Thema gewählt. Unabhängig davon, wo wir stehen und welche Auseinandersetzungen und Konfrontationen wir teilweise haben, denke ich, dass dies das Thema der Zukunft ist. Ich meine, dass der Bundesrat eine wunderbare Bildungskammer ist, und in dem Sinn freue ich mich, dass wir uns auf diesen Weg gemacht haben. (Allgemeiner Beifall.)
Ich denke, wir sollten – gerade auch, weil heute wieder einige Zeitungen voll davon sind, dass man darüber debattiert, ob man den Bundesrat nicht abschaffen sollte – vielleicht ein bisschen zeigen, wo wir sind. Es gibt ja Möglichkeiten wie etwa Initiativanträge. Vielleicht sollten wir uns manchmal ein bisschen zusammentun und das eine oder andere inhaltlich einbringen. Ich glaube, hier gibt es noch einige Möglichkeiten, die wir nicht ausgeschöpft haben.
Getan haben wir dies aber bei der Bildung und bei der Schule, und deshalb sage ich es hier zur Einleitung: Das, was wir heute beschließen, haben wir schon sukzessive – über die Fraktionen hinweg, nicht nur in unserem Klub, nicht nur in unseren Ideologien versteckt – hier diskutiert. Denn wahrlich: Das mit dem Bildungssystem ist eine „never ending story“, eine unendliche Geschichte hier in Österreich, aber letztlich auch in anderen Ländern.
Doch das, was ich feststellen kann, ist: Es gibt ein Umdenken, ein Umdenken über alle Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg. Ich darf dazu nur aus meinem Umfeld erwähnen: das Papier der Industriellenvereinigung, die Presseaussendung von Kardinal Christoph Schönborn vor zweieinhalb Wochen. Ich darf auch an all die Kammern erinnern, die sich damit beschäftigt haben – Wirtschaftskammer, Landwirtschaftskammern österreichweit haben sich sehr klar positioniert.
Das einmal zum Einstieg im Zusammenhang mit der unendlichen Geschichte, denn manche Dinge kann man unendlich weit treiben, wenn unterschiedliche Interessengruppen immer ihre Unterschiedlichkeiten nach vor kehren. Und jetzt wurde damit begonnen – und das finde ich das Spannende; da denke ich, haben wir auch einen wichtigen Beitrag geleistet –, dass man das Gemeinsame in der Vordergrund stellt.
Was uns natürlich auch klar ist, lieber Kollege Breiner, da gebe ich dir schon recht: Es ist ein erster Schritt. Ich bin davon überzeugt, dass wir nicht vorankommen, wenn wir nicht den ersten Schritt vor dem zweiten, dritten und vierten setzen. Und ich muss
ehrlich sagen, ich bin noch nicht so lange in der Politik, aber manchmal gehe ich nach folgendem Spruch vor, der da lautet: Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach, die ich vielleicht nie bekomme.
Man muss aber immer – und das ist auch gut so – zielorientiert arbeiten, hinschauen und sagen, wo wir hingehen müssen. Und da sage ich hier ganz bewusst, dass ich denke, dass wir in Richtung einer gemeinsamen Schule gehen müssen. Ich sage bewusst nicht „Gesamtschule“, denn Gesamtschule ist die Verwirrung aller Möglichkeiten, die man als Pädagoge – sagen wir als „Polit-Pädagoge“ – ausschöpfen kann.
Wir reden zwar heute über ein Schulorganisationsgesetz, aber es handelt sich dabei nicht um eine Veränderung der Organisation – nur auf den ersten Blick vielleicht –, sondern es handelt sich zweifelsohne um ein pädagogisches Konzept, und das ist etwas anderes. Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb bitte ich: Tun wir hier nicht so, als gehe es bloß darum, dass man von zwei Schulgebäuden die Wand zueinander öffnet, vorne ein Etikett drauf gibt und dann eben sagt: Das ist unsere neue Schule.
Warum verwahre ich mich dagegen? – Erstens: Der Begriff „Gesamtschule“ stammt aus einem Land, dass zusammen mit uns unter allen EU-Ländern noch zu den zwei Ländern gehört, die sehr wohl noch dieses selektive Schulsystem haben, nämlich Deutschland. Weil dort Folgendes passiert ist, kann ich Sie oder dich, Kollege Breiner, natürlich auch ein Stück weit verstehen – wirklich –: Wir müssen darauf achten, und das ist unser Auftrag, dass nicht das passiert, was in Deutschland passiert ist und uns ständig vorgehalten wird. Dort gibt es nämlich neben drei oder vier Schultypen auch noch die Gesamtschule.
Wir sind zum Großteil hier alle auch Eltern. Wir wissen, wie Eltern gerade in Österreich argumentieren: Sicher ist sicher! Gehen wir lieber in die AHS! Wer weiß, was das da mit der Neuen Mittelschule ist?! Das heißt zwar ähnlich, denn wir gehen auch in die Mittelschule. Was ist das Neue daran? Machen wir lieber das Alte und schauen zu, wie es läuft! Für die Enkelkinder vielleicht.
Das sind aber sehr fortschrittliche Eltern, die eigentlich sehr offen sind. Und deshalb bitte ich alle, die hier herinnen sind, dass wir hier die Begriffsverwirrung nicht fortsetzen, sondern sagen, dass es um etwas Gemeinsames geht.
Ich habe das im ersten Redebeitrag gesagt. Das, was zusammengehört, müssen wir zusammenwachsen lassen. Deshalb in Richtung der grünen Fraktion: Setzen wir einen ersten Schritt, und setzen wir den gemeinsam, wenn es irgendwie geht.
Jetzt sage ich etwas zum pädagogischen Konzept. Warum sage ich das mit so einer Überzeugung? – Erstens: Wenn wir in einer demokratischen Gesellschaft letztendlich wollen – nachzulesen bei Hartmut von Hentig –, dass junge Menschen ein Leben lang friedlich zusammenleben, dann müssen wir es in den Jahren, in denen sie das erlernen und da hineinwachsen – Wählen mit 16 Jahren gibt es jetzt, das heißt, es geht genau um das Alter davor –, ermöglichen, dass alle jungen Menschen zusammen lernen und in diese Gesellschaft hineinwachsen können. – Das ist ein pädagogisches Grundprinzip und kein Organisationsprinzip!
Zweiter Aspekt: Wenn ich individualisieren will, dann hat das für mich mit einem Menschenbild zu tun und – ich sage das für mich – auch mit einem christlichen Menschenbild. Ich gehe von Folgendem aus: Jeder Mensch hat Stärken und Schwächen. Es gibt keinen Menschen, der nur Schwächen hat, und es gibt keinen Menschen, der nur Stärken hat. Am allerbesten kann man formen, stärken und die Schwächen ein Stück weit schwächen, wenn man das zusammenlässt, das heißt, der Stärkere den Schwächeren, aber auch der Schwächere in seinen Stärken den Stärkeren dort, wo dieser seine
Schwächen hat, unterstützt. Das ist, bitte, kein Organisationsprinzip, das ist ein grundpädagogisches Prinzip! Individualisierung kann nur so vor sich gehen.
Nächster Punkt: Wenn ich uns alle hier ernst nehme und die Entwicklungspsychologie auch ernst nehme, dann muss ich einfach feststellen, dass ein Neunjähriger oder eine Neunjährige noch nicht in dem Sinn erkennt, auch deren Eltern nicht, wo die Talente, die Fähigkeiten und so weiter liegen. Und da habe ich es als einen tollen Vorstoß empfunden, was in Niederösterreich Erwin Pröll, was auch Sepp Pühringer zumindest angedacht haben, nämlich zu sagen, dass eine Entscheidung erst nach zumindest sechs Jahren, also mit zwölf oder 13 Jahren, zielführender wäre.
Das Problem daran ist nur, dass es jetzt in unserem Schulsystem da keine Anschlüsse gibt. Was machen die Kinder, die sechs Jahre in einer Schule waren und sind? Wie gehen die dann damit um? – Das betrifft genau das, Frau Mühlwerth, was Sie gesagt haben. Es geht nicht darum, dass alle zur Matura kommen müssen. Um Gottes Willen, nein! Genau das meine ich nicht, und ich denke, viele andere hier auch nicht. Es geht darum, dass wir genau bis zum 15. Lebensjahr eine gemeinsame Schule haben. Bis dahin entwickelt sich auch, welchen Weg man gehen wird.
Sie haben die Wirtschaft angesprochen. Gerade aus den Wirtschaftskammern, aus der Industriellenvereinigung höre ich genau dieses Argument. Sie sagen, dass es, wenn praktisch mit 15 differenziert wird, auch äußerlich differenziert wird, dann auch für die Wirtschaft einen Vorteil hat. Es gibt viele, die in Lehrberufe einsteigen, weil es Lehre mit Matura bereits gibt. Das heißt, auch dieser Weg ist nicht verbaut. Wir haben aber dazwischen, bei den Zehn-, Vierzehn- und Fünfzehnjährigen ein Problem. Darunter gibt es einen guten Lauf, den wir dann über dieser Altersstufe auch fortsetzen.
Finnland wird häufig zitiert. Bitte, die Finnen haben auch Probleme. Wo haben die sie? – Genau dort, wo wir das duale Bildungssystem haben. Gut, dass wir das haben! Das ist ganz wichtig. Das haben die dort nicht.
Auch das, was Sie zu den Schweden gesagt haben, stimmt natürlich. Auf der anderen Seite gehören die Schweden aber nach der PIRLS-Studie zu den besten Lesern. Es ist also schon so, dass man bestimmte Dinge klar und differenziert sieht. (Bundesrätin Mühlwerth: Das ist schon ein Unterschied!) – Ist schon okay.
Ich möchte nur in die Richtung argumentieren, dass es gar nicht darum geht, dass wir alle akademisieren möchten. Mir geht es darum, dass man Entwicklung, Persönlichkeitsentwicklung ernster nimmt und dass man Menschen, die meines Erachtens in ihrem Leben zusammengehören, nicht trennt. Differenzieren ist ein ganz wichtiges pädagogisches Grundprinzip und auch, wie ich noch immer sage, pädagogisches Konzept. Differenzieren kann ich nur, wenn ich sehe, wo die Stärken und Schwächen sind.
Es ist doch lächerlich, wenn ich auf der einen Seite entwicklungspsychologisch argumentierend sage, ich kann das gar nicht feststellen, auf der anderen Seite aber behaupte, zu differenzieren, ob jetzt äußerlich oder im Inneren. Dann muss ich ganz ehrlich fragen: Warum differenzieren wir nicht bereits die Sechsjährigen äußerlich, wenn wir es dann mit den Neun-, Zehnjährigen machen?
Aus der Geschichte der Pädagogik wissen wir ganz genau, dass letztlich auch nur die Ökonomie dafür verantwortlich war, dass es nur eine vierklassige Volksschule gibt. Vor zwei-, dreihundert Jahren hat man gesagt: Mehr Geld haben wir nicht für die Volksschule. Auch die Hauptschule ist nach dem Zweiten Weltkrieg in dieser Form erst entstanden. Da gab es auch andere Entwicklungsfelder. Das möchte ich hier aber nicht weiter ausbreiten, weil meine Redezeit eigentlich schon überschritten ist.
Ich glaube, wir müssen weg vom Selektieren und hin zum Differenzieren. Ich meine, wir setzen hier heute einen ersten wichtigen Schritt. Ich betone: einen ersten wichtigen
Schritt. Damit komme ich jetzt zu den nächsten Schritten, die wir unbedingt setzen müssen.
Punkt eins: Wir müssen trachten, die AHS ins Boot zu bekommen. Ich sage das hier ganz offen. Warum? – Sonst wird es letztendlich so, wie wir das auch in Graz gelöst haben. – Wolfgang Erlitz und ich haben ja heute in der Früh schon ein bisschen darüber gelächelt. – Was haben wir in der Klusemannstraße gemacht? Dort haben wir seit 1993 ein Modellprojekt, das leider auch nicht in das Regelschulwesen übergegangen ist, sondern das nach wie vor ein Versuch ist. Der wird seit 15, 16 Jahren immer wieder ... Überfraktionell, bitte! In der Steiermark sind das Themen, die man nicht so parteipolitisch spielen kann, weil wir hier seit Jahrzehnten gewisse gemeinsame Linien verfolgen.
Und was hat man dort gemacht? – Mit einem guten Architekten hat man eine neue AHS hingebaut. So hat man damals eine Lösung geschaffen.
Der Grund, weswegen ich das heute hier sage? – Wir stehen vor einem ähnlichen Thema und auch Problem. Und deshalb bitte ich hier wirklich darum, dass wir uns gut überlegen, wie wir die AHS sinnvoll ins Boot bringen. Ich weiß, bei uns gibt es unterschiedliche Modelle, und das wird auch dort stark laufen, wo es eine Oberstufen-AHS gibt. Ich denke auch, wir müssen genau dort hinschauen, wie das Frau Mühlwerth richtig gesagt hat, nämlich auch in Richtung Wien. Gerade in der Großstadtsituation müssen wir darauf schauen, wie wir diese Schulen mit ins Boot bekommen können.
Zweiter Punkt – Kollege Breiner hat das bereits angesprochen –: Trauen wir uns das, eine gemeinsame Lehrerinnen- und Lehrer-Ausbildung? Wagen wir es? – Wir haben es gewagt, eine Pädagogische Hochschule einzurichten. Ich denke, wir haben ins Gesetz geschrieben, sie müssen mit Universitäten kooperieren. Müssen! Da geht es nicht darum, dass sie dürfen, dass sie können, sondern sie müssen. „Es ist“ steht, glaube ich, im Gesetzestext drinnen, es ist zu kooperieren.
Ich denke, diesen Weg müssen wir fortsetzen. Ich kann mir ein gutes System vorstellen: Es gibt ein Grundstudium, das alle gemeinsam machen. Da sind einige Länder angesprochen, die auch ganz im vorderen Drittel liegen, aber ich möchte Kanada als Beispiel nehmen. Man sagt also, so ein Grund-Bachelor ist für alle und dann, darauf aufbauend, die nächsten Stufen. Das wäre dann im Prinzip auch der Universitätsweg. Es verliert dadurch keiner seinen Job. Es verliert keiner seine Fachkompetenz. Seien wir ehrlich! Ich bin selbst Universitätsmensch, aber ich kann nur sagen, es wäre spannend, wenn die jungen Leute, mit denen wir arbeiten, im Prinzip schon eine Grundausbildung hätten.
Auch dazu möchte ich mich bekennen, weil auch das angesprochen worden ist. Das ist doch Europa- und Weltstandard. Bitte, schauen wir in Fachhochschulen, schauen wir überall hin! Es wird doch überall ausgewählt, es gibt doch überall Tests, bevor man einsteigt. Ich verstehe also nicht ganz, warum es gerade, wenn wir das Kostbarste, was wir haben, wenn ich das so pathetisch sagen darf, nämlich unsere Kinder jemandem anvertrauen, dort das nicht geben soll, während in anderen Lehrberufen ein Eignungstest selbstverständlich ist. Wenn einer nicht mit gewissen Werkzeugen umgehen kann, ist er wahrscheinlich für eine Werkbank nicht geeignet, dann kann er vielleicht Wissenschafter und Hochakademiker werden, aber er ist dafür nicht geeignet. Warum wir das nicht auch bei den Lehrerinnen und Lehrern so machen, das verstehe ich nicht.
Ich sage das hier deswegen, weil es doch eine spannende Geschichte für uns als Bundesrat wäre, hier ein bisschen Flagge zu zeigen und in diese Richtung etwas zu unternehmen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
Ein weiterer Punkt ist das lebenslange Lernen. – Ich denke, es hat auch bei allen Vorrednern rot geleuchtet, und deshalb nehme ich mir auch Zeit dazu. – Zur Kindergartenausbildung: Die Kindergärtnerinnen und Kindergärtner gehören in den tertiären Bereich. Das ist eigentlich EU-Standard seit den sechziger, siebziger Jahren. Ich weiß: Viele, gerade Pfarrer und Bürgermeister sagen dann sofort – ich weiß das –: Um Gottes Willen! Wie teuer wird mir dann der Kindergarten. (Bundesrätin Roth-Halvax: Das ist doch gar nicht wahr!) Also bitte, es ist nirgends in der Wirtschaft gängig, dass man so argumentiert. – Es sind aber manchmal diese Argumente! Entschuldigung, dass ich das so sagen muss.
Ich denke, wir brauchen gerade heute, wenn gesagt wird, wie das auch im Gesetz steht, dass wir sprachliche Frühförderung wollen, Top-Pädagoginnen und Top-Pädagogen. Ich glaube nicht, dass die im Sekundarbereich 2 ausgebildet werden können. Die gehören in den tertiären Bereich. Dazu auch die Sozialpädagogen, dazu auch die Freizeitpädagogen. Haben wir den Mut, endlich die alte Diktion aus dem Jahr 1999 – also nicht Pädagogische Hochschulen, sondern Hochschulen für pädagogische Berufe – ein bisschen in den Vordergrund zu rücken!
Zu den Ressourcen möchte ich auch noch etwas sagen, weil das vom Kollegen Breiner ebenfalls angesprochen wurde. Da gab es eine interessante Auseinandersetzung. Ich muss ehrlich sagen, es macht schon auch der Ton eines Landeshauptmanns die Musik.
Ich möchte nun einen Vorschlag machen – gerade vorhin haben wir ein sogenanntes Institut mit beschlossen – und frage mich, ob es nicht auch da interessant und spannend wäre, dass man die Modelle, die da kommen, auch das, was man alles akkreditiert, zum Beispiel diesem unabhängigen Institut vorlegen könnte, das dieses das dann bewertet. Gemäß dieser Bewertung könnte dann auch die Ressourcenzuteilung erfolgen.
Es ist natürlich auch ein gutes österreichisches Prinzip: Man teilt halt immer alles entsprechend zu. Das ist eine solche Schule, die bekommt das und das. Wäre es nicht spannend, dass man hier auch ein bisschen eine Konkurrenz, einen Markt sich entwickeln ließe? Dadurch würde das eine oder andere auch stärker betont und mit hereingenommen. Damit könnten wir dann vielleicht manchem hier auch den Wind aus den Segeln nehmen. Das ist ein Vorschlag, und ich finde, das wäre nicht unspannend.
Alle anderen Gesetze wurden hier bereits angesprochen. Auch wenn manche das schon nicht mehr hören können, möchte ich zum Schluss etwas zu diesen zwei Studien sagen. Spannend ist, dass diese beiden Studien etwas – und mit diesem Fakt möchte ich hier schließen – in den Vordergrund gerückt haben: Bildungssystem und Bildungsniveau, gewisse Standards beruhen auf unterschiedlichen Faktoren. Beide Studien haben die Faktoren Elternhaus, Migrationshintergrund und methodisches Herangehen herangezogen. Und da zeigt sich erstens ganz deutlich, dass wir in Österreich schon ein paar größere Risikogruppen haben als in anderen Ländern.
Punkt zwei, was auch von Ihnen angesprochen worden ist, dass Kinder aus Familien, die einen anderen sozialen Hintergrund, eine andere Bildungsbiographie haben, die also zum Beispiel nicht durch eine AHS oder was auch immer gegangen sind, auch nicht in die AHS und in diese Schultypen gehen. Das heißt, es hat also bei uns sehr wohl der soziale Hintergrund und Background etwas mit der Lern- und Bildungsbiographie zu tun. (Bundesrätin Mühlwerth: Die meisten Wiener Volksschüler gehen in die AHS!)
Ein Punkt, den ich in diesem Zusammenhang jetzt eigentlich auch noch erwähnen wollte, ist folgender Befund zur Sprachkompetenz. Das ist ganz spannend. Wenn manche glauben, dass beim Migrationshintergrund die erste Generation die Herausforderung
ist, dass die nicht die Sprachkompetenz erlangen, so irren sich die. Es ist die zweite Generation! Es sind die jungen Leute, die schon hier in Österreich geboren sind. Das müssen wir uns einmal durch den Kopf gehen lassen! Wenn das so ist, dass es eben familiär und sozial so und so ausschaut in dem Land, dann haben wir als Politikerinnen und Politiker, die sich der Bildungspolitik annehmen, wirklich die Pflicht, dass wir hier etwas verändern.
Ich meine, wir sind auf einem guten Weg. Ich denke, dass man ihn auch nur – das muss uns auch in Österreich klar sein, und in Finnland ist es auch nur so gelungen – mit einem guten nationalen Konsens gehen wird können und niemals mit parteipolitischen Ausgrenzungen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
13.16
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Konrad. – Bitte.
13.16
Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist, so denke ich, kein Zufall, dass ausgerechnet Bildungsdebatten bei uns im Haus immer zu den längsten und auch, finde ich, zu den spannendsten gehören. Herr Schnider hat da sicher einen großen Anteil daran.
Zu Beginn ein Wort zur Wortmeldung von Frau Mühlwerth, die ein Plädoyer für die Leistungsgesellschaft gehalten hat. – Ich habe überlegt, ob ich Ihnen vielleicht, um darauf einzugehen, ein Weihnachtsgeschenk machen soll, ob Sie sich also eher übers Rohrstaberl freuen würden oder ob ich doch ein bisserl pädagogisch vorgehen und Ihnen „Hard Times“ von Charles Dickens schenken sollte. (Beifall bei den Grünen. – Bundesrätin Mühlwerth: ... genau das nicht gemeint!) – Hören Sie mir zu, ich rede schon noch weiter!
Ich weiß nicht, ob Sie „Hard Times“ gelesen haben. Das ist ein sehr interessantes Buch. Es ist 1854 erschienen, und schon damals hat sich jemand Gedanken darüber gemacht, ob denn Leistung in dem Sinn, wie Sie sie erklärt haben, wirklich das Einzige ist oder ob es mit Freude nicht vielleicht doch besser geht.
Ich weiß nicht, ob Sie zum Beispiel schon einmal in einer Montessori-Schule waren. Ich habe mir das einmal angeschaut und war absolut fasziniert davon, dass Kinder im Alter von sechs, sieben, acht Jahren so selbständig lernen können, also wirklich sagen: So, jetzt schreibe ich diesen Aufsatz, und wenn ich damit fertig bin, dann mache ich die Mathe-Aufgabe! – Es ist keinesfalls so, wie Sie vielleicht glauben, dass die Kinder da den ganzen Tag im Kreis sitzen und Lieder singen und sich gegenseitig Gedichte vorlesen. (Bundesrätin Mühlwerth: Auch in Montessori-Schulen werden die Kinder Anleitung brauchen! Sonst geht es nicht!)
Genau das versuche ich jetzt gerade zu sagen, dass die Kinder dort etwas lernen! – Sie reden immer von der „Kuschel-Pädagogik“. Was glauben Sie denn, was wir fordern? Glauben Sie ernsthaft, dass wir wollen, dass die Kinder herumlaufen, bis sie plötzlich von selbst draufkommen, wie die Welt funktioniert? Ich habe den Eindruck, dass Sie in den letzten Jahren nicht so ganz zugehört haben. Wie gesagt: Wir haben viele Bildungsdebatten. Ein bisschen zuhören sollte man, dann lernt man auch etwas dabei!
Mit Freude lernt man am besten, jedenfalls soweit ich das in dieser Schule gesehen habe und das auch aus eigener Erfahrung weiß. Wer Erfolgserlebnisse hat, lernt noch lieber. Insofern müsste es uns doch ein Anliegen sein, dass Kinder in der Schule wirklich in erster Linie Spaß haben, Erfolgserlebnisse haben und etwas lernen, was sie fürs
Leben mitnehmen können. Dass es auch Spaß macht, wenn man etwas leistet, ist ja logisch. – Gut.
Ich weiß nicht, ob Sie den Film „Und täglich grüßt das Murmeltier“ kennen. Diesen Film mag ich zwar sehr, aber ich würde trotzdem nicht in diesem Film gefangen sein wollen. Da geht es nämlich darum, dass jemand jeden Tag aufs Neue genau denselben Tag wieder erlebt, und das so lange, bis eine Herausforderung gemeistert ist und er seine Lektion gelernt hat und weiterleben kann. Und ein bisschen erinnert mich die Bildungsdebatte in Österreich schon an diesen Film, und ich hoffe, dass wir irgendwann endlich aufwachen und unser Leben weiterführen können und nicht jeden Tag vor derselben Herausforderung stehen. Seit ich mich mit Bildungsthemen, mit Schulpolitik befasse, sind es nämlich exakt dieselben Diskussionen, die wir führen.
Herr Dr. Schnider hat voller Begeisterung gesagt, dass der Bundesrat da wirklich ein Vorzeigegremium sei, weil wir uns so sehr damit befassen. Das stimmt! Wir machen viel zu diesem Thema, wir setzen uns viel damit auseinander. Ich würde mir nur sehr wünschen, Herr Schnider, dass nicht nur der Bundesrat aus dieser Diskussion ein bisschen etwas lernt, sondern dass Sie sich vielleicht auch im ÖVP-Klub und besonders im ÖVP-Nationalratsklub dafür einsetzen könnten, damit die Ideen, die Sie immer vertreten und die ich zum Großteil wirklich unterschreiben kann, wirklich ein bisschen in den Mainstream der ÖVP übernommen werden. Dann wäre insgesamt in der Schulpolitik einiges leichter. Da würde sich dann vielleicht auch die SPÖ, die ja auch im Prinzip recht gute Ideen in diesem Bereich hat, ein bisschen mehr durchsetzen können. Ich hoffe, Herr Bundesrat Schnider, dass Sie sich dafür auch mit voller Kraft im ÖVP-Nationalratsklub einsetzen werden.
In den letzten Monaten sind zwei Studien durch die Medien gegeistert, aus denen ich nur ein paar Eckdaten erwähnen möchte. Bei der PIRLS-Studie, einer internationalen Lesestudie, wurden Kinder im Alter von Schülern der vierten Klasse Volksschule getestet. Als das prägnanteste Ergebnis fand ich dabei, dass Kinder mit Migrationshintergrund deutlich schlechter abschneiden. Das ist aber keine neue Erkenntnis, das wissen wir aus Education at a Glance 2007, das haben wir auch später in der PISA-Studie gesehen, und es gibt nur in England noch höhere Unterschiede zwischen quasi einheimischen Kindern und Kindern mit Migrationshintergrund.
Interessant beziehungsweise eigentlich traurig ist, dass sich das Problem mit der Aufenthaltsdauer der Familie im Land nicht verbessert; das hat auch mein Vorredner schon erwähnt, ich komme später noch darauf zu sprechen.
In dieser Studie hat Österreich den Rang 20 unter 45 Staaten beziehungsweise Rang 15 von 19 OECD-Staaten erreicht. Ein weiteres wichtiges Ergebnis dieser Studie war: Es gibt deutliche Unterschiede bei den Leistungen der Kinder, je nach dem Bildungsgrad der Eltern. Das heißt, das, was man in der Schule leisten kann, was man in der Schule für Chancen hat, hängt offenbar wirklich gravierend von dem Umstand ab, ob die Eltern eine hohe Bildung genossen haben, einen hohen Bildungsabschluss haben oder nicht.
Die Ergebnisse der PISA-Studie brauche ich nicht zu wiederholen, denn die sind hinlänglich bekannt. Wir haben eine relativ große Risikogruppe und eine relativ kleine Spitzengruppe. 16 Prozent der Schülerinnen und Schüler können nicht sinnerfassend lesen.
Der Tiroler Bildungslandesrat hat sich in einer Presseaussendung dazu geäußert und gemeint, PISA würde nur gewisse Teile abprüfen, und das sei nicht eine Gesamtaufnahme dessen, was die Kinder wirklich wissen.
Diese 16 Prozent der Schüler, die nicht sinnerfassend lesen können, sind Grund zu großer Besorgnis, denn Lesen ist die Grundvoraussetzung dafür, dass man sich Wissen aneignen kann. Wenn man das nicht beherrscht, dann hat man auf jeden Fall, in jeder Form von Bildung, ob das in der AHS ist, ob das für die Matura ist oder ob das in der dualen Ausbildung ist, große Probleme. Dagegen muss unbedingt etwas unternommen werden.
Welche Schlussfolgerungen ziehen wir jetzt aus diesen beiden aktuellen Studien, die jetzt vorliegen? – Wir wissen, dass nach wie vor die Chancen der Kinder im Bildungssystem ganz massiv vom sozialen Status und vom Bildungsgrad der Eltern abhängen, und zwar in Österreich viel mehr als in anderen Ländern. Ich meine nicht, dass jedes Kind die Matura machen soll. Warum auch? Wenn jemand lieber eine andere Ausbildung macht, bitt gerne, aber jedes Kind sollte dieselbe Chance haben, zur Matura zu kommen, später ein Studium zu machen. Aber das ist momentan faktisch nicht der Fall.
Die zweite Schlussfolgerung ist, dass Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund im Schulsystem benachteiligt sind, dass sie schlechter abschneiden; darauf komme ich später noch zu sprechen.
Ich glaube, man sollte keineswegs fasziniert vor diesen Studien sitzen und sagen: Ah, wir haben uns um zwei Plätze verbessert, das ist super, damit sind wir auf dem richtigen Weg!, denn ist es an und für sich egal, ob wir uns um einen Platz auf oder ab bewegt haben, die Frage ist vielmehr: Welche Aufträge leiten wir daraus ab, wie müssen wir uns jetzt im Bildungssystem weiterentwickeln?
Ich finde, die wichtigste Aufgabe des Schulsystems ist, dass es soziale Unterschiede ausgleicht, dass es Kindern die Möglichkeit gibt, auf einer Basis in das Leben zu starten, die sie vielleicht aufgrund ihrer Herkunft nicht unbedingt haben.
Die Gemeinsame Schule fordern wir nicht deswegen, weil sie automatisch zu besseren Ergebnissen führen würde, sondern deshalb, weil sie die sozialen Unterschiede ausgleichen kann. Die Frage des pädagogischen Ergebnisses, welche Leistungen – um bei den Worten der Frau Mühlwerth zu bleiben – die Kinder dann erbringen, ist eine andere Sache, und die ist nicht allein von der Organisationsstruktur abhängig. Mir geht es um die Frage der Gerechtigkeit, um den sozialen Ausgleich, um gleiche Chancen. (Beifall bei den Grünen.)
Auch ich war bei der Enquete zum Thema „Bildung – Beruf – Wirtschaft – mehr Chancen für Alle“, die der Bundesrat vor zirka zwei Wochen veranstaltet hat, und ich kann sagen: Ich war überrascht und erfreut, dass es einen wirklich unverdächtigen Zeugen gegeben hat, der sich auch für die Gemeinsame Schule ausgesprochen hat, und zwar war das ein Vertreter der Wirtschaftskammer Österreich, und der hat sich gewünscht, dass man ideologiefrei und evidence-based über diese Themen diskutiert. Ich kann das nur unterschreiben!
Bitte reden wir über das, was auf dem Tisch liegt! Das ist wieder das Bild wie in dem Film „Und täglich grüßt das Murmeltier“: Wir reden seit Jahren darüber, dass wir eigentlich alle wissen, wie die Situation ist, was man dagegen unternehmen kann, aber aus irgendeinem Grund ist es noch nicht möglich, die richtigen Schlussfolgerungen daraus zu ziehen.
Zum Punkt der Modellregionen möchte ich sagen: Ich glaube, um das Ziel zu erreichen, dass alle Kinder dieselben Chancen haben, nützt es nichts, wenn ich eine zusätzliche Schule habe, die quasi als Gemeinsame Schule gilt. Das Wesen der Gemeinsamen Schule ist es doch, dass alle Kinder der gleichen Altersgruppe in derselben Ausbildung sind. So, wie das jetzt ausschaut, wird es damit leider nichts werden.
Um auf die Kinder mit Migrationshintergrund zurückzukommen: Sie werden wahnsinnig gerne als die Sündenböcke für schlechtes Abschneiden in irgendwelchen internationalen Studien verwendet. Tatsächlich sind zum Beispiel in der Risikogruppe, wo es um das sinnerfassende Lesen geht, ein Viertel der Schüler Kinder mit Migrationshintergrund. Jetzt frage ich mich, ob dieses eine Viertel wirklich die gesamte Schule im Ergebnis nach unten zieht. Was ist mit den restlichen drei Vierteln der Schüler, die keinen Migrationshintergrund haben und da ebenfalls schlecht abschneiden? Also das schlechte Ergebnis den Kindern mit Migrationshintergrund anzuhängen, ist unfair und bringt, finde ich, keinem der Betroffenen irgendetwas.
Es gibt Länder – die klassischen Einwanderungsländer, wie beispielsweise Kanada oder Australien –, in denen die Kinder der zweiten Generation mindestens gleich gute Ergebnisse, wenn nicht bessere Ergebnisse als einheimische Kinder erzielen.
Es gibt meiner Meinung nach vier Faktoren, die die Chancen von Kindern mit Migrationshintergrund im Bildungssystem massiv beeinflussen.
Das ist erstens die Dauer der Pflichtschule. – Je länger die Pflichtschule dauert, umso größere Chancen haben diese Kinder. In Österreich ist sie im internationalen Vergleich relativ kurz.
Das ist zweitens das Alter beim Schulbeginn beziehungsweise beim Besuch der Vorschule und schon des Kindergartens. – Das ist ein Problem, das wir alle kennen. Es ist so, dass vor allem Kinder mit Migrationshintergrund, zum Beispiel solche aus türkischen Familien, nicht oft einen Kindergarten besuchen. Das wäre aber wichtig, um die Sprache zu erlernen. Auch ich bin für einen Gratiskindergarten. Wenn die Frau Mühlwerth das jetzt so auslegt, dass wir auf eine ihrer Forderungen aufgesprungen sind, dann kann ich nur sagen: Wir sind uns auch einig darüber, dass wir gerne schönes Wetter haben. Aber das heißt nicht, dass wir politisch einer Meinung sind. (Beifall bei den Grünen.)
Ich bin sehr wohl dafür, dass es einen Gratiskindergarten gibt. Ich finde auch, dass es verpflichtend sein sollte, dass Kinder einen Kindergarten besuchen, weil sie nur so die Sprache erlernen können. Es gibt Untersuchungen, die zeigen, dass zwei Jahre Kindergartenbesuch eine gute Auswirkung haben, dass Kinder, die zwei Jahre eine Vorschule oder einen Kindergarten besucht haben, wirklich ein viel besseres Sprachvermögen haben. Insofern sollte man wirklich in die Richtung gehen, dass es nicht eines, sondern tatsächlich zwei Jahre sind.
Dritter Faktor, der die Chancen beeinflusst, ist die Selektion. – Je früher die Selektion stattfindet – wir wissen, bei uns im Alter von zehn Jahren –, umso schwieriger haben es Kinder mit Migrationshintergrund, umso mehr von diesen Kindern befinden sich dann in der Hauptschule.
Die Wochenstundenanzahl ist der vierte Punkt. – Diese ist in Österreich relativ niedrig. Das heißt, man muss viel Arbeit für die Schule zu Hause machen. Und da ist die Frage von Relevanz: Habe ich Eltern oder Großeltern, die mir bei der Hausaufgabe helfen können, die mir etwas erklären können oder die es sich leisten können, mir Nachhilfe zu zahlen? Das ist eben sehr oft nicht der Fall.
Dass die soziale Schicht einen massiven Einfluss hat, habe ich schon erwähnt, ich möchte jetzt nicht noch länger darauf eingehen, aber gerade aus diesem Grund sind eben Kinder mit Migrationshintergrund wirklich doppelt benachteiligt. Denn: Einerseits haben ihre Familien überdurchschnittlich oft einen geringen Bildungsgrad, kommen aber andererseits auch überdurchschnittlich oft aus einer niedrigen sozialen Schicht. Eine Zahl zum Nachdenken: Nur ein Viertel der Migrantinnen und Migranten in Österreich erreicht den durchschnittlichen sozioökonomischen Status von österreichschen
Familien. Ich betone: Ein Viertel! Ich glaube, das ist ein ganz wichtiger Punkt, aber der ist in einer anderen Diskussion dann zu lösen.
Abschließend: Ich glaube, dass man gerade für Kinder mit Migrationshintergrund etwas tun muss, damit sie bessere Chancen in unserem Schulsystem haben. Das würde für mich heißen, das man aktiv auch Menschen mit Migrationshintergrund für pädagogische Berufe anwirbt. Die sind momentan dort sehr schlecht vertreten. Das ist schade. Sie sind auch kaum an den Pädagogischen Hochschulen zu finden. Das würde ich für wichtig halten.
Für wichtig halte ich es auch, dass es eine ausreichende Finanzierung des Deutschunterrichtes gibt. Der ist momentan unterfinanziert. Wichtig wäre es auch, dass die Eltern dieser Kinder verstärkt über das Bildungssystem aufgeklärt werden. Wenn ich selbst das österreichische Bildungssystem durchlaufen habe, dann weiß ich natürlich, was es für Möglichkeiten gibt, zwar nicht immer, aber auf jeden Fall eher. Das ist für jemanden, der in der Türkei oder in Bosnien in die Schule gegangen ist, eine ganz andere Situation. Diese Eltern müssen da besser Bescheid wissen, und das fängt eigentlich schon beim Kindergarten an.
Interkulturelles Lernen sollte, finde ich, ein Pflichtgegenstand in der pädagogischen Ausbildung sein. Das ist es zumindest an der Pädagogischen Hochschule in Tirol momentan nicht. Mir geht es da vor allem um die Lehrpersonen. Jeder Lehrer/jede Lehrerin wird im Laufe seines/ihres Berufslebens sehr oft mit Kindern konfrontiert sein, die einen anderen kulturellen Hintergrund haben, und es wäre daher gerade für diese Lehrpersonen wichtig, dass sie das Werkzeug in die Hand bekommen, um zu wissen, wie sie damit am besten umgehen können, wie sie den Unterricht so gestalten, dass dabei wirklich für alle etwas herausschaut.
Verpflichtendes Kindergartenjahr habe ich schon erwähnt. Ich bin auch der Meinung, dass das gratis sein sollte, weil die Chancen im Bildungssystem keine Frage des Einkommens sein dürfen. Es gibt leider viele Familien, für die sich bei jedem Euro die Frage stellt, wie man ihn ausgibt, die haben das Geld für den Besuch eines Kindergartens leider nicht.
In den letzten Jahren ist in der Schuldiskussion viel verbaut worden. Stichwort: Pädagogische Hochschule. Wir haben erst vor zirka einem Jahr beschlossen, dass es eine Pädagogische Hochschule geben soll, die nicht für alle pädagogischen Berufe, sondern nur für die Lehrausbildung – abgesehen von den AHS-Lehrern – gelten soll. Das war meiner Meinung nach eine wirkliche Zeitverschwendung. Dem haben auch die ÖVP und die FPÖ zugestimmt. Das ist schade! Da ging Zeit verloren, da ging Energie verloren.
Ich hoffe, dass die Frau Bundesministerin – die sicher viele gute Ideen und Ansätze hat, aber eben einen Koalitionspartner, mit dem es nicht leicht ist – und die SPÖ und auch Menschen wie Herr Schnider nicht aufgeben. Wir werden es jedenfalls nicht tun. Wir werden diese Diskussion weiterführen, und ich hoffe, dass wir irgendwann einmal aus dem Film „Und täglich grüßt das Murmeltier“ aufwachen können und auf ein weiteres Programm umschalten können. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesräten der SPÖ.)
13.29
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Bader. – Bitte.
13.30
Bundesrat Karl Bader (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal
möchte ich zu der ganzen Schuldiskussion auch eine persönliche Anmerkung machen: Gerade in den letzten Jahren war es in vielen Bereichen sehr beschämend, in welcher Art und Weise von den Oppositionsparteien das Thema Schule madig gemacht wurde, in welcher Art und Weise insgesamt die Schule schlechtgeredet wurde. Tatsache ist – und ich möchte bei der Problemanalyse differenzieren –, dass Probleme, die zugegebenermaßen da sind, vor allem in den Ballungsräumen durch eine sehr unfaire Diskussion über das ganze Bundesgebiet, über alle Schulen im Bundesgebiet sozusagen gestülpt wurden. (Präsident Mag. Erlitz übernimmt wieder den Vorsitz.)
Das ist so nicht richtig. Die Situation ist im ländlichen Raum eine ganz andere. Davon müssen wir einmal ausgehen. Es gibt ausgezeichnete Hauptschulen und ausgezeichnete Gymnasien in den Bundesländern, wo auch ausgezeichnete Arbeit geleistet wird, wo alle Schülerinnen und Schüler entsprechende Chancen haben, ihre berufliche Karriere oder ihre schulische Karriere umzusetzen, wo die Schulpartnerschaft gut funktioniert und wo tatsächlich die Schülerinnen und Schüler mit allen ihren Stärken und Schwächen individuell gefördert werden, wo sie im Mittelpunkt aller schulischen Anstrengungen stehen und wo sie auch bestens ausgebildet werden.
Bei der Zufriedenheit der Eltern mit diesem System im Ausmaß von über 80 Prozent ist, glaube ich, doch die Schlussfolgerung berechtigt, dass wir nicht unbedingt alles ändern müssen. Daher bin ich froh darüber, dass wir keine Einheitsbreischule beziehungsweise Gesamtschule bekommen werden, vor allem nicht flächendeckend, dass wir keine Einheitsschule über das ganze Bundesgebiet gestülpt bekommen.
Ich habe – und das sage ich grundsätzlich und auch in Richtung der Frau Ministerin – mit Modellversuchen überhaupt kein Problem, ich möchte aber die guten Strukturen nicht unbedingt zerstört wissen. (Beifall bei der ÖVP.)
Es wird auch in Niederösterreich entsprechende Weiterentwicklungen geben, weil es auch Angelegenheiten gibt, die sehr wesentlich sind und die Problemfelder darstellen. Ich denke da im Besonderen an die Schulaufbahnentscheidung – diese wurde von einigen Vorrednern schon angesprochen –, wo die Schülerinnen und Schüler mit neuneinhalb, zehn Jahren entscheiden müssen, welchen Weg sie gehen, wo die Eltern mit dieser Entscheidung überfordert sind, wo man auch auf viele LehrerInnen in den Volksschulen mit dieser Entscheidung sehr viel Druck ladet.
Gerade an dieser Stelle wird ein Modell in Niederösterreich ansetzen. Das ist bereits in Vorbereitung. Das werden wir mit den Kolleginnen und Kollegen, mit allen Schulpartnern breit diskutieren. Wir wollen die Schullaufbahnentscheidung um zwei Jahre hinausschieben und durch einen gemeinsamen Unterricht von AHS-Lehrern und Hauptschullehrern zu einer Entscheidungsfindung in einer Orientierungsphase kommen. Ich glaube, dass wir damit von den Schülerinnen diesen Druck wegnehmen können, aber auch von den Lehrerinnen und Lehrern.
Ziel der bildungspolitischen Arbeit im Land Niederösterreich ist die bestmögliche Förderung der Schüler. Wir wollen ganz klar und deutlich weiterhin ein differenziertes Schulsystem aufrechterhalten, wo es Wahlfreiheiten für die Schülerinnen und Schüler und für die Erziehungsberechtigten gibt.
Wir wollen aber auch die regionale Sicherheit von den Standorten her weiterhin gewährleisten und haben da das Schlagwort geprägt: Die Lehrerinnen und Lehrer sollen zu Pendlern werden und nicht immer die Schülerinnen und Schüler. Wir haben heute Schulen – und da denke ich an die Schulreform vom Anfang der siebziger Jahre unter Kreisky –, wie zum Beispiel im Gebiet von St. Aegyd am Neuwalde, wo die Schüler zur Volksschule oder die Kinder zum Kindergarten 30, 35 Kilometer weit gebracht werden müssen. Das sind Situationen, die durch Schulstandortschließungen Anfang der siebzi-
ger Jahre entstanden sind, und die stellen für die jungen Menschen große Probleme dar. (Bundesrat Gruber: Andere fahren 30 Kilometer zum Postamt!)
Ich freue mich, dass wir die Maßnahme, die Klassenschülerhöchstzahl auf 25 zu reduzieren, was eine wesentliche Forderung der Pädagoginnen und Pädagogen war, mit Beginn dieses Schuljahres, mit September, flächendeckend in Niederösterreich, von der ersten Klasse Volksschule über die erste Klasse Hauptschule bis zu den Polytechnischen Schulen und Berufsschulen umgesetzt haben. Ich glaube, da sind wir Vorreiter in Österreich.
Im Ausschuss, liebe Frau Ministerin, ist immer wieder von Ihren Mitarbeitern davon gesprochen worden, dass das ein rein pädagogisches Konzept ist, das hier vorliegt, während wir darauf hingewiesen haben – und ich glaube, dass Sie da unserer Meinung sind –, dass der Erfolg ganz wesentlich von den zur Verfügung stehenden Ressourcen abhängen wird.
Zur Lehre mit Matura – dieser Punkt ist hier auch schon angesprochen worden – gibt es in Niederösterreich ab dem 1. Jänner 2008 ein Modell, wo das Land Niederösterreich und die Wirtschaftskammer die Kosten für diese Matura übernehmen werden. Ich halte das für eine sehr gute Weiterentwicklung, weil viele, die in einen Lehrberuf eingetreten sind, dann doch befürchtet haben, dass sie später keine Chancen mehr haben werden, sich weiterzuentwickeln.
Die Gesetzesänderung enthält weiters eine sehr wesentliche Verpflichtung an die Erziehungsberechtigten, Sorge dafür zu tragen, dass ihre Kinder die Unterrichtssprache Deutsch beherrschen. Das ist meiner Meinung nach sehr gut, denn Integration kann tatsächlich nur dann funktionieren, wenn man die Sprache entsprechend beherrscht.
Mit dieser Verpflichtung an die Erziehungsberechtigten alleine werden wir aber nicht weiterkommen. Ich glaube, dass da auch entsprechende Hilfestellung notwendig sein wird, um das tatsächlich sicherzustellen. Wir dürfen da die vielen Eltern, die davon betroffen sind, nicht alleine lassen.
Die Frage: Wer war der Erste, der den Gratiskindergarten gefordert hat?, können wir in Wien vielleicht beantworten, aber Niederösterreich ist da beispielgebend. Für mich als den Karl Bader gibt es gar nicht anderes, als dass der Kindergarten, so wie in Niederösterreich, gratis ist. Das ist eine Tatsache in unserem Bundesland – Gott sei Dank –, und ich stimme natürlich der Forderung zu, dass der Kindergartenbesuch gratis sein sollte.
Wir haben, gerade was die frühsprachliche Förderung betrifft, im Jahr 2005/06 ein System in Niederösterreich eingeführt, wo es im Zusammenhang mit der Schuleinschreibung eine terminliche Vorverlegung derselben in den Herbst gegeben hat. Dort wird auch die sprachliche Kompetenz überprüft und mit einem Sprachticket auch entsprechende Unterstützung gegeben. Diese Sprachtickets, von denen wir im letzten Kindergartenjahr, nämlich 2006/07, 1 033 Stück ausgestellt haben, helfen mit, die Deutschkenntnisse zu verbessern. Zusätzlich dazu gibt es in den Kindergärten auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im interkulturellen Bereich.
Zum Abschluss eine kurze Anmerkung zum Schulzeitgesetz: Ich meine, dass diese Änderung ein gewisser Anschlag auf die Schulautonomie ist. Da gebe ich dem Kollegen Breiner recht. Lange bevor es die schulautonomen Tage gegeben hat – ich weiß das, denn ich bin selbst Pflichtschullehrer –, hat es verschiedenste Schulentwicklungsaktivitäten gegeben, die außerhalb des Unterrichts durchgeführt wurden. Elternsprechtage wurden in den Abend verlegt, um den Eltern die Möglichkeit zu geben, sich über die Lernfortschritte ihrer Kinder zu erkundigen.
Ich bin auch der Meinung, dass da eine falsche Terminologie gewählt wurde, dass wir hier nicht davon sprechen können, dass zwei schulautonome Tage jetzt im Wege des Landesschulrates zentral für die Bundesländer verordnet werden. Es sind tatsächlich zwei schulfreie Tage und nicht schulautonome Tage, um die es sich da handelt.
Insgesamt gesehen sind wir mit diesen Änderungen der Gesetze einverstanden und werden ihnen zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)
13.39
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Dr. Schmied. Ich erteile ihr das Wort.
13.40
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Herr Präsident! Sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte! Ich möchte zu vier Themenbereichen Stellung nehmen, weil mir das ganz wichtig erscheint, möchte aber zu Beginn meiner Ausführungen sagen, dass für mich, dass für uns alle Gesetzesmaterien, die heute hier vorliegen, ganz, ganz wichtige Bausteine sind für etwas, für das ich stehen und das ich erreichen möchte: nämlich eine auf Fakten basierende Bildungspolitik und mehr Sachlichkeit in der bildungspolitischen Diskussion.
Dafür, sehr geehrte Bundesräte, sind vor allem zwei Gesetzesmaterien – Herr Bundesrat Schnider und auch Herr Bundesrat Breiner haben schon darauf hingewiesen –, entscheidend, zum einen das Bildungsdokumentationsgesetz, zu dem ich schon kurz Stellung genommen habe, aber ganz besonders auch das Bundesinstitut für Bildungsforschung. Es gibt seitens meines Ressorts, aber auch seitens der Länder, der Landesschulräte sehr viele Studien, Untersuchungen, ergänzt um wichtige internationale Studien, aber das, was wir brauchen, ist eine stärkere Fokussierung. Es ist vor allem – Sie haben das hervorragend auf den Punkt gebracht – eine angewandte Bildungsforschung; eine Bildungsforschung, die dann tatsächlich auch für die da ist, für die wir verantwortlich sind, für unsere Kinder und Jugendlichen; eine Bildungsforschung, die nicht nur die Wissenschaft im Auge und im Kopf hat und bewertet, sondern immer auch schon die Umsetzung mit bedenkt. Das erscheint mir sehr wichtig.
Da erwarte ich mir in Kombination der Novelle Bildungsdokumentationsgesetz und des neuen Bundesinstituts schon auch, wenn ich so formulieren darf, einen Quantensprung an Grundlagen, die dann auch unsere Debatten im wahrsten Sinne des Wortes bereichern sollen. Ich denke dabei an den Nationalen Bildungsbericht, den wir uns für 2008 vorgenommen haben. Erster Adressat dieses Bildungsberichts ist ja gerade das Parlament, sind Sie. Und damit ist dieser Bericht für uns gemeinsam eine sehr wichtige Grundlage für die Debatte.
Der zweite Punkt – Herr Bundesrat Breiner, Sie haben ihn schon erwähnt – sind die Bildungsstandards.
Ich halte es für einen Meilenstein in der Weiterentwicklung des Bildungssystems, wenn es uns im nächsten Jahr gelingt, gemeinsam die gesetzliche Grundlage zu schaffen, wie es auch im Regierungsprogramm verankert ist, um die Bildungsstandards einzuführen. Es geht da gar nicht so sehr um die Frage der einzelnen Notengebung, sondern ganz generell um die Qualität im österreichischen Bildungssystem. Der Bildungserfolg kann doch nicht davon abhängen, welche Schule ich besuche.
Die internationalen Studien belegen es eindeutig – egal, ob Sie PIRLS oder auch PISA betrachten –: Wir haben unglaubliche Qualitätsunterschiede zwischen den einzelnen Standorten, und da werden uns die Bildungsstandards eine wichtige Rückmeldung geben.
Ich sehe die Bildungsstandards gar nicht so sehr als Rückmeldung an den einzelnen Schüler oder an die einzelne Schülerin, als vielmehr auch im Sinne eines System-Monitorings, als eine Rückmeldung an die Lehrerinnen und Lehrer, an die Schulleiter, um auch schauen zu können, ob die Qualität passt. Dann müssen wir natürlich auch ganz intensiv über Verantwortung sprechen, nämlich welche Verantwortung dann die Schulleiter haben, für Qualitätsmaßnahmen zu sorgen. Und da sind wir dann auch sehr rasch bei dem großen Thema Personalverantwortung, Verantwortung für Weiterentwicklung und Fortbildung. Das sind große Themen, die uns 2008 auch beschäftigen werden.
Zum Thema Modellversuche, Sekundarstufe I: Es ist ein Kompromiss, ja! Es ist ein erster Schritt. Ich habe schon einmal formuliert: Für mich ist das so, als würde die Tür jetzt einen Spalt aufgehen. Es sind Möglichkeiten geschaffen, und es liegt jetzt sehr stark auch an den Ländern, welche Modellpläne entwickelt werden und wie wir hier im Jahr 2008 den Start schaffen. Es ist ein Beginn, es ist ein erster Schritt, und ich glaube, dass das jetzt nicht nur unter dem Aspekt zu betrachten ist, was in der Koalition möglich und durchsetzbar war. Klar, das ist ein wichtiges Element, aber der zweite Punkt ist, wie weit die Öffentlichkeit hier schon – jetzt sage ich es so – mit uns ist oder in die Entwicklung mit eingebunden ist.
Wir haben sehr viel über Schulversuche gesprochen, und ich kann Ihnen sagen: Es gibt enorm viele Evaluierungen. Es gibt ja schon die Evaluierung zur Evaluierung, wir haben also schon die Metaebene des Evaluierens erreicht. Was uns aber nicht gelungen ist, das ist, diese qualifizierte Debatte auch in eine breite Öffentlichkeit zu tragen. Daher ist es wichtig, dass wir hier mit entsprechenden Informationen und Öffentlichkeitsarbeit vorangehen.
Herr Bundesrat Schnider, Sie haben einen interessanten Vorschlag gebracht, was die Bewertung der Modellpläne und auch, woran mir sehr gelegen ist – ich möchte solche Auseinandersetzungen, wie ich sie in der Vergangenheit hatte, nicht wieder haben –, was die Frage betrifft, wie wir den Mitteleinsatz objektivieren.
Wir haben für Jänner – wir sind da jetzt im Ablauf sehr dicht gedrängt, weil wir bis Ende Jänner Klarheit darüber brauchen, welche Schulen starten, weil sich im Februar die Eltern entscheiden – eine – ich habe es jetzt einmal so genannt – Approbationskommission eingerichtet, in der auch die Wissenschaft vertreten ist, um zu einer objektivierten Beurteilung der Modellpläne zu kommen. Aber ja, warum nicht, überlegen wir gemeinsam, eine derartige Approbationskommission dann beispielsweise beim Bundesinstitut für Bildungsforschung anzusiedeln. Warum nicht? Es geht um eine objektivierte Beurteilung.
Wesentlich sind zwei Punkte, möchte ich betonen, und die sind mir sehr wichtig bei den Modellversuchen – es wurde Graz erwähnt, alle Jahre wieder wird abgestimmt, wird über Ressourcenzuteilungen verhandelt beziehungsweise ist die Unsicherheit gegeben, ob die Ressourcen kommen, aus welchen Quellen sie kommen –, und zwar bei den Modellversuchen, wie sie im September 2008 starten werden, nämlich Rechtssicherheit und Bestandsgarantie, sodass jedenfalls, wenn im September gestartet wird, die Eltern auch die Sicherheit haben, dass die Kinder zu Abschlüssen kommen können. Das ist ganz wichtig, denn irgendwann muss auch wieder die Entscheidung fallen, wie es weitergeht, mehr in Richtung berufliche Orientierung, mehr in Richtung einer AHS-Oberstufe, in Richtung Studienabschluss et cetera. All das muss gut vorbereitet sein.
Ich möchte mich bedanken, denn mein Mitarbeiter Dr. Bitterer hat mich darüber informiert, dass die Debatten im Unterrichtsausschuss sehr konstruktiv zu diesem Thema gelaufen sind, dass hier einfach ein sehr konstruktiver Diskurs geführt wurde.
Zum Punkt Schulzeitgesetz, der nicht so intensiv behandelt wurde – es geht um die zwei Tage der schulautonomen Tage, die nun doch geregelt werden –, möchte ich von meiner Seite sagen, dass das eine Grundlage und eine Entscheidung ist, die mit den Schulpartnern entwickelt wurde. Hier bilde ich, wenn Sie so wollen, die Entscheidung der Schulpartner 1 : 1 ab. Das möchte ich betonen, weil wir das jetzt in diesem Punkt – eine Umfrage unter den Eltern war ja die Grundlage und der Auslöser dieser Gesetzesnovelle – so umsetzen konnten.
Einen vierten Punkt möchte ich noch ansprechen – und da brauche ich Ihre Mitwirkung! –, und zwar das große Thema Frühförderung, Sprachförderung. Ich meine – darin sind wir uns alle, denke ich, einig; ich habe das jedenfalls auch Ihren Ausführungen jetzt so entnommen –, Bildung darf nicht vom finanziellen Status der Eltern oder von deren Herkunft abhängig sein. Das ist der eine Punkt.
Der zweite Punkt – und da von mir ein klares Bekenntnis zur Leistung –: Spitzenleistungen brauchen eine breite Basis. Wenn wir davon ausgehen und uns die Situation in Österreich anschauen, zum Beispiel PISA- und PIRLS-Ergebnisse auch etwas tiefer analysieren, müssen wir feststellen: Wir müssen mit Bildungselementen früher beginnen! Es ist das Stichwort „Kindergarten als Bildungsgarten“ gefallen.
Wir haben jetzt für den Bereich der Sprachförderung im Kindergarten im Jahr vor Beginn der Volksschule einen entsprechenden Regierungsbeschluss gefasst. Es werden die Mittel verzehnfacht, also von 500 000 € auf 5 Millionen € pro Jahr, für die Sprachförderung. Wir werden seitens des Bundes alles tun, um auch die Ausbildung der KindergartenpädagogInnen in diese Richtung weiterzuentwickeln.
Wir haben jetzt auch einen Artikel-15a-Vertrag vorbesprochen, vorformuliert, seitens der Bundesregierung auch unterzeichnet, und es ist jetzt dringend notwendig, dass die einzelnen Bundesländer diesen Weg gemeinsam mit uns gehen, da eben die Materie Kindergarten gemäß verfassungsrechtlichen Regelungen in den Kompetenzbereich der Länder fällt. Es ist einfach wichtig, dass wir jetzt bei der Frühförderung gemeinsam ansetzen.
Ich kann Ihnen nur sagen: Ich von meiner Seite, wir seitens des Ressorts tun alles, damit das Kindergartenjahr, das im September 2008 startet, schon eines ist, das mit Bildungselementen angereichert ist, wo die Sprachförderung eine wesentliche Rolle spielt. Es ist wichtig, dass die Länder da jetzt entsprechend mitziehen; das ist ganz entscheidend.
Zum Schluss möchte ich als ressortverantwortliche Ministerin mich bei Ihnen für die Bildungsenquete bedanken, die stattgefunden hat und eine Initiative des Bundesrates war.
Ich darf ganz allgemein und generell sagen, dass ich die konstruktive Arbeit, die von Ihnen ausgeht und die jetzt auch bei allen Beiträgen spürbar war, sehr, sehr schätze. Das stärkt mich auch bei meiner Arbeit. Ich denke, ich werde jetzt öfter in den Bundesrat kommen. (Allgemeiner Beifall.)
Das ist weitaus erfrischender – wenn Sie mich nicht verraten, aber Sie wissen es, glaube ich, ohnehin – als im Nationalrat, wenn es Bildungsthemen geht. (Ruf bei der ÖVP: Wir sagen nichts! – Bundesrat Schennach: Das ist jetzt aus dem Herzen gekommen!)
Ganz zum Schluss – ich werde zwar noch bei Ihnen bleiben, weil ich Minister Faymann dann vertreten werde – möchte ich mich auch im Namen meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr, sehr herzlich für die gute Zusammenarbeit bedanken.
Für mich geht mein erstes Jahr als Politikerin zu Ende, und ich möchte meine jetzige Wortmeldung auch dazu nützen, Ihnen schöne Feiertage zu wünschen, einen guten
Rutsch ins neue Jahr. Und ich darf von meiner Seite sagen, dass wir schon das Arbeitsprogramm für 2008 ein bisschen vorbereitet haben. Es ist viel zu tun, und ich vertraue auf Ihre Unterstützung. – Vielen Dank. (Allgemeiner Beifall.)
13.53
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.
Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle hier die Stimmenmehrheit fest. Der Antrag ist somit angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle auch hier die Stimmenmehrheit fest. Der Antrag ist somit angenommen.
Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Ordnung von Unterricht und Erziehung in den im Schulorganisationsgesetz geregelten Schulen (Schulunterrichtsgesetz) geändert wird.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle die Stimmeneinhelligkeit fest. Der Antrag ist angenommen.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulzeitgesetz 1985 geändert wird.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle Stimmenmehrheit fest. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Flughafen-Bodenabfertigungsgesetz geändert wird (280 d.B. und 328 d.B. sowie 7819/BR d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wir kommen nunmehr zum 46. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mosbacher. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Maria Mosbacher: Hohes Haus! Der Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Flughafen-Bodenabfertigungsgesetz geändert wird, liegt Ihnen schriftlich vor.
Ich beschränke mich auf die Antragstellung:
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Danke.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Sodl. Ich erteile ihm das Wort.
13.56
Bundesrat Wolfgang Sodl (SPÖ, Burgenland): Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Bundesministerin! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der praktischen Vollziehung des Flughafen-Bodenabfertigungsgesetzes hat sich gezeigt, dass insbesondere im Bereich von Dienstleistern für die Bodenabfertigungsdienste sowie im Bereich der Infrastrukturtarife zusätzlicher Regelungsbedarf besteht.
Bei diesen beschränkten Bodenabfertigungsdiensten handelt es sich um die Gepäcksabfertigung, die Vorfelddienste sowie um die Post- und die Frachtabfertigung.
Im Ausschuss des Bundesrates für Verkehr, Innovation und Technologie wurde der Novellierung einhellig zugestimmt.
Mit der nunmehrigen Novelle wird auf die Erfahrungen der Vollziehungspraxis der letzten Jahre reagiert. Es hat sich nämlich gezeigt, dass im Bereich der Tarife für die Nutzung der zentralen Infrastruktureinrichtungen sowie bei den Auswahlverfahren bezüglich der Dienstleister für die beschränkten Bodenabfertigungsdienste Regelungslücken bestanden. Bei den Tarifen für die zentralen Infrastruktureinrichtungen gab es kaum Eingriffsmöglichkeiten für die Genehmigungsbehörde. Mit dieser Änderung wird unter anderem für den Fall der unrechtmäßigen Festlegung der Infrastrukturtarife ein Regulativ geschaffen.
Ein wesentlicher Punkt ist, dass es keine Auswirkungen auf die Beschäftigung und auf den Wirtschaftsstandort Österreich gibt. Sowohl die Bestimmungen über die Auswahl der Dienstleister als auch über die Festsetzung der Infrastrukturtarife liegen im Interesse der betroffenen Unternehmen.
Für die Gebietskörperschaften ist durch die geplante Änderung kein nennenswerter finanzieller Mehraufwand zu erwarten.
Seitens der Personalvertretung und auch von Seiten der Wirtschaftskammer wird diese Novellierung begrüßt und positiv beurteilt.
Es gibt dadurch positive Auswirkungen auf die Luftverkehrswirtschaft in unserem Land, und wir werden daher dieser Novellierung unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)
13.58
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle die Stimmeneinhelligkeit fest. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (11. Führerscheingesetz-Novelle) (230 d.B. und 329 d.B. sowie 7820/BR d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wir gelangen nun zum 47. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mosbacher. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Maria Mosbacher: Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird, liegt ebenfalls schriftlich vor.
Ich beschränke mich wieder auf die Antragsstellung:
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Kerschbaum. Ich erteile ihr das Wort.
14.00
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Aus der Tatsache, dass ich als Erste hier vorne stehe, lässt sich schon schließen, dass wir die Novelle des Führerscheingesetzes ablehnen. Ich werde jetzt ganz kurz begründen, warum. (Bundesrat Mayer: Kurz!) – Üblicherweise kurz!
Bei dieser Novelle handelt es sich im Prinzip um zahlreiche Anpassungen an eine Verordnung der Europäischen Union – dagegen spricht nichts. Es handelt sich um eine praxisgerechtere Gestaltung einer Bestimmung der 8. Führerscheingesetz-Novelle – dagegen spricht auch nichts. Es geht um Präzisierung bei der Vorgangsweise der Behörden im Umgang mit ausländischen EWR-Führerscheinen – auch dagegen spricht nichts.
Wir haben in erster Linie ein Problem mit der Umsetzung von Höchstgerichtsentscheiden, bei denen es darum geht, wie ein gewisser Führerscheintourismus, der sich in den letzten Jahren immer mehr entwickelt hat, hintangehalten werden kann. Dieser Führerscheintourismus entsteht dadurch, dass bei uns manchen Menschen der Führerschein aus gesundheitlichen Gründen entzogen werden muss. Diese können dann den
Führerschein im Ausland wieder machen und in Österreich anerkennen lassen. Diese Anerkennung könnte unserer Meinung nach auch eine Überprüfung des Gesundheitszustandes des Führerscheinwerbers beinhalten, was aber nicht der Fall ist.
Das ist unserer Meinung nach ein Schlupfloch. So wird ermöglicht und unterstützt, dass Menschen, die eigentlich nicht mehr mit dem Auto fahren sollten – weil es aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr günstig und dadurch riskant ist –, den Führerschein im Ausland machen und ihn bei uns mehr oder weniger nur mehr bestätigen lassen. Das ist keine besonders sinnvolle Vorgangsweise, weshalb wir das so nicht im Gesetz stehen haben möchten. Eine klare Regelung in der Bewertung fordern im Übrigen auch die Länder Vorarlberg und Niederösterreich.
Das ist, wie gesagt, nicht umgesetzt worden. Deshalb lehnen wir diese Novelle ab. (Beifall bei den Grünen.)
14.02
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Gruber. Ich erteile es ihm.
14.02
Bundesrat Manfred Gruber (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dieser Novelle zum Führerscheingesetz werden tatsächlich einige anstehende Punkte angepasst beziehungsweise klargestellt. Diese Veränderungen werden unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern im Alltag Erleichterungen bringen und sind auch für die tägliche Arbeit der Behörden notwendig und wichtig.
Es sind in diese Novelle Anpassungen an die EU-Verordnungen mit eingeflossen, wie sie meine Vorrednerin schon angedeutet hat. So wird etwa der Erwerb der Grundqualifikation gemäß EU-Richtlinie für Lehrlinge des Berufes Berufskraftfahrer durch Zusammenlegung der praktischen Fahrprüfungen wesentlich vereinfacht.
Ein weiterer Punkt ist die Aufhebung der Sprengelbildung, wonach ein ärztliches Gutachten nur von einem im Sprengel der Behörde ansässigen Arzt erstellt werden kann. In Zukunft kann jeder sachverständige Arzt für alle Behörden Österreichs tätig werden. – Ich glaube, das ist eine wesentliche Verbesserung.
Auch Bestimmungen darüber, welche Nachweise für den Erwerb der Lenkerberechtigung – vor der Theorieprüfung und vor der praktischen Fahrprüfung – erbracht werden müssen, werden durch die Neuerungen in der Verwaltungsreform den praktischen Anforderungen angepasst.
Ein weiterer Punkt – er wurde von Kollegin Kerschbaum bereits angesprochen –: Um dem Ausstellen von gemeinschaftsrechtswidrigen Führerscheinen an Österreicher in anderen EWR-Staaten zu begegnen, wird eine gesetzliche Basis geschaffen. Das ist Ihnen wahrscheinlich zu wenig – darum lehnen Sie das ab –, aber es wird geschaffen und damit möglichem Führerscheintourismus wirksam begegnet.
Hochinteressant, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist für mich auch die Diskussion um den Deliktekatalog. Es steht für mich außer Frage, dass Bagatelldelikte im Vormerksystem nichts verloren haben. Es darf aber auch kein Tabu sein, dass Wiederholungstäter beim Schnellfahren oder beim Telefonieren am Steuer mit dem Entzug des Führerscheins rechnen müssen. Der Plan, diese Tatbestände in den Deliktekatalog mit aufzunehmen, sollte möglichst rasch umgesetzt werden. Warum man dafür eine eigene Expertengruppe braucht, versteht niemand.
Zum Schluss, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, möchte ich noch auf eine Presseaussendung vom 14. Dezember 2007 verweisen: Unser Kollege Nationalratsabgeord-
neter Johann Maier reagierte auf Ketten-E-Mails, in denen behauptet wird, Papierführerscheine würden mit Ende dieses Jahres ungültig werden. Diese Meldung ist absolut falsch. Die alten Führerscheine sind bis 2032 gültig, werden aber spätestens Ende 2032 durch die neue Scheckkarten-Variante ersetzt. Auch alle anderen Behauptungen in diesen E-Mails sind falsch und versuchen, aus welchen Gründen auch immer, unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger zu verunsichern.
Weil ich vorhin von den Rasern gesprochen habe – interessanterweise war gestern in den „Salzburger Nachrichten“ in der Rubrik „Ohne Protokoll“ zu lesen: „Politiker mit der Lizenz zum Rasen“. Es gibt nämlich in der Straßenverkehrsordnung den berühmten § 26, nach dem Politiker, vor allem Mitglieder der Bundesregierung, mit Polizeilotsung die Geschwindigkeitsbegrenzungen wesentlich überschreiten dürfen. Es ist eine Anfrage an Innenminister Platter ergangen, die er bereits beantwortet hat. Ich möchte jetzt die Namen der Regierungsmitglieder nicht aufzählen, aber sie kommen aus beiden Lagern. (Bundesrat Wolfinger: Der Herr Bundeskanzler!) – Auch der Herr Bundeskanzler, es sind aber auch Regierungsmitglieder aus Ihrer Fraktion dabei! (Bundesrat Dr. Kühnel: Sind Sie noch nie über 130 gefahren?) Bin ich.
Ich würde sagen, wenn wir hier Gesetze und Geschwindigkeitsbegrenzungen beschließen, sollten wir alle, auch Mitglieder der Bundesregierung, mit gutem Beispiel vorangehen. Es kann letzten Endes nur zu ihrer Gesundheit beitragen. Ich bin der Meinung, Gesetze gelten letzten Endes für alle. Dass es hier und da vielleicht eine Ausnahme gibt, bei Staatsbesuchen und protokollarischen Dingen, wird jeder verstehen, aber auch Politiker sollen keine Lizenz zum Rasen haben!
In diesem Sinne danke ich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ, bei Bundesräten der ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)
14.07
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Perhab. Ich erteile es ihm.
14.07
Bundesrat Franz Perhab (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Wie schon erwähnt, handelt es sich bei der vorliegenden Änderung im Führerscheingesetz eigentlich nur um eine notwendige Anpassung im Bereich der EU-Richtlinie. In dieser Richtlinie war zum Beispiel die Führerscheinausbildung für die Berufskraftfahrer geregelt. Es war also erforderlich, die praktische Fahrprüfung nach den europäischen Richtlinien noch einmal abzulegen, um die österreichische Qualifikation zu erfüllen. Deshalb kam von der Arbeiterkammer sowie von der Wirtschaftskammer die Anregung, diese Dinge zusammenzulegen, was eine wesentliche Vereinfachung ist. Betroffen davon sind allerdings Lehrlinge, die diesen Beruf erlernen und dann zu Facharbeitern mit dem Titel „Berufskraftfahrer“ werden.
Meine Fraktion stimmt natürlich zu, denn es ist ein kleiner Beitrag zu einer Verwaltungsvereinfachung und zum Bürokratieabbau. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
14.08
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (29. KFG-Novelle) (305 d.B. und 330 d.B. sowie 7804/BR d.B. und 7821/BR d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wir kommen nun zu Punkt 48 der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mosbacher. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Maria Mosbacher: Hohes Haus! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (29. KFG-Novelle). Dieser Bericht liegt Ihnen schriftlich vor.
Die Antragstellung lautet: Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Mitterer. – Bitte.
14.09
Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Die Reden dauern immer kürzer – das ist erfreulich nach zwei anstrengenden Tagen und noch vor uns liegenden schwierigen Materien. Deshalb werde auch ich mich ganz kurz fassen.
Die gleiche Situation wie heute schon einmal: Wir befinden uns in Opposition, Gesetze sind teilweise zu befürworten, enthalten aber Passagen, die wir nicht mittragen. Weshalb, werde ich in ein paar kurzen Sätzen begründen.
Größtenteils war dieses Gesetz auch Anlassgesetzgebung. Das Schneechaos am 15. November hat sicherlich wesentlich dazu beigetragen, dass es so schnell zu einer Gesetzesnovellierung gekommen ist. Winterausrüstung, das Mitführen von Schneeketten, keine Notwendigkeit für Licht am Tage, das alles tragen wir mit. Aber eine Verdoppelung des Strafausmaßes für das Telefonieren am Steuer bei gleichzeitiger Nichtaufnahme eines Verbotes von Schreiben von SMS während des Fahrens ist nicht nachvollziehbar. Beim Verfassen einer SMS ist der Lenker wesentlich mehr abgelenkt als beim Telefonieren mit einer hervorragenden Freisprechanlage. – Ein Kritikpunkt unsererseits.
Der zweite, wohl etwas größere Kritikpunkt ist, dass für Kinder in Omnibussen hinsichtlich der Benutzung der Sicherheitssysteme das Verhältnis von 3 : 2 auf 1 : 1 herabgesetzt wird. Im Sinne von mehr Sicherheit für Kinder befürworten wir das natürlich, kritisieren aber, dass der übrige Kraftfahrlinienverkehr nicht berücksichtigt wird. Dort bleibt es nämlich bei 3 : 2. Der BZÖ-Klub hat deshalb in der entsprechenden Nationalratssitzung einen Antrag eingebracht, der aber nicht die Mehrheit gefunden hat.
Ich betone noch einmal, dass im Interesse der Verkehrssicherheit, auch in jenem unserer Kinder, auch für den übrigen Kraftfahrlinienverkehr das Verhältnis 1 : 1 einzuführen wäre. (Beifall des Bundesrates Ing. Kampl.)
14.11
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Stadler. Ich erteile es ihm.
14.11
Bundesrat Werner Stadler (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wäre der übliche Weg, Herr Mitterer, würde ich jetzt gleich auf Ihre Ausführungen eingehen, ich werde aber zu der von Ihnen angesprochenen Zählregel noch separat zu sprechen kommen und dabei auch ein bisserl etwas zu einigen Ihrer Bemerkungen sagen.
Grundsätzlich kann man sagen, mit den Änderungen des Kraftfahrgesetzes wird eine Reihe von verkehrspolitischen Maßnahmen geändert und, wie ich glaube, auf einen positiven Weg geführt. – Ein Maßnahmenpaket mit vielen Punkten, das zeigt, was unser Herr Bundesminister Faymann in seiner einjährigen Amtszeit auf den Weg gebracht hat. Dafür möchte ich mich sehr herzlich bei ihm bedanken. Vielleicht können Sie, Frau Minister Schmied, diesen meinen Dank bei Gelegenheit weiterleiten. (Bundesrat Wolfinger: Wo ist er denn?) Ist das wirklich das große Problem? (Bundesrätin Roth-Halvax: Aber ihr führt euch auf der anderen Seite genauso auf!) Über die Verkehrsminister werde ich noch ein bisschen etwas sagen.
Vorweg betonen möchte ich, dass wir heute so einiges verhandeln, was uns Sozialdemokraten schon zu Zeiten wichtig war, als man sich eigentlich gar nicht mehr sicher war, wenn man zu einer Sitzung gekommen ist, ob jetzt noch derselbe Verkehrsminister wie beim letzten Mal im Amt war, denn gerade in den letzten sieben Jahren hat es öfters einen Wechsel gegeben. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ.) Damals hat man sich nicht nur oft gefragt: Wo ist er denn?, Herr Kollege Wolfinger, sondern: Wer ist es jetzt überhaupt? Auch das war damals die Frage. (Bundesrat Schennach: Das war ja auch die Lehrwerkstätte für Ministerausbildung!) Ja. Das Verkehrsministerium hat oft den Eindruck vermittelt, eine Akademie für Minister zu sein. Da sind Leute durchgeschleust worden (Bundesrat Konecny: Die jetzt keiner haben will!) – man sieht, wie weit sie gekommen sind.
Ein ganz wichtiger Punkt – und da bin ich schon bei Ihnen, Herr Kollege Mitterer –: die Zählregel, die Änderung diesbezüglich im Gelegenheitsverkehr. Darüber haben wir hier wirklich schon sehr oft Debatten geführt. Ich selbst habe mich schon oft zu Wort gemeldet, vor allem auch während Verkehrsminister Ihrer Partei im Amt waren. Wenn Sie das heute als Negativpunkt ansprechen, so kann ich Ihnen sagen, da bin ich bei Ihnen. Es ist ein kleiner Wermutstropfen, dass es beim Linienverkehr noch nicht zu dieser Zählregel gekommen ist; wir haben in der Vergangenheit schon sehr oft dafür plädiert. Sie hätten damals die Möglichkeit gehabt, bei Ihren Ministern, muss ich sagen – es sind mehrere gewesen, wie schon erwähnt –, zu intervenieren, damit diese Zählregel aufgehoben wird. Jetzt haben wir einen Verkehrsminister, der – wenn er auch heute nicht anwesend sein kann – in der Verkehrspolitik einen positiven Weg beschreitet. Jetzt können wir uns verlassen. (Zwischenruf des Bundesrates Perhab. – Heiterkeit bei der ÖVP.) Du wirst dich sicher noch kurz zu Wort melden, Herr Kollege Perhab, dann kannst du das sagen.
Diese Zählregel wurde Gott sei Dank abgeändert; ein kleiner Wermutstropfen, wie gesagt, bleibt im Linienverkehr. Da aber nicht nur im Zentralraum, sondern auch im ländlichen Raum zu Stoßverkehrszeiten – Schüler, Pendler – die Busse überfüllt sind , ist aus verkehrspolitischen und sicherheitspolitischen Gründen für die Zukunft auch in diesem Bereich eine Änderung in Betracht zu ziehen.
Ein Punkt, den Sie, Herr Mitterer, auch schon kurz angeschnitten haben, ist die Gesetzesänderung hinsichtlich der zeitlichen Ausdehnung der Winterreifenpflicht. Der frühe Wintereinbruch und das daraus entstandene Verkehrschaos haben uns gezeigt,
dass diese Ausdehnung notwendig war. Man muss aber doch betonen, dass bisher der Großteil, also 95 Prozent, aller Kraftfahrlenker schon bisher ihr Liebstes, nämlich ihr Auto, immer winterfit gemacht haben. Nur eine kleine Minderheit von vielleicht 5 Prozent hat gemeint, ohne Winterreifen und ohne Schneeketten zu jeder Jahreszeit sicher auf unseren Straßen unterwegs sein zu können. Dem ist nicht so, weshalb diese Ausdehnung der Winterreifenpflicht wirklich notwendig geworden ist. An dieser Stelle möchte ich vor allem auch an die Lkw-Lenker appellieren, die das Chaos ausgelöst haben, weil sie ohne Schneeketten unterwegs waren. Das geht einfach nicht!
Allein diese Regelung wird uns aber nichts nützen, wenn wir deren Umsetzung nicht überprüfen. Daher mein Wunsch an den Herrn Innenminister, dass er genügend Exekutivbeamte bereitstellt, um entsprechende Kontrollen durchführen zu können. (Bundesrat Schöls: Die Frau Bures hat gesagt, er hat eh mehr gegeben, also tu nicht raunzen!) Ich raunze nicht. – Im Übrigen, Kollege Schöls, deine Gesichtsfarbe gefällt mir auch wieder. Ich habe heute schon ein bisserl Angst gehabt, als du hier heraußen gestanden bist und dich auf einmal aufgeblasen hast, als du deine Show abgezogen hast. Gott sei Dank hast du zweieinhalb Minuten später wieder gelacht – so kennen wir dich.
Zum Schluss meiner Ausführungen möchte ich noch auf ein Thema zu sprechen kommen, das von Anfang an, als es eingeführt worden ist, für Verwirrung und Diskussionen gesorgt hat, nämlich: Fahren mit Licht am Tag. Das hat, wie gesagt, schon bei der Einführung für viel Verwirrung gesorgt, weil die verschiedensten Gutachten aufgetaucht sind. Seien wir ehrlich: Jeder, nicht nur ich, wird sich damals die Frage gestellt haben: Ist es unbedingt notwendig, dass Fahrzeuglenker, die bei wirklich guten Tageslichtverhältnissen ohne Licht fahren, bestraft werden?!
Fakt ist aber auch, dass uns jetzt Gutachten vorliegen, die deutlich zeigen, dass das Fahren mit Licht am Tag besonders gegenüber einspurigen Fahrzeugen und Fußgängern – und da seien wiederum besonders die Kinder erwähnt – von Nachteil ist. Ich persönlich bin froh, und wahrscheinlich habe ich hier herinnen im Saal auch ein paar Mitstreiter, dass nach Abwägen der Vor- und Nachteile „Licht am Tag“ wieder der Vergangenheit angehört.
Zusammengefasst: Unsere Fraktion begrüßt die offensive Arbeit des Verkehrsministers, und wir stimmen diesen Vorlagen natürlich zu. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
14.19
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mayer. Ich erteile es ihm.
14.19
Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Geschätzter Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit der vorliegenden Novelle zum Kraftfahrgesetz wird eine Reihe von verkehrspolitischen Maßnahmen auf den Weg gebracht. – So weit, so gut. Das hat auch Kollege Stadler schon erwähnt und ausführlich ausgeführt, deshalb kann ich mir das jetzt in dem Umfang sparen. Dem Kollegen Mitterer hast du auch schon die Leviten gelesen – auch das kann ich mir sparen. Du bist inzwischen überhaupt zum mahnenden Gewissen des Bundesrates aufgestiegen, Herr Kollege Stadler. Gratuliere! (Bundesrat Stadler: Das ehrt mich!) Jawohl, mit viel Herzblut!
Aber zurück zur Novelle des Kraftfahrgesetzes. – Ich weiß schon, Frau Ministerin Schmied, Sie haben dazu wahrscheinlich wenig sachlichen Bezug, außer vielleicht, dass Schulbusse mit Winterreifen oder mit entsprechender Bereifung die Kinder in die Schule fahren. Das wäre vielleicht ein Ansatz, um einen Zusammenhang herzustellen, er würde aber hier nicht unbedingt die Sache betreffen.
Zu dieser Ausdehnung der Winterreifenpflicht vom 1. November bis zum 15. April möchte ich noch ein paar Dinge erwähnen, weil es dafür auch einen Anlassfall gab und, wie heute schon erwähnt wurde und zu hören war, in diesem Schneechaos insbesondere auf der Allander Autobahn beziehungsweise auf den Autobahnen im Wienerwald auch entsprechend schwierige Verkehrssituationen auftraten und Menschen wirklich in Notsituationen gekommen sind. Ich kann das auch bei Lkws sehr gut nachvollziehen und es befürworten, weil es bei uns auf der Arlberg Schnellstraße auch immer wieder derartige Fälle gibt. Dort herrscht auch eine exponierte Verkehrssituation, und es bleiben immer wieder Lkw-Fahrer, insbesondere aus dem Osten Europas, hängen, und diese legen dann buchstäblich die ganze Schnellstraße lahm.
Das ist also sicher ein wichtiger Impuls bei dieser Gesetzesänderung. Wobei, aus der Distanz betrachtet, die Situation im Wienerwald meiner Ansicht nach ja auch dort anzusiedeln ist, dass es hier auch am entsprechenden Management bei der Straßenmeisterei gefehlt hat. (Bundesrat Schöls: ASFINAG!) – Ich möchte das jetzt nicht unbedingt bei der ASFINAG festmachen, sondern hier hat allgemein das Management gefehlt. Und ich bin auch froh, dass man da jetzt über die Bücher gegangen ist und hier Maßnahmen ergreift, damit es zu solchen Situationen nicht mehr kommen kann.
Bei den Pkw ist es in unseren Breitengraden – und ich sage das jetzt aus der Sicht eines Vorarlbergers – eigentlich üblich, dass man zur Winterszeit Winterreifen aufzieht. Wir sind auch gewöhnt, mit entsprechenden Schneesituationen und mit rauen Witterungsverhältnissen umzugehen. Deshalb ist der 1. November eigentlich auch etwas früh, um Winterreifen aufzuziehen, weil es eigentlich zu dieser Jahreszeit selten so extrem schneit. Es ist auch schon vorgekommen, das sind dann aber meistens eben Jahrhundertereignisse, dass es am 15. November schneit – und, wie wir wissen, Jahrhundertereignisse treten eigentlich doch nicht so oft ein, oder?
Außerdem möchte ich schon noch erwähnen, dass Minister Gorbach, der dieses Fahren mit Licht eingeführt hat, eigentlich nicht einer unserer Minister war. Das möchte ich schon noch klar festhalten. Er war wohl ein Minister der Regierung Schüssel, aber wir wissen alle, wo wir ihn einzuordnen haben. (Bundesrat Mag. Himmer: ... ein Vorarlberger!) – Auch ein Vorarlberger! Aber abgesehen davon: Es gibt auch in Vorarlberg andere Parteien, Herr Kollege Himmer, und nicht nur Menschen, die sich zur ÖVP bekennen; so wie Kollege Einwallner zum Beispiel. Es gibt also schon auch differenzierte Zugänge zu dieser Geschichte.
Ich möchte auch hier noch erwähnen, dass ich doch geteilter Meinung bin. Aber wenn man sich vor Augen hält, dass man bei vielen Pkw modernerer Bauart bereits jetzt mit dem Tagesfahrtlicht unterwegs ist, dass es hier auch zu keiner Blendwirkung mehr kommt und das sicher auch eine Zukunftstechnologie ist, dann kann man das vielleicht auch entsprechend als Ersatz gelten lassen. Wir haben ja dieses „Licht am Tag“ auch deshalb durch Gesetz eingeführt, weil wir der Meinung waren – es gab dazu viele Expertisen –, dass man dadurch Verkehrstote, wenn man das so formulieren darf, „einsparen“ kann, dass es also zu weniger Unfällen kommt. Es gab Expertisen, wonach es durch eine derartige Maßnahme im Jahr 35 tote Menschen weniger geben werde – und jeder Verkehrstote weniger ist ein großer Vorteil.
Hier wird man also sehen, was die Zukunft bringt. Aber ich bin, so wie Kollege Stadler, auch der Meinung, dass im Sommer bei Sonnenschein und bei besten Sichtverhältnissen nicht jeder unbedingt mit diesem Licht oder Abblendlicht unterwegs sein muss.
Diese Novelle bringt insgesamt viele Vorteile, wir werden ihr deshalb gerne zustimmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Stadler.)
14.24
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Kerschbaum. Ich erteile es ihr.
14.24
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Ministerin! Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Also, ich hoffe doch sehr und ich würde es mir auch wünschen – und ich glaube, es ist ja auch so –, dass nicht 80 Prozent der Kraftfahrlenker in Österreich ihr Auto als ihr Liebstes bezeichnen, so wie du, Kollege Stadler, das vorhin erwähnt hast. Ich hoffe sehr, dass es noch nicht so weit ist. Es sind meiner Meinung nach noch immer zu viele, die das tun, aber 80 Prozent sind es hoffentlich noch nicht. (Bundesrat Stadler: Aber die Wahrheit ist es, oder?) Nein, 80 Prozent nicht! Bitte!
Aber zurück zur Novelle des Kraftfahrgesetzes. Das Kraftfahrgesetz ist eines jener Gesetze, die jedes Jahr ungefähr ein, zwei Mal „renoviert“ werden. Ich weiß nicht, wie oft ich es hier schon behandelt habe; ich nehme an, so an die zehn Mal. Es ist, da muss ich dem Kollegen Mitterer recht geben, einfach eine Vielzahl von Themen in diesem Gesetz verpackt, sodass man sich dann immer entscheiden muss – ein paar Nettigkeiten, ein paar gute Dinge und ein paar Dinge, die wir nicht wollen: Lehnen wir ab oder stimmen wir zu?
In diesem Fall sind die Dinge, die sicher positiv hervorzuheben sind, aus meiner Sicht die Erhöhung der Strafen für das Handy-Telefonieren am Steuer, denn ich denke, das ist nach wie vor ein Delikt, das noch unterbewertet wird. Handy-Telefonieren lenkt nämlich wirklich ab! – Ich gebe schon zu, SMS-Schreiben lenkt auch ab, und das ist nicht berücksichtigt. Es wäre sicher vernünftig, das noch nachzuholen und mit zu berücksichtigen.
Weiters ist noch positiv zu bewerten, dass es jetzt auch für Tiertransportinspektoren Kontrollkarten gibt, das heißt, dass hier die Kontrolle in verbesserter Weise möglich ist.
Ich finde auch die Winterreifenpflicht sehr positiv. Auch wenn das vielleicht eine Anlassgesetzgebung war, es ist jedenfalls eine Sache, die niemals schaden kann. Nicht ganz erklärbar ist für mich, warum es da diese komischen Ausnahmeregelungen für Microcars und für Kanalräumer gibt. Warum Kanalräumer keine Winterreifen brauchen, warum die jetzt im Winter nicht ausfahren, das verstehe ich nicht ganz. Aber gut. Prinzipiell gibt es eine Winterausrüstungspflicht, und das ist gut.
Die Zählregel wurde schon erwähnt. Das wird immer wieder gefordert, dass auch beim Linienverkehr diese Zählregel, insbesondere auch für Kinder, eingeführt wird. Das fehlt leider nach wie vor. Das gibt es jetzt zwar im Gelegenheitsverkehr, aber das ist eben nur ein sehr kleiner Teil. Und der Linienverkehr als Schulbus ist eben einfach der größere Teil, und da wäre es dringend notwendig.
Was ich auch nicht begrüßen kann, ist eine Erhöhung der zulässigen Höhe für Autotransporte, für die SUVs et cetera. Das ist auch nicht unbedingt ein Punkt, den ich besonders begrüße.
Was „Licht am Tag“ betrifft, so ist vorhin erwähnt worden, es gebe ja die Studien, die beweisen, dass „Licht am Tag“ nicht notwendig wäre. – Ganz so sehe ich es nicht! Wir haben auch im Ausschuss gehört, es gibt zwar Studien, aber die Evaluierung gibt es nicht; und es gibt verschiedene Studien: Die einen sagen, es ist gut, die anderen sagen, es ist der Verkehrssicherheit nicht dienlich. Ich persönlich bin schon der Meinung, dass es der Verkehrssicherheit dienlich ist, weil man einfach im Stadtverkehr als FußgängerIn ein Auto schneller sieht und auch im Gegenverkehr ein Auto schneller sieht, wenn das Licht aufgedreht ist. Ich bin auch überzeugt davon, dass es sinnvoll war, „Licht am Tag“ – selbst wenn es jetzt wieder abgeschafft werden wird – verpflichtend einzuführen, denn dadurch haben sich schon viele Menschen daran gewöhnt, und
diese werden es sich auch nicht mehr abgewöhnen. Und meiner Meinung nach trägt es zur Verkehrssicherheit bei.
Was ich nicht verstehe, ist, dass man sagt, man evaluiert, nachdem das Gesetz geändert wurde. Das konnte mir niemand erklären, warum die Notwendigkeit dazu bestand. Deshalb habe auch ich im Ausschuss dieser Gesetzesänderung nicht zugestimmt, einfach weil ich dieses Abschaffen von „Licht am Tag“ vor der Evaluierung nicht einsehe. Meine Kollegen werden aber zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)
14.28
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Wird seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend Siebentes Zusatzprotokoll zur Satzung, Allgemeine Verfahrensordnung, Vertrag und Abkommen des Weltpostvereins (Bukarest 2004) (265 d.B. sowie 7822/BR d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wir gelangen nunmehr zum 49. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mosbacher. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Maria Mosbacher: Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend Siebentes Zusatzprotokoll zur Satzung, Allgemeine Verfahrensordnung, Vertrag und Abkommen des Weltpostvereins (Bukarest 2004) liegt schriftlich vor. Ich beschränke mich auf die Antragstellung:
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Danke für den Bericht.
Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht dazu jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle die Stimmenmehrheit fest. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Finanzausgleichsgesetz 2008 erlassen wird sowie das
Zweckzuschussgesetz 2001, das Katastrophenfondsgesetz 1996, das Finanzausgleichsgesetz 2005, das Finanz-Verfassungsgesetz 1948, das Bundesgesetz BGBl. Nr. 301/1989, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Umweltförderungsgesetz geändert werden (289 d.B. und 389 d.B. sowie 7855/BR d.B.)
51. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend eine Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über eine Weiterführung der stabilitätsorientierten Budgetpolitik (Österreichischer Stabilitätspakt 2008) (312 d.B. und 390 d.B. sowie 7856/BR d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wir gelangen nun zu den Punkten 50 und 51 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter zu den Punkten 50 und 51 ist Herr Bundesrat Schimböck. Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatter Wolfgang Schimböck: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich berichte über die Beratungen des Ausschusses über die Tagesordnungspunkte 50 und 51; zunächst über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Finanzausgleichsgesetz 2008 erlassen wird sowie das Zweckzuschussgesetz 2001, das Katastrophenfondsgesetz 1996, das Finanzausgleichsgesetz 2005, das Finanz-Verfassungsgesetz 1948 und weitere Gesetze geändert werden.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Weiters: Tagesordnungspunkt 51, Österreichischer Stabilitätspakt 2008. Auch hier ist der Ausschuss nach Beratung der Vorlage mehrheitlich zu dem Beschluss gelangt, den Antrag zu stellen, gegen diesen Beschluss keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Danke für die Berichte.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Kerschbaum. Ich erteile es ihr.
14.32
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist ein Rede-Marathon, aber es ist dann gleich aus.
Zweckzuschussgesetz, Finanzausgleichsgesetz, Katastrophenfondsgesetz: Das Problem, das wir im Zusammenhang mit dieser Gesetzesvorlage haben, ist, dass einem Finanzausgleich eigentlich eine Bundesstaatsreform vorausgehen sollte. Das Problem, das beim Finanzausgleich sicher nicht nur in unseren Kreisen vorherrscht, ist, dass es sehr verwirrend ist, dass Einnahmen-, Ausgaben-, Aufgabenverantwortung einfach sehr getrennt und vermischt sind, dass die Gelder über einige Ecken und Kanäle zusammenfließen und am Ende niemand mehr weiß, was eigentlich wofür da sein sollte.
Ein wichtiger Punkt, der uns auch noch fehlt, ist eine Ökologisierung des Finanzausgleiches. Wir hatten vor nicht allzu langer Zeit die Debatte über die Mineralölsteuererhöhung und die Einnahmen, die zum Teil den Ländern zugesagt wurden – und jetzt
auch den Ländern zugehen – und die ja auch an Maßnahmen gebunden werden sollten, und zwar an Maßnahmen für den öffentlichen Verkehr.
Wir haben dann bei uns im Land Niederösterreich nachgefragt, wie viel von diesen Geldern denn nun in den öffentlichen Verkehr läuft. Eine konkrete Antwort haben wir nicht bekommen. Ich habe auch im Budget des Landes nichts dahin gehend erkannt, dass in den nächsten Jahren für den öffentlichen Verkehr viel mehr Mittel ausgegeben werden könnten oder würden. Dazu muss ich schon sagen: Der Bund hat mehr oder weniger versprochen: Wir erhöhen jetzt die Mineralölsteuer, aber dafür entlasten wir euch und bieten euch einen funktionierenden öffentlichen Verkehr an! Nur: Das sollen die Länder umsetzen – die haben es aber nicht getan oder tun es nicht.
Ich denke, das ist genau einer jener Punkte, die auch beim Finanzausgleich immer wieder zu Tage treten: diese Vermischung von Kompetenzen und Zuständigkeiten. Keiner fühlt sich dann berufen, die Maßnahme wirklich umzusetzen, und es geschieht dann gerade in diesen Bereichen leider nichts.
Dazu kommt die Ökologisierung der Wohnbauförderung – laut Regierungsprogramm mit dem Jahr 2015 angesetzt. Mir ist nicht verständlich, warum das erst 2015 erfolgen kann. Man kann das jetzt schon evaluieren: Welche Maßnahmen sind am besten geeignet, und welche Maßstäbe kann man vonseiten des Bundes setzen, damit die Länder auch wirklich die Wohnbauförderungsmittel effizient einsetzen? (Beifall bei den Grünen.)
Der kommunale Finanzausgleich. – Auch ich bin Stadträtin in einer mittleren Kleinstadt, und auch unsere mittlere Kleinstadt freut sich nächstes Jahr über mehr Geld. Das Problem, das aber leider dazukommt, ist, dass die Gemeinde auch wieder mehr Aufgaben übernehmen muss. Damit ist das Schöne an dem Mehr an Geld eben auch wieder etwas abgeschwächt.
Was dazukommt, ist dieser abgestufte Bevölkerungsschlüssel, der ja prinzipiell einen Sinn hat, denn größere Gemeinden sorgen ja oft auch infrastrukturell für kleinere Gemeinden mit. Dieser abgestufte Bevölkerungsschlüssel wird jetzt etwas abgeschwächt. Das ist meiner Meinung nach keine so sinnvolle Maßnahme, denn gerade jene Bereiche wie zum Beispiel Gesundheitsvorsorge, wo auch die Gemeinden, bei uns in Niederösterreich zumindest, noch sehr mit drinnen hängen, oder öffentlicher Verkehr, wo auch die Gemeinden immer mehr mitzahlen müssen, genau diese Bereiche haben die Gemeindebudgets in den letzten Jahren stärker belastet, betreffen eher die größeren und mittleren Gemeinden und weniger die ganz kleinen. Diese Abflachung des Bevölkerungsschlüssels ist daher meiner Meinung nach eher kontraproduktiv.
Zuletzt noch ein Punkt, und dieser betrifft soziale Nachhaltigkeit, die wir unserer Meinung nach doch mit einem Schritt in Richtung Vermögensbesteuerung eher erreichen könnten, als wir sie jetzt erreichen. Es wurde schon gestern ein paar Mal erwähnt: Bei der Vermögensbesteuerung ist Österreich mehr oder weniger ein Schlusslicht. Wir besteuern jetzt die Arbeit. Ich denke, es wäre sinnvoller, diese Umverteilung in Richtung Vermögensbesteuerung zumindest anzudenken oder in diese Richtung zu gehen.
Die Abschaffung der Erbschaftssteuer war ein Schritt in die falsche Richtung – ich denke, das sieht auch dieser Teil des Saales (in Richtung SPÖ) noch immer so. Und ich würde mir wünschen, dass es mit einer SPÖ, die doch immerhin die stärkste Partei im Nationalrat ist, weg von der Besteuerung der Arbeit hin zur Besteuerung des Vermögens gehen könnte. (Beifall bei den Grünen.)
14.37
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Sodl zu Wort. Ich erteile es ihm.
14.37
Bundesrat Wolfgang Sodl (SPÖ, Burgenland): Sehr geschätzter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es überaus erfreulich und begrüße es, dass die Verhandlungen über den Finanzausgleich in jener kurzen Zeit, die dafür zur Verfügung stand, zu einem positiven und effizienten Ergebnis geführt haben, und dies ohne große Querschüsse und Nörgeleien auch innerhalb der Koalition. Dazu möchte ich allen, die daran beteiligt waren, recht herzlich gratulieren. Das ist ein großartiges Ergebnis und eine gute Basis für die Zukunft.
In den Bereichen Kinderbetreuung, Bildung, Gesundheit, Pflege und bedarfsorientierte Mindestsicherung, um hier nur einige aufzuzählen, hat die große Koalition bewiesen, dass sie die Sorgen und Ängste unserer Menschen ernst nimmt.
Im Normalfall wird beziehungsweise wurde der Finanzausgleich nur alle vier Jahre zwischen Bund, Ländern und Gemeinden neu verhandelt. Der 2004 abgeschlossene und mit 1. Jänner 2005 in Kraft getretene Finanzausgleich hätte also noch bis Ende 2008 gegolten.
Neue Projekte der Bundesregierung mit hohem Finanzierungsbedarf aller Gebietskörperschaften haben zu vorgezogenen Verhandlungen geführt. Dem Ergebnis dieser Verhandlungen werden wir heute im Bundesrat unsere Zustimmung geben, damit der Finanzausgleich mit Jahresbeginn 2008 in Kraft treten kann. Der neue Finanzausgleich wird für sechs Jahre, also bis zum Jahr 2013 gelten.
Ein wesentlicher positiver Faktor ist das Ergebnis dieses Finanzausgleichsgesetzes für unsere Gemeinden, vor allem für kleine Gemeinden mit unter 10 000 Einwohnern. (Bundesrat Ing. Kampl: Das stimmt nicht! Das stimmt nicht!) Diese werden bis zum Jahr 2013 um 153 Millionen € mehr an Zuwendungen bekommen.
Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich komme aus einem Bundesland, in dem es fast ausschließlich kleine Gemeinden gibt. In unserem Fall, im Burgenland, profitieren 170 Gemeinden von 171 Kommunen.
Trotz der Tatsache, dass die Gemeinden eine Vielzahl von Aufgaben des Bundes übernommen haben – Stichwort: Datenerhebung, Kinder- sowie Altenbetreuung –, leisten die Verantwortlichen in den Gemeinden, in den Kommunen hervorragende Arbeit.
In den Bereichen Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Mülltrennung sowie Müllentsorgung sind die österreichischen Gemeinden sogar im europäischen Spitzenfeld. Im Bereich der Lebensqualität liegen vor allem unsere burgenländischen Gemeinden ganz vorne. Die Bevölkerung stellt hier den verantwortlichen Politikern ein hervorragendes Zeugnis aus.
Wir, die wir in der Kommunalpolitik tätig sind, wissen, dass das Wirtschaften in den letzten Jahren immer schwieriger geworden ist und in vielen Gemeinden zu enormen finanziellen Engpässen geführt hat, vor allem in jenen ländlichen Gemeinden, die von der Abwanderung betroffen sind und wenig oder keine Kommunalsteuern eingenommen haben. Umso bemerkenswerter ist es, dass trotz der Einsparungspolitik in jener Zeit alle kommunalen Leistungen im vollen Umfang und in ihrer hohen Qualität aufrechterhalten werden konnten.
Ab 2009 werden nach dem Finanzausgleich die Gelder auf Basis der aktuellen Bevölkerungszahlen verteilt und nicht mehr nach den Zahlen der alle zehn Jahre stattfindenden Volkszählung. Wir wissen natürlich auch, dass es da Verlierergemeinden geben wird. Die Gewinner sind diejenigen, die steigende Einwohnerzahlen verzeichnen können, und die Verlierer sind die Gemeinden mit sinkenden Bevölkerungszahlen. Durch die Umstellung vom letzten Volkszählungsergebnis auf das ZMR, sprich: das Zentrale
Melderegister, als Basis zur Berechnung der Ertragsanteile würde in unserem Bundesland zirka die Hälfte aller Gemeinden weniger Einnahmen verzeichnen.
Im Burgenland greift unser Finanzlandesrat Helmut Bieler diesen Verlierergemeinden finanziell unter die Arme und reduziert die Landesumlagen. Das ist sozialdemokratische Handschrift. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Der neu ausverhandelte Finanzausgleich ist eine gute Basis und bringt wieder Rückenwind für unsere Gemeinden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
14.42
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Ing. Kampl. Ich erteile es ihm.
14.42
Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Kollege Bundesrat Sodl, ich verstehe das nicht ganz! (Heiterkeit bei SPÖ und ÖVP.) – Ich werde das beweisen! Lieber Kollege, ich werde in den nächsten 5 Minuten wirklich beweisen, warum es nicht stimmt. Es tut mir leid, vielleicht stimmt es im Burgenland, dann habt ihr eine Sonderstellung in Österreich (Bundesrat Sodl: Wir haben einen anderen Landeshauptmann!), aber es stimmt nicht für die übrigen österreichischen Gemeinden.
Meine Damen und Herren! Inhalt des Stabilitätspaktes sollte die Erhaltung des hohen Lebensstandards in Österreich sein. Wohlstand, Stabilität zu erhalten, das wünschen wir uns, das erhoffen wir uns, und Wohlstand sollte auch gleichmäßig verteilt sein.
Am 10. Oktober 2007 waren wieder die Großen für die Finanzeinigung beisammen, das Gremium für die Stabilität, um die Verhandlungen über den Finanzausgleich für 2008 bis 2013 zu führen. Partner für diese Einigung über den Stabilitätspakt waren – das geht schon über 60 Jahre – die österreichische Bundesregierung, die Länder, die Gemeinden beziehungsweise der Gemeindebund und der Städtebund. Die Finanzaufteilung war in den Nachkriegsjahren noch in Ordnung. Wir wissen, Österreich war am Boden, die Katastrophen des Zweiten Weltkrieges waren überall, vor allem aber im städtischen Bereich. Da waren wir im ländlichen Bereich wesentlich besser dran. Und damals hat diese Finanzaufteilung, und zwar die Pro-Kopf-Zuweisung, begonnen. Aber die Finanzaufteilung in den letzten Jahren war sehr ungerecht. Wir haben sie verstanden die ersten 20, 25 Jahre, aber danach, geschätzter Herr Staatssekretär, haben wir sie als große Ungerechtigkeit in Österreich empfunden. Auf der Strecke bleiben Gemeinden unter 10 000 Einwohnern, und es gibt einen Unterschied bis zum siebenfachen Einkommen pro Kopf.
Warum Nachteile heute? – Durch den abgestuften Bevölkerungsschlüssel und durch eine ungerechte Handhabung bei der Kommunalsteuer. Meine lieben Kollegen, ich komme aus einer Region, wo in etwa zehn Gemeinden vier Fünftel der Bevölkerung 30 bis 40 Kilometer zu den Arbeitsplätzen pendeln müssen – und die Kommunalsteuer fließt zu 100 Prozent in die Zentralräume: Das sind die Stadt St. Veit und Treibach. Wir wünschen ihnen das. Sie sind wohlhabende Gemeinden geworden, aber, bitte, Herr Staatssekretär, meine Damen und Herren, wo blieb und bleibt die Aufteilung? Wo sind die 50 Prozent für die Wohngemeinden, wo die Menschen wohnen, wo die Familien wohnen, wo ihr Lebensinhalt ist, wo wir Kindergärten haben, wo wir schöne Plätze anlegen, wo wir die Dorfgestaltung machen, wo das Kulturleben ist? Hier hat sich nichts getan!
Herr Staatssekretär, Sie wissen, dass wir in Österreich ein 70 000 Kilometer langes ländliches Wegenetz haben. Und es ist einfach nicht möglich, das mit den 2,2 Prozent
von der Mineralölsteuer, die zur Verfügung stehen, abzugelten. Das heißt, in Österreich verlangt man, außer in den Bundesländern Salzburg und Tirol, immer noch von jenen betroffenen Menschen, die dort wohnen, bis zu 15 Prozent Mitfinanzierung der Wege, obwohl jedermann diese Wege befahren darf. Das ist einfach unzumutbar.
Die Bundesregierung spricht von Heldentaten, beschließt aber gleichzeitig hohe Belastungen. Die Lebensmittelkosten werden erhöht, die Treibstoffpreise, die Heizkosten, die Pendlertickets werden teurer, die Krankenversicherungsbeiträge, die Preise für die Vignetten, die Mineralölsteuer werden angehoben. Und es gibt keine Ansätze zur Umsetzung der Vorschläge des Rechnungshofes.
Herr Staatssekretär, es gibt vom Rechnungshof 207 Empfehlungen für eine Verwaltungsreform. Laut Rechungshof gäbe es ein Einsparungspotenzial von über 4 Milliarden €. Wenn die Bundesregierung nicht immer streiten würde, könnte vieles an echten Einsparungen realisiert werden.
Ich habe meine Mitverantwortung für den ländlichen Raum immer wahrgenommen. Als Vertreter einer kleinen Gemeinde, der ich bin, habe ich auch hier im Hause jede Möglichkeit genützt, die negativen Entwicklungen immer wieder aufzuzeigen – in Anwesenheit der Mitglieder der Bundesregierung, in Anwesenheit der Landeshauptleute Mag. Burgstaller von Salzburg, Voves von der Steiermark und Dr. Jörg Haider von Kärnten. Ich nütze jede Möglichkeit, das anzusprechen. Meine Kollegen von Kärnten werden es bestätigen, dass ich immer wieder auch Herrn Landeshauptmann Haider auf diese Problematik aufmerksam mache.
Aber auch in Kärnten ist es nicht möglich, in dieser Sache rasch zu einer Änderung zu kommen – wir müssen jetzt alles reparieren, was in den letzten 50, 60 Jahren nicht möglich war –, aber es gibt wenigstens Ansätze, und darüber bin ich sehr froh.
Meine Damen und Herren! Ich hätte nur gerne Ansätze bei der Kommunalsteuer, beim ländlichen Wegenetz und beim abgestuften Bevölkerungsschlüssel. Für das, was hier geschehen ist, für die 140 Millionen, die wir mehr bekommen, Herr Staatssekretär, sind wir Ihnen dankbar, aber letztendlich fließen diese wieder schwerpunktmäßig zu den Gemeinden, die über 10 000 Einwohner haben. (Staatssekretär Dr. Matznetter: Das ist einfach nicht wahr!) – Ja, aber es ist halt so, Herr Staatssekretär! Denn sonst könnte es nicht sein – wir haben gerade das Budget in der Gemeinde beraten –, dass wir wieder wesentlich mehr Ausgaben als Einnahmen haben, weil uns eben diese Steigerungen von Bund und Land vorgegeben werden. 90 Prozent der Entscheidungen liegen nicht in der Verantwortung der Gemeinden, werden ihnen von Bund und Land vorgegeben.
Ich ersuche alle Mitglieder dieses Hauses, bitte besorgen Sie sich einmal mehr Unterlagen über den ländlichen Raum. Warum gibt es diese starke Abwanderung? Wir haben eine Abwanderung von bis zu 17 Prozent in Österreich, nicht in unserer Region. (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.) Auch in Vorarlberg! In Vorarlberg ist es ja um gar nichts besser! Nur, die Vorarlberger haben vielleicht einen Vorteil: dass sie hier heraußen solidarisch sind. (Bundesrat Weiss: Und weil wir einen guten Landeshauptmann haben! – Bundesrat Mayer: Und sparsamer sind wir!) Habt ihr einmal gehört, dass wir Kärntner nicht solidarisch sind? – Wir sind solidarisch. (Bundesrat Mayer: Aber nicht sparsam!)
Meine Damen und Herren! Wenn wir die Ursachen, die für die Abwanderung von großer Bedeutung sind, nicht hier abbauen, nicht im Nationalrat abbauen, wenn sie nicht die Bundesregierung abbauen wird, wer soll sie denn dann abbauen? Heute, mehr als 60 Jahre nach dem Krieg! Wir haben das Jubiläum der Zweiten Republik großartig gefeiert. Mit Recht haben wir das gefeiert, was wir geschaffen haben, aber der ländliche Raum muss auch in Zukunft noch mit Menschen belebt werden.
Herr Staatssekretär, ich wünsche, dass in Österreich jeder Bürger, ob er in Reutte oder in Vandans in Vorarlberg oder in Gurk in Kärnten oder in Wien lebt, gleich viel wert ist, aber das ist derzeit nicht der Fall. Herr Staatssekretär! Bitte schauen Sie sich das einmal an! Ich möchte Sie im Namen der gesamten ländlichen Bevölkerung bitten, das in die Realität umzusetzen. Es kann ja nicht so sein, dass wir, obwohl es nur etwas über 70 Städte gibt in Österreich, aber über 2 300 Gemeinden, die Zweiten bei diesen Verhandlungen sind, die Zweiten nach dem Städtebund. Der Städtebund holt sich die Rosinen, und der Gemeindebund ist nicht stark genug ... (Zwischenruf des Bundesrates Gruber.) – Nein, der Gemeindebund hat 56 Prozent, und der Städtebund hat nur 44 Prozent! Lieber Kollege Gruber, du bist doch lange Bürgermeister gewesen, auch nicht einer so großen Stadt. Also glaub mir, dass wir auf dem richtigen Weg wären, wenn wir es in Österreich zuwege brächten, dass jeder Österreicher, ganz gleich, wo er wohnt, gleich viel wert ist. Das ist unsere Aufgabe.
Herr Staatssekretär, geben Sie es jetzt vor Weihnachten zu, und sagen Sie, das wäre richtig, und wir werden es schaffen! – Danke. (Allgemeine Heiterkeit. – Beifall des Bundesrates Mitterer.)
14.52
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Bader. Ich erteile es ihm.
14.52
Bundesrat Karl Bader (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Um des Weihnachtsfriedens willen kann man auch nicht alles tun. – Ich möchte zum Finanzausgleich anmerken, dass der Finanzausgleich zwar vielerorts als sehr abstraktes Instrument gesehen wird, er aber tatsächlich ganz einfach gelebte Politik ist für die Menschen in unserem Land, dass damit entsprechende Unterstützung für die Sorgen und Anliegen der Menschen zum Ausdruck gebracht und auch gewährt wird.
Durch den Finanzausgleich werden die Bundessteuern auf die Gebietskörperschaften Bund, Länder und Gemeinden in ganz wesentlichem Ausmaß aufgeteilt und sind natürlich in diesen Gebietskörperschaften eine wesentliche Finanzierungsgrundlage für sämtliche Aufgaben, die damit in Verbindung stehen. Er beruht aber – ganz wesentlich – auf einer Einigung aller Gebietskörperschaften. Ich denke daher, dass wir als Ländervertreter und als Länderkammer es als unsere Aufgabe sehen müssen, den Abschluss des Finanzausgleiches entsprechend zu unterstützen und nicht dagegen zu stimmen. Mit einer Gegenstimme würden wir den Ländern und Gemeinden sehr massiv in den Rücken fallen.
Ich glaube auch, im Gegensatz zu dir, lieber Kollege Kampl, dass gerade dieser Finanzausgleich im Hinblick auf die Gemeinden unter 10 000 Einwohnern ein beachtlicher Meilenstein und ein gewaltiger Fortschritt ist. Ich kann dir schon in einem in gewisser Weise beipflichten, nämlich dass die komplette Überwindung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels noch nicht gelungen ist, aber wir sind auch in dieser Frage einen Schritt weitergekommen.
Dieser abgestufte Bevölkerungsschlüssel mit einer sehr unterschiedlichen Wertigkeit der Bürgerinnen und Bürger in größeren und kleineren Gemeinden ist historisch bedingt und sicherlich nicht mehr zeitgemäß, aber ich denke, dass ein großer Schritt gerade mit diesem Finanzausgleich für die kleineren Gemeinden gelungen ist.
Die wesentlichen Neuerungen sind vor allem die Verlängerung der Geltungsdauer. Ich glaube, mit einer 50-prozentigen Verlängerung auf sechs Jahre können wir für die Ge-
bietskörperschaften, vor allem auch für die Gemeinden, Planungssicherheit schaffen, die für die Arbeit vor Ort natürlich große Vorteile bringt.
Wir haben die Gewährleistung der Krankenanstaltenfinanzierung drinnen, den Ausbau der Kinderbetreuung. Bei den Schuldiskussionen am heutigen Tag ist ja auch die Sprachförderung im Hinblick auf die Migrationskinder sehr hervorgestrichen worden. Wir haben auch für die Sprachförderung die entsprechenden Ressourcen vorgesehen, ebenso die Mittel für die Landeslehrer und den Katastrophenfonds.
Die wesentliche Strukturreform, die jetzt schon angesprochen wurde, auch im Hinblick auf die kleineren Gemeinden, was den abgestuften Bevölkerungsschlüssel betrifft, ist darin begründet, dass die unterste Stufe, bis zu 10 000 Einwohnern, ab 2011 deutlich angehoben wird, dass hier alle gleichgestellt werden und diese Stufe der nächsten Stufe, nämlich bis 20 000 Einwohner, angenähert wird.
Wir wollen als kleine Gemeinden nicht gegen die größeren Gemeinden, gegen die Städte agieren, und wir wollen nicht unbedingt, dass weniger Mittel zu diesen fließen.
Es ist nicht kontraproduktiv, da muss ich Kollegin Kerschbaum widersprechen, weil den größeren Gemeinden eben nichts weggenommen wird.
Wenn hier vom Kollegen Kampl bejammert wurde, dass die Landesumlage in Kärnten ... (Bundesrat Ing. Kampl: Ich habe gar nichts bejammert! Gerechtigkeit fordere ich, Kollege!) – Herr Kollege Kampl, ich habe den Satz noch gar nicht fertig gesprochen. Du hast gejammert, dass Mehreinnahmen durch die Landesumlage konterkariert werden, dass also unter dem Strich nicht das bleibt, was du dir erwünscht hättest. Die Landesumlage könnte das Land Kärnten ebenfalls streichen, in Niederösterreich haben wir sie bereits vor 15 Jahren gestrichen, die gibt es nicht mehr. Es gibt aber ein Regelinstrument im Land Niederösterreich, das auch dazu beiträgt, die Kommunalsteuerungerechtigkeit, die in gewisser Weise natürlich nachvollziehbar ist, auszugleichen.
Wir haben in Niederösterreich mit den Strukturhilfebedarfszuweisungen ein Instrument, das dafür sorgt, dass all jene Gemeinden, die von den gemeindeeigenen Steuereinnahmen her unter dem Landesschnitt liegen, aus diesem Strukturhilfebedarfszuweisungstopf, einem Solidartopf aller Gemeinden, auf diesen Landesdurchschnitt angehoben werden. (Bundesrat Ing. Kampl: Da muss man ein guter Freund vom Pröll sein!) Das hat mit „guter Freund“ gar nichts zu tun. Das ist eigentlich ein ganz gerechtes System, wo die Finanzkraft errechnet wird und jede Gemeinde auf diesen Landesdurchschnitt in jedem Fall angehoben wird und entsprechende Ressourcenzuteilungen bekommt. Darauf sind wir in Niederösterreich ganz besonders stolz, und das ist auch eine Frage, die politisch komplett außer Streit steht, eine Vereinbarung mit dem Finanzreferenten und den beiden Gemeindevertreterverbänden. Ich glaube, dass das ein guter Weg ist. (Bundesrat Ing. Kampl: Macht eine direkte Bürgermeisterwahl!)
Ein kleiner Wermutstropfen ist – das möchte ich schon hier anmerken –, dass gerade in der Frage der Annäherung beim abgestuften Bevölkerungsschlüssel die SPÖ relativ großen Widerstand bis zum Schluss geleistet hat. Ich freue mich, dass es jetzt so weit ist – beim Kollegen Sodl hat man es auch gemerkt –, dass es jetzt gut ausverhandelt ist. Ich bin froh, dass dieser Widerstand aufgegeben wurde und dass hier im Interesse des ländlichen Raumes entsprechend positive Signale gesetzt wurden.
Ein wesentlicher Punkt wurde von Frau Kollegin Kerschbaum angesprochen im Hinblick auf die Klimaschutzziele und die verstärkte Widmung von Geldern für die Wohnbauförderung zur Erreichung dieser Klimaschutzziele. Ich glaube auch, dass das ein wesentlicher Punkt im Finanzausgleich ist. Wenn wir dieses Ziel erreichen wollen, müssen hier die entsprechenden Mittel eingesetzt werden. Es sollte natürlich eines sichergestellt werden – das möchte ich gerade in diesem Zusammenhang sagen –: dass
diese Wohnbauförderungsmittel, die es gibt, in allen Bundesländern tatsächlich für die Wohnbauförderung eingesetzt werden.
Ich freue mich, dass wir gerade in der Einfamilienhausförderung mit dem 100-Punkte-Haus entsprechende Signale setzen und den Menschen deutlich machen: Wenn ihr mehr in energiesparende Maßnahmen, in ökologische Heizungssysteme investiert, bekommt ihr eine höhere Förderung! Ich denke, dass wir hier auf einem guten Weg sind und dass das insgesamt eine positive Sache in Richtung Klimaschutzziel ist.
Ich glaube, dass es für die kleineren Gemeinden ein guter Erfolg ist, der mit diesem Finanzausgleich erreicht werden konnte, und dass die Forderung, den kleinen Gemeinden einen größeren Anteil am Kuchen zukommen zu lassen, verwirklicht ist. Ich denke, dass das auch wesentlich ist im Hinblick auf die Sicherheit für die Investitionen und damit auch für die Absicherung vieler Tausender Arbeitsplätze durch die Investitionen der Gemeinden, die insgesamt die größten Investoren in unserem Land sind.
Wir stimmen daher diesem Finanzausgleich sehr gerne und mit großer Freude zu. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)
14.59
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Winterauer. Ich erteile es ihm.
15.00
Bundesrat Reinhard Winterauer (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Wir und ich stimmen natürlich sehr gerne diesem Finanzausgleich 2008 zu: zum einen als gelernter Kommunalpolitiker, weil er tatsächlich eine substanzielle Verbesserung für Städte und Gemeinden bringt, und zum anderen als gestandener Sozialdemokrat, weil er zum Unterschied der Vorjahre eine deutlich sozialere Handschrift trägt. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Schennach: Ist das der neue Finanzminister?)
Zur Kommunalpolitik ist ja heute schon einiges angemerkt worden. Zunächst, denke ich, ist es gut, wenn dieser Finanzausgleich künftig für sechs Jahre abgeschlossen wird. Das erhöht zum einen die Planungssicherheit, und zum anderen: Gerade in diesem Fall – sozusagen zweimal drei Jahre, das heißt also 2008,2009 und 2010 und zum Zweiten 2011, 2012 und 2013 – wurde der Konsolidierungsbeitrag, Kollege Kampl, der unter der Regierungsbeteiligung Ihrer Partei zustande gekommen ist, für die ersten drei Jahre um 50 Prozent gesenkt. Das bringt für Städte und Gemeinden um 53 Millionen € mehr. Für die nächsten drei Jahre wird er zur Gänze gestrichen. Das bringt noch einmal 162 Millionen € mehr für Städte und Gemeinden. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)
Nun zur Abflachung des Bevölkerungsschlüssels: Das hat Kollege Bader, wie ich denke, sehr objektiv dargestellt. Es ist eine Verbesserung. Es ist noch nicht der letzte Wunsch, aber wir wissen, dass im städtischen Bereich ja neue Herausforderungen gerade im Bereich der Integration kommen, dass aber auch die Landgemeinden zusehends Aufgaben übernehmen müssen. Aber immerhin bringt diese Abflachung des Bevölkerungsschlüssels ab 2011 für die Gemeinden mit unter 10 000 Einwohnern 100 Millionen €. Kollege Kampl, 100 Millionen € für Städte und Gemeinden ab dem Jahr 2011! (Bundesrat Schennach: Da gehört Gurk dazu!)
Darüber hinaus – das ist auch ganz wichtig, Kolleginnen und Kollegen – werden finanzschwache Städte und Gemeinden mit über 10 000 Einwohnern auch berücksichtigt und bekommen zusätzlich einen Ausgleich von 10 Millionen €.
Kollege Kampl, ich verstehe ja, dass ihr in Gurk Probleme bei der Erstellung des kommunalen Haushaltes habt! (Bundesrat Schennach: Der Dom kostet so viel!) Das ha-
ben viele Städte und Gemeinden. Kollege Bader hat schon erklärt, dass es landesintern auch Finanzausgleichsmöglichkeiten gibt, ob in Niederösterreich, in Oberösterreich oder im Burgenland. Es tut mir einfach leid, dass es das in Kärnten nicht gibt. (Heiterkeit bei der SPÖ.) Es tut mir auch leid, dass Kärnten hinsichtlich der Wirtschaftskraft auf die letzte Stelle abgerutscht ist. (Rufe bei der SPÖ: Oje!) Wir haben schon gewusst, warum wir einen Oberösterreicher – das sage ich jetzt als Goiserer! – nach Kärnten transferiert haben. Da habt ihr eine schlechte Asylpolitik gemacht. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Köberl.)
Ich bin aber auch froh darüber – um den letzten Punkt, was die Kommunalpolitik anlangt, zu erwähnen; die Entwicklung wird natürlich je Kommune unterschiedlich gesehen –, dass nicht mehr die Volkszahl der alle zehn Jahre stattfindenden Volkszählung herangezogen wird, sondern der aktuelle Stand. Das wird ab 2011 geschehen. Das hat schon zum Teil skurrile Blüten bei den Volkszählungen hervorgerufen. Ich erinnere mich an die Jahre 2001 und 1991, die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes haben nicht nachvollziehen können, welche Erfindungen und welche Einspruchsflut dann gekommen ist. Da haben wir als Kommunalpolitiker selbst uns nicht unbedingt das beste Zeugnis ausgestellt. Ich denke, dass das ein vernünftiger Schritt ist. (Bundesrat Gruber: ... haben wir immer 11 Millionen Einwohner gehabt!)
Nun komme ich als gestandener Sozialdemokrat zur sozialpolitischen Komponente. Ich habe jetzt mit Genugtuung festgestellt, dass im Gesundheitswesen die Aufhebung der 1995 beschlossenen Deckelung erfolgt ist. Meine Kollegen aus Oberösterreich von rechten Seite, ihr wisst das, seit zehn Jahren habe ich das immer kritisiert. Es war eine unselige Idee vom damaligen Finanzreferenten Dr. Christoph Leitl und Landeshauptmann Pühringer, diese Deckelung bei der Spitalsfinanzierung einzuführen. Solch eine Idee muss man einmal haben! Aber immerhin bin ich froh, dass die ÖVP jetzt, nach zwölf Jahren, draufgekommen ist, dass das der falsche Weg ist und dass jetzt 100 Millionen € mehr für die Spitalsfinanzierung für Länder und Gemeinden herausschauen und dass eine entsprechende Valorisierung vereinbart wurde.
Zum zweiten kommunalpolitischen Punkt habe ich eine andere Anschauung als du, Kollegin Kerschbaum! Du hast gesagt, da werden wir als Kommunen immer gezwungen, mehr Aufgaben zu erledigen. Man kann das auch so sehen. Aber ich denke, wir sollten das durchaus mit positiven Ansätzen betrachten, dass diese neue Regierung bei der Mindestsicherung jetzt endlich einen sozialpolitischen Fortschritt erzielt hat und dass es gelungen ist, im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen mit den anderen Gebietskörperschaften zu vereinbaren, dass diese in allen Bereichen durchgezogen wird, aber auch mit einer Deckelung von 50 Millionen €.
Dasselbe gilt für die Kinderbetreuung. Auch da wurde eine Einigung erzielt. Städte, Gemeinden und Länder werden zirka 20 Millionen € dafür finanzieren. Auch das ist ein sozialpolitischer Fortschritt.
Der letzte Punkt ist die 24-Stunden-Betreuung. Ich sage absichtlich 24-Stunden-Betreuung und nicht 24-Stunden-Pflege, weil ich bei der Pflege einfach persönlich andere Kriterien ansetze als manch anderer. Auch hier wurde vereinbart, dass die von der neuen Regierung beschlossenen Reformen umgesetzt werden, und das im Rahmen einer Artikel-15a-Vereinbarung. Durchaus in großkoalitionärer Anerkennung, wie das mein Kollege Wolfgang Sodl schon betont hat, aber auch Kollege Bader schon gesagt hat, sage ich, dass Staatssekretär Christoph Matznetter, aber auch Finanzminister Molterer hier einen guten Job gemacht haben. (Beifall und Bravorufe bei SPÖ und ÖVP.)
Aber ein kleiner Wermutstropfen (Zwischenrufe bei der ÖVP): Allerdings hat Vizekanzler Molterer seine Hausaufgabe innerhalb der Partei nicht ganz erfüllen können. Ich würde „salzkammergutlerisch“ sagen: Er hat den renitenten und wahlkämpfenden Lan-
deshauptmann nicht zur Räson gebracht, dass das tatsächlich in voller Übereinstimmung umgesetzt wird.
Ich habe bei der 60-Jahr-Feier des österreichischen Gemeindebundes vor ein paar Tagen hier im Parlament natürlich mit ehemaligen Bürgermeisterkollegen diskutiert und gesprochen. Und da hat es von etlichen Bürgermeisterkolleginnen und -kollegen – auch von der rechten Reichshälfte – die Feststellung gegeben: Gut, dass wir eine neue Regierung haben; endlich ein vernünftiger Finanzausgleich! – Dieser Meinung schließe ich mich an. Unsere Fraktion wird diesem Finanzausgleich gerne zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)
15.09
Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu Wort gelangt nun Herr Staatssekretär Dr. Matznetter. – Bitte.
15.09
Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es sind hier eine Fülle von Diskussionen über eine Reihe von Aspekten geführt worden. Ich will mich auf ein paar wesentliche beschränken. Teil eins: Ein Finanzausgleich ist eine Regelung der Verteilung der öffentlichen Mittel. Er kann und darf die Diskussion über die Verteilung der Funktionen und Aufgaben in einem föderalen Staat nicht ersetzen. Es ist völlig klar, dass es eine völlige Überforderung gewesen wäre, jene sehr schwierige Arbeit zu übernehmen, die jetzt schon über mehrere Jahre andauert und deren Komplettierung wir in den nächsten Jahren erwarten, nämlich eine umfassende Staatsreform über Finanzen abzuwickeln.
Man kann in diesem Zusammenhang mehrere Fehler begehen, aber einen Fehler sollte man auf keinen Fall begehen, nämlich zu glauben, dass man allein über Geld so etwas Komplexes wie einen Gesamtstaat, ein gesamtes Gemeinwesen mitsamt seiner Verwaltung, seinem rechtlichen Rahmen steuern kann. (Bundesrätin Kerschbaum: Das habe ich nicht gesagt!)
Wir wollen keine Gesellschaft, die nur über Geld gesteuert ist. Österreich ist keine solche Gesellschaft. Und man muss auch nicht jedes plakative Argument aus der Zeitung von Journalisten übernehmen, auch wenn es in der Opposition guttut. Ich denke, man kann das andere auch anerkennen. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich komme zu den positiven Nachrichten, die auch für Frau Bundesrätin Kerschbaum wichtig sein werden. Teil eins, MöSt-Erhöhung: Es war bereits zu dem Zeitpunkt klar, als die Mineralölsteuer hier in beiden Häusern beschlossen wurde – nämlich eine Erhöhung über das Regierungsprogramm hinaus; ich erinnere daran, im Regierungsprogramm waren 1 Cent und 3 Cent vorgesehen; am Ende hat sich der Nationalrat in einer Abänderung entschlossen und wurde auch durch den Bundesrat nicht beeinsprucht, hier eine Erhöhung um 3 Cent und 5 Cent vorzunehmen –, dass der Bund verlangt, dass die Mehrmittel so wie auf der Bundesseite auf der Seite der Länder und Gemeinden für den Nahverkehr und den Klimaschutz eingesetzt werden. Wir haben daher bereits bei der Landesfinanzreferentenkonferenz eine schriftliche Vereinbarung mit den Ländern getroffen, dass die Beträge – die 69 Millionen € die Länder und die 32 Millionen € die Gemeinden betreffend – ausschließlich dafür Verwendung finden.
Wenn Sie mir jetzt heute sagen, dass einzelne Bundesländer das bis heute nicht umgesetzt haben, dann ist diese Nachricht wertvoll, weil wir das selbstverständlich evaluieren und auch unseren Partnern entsprechend vorhalten werden, und das sind in dem Fall die Länder, wenn sie diesen Teil nicht erfüllen.
Ich sage ganz offen dazu: In einem Staatswesen kann es nur auf Basis von Vertrauen funktionieren. Und wenn Gebietskörperschaften miteinander etwas vereinbaren, in einer Form und in einer Dichte, dass klar ist, wer was zu tun hat – unter Umständen so wie der Stabilitätspakt, den wir auch hier vorliegen haben –, dann muss es sein Bewenden haben, dass sich jemand verpflichtet, das einzuhalten. Es besteht immer die Gefahr, dass aus irgendwelchen Erwägungen heraus solche Vereinbarungen nicht eingehalten werden. Das ist aber Aufgabe der jeweiligen Kontrollinstanzen in der jeweiligen Gebietskörperschaft, das aufzuzeigen und entsprechend dafür zu sorgen, dass die dortige Exekutive sich daran hält.
Ich verweise daher dieses Problem an den Niederösterreichischen Landtag, wenn das stimmt, denn dort wäre das richtige Gremium, zu sagen: Landesregierung, Herr Landeshauptmann, Sie haben unterschrieben! Wo ist die Verwendung dieser Mittel?
Ich denke, dieses Einhalten des Prozedere sollten wir auch generell durchziehen. Es ist hier der Bundesrat. Was soll der Bund machen? Die Gouvernante für alle nachgeordneten Gebietskörperschaften spielen? Wir haben einen föderalen Staat mit demokratisch legitimierten und gewählten Instanzen. Und da kann es nicht sein, dass von Bundesebene aus in einer Art Gouvernantensituation jedes Problem bis hinunter geregelt wird. Dafür sind in jeder Gebietskörperschaft die dafür gewählten Organe und die bestellten Organe verantwortlich.
Der Bund kann mit ihnen etwas regeln, der Bund kann Rahmengesetzgebungen machen, aber der Bund kann nicht den Oberaufseher spielen, so auch nicht den internen Finanzausgleich in einem Bundesland regeln. Auch dort gilt: Es hat jedes Bundesland selbst die Regelungen vorzunehmen.
Die Vermögensteuer will ich hier nicht diskutieren, weil sie nicht Gegenstand ist und wir sicher genug Gelegenheiten haben werden, auch hier im Bundesrat noch die Frage der Art der Besteuerung zu diskutieren, und dies auf diesen Zeitpunkt verschieben.
Darf ich die dritte positive Nachricht erwähnen, die Frage der Verteilung der 153 Millionen €. Das wurde auch von den Herren Bundesräten Ing. Kampl und Sodl angesprochen. Ganz kurz: Es steht in § 9 Abs. 11 der hier vorliegenden neuen Fassung des Finanz-Verfassungsgesetzes, dass der abgestufte Bevölkerungsschlüssel in einer Summe bis zu 100 Millionen € – möglichst nahe an 100 Millionen €, also 99,999 Millionen € – ausschließlich für die Abminderung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels der Gemeinden bis 10 000 Einwohner zur Verfügung steht.
Das heißt, von den 153 Millionen € – oder wie es Bundesrat Winterauer richtig gerechnet hat, eigentlich 163 Millionen €, weil noch die 10 Millionen € an Extrazahlung für die finanzschwachen größeren Gemeinden dazukommen – gehen vorneweg 100 Millionen € für die Gemeinden bis 10 000 Einwohner durch die Veränderung, nämlich Verminderung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels. Da ist ein Schwerpunkt für viele kleine Gemeinden gesetzt.
Es stimmt auch nicht, dass der abgestufte Bevölkerungsschlüssel bei der größten das Siebenfache von der kleinen Gemeinde ausmachen kann. (Bundesrat Ing. Kampl: Nein, die gesamte Steuerquote pro Kopf!) – Ja, aber die hängt ja von vielerlei Faktoren ab, unter anderem – richtig angesprochen – von der Kommunalsteuer.
Ich möchte den abgestuften Bevölkerungsschlüssel, den fast alle Bundesräte angesprochen haben, kurz ansprechen. Weil gesagt wurde, die SPÖ hat hier Widerstand gehabt: Wie Sie an den Wortmeldungen der SPÖ-Bundesräte hier gehört haben, ist die diesbezügliche Meinung auch in der Sozialdemokratie sehr stark vom Marx’schen Grundsatz „Sein bestimmt Bewusstsein“ geprägt. Daher haben Vertreter, die aus Städten oder aus größeren Gemeinden kommen, eine sehr andere Position als jene,
die zum Beispiel aus dem Burgenland kommen, wo bis auf eine Gemeinde alle unter 10 000 Einwohner haben.
Halten wir nüchtern fest: Es ist ein System, das in Österreich aus gutem Grund eingeführt wurde. Und ich erinnere daran – bei allem Verständnis für die Probleme kleiner ländlicher Gemeinden –, dass es sehr große Lasten gibt, die ausschließlich große Gemeinden zu tragen haben: ob das das Unterhalten einer Straßenbahnlinie, ob das ein Theaterbetrieb ist und so weiter.
Auf der anderen Seite steht, dass wir alle nicht wollen – auch jene, die als Vertreter großer Gemeinden kommen –, dass die österreichischen ländlichen Gemeinden als Lebensraum in Zukunft nicht weiterbestehen können, als Wirtschaftsraum nicht mehr weiterbestehen können.
Ich denke, hier gibt es auch über alle Fraktionen hinweg ein klares Bekenntnis: Wir wollen ein Österreich haben, in dem auch die kleinen Gemeinden in abgelegenen Regionen Lebensraum und Wirtschaftsraum sind. Und da haben wir alle eine Aufgabe zu lösen: Da muss der öffentliche Verkehr passen, da muss das Schulwesen passen. In jedem dieser Bereiche werden wir Maßnahmen setzen müssen. Mit diesem Finanzausgleich schaffen wir dafür eine wesentliche Grundlage.
Ich bitte um Verständnis dafür, dass das nicht mit dem Plakatsatz: Jeder Kopf ist gleich viel wert!, gelöst werden kann. Ich verhehle auch nicht – und ich habe auch in den Verhandlungen versucht, das ständig einzubringen –, mir hätte eine Lösung, die nach der Finanzkraft geht und nicht nur nach der Einwohnerzahl, deutlich besser gefallen. Denn nicht jede kleine Gemeinde ist eine arme Gemeinde! Wir haben kleine Gemeinden, die die reichsten überhaupt sind – und wir haben kleine Gemeinden, die so bitter arm sind, dass sie Probleme dahin gehend haben, dass sie nicht einmal Banalitäten wie ihren Bauhof finanzieren können.
Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Und wir haben aus diesem Grunde bei diesem Finanzausgleich vereinbart, dass ab sofort eine Arbeitsgruppe aller Finanzausgleichspartner bereits an den Strukturen des neuen Finanzausgleichs arbeitet. Und der Weg führt weg vom abgestuften Bevölkerungsschlüssel. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl.) Er wird zu einer aufgabenorientierten Finanzierung kommen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Den Weg, den wir bei den Spitälern gehen mussten – einen langen, beschwerlichen Weg! –, werden wir bei der kommunalen Finanzierung auch gehen müssen. Es gibt flächenmäßig große Gemeinden, die eine riesengroße Aufgabe im Wegenetz haben. Diese haben vielleicht selbst gar nicht so viele Einwohner, und andere pendeln. Andere haben viele Betriebe dort, müssen eigentlich beim Betrieb Kinderbetreuungseinrichtungen zur Verfügung stellen, müssen eine Summe weiterer Leistungen erbringen, damit diese Betriebe überhaupt bestehen können. Und wir müssen zu einem System kommen, das fair und bezüglich dieser Lasten gerecht vorgeht.
Ich denke daher, der schwierige Weg ist vorgezeichnet. Die Diskussion hier ist sicher nicht die letzte. Ich glaube, dieser Finanzausgleich ist ein Schritt in die richtige Richtung und es ist ein guter Finanzausgleich.
Was die Frage des Weihnachtsgeschenkes betrifft, Herr Ing. Kampl: Ich möchte Ihnen schon ein Weihnachtsgeschenk machen, aber dieses Weihnachtsgeschenk liegt in etwas anderem begründet. Was wir mit diesem Finanzausgleich, wenn Sie heute keinen Einspruch erheben, mit geregelt haben, ist, dass wir in wesentlichen Bereichen dieses Staates eine Harmonisierung erreichen, dass jede Österreicherin, jeder Österreicher weiß, wenn er/sie in Not gerät, dann hat er/sie ab dem Jahr 2010 Anspruch auf eine einheitliche Mindestsicherung.
Die Verhandlungen haben lange gedauert, bis in die Nacht, und ich habe darauf bestanden, dass der Satz unten steht: Jede Beilage ist integraler Bestandteil dieses Paktums. Es haben alle Ländervertreter – in Kärnten Landeshauptmann Haider, in Niederösterreich Landeshauptmann-Stellvertreter Sobotka – dort unterschrieben, und damit haben wir uns verpflichtet, das zu tun. Es sind fertige Texte zur Artikel-15a-Vereinbarung oder Punktationen, wo genau festgelegt wird: Mindestsicherung, die gesamte Frage der Pflege – übrigens mit 5 000 € Eigentum, mit der klaren Verpflichtung, das eigene Finanzvermögen zur Verfügung zu stellen unter Aufrechterhaltung des Eigenheims –, all das wurde unterschrieben, mit der Möglichkeit einer Sondervereinbarung einzelner Bundesländer nach regionalen Bedürfnissen. Wir haben das dort paktiert und das ist eine große Leistung, weil es nicht für jeden einfach war.
Vielleicht ist es für manchen Landeshauptmann, der im Wahlkampf ist und nicht so sicher ist, schwierig, heute noch dazu zu stehen. Es wird schon wieder werden, wenn die Wahl vorbei ist. Aber wir haben uns zu diesem hier entschlossen. (Beifall bei SPÖ und Grünen. – Heiterkeit bei der SPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Mag. Baier.)
Letzter Punkt: Das ist ein Finanzausgleich, wo der Herr Vizekanzler – Und da kam die Kritik aus den eigenen politischen Reihen und von den nahestehenden Kommentatoren. Daher möchte ich ihn hier auch in seiner Vertretung ausdrücklich verteidigen. Hier wäre großzügig vorgegangen worden, hieß es. In Zeitungen war zu lesen: Da wird das Geld hergeschenkt. Wie kann man den Ländern, den Gemeinden, so viel Geld geben? Die schwimmen doch ohnedies im Geld.
Faktum ist: Wir haben heute die Situation, dass nur noch halb so viele Gemeinden überhaupt noch freie Finanzspitzen haben. Wir haben die Situation, dass bei Renovierungsarbeiten, bei dringenden Investitionen, die Kommunen heute kaum mehr die Hälfte von dem leisten können wie früher. Wir haben die Situation, dass die Länder, die vor fünf Jahren noch Überschüsse von mehr als 0,5 Prozent, von 0,75 Prozent des Bruttoinlandsproduktes gemacht haben, den Stabilitätspakt überhaupt nicht mehr einhalten können, dass wir heruntergehen mussten – 0,75 Prozent BIP-Überschuss war vereinbart unter Karl-Heinz Grasser.
Wo sind wir angekommen? – Bei 0,2 Prozent Überschuss. Und die 0,4 Prozent, 0,5 Prozent Überschuss sind jetzt schon eine bedeutende Herausforderung. Es stehen alle Gebietskörperschaften unter Druck.
Wir haben uns aber als Bundesregierung entschlossen, da das
Budgetdefizit im Jahr 2000 1,5 Prozent, im Jahr 2006 1,4 Prozent
betragen hat, dass wir jetzt wirklich zu einem Überschuss kommen. Und das
wird auch vom Herrn Vizekanzler ernsthaft betrieben, diese
Budgetkonsolidierung. Wir werden auf 0,7 Prozent herunterkom-
men, wir werden auf unter 0,5 Prozent kommen und wir werden diesen
Staatshaushalt endlich sanieren – tatsächliche Budgetsanierung
statt Propaganda. (Ruf bei der SPÖ: Bravo!)
Dann ist aber auch zu diesem Zeitpunkt, wenn man den anderen Gebietskörperschaften den Konsolidierungsbeitrag zurückgibt, kein Anlass gegeben – auch nicht in der eigenen Fraktion –, zu mosern, irgendjemand wäre zu großzügig, und in den Zeitungen so etwas zu schreiben. Es war eine harte Verhandlung, es war eine faire Verhandlung. Aber wir geben nur das zurück, was die Länder und Gemeinden dem Bund in Zeiten schweren Defizits gegeben haben. (Bundesrat Dr. Gumplmaier: So ist es!) Im Bereich der Gesundheit gibt es um 100 Millionen mehr, da haben die Länder durch die Übernahme der Spitäler weitaus höhere Kosten (Bundesrat Ing. Kampl: Die Gemeinden!), und in Wirklichkeit die Gemeinden durch die Umlagen, die sie zahlen.
Wir tragen dazu bei, dass das System funktioniert. 100 Millionen, 12 Millionen und 13 Millionen für die kleinen Schulen, und der Rest ist zurückgegebener Konsolidie-
rungsbeitrag. Vom Weihnachtsmann kann keine Rede sein, der kommt erst am 24. Dezember. – Danke, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)
15.24
Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldung: Herr Bundesrat Ing. Kampl. – Bitte.
15.24
Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Vorerst einmal zum Kollegen Winterauer: Die Leistungen von Landeshauptmann Haider in Kärnten lassen sich sehen. (Ironische Heiterkeit des Bundesrates Winterauer.) Ich bin davon überzeugt, dass alle Landeshauptleute sich bemühen, und man sollte nicht einen Landeshauptmann herausnehmen und sagen, es passiert dort oder dort wenig. (Zwischenruf des Bundesrates Molzbichler.) – Mir fällt es nicht ein, lieber Kollege, das weißt du, dass ich über einen Landeshauptmann eines anderen Bundeslandes sage, dort passiert nichts. Wir sind sehr sozial in Kärnten. Wir haben eine große Jugendbeschäftigung – anteilsmäßig die größte in Österreich –, Lehre mit Matura in Kärnten – bitte, das müssen die anderen Bundesländer erst schaffen –, erfolgreiche Betriebsansiedlung. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ.)
Herr Landeshauptmann Haider hat dieser 15a-Vereinbarung bezüglich des Finanzausgleichs zugestimmt. (Bundesrat Molzbichler – die Seite eines Magazins in die Höhe haltend –: Das stimmt, er hat keine Berührungsängste, da hast du recht! – Heiterkeit bei SPÖ und Grünen.) Aber liebe Kollegen ... (Bundesrat Molzbichler: Er bekämpft die Jugendarbeitslosigkeit in den Kneipen, und dann muss er ins Spital! – Neuerliche Heiterkeit bei SPÖ und Grünen.)
Liebe Kollegen, das bringt uns nicht weiter! Wir haben heute ein Problem, und ich rede nicht aus irgendeinem Jux heraus, sondern aus 29-jähriger Erfahrung in der Gemeindepolitik – und die wird mir keiner absprechen – darüber, wie es uns geht, was in unseren Gemeinden passiert und wo es nicht funktioniert. (Zwischenruf des Bundesrates Molzbichler.)
Ich habe einen Vergleich, Herr Staatssekretär. Mich freut es, dass Sie bereit sind, eine Arbeitsgruppe einzurichten. Diese Arbeitsgruppe wird hoffentlich, Herr Staatssekretär, alle jene Kriterien haben, die wir einfach in Österreich brauchen, um ein gerechteres System – vor allem im Sozialbereich und im Einkommensbereich – zu finden. Da gibt es so große Unterschiede, Herr Staatssekretär, dass man am Ende des Jahres immer erschrickt, dass die Armutsgrenze steigt und wir immer mehr Menschen haben, die unter der Armutsgrenze leben, und auch immer mehr Reiche. Ganz verstehe ich das eigentlich nicht.
Aber, Herr Staatssekretär, die
Kommunalsteuer – und ich rede nicht aus irgendeiner Situation
heraus, sondern das sind Tatsachen, das sind Belege: Die Stadt Schwechat hat
zum Beispiel 15 446 Einwohner (Bundesrat Breiner:
15 447 sind es jetzt!), und
die Tagespendler bringen im Jahr 19 643 744 € an
Kommunalsteuer. Spittal an der Drau, zufällig die gleiche Größe
mit 16 045 Einwohnern, die Tagespendler bringen
5 140 000 €.
Dann habe ich zwei kleine Gemeinden, die habe ich
zufällig nur von Kärnten – weil
die Zahlen nicht von mir stammen, die sind amtlich –: Die Gemeinde
Weißensee
mit 788 Einwohnern hat 175 000 € Kommunalsteuer. Die
Marktgemeinde Gurk mit 1 311 Einwohnern (Bundesrat Sodl: Siegi,
du bist schon wieder vorne!) hat 57 853 € Kommunalsteuer im
Jahr.
Herr Staatssekretär, das ist meine Meinung: Das heißt, zwischen Schwechat und Spittal an der Drau ist ein Unterschied mal vier, und zwischen Weißensee und Gurk mal sieben. Herr Staatssekretär, das kann man uns nicht ausgleichen! Wir bemühen uns, diesen Ausgleich über Sonder-BZ und so weiter zu erreichen, und da gibt es ja genug Möglichkeiten. Nur: Dort sind wir die Bittsteller, und wir wollen eigentlich nicht Bittsteller für unsere Bevölkerung sein, sondern wir wollen solche Bürgermeister und Gemeindevertreter sein, die einfordern, was den Bürgern zusteht – was dem Wiener zusteht, was dem in Reutte zusteht, was dem in Gurk zusteht, und das muss nachvollziehbar sein! Das sollten wir ja vom Gesetzgeber, vom Bund her, von vornherein wissen. Nicht, weil der Bürgermeister Tag und Nacht rennt, kriegt er ein bisschen mehr, und weil er politisch gut angeschrieben ist. Und wenn er das nicht ist, kann der Referent sagen, das geht nicht und das und das können wir nicht machen. – So geht es uns wirklich, Herr Staatssekretär.
Bitte, ich lade Sie gerne ein. (Bundesrat Stadler: Keine Geschenke!) Ich fahre mit Ihnen. In meiner Gemeinde habe ich 60 Kilometer ländliches Wegenetz. In der Stadt St. Veit zehn Kilometer, in Treibach fünf Kilometer. Es gibt eine Nachbargemeinde von mir, die gleich viele Einwohner hat, die hat 130 Kilometer ländliches Wegenetz, und dort sollen die betroffenen Bürger noch mitfinanzieren, bis zu 15 Prozent.
Herr Staatssekretär, jeder Mann in Österreich, jeder Gast oder Urlauber darf auf unserem ländlichen Wegenetz fahren. Das sind Ungerechtigkeiten, die wir einfach nicht mehr verkraften. Da bitten wir einfach die Bundesregierung – ich habe das immer getan, ob die mir ein bisschen näher stehen oder ob die jetzt momentan streiten oder nicht streiten, aber bitte, das ist die Aufgabe einer Bundesregierung –, einen Ausgleich zu finden und jedem Bürger in Österreich das Mindeste zukommen zu lassen, dass er gleich viel wert ist. – Danke. (Beifall des Bundesrates Mitterer.)
15.29
Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.
15.30
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Nur ganz kurz: Herr Staatssekretär, ich glaube, Sie haben mich falsch verstanden. Ich glaube aber, es lag am Empfänger, nicht an der Senderin.
Ich habe nicht gesagt, dass eine Bundesstaatsreform und ein Finanzausgleich verknüpft gehören, ich habe nur gesagt, dass eine Bundesstaatsreform fällig wäre, um einen transparenten Finanzausgleich schaffen zu können. Das würde eigentlich im Vorfeld gemacht gehören, diese Entflechtung und Entwirrung, denn es ist ja letztendlich schon so, dass eben viele Bereiche auf vielen Ebenen bearbeitet und auch finanziert werden müssen; und wenn man das ändert, dann wird sich auch die Finanzierung in irgendeiner Form ändern müssen. Und wenn man jetzt den Finanzausgleich für sechs Jahre festschreibt, wird man sich dann mit einer Staatsreform schwertun, die das eine oder andere Gremium mehr oder weniger belastet.
Also ich möchte nicht, dass Sie die Gouvernante spielen, auch nicht für das Land Niederösterreich, und auch nicht den Oberaufseher. Ich denke nur, wenn den Ländern Mittel zur Verfügung gestellt werden und dazugesagt wird, diese Mittel sind für etwas Bestimmtes einzusetzen, dann ist es hilfreich, wenn man zum Beispiel auch einen Bericht verlangt oder auch, dass dann eine Evaluierung erfolgt – und zwar dass man diese schon dann vereinbart, wenn man die Mittel zur Verfügung stellt. Das war in dem Fall mit der Mineralölsteuer eben nicht so, leider. (Beifall bei den Grünen.)
15.31
Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nochmals Herrn Staatssekretär Dr. Matznetter das Wort. – Bitte.
15.31
Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter: In aller Kürze nur: Bundesrat Kampl hat das Problem aufgeworfen, dass die Kommunalsteuer in einem sehr unterschiedlichen Aufkommen anfällt. Das gilt ja für andere gemeindeeigene Abgaben auch, das ist das Wesen von etwas, bei dem ich eine Abgabenhoheit letztlich an Merkmale knüpfe, wie sie eine Gemeinde aufweist. Ich kann es nur nützen. Nebenbei gesagt, es kommt sehr unterschiedlich heraus. Vielleicht sollte man darüber nachdenken, bei der Kommunalsteuer auch Vermögen und andere Dinge einzubeziehen und dafür die Arbeit zu entlasten, dann würden wir auch eine bessere Verteilung an Wohnbevölkerung haben. Aber – ich sage das nur all jenen, die immer Steuerautonomie für Länder und Gemeinden fordern (Zwischenruf des Bundesrates Ing. Kampl) und meinen, jeder soll sich seine Steuern festhalten –: Dann haben wir noch mehr eine solche Situation! (Zwischenruf des Bundesrates Wolfinger.) So groß ist Österreich nicht, dass man unbedingt in jedem Winkel eine andere Steuer braucht. (Zwischenruf des Bundesrates Ing. Kampl.)
Herr Bundesrat, ich will Ihnen gar nicht widersprechen. Das ist ein Grund, warum wir im Pakt vereinbart haben, dass eine Arbeitsgruppe von jetzt an zwischen (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Ing. Kampl.) – Der Gemeindebund und der Städtebund sind da dabei. Die grundsätzliche Reform des gesamten Finanzausgleichs, wir wissen um das Problem, wir gehen es an.
Zum kurzen Einwand der Bundesrätin Kerschbaum: Ich verstehe schon, dass der Einwand der Bundesrätin Kerschbaum eher nicht war, dass der Finanzausgleich die Frage der Staatsreform ersetzt. Nur: Wir können nicht warten, bis die Staatsreform da ist, denn der nächste Finanzausgleich wäre a) ein Jahr später ausgelaufen, b) wir wollen, dass – von der Pflege über die Mindestsicherung, über die Frage der Klassenschülerhöchstzahlen – die Dinge funktionieren, und zwar gleich. Daher haben wir ein Jahr früher verhandelt und daher haben wir ein Jahr früher abgeschlossen, weil wir wollen, dass diese Dinge auf Schiene gebracht werden.
Wenn es im Rahmen der Staatsreform zu Veränderungen kommt, dann ist selbstverständlich der Finanzausgleich entsprechend anzupassen. Das ist völlig klar: Wenn jemand heute für A zuständig ist und das Geld dafür bekommt, und nachher ist eine andere Gebietskörperschaft zuständig, dann sind die Gelder neu zu verteilen. Das wird entsprechend berücksichtigt; wir haben ja mehrere Möglichkeiten, das zu ändern. Und am Ende des Tages: Es ist eine Vereinbarung, die sowieso nur einvernehmlich geändert werden kann – sowohl die Staatsreform als auch der Finanzausgleich. Denn sonst würde ja vieles in diesem Land leichter gehen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)
15.34
Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.
Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse erfolgt getrennt.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Finanzausgleichsge-
setz 2008 erlassen wird sowie das Zweckzuschussgesetz 2001 und weitere Gesetze geändert werden.
Da der gegenständliche Beschluss eine zustimmungspflichtige Verfassungsbestimmung enthält, bedarf er nach Artikel 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
Ich stelle zunächst die erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.
Wir gelangen zuerst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend den Österreichischen Stabilitätspakt 2008.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundeshaushaltsgesetz geändert werden (203 d.B. und 372 d.B. sowie 7857/BR d.B.)
53. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geändert wird (204 d.B. und 395 d.B. sowie 7858/BR d.B.)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zu den Punkten 52 und 53 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter zu beiden Punkten ist Herr Bundesrat Schimböck. – Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatter Wolfgang Schimböck: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Berichte zu den Tagesordnungspunkten 52 und 53 liegen Ihnen in schriftlicher Form vor, ich kann mich daher auf die Antragstellung beschränken.
Der Finanzausschuss stellt nach eingehender Beratung der Vorlage zum Tagesordnungspunkt 52 den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die Zustimmung zu erteilen.
Zum Tagesordnungspunkt 53 gelangte der Finanzausschuss gleichfalls dazu, hier den Antrag einzubringen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für die Berichte.
Wortmeldungen liegen zu diesen Tagesordnungspunkten nicht vor.
Wünscht jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.
Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundeshaushaltsgesetz geändert werden.
Da der gegenständliche Beschluss zustimmungspflichtige Verfassungsbestimmungen enthält, bedarf er nach Artikel 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss gemäß Art. 44 Abs. 2 BVG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geändert wird.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Sparkassengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Nationalbankgesetz 1984 geändert werden (313 d.B. und 386 d.B. sowie 7859/BR d.B.)
55. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Wert-
papieraufsichtsgesetz 2007 und das Pensionskassengesetz geändert werden (286 d.B. und 387 d.B. sowie 7806/BR d.B. und 7860/BR d.B.)
56. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988 und das Bundesgesetz über Sonderregelungen zur Mittelstandsfinanzierung auf dem Gebiet der Gebühren sowie der Verkehrsteuern hinsichtlich der Vorschriften über Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften geändert werden – Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften-Gesetz 2007 (MiFiG-Gesetz 2007) (269 d.B. und 388 d.B. sowie 7861/BR d.B.)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zu den Punkten 54 bis 56, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter zu diesen Punkten ist Herr Bundesrat Todt. Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatter Reinhard Todt: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Sparkassengesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Nationalbankgesetz 1994 geändert werden.
Die Berichte liegen Ihnen schriftlich vor.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Auch der Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und das Pensionskassengesetz geändert werden, liegt Ihnen schriftlich vor.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Auch der Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988 und das Bundesgesetz über Sonderregelungen zur Mittelstandsfinanzierung auf dem Gebiet der Gebühren sowie der Verkehrssteuern hinsichtlich der Vorschriften über Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften geändert werden, liegt Ihnen schriftlich vor.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für die Berichte.
Wir gehen in die Debatte ein.
Erster Redner ist Herr Bundesrat Schennach. Ich erteile ihm das Wort.
15.41
Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Die Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften gewinnen im-
mer mehr an Bedeutung, insbesondere deswegen, weil durch Basel II für die kleineren und mittleren Unternehmen Kreditaufnahmen immer schwieriger werden. Also kommt dem privaten Beteiligungskapital eine besonders spannende Rolle zu und dessen Bedeutung wächst. Das ist dieses Private Equity, das wir hier in unterschiedlichen Ausgestaltungen sehen, also in Venture Capital – Wagniskapital, auch als Risikokapital kann man es bezeichnen –, Seed Finance, Early Stage Finance, Growth Finance, Mezzaninkapital oder Payouts. – Alles Formen alternativen Investments.
Auch in Österreich haben wir bereits Private Equity-Gesellschaften und auch Hedgefonds. Deren Anteile steigen weltweit, und sie schließen sich insbesondere in Private Equity-Gesellschaften, in Bietergemeinschaften zusammen. Wir kennen alle eine: Sie heißt Cerberus. Spätestens seit dem Fall BAWAG wissen wir, wer Cerberus ist. Aber es gibt auch andere große wie Fortress, Belfort Holding, Apax Partners, Blackstone oder die Texas Pacific Group.
Vielfach wird der Vorwurf gemacht, dass diese Private Equity-Gesellschaften nur ein Ziel haben: Gewinnmaximierung. Ich denke, dieser Vorwurf – das möchte ich einmal von unserer Seite aus sagen – geht ein bisschen ins Leere, weil es soll ja an sich das Ziel privater Gesellschaften und privaten Investments sein, Gewinne zu erzielen und dadurch eine stabile Marktposition zu erlangen. Das Problem bei diesen Gesellschaften ist der dabei eingeschlagene Weg, der sehr oft über Personalabbau geht. Und das ist sicherlich zu diskutieren.
Es hat gesetzlicher Regelungsbedarf bestanden aufgrund der Europäischen Union, nur das, was Sie vorgelegt haben, Herr Staatssekretär, erfüllt einfach nicht die Erfordernisse der österreichischen Private Equity-, Venture Capital-Geber.
Dabei muss man sich allerdings die Zahlen vor Augen halten. Nehmen wir die Zahlen von 2006 her: 279 Millionen € wurden hier als Eigenkapital eingesetzt und 156 Millionen € als Investitionsvolumen. Insgesamt sind 190 österreichische Unternehmen davon betroffen gewesen, also haben an diesem Geld Anteil gehabt. Dieses neue Gesetz, das Sie hier vorlegen – wie wir alle wissen, das alte läuft 2007 aus, und Sie haben ein Problem mit der EU, weil man irgendwo versteckte Finanzierungen sieht –, ist kein Ersatz für die bisherigen Bestimmungen, und es beschränkt in Österreich diese Beteiligungsmöglichkeiten sehr deutlich.
Das muss ja nicht ich sagen, sondern wir können einmal in diese Szene dieser Kapitalgeber hineinhören. Die ersten Reaktionen auf dieses Gesetz waren: Bill Gates wäre in Österreich bestenfalls ein Würstlstandbetreiber geworden, oder, wie es andere formuliert haben, Herr Staatssekretär: Statt eines großen Wurfs ein kapitaler Murks. – Das sagt die Szene, das sage nicht ich, aber Sie kennen wahrscheinlich diese Meinung. Dieses Gesetz bringt diese Private Equity-Bieter in Österreich – es ist eigentlich schon eine Industrie – in jene Bedrängnis, die diese Fonds zum Abwandern zwingt. Und wenn wir 190 Unternehmen haben, die bereits daraus Kapital bezogen haben, wäre eine Abwanderung solcher Fonds eher bedenklich.
Zum Beispiel meint der Chef des Aktienforums, Herr Staatssekretär, in Anspielung auf eine andere Debatte: Wir brauchen in Österreich ein Bleiberecht für Private Equity-Gesellschaften, weil dieses Gesetz zwingt uns zum Abwandern.
Die Kommentare sind breit gestreut und reichen von „vollkommen unbrauchbar“ bis „absolute Katastrophe“. Ich habe heute sogar noch mit Mezzanin-Finanzierungsleuten gesprochen, die meinen, viele Fonds werden ins Exil gehen und werden Österreich verlassen, so auch zum Beispiel der Vorsitzende des Branchenverbandes AVCO.
Deshalb, Herr Staatssekretär, werden wir bei diesem Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften-Gesetz nicht mitstimmen, auch wenn es gerade für die KMUs in Österreich von besonderer Bedeutung wäre.
Kommen wir zum zweiten großen Punkt – jene Bereiche, wo wir zustimmen, brauche ich Ihnen jetzt nicht extra zu erläutern –, zur Finanzmarktaufsicht. Es ist interessant: Gerade angesichts des Prozesses, den wir derzeit live erleben, auch angesichts der Kritik, die seitens der Sozialdemokratie an der Finanzmarktaufsicht geübt wurde, haben wir uns eigentlich erwartet, dass da jetzt doch ein größerer Wurf kommt. Aber wenn man den Wurf so macht, dass man sagt: Reduzieren wir ein bisschen die Finanzmarktaufsicht und geben wir ein bisschen Nationalbank dazu, dann haben wir wieder eine Balance gefunden!, dann, Herr Staatssekretär, bleibt die Schnittstellenproblematik zwischen Finanzmarktaufsicht und der Oesterreichischen Nationalbank. Die Beseitigung der Doppelgleisigkeiten ist nicht erfolgt. Sie ist schon in einigen Bereichen erfolgt – Sie wissen, ich bin keiner, der irgendetwas in Grund und Boden kritisiert, wenn es nicht zu Recht ist. Also ich mildere das ab. Aber es gibt in vielen Bereichen nach wie vor diese Doppelgleisigkeiten.
Uns wäre – und vielleicht auch Ihnen Herr Staatssekretär, wenn Sie Ihrem Herzen einmal eine Öffnung erlauben würden – vielleicht eine zentrale koordinierende Behörde lieber gewesen, als ein bisschen was in die Nationalbank und ein bisschen was in jene Finanzmarktaufsicht zu geben, von der wir, gelinde gesagt, sehr wenig halten.
Nun, der nächste Bereich sind die Vor-Ort-Prüfungen. Wir sind dafür, dass diese Vor-Ort-Prüfungen verstärkt werden, dass hier auch mehr Ressourcen eingesetzt werden, dass Follow-up-Prüfungen in diesem Bereich vorgeschrieben sind und es hier vielleicht zu weniger Managementgesprächen kommt.
Eines der Probleme in jedem Bereich ist die Fluktuationsrate von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, und das haben wir gerade im Bereich der FMA gesehen, möglicherweise aufgrund der Zustände, die dort bisher geherrscht haben, aber wenn man als Anreiz bezüglich der Entlohnung eine andere Vorgangsweise wählen würde, bleiben vielleicht auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter länger in einem Unternehmen.
Die Notenbank erhält neue, verstärkte Funktionen. Hier wäre eigentlich ein konsequenter Schritt, Herr Staatssekretär, damit man Interessenkonflikten schon von vornherein aus dem Weg gehen kann, wenn man vielleicht die Banken gänzlich aus der Notenbank herausnimmt.
Wir sind für die schrittweise Abschaffung der Staatskommissäre. Natürlich bedarf es hier bestimmter Rahmenbedingungen, das kann man nicht von heute auf morgen machen. Das werfe ich Ihnen jetzt auch nicht vor. Sie haben es hier bereits etwas verändert, aber das Ziel sollte man hier nicht aus dem Auge verlieren, das zu erfüllen ist.
Das Nächste, was wir aus anderen Bereichen auch kennen: Herr Staatssekretär, wir brauchen eine Regelung, die verhindert, dass Prüfer oder Prüferinnen später zu höheren Gagen zu den Geprüften wechseln. Das haben wir in anderen Bereichen auch – und Sie selbst hatten schon das Vergnügen, im Rahmen einer Dringlichen darauf zu antworten –, wenn etwa Gutachter später zum begutachteten Unternehmen wechseln. Hier wäre eine Art Cool-down-Phase auf jeden Fall von Interesse.
Insgesamt eine Diskussion, die wir in Österreich auch haben. Ich weiß nicht, wie die Frau Präsidentin Zwazl dazu steht. Wir jedenfalls sind der Meinung, Aufsichtsratsfunktionen sollte man begrenzen, damit die Aufsichtsräte nicht Aufsichtsratsfunktionen sammeln, sondern in maximal fünf Aufsichtsräten ihrer Kontrollpflicht auch nachkommen.
Das sind Punkte, die wir hier monieren, Herr Staatssekretär, neben dem ganz großen Bereich, dass ich Sie wirklich dringend ersuche zum vorangegangenen Tagesordnungspunkt, was die Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften betrifft, diese wirklich nicht ins Exil zu zwingen.
An das Präsidium noch: Die Berichterstattung zum vorangegangenen Tagesordnungspunkt hat erläutert, es seien hier mehrheitlich angenommene Anträge vorgelegt worden. Das waren allerdings einhellig angenommene Anträge – nur, damit das korrekt im Protokoll festgehalten worden ist. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
15.54
Vizepräsident Jürgen Weiss: Zur Berichterstattung kann ich festhalten, dass nach dem schriftlich vorliegenden Bericht zum Bankwesengesetz und so weiter „Stimmenmehrheit“ im Ausschussbericht vermerkt ist. (Bundesrat Schennach: Nein! Der vorherige Tagesordnungspunkt: 52, 53!)
Nächster Redner ist Herr Bundesrat Kraml. Ich erteile ihm das Wort.
15.54
Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich habe jetzt nicht so viele negative Dinge bei diesem Gesetz anzumerken wie mein Vorredner von den Grünen. Wenn wir uns zurückerinnern, was die Ausgangslage für dieses Gesetz war: Das waren ja die Finanzgeschichten von BAWAG, Hypo Alpe-Adria, AMIS und Meinl European Land. All das war das Versagen der Bankenaufsicht, und das war auch das schlampige Verhältnis zu den vorliegenden Prüfberichten, die man negiert und zum Teil ohne Reaktion abgelegt hat.
Der Rechnungshof hat festgestellt, das mit der Errichtung der Finanzmarktaufsichtsbehörde verfolgte Ziel einer Optimierung der organisatorischen Abläufe im Sinne einer integrierten Aufsichtsführung über den gesamten Finanzmarkt wurde nicht erfüllt. – Hinter dieser Feststellung steht natürlich, dass hier massiv Geld vernichtet wurde.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das vorliegende Gesetz regelt nun die Aufgabenteilung zwischen der FMA und der Oesterreichischen Nationalbank. Die FMA bleibt weiterhin die weisungsfreie Behörde, und die Nationalbank hat die laufende Bankenaufsicht; die wurde dorthin verlagert.
Ich meine, dass hier ein entsprechender Schlussstrich gezogen worden ist. Man wird ja in einigen Jahren sehen, wie sich das Ganze entwickelt, aber ich meine, dass hier vorerst einmal eine ganz gute Lösung gefunden wurde.
Die Oesterreichische Nationalbank hat in Zukunft ein jederzeitiges Prüfrecht ohne Prüfungsauftrag der FMA. Generell sollen in Zukunft die jährlichen Prüfpläne zwischen der Oesterreichischen Nationalbank und der FMA abgestimmt werden. Die Oesterreichische Nationalbank nimmt darüber hinaus die gesamte Analysearbeit sowohl vom System als auch von Einzelinstituten wahr.
Insgesamt geht es natürlich auch um eine optimale Besetzung der Vorstandsposten in den entsprechenden Gremien. Ich glaube, dass da Nachholbedarf besteht. Das erkennt man, wenn man sich die Ereignisse der Vergangenheit ansieht. Und mit der Vergangenheit meine ich die Schüssel/Grasser-Zeit. Damals sind jene Leute in diese Positionen gekommen, die dann eigentlich kläglich versagt haben.
Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ein Prüfungsergebnis muss natürlich absolute Priorität haben. Das heißt, ich bin mit dem Prüfbericht sowieso schon einmal ein Jahr oder über ein Jahr zurück. Das heißt, da ist sofort nachzudenken, was man hier besser machen kann, und nicht wie geschehen der Prüfbericht im Ordner abzulegen.
Im Bankenbereich geht es aber auch um die Innenrevision, die immer wieder in schwierige Situationen kommt, weil die Innenrevisoren ja in der Bank sitzen und eigentlich abhängig sind. Die Schwierigkeit fängt dann bei den Prüfberichten an: Wie werden die verfasst, kommt da alles hinein, was hineingehört, oder wird der Bericht etwas „weicher“ verfasst, damit die Geschäftsführung damit leben kann? Jeder hat ja – und das ist auch legitim – seine eigene Karriere im Auge, und man weiß ja nicht, wie es nach so einem Prüfbericht weitergeht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch die Anstrengungen gegen die Geldwäsche finden in diesem Gesetz ihren Niederschlag. Es gilt hier mit geeigneten Mitteln zu verhindern, dass die Herkunft von Geldern verschleiert werden kann und dass Gelder aus unrechtmäßigen Quellen zu terroristischen Zwecken weitergegeben werden. Alle Bankinstitute sind nun verpflichtet, eine Gefährdungsanalyse durchzuführen, um ihr eigenes Risikoprofil festzustellen. Darüber hinaus müssen sie den Umfang der anzuwendenden Maßnahmen anhand des Kundenprofils feststellen; das allerdings bedingt auch eine abgestufte Sorgfaltspflicht.
Eine wesentliche Veränderung stellt auch die Verpflichtung dar, den wirtschaftlichen Eigentümer, das heißt die natürliche Person, unter deren Kontrolle der Kunde letztendlich steht, zu identifizieren.
Noch kurz zum Mittelstandsfinanzierungsgesetz, zur Gesellschaft. – Ich glaube nicht, dass uns aufgrund dieses Gesetzes alle Fonds in Österreich verlassen werden, handelt es sich doch letztlich um eine Anpassung an EU-Gesetze. Wenn etwas so stark kritisiert wird, ist es meistens so, dass das dann nicht eintrifft. Das haben wir auch in der Vergangenheit schon sehr oft gesehen, und ich würde mir nicht so große Sorgen um all diese Fonds und Gesellschaften machen, die du, lieber Kollege Stefan Schennach, hier angeführt hast. Sehr wenige Klein- und Mittelbetriebe werden mit Cerberus konfrontiert werden, glaube ich. Ich meine aber schon, dass es ganz wichtig ist, dass die Klein- und Mittelbetriebe entsprechende Unterstützung erfahren, und dass es nicht sein kann, dass genau für diese Klasse der Betriebe die Mittelaufbringung immer schwieriger wird.
Letztendlich glaube ich, dass das vorliegende Gesetz eine gute Lösung ist und dass es einen sich wieder beruhigenden Finanzmarkt in Österreich schaffen wird. Wir werden daher dieser Gesetzesvorlage die Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)
15.59
Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mayer. Ich erteile ihm das Wort.
16.00
Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich möchte auf die Finanzmarktaufsicht zu sprechen kommen, weil, wie Kollege Kraml schon ausgeführt hat, wegen der großen Skandale im Bankenbereich, BAWAG, AMIS, Hypo und MEL, die Finanzmarktaufsicht immer wieder in eine schiefe Optik geraten und auch massiv unter Kritik gestanden ist.
Ich denke, wichtig in diesem Zusammenhang ist auch, dass wir mit allen Mitteln versuchen, den Schaden vom Finanzplatz Österreich fernzuhalten. Deshalb ist eine Reform auch unumgänglich notwendig. Es ist auch einigermaßen schwierig, Herr Staatssekretär, sich in Europa ein Modell sozusagen abzukupfern, denn es gibt nicht wirklich ein sehr gut funktionierendes System in Europa.
Herr Kollege Schennach, es ist, wie ich meine, einfach zu wenig, zu sagen, wir sind dagegen, ohne selbst einen tauglichen Versuch vorzulegen, und nur zu sagen, wir schaf-
fen eine zentrale Behörde. Das ist doch wirklich zu wenig, denn mit der Einrichtung der Finanzmarktaufsicht im Jahr 2002 als unabhängige und weisungsfreie Aufsicht ist ja dem Grundsatz nach eine Verbesserung der damaligen Aufsichtssituation erfolgt. Dafür gab es damals sogar internationale Anerkennung. Die Entwicklung kennen wir.
Der Rechnungshof hat nach der aktuellen Entwicklung auf den Finanzmärkten vor etwa einem Jahr das Aufsichtssystem im Bereich der Bankenaufsicht geprüft und unter anderem festgestellt, dass die Kooperation zwischen der FMA und der Nationalbank nicht zufriedenstellend war. Insbesondere ergaben sich auf Grund von Doppelgleisigkeiten und Schnittstellenproblemen wenig Synergiepotentiale.
Die Bundesregierung hat nach dem Banken-Untersuchungsausschuss reagiert und rasch einen Gesetzesvorschlag zur Reform der österreichischen Finanzmarktaufsicht vorgelegt. Im Kern wird dabei an der Grundsatzentscheidung aus dem Jahr 2002 festgehalten, die einerseits eine unabhängige, weisungsfreie Behörde vorsieht, andererseits aber ein Kooperationsmodell mit der Notenbank. Das ist auch der springende Punkt einer Gesetzesänderung, was auch der Rechnungshof, wie erwähnt, festgestellt hat.
Jetzt wurde als maßgeblich betrachtet, die Frage zu lösen, wie können wir die Schnittstellenproblematik bereinigen, die Effizienz erhöhen und Doppelgleisigkeiten vermeiden.
Kollege Schennach, wesentlich bei der vorliegenden Gesetzesvorlage scheint mir zu sein, dass die Nationalbank nur mehr die Vor-Ort-Prüfungen der Banken vornehmen kann, im Rahmen eines Prüfungsauftrages, aber auch im Auftrag der FMA oder im Rahmen eines Prüfungsplanes, um es richtig zu sagen. Die behördliche Aufsicht verbleibt jedoch bei der FMA. So können sich beide Institutionen auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren.
Es gibt also eine klare Kompetenzaufteilung. Es wird klar getrennt zwischen dem, der untersucht, und dem, der am Ende entscheidet, also die Folgerungen und Entscheidungen aus diesem Titel trifft.
Wir haben im Ausschuss über diese Sachlage auch diskutiert, und es wurde unter anderem erwähnt, dass der Internationale Währungsfonds bei uns auf Besuch war, wenn man das so nennen kann, Herr Staatssekretär. Ich habe mir diesen Artikel im „profil“ besorgt, weil hier auch einiges kritisiert worden ist. Die Gesetzesvorlage ist eben vor dem Besuch des IWF erfolgt und diskutiert worden.
Hier wurden fünf Punkte angesprochen, die ich ganz kurz formulieren darf, Herr Kollege Schennach: „1. Auslaufmodell Staatskommissär? Die Vertreter der Republik in Bank-Aufsichtsräten sind den IWF-Experten offenbar ein Dorn im Auge. Sie plädieren für die ersatzlose Abschaffung der Funktion.“ – Das geht in diesem Zusammenhang nicht. (Zwischenruf des Bundesrates Schennach.) Wir haben hier auch eine Änderung bereits im Gesetz formuliert.
„2. Die Missachtung gesetzlicher Bestimmungen ist in Österreich nach wie vor ziemlich preiswert. Die Finanzmarktaufsicht kann derzeit Verwaltungsstrafen – etwa bei Manipulation von Börsenkursen – von maximal 50.000 Euro verhängen.“ – Darüber wird man sicher reden können, Herr Staatssekretär.
„3. Der Währungsfonds lobt zwar einerseits die Bemühungen Österreichs, ,interne und externe Kontrollen‘ zu stärken, die Maßnahmen gehen den Experten jedoch nicht weit genug.“
„4. An Aufsichtsräten und Wirtschaftsprüfern lassen die Experten generell kein gutes Haar. Sie drängen einerseits auf behördliche Eignungstests für Mitglieder der Kontrollorgane und andererseits auf die Rotation von Wirtschaftsprüfer-Kanzleien.“
Das ist auch wichtig: „5. Eine der Schlüsselpassagen des Berichts: Der IWF fordert Finanzmarktaufsicht und Nationalbank unmissverständlich dazu auf, fortan ,eng zu kooperieren‘. Die unklare Kompetenzverteilung hatte zuletzt dazu geführt, dass die Behörden zu verhalten oder zu spät auf Problemfälle im Finanzwesen reagierten.“
Ich denke, genau mit dieser Gesetzesvorlage, Herr Staatssekretär, haben wir hier eine Sanierung geschafft. Die Lösung erscheint deshalb praktikabel, die FMA bekommt nicht nur mehr Profil, sondern soll eine effiziente, schlagkräftige Behörde werden, die dann gerne in absehbarer Zeit vielleicht auch einmal als Best-Practice-Modell für eine funktionierende Bankenaufsicht in ganz Europa gelten könnte.
Wir werden deshalb dieser Finanzmarktaufsichtsreform gerne die Zustimmung geben. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.)
16.06
Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu Wort gelangt nun Herr Staatssekretär Matznetter.
16.06
Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Kürze: Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften. Herr Bundesrat Schennach! Ich möchte Sie darüber informieren, dass die Grundlage für die Änderung ein ganz förmliches Beihilfeverfahren ist, das die Kommission gegen Österreich eingeleitet hat. Ein Beihilfeverfahren ist ja nicht etwas, worüber man hinweggehen kann, denn wenn man hier verurteilt wird, bedeutet das, dass Steuerzahlerinnen und Steuerzahler entsprechende Strafen auferlegt bekommen können und umgekehrt auch die Unternehmen in entsprechendem Ausmaß durch die Kommission herangezogen werden können.
Wir mussten daher handeln. Und wir haben an der Grenze des EU-rechtlich Möglichen, soweit es die Leitlinien – das ist Amtsblatt Nr. C 194 vom 18. August 2006 – für Beihilfen erlauben, eine entsprechende Regelung getroffen. Allerdings können damit nur bestehende Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften letztlich bis zum Jahr 2012, allenfalls 2015 weitermachen. Diese Form, aus EU-Sicht beihilfenfinanzierte Form, geht nicht mehr.
Jetzt komme ich aber zu dem, was Sie zitiert haben und als Argument dafür bringen, warum die Änderung schlecht ist. Wohin wollen denn die lieben Gesellschaften in Europa flüchten? – Das ist doch überall verboten, dass man eine Beihilfe braucht dafür, dass man sich anderswo beteiligt.
Wir bemühen uns, für bestmögliche Rahmenbedingungen für Private Equity und Venture Capital in Österreich zu sorgen. Aber muss das immer darin bestehen, dass Steuergelder hineinfließen? Kann man nicht auch erwarten, dass sie in bestimmten Bereichen eine normale Marktform haben? Da beteiligen sich welche, aber ich muss dieses Verhalten nicht sofort ködern und ein Zuckerl vergeben. So wie nicht jede Spende nur dann erfolgt, wenn es eine entsprechende Steuergutschrift gibt. Die Österreicherinnen und Österreicher sind das beste Beispiel, viel spendenfreudiger als die meisten Länder, wo es eine Absetzbarkeit von der Steuer gibt. Daher darf man diese zwei Dinge nicht miteinander vermengen.
Wir handeln an der Grenze des EU-rechtlich Möglichen, um das weiter zu haben. Wir werden dann auch neue Vorschläge in der Bundesregierung einbringen, um noch bessere Möglichkeiten gerade für solche Mittelstandsfinanzierungen zu entwickeln. Bitte uns aber Zeit zu geben! Wir werden das im nächsten Jahr machen, denn das muss
sorgfältig vorbereitet sein. Wir sind hier immer in dem Minenfeld, welche Förderung an der Grenze des Zulässigen nach EU-Recht ist.
Nun zur FMA. Feststellung Nummer eins dazu, weil die Frage aufgeworfen wird, warum man nicht alles in die Oesterreichische Nationalbank gegeben oder die Allfinanzaufsicht gelassen hat. Ich habe es im Nationalrat gesagt, und ich möchte es hier nicht verschweigen, auch ich habe im ersten Schwang und vor allem Ärger über das, was man gesehen hat an zum Teil hilflosem Agieren der Aufsichtsstrukturen in der Vergangenheit – die Fälle wurden von Bundesrat Kraml sehr gut dargestellt –, gesagt: Nehmt es den Burschen weg und gebt es den anderen Burschen! Die haben noch vernünftig agiert, sprich die Oesterreichische Nationalbank.
Wenn man sich aber wirklich das zu Gemüte führt, was in harter Arbeit von den Damen und Herren Abgeordneten im Untersuchungsausschuss monatelang bis tief in die Nacht hinein erarbeitet wurde, und wenn man das, was sie analysierten, ernst nimmt und wenn man sich dann den Rechnungshofbericht anschaut und sich überlegt, welches System das gescheiteste ist, dann komme ich zu folgendem Ergebnis:
Es ist das System von Checks and Balances, wo man laufende Überwachung von polizeilichen, nämlich finanzpolizeilichen Aufgaben trennt, wo man Erteilung der Kommission, Erteilung der Genehmigung für den Geschäftsführer von der Frage der Prüfung, von der Frage der laufenden Analyse trennt. Dann hat man mehr Sicherheit im System, dass, wenn der eine einen Fehler macht, der andere nicht den Fehler bestätigt, weil es in Wirklichkeit von derselben Person kommt.
Bei aller Liebe zur Effizienz, ich glaube nicht, dass die spanische Inquisition die beste aller Formen war, wo in einer Person Ermittlung, Staatsanwalt, Strafe, Polizei und auch noch Verhaltensanordnungen konzentriert waren. Da ist eine Gewaltentrennung nicht das Schlechteste. (Bundesrat Schennach: Aber ein bisschen ein großer Sprung zur spanischen Inquisition!)
In diesem Sinne laufende Aufsicht und Überwachung bei der Oesterreichischen Nationalbank, die polizeilichen Aufgaben, das Strafe-Verhängen, das Bescheid-Ausstellen, die Hoheitsaufgabe bei der FMA. Ich denke, wir haben eine gute Lösung gefunden und auch, wie ich meine, eine herzeigbare Lösung. (Bundesrat Schennach: Es hat auch Daumenschrauben beim Steuereintreiber gegeben!)
Herr Bundesrat, was die Frage der Schnittstellenproblematik betrifft: Ja das Problem war doch folgendes: Die einen schreiben einen Prüfbericht, hoch explosiv, mit einer Reihe von Handlungsnotwendigkeiten, und auf der anderen Seite weiß man gar nicht, ob er eingegangen ist, wo er überhaupt eingegangen ist – bis man dann nach Monaten feststellt, er wurde eingelegt, so wie eine Gurke ins Glas. (Ruf bei der SPÖ: Schubladisiert!) Wir haben mit dem neuen System, mit einer klaren Datenbank, wo jeder Vorgang, der zwischen OeNB und FMA passiert, dokumentiert und eingetragen wird, die Sicherheit, dass es eingelegte Prüfberichte nicht mehr gibt. Das ist jederzeit transparent in der Datenbank zu sehen, die in dem neuen Gesetz vorgesehen ist.
Wir haben alle Vorwürfe in Bezug auf Doppelgleisigkeit im Bereich Rechnungshof beseitigt, meine Damen und Herren. Und wir haben die Vor-Ort-Prüfungen, die gesamten Prüfungen bei der Oesterreichischen Nationalbank konzentriert. Lieber Stefan Schennach, die Oesterreichische Nationalbank hat genug Prüfungsaufgaben. Daher wird die Zahl der Managementgespräche, auch wenn sie angenehm sind, mit Sicherheit abnehmen, und wenn sie geführt werden, werden sie nicht die Prüferteams behindern. Die sind dort nämlich unabhängig von der Geschäftsführung.
Was die Frage der Personalfluktuation betrifft, bin ich auch sicher, dass die Oesterreichische Nationalbank diese Probleme weniger haben wird als die FMA. Was die
Frage der OeNB-Kapitaleigner betrifft, möchte ich darauf hinweisen, dass wir keinen Anlass zu einem Enteignungsverfahren haben und dass daher bestehende Aktionäre der OeNB von sich aus bereit sein müssen, der Republik Anteile abzutreten. Dies ist nichts, was man in ein Gesetz hineinschreiben würde.
Was die Abschaffung der Staatskommissäre betrifft: Ich bin nicht immer der Meinung, dass man eine Sicherung, wenn sie nicht funktioniert hat, gleich mit Aluminiumpapier umwickeln sollte, in der Meinung, man braucht sie ohnehin nicht, oder gar ausbauen sollte. Es gibt im elektrischen Bereich viele dieser Sicherungsautomaten und Fehlerschutzschalter, FI; das ist aber kein Grund, dass man die gute alte Porzellansicherung, zum Beispiel bei der Haussicherung, gleich überbrücken muss. Vielleicht ist es ja gut, eine weitere Sicherung zu haben. (Bundesrat Schennach: Sind die EU-rechtlich noch erlaubt?) Erlaubt sind sie, wir führen sie bei den großen Instituten auch weiter fort. Wir haben aber zeitgemäß darauf geschaut, dass die Anzahl der Staatskommissäre zurückgeht.
Der Problematik des Wechsels vom Prüfer zum Geprüften müssen wir uns noch widmen, detto der externen Rotation der Wirtschaftsprüfer. Wir wollen uns hier mit dem Justizministerium synchronisieren, weil ja gleichzeitig die Abschlussprüfungsrichtlinie der EU bis Mitte 2008 umzusetzen ist. Wir werden in diesem Zusammenhang, auch was Good Governance- und Compliance-Regeln betrifft, die Frage der Aufsichtsräte im Gesamtkontext regeln. Dafür ist aber das BMJ zuständig, das BMF für den Bereich Finanzmärkte.
Wir haben bereits für die Aufsichtsratsvorsitzenden sehr strenge Regelungen in dem Gesetz, was fit and proper betrifft, auch was die Cooling-off-Periode betrifft. Ich denke, das ist ein gutes Gesetz, das auch großen Fortschritt gebracht hat.
Was wir uns wünschen, ist, am liebsten würden wir von dieser Problematik in den nächsten Jahren gar nichts mehr hören – weil es keinen Skandal gibt, weil es funktioniert, keine Anleger zu Schaden kommen, keine Gefährdungssituation für Institute da ist, daher keine Strafprozesse laufen müssen. Diesen Zustand werden wir dann erreichen, wenn es gut funktioniert. Das wünsche ich mir, und ich hoffe und glaube, dass wir damit einen guten Beitrag leisten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)
16.15
Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch nicht.
Die Abstimmung erfolgt getrennt.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz und weitere Gesetze geändert werden.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz und weitere Gesetze geändert werden.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften-Gesetz 2007.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988,
das Körperschaftsteuergesetz 1988, das
Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994,
die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, die Abgabenexekutionsordnung,
das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Kommunalsteuergesetz 1993
geändert werden (Abgabensicherungsgesetz 2007 – AbgSiG
2007) (270 d.B. und 391 d.B. sowie 7862/BR d.B.)
58. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gebührengesetz 1957, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996 und das Tabakgesetz geändert werden (392 d.B. sowie 7863/BR d.B.)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen nun zu den Punkten 57 und 58, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter zu diesen Punkten ist Herr Bundesrat Sodl. – Bitte.
Berichterstatter Wolfgang Sodl: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, die Abgabenexekutionsordnung, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Kommunalsteuergesetz 1993 geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich beschränke mich daher auf die Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
In weiterer Folge bringe ich den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gebührengesetz 1957, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996 und das Tabakgesetz geändert werden.
Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich beschränke mich daher auf die Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für die Berichte.
Wir gehen in die Debatte ein.
Erste Rednerin ist Frau Bundesrätin Kemperle. – Bitte.
16.18
Bundesrätin Monika Kemperle (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich möchte nur ganz kurz auf einen positiven Aspekt in diesem Gebührengesetz, dem Abgabensicherungsgesetz, eingehen, und zwar auf die Befreiung von Gebühren für Schriftstücke, die im Rahmen einer Geburt anfallen, was wir sehr gut finden, etwa für die Ausstellung der Geburtsurkunde, des Staatsbürgerschaftsnachweises und von Reisedokumenten. Wir wissen ja, vor welch finanzieller Situation junge Frauen stehen, die ein Kind bekommen. Man denke nur daran, wie hoch die Gebühr ist, die für ein Reisedokument zu bezahlen ist.
Weiters lobenswert ist, dass ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass auch ausländische Schriftstücke, die im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes und zum amtlichen Gebrauch vorgelegt werden, ebenfalls von den Gebühren befreit sind.
Ich denke mir, dass das ein guter Ansatz ist, um
insbesondere finanzschwachen Familien Möglichkeiten zu bieten, die
dazu beitragen, dass sich diese amtliche Doku-
mente wie Reisepässe, Staatsbürgerschaftsnachweise und so weiter
leisten können. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
16.20
Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Perhab. – Bitte.
16.20
Bundesrat Franz Perhab (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Wortmeldung bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 58, das Tabakmonopolgesetz, und ich darf die Gelegenheit nutzen, auf die Situation der österreichischen Trafikanten, insbesondere jener in den Bundesländern Steiermark und Kärnten, deren Trafik nahe der Grenze zu Slowenien liegt, hinweisen.
Ich glaube, es ist jedem bekannt, dass dort nach Wegfall der 25-Stück-Regelung für diese Trafikanten eine sie in ihrer Existenz bedrohende Situation entstanden ist, weil der Konsument selbstverständlich die Gelegenheit nützt, Zigaretten und Tabakwaren wesentlich günstiger im benachbarten Slowenien einzukaufen. In den davon besonders betroffenen Grenzregionen gab es Umsatzrückgänge von bis zu 60 Prozent! – Die Trafikanten haben darauf aufmerksam gemacht und Kundgebungen veranstaltet.
Klarerweise war diesbezüglich auch die Politik gefordert, vor allem das Finanzministerium, und dankenswerterweise haben sich Herr Vizekanzler Finanzminister Molterer und Herr Staatssekretär Matznetter zu einem Trafikantenpaket entschlossen, das zumindest, so denke ich, flankierende Maßnahmen setzen wird. Wichtige Regelungen dieses Trafikantenpakets bedingen nun eine Gesetzesnovelle.
Es sind einige unbefristete Regelungen für eine nachhaltige Absicherung der Trafikanten beschlossen worden. Inzwischen gibt es gegen Entgelt Werbung in den Trafiken – man sieht sie schon überall, diese Touchscreens et cetera. Das war bis jetzt nicht möglich und stellt eine zusätzliche Einnahmequelle für den Trafikanten dar. Dieser darf auch seine Nebenartikelpalette erweitern. Es dürfen zusätzlich Produkte wie zum Bei-
spiel Gutscheine, Bons oder Wertkarten verkauft werden, aber auch Handelsprodukte und Dienstleistungen, bestimmte nicht alkoholische Getränke und Tabakwaren-Ersatzprodukte, sofern diese keine Arzneimittel sind.
Neben den unbefristeten gibt es befristete Regelungen, die hoffentlich dazu führen werden, dass sich die finanzielle Situation der Trafikanten verbessert. Es gibt ein befristetes Steuermoratorium, die Aussetzung der automatischen Tabaksteuererhöhung für zwei Jahre, verbunden mit einer Evaluierung und einer Verlängerungsoption auf insgesamt drei Jahre.
Ganz wichtig ist auch der Solidaritätsbeitrag. In der Monopolverwaltung wird auf Anregung des Bundesgremiums der Trafikanten ein Solidaritätsfonds eingerichtet. Gespeist wird dieser Solidaritätsfonds durch eine auf drei Jahre befristete Anhebung der Einzelhandelsspanne um 10 Prozent, wobei die Anhebung ausschließlich der Dotierung eines bei der Monopolverwaltung einzurichtenden Solidaritätsfonds dient.
Eine weitere Maßnahme ist die Förderung des Gesundheitsschutzes. Diese im Interesse der Konsumenteninformation und des Gesundheitsschutzes liegende Maßnahme wurde ebenfalls befristet beschlossen und sieht Folgendes vor: Im Tabakgesetz wird jetzt vorgeschrieben, dass nur Zigarettenpackungen mit Warnhinweisen in Deutsch nach Österreich, in Verkehr gebracht und in Österreich in Besitz gehalten werden dürfen. – Diese Regelung gilt ab 200 Stück, also ab einer Stange Zigaretten.
Ich denke, das sind flankierende Maßnahmen, die hoffentlich dazu führen werden, dass die Einkommenssituation dieser Trafikanten nicht existenzbedrohend wird. Letzten Endes, so weit bin ich Realist, wird aber der österreichische Konsument, der Raucher, wahrscheinlich das günstigere Angebot in Slowenien weiterhin in Anspruch nehmen, und wir können nur hoffen, dass es innerhalb der Europäischen Union auch einmal zu einer preislichen Harmonisierung der Tabakwaren kommt.
So nebenbei bemerkt geht es auch nicht allen slowenischen Nachbarn gut: Nach Einführung des totalen Rauchverbots gibt es in der slowenischen Kleingastronomie ein Minus von 40 Prozent. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
16.24
Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Schimböck. – Bitte.
16.24
Bundesrat Wolfgang Schimböck (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Vor allen Dingen aber, lieber Kollege Perhab, der hier jetzt all das vorgetragen hat, was passiert ist! Ich hätte mir gewünscht, dass du mit derselben Intensität die Bemühungen und den Kampf der Trafikanten um diese Lösung mitverfolgt hättest, denn ich kann dir sagen, in Sierning, wo der Herr Finanzminister zu Hause ist, hat der dortige Trafikant umsonst darauf gewartet, dass sich dieser einmal seine Probleme anhört. – Gut, das Wahlergebnis in Sierning, in seinem Heimatort, wo der Herr Finanzminister auf der Nationalratswahlliste stand, war nicht gerade sehr erfreulich (Bundesrat Ing. Kampl: Für wen?!); er muss jetzt aber nicht unbedingt immer diesem Wahlergebnis entsprechend agieren.
Es war dann eigentlich der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband, der viele Initiativen gesetzt hat. Kollege Nationalratsabgeordneter Kirchgatterer – ich war auch dabei – hat dort drüben im Restaurant den zuständigen Bundesgeschäftsführer des Bundesgremiums der Wirtschaftskammer beiseite genommen und hat ihm die entsprechenden Informationen gegeben; dieser hatte noch sehr wenige, er war nämlich erst seit wenigen Wochen im Amt und kam von der Sparte Industrie. Er hat sich aber dann sehr gut eingearbeitet, hat sich sehr engagiert, und man ist dann dort wirklich munter geworden
und hat die vielen Unterschriften, die der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband gesammelt hatte, weitergeleitet.
Dann hat man sich mit der Industrie auseinandergesetzt. Das war eine sehr traurige Situation, denn die Industrie hat sich bemüht, diese Lösung zu torpedieren. Man hat gesagt, dass das für den Tabakpreis sehr schlechte wäre.
Der Vorgänger von Herrn Mag. Molterer in der Position des Finanzministers ist ja mit verantwortlich, dass wir jetzt das Tabakwerk in Linz schließen müssen. Ich möchte hier den Vorweihnachtsfrieden nicht stören, aber seine Äußerung ist, denke ich, bekannt: Sollte es jemals zu dieser Schließung kommen, würde er sich ins Knie schießen. – Ich hoffe, dass ihm Frau Swarovski nur einen „Stoppelrevolver“ unter den Weihnachtsbaum legt, denn sonst wäre das wirklich dramatisch. Andernfalls hoffe ich, dass er in der Nähe eines Unfallkrankenhauses ist.
Du hast jetzt diese Lösungsansätze präsentiert. Ich glaube, wirklich das Beste, was jetzt vom Finanzminister und von unserem Staatssekretär ausgearbeitet und auf den Tisch gelegt wurde, ist dieser Solidaritätsfonds, wenn ich daran denke, dass es hier um 3 000 Betriebe geht – um 3 000 kleine und sogar mittlere Betriebe – mit 10 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Um diese geht es hier, sie hätte man fast vom Tisch gewischt.
In den Quartalsberichten der Nationalbank gibt es eine ganz interessante Feststellung – vielleicht liest du sie einmal, Kollege Perhab; du beschäftigst dich, glaube ich, sowieso sehr gerne mit Volkswirtschaft und dergleichen. Dort ist nämlich im letzten Quartalsheft eine Gegenüberstellung gemacht worden, was denn eigentlich die Stärke der österreichischen Wirtschaft im Vergleich zur deutschen ist: Es sind die vielen kleinen und mittleren Betriebe, weil sie nämlich nicht wie große Industriekonzerne mit der Fertigung und mit ihren Betrieben in Billiglohnländer auswandern können! Und zu diesen kleinen und mittleren Betrieben gehören auch jene der 3 000 Trafikantinnen und Trafikanten in dieser Republik. Wir sollten zu den TrafikantInnen stehen, denn sie sind wirklich Nahversorger, sie haben eine soziale Funktion im Ort und sie bemühen sich auch, die Menschen vor Ort zu versorgen. Ich glaube, das ist eine ganz, ganz wichtige Sache!
So säumig eigentlich diesbezüglich der Herr Finanzminister auch war, das alles in Gang zu bringen, so sehr möchte ich unserem Finanzstaatssekretär Matznetter gratulieren, weil er sich nämlich – ich war zum Teil selbst dabei – im persönlichen Gespräch mit Hunderten Trafikantinnen und Trafikanten ein Bild gemacht hat von dieser Situation. Wenn es in dieser Republik so ist, dass ein Finanzminister erst dann zur Tat schreitet, wenn Demonstrationen und Aufmärsche von selbständig Erwerbstätigen, von seinen Steuerzahlern, vor dem Finanzministerium stattfinden, dann, muss ich sagen, ist dieser Herr, so glaube ich, vielleicht nicht wirklich auf dem richtigen Platz. (Zwischenruf des Bundesrates Wolfinger.)
Aber es ist kurz vor Weihnachten, und ich glaube, es konnte einiges im Sinne eines weihnachtlichen Friedens erreicht werden. Allerdings können Sie sich eines Umstandes sicher sein: Der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband wird diese Entwicklung weiter sehr kritisch beobachten und wird sich, so wie bisher, ganz massiv für die Trafikantinnen und Trafikanten in dieser Republik einsetzen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
16.29
Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Abgabensicherungsgesetz 2007.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gebührengesetz 1957 und weitere Gesetze geändert werden.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrförderungsgesetz für eine österreichische Entwicklungsbank geändert wird (262 d.B. und 393 d.B. sowie 7864/BR d.B.)
60. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Hellenischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (264 d.B. und 394 d.B. sowie 7865/BR d.B.)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zu den Punkten 59 und 60 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Sodl. Ich bitte ihn um die Berichte.
Berichterstatter Wolfgang Sodl: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrförderungsgesetz für eine österreichische Entwicklungsbank geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Weiters bringe ich den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Hellenischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für die Berichte.
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrförderungsgesetz für eine österreichische Entwicklungsbank geändert wird.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Hellenischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll.
Da der vorliegende Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf er der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben.
Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.
Ich lasse nun über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt und das Bundesfinanzgesetz 2007 geändert wird (266 d.B. und 398 d.B. sowie 7866/BR d.B.)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 61. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist wieder Herr Bundesrat Sodl. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Wolfgang Sodl: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt und das Bundesfinanzgesetz 2007 geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich beschränke mich daher auf die Antragstellung. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.
16.35
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden dieser Gesetzesvorlage nicht zustimmen, ich möchte deshalb nur ganz kurz erläutern, warum das so ist.
Erster Punkt, Klima- und Energiefonds: Dass die Gelder des Klima- und Energiefonds für die nächsten Jahre aufgehoben werden können, ist an und für sich okay. Ich verstehe zwar nicht ganz, warum man für 2009 auch schon beschließen muss, dass die Gelder weitergetragen werden, aber prinzipiell ist das okay. Ich weiß nur nicht, woran es liegt, dass keine geeigneten Projekte gefunden wurden, um die Gelder in Anspruch zu nehmen. Es kann ja nicht daran liegen, dass es keine geeigneten Projekte gibt – offensichtlich liegt es an der mangelhaften Suche.
Der zweite Punkt ist der eigentliche Grund, warum wir die Gesetzesvorlage ablehnen, also für uns der wichtigere Punkt der beiden: Es gibt 1,9 Milliarden € für den öffentlichen Verkehr. – Das ist an und für sich nichts Schlechtes, nur ist es leider nicht so, dass dieses Geld künftig zusätzlich zur Verfügung stehen soll, sondern es ist einfach so, dass die Rahmenpläne, die es ja an und für sich schon gibt, jetzt auch auf finanzieller Seite bestätigt werden sollen.
Aufgrund internationaler Vereinbarungen, zum Beispiel mit der EU, müssen die ÖBB mit ihren neuen Bilanzierungsregelungen Nachweise erbringen, dass das Geld für die Abschreibungen auch vorhanden ist. Wenn die ÖBB das im jetzigen Zustand machen würden, hätten sie 1,5 Prozent Eigenkapital – das würde traurig ausschauen. Dann hätten wir wahrscheinlich nicht mehr allzu lange die ÖBB.
Andererseits ist es so, dass diese Mittel den Verkehrsunternehmen ja eigentlich laufend zukommen sollten, und nicht geballt auf einmal, so wie es bisher passiert ist. Das wäre prinzipiell seriöser und ehrlicher, als wenn man es so handhabt wie bisher, als man den Kopf in den Sand gesteckt und alle paar Jahre einmal gesagt hat: Okay, wir brauchen wieder ein paar Milliarden, wir tun ja so viel für den öffentlichen Verkehr!
Das Problem, das wir mit der jetzigen Vorgangsweise der Bundesregierung haben, ist, dass die Dinge, die diesem Rahmenplan zugrunde liegen, in erster Linie Prestigeprojekte sind und nicht in erster Linie dem öffentlichen Nahverkehr dienen, und es gibt sehr viele Dinge, die in allen möglichen Bauprogrammen der ÖBB leider nicht stehen.
Beispielsweise gibt es keinen sichtbaren Willen, Langsamfahrstellen, die zu hunderten auftreten und immer mehr werden, endlich abzubauen.
Es gibt zwar die versprochene Bahnhofoffensive: Also, ich kann mich an die erste Bahnhofoffensive, von der gesprochen wurde, erinnern – ich glaube, das war noch vor Minister Gorbach –, aber ich kann mich nicht daran erinnern, dass diese Bahnhofoffensive jemals auch wirklich umgesetzt worden wäre.
Es gäbe auch zahlreiche Projekte zur Erhaltung von Bahnhofinfrastruktur, zum Beispiel bei uns in Niederösterreich die Thayatalbahn, von der immer gesagt wird, dass man sie
erhalten sollte. Aber wahrscheinlich wird man sie nicht erhalten, man wird sie wahrscheinlich nach der Wahl abbauen.
Es gibt also sehr viele Maßnahmen, insbesondere im Nahverkehr, die zu setzen wären, aber diese Maßnahmen kommen leider im Infrastrukturrahmenplan der ÖBB nicht vor.
Wir werden der Zuteilung der Mittel im Budget in dieser Form nicht zustimmen, weil es unserer Meinung nach notwendig wäre, viel mehr und zum Teil auch andere Projekte in diesem Rahmenplan zu berücksichtigen. (Beifall bei den Grünen.)
16.39
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gelangt Herr Staatssekretär Dr. Matznetter. – Bitte.
16.39
Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! In aller Kürze: Frau Bundesrätin Kerschbaum, der Klima- und Energiefonds wurde Mitte dieses Jahres eingerichtet. Die Bundesregierung hat unmittelbar nach ihrer Ernennung diesen Schwerpunkt ausgerufen, und wir haben alle erforderlichen Maßnahmen gesetzt.
Wir haben das nicht gemacht, was Sie uns üblicherweise vorhalten: Dass man zuerst etwa ankündigt, aber kein Geld dafür hat. Deshalb haben wir sofort alles in die Wege geleitet, um seit 1. Juli 2007 die notwendigen finanziellen Mittel aus einer ökologischen Abgabe einsammeln zu können.
Jetzt ist es aber so, dass vernünftige Projekte und deren Finanzierung keine Dinge sind, für die man mit dem Geldkoffer durch die Republik marschiert und sagt: fein, da gibt es etwas Sinnvolles, dem stecken wir jetzt fünf Packerln Tausender zu!, sondern das sind Projekte, die sinnvollerweise in einem Gesamtkonzept einen wirklichen Beitrag zum Klimaschutz bieten sollen. Daher muss dort etwas Platz greifen, was wir mit der Haushaltsreform in künftigen Jahren für den ganzen Haushalt zur Verfügung haben werden, nämlich die Möglichkeit, in stärkerem Ausmaß vernünftigerweise auch Jahresultimo-übergreifend zu planen. Nichts anderes wird hier gemacht.
Was die Frage der ÖBB und der Zuführung neuer Mittel ins Eigenkapital betrifft, möchte ich als Feststellung Nummer eins Folgendes vorbringen: Den Grund, warum die ÖBB diese Eigenkapitalmittel brauchen, haben Sie richtig genannt: weil ohne diese Mittel die Eigenkapitaldecke so gering wäre, dass bei der Emission der Anleihen für die Bahnprojekte der Zinssatz höher werden würde, da ja die Bonität des Schuldners ÖBB abnehmen würde.
Wir sehen aber diese Investitionen ins hochrangige Bahnnetz als nachhaltige Investitionen in die Zukunft. Wenn diese Strecken fertig sind, erhoffen und wünschen wir uns – das ist ja unsere Zielsetzung –, dass sowohl Personenverkehr als auch Cargoverkehr von der Straße auf die Schiene verlagert werden. In kurzer Zeit kann mit energetisch möglichst günstigen und auch von der Fahrzeit her schnellen Verkehrsmitteln im Bereich des Cargo kompetitiv mit der Straße mitgehalten werden. (Bundesrätin Kerschbaum: Aber der Nachteil ist ...!)
Dabei erfolgt aber das Rückspiel dieser Investitionen nicht in einem Jahr oder in zehn Jahren, sondern über Jahrzehnte. Wir finanzieren in der Republik fristenkongruent, wir finanzieren über viele Jahrzehnte bei den ÖBB in ihre Infrastruktur Bau AG, weil wir dort über viele Jahre die Investitionen in ausreichendem Maß finanzieren. Diesen Teil muss der Steuerzahler zur Verfügung stellen, damit wir möglichst optimale Zinsen haben. Aber mit diesem Zuschuss sichert der Steuerzahler den ÖBB einen notwendigen Eigenkapitalanteil, um die Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen zu machen, und
ich halte das für gut. (Bundesrätin Kerschbaum: Und der Nahverkehr bricht zusammen!)
Erlauben Sie mir dazu folgenden Nachsatz: Ein bisschen schüttelt man schon den Kopf, wenn man draufkommt, dass die Damen und Herren Manager 613 Millionen in hoch riskante Finanztransaktionen gesteckt haben. Das ist aber etwas, wo zum Glück sehr rasch – und das ist ja die Änderung gegenüber dem früheren Verkehrsministerium – im Aufsichtsrat vorgegangen worden ist. Es wird ein externer Prüfer bestellt und die Satzung, was die Zustimmungspflicht betrifft, sofort geändert, noch vor dem Bekanntwerden. Hier sieht man im Vergleich einen Unterschied, der einen sicher macht: vor dem Regierungswechsel mit Herrn Vizekanzler Gorbach; nachher mit Herrn Bundesminister Faymann.
Was die Bahnhofoffensive betrifft, Frau Bundesrätin, empfehle ich, an jene Ort zu fahren, wo die Bahnhöfe schon umgebaut worden sind. Wer heute in Linz und in anderen Orten aussteigt, sieht, welche Chance es in Zukunft für die ÖBB geben wird. Ich wünsche mir auch einen noch schnelleren Ausbau, aber es ist bereits vieles „on the way“. Ich erinnere nur daran, dass allein der Umbau des Zentralbahnhofs in Wien quasi ein ganzes Stadtviertel neu entstehen lassen wird.
Das ist etwas, was man nicht von einem Tag auf den anderen haben kann, was aber, glaube ich, auch aus grüner Sicht doch etwas Positives sein soll: Rund um den Verkehrsträger Bahn werden Geschäfte und Wohnungen angesiedelt, damit eben keine Wege mit dem Auto zurückgelegt werden müssen, und dies wird möglichst günstig erschlossen, mit U-Bahn, Schnellbahn, allen Formen von Pendlern und internationalen Zügen, sodass dann auch rund um so einen Punkt etwas entsteht. Ich finde, das ist eine tolle Initiative, und die ÖBB machen etwas in diesem Bereich.
Es stimmt, dass wir uns mehr kleine Bahnhöfe wünschen. Für Nebenbahnen wird jeder Politiker laufen, wenn es um die in der eigenen Region geht; und wenn es um solche in einer anderen Region geht, wird er fragen, warum seine Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Steuergeld einen nicht rentablen Zug finanzieren sollen. So ist eben das Florianiprinzip im Lande. Seien wir froh, dass wir die Bahnen überhaupt noch haben, die wir uns erhalten konnten! – Danke. (Beifall bei der SPÖ, bei Bundesräten der ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)
16.44
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird (260 d.B. und 402 d.B. sowie 7867/BR d.B.)
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir kommen nunmehr zum 62. Punkt der Tagesordnung.
Die Berichterstattung hat der Vorsitzende des Ausschusses übernommen. Ich darf Herrn Kollegen Boden bitten, den Ausschussbericht zu bringen.
Berichterstatter Karl Boden: Frau Präsidentin! Frau Staatssekretär! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Umweltausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht. – Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.
16.46
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Letzte Runde: Wir sind sehr wohl dafür, dass 140 Millionen € mehr in die Verbesserung des ökologischen Zustands der Gewässer fließen sollen. Wir würden es zwar begrüßen, wenn Retentionsmaßnahmen – auch solche, die dem Hochwasserschutz dienen – mehr oder weniger zu diesem Topf dazukommen würden, wenn das also gemeinsam abgehandelt werden würde, aber gut, das ist nicht unser Hauptproblem.
Unser Hauptproblem mit diesem Gesetzesvorschlag sind die zusätzlichen Mittel für JI/CDM-Programme, die mit diesem Gesetzesvorschlag wieder bewilligt oder zur Verfügung gestellt werden sollen. Dabei es ist ja prinzipiell gut und schön, wenn der Herr Umweltminister die Einhaltung der Kyoto-Ziele anstrebt. Nur wäre es noch schöner und noch besser, wenn er das anstreben würde, indem er Mittel in Österreich investiert, auch wenn da vielleicht die Ersparnis von 1 Tonne CO2 teurer ist, als wenn man sie mit einem Programm im Ausland kauft. Aber dies wäre auf jeden Fall für die österreichische Wirtschaft und auch für die österreichische Umwelt nachhaltiger.
Das Traurige ist, dass offensichtlich diese Dinge in Österreich leider hauptsächlich am Wirtschaftsministerium scheitern oder zum Teil auch im Verkehrsministerium hängen bleiben. Das Ökostromgesetz wird jetzt zwar novelliert, aber die Novelle wird, wenn sie so durchgeht, wie sie geplant ist, kaum beziehungsweise eigentlich keine Verbesserungen mit sich bringen. In Dürnrohr wird dafür ein neues Kohlekraftwerk mit 800 Megawatt elektrischer Leistung errichtet werden.
In der Verkehrspolitik gibt es zwar immer die schönen Worte: „von der Straße auf die Schiene“, doch in Wirklichkeit umgesetzt wird es leider nicht in dem Ausmaß, in dem es notwendig wäre. Denn leider wächst ja der Verkehrsanteil auf der Straße nach wie vor an, und die Maßnahmen für den öffentlichen Verkehr reichen nicht aus.
Deshalb lehnen wir diesen Vorschlag ab, weil unserer Meinung nach Mittel für den Umweltschutz, also in erster Linie für die CO2-Ersparnis, zuerst einmal auch in Österreich eingesetzt werden sollten, weil es dann für den Umweltschutz und für die Wirtschaft in Österreich mehr bringen würde. (Beifall bei den Grünen.)
16.48
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mosbacher. – Bitte.
16.48
Bundesrätin Maria Mosbacher (SPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit der Änderung des Umweltförderungsgesetzes reagiert die Bundesregierung auf die Feststellung erheblicher Mängel im ökologischen Zustand der heimischen Gewässer. Defizite gemäß den Erfordernissen der Wasserrahmenrichtlinie wurden vor allem bei den Abflussverhältnissen, der Gewässerstruktur und der Durchgängigkeit der Fließgewässer festgestellt.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, stehen in den Jahren 2007 bis 2015 aus dem Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds Förderungen von insgesamt 140 Millionen € zur Verfügung. Mit den Mitteln sollen Durchgängigkeitshindernisse beseitigt, die Auswirkungen von Ausleitungen und Rückstau gemindert, Maßnahmen gegen Schwallauswirkungen gesetzt und morphologisch – sprich: die Gewässerstruktur verändernd – Fließgewässerstrecken restrukturiert werden. Die Restrukturierungen sollen nach dem Bundesgesetz nur dann förderungsfähig sein, wenn sie nicht mit Maßnahmen des Hochwasserschutzes kombiniert sind, weil dafür Förderungsmittel des Wasserbautenförderungsgesetzes zur Verfügung stehen.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesregierung erwartet sich, je nach Förderungsnachfrage, Investitionen zwischen 400 Millionen und 600 Millionen € sowie einen Arbeitsplatzeffekt von 4 000 bis 7 200 Arbeitsplätzen.
Neben diesen zu erwartenden positiven Auswirkungen sind wir, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, uns alle, glaube ich, darin einig, dass Wasser die wichtigste Ressource nicht nur für die Gegenwart, sondern auch für die Zukunft, für unsere Kinder darstellt. Eines sei dazu auch klar angemerkt, werte Kolleginnen und Kollegen: Einen Zugriff auf unser Wasser in privatwirtschaftlicher Hinsicht gilt es mit aller Vehemenz zu verhindern!
Geschätzte Damen und Herren! Meine Fraktion wird der Änderung des Umweltförderungsgesetzes die Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
16.51
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Köberl. – Bitte.
16.51
Bundesrat Günther Köberl (ÖVP, Steiermark): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren Kollegen im Bundesrat! Die vorliegende Novelle – wir haben es schon gehört – hat de facto zwei Inhalte. Das eine ist, ein Förderprogramm zur Renaturierung von Fließgewässern mit einer Dotierung von rund 140 Millionen € einzuführen, und der zweite Schwerpunkt betrifft den Ankauf von CO2-Zertifikaten.
Die ganz negative Sicht – so ist es zumindest zu mir herübergekommen – von Kollegin Mosbacher teile ich nicht. Wir wissen, dass die Qualität der österreichischen Gewässer eine sehr gute ist und dass damit auch die Wasserwirtschaftspolitik der österreichischen Bundesregierung der letzten Jahre eine ist, die die richtige ist. Das sei hier auch gesagt. Das Grundwasser ist zu 96 Prozent ohne Risikogefährdung, und die Fließgewässer sind ökologisch ebenfalls in recht gutem Zustand.
Es gibt lediglich bei den Fließwasserstrecken Nachbesserungsbedarf – das haben Sie angesprochen –, und der eigentliche Wermutstropfen dabei ist, dass die Gewässer-
struktur auf Grund der morphologischen und hydrologischen Veränderung an sich ein Problem darstellt. Die Untersuchungen haben gezeigt, dass nur 6 Prozent aller Flussläufe in Österreich noch eine natürliche Struktur aufweisen, und das ist doch ein sehr geringer Anteil. Aber gerade hier setzt das neue Förderprogramm an, und gerade hier wird es wesentliche Verbesserungen geben.
Ich denke, dass dieses Geld in die Sanierung, aber auch in die Renaturierung sehr gut investiert wird, im Sinne der Umwelt, aber auch im Sinne der Nachhaltigkeit. Die Frau Kollegin hat es vorhin erwähnt: Rund 400 Millionen bis 600 Millionen € an Investitionsvolumen werden damit ausgelöst. Ich habe es beim Umweltbericht von dieser Stelle aus schon gesagt: Gerade im Salzkammergut, in der Nachbargemeinde Grundlsee, gibt es das Beispiel, wie der Toplitzbach renaturiert wurde und damit auch wieder zu einer touristischen Attraktion geworden ist. Daher kann man ruhig auch von einer Win-win-Situation für die Menschen in unserem Land sprechen.
Umso weniger verstehe ich, warum hier die grüne Fraktion nicht dabei ist. Sie haben es zwar eingangs begrüßt, aber zum einen ja, zum anderen nein gesagt – unterm Strich nein, wenn ich es zusammenfasse. Aber ich glaube, wir sind uns darin einig, dass diese 140 Millionen € gut investiert sind, die wir dort auch brauchen.
Was die erneuerbare Energie anbelangt – und das ist ja auch ein wichtiger Punkt –, liegt Österreich im Spitzenfeld der Europäischen Union. Unter den 27 EU-Staaten liegen wir an vierter Stelle; gegenüber einem EU-Schnitt von 6,4 Prozent liegen wir bei 21 Prozent, das heißt bei einem nahezu viermal so hohen Wert, was den Verbrauch von erneuerbarer Energie anbelangt.
Die erneuerbaren Energien sind in Österreich seit Jahrzehnten das Rückgrat der Stromerzeugung. Bis jetzt kommen rund zwei Drittel der Stromerzeugung aus der Wasserkraft – rund zwei Drittel aus der Wasserkraft! Das heißt, hier brauchen wir unsere Flüsse. Auf der anderen Seite haben wir natürlich auch mit den Auswirkungen zu kämpfen, die ich vorhin genannt habe.
Nun zum zweiten Aspekt; ich möchte das auch ganz kurz halten. Die Klimastrategie der Bundesregierung hat immer vorgesehen – das werden Sie auch bestätigen müssen –, dass wir neben allen anderen Maßnahmen im Inland, die es auch gibt, bis zum Jahr 2012 rund 45 Millionen Tonnen, also 9 Millionen Tonnen jährlich, durch das so genannte JI/CDM-Programm – was heißt denn das eigentlich?: „Joint Implementation“ und „Clean Development Mechanism“ – beisteuern. Daran hat sich nichts geändert.
Geändert hat sich jedenfalls der Preis, das wissen Sie: Statt der ursprünglich angenommenen rund 7 bis 8 Cent (Bundesrätin Kerschbaum: Euro!), 7 bis 8 €, sind wir jetzt bei rund 10 € je Tonne; deswegen auch die zusätzlichen Mittel, die es hierfür geben soll.
Wie gesagt, es sind zusätzliche Maßnahmen; das war immer klar und war so geplant. Deswegen werden wir von der Österreichischen Volkspartei dieser Novelle auch zustimmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
16.55
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Diese Debatte ist geschlossen.
Wird eine Ergänzung durch die Berichterstattung gewünscht? – Auch dies ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Altlastensanierungsgesetz geändert wird (ALSAG-Novelle 2008) (271 d.B. und 403 d.B. sowie 7868/BR d.B.)
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen zum 63. Punkt der Tagesordnung.
Die Berichterstattung wird wieder vom Vorsitzenden des Ausschusses übernommen. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Karl Boden: Der Bericht des Umweltausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Altlastensanierungsgesetz geändert wird, liegt schriftlich vor. Ich komme daher zum Antrag.
Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht. – Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mosbacher. – Bitte.
16.56
Bundesrätin Maria Mosbacher (SPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Diese Novelle soll die Klassifizierung der Altlastenbeiträge mit der Deponieverordnung 2008 und dem dort neu gefassten Stand der Deponietechnik in Einklang bringen. Außerdem werden notwendige Rechtsanpassungen vorgenommen.
Die insgesamt kostenneutrale Novelle bringt Verwaltungsvereinfachungen wie bei der Abfallentsorgung. Hier werden unter anderem Gesetzespassagen, die mit der Deponieverordnung wortgenau im Einklang standen, aus dem Gesetz entfernt. Weiters werden beitragspflichtige Tatbestände vereinfacht und zusammengefasst. All das bedeutet für die Gemeinden sowie für die Abfallwirtschaftsverbände eine Verbesserung.
Erfreulich ist außerdem, dass im Gesetz nun klar geregelt ist, dass Rekultivierungsmaßnahmen oder temporäre Oberflächenabdeckungen, sofern sie im Einklang mit der Deponieverordnung stehen, auch weiterhin beitragsfrei sind.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Bis Ende 2006 wurden in Österreich 50 000 Altstandorte und Altablagerungen registriert. In den nächsten Jahren werden sicher noch einige Standorte dazukommen. Einige wurden schon entsorgt und saniert, aber einiges ist noch zu tun. Altlasten können wir nicht wegdiskutieren, da ist Handeln angesagt. Die Bundesregierung tut das; über das Tempo könnte man noch reden.
Werte Kolleginnen und Kollegen, wir müssen uns aber auch überlegen, wie wir künftig mit unserem Müll umgehen. In Europa werden jährlich zwei Milliarden Tonnen Abfall erzeugt, und in diese Menge ist der landwirtschaftliche Müll noch gar nicht eingerechnet. Das bedeutet 3,5 Tonnen Abfall pro Kopf im Jahr! Diese Mengen sind beunruhigend.
Zusätzlich beunruhigend ist der Mülltourismus. Grundsätzlich, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, muss das Prinzip der Abfallvermeidung gelten. Wir müssen uns genau anschauen, welche Abfälle tatsächlich exportiert und importiert werden müssen oder ob sich der Mülltourismus nur deshalb lohnt, weil man mit billigen Lagerstätten gutes Geld machen kann.
Hohes Haus! Eines ist klar: Der beste Müll ist der, den wir vermeiden. Das Europäische Parlament hat es so formuliert: Wichtig ist zuallererst Müllvermeidung vor Wiederverwendung vor Recycling vor Verwertung und vor Beseitigung, damit wir nicht von der Müll-Lawine erdrückt werden.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es liegt an uns, so zu handeln, dass die nachfolgenden Generationen noch eine intakte und lebenswerte Umwelt vorfinden. Wir stimmen der Änderung des Altlastensanierungsgesetzes zu. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)
16.59
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Preineder. – Bitte.
17.00
Bundesrat Martin Preineder (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Werte Mitglieder des Bundesrates! Ich darf mit einem Medienbericht beginnen: „Sanierung des Gaswerkes beginnt. Früher als geplant kann mit der Sanierung des aufgelassenen Gaswerkes in Wiener Neustadt begonnen werden. Die Altlast, die in der Nähe einer Schule liegt, bedroht das Grundwasser der Mitterndorfer Senke. ... 14,5 Millionen Euro wird die Sanierung dieser Altlast kosten.“
Kollege Giefing und meine Person kommen aus einem Bezirk, der mit Altlasten „gesegnet“ ist. Im Bezirk Wiener Neustadt befindet sich die bereits sanierte Berger-Deponie, die Kosten in der Höhe von 108 Millionen € verursacht hat, und auch die bekannte Fischer-Deponie, die um 130 Millionen € saniert wurde. Ich denke, es ist wichtig, dass wir diese Altlasten beseitigen. Kollegin Mosbacher ist schon auf die Vorteile der vorliegenden Novelle eingegangen, der wir natürlich auch gerne unsere Zustimmung geben.
Im Umweltbereich ist wesentlich, Reparaturen zu tätigen, die notwendig sind. Im Vorfeld geht es aber auch darum, Reparaturen zu vermeiden, nämlich Vorsorge zu treffen und einfach unsere Lebensgrundlagen, unsere Ressourcen entsprechend zu schützen. Wir können auf das Erreichte großteils stolz sein. Wir haben gesunde Böden in Österreich, wir haben ein hervorragendes Trinkwasser. Nur auf den Bereich der Luftreinhaltung gilt es jetzt verstärktes Augenmerk zu legen und hierauf unsere Anstrengungen zu konzentrieren. Es besteht einfach Handlungsbedarf, und wir wissen, dass im Bereich des Klimawandels enorme Anstrengungen getätigt werden müssen.
In dem Zusammenhang darf ich die Aufmerksamkeit auf einen Teilbereich lenken, in dem es aktuell zu handeln gilt. Hier muss aktiv eine Änderung herbeigeführt werden, um nicht nachher Altlasten sanieren zu müssen. Ich spreche davon, dass im Bereich der Ökostromproduktion zurzeit von 320 bestehenden Biogasanlagen in etwa die Hälfte konkursgefährdet ist, weil sich die Rohstoffpreise verändert haben und sich damit auf Basis des in den bestehenden Verträgen festgelegten Einspeisetarifes nicht mehr wettbewerbsfähig beziehungsweise kostenneutral, sondern nur mehr mit Verlust Strom produzieren lässt. Damit steht der Konkurs ins Haus.
Es ist notwendig, im Bereich der Biogasanlagen schnell die Einspeisetarife zu erhöhen. Mit 10 Prozent von dem, was wir im Bezirk Wiener Neustadt für die Sanierung der Altlasten ausgegeben haben, nämlich mit 25 Millionen €, könnte hier für das nächste Jahr die Möglichkeit gesichert werden, nicht Altlasten zu produzieren, sondern aktiv für den
Umweltschutz einzutreten. Ich hoffe, dass wir gemeinsam in beiden Häusern des Parlaments entsprechend schnell geeignete Maßnahmen setzen können. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)
17.03
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Mir liegen hiezu keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Von der Berichterstattung wird ebenfalls kein Schlusswort gewünscht.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend die Kündigung des Übereinkommens (Nr. 45) über die Beschäftigung von Frauen bei Untertagearbeiten in Bergwerken jeder Art, 1935 (169 d.B. und 348 d.B. sowie 7871/BR d.B.)
65. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen (205 d.B. und 349 d.B. sowie 7872/BR d.B.)
66. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz über das Verbot von Streumunition (232 d.B. und 350 d.B. sowie 7873/BR d.B.)
67. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz über die Anerkennung des Österreichischen Roten Kreuzes und den Schutz des Zeichens des Roten Kreuzes (Rotkreuzgesetz – RKG) (233 d.B. und 351 d.B. sowie 7874/BR d.B.)
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir kommen nun zu den Punkten 64 bis 67 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Die Berichterstattung zu den Punkten 64 bis 67 hat Herr Bundesrat Bader übernommen. Ich darf um die Berichte bitten.
Berichterstatter Karl Bader: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe zu den gegenständlichen Tagesordnungspunkten die Berichte des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten. (Präsident Mag. Erlitz übernimmt wieder den Vorsitz.)
Zum Tagesordnungspunkt 64 – hier geht es um die Beschäftigung von Frauen bei Untertagearbeiten in Bergwerken – darf ich berichten, dass der Ausschuss für auswärti-
gen Angelegenheiten nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag stellt, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Zum Tagesordnungspunkt 65 – hier geht es um ein Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen – darf ich berichten, dass der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag stellt,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1, zweiter Satz BV-G die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,
3. dem vorliegendem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 3 BV-G in Verbindung mit Artikel 44 Abs. 2 BV-G die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,
4. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 BV-G den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.
Dann kommen wir zum Tagesordnungspunkt 66. Hier geht es um ein Bundesgesetz über das Verbot von Streumunition. Der Bericht liegt vor.
Ich stelle im Namen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Schließlich haben wir noch das Rotkreuzgesetz unter Tagesordnungspunkt 67. Hier liegt der Bericht ebenfalls vor.
Diesbezüglich stellt der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Mühlwerth. Ich erteile ihr dieses.
17.07
Bundesrätin Monika Mühlwerth (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich begrüße die Kündigung des Übereinkommens Nr. 45 über die Beschäftigung von Frauen bei Untertagearbeiten in Bergwerken jeder Art. Das war damals sicher als Schutz für Frauen gedacht, und es war sicher ein sinnvoller Schutz. In den 70 Jahren, die da dazwischen liegen, hat sich weltweit und auch in der Arbeitswelt so einiges getan, sodass es gut ist, dass auch diese Benachteiligung von Frauen beendet wird.
Ebenso begrüße ich das Verbot von Streumunition. Gerade die haben besonders viel Leid über sehr viele Menschen gebracht, und daher ist es gut, dass diese Waffe verboten wird.
Nicht zustimmen werde ich allerdings dem
Übereinkommen über die Rechtsstellung von Staatenlosen aus dem Jahr
1954. 50 Jahre sind wir auch ohne dieses Übereinkommen sehr gut
ausgekommen. Es ist nicht klar, um welche Personengruppe es
sich dabei handelt. Es ist nicht klar, welche Kosten
sozialrechtlicher Natur oder aus dem Bereich des Familienfonds daraus entstehen
könnten. Da wir ohnehin schon
unter einer sehr hohen Kostenlast der Zuwanderung zu leiden haben, wollen wir dieses
Übereinkommen nicht mittragen.
Sehr wohl unterstützen wir aber natürlich das Rotkreuzgesetz, das die Stellung des Roten Kreuzes regelt, seine Aufgaben, die Zusammenarbeit von Rotem Kreuz und den österreichischen Behörden und den Schutz des österreichischen Roten Kreuzes gemäß dem Genfer Abkommen. Dem stimme ich sehr gerne zu, und möchte an dieser Stelle erwähnen, dass gerade das Rote Kreuz, die Arbeit des Roten Kreuzes ohne die vielen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die hunderte zählen, und vor allem ohne die freiwilligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich hier in den Dienst der guten Sache stellen, nicht möglich wäre. Es ist eine Arbeit, die zum Wohle von uns allen geleistet wird, und daher denke ich, ist es nur richtig, an dieser Stelle einmal an das Rote Kreuz und seine Mitarbeiter einen herzlichen Dank auszusprechen. (Beifall des Bundesrates Ing. Kampl.)
17.09
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Kemperle. Ich erteile ihr dieses.
17.10
Bundesrätin Monika Kemperle (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich möchte mich zum Übereinkommen hinsichtlich der Untertagearbeiten in Bergwerken von Frauen äußern, weil ja hier auch der ÖGB seine Zustimmung zur Kündigung dieses Übereinkommens gegeben hat, und vielleicht dazu das Folgende erklären: Es hat bereits bis 2001 die Möglichkeit gegeben, das Nachtarbeitsverbot für Frauen aufzuheben. In diesem Zusammenhang wurde ja bereits eine Regelung zur Gleichstellung von Männern und Frauen in allen Belangen im Gesetz geschaffen, wobei dieses Übereinkommen für die Untertagearbeit ausgelassen wurde.
Wir haben zum damaligen Zeitpunkt bereits geprüft, wie viele Frauen in Österreich – unter Anführungszeichen – „unter diese Regelung fallen“ würden. Es waren zum damaligen Zeitpunkt, 2001 insgesamt in etwa 500 Beschäftigte, sowohl Männer als auch Frauen, die im Untertagebau gearbeitet haben. Für Frauen wäre dieses Verbot nur dann zum Tragen gekommen, wenn Frauen im Arbeitsinspektionsbereich tätig gewesen wären. Frauen waren aber in diesem Bereich überhaupt nicht mehr davon betroffen. Nichtsdestotrotz wurde damals unsere Zustimmung zu diesem Gesetz vorbeugend verweigert, weil wir unter der Zielvorgabe, das Nachtarbeitsverbot für Frauen insgesamt aufrechtzuerhalten, in Diskussionen gestanden sind, damals für uns also auch die Möglichkeit bestanden hätte, wie dies in Dänemark der Fall ist, dass Nachtarbeit generell, also für Mann und Frau verboten wird. In der Nacht hätte es dann den zur derzeitigen Situation umgekehrten Vorgang gegeben, dass man nämlich Ausnahmegenehmigungen sowohl für Männer als auch für Frauen macht, dass sie in der Nacht arbeiten dürfen.
Wir haben irgendwie gehofft, dass Österreich sozialpolitisch diesen Weg einschlagen würde. Die Vorgängerregierung hat uns eines Besseren belehrt und das Nachtarbeitsverbot generell aufgehoben und generell zugelassen, dass Frauen und Männer in der Nacht arbeiten dürfen. Daher hat es also in diesem Zusammenhang die Verlängerung gegeben.
Wir haben auch abgewartet, weil es eine Klage beim Europäischen Gerichtshof gegeben hat. Diese ist 2005 zwar wegen Verfahrensmängeln abgewiesen worden, nichtsdestotrotz stehen wir dem jetzt auch positiv gegenüber, weil wir sagen: Es muss eine Regelung für alle getroffen werden. International gesehen gibt es auch Untertagebau, in dem sehr viele Frauen beschäftigt sind.
Leider gibt es Nachtarbeit nicht nur für Frauen, sondern auch für Männer. Wir sind grundsätzlich der Meinung, dass Nachtarbeit schädlich ist. Nichtsdestotrotz stimmen
wir diesem Gesetz, das heißt, dieser Aufhebung des Übereinkommens im Sinne der Chancengleichheit zu. (Beifall bei der SPÖ.)
17.13
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Kühnel. Ich erteile es ihm.
17.13
Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Fraktion stimmt diesen vier Tagesordnungspunkten auf jeden Fall vollinhaltlich zu. Jetzt auf die Details einzugehen, das würde etwas weit führen, weil ich vor allem auch weiß, dass die Frau Präsidentin einen bestimmten Punkt etwas näher behandeln wird. Daher erspare ich Ihnen das, dass auch ich mich dazu äußere.
Ich möchte aber das, was Frau Kollegin Mühlwerth gesagt hat, doch nicht so im Raum stehen lassen, wie es ist. Sie hat gemeint, wenn man dem Abkommen über die Rechtsstellung von Staatenlosen beitritt, dann sei die Gefahr gegeben, dass hunderte, tausende Staatenlose plötzlich nach Österreich strömen werden. Glücklicherweise ist heute die Welt doch besser organisiert als früher, sodass es nur relativ wenige Staatenlose gibt.
Eines möchte ich Ihnen aber noch sagen, Frau Kollegin Mühlwerth. Es könnte sein, zumindest im 20. Jahrhundert war das gelegentlich der Fall, dass plötzlich Leute einfach ausgebürgert worden sind. Und die sollen dann keine Stellung im Rechtssystem haben? Sind das denn keine Menschen? – Das sind selbstverständlich auch Menschen, und die haben gewisse Rechte zu haben. Daher ist es eigentlich traurig, dass Österreich erst nach 50 Jahren oder noch mehr dieser Konvention beitritt.
Das ist aber jetzt egal. Es wird jetzt beigetreten, und ich finde, das ist ein sehr, sehr vernünftiger, aber auch menschlicher Schritt. Daher würde ich Sie bitten, Frau Kollegin Mühlwerth, nicht dieses Papier zu studieren, sondern sich vielmehr darum zu bemühen, das, was ich eben gesagt habe, geistig in sich aufzunehmen. – Danke. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP. – Bundesrätin Mühlwerth: Ich habe den Text auch durchs Papier gehört!)
17.15
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Konrad. Ich erteile es ihr.
17.15
Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden allen drei Materien unsere Zustimmung geben.
Zum Punkt eins, dem Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen: Frau Mühlwerth meint: Wir haben es 50 Jahre lang nicht gebraucht und wir brauchen es auch jetzt nicht. Ich bin der Meinung: Spät aber doch! Wenigstens wird es jetzt bei uns in Kraft treten. Ich muss allerdings kritisieren, dass Österreich zwei Vorbehalte angemeldet hat, nämlich gegen Artikel 27 und 28. Es geht dabei um die Identitätsausweise, die an und für sich laut Übereinkommen allen Staatenlosen ausgestellt werden müssen, und zwar auch jenen, die unrechtmäßig aufhältig sind. Österreich hat hier Vorbehalte angemeldet.
Ich habe im Ausschuss nachgefragt, wie viele Personen es denn eigentlich betrifft, und habe die Auskunft erhalten, dass insgesamt 500 Staatenlose in Österreich aufhältig sind. Nur ein Teil von ihnen ist unrechtmäßig aufhältig. Ich denke, es würde nicht weh-
tun, auch jenen einfach entsprechende Identitätsausweise auszustellen. Sie können sich alle vorstellen, was es im Alltag heißt, wenn man sich nicht ausweisen kann. Es würde nicht wehtun, wenn man diesen Vorbehalt einfach zurückzieht.
Zum Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz über das Verbot von Streumunition: Wir freuen uns natürlich sehr, dass das jetzt endlich kommt. Es wird ja im Mai 2008 hoffentlich ein internationales Übereinkommen geben, in dem sich dann möglichst viele Staaten generell gegen Streumunition aussprechen.
Sehr erfreulich finde ich, dass es zu verankern möglich war, dass es in diesem zukünftigen Abkommen keine Ausnahmen in der Definition von Streumunition für Streumunition mit Selbstzerstörungsmechanismus geben wird. Das war ursprünglich im Erstentwurf enthalten, konnte aber herausverhandelt werden. Es konnte auch erreicht werden, dass dieses Gesetz nicht nur für Österreich quasi im Inland, sondern auch im Ausland gelten wird. Das ist natürlich wichtig, weil die Munition ja weniger in Österreich zum Einsatz kommt, sondern doch eher im Ausland. Es wird auch keine Verbotsausnahme für Auslandseinsätze des österreichischen Bundesheeres geben. Ich halte es für wichtig, dass es gerade für den Einsatz von Streumunition keine Hintertüren gibt, durch die man sie doch noch irgendwie zum Einsatz bringen kann, sondern dass man sich hier wirklich eine klare Linie sucht und sagt: Nein zur Streumunition. – So viel also zum Inhalt der Materien, denen wir hier auch zustimmen werden.
Frau Präsidentin Haselbach wird zu diesem Thema auch noch sprechen. Ich möchte aber diese Gelegenheit jetzt nutzen, mich auch persönlich bei Ihnen zu bedanken für die zumindest für mich persönlich wirklich gute Zusammenarbeit, für die netten Unterhaltungen, die wir hier in unseren benachbarten Bankreihen immer führen konnten und vor allem auch – das ist ja in langen Sitzungen nicht unwichtig – für die häufige Versorgung mit dem Genussmittel Schokolade, wo wir ja immer auch darüber diskutiert haben, ob das unter Nahrungsaufnahme im Sitzungssaal, die ja an und für sich nicht erlaubt ist, fällt oder ob das doch einfach ein Genussmittel und damit erlaubt ist.
Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit! – Mein Kollege Schennach wird dann noch Näheres dazu sagen. (Beifall bei Grünen und SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)
17.19
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Ich erteile nun Herrn Staatssekretär Dr. Winkler das Wort. – Bitte.
17.19
Staatssekretär im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Hans Winkler: Sehr verehrter Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte ganz kurz, wirklich nur ganz kurz zu dreien der vier Punkte Bemerkungen machen. Zunächst zur bereits erwähnten Frage des Staatenlosenübereinkommens. Es ist richtig gesagt worden, dass dieses Abkommen bereits aus dem Jahre 1954 stammt. Ich halte den Beitritt zum Übereinkommen trotzdem für wichtig – natürlich sind wir auch ohne dieses Abkommen ausgekommen –, denn wir füllen damit eine sehr wesentliche Lücke im Gebäude des internationalen Menschenrechtsschutzes. Ein Jahr, bevor Österreich der Internationalen Flüchtlingskonvention beigetreten ist, ist dieses Abkommen zustande gekommen, und ich glaube, es ist gut, dass wir dem jetzt beitreten.
Es handelt sich, wie schon von Frau Bundesrätin Konrad gesagt wurde, um 500 Personen. Anders als sie halte ich allerdings den Vorbehalt für richtig und auch für wichtig, denn das Grundprinzip dieses Übereinkommens, was Österreich betrifft, ist, dass nur rechtmäßig im Bundesgebiet aufhaltende Personen in den Genuss dieses Abkommens kommen sollen. Bei der einen Bestimmung, die erwähnt wurde – Artikel 27 –, sind
auch Personen erfasst, die sich nicht rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten, und daher der Vorbehalt.
Zweitens: Zum Streumunitions-Gesetz möchte ich mit einem gewissen Stolz sagen, dass die österreichische Initiative für ein internationales Verbot von Streumunition einen ungeheuren Erfolg gehabt hat – einen Erfolg, den wir eigentlich gar nicht in dieser Form erwartet hatten.
Die Konferenz, die vor Kurzem in Wien stattgefunden hat, hat mit 137 teilnehmenden Staaten weit mehr Teilnehmer gehabt, als wir uns das erhofft hatten. Das zeigt, dass sich einer Initiative, wenn man sie gut begründet und wenn sie auch in der internationalen Abrüstungssystematik gut begründet ist, auch andere Staaten anschließen. Österreich ist nunmehr der erste Staat – nach Belgien sind wir allerdings der zweite Staat, der ein nationales Gesetz hat –, der ein so umfassendes Gesetz hat, das insbesondere auch das Verbot der Herstellung, das Verbot der Lagerung von Streumunition beinhaltet. Ich glaube, da können wir uns durchaus im positiven Sinne als Vorreiter sehen.
Ganz am Schluss darf ich noch das Rotkreuzgesetz erwähnen. Für mich als Völkerrechtler ist es wichtig, dass damit auch eine wesentliche völkerrechtliche Verpflichtung Österreichs erfüllt wird. Das Rotkreuzgesetz ist auch deswegen notwendig geworden, damit die völkerrechtlichen Verpflichtungen, die sich aus dem humanitären Völkerrecht, vor allem aus den vier Genfer Abkommen, ergeben, erfüllt werden können.
In der Öffentlichkeit ist etwas kritisch vermerkt worden, dass andere Hilfsdienste hier nicht erfasst werden, dass das Rote Kreuz sozusagen privilegiert wird. Das Rote Kreuz wird deswegen „privilegiert“ – unter Anführungszeichen –, weil es eben ganz spezifische Funktionen unter den Genfer Konventionen hat.
Ich bedanke mich für die breite Unterstützung und möchte diese Gelegenheit nützen, Herr Präsident, Hoher Bundesrat, meine sehr verehrten Damen und Herren, Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und ein gutes Neues Jahr zu wünschen! (Allgemeiner Beifall.)
17.22
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Ing. Kampl. Ich erteile es ihm.
17.22
Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Ein Ja zum Tagesordnungspunkt 64 betreffend Kündigung des Übereinkommens über die Beschäftigung von Frauen bei Untertagearbeiten in Bergwerken jeder Art. Es ist, glaube ich, für uns alle zufriedenstellend, dass wir eine rechtliche Voraussetzung dafür schaffen, dass diese Situation beendet wird.
Ein Nein zum Tagesordnungspunkt 65 bezüglich ein Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen. Warum? – Meine Damen und Herren, so kann es wohl nicht sein! Das ist meine persönliche Meinung, und die basiert auf meiner Erfahrung. In meiner Heimatgemeinde haben wir die größte kulturelle Zusammenführung aller Heimatvertriebenen des Ersten und des Zweiten Weltkrieges. Auf 200 Quadratmetern treffen sich Heimatvertriebene nach dem Ersten Weltkrieg und nach dem Zweiten Weltkrieg aus Amerika, aus Australien und von überall her.
Ganz verstehe ich die Aufregung des Herrn Bundesrates Dr. Kühnel im Zusammenhang mit Äußerungen zur Rechtsstellung der Staatenlosen vonseiten der Frau Bundesrat Mühlwerth nicht. Das war eine Abqualifizierung, die ungerechtfertigt war, denn der Punkt bezüglich Heimatvertriebener nach dem Ersten und Zweiten Weltkrieg ist bis heute nicht erledigt.
Herr General Kühnel, wo ist die Anerkennung der Sudetendeutschen? Stichwort: Beneš-Dekrete. Darüber haben Sie noch nie ein Wort verloren! (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Kühnel.) Wo ist die Anerkennung der Donauschwaben? Stichwort: AVNOJ-Beschlüsse. Slowenien und Tschechien sind heute schon Mitgliedstaaten der EU, und diese Problematik aufzuarbeiten, waren diese beiden Länder bis heute nicht bereit, geschweige denn einer Erledigung zuzuführen. (Bundesrat Dr. Kühnel: Das hat damit nichts zu tun!) – Warum qualifizieren Sie dann eine Kollegin ab?
Nun zum Tagesordnungspunkt 67: Rotkreuzgesetz; vier Abkommen der Genfer Konvention.
a) Verbesserung für Verwundete und Kranke und die Soldaten im Krieg – sehr positiv!
b) Verbesserung der allgemeinen Situation für Schiffbrüchige im Krieg – ebenfalls positiv!
c) Verbesserung bei der Belastung der Kriegsgefangenen – Gott sei Dank! Was wäre im Ersten und Zweiten Weltkrieg mit den Gefangenen passiert, hätte es nicht die Genfer Konvention schon über 100 Jahre gegeben.
d) Verbesserung zum Schutz der Zivilpersonen in Kriegszeiten.
Ein großer Europäer, Henry Dunant, ein Schweizer, geboren am 8. Mai 1828 in Genf, war Augenzeuge der Schlacht von Solferino 1859. Über ein Erlebnis schrieb Henry Dunant 1862 ein Buch mit dem Titel „Eine Erinnerung an Solferino“. 1863 kam es zur Gründung des Internationalen Roten Kreuzes und 1864 zur ersten Genfer Konvention – ein Glück für die Soldaten des Ersten und des Zweiten Weltkrieges.
Was hat diesen großen Europäer so überzeugt? – Am Abend des 24. Juni 1859 war die Schlacht von Solferino endlich zu Ende. In den Reihen der Truppen von Italien, der Truppen von Napoleon III. und der Truppen von Österreichs Armee gab es 38 000 Tote und Verwundete nach dieser Schlacht. Henry Dunant hat damals die Hilfsaktion geleitet. Das war die erste Hilfsaktion überhaupt. Es war großartig: Die Verwundeten wurden in Krankenhäuser gebracht. Damals wurde die erste freiwillige Helferaktion ins Leben gerufen.
Die Rotkreuz- und Roter Halbmond-Bewegung ist die größte organisatorische Zusammenführung. Heute wird dies Rot-Kreuz-Organisation, die von hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitgliedern geführt wird, in Österreich sehr geschätzt und vielfältig in Anspruch genommen. Selbstverständlich kosten diese Einrichtungen Geld. Wir in Kärnten haben den Rettungsförderungsbeitrag von bisher 2,63 € pro Kopf auf 5,99 € pro Kopf jährlich erhöht. Das wurde einstimmig im Kärntner Landtag, mit den Stimmen aller Fraktionen, beschlossen und erhielt die Zustimmung aller Bürgermeister.
Ich möchte diese Gelegenheit nützen, all jenen, die in Österreich im Rot-Kreuz-Dienst tätig sind, ob ehrenamtlich oder hauptamtlich, für ihre Leistung zu danken.
Heute beschließen wir ein Gesetz – es wird mit 1. Februar 2008 in Kraft treten –, das dem Schutz dieser großartigen Einrichtung dienen soll. Ich gebe dazu gerne meine Zustimmung. – Danke.
17.28
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Nun erteile ich Frau Vizepräsidentin Haselbach gerne das Wort. – Bitte.
17.29
Bundesrätin Anna Elisabeth Haselbach (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Zunächst einige Überlegungen zum Thema „Verbot von Streumunition“. Es ist von den Vorrednern schon etliches dazu gesagt worden.
Auch der Herr Staatssekretär hat auf die internationalen Auswirkungen unserer Initiativen schon hingewiesen.
Streumunition, das sind Waffen, die sich noch in den Arsenalen von zirka 70 Staaten befinden. Da haben wir also schon noch einiges zu tun, dass das aus diesen Arsenalen herauskommt.
Diese Waffen werden in kriegerischen Auseinandersetzungen verwendet und haben einen riesigen Zerstörungsradius, wenn sie niedergehen. Aber nicht alle Einzelteile explodieren, und sie verursachen wirklich grauenhafte Verletzungen bei Zivilpersonen, und zwar noch lange, lange nach dem Ende eines Krieges.
Eine einzige Zahl dazu: 98 Prozent der Verletzten durch Streumunition sind Zivilisten, und davon vornehmlich Frauen und Kinder. Kinder sind es deshalb, weil sie sehr oft diese bunten Metallteile, die sie dann im Freien finden, für Spielzeug halten, denn dieses Zeug liegt in Gegenden herum, wo die Kinder nicht in Kinderzimmern mit einem Nintendo-Spielzeug oder sonst irgendwas spielen, sondern sie sind auf ihre Phantasie angewiesen und spielen auf irgendwelchen Wiesen, Gstätten oder sonst wo.
Es ist schon schlimm genug, wenn es für Spielzeug gehalten wird. Aber etwas ganz Schreckliches ist in Afghanistan passiert: Die Überbleibsel von Streumunition, die in Afghanistan gefunden wurden, waren gelb, sahen aus wie gelbe Packerln. Blöderweise waren die Kekspackerln, die die Amerikaner für die Kinder von Flugzeugen aus abgeworfen haben, auch gelb. Ich glaube, mehr brauche ich dazu nicht zu sagen.
Als wenn das nicht schon schlimm genug wäre, wird die Diskussion um diese Waffen auch noch von denen, die sie weiter verwenden wollen, von einem unerträglichen Zynismus begleitet. Denn: Strategen unterscheiden zwischen „dummer“ und „cleverer“ Streumunition. Was heißt das eigentlich? – Es gibt 30 Prozent nicht explodierter beziehungsweise später explodierter Überreste bei der „dummen“ Munition. Ich betone: 30 Prozent! Bei der „cleveren“ Streumunition sind es „nur“ 2 Prozent. – Das ist für mich eine widerwärtige, menschenverachtende Argumentation, denn jeder einzelne getötete oder verstümmelte Mensch ist einer zu viel! (Allgemeiner Beifall.)
Ich glaube, meine Damen und Herren, wir können stolz darauf sein, dass wir nach Belgien das zweite Land sind, das sich zu einem umfassenden Verbot von Streumunition entschlossen hat; Sie haben ja auch darauf hingewiesen, Herr Staatssekretär. Aber wir begnügen uns nicht nur damit, in Österreich Regeln zu schaffen, sondern wir sind auch international aktiv, um Streumunition zu ächten. Und was mich besonders stolz macht, ist der Umstand: Wir sind es nicht nur auf diplomatischer Ebene, sondern wir haben auch auf parlamentarischer Ebene unsere Initiativen gesetzt. Ich glaube, hier sollte man schon auch ein Wort des Dankes an Präsidentin Prammer richten, denn sie hat es wirklich vorangetrieben, dass das auch auf parlamentarischer Ebene behandelt wird.
Ich selbst habe – ich hoffe, es wird jetzt nicht zu viel des Eigenlobs werden, aber ich bin durchaus stolz darauf, dass ich es getan habe – bei der Frühjahrstagung der Interparlamentarischen Union die Streumunition-Problematik thematisiert, dann Anfang Dezember – ich habe schon darauf hingewiesen – bei einer Arbeitssitzung des Ersten Internationalen Parlamentarierforums für das Verbot von Streumunition den Vorsitz geführt und konnte dann am nächsten Tag, und zwar durchaus mit Stolz, der in Wien stattfindenden Staatenkonferenz über die wichtigsten Ergebnisse der Parlamentarierkonferenz berichten.
Das heißt, meine Damen und Herren, wir sind auf gutem Weg, unserem Ruf gerecht zu werden, dass Frieden und die Unversehrtheit der Menschen zentrale Bedeutung in unseren internationalen Aktivitäten haben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich stehe jetzt das letzte Mal hier am Rednerpult, und es ist dies heute auch mein letzter Plenartag. Gestatten Sie mir daher, auch einige persönliche Überlegungen anzustellen. Ich schicke gleich voraus, ich bin bei diesen Überlegungen, glaube ich, ein bisserl unvorsichtiger, als ich es sonst immer war. Ich werde wahrscheinlich manche Sätze oder Worte nicht so auf die Goldwaage legen, wie ich es sonst immer getan habe, aber ich glaube, ich darf meine Überlegungen heute durchaus so vorbringen, wie sie mir in den Kopf kommen.
Aber zuallererst möchte ich danken, und zwar allen Kolleginnen und Kollegen für ihr freundliches Entgegenkommen und für ihr Vertrauen. Denn: Elf Jahre lang Vizepräsidentin sein zu dürfen, das ist, glaube ich, schon etwas Besonderes – noch dazu, wenn man weiß, wie die Abstimmungen darüber gelaufen sind. Da kann man wirklich nur danke sagen, und ich hoffe, dass ich Sie nicht wirklich enttäuscht habe oder, Gott behüte, irgendwann einmal gar gekränkt habe.
Auch den Beamten in diesem Hause ist zu danken. Ich glaube, gerade heute sollte man allen Beamten in diesem Hause wirklich herzlich danken, denn das, was man da seit gestern – eigentlich schon seit vorgestern Nachmittag und dann gestern Früh und gestern Abend – an Möglichkeiten der Geschäftsordnung geliefert hat, ist für die Beamten kein Honiglecken gewesen. Denn: Es muss ständig etwas geändert werden, Tagesordnungen werden geändert, müssen neu geschrieben werden, das Croquis muss vorbereitet werden, und, und, und. Wir sitzen dann schon längst in entspannten Runden beisammen, während die Kolleginnen und Kollegen in den einzelnen Abteilungen dieses Hauses arbeiten. Ich hoffe, dass sie aber trotzdem nett über uns reden. (Heiterkeit.)
Also, wie gesagt, vielen, vielen herzlichen Dank an jeden einzelnen Mitarbeiter in diesem Haus, denn dieses Haus, das für uns und für die Österreicher ganz wichtig ist, kann nur dann funktionieren, wenn jeder an seinem Platz das tut, worum er gebeten wird. Und die Beamten und Mitarbeiter dieses Hauses tun auch sehr vieles ungefragt, ganz selbstverständlich, und sorgen dafür, dass der Betrieb hier herinnen funktioniert. Daher danke, danke, danke! (Allgemeiner Beifall.)
Danke auch denjenigen, die mit uns unterwegs sind – wie zum Beispiel der Herr Michels, den ich gerade hier sehe – und die nicht immer in leichten Situationen sind, wenn es schüttet und wir zum Empfang einer chinesischen Delegation, deren Flugzeug gerade im Anflug auf Wien ist, gebracht werden müssen. Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass wir trotzdem immer sicher ans Ziel gebracht werden. Auch dafür ein Danke! (Allgemeiner Beifall.)
Wenn man 20 Jahre einer Institution angehört, dann wird daraus eine, sage ich jetzt einmal, sehr emotionelle Bindung. Das heißt, man reagiert sehr sensibel und vielleicht auch manchmal scharf auf Äußerungen, die oft leichtfertig oder aus der Überlegung heraus, Vorteile für etwas Bestimmtes statt für das Ganze zu erlangen, gemacht werden. Und da sage ich jetzt einmal ganz allgemein: Verfassungen, meine Damen und Herren, verdienen Respekt. Änderungen bedürfen des höchsten Verantwortungsbewusstseins, der Umsicht und des Weitblicks. Und nicht jeder, der glaubt, Wortspenden über den Bundesrat abgeben zu müssen, verfügt über die vorhin genannten Eigenschaften. (Allgemeiner Beifall.)
Sie alle werden sich gerne oder weniger gerne an Ihre Schulklasse – ich meine jetzt wirklich den Raum, in dem Sie gesessen sind – erinnern. Es war doch in fast allen Klassenzimmern, glaube ich, nicht nur ein Bild des Bundespräsidenten, sondern auch ein Textbild, auf dem gestanden ist: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“ – Gemerkt haben wir uns schon, was dort oben gestanden ist.
Was heißt das für uns? – Wir sind Volksvertreter. Man hat uns mit der Aufgabe betraut, das Volk, von dem das Recht ausgeht, hier zu vertreten. Wir sind verantwortlich für die Rahmenbedingungen, unter denen sich eine Gesellschaft entwickeln kann. Und die Regierungen, ob im Bund oder in den Ländern, haben uns gegenüber Rechenschaft abzulegen – und nicht umgekehrt!
Selbstbewusstsein und Zivilcourage braucht es hier und überall, dann wird auch Wert erkennbar, ohne dass sich Aufwertungsschwätzer wichtig machen müssen.
Eine weitere Überlegung: Landeshauptleute haben ihren Platz dort, wohin sie gehören, nämlich innerhalb ihrer Landesregierung. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.) Und meine persönliche Meinung: So sollte es auch bleiben.
Und noch eine Überlegung, wo ich mir vielleicht einen Schiefer einziehe, aber ich sage sie trotzdem: Dort, wo Landeshauptleute auch Parteivorsitzende sind, sollten sie großes Verantwortungsbewusstsein zeigen und Bundesräte nicht wie Schachfiguren herumschieben. Das würde der von den Figurenschiebern beschworenen Aufwertung mehr dienen. (Allgemeiner Beifall.)
Ich habe es schon gesagt, es ist nicht jeder solche Töne von mir gewöhnt, sie kommen auch nicht mehr, aber das ist die letzte Chance (allgemeine Heiterkeit), und ich möchte hier ganz bewusst provozieren, um zum Nachdenken anzuregen, weil der Bundesrat als pluralistische demokratische parlamentarische Institution unverzichtbar ist. Demokratie, meine Damen und Herren, braucht parlamentarische Kammern, wie wir die Luft zum Atmen brauchen.
In diesem Sinne sage ich nochmals Danke für Ihre Freundschaft und Ihr Verständnis und wünsche Ihnen allen alles, alles erdenklich Gute, viel Erfolg für unser Österreich und vor allem für seine Menschen. – Danke. (Die Bundesräte spenden stehend lang anhaltenden allgemeinen Beifall.)
17.44
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Danke für diese konstruktiv-kritischen Worte, die auch uns hier guttun.
Auch wir wünschen dir noch einmal alles, alles Gute für deine weitere Zukunft, deinen neuen Lebensabschnitt, deinen „Unruhestand“, in den du jetzt trittst.
Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Damit ist die Debatte geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend die Kündigung des Übereinkommens (Nr. 45) über die Beschäftigung von Frauen bei Untertagearbeiten in Bergwerken jeder Art, 1935.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle die Stimmeneinhelligkeit fest. Der Antrag ist somit angenommen.
Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen.
Der gegenständliche Beschluss regelt Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder, die der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz bedürfen.
Da in diesem zudem verfassungsändernde Bestimmungen enthalten sind, bedarf dieser gemäß Artikel 50 Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz in Verbindung mit Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz ebenfalls der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
Ich stelle nun die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Ich stelle die mehrheitliche Annahme fest. Der Antrag ist somit angenommen.
Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Ich stelle die Stimmenmehrheit fest. Der Antrag ist somit angenommen.
Nun kommen wir zur Abstimmung, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz in Verbindung mit Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Ich stelle die Stimmenmehrheit fest.
Schließlich lasse ich über den Antrag abstimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz den gegenständlichen Staatsvertrag durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Ich stelle auch da die Stimmenmehrheit fest. Der Antrag ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz über das Verbot von Streumunition.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Da stelle ich die Stimmeneinhelligkeit fest. Der Antrag ist somit angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Rotkreuzgesetz.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle hier die Stimmeneinhelligkeit fest. Der Antrag ist somit angenommen.
68. Punkt
Erstattung eines Vorschlages des Bundesrates für die Ernennung eines Ersatzmitgliedes des Verfassungsgerichtshofes
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wir kommen nunmehr zum 68. Punkt der Tagesordnung.
Die Erstattung dieses Vorschlages ist notwendig geworden, da das seinerzeit aufgrund eines Vorschlages des Bundesrates ernannte Ersatzmitglied des Verfassungsgerichtshofes Dr. Erwin Felzmann wegen Erreichens der Altersgrenze mit Ablauf des 31. Dezember 2007 aus dem Verfassungsgerichtshof ausscheiden wird.
Gemäß § 1 Abs. 2 Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 wurde die offene Stelle im „Amtsblatt der Wiener Zeitung“ und in den für amtliche Kundmachungen bestimmten Landeszeitungen mit einer Bewerbungsfrist bis 3. Dezember 2007 ausgeschrieben.
Den Mitgliedern des Bundesrates wurde die Möglichkeit zur Einsicht in die eingelangten Bewerbungen geboten.
Ich gebe bekannt, dass mir ein von fünf Bundesräten unterzeichnetes Verlangen auf Durchführung einer Debatte gemäß § 57 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates über den Wahlvorschlag für die Ernennung eines Ersatzmitgliedes des Verfassungsgerichtshofes vorliegt.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Vizepräsident Weiss. Ich erteile es ihm.
17.50
Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Sehr geschätzte Damen und Herren! Namens der Bundesräte der Österreichischen Volkspartei unterbreite ich Ihnen den Vorschlag, dem Herrn Bundespräsidenten für die Ernennung zum Ersatzmitglied des Verfassungsgerichtshofes die Präsidentin des Obersten Gerichtshofes, Frau Dr. Irmgard Griss, vorzuschlagen.
Diesen Vorschlag begründe ich kurz wie folgt: Aufgrund der durchgeführten Ausschreibung haben sich beim Herrn Präsidenten zwei Damen und elf Herren beworben. Darunter sind erfreulicherweise sehr qualifizierte Persönlichkeiten, zu denen zweifelsfrei auch Frau Dr. Griss gehört. Ihre fachliche Eignung ist, wie auch durch ihre Funktion dokumentiert wird, wohl in hohem Maße gegeben.
Das ausscheidende Ersatzmitglied Dr. Felzmann war früher ebenfalls Präsident des Obersten Gerichtshofes und hat damit der Zweckmäßigkeit Rechnung getragen, eine personelle Verschränkung der Höchstgerichte sicherzustellen. Das ist keine bloße Förmlichkeit, sondern angesichts des notwendigen inhaltlichen Zusammenwirkens der obersten Gerichtshöfe sachlich sinnvoll. Mit Frau Dr. Griss kann diesem Gesichtspunkt weiterhin Rechnung getragen werden.
Der Verfassungsgerichtshof hat insgesamt 14 Mitglieder sowie 6 Ersatzmitglieder – bei lediglich 4 Mitgliedern und 2 Ersatzmitgliedern handelt es sich um Frauen. Es liegt daher nahe, wenn es möglich ist, einer qualifizierten Frau den Vorzug zu geben.
Das ausscheidende Ersatzmitglied Dr. Felzmann ist Niederösterreicher, Frau Dr. Griss stammt aus der Steiermark. Der für den Bundesrat typischerweise zu beachtende Gesichtspunkt einer ausreichenden regionalen Verteilung ist damit, wie es natürlich aber auch bei mehreren anderen Bewerbungen der Fall gewesen wäre, gewährleistet.
Der Rechtsanwaltskammertag hat in einem Schreiben an den Herrn Bundesratspräsidenten geltend gemacht, dass auch eine ausreichende Vertretung von Rechtsanwälten, die ja nur vom Nationalrat und Bundesrat vorgeschlagen werden können, zu beachten wäre. Es wurde zutreffend darauf hingewiesen, dass ihr Anteil in den letzen Jahren zurückgegangen sei.
Dieser Hinweis wäre allerdings an den Nationalrat zu richten. Der Bundesrat hat nämlich in den Fällen, in denen ein Rechtsanwalt ausgeschieden war, jeweils auch wieder einen Rechtsanwalt, zuletzt war es eine Rechtsanwältin, namhaft gemacht.
Zusammenfassend bitte ich Sie, all diese Gesichtspunkte zu würdigen und dem Vorschlag Ihre Zustimmung zu geben. (Allgemeiner Beifall.)
17.53
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Es liegt mir nunmehr ein Wahlvorschlag vor, der auf Frau Dr. Irmgard Griss lautet.
Wird die Durchführung der Wahl mittels Stimmzettel gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Ich werde daher die Wahl durch Handzeichen vornehmen lassen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem von mir genannten Wahlvorschlag, der auf Frau Dr. Irmgard Griss lautet, ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Ich stelle hier die Stimmeneinhelligkeit fest. Der Wahlvorschlag ist somit angenommen.
Wahl eines Vertreters Österreichs in die Parlamentarische Versammlung des Europarates
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Nunmehr kommen wir zum 69. Punkt der Tagesordnung.
Einer Vereinbarung der Fraktionen entsprechend, ist vom Bundesrat ein Ersatzmitglied in die Parlamentarische Versammlung des Europarates zu wählen.
Es liegt mir ein Wahlvorschlag vor, Frau Bundesrätin Ana Blatnik als Ersatzmitglied in die Parlamentarische Versammlung des Europarates zu wählen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem von mir bekannt gegebenen Wahlvorschlag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Ich stelle hier die Stimmeneinhelligkeit fest. Der Wahlvorschlag ist somit angenommen. (Allgemeiner Beifall.)
Das von mir genannte Mitglied des Bundesrates ist somit als Ersatzmitglied in die Parlamentarische Versammlung des Europarates gewählt.
Ich wünsche der Gewählten bei ihrer Tätigkeit viel Erfolg!
Wahl der beiden Vizepräsidenten sowie der Schriftführer und der Ordner für das 1. Halbjahr 2008
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Nun gelangen wir zum 70. Punkt der Tagesordnung.
Mit 1. Jänner 2008 geht der Vorsitz im Bundesrat auf das Bundesland Tirol über, und aufgrund eines Beschlusses des Tiroler Landtages vom 12. Dezember 2007 ist Herr Bundesrat Helmut Kritzinger zum Vorsitz im Bundesrat berufen.
Die übrigen Mitglieder des Präsidiums des Bundesrates sind gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates für das kommende Halbjahr neu zu wählen.
Ich werde die Wahl der beiden Vizepräsidenten durch Erheben von den Sitzen vornehmen lassen.
Bevor ich in den Wahlvorgang eingehe, gebe ich bekannt, dass mir ein Verlangen von fünf Bundesräten gemäß § 57 Abs. 2 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer Debatte vorliegt.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Professor Konecny. Ich erteile ihm dieses.
17.56
Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Vor allem aber liebe Kollegin Haselbach! Wir haben uns darauf verständigt – du warst ja dabei –, dass wir nicht beim Thema Streumunition über das sprechen, was du für den Bundesrat und im Bundesrat geleistet hast, sondern die Wahl, die letztlich deine Funktion beendet, zum Anlass nehmen, dass jene, die mit dir arbeiten durften, einige Worte sagen.
Bei mir geht dieses Gemeinsam-arbeiten-Dürfen sehr weit zurück. Es sind Jahrzehnte, die dazwischen liegen, aber das sollte man eigentlich nicht erwähnen, weil sie unzulässige Schlüsse auf unser Alter zulassen. Wir haben schon in der Jugendorganisation, in der Studentenorganisation gemeinsam gearbeitet und haben einen Vorrat an Vertrauen aufgebaut, obwohl wir verschiedenen Fraktionen angehörten, was man nicht übersehen soll. (Heiterkeit.) – Arne lächelt.
Wir haben also schon damals einen Vorrat an Vertrauen aufgebaut, den wir allerdings nie benützen mussten. Der Vorrat ist ständig gewachsen, wo immer wir gemeinsam tätig waren. Das ist nun durch eine hohe Zahl von Jahren im Bundesrat gewesen, wobei wir beide – auch daran möchte ich dieses Haus erinnern – diejenigen waren, die eine davor jahrzehntelang übliche und uns immer ein bisschen widersinnig erschienene Funktionszusammenballung in einer Person überwunden haben.
Für jene, die es nicht wissen: Es gab früher nur einen Vizepräsidenten – oder eine Vizepräsidentin; aber ich glaube nicht, dass es die in der damaligen Zeit gegeben hat –, der die eigenartige Aufgabe hatte, zunächst einmal oben den Vorsitz zu führen und gestrenge über die Mitglieder des Bundesrates – allenfalls mit Ordnungsrufen – zu urteilen, dann zum Rednerpult herunterzulaufen und mit der notwendigen Emphase in der Stimme den Standpunkt der jeweiligen Fraktion zu vertreten. Optimal war das nicht.
Als wir beide in unsere Funktionen kamen, haben wir uns aus dieser Einschätzung heraus diese beiden Aufgaben geteilt, wobei ganz klar war, wer welche Aufgabe übernimmt. Anneli mit ihrer Fähigkeit, Brücken zu bauen, Verständigung herbeizuführen und immer wieder zu versuchen, Verständigung herbeizuführen, war in höchstem Maße prädestiniert, als Vizepräsidentin dieses Hauses und zwischendurch auch als Präsidentin zu fungieren. Ich habe eher die „Bulldoggenrolle“ übernommen, die mir auch wesentlich besser passt. (Allgemeine Heiterkeit sowie Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Ich habe den Verdacht, die beiden Seiten des Hauses applaudieren aus sehr unterschiedlichen Gründen. (Allgemeine Heiterkeit.)
Wir haben dabei zumindest einmal – und das stelle ich außer Zweifel – in der Person der Kollegin Haselbach eine weise und vorausschauende Entscheidung getroffen.
Eine weise Entscheidung war das deshalb, weil Kollegin Haselbach eine hervorragende Vizepräsidentin und Präsidentin war, die immer dann, wenn es kritische Situationen gegeben hat, und die hat es auch früher in diesem Haus gegeben (Bundesrat Bieringer: Nicht so arg!) – gut, im Rückblick schaut das alles milder aus, lieber Kollege, wir haben das damals aber doch sehr ernst genommen, auch du –, die richtigen Worte gefunden hat, um zu kalmieren, um die Würde des Hauses auch gegen die Heißsporne zu verteidigen und dafür zu sorgen, dass wir unserer verfassungsgemäßen Aufgabe mit der notwendigen Würde und Seriosität nachgekommen sind.
Vorausschauend deshalb, weil klar war, dass hier eine Beschreibung, eine Definition einer Funktion stattfindet, die in dieser Art und Weise Kollegin Haselbach eben als Erste innegehabt hat.
Diese Auflösung einer Doppelfunktion hat bedeutet, dass jeder Teil der ehemaligen Funktion neu zu definieren war. Und die Definition, die Anneli Haselbach dieser Funktion des Vizepräsidenten gegeben hat, war nicht nur dieses ausgleichende Moment, war nicht nur der menschliche Umgang mit allen Mitgliedern dieses Hauses, sondern vor allem auch die Hinzufügung einer ganz besonders wichtigen internationalen Dimension.
Anneli Haselbach – was nicht alle Kolleginnen und Kollegen in diesem Haus in diesem Umfang miterlebt haben dürften – war in vielfältigen Aufgaben in Vertretung des Herrn Bundespräsidenten, in Vertretung des Nationalratspräsidenten/der Nationalratspräsidentin bei vielen Tagungen und Konferenzen, hat im Einvernehmen mit dem jeweiligen Präsidenten viele der internationalen Aufgaben des Bundesrates wahrgenommen. Und es war nicht nur in China so, wie mir berichtet wurde, dass man von Gesprächspartnern in den entlegensten Winkeln der Welt gefragt wurde, wie es denn Kollegin Haselbach gehe. Das heißt, sie hat bei all diesen Tagungen nicht nur für ihren Standpunkt, sondern auch für unser Land und für unsere Kammer um Sympathie, um Verständnis, um Bündnisse geworben, und diese Bündnisse waren tragfähig und erfolgreich.
Man kann mit gutem Recht von einer großen Parlamentarierin sprechen, die heute mit dieser Sitzung – korrekt gesprochen mit der nächsten – ihre Tätigkeit im Bundesrat beendet. Ich darf hinzufügen, dass wir in gleicher Weise davon sprechen können, dass damit eine große Sozialdemokratin aus diesem Haus ausscheidet, denn Anneli Haselbach hat nicht nur in ihrer ganzen Biographie und ihrer Familiengeschichte diese Verankerung in der großen sozialdemokratischen Bewegung mitbekommen, sie hat sie vor allem auch gelebt. Sie hat Politik nicht nur als parlamentarische Tätigkeit verstanden, sondern sich in einer Vielzahl von Aktivitäten, in ihrer Bezirksorganisation, in der Wiener SPÖ, in vielfachen Aktivitäten und eben auch im Bundesrat persönlich eingebracht.
Dass ich dir namens unserer Fraktion ganz besonders danke, versteht sich, und die anderen Kolleginnen und Kollegen bitte ich, das zu verstehen. – Anneli, wir danken dir dafür, was du für unsere Fraktion, für unseren Bundesrat, für die Republik geleistet hast. Das ist mit höchsten Anerkennungen und Auszeichnungen auch vom Herrn Bundespräsidenten anerkannt worden, und ich weiß, dass dich das gefreut hat. Aber über diese sichtbare und tragbare Anerkennung hinaus hast du dich in unseren Herzen und in unserer Erinnerung verankert, und das werden wir behalten.
Wir wünschen dir für deine Zeit nach dem Bundesrat alles, was du dir wünschst – da mischen wir uns nicht ein –, vielleicht auch ein bisserl das, was sich der Arne wünscht, aber ihr werdet euch wie über so vieles andere auch darüber einigen können. Wir werden dich gerne wiedersehen, gerne mit dir sprechen, gerne berichten, wie es weitergegangen ist; dieser „Film“ ist ja damit nicht zu Ende. Der Bundesrat wird weiter seine Probleme haben, um seinen Bestand kämpfen – und wenn du uns mit deinem Rat dabei helfen kannst, sind wir dankbar. Vielen, vielen Dank und alles, alles Gute! (Allgemeiner Beifall. – Bundesrat Konecny reicht Vizepräsidentin Haselbach die Hand zum Abschied.)
18.04
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Bieringer. Ich erteile es ihm.
18.04
Bundesrat Ludwig Bieringer (ÖVP, Salzburg): Geschätzter Herr Präsident! Hoch geschätzte Frau Vizepräsidentin! Lieber Arne Haselbach! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich bin mit Kollegem Konecny selten so sehr einer Meinung (Heiterkeit) wie heute – und ich bin stolz darauf, dass ich in diesem Punkt mit ihm einer Meinung bin.
Frau Vizepräsidentin Haselbach verlässt den Bundesrat. – Ich habe einmal anlässlich einer weihnachtlichen Feier als Präsident dieser Kammer des Hohen Hauses gesagt, ich möchte die Frau Vizepräsidentin als die „Mutter des Bundesrates“ bezeichnen. Als überzeugter Familienmensch habe ich das deswegen gesagt, weil für mich „Mutter“ etwas Hohes bedeutet. Aus dieser tiefen Überzeugung heraus habe ich einer Dame diesen Titel gegeben, weil sie wie kaum eine andere den Bundesrat nach außen vertreten hat. Sie hat aber – Kollege Konecny hat bereits darauf hingewiesen – nicht nur den Bundesrat, sondern sie hat auch die gesamte Republik im Ausland in hervorragender Weise vertreten.
Ich bin so wie Anneli ein Freund von China und war inzwischen einmal öfter als sie in China, und ich muss sagen, ich kann das, was Kollege Konecny gesagt hat, nur bestätigen. Als niemand nach China gereist ist, weil es dort eine Vogerlgrippe – oder wie immer das auch geheißen hat – gegeben hat, ist Frau Vizepräsidentin Haselbach mit Mundschutz ausgestattet nach China gereist, hat an zwei Kongressen und einer offiziellen Eröffnung teilgenommen. Der Gouverneur dieser Provinz hat, als ich dann später mit ihm gesprochen habe, mich zuallererst gefragt, ob ich Frau Haselbach kenne. Ich habe dem Gouverneur geantwortet: Frau Haselbach gehört leider nicht meiner Fraktion an, aber ich fühle mich ihr verpflichtet und glaube, dass ich sie auch als meine Freundin bezeichnen darf. Daraufhin hat der Gouverneur mich angesehen und gefragt, ob denn so etwas möglich ist. Ich habe gemeint: Herr Gouverneur, wir haben mehrere Parteien, aber es muss auch bei allen unterschiedlichen Standpunkten, die aufgrund unserer Parteizugehörigkeiten da sind, möglich sein, darüber hinaus eine Freundschaft zu entwickeln.
Dies, glaube ich, darf ich für mich in Anspruch nehmen. Ich bin stolz darauf, mit dir – leider nicht so lange wie der Albrecht, aber doch immerhin fast zwanzig Jahre lang – gemeinsam ein Stück des Weges im Bundesrat gegangen zu sein.
Ich habe heute aus tiefer Überzeugung eine Presseaussendung gemacht, in der Folgendes steht: „Diese Frau hat Herz und Hirn und Handschlagqualität. Wir werden sie vermissen und wünschen ihr für ihren weiteren Lebensweg von Herzen alles Gute.“
Liebe Anneli, im Namen der ÖVP-Fraktion und in meinem Namen danke ich dir sehr, sehr herzlich für deine Tätigkeit als Präsidentin. Du warst – wie nur sehr, sehr wenige –
vier Mal Präsidentin dieses Hauses, du warst elf Jahre lang Vizepräsidentin, du hast mit Hirn, Herz und Handschlagqualität den Vorsitz geführt. Wenn man mit dir etwas ausgemacht hat, dann hat das gehalten. Darauf kannst du stolz sein – so wie wir auf dich stolz sind, dass wir dich in unserer Mitte wissen durften.
Wir wünschen dir, liebe Kollegin Haselbach, für deinen neuen Lebensabschnitt, dass du Zeit hast, du und dein Arne – reiß ihn eben hin und wieder mal vom Computer weg, er muss ja nicht von früh bis spät am Computer sitzen! Macht schöne Reisen, damit das Reisebüro Haselbach auch in der Pension funktioniert.
In diesem Sinne, liebe Anneli, von ganzem Herzen alles, alles Gute, ein herzliches Glückauf! Wir freuen uns, wenn wir uns wiedersehen – ganz gleich, auf welchem Kontinent, aber wir sind auch zufrieden, wenn wir dich hier im Hohen Haus wieder treffen. Alles Gute für die Zukunft! (Allgemeiner Beifall. – Bundesrat Bieringer überreicht Vizepräsidentin Haselbach einen Blumenstrauß.)
18.11
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Mit einem Wort: Frau Vizepräsidentin Haselbach verlässt dieses Haus nicht als Vizepräsidentin, sondern als „Mutter Courage“. (Allgemeine Heiterkeit.)
Ich darf nun Herrn Bundesrat Schennach das Wort erteilen.
18.11
Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Vizepräsidentin Haselbach, Albrecht Konecny kennt Sie länger als Ludwig Bieringer, und ich bin irgendwie der Jüngste, der da dazugekommen ist. Diese lange Zeit kann ich natürlich nicht aufholen, aber Ihren Mann zum Beispiel habe ich schon vor Ihnen gekannt, und somit, glaube ich, bin ich die Ausnahme im Vergleich zu meinen beiden Vorrednern. Ich habe Ihren Mann schon früher gekannt, und zwar aus einem Feld der Entwicklungs- und Außenpolitik, in dem wir uns dann eigentlich hier wieder begegnet sind.
Wenn Ludwig Bieringer einen Begriff prägt, nämlich den der „Mutter des Bundesrates“, möchte auch ich einen prägen. Sie waren sicherlich die „Außenministerin des Bundesrates“ oder eine Art „Ständige zweite Außenministerin Österreichs“. In der Zeit, in der ich mit Ihnen gemeinsam hier sein durfte und mit Ihnen im Ausland unterwegs war, war ich tief beeindruckt von Ihrer Art, Österreich zu vertreten, für Anliegen einzutreten, und von Ihrer Art, mit Kulturen und Menschen – egal, welcher Herkunft – den Dialog zu suchen.
Ich habe Ihrer Rede heute zugehört und – ich erinnere mich daran, dass die Mitglieder der Präsidiale Ihnen als Abschiedsgeschenk eine gebundene Ausgabe all Ihrer Reden der letzten 20 Jahre überreicht haben – mir dabei gedacht: Schade, dass ich Sie zwar in den letzten Jahren hier immer souverän in der Vorsitzführung erleben durfte, aber all Ihre Reden voll des Engagements und des Eintretens für Menschenrechte nicht mitverfolgen konnte. Das war eben nur heute der Fall; das ist vielleicht aber auch das Besondere. Ich werde einmal mit der Parlamentsdirektion reden, ob man diesen Band – die gesammelten Reden der Anna Elisabeth Haselbach – vielleicht auch anderen zur Verfügung stellt, damit man über Ihr Lebenswerk hier in diesem Haus nachlesen kann.
Es war für mich in allen Fragen beeindruckend – das ist mir besonders wichtig –, die Würde des Parlamentarismus als einen Wert an sich und den Parlamentarismus als eine Aufgabe zu verstehen, dass man seine Funktion übertragen bekommt und sie in Würde und Anstand und vor allem mit Respekt vor der Verfassung zu erfüllen hat. Das haben Sie uns, glaube ich, immer gelehrt.
Ich kann Ihnen im Namen unserer Fraktion – die ja immer in einem engeren Dialog mit Ihnen stand, wie schon Eva Konrad gesagt hat – nur sagen, dass wir hier eben die Gunst – lieber Ludwig – der Sitznachbarschaft hatten und schon dadurch zwischen unserer Fraktion und Ihnen eigentlich immer ein sehr, sehr herzliches Klima da war. Als erster Grüner, der in dieses Haus gekommen ist und bei Ihnen immer ein offenes Ohr, eine hilfreiche Hand und eine beratende Stimme fand, möchte ich mich bei Ihnen persönlich bedanken.
Ich wünsche Ihnen alles, alles denkbar Gute. Ich hoffe, dass sich unsere Weg noch oft kreuzen, und ich wünsche Ihnen und Ihrem Mann einfach eine sehr schöne Zeit, um jenen Hobbys nachzugehen, die Sie beide, glaube ich, in Ihren Ehejahren so verbunden haben. (Allgemeiner Beifall. – Bundesrat Schennach überreicht Vizepräsidentin Haselbach einen Blumenstrauß.)
18.16
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mitterer. Ich erteile es ihm.
18.16
Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Präsidentin Haselbach! Am 1. Juli 2005 wurde ich überraschenderweise zum Präsidenten des Bundesrates berufen. Als einer der ersten Besuche in meinem Büro war Frau Vizepräsidentin Anna Haselbach angekündigt. Ich habe mir dann sofort zwei Dinge ausgemalt: Sie hat einen starken Bezug zu Kärnten – durch ihren Gatten und durch ihre Tochter, die nach wie vor bei uns in Kärnten tätig ist –, und sie wird sicher neugierig sein, wer denn der neue Kärntner ist, der hier ins Hohe Haus einzieht. Für diese Neugierde hätte ich großes Verständnis gehabt.
Aber es war nicht Neugierde, es war etwas ganz anderes: Es war ein unverblümtes Angebot zur Zusammenarbeit, zur Hilfestellung mir gegenüber. Da sie wusste, dass ich bisher im Kärntner Landtag tätig war und mich international noch eher auf glattem Parkett bewegt hatte, hat sie sich angeboten, mich dabei zu unterstützen. So habe ich sie vor zweieinhalb Jahren kennengelernt. All das, was sie versprochen hat, ist auch eingetroffen. Sie hat sich daran gehalten, und das ist auch bis heute so geblieben.
Die Achtung, die Ihnen heute über die Parteigrenzen hinweg dargebracht wird, ist wohl eine der größten Auszeichnungen. Wenn man mit Parlamentarismus, mit Politik zu tun hat, dort arbeitet, dann ist das eigentlich das schönste Geschenk. Hier gibt es immer wieder Konfrontationen und Meinungsverschiedenheiten, die ausgelöst werden, aber das, was heute hier stattfindet – und vom Herzen kommt –, ist, glaube ich, die größte Gratulation für Ihre Arbeit, die Sie geleistet haben.
Für Ihr Verhalten mir gegenüber, dafür, dass Sie mitgearbeitet und mir geholfen haben, gilt Ihnen mein persönlicher und herzlicher Dank. Auch Siegi Kampl hat mich ersucht, sein persönliches Dankeschön zu überbringen, was ich hiermit tun möchte. Ich wünsche Ihnen – und auch Siegi Kampl tut das – viele Jahre in Gesundheit, aber auch – das hoffen wir alle – in Verbundenheit mit dem Bundesrat der Republik Österreich, den Sie so viele Jahre positiv mitgeprägt haben. (Allgemeiner Beifall. – Bundesrat Mitterer reicht Vizepräsidentin Haselbach die Hand zum Abschied.)
18.19
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte.
18.20
Bundesrätin Monika Mühlwerth (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin Haselbach! Ich breche jetzt ein bisschen mit der Tradition – Sie
verzeihen mir das –, ich gestehe freimütig: Ja, ich habe mich ein paar Mal über Sie geärgert. Sie haben mich nie gekränkt, aber ich habe mich manchmal schon geärgert. Wir haben auch einmal darüber gesprochen. Ich war ja schon von 1996 bis 2001 Mitglied dieses Hauses, und mein Problem war immer, dass ich fand, dass die Ordnungsrufe, die Sie verteilen, und die Art und Weise – nämlich in Richtung welcher Fraktionen – ungerecht waren.
Ich hatte den Eindruck, wir von den Freiheitlichen haben immer schneller einen bekommen, während die anderen, die auch oft über das Ziel hinaus geschossen haben, diese nicht bekommen haben. Das mag eine subjektive Einschätzung sein – ich gestehe es –, aber ich möchte es hier nicht verschweigen.
Wir haben eine Reise gemeinsam gemacht, die ich damals in Stellvertretung von Professor Böhm machen durfte. Wir waren gemeinsam in Japan, wo wir, so glaube ich, persönlich und menschlich – wenn wir auch inhaltlich manchmal gewisse Probleme hatten, was aber, glaube ich, niemanden hier verwundern wird – gut miteinander ausgekommen sind; ebenso wie zu jener Zeit, als ich, bevor ich dann Vizepräsidentin im Stadtschulrat für Wien wurde, Schriftführerin sein durfte und wir manchmal auch ein bisschen die Sitzungen kommentiert und durchaus Einigkeit erzielt haben.
In diesem Sinne, Frau Vizepräsidentin, möchte ich Ihnen persönlich für alles, was Sie im Leben noch vorhaben, alles Liebe und alles Gute wünschen. Schauen Sie vor allem darauf, dass Sie gesund bleiben, damit Sie alles machen können! – Und damit wirklich von ganzem Herzen alles Gute! (Allgemeiner Beifall.)
18.21
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Damit ist die Debatte geschlossen.
Wir müssen jetzt wieder in die „Niederungen parlamentarischer Arbeit“ zurückkehren. Es geht um die Wahl der beiden Vizepräsidenten.
Wir gehen nunmehr in den Wahlvorgang ein und kommen zur Wahl des ersten zu wählenden Vizepräsidenten des Bundesrates.
Gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates kommt hiefür der SPÖ-Fraktion das Vorschlagsrecht zu.
Es liegt hiefür ein Wahlvorschlag vor, der auf Bundesrätin Mag. Susanne Neuwirth lautet.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Wahlvorschlag zustimmen, sich von den Sitzen zu erheben. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Wahlvorschlag ist somit angenommen.
Ich frage die Gewählte, ob sie die Wahl annimmt.
Bundesrätin Mag. Susanne Neuwirth (SPÖ, Salzburg): Herr Präsident, ich nehme die Wahl gerne an. Ich bedanke mich für das Vertrauen und hoffe auf eine gute Zusammenarbeit.
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Ich gratuliere! (Allgemeiner Beifall. – Die Fraktionsvorsitzenden Dr. Bieringer, Konecny und Schennach sowie weitere Bundesrätinnen und Bundesräte gratulieren der neu gewählten Vizepräsidentin Mag. Neuwirth.)
Wir kommen nunmehr zur Wahl des zweiten zu wählenden Vizepräsidenten des Bundesrates.
Gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates kommt hiefür der ÖVP-Fraktion das Vorschlagsrecht zu.
Es liegt hiefür ein Wahlvorschlag vor, der auf Bundesrat Jürgen Weiss lautet.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Wahlvorschlag zustimmen, sich von den Sitzen zu erheben. – Ich stelle auch hier, obwohl du (in Richtung Bundesrat Weiss) sitzen bleibst, die Stimmeneinhelligkeit fest. Der Wahlvorschlag ist somit angenommen. (Allgemeiner Beifall.)
Ich frage den Gewählten, ob er die Wahl annimmt.
Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident, ich nehme die Wahl gerne an und freue mich auf eine gute Zusammenarbeit mit der neuen Kollegin.
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Gratulation! (Allgemeiner Beifall. – Die scheidende Vizepräsidentin Haselbach, die Fraktionsvorsitzenden Konecny und Bieringer, die neu gewählte Vizepräsidentin Mag. Neuwirth sowie Bundesrat Kritzinger gratulieren dem wieder gewählten Vizepräsidenten Weiss.)
Wir kommen nun zur Wahl der Schriftführer.
Es liegt mir der Wahlvorschlag vor, die Mitglieder des Bundesrates Ernst Winter, Sissy Roth-Halvax, Helmut Wiesenegg und Josef Saller für das erste Halbjahr 2008 zu Schriftführern beziehungsweise zur Schriftführerin des Bundesrates zu wählen.
Falls kein Einwand erhoben wird, nehme ich diese Wahl unter einem vor. – Es gibt keinen Protest.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Wahlvorschlag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Danke. Ich stelle hier die Stimmeneinhelligkeit fest. Der Wahlvorschlag ist somit angenommen.
Ich frage die Gewählten, ob sie die Wahl annehmen.
(Bundesrätin Roth-Halvax sowie die Bundesräte Winter, Wiesenegg und Saller nehmen die Wahl an.)
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Danke schön.
Wir kommen nunmehr zur Wahl der Ordner.
Es liegt mir der Vorschlag vor, die Mitglieder des Bundesrates Karl Boden, Dr. Franz Eduard Kühnel und Eva Konrad für das erste Halbjahr 2008 zu Ordnern des Bundesrates zu wählen.
Falls kein Einwand erhoben wird, nehme ich auch diese Wahl unter einem vor. – Es gibt keinen Protest.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Wahlvorschlag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Ich stelle hier die Stimmeneinhelligkeit fest. Der Wahlvorschlag ist somit angenommen.
Ich frage die Gewählten, ob sie die Wahl annehmen.
(Die Bundesräte Boden und Dr. Kühnel sowie Bundesrätin Konrad nehmen die Wahl an.)
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)
Die Tagesordnung ist damit erschöpft.
Einlauf
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt drei Anfragen, 2588/J bis 2590/J, eingebracht wurden.
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Ich teile mit, dass ich den Bundesrat nach einer fünfminütigen Unterbrechung zu einer weiteren, nämlich der 752. Sitzung einberufen werde.
Diese Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 18.29 Uhr
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