BundesratStenographisches Protokoll845. Sitzung / Seite 6

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13.02.57 Beginn der Sitzung: 13.03 Uhr

 


Präsident Gottfried Kneifel: Ich eröffne die 845. Sitzung des Bundesrates.

Die nicht verlesenen Teile des Amtlichen Protokolls der 844. Sitzung des Bundesrates vom 23. Juli 2015 sind aufgelegen, unbeanstandet geblieben und gelten daher als ge­nehmigt.

Als verhindert gemeldet sind die Mitglieder des Bundesrates Wolfgang Beer, Ing. Bernhard Ebner, Hubert Koller, Dr. Andreas Köll, Sonja Zwazl und Peter Samt.

13.04.16 Erklärung des Präsidenten anlässlich des 70. Jahrestages der ersten Länderkonferenz

 


13.04.17

Präsident Gottfried Kneifel: Herr Staatssekretär! Meine sehr geschätzten Mitglieder des Bundesrates! Meine Damen und Herren! Vor genau 70 Jahren fand im ehemaligen Niederösterreichischen Landhaus die erste Länderkonferenz nach Ende des Zweiten Weltkrieges statt. Historiker sind sich heute einig, dass diese Tage vom 24. bis zum 26. September 1945 zur staatlichen Organisationsform Österreichs in der jetzigen Ausprägung geführt haben.

Ich halte es für die Länderkammer dieses Parlaments für wichtig, in einer Sitzung des Bundesrates, die punktgenau an diesem 70. Gedenktag stattfindet, an dieses Ereignis auch zu erinnern; dies umso mehr, da es von verschiedenen Seiten immer öfter mehr oder weniger starke Kritik an den Bundesländern, am Föderalismus oder überhaupt am bundesstaatlichen Organisationsprinzip Österreichs gibt. Diese Kritik gipfelte kürzlich im Vorwurf, die Länder als Bedrohung für die Regierbarkeit der Republik Österreich zu bezeichnen. Deshalb ist es notwendig, neuerlich darauf hinzuweisen, dass es der Föderalismus ist, der Bürgernähe garantiert. Denn die Lösung anstehender Probleme für das Zusammenleben der Bürgerinnen und Bürger in ihrer unmittelbaren Nähe ist meistens die beste Problemlösung.

Das Subsidiaritätsprinzip muss daher die Richtschnur allen staatlichen Handelns sein. Bürgernähe und Subsidiarität ermöglichen eine bessere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Verwaltung, aber auch an der Gesetzgebung. Dies trifft seit Inkraft­treten des Lissabon-Vertrages besonders auch für den Bundesrat zu, der vor allem in Form des EU-Ausschusses von allen europäischen Kammern und gesetzgebenden Körperschaften im Spitzenfeld der Aktivitäten von Feststellungen, Bewertungen und oft auch der Kritik bei der Behandlung von Gesetzesvorhaben, der Richtlinien et cetera der Europäischen Union, Hervorragendes geleistet hat.

Gerade die zusätzliche europäische Gesetzgebung bedarf noch mehr als nationale Gesetze oder Ländergesetze der Interpretation, der Erklärung, der Deutung und der Orientierung für die Bürgerinnen und Bürger. Dabei erinnere ich auch daran, dass wir bereits im Juni, mehrere Monate vor dem Nationalrat, das Rederecht für die öster­reichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments im Bundesrat eingeführt haben, um der Bevölkerung unserer Regionen die europäische Gesetzgebung mit den Anliegen und Wünschen besser verstehen und vermitteln zu können.

An dieser Stelle danke ich allen Mitgliedern des Bundesrates – jedem einzelnen Mit­glied –, das sich dieser wichtigen Übersetzungsaufgabe unterzieht und die Bürgerinnen und Bürger auch beim europäischen Gedanken und bei der europäischen Idee – nicht nur bei der Gesetzgebung – mitnimmt, begleitet und entsprechend informiert.

 


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