24. Punkt:
Bericht über den Entschließungsantrag 223/A (E) der Abgeordneten Dr. Elisabeth Pittermann und Genossen betreffend umfassende Reform der Gesundheitsberufe25. Punkt: Bericht über den Entschließungsantrag 250/A (E) der Abgeordneten Theresia Haidlmayr und Genossen betreffend Schaffung von barriere>freiem Zugang zu Arztpraxen
26. Punkt: Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (9bE Vr 10056/00, Hv 5888/00) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler
27. Punkt: Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (9bE Vr 10003/00, Hv 5858/00) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler
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Inhalt
Personalien
Geschäftsbehandlung
Antrag der Abgeordneten Dr. Michael Krüger und Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 370/A der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dr. Michael Krüger und Genossen betreffend ein Bundesgesetz über die Errichtung einer "Kommunikationsbehörde Austria" und weitere Bundesgesetze gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 28. Feber 2001 zu setzen 35
Verlangen gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kurzen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG 35
Redner:
Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer 151
MMag. Dr. Madeleine Petrovic 152
Annahme des Fristsetzungsantrages 153
Antrag der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig und Genossen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Untersuchung der Verantwortlichkeit von Bundesministern dieser Bundesregierung, insbesondere des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen und aller vorhergehenden ressortzuständigen Bundesminister seit 1990 im Zusammenhang mit illegalen Praktiken bei der Verabreichung von Tierarzneimitteln, der jahrelangen politischen Untätigkeit, der fehlenden Koordination und der fehlenden Information der Konsumenten und Konsumentinnen über Gesundheitsgefahren gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung 251
Bekanntgabe 35