Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 555

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zum Bericht des Budgetausschusses (138 d.B.)

über die Regierungsvorlage (50 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2014 (Bundesfinanzgesetz 2014 – BFG 2014) samt Anlagen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über die Bewilligung des Bun­desvoranschlages für das Jahr 2014 (Bundesfinanzgesetz 2014 - BFG 2014) samt Anlagen (50 d.B) in der Fassung des Ausschussberichtes 138 d.B wird wie folgt geändert:

„1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage ist in der Unter­gliederung 12 – Äußeres der Betrag folgenden Detailbudgets für das Jahr 2014 wie folgt zu ändern:

DB                      Mittelverwendungs-/   von                      abzuändern     auf (Mio. €)

Aufbringungsgruppe                               um (Mio. €)    

12.02.01            Transferaufwand         82,025               +15,000            97,025

12.02.02            Transferaufwand         80,260                 +4,000            84,260

2. Die Betragsänderung ist auch in der entsprechenden Rubrik, der Untergliederung, in den Globalbudgets, in der Übersicht Globalbudgets (Seiten 13f.) sowie bei den von den Änderungen jeweils betroffenen Summenbeträgen der Anlagen I, I.a, I.b, I.c, I.d, I.e und III zu berücksichtigen.

Begründung

Das Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung enthält in dem Kapitel „Österreichs Verantwortung in der Welt wahrnehmen “ die Herausforderung „Österreich setzt sich aktiv für Menschenrechte, Frieden sowie soziale, wirtschaftliche und ökolo­gische Sicherheit ein und beteiligt sich aktiv am Aufbau eines wirksamen multilateralen Systems mit den Vereinten Nationen als Zentrum, um damit die Schaffung einer geregelten und gerechten Weltordnung voranzubringen“. Diese Weltordnung kann nicht gesichert werden, sofern sich wohlhabende Länder ihrer finanziellen Verant­wor­tung gegenüber internationalen Organisationen und den Vereinten Nationen entziehen. Die darüber hinaus im Arbeitsprogramm der Bundesregierung vorgesehene und hier festgeschriebene Erhöhung des Auslandskatastrophenfonds von 5 auf 20 Millionen Euro ist die Antwort auf die wachsende Zahl humanitärer Katastrophen.

[1] Arbeitsprogramm der Österreichischen Bundesregierung 2013-2018, Seite 74f., „Internationale Solidarität stärken“, Bundeskanzleramt, Ballhausplatz 2, 1014 Wien, http://www.bka.gv.at/site/3354/default.aspx 

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Staatssekretär Mag. Danninger hat sich zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


16.25.47

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Jochen Danninger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass in einer Budgetdebatte die Emotionen teilweise hochgehen, liegt in der Natur der Sache, und


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