Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 91

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Wenn dann von einigen RednerInnen angesprochen wird, dass wir die Realität nicht erkannt haben, dann sage ich: Genau das Gegenteil ist der Fall, denn dieser Gesetz­entwurf spiegelt die gesellschaftspolitische Realität wieder. Tun wir doch nicht so! Gau­keln wir den Menschen doch nicht vor, dass nur heterosexuelle, vielleicht auch noch verheiratete Paare bessere Eltern wären!

Um einige Punkte des vorliegenden Gesetzes nochmals zu verdeutlichen, möchte ich einen Abänderungsantrag einbringen, den ich kurz in seinen Grundzügen darstelle und aus dem klar hervorgeht, dass die Präimplantationsdiagnostik grundsätzlich nach wie vor verboten bleibt. Diese darf nur dann erfolgen, wenn zum Beispiel der Kinderwunsch trotz mindestens dreier Fehl- oder Totgeburten versagt bleibt. Im Rahmen dieser Prä­implantationsdiagnostik dürfen ohnehin nur jene Untersuchungen durchgeführt werden, die unbedingt notwendig sind, um diese Fehl- oder Totgeburten künftig zu vermeiden. Gerade deshalb, Herr Kollege Franz, ist es für mich nichts Verwerfliches, wenn in so einem Fall künftig nur genetisch gesunde Embryonen eingesetzt werden, weil im Vor­feld die Labortests ergeben haben, dass mit schweren Erbkrankheiten zu rechnen ist.

Um noch eines klarzustellen: Im Sinne des vorliegenden Entwurfs ist unter Erbkrank­heit zu verstehen, dass ein Überleben nur durch Einsatz modernster Medizintechnik gewährleistet wäre, weil das Kind zum Beispiel schwerste Hirnschädigungen aufweisen oder an nicht wirksam behandelbaren Schmerzen leiden würde. Daher halte ich die in diesem Zusammenhang oftmals gemachten – und ich behaupte das bewusst so – blödsinnigen Äußerungen, dass künftig nur mehr Designer-Babys produziert werden, al­lein schon wegen des Umstandes, dass Leihmutterschaft weiterhin verboten bleibt, für entbehrlich.

Darüber hinaus – das geht auch aus dem eingebrachten Abänderungsantrag hervor – ist jedwede Werbung für die Überlassung oder Vermittlung von Samen, Eizellen oder entwicklungsfähigen Zellen verboten.

Für mich persönlich verwunderlich ist jedenfalls auch der Umstand, dass sich in diese Diskussion sehr viele Vertreter aus dem klerikalen Bereich eingebracht haben. Die können, zumindest offiziell, sicher keine persönlichen Erfahrungen mit der Familienpoli­tik mit einbringen. Die können auch nicht erahnen, was es bedeutet, behinderte Kinder zu gebären und aufziehen zu müssen. Ich denke deshalb, dass diese ohnehin nicht leichte Entscheidung wohl den Eltern vorbehalten bleiben soll.

Wir reduzieren mit dieser sehr, sehr eingeschränkten Anwendungsmöglichkeit der Prä­implantationsdiagnostik unnötiges Leid einer abermaligen Fehl- und Totgeburt. Wir ver­hindern – ganz im Gegenteil, Kollege Franz – diesen Tourismus ins Ausland, weil wir es ermöglichen, dass die Behandlungen nun auch im Inland durchgeführt werden. (Bei­fall bei SPÖ und ÖVP.)

13.26


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Spindelberger in seinen Grund­zügen erläuterte Abänderungsantrag wurde in der Zwischenzeit im Saal verteilt. Er ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Dr. Erwin Rasinger, Dr. Eva Mückstein, Ulrike Königsberger-Ludwig, Mag. Michaela Steinacker, Mag. Daniela Musiol und Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Gesundheitsausschusses 450 der Beilagen über die Regierungsvorla­ge 445 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fortpflanzungsmedizin-


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