Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 257

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20.49.07

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Haager Beglaubigungsübereinkommen stellt eine wesentliche Erleichterung gegenüber der vollen diplomatischen Beglaubigung dar. Durch die dort vorgesehene Beglaubigungsform der Apostille entfallen nämlich weitere Beglaubigungsschritte. Das heißt, durch die Anbringung der Apostille ist das Form­erfordernis der Beglaubigung im Rechtsverkehr zwischen den Vertragsstaaten erfüllt. Es erfolgt in der Regel auch keine weitere Prüfung der inhaltlichen Richtigkeit.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gerade da liegt aber das Problem. Voraus­setzung für die Erleichterung im Beglaubigungswesen durch das Haager Beglaubi­gungsübereinkommen ist die Urkundensicherheit. Diese ist aber im Falle von Tadschikistan nicht gegeben.

Aufgrund der hohen Korruption und des geringen Einkommensniveaus ist nicht auszu­schließen, dass tadschikische Urkunden mit unrichtigem Inhalt käuflich erworben werden.

Diese stellen insbesondere im Personenstandswesen ein Risiko dar, da seitens der österreichischen Behörden mit der Echtheit der Urkunden auch die inhaltliche Richtig­keit vermutet wird. Mit der Einführung der Apostille entfällt auch die formale Kontroll­möglichkeit durch die örtlich zuständige österreichische Vertretung.

Es muss somit verhindert werden, dass tadschikische Urkunden, die mit einer Apostille versehen sind, ohne weitere Kontrolle der Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit in Ver­fahren von österreichischen Behörden als Beweismittel zugelassen werden. Daher plant Österreich wie auch Deutschland und Belgien, gegen den Beitritt der Republik Tadschikistan zum Haager Beglaubigungsübereinkommen Einspruch zu erheben.

Ich begrüße es sehr, dass sich der Außenpolitische Ausschuss einstimmig für diesen Schritt entschieden hat. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

20.51

 

20.51.20

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Aus­schus­ses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 780 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

20.51.5632. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 1459/A(E) der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Dr. Reinhold Lopatka, Tanja Windbüchler-Souschill, Mag. Christoph Vavrik, Kolleginnen und Kollegen betreffend Österreichs Unter­stützung für eine rasche, zukunftsfähige und friedliche Regelung des Syrien-Konflikts (926 d.B.)

33. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 1463/A(E) der Abge­ordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Mag. Andreas Schieder, Dr. Reinhold


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