20.49
Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Haager Beglaubigungsübereinkommen stellt eine wesentliche Erleichterung gegenüber der vollen diplomatischen Beglaubigung dar. Durch die dort vorgesehene Beglaubigungsform der Apostille entfallen nämlich weitere Beglaubigungsschritte. Das heißt, durch die Anbringung der Apostille ist das Formerfordernis der Beglaubigung im Rechtsverkehr zwischen den Vertragsstaaten erfüllt. Es erfolgt in der Regel auch keine weitere Prüfung der inhaltlichen Richtigkeit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gerade da liegt aber das Problem. Voraussetzung für die Erleichterung im Beglaubigungswesen durch das Haager Beglaubigungsübereinkommen ist die Urkundensicherheit. Diese ist aber im Falle von Tadschikistan nicht gegeben.
Aufgrund der hohen Korruption und des geringen Einkommensniveaus ist nicht auszuschließen, dass tadschikische Urkunden mit unrichtigem Inhalt käuflich erworben werden.
Diese stellen insbesondere im Personenstandswesen ein Risiko dar, da seitens der österreichischen Behörden mit der Echtheit der Urkunden auch die inhaltliche Richtigkeit vermutet wird. Mit der Einführung der Apostille entfällt auch die formale Kontrollmöglichkeit durch die örtlich zuständige österreichische Vertretung.
Es muss somit verhindert werden, dass tadschikische Urkunden, die mit einer Apostille versehen sind, ohne weitere Kontrolle der Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit in Verfahren von österreichischen Behörden als Beweismittel zugelassen werden. Daher plant Österreich wie auch Deutschland und Belgien, gegen den Beitritt der Republik Tadschikistan zum Haager Beglaubigungsübereinkommen Einspruch zu erheben.
Ich begrüße es sehr, dass sich der Außenpolitische Ausschuss einstimmig für diesen Schritt entschieden hat. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
20.51
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 780 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 1459/A(E) der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Dr. Reinhold Lopatka, Tanja Windbüchler-Souschill, Mag. Christoph Vavrik, Kolleginnen und Kollegen betreffend Österreichs Unterstützung für eine rasche, zukunftsfähige und friedliche Regelung des Syrien-Konflikts (926 d.B.)
33. Punkt
Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 1463/A(E) der Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Mag. Andreas Schieder, Dr. Reinhold
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