Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll38. Sitzung, 7. September 2018 / Seite 63

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Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Ich gelobe. (Allge­meiner Beifall.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich danke dir. Du bist ja keine Neue in diesem Kreis und somit mit den Usancen dieses Hauses vertraut. Herzlich willkommen!

09.03.59Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Für den heutigen Sitzungstag hat das Bundes­kanzleramt über Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung ge­macht: Bundeskanzler Sebastian Kurz wird durch Vizekanzler Heinz-Christian Strache vertreten.

09.04.09Einlauf und Zuweisungen


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungs­gegen­stände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Ge­schäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 1252/J bis 1590/J

Zurückziehung: 1494/J

Schriftliche Anfragen an den Präsidenten des Nationalrates:

12/JPR bis 16/JPR

2. Anfragebeantwortungen: 757/AB bis 1390/AB

Anfragebeantwortungen (Präsident des Nationalrates): 7/ABPR bis 11/ABPR

3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003, das Funkanlagen-Markt­überwachungs-Gesetz, das Funker-Zeugnisgesetz 1998, das Postmarktgesetz, das Gebäude- und Wohnungsregister-Gesetz und das KommAustria-Gesetz geändert werden (257 d.B.)

4. Ergänzung oder Änderung von Regierungsvorlagen oder Berichten:

Dritter Österreichischer Baukulturreport, vorgelegt vom Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien; Ergänzung (Zu III-126 d.B.)

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 31d Abs. 5a, 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Budgetausschuss:

Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß Art. 50c Abs. 3 B-VG iVm § 6 der Anlage 2 zum GOG (ESM-Informationsordnung) über die im Rahmen des Euro­päischen Stabilitätsmechanismus getroffenen Maßnahmen im 2. Quartal 2018 (Vorlage 21 BA)

Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß § 4a Zahlungsbilanzsta­bilisierungs­gesetz über die im 2. Quartal 2018 ergriffenen Maßnahmen (Vorlage 22 BA)

 


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