Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll88. Sitzung, 19. September 2019 / Seite 326

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Es gab dann drei Fristsetzungsanträge, drei Fristsetzungsanträge, die jedoch vom Inhalt her so kontroversiell waren, dass man sie in der Form nicht beschließen konnte. Das war dann auch der Grund dafür – da möchte ich mich beim Herrn Bundesminister sehr herzlich bedanken –, dass wir, da wir wussten, es gibt keine Sitzung des Innen­ausschusses, ein Gespräch im Ministerium hatten, mit der Aufforderung, aus diesen drei Anträgen einen kompatiblen, machbaren Antrag zu schaffen; ausgearbeitet auch mit der zuständigen Behörde, die das Ganze ja dann auch handeln muss. Es war immer das Ziel, eine gemeinsame Vorgehensweise zu erzielen, aber das war irgend­wie ein schwieriger Punkt. Daher haben wir, auch auf meine Initiative hin, noch einmal versucht, uns auch außerhalb des Ausschusses zusammenzusetzen und im Sinne der Verfolgten, im Sinne der Nachkommen eine Lösung zu finden.

Es ist gelungen, aber ich kann Ihnen sagen, wir haben vor zwei Stunden noch dis­kutiert, um zu einer Einigung zu kommen. Wir zäumen das Pferd – verzeihen Sie mir den Vergleich – jetzt zwar von hinten auf, denn Kollege Engelberg wird dann den ursprünglichen Abänderungsantrag einbringen. Ich bringe jetzt den weiter reichenden Abänderungsantrag ein, in dem es um Folgendes geht – ich muss ihn leider vorlesen –:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten August Wöginger, Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Petra Steger, Dr. Nikolaus Scherak, Karl Mahrer, BA, Angela Lueger, Dr. Stephanie Krisper, Dr. Alfred Noll, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert wird, 536/A, TOP 20

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der oben zitierte Antrag (536/A, XXVI. GP) wird wie folgt geändert:

1. Vor Z 1 des Antrags wird folgende „Z 0“ eingefügt

„0. § 58c Abs. 1 lautet:

„(1) Ein Fremder erwirbt unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Z 2 bis 6 und 8 und Abs. 2 Z 1 und 3 bis 7 die Staatsbürgerschaft, wenn er der Behörde (§ 39) unter Bezugnahme auf dieses Bundesgesetz schriftlich anzeigt, sich als Staatsbürger oder Staatsangehöriger eines der Nachfolgestaaten der ehemaligen österreichisch-unga­rischen Monarchie oder Staatenloser jeweils mit Hauptwohnsitz im Bundesgebiet vor dem 15. Mai 1955 in das Ausland begeben zu haben, weil er Verfolgungen durch Organe der NSDAP oder der Behörden des Dritten Reiches mit Grund zu befürchten hatte oder erlitten hat oder weil er wegen seines Eintretens für die sozialdemokratische Republik Österreich - -“


Präsidentin Doris Bures: Die demokratische Republik.


Abgeordnete Angela Lueger (fortsetzend): Entschuldigung, „für die demokratische Republik Österreich Verfolgungen ausgesetzt war oder solche zu befürchten hatte.““

2. Nach Z 1 des Antrags wird folgende „Z 1a“ eingefügt

„1a. Nach § 58c Abs. 1a wird folgender „Abs. 1b“ eingefügt:

„(1b) Als Nachkommen gemäß Abs. 1a gelten auch Wahlkinder, die als Minderjährige an Kindesstatt angenommen wurden.““

3. Nach Z 2 des Antrags wird folgende „Z 2a“ eingefügt

„2a. Nach § 58c Abs. 4 wird folgender „Abs. 5“ eingefügt:

 


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