den Teil an die in Aussicht genommenen Stiftungen zur Förderung der Gesundheit und zur Aufrechterhaltung des Leistungsniveaus für die Versicherten (deren Angehörige) übergeht.
Dieser Vermögensübergang erfolgt in zwei Schritten: Die Immobilien und 90% des in der Schlussbilanz 2018 ausgewiesenen Reinvermögens (abzüglich des Werts der Immobilien) gehen mit 1. Jänner 2020 auf die Stiftungen über, das übrige Vermögen wird zunächst treuhändig durch die Österreichische Gesundheitskasse verwaltet, bis die Schlussbilanz für 2019 erstellt ist, und in der Folge bis 31. März 2020 anteilig übertragen.
Der Prozentsatz des zu übertragenden übrigen Vermögens wird durch Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz festgelegt. Dabei ist einerseits auf das Alter der Versicherten, andererseits auf die vom jeweiligen Betriebsunternehmer bisher getragenen Verwaltungskosten Bedacht zu nehmen. Die Verordnung ist bis 30. November 2019 zu erlassen und kundzumachen.
Um einen reibungslosen Übergang der Verwaltung und eine nahtlose Leistungserbringung an die Versicherten zu gewährleisten, werden die bisherigen leitenden Angestellten der jeweiligen Betriebskrankenkasse durch Gesetz zu Mitgliedern des Stiftungsvorstandes bestimmt.
Den bisherigen Obleuten der Betriebskrankenkassen werden umfassende Überwachungs-, Informations- und Beratungsrechte eingeräumt, um die Transparenz der Tätigkeit der Stiftungen sicher zu stellen.
Schließlich ist vorgesehen, dass die Österreichische Gesundheitskasse und diese Stiftungen berechtigt und verpflichtet sind, Kooperationsverträge zu schließen und auf deren Grundlage das Versichertenservice bestmöglich zu erbringen (one-stop-shop).
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Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag wird gerade an alle Abgeordneten verteilt; er wurde in den Grundzügen erläutert und steht daher mit in Verhandlung.
Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag.a Verena Nussbaum. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Auch ich möchte zum ASVG zu den Betriebskrankenkassen sprechen und werde einen diesbezüglichen Abänderungsantrag der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Josef Muchitsch, Mag. Verena Nussbaum, Rainer Wimmer, Dietmar Keck, Genossinnen und Genossen betreffend den Antrag 970/A einbringen.
Die erste Betriebskrankenkasse in der Steiermark wurde bereits 1851 in Zeltweg gegründet, wir blicken somit auf 160 Jahre Betriebskrankenkassen zurück. Die Betriebskrankenkassen haben die Monarchie, zwei Weltkriege und den Wiederaufbau Österreichs überstanden. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Es musste die Ibizakoalition kommen, um dieses einzigartige Erfolgssystem in Österreich zu zerstören. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Deimek.)
In diesen 160 Jahren seit der Entstehung wurde kein einziger Cent von der öffentlichen Hand beziehungsweise von den Steuerzahlern in diese Einrichtung investiert. Sie finanzierten und finanzieren sich ausschließlich selbst. Wir sprechen von 30 000 Versicherten bei den vier bestehenden Betriebskrankenkassen, drei in der Obersteiermark im Voestalpine-Konzern und eine in Niederösterreich bei Mondi.
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