Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll89. Sitzung, 25. und 26. September 2019 / Seite 317

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Wer auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist wieder die Mehrheit, daher ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

23.06.4116. Punkt

Antrag der Abgeordneten Philip Kucher, Gabriela Schwarz, Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­gesetz über die Pharmazeutische Gehaltskasse für Österreich (Gehaltskassenge­setz 2002) geändert wird (936/A)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zu Tagesordnungspunkt 16.

Hinsichtlich dieses Antrages wurde dem Gesundheitsausschuss eine Frist bis 24. Sep­tember 2019 gesetzt.

Ein Wunsch auf eine mündliche Berichterstattung im Sinne des § 44 Abs. 4 der Ge­schäftsordnung liegt nicht vor.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Schwarz. – Bitte.


23.07.13

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Sehr verehrter Herr Präsident! Frau Minis­terin! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich kann es eigentlich relativ kurz und kompakt machen, denn es geht darum, dass wir betonen, dass die öffentlichen Apo­theken in Österreich ein wesentlicher Bestandteil unseres Gesundheitssystems sind. Da geht es einerseits um enormes Fachwissen und andererseits um hohe soziale Kompetenz. Wenn Sie in eine Apotheke gehen, dann wissen Sie, dass Sie gut beraten, gut serviciert sind. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Der Sinn und Zweck, dass wir uns heute auch darum kümmern, dass wir mit der Zeit gehen, ist ganz einfach: Wir wissen, dass die öffentlichen Apotheken wirklich genauso wie wir selbst an der Versorgungssicherheit arbeiten. Sie sind die Drehscheibe, sie sind eine Kompetenzdrehscheibe. Jeder, der in eine Apotheke geht, weiß, dass er bes­tens beraten ist, dass das Fachwissen stimmt und dass es nicht nur an der Formu­lierung liegt: Lesen Sie die Packungsbeilage oder fragen Sie Ihren Arzt oder Apothe­ker!, sondern dass die Beratung schon automatisch passiert und gar nicht erst einge­fordert werden muss. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Wir tragen heute eben dem Wandel, dem alle Berufsgruppen auch im Gesundheitsbe­reich unterworfen sind, Rechnung und stellen den Antrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Pharmazeutische Gehaltskasse für Österreich geändert wird. Dies ist ein weiterer kleiner Baustein, damit die öffentlichen Apotheken auch in Zukunft ihre wichtige Aufgabe erfüllen können. Konkret betrifft das die Ände­rung bei der Dotierung von Rücklagen, was Geld frei macht, insbesondere für die Ein­kommen der angestellten Apothekerinnen und Apotheker und den Nachwuchs in die­sem Beruf.

Ich möchte diese Gelegenheit nutzen und mich bei allen, die in den Apotheken arbei­ten – egal ob Apothekerinnen, Apotheker –, herzlich für ihren wichtigen Dienst im Sin­ne der Gesundheit in Österreich bedanken. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP so­wie des Abg. Kaniak.)

23.09


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak. – Bitte.


23.09.14

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Abgeordnete! Zuseherinnen und Zuseher! Liebe Kolle-


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