Budgetbegleitgesetz 2020 (71 d.B.)

Status

Fristablauf im Bundesrat
Beschlossen im Nationalrat 50/BNR, Dafür: V, G. Dagegen: S, F, N

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956 und das Umweltförderungsgesetz geändert werden (Budgetbegleitgesetz 2020)

Gesetz geworden als:

Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 und das Umweltförderungsgesetz geändert werden (Budgetbegleitgesetz 2020)

Schwerpunkte der Regierungsvorlage

  • Entfall von Übergangsbestimmungen, da die Übergangsmaßnahmen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit und zur Dienstleistungsfreiheit mit 30. Juni 2020 auch für Kroatien, den jüngsten Mitgliedstaat, enden
  • Verminderung der an den Insolvenz-Entgeltfonds zu überweisenden Mittel entsprechend den bundesfinanzgesetzlich vorgesehenen Festlegungen in der UG 20 im Jahr 2020 um 100 Mio. € und in den Jahren 2021 bis 2022 um jeweils 50 Mio. €
  • Änderungen des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes, des Insolvenz-Entgeltsicherungs­gesetzes und des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes zur Umsetzung der bundesfinanzgesetzlich vorgesehenen Festlegungen in der UG 20 insbesondere (§ 14 AMPFG) betreffend den Beitrag zum Zweck der Lehrlingsförderung. Übermittlung der zum Zweck der Lehrlingsförderung zu überweisenden Mittel an die Lehrlingsstellen der Landeskammern der gewerblichen Wirtschaft ab dem Jahr 2023
  • Zur Sicherstellung der Finanzierung des Sachbereiches Schlechtwetter soll der Bundesbeitrag zur Deckung des Aufwandes für die mit Aufgaben der Sozialbetrugsbekämpfung betrauten Bediensteten im Jahr 2020 dem Sachbereich Schlechtwetter zukommen
  • Anpassung der Einkommensgrenze in § 5 Abs. 1 bzw. 6 Abs. 3 des Familienlastenausgleichs­gesetzes 1967 an die vor dem Steuerreformgesetz 2020 geltende Rechtslage, wonach Ausgleichszulagen und Ergänzungszulagen nach sozial- und pensionsrechtlichen Vorschriften nicht zu berücksichtigen sind
  • Anpassung der taxativ aufgelisteten Richtverwendungen in der Anlage 1 zum BDG 1979 an aktuelle Anforderungen aufgrund der Neustrukturierung der Bundesministerien. Dabei handelt es sich lediglich um eine kostenneutrale, technisch erforderliche Anpassung aufgrund der Bundesministeriengesetz-Novelle 2020
  • Entfall des schulfreien Pfingstdienstages erst ab dem kommenden Schuljahr
  • Festlegung der Zuständigkeit der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie für den Vollzug in Angelegenheiten der Umweltförderung im Inland, der Altlastensanierung, des Österreichischen JI/CDM-Programms und der Internationalen Klimafinanzierung
  • Festlegung der Zuständigkeit der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus für den Vollzug in Angelegenheiten der Wasserwirtschaftsförderung und des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds
  • sonstige redaktionelle Änderungen und Anpassungen an die jüngste BMG-Novelle
Stand: 18.03.2020

Parlamentskorrespondenz

Abstimmung im Nationalrat

3. Lesung: angenommen

Dafür:
ÖVP
GRÜNE
Dagegen:
SPÖ
FPÖ
NEOS

Einbringendes Ressort

BKA (Bundeskanzleramt)