Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz – EEZG (205/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss an die Länder für die Jahre 2022 und 2023 für die Erhöhung des Entgelts in der Pflege (Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz – EEZG)

Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss an die Länder für die Jahre 2022 und 2023 für die Erhöhung des Entgelts in der Pflege

Ziel

  • Bessere Bezahlung von Pflege- und Betreuungspersonal und Abdeckung der Zusatzleistungen durch Kompetenzverschiebungen

Inhalt

  • Zweckzuschüsse an die Länder für eine regelmäßige Entgelterhöhung von Pflege- und Betreuungspersonal

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Gemäß Pflegepersonal-Bedarfsprognose der Gesundheit Österreich GmbH aus dem Jahr 2019 werden bis zum Jahr 2030 etwa 76.000 Pflege- und Betreuungspersonen fehlen.

Die demografische Entwicklung bzw. die dazugehörigen Prognosen zeigen weiters ein Ansteigen der älteren Bevölkerung nicht nur bis zum Jahr 2030, sondern weit darüber hinaus. Mit einer älteren Bevölkerung gehen auch erhöhte Pflege- und Betreuungsbedarfe und damit vermehrt Bedarfe an formellen Pflegeleistungen einher.

In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, eine bessere Bezahlung des Personals im Pflegebereich sicherzustellen und Zusatzleistungen durch Kompetenzverschiebungen von Pflegepersonal abzudecken. Dasselbe gilt für im Pflegebereich tätige Angehörige der Sozialbetreuerberufe, die als Pflegeassistentinnen/Pflegeassistenten arbeiten. Der entsprechende Personalbedarf soll in den kommenden Jahren gedeckt werden, damit die Bevölkerung auch weiterhin mit qualitativ hochwertigen Pflegeleistungen versorgt werden.

Gemäß der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder für pflegebedürftige Personen, sowie gemäß Bundesgesetz über Gesundheits- und Krankenpflegeberufe (GuKG) und gemäß der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe, liegt die Zuständigkeit für Pflege- und Betreuungspersonen grundsätzlich in der Verantwortung der Länder.

Der Bund soll nun mit dem vorliegenden Zweckzuschussgesetz den Ländern die Möglichkeit bieten, eine bessere Bezahlung zu gewährleisten, um mehr Menschen für Pflegeberufe zu gewinnen. Dies soll über eine Entgelterhöhung erreicht werden, die in entgeltgestaltenden Vorschriften berücksichtigt werden soll und sich insbesondere in den Kollektivverträgen niederschlagen soll. Ein höheres Entgelt soll von einer gesteigerten Wertschätzung für die berufliche Tätigkeit zeugen, die sich wiederum positiv auf die Arbeitszufriedenheit auswirken soll. Daher wird eine bessere Bezahlung als Strategie gegen den Fachkräftemangel gesehen.

Vor diesem Hintergrund sollen mit dem gegenständlichen Gesetzesvorschlag folgende Maßnahmen gesetzt werden:

Der gegenständliche Gesetzesvorschlag soll eine gesetzliche Grundlage für die Gewährung von Zweckzuschüssen als Unterstützungsangebot an die Länder für die Jahre 2022 und 2023 schaffen, um die Arbeit des Pflege- und Betreuungspersonals angemessen zu entlohnen.

Die Mittel der Zweckzuschüsse sollen aus Budgetmitteln des Bundes aufgebracht und vom Bund an die den Zweckzuschuss in Anspruch nehmenden Länder zur Anweisung gebracht werden.
31.05.2022

Übermittelt von

Johannes Rauch

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz