Bundesgesetz über die Wiener Zeitung GmbH und Einrichtung einer elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes – WZEVI-Gesetz (228/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Wiener Zeitung GmbH und Einrichtung einer elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes – WZEVI-Gesetz

WZEVI-Gesetz

Ziele

  • Einfacher, zentraler Zugang für österreichische Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen zu bundesgesetzlich angeordneten Verlautbarungen über die elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform (EVI)
  • Grundsätzliche Kostenfreiheit für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen bei bundesgesetzlich angeordneten Verlautbarungen
  • Hoher Nutzen des Aus- und Weiterbildungsangebots des Media Hub Austria für österreichische Journalistinnen/Journalisten
  • Hohe Zufriedenheit des Bundes und Unternehmen des Bundes mit den Content- und Agenturleistungen der Content-Agentur Austria
  • Hohe Zufriedenheit der Bürgerinnen/Bürger mit dem Informationsangebot für gesellschaftliche und demokratiepolitische Themen bei Bürgerinnen/Bürgern
  • Hohe Zufriedenheit von Journalistinnen/Journalisten mit den Praxisausbildungsplätzen der Wiener Zeitung

Inhalt

  • Einrichtung und Betrieb der elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform (EVI)
  • Einrichtung und Betrieb eines Media Hub Austria in der Wiener Zeitung GmbH
  • Einrichtung und Betrieb der Content-Agentur Austria innerhalb der Wiener Zeitung GmbH
  • Herausgabe des Aus- und Weiterbildungsmediums „Wiener Zeitung“ in Erfüllung des öffentlichrechtlichen Auftrags

Inhalt

Die Veröffentlichungen sollen grundsätzlich entgeltfrei erfolgen und auch unentgeltlich abgerufen werden. Dies auch vor dem Hintergrund der Richtlinie (EU) 2019/1151 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht, ABl. Nr. L 186 vom 11.07.2019 S. 80 („Digitalisierungs-Richtlinie“), welche innerstaatlich mit dem Gesellschaftsrechtlichen Digitalisierungsgesetzes 2022 (GesDigG 2022) umgesetzt wird. Zentrales Anliegen der Digitalisierungs-Richtlinie ist es, die Gründung von (Kapital-)Gesellschaften, die Eintragung von Zweigniederlassungen solcher Gesellschaften in anderen Mitgliedstaaten sowie die spätere Einreichung von Urkunden und Informationen zum jeweiligen nationalen Unternehmensregister vollständig online zu ermöglichen.

Die Wiener Zeitung besteht aus einem redaktionellen Teil und dem „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“. Das „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ ist nach dem Verlautbarungsgesetz das amtliche Veröffentlichungsorgan der Republik Österreich. In diesem werden nach derzeitiger Rechtslage unter anderem die Ausschreibung von Stellen im öffentlichen Dienst und Bilanzen von Kapitalgesellschaften (§ 277 UGB) veröffentlicht oder Veröffentlichungen von Eintragungen im Firmenbuch und sonstige vom Firmenbuchgericht vorzunehmende Veröffentlichungen bekannt gemacht (§ 10 UGB).
19.10.2022

Übermittelt von

MMag. Dr. Susanne Raab (V)

Büro der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien

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