Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Berichterstattung ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Die Abstimmung erfolgt am Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Ausschusses für Familie und Jugend.
Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Antrag 1021/A(E) der Abgeordneten Norbert Sieber, Barbara Neßler, Petra Wimmer, Edith Mühlberghuber, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung der Finanzierung der Hospiz- und Palliativversorgung, im besonderen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (559 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zum 69. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Scheucher-Pichler. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Pflegereform ist in aller Munde, ein Altwerden in Würde und bei guter Lebensqualität muss gesichert sein. Familie aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, bedeutet mehr. Wir dürfen nicht auf die Kinder und Jugendlichen vergessen, vor allem auch nicht in dieser Pflegediskussion. Auch sie brauchen eine starke Stimme.
Ich freue mich daher ganz besonders, dass wir jetzt zu diesem Allparteienantrag in Bezug auf die Finanzierung der Palliativ- und Pflegearbeit kommen, speziell, aber nicht nur, der mobilen Palliativ- und Pflegearbeit.
Ich bedanke mich ganz besonders bei meinem Kollegen Norbert Sieber, der sich seit vielen Jahren mit dem Thema beschäftigt, aber auch bei allen anderen KollegInnen aus den Fraktionen, die er mit ins Boot geholt hat. – Ein großes Danke, Norbert Sieber, ein großes Danke Ihnen allen für diesen gemeinsamen Antrag, gerade am heutigen Tag! Danke schön! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Es ist auch wichtig, dass wir diesen Antrag im Familienausschuss eingebracht und diskutiert haben, denn es geht um ein ressortübergreifendes Vorgehen, das wir hier brauchen. Wir müssen auch mit den Ländern und den Sozialversicherungsträgern sprechen, um das umzusetzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die heutigen Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes zur Sterbehilfe sind zu akzeptieren, für mich ist der Schutz schwerkranker Menschen jetzt aber noch wichtiger geworden. Es motiviert mich sehr und es ist mir persönlich ein großes Anliegen, speziell die Palliativ- und Hospizarbeit auszubauen. Es ist eine besondere Form der Betreuung und Versorgung, die da notwendig ist, und wir bekennen uns ja auch im Regierungsprogramm zum Ausbau der Hospiz- und Palliativarbeit.
Wir haben in Kärnten in verschiedenen kirchlichen Organisationen Pionierarbeit in Bezug auf die Hospizausbildung sowie im Klinikum Klagenfurt auch in Bezug auf die Schmerztherapie geleistet. Es ist ein besonderer Leidensdruck, meine Damen und Herren, wenn Kinder und Jugendliche oder junge Erwachsene schwer oder lebensbedrohend erkranken. Es ist eine Ausnahmesituation, die entsteht. Es entstehen Fragen,
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