News 16.05.2025, 17:31

Budgetbegleitgesetz bringt Einschränkungen bei der Korridorpension

Budgetbegleitgesetz mit 72 Gesetzesnovellen und einem neuen Gesetz

Beim Budgetbegleitgesetz 2025 handelt sich zwar nicht um das umfangreichste Budgetbegleitgesetz, das eine Regierung dem Parlament je vorgelegt hat. So hatte das Budgetbegleitgesetz 2011 sogar 156 Artikel. Mit 72 Gesetzesnovellen, einem neuen Gesetz und einer gesonderten Inkrafttretensbestimmung liegt es aber im Spitzenfeld. Von Einschränkungen bei der Korridorpension bis hin zur temporären Einbehaltung des dritten Drittels der "kalten Progression" umfasst es dutzende Vorschläge, mit denen ÖVP, SPÖ und NEOS den Staatshaushalt wieder in Ordnung bringen wollen. In einzelnen Bereichen sind aber auch Entlastungen vorgesehen.

Das Budgetbegleitgesetz 2025 enthält 72 Geesetzesnovellen und ein neues Gesetz.

Die Sparmaßnahmen

Konkret schlägt die Regierung vor, den Zugang zur Korridorpension für Geburtsjahrgänge ab 1964 zu erschweren. Künftig wird man nach einer relativ kurzen Übergangsperiode 63 Jahre alt sein müssen, um – mit Abschlägen – eine vorzeitige Pension antreten zu können. Gleichzeitig werden die dafür notwendigen Versicherungszeiten schrittweise von 40 auf 42 Jahre hinaufgesetzt. Neu geregelt wird auch die erste Pensionsanpassung nach Pensionsantritt: Ab 2026 sollen Pensionsneulinge die halbe Pensionserhöhung bekommen, die geltende Aliquotierungsregelung wird gestrichen.

Die Familienbeihilfe und andere Familienleistungen sollen gemäß Budgetbegleitgesetz erst im Jahr 2028 wieder an die Inflation angepasst werden. Das betrifft auch das Kinderbetreuungsgeld, den Mehrkindzuschlag, das Schulstartgeld, den Kinderabsetzbetrag und den Familienzeitbonus, der für den "Papamonat" gewährt wird. Außerdem wird der Selbstbehalt für die Schüler- und Lehrlingsfreifahrt auf 29,60 € erhöht. Auch die Servicegebühr für die E-Card steigt, und zwar auf 25 €. Die Geringfügigkeitsgrenze bleibt 2026 eingefroren.

Gänzlich abgeschafft wird der Klimabonus. Zwischen 145 € und 290 € haben alle Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich zuletzt im Jahr 2024 als Ausgleich für die CO2-Bepreisung bekommen. Außerdem will die Regierung das dritte Drittel der "kalten Progression" in den kommenden Jahren einbehalten und nicht für Entlastungsmaßnahmen verwenden. Arbeitslose sollen künftig nur noch in Ausnahmefällen parallel zum Bezug von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe geringfügig dazuverdienen dürfen.

Geld für die Gemeinden und der "Pendlereuro"

Mit einer Finanzspritze können hingegen die Gemeinden rechnen. Die übrig gebliebenen Zweckzuschüsse aus den Gemeindehilfspaketen 2020, 2023 und 2025 sollen in Finanzzuweisungen umgewandelt werden und damit ohne Verpflichtung zur Kofinanzierung zur Verfügung stehen. Zudem ist vorgesehen, den "Pendlereuro" – als Kompensation für die Abschaffung des Klimabonus – auf 6 € pro Kilometer Wegstrecke zu verdreifachen. Auch von der Umsatzsteuerbefreiung für Verhütungsmittel und Frauenhygieneartikel sowie der steuerfreien Mitarbeiterprämie bis zu 1.000 € im Jahr 2025 könnten viele profitieren. Ab 2026 soll es außerdem wieder frisches Geld für die Förderung des Heizungstauschs geben.

Die Gemeinden können mit einer Finanzspritze rechnen.

Weitere Maßnahmen

Zu den zahlreichen weiteren Maßnahmen gehören unter anderem: Die Streichung des Bildungsbonus für Sozialhilfebezieher:innen, die Erhöhung der Schulfahrtbeihilfe und der Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge, die Neufestsetzung des Universitätsbudgets für die Periode 2025 bis 2027, Erleichterungen für Kleinunternehmen bei der Geltendmachung von Betriebsausgaben, die Besteuerung von Umwidmungsgewinnen bei Grundstücksverkäufen, die Erhöhung des Stiftungseingangssteuersatzes, höhere Glücksspielabgaben, die Reduzierung der besonderen Sportförderung, die Verkürzung der Gerichtspraxis auf fünf Monate, die Forcierung von bedingten Haftentlassungen und von Fußfesseln für Straftäter:innen, die Verlängerung und teilweise Kürzung von Umweltförderungen, eine neue Förderschiene für Biodiversitätsförderung, Nachbesserungen bei der Gewinnabschöpfung von Energiekonzernen, die Nicht-Valorisierung der Parteienförderung 2026, ein verpflichtender Klimacheck bei Gesetzesvorhaben, Kürzungen beim Waldfonds, beim ORF und bei der Wiener Zeitung, die Sanierung des Konferenzzentrums sowie eine höhere Basisabgeltung für die Statistik Austria, die Spanische Hofreitschule und die AGES. Details dazu lesen Sie in der Parlamentskorrespondenz.

Eine Gesamtübersicht über das Einsparungsvolumen enthält das Budgetbegleitgesetz nicht, die finanziellen Auswirkungen der einzelnen Maßnahmen werden weitgehend getrennt dargestellt.

Weiterer Fahrplan

Das Budgetbegleitgesetz 2025 soll am 3. Juni im Budgetausschuss beraten werden. Am 16. Juni ist die Beschlussfassung im Plenum des Nationalrats geplant. Nicht Teil des Budgetbegleitgesetzes sind die vorgesehene Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge für Pensionist:innen sowie die Anhebung der Gebühren für Reisepässe und Führerscheine. Diese und weitere Vorhaben sind im Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 Teil II enthalten, das weitere zwölf Gesetzesnovellen umfasst und noch im Mai verabschiedet werden könnte.