News 16.02.2026, 09:19

Wie junge Menschen an der Entstehung von Gesetzen mitwirken können

In einer repräsentativen Demokratie machen gewählte Vertreterinnen und Vertreter Gesetze für die Bevölkerung. Dennoch gibt es für Bürgerinnen und Bürger abseits von Wahlen mehrere Möglichkeiten, an der Entstehung von Gesetzen teilzuhaben. Diese Beteiligungsmöglichkeiten können auch junge Menschen nutzen.

Die Parlamentskorrespondenz hat sich ausführlich mit dem Thema beschäftigt und mit dem Demokratiebildungsexperten Georg Lauß und zwei Schülerinnen gesprochen. Was junge Menschen brauchen, um demokratische Verantwortung wahrzunehmen und sich zu beteiligen, lesen Sie hier.

Die eigene Meinung zu Gesetzen äußern, bevor sie beschlossen werden, oder selbst Anliegen ins Parlament einbringen – das können Bürgerinnen und Bürger im Begutachtungsverfahren, mittels Bürgerinitiativen und Volksbegehren.

Ab 14: Stellungnahmen im Begutachtungs­verfahren

Alle Personen ab 14 Jahren, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft, können Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen abgeben – und zwar im Zuge des Begutachtungsverfahrens. Möglich ist das bei Entwürfen aus den Ministerien im vorparlamentarischen Begutachtungsverfahren und bei allen Gesetzesinitiativen bis zum Beschluss im Parlament im parlamentarischen Begutachtungsverfahren. Die Stellungnahmen kann man auf der Website des Parlaments abgeben und unterstützen.

Wie umfangreich das von jungen Menschen genutzt wird, lässt sich nur bedingt messen. Als das Begutachtungsverfahren im Jahr 2021 weiter geöffnet wurde, wollte man es so niederschwellig wie möglich gestalten. Wer eine Stellungnahme abgeben will, muss daher nur bestätigen, dass sie oder er älter als 14 Jahre ist. Ein Geburtsdatum muss man nicht angeben. Das Parlament kann daher auch keine Auswertungen in Bezug auf das Alter der einbringenden Personen erstellen.

Zur Beteiligung aufgerufen sind auch Institutionen. In der aktuellen Gesetzgebungsperiode wurden bis Ende Jänner insgesamt rund 5.000 Stellungnahmen abgegeben, davon fast die Hälfte – über 2.300 – von Institutionen. 88 davon stammen von Institutionen aus dem Kinder- und Jugendbereich sowie aus dem Bildungssektor. Das sind zum Beispiel Organisationen wie "Jugend am Werk", Fridays for Future, die Bundesjugendvertretung, das Bildungsministerium, einzelne Schulen und Universitäten. Die Organisationen haben etwa ihre Meinung zum Kopftuchverbot, zur Sommerschule und zum digitalen Studierendenausweis mitgeteilt.

Stellungnahmen und Unterstützungen sind direkt auf der Website des Parlaments möglich.

Ab 16: Bürgerinitiativen und Petitionen

Wer nicht nur zu einem bestehenden Vorschlag eine Meinung abgeben, sondern ein eigenes Anliegen ins Parlament bringen will, kann eine Bürgerinitiative starten. Dafür muss man – wie auch beim Wählen – mindestens 16 Jahre alt sein und die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Petitionen greifen ebenfalls die Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern auf, werden aber direkt von einer oder einem Abgeordneten vorgelegt.

Bei den Bürgerinitiativen der aktuellen Legislaturperiode liegt das Durchschnittsalter der einbringenden Personen bei rund 49 Jahren. Keine Bürgerinitiative wurde von einer oder einem Unter-24-Jährigen eingebracht.

Aktuell stehen 31 Bürgerinitiativen und 16 Petitionen in Verhandlung. Davon beschäftigen sich acht Bürgerinitiativen mit Jugend- und Bildungsthemen. Die Anliegen reichen von Kinder- und Jugendschutz über Mobilitäts- und Schulthemen bis zu Bildungs- und Therapiemöglichkeiten für Kinder mit Behinderungen.

Ab 16: Volksbegehren

Die Möglichkeit, selbst ein Gesetzgebungsverfahren einzuleiten, haben Bürgerinnen und Bürger mittels Volksbegehren. Auch hier sind ein Mindestalter von 16 Jahren und die österreichische Staatsbürgerschaft die Voraussetzungen.

Von den fünf Volksbegehren, die in der aktuellen Gesetzgebungsperiode bislang im Nationalrat behandelt wurden, drehte sich keines explizit um Jugend- oder Bildungsthemen.

Ab 16 Jahren dürfen österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger übrigens auch bei den weiteren direktdemokratischen Instrumenten Volksbefragung und Volksabstimmung teilnehmen.