News in einfacher Sprache 16.02.2026, 09:19

Wie junge Menschen an der Entstehung von Gesetzen mitwirken können

In einer repräsentativen Demokratie machen gewählte Vertreterinnen und Vertreter Gesetze für die Bevölkerung. Aber Bürgerinnen und Bürger können sich auch abseits von Wahlen beteiligen und zum Beispiel an der Entstehung von Gesetzen mitwirken. Diese Möglichkeiten zur Beteiligung können auch junge Menschen nutzen.

Die Parlaments-Korrespondenz hat sich ausführlich mit dem Thema beschäftigt. Wir haben mit dem Experten für Demokratiebildung Georg Lauß und zwei Schülerinnen gesprochen. Was brauchen junge Menschen, um demokratische Verantwortung wahrzunehmen und sich zu beteiligen? Die Antworten lesen Sie in der Meldung der Parlamentskorrespondenz "Demokratie als Verantwortung: Wie junge Menschen an der Entstehung von Gesetzen mitwirken können".

Bürgerinnen und Bürger können die eigene Meinung zu Gesetzen äußern, bevor sie beschlossen werden. Sie können auch selbst Anliegen ins Parlament einbringen. Dafür gibt es Begutachtungs-Verfahren, Bürger-Initiativen und Volksbegehren.

Ab 14 Jahren: Stellungnahmen im Begutachtungs­verfahren

Alle Personen ab 14 Jahren können im Zuge des Begutachtungs-Verfahrens Stellungnahmen zu Gesetzes-Entwürfen abgeben. Das ist unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft.

Bei Entwürfen aus den Ministerien gibt es das vorparlamentarische Begutachtungs-Verfahren. Bei allen Gesetzes-Initiativen sind bis zum Beschluss im Parlament Stellungnahmen im parlamentarischen Begutachtungsverfahren. Man kann eine eigene Stellungnahme auf der Website des Parlaments abgeben und die Stellungnahmen von anderen Personen unterstützen.

Wie viele junge Menschen diese Möglichkeiten nutzen, kann man nicht genau messen. Im Jahr 2021 wurde das Begutachtungs-Verfahren weiter geöffnet, man wollte es so einfach und niederschwellig wie möglich gestalten. Beim Abgeben der Stellungnahme muss man nur bestätigen, dass man älter als 14 Jahre ist. Ein Geburtsdatum muss man nicht angeben. Das Parlament kann daher keine Auswertungen nach Alter der Personen machen.

Beteiligen können sich auch Institutionen. In der aktuellen Gesetzgebungs-Periode wurden bis Ende Jänner insgesamt rund 5.000 Stellungnahmen abgegeben. Fast die Hälfte – über 2.300 – sind von Institutionen. 88 davon stammen von Institutionen aus dem Kinder- und Jugendbereich und aus dem Bildungsbereich. Das sind zum Beispiel Organisationen wie "Jugend am Werk", Fridays for Future, die Bundesjugendvertretung, das Bildungsministerium, einzelne Schulen und Universitäten.

Die Organisationen haben zum Beispiel ihre Meinung zum Kopftuchverbot, zur Sommerschule und zum digitalen Studierenden-Ausweis mitgeteilt.

Stellungnahmen und Unterstützungen sind direkt auf der Website des Parlaments möglich.

Begriffe einfach erklärt

Die Arbeit im Parlament ist sehr umfangreich und vielfältig. Es gibt viele Fachbegriffe. Diese Begriffe werden auf der Parlaments-Website einfach verständlich erklärt: 

Begriffe einfach erklärt

Ab 16 Jahren: Bürger-Initiativen und Petitionen

Wer ein eigenes Anliegen ins Parlament bringen will, kann eine Bürger-Initiative starten. Dafür muss man – wie auch beim Wählen – mindestens 16 Jahre alt sein und die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen.

Auch Petitionen  greifen die Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern auf. Sie werden aber direkt von einer oder einem Abgeordneten vorgelegt.

Das Durchschnittsalter der Personen, die in der aktuellen Gesetzgebungs-Periode eine Bürger-Initiative eingebracht haben, liegt bei rund 49 Jahren. Es wurde keine Bürger-Initiative von einer Person unter 24 Jahren eingebracht.

Aktuell stehen 31 Bürger-Initiativen und 16 Petitionen in Verhandlung. Davon beschäftigen sich acht Bürger-Initiativen mit Jugend- und Bildungsthemen. Die Anliegen reichen von Kinder- und Jugendschutz über Mobilitäts- und Schulthemen bis zu Bildungs- und Therapie-Möglichkeiten für Kinder mit Behinderungen.

Ab 16 Jahren: Volksbegehren

Mittels Volksbegehren können Bürgerinnen und Bürger selbst ein Gesetzgebungs-Verfahren einleiten. Auch hier sind ein Mindestalter von 16 Jahren und die österreichische Staatsbürgerschaft die Voraussetzungen.

In der aktuellen Gesetzgebungs-Periode wurden im Nationalrat fünf Volksbegehren behandelt. In keinem davon ging es speziell um Jugend- oder Bildungsthemen.

Ab 16 Jahren: Volks-Befragung und Volks-Abstimmung

Ab 16 Jahren dürfen österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger auch bei Volks-Befragungen und Volks-Abstimmungen teilnehmen. Das sind weitere Instrumente der direkten demokratischen Beteiligung.

Audio-Artikel "Nachrichten in einfacher Sprache"

Jetzt kommt man noch leichter zu Informationen über Parlament und Demokratie. Denn man kann sich die Nachrichten in einfacher Sprache auch anhören.

Seit November 2025 bietet das Parlament alle Nachrichten in einfacher Sprache auch als Audio-Artikel. Man kann sich die Nachrichten also anhören. Man muss sie nicht mehr selbst lesen. Die Stimme ist von einer KI. Das ist die Abkürzung für Künstliche Intelligenz.

Es gibt jeden Tag neue Folgen. Man kann die Audio-Artikel auf diesen Kanälen hören: bei YouTube, Spotify, Apple Podcasts, Amazon Music.

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